RECHTaktuell September 2014

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[RECHTAKTUELL

September 2014

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

RDB Rechtsdatenbank mit Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte S E P T E M BE R 2 014]

Portr채t des Monats Petra Leupold

Rainer Knyrim zur neuen Zeitschrift Datenschutz konkret


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ZAS-SEMINAR ARBEITS- UND SOZIALRECHT

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Schwerpunkt Flexibilität im Arbeitsverhältnis • Arbeitszeit

Da s Ja h resUpdate

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PLUS: Judikatur-Update Neues aus der Gesetzgebung Fragen, Antworten, Diskussionen und mehr!

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H AUSMIT TEILU NG]

R E C H TA K T U E L L # 0 9 2 014

Verwaltungsgerichte – Programmausbau geht weiter Neuer Kommentar, Neuauflagen und Erw Knapp ein dreiviertel Jahr ist die Verwaltungsreform jetzt in Kraft, und wichtigste Neuerscheinungen und Neuauflagen tragen weiterhin ihren Stempel: Der Grundriss des Verwaltungsverfahrensrechts von Kolonovits/Muzak/ Stöger musste in weiten Teilen überarbeitet und ergänzt werden, um die neue Rechtslage abzubilden. Eine Besonderheit ist, dass einer der drei Autoren, nämlich Univ.-Doz. Dr. Dieter Kolonovits, als Präsident des Wiener Landesverwaltungsgerichts unmittelbar praktische Erfahrungen einbringen kann. Den Bezug zur Lehre – der Grundriss wird ja sowohl im Lehr- und Prüfungsbetrieb als auch als Praxishandbuch verwendet – vermitteln Prof. Dr. Gerhard Muzak und Prof. Dr. Karl Stöger. Ein neues Werk, das durch die Verwaltungsreform in dieser Art erst möglich wurde, ist der Taschenkommentar zum Richter- und Staatsanwältedienstrecht, der als Schwerpunktausgabe für die Bundesverwaltungsgerichte erscheint. Autoren sind der

eiterung der RDB-Rechtsdatenbank

Richter des BFG Dr. Rudolf Wanke und der Präsident und der Vizepräsident des BVwG, Mag. Harald Perl und Dr. Michael Sachs. Sie legen aus erster Hand ihr Augenmerk auf Parallelen, aber auch auf Unterschiede zur Zivilund Strafgerichtsbarkeit. Seit Kurzem sind in der RDB-Rechtsdatenbank auch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesfinanzgerichts und der Landesverwaltungsgerichte verfügbar. Die RDB baut damit ihre marktführende Stellung im OnlineContent erfolgreich aus. MANZ ist in Österreich das mit Abstand größte Fachinformationsunternehmen für Recht, Wirtschaft und Steuer. Alle MANZZeitschriften und mehr als 70 hochwertige Kommentare und Handbücher sind online exklusiv in der RDB-Rechtsdatenbank recherchierbar, in deren Rahmen MANZ schon seit den 1980er-Jahren intensiv in Online-Services investiert.

dlung GmbH M ANZ’sc he Verlag s- und Univer sitätsb uchhan gsbür o Johann esgasse 23 ∙ 1015 Wien verla Wien 1014 ∙ 16 arkt Kohlm firme nsitz Wien fn 124 181w en@m anz.at www.m anz.at Hande lsgeric ht bestell 455 61 531 1 43 + fax tel + 43 1 531 61 100

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Bergthaler · Grabenwarter (Hrsg), Musterhandbuch Öffentliches Recht ..................................................................................... 17 Bertel · Venier, Strafprozessrecht ............................................................. 25 Büchele, Urheberrecht .............................................................................. 30 DAKO – Datenschutz konkret .................................................................... 13 Danzl, Schmerzengeld-Entscheidungen CD-ROM 2/2014 ........................... 18 Dohr · Pollirer · Weiss · Knyrim, DSG – Datenschutzrecht ....................... 17 Doralt · Ruppe, Steuerrecht Band I und Band II ........................................ 24 Doralt, Steuerrecht 2014/15 ..................................................................... 23 Fellner, BDG – Beamten-Dienstrecht ......................................................... 16 Fuchs · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zur StPO ..................................... 20 Füszl · Semp, Pharmazeutische Vorschriften ............................................. 16 Grabenwarter · Ohms, B-VG – Bundes-Verfassungsgesetz ....................... 18 Heussen, Time-Management für Anwälte ................................................. 27 Holoubek · Lienbacher (Hrsg), GRC-Kommentar ..................................... 30 Jabornegg · Resch, Arbeitsrecht .............................................................. 22 Kienapfel · Höpfel, Strafrecht Allgemeiner Teil .......................................... 25 Klicka · Oberhammer · Domej, Außerstreitverfahren ............................... 22 Kolonovits · Muzak · Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht ......................... 9 Krejci Heinz, Unternehmensrecht ............................................................. 25 Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht einschl. Personalverrechnung & Steuern & Fördermöglichkeiten .................. 21 Ladler, Finanzmarkt und institutionelle Finanzaufsicht in der EU ................ 19 Laurer · M. Schütz (Hrsg), BWG – Bankwesengesetz ............................... 19 Leupold · Kolba, VRUG – Das neue Verbraucherrecht ............................... 10 Liebmann, EisbG – Eisenbahngesetz ........................................................ 17 Moritz, BauO Wien ..................................................................................... 7 Mühlberger · Ott · Pilz · Sturmlechner, Das Abgabenrecht der Städte und Gemeinden ........................................................................ 20 ÖJT (Hrsg), Zugang zum Recht ................................................................... 27 Olechowski · Gamauf, Rechtsgeschichte & Römisches Recht .................... 23 Pabel (Hrsg), Das österreichische Gemeinderecht ..................................... 16 Perner · Spitzer · Kodek, Bürgerliches Recht ............................................. 8 Rechberger · Simotta, Zivilprozessrecht .................................................. 25 Reich-Rohrwig · Ginthör · Gratzl, Handbuch Generalversammlung der GmbH ................................................ 30

Resch, Sozialrecht .................................................................................... 22 Roth, Zivilprozessrecht .............................................................................. 23 Runggaldier · G. Schima, Manager-Dienstverträge .................................... 5 Steinlechner · Winkler, Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen ....... 21 Stingl · Nidetzky (Hrsg), Handbuch Immobilien & Steuern ....................... 26 Straube · Aicher (Hrsg), Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht Band I. Rechtssicher planen und Verträge schließen ................................... 26 Teschner · Zach (Hrsg), SV-Slg – Sozialversicherungsrechtliche Entscheidungen ........................................................................................ 21 Torggler U. (Hrsg), GmbHG ........................................................................ 6 Tschugguel A. · Gerstinger, Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben ...... 26 Wanke · Perl · Sachs, RStDG – Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz ................................................................ 18 Wanke · Unger, BFGG – Bundesfinanzgerichtsgesetz ................................ 20 Wegscheider A., Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz ........................................................................... 29 Weilinger (Hrsg), ZaDiG – Zahlungsdienstegesetz .................................... 19

MANZ-ONLINE RDB Rechtsdatenbank mit Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ............ 14 Eherecht online ........................................................................................... 15

MANZ INTERN Hausmitteilung.............................................................................................. 3 Impressum .................................................................................................... 4 Porträt des Monats Petra Leupold ................................................................ 11 Der neue Chefredakteur – MANZ im Gespräch mit Rainer Knyrim ................. 12 Runde Geburtstage im September................................................................ 27 Wir gratulieren ... ........................................................................................ 27 Literaturempfehlungen der Buchhandlung ................................................... 28 Veranstaltungen in Kürze............................................................................. 28 Für Sie gelesen ............................................................................................ 29

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

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(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

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TOPTITEL DES MONATS]

Alle wichtigen Vertrags-Eckpfeiler auf einen Blick! D & O-Versicherung

den Regressanspruch gegen schädigende Organwalter und Arbeitnehmer zuzulassen. Denn erst durch den Ausschluss wird – um mit dem OGH in Bezug auf Vereinbarungen über die Abgeltung von Verwaltungsstrafen zu sprechen – die Autorität jener Normen untergraben, deren Einhaltung zu fördern das eigentliche Ziel des Gesetzes ist.

L. D & O-Versicherung 1. Wesen der D & O-Versicherung Auch in Österreich ist es in den letzten Jahren – zumindest in etwas größeren Unternehmen – generell üblich geworden, zumindest das oberste Management und häufig auch die Mitglieder des Aufsichtsorgans (sowie manchmal auch leitende Angestellte) gegen die schadenersatzrechtliche Inanspruchnahme durch die Gesellschaft (allenfalls auch durch Dritte)915) zu versichern. In Unternehmensgruppen ist es üblich, dass die Organmitglieder (und allenfalls leitenden Angestellten) der gesamten Unternehmensgruppe in den Versicherungsschutz miteinbezogen werden. Die D & O-Versicherung ist eine Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung (die häufig eine Vermögensschadens-Rechtsschutzversicherung inkludiert und manchmal auch mit strafrechtlichem Abwehrschutz verbunden ist). Es handelt sich um eine Versicherung für fremde Rechnung iSd §§ 74 ff VersVG.916) Versicherungsnehmer und Prämienschuldner, also Vertragspartner des Versicherers, ist das Unternehmen; versicherte Personen sind die in den Versicherungsvertrag einbezogenen gegenwärtigen, ehemaligen und zukünftigen Organmitglieder (Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer und/oder Aufsichtsratsmitglieder), sowie häufig auch leitende Angestellte.917) Die D & O-Versicherung ist vom sogenannten Anspruchserhebungsprinzip (claims 2. Bonusvereinbarung für Vorstandsmitglieder einer AG1) made-Prinzip) geprägt.918) Versicherungsfall ist nicht die schadenstiftende Handlung oder der Eintritt des Schadens (bei der Gesellschaft), sondern die Geltendmachung des Haftpflichtanspruches gegenüber der versicherten Person. Versicherungsschutz besteht grundsätzlich dann, wenn ein Haftpflichtanspruch während Vertragspartner der Dauer des Versicherungsvertrages (oder einer nach den Bedingungen zur Verfügung stehendenzwischen und vom abgeschlossen der . . . . .-Aktiengesellschaft, im Folgenden kurz „Gesellschaft“ Versicherungsnehmer erworbenen Nachmeldefrist) erstmals gegen die versicherte genannt, einerseits Person geltend gemacht wird.919) und

Topaktuell! Alles zum Thema D&O-Versicherung

915 ) Dies ist freilich in Österreich – ganz anders als im „Mutterland“ Mutterland“ der D & O-Versicherung, Herrn/Frau . . . . . im Folgenden kurz „Herr/Frau . . . . .“ bzw „Vorstandsmitglied“ geden USA, wo Schadenersatzansprüche gegen directors meist nicht von der Gesellschaft, sondern nannt, andererseits. von Aktionären im Wege sogenannter derivative lawsuits geltend gemacht werden – nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen möglich. Möglich ist die Inanspruchnahme der Gesellschaftsorgane durch Dritte insb bei Schutzgesetzverletzung (§ 1311 ABGB), was bei der Verwirklichung von Straftatbeständen (zB § 255 AktG oder § 122 GmbHG) der Fall sein kann. 916 Allgemeines ) Vgl Olbrich, Die D & O-Versicherung2 (2007) 53; Dreher, DieI.Rechtsnatur der D & O-Versicherung, DB 2005, 1669 (1670); Gruber/Mitterlechner/Wax, D & O-Versicherung mitder internatio(1) Zwischen Gesellschaft und dem Vorstandsmitglied wurde am . . . . . . . . . . ein nalen Bezügen (2012) § 1 Rz 14 unter Verweis auf die deutschen Bestimmungen der §§ 43 ff Anstellungsvertrag abgeschlossen. Diese Bonusvereinbarung bildet einen integrieVVG; vgl auch OLG München, VersR 2005, 540 ff, 541. 917 renden Bestandteil des Anstellungsvertrages und kann nur gemeinsam mit diesem ) Gruber/Mitterlechner/Wax, D & O-Versicherung § 1 Rz 14. 918 2 2 18; ) Vgl näher Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungshandbuch (2009) § 15 Rz beendet werden. ) Gruber/Mitterlechner/Wax, D & O-Versicherung § 6 Rz 93 ff. 919 (2) Erklärungen eines Vertragspartners, die sich auf den zwischen den Vertragspart) Dass dieses claims made-Prinzip in den in Österreich verwendeten Standard-Bedingunnern geschlossenen Vorstands-Anstellungsvertrag beziehen, gelten auch für diese Versicherungsbedingen in einer Art Vorbemerkung bzw einem „Hinweis“ vor den eigentlichen 3 gungen gemacht wird (dies gilt auch für Deutschland und die vom Gesamtverband der deutschen ) Bonusvereinbarung.

Neuer Mustervertrag zu Bonus-Vereinbarungen

213 (3) Die vorliegende Bonusvereinbarung beruht auf den derzeit geltenden wirtschaftlichen Verhältnissen des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens/der von der Gesellschaft kontrollierten Unternehmensgruppe. Die Vertragspartner sind sich darin einig, dass bei wesentlichen Veränderungen, die im Vertragsabschlusszeitpunkt nicht vorhersehbar waren und die dazu führen, dass bei weiterer Anwendung der Parameter und Erfolgskriterien in dieser Bonusvereinbarung es zu einer groben Äquivalenzstörung, dh Bevorzugung bzw Benachteiligung eines Vertragspartners kommt, die Vertragspartner verpflichtet sind, über eine Änderung zu verhandeln und den Vertrag den geänderten Verhältnissen anzupassen.4)

II. Zielerreichungsabhängiger Bonus (1) Zusätzlich zum festen Jahresbezug gemäß Pkt . . . . . . . des zwischen den Vertragspartnern bestehenden Anstellungsvertrages hat das Vorstandsmitglied für jedes Geschäftsjahr Anspruch auf einen zielerreichungsabhängigen jährlichen variablen Bonus nach den folgenden Maßgaben: *

Manager-Dienstverträge

(i.) Der jährliche variable Bonus kann maximal 150%5) des Jahresfixbezuges gem lit a) betragen; 269

4 . Auf l a g e Autor en: Rung g a ldier · G. Sch ima

Die bereits 4. Auf lage des bewährten und nun zum Handbuch gereiften Werkes enthält alle praktisch relevanten Informationen zur Rechtsstellung von Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Aus gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlicher Sicht werden ua folgende Themen grundlegend und detailliert beleuchtet: • Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern • Sachbezüge, Boni, Aktienoptionen sowie Abfertigungen • Beschäftigung im Ausland

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 014

• Wettbewerbsverbote und Konkurrenzklauseln • Pensions- und Versicherungsregelungen • Haftung ggü der Gesellschaft und Insolvenz • uvm. Sechs sofort einsetzbare Musterverträge auf CD-ROM samt ausführlichen Anmerkungen decken alles ab, was Führungskräfte über ihre Dienstverträge wissen müssen.

Die Autoren Em o. Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier, ehemals Vorstand des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, M.B.L.-HSG, LL.M. (Vaduz) Honorarprofessor für Unternehmensrecht und Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG in Wien. 4. Auflage 2014. Ca. 380 Seiten. Geb. Ca. EUR 89,– ISBN 978-3-214-08331-1

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[TOPTITEL DES MONATS

Das Wesentliche in einem Band! § 10 b

GmbHG

U. Torggler

(§§ 11 f) erklärt (§§ 10, 10 a; vgl auch 4 Ob 546/91 ÖBA 1992, 568, 569 [C. Nowotny]; krit auch Geist, Grundprobleme 66 ff; Priester, ZIP 1982, 1141, 1146 ff). Vorzugswürdig ist daher eine Haftung gem § 10 a (unmittelbar oder analog), wenn und soweit im Anmeldungszeitpunkt der Wert der geleisteten Einlagen hinter dem Betrag des StammKap (abzüglich bezahlter Gründungskosten im satzungsgemäßen Höchstausmaß; § 7 Abs 2) zurückbleibt. Mehrere Gfter, deren Bareinlagen ganz oder tw umgesetzt wurden, haften analog § 70 Abs 1, § 83 Abs 2 nach dem Verhältnis ihrer Stammeinlagen (ausf zum Ganzen U. Torggler, Verbandsgründung 626 ff, 630 ff; ders in WK § 2 Rz 12).

Ausführliche Darstellung der neuen Rechtslage inkl. AbgÄG 2014

Gründungsprivilegierung 10 b

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§ 10 b. (1) 1 Im Gesellschaftsvertrag, nicht jedoch durch eine Abänderung des Gesellschaftsvertrags (§ 49), kann vorgesehen werden, dass die Gesellschaft die Gründungsprivilegierung nach Maßgabe der folgenden Absätze in Anspruch nimmt. (2) 1 Im Gesellschaftsvertrag ist für jeden Gesellschafter auch die Höhe seiner gründungsprivilegierten Stammeinlage festzusetzen, die nicht höher als die jeweils übernommene Stammeinlage sein darf. 2 Die Summe der gründungsprivilegierten Stammeinlagen muss mindestens 10 000 Euro betragen. (3) 1 Auf die gründungsprivilegierten Stammeinlagen müssen abweichend von § 10 Abs. 1 insgesamt mindestens 5 000 Euro bar eingezahlt werden. 2 Sacheinlagen sind ausgeschlossen. (4) 1 Während aufrechter Gründungsprivilegierung sind die Gesellschafter abweichend von § 63 Abs. 1 nur insoweit zu weiteren Einzahlungen auf die von ihnen übernommenen Stammeinlagen verpflichtet, als die bereits geleisteten Einzahlungen hinter den 10 gründungsprivilegierten Stammeinlagen zurückbleiben. 2 Dies gilt auch für den Fall, dass während aufrechter Gründungsprivilegierung ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet wird. (5) 1 Die Gründungsprivilegierung gemäß Abs. 2 bis 4 kann durch eine Änderung des Gesellschaftsvertrags beendet werden, wobei vor Anmeldung der Änderung zum Firmenbuch (§ 51) die Mindesteinzahlungserfordernisse nach § 10 Abs. 1 zu erfüllen sind.

§ 54

GmbHG

Diregger/Fichtinger

§ 58 Rz 5; vgl auch Koppensteiner/Rüffler 3 § 52 Rz 7, Reich-Rohrwig 469 f u dazu § 52 Rz 5).

B. Inhalt Der Herabsetzungsbeschluss muss Umfang, sowie den Zweck (die Zwecke) (Völkl/Wallner in WK § 54 Rz 25; Rz 11) und Art (Rz 3 ff) der KapHerabsetzung enthalten. Zulässig ist es, lediglich einen Höchstbetrag festzusetzen (variable KapHerabsetzung), sofern der endgültige Betrag bestimmbar ist. Das definitive Ausmaß der KapHerabsetzung kann dabei entweder v der GV festgesetzt oder v bestimmten objektiven Entwicklungen abhängig gemacht werden, nicht aber v der Entscheidung der Gf (Koppensteiner/Rüffler 3 § 54 Rz 9; Umfahrer 6 Rz 599; Völkl/Wallner in WK § 54 Rz 22; s auch § 49 Rz 5). Mögl Zwecke sind: Rückzahlung v Einlagen oder Befreiung v 11 Einzahlungsverpflichtungen, wenn die Ges die Mittel nicht benötigt, Einstellung in Rücklagen oder Beseitigung eigener Anteile (Koppensteiner/Rüffler 3 § 54 Rz 9; Umfahrer 6 FN 1422; Völkl/Wallner in WK § 54 Rz 25).

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Übersichtliche Gliederung und kompakte Darstellung

C. Mehrheitserfordernisse Grunds ¾-Mehrheit (Rz 8); bei Einziehung v GA ist grunds Zustimmung des betroffenen Gfter erforderl (Rz 7), es sei denn, dieser wird aufgrund einer gesellschaftsvertraglichen Regelung oder aus wichtigem Grund (vgl dazu Koppensteiner, GesRZ 2013, 4, 5; M. Heidinger/Prechtl in Gruber/Harrer § 54 Rz 12) ausgeschlossen. IÜ kann eine nicht proportionale Reduzierung durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein (zB sonstige Unterschreitung der Mindesteinlage [E 70,–], bisherige ungleichmäßige Erfüllung der Einlageverpflichtungen durch die Gfter). Ansonsten ist der Beschluss anfechtbar (Gleichbehandlungsgebot; Koppensteiner/Rüffler 3 § 54 Rz 10; Völkl/ Wallner in WK § 54 Rz 13).

III. Kapitalrahmen (Abs 3) A. Die absoluten Herabsetzungsgrenzen Der MindeststammKapBetrag (E 35.000,–) darf nicht unter13 schritten werden (Abs 3 S 1). Bei effektiver KapHerabsetzung (Rz 4)

GmbHG

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H er a u sg e b e r : U. Torggler

Dieser neue Kurzkommentar erläutert das GmbH-Gesetz konzentriert und mit der notwendigen wissenschaftlichen Tiefe. Das handliche Format berücksichtigt neben aktueller Judikatur und Literatur, selbstverständlich sowohl die Änderungen zum AbgÄG 2014 als auch das GesRÄG 2013. Der Herausgeber und das hochkarätige Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis stehen für eine anspruchsvolle und den Bedürfnissen gerecht werdende Darstellung.

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Der Kurzkommentar, in seiner • leserfreundlichen, klaren Sprache • und kompakten Kommentierung ist besonders geeignet für: • Rechtsanwälte, Notare • Justiz • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer • Unternehmer, Rechtsabteilungen • Wissenschaft • sowie alle mit dem GmbHG Befassten!

Der Herausgeber Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M., ist Professor am Institut für Unternehmensund Wirtschaftsrecht der Universität Wien und Autor zahlreicher unternehmens- und gesellschaftsrechtlicher Publikationen. 2014. Ca. 950 Seiten. Geb. Ca. EUR 148,– ISBN 978-3-214-02854-1

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Mit BauO-Novelle 2014! Energieausweisdatenbank

§ 118 a

Zu Abs 4: Für Kleingartenwohnhäuser gibt es keine eigene Ausnahme. Für Zubauten ergibt sich neben Z 8 auch aus Z 9 eine Ausnahme. Der Verweis in Z 9 ist allerdings insofern unklar, als in § 63 Abs 1 lit e einerseits auf § 118 Abs 4 in Bezug auf Ausnahmen verwiesen wird und andererseits nach dem letzten Halbsatz des § 63 Abs 1 lit e alle Bauten gem § 118 Abs 4 – also auch jene, die an sich sonst nicht unter § 63 Abs 1 lit e fallen (Z 9) – doch wiederum von § 63 Abs 1 lit e umfasst sind. Zu Abs 5: Gem Art II Abs 3 der Nov LGBl 2012/64 verlieren Energieausweise, die zur Zeit des Inkrafttretens dieser Nov (1. 1. 2013) bereits ausgestellt sind, sofern keine andere Gültigkeitsdauer festgelegt ist, nach Ablauf von zehn Jahren ab dem Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit. Zu Abs 6: Die Anbringung hatte bis spätestens 1. 7. 2013 zu erfolgen (Art II Abs 4 der Novelle LGBl 2012/64).

Ganz aktuell

Energieausweisdatenbank

118 a

§ 118 a. (1) Der Magistrat hat ein Datenregister einzurichten und zu führen, das alle Energieausweise für Gebäude in Wien umfasst (Energieausweisdatenbank). (2) Jeder Aussteller (§ 118 Abs. 5) eines nach diesem Gesetz oder dem Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012, BGBl. I Nr. 27/ 2012, erforderlichen Energieausweises ist verpflichtet, für jedes Gebäude unter Bezugnahme auf den Gebäude- und Adresscode bestimmte Indikatoren (Abs. 5) sowie eine elektronische Fassung des Energieausweises in einem Dateiformat, das eine originalgetreue Weitergabe ermöglicht, einschließlich der Berechnungen in der Energieausweisdatenbank zu registrieren, wobei die technische Nachvollziehbarkeit der Berechnungen gegeben sein muss. (3) Die zur Ausstellung von Energieausweisen Berechtigten haben Zugriff auf die Daten der von ihnen ausgestellten Energieausweise sowie auf die Daten gemäß Abschnitt B Z 1, 3 und 7 und Abschnitt C der Anlage des Bundesgesetzes über das Gebäude- und Wohnungsregister (GWR-Gesetz), BGBl. I Nr. 9/2004 in der Fassung BGBl. I Nr. 1/2013. (4) Der Magistrat darf personenbezogene Daten des Energieausweises betreffend den Namen, die Anschrift und die Befugnis des

Mit vielen Entscheidungen

BauO Wien

Subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

§ 134 a

Fragen des Ortsbildes (VwGH 27. 2. 2013, 2011/05/0095, 0112; s aber auch Anm zu § 69, § 76 Abs 13 und § 81 Abs 2 und 6) und des Weltkulturerbes (VwGH 15. 2. 2011, 2009/05/0339), Fragen der äußeren Gestaltung der Baulichkeit (VwGH 24. 6. 2009, 2007/05/0018) und der Einhaltung der Bestimmungen über Schutzzonen (VwGH 24. 6. 2009, 2007/05/0018), Fragen des Landschaftsbildes (VwGH 20. 12. 2005, 2005/05/0129), der schönheitlichen Rücksichten (VwGH 27. 4. 2004, 2002/05/1507), der Sicherung des freien Durchblickes (VwGH 23. 7. 2013, 2013/ 05/0019), der Sicherung absturzgefährlicher Stellen (VwGH 27. 6. 1997, 317 97/05/0159), der Statik und der Tragfähigkeit des Untergrundes (VwGH 23. 9. 2002, 2002/05/1016; 8. 6. 2011, 2009/05/0030; s aber auch Anm zu § 92 Abs 2 und § 99 Abs 3), Fragen der Standfestigkeit der Nachbargebäude (VwGH 15. 11. 2011, 2010/05/0113), Fragen der Verkehrsverhältnisse und Lärmverhältnisse auf öffentlichen Verkehrsflächen (VwGH 24. 6. 2009, 2007/05/0018), der Art und ausreichenden Möglichkeit eines Feuerwehreinsatzes (VwGH 7. 9. 2004, 2002/05/0785), Fragen der Versickerung des Regenwassers bzw der Ableitung von Niederschlagswässern (VwGH 29. 1. 2008, 2006/05/0218), des Bodenschutzes (VwGH 3. 5. 2011, 2009/05/0247), des Hochwasserschutzes (vgl VwGH 23. 7. 2013, 2011/05/0194, zur NÖ BO), Gewährleistung einer bestimmten Besonnung oder eines bestimmten Lichteinfalls (VwGH 20. 10. 2009, 2006/05/0170) oder einer bestimmten Belüftung für das neue oder das eigene Gebäude (VwGH 12. 10. 2007, 2006/05/0147), Fragen der Windverhältnisse (VwGH 6. 9. 2011, 2008/05/0142), Gewährleistung einer bestimmten Aussicht aus den Nachbarfenstern (VwGH 3. 5. 2011, 2009/05/0154) oder einer bestimmten Ausgestaltung der geplanten Baulichkeit auf Grund der Topographie (VwGH 3. 5. 2001, 2009/05/0154), Schaffung von Kinderspielplätzen, Einhaltung der Bestimmungen über die Schaffung von Pflichtstellplätzen (VwGH 24. 6. 2009, 2007/05/0018), über die Neigung und Ausgestaltung von Garagenrampen, über Wohnzonen (VwGH 3. 5. 2011, 2008/05/0205), 403

5. Auf l a g e Autor : M or it z

Mit allen Änderungen seit der Vorauflage, ua: • Erleichterungen für die Schaffung von Balkonen und für den Dachgeschoßausbau • Einrichtung einer Energieausweisdatenbank • Verpflichtung zur Errichtung solarer Energieträger • Abschaffung der Bauoberbehörde für Wien und der Abgabenberufungskommission • Neue Beschwerdemöglichkeit an das Verwaltungsgericht Wien • Wesentliche Änderungen bei der Stellplatzverpflichtung.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 014

Mit besonderem Augenmerk auf die Judikatur, bis hin zu jüngsten Entscheidungen vom Juni 2014 mit wichtigen neuen Aussagen zum Kreis der Nachbarrechte. Ein Muss für alle Rechtsanwender, die mit baurechtlichen Fragestellungen konfrontiert sind!

Erscheint im September 2014. XXII, 748 Seiten. Geb. EUR 128,– ISBN 978-3-214-03099-5

Der Autor Dr. Reinhold Moritz ist Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes und gehört auch dem für das Wiener Baurecht zuständigen Senat an. Zudem ist er Lehrbeauftragter der Universität Wien.

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[TOPTITEL DES MONATS

Zum Prüfungserfolg in drei Schritten!

Kapitel 2: Ehewirkungen: Rechte und Pflichten der Ehegatten

Nicht-vermögensrechtliche Pflichten Umfassende Lebensgemeinschaft

Die Ehe begründet die Pflicht zu einer umfassenden ehelichen Lebensgemeinschaft (§§ 44, 90). Das umfasst: Wohnungsgemeinschaft; Wirtschaftsgemeinschaft; Geschlechtsgemeinschaft; seelische Gemeinschaft. Die Ausgestaltung der Lebensgemeinschaft hat partnerschaftlich und einvernehmlich zu erfolgen. Der Mann ist also nicht das Haupt der Familie (§§ 89, 91). Grundsätzlich sind alle Bereiche der ehelichen Gemeinschaft einvernehmlich auszugestalten, also Erwerbstätigkeit, Kindererziehung, Haushaltsführung usw. Dieses Einvernehmen ist bei Bedarf immer wieder neu herzustellen. Wenn die Frau studiert und der Mann die Kindererziehung übernimmt, bedeutet das nicht, dass er das unwiderruflich zu tun hat. Vielmehr ist nach § 91 Abs 2 das Einvernehmen neu herzustellen, wenn die alte Regelung wichtigen Anliegen des Ehepartners (zB einer Erwerbstätigkeit nachzugehen) nicht mehr Rechnung trägt. Geht der Ehemann, der bisher allein verdient hat, in Pension, ist neuerlich die Haushaltsführung zu regeln. Die umfassende Lebensgemeinschaft umfasst im Detail:

Gemeinsames Wohnen (§§ 90, 92, 97): Eine abweichende Vereinbarung ist zulässig. Aus wichtigem Grund kann ein Ehegatte die Verlegung des gemeinsamen Wohnsitzes verlangen oder vorübergehend gesondert Wohnung nehmen (§ 92). Das Gericht kann die Rechtmäßigkeit feststellen, was für ein Scheidungsverfahren Bedeutung haben kann. Der auf die Wohnung angewiesene Ehegatte kann auch beantragen, dass dem anderen das Verlassen der Wohnung aufgetragen wird (Wegweisung), wenn dieser ihm durch Drohungen oder körperliche Angriffe das Zusammenleben unzumutbar macht. Dies kann bis zu 2 Wochen die Polizei tun (§ 38a SPG), für längere Zeiträume das Gericht mittels einstweiliger Verfügung (Gewaltschutz-EV, § 382b EO). Franz und Susi sind seit einigen Jahren verheiratet. Franz führt den Haushalt, Susi arbeitet. Bekommt Susi eine bessere Stellung in Innsbruck angeboten, kann sie die Verlegung des gemeinsamen Wohnsitzes verlangen. Franz muss mit Susi nach Innsbruck ziehen, außer er hat gleichwertige Gründe, nicht mitzuziehen (§ 92 Abs 1).

Zwingende Treuepflicht: Jede Missachtung des Vertrauensverhältnisses (nicht nur „Fremdgehen“) ist unzulässig.

Anständige Begegnung: angemessener Kontakt, keine Beleidigungen oder Herabwürdigungen. Die anständige Begegnung ist milieuabhängig, was bei einem Ehepaar eine Verletzung der Pflicht zur anständigen Begegnung darstellt, kann bei einem anderen der akzeptierte Umgangston sein.

Bürgerliches Recht4 I Perner I Spitzer I Kodek

8 Familienrecht

Bedroht Franz Susi, kann Susi aus der Wohnung ausziehen, solange ihr ein gemeinsames Leben nicht zugemutet werden kann. Sie handelt dabei nicht rechtswidrig (§ 91 Abs 2). Sie kann auch eine Wegweisung von Franz durch die Polizei oder eine einstweilige Verfügung gegen Franz anstreben, wenn das Zusammenleben unzumutbar wäre.

Übersichtliche Darstellung samt Beispielen

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Bürgerliches Recht 4 . Au f l a g e Autor en: Perner · Spit zer · Kodek

Der „Perner/Spitzer/Kodek“ nimmt besonders auf die Bedürfnisse der Studierenden und Berufsanwärter Rücksicht. Auf eine bereits bewährte Art und Weise der Wissensvermittlung erarbeitet der Leser den elementaren Stoff in drei Schritten: L Lernen: Klare Darstellung des zentralen Stoffes. Ü Üben: Fragen zur gezielten Prüfungsvorbereitung. W Wissen: griffige Definitionen zum raschen Nachschlagen. Nach jeder Lerneinheit, unterstützt mit zahlreichen Beispielen, folgt die Erfolgskontrolle: Übungsfragen zeigen, ob das Gelernte sitzt. Anhand von unzähligen Schlag-

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wörtern kann der erlernte Stoff schließlich wiederholt und mit dem dazu gehörigen Glossar überprüft werden – die 1.000 wichtigsten Begriffe des Bürgerlichen Rechts auf einen Griff ! Die 4. Auflage wurde auf den neuesten Stand gebracht, insbesondere hinsichtlich KindNamRÄG 2013 und dem Zahlungsverzugsgesetz. Plus: E-Learning auf www.studium.manz.at. Auf dieser Lernplattform kann das erlernte Wissen mit multiple-choice-Fragen samt sofortiger Auswertung getestet werden.

Die Autoren Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner lehrt am Institut für Rechtswissenschaft an der Universität Klagenfurt. Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer lehrt am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M., lehrt am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien und ist Richter am OGH. 4. Auflage erscheint im Oktober 2014. Ca. X, 960 Seiten. Br. Ca. EUR 68,– ISBN 978-3-214-11254-7 Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 54,40

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TOPTITEL DES MONATS]

Sattelfest in der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit! II. Teil, 13. Kapitel: Der Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten erster Instanz

Festlegung, wem die Legitimation zur Erhebung einer solchen Beschwerde zukommt, ist gem Art 132 Abs 5 B-VG ebenfalls einfachgesetzlich zu treffen; möglich ist eine Beschwerdelegitimation sowohl wegen Verletzung subjektiver Rechte als auch zur Wahrung der objektiven Rechtmäßigkeit. Vgl die einfachgesetzliche Ausführung für den Bundesbereich in §§ 291 ff BVergG16) bzw § 135 BVergGVS17) und für den Landesbereich etwa § 4 des Wr Vergaberechtsschutzgesetzes 201418). – Art 130 Abs 2 Z 3 B-VG ermöglicht die einfachgesetzliche Begründung 681 einer Zuständigkeit der VwG zur Entscheidung über Streitigkeiten in dienstrechtlichen Angelegenheiten der öffentlich Bediensteten. Die Festlegung, wem die Legitimation zur Anrufung der VwG zukommt, ist gem Art 132 Abs 5 B-VG ebenfalls einfachgesetzlich zu treffen, dabei ist auch ein amtswegiges Tätigwerden der VwG nicht ausgeschlossen. Ein Prüfungsmaßstab ist im Gegensatz zu allen anderen Verfahrensarten der VwG (dort: „Rechtswidrigkeit“) nicht festgelegt. Die entsprechende Bestimmung wirft zahlreiche Fragen auf19). Die Zuständigkeit nach Art 130 Abs 2 Z 3 B-VG kann nur dort begründet werden, wo nicht bereits eine verfassungsunmittelbare Zuständigkeit – dh eine bescheidbezogene Zuständigkeit gem Art 130 Abs 1 Z 1 oder Z 2 B-VG – besteht.

II. Die Organisation der Verwaltungsgerichte

Neue Rechtslage!

A. Die Besetzung (Willensbildung) der Verwaltungsgerichte 682

Die VwG entscheiden grundsätzlich durch Einzelrichter20) (Art 135 Abs 1 B-VG; § 2 VwGVG); Senatszuständigkeiten sollen die Ausnahme bilden.21) Im VwGVG (arg: „Gesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte“) oder in den „Bundes- oder Landesgesetzen“ kann vorgesehen werden, dass die VwG durch Senate entscheiden (Art 135 Abs 1 zweiter Satz B-VG). § 2 VwGVG nimmt diese verfassungsrechtliche Ermächtigung nicht in Anspruch22), sondern verweist für die Senatszuständigkeit auf die Bundes- und Landesgesetze, also auf den Materiengesetzgeber.23) Die Größe der Senate ist für die VwG in den einzel-

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) BGBl I 2006/17 idgF. ) BGBl I 2012/10 idgF. ) LGBl 2013/73. 19) Näher Jabloner, FS Stolzlechner 291. 20) Faber, Verwaltungsgerichtsbarkeit Art 135 B-VG Rz 3; Fischer/Zeinhofer in Fischer/Pabel/N. Raschauer, Verwaltungsgerichtsbarkeit 164 f (Rz 30); Grof in Larcher, Handbuch (2013) 152. 21) ErlRV 1618 BlgNR 24. GP (zu Art 135 B-VG); vgl Faber, Verwaltungsgerichtsbarkeit Art 135 B-VG Rz 4; Fischer, JRP 2012,171; Thienel, Neuordnung 16. 22 ) ErlRV 2009 BlgNR 24. GP (zu § 2 VwGVG); Faber, Verwaltungsgerichtsbarkeit Art 135 B-VG Rz 8; Segalla in ÖJK, Justizstaat 176. 23) Germann in Bußjäger/Gamper/Ranacher/Sonntag, Landesverwaltungsgerichte 158. 17 18

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Verwaltungsverfahrensrecht 10 . Auf l a g e Autor en: Kolonovit s · M uza k · St ög er

Dieses Standardwerk der österreichischen Rechtsliteratur liefert allen Studierenden und Praktikern Klarheit im öffentlichen Verfahrensrecht. Die Kernbereiche wie das allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG), das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VVG) werden auch in der 10. Auflage umfassend und mit hohem Praxisbezug dargestellt. Besonders lesefreundlich sind die weiterführenden Literatur- und Rechtsprechungshinweise.

Die Autoren Univ.-Doz. Dr. Dieter Kolonovits, M.C.J. ist Präsident des Landesverwaltungsgerichts Wien und lehrt Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien. ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Muzak lehrt Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien. Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur lehrt am Institut für Österreichisches, Europäisches und vergleichendes Öffentliches Recht der Universität Graz.

10. Auflage 2014. Ca. 850 Seiten. Geb. Ca. EUR 61,– ISBN 978-3-214-18437-7 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 48,80 ISBN 978-3-214-18438-4

Komplett neu überarbeitet, insbesondere im Hinblick auf die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit!

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 014

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[TOPTITEL DES MONATS

Schafft Klarheit zum neuen VRUG!

§ 6b 67

KSchG

Kosten telefonischer Kontaktaufnahme nach Vertragsabschluss

Detaillierte Aufarbeitung der Neuerungen

§ 6 b. Hat der Unternehmer einen Telefonanschluss eingerichtet, um im Zusammenhang mit geschlossenen Verbraucherverträgen seinen Vertragspartnern eine telefonische Kontaktnahme mit ihm zu ermöglichen, so darf er einem Verbraucher, der diese Möglichkeit in Anspruch nimmt, dafür kein Entgelt anlasten. Das Recht von Anbietern von Telekommunikationsdiensten, Entgelte für eigentliche Kommunikationsdienstleistungen zu verlangen, bleibt dadurch unberührt. KSchG

§ 6b

A. ein „Zusammenhang mit“ einem geschlossenen Vertrag. 70 Die Bestimmung zielt nur auf „unselbständige Mehrwertdienste“ § 6 b KSchG setzt Art 21 um und normiert ein Verbot fürab, die der Absicherung des Leistungsinteresses aus einem vorUnternehmer, Zusatzentgelte über die telefonische Kontaktauf-herigen Vertrag dienen (Müller, MMR 2013, 76). Verboten sind nahme bei der Vertragsabwicklung zu erzielen. Die telefonischedemnach kostenpflichtige Kundenhotlines (Kundennummern, Kommunikation bei bereits abgeschlossenen Verträgen (zB Nach-Servicehotlines). Nicht vom Anwendungsbereich erfasst sind fragen zum Vertragsinhalt, Geltendmachung von Gewährleistung,Bestellhotlines, die erst zum Vertragsabschluss mit dem VerErklärung des Rücktritts, Beanstandung der Rechnung) soll viel-braucher führen (vgl die diesbezügliche Informationspflicht gem mehr entgeltfrei ermöglicht werden (vgl § 41 b VersVG; vgl zu§ 4 Abs 1 Z 6 FAGG); ebenso wenig die Erbringung selbständiger Entgeltklauseln beim Bankgeschäft BGHZ 124, 254 = JZ 1994,Mehrwertdienste, dh kostenpflichtige Hotlines, wo nicht nur der 474; BGHZ 136, 261; Reifner, JZ 1994, 454; Nobbe, WM 2008, 185Vertragsabschluss, sondern auch die vertraglich geschuldete [189]). § 6 b KSchG bezweckt damit – auch im Interesse derDienstleistung über eine Telekom-Verbindung erbracht wird Markttransparenz – einerseits die Hintanhaltung versteckter(zB Beratungs-, Auskunfts-, Erotik-, Gewinnspieldienstleistungen Preiselemente bei der Vertragsabwicklung; andererseits soll[vgl dazu aber § 5 b KSchG]). Letztere sind ggf als FAV iSd § 3 Z 2 sichergestellt werden, dass der Verbraucher vor einer telefonischenFAGG zu qualifizieren und fallen unter den Anwendungsbereich Kontaktaufnahme zum Unternehmer nicht deshalb zurück-des FAGG (§ 9). Vgl zur Reichweite der Ausnahme gem § 1 Abs 2 schreckt, weil ihm dadurch gesonderte Kosten entstehen. Z 13 Fall 2 FAGG, wenn die Dienstleistung unmittelbar und vollständig erbracht wird § 1 FAGG. 69 II. Anwendungsbereich B. Erforderlich ist ferner, dass der Unternehmer eine ent- 71 sprechende Kundenhotline überhaupt zur Verfügung stellt (vgl § 6 b KSchG gilt ausnahmslos für alle VerbraucherverträgeArt 21: „eine Telefonleitung eingerichtet hat, um [. . .] Kontakt aufund unabhängig von der Absatzform. Die Bestimmung regeltzunehmen“). Zur Einräumung einer derartigen Kontaktmöglichaber weder die gesamte telefonische Kommunikation zwischenkeit zwingt § 6 b KSchG den Unternehmer ebenso wenig wie § 5 a Unternehmer und Verbraucher noch das gesamte Segment derAbs 1 Z 2 KSchG und § 4 Abs 1 Z 3 lit a FAGG. Mehrwertdienste, sondern nur einen kleinen Teilbereich. Voraussetzung ist, dass es sich um eine vom Unternehmer für Anfragen 72 III. Verbot von Zusatzentgelten zur Abwicklung von bestehenden Vertragsverhältnissen eingerichIst § 6 b KSchG anwendbar, dürfen dem Verbraucher für die tete Telefonleitung handelt. Erforderlich ist iE: telefonische Kontaktaufnahme mit dem Unternehmer nur die 40 Kosten der eigentlichen Kommunikationsdienstleistung (vgl Art 21: Grundtarif, englische Fassung: basic rate) auferlegt werden, keine darüber hinausgehenden Kosten. Davon abweichende Entgeltvereinbarungen sind unwirksam, uzw unabhängig davon, ob sie in AGB enthalten, im Einzelnen ausverhandelt sind, konkludent durch Inanspruchnahme einer Premium-Hotline zustande kommen oder ob der Verbraucher iSd § 6 c KSchG ausdrücklich zugestimmt hat. § 6 b KSchG ist insofern lex specialis zu § 6 c KSchG, der bloß ein Zustimmungserfordernis normiert. Unter „Grundtarif“ iSd Art 21 ist nach Normzweck (vgl Änderungsantrag 1378 zur Einführung eines Art 28 a, 115) und Systematik der RL (arg Art 6 Abs 1 lit f = § 4 Abs 1 Z 6 FAGG) der gewöhnliche ortsübliche Festnetz- bzw Mobiltelefontarif zu ver68

I. Allgemeines

Ausführliche Erstkommentierung

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Das neue Verbraucherrecht Autor e n : Kolba ∙ Leupold

Seit 13. 6. 2014 ist das neue Verbraucherrecht in Kraft. Mit dem VerbraucherrechteRichtlinie-Umsetzungsgesetz – VRUG kamen neue Fristen, Formerfordernisse, Formulare, Ausnahmen und Gegenausnahmen. Bei Nichtbefolgung drohen schwebend unwirksame Verträge sowie Verwaltungsstrafen. Gegliedert in • einen allgemeinen Teil zum VRUG, • ausführliche Kommentierungen des neuen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG und sämtlicher Neuerungen im KSchG sowie • einen Materialienteil und

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• abgerundet durch hilfreiche Praxistipps, bietet diese Ausgabe alles, was im Umgang mit der neuen Rechtslage entscheidend ist.

Erscheint Anfang Oktober 2014. Ca. 280 Seiten. Br. Ca EUR 56,– ISBN 978-3-214-01093-5

Die Autoren: Dr. Peter Kolba ist Jurist und Leiter des Bereichs Recht beim Verein für Konsumenteninformation. Dr. Petra Leupold ist Juristin beim Verein für Konsumenteninformation, Redaktionsleiterin der Zeitschrift für Verbraucherrecht, ehem. Assistentin des Instituts für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien und regelmäßige Fachvortragende und -autorin.

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Das Haus Nummer 18 auf der Linken Wienzeile ist eine Baustelle. Im Gang liegt Schutt, zum Lift müssen sich die Besucher durchkämpfen, wenn sie einen Termin im Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben. Die Räumlichkeiten jener Organisation, die die Verbraucherrechte gegen die Mächte der freien Wirtschaft durchsetzt, sehen aus wie Büros in den späten 1970er-Jahren. Überall Schachteln, schlechtes Licht, alte Möbel. „Wir sitzen hier alle sehr eng und gehen zum Planen von Aktionen ins Kaffeehaus“, sagt Petra Leupold. Dem VKI liegt der Naschmarkt zu Füßen. Zu tun gibt es genug. Eben ist eine OGH-Entscheidung gekommen. Gebühren für Zahlscheine sind unzulässig, der VKI hat das Verfahren gewonnen und nun gibt es eine riesige Summe Unrechtsgewinn, die abgeschöpft werden muss. Es ist ein klassischer Streuschaden. „Der VKI kann das nicht einfach kollektiv durchsetzen, sondern muss sich individuelle Ansprüche abtreten lassen. Da fehlt rechtspolitisch noch vieles“, sagt Leupold und klingt enthusiastisch. Sie schafft es, komplexe Sachverhalte in weniger als einer Minute durchzupflügen und ihrem Gegenüber den Eindruck zu vermitteln, dass all das wirklich dringend ist und sie das selbst gerne schultern würde. „Das ist total interessant und in der Forschung noch nicht ausreichend gelöst“, ist einer ihrer Standardsätze, mit dem sie gerne Themen abschließt. Damit steckt sich die hübsche Niederösterreicherin selbst hohe Ziele. Geboren 1984 und aufgewachsen in Stockerau wollte sie als Teenager zuerst einmal nichts anderes als Lesen. Egal was. Es war ihr oft lieber, als zur Schule zu gehen, sagt sie. Als sie die Matura in der Tasche hatte, übersiedelte sie nach Wien. „Ich glaube, ich wollte Anwältin werden“, erinnert sie sich und inskribierte Jus und Wirtschaft. Nebenbei kellnerte sie, entdeckte, dass die Arbeit als Stewardess finanziell noch lukrativer ist und arbeitete von 2003 bis 2006 bei Austrian Airlines. „Das war nicht meines, ich wollte dann definitiv zurück an die Universität“, erzählt sie. Diesmal startete Leupold durch, lernte in jeder freien Minute und war 2007 fertige Juristin. „Ich bin begeisterungsfähig, ehrgeizig und leider extrem perfektionistisch“, charakterisiert sie sich mit einer schönen Portion Selbstironie. Das macht sie sympathisch. Dass Forschung auch wirklich ihr Hobby ist, nimmt man ihr ab. Das Rüstzeug zum juristischen Arbeiten und Denken hat sie von Georg Kodek, dem Leiter des Instituts für Zivil- und Unternehmensrecht, bei dem Leupold

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 014

2007 ihre erste Assistentenstelle bekam. „Von ihm habe ich alles, was ich kann, gelernt“, sagt sie und schrieb eine Dissertation zum Vertriebsrecht, die sie 2009 fertig hatte. Forschung sei „etwas Schönes“, sagt Leupold, und die Rechtswissenschaft eben nicht Rechtspolitik mit anderen Mitteln. Nach sechs Jahren Uni wollte die Juristin dann Erfahrungen in der Praxis sammeln. Als sie Peter Kolba vom VKI kennenlernte, bekam sie die Möglichkeit. Heute teilen sie sich ein Büro. „Wir verstehen uns irrsinnig gut“, sagt Leupold, und ungelöste Rechtsfragen gäbe es im Bereich der Verbraucherrechte jeden Tag. So viel sie kann, löst sie. Bei MANZ gibt sie den Schnellkommentar zum VRUG heraus, publiziert im KSchG-, im UWG- und dem ZPO-Kommentar. Zudem ist sie Redaktionsleiterin bei der „Zeitschrift für Verbraucherrecht“. Auch das mache ihr Spaß. Deshalb arbeitet sie auch gerne zu Hause, ihr Kater liegt dann am Schreibtisch auf ihren Unterlagen. Das mag sie. Gibt es bei einem solchen Pensum überhaupt Freizeit? „Schon“, sagt die Jungjuristin, die gerne mit Freunden ausgeht und sich für Malerei interessiert. Das mag an ihrem Freund liegen, der so wie sie Jurist, aber auch Künstler ist. Auf Reisen stehen Ausstellungsbesuche ganz oben auf der Liste, und ihre Traumdestination „sind leider die Malediven, das ist abgedroschen, aber dort ist es richtig schön.“

© studiohuger.at

Flink in Paragrafen Petra Leupold

PETRA LEUPOLD

Die junge Juristin Petra Leupold hat sich Verbraucherschutz auf ihre Fahnen geheftet. Da gibt es viel aufzuarbeiten, sagt sie. Gut, dass Forschung ihre Leidenschaft ist.

„Ich bin begeisterungsfähig, ehrgeizig und leider extrem perfektionistisch“ Was sie sich vorgenommen hat: Ein System des Verbraucherrechts zu schreiben, „weil das Verbraucherprivatrecht im Umbruch ist“, und aufhören zu rauchen, „das wollte ich eigentlich schon bei meinem 30. Geburtstag geschafft haben“, sagt sie. Aber irgendwie war zu viel los. Vor allem Juristisches. Da will sie hundert Prozent dran bleiben. Das Arbeiten beim VKI hätte nämlich auch so ein bisschen etwas Robin-Hood-mäßiges, das ihr entspricht. Sie muss zurück ins Büro. Dort wird sie arbeiten, bis es an diesem langen Sommerabend dunkel wird – mit Perfektionismus, den andere an ihr so schätzen. Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

Der neue Chefredakteur MANZ im Gespräch mit Rainer Knyrim

Knyrim: Den betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Allen Personen, die dort für Datenschutz verantwortlich sind – in der Geschäftsführung, Rechtsabteilung, IT-Abteilung, Personalabteilung oder den Betriebsräten. Selbstverständlich bietet die Zeitschrift auch für die Rechtsanwälte und alle anderen Berater beste Fachinformation.

Knyrim: Es wird auf EU-Ebene seit zweieinhalb Jahren an einer gesamteuropäischen Datenschutzreform gearbeitet. Das Europäische Parlament fordert künftig drakonische Strafen im Datenschutzrecht. Bis zu 100 Mio Euro oder 5% vom globalen Konzernumsatz stehen im Raum. Dann wird niemand mehr einen Bogen um das Datenschutzrecht machen können, sondern sich intensiv damit befassen müssen. MANZ: Also höchste Zeit für den Launch der „Datenschutz konkret“, das erste Heft erscheint nun Ende September. Was können wir erwarten?

Foto: studiohuger.at

MANZ: Herr Dr. Knyrim, das Wichtigste vorweg – wem hilft die neue Zeitschrift „Datenschutz konkret“ am meisten?

RA DR. RAINER KNYRIM

ist Chefredakteur der neuen

MANZ: Das bedeutet, die konkreten Fragen des Alltags, die operativen Herausforderungen bei Projekten in den Unternehmen und anderen Bereichen haben absolute Priorität? Knyrim: Genau, die sehr praxisnahe Ausrichtung der Redaktion und des Fachbeirats (es ist uns gelungen, Vertreter der wichtigsten Player im Datenschutzrecht zu gewinnen) garantiert einen sofort verwertbaren fachlichen Input. Berichte über konkrete Projekte, Checklisten, ein kompakter und verständlicher Judikaturteil und vieles mehr bieten vor allem Lösungen an, anstatt Probleme nur anzureißen. MANZ: Eine echte Informationslücke demnach, die nun ganzjährig geschlossen wird und als Werkzeug für mehr Rechtssicherheit und Fachkenntnis zur Verfügung steht. Knyrim: Ja, ein Blick auf andere, die gleichgelagerte Herausforderungen und Projekte zu meistern haben, ermöglicht mehr Orientierung und Sicherheit – um die richtigen Entscheidungen zu treffen und allfällige Fehler zu vermeiden. Vor allem in unserer Rubrik „Interview“ kommen in jedem Heft Experten zu Wort, die ihr wertvolles Wissen vermitteln wollen – aber keine Selbstdarsteller. Das ist mir als Chefredakteur sehr wichtig.

Knyrim: Besonders stolz sind wir auf unser Interview, das wir mit der neuen Leiterin der Datenschutzbehörde, Frau Dr. Andrea Jelinek, führen konnten. Dieses, wie auch die ganze Zeitschrift, wird dem Leser das Datenschutzrecht in übersichtlichen Portionen näher bringen. Mein Motto für die Zeitschrift, das ich auch in allen bisherigen Redaktionssitzungen gepredigt habe, lautet: Wir wollen Datenschutzrecht so bringen wie ein Sacherwürstel: knackig, gut portioniert, mit qualitativ hochwertigem Inhalt.

MANZ Praxiszeitschrift „Datenschutz konkret“, ausgewiesener Fachmann und Autor bzw. Herausgeber führender österreichischer Fachliteratur zum Thema Datenschutzrecht..

MANZ: Herzlichen Dank für das Gespräch!

Das Gespräch führte Heinz Korntner, stv. Verlagsleiter bei MANZ.

„Wir wollen Datenschutzrecht so bringen wie ein Sacherwürstel: knackig, gut portioniert, mit qualitativ hochwertigem Inhalt.“

MANZ: Der Datenschutz bzw. das Datenschutzrecht steht immer mehr im Brennpunkt medialen Interesses, kein Unternehmen und keine öffentliche Einrichtung scheinen sich dieser Aufgabe verschließen zu können. Wie sehen Sie diese Entwicklung?

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ZEITSCHRIFT DES MONATS]

Datenschutz konkret Recht – Projekte – Lösungen

Heft 1 gratis – jetzt bestellen!

Das Datenschutzrecht wird immer heikler – „Datenschutz konkret“ bietet Ihnen: • Recht: Ob „Alltagsfragen“ oder EU-Datenschutz – alles sicher und verständlich beantwortet • Projekte: Was klappt und Erfolg verspricht – aus erster Hand • Lösungen: Expertise und fachliche Kreativität – für Ihre operativen Herausforderungen

DAKO – Datenschutz konkret Ab jetzt gibt es einfach ganzjährig mehr Sicherheit und Orientierung für alle Personen, die in Unternehmen oder im öffentlichen Bereich für Datenschutz verantwortlich sind. Besonders wertvoll für: die Geschäftsführung, interne und externe Datenschutzbeauftragte, Rechtsabteilung, ITAbteilung, Personalabteilung, für Betriebsräte – und für Rechtsanwälte und Unternehmensberater

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 014

Chefredaktion: Dr. Rainer Knyrim Redaktion: Mag. Viktoria Haidinger, LL.M. Mag. Ing. Markus Oman, BiBu, CSE Hofrat Dr. Ernst M. Weiss Prof. KommR Hans-Jürgen Pollirer

Heft 1 gratis – jetzt bestellen! „Early Bird“ Abo bis 31. 12. 2014: Heft 2/2014 + Abonnement 2015 (insgesamt 6 Hefte) um nur EUR 98,– statt EUR 148,– (inkl. Versand im Inland) dako.manz.at

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[MANZ-ONLINE

RDB Rechtsdatenbank mit Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte Über 8.000 Original-Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, der Landesverwaltungsgerichte und des Bundesfinanzgerichts Mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde der Rechtsschutz im öffentlichen Recht grundlegend verändert. Seit ihrem Inkrafttreten Anfang 2014 sind rund 8.000 Entscheidungen des neu geschaffenen Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) bzw. der ebenfalls neuen neun Landesverwaltungsgerichte (LVwG) ergangen. Auch das neue Bundesfinanzgericht (BFG) hat bereits in zahlreichen Verfahren entschieden. Wertvoller Wissensvorsprung Die RDB Rechtsdatenbank des MANZ Verlags nimmt als erste kommerzielle juristische Datenbank laufend die Rechtsprechung der neu geschaffenen Verwaltungsgerichte auf.

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MANZ-ONLINE]

Eherecht online Hopf/Kathrein

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Berücksichtigung aller Änderungen der letzten Jahre, insb durch FamRÄG 2009, EPG und KindNamRÄG 2013 Rechtsprechung und Schrifttum auf aktuellem Stand

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[ÖFFENTLICHES RECHT

BDG – Beamten-Dienstrecht online

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 65. Erg.-Lfg. 2014. EUR 328,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 248,– ISBN 978-3-214-12156-3 Online-Version: www.manz.at/bdg

mit 65. Ergänzungslieferung Autor: Fellner Mit allen Vorschriften zum Dienstrecht der Beamten und Vertragsbediensteten – aktuell und präzise erläutert, unter Berücksichtigung der wesentlichen parlamentarischen Materialien und der wichtigsten höchstgerichtlichen Judikatur. In der 65. Erg.-Lfg. enthalten: • Weitere Änderungen durch die „Dienstrechts-Novelle 2013“ im » Ausschreibungsgesetz 1989 » Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

» Bundes-Personalvertretungsgesetz » Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984 » Pensionsgesetz 1965 » Überbrückungshilfengesetz » Vertragsbedienstetengesetz • Novellen zu » Bundes-Arbeitsstättenverordnung » Bundes-Personalvertretungs-Geschäftsordnung und -Wahlordnung » Kinderbetreuungsgeldgesetz

Der Autor: Sektionschef i.R. Dr. Wolfgang Fellner war zuletzt Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Justiz. Das Dienstrecht der Bundesbediensteten gehört zu seinen Spezialgebieten.

Pharmazeutische Vorschriften mit 43. Ergänzungslieferung Autoren: Füszl · Semp

online

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 43. Erg.-Lfg. 2014. EUR 218,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 148,– ISBN 978-3-214-13606-2 Online-Version: www.manz.at/pharma

Sämtliche für den pharmazeutischen Bereich relevanten Vorschriften werden hier dokumentiert: gegliedert in 11 Schwerpunktbereiche, die wichtigsten Bestimmungen in Anmerkungen erläutert und stets aktuell gehalten. NEU in der 43. Ergänzungslieferung: • Pharmakovigilanz-Verordnung 2013 • Pharmazeutisch-kaufmännische AssistenzAusbildungsordnung • Tierimpfstoff-Anwendungsverordnung 2014

Änderungen in: • Abgrenzungsverordnung 2004 • Apothekenbetriebsordnung 2005 • Apothekerkammergesetz • Arzneibuch • Arzneitaxe • Gewebeentnahmeeinrichtungsverordnung • Rezeptpflichtverordnung

Die Autoren: Dr. Sylvia Füszl, Abteilungsleiterin im BMG, und Dr. Robert Semp, Jurist im BMG, sind zuständig für Legistik im Bereich Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.

Das österreichische Gemeinderecht mit Aktualisierung der Teile 2, 3, 9, 15 und 17 Herausgeberin: Pabel

Faszikelwerk in 1 Leinenmappe 2014. EUR 148,– ISBN 978-3-214-03834-2 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Das ideale Nachschlagewerk für sämtliche Fragen, die in der Gemeindeverwaltung auftauchen können, erleichtert die praktische Arbeit durch: • Tabellen, Checklisten, Übersichten: für den schnellen Überblick • Rechtsquellen zu jedem Thema: Orientierung im Bundes- und Landesrecht • Gemeindeordnungen und Stadtstatute: genaues Eingehen auf die Besonderheiten • Judikatur, Literatur: zur Gänze ausgewertet • gebündelte Kompetenz: 15 Autoren aus der kommunalen Praxis und aus der Wissenschaft

Jetzt aktualisiert: • Teil 2: Gemeindegebiet und Gemeindebewohner (Hans Neuhofer) • Teil 3: Interkommunale Zusammenarbeit durch Gemeindeverbände, Verwaltungsgemeinschaften und Vereinbarungen nach Art 116b B-VG (Anna Kemptner/Franz Sturm) • Teil 9: Rechtsstellung und Aufgaben der Gemeindeorgane (Wolfgang Steiner) • Teil 15: Gemeindliche Auftragsvergabe (Erich Wolny/Birgit Kliba) • Teil 17: Gemeindeaufsicht (Andreas Hauer)

Die Herausgeberin: Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel ist Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre und Leiterin der Abteilung für Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle der Johannes Kepler Universität Linz.

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ÖFFENTLICHES RECHT]

Musterhandbuch Öffentliches Recht mit 17. Ergänzungslieferung Herausgeber: Bergthaler · Grabenwar ter Das einzigartige Praxis-Tool: ein Nachschlagewerk gegliedert nach öffentlich-rechtlichen Materien, jeweils mit allgemeiner Theorie in knapper Form und ausgefeilten Schriftsatzmustern samt Anmerkungen. Mit der 3. Austausch-/Ergänzungslieferung wird das Werk • ergänzt durch den neuen Beitrag zum Grundverkehrsrecht (Klaus Schöffmann)

und • aktualisiert: » Baurecht (Katharina Pabel) » Gewerbliches Betriebsanlagenrecht (Wilhelm Bergthaler/Kerstin Holzinger) » Verwaltungsstrafrecht (Mathis Fister) » Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme (David Leeb)

Die Herausgeber: Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter ist Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und lehrt an der Wirtschaftsuniversität Wien; R A Dr. Wilhelm Bergthaler ist Partner in der Kanzlei Haslinger, Nagele und Partner und Hon.-Prof. der Universität Linz.

Faszikelwerk in 1 Leinenmappe inkl. 17. Erg.-Lfg. 2014. EUR 165,– ISBN 978-3-214-15859-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

DSG – Datenschutzrecht mit 17. Ergänzungslieferung Autoren: Dohr · Pollirer · Weiss · Knyrim Der Loseblatt-Kommentar zum Datenschutzrecht bietet: • das DSG 2000 samt Durchführungsverordnungen, Landes-Datenschutzgesetzen und EU-Recht • datenschutzrechtliche Sondernormen aus den unterschiedlichsten Materien (Spezieller Datenschutz) wie Computerstrafrecht, GewO, SPG, E-GovG, MeldeG oder TKG • alles zum internen Datenschutzbeauftragten mit Prüffragenkatalog und Mustern

Verständlich auf bereitet durch ausführliche Kommentierung im Anmerkungsteil, relevante Judikatur im Entscheidungsteil sowie Materialien und Schrifttum. Jetzt neu: • DSG-Novelle 2014 • viele neue Entscheidungen und Anmerkungen (zB zu „Big Data“, ELGA) • Prüffragenkatalog komplett überarbeitet • Stichwortverzeichnis aktualisiert

Die Autoren: Kommerzialrat Prof. Hans-Jürgen Pollirer, Gerichtssachverständiger und Geschäftsführer der SECUR-DATA GmbH; Hofrat Dr. Ernst M. Weiss, Richter i.R.; Dr. Rainer Knyrim, Rechtsanwalt in Wien.

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Loseblattwerk in 2 Mappen inkl 17. Erg.-Lfg. 2014. EUR 290,– ISBN 978-3-214-08671-8 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/dsg

EisbG – Eisenbahngesetz 3. Auf lage Autor: Liebmann Die Neuauflage des Kurzkommentars nach 6 Jahren und zahlreichen Novellen enthält eine konkret auf Fragen der Praxis eingehende Kommentierung des Eisenbahngesetzes idF BGBl I 2013/205, ua mit • den wesentlichen Facetten der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Strukturen und Rechtsschutz) • Neuigkeiten im Baugenehmigungsverfahren

• neuen Interoperabilitätsvorschriften für Schieneninfrastruktur und Schienenfahrzeuge • Änderungen in angrenzenden Bereichen, insb für die Vergabe von Bauaufträgen und Verkehrsdiensten sowie Wettbewerbsund Beihilfenrecht • Vorschau auf das nächste Eisenbahnpaket und Änderungen, die bereits in Kraft, aber noch nicht umgesetzt sind.

Der Autor: Dr. Hanno Liebmann ist Rechtsanwalt in Wien, spezialisiert auf Bauvorhaben, Vergabeund Wettbewerbsrecht sowie Schiedsverfahren.

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3. Auflage 2014. L, 360 Seiten. Geb. EUR 89,– ISBN 978-3-214-00548-1

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[ÖFFENTLICHES RECHT ∙ ZIVILRECHT

B-VG – Bundes-Verfassungsgesetz mit Nebenverfassungsrecht 13. Auf lage Autoren: Grabenwar ter · Ohms

13. Auflage 2014. XX, 622 Seiten. Br. EUR 16,– ISBN 978-3-214-01262-5

Die neue Auflage der B-VG Taschenausgabe gibt die überaus intensive und weitreichende Tätigkeit des Verfassungsgesetzgebers der letzten Gesetzgebungsperiode wieder. Sie bietet einen kompakten Überblick über das Verfassungsrecht mit Stand 1. 7. 2014 und informiert damit beispielsweise über: • die Neugestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, • die neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft zur Durchführung des OPCAT, • die Neuerungen hinsichtlich der Weisungsbindung und der Staatsziele sowie

• den neu eingeführten Parteiantrag auf Normenkontrolle. Ferner umfasst sie neben der EMRK in der Fassung des Protokolls Nr 14 die Charta der Grundrechte der EU. „Der besondere Wert der handlichen Textausgabe liegt vor allem in den kurzen, prägnanten, den Kern der jeweiligen Anordnung trefflich kommentierenden Anmerkungen. Sie sind dort besonders dicht und hilfreich, wo sich der normative Gehalt der verfassungsrechtlichen Regelung aus dem Wortlaut der Bestimmung nicht oder nur schwer erschließen lässt.“ (Hengstschläger zur 12. Auflage, DRdA 2009/6)

Die Autoren: DDr. Christoph Grabenwarter, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der WU Wien, Mitglied des VfGH. Dr. Brigitte Ohms, Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst.

RStDG – Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz Autoren: Wanke · Perl · Sachs

2014. Ca. XXX, 690 Seiten. Geb. Ca. EUR 128,– ISBN 978-3-214-04801-3

Eine Jahrhundertreform ist vollzogen – mit Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit wurden mehr als 700 neue Richter ernannt. Damit in puncto Dienstrecht keine Fragen offen bleiben, haben Fachexperten diesen Kommentar mit Schwerpunkt Bundesverwaltungsgerichte verfasst. Er enthält nicht nur alle Bestimmungen samt Materialien und präzisen Anmerkungen zum RStDG. Unzählige Entscheidungen machen deutlich, was ein disziplinäres

Verhalten ist und was nicht; Parallelen bzw Unterschiede zur Zivil- und Strafgerichtsbarkeit werden aufgezeigt. Wichtige Nebengesetze wurden in die Kommentierung eingearbeitet. Wesentliche Organisationsvorschriften wie das BFGG und BVwGG inklusive Geschäftsordnungen, europarechtliche Bestimmungen wie Auszüge zur EMRK und zum AEUV sowie berufsrechtliche Grundlagen wie die „Welser Erklärung“ runden das Werk ab.

Die Autoren: Dr. Rudolf Wanke, Richter des Bundesfinanzgerichts, Mag. Harald Perl, Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Dr. Michael Sachs, Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts.

Schmerzengeld-Entscheidungen CD-ROM 2/2014 Autor: Danzl Von „Achillessehne“ bis „Zwillingswadenmuskel“ – alle relevanten Entscheidungen in Sekundenschnelle.

2014. 1 CD-ROM. EUR 59,– ISBN 978-3-214-18535-0 Im Abonnement für halbjährliche CD-ROM-Updates vorgemerkt. Paket: Danzl/Gutierres-Lobos/Müller Das Schmerzengeld 10. Aufl + CD-ROM EUR 118,– Im Abo: EUR 108,– ISBN 978-3-214-18534-3

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3.464 Entscheidungen aus dem Zeitraum 1980 bis Juni 2014 auf CD-ROM: • gezielte Suche nach angemessener Höhe des Schmerzengeldes bzw Verunstaltungsentschädigung

• sekundenschnelle Abfrage nach Suchbegriffen (zB „Meniskus“ oder „Armbruch“) • Entscheidungen mit zugesprochenem Geldbetrag, Verletzungen, Schmerzen, Dauer des Spitalsaufenthalts etc • Fundstellen-Verlinkung auf RDB-Volltexte • halbjährliche Updates

Der Autor: Hon. Prof. Dr. Karl-Heinz Danzl ist Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes und Honorarprofessor an der Universität Innsbruck, Schriftleiter der ZVR sowie Autor zahlreicher Publikationen.

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WIRTSCHAFTSRECHT]

ZaDiG – Zahlungsdienstegesetz mit 4. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Weilinger ZaDiG komplett kommentiert – jetzt mit dem AbgÄG 2014! Das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) ist erst wenige Jahre alt, und doch einem stetigen Wandel unterworfen. Seit seinem InkraftTreten im Jahr 2009 wurde es bereits 12 mal novelliert! In die 4. Aktualisierungslieferung wurden

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nunmehr die Novellen BGBl I 2013/184 und BGBl I 2014/13 (AbgÄG 2014) eingearbeitet und alle Anhänge (ZEIMV, EGAPV, ZAPV, FMA-IPV, EKV) auf den neuesten Stand gebracht. Sichern Sie sich Ihren Informationsvorsprung mit dem stets aktuellen Kommentar zum ZaDiG – verfasst von einem Expertenteam aus Praxis und Wissenschaft!

Faszikelwerk in Leinenmappe. XL, 784 Seiten. EUR 158,– ISBN 978-3-214-00943-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Der Herausgeber: DDr. Arthur Weilinger ist Universitätsprofessor am Institut für Recht der Wirtschaft an der Universität Wien. Das Autorenteam besteht aus Mitarbeitern der Finanzmarktaufsicht, der Österreichischen Nationalbank und des Instituts für Recht der Wirtschaft der Universität Wien.

Online-Version: www.manz.at/zadig

BWG – Bankwesengesetz mit 31. und 32. Lieferung Herausgeber: Laurer · M. Schütz Diese Aktualisierung beinhaltet das mit 1.1.2014 in Kraft getretene Bankeninterventions- und –restrukturierungsgesetz (BIRG), welches auf alle Kreditinstitute und Finanzholdinggesellschaften Anwendung findet. Basis ist der EU-Richtlinienentwurf für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten. Die Herausforderung besteht darin, Banken und Finanzinstituten einen geordneten Marktaustritt zu ermöglichen.

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Ausführlich kommentiert werden: • Erstellung und Handhabung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen, • nationale und internationale Verfahrensgänge, • Frühinterventionsmaßnahmen der FMA.

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 32. Lfg. 2014. EUR 340,– ISBN 978-3-214-16833-9 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Die Autoren: Mag. Dominik Freudenthaler, Abteilung für Finanz- und Kapitalmarktaufsicht, Bundesministerium für Finanzen; Mag. Roman Hametner, Abteilung für Finanz- und Kapitalmarktaufsicht, Bundesministerium für Finanzen; Dr. Clemens Völkl, Rechtsanwalt in Wien.

Online-Version: www.manz.at/bwg

Finanzmarkt und institutionelle Finanzaufsicht in der EU Autorin: Ladler Dieses – ua mit dem Wolf Theiss Award 2014 ausgezeichnete – Werk behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die institutionelle Finanzaufsicht in der EU. Aufbauend auf einer Untersuchung der aktuellen Rechtslage und der Identifikation ungelöster Strukturprobleme der Finanzaufsicht werden Vorschläge für eine Neustrukturierung entwickelt. Folgende Fragen werden behandelt: • Welche nationalen und europäischen Behörden sind an der Aufsicht über Finanz-

dienstleister beteiligt? • Wie erfolgt das Zusammenwirken im Netzwerk der europäischen Finanzaufsicht? • Welche Rolle nimmt die EZB in der Finanzaufsicht ein? • Wie können bestehende Strukturschwächen der Finanzaufsicht in der EU beseitigt werden? • Welche Implikationen ergeben sich für die europäische Integration und den europäischen Binnenmarkt?

Die Autorin: Univ.-Ass. Mag. Dr.iur. Mona Philomena Ladler, Bakk.rer.soc.oec., ist Mitarbeiterin am Institut für Österreichisches und Internationales Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der KarlFranzens-Universität Graz.

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net Ausgezeich em d mit

Wolf Theiss Award

2014. LII, 344 Seiten. Br. Ca. EUR 78,– ISBN 978-3-214-00765-2

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[STEUERRECHT ∙ STRAFRECHT

Das Abgabenrecht der Städte und Gemeinden Autoren: Mühlberger · Ott · Pilz · Sturmlechner

2014. Ca. 400 Seiten. Br. Ca. EUR 59,– Subskriptionspreis bis 31. 10. 2014: Ca. EUR 49,– ISBN 978-3- 214-02547-2

Gerade in Zeiten knapper Haushaltsbudgets gewinnt die korrekte Einhebung von Gemeindeabgaben immer mehr an Bedeutung. Für Städte und Gemeinden gibt es hier ein breites Spektrum mit vielen rechtlichen Möglichkeiten. In diesem brandneuen Praxishandbuch werden alle Fragen dazu beantwortet. Mit besonderem Fokus auf die Kommunalsteuer und die Grundsteuer beinhaltet es ua • System und Grundlagen des Gemeindeabgabenrechts • Überblick über die wichtigsten kommu-

nalen Abgaben unter Einbeziehung der Rechtsprechung • Finanzverfassung und Abgabenverordnungsrecht • ausgewählte Themen des Gebührenrechts wie Abgrenzung zu Steuern und Abgaben, Privatisierung von Gemeindeaufgaben • Überlegungen zur Kostentragung bei der Bewältigung von Gemeindeaufgaben Beispiele, auch zu Spezialfragen, veranschaulichen die Thematik. Praxistipps fassen zusammen, worauf es ankommt.

Die Autoren: Dr. Peter Mühlberger ist Finanzexperte des Österreichischen Städtebundes. Dr. Siegfried Ott ist Ministerialrat im Bundesministerium für Finanzen iR. Prof. Dietmar Pilz ist Finanzexperte des Österreichischen Gemeindebundes. Mag. Christian Sturmlechner ist in der Abteilung Finanz-Verfassung und Finanzausgleich des BMF tätig.

BFGG – Bundesfinanzgerichtsgesetz Autoren: Wanke · Unger Dieser Taschenkommentar bietet eine aktuelle (inkl AbgÄG 2014), umfassende und praxisorientierte Darstellung des Organisationsrechts des Bundesfinanzgerichts, das mit 1. 1. 2014 seine Arbeit aufgenommen hat, und umfasst: • europa-, unions- und verfassungsrechtliche Grundlagen • den aktuellen Gesetzestext des BFGG • die Entwicklung vom Ministerialentwurf 2014. XXXII, 546 Seiten. Geb. EUR 112,– ISBN 978-3-214-08091-4

über die Regierungsvorlage bis zum Gesetz einschließlich der Gesetzesmaterialien • eine detaillierte Kommentierung jedes Paragrafen samt zahlreicher weiterführender Judikatur- und Literaturverweise • Geschäftsordnung, Kanzleiordnung, Präsidialverfügungen sowie umfangreiche Auszüge aus der Geschäftsverteilung des BFG • Rechtsvergleiche zum Bundesverwaltungsgericht

Die Autoren: Dr. iur. Rudolf Wanke ist Richter des Bundesfinanzgerichts. Dr. iur. Peter Unger ist Richter des Bundesfinanzgerichts.

Wiener Kommentar zur StPO mit 208. Lieferung Herausgeber: Fuchs · Ratz

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Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 208. Lfg. 2014. EUR 368,– ISBN 978-3-214-16146-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stpo

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Ein „Muss“ in jedem Strafprozess! Einzigartig kompetent – 40 renommierte österreichische Strafrechtler kommentieren umfassend die Praxis des Strafverfahrensrechts. Immer am Punkt – laufenden Aktualisierungslieferungen halten Sie am neuesten Stand.

Für Ihre erfolgreiche Prozess-Strategie – alle wichtigen Entscheidungen und die relevante Literatur präzise ausgewertet. Aktualisiert wurden diesmal: • § 6 Wiederin: Rechtliches Gehör • § 66 Kier: Opferrechte • §§ 380-395a Lendl: Kosten des Strafverfahrens

Die Autoren: Dr. Roland Kier ist Rechtsanwalt in Wien; Mag. Frederick Lendl ist Hofrat des OGH; Dr. Ewald Wiederin ist Universitätsprofessor an der Universität Wien.

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ARBEITSRECHT]

SV-Slg – Sozialversicherungsrechtliche Entscheidungen Band XXXI Herausgeber: Teschner · Zach Zum Inhalt: • Sozialversicherungsrechtliche Judikatur des OGH, VfGH, VwGH, EuGH und der Unterinstanzen aus den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 • 2640 Entscheidungen in Leitsatzform • rasche Übersicht durch Zuordnung der Entscheidungen zu den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen

• Fundstellenangabe bei bereits veröffentlichten Entscheidungen • umfangreiche Register

Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR; Mag. Martin Zach, LL.M., Ministerialrat und Leiter der Abteilung Recht-Grundsatz und Aufsicht im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

2014. XXIV, 850 Seiten. Ln. EUR 398,– ISBN 978-3-214-05881-4

Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen Autoren: Steinlechner · Winkler Am 1. 12. 2013 ist der Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen in Kraft getreten. Der Kommentar gibt Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen: • Auf welche Betriebe und Personengruppen findet der Kollektivvertrag Anwendung? • Welche arbeitszeitrechtlichen Regelungen sind zu beachten?

• Welche Möglichkeiten zur Flexibilisierung der Arbeitszeit gibt es? • Wie sind vor dem 1. 12. 2013 eingetretene Arbeitnehmer in die Lohn- und Gehaltstabelle des Kollektivvertrages einzustufen; wie Arbeitnehmer, die nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind? • Was geschieht mit bestehenden einzelvertraglichen und betrieblichen Regelungen nach Inkrafttreten des Kollektivvertrages?

2014. X, 176 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-00783-6

Die Autoren: Dr. Günter Steinlechner ist Leiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien und hat die Verhandlungen zum Kollektivvertrag von den Anfängen bis zum Abschluss als Arbeitsrechtsexperte begleitet; Dr. Barbara Winkler ist Referentin in der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien.

Handbuch Arbeitsrecht einschl. Personalverrechnung & Steuern & Fördermöglichkeiten mit 24. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Kuras • NEU: Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und Pflegekarenzgeld » arbeitsrechtliche Folgen und » sozialversicherungsrechtliche Begleitregelungen • Pendlerverordnung ab 1.1.2014: Pendlerrechner und Zumutbarkeitsregel • Neuerungen bei Ausländerbeschäftigung • Ausweitung des Diskriminierungsschutzes • Änderungen bei der Gesundheitsüberwachung

• Änderungen im Schlichtungsstellen- und Behindertenausschussverfahren durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit • Aktuelle Rechtsprechung unter anderem » zur Unzulässigkeit einseitiger Probemonate » zu Informationsverpflichtungen während des Krankenstandes » zur Handynutzung durch Betriebsräte, uvm

Loseblattwerk in 1 Mappe mit CD-ROM inkl. 24. Akt.-Lfg. 2014. EUR 258,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Akt.-Lfg. EUR 178,– ISBN 978-3-214-10778-9

Die Autoren: Das Werk wird unter der Leitung des Herausgebers HR Hon.-Prof. Dr. Gerhard Kuras von insgesamt 18 AutorInnen aus der Praxis (Richter, Rechtsanwälte, Interessenvertretungen) bearbeitet.

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[STUDIUM UND PR A XIS

Arbeitsrecht 5. Auf lage Autoren: Jabornegg · Resch Dieses Rechtstaschenbuch bietet eine knapp gehaltene und leicht verständliche Auf bereitung des österreichischen Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Sowohl Studierende als auch arbeitsrechtliche Praktiker finden hier eine systematische Darstellung des Arbeitsrechts, die sich auf die wesentlichen weiterführenden Hinweise in Judikatur und Lehre konzentriert. 5. Auflage 2014. XXXIV, 446 Seiten. Br. EUR 49,80 ISBN 978-3-214-07572-9 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 39,80

Die 5. Auflage wurde hinsichtlich Gesetzgebung und Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht.

Die Autoren: o. Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg lehrt am Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Linz. Dr. Reinhard Resch ist Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht, ebenfalls an der Universität Linz. Beide sind Autoren zahlreicher Publikationen im Arbeitsrecht.

Sozialrecht 6. Auf lage Autor: Resch Dieses Rechtstaschenbuch enthält das österreichische Sozialrecht mit Stand 1. September 2014. Es behandelt vorrangig das Beitrags- und Leistungsrecht der österreichischen Sozialversicherung. Gesondert wird kurz auf das internationale und europäische Sozialrecht eingegangen.

6. Auflage 2014. XVIII, 216 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-06725-0 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 28,80

Änderungsgesetz 2013 • Neuregelung des Rechtsschutzes durch die Einrichtung von Verwaltungsgerichten Immer aktuell: Auf der Website www. manz.at/download können Sie die veränderlichen Daten und Zahlen parallel zum Buch nachlesen.

Neu in der 6. Auflage sind etwa: • Reform der Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit durch das SozialrechtsDer Autor: Dr. Reinhard Resch ist Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Linz. Er ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher Publikationen im Arbeits- und Sozialrecht.

Außerstreitverfahren 5. Auf lage Autoren: Klicka · Oberhammer · Domej Dieses handliche Rechtstaschenbuch informiert Studierende und Praktiker schnell und sicher über das geltende Recht im Außerstreitverfahren. • Berücksichtigung aller aktuellen, wichtigen Neuerungen seit der Vorauflage, zB durch das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz (KindNamRÄG) 2013 5. Auflage 2014. XX, 136 Seiten. Br. EUR 23,50 ISBN 978-3-214-09024-1 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 18,80

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• Grundsätze und Bausteine des Verfahrens; Rechtsmittel • Ausgewählte Verfahrensarten: » Abstammung, Ehe, Pflegschaft » Verlassenschaft » Grundbuch » MRG » Sachenrechtliche Verfahren

Die Autoren: Prof. Dr. Thomas Klicka ist Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Münster; Univ.-Prof. Dr. Paul Oberhammer ist Universitätsprofessor für Zivilverfahrensrecht an der Universität Wien; Prof. Dr. Tanja Domej ist Inhaberin des Lehrstuhls für Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Privatrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Universität Zürich.

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STUDIUM UND PR A XIS]

Steuerrecht 2014/15 16. Auf lage Autor: Doralt Der Bestseller zum Steuerrecht – ausgewogen und zuverlässig! Bereits in 16. Auflage bietet der Bestseller im Steuerrecht alles Wesentliche für die im beruflichen Alltag wichtigen Steuern: Der optimale Überblick über das geltende Steuerrecht: mit der Reform der Grunderwerbsteuer und dem Budgetbegleitgesetz 2014! Unternehmenssteuern, Verkehrsteuern und das Abgabenverfahren stehen im Vordergrund, ein eigenes Kapitel widmet sich auch

dem Finanzstrafrecht. Systematische Zusammenhänge werden deutlich gemacht und zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis. Außerdem: mit einer kleinen „Stilkunde“ – so werden Texte leicht und angenehm lesbar! Auch als E-Book erhältlich! Profitieren Sie vom Steuerrecht-Bestseller auch unterwegs!

16. Auflage 2014. XXVI, 280 Seiten. Br. EUR 36,– Im Abonnement EUR 28,80 ISBN 978-3-214-01907-5 E-Book: EUR 25,99 ISBN pdf: 978-3-214-01908-2 ISBN ePub: 978-3-214-01909-9

Der Autor: em. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt Finanzrecht an der Universität Wien.

Zivilprozessrecht – Schaubilder und Aktenmuster 10. Auf lage Autorin: Roth Das Werk stellt anhand von klar strukturierten Schaubildern die wichtigsten zivilprozessualen Rechtsinstitute vor: Zuständigkeiten, Klagen, Urteil, Berufung uvm. Zusammenfassungen und Synopsen erleichtern außerdem das Einprägen der zentralen Themen. Aktenmuster ermöglichen ein praxisorientiertes Lernen.

Das Skriptum richtet sich an alle, die einen raschen Überblick über den gesamten zivilprozessualen Lernstoff vom Erkenntnisverfahren über das Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrecht bis hin zum Außerstreitverfahrensrecht suchen.

Die Autorin: o. Univ.-Prof. Dr. Marianne Roth, LL.M. lehrt am Fachbereich Privatrecht an der Universität Salzburg.

2014. X, 140 Seiten. Br. EUR 23,50 ISBN 978-3-214-14778-5 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 18,80

Rechtsgeschichte & Römisches Recht 3. Auf lage Autoren: Olechowski · Gamauf Das Studienwörterbuch informiert rasch und sicher über die im Studium wesentlichen Bereiche des Römischen Privatrechts und der Europäischen Rechtsgeschichte. Es unterstützt mit konzentrierter Information wirksam das Studium und verweist auf weiterführende Literatur.

Fast 4.000 Jahre Rechtsgeschichte werden auf rund 500 Seiten vereint, ein Anhang enthält 8 Landkarten zur Europäischen Verfassungsgeschichte. Die 3. Auflage wurde auf den aktuellen Stand der Forschung gebracht, einige Artikel völlig neu verfasst.

iVorankünd gung!

Die Autoren: ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski lehrt am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte, ao. Univ.-Prof. Dr. Richard Gamauf am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte; beide Universität Wien. 3. Auflage erscheint im Oktober 2014. Ca. XXIV, 540 Seiten. Br. Ca. EUR 56,– ISBN 978-3-214-00885-7 Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 44,80

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[ B E WÄ H R T E S T U D I E N L I T E R A T U R

Auch im Beruf stets der erste Griff – MANZ Studienliteratur

Mit Ver waltungsreform

In Kürze neu!

4. Auflage erscheint im Oktober 2014. Ca. X, 960 Seiten. Br. Ca. EUR 68,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 54,40 ISBN 978-3-214-11254-7

10. Auflage erscheint im Oktober 2014. Ca. 850 Seiten. Geb. Ca. EUR 61,– ISBN 978-3-214-18437-7 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 48,80 ISBN 978-3-214-18437-7

11. Auflage 2013. XXVI, 630 Seiten. Br. EUR 58,80,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 48,80 ISBN 978-3-214-05396-3

7. Auflage 2014. XXX, 702 Seiten. Geb. EUR 61,– ISBN 978-3-214-05392-5 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 48,80 ISBN 978-3-214-05397-0

„Das System eines Klassikers wie dem „Doralt/Ruppe“ bewahrt man sich auch noch lange Jahre nach Studienabschluss“ Dr. Clemens Endfellner, LL.M., WP/StB in Innsbruck

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B E WÄ H R T E S T U D I E N L I T E R A T U R ]

„Meinen Konzipienten empfehle ich den „Perner/Spitzer/Kodek“ als wichtiges Nachschlagewerk“ Dr. Stefan Kühteubl, RA in Wien

14. Auflage 2012. XIV, 368 Seiten. Geb. EUR 64,– ISBN 978-3-214-12191-4 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 49,60 ISBN 978-3-214-12192-1

5. Auflage 2013. XXXVI, 704 Seiten. Geb. EUR 86,– ISBN 978-3-214-00976-2 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 62,80 ISBN 978-3-214-00975-5

7. Auflage 2014. XVI, 224 Seiten. Br. EUR 37,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 29,60 ISBN 978-3-214-14937-6

8. Auflage 2010. XL, 806 Seiten. Geb. EUR 78,– ISBN 978-3-214-15749-4 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 65,– ISBN 978-3-214-15750-0

Bewährte Klassiker für viele Jahre!

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 014

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[ BAU E N M I E T E N WOH N E N · SAC H BUC H · FAC H BUC H

Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht Band I. Rechtssicher planen und Verträge schließen mit 7. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Straube · Aicher

Loseblattwerk in 1 Mappe mit CD-ROM inkl. 7. Akt.-Lfg. Stand Juni 2014. EUR 198,– ISBN 978-3-214-10430-6 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Der Weg zur rechtssicheren Planung von Bauvorhaben: Baugenehmigung einholen, Förderungen erhalten, Versicherungen abschließen, Verträge aushandeln u.v.m.!

• Generalunternehmer und Subunternehmer • Baugenehmigung • Das Bau-Soll beim Bauvertrag.

Die 7. Aktualisierungslieferung aktualisiert die Themen • Architektenvertrag • Muster zum Einheitspreisvertrag

Neues Kapitel: Funktionaler Bauvertrag!

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Manfred P. Straube und Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher arbeiten zusammen mit einem Autorenteam aus der Baubranche, Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft und Richtern.

Handbuch Immobilien & Steuern mit 24. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Stingl · Nidetzky Ausgehend vom Zivilrecht finden Sie im „Stingl/Nidetzky“ für alle Immobilienfragen eine Darstellung der steuerlichen Folgewirkungen. Kompetente Steuerberater und Rechtsexperten mit langjähriger Erfahrung bereiten die Materie in übersichtlichen Strukturen auf und bieten dadurch konkrete Lösungen und Entscheidungshilfen für die Praxis. Loseblattwerk in 1 Mappe mit CD-ROM inkl. 24. Akt.-Lfg. 2014. EUR 248,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Akt.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-17694-5

Neu in der 24. Aktualisierungslieferung ua: • Geänderte Richtwerte und Kategoriemietzinse • Unentgeltliche Übertragung und Grunderwerbsteuer ab 1. 6. 2014 • Steuerliche Konsequenzen bei gemischten Schenkungen • Gerichtsgebühren und Grunderwerbsteuer

Die Herausgeber: Prof. Ing. Mag. Walter Stingl ist Steuerberater und Immobilientreuhänder in Wien, Fachautor sowie Lektor an der Donau-Universität Krems. Dkfm. Gerhard Nidetzky ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien und Autor zahlreicher Publikationen zum Thema Steuerrecht.

Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben Autoren: A. Tschugguel · Gerstinger Wir alle haben das Bedürfnis, unser Leben selbstbestimmt zu gestalten. Das schließt auch den Wunsch mit ein, später einmal nicht dem Willen fremder Personen ausgeliefert zu sein, wenn man nach einem Unfall, aufgrund von Krankheit oder im Alter nicht mehr selbst für sich sorgen kann. Der Ratgeber beantwortet anhand von Fall-

2014. Ca. 140 S. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-02727-8

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beispielen und mit praktischen Tipps alle Fragen rund um die Personenvorsorge, z.B.: • Wie weit reicht die Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger? • Wie kann durch eine Vorsorgevollmacht eine Sachwalterschaft verhindert werden? • Was kann in einer Patientenverfügung geregelt werden?

Die Autoren: Mag. Andreas Tschugguel, Notarsubstitut in Wien; Autor zahlreicher Publikationen sowie Vortragender im Erb- und Familienrecht; Mitglied der Redaktion der Zeitschrift für Familienund Erbrecht (EF-Z). Dr. Lisa Gerstinger, Notarsubstitutin in Wien; Tätigkeitsschwerpunkt Erb- und Familienrecht; sie ist in der täglichen Praxis laufend mit Fragen der Personenvorsorge befasst.

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SAC H BUC H · FAC H BUC H · A L L GE M E I N E S R E C H T]

Time-Management für Anwälte 4. Auf lage Autor: Heussen Optimieren Sie Ihre Arbeitszeit! Dieses Werk hilft Ihnen die knappe Ressource Zeit bei Ihrer täglichen Arbeit optimal auszuschöpfen. Zahlreiche Checklisten und Grafiken veranschaulichen die Darstellung. Der Inhalt • Grundideen und Struktur des Zeitmanagements, wie z.B. Zielbestimmung, Planung, Delegation • Nützliche Arbeitstechniken, wie z.B. schnelles Lesen, effektives Telefonieren, PC- und Organizer-Einsatz • Zeitfallen, wie z.B. Abwehr von Störungen und Kanalisation von überflüssigen Informationen

• Planung der Arbeitswoche und der einzelnen Arbeitstage • Zeiterfassung für eine effiziente Organisation • Erstellung von Checklisten für Verträge, Schriftsätze, Gutachten, etc. • Projektmanagement Die Neuauflage stellt einige neue und innovative Arbeitstechniken vor: • Mindmapping-Technik zur besseren Zusammenarbeit im Team • Spracherkennungs-Software zur Entlastung des Sekretariats • Smartphone und Laptop für den »mobilen Arbeitsplatz« unterwegs

2014. XXIV, 298 Seiten. Br. EUR 39,– ISBN 978-3-214-15536-0 Kooperation mit Beck und Helbing

Der Autor: R A Prof. Dr. Benno Heussen war viele Jahre Managing-Partner der von ihm mitbegründeten Sozietät und ist langjähriges Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Anwaltsmanagement im DAV.

Zugang zum Recht Herausgeber: ÖJT Der „Zugang zum Recht“ wurde im Rahmen einer Vortragsveranstaltung des Österreichischen Juristentages am 12. November 2013 diskutiert. Die einleitenden Referate und die anschließenden Diskus-

sionsbeiträge können in der nunmehr vorliegenden schriftlichen Dokumentation im Rahmen der Schriftenreihe des Österreichischen Juristentages nachgelesen werden.

2014. 54 Seiten. Br. EUR 14,– ISBN 978-3-214-02219-8

Runde Geburtstage im September

• Alois Guger • Bernhard Wielke MANZ gratuliert herzlich!

Wir gratulieren …

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 014

• Markus Kellner zur Verleihung des Hauptpreises des Verbands österreichischer Banken und Bankiers für Arbeiten im Bereich des Wirtschafts- und Bankrechts 2014 (vormals Walther-KastnerPreis) für die Dissertation „Der Rechtsbegriff der allgemeinen Geschäftsbedingungen – Anwendungsbereich der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB“, erschienen 2013 bei MANZ

• Werner Pleischl zur Ernennung zum Leiter der Generalprokuratur

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[EMPFEHLENSWERTES · TERMINE

Literaturempfehlungen der Buchhandlung Der Sachverständige im Gerichts- und Verwaltungsverfahren

The Effective Executive

Die Erbin

Effektivität und Handlungsfähigkeit

Autoren: Elhenický, Richard; Mayer, Daniel; Stuefer, Alexia

Autor: Drucker, Peter F.

Autor: Grisham, John

Das Buch bietet einen leicht lesbaren und umfassenden Einstieg in das Recht der Sachverständigen, seien sie Privatgutachter, Amtssachverständige oder gerichtlich bestellt. Anhand zahlreicher Fallbeispiele werden die zum Teil sehr komplexen Rechtsmaterien verständlich erklärt. Außerdem findet sich im Anhang eine umfangreiche Sammlung der einschlägigen Gesetzestexte und Muster, die das Werk zu einer umfassenden und benutzerfreundlichen Nachschlaghilfe machen.

Der Klassiker der Managementliteratur in neuer Übersetzung. Peter F. Drucker beschreibt in diesem Werk die entscheidenden Erfolgskriterien für mehr Effektivität und Handlungsfähigkeit in Führungsrollen. Die Schwerpunkte – Was macht eine effektive Führungskraft aus? – Effektivität kann erlernt werden – Der richtige Umgang mit der Zeit – Was kann ich beitragen? – Stärken produktiv nutzen – Effektive Entscheidungen – Fazit: Effektivität muss erlernt werden.

Spektakulärer hätte Seth Hubbard seinen Tod nicht inszenieren können. Als sein Mitarbeiter ihn eines Morgens aufgehängt an einem Baum findet, ist die Bestürzung groß. Niemand hätte mit einem Freitod gerechnet. Hubbards Familie sieht das pragmatischer und ist in erster Linie an der Testamentseröffnung interessiert. Was sie nicht weiß: Kurz vor seinem Tod hat Hubbard sein Testament geändert. Ein erbitterter Erbstreit beginnt ...

Verlag Österreich 2014. EUR 45,– ISBN 978-3-7046-6691-8

Vahlen 2014. EUR 25,60 ISBN 978-3-8006-4671-5

Heyne 2014. EUR 25,70 ISBN 978-3-453-26910-1

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Veranstaltungen in Kürze 18.09.2014

ZVR Verkehrsrechtstag 2014

Donnerstag

Ort: WU Wien (Teaching Center), Welthandelsplatz 1, 1020 Wien Infos und Anmeldung: www.verkehrsrechtstag.at Veranstalter: Wirtschaftsuniversität Wien / Kuratorium für Verkehrssicherheit

02.10.2014 Donnerstag

MehrWissen

Autorengespräch mit Rahim Taghizadegan Österreichische Schule für Anleger Ort: Forum Mozartplatz, Mozartgasse 4, 1040 Wien Veranstalter: MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung / B2B networking for sucess / management club Bei Interesse an den MANZ Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf www.manz.at/veranstaltungen

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EMPFEHLENSWERTES]]

Für Sie gelesen Gitschthaler/Höllwerth (Hrsg) Kommentar zum Außerstreitgesetz 2013. XXXII, 2218 Seiten. Geb. EUR 378,– ISBN 978-3-214-16228-3

„Endlich gibt es auch einen, und einen bestens gelungenen, zum Außerstreitrecht. Zusammenfassend ist daher zum ,Gitschthaler/Höllwerth‘ zu sagen: Unbedingt kaufen!“ (Andreas Konecny, EF-Z 4/2014)

„Das Niveau der Kommentierung ist beeindruckend – und dies in überdurchschnittlich gleichmäßigem Ausmaß.“ (Robert Fucik, ÖJZ 6/2014)

„Was besseres lässt sich sagen, als dass der neue Kommentar sich würdig neben dem ZPOKommentar von Fasching/Konecny zu behaupten vermag? Dieser wertvolle Kommentar ist für jeden mit Außerstreitsachen Befassten ein unentbehrliches Muss!“ (Franz Adamovich, RZ 5/2014)

Schon bestellt? A. Wegscheider Vertragsgestaltung im Umfeld der Bestandnehmerinsolvenz 2014. XXIV, 138 Seiten. Br. EUR 34,– ISBN 978-3-214-03608-9 Bis zum IRÄG 2010 war es zulässig und üblich, in Verträgen ein Kündigungsrecht bzw die automatische Vertragsauflösung für den Insolvenzfall vorzusehen. Die vorgenannte Novelle hat das österreichische Insolvenzrecht umfassend reformiert. Die Privatautonomie der Parteien hinsichtlich der freien Vertragsgestaltung wurde erheblich eingeschränkt. So fand etwa die Vertragsauflösungssperre in den ersten 6 Monaten ab Insolvenzeröffnung in § 25a IO Eingang ins Gesetz und ist aufgrund des neuen § 25b Abs 2 IO die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts oder der Vertragsauflösung für den Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unzulässig. Am Beispiel der Bestandverträge wird gezeigt, welche Vertragsgestaltungsmöglichkeiten im Umfeld einer Bestandnehmerinsolvenz nach dem IRÄG 2010 noch als zulässig erachtet werden können. Diese Überlegungen lassen sich auf jedwede andere Vertragsverhältnisse übertragen.

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 014

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Holoubek · Lienbacher (Hrsg) GRC-Kommentar 2014. XXIV, 806 Seiten. Ln. EUR 178,– ISBN 978-3-214-00878-9 Der NEUE GRC-Kommentar enthält zu jedem Artikel: • Normtext • die im Amtsblatt der EU kundgemachten Erläuterungen • ausgewählte Judikatur, gegliedert in EuGH/EuG, EGMR, EKMR, VfGH, VwGH, OGH • ausgewählte Literatur • übersichtlich strukturierte, einheitlich aufgebaute Kommentierung mit umfassenden Verweisen auf Judikatur und Literatur mit abschließendem Abschnitt „Implikationen für Österreich“

Büchele Urheberrecht 2014. X, 94 Seiten. Br. EUR 21,– ISBN 978-3-214-07786-0 • Welche Werke der Literatur und der Kunst sind urheberrechtlich geschützt? Und wie lange? • Welche Rechte hat ein Urheber und wie weit gehen diese? • Können Urheberrechte übertragen werden? • Was ist ein Werknutzungsrecht? • Welche Aufgaben haben Verwertungsgesellschaften? Diese und weitere grundsätzliche Fragen zum Urheberrecht sowie der damit zusammenhängenden Rechtsdurchsetzung werden erläutert. Mit vielen anschaulichen Beispielen!

Reich-Rohrwig · Ginthör · Gratzl (Hrsg) Handbuch Generalversammlung der GmbH 2014. XXII, 310 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-01906-8 Dieses Buch bietet für Praktiker einen ersten Einstieg in diese für viele Gesellschafter, Geschäftsführer, aber auch Berater unbekannte Materie: • Spezielles Augenmerk wird auf Sonderrechte und Syndikatsverträge gelegt. • Es gibt Musterformulare, zB zur Einberufung und Abhaltung der Generalversammlung, für das Einberufungsverlangen der Minderheit, ein Generalversammlungsprotokoll und eine Anfechtungsklage. • Ihr optimaler Arbeitsbehelf für Fragestellungen und Eventualitäten, die mit der Gesellschafterbeschlussfassung in Generalversammlungen oder im Umlaufweg verbunden sind.

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Mit vierteljährlichen Updates immer aktuell! MANZ Wohnrecht von Dr. Christian Prader Laufende Aktualisierung: • Die wichtigsten wohnrechtlichen Entscheidungen tagesaktuell auf der Startseite • 4x jährlich: Aktualisierung der Ausgaben zu » MRG, ABGB-Mietrecht, » WEG, HeizKG, » WGG, BTVG, » Immobilienmaklerrecht

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MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung, Johannesgasse 23, 1015 Wien E-Mail: seminare@manz.at / Tel: 01/531 61-442 / Fax: 01/531 61-181 Online-Anmeldung: www.manz.at/seminar-wk


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