RECHTaktuell Oktober 2014

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[RECHTAKTUELL

Oktober 2014

#10

#10

Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren in den Wiener Sofiensälen OK T OBE R 2 014]

Porträt des Monats Peter Kuprian

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz – Präsentation


Ab EUR 12,90 pro Buch!

Druckfrische Paragraphen mit Stand Herbst 2014 Seitenweise aktuelle österreichische Gesetzestexte der Edition Juridica

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H AUSMIT TEILU NG]

R E C H TA K T U E L L # 10 2 014

Herbstzeit ist Grundrisszeit Zahlreiche Neuauflagen machen Studiere Absolventen

nde zu erfolgreichen

Der Studienliteratur kommt bei MANZ Naturgemäß stehen im Herbst Neuerjehe r ein hohe r Stell enw ert zu. scheinungen und Neuauflagen, die sich seit rinnen und Autoren aller Fakultäten an den universitären Lehr- und Lerner- Auto n ein Prog ramm aktu ell, das alle fordernissen orientieren, im Vordergrund. halte er und Studienformen bedient. Tradi2014 freuen wir uns über mehrere be- Fäch tionelle Grundrisse, die auch in der Praxis sonders prominente Neuauflagen: zitiert werden, haben darin ebenso ihren wie lernorientierte Werke wie die Da ist zunächst die 14. Auflage des Platz und Lösungen“ (Neu: Sagmeister/ Grundrisses des Bürgerlichen Rechts, deren „Fälle nda/Madl/Höcher, Strafrecht in Fällen Band I (Koziol – Welser/Kletečka) in Kürze Kome Lösungen) oder die erfolgreiche Reihe ausgeliefert wird. Auch die Neuauflage und en – Üben – Wissen“ (Perner/Spitzer/ des Bandes II (Welser/Zöchling-Jud) steht „Lern k, Bürgerliches Recht, 4. Auflage). vor der Fertigstellung. Ebenso wie die Kode 10. Auflage des Grundrisses des VerwalMANZ ist in Österreich das mit Abtungsverfahrensrechts (Kolonovits/Muzak/ größ te Fach infor mati onsu nterStöger). Sie berücksichtigt die Neuerun- stand en für Recht, Wirtschaft und Steuer gen im Verwaltungsgerichtsverfahren und nehm seit den 1970 er Jahre n erfol greic h wird optimal ergänzt durch die 13. Auflage und dem Studierendenmarkt tätig. des legendären „kleinen B-VG“ (Ohms/ auf Grabenwarter).

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Binder, Das österreichische Tierschutzrecht .................................. 20 Brugger, Unternehmenserwerb ...................................................... 6 Cetin, Treuhandbeteiligungen an GmbHs ..................................... 22 Dellinger · Oberhammer · Koller, Insolvenzrecht ....................... 25 Dittrich, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht.......................................................... 24 Fischer · Jordan · Lienbacher · Lukas · Müller · Putz · Schöffmann · Schön · Walzel v. Wiesentreu · Wischenbart, Grundverkehrsgesetze .................................................................. 20 Gitschthaler (Hrsg), Familien- und erbrechtliche Entscheidungen ...23 Götz · Münster, Die österreichischen Schulgesetze ...................... 19 Grabenwarter · Ohms, B-VG ........................................................ 9 Hopf · Kathrein, Eherecht ........................................................... 30 Höpfel · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB .................... 21 Ioannou-Naoum-Wokoun · Ruelling, Business Phrases for Lawyers .................................................................................. 27 Jabornegg · Resch, Arbeitsrecht ................................................. 25 Jesch · Klebeck · Dobrauz (Hrsg), Investmentrecht .................... 22 Klicka · Oberhammer · Domej, Außerstreitverfahren.................. 30 Kolba · Leupold, Das neue Verbraucherrecht............................... 30 Kolonovits · Muzak · Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht .......... 26 Koziol · Welser · Kletečka, Bürgerliches Recht, Band I.................. 5 Kroneder (Hrsg), Wiener Naturschutzrecht.................................. 19 Ladler, Finanzmarkt und institutionelle Finanzaufsicht in der EU ......31 Liebmann, EisbG ......................................................................... 31 Lienbacher (Hrsg), Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze ..................................................................... 19 Lindner · Sladek · Trautner, Umwelt Verträglich Prüfen .............. 20 Marek E. · Jerabek · Marek G., Korruption hat im Sport keinen Platz! ................................................................................ 21 Merten · Papier · Kucsko-Stadlmayer (Hrsg), Handbuch der Grundrechte ................................................................................... 8 Mosler · Müller · Pfeil (Hrsg), Der SV-Komm .............................. 24 Mühlberger · Ott · Pilz · Sturmlechner, Das Abgabenrecht der Städte und Gemeinden ........................................................... 30 Neumayr (Hrsg), Beschleunigung von Zivil- und Strafverfahren .......21 Olechowski · Gamauf (Hrsg), Rechtsgeschichte & Römisches Recht .......................................................................... 26

Pabel (Hrsg), Das österreichische Gemeinderecht ........................ 31 Perner · Spitzer · Kodek, Bürgerliches Recht .............................. 26 PSR – Die Privatstiftung ............................................................... 10 Redaktion der Österreichischen Juristen-Zeitung (Hrsg), Sprache und Recht ....................................................................... 27 Reissner · Neumayr (Hrsg), Zeller Handbuch Betriebsvereinbarungen................................................................ 29 Resch, Sozialrecht ....................................................................... 27 Runggaldier · G. Schima, Manager-Dienstverträge..................... 24 Sagmeister · Komenda · Madl · Höcher, Strafrecht in Fällen und Lösungen .............................................................................. 25 Schauer (Hrsg), Österreichische Gesetze .................................... 23 Torggler U. (Hrsg), GmbHG......................................................... 22 Vitek · Vitek, Dachausbau........................................................... 23 Wiedermann · Wilplinger (Hrsg), Das Familienunternehmen im Steuerrecht ................................................................................ 7

MANZ-ONLINE Kletečka/Schauer (Hrsg), ABGB-ON ........................................... 18

MANZ INTERN Hausmitteilung............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Peter Kuprian ................................................. 11 Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren ............................. 12-15 Buchpräsentation Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz ... 16 Runde Geburtstage im Oktober..................................................... 16 19. Umweltrechtstage in Linz ....................................................... 17 „Arbeitsrecht“: Feier zur 150. Ergänzungslieferung ....................... 17 Wir gratulieren ... ......................................................................... 17 Für Sie gelesen ............................................................................. 28 Veranstaltungen in Kürze.............................................................. 28 Literaturempfehlungen der Buchhandlung .................................... 29

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

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(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

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TOPTITEL DES MONATS]

Der Klassiker des Bürgerlichen Rechts Der Erwerb des Besitzes

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mit ihrer Aushändigung an den Transporteur als übergeben, wenn die Art der Übersendung der getroffenen Vereinbarung oder – mangels einer solchen – der Verkehrsübung entspricht. Andernfalls wird sie erst dann für übergeben gehalten, wenn sie der Erwerber erhält.

Auf neuestem Stand!

Der § 429 wurde durch das VRUG40) sprachlich neu gefasst, inhaltlich aber nicht verändert.41) Schon bisher hat man die Regelung nämlich so verstanden, dass ein Erwerber von vornherein stillschweigend mit der verkehrsüblichen Versendungsart (Bahn oder Post,42) Flugzeug oder Schiff43)) einverstanden ist, sodass Besitzübergang mit Übergabe an den Transporteur der Regelfall war.44) Dies spricht § 429 durch Verweisung auf die Verkehrsübung nunmehr explizit aus, wobei selbstverständlich eine Vereinbarung über die Art der Versendung der Verkehrsübung vorgeht.

Weil von der Übergabe einer Sache regelmäßig die Verteilung der 857/2 Preisgefahr zwischen den Parteien abhängt, ist § 429 auch für die Gefahrtragung bedeutsam.45) Der Erwerber wird erst ab dem Zeitpunkt mit der Gefahr belastet, in dem die Sache als an ihn übergeben gilt (so nunmehr ausdrücklich § 905 Abs 3). Eine Sonderbestimmung findet sich im neuen § 7 b KSchG: Wenn 857/3 ein Unternehmer Waren an den Verbraucher übersendet, kommt es erst mit Ablieferung an den Verbraucher (einen von diesem bestimmten Dritten) zum Gefahrenübergang. Wenn nichts anderes (zB Eigentumsvorbehalt) vereinbart ist, erwirbt der Verbraucher in diesem Zeitpunkt auch das Eigentum an der Sache. Abweichend davon erfolgt wie nach § 429 der Gefahren- und Eigentumsübergang schon mit Übergabe an den Beförderer, wenn der Verbraucher den Beförderungsvertrag selbst geschlossen hat, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit genützt zu haben. Auch wenn diese Bestimmung nur die Gefahrtragung und den Eigentumsübergang erwähnt, kann für den Besitzerwerb nichts anderes gelten. C. Der Besitzwille Nach § 309 muss der Besitzer den Willen haben, die Sache „als die 858 seinige zu behalten“ (animus rem sibi habendi). Behalten ist nicht wörtlich zu nehmen. Gemeint ist, dass der Inhaber mit der Sache so verfährt, als wäre sie seine eigene. Daher ist auch der Dieb, der die Beute sofort veräußern will, Besitzer. Der Besitzwille muss in der Regel nicht besonders nachgewiesen werden; er wird vermutet.46)

„…unübertroffen in Lesbarkeit, Übersichtlichkeit und Prägnanz…“ urteilen die Salzburger Nachrichten

40) BGBl I 2014/33. 41) ErläutRV 89 BlgNR 25. GP 10; s auch Kolmasch, Das VerbraucherrechteRichtlinie-Umsetzungsgesetz, Zak 2014/232 (129). 42) OGH HS 5345. 43) OGH EvBl 1990/34. 44) Vgl hiezu Ch. Rabl, Gefahrtragung 147 ff mwN. 45) Ausführlich Ch. Rabl, Gefahrtragung 109 ff; Hofmann/Linder, Gedanken zur Gefahrtragung beim Versendungskauf, JBl 2008, 623. 46) Schey/Klang in Klang II 60; Kodek in Kletec ˇka/Schauer, ABGB-ON1.01 § 309 Rz 5.

Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II14

Bürgerliches Recht Band I: Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Familienrecht 14 . Auf l a g e Autor en: Koziol – Welser ⁄Klet ečka

Das für Juristen aller Fachrichtungen nicht wegzudenkende Standardwerk zum bürgerlichen Recht erscheint nun in 14., aktualisierter Auflage. Die Änderungen in Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung seit der letzten Auflage sind eingearbeitet. Nützen Sie die bewährten Vorzüge des Grundrisses: • seit Jahrzehnten das führende Lehrbuch und Nachschlagewerk • übersichtlich und prägnant, dennoch umfassend

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 014

• anschauliche Beispiele • ausführliche Hinweise auf Rechtsprechung und Lehre • benutzerfreundliches Register Band I: • Allgemeiner Teil • Sachenrecht • Familienrecht

14. Auflage erscheint Anfang November 2014. Ca. 675 Seiten. Geb. Ca. EUR 56,– ISBN 978-3-214-14710-5 Mit Hörerschein für Studierende Br. Ca. EUR 44,80 ISBN 978-3-214-14712-9

Der Autor Band I wurde bearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka, Universität Salzburg.

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[TOPTITEL DES MONATS

Der Unternehmens- und Anteilskauf von A bis Z Unternehmenserwerb_Umbruch

25.08.2014

09:22 Uhr

Seite 81

F. Nicht dokumentierte Kaufpreisteile

Mit Beispielen für Vertragsklauseln in Englisch und vielen Praxistipps

The Earn-Out Consideration shall be determined for each calendar year of the Earn-Out Period (the „Annual Earn-Out Consideration“). The Annual Earn-Out Consideration shall not exceed EUR […]. For the entire Earn-Out Period the maximum payment shall in no event exceed EUR […].

Denkbar ist auch, dass der Verkäufer als Earn-out-Vergütung Geschäftsanteile (Aktien) ohne gesondertes Entgelt vom Käufer zurück erhält („Earn out in Shares“) oder – eher zu handhaben: – Substanzgenussrechte eingeräumt bekommt. Beides ist aber bei negativem Earn-outErgebnis nicht hilfreich (außer der Verkäufer blieb Minderheitsgesellschafter).

361

Warnung: 362 Bei Earn-out-Klauseln hat es idR der Käufer in der Hand, den Gewinn zu „gestalten“. Denkbare Manipulationen sind zB: Auftragsverlagerung, Kostenverschiebungen, Betriebsstilllegung, Verschmelzung, Investitionsverhalten, Konzernverrechnungspreise, Umstrukturierungen usw. Der Veräußerer hat relativ geringe Einfluss- oder Kontrollmöglichkeiten, um den negativen Effekten zu entgehen. Durch vertragliche Restriktionen des Erwerbers in der GeUnternehmenserwerb_Umbruch schäftsgebarung (Post-acquisition Management) und Rechnungslegung müsste die einseitige Beeinflussung der Earn-Out-Parameter möglichst eingeschränkt werden.

25.08.2014

09:23 Uhr

Seite 164

Manche Earn-out-Klauseln stellen auf Fakten ab, die auch in den Gewährleistungszusagen 363 enthalten sind (zB Umsatz, kein ertragsmindernder Forderungsausfall). Insoweit muss bedacht werden, eine „Doppelverwertung“ (Kaufpreisminderung bei Berechnung des Earn-out einer- XI. Ausgewählte Bereiche der Legal Due Diligence samt Checklisten seits und Gewährleistungsanspruch andererseits) zu vermeiden. Ebenso kann eine Earn-outKlausel in Konkurrenz zu einer Eigenkapitalzusage (Kaufpreisabrechnung nach Eigenkapital) stehen (dazu s Rz 313 oben). Tipp: Bei der Berechnung des Earn-out-Betrages ist auf die wahren Umsätze und Gewinne abzustellen; wenn es inoffizielle „Schwarzgeldumsätze“285) (außerhalb des Rechnungswesens) geben sollte, sind diese natürlich durch vertragliche Formulierungen umsatzerhöhend bzw gewinnerhöhend mit einzubeziehen. Freilich ist eine „schwarze Kasse“ – nicht nur steuerrechtlich, sondern – auch strafrechtlich problematisch (Untreue des Geschäftsführers?).286)

F. Nicht dokumentierte Kaufpreisteile

9. *Leasingverträge (operate leasing, finance lea- Operating lease and finance lease contracts and 364 sing mit je unterschiedlicher steuerrechtlicher Beur- taxation issues teilung589)) 10. *Anteilsverkäufe

12. *öffentliche Subventionen und Förderungen

Eine mündliche Kaufpreisabrede bleibt auch dann gültig, wenn im schriftlichen Kaufvertrag aus steuerlichen Gründen ein niedrigerer als der tatsächlich vereinbarte Kaufpreis angegeben wird; dem Begehren auf Zahlung des gesamten Kaufpreises steht hier kein gesetzliches Verbot entgegen. Vertragsbestimmungen des verdeckenden Geschäftes, die auch auf das verdeckte Geschäft anwendbar sind, bleiben für dieses in Kraft.287)

Sale of shares, divestments

11. *Sonstige Leistungsbeziehungen mit und ohne Other exchange transactions with or without writschriftlichen Vertrag mit Dritten oder mit Gesell- ten agreements with third parties or shareholders schaftern (oder sonstigen verbundenen Unterneh- or any affiliates men) Public subsidies and funding

Jahresabschlüsse Annual Financial Statements 365 1. *Jahresabschlüsse der letzten fünf Jahre voll- Financial statements of the last five years (complete version with audit report) ständig samt Prüfberichten 2. Aufgliederung der Steuerrückstellungen (Ent- Breakdown of provision for taxation of the last wicklung) der letzten fünf Jahre five years

285

) Vgl Brammsen/Apel, „Schwarze Kassen“ in Privatunternehmen sind strafbare Untreue, WM 2010, 781; BGH 27. 8. 2010, 2 StR 111/09, Kölner Müllskandal. 685 286 ) Beachte aber OGH 19. 1. 2010, 4 Ob 217/09d: Es kann dahinstehen, ob die Vereinbarung einer Zusatzzahlung nach Maßgabe von „Schwarzumsätzen“ – die über die Vereinbarung eines steuerlich nicht deklarierten Kaufpreisteils (6 Ob 200/74 = SZ 48/36; RIS-Justiz RS0016866) hinausgeht – nicht überhaupt sittenwidrig und daher nichtig ist. Denn auch wenn das nicht zutreffen sollte, hätte der Kläger behaupten und beweisen müssen, dass der Beklagte im Unternehmen einen höheren Umsatz erwirtschaften konnte als jenen, der sich aus einer Fortschreibung der dem „offiziellen“ Kaufvertrag zugrunde liegenden Verhältnisse ergeben hätte. 287 ) OGH 3. 4. 1975, 6 Ob 200/74. 686

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Umfassende Checklisten, etwa zur Due Diligence Prüfung

Tipp: Die Jahresabschlüsse samt Prüfbericht sollten auch von Juristen eingesehen werden, da in ihnen auch für die juristische DD wertvolle Hinweise enthalten sein können, zB ungewöhnliche Rückstellungen, stille Gesellschaften mit Gewinnabführungsverpflichtungen, Bürgschaften etc. Eine ergänzende Financial Document Request List und zugleich Prüfungscheckliste könnte lauten: Buchhaltung, EDV 1. Ort der Buchhaltung und Fakturierung (im Haus, außer Haus), Beschreibung des Abrechnungssystems; wer erstellt Betriebsergebnisrechnung? 2. Sonstige wichtige Stellungnahmen oder Briefe der Wirtschaftsprüfer bezüglich Rechnungslegung 3. Erklärung etwaiger außerordentlicher Ereignisse und Ergebnisse während der letzten fünf Jahre 4. Zessionsvermerke?590) 5. Art der EDV-Systeme und Standard- oder Individual-Software (zB Lohnverrechnung, Fakturierung), Manipulationssicherheit?591) Wartungsverträge, Datenfluss, Aufbau von Artikel-, Kundenund Projektnummern, Codierung des Fuhrparks? 6. EDV-Ablauf 7. Großkundenumsätze

Bookkeeping, Accounting and EDP Place of book keeping and invoicing (in-house?); description of accounting method; who is in charge of preparing the annual statements? Other important statements or letters of auditors concerning accounting Description with respect to extraordinary events and results, if any, in the past five years Assignment entries? EDP systems and software implemented (calculation and management of salaries, invoicing, etc), tamper-proof systems? service agreements, data flow, encoding of products, customers, projects and vehicles EDP workflow Turn over with key accounts

590 ) Zur Form des Zessionsvermerks vgl OGH 6. 7. 2011, 3 Ob 113/11f, FSF Spenglerei Dachdeckerei GmbH (Konkurseröffnung 8. 11. 20007). 591 ) Vgl Erich Huber, Der lange Weg zur Kassensicherheit in Österreich, ÖStZ 2013, 400.

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Unternehmenserwerb Autor : Brugger

Die Materien Unternehmens- und Anteilskauf haben in der heutigen Geschäftswelt einen so hohen Stellenwert wie niemals zuvor. Umso vielfältiger sind die Rechtsgebiete, die hiervon berührt werden. Das Handbuch behandelt anschaulich und sehr praxisnah alles zu Share Deal und Asset Deal, Due Diligence, Grundsätzen der Unternehmensbewertung, steuerrechtlichen Aspekten bis hin zu fusions- und kartellrechtlichen Themen.

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Abgerundet wird dieses Grundlagenwerk durch • zahlreiche Text- und Fallbeispiele sowie Praxistipps • unzählige Vertragsklauseln aus realen Fällen, • Muster, • diverse Checklisten (zB für Due Diligence Prüfungen).

Der Autor Hon.-Prof. Dr. Walter Brugger ist Partner der Sozietät Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH, verfügt über eine mehr als dreißigjährige Berufserfahrung im Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht und hält zahlreiche Seminare und Vorlesungen zu diesen Themen an diversen universitären Einrichtungen. 2014. XXVIII, 552 Seiten. Geb. EUR 118,– ISBN 978-3-214-05923-1

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TOPTITEL DES MONATS]

Alles steuerrechtlich Wesentliche in einem Werk Kovar/Zorman

Hinweise zur steueroptimalen Übertragung

Familienunternehmen sind durch die Einheit von Eigentum und Leitung geprägt: Kapitalmäßig oder kontrollrechtlich maßgebliche Eigentümer leiten ihr Unternehmen selbst oder gemeinsam mit Fremdmanagern.4) In Anbetracht dieses Umstands wird im Folgenden bei der Eigentümerstruktur der Kapital- bzw Personengesellschaft ausschließlich auf natürliche Personen eingegangen, die die Beteiligung im Privatvermögen halten.

II. Entgeltliche Übertragung von GmbH�Anteilen A. Allgemeine Bestimmungen

Bei der Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen ist es aus ertragsteuerlicher Sicht gleichgültig, ob die zu übertragende Gesellschaft ihr Vermögen direkt hält oder dieses auf weitere Tochtergesellschaften aufgeteilt hat, da Kapitalgesellschaften eigene Steuersubjekte sind. Kapitalgesellschaften sind körperschaftsteuerpflichtig und werden getrennt von ihren Anteilseignern besteuert. Verkauft die Kapitalgesellschaft Vermögen, berührt dies die Sphäre der Anteilseigner nicht. Umgekehrt berührt ein Verkauf der Anteile an einer Kapitalgesellschaft grundsätzlich die Sphäre der Kapitalgesellschaft nicht. Überträgt nun eine natürliche Person im Privatvermögen gehaltene Anteile an einer Kapitalgesellschaft gegen Entgelt, fällt die Veräußerung unter § 27 Abs 3 EStG und stellt Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Die Besteuerung von Kapitalvermögen wurde durch das BBG 2011 sowie das AbgÄG 2011 umfassend geändert, sodass seit 1. 4. 2012 eine BeDie entgeltliche Übertragung von Familienunternehmen steuerung des Kapitalvermögens unabhängig von der Behaltedauer und der Beteiligungshöhe erfolgt. Die Einkünfte aus der Beteiligungsveräußerung werden nunmehr gem § 27 a 41 Abs 1 EStG mit einem besonderen Steuersatz von 25% besteuert und sind bei der Berech- wesen wäre. ) Anderenfalls erfolgt eine Besteuerung des Veräußerungsgewinns (Teilwert abzüglich Anschaffungskosten) zum Sondersteuersatz von 25%. nung der Einkommensteuer des Steuerpflichtigen weder beim Gesamtbetrag der Einkünfte noch beim Einkommen zu berücksichtigen. Somit mit entfalten sie auch keine progressionser- • Hinsichtlich der Besteuerung des betrieblichen Veräußerungsgewinns (Veräußehöhende Wirkung für die übrigen Einkünfte des Steuerpflichtigen. Da im vorliegenden Fall rungserlös für das Grundstück abzüglich Teilwert im Zeitpunkt der Einlage) gilt von privat gehaltenen Anteilen ausgegangen wird, sind die Erträge aus der Beteiligungsver- grundsätzlich, dass eine Besteuerung zum Sondersatz von 25% erfolgt. äußerung in der Einkommensteuererklärung anzugeben, werden aber im Einkommensteu- Eine Besonderheit gilt in Bezug auf Grund und Boden des Altvermögens: War Grund erbescheid aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte herausgenommen, separat angeführt und und Boden am 31. 3. 2012 nicht steuerverfangen (nur bei Einlage in Personengesellschafbesteuert. Da diese Einkünfte somit nicht Bestandteil der Gesamteinkünfte bzw des Einten, die § 4 Abs 1- oder Abs 3-Gewinnermittler sind, möglich), hat keine Zweiteilung zu kommens sind, sind sie auch nicht in jenen Bereichen zu berücksichtigen, die in Abhänerfolgen und der gesamte auf Grund und Boden entfallende Veräußerungserlös kann gem gigkeit dieser Größen berechnet werden (Ermittlung des Durchschnittsteuersatzes, Ein§ 4 Abs 3 a Z 3 lit a EStG pauschal gem § 30 Abs 4 EStG ermittelt werden. Bei Einlage in schleifung der Topf-Sonderausgaben, Höchstbetrag für Spendenabzug, Verrechnungs- und Personengesellschaften die § 5-Gewinnermittler sind, hat die oben beschriebene ZweiteiVortragsgrenzen von 75% für den Abzug vorgetragener Verluste5) etc).6) lung zu erfolgen. Grundsätzlich gelten die neuen Bestimmungen des BBG 2011 seit 1. 4. 2012 und nur für „Neuanschaffungen“. Für Anteile, die vor diesem Datum erworben wurden, gelten zum Beispiel 1 7 Teil recht komplexe Übergangsbestimmungen. ) Da bei der Übertragung von Familienun- Ein bebautes Grundstück wird zum 1. 2. 2012 ins betriebliche Anlagevermögen einer Personengesellschaft eingelegt. Die Anschaffungskosten von Grund und Boden betragen jedoch bei einem Verkauf zu berücksichtigen. Zu umsatzsteuerlichen Details siehe den Beitrag von E 20.000. Die Anschaffungskosten des Gebäudes betragen E 80.000. Der Teilwert im Zeitpunkt der Einlage beträgt E 30.000 von Grund und Boden und E 120.000 des GeBürgler/Stifter in diesem Band. 4) In Bezug auf Gesellschafter-Geschäftsführer in Familienunternehmen siehe den Beitrag von bäudes. Die Spekulationsfrist für das Grundstück wäre am 25. 2. 2012 abgelaufen. Am Geiger in diesem Band. 6. 3. 2014 wird der Anteil an der Personengesellschaft verkauft. Der anteilige Veräuße5) Die Verrechnungs- und Vortragsgrenze von 75% gilt letztmalig für die Veranlagung 2013. rungserlös für Grund und Boden beträgt E 40.000, jener für das Gebäude E 140.000. 6) Vgl EStR 2000 Rz 6224. Die Personengesellschaft ist § 5-Gewinnermittler. 7 ) Für Details siehe ua Schlager/Mayr, Einführung in die Besteuerung von Kapitalvermögen, in Die Einlage am 1. 2. 2012 erfolgte für das gesamte Grundstück mit dem Teilwert. Durch Kirchmayr-Schliesselberger/Schlager/Mayr (Hrsg), Besteuerung von Kapitalvermögen (2011) 12.

den späteren Verkauf werden zwei steuerliche Folgen ausgelöst. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Teilwert im Zeitpunkt der Einlage und den Anschaffungskosten gilt als Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen. Da sich das Grundstück am 31. 3. 2012 im Betriebsvermögen des § 5-Gewinnermittlers befand, liegt Neuvermögen vor, welches jedoch sowohl in Bezug auf das Gebäude als auch in Bezug auf Grund und Boden pauschal besteuert werden kann, da es ohne Einlage am 31. 3. 2012 nicht mehr steuerverfangen gewesen wäre. Der Teilwert im Zeitpunkt der Einlage (E 150.000) wird somit effektiv mit 3,5% besteuert. Die realisierten stillen Reserven des Grundstücks (Grund und Boden und Gebäude) ab der Einlage (E 140.000 + E 40.000 – E 120.000 – E 30.000 = E 30.000) werden mit dem Sondersteuersatz von 25% besteuert. Es ist eine besondere Vorauszahlung zu leisten.

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Mit vielen Beispielen

Variante: Die Personengesellschaft ist § 4-Gewinnermittler. In Bezug auf das Gebäude wie oben dargestellt. Der gesamte Veräußerungsgewinn von Grund und Boden kann beim § 4-Gewinnermittler jedoch ohne Zweiteilung pauschal ermittelt werden (E 40.000 * 3,5%).

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) EStR 2000 Rz 783.

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Das Familienunternehmen im Steuerrecht H e r a us geb er : Wie d e rma nn · Wilpling er

Bei einem Familienunternehmen stellen sich viele Fragen in steuerlicher Hinsicht. Bisher musste der Rechtsanwender zur Beantwortung mehrere Werke konsultieren. Nun finden Sie alle wesentlichen Bereiche in einem Buch abgedeckt!

• Fragen der Unternehmensnachfolge und Unternehmensübertragung • dem Verhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft • Betriebsprüfungen und anderen Fragestellungen!

Mit diesem Handbuch behalten Sie den Überblick bei: • der Wahl der geeigneten Rechtsform • dem Rechtsformwechsel im Rahmen einer Umgründung • ertragsteuerlichen und verkehrsteuerlichen Belastungen • umsatzsteuerlichen Herausforderungen

Anschauliche und praxisrelevante Beispiele illustrieren die jeweiligen Themenbereiche und ermöglichen dem Praktiker ein besseres Verständnis. Die aktuelle Rechtslage der Kapitalvermögens- und Immobilienbesteuerung fand ebenso Berücksichtigung wie die seit 1. 6. 2014 bestehende Neuregelung der Grunderwerbsteuer.

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 014

Die Herausgeber WP/StB DDr. Klaus Wiedermann ist Geschäftsführer und Tax Director bei Deloitte. WP/StB Dr. Christian Wilplinger ist Geschäftsführer und Tax Partner bei Deloitte. 2014. XXIV, 244 Seiten. Geb. EUR 58,– ISBN 978-3-214-06895-0

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[TOPTITEL DES MONATS

300 Seiten mehr Grundrechte! Inhalt Band VII/1

II. Freiheit, Gleichheit und justitielle Garantien

Das Who-is-who des Öffentlichen Rechts in einem Band

1. Persönliche Freiheiten und Gleichheit § 9

Schutz von Leib und Leben sowie Achtung der Menschenwürde Benjamin Kneihs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 321

§ 10

Schutz der Privatsphäre Ewald Wiederin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 363

§ 11

Freiheit der Person und Freizügigkeit Andreas Hauer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419

§ 12

Religiöse Rechte Georg Lienbacher . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 445

§ 13

Kulturelle Rechte Thomas Kröll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 483

§ 14

Gleichheitsrechte Magdalena Pöschl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 519

2. Freiheit in Gemeinschaft § 15

Kommunikationsfreiheit Michael Holoubek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 591

§ 16

Wirtschaftliche Freiheiten Karl Korinek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 633

§ 17

Recht auf Zusammenschluss Michael Potacs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 661

§ 18

Grundrechtliche Organisations- und Verfahrensgarantien Reinhard Klaushofer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 681

3. Justitielle Garantien

III. Politische Rechte, soziale Rechte, Minderheitenschutz tz § 19

Politische Rechte Gerhard Strejcek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 735

§ 20

Zur Problematik sozialer Grundrechte Heinz Schäffer †/Reinhard Klaushofer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 761

§ 21

Rechte der Minderheiten Dieter Kolonovits . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 817

X

C. Grabenwarter: Verfassungsrecht, Völkerrecht und Unionsrecht

§2

Bei der Erfüllung von Justizgarantien war lange Zeit ein bestimmendes Merkmal für die Divergenz zwischen Straßburg und Wien das Bestehen eines Vorbehalts zur öffentlichen mündlichen Verhandlung, der ungeachtet von wohlfundierten Meinungen in der Literatur so lange aufrecht erhalten wurde, bis dessen Ungültigkeit vom Gerichtshof für Menschenrechte amtlich festgestellt wurde 83. Heute versucht der Verfassungsgerichtshof, die mitunter kasuistische Judikatur des Gerichtshofs für Menschenrechte so gut wie möglich auch dann zu berücksichtigen, wenn er allgemeine Kriterien etwa im Normenkontrollverfahren anzuwenden und zu entwickeln hat. Gleichwohl bleibt es hier nicht ohne Widersprüche. Der wohl deutlichste Widerspruch wurde in Zusammenhang mit dem Recht auf mündliche Verhandlung im Verordnungsprüfungsverfahren über Flächenwidmungspläne in einer Entscheidung vom 13. Dezember 2011 deutlich. Nachdem der Gerichtshof für Menschenrechte dem Verfassungsgerichtshof im Urteil im Fall Kugler ausgerichtet hatte, dass er ungeachtet der Antragsbefugnis des Verwaltungsgerichtshofes nach Art. 139 B-VG im Fall einer Bescheidbeschwerde auch über die Fragen der Gesetzeskonformität des Flächenwidmungsplanes eine öffentliche mündliche Verhandlung durchzuführen habe 84, bezog der Verfassungsgerichtshof die Gegenposition, nicht ohne dem Gerichtshof für Menschenrechte seinerseits zu sagen, dass seine Einschätzung der österreichischen Rechtslage bezüglich der Antragsmöglichkeit des Verwaltungsgerichtshofes nicht zutreffend sei 85. Durchaus in Abweichung von der Praxis anderer Verfassungsgerichte ist der Verfassungsgerichtshof sehr offen in der Rezeption nicht nur der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Diese Rechtsprechung wird selbst dann noch ausdrücklich erwähnt, wenn sie in einem Spannungsverhältnis zur eigenen Position steht. Paradigmatisch ist die Begründung im erwähnten ne bis in idem-Fall: „Das jüngste Urteil des EGMR im Fall Zolotukhin – wonach Art. 4 Abs. 1 des 7. ZP-EMRK die Verfolgung oder Bestrafung einer zweiten ,strafbaren Handlung‘ schon dann verbietet, wenn diese auf denselben (oder den im Wesentlichen selben) Sachverhaltselementen beruht – veranlasst den Verfassungsgerichtshof, sich einerseits der Grundlinien seiner Rechtsprechung im Interesse ihrer Kohärenz zu vergewissern und sie andererseits im Interesse größtmöglichen Grundrechtsschutzes an die Dynamik dieser Rechtsprechung im Rahmen seiner Entscheidungsbefugnisse anzupassen. Der Verfassungsgerichtshof folgt dabei der Einschätzung des EGMR, dass eine Kontinuität in der Rechtsprechung der Rechtssicherheit, der Vorhersehbarkeit und der Gleichheit vor dem Gesetz dient“ 86. Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Sicherungsverwahrung aus dem Jahr 2011 ausgesprochen, dass vor dem Hintergrund der deutschen Verfassungsrechtslage völkerrechtlich eine Ergebnis-

47 Divergenzen bei den Justizgarantien

Recht auf mündliche Verhandlung

48 Offene EGMRRezeption durch den VfGH

49 Ergebnis-, nicht Begründungsgleichheit

83 Christoph Grabenwarter, Verfahrensgarantien in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, 1997, S. 569 ff. 84 EGMR, Urt. v. 14. 10. 2010, Kugler ./. Österreich, Beschwerde Nr. 65631/01, Ziff. 43 ff. 85 VfGH, Erk. v. 13. 12. 2011 (B 883/10). 86 VfSlg 18.833/2009, EuGRZ 2010, S. 631.

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Handbuch der Grundrechte Grundrechte in Österreich 2 . Au f l a g e Her a usgeber: M er t en · Pa pier · Kucs ko - S tadl m ay er

Die Grundrechte sind ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Verfassungsrechts. Seit dem Vertrag von Lissabon gibt es auch im Europäischen Unionsrecht einen Katalog von Grundrechten, die vor dem Verfassungsgerichtshof einklagbar sind. Die inhaltliche Durchdringung dieser Rechte ist wegen der Zersplitterung der Rechtsquellen und vielfacher Veränderungen im Grundrechtsverständnis eine herausfordernde Aufgabe der Rechtsdogmatik. Die 2., stark erweiterte Auflage des Handbuchs bietet umfassende wissenschaftliche ebenso wie praxisorientierte Analysen auf letztem Stand. Der Inhalt – 22 Beiträge zu den Themen: • Allgemeine Lehren der Grundrechte (einschließlich Struktur der Rechtsquellen sowie Grundrechtskonkurrenzen und -kollisionen)

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• Einzelgrundrechte: Leben, Privatsphäre, Freizügigkeit, Gleichheit, religiöse und kulturelle Rechte, Kommunikationsfreiheiten, wirtschaftliche Freiheiten, Vereins- und Versammlungsrecht, Status der Ausländer, Rechte der Minderheiten, politische Rechte, soziale Grundrechte • Bestandsschutz und Durchsetzung Neu in der 2. Auflage: Verfassungsänderungen, die Grundrechte inhaltlich verändert haben (wie etwa das BVG über die Rechte von Kindern), als auch jene, die ihre Einklagbarkeit im System der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit betreffen. Bereits mitbehandelt: der ab 1. 1. 2015 vorgesehene „Parteiantrag“ auf Gesetzes- und Verordnungsprüfung beim VfGH.

Die Herausgeber Detlef Merten, Univ.-Prof.; Hans-Jürgen Papier, Univ.-Prof., Präsident des BVerfG i.R.; Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Univ.-Prof., Ersatzmitglied des VfGH. Die Autoren Gerhard Baumgartner, Harald Eberhard, Daniel Ennöckl, Christoph Grabenwarter, Andreas Hauer, Michael Holoubek, Dietmar Jahnel, Reinhard Klaushofer, Benjamin Kneihs, Dieter Kolonovits, Karl Korinek, Thomas Kröll, Gabriele Kucsko-Stadlmayer, Georg Lienbacher, Magdalena Pöschl, Michael Potacs, Heinz Schäffer (†), Eva Schulev-Steindl, Gerhard Strejcek, Ewald Wiederin. 2. Auflage 2014. XLIII, 950 Seiten. Ln. EUR 198,– ISBN 978-3-214-13311-5

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TOPTITEL DES MONATS]

Aktuell, inhaltsreich, handlich B-VG

Art 10

BGBl 1970/22 idF der Verfassungsbestimmungen Art 1 Z 2 BG BGBl 1988/721 sowie BG BGBl 1992/313 und des Art I BauarbeitenkoordinationsG BGBl 1999/37 zgd Art 66 2. StabilitätsG 2012 BGBl I 2012/35 (s dazu VfSlg 17.936/2006 und die Ausführungen ErlRV 91 BlgNR 23. GP). Weiters Anm 5 zu Art 12 B-VG betreffend das eine Bundeskompetenz begründende BVG betreffend die Zuständigkeit des Bundes auf dem Gebiete des Arbeitsrechtes sowie des Arbeiter- und Angestelltenschutzes und der Berufsvertretung BGBl 1948/139. 26) Vgl die eine Bundeskompetenz begründenden Verfassungsbestimmungen § 49 Abs 1 und § 62 Abs 5 Betriebliches Mitarbeiter- und SelbständigenvorsorgeG BGBl I 2002/100 zgd Art 2 BG BGBl I 2014/42. 27) Einfügung laut Verfassungsbestimmung Art 1 Z 1 PflegegeldreformG 2012 BGBl I 2011/58. 28 ) Einfügung laut Verfassungsbestimmung Art 1 Z 1 XIV GRC BG BGBl I 2013/59. 29) Vgl zur Arbeiterkammerzugehörigkeit die Verfassungsbestimmungen des § 10 Abs 1 Z 2 und Abs 2 Z 1 ArbeiterkammerG 1992 BGBl 1991/626 zgd 4. Sozialrechts-ÄnderungsG 2009 BGBl I 2009/147. 30) Fassung laut B-VGN 1988 BGBl 1988/685. 31) Vgl das BVG für ein atomfreies Österreich BGBl I XIV. Charta der Grundrechte der 1999/149, das unter anderem ein Verbot von Atomwaffen, ein Europäischen Union1 – 4) Verbot der Errichtung bzw Inbetriebnahme von Anlagen 1) Die Charta ist am 1. 12. 2009 in Kraft getreten (BGBl III zum Zweck der Energiegewinnung durch Kernspaltung sowie 2009/132; ABl C 2010/83, 389). grundsätzlich ein Beförderungsverbot von spaltbarem Mate2 ) Vgl Art 6 EUV (FN 5 zu BVG über den Beitritt Österreichs rial auf österr Staatsgebiet enthält. zur EU, I A). 32) Art II BVG 2. 3. 1983 BGBl 1983/175 schränkt diese 3) Die Charta gilt gem ihrem Art 51 Abs 1 ausschließlich bei der dem Bund übertragene Kompetenz wie folgt ein: Durchführung von Unionsrecht. „Ein Bundesgesetz betreffend Maßnahmen zur Ab4 ) Die Rechte der Charta können als verfassungsgesetzlich gewehr von gefährlichen Belastungen der Umwelt, die durch währleistete Rechte vor dem Verfassungsgerichtshof geltend gemacht Überschreitung von Immissionsgrenzwerten entstehen, kann werden, wenn sie in ihrer Formulierung und Bestimmtheit verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten der Bundesverfassung gleierst nach Inkrafttreten einer Vereinbarung zwischen dem chen (VfSlg 19.632/2012). Keine verfassungsgesetzlich gewährleisteBund und den Ländern (Art. 15 a B-VG) über die Festlegung ten Rechte beinhalten daher beispielsweise die Art 22, 37 oder 38 der von Immissionsgrenzwerten erlassen werden.“

Verknüpfung mit Judikatur, Materialien und iZ zu beachtenden Bestimmungen Interpretationshilfen

Charta.

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Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission proklamieren feierlich den nachstehenden Text als Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

In der 13. Auf lage um zwei Normen erweitert!

B-VG

Präambel Die Völker Europas sind entschlossen, auf der Grundlage gemeinsamer Werte eine friedliche Zukunft zu teilen, indem sie sich zu einer immer engeren Union verbinden. In dem Bewusstsein ihres geistig-religiösen und sittlichen Erbes gründet sich die Union auf die unteilbaren und universellen Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Gleichheit und der Solidarität. Sie beruht auf den Grundsätzen der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit. Sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns, indem sie

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Bundes-Verfassungsgesetz mit Nebenverfassungsrecht 13 . Auf l a g e Autor en: Gra b enwa r t er · Oh ms

Die neue Auflage der B-VG Taschenausgabe gibt die überaus intensive und weitreichende Tätigkeit des Verfassungsgesetzgebers der letzten Gesetzgebungsperiode wieder. Sie bietet einen kompakten Überblick über das Verfassungsrecht mit Stand 1. 7. 2014 und informiert damit beispielsweise über: • die Neugestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, • die neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft zur Durchführung des OPCAT, • die Neuerungen hinsichtlich der Weisungsbindung und der Staatsziele sowie • den neu eingeführten Parteiantrag auf Normenkontrolle.

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Ferner umfasst sie neben der EMRK in der Fassung des Protokolls Nr 14 die Charta der Grundrechte der EU. Die Autoren DDr. Christoph Grabenwarter, Universitätsprofessor für Öffentliches Recht an der WU Wien, Mitglied des VfGH. Dr. Brigitte Ohms, Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst.

„Der besondere Wert der handlichen Textausgabe liegt vor allem in den kurzen, prägnanten, den Kern der jeweiligen Anordnung trefflich kommentierenden Anmerkungen. Sie sind dort besonders dicht und hilfreich, wo sich der normative Gehalt der verfassungsrecht lichen Regelung aus dem Wortlaut der Bestimmung nicht oder nur schwer erschließen lässt.“ (Hengstschläger zur 12. Auflage, DRdA 2009/6)

13. Auflage 2014. XX, 622 Seiten. Br. EUR 16,– ISBN 978-3-214-01262-5

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

PSR – neuer Schwerpunkt Stiftungsprüfung

Exklusiv: eigene Rubrik mit Beiträgen zur Stiftungsprüfung

PSR – Die Privatstiftung G ep f l a n z t : 2009 Ernten p ro Jahr: 4

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Geeignet für: Kunden von Banken und deren Berater, Rechtsanwälte, Steuerberater (Stiftungsprüfer), Unternehmensberater, Mitglieder des Verbands der Österreichischen Privatstiftungen

Jahresabonnement 2014, 4 Hefte inkl. Versand im Inland EUR 346,– www.manz.at/angebote

Redaktion: Georg Kodek, Daniel Varro, Johannes Zollner © istockphoto.com

Reich an: • Beiträgen zum (inter)nationalen Stiftungsrecht, Steuerrecht, und zur Stiftungsprüfung – diese Themen werden ausführlich bearbeitet und Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Stiftungskonstellationen beantwortet. • Entscheidungen aus Österreich und Liechtenstein – Die aktuelle Rechtsprechung wird für Sie auf bereitet und kommentiert. • Überblick – Alle wichtigen Publikationen werden für Sie gelesen und kompakt zusammengefasst.

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Es ist der erste Tag nach den Tiroler Schulferien. Peter Kuprian ist gerade erst aus Italien zurückgekommen. „Das Wetter hat sich vom Adriatief einfach nicht mehr erholt“, erzählt er, und das Sonnenbaden am Strand sei in der zweiten Urlaubswoche in San Benedetto dann eigentlich ins Wasser gefallen. San Benedetto liegt etwas südlich von Rimini und Peter Kuprian war mit seiner Frau, seinen drei Töchtern und dem Schwiegervater dort. „Ein richtiger Familienausflug eben mit dem Opa“, sagt er. Adriatiefs sei er aus Innsbruck ja gewöhnt. Dort wurde der sympathische Tiroler 1960 geboren. Sein Vater war Fernmeldetechniker, seine Mutter Hausfrau und insgesamt verlief seine Kindheit eher unbeschwert. „Das Schulgehen war nicht meine liebste Beschäftigung“, erinnert er sich. Er war eher sportlich veranlagt, spielte gerne Fußball oder Tennis, anstatt am Realgymnasium Adolf-Pichler-Platz die Schulbank zu drücken. Als es darum ging, sich über die Zukunft nach der Matura Gedanken zu machen, waren die Gespräche mit dem Richter Oskar Hule, Vater seines guten Schulfreundes Richard, weichenstellend für Kuprians weiteres Leben. Hule zeigte ihm das Gericht und das gab den Ausschlag, den Plan, Sport und Geographie fürs Lehramt zu studieren, fallen zu lassen. Kuprian inskribierte an der Rechtwissenschaftlichen Fakultät in Innsbruck und genoss „das selbstbestimmte Lernen und die freie Zeiteinteilung im Studium“, wie er sagt. Die Juristerei machte ihm Spaß, 1983 promovierte er und startete sofort ins Gerichtsjahr. Für Peter Kuprian war schnell klar, dass er Richter und nicht Anwalt werden wollte. Acht Monate lang unterbrach er das Gerichtsjahr, um das Bundesheer hinter sich zu bringen, und stieg dann wieder ein. 1986 wurde er Richteramtsanwärter, seit 1. Juli 1988 ist er am Bezirksgericht Innsbruck und in der Abteilung 17 auf Mietrecht und Wohnungseigentum spezialisiert. „Der Nachteil ist, dass man es Tag für Tag mit Streitereien zu tun hat, der Vorteil, dass durch mein Engagement aber auch viele davon geschlichtet werden können“, erzählt er. Wenn man mit den Leuten redet und sie fair behandelt, dann akzeptieren sie auch negative Entscheidungen, hat er die Erfahrung gemacht, und wertet das als persönlichen Erfolg. Mitunter ginge es in seinem Beruf ja auch um „Millionenstreitigkeiten“ und gerade die seien auch für ihn sehr zeitaufwändig. Weil Mietrecht insgesamt ein sehr dynamisches Rechtsgebiet ist, gehört die Lektüre neuer Gesetze zu

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einer seiner Pflichtaufgaben. 1999 hatten er und sein Kollege Christian Prader die Idee, diese ständigen Veränderungen für MANZ zu kommentieren. „Meine Vorliebe fürs Schreiben habe ich eines Tages eher zufällig entdeckt. Ich habe gemerkt, dass mir die Ausfertigung der schriftlichen Urteile leicht fällt“, erinnert er sich. Nach zwei Büchern zusammen mit Prader bringt er sein neuestes Werk für MANZ, „Der Mietvertrag“, nun in Eigenregie heraus. Für die Zeitschrift „immolex“ publiziert er regelmäßig. Privat ist Peter Kuprian von vielen Frauen umgeben. Er ist seit 15 Jahren mit seiner Partnerin Angelika, einer Innsbrucker Lehrerin, zusammen – und hat drei Töchter, eine davon, Gundula, ist schon 23 Jahre alt, Daniela ist 14, Lea 13 Jahre. „Ich verstehe mich mit allen sehr gut, mit den dreien bin ich ganz locker, wirklich“, sagt er und wertet es als einen Gegensatz, denn beim Schreiben sei er „eher sehr pingelig“. In Innsbruck ist Peter Kuprian tief verwurzelt. Seit seinem 33. Lebensjahr besteigt er die Berge – und fährt mit der Seilbahn wieder runter. Aufgrund eines Gleitwirbels und einer dadurch notwendigen Rückenoperation musste er das Fußballspielen aufgeben. Drei bis vier Mal in der Woche zieht er seine 60 Längen im Schwimmbad – Rücken und Kraul. „Man muss fit bleiben und sich den Gegebenheiten anpassen“, sagt er, der das Leben gerne beschaulich genießt. Er mag große Dokumentationen auf Arte und liest gerne Bergsteigerliteratur.

© Kresser

Die Ruhe weg Peter Kuprian

PETER KUPRIAN

ist Richter am Bezirksgericht Innsbruck – seine Expertise in Mietrechtsangelegenheiten kommt MANZ seit 1999 zugute. Eben erschien „Der Mietvertrag“ in 3. Auf lage.

„Der Nachteil ist, dass man es Tag für Tag mit Streitereien zu tun hat, der Vorteil, dass durch mein Engagement aber auch viele davon geschlichtet werden können.“ Nach seinem verregneten Urlaub wird er an diesem zweiten Montag im September auch seine Schwester Herlinde treffen. „Wir sind uns sehr nahe“, sagt er und freut sich auf den gemeinsamen Spaziergang. In Innsbruck ist das Wetter schön. „Wir werden am See sitzen und reden“, sagt er – über alles – „hier und da haben wir sogar über juristische Fragen diskutiert.“ Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren in den Wiener Sofiensälen

Die frisch renovierten, prachtvoll dekorierten Sofiensäle

Die jüngst neu eröffneten Sofiensäle in Wien-Landstraße boten am 2. Oktober 2014 den prachtvollen Rahmen für die 14. Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren. Im selben Jahr, in dem die beiden Ringstraßenarchitekten Eduard van der Nüll und August Sicard von Sicardsburg mit dem Bau des Gebäudes begannen, wurde Markus Stein, Ahnherr der MANZ-Verlegerdynastie Stein, geboren. Auf diese Koinzidenz wies Susanne Stein, Markus Steins Ur-Ur-Enkelin, in ihrer Begrüßungsansprache im historischen Ambiente hin. Eine weitere Parallele zwischen dem Haus MANZ und dem Veranstaltungsort ortete Stein in der wechselvollen Geschichte, die es für das eine wie das andere immer wieder nötig gemacht habe, sich – unter dem Motto „Veränderung und Beständigkeit“ – an die Zeitläufte anzupassen.

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Die derzeit größte Veränderungsnotwendigkeit für das Verlagswesen liege im vielbeschworenen digitalen Wandel begründet, so Stein. Bei MANZ arbeite man daran, die Technologien von morgen vorzubereiten, unter anderem durch einen Komplettrelaunch der Rechtsdatenbank RDB, der zum Jahreswechsel bevorstehe. Mit ihm werde die RDB zu einem öffentlichen Portal, aus dem jeder Internet-User juristische Inhalte recherchieren könne. RDB-eigene Texte im Volltext blieben freilich kostenpflichtig. Stein dankte den Autorinnen und Autoren für ihre Unterstützung dabei, die Anforderungen der Zukunft gemeinsam zu meistern. Ein Film zum Thema „Wissen in der Zeit“, in dem vor allem die Fachzeitschrift als idealer Wissensträger gefeiert wurde, verkürzte dann die Zeit bis zum Hauptgang des Galadiners.

MANZ-GF Susanne Stein konnte mehr als 280 Gäste begrüßen

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MANZ · INTERN]

Preisträger RA Mathis Fister mit MANZ-Lektorin Franziska

Preisträger Franz Stefan Meissel und Brigitta Zöchling-

Preisträger Nikolaus Benke (Universität Wien) mit

Koberwein

Jud (beide Universität Wien)

MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichler (r.)

Die Preisträger Claudia Fuchs (WU Wien) und Michael Sachs (BVwG) mit RA Jörg

Preisträger Manfred Straube mit seinen neuen Co-Herausgebern Thomas Rat ka und

Zehetner (KWR, l.)

Roman A. Rauter (l.)

Im Anschluss folgte als Fixpunkt die Verleihung der MANZ-Autorenpreise, die heuer in vier Kategorien vergeben wurden: Fachbuch, Fachzeitschrift, Studienbuch und Fachbuch-Periodikum. Der Preis in der Kategorie „Fachbuch“ ging an Claudia Fuchs (Wirtschaftsuniversität Wien), Mathis Fister (Rechtsanwalt) und Michael Sachs (Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts) für ihr Werk „Das neue Verwaltungsgerichtsverfahren“. Ihnen sei es gelungen, alles richtig zu machen, so MANZVerlagsleiter Wolfgang Pichler: ein echter Kommentar zu einer epochalen Reform, der noch dazu der erste am Markt war. Die Autoren hoben in ihren Dankesworten vor allem ihre Freude daran hervor, die „ersten Spuren im Schnee“ hinterlassen zu haben. Spannung bei der Preisverleihung

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[MANZ · INTERN

Ein Preis für die Redaktion der „Zeitschrift für das ärzt liche Gutachten“

Auf für MANZ neues Land habe sich die zu prämierende neue Fachzeitschrift „DAG – Das ärztliche Gutachten“ gewagt, so MANZPressechef Christopher Dietz: Erstmals wende sich der Verlag mit medizinischen Inhalten an Mediziner. Die seit September 2013 sechsmal jährlich erscheinende Zeitschrift enthalte so ziemlich alles, was ärztliche Sachverständige umtreibt, aktuelle Rechtsprechung inklusive. Zu verdanken sei dies dem äußerst engagierten Team um Chefredakteurin Christina Wehringer (Sozialministerium), Birgit Glawar-Morscher (Fachärztin für Neurologie), Rudolf Müller (Chefarzt der PVA), Christian Reiter (MedUni Wien), Ewald Sedmik (Arzt für Allgemeinmedizin) und Johannes Zahrl (Österreichische Ärztekammer). Stellvertretend für die Redaktion dankten Christina Wehringer und Christian Reiter dem Verlag und zeigten sich erfreut, dass der Verlag sein Spektrum auf die Medizin erweitere. Seit einem Vierteljahrhundert existieren bereits die beiden Studienbücher, deren Prämierung Christine Viski Hanka, MANZProgrammbereichsleiterin für Arbeitsrecht und Studienliteratur, vornahm. Mit ihren Werken zum Römischen Schuldrecht und zum Römischen Sachenrecht sowie mit ihrer Lehre prägten die beiden Autoren Nikolaus Benke und Franz Stefan Meissel (beide Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität Wien) die Juristinnen und Juristen von morgen. Die beiden Professoren dankten dem Verlag für die nun schon Jahrzehnte währende Betreuung sowie augenzwinkernd den römischen

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Ludwig Bittner (Präsident der Österreichischen Notariats-

Andreas Tschugguel (Notariat Michalek und Aschinger),

kammer) mit Andreas Kletečka (Universität Salzburg, r.)

Edwin Gitschthaler (OGH) und Markus Schrom (MANZ)

Juristen Ulpian, Justinian, Labeo und Cassius für die Grundlage zu ihren Studienbüchern. Ein „Monolith“ der österreichischen Rechtsliteratur sei das für den Preis „FachbuchPeriodikum“ vorgesehene Werk, so Heinz Korntner, stv. Verlagsleiter bei MANZ, ein Werk, dessen Strahlkraft bis weit in alle Bereiche des Wirtschaftsrechts reiche. Manfred Straube, Herausgeber des Wiener Kommentars zum UGB (vormals HGB) sei es zu jeder Zeit seit Bestehen des Werks (seit 1987) gelungen, „ein hochkompetentes, AutorenOrchester zu formen, zu motivieren und zu Bestleistungen zu führen“ und auch die Umstellung vom gebundenen Buch zum FaszikelPeriodikum mitzutragen. Manfred Straube, Univ.-Prof. i.R. des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien, dankte neben dem Verlag auch dem 2005 verstorbenen MANZ-Geschäftsführer Franz Stein, dessen verlegerischer Neugier

das Projekt seine Existenz bei MANZ verdanke. Außerdem ergriff Straube die Gelegenheit, dem Publikum seine beiden neuen Co-Herausgeber, Thomas Ratka (Donau-Universität Krems) und Roman Alexander Rauter (Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien), zu präsentieren. Die beiden jungen Rechtswissenschaftler sollen für die Kontinuität des erfolgreichen Kommentars sorgen. Mit der Preisverleihung ging der offizielle Teil des Abends zu Ende. Im Saal und im Foyer nutzen die rund 280 Gäste aus Justiz, Verwaltung, Forschung und Lehre und aus den rechtsberatenden Berufen noch die Gelegenheit zum ungezwungenen Austausch, bevor die 14. „Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren“ gegen zwei Uhr morgens zu Ende ging. (Fotos: Foto Weinwurm)

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MANZ · INTERN]

Heinrich Weninger (Kathrein & Co. Privatgeschäftsbank) und Michael Umfahrer (Präsident der Österr.

Georg E. Kodek (OGH/WU Wien), Wilma Dehn (OGH)

Die beiden BMJ-Sektionschefs i.R. Gerhard Hopf und

Notariatsakademie, r.)

und Johannes Stabentheiner (BMJ) (v.l.n.r.)

Wolfgang Fellner (r.)

Christine Stein (MANZ Gmbh) mit Robert Dittrich (Sektionschef im BMJ i.R.)

Eckart Ratz (Präsident des OGH) mit Ingeborg Zerbes (Universität Bremen) und Hagen Nordmeyer (OGH, r.)

Gala-Diner im rot illuminierten Saal

Datenschutz-Kompetenz: Hans-Jürgen Pollirer (Secur-Data), Nora Dim und Elisabeth Maier

Klaus Zeleny (Kelsen-Institut) und Clemens Jabloner (Präsident des VwGH

(MANZ) sowie Ernst M. Weiss (v.l.n.r.)

i.R.) mit Manfred Claus Lödl (BMF) (v.l.n.r.)

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[MANZ · INTERN

BUCHPR ÄSEN TAT ION

© BVwG

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz im Dachgeschoß des BVwG

2014. Wolfgang Pichler (MANZ), Michael Sachs (Vizepräsident BVwG), Sandra Veltzé (MANZ), Harald Perl (Präsident BVwG) und

XLIV, 684 Seiten. Geb. EUR 128,–

Rudolf Wanke

ISBN 978-3-214-04801-3

Mehr als 60 Gäste kamen am 22. September ins Dachgeschoß des Bundesverwaltungsgerichts zur Präsentation des Taschenkommentars „Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz“. Harald Perl, Präsident des Hauses und einer der Autoren, begrüßte die Gäste und nannte in seinen einleitenden Worten die mit der Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit verbundene Ernennung 700 neuer Richterinnen und Richter als einen der Beweggründe für das Verfassen des Werkes. „Damit in puncto Dienstrecht keine Fragen offen bleiben, haben wir diese Neukommentierung mit Schwerpunkt Bundes-

verwaltungsgerichte in Angriff genommen“, führte er aus und dankte seinen Mitarbeitern für die Unterstützung bei dem Buch. Etwa ein Drittel der österreichischen Richterschaft ist nunmehr an den Verwaltungsgerichten tätig und dementsprechend liegt der Schwerpunkt des Kommentars auf den für die Richterinnen und Richter von Bundesfinanzgericht und Bundesverwaltungsgericht anzuwendenden Bestimmungen. „Mit diesem Werk schlagen wir eine Brücke hin zu mehr Verständnis zwischen der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit auf der einen Seite und der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf der anderen Seite“, ergänzte Rudolf Wanke (Bundes-

finanzgericht). Dass das Buch inhaltlich von allen drei Autoren getragen wird, hatte viele interne Diskussionen zur Grundlage und macht es im positiven Sinne zu einem „spannungsgeladenen Werk“, erläuterte der Vizepräsident des Hauses, Michael Sachs. Im Anschluss wurde für die anwesenden Gäste, unter denen sich unter anderem Daniela Moser (Präsidentin des BFG), Dieter Kolonovits (Präsident des Verwaltungsgerichts Wien) und Sabine Matejka (Vizepräsidentin der Richtervereinigung) befanden, das Buffet eröffnet und bis in den späten Abend geplaudert.

Runde Geburtstage im Oktober

• Wolfgang Fellner • Herbert Gartner • Michael Girardi • Gunther Hübner • Alexander Jentzsch • Christian Kopetzki

• Wolfgang Neugebauer • Manfred Straube • Gerold Zeiler MANZ gratuliert herzlich!

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MANZ · INTERN]

Die bereits 19. Umweltrechtstage fanden von 10. bis 11. September wieder an der JKU Linz statt. Über 200 Teilnehmer erwartete ein Mix aus „Evergreens“ und neuen Themen. Zum Bewährten zählten die Vorträge über die aktuellen Entwicklungen in Gesetzgebung und Judikatur im Umweltrecht. Den neuen Problembereichen zuzurechnen waren die beiden Workshops zu Lärmbelästigung und Lichtverschmutzung. Ebenfalls neu waren die Streitgespräche zur Frage „Zu wenig oder viel Rechtsschutz?“. Die Diskutanten: Marlies Meyer (Grüner Klub Parlament), Rechtsanwalt Christian Schmelz, Rechtsanwalt Wilhelm Bergthaler und Rechtsanwalt Remo Klinger aus Berlin, der auf Seiten von NGOs tätig ist. Allein aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Herkunft waren die Meinungen zum Thema Rechtsschutz äußerst konträr und die Diskussion mit dem Publikum sehr lebhaft. Das Tagungsprogramm ging nahtlos in den Abendempfang über, bei dem die Umwelt- und Technikrechtspreise an herausra-

gende wissenschaftliche Arbeiten verliehen wurden. Die drei Hauptpreise gingen an Thomas Horvath für seine Dissertation: „Klimaschutz und Kompetenzverteilung – Ausgewählte kompetenzrechtliche Fragen der Reduktion von Treibhausgasen“, Georg Granner für seine Dissertation: „Grundriss der dinglichen Wirkung öffentlicher Rechte und Pflichten“ und Ulrike Giera für ihre Dissertation: „Rechte Einzelner im europäischen Umweltrecht“, sowie einen Förderpreis an Carmen Klausbruckner für ihre Arbeit „Die rechtliche Verantwortlichkeit des Herstellers für in Verkehr befindliche gefährliche Stoffe und Produkte unter besonderer Berücksichtigung von Chemikalien, Pflanzenschutzmitteln und Bioziden – Analyse aus privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Sicht“. Am zweiten Tag wurde der UTE-Award vergeben, ein Preis für besondere Leistungen im Umweltrecht, gestiftet von der Kanzlei Haslinger, Nagele & Partner. Der Preis wurde Franz Oberleitner, Autor des MANZ-Kom-

© ÖWAV

19. Umweltrechtstage in Linz

Franz Oberleitner bei seiner Dankesrede

mentars zum WRG, überreicht, einem „großen Unbedankten“ in der scienctific community, so der Laudator Wolfgang Berger. In seiner Dankesrede erklärte Oberleitner, dass es gerade die Interdisziplinarität des Wasserrechts sei, warum ihm nie langweilig wurde, in diesem Bereich zu arbeiten. An eine Ruhepause denkt der Jubilar nicht, denn schließlich würden ständig neue Fragen im Wasserrecht „hervorsprudeln“. Wenig überraschend sein Schlussworte: „Wasser ist das Beste“.

„Arbeitsrecht“: Feier zur 150. Ergänzungslieferung denheit mit dem Hause MANZ. Gemeinsam mit dem im Vorjahr verstorbenen Co-Autor Helmuth Tades ist es Robert Dittrich gelungen, die Große Gesetzausgabe zu einem Schlüsselwerk der Arbeitsrechts-Literatur zu machen. Mit sechs Bänden und bis zu sechs Aktualisierungslieferungen pro Jahr wurde das „Arbeitsrecht“ zu einem Standardwerk, das das Sortiment des Verlags über Jahrzehnte hinweg maßgeblich geprägt hat. Siehe auch Seite 24.

© Mike Ranz

Das Erscheinen der 150. Ergänzungslieferung der Loseblattausgabe zum „Arbeitsrecht“ war der würdige Anlass für ein festliches Beisammensein im Restaurant „Meinl am Graben“ am 23. September 2014 mit dem Autor Robert Dittrich, seiner Gattin und dem MANZ-Team. MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichler dankte dem Autor für das unermüdliche Engagement, das sich hinter der beachtlichen Zahl verbirgt, und seine jahrelange Verbun-

Robert Dittrich

Wir gratulieren …

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 014

• Eva Marek zur Ernennung zur Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien.

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[MANZ-ONLINE

ABGB-ON Kletečka/Schauer (Hrsg)

online

Der Online-Kommentar, der stets aktuell ist Mehr als 260 Paragraphen hat das Autorenteam um Andreas Kletečka und Martin Schauer mit Stand Juni 2014 überarbeitet und dabei die neueste Judikatur sowie zusätzliche Literaturhinweise berücksichtigt.

Schwerpunktmäßig aktualisiert wurden folgende Bereiche: •

Eherecht: Verlöbnis, Persönliche Rechtswirkungen der Ehe

Erbrecht: Nacherbschaft, Gesetzliche Erbfolge

Verträge zugunsten Dritter; Formgebote

Entgeltliche Verträge: Allgemeine Bestimmungen

Darlehensvertrag

Schadenersatzrecht: Voraussetzungen und Arten des Schadenersatzes

Der Kommentar mit den besseren Erfolgsaussichten •

Neuerungen rasch aufgearbeitet – in gewohnter Kommentartiefe

Kompetentes Herausgeber- und Autorenteam von derzeit 62 ausgewiesenen Spezialisten aus Lehre und Praxis

Werfen Sie einen Blick ins Werk! Details zur Online-Version unter: abgb-on.manz.at

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ÖFFENTLICHES RECHT]

Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze mit 74. Ergänzungslieferung Herausgeber: Lienbacher Die bewährte Gesetzessammlung mit dem gesamten öffentlichen Rechtsbestand – alle wichtigen Haupt- und Sondergesetze in einem Band. Die 74. Ergänzungslieferung (Stand: 15. 7. 2014) bringt Änderungen von 17 Rechtsvorschriften, hervorzuheben ua: • Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014, mit dem die Bezirksschulräte aufgelöst werden; • Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, die ein effektiveres Vorgehen gegen rassistisch motiviertes Verhalten bei Sportgroßveranstaltungen und vorbeugenden Schutz

kritischer Infrastrukturen gewährleisten sollen. Sie bringen eine Neuregelung der Bestimmung zur DNA-Untersuchung aufgrund der Auf hebung der alten Regelung durch den Verfassungsgerichtshof mit sich; • MOG-Novelle, die eine Reihe von unionsrechtlichen Vorschriften umsetzt; • Änderungen im Studienförderungsgesetz, durch welche die Familiensituation von Studierenden verstärkt berücksichtigt wird; • StVO-Novelle, die unter anderem ein Fahrverbot für LKWs auf dem linken Fahrstreifen bei Straßen mit mehr als zwei Fahrspuren enthält.

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 74. Erg.-Lfg. 2014. EUR 199,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 99,– ISBN 978-3-214-08558-2

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht, WU Wien; Mitglied des VfGH.

Die österreichischen Schulgesetze mit 44. Ergänzungslieferung Autoren: Götz · Münster Pünktlich zum Schulbeginn wird die umfangreiche Loseblatt-Sammlung zum österreichischen Schulrecht wieder aktualisiert. Den Schwerpunkt der 44. Ergänzungslieferung bildet die Schulbehörden-Verwaltungsreform, die mit 1. 8. 2014 in Kraft getreten ist.

Berücksichtigt werden daher • das Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014 sowie • die Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsverordnung 2014 in sämtlichen betroffenen Gesetzen und Verordnungen.

Die Autoren: Mag. Andrea Götz, ehem. Leiterin der Schulrechtsabteilung des BMUKK. Dr. Gerhard Münster, Leiter der Abteilung Legistik-Bildung im BMBF, Professor an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien-Strebersdorf/Krems.

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Loseblattwerk in 2 Mappen inkl 44. Erg.-Lfg. 2014. EUR 198,– Bei Abnahmeverpflichtung von mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-13563-8 Online-Version: www.manz.at/schulg

Wiener Naturschutzrecht Herausgeber: Kroneder Rechtsfragen des Natur- und Artenschutzes werden bei der Realisierung von Projekten in jüngerer Zeit verstärkt diskutiert, insbesondere in einer Großstadt wie Wien. Dieser Kurzkommentar zum Wiener Naturschutzrecht bietet nun erstmals eine gesammelte Darstellung sämtlicher einschlägiger Gesetze und Verordnungen.

Kommentiert werden • Wiener Naturschutzgesetz, • Wiener Naturschutzverordnung, • Wiener Nationalparkgesetz, • Wiener Nationalparkverordnung sowie • Wiener Baumschutzgesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur, der Materialien und des Standes der Wissenschaft und Lehre.

Der Herausgeber: Mag. Gerald Kroneder, Abteilungsleiterin-Stellvertreter und Leiter des Bereiches Umweltrecht in der Magistratsabteilung 22 – Umweltschutz der Stadt Wien. Die Autoren: Dr. Sieglinde Schleicher, MMag. Ferdinand Dietrich, Mag. Dr. Niklas Hintermayr, Mag. Dr. Daniel Staudigl BA sind in der Magistratsabteilung 22 für Legistik und Vollziehung des Naturschutzrechts zuständig.

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2014. XVI, 286 Seiten. Geb. EUR 64,– ISBN 978-3-214-09405-8

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[ÖFFENTLICHES RECHT

Umwelt Verträglich Prüfen RdU Schriftenreihe Band 41 Autoren: Lindner · Sladek · Trautner

2014. XX, 94 Seiten. Br. EUR 22,– ISBN 978-3-214-09397-6

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist seit ihrer Einführung in Österreich im Jahr 1994 eines der meistdiskutierten Verfahren. Projektwerberinnen und Projektwerber scheuen meist die UVP wegen des damit verbundenen hohen Aufwands für die Erstellung der Umweltverträglichkeitserklärung (UVE). Dieses Phänomen wird durch die oft zu hohen Erwartungen und Anforderungen an dieses Prüfinstrument noch weiter verstärkt. Dabei werden teilweise Untersuchungen und Angaben verlangt, die vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind.

Der 41. Band der Schriftenreihe Recht und Umwelt befasst sich mit den Anforderungen an die UVE und stellt dar, welche Angaben tatsächlich erforderlich sind. Weiters wird eine neue Gliederung der Einreichunterlagen vorgeschlagen, die eine Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ermöglicht. Im Ergebnis würde ein verstärkter Fokus auf thematische Bereiche gelegt, was die fachliche Beurteilung erleichtern kann. Ziel ist, den Bearbeitungsaufwand für Behörden sowie Projektwerberinnen und Projektwerber zu verringern, ohne die hohen Standards der UVP aufzugeben.

Die Autoren: Dr. Berthold Lindner ist Rechtsanwalt und Partner bei der HASLINGER/NAGELE & PARTNER RECHTSANWÄLTE GMBH. DIin Brigitte Sladek war Landschaftsplanerin bei Infrastrukturprojekten in der Ziviltechnikkanzlei für Biologie/Ökologie, Dr. Hugo Kof ler. Jürgen Trautner ist Landschaftsökologe und Inhaber eines privatwirtschaftlichen Instituts in Süddeutschland.

Das österreichische Tierschutzrecht Tierschutzgesetz und Tierversuchsgesetz 2012 3. Auf lage Autor: Binder Mit dem Juridica Kurzkommentar haben Sie • Tierschutzgesetz und • Tierversuchsgesetz 2012 in einem praktischen Band vereint.

Tierrechten in Berührung kommen. Sämtliche Bestimmungen zu Tierhaltung, Zucht und Forschung werden in diesem handlichen Band umfassend erläutert.

Die interdisziplinäre Bearbeitung von Tierschutzgesetz und Tierversuchsgesetz 2012 macht diesen Kommentar zu einem unverzichtbaren Arbeitsbehelf für alle, die mit 3. Auflage 2014. XXII, 316 Seiten. Br. EUR 49,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 39,20 ISBN 978-3-214-01912-9

Die Autoren: Dr. iur. Dr. phil. Regina Binder ist Leiterin der Informations- und Dokumentationsstelle für Tierschutz- und Veterinärrecht an der Veterinärmedizinischen Universität Wien, Institut für Tierhaltung und Tierschutz.

Grundverkehrsgesetze mit 36. Ergänzungslieferung Autoren: Fischer · Jordan · Lienbacher · Lukas · Müller · Putz · Schöffmann · Schön · Walzel v. Wiesentreu · Wischenbart Jedes Bundesland mit eigenem Abschnitt: jeweilige Grundverkehrsgesetze, relevante Nebenbestimmungen, Entscheidungen, praxisdienliche Anmerkungen, Eingabemuster

• Neustrukturierung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 • Auflösung des administrativen Instanzenzuges und der UVS • Einarbeitung neuer Judikatur

Aktuell in der 36. Ergänzungslieferung: • Kärnten • Tirol Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 36. Erg.-Lfg. 2014. EUR 190,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 148,– ISBN 978-3-214-10382-8

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Die Autoren der 36. Ergänzungslieferung: Mag. Klaus Schöffmann, Klagenfurt. R A Univ.-Doz. Dr. Thomas Walzel von Wiesentreu, Innsbruck.

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STR AFRECHT]

Wiener Kommentar zum StGB mit 115. Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz Nahezu 6.000 Seiten StGB und Nebengesetze – alles auf einen Blick! In dem bewährten Großkommentar zum StGB finden Sie Gesetzestext und Kommentarteil inklusive der aktuellen Rechtsprechung und Literatur – immer am neuesten Stand durch fortlaufende Aktualisierungslieferungen. Renommierte Strafrechtler aus Wissenschaft und Praxis garantieren erstklassige und aktuelle wissenschaftliche Bearbeitung des österreichischen Strafrechts.

Neben dem StGB sind auch alle strafrechtlich relevanten Nebengesetze berücksichtigt. Ganz neu kommentiert wurde: • § 50 Waffengesetz 1996 Bruckmüller: Gerichtlich straf bare Handlungen Aktualisiert wurden außerdem: • §§ 32-36 Ebner: Straf bemessung • § 48b Börsegesetz Hinterhofer: Missbrauch einer Insiderinformation

Die Autoren: Dr. Karin Bruckmüller ist wiss. Mitarbeiterin an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Projektleiterin an der Johannes Kepler Universität Linz; Dr. Josef H. Ebner ist Hofrat des OGH iR; Dr. Hubert Hinterhofer ist Universitätsprofessor an der Universität Salzburg.

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Faszikelwerk in 7 Mappen inkl. 115. Lfg. 2014. EUR 564,– ISBN 978-3-214-07432-6 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stgb

Korruption hat im Sport keinen Platz! Leitfaden für richtiges Handeln auf der sicheren Seite Autoren: E. Marek · Jerabek · G. Marek Schon 2008 haben neue gesetzliche Bestimmungen gegen Korruption Veranstalter von Großereignissen stark verunsichert. Mit dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 wurde ein wichtiger und richtiger Schritt gesetzt, jedoch herrscht im Bereich des Sports nach wie vor – nicht zuletzt auch wegen der nunmehrigen Straf barkeit von „Klimapflege“ und des erweiterten Amtsträgerbegriffs – Unbehagen. Man möchte sich richtig verhalten, weiß jedoch oft nicht, was wirklich erlaubt ist:

Was ist „Anfüttern“ oder „Klimapflege“? Wer ist Amtsträger? Darf ich meinen Freund zum Geburtstag einladen, obwohl er Beamter ist? Ist die Einladung von Amtsträgern zur Weihnachtsfeier meines Sportvereins gefährlich? Darf ein Amtsträger in den VIP-Bereich? Fragen über Fragen! – Die Antworten darauf und vieles mehr bietet dieser Leitfaden. Er bietet einfach und verständlich Verantwortlichen im Bereich des Sports eine bereits auf den ersten Blick brauchbare Hilfestellung.

2014. 36 Seiten. Br. EUR 9,90 ISBN 978-3-214-01119-2

Die Autoren: Mag. Eva Marek, Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien; Dr. Robert Jerabek, Rechtsschutzbeauftragter im BMJ, Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur beim OGH i.R.; Dr. Günther Marek, stv. Sektionschef im BM für Inneres.

Beschleunigung von Zivil- und Strafverfahren Zwischen Richtigkeitsgewähr, Fairness und Effizienz Herausgeber: Neumayr Die Gerichtsbarkeit muss heute mit neuen Phänomenen fertig werden, etwa mit Großverfahren in Strafsachen oder Massenverfahren in Zivilsachen, vor allem in Anlegerstreitigkeiten. Diese Verfahren stellen beträchtliche Anforderungen an die innerjustizielle Logistik. Speziell die Zunahme von Groß- und Massenverfahren bildete den Anlass für den OGH, das Symposium „Die Beschleunigung von Zivil- und Strafverfahren

zwischen Richtigkeitsgewähr, Fairness und Effizienz“ zu veranstalten. Im Vordergrund stand dabei nicht nur die Frage, wie die einzelnen Ziele im Spannungsfeld zwischen den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren und seiner Dauer gewichtet werden sollen, sondern auch das praktische Herangehen an die damit einhergehenden Probleme.

Herausgeber und Autoren: Péter Darák, Georg Kodek, Peter Lewisch, Matthias Neumayr, Roland Parzmayr, Eckart Ratz, Alexander Tipold, Norbert Wess.

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2014. XVI, 172 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-09605-2

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[WIRTSCHAFTSRECHT

GmbHG Herausgeber: U. Torggler Dieser neue Kurzkommentar erläutert das GmbH-Gesetz konzentriert und mit der notwendigen wissenschaftlichen Tiefe. Das handliche Format berücksichtigt neben aktueller Judikatur und Literatur selbstverständlich sowohl die Änderungen zum AbgÄG 2014 als auch das GesRÄG 2013.

2014. XLVI, 912 Seiten. Geb. EUR 148,– ISBN 978-3-214-02854-1

Der Herausgeber und das hochkarätige Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis stehen für eine anspruchsvolle und den Bedürfnissen gerecht werdende Darstellung. Der Kurzkommentar, in seiner

• leserfreundlichen, klaren Sprache • und kompakten Kommentierung ist besonders geeignet für: • Rechtsanwälte, Notare • Justiz • Steuerberater und Wirtschaftsprüfer • Unternehmer, Rechtsabteilungen • Wissenschaft • sowie alle mit dem GmbHG Befassten!

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M., ist Professor am Institut für Unternehmensund Wirtschaftsrecht der Universität Wien und Autor zahlreicher unternehmens- und gesellschaftsrechtlicher Publikationen.

Treuhandbeteiligungen an GmbHs Autorin: Cetin Welche Rechten und Pflichten hat der Treugeber in der GmbH? Welche Rolle nimmt er im Gesellschaftsverband bzw gegenüber den Gesellschaftern ein? Wie können die Rechtsverhältnisse des Treugebers vertraglich ausgestaltet werden?

Die mittelbare Beteiligung an Gesellschaften via Treuhand ist eine in der Praxis weit verbreitete Gestaltungsmöglichkeit. Die dabei entstehenden rechtlich relevanten Fragen werden in dem Buch ausführlich behandelt und beantwortet.

Die Autorin: Dr.iur. Merve Cetin ist Rechtsanwaltsanwärterin in Wien und war davor als Universitätsassistentin am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien tätig. 2014. XXII, 200 Seiten, Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-03109-1

Investmentrecht Herausgeber: Jesch · Klebeck · Dobrauz Dieses Handbuch liefert einen praxisnahen und fundierten Überblick über die einschlägigen Vorschriften des Kapitalanlagerechts der gesamten D/A/CH-Region plus Luxemburg/ Liechtenstein ab, sodass ein Vergleich über die verschiedenen Assetklassen hinweg möglich ist.

2014. XXXVI, 1090 Seiten. Br. EUR 169,– ISBN 978-3-214-02545-8

Führende Praktiker beantworten wichtige Kernfragen: • Welche neuen regulatorischen Anforderungen kommen auf mich zu?

• Wie sieht die optimale Fondsstruktur in Zukunft aus? • Wo siedele ich welche Fondsvehikel am sinnvollsten an? Besonders praktisch sind die ausführlichen Länderberichte zu den einzelnen Jurisdiktionen und darüber hinaus ein Fragen & Antwort Katalog für das jeweilige Land, der immer wieder auf kommende Fragen rund um das Investmentrecht behandelt.

Die Herausgeber: Dr. Thomas A. Jesch, LL .M. Taxation (Georgetown), R A, FA für Steuerrecht; Dr. Ulf Klebeck und Dr. Günther Dobrauz-Saldapenna, MBA.

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ZI V ILR ECH T · BAU EN MIET EN WOH N EN]

Österreichische Gesetze mit 62. Ergänzungslieferung Herausgeber: Schauer Der „Bydlinski“ enthält 151 Rechtsquellen des Zivil-, Unternehmens-, Straf-, Verfahrens-, Berufs- und Kostenrechts. Sie haben damit • alle notwendigen Gesetze im Griff • dank sorgfältiger redaktioneller Betreuung stets den Überblick • durch regelmäßige Aktualisierungen immer den neuesten Stand Die soeben erschienene 62. Ergänzungslieferung bringt die Textsammlung auf den Stand

6. 6. 2014 und berücksichtigt ua folgende Gesetze: • Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (VRUG) mit den Änderungen in ABGB, KSchG und dem neuen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) • Abgabenänderungsgesetz 2014 mit Änderungen in GmbHG, NotariatstarifG, RATG, FirmenbuchG und ZahlungsdiensteG. Mit dieser Lieferung erhalten Sie weiters ein vollständig überarbeitetes Sachverzeichnis!

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 62. Erg.-Lfg. 2014. EUR 148,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 88,– ISBN 978-3-214-10108-4

Die Herausgeber: Seit der 32. Ergänzungslieferung herausgegeben von Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Institut für Zivilrecht der Universität Wien.

Familien- und erbrechtliche Entscheidungen Band 50 Herausgeber: Gitschthaler Der Jubiläumsband der EFSlg, Band L, bringt einige Neuerungen mit sich: Erstmals von EF-Z-Chefredakteur Edwin Gitschthaler – nun als Familien- und Erbrechtliche Entscheidungssammlung – alleine herausgegeben, erfolgte bei der Auswahl eine Besinnung auf die Kernthemen: Vor allem im Bereich von JN, ZPO und EO konzentriert sich die Sammlung nun wieder auf Rechtssätze zu familien- und erbrechtlichen Aussagen von Entscheidungen, nicht mehr hingegen zu allgemein gültigen Aussagen in familien- und erbrechtlichen Entscheidungen. Die internationalen Abkommen und Übereinkommen wurden auf ihre (Noch-)Relevanz gesichtet. Auf die Dar-

stellung des Zustellrechts wurde im Wesentlichen verzichtet. Dazugekommen sind dafür das Gerichtskommissärsgesetz und das Konsumentenschutzgesetz unter familienrechtlichen Aspekten (die Heimvertragsbestimmungen). Insgesamt 3515 Rechtssätze des Jahres 2013 zum Familien- und Erbrecht, für die nach wie vor gilt: • fachkundig ausgewählt und systematisch nach Materien geordnet • einzige umfassende Darstellung der Rechtsprechung zum AußStrG • auch zweitinstanzliche Judikatur • kosten- und gebührenrechtliche und Verfahrenshilfe-Entscheidungen.

2014. XXVIII, 708 Seiten. Ln. EUR 214,– ISBN 978-3-214-05145-7

Der Herausgeber: Dr. Edwin Gitschthaler ist Hofrat des OGH und Chefredakteur der EF-Z.

Dachausbau Autoren: Vitek · Vitek Das Werk behandelt die rechtlichen und technischen Fragen und Fallstricke beim Erwerb und Ausbau von Rohdachböden. Aus rechtlicher Sicht stehen dabei der sichere Erwerb und die Begründung von Wohnungseigentum im Fokus, aus technischer Sicht Fragen der Statik sowie auf welche bautechnischen Details vorbeugend zu achten ist.

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Das Werk gliedert sich in die Kapitel: • Baurechtliche Grundlagen • Eigentumserwerb • Planung • Baubewilligung • Ausbau • Verwertung • Baumängel.

Die Autoren: Mag. Claudia Vitek, Rechtsanwältin, Liegenschafts- und Baurechtsexpertin, Mediatorin, Mitglied im Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien, Kanzlei: Burka Vitek Moser Rechtsanwälte. Ing. Thomas Vitek, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Bauwesen und Mitglied des Österr. Normungsinstituts, geschäftsführender Gesellschafter der Contec Immobilien GmbH, Präsident des ÖIBI.

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2014. Ca. XII, 174 Seiten. Br. Ca. EUR 38,– ISBN 978-3-214-06724-3

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[ARBEITSRECHT

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht online

mit 151. Ergänzungslieferung Autor: Dittrich Neu aufgenommen: • RL 2005/56/EG über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten (Auszug – Art 4) Zur Gänze neu bearbeitet: (Rechtsprechung und Schrifttum auf neuestem Stand)

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 151 Erg.-Lfg. 2014. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14381-7 Online-Version: www.manz.at/arbr

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Gesundheitsschutz-RL Mutterschutz-RL Entsendungs-RL Teilzeitarbeits-RL Massenentlassungs-RL Gleichbehandlungs-Rahmen-RL Betriebsübergangs-RL Leiharbeits-RL, ua

Der Autor: Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich war Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz und Herausgeber zahlreicher Publikationen des M ANZ Verlages. Seine fundierte Sachkenntnis und reiche Erfahrung kommen den Lesern seit vielen Jahren zugute.

Der SV-Komm mit 109.–113. Lieferung Herausgeber: Mosler · Müller · Pfeil

online

Die Lieferungen 109 – 113 bringen in erster Linie die bisher erschienenen Kommentierungen auf den Stand vom 1.7.2014. Erstmalig kommentiert sind die § 80c – Beitrag des Bundes zur Finanzierung von Kieferregulierungen § 253 – Alterspension und § 447i – Zahngesundheitsfonds

Faszikelwerk in 3 Leinenmappen inkl. 113. Lfg. 2014. EUR 398,– ISBN 978-3-214-09555-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: sv-komm.manz.at

Weitere Schwerpunkte sind ua: • Erweiterung der Aufgaben des Hauptverbandes, insbesondere Führung einer Pseudonymisierungsstelle • Beseitigung der Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern „Ein Eckstein der sozialrechtlichen Literatur!“ JUS Extra

Die Herausgeber: Ao. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, Hon.-Prof., SP des VwGH iR Dr. Rudolf Müller, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, alle Fachbereich Arbeits-, Wirtschafts- und Europarecht der Universität Salzburg.

Manager-Dienstverträge Gesellschaftsrecht – Arbeitsrecht – Steuerrecht 4. Auf lage Autoren: Runggaldier · G. Schima

4. Auflage 2014. XXVI, 350 Seiten mit CD-ROM. Geb. EUR 89,– ISBN 978-3-214-08331-1

Die 4. Auflage des bewährten Werkes enthält alle praktisch relevanten Informationen zur Rechtsstellung von Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Aus gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlicher Sicht werden ua folgende Themen grundlegend und detailliert beleuchtet: • Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern • Sachbezüge, Boni, Aktienoptionen sowie Abfertigungen

• Beschäftigung im Ausland • Wettbewerbsverbote und Konkurrenzklauseln • Pensions- und Versicherungsregelungen • Haftung ggü der Gesellschaft und Insolvenz • uvm. Mit sechs sofort einsetzbaren Musterverträgen auf CD-ROM samt ausführlichen Anmerkungen.

Die Autoren: Em o. Univ.-Prof. Dr. Ulrich Runggaldier, ehemals Vorstand des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Hon.-Prof. Dr. Georg Schima, M.B.L.-HSG, LL.M. (Vaduz), Honorarprofessor für Unternehmensrecht und Arbeitsrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Kunz Schima Wallentin Rechtsanwälte OG in Wien.

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STUDIUM UND PR A XIS]

Insolvenzrecht 3. Auf lage Autoren: Dellinger · Oberhammer · Koller Dieses praktische Rechtstaschenbuch stellt das für die Diplomprüfung aus zivilgerichtlichem Verfahren notwendige Prüfungswissen im Bereich des Insolvenzrechts übersichtlich und präzise dar. Mit vielen Beispielen und Querverbindungen wird der Zugang transparent gemacht. Gegenüber der Vorauflage wurde das Werk einer kompletten Überarbeitung unterzogen. Die Autoren: Dr. Markus Dellinger ist ao. Universitätsprofessor am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Dr. Paul Oberhammer ist Universitätsprofessor für Zivilverfahrensrecht sowie Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Dr. Christian Koller ist Assistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien.

Strafrecht in Fällen und Lösungen Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht

3. Auflage erscheint im November 2014. Ca. XIV, 290 Seiten. Br. Ca. EUR 41,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 32,80 ISBN 978-3-214-09022-7

Neu!

Autoren: Sagmeister · Komenda · Madl · Höcher Dieses neue Studienbuch schlägt eine Brücke zwischen klassischen Lehrbüchern und reinen Casebooks. In elf Fällen werden zentrale Fragestellungen aus AT und BT, die typischerweise in Strafrechtsprüfungen aufgeworfen werden, auf bereitet. Eine hilfreiche Stütze zur Prüfungsvorbereitung – mit: • kommentiertem Lösungsvorschlag: neben der eigentlichen Falllösung enthält dieser

auch theoretische Ausführungen zu den jeweils behandelten Themen und erklärt nicht nur, was richtig ist, sondern auch warum. • unkommentiertem Lösungsvorschlag: gewährleistet eine möglichst realitätsnahe Prüfungsvorbereitung und beschränkt sich auf jene Ausführungen, die bei einer Klausur tatsächlich Punkte bringen.

Die Autoren: Julia Sagmeister, LL.M. (WU), Peter Komenda, LL.M. (WU) BSc (WU), Patrick Madl, LL.M. (WU) BSc (WU), Mag. Markus Höcher – alle Institut für Wirtschaftsstrafrecht, Wirtschaftsuniversität Wien.

2014. XXVI, 204 Seiten. Br. EUR 31,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 24,80 ISBN 978-3-214-01911-2

Arbeitsrecht 5. Auf lage Autoren: Jabornegg · Resch Dieses Rechtstaschenbuch bietet eine knapp gehaltene und leicht verständliche Aufbereitung des österreichischen Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Sowohl Studierende als auch arbeitsrechtliche Praktiker finden hier eine systema-

tische Darstellung des Arbeitsrechts, die sich auf die wesentlichen weiterführenden Hinweise in Judikatur und Lehre konzentriert. Die 5. Auflage wurde hinsichtlich Gesetzgebung und Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht.

Die Autoren: o. Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg lehrt am Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Linz. Dr. Reinhard Resch ist Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht, ebenfalls an der Universität Linz. Beide sind Autoren zahlreicher Publikationen im Arbeitsrecht. 5. Auflage 2014. XXXIV, 446 Seiten. Br. EUR 49,80 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 39,80 ISBN 978-3-214-07572-9

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[STUDIUM UND PR A XIS

Rechtsgeschichte & Römisches Recht 3. Auf lage Herausgeber: Olechowski · Gamauf Das Studienwörterbuch informiert rasch und sicher über die im Studium wesentlichen Bereiche des Römischen Privatrechts und der Europäischen Rechtsgeschichte. Es unterstützt mit konzentrierter Information wirksam das Studium und verweist auf weiterführende Literatur.

3. Auflage 2014. Ca. XXIV, 540 Seiten. Br. Ca. EUR 56,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 44,80 ISBN 978-3-214-00885-7

Fast 4.000 Jahre Rechtsgeschichte werden auf rund 500 Seiten vereint, ein Anhang enthält 8 Landkarten zur Europäischen Verfassungsgeschichte. Die 3. Auflage wurde auf den aktuellen Stand der Forschung gebracht, einige Artikel völlig neu verfasst.

Die Herausgeber: ao. Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski lehrt am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte, ao. Univ.-Prof. Dr. Richard Gamauf am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte; beide Universität Wien.

Verwaltungsverfahrensrecht 10. Auf lage Autoren: Kolonovits · Muzak · Stöger Dieses Standardwerk der österreichischen Rechtsliteratur liefert allen Studierenden und Praktikern Klarheit im öffentlichen Verfahrensrecht. Es wurde in der 10. Auflage im Hinblick auf die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit komplett überarbeitet. Die Kernbereiche des Verwaltungsverfahrens wie das Allgemeine Verwaltungsverfahren (AVG), das Verwaltungsstrafverfahren ein-

schließlich des Allgemeinen Teils (VStG) und das Verwaltungsvollstreckungsrecht (VVG und EU-VStVG) werden ebenso wie das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte (VwGVG) und des Verwaltungsgerichtshofes (VwGG) umfassend und mit hohem Praxisbezug dargestellt. Besonders lesefreundlich sind die weiterführenden Literatur- und Rechtsprechungshinweise.

Die Autoren: Univ.-Doz. Dr. Dieter Kolonovits, M.C.J. ist Präsident des Verwaltungsgerichts Wien und lehrt Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien. ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Muzak lehrt Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien. Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur lehrt am Institut für Österreichisches, Europäisches und vergleichendes Öffentliches Recht der Universität Graz.

10. Auflage 2014. XL, 820 Seiten. Geb. EUR 61,– ISBN 978-3-214-18437-7 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 48,80 ISBN 978-3-214-18438-4

Bürgerliches Recht Bereits verfügbar!

4. Auflage 2014. X, 762 Seiten. Glossar 218 Seiten. Br. EUR 68,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 54,40 ISBN 978-3-214-11254-7

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Lernen u Üben w Wissen

4. Auf lage mit Glossar Autoren: Perner · Spitzer · Kodek Der Leser erarbeitet den elementaren Stoff in drei Schritten: L Lernen: Klare Darstellung des zentralen Stoffes. Ü Üben: Fragen zur gezielten Prüfungsvorbereitung. W Wissen: griffige Definitionen zum raschen Nachschlagen. Anhand von unzähligen Schlagwörtern kann der erlernte Stoff schließlich wiederholt und

mit dem dazu gehörigen Glossar überprüft werden – die 1.000 wichtigsten Begriffe des Bürgerlichen Rechts auf einen Griff ! Die 4. Auf lage wurde auf den neuesten Stand gebracht, insbesondere hinsichtlich des Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (VRUG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Plus: E-Learning auf http://studium.manz.at.

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner lehrt am Institut für Rechtswissenschaft der Universität Klagenfurt. Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer lehrt am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M., lehrt am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien und ist Richter am OGH.

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S T U DI U M U N D PR A X I S · SAC H BUC H · FAC H BUC H]

Sozialrecht 6. Auf lage Autor: Resch Dieses Rechtstaschenbuch enthält das österreichische Sozialrecht mit Stand 1. September 2014. Es behandelt vorrangig das Beitrags- und Leistungsrecht der österreichischen Sozialversicherung. Gesondert wird kurz auf das internationale und europäische Sozialrecht eingegangen.

• Neuregelung des Rechtsschutzes durch die Einrichtung von Verwaltungsgerichten Immer aktuell: Auf der Website www.manz.at/download können Sie die veränderlichen Daten und Zahlen parallel zum Buch nachlesen.

Neu in der 6. Auflage sind etwa: • Reform der Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit durch das SozialrechtsÄnderungsgesetz 2013 Der Autor: Dr. Reinhard Resch ist Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Linz.

6. Auflage 2014. XXII, 218 Seiten. Br. EUR 36,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 28,80 ISBN 978-3-214-06725-0

Sprache und Recht Herausgeber: Redaktion der Österreichischen Juristen-Zeitung Von „Amtsnachschau“ bis „Zustellverfügung“ – Juristendeutsch ist seit langem in Verruf geraten: unverständlich, nicht zeitgemäß, papierenes Amtsdeutsch, das mehr verschleiert als es erklärt. Woran liegt das? Gibt es Wege, auf denen Juristen sich besser verständlich machen können? Was ist von so mancher Kurialfloskel zu halten?

Auf bauend auf die beliebte gleichnamige Rubrik der Österreichischen Juristen-Zeitung hat die Redaktion alte und neue Kolumnen in diesem handlichen Buch (das Gegenteil eines Handbuchs also) zusammengetragen. Möge „Sprache und Recht“ bei der Austreibung sprachlicher Unarten behilflich sein!

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Gerhard Hopf (Sektionschef im BMJ i.R.) bildet als Chefredakteur gemeinsam mit Dr. Robert Fucik (Leitender Staatsanwalt im BMJ), Dr. Kurt Kirchbacher (Senatspräsident des OGH) und Hans Peter Lehofer (Hofrat des VwGH) die Redaktion der Österreichischen Juristen-Zeitung.

2014. 210 Seiten. Geb. EUR 24,– ISBN 978-3-214-00809-3

Business Phrases for Lawyers Authors: Ioannou-Naoum-Wokoun · Ruelling Master the art of talking shop and succeed! „Business phrases for lawyers“ is meant for those who wish to improve their oral and written communication skills in legal English by: • expressing themselves professionally • interacting diplomatically • finding the right wording Authors: Martin Helmuth Ruelling holds a doctorate in European Law and a Master‘s degree in European Studies. He currently works as a coach for Business-, Legal- and Financial English in Austria. Karin Ioannou-Naoum-Wokoun has a Master’s degree in English and American Studies and Romance Languages. She is a trainer in Intercultural Conf lict Management and International Business English. She has a long-standing experience as teachers’ trainer in English.

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2014. Ca. 82 Seiten Br. Ca. EUR 18,– ISBN 978-3-214-01942-6

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[EMPFEHLENSWERTES · TERMINE

Für Sie gelesen Buholzer · Haigner · Jenewein · Schneider Wie der Traum vom Haus die Welt bedrohte 2014. 152 Seiten. Geb. EUR 26,– ISBN 978-3-214-08161-4

„Fazit: Selten wurde Wirtschaft so spannend erklärt.“ (OÖ Nachrichten, 21.7.2014)

„Es ist nicht das erste Buch, das die Wirtschafts- und Finanzkrise kompakt aufarbeitet. Aber es gefällt, weil Texte und Grafiken eine profunde und leicht verständliche Zusammenfassung bieten.“ (Format, 25.8.2014)

„Die Autoren haben es geschafft, die Finanzkrise vom komplizierten Expertensprech wegzuholen und die Hintergründe verständlich darzustellen, ohne zu belehren oder eine Wertung vorzunehmen.“ (econova, 9/2014)

Veranstaltungen in Kürze 20.10.2014

Symposium Grundrechtecharta

Montag

Ort: WU Wien, Kleiner Festsaal Anmeldung: netzwerk@manz.at Veranstalter: WU Wien / MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung

29.10.2014

MANZ Women Netzwerk mit Ingrid Amon „Wer schlank bleiben will, muss essen lernen“

Mittwoch

Ort: Buchhandlung MANZ, Kohlmarkt 16, 1010 Wien Anmeldung: netzwerk@manz.at Veranstalter: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung

05.11.2014 Mittwoch

KWG-Symposium Direkte Demokratie und Partizipation in der Gemeinde Ort: Bundesministerium für Inneres, Großer Vortragssaal, 1010 Wien Anmeldung: netzwerk@manz.at Veranstalter: Kommunalwissenschaftliche Gesellschaft

06.11.2014 Donnerstag

Wirtschaftsstrafprozess Das Seminar zum Wiener Kommentar Ort: Justizpalast, Festsaal, Schmerlingplatz 10-11, 1010 Wien Infos und Anmeldung: www.manz.at/seminare Veranstalter: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Bei Interesse an den MANZ Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf www.manz.at/veranstaltungen

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EMPFEHLENSWERTES]

Literaturempfehlungen der Buchhandlung KAGB Kommentar zum Anlagegesetzbuch

Autoren: Weitnauer, Wolfgang ; Boxberger, Lutz; Anders, Dietmar Der neue Kommentar erläutert das KAGB besonders praxisnah und berücksichtigt die gesamte Bandbreite kollektiver Vermögensanlagen im offenen und geschlossenen Investmentfondsbereich. Zusätzlich werden die Neuregelungen des flankierenden AIFM-Steueranpassungsgesetzes und der Europäischen Verordnung über Risikokapitalfonds wie auch die Venture Capital Verordnung erläutert. Besonders zeichnet sich das Werk durch seine konkreten Handlungsempfehlungen aus.

C.H. Beck 2014. EUR 205,– ISBN 978-3-406-64961-5

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

The Shifts and the shocks

Brennerova

What we`ve learned – and have still to learn – from the Financial Crisis Autor: Wolf, Mar tin

Autor: Haas, Wolf

Martin Wolf believes that too much has been said about the purely financial aspects of the economic crisis, important though they are. The actual underlying problem, as this radical new book argues, is that the world economy is unable to cope with the huge shifts it is undergoing: rapid economic integration; competition from billions of new workers; and huge floods of capital across the world. It is high time for our economics to keep pace with our economy.

Ob du es glaubst oder nicht. Zuerst wird der Brenner von einem Zehnjährigen bewusstlos geschlagen. Und dann versucht seine Freundin, ihn vor den Traualtar zu schleppen. Es läuft nämlich gerade ausgesprochen gut zwischen den beiden. Einziges Problem: Mit seiner anderen Freundin läuft es auch sehr gut. Da ist es für den Brenner ein Glück, dass noch eine dritte Frau in sein Leben tritt, indem sie verschwindet. Jetzt ist schon wieder was passiert.

Allen Lane 2014. EUR 26,50 ISBN 978-1-846-14697-8

Hoffmann und Campe 2014. EUR 20,60 ISBN 978-3-455-40499-9

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Schon bestellt? Reissner · Neumayr (Hrsg) Zeller Handbuch Betriebsvereinbarungen 2014. XXVIII, 988 Seiten. Ln. EUR 218,– ISBN 978-3-214-04372-8 Subskriptionspreis bis 31. Oktober 2014: EUR 178,– Das Werk ist demnächst auch online erhältlich! Weitere Informationen auf zeller-bibliothek.manz.at Das gesamte Betriebsvereinbarungsrecht in einem Handbuch! • Instruktive allgemeine Darstellung des Rechts der Betriebsvereinbarung • 44 Betriebsvereinbarungen erstmals systematisch umfassend auf bereitet • Jede Betriebsvereinbarung untergliedert in 3 wesentliche Aspekte: » Einführung: Erklärung von Rechtslage und Zweck » Konzeptionen: Analyse charakteristischer Gestaltungen » Folgen: Rechtliche Konsequenzen, gerichtliche Überprüf barkeit

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Klicka · Oberhammer · Domej Außerstreitverfahren 5. Auflage 2014. XX, 136 Seiten. Br. EUR 23,50 ISBN 978-3-214-09024-1 Dieses handliche Rechtstaschenbuch informiert Studierende und Praktiker schnell und sicher über das geltende Recht im Außerstreitverfahren. • Berücksichtigung aller aktuellen, wichtigen Neuerungen seit der Vorauflage, zB durch das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz (KindNamRÄG) 2013 • Grundsätze und Bausteine des Verfahrens; Rechtsmittel • Ausgewählte Verfahrensarten: Abstammung, Ehe, Pflegschaft, Verlassenschaft, Grundbuch, MRG, Sachenrechtliche Verfahren

Hopf · Kathrein Eherecht online

3. Auflage 2014. XXII, 774 Seiten. Geb. EUR 115,– ISBN 978-3-214-03103-9 Die 3. Auflage enthält – unter Berücksichtigung des EPG – auf aktuellem Stand das österreichische Eherecht im engeren und im weiteren Sinn • persönliche Ehewirkungen • Ehegattenerbrecht • Ehegüterrecht • EheG mit den Schwerpunkten der Eheschließung und des Ehescheidungsrechts • Ehegattenwohnrecht und • Eheverfahren • sozialversicherungsrechtliche Begleitregeln umfassend kommentiert und praxisbezogen dargestellt.

Kolba · Leupold Das neue Verbraucherrecht 2014. XXII, 252 Seiten. Br. EUR 56,– ISBN 978-3-214-01093-5 Seit 13. 6. 2014 ist das neue Verbraucherrecht in Kraft. Mit dem VerbraucherrechteRichtlinie-Umsetzungsgesetz – VRUG kamen neue Fristen, Formerfordernisse, Formulare, Ausnahmen und Gegenausnahmen. • Allgemeiner Teil zum VRUG, • ausführliche Kommentierungen des neuen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG und sämtlicher Neuerungen im KSchG sowie • Materialienteil und • hilfreiche Praxistipps. Alles, was im Umgang mit der neuen Rechtslage entscheidend ist!

Mühlberger · Ott · Pilz · Sturmlechner Das Abgabenrecht der Städte und Gemeinden 2014. XXII, 392 Seiten. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-02547-2 Subskriptionspreis bis 31. 10. 2014: EUR 49,– Mit besonderem Fokus auf die Kommunalsteuer und die Grundsteuer bietet das Werk • System und Grundlagen des Gemeindeabgabenrechts • Überblick über die wichtigsten kommunalen Abgaben unter Einbeziehung der Rechtsprechung • Finanzverfassung und Abgabenverordnungsrecht • ausgewählte Themen des Gebührenrechts wie Abgrenzung zu Steuern und Abgaben, Privatisierung von Gemeindeaufgaben • Überlegungen zur Kostentragung bei der Bewältigung von Gemeindeaufgaben

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R ECHTA K T UELL]

Schon bestellt? net Ausgezeich mit dem

Wolf Theiss Award

Ladler Finanzmarkt und institutionelle Finanzaufsicht in der EU 2014. LII, 344 Seiten. Br. EUR 78,– ISBN 978-3-214-00765-2 Dieses Werk behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die institutionelle Finanzaufsicht in der EU. Auf bauend auf einer Untersuchung der aktuellen Rechtslage und der Identifikation ungelöster Strukturprobleme der Finanzaufsicht werden Vorschläge für eine Neustrukturierung entwickelt. Folgende Fragen werden behandelt: • Welche nationalen und europäischen Behörden sind an der Aufsicht über Finanzdienstleister beteiligt? • Wie erfolgt das Zusammenwirken im Netzwerk der europäischen Finanzaufsicht? • Welche Rolle nimmt die EZB in der Finanzaufsicht ein? • Wie können bestehende Strukturschwächen der Finanzaufsicht in der EU beseitigt werden? • Welche Implikationen ergeben sich für die europäische Integration und den europäischen Binnenmarkt?

Liebmann EisbG – Eisenbahngesetz 3. Auflage 2014. L, 360 Seiten. Geb. EUR 89,– ISBN 978-3-214-00548-1 Die Neuauflage des Kurzkommentars nach 6 Jahren und zahlreichen Novellen enthält eine konkret auf Fragen der Praxis eingehende Kommentierung des Eisenbahngesetzes idF BGBl I 2013/205, ua mit • den wesentlichen Facetten der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit (Strukturen und Rechtsschutz) • Neuigkeiten im Baugenehmigungsverfahren • neuen Interoperabilitätsvorschriften für Schieneninfrastruktur und Schienenfahrzeuge • Änderungen in angrenzenden Bereichen, insb für die Vergabe von Bauaufträgen und Verkehrsdiensten sowie Wettbewerbs- und Beihilfenrecht • Vorschau auf das nächste Eisenbahnpaket und Änderungen, die bereits in Kraft, aber noch nicht umgesetzt sind.

Pabel (Hrsg) Das österreichische Gemeinderecht Faszikelwerk in 1 Leinenmappe 2014. EUR 148,– ISBN 978-3-214-03843-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Das ideale Nachschlagewerk für sämtliche Fragen, die in der Gemeindeverwaltung auftauchen können, erleichtert die praktische Arbeit. Jetzt aktualisiert: • Teil 2: Gemeindegebiet und Gemeindebewohner (Hans Neuhofer) • Teil 3: Interkommunale Zusammenarbeit durch Gemeindeverbände, Verwaltungsgemeinschaften und Vereinbarungen nach Art 116b B-VG (Anna Kemptner/Franz Sturm) • Teil 9: Rechtsstellung und Aufgaben der Gemeindeorgane (Wolfgang Steiner) • Teil 15: Gemeindliche Auftragsvergabe (Erich Wolny/Birgit Kliba) • Teil 17: Gemeindeaufsicht (Andreas Hauer)

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at

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