RECHTaktuell April 2014

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[RECHTAKTUELL

April 2014

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

„Handbuch Kunstrecht“ beim Bundespräsidenten

A PR I L 2 014]

Porträt des Monats Alexandra Schrefler-König

20 Jahre „Recht der Medizin“


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H AUSMIT TEILU NG]

R E C H TA K T U E L L # 0 4 2 014

Verwaltungsgerichte: bei MANZ erfolgreich gestartet Mit dem Erscheinen der 19. Auflage der „Verwaltungsverfahren“ von Rudolf Thienel und Klaus Zeleny und dem Beginn der Neuausgabe des Kommentars zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz von Hengstschläger/Leeb ist das Projekt der Einführung von Verwaltungsgerichten auf Bundes- und Landesebene bei MANZ erfolgreich abgeschlossen. „Wir sind über die rege Nachfrage immer noch selbst überrascht“, so Verlagsleiter Wolfgang Pichler. Besonders der rasch erschienene MANZ Tasch enko mme ntar zum Verw altun gsgeric htsve rfahren von Fister/Fuchs/Sachs musste bereits mehrfach nachproduziert werden. „Hier sieht man ganz deutlich, wie Kunden auch in Zeiten des Gratis-Internet konz ise Infor mati on von sach kund igen Autoren wertschätzen“, so Pichler. Eine Erfolgsgeschichte für sich ist die Sonderserie zur Verwaltungsreform in der ÖJZ. Sie wird 2014 fortgesetzt. Auch ein neuer, großer Kommentar ist in Vorbereitung.

Das Jahr 2013 war bei MANZ neben der Verwaltungsreform geprägt durch zwei Zeitschriften-Neugründungen (VbR-Verbraucherrecht und DAG – Das Ärztliche Gutachten) sowie Neuerscheinungen vor allem auf dem Kommentarsektor. Dies und die forcierten Aktivitäten auf dem Gebiet der elektronischen Rechtsinformation (Grundbuch, Firmenbuch, Elektronischer Rechtsverkehr) führten zu einem starken Umsatz- und Ertragsanstieg. Die Strategie, sowohl im Bereich der hochwertigen Fachinformation als auch bei elektronischen Dienstleistungen zuzulegen, wird auch 2014 fortgesetzt.

dlung GmbH M ANZ’sc he Verlag s- und Univer sitätsb uchhan gsbür o Johann esgasse 23 ∙ 1015 Wien verla Wien 1014 ∙ 16 arkt Kohlm firme nsitz Wien fn 124 181w en@m anz.at www.m anz.at Hande lsgeric ht bestell 455 61 531 1 43 + fax tel + 43 1 531 61 100

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Barth · Dokalik · Potyka, ABGB ................................................. 18 Benke · Meissel, Übungsbuch Römisches Schuldrecht ................ 22 Bergthaler · Grabenwarter (Hrsg), Musterhandbuch Öffentliches Recht ............................................. 30 Bertel · Venier, Strafprozessrecht ................................................ 23 Dittrich, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht ................................................................................. 21 Doralt · Ruppe (Hrsg), Steuerrecht ............................................... 6 Ellinger · Iro (†) · Kramer · Sutter · Urtz, BAO .......................... 20 Fidler, Schadenersatz und Prozessführung.................................... 29 Fischer · Jordan · Lienbacher · Lukas · Müller · Putz · Schöffmann · Schön · Walzel v. Wiesentreu · Wischenbart, Grundverkehrsgesetze .................................................................. 18 Gartner, Wohnrecht 2014 ............................................................ 20 Haschmann, Das neue österreichische Vertragsbedienstetengesetz .......................................................... 18 Heinrich, Bonitätsprüfung im Verbraucherkreditrecht ................... 29 Hengstschläger · Leeb, AVG ...................................................... 28 Höpfel · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB .................... 20 Hutter, Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ........................................... 30 Knechtel, Notariatsordnung ........................................................ 29 Kucsko, MSchG ........................................................................... 19 Kutscher · Wildpert, PStG .......................................................... 17 Mosler · Müller · Pfeil, Der SV-Komm ......................................... 21 Nademleinsky, Internationales Scheidungsrecht ............................ 9 Niksova, Grenzüberschreitender Betriebsübergang ...................... 30 Oberndorfer · Haring, Preisbildung & Preisumrechnung von Bauleistungen ....................... 7 Oberndorfer, Die Prospektpflicht nach dem KMG......................... 19 Pačić, Islamische Rechtslehre ....................................................... 22 Pfeffer · Rauter (Hrsg), Handbuch Kunstrecht ............................ 30 Reissner · Neumayr (Hrsg), Zeller Handbuch Betriebsvereinbarungen ........................................ 5

Sachs · Trettnak-Hahnl, Das neue Bundesvergaberecht .............. 17 Stein · Vogl · Wenda, EuWO......................................................... 8 Steiner · Jankovic, Der Jahresabschluss nach IFRS ...................... 23 Svinger · Winkler, Österreichisches Rechtswörterbuch ................. 22 Teschner (Hrsg), BSVG ................................................................ 21 Thaler, Sanktionen bei Marktmissbrauch ...................................... 19 Thienel · Zeleny, Verwaltungsverfahren ....................................... 17 VbR – Zeitschrift für Verbraucherrecht .......................................... 10 Völkl · Völkl, Beraterhaftung ....................................................... 29

MANZ-ONLINE Macher · Buchberger · Kalss · Oppitz (Hrsg), InvFG ................. 14 Kucsko · Schumacher (Hrsg), marken.schutz ............................. 14 Berger · Bürgler · Kanduth-Kristen · Wakounig (Hrsg), UStG-ON ... 15

MANZ INTERN Hausmitteilung............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Alexandra Schrefler-König............................... 11 Festausgabe „RFG“ für Dietmar Pilz .............................................. 12 20 Jahre „Recht der Medizin“ ....................................................... 12 Neues Expertenwissen für die „Schulgesetze“– MANZ im Gespräch mit Gerhard Münster ..................................................... 16 Wir gratulieren ... ......................................................................... 16 Runde Geburtstage im April ......................................................... 16 Eine Feier für den neuen Außerstreit-Kommentar .......................... 23 Literaturempfehlungen der Buchhandlung .................................... 25 „Handbuch Kunstrecht“ beim Bundespräsidenten ......................... 25 Veranstaltungen in Kürze......................................................... 26-27 Für Sie gelesen ............................................................................. 28

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

Gleichbehandlung: In der RECHTaktuell wird auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet, jedoch sind beide Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.

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TOPTITEL DES MONATS]

Zeller Handbuch Betriebsvereinbarungen – ab April zum Subskriptionspreis erhältlich! Personalfragebögen

Person ausgefüllt wird, ist nach zutr Ansicht ebenfalls unerheblich.9) Auch die Tatsache, dass die Befragung im Auftrag des AG durch externe Personen durchgeführt wird, schließt das Vorliegen eines Personalfragebogens mE nicht aus (vgl aber unten Rz 2.09). Selbst in Fällen, in denen das verwendete „Fragenkonzept“ (vorab) weder in Papierform noch elektronisch schriftlich festgehalten worden ist (der „Fragebogen“ also etwa nur im Gedächtnis des Befragenden niedergelegt ist), wird in der Lit10) eine (zumindest analoge) Anwendung des § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG vertreten.

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Hinweis: Lebenslauf Wird von Stellenwerbern die Vorlage eines Lebenslaufes mit bestimmten („qualifizierten“) Mindestinhalten gefordert, kann auch dies eine gem § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG mitbestimmungspflichtige Befragung darstellen.

Wichtige Hinweise auf einen Blick

Voraussetzung der Mitbestimmungspflicht ist in allen Fällen, dass die Befragung in ir- 2.06 gendeiner Weise standardisiert ist, da (auch) § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG nach hA nur generelle, nicht aber individuelle Maßnahmen erfasst.11) Insb im Rahmen von Bewerbungsgesprächen jeweils individuell (und „spontan“) gestellte Fragen, sind somit idR nicht mitbestimmungspflichtig.12) Die Mitbestimmungspflicht kann jedoch auch durch eine zwar jeweils individuelle, aber in gleichgerichteter Form durchgeführte Befragung (zB mündliche Befragung anhand einer Fragenliste) nicht umgangen werden.13) Ob im Rahmen der Befragung nur eine oder (wie im Regelfall) mehrere Fragen gestellt werden, ist ebenfalls irrelevant.14) Auch ist unerheblich, wenn es sich nur um eine einmalige, aber generelle Fragebogenaktion (zB Mitarbeiterbefragung) handelt.15)

Sofort anwendbare Muster

Muster: Geltungsbereich einer Betriebsvereinbarung Diese Betriebsvereinbarung, abgeschlossen zwischen [abschließende Person/ Organ auf Arbeitgeberseite] und dem Betriebsrat [vertretene Personengruppe], regelt die Einführung und Verwendung von Personalfragebögen im Sinne des § 96 Absatz 1 Ziffer 2 ArbVG, die [alternativ oder kumulativ] – Stellenbewerbern – Arbeitnehmern vorgelegt oder vom Arbeitgeber bzw einer betrauten Person infolge eines mündlichen Gesprächs ausgefüllt werden. *

Jetzt neu!

) So etwa Reissner in ZellKomm2 § 96 ArbVG Rz 15; Baier, Ermittlung 67 f. ) IdS Jabornegg in Strasser/Jabornegg/Resch, ArbVG § 96 Rz 103. ) Vgl nur Reissner in ZellKomm2 § 96 ArbVG Rz 12 mwN. 12 ) So etwa auch Preiss, ArbVR III4 § 96 Anm 6. 13 ) Vgl Jabornegg in Strasser/Jabornegg/Resch, ArbVG § 96 Rz 102; Preiss, ArbVR III4 § 96 Anm 3; aA wohl Binder in Tomandl, ArbVG § 96 Rz 40. 14 ) Jabornegg in Strasser/Jabornegg/Resch, ArbVG § 96 Rz 101. 15 ) Vgl nur Preiss, ArbVR III4 § 96 Anm 3; offen lassend OGH 9 ObA 114/04 m, DRdA 2005/29, 362 (Preiss) = Arb 12.496. 9

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© MANZ rm

Zeller Klausel HB – Betriebsvereinbarung, Reissner/Neumayr Fahne 1 – 20 3. 12. 2013 W:/Zeller-Klausel-Buch_Betriebsvereinbarung_Reissner-Neumayr_Handbuch/3B2/Fahne/02. Betriebsvereinbarung

Zeller Handbuch Betriebsvereinbarungen Her a usg e b e r : Reissner · Neumayr

Das gesamte Betriebsvereinbarungsrecht in einem Handbuch! • Instruktive allgemeine Darstellung des Rechts der Betriebsvereinbarung • 44 Betriebsvereinbarungen erstmals systematisch umfassend auf bereitet • Jede Betriebsvereinbarung untergliedert in 3 wesentliche Aspekte: » Einführung: Erklärung von Rechtslage und Zweck » Konzeptionen: Analyse charakteristischer Gestaltungen » Folgen: Rechtliche Konsequenzen, gerichtliche Überprüf barkeit

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 014

Die Herausgeber Dr. Gert-Peter Reissner ist Univ.-Prof. und Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, Wohn- und Immobilienrecht und Rechtsinformatik der Universität Innsbruck; Herausgeber des ZellKomm sowie des ZellHB AV-Klauseln. Dr. Matthias Neumayr ist Hofrat des OGH und Univ.-Prof. für Zivilverfahrensrecht am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg; Herausgeber des ZellKomm sowie des ZellHB AV-Klauseln.

2014. Ca. 1.200 Seiten. Ln. Ca. EUR 248,– Subskriptionspreis bis 30. Juni 2014: EUR 198,– ISBN 978-3-214-04372-8 Das Werk ist in Kürze auch online erhältlich!

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[TOPTITEL DES MONATS

Die erste Quelle im Steuerrecht 9. Kapitel: Das Abgabenverfahren

9. Kapitel

Das Abgabenverfahren Kommentare: Reeger/Stoll, Kommentar zur Bundesabgabenordnung (1966); Tipke/Kruse, Abgabenordnung 1977 (Loseblattausgabe); Stoll, Bundesabgabenordnung, Handbuch (1980); Schobesberger, Bundesabgabenordnung2 (1981); Ellinger/Wetzel/ Mairinger, Die Bundesabgabenordnung2 (1988); Stoll, Bundesabgabenordnung, Kommentar (1994); Ritz, BAO-Handbuch (2002); Tanzer/Unger, BAO 2010 – Einführung und Kurzkommentar (2009); Kotschnigg, Beweisrecht der BAO, Spezialkommentar (2011); Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO (Loseblattausgabe); Fischerlehner, Das neue Abgabenverfahren (2013); Mühlberger/Rathgeber/Pilz, Die Abgabenordnung, Neuer Leitfaden für Gemeinden2 (2013); Ritz, Bundesabgabenordnung5, Kommentar (2014).

I. Historische Entwicklung, Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich der BAO

en Mit der neu tsch ri Finanzge ! it barke

Literatur: Stoll, Die neue BAO, ÖStZ 1961, 169; Melichar, Finanzverfahren und Rechtsstaat (1962); Stoll, Der Einführungserlaß zur neuen BAO, ÖStZ 1962, 25; Lager, Wechselbeziehungen zwischen BAO und FinStrG, ÖStZ 1962, 125; Ellinger, Die Novelle zur BAO, FJ 1980, 6, 17, 96; ders, Die Novellierung der BAO, ÖStZ 1980, 211; Philipp, Die österreichischen Landesabgabenordnungen (1988); Ellinger, BAO-Novelle 1988, ÖStZ 1989, 50; Arnold, Bundesabgabenordnung und Gebührengesetz, in FS Stoll 247; Bibus, Die Änderungen der Bundesabgabenordnung, SWK 1990, A V 1, 7, 11; Herzog, Das Abgabenänderungsgesetz 1989 in Kurzform, RdW 1990, 27 (28); Nolz/Loukota, Die österreichischen Steuern in der Praxis, II. Teil, Das Abgabenverfahren (1991) 139; Kirchmayr, Datenschutzgesetz und Bundesabgabenordnung, ÖStZ 1995, 188; Ruppe, Altes und Neues zum Abgabenbegriff in FS Stoll, Die BAO im 21. Jahrhundert (2005) 1; Ritz/Rathgeber/Koran, Abgabenordnung neu (2002); Ehrke-Rabel, Gemeinschaftsrecht und österreichisches Abgabenverfahrensrecht (2005); Friedrich, Steuermoral – Besteuerungsmoral, FS Nolz (2008) 351; Lang/Wilpinger, Highlights aus dem Abgabenänderungsgesetz 2010, ecolex 2010, 595; Rombold, Effizienzsteigerungen im behördlichen Finanzstrafverfahren, SWK 2012, 737; Unger, Materiell-rechtliche Fehler und ihre verfahrensrechtlichen Folgen, in Blasina/Kirchmayr-Schliesselberger/Knörzer/Mayr/Unger, Die Bedeutung der BAO im Rechtssystem, FS Tanzer (2014) 91.

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Das Abgabenverfahren mit allen Neuerungen!

Vorschriften über das Verwaltungsverfahren waren bis 1925 sowohl im Bereich der allgemeinen Verwaltung als auch im Bereich der Abgabenverwaltung nur in den einzelnen materiellen Gesetzen und deren Durchführungsbestimmungen enthalten. Durch die Verwaltungsverfahrensgesetze des Jahres 1925 (insbesondere das AVG) ist eine zusammenfassende Neuordnung des Verfahrensrechts für die allgemeine Verwaltung – nicht jedoch für die Finanzverwaltung – geschaffen worden. Die Verwaltungsverfahrensgesetze gelten auch in jenen Angelegenheiten, in denen die Gesetzgebung den Ländern zusteht (Zuständigkeit des Bun558

Doralt/Ruppe II 7

Steuerrecht B a nd II, 7 . Au f l a ge H e rau s g e b e r : Doralt · Ruppe

Für Praktiker und für Studierende gleichermaßen geeignet, gilt der Grundriss als die führende Gesamtdarstellung des österreichischen Steuerrechts, die dieses Rechtsgebiet umfassend darstellt und systematisch erschließt. Das gesamte Werk nimmt auf unionsrechtliche Implikationen Bezug. Band II enthält: • Umsatzsteuer • Verbrauchsteuern • Bewertungsrecht

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Verkehrsteuern Kommunalsteuer Finanzstrafrecht Zollrecht sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Neuerungen durch die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit, insb in Bezug auf die BAO sowie das Finanzstrafgesetz.

Die Autorin Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel lehrt Finanzrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz.

Band II, 7. Auflage 2014. Ca. XXVIII, 680 Seiten. Geb. Ca. EUR 61,– ISBN 978-3-214-05392-5 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 48,80 ISBN 978-3-214-05397-0 IM PAKET mit Band I EUR 108,– ISBN 978-3-214-05393-2 Paket mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 88,– ISBN 978-3-214-05398-7

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Baupreise richtig kalkulieren! 1. Grundlagen der Bildung von Baupreisen

Fall 1: Leistungsintensität bleibt konstant. Dies bedeutet, dass die Bauleistung proportional der Bauzeitverlängerung steigt und die vorhandenen Kapazitäten einfach länger ausgenützt werden, um ihrer Kapazität entsprechend mehr Mengen zu leisten. Die Umlage der zeitgebundenen Kosten ist in der Regel kostenneutral. Fall 2: Leistungsintensität wird bei unveränderter Bauleistung erhöht, wodurch die benötigte Bauzeit sinkt. Da in diesem Fall die vorhandenen Kapazitäten besser ausgelastet werden, bedeutet hier eine Umlage der zeitgebundenen Kosten in der Regel einen Gewinnzuwachs für den Unternehmer. Fall 3: Leistungsintensität wird bei unveränderter Bauleistung verkleinert (Leistungsverdünnung), wodurch die benötigte Bauzeit steigt. Da sich in diesem Fall selten die Kapazitäten proportional der verdünnten Leistung anpassen lassen, bedeutet hier eine Umlage der zeitgebundenen Kosten in der Regel eine Gewinnminderung (Verlust) für den Unternehmer. Abbildung 8: Die drei Ausgangssituationen bei der Umlage der zeitgebundenen Kosten

Nachdem nun verständlich gemacht wurde, wie nichtlinear die Kostenverläufe bei Mengenänderungen tatsächlich sein können, wird die 1. Grundregel für die Baupreisbildung formuliert: Die zu einer gegebenen Einzelleistungs-Menge gehörigen Produktionskosten ändern sich bei einer Mengenänderung in 1. Näherung linear.

Mit vielen Abbildungen und Berechnungsbeispielen!

Diese Grundregel ist die Voraussetzung dafür, dass im Bauvertrag bei Mengenänderungen das Preis-Leistungs-Verhältnis ausgewogen bleibt. Daraus ist aber auch erkennbar, dass beim Zusammentreffen von Mengenänderungen, Bauzeitverlängerung und Umlagen das Preis-Leistungs-Verhältnis empfindlich gestört werden kann. 22

Preisbildung & Preisumrechnung von Bauleistungen Preisgestaltung gemäß und abseits ÖNORM B 2061 2. Auf l a g e Au t o r e n : Oberndorfer · Haring

Die Preisbildung von Bauleistungen ist eine der schwierigsten Aufgaben für Unternehmer und Kalkulanten in den Baufirmen. Kalkuliert man so, dass alle vorhersehbaren Kosten und Risiken gedeckt sind, ist man im Wettbewerb zu teuer und erhält keinen Auftrag. Kalkuliert man andererseits zu knapp, erhält man zwar Aufträge, befindet sich aber auf einer Rutschbahn in den sicheren Untergang. Das Praxishandbuch erläutert verständlich: • die Grundlagen der Bildung von Baupreisen, • die Kalkulation von Baupreisen gemäß ÖNORM B 2061,

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 014

• Spezialprobleme der Preisbildung, • die Grundlagen und Sonderfälle der Preisumrechnung und • ein detailliertes Kalkulationsbeispiel anhand eines konkreten Projektes. Die Autoren Dipl.-Ing. Dr. techn. Wolfgang Oberndorfer war nach einem Masterstudium in Berkeley/ USA sechzehn Jahre in der Bauindustrie tätig und wurde 1981 als ordentlicher Professor für Bauwirtschaft und Planungstechnik an die Technische Universität Wien berufen. Nach seinem Übertritt in den Ruhestand 2004 war

er noch als freiberuflicher Wissenschafter, Publizist und Gutachter bis 2014 tätig. Dipl.-Ing. Dr. techn. Roland Haring war Universitätsassistent bei Prof. Wolfgang Oberndorfer. Nach einigen Jahren in der Bauindustrie ist er nun als Ziviltechniker tätig und erstellt Gutachten im bauwirtschaftlichen Bereich. Erscheint ca. Ende April 2014. Ca. XVIII, 204 Seiten. Br. Ca. EUR 46,– ISBN 978-3-214-12143-3

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[TOPTITEL DES MONATS

Rechtzeitig zur Europawahl am 25. 5. 2014 – inklusive der letzten Novelle 2014 EuWO

§ 74

Ermittlung im Landeswahlkreis

spricht dem zweiten Ermittlungsverfahren der NRWO. Wie bei der Nationalratswahl erfolgt die Ermittlung der Vorzugsstimmen durch die Bezirkswahlbehörde. (RV) Vorläufige Ermittlung im Landeswahlkreis, Bericht an die Bundeswahlbehörde1)

Mit den letzten Änderungen der Novelle 2014

§ 74. (1) Die Landeswahlbehörde hat auf Grund der ihr

von den Bezirkswahlbehörden gemäß § 70 Abs. 1 erstatteten Berichte das vorläufige Stimmenergebnis im Landeswahlkreis zu ermitteln. (2) Die Landeswahlbehörde hat das von ihr nach Abs. 1 ermittelte vorläufige Stimmenergebnis im Landeswahlkreis unverzüglich auf die schnellste Art der Bundeswahlbehörde zu berichten (Sofortmeldung). Der Bundeswahlbehörde sind bekanntzugeben: 1. die Gesamtsumme der abgegebenen gültigen und ungültigen Stimmen; 2. die Summe der ungültigen Stimmen; 3. die Summe der gültigen Stimmen; 4. die auf die einzelnen Parteien entfallenden gültigen Stimmen (Parteisummen). (3) Die Landeswahlbehörde hat nach Vorliegen der Berichte gemäß § 72 Abs. 2 erster und zweiter Satz die darin enthaltenen, mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen jeweils mit dem gemäß Abs. 2 bekanntzugebenden Stimmenergebnis zusammenzufassen und auf die schnellste Art der Bundeswahlbehörde zu berichten (Sofortmeldung). Weiters hat die Landeswahlbehörde aufgrund der Berichte gemäß § 70 Abs. 2 die Gesamtzahl der in den Stimmenbezirken rechtzeitig eingelangten Wahlkarten, die zur Stimmabgabe mittels Briefwahl verwendet worden sind, festzustellen und diese Zahl unverzüglich der Bundeswahlbehörde auf die schnellste Art bekanntzugeben (Sofortmeldung). Schließlich hat die Landeswahlbehörde aufgrund der Berichte gemäß § 72 Abs. 4 die auf die einzelnen Bewerber im Landeswahlkreis entfallenden Vorzugsstimmen zusammenzufassen und auf die schnellste Art der Bundeswahlbehörde bekanntzugeben (Sofortmeldung).2) (4) Auf Wunsch hat der Landeswahlleiter allenfalls anwesenden Wahlbeobachtern (§ 9 a Abs. 1) eine von ihm unterfer-

Vorläufiges Wahlergebnis

§ 75

EuWO

tigte Zusammenstellung des Stimmenergebnisses der Wahlbehörde auszufolgen.3) IdF BGBl I 2014/9 1) Die §§ 74 und 75 wurden seinerzeit inhaltlich unverändert von der NRWO übernommen und mit dem WRÄG 11 entsprechend angepasst. 2) Die Bestimmung wurde anlässlich des WRÄG 2007 um diesen Absatz erweitert, um der hinzugekommenen, durch die Einführung der Briefwahl erforderlich gewesenen Wahlkartenlogistik im Gesetz Rechnung zu tragen. Hierbei wurde auf das Erfordernis einer vom Land an den Bund zu übermittelnden Zusammenfassung der eingegangenen Sofortmeldungen durch eine eigene Sofortmeldung vergessen. Durch die Nov 09 wurde dieses Redaktionsversehen behoben; bei der Nationalratswahl 2008 hatten die Landeswahlbehörden die Sofortmeldungen trotz fehlender ausdrücklicher Anordnung im Gesetz dennoch durchgeführt. Mit der Nov 14 wurde die Bestimmung um die Verankerung der Sofortmeldung über die auf die einzelnen Bewerber im Landeswahlkreis entfallenden Vorzugsstimmen erweitert (siehe Anm 4 a zu § 72). 3) Siehe Anm 1 zu § 9 a. Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde1)

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Erläuternde Anmerkungen zum besseren Verständnis

§ 75. (1) Die Bundeswahlbehörde hat auf Grund der bei ihr von den Landeswahlbehörden gemäß § 74 einlangenden Berichte zunächst für jeden der 391 a) Regionalwahlkreise, der neun Landeswahlkreise und das gesamte Bundesgebiet vorläufig festzustellen: 1. die Gesamtsumme der gültigen und ungültigen Stimmen; 2. die Summe der ungültigen Stimmen; 3. die Summe der gültigen Stimmen; 4. die auf die einzelnen Parteien entfallenden gültigen Stimmen (Parteisummen). (2) Hierauf hat die Bundeswahlbehörde unter Anwendung der §§ 77 und 78 die nach den vorläufigen Wahlergebnissen auf die einzelnen Parteien vorläufig entfallenden Mandate sowie die auf die einzelnen Bewerber vorläufig entfallenden Vorzugsstimmen zu ermitteln.1 b) 121

EuWO – Europawahlordnung Europa-WählerevidenzG und Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz 3 . Au f l a g e Autor en: St ein · Vog l · Wenda

Die umfassende, aktuelle Information zur Europawahl in 3. Auflage – für Wahlbehörden, wahlwerbende Parteien, Journalisten und interessierte Wähler: • Europawahlordnung idF der Novelle BGBl I 2014/9 • Europa-Wählerevidenzgesetz • NEU: Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz • im Anhang: einschlägiges Verfassungs- und Europarecht Ausführliche Anmerkungen mit Judikatur und Verwaltungspraxis, Gesetzesmaterialien

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und Literatur erleichtern die Anwendung. PLUS: Wahlkalender für die Europawahl 2014 als Orientierungshilfe und schrittweise Anleitung – jeder (Stich-)Tag zählt!

3. Auflage 2014. XXVIII, 310 Seiten. Br. EUR 58,– Subskriptionspreis bis 30. 4. 2014 EUR 48,– ISBN 978-3-214-03678-2

Die Autoren MR Mag. Robert Stein, Leiter der Abteilung Wahlangelegenheiten im BM.I. SC Mag. Dr. Mathias Vogl, Leiter der Sektion Recht im BM.I. Mag. Gregor Wenda, MBA, Stellvertretender Leiter der Abteilung Wahlangelegenheiten im BM.I.

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Der umfassende Überblick

Beispiele erleichtern das Verständnis

Mit praktischen Anknüpfungsschemata

Internationales Scheidungsrecht Autor : Nademleinsky

Obwohl es sich bei einer Scheidung mit grenzüberschreitenden Bezügen um einen Lebenssachverhalt handelt, müssen zahlreiche Rechtsquellen beachtet werden: die Brüssel IIa-VO, die Rom III-VO, das HUP, die EU-UntVO, das KSÜ, das IPRG, das AußStrG – um nur die wichtigsten zu nennen. Dabei stellen sich vielfältige Fragen: • Welche Gerichte sind zuständig? • Wird die Scheidung im Ausland anerkannt? • Wie verhält es sich mit dem Unterhalt? • Was passiert mit den Kindern?

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Diese und andere Fragen beantwortet der Autor mit Fokus auf grundlegende Rechtsprechung und bietet einen schnellen Überblick über die Materie. Hinweise zu vertiefender Literatur zeigen dem Interessierten einschlägige Nachschlagewerke auf. Ein Kapitel betreffend gleichgeschlechtliche Paare rundet das Werk ab.

2014. XIV, 118 Seiten. Geb. EUR 34,– ISBN 978-3-214-01952-5

Der Autor Dr. Marco Nademleinsky ist Rechtsanwalt in Wien mit Spezialisierung auf internationales Familienrecht, Vortragender an der Universität Wien und der AWAK sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen.

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

Im Verbraucherrecht spielt das Zivilrecht der Gegenwart – mit der VbR sind Sie vorne dabei!

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Rechtsprechung all inclusive – mit Praxistipps

VbR – Zeitschrift für Verbraucherrecht G ep f l a n z t : 2013 Ernten p ro Jahr: 6

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Warum abonnieren? Ihr Nutzen! • Aktuelles: Informationsvorsprung & Zeitersparnis • Rechtsprechung: Überblick & Arbeitserleichterung! • Beiträge: Antworten & verlässliche Quelle! Chefredaktion: Peter Kolba Redaktionsleitung: Petra Leupold Redaktion: Raimund Bollenberger, Wilma Dehn, Alexander Klauser, Paul Oberhammer, Christian Rabl

„Bereits das erste Heft war bei uns kanzleiintern sofort vergriffen.“ Dr. Sebastian Schober, RA, Wien „Kontrovers, prägnant und dennoch auf hohem Niveau.“ Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper, Universität Innsbruck

2 Hefte zum Preis von nur EUR 10,– statt EUR 59,80 Jahresabonnement 2014, 6 Hefte inkl. Versand im Inland EUR 148,– Einzelheft 2014 EUR 29,90 www.manz.at/angebote

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Es gibt ein Wort, das Alexandra Schrefler-König häufig verwendet, wenn sie von ihrem Beruf spricht: „polarisierend“. Als Richterin am Bundesverwaltungsgericht entscheidet sie im Asylwesen über menschliche Schicksale. Das weiß sie. „Mein Beruf bringt es mit sich, nicht jedermanns Liebling zu sein, das müssen Richter aushalten“, sagt sie. Die Genfer Flüchtlingskonvention, Berichte über die politische Situation in Flüchtlingsländern und die nationalen Fremden- und Asylgesetze sind die Basis, auf der entschieden wird. „Ich setze nach demokratischen Regeln erwirkte Gesetze um“, erklärt sie und ist sich der schwierigen Situation bewusst, die sie mit Empathie und Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit meistert. Kurz vor Weihnachten ist man in die Erdberger Straße übersiedelt. Das Gebäude aus den 1980er-Jahren ist von außen hässlich, innen jedoch haben die Architekten ein helles und freundliches Ambiente geschaffen. Schrefler-Königs Büro ist im sechsten Stock. Die 1971 geborene Wienerin ist klein und zierlich, spricht Vorbehalte ganz unmittelbar an. Zum Fremdenrecht, sagt sie, sei sie zufällig gekommen. In ihrer Schulzeit im Sacre Cœur hatte sie den Plan, Journalistin zu werden. „Bei der Studienberatung hat man mir dringend von Publizistik abgeraten und mir ein Studium mit breiterem Spektrum ans Herz gelegt“, erinnert sie sich. Ihr Freund und heutiger Ehemann studierte Betriebswirtschaft, das wollte sie, die schon immer Sprachen lieber als Zahlen mochte, nicht. Nach der Matura entschied sie sich für Jus und entdeckte bald ihr Interesse für Verwaltungs- und Verfassungsrecht. „Ich finde es viel strukturierter“, begründet sie. Nach etwas mehr als vier Jahren schloss sie ihr Studium ab und kam 1995 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Verwaltungsgerichtshof. Im Baurechtssenat bei Martin Köhler habe sie die Grundlagen praktischen, juristischen Arbeitens gelernt. „Ich hatte in meinem Leben immer das große Glück, wunderbare Menschen um mich zu haben“, sagt sie strahlend und meint sowohl ihre Eltern als auch Lehrer wie Köhler. Nach ihm wurde Wolf Szymanski, damals Sektionschef im Innenministerium, zu einer prägenden Figur. Über Gespräche mit ihm kam sie zur Fremdenpolizei und begann in der Sektion von Manfred Matzka, wo sie 1999 im Fall Markus Omofuma die Bandbreite eines hochsensiblen Rechtsgebiets kennenlernte. „Anerkennung gibt es im Asyl- und Fremdenrecht nicht“, sagt Schrefler-König, blieb aber dabei. 2003

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wurde sie unter Innenminister Ernst Strasser Leiterin der Abteilung für Fremdenpolizei. Unter der schwarzblauen Regierung erlebte sie, wie stark politischer Druck die legistische Arbeit beeinflussen kann, wie durch ständige Novellen gesetzliche Grundlagen nicht mehr ineinander greifen und die Rechtslage selbst für Experten undurchsichtig werden kann. „Bis heute wirken die damaligen Änderungen nach, und viele rechtliche Probleme in Verfahren ergeben sich aus der Tatsache, dass Novellen immer punktuell und auf politischen Druck passieren“, sagt Schrefler-König. Zusammen mit Wolf Szymanski kommentiert sie seit rund zehn Jahren das Fremden- und Asylrecht für MANZ. Dieser Tage erscheint ein umfassend neuer Kommentar zum Fremdenpolizei- und Asylrecht unter Berücksichtigung der Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle, „ein Beitrag zur Orientierung“, sagt sie. Die Expertise dafür hat sie sich aus unterschiedlichen Perspektiven erarbeitet. Nach fast acht Jahren im Innenministerium wechselte sie in die unabhängige Rechtsprechung – zunächst beim Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS), wo sie für Berufungsverfahren von Asylwerbern aus der Russischen Föderation und einigen afrikanischen Herkunftsstaaten verantwortlich war, ab 2008 als Richterin am Asylgerichtshof. Dass sich das Berufsbild des Verwaltungsrichters erst noch etablieren muss, spricht sie ebenfalls offen an: „Wir vollziehen Gesetze im Namen der Republik.“

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Rechtsstaat statt Emotion Alexandra Schrefler-König

ALEXANDRA SCHREFLERKÖNIG

ist seit Anfang des Jahres Richterin am Bundesverwaltungsgericht. Seit fast 20 Jahren beschäftigt sie sich mit Fremdenrecht und kommentiert für MANZ Gesetze, die stark von der Politik geprägt werden. Oft nicht zu ihrem Gefallen.

„Mein Beruf bringt es mit sich, nicht jedermanns Liebling zu sein, das müssen Richter aushalten“ Mit den Belastungen ihres Berufsalltags hat Alexandra Schrefler-König umgehen gelernt. „Mein privates Umfeld hilft, dort bekomme ich jede Unterstützung“, sagt sie. Seit 1997 ist sie glücklich verheiratet. Laufen ist ihr Rezept gegen den Stress im Beruf, in der schönen Jahreszeit macht sie das sogar täglich. Ihr Sohn ist mittlerweile zwölf Jahre und ihr ganzer Stolz. „Ich bin zufrieden“, sagt sie selbstbewusst, deshalb komme sie mit den Herausforderungen auch gut zurecht. Karin Pollack

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Festausgabe „Recht und Finanzen für Gemeinden“ für Dietmar Pilz

Der Jubilar mit seiner „Festausgabe“ und Walter Leiss (Generalsekretär des Österr. Gemeindebundes), Alfred Riedl (Vizepräsident des Österreichischen Gemeindebundes), Anton Matzinger (Leiter der Abteilung Finanzverfassung und Finanzausgleich im BMF) und Peter Pilz (Steuerberater und Schrift leiter der RFG)

Den 70. Geburtstag von Dietmar Pilz nahmen zahlreiche Wegbegleiter zum Anlass, ihm ein Heft der Zeitschrift „Recht und Finanzen für

Gemeinden“ (RFG) zu widmen. Den feierlichen Rahmen für die Übergabe stellte das Finanzministerium zur Verfügung, wohin der

gänzlich ahnungslose Jubilar unter dem Vorwand einer Sitzung „gelockt“ wurde. MANZVerlagsleiter Wolfgang Pichler würdigte die langjährige Autorentätigkeit von Dietmar Pilz, nicht nur in der Zeitschrift RFG, sondern auch als Verfasser von Fachbüchern (zuletzt „Die Abgabenordnung: Neuer Leitfaden für Gemeinden“ gemeinsam mit Peter Mühlberger und Helga Rathgeber). Walter Leiss, Generalsekretär des Österreichischen Gemeindebundes, betonte die fachliche Expertise des Jubilars zum Thema Finanzausgleich, den Pilz über 30 Jahre auf Seiten des Österreichischen Gemeindebundes mitverhandelt hat. Über persönliche Anekdoten mit dem Jubilar konnte Robert Hink, Generalsekretär des Gemeindebundes i.R., in seiner Laudatio berichten. Das detaillierte Inhaltsverzeichnis ist unter www.manz.at/rfg abruf bar.

20 Jahre „Recht der Medizin“ Wie schnell sich das Rad der Zeit im Bereich des Medizinrechts gedreht hat, konnten die Teilnehmer des 6. RdM-Nachmittags am 6. März 2014 feststellen: Der Verlag MANZ, die Österreichische Ärztekammer und das Zentrum für Medizinrecht luden die RdMAbonnentInnen zur Jubiläumsveranstaltung in die Räumlichkeiten der ÖÄK in Wien. Nach der Begrüßung durch KAD Johannes Zahrl und Dankesworten an die RdMRedaktion durch MANZ-Programmmanagerin für Öffentliches Recht und Strafrecht, Hemma Korinek, eröffnete Christian Kopetzki (Universität Wien) die Vortragsreihe. Der RdM-Schriftleiter bot einen Überblick zu „20 Jahre Medizinrecht – 20 Jahre RdM“. Univ.-Prof. Erwin Bernat (Universität Graz) referierte über die wichtigsten Fortschritte, die das Medizinrecht in den letzten Jahrzehnten gemacht hat und bewertete dessen Status quo. Matthias Neumayr (OGH) präsentierte anhand von aktuellen Einzelthemen den Einfluss vor allem der zivilrechtlichen Rechtsprechung auf die Fortentwicklung des Medizinrechts.

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Meinhild Hausreither, Johannes Zahrl, Christian Kopetzki, Melanie Hinterbauer, Matthias Neumayr und Erwin Bernat

Melanie Hinterbauer (ÖAK) übernahm den Part von Johannes Zahrl zum Thema „Entwicklungstendenzen im ärztlichen Disziplinarrecht“. Über die Entwicklung der Berufsbilder im Gesundheitsrecht informierte MR Meinhild

Hausreither (BMG). Eine rege Diskussion nach den Vorträgen und ein Buffet rundeten die Veranstaltung ab. Lesen Sie mehr über die referierten Themen in der Zeitschrift RdM Anfang April.

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Update online!

Investmentfondsgesetz Kommentar zum österreichischen Investmentfondsgesetz Macher/Buchberger/Kalss/Oppitz (Hrsg) • Bank Verlag Wien 2. Auflage in der Online-Bibliothek: • • • •

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marken.schutz Kucsko/Schumacher (Hrsg) Die Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 (BGBl I 2013/126) trat mit 1.1.2014 in Kraft und brachte im Markenrecht bedeutsame Veränderungen – vor allem für das Rechtsmittelverfahren!

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Die 3. Auflage der Sonderausgabe bringt alle wesentlichen Vorschriften des Markenrechts auf den neuesten Stand: • Markenschutzgesetz • Patentamtsgebührengesetz • Patentamtsgebührenverordnung • Gebührengesetz • Gerichtsgebührengesetz • Patentamtsverordnung • Markenrichtlinie (jetzt auch in englischer Fassung) • Gemeinschaftsmarkenverordnung • Nizzaer Klassifikation (10. Auf lage) Seit der ersten Auf lage 1999 wurde das MSchG bereits acht Mal novelliert. Die Gesetzesmaterialien aller acht Novellen finden Sie hier zusammengestellt.

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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 138,– pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

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MANZ-ONLINE]

UStG-ON Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/ Wakounig (Hrsg) online

Jetzt mit dem AbgÄG 2014!

Im Rahmen des ersten Online-Updates für das Jahr 2014 wurden alle Paragrafen bzw. Artikel in Hinblick auf folgende Neuerungen aktualisiert: • Abgabenänderungsgesetz 2014 • UStR-Wartungserlass 2013 • Salzburger Steuerdialog 2013 Die Kommentierung ist auf dem Stand 1. 3. 2013 und wird auch heuer wieder im Sommer komplett aktualisiert.

UStG-ON – der Kommentar mit dem „Mehrwert“. Samt jährlichem Update inklusive • Neuauszeichnung – Änderungen werden farblich hervorgehoben • Versionsverwaltung – mittels Dropdown-Menü sind auch frühere Fassungen auswählbar • Links zu Fundstellen in der RDB

Werfen Sie einen Blick ins Werk! Detaillierte Infos zum Online-Werk unter: ustg-on.manz.at

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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 200,40 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

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[MANZ · INTERN

MANZ: Lieber Herr Dr. Münster, welche Ihrer Stärken wollen Sie, nachdem Sie die Loseblattausgabe zum Schulrecht dankenswerterweise übernommen haben, in das Werk einfließen lassen? Münster: Zunächst darf ich sagen, dass es mich sehr freut, in ein so traditionsreiches Werk mit so prominenten Vorautoren einzusteigen. Aktualität ist die Stärke einer Loseblattausgabe. Daher werde ich bestrebt sein, Abonnentinnen und Abonnenten ohne zeitliche Verzögerung über Änderungen der Rechtslage im Schulbereich zu informieren. Zudem kann ich meine nunmehr 25-jährige berufliche Erfahrung als Schulrechtslegist im Unterrichtsbereich einfließen lassen, um einen verlässlichen und anwenderfreundlichen Kommentar zum Schulrecht fortzuführen und auszubauen. MANZ: Sie sind im Bundesministerium, an der Quelle der Information, beschäftigt, woher erhalten Sie die Fragestellungen aus der täglichen Schulpraxis? Münster: Es ist nicht so, dass ein Legist ausschließlich neue Rechtsvorschriften schreibt. Ein Gutteil meiner Arbeit besteht darin, laufend einlangende Rechtsfragen zu beantworten. Dazu kommen Tagungen, Vorträge und andere Veranstaltungen mit Direktorinnen und Direktoren, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern, aus welchen ich erfahre, wo der Schuh drückt. Mit der Schulrechtsabteilung, deren Leiterin meine Koautorin, Mag. Andrea Götz, jahrelang war, halte ich engen Kontakt, sodass ich auch von daher bestens informiert bin, was sich draußen so tut. MANZ: Die Verwaltungsgerichtsreform hat auch im Schulwesen ein neues Verfahren, das sogenannte Provisorialverfahren, eingeführt. Wo wird dieses eine Rolle spielen?

Münster: Hier haben wir ein Beispiel für die Aktualität des Werkes. Mit der 43. Lieferung sind wir Vorreiter, es handelt sich um den ersten Kommentar zur neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit im Schulwesen. Das freut mich sehr, weil wir unser Ziel gleich erreicht haben. Das Provisorialverfahren ist ein abgekürztes Verfahren, das rasche Entscheidungen ermöglicht. Erst durch den Widerspruch gegen eine solche schulische Entscheidung an den Landesschulrat entscheidet dieser neu. Der Bescheid des Landesschulrats kann mittels Beschwerde beim Verwaltungsgericht, im Schulwesen ist es praktisch immer das Bundesverwaltungsgericht, angefochten werden. Dieses Prozedere ermöglicht rasche Entscheidungen der Schulen und erhöht den Rechtsschutz für Schülerinnen und Schüler dadurch, dass letztendlich ein unabhängiges Gericht entscheidet. MANZ: Welche Änderungen im Schulrecht sind in nächster Zukunft zu erwarten? Münster: Ein Blick in das Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung sichert – pointiert gesagt – meinen Job auf weitere fünf Jahre. Die neue Ministerin hat viel vor im Schulwesen, worin ich sie unterstützen darf. Als allererstes wird eine Verwaltungsreform gesetzlich zu verankern sein. Die verfassungsrechtliche Vorgabe, dass die Bezirksschulräte als Behördenebene aufgelassen werden, ist ja schon getroffen worden. Jetzt gilt es, zahlreiche Schulgesetze und -verordnungen entsprechend zu ändern. Hier wird sich in den Zuständigkeiten einiges verschieben. Aber auch in anderen Bereichen, wie zB dem Ausbau der Tagesbetreuung, wird sich einiges tun. MANZ: Vielen Dank für das Gespräch!

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Neues Expertenwissen für die „Schulgesetze“ MANZ im Gespräch mit Gerhard Münster

GERHARD MÜNSTER,

Leiter der Abteilung LegistikBildung im BMBF, Professor an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule WienStrebersdorf/Krems.

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Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 43. Erg.-Lfg. 2014. EUR 198,– Bei Abnahmeverpflichtung von mind. 2. Erg.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-13561-4 www.manz.at/schulg

Das Gespräch führte Hemma Korinek, Programmbereichsleiterin

Wir gratulieren …

• Maria Berger zum Ehrenring der DonauUniversität Krems • Georg Eckert zur Professur für Privates Recht der Wirtschaft an der Universität Innsbruck

Runde Geburtstage im April

• Peter Baran • Claudia Kaindl • Ingeborg Mottl • Reinhard Sommer • Irene Welser MANZ gratuliert herzlich!

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• Hans-Peter Lehofer zum Großen Silbernen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik • Christian Schmelz zur Honorarprofessur für Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Universität Wien

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ÖFFENTLICHES RECHT]

PStG – Personenstandsrecht mit 23. Ergänzungslieferung Autoren: Kutscher · Wildper t Die Loseblatt-Sammlung PStG ist DAS Standardwerk in Personenstandsfragen und bringt Klarheit in diese komplexe Materie. Der unverzichtbare Arbeitsbehelf für Standesbeamte und sonst mit diesem Rechtsgebiet Befasste wird nun mit der 23. Lieferung wieder aktualisiert. Darin finden sich folgende Inhalte: • Thema „Altfälle“ im Ehenamensrecht – Einarbeitung von Lösungsvorschlägen in

die Kommentierung und Aufnahme des dazugehörigen Erlasses des BM.I. • Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeit in PStG 2013 und NÄG • PStG-DV 2013: Anordnung der Verschiebung von ZPR/ZSR und der vorübergehenden Weiterführung der Personenstandsbücher • Relevante Änderungen der Standard- und MusterVO in Vorbereitung auf die zukünftige Datenverarbeitung

Die Autoren: MR Norbert Kutscher, Referatsleiter für Personenstandswesen im BM.I. und Thomas Wildpert, Fachbereichsleiter für Personenstandsangelegenheiten beim Amt der NÖ Landesregierung.

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Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 23. Erg.-Lfg. 2014. EUR 158,– ISBN 978-3-214-03896-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/pstg

Das neue Bundesvergaberecht Leitfaden für Länder und Gemeinden 4. Auf lage, Schriftenreihe RFG Band 01-02/2014 Autoren: Sachs · Trettnak-Hahnl Die Entwicklungsdynamik im Bereich öffentlicher Auftragsvergabe ist ungebrochen. Mit 1. 1. 2014 ist eine weitere Novelle zum Bundesvergabegesetz 2006 in Kraft getreten – auch mit großen Auswirkungen auf Gemeinden und Länder. Die vierte Auflage des bewährten Leitfadens ist ein praxisorientierter Behelf, um sich schnell und kompetent einen Überblick über die öffentliche Auftragsvergabe zu verschaffen. Prägnant werden präsentiert:

• die Veränderungen im Bundesvergabegesetz durch die neueste Novelle 2013 • die rechtlichen Konsequenzen aufgrund der Reform zur neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit Denn die Einrichtung von Landesverwaltungsgerichten sowie des Bundesverwaltungsgerichtes, verbunden mit der Auflösung der UVS/VKS und des Bundesvergabeamtes, haben unmittelbare Auswirkungen für den vergabespezifischen Rechtsschutz.

4. Auflage 2014. 120 Seiten. Br. EUR 28,80 ISBN 978-3-214-02557-1

Die Autoren: Dr. Michael Sachs ist Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichtes. Dr. Katharina Trettnak-Hahnl ist Rechtsanwältin bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH Wien.

Verwaltungsverfahren 19. Auf lage Autoren: Thienel · Zeleny Keine „Jahrhundertreform“ ohne Neuauflage des Klassikers zu den österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetzen. In 19. Auflage erscheint der „Thienel/Zeleny“ jetzt komplett überarbeitet auf Stand der Rechtslage zum 1. 1. 2014. Praktisch wie bisher: • Sämtliche Gesetze rund um das Verwaltungsverfahren in einem Band auf einen Griff (ua EGVG, AVG, VStG, VVG und EUVStVG, ZustellG)

• Plus zahlreiche relevante Verordnungen • Auf bau als Sonderausgabe mit gezielten Anmerkungen • Das Extra: Änderungen im Vergleich zur Vorauflage durch Unterstreichungen hervorgehoben • Umfangreiches Stichwortverzeichnis: weit verzweigt, gut durchdacht

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel, Präsident des VwGH; MMag. Dr. Klaus Zeleny, Mitarbeiter des VwGH.

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19. Auflage 2014. XXXII, 570 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-03259-3

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[ÖFFENTLICHES RECHT ∙ ZIVILRECHT

Das neue österreichische Vertragsbedienstetengesetz mit 19. Ergänzungslieferung Autor: Haschmann Der Praxiskommentar enthält das Vertragsbedienstetengesetz mit Auszügen aus den Gesetzesmaterialien, praxisrelevanten Anmerkungen und Entscheidungen sowie wichtige Nebenbestimmungen. Das verlässliche und übersichtliche Nachschlagewerk befindet sich auf dem aktuellen Stand vom 1. 3. 2014. Loseblattausgabe in 1 Mappe inkl. 19. Erg.-Lfg. 2014. EUR 98,– ISBN 978-3-214-13142-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Die neue 19. Ergänzungslieferung berücksichtigt ua • Änderungen im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Verwaltungsgerichte • Einführung von Pflegekarenz und Pflegeteilzeitarbeit • Einheitliches Kündigungsalter von Männern und Frauen bei Pensionsanfall von 65 Jahren

Der Autor: Ministerialrat Mag. Rudolf Haschmann ist Referatsleiter in der Sektion für den öffentlichen Dienst im BK A.

Grundverkehrsgesetze mit 35. Ergänzungslieferung Autoren: Fischer · Jordan · Lienbacher · Lukas · Müller · Putz · Schöffmann · Schön · Walzel v. Wiesentreu · Wischenbart Jedes Bundesland mit eigenem Abschnitt: jeweilige Grundverkehrsgesetze, relevante Nebenbestimmungen, Entscheidungen, praxisdienliche Anmerkungen, Eingabemuster

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 35. Erg.-Lfg. 2014. EUR 190,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 148,– ISBN 978-3-214-10380-4

Aktuell in der 35. Ergänzungslieferung: » Steiermark » Vorarlberg » Wien

• Neustrukturierung durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 • Auflösung des administrativen Instanzenzuges und der UVS • Änderungen durch Gemeindezusammenlegungen • Ende der Eisenbahnbücher

Die Autoren der 35. Ergänzungslieferung: Mag. Dr. Gerhard Putz, Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark, Dr. Elisabeth Wischenbart, Richterin am Landesverwaltungsgericht Vorarlberg, Mag. Johannes Müller, Amt der Niederösterreichischen Landesregierung.

ABGB Vorankündigung

24. Auflage erscheint im Frühjahr 2014. Ca. 1.500 Seiten. Geb. Ca. EUR 99,– ISBN 978-3-214-02429-1

24. Auf lage Autoren: Bar th · Dokalik · Potyka Die Neuauf lage des MTK ABGB mit den Änderungen durch das VerbraucherrechteRichtlinie-UmsetzungsG! Die 24. Auflage enthält • das ABGB und alle wichtigen Nebengesetze auf aktuellem Stand • zahlreiche Anmerkungen und weiterführende Verweise sowie • grundlegende Entscheidungen des OGH. Zu berücksichtigen waren vor allem • das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 mit wichtigen Änderun-

gen bei Obsorge und Namensrecht sowie einer völlig neuen Gliederung und damit verbunden Neunummerierung – auch der inhaltlich unveränderten Bestimmungen – des Kindschaftsrechts im ABGB • das Zahlungsverzugsgesetz mit Änderungen im ABGB und einigen Nebengesetzen • das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungs-Gesetz mit Änderungen im ABGB, KSchG und Erlassung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes

Die Autoren: Dr. Peter Barth, Abteilungsleiter im BMJ, Dr. Dietmar Dokalik, Richter im BMJ und Dr. Matthias Potyka, Oberstaatsanwalt im BMJ übernehmen ab der 24. Auf lage die Bearbeitung der zuletzt langjährig von Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich und Prof. Dr. Helmuth Tades betreuten Ausgabe.

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WIRTSCHAFTSRECHT]

Die Prospektpflicht nach dem KMG Schriftenreihe Bank- und Kapitalmarktrecht Band 5 Autor: Oberndorfer Die Abhandlung beschäftigt sich mit der Prospektpflicht im Kapitalmarktrecht und der Frage, unter welchen Umständen ein Prospekt aufgrund des Kapitalmarktgesetzes (KMG) bereitzustellen ist. Sie widmet sich ua den folgenden Themen: • Wann besteht ein öffentliches Angebot? • Wie können die Tatbestände „Wertpapier“ und „Veranlagung“ im Detail abgegrenzt werden?

• Welche Prospektausnahmen können zur Anwendung gelangen? • Unter welchen Umständen können Mitteilungen im Internet ein öffentliches Angebot auslösen? • Inwieweit kann sich ein Anbieter durch prospektpflichtige Angebote im Internet strafbar machen?

Der Autor: Dr. Martin Oberndorfer ist Rechtsanwaltsanwärter in der Wirtschaftsrechtskanzlei Oberndorfer in Wels. Sein Tätigkeits- und Publikationsschwerpunkt liegt im Bank- und Kapitalmarktrecht. Der Autor war zuvor ua Jurist im Team Prospektaufsicht bei der Finanzmarktaufsicht (FM A) in Wien.

2014. XXIV, 192 Seiten. Br. EUR 44,– ISBN 978-3-214-01904-4

Sanktionen bei Marktmissbrauch Marktmanipulation, Insiderhandel und Ad-hoc-Publizität Autor: Thaler Das Werk enthält eine systematische Aufarbeitung sämtlicher Sanktionen öffentlichrechtlicher (aufsichts-, verwaltungsstraf- und strafrechtlicher) Natur, die bei Verstößen gegen die kapitalmarktrechtlichen Vorschriften des Verbots der Marktmanipulation und des Missbrauchs einer Insider-Information oder bei Nichterfüllung der Ad-hoc-Publizitätspflicht zur Verfügung stehen. Die Darstellung geht dabei besonders auf kritische Fragen ein, die sich bei den einzelnen Sanktionen stellen:

• Sind die einzelnen Sanktionen sachgerecht oder überschießend und systemwidrig? • Welcher Rechtsschutz besteht für die Betroffenen? • Wie relevant sind die Sanktionen in der Rechtswirklichkeit? • Haben die Sanktionen eine effektive, verhältnismäßige und abschreckende Wirkung? • Gibt es Kollisionen mit verfassungsrechtlichen Grundprinzipien? • Besteht aktuell ein Handlungsbedarf für den österreichischen Gesetzgeber?

2014. XXVIII, 287 Seiten. Br. EUR 63,– ISBN 978-3-214-01938-9

Der Autor: Dr. Christian Thaler ist Rechtsanwalt bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati in Wien.

MSchG – Markenschutzgesetz idF der Patent- und Markenrechts-Novelle 2014, Stand 1.4.2014 3. Auf lage Autor: Kucsko Die Patent- und Markenrechts-Novelle 2014 (BGBl I 2013/126) trat mit 1. 1. 2014 in Kraft und brachte im Markenrecht bedeutsame Veränderungen – vor allem für das Rechtsmittelverfahren! Die 3. Auflage der Sonderausgabe bringt alle wesentlichen Vorschriften des Markenrechts auf den neuesten Stand: • Markenschutzgesetz • Patentamtsgebührengesetz • Patentamtsgebührenverordnung • Gebührengesetz

Mit Novelle 2014

• Gerichtsgebührengesetz • Patentamtsverordnung • Markenrichtlinie (jetzt auch in englischer Fassung) • Gemeinschaftsmarkenverordnung • Nizzaer Klassifikation (10. Auflage) Seit der ersten Auflage 1999 wurde das MSchG bereits acht Mal novelliert. Die Gesetzesmaterialien aller acht Novellen finden Sie in diesem Werk zusammengestellt.

2014. XII, 376 Seiten. Br. EUR 69,– ISBN 978-3-214-00755-3

Der Autor: Hon.-Prof. Dr. Guido Kucsko ist einer der führenden Spezialisten im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht. Er ist Rechtsanwalt und Autor zahlreicher Fachpublikationen.

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[ ST R A F R ECH T ∙ ST EU ER R ECH T ∙ BAU EN MIET EN WOH N EN

Wiener Kommentar zum StGB mit 109. Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz

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Faszikelwerk in 7 Mappen inkl. 109. Lfg. 2014. EUR 564,– ISBN 978-3-214-07441-8 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stgb

Nahezu 6.000 Seiten StGB und Nebengesetze – alles auf einen Blick! In dem bewährten Großkommentar zum StGB finden Sie Gesetzestext und Kommentarteil inklusive der aktuellen Rechtsprechung und Literatur – immer am neuesten Stand durch fortlaufende Aktualisierungslieferungen. Neben dem StGB sind auch alle strafrechtlich relevanten Nebengesetze berücksichtigt. Renommierte Strafrechtler aus Wissenschaft und Praxis garantieren erst-

klassige und aktuelle wissenschaftliche Bearbeitung des österreichischen Strafrechts. Aktualisiert wurden diesmal: §§ 201-212 Philipp: Sexualdelikte §§ 213-221 Philipp: Sexualdelikte §§ 269-273 Danek: Straf bare Handlungen gegen die Staatsgewalt §§ 42-67 ARHG Martetschläger: Durchlieferung, Rechtshilfe für das Ausland etc §§ 114-119 FPG Tipold: Straf bestimmungen StVG (Auszug) Pieber

Die Autoren: Dr. Michael Danek ist Senatspräsident des OGH; Dr. Johannes Martetschläger ist Oberstaatsanwalt im Bundesministerium für Justiz; Dr. Thomas Philipp ist Senatspräsident des OGH; MMag. Eberhard Pieber ist Oberstaatsanwalt und stv. Leiter der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption; Dr. Alexander Tipold ist ao. Universitätsprofessor an der Universität Wien.

BAO – Bundesabgabenordnung mit 13. Ergänzungslieferung Autoren: Ellinger ∙ Iro (†) ∙ Kramer ∙ Sutter ∙ Urtz

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Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 13. Erg.-Lfg. 2014. EUR 448,– Die 14. Erg.-Lfg. erscheint im Frühjar 2014. Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 328,– ISBN 978-3-214-10030-8 Online-Version: www.manz.at/bao

Up-to-date mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit! Die 13. und 14. Ergänzungslieferung bringen das Standardwerk auf den aktuellen Stand, insb hinsichtlich der Neuerungen der großen Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit, die mit 1. 1. 2014 in Kraft getreten sind (FVwGG 2012). Die ausführliche Kommentierung betrifft vor allem das Rechtsmittelverfahren (§§ 243292), wo aufgrund der Einführung der Ver-

waltungsgerichte erster Instanz kein Stein auf dem anderen bleibt. Der Kommentar zur BAO bietet Ihnen ein einzigartiges und umfassendes Paket: • hochkarätiges Expertenteam aus Wissenschaft, Justiz und Finanzverwaltung • lückenlose Kommentierung der Bundesabgabenordnung • einzigartige Judikatursammlung mit mehr als 10.000 Entscheidungen • umfassender Anhang mit wichtigen Nebengesetzen und Verordnungen

Die Autoren: Dr. Wolfgang Ellinger, SC des BMF i.R. Dr. Franz Philipp Sutter, Hofrat des VwGH, R A Univ.-Prof. MMag. Dr. Christoph Urtz, Universität Salzburg, Dr. Friedrich Iro (†), Senatspräsident des VwGH i.R., Dr. Gerhard Kramer, Hofrat des VwGH i. R.

Wohnrecht 2014 Autor: Gar tner Der jährliche Überblick zum Wohnrecht: Neuauflage aller wichtigen Wohnrechtsgesetze am Beginn jedes Jahres mit den Neuerungen des vergangenen Jahres (Novellen, Entscheidungen, Literatur) auf einen Blick. • Die wichtigsten Entscheidungen des Jahres 2013 kurz zusammengefasst • Hinweise auf die wohnrechtlich relevanten Beiträge in Fachzeitschriften • Gesetzestexte mit allen Novellen 2014. XX, 394 Seiten. Br. EUR 39,– Im Abonnement EUR 32,– (jährlich) ISBN 978-3-214-00851-2

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Für Ihre schnelle Recherche: ausführliche Stichwortverzeichnisse zu jeder Norm! ABGB • BTVG • BauKG • BauRG • EAVG • HeizKG • KSchG • MaklerG • ImmMV • Standesregeln • MRG • RichtWG • WEG • WGG

Der Autor: Dr. Herbert Gartner ist Rechtsanwalt in Wien und Spezialist sowie Fachautor auf dem Gebiet des Miet- und Wohnrechts.

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ARBEITSRECHT]

Der SV-Komm mit Lieferung 84 – 108 Herausgeber: Mosler · Müller · Pfeil „Ein Eckstein der sozialrechtlichen Literatur!“ JUS Extra Die Lieferungen 84 – 108 bringen in erster Linie die bisher erschienenen Kommentierungen auf den Stand vom 1. 1. 2014. Erstmalig kommentiert sind die §§ 484 – 489. Weitere wesentliche Schwerpunkte sind: • eine gänzliche Überarbeitung des Verfahrensrechts des ASVG – erstmalige Dar-

stellung der Auswirkungen der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit • Überarbeitung der Abschnitte über die Rehabilitation in der Unfallversicherung und in der Pensionsversicherung vor dem Hintergrund eines völlig neu gestalteten Konzepts „Rehabilitation vor Pension“ samt Hinweisen auf die Rechtslage nach dem BSVG und dem GSVG

Die Herausgeber: Ao. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, Hon.-Prof., SP des VwGH iR Dr. Rudolf Müller, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, alle Fachbereich Arbeits-, Wirtschafts- und Europarecht der Universität Salzburg.

online

Faszikelwerk in 3 Leinenmappen inkl. 1. – 108. Lfg. 2014. EUR 398,– ISBN 978-3-214-09549-9 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: sv-komm.manz.at

BSVG – Die Sozialversicherung der Bauern mit 88. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner Das BSVG (grüne Blätter und weiße Blätter bis § 56) auf aktuellem Stand! Wichtige Änderungen der Rechtslage durch: • BGBl I 2013/81 (Gesundheitsreformgesetz 2013) • BGBl I 2013/86 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013)

• BGBl I 2013/87 (VerwaltungsgerichtsbarkeitsAnpassungsgesetz – Sozialversicherung) • BGBl I 2013/130 (2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) • BGBl I 2013/139 (2. SozialversicherungsÄnderungsgesetz 2013 – 2. SVÄG 2013)

Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 88. Erg.-Lfg. 2014. EUR 296,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-18693-7

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 148. Ergänzungslieferung Autor: Dittrich

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Zur Gänze neu bearbeitet: (Rechtsprechung und Schrifttum auf neuestem Stand) • Bundes-Verfassungsgesetz (Auszug) • Ausländerbeschäftigungsgesetz • Organhaftpflichtgesetz • Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz Der Autor: Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich war Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz und Herausgeber zahlreicher Publikationen des M ANZ Verlages. Seine fundierte Sachkenntnis und reiche Erfahrung kommen den Lesern seit vielen Jahren zugute.

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Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 148. Erg.-Lfg. 2014. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14374-9 Online-Version: www.manz.at/arbr

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[RECHT ALLGEMEIN · STUDIUM UND PR A XIS

Österreichisches Rechtswörterbuch mehr als 1.600 Fachbegriffe der österreichischen Rechtssprache verständlich erläutert 3. völlig neu bearbeitete Auf lage Autorinnen: Svinger · Winkler Das österreichische Recht von A-Z! Abschöpfungsverfahren? Servitut? Zession? Mit diesem Wörterbuch werden die am häufigsten verwendeten juristischen Fachausdrücke sowohl für Laien als auch für „Profis“ in verständlichen Worten erklärt.

3. Auflage 2014. XII. 226 Seiten. Br. EUR 29,– ISBN 978-3-214-17586-3

Aufgrund der ständigen Rechtsentwicklung und laufenden Gesetzgebung entstehen immer wieder neue Begriffe. Mit diesem Rechtswörterbuch wird Licht in die „verwirrende“ Juristenwelt gebracht und eine rasche sowie verständliche Hilfestellung gegeben.

Die Autorinnen: Mag. Ute Svinger ist Rechtsanwältin in Wien. Zu ihren Spezialgebieten gehören insbesondere Sachwalterschaftsrecht, Insolvenzrecht (Schuldnerberatung), allgemeines Zivilrecht und Zivilprozessrecht. Mag. Katharina Winkler, PLL.M., ist Rechtsanwältin in Wien und überwiegend im Insolvenzrecht (Masseverwaltung und Schuldnerberatung), Medizinrecht, allgemeinen Zivilrecht und Vertragsrecht tätig.

Islamische Rechtslehre Autor: Pačić

2014. XX, 306 Seiten. Br. EUR 64,– ISBN 978-3-214-07082-3

„Islamische Rechtslehre“ ist ein Handbuch zum klassischen islamischen Recht, das darin zum ersten Mal im deutschsprachigen Raum in einer alle zentralen Rechtsfragen berührenden Weise beschrieben wird. Den Haupttext bildet der sinngemäß wiedergegebene Lehrinhalt des Kurzlehrbuchs „’Umdat al-Fiqh“ von Ibn Qudama al-Maqdisi (12.13. Jhdt), der zugleich insofern erläutert wird, als die darin formulierten Thesen mit einigen Belegen und ergänzenden Hinweisen angereichert werden. Ihnen werden zahlreiche

rechtserhebliche Überlieferungen hinzugefügt, zumeist in jener Form, wie sie in „Bulugh al-Maram min Adillati al-Ahkam“ von Ibn Hadschar al-Asqalani (14.-15. Jhdt) zu finden sind. Den Ausführungen zur Rechtslehre folgt eine Abhandlung über zentrale sunnitische Glaubensinhalte; vor allem werden darin jene Glaubensdogmen, die Imam Ahmad ibn Muhammad ibn Hanbal (8.-9. Jhdt) in „Usulus-Sunna“ erwähnt hat, näher erläutert.

Der Autor: Dr. Harun Pačić ist Privatdozent der Universität Wien und Fachbereichsleiter für Rechtslehre an der Fachhochschule des bfi Wien.

Übungsbuch Römisches Schuldrecht 8. Auf lage Autoren: Benke · Meissel

8. Auflage 2014. XIV, 436 Seiten. Br. EUR 43,50 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 34,80 ISBN 978-3-214-14964-2

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Zielsetzung dieses Buches ist es, Studienbeginnern, die auf die Auseinandersetzung mit dem geltenden Recht vorbereitet werden sollen, grundlegende Betrachtungsweisen sowie Begriffe und systematische Zusammenhänge des Privatrechts zu vermitteln. Erläutert werden dabei folgende Bereiche: • Vertragsrecht mit eingehender Diskussion der römischen Kontrakte und der Dogmatik der Leistungsstörungen; • Bereicherungsrecht mit dem Schwerpunkt Leistungskondiktionen;

• Schadenersatzrecht mit dem Schwerpunkt Lex Aquilia. In bewährter Methode wird dem Leser anhand zahlreicher Illustrationsbeispiele und kurzer Quellenanalysen die einschlägige römische Kasuistik des Schuldrechts erschlossen. Ausführliche Register, eine übersichtliche Gliederung sowie Wiederholungsfragen und Übungsfälle machen das Werk zu einem wertvollen Arbeitsbuch, das sich auch als Repetitorium eignet.

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Benke, LL.M. und Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel lehren am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität Wien.

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S T U DI U M U N D PR A X I S · SAC H BUC H · FAC H BUC H]

Strafprozessrecht 7. Auf lage Autoren: Ber tel · Venier Dieses Buch stellt das Strafprozessrecht in der ab 1. 1. 2014 geltenden Fassung dar. Berücksichtigt wurden die Novellen seit der letzten Auflage und die Judikatur. Zu den grundlegenden Zielen dieses Buches gehört es, hinter dem Strafprozess, den sich der Leser des Gesetzes etwa vorstellt, den wirklichen, von den Behörden und Verteidigern geübten Strafprozess sichtbar zu machen.

Das Buch folgt der Systematik des Gesetzes; das erleichtert den Studierenden das Studium und den Praktikern den raschen Überblick. Auf etwa 220 Seiten wird auf die zentralen Probleme anschaulich eingegangen.

Die Autoren: em. o. Univ.-Prof. Dr. Christian Bertel lehrte und Univ.-Prof. Dr. Andreas Venier lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Innsbruck.

7. Auflage 2014. XVI, 224 Seiten. Br. EUR 37,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 29,60 ISBN 978-3-214-14937-6

Der Jahresabschluss nach IFRS Ein systematischer Leitfaden zur praktischen Anwendung Autoren: Steiner · Jankovic Mit Verabschiedung der EU-Verordnung 1606/2002 sind die International Financial Reporting Standards (IFRS) aus der Jahresabschlusserstellung nicht mehr wegzudenken. Das Werk beinhaltet eine praxisorientierte Darstellung der gängigsten IFRS-Vorschriften für den Einzelabschluss und richtet sich sowohl an Anwender als auch an Studierende.

Auf verständliche Art und Weise werden dem Leser die konzeptionellen Schwierigkeiten der IFRS-Bilanzierung nähergebracht. Dieses Werk umfasst mehr als 70 Fallbeispiele mit unterschiedlichem Schwierigkeits- und Komplexitätsgrad.

Die Autoren: Mag. Christian Steiner ist als Manager in der Fachabteilung Financial Accounting Advisory Services bei Ernst & Young Österreich tätig. Mag. Aleksandar Jankovic ist Certified IFRS Accountant und Fachvortragender. Beide Autoren sind außerdem als Lektoren und Fachvortragende an zahlreichen Bildungseinrichtungen tätig.

2014. XIV, 159 Seiten. Br. Ca. EUR 35,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 28,– ISBN 978-3-214-06358-0

Eine Feier für den neuen Außerstreitgesetz-Kommentar Seit Dezember 2013 bereichert der neue Kommentar zum Außerstreitgesetz das MANZ’sche Verlagsprogramm. Seine Maße: 2.218 Seiten; 2,375 kg; EUR 378,–; online verfügbar. Grund genug, den engagierten Herausgebern Edwin Gitschthaler und Johann Höllwerth sowie dem hochmotivierten Autorenteam ein kräftiges „Dankeschön“ auszusprechen – am 26. Februar wurde bei einem gemütlichen Zusammentreffen in der Vino-

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thek „Bacco Tabacco e Venere“ dem Anlass gebührend gefeiert. Auf den Erfolg stießen an: Astrid Deixler-Hübner, Edwin Gitschthaler, Johann Höllwerth, Georg E. Kodek, Marco Nademleinsky, Josef Obermaier, Herbert Pimmer, Hansjörg Sailer, Martin Schauer, Wolfgang Schramm sowie die MANZ„Delegation“ Wolfgang Pichler, Peter Dax und Mirjam Zierl. Wir wünschen uns, dass der Kommentar

für die im Außerstreitrecht Tätigen zum Standard-Nachschlagewerk für ihre tägliche Arbeit wird. Besonders hervorzuheben ist, dass der aktuelle Rechtsprechungs- und Meinungsstand nicht nur wiedergegeben, sondern von den Bearbeitern auch kritisch hinterfragt wird und dem Leser für Zweifelsfragen Lösungsansätze geboten werden, die wiederum auch die Rechtsprechung befruchten sollen.

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EMPFEHLENSWERTES ∙ MANZ ∙ INTERN]

Literaturempfehlungen der Buchhandlung Wenn Grenzen keine sind Management und Bergsteigen

Zero Zero Zero

Immer gegen die Justiz!

Wie Kokain die Welt beherrscht

Polemiken und Pamphlete

Autor: Malik, Fredmund

Autor: Saviano, Rober to

Autor: Rode, Walther Herausgeber: Noll, Alfred

In seinem neuen Buch präsentiert Bestsellerautor Fredmund Malik das Bergsteigen als facettenreiche Lebensschule, in der man zentrale Erkenntnisse für ein wirksames Management und ein erfülltes Leben gewinnen kann. Malik ist überzeugt: Beruf und Privatleben sind vereinbar, Erfolg und Lebensqualität kein Widerspruch. Gewohnt scharfsinnig votiert er gegen einen Dauerzustand „am Limit“ und die Vorstellung, Topmanager müssten ständig „Berge versetzen“. Ein Plädoyer für mehr Freude an Leistung.

Sieben Jahre nach dem Welterfolg von „Gomorrha“ legt Roberto Saviano eine bahnbrechende Reportage über Kokain vor. Millionen Menschen konsumieren die Droge, weltweit und quer durch alle Gesellschaftsschichten. Allein in Deutschland wird jährlich tonnenweise Kokain beschlagnahmt. Die geheimen Geldströme, die das „weiße Erdöl“ entfesselt, destabilisieren mittlerweile ganze Wirtschaftssysteme. Ein alarmierendes Buch von grandioser Wucht – weil Kokain uns alle angeht.

Der Wiener Rechtsanwalt und Publizist Walther Rode (1879–1934) war ein besonderes Exemplar seiner Gattung. Er nahm den Auftrag, sich für das Wohl seiner Mandanten einzusetzen, wörtlich: Er kämpfte gegen die Justiz. Nach den Bänden „Wien und die Republik„ und „Der Fall der Baronin Bibu“ bieten die nunmehr zusammengestellten Polemiken und Pamphlete einen repräsentativen Querschnitt durch das justizkritische Schaffen von Walther Rode.

Campus. 2014. 223 Seiten. EUR 27,80 ISBN 978-3-593-50029-4

Hanser. 2014. 480 Seiten. EUR 25,60 ISBN 978-3-446-24497-9

Czernin. 2014. 420 Seiten. EUR 21,00 ISBN 978-3-7076-0473-3

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Die Herausgeber des neuen „Handbuchs Kunstrecht“ Alexandra Pfeffer und Roman Rauter übergaben am 27. Februar Bundespräsident Heinz Fischer, der dazu ein Geleitwort verfasst hatte, ein druckfrisches Exemplar. Mit dem Werk wird für Kunstschaffende vor allem der bildenden Künste eine echte Lücke geschlossen. Viele Rechtsfragen werden sich mit dem neuen Handbuch bereits klären lassen. (Zum Buch siehe Seite 30)

Foto: Mike Ranz

„Handbuch Kunstrecht“ beim Bundespräsidenten

Die Autoren Alexandra Pfeffer und Roman Rauter (ganz re. bzw. ganz li.) mit Hemma Korinek (MANZ) und Bundespräsident Heinz Fischer und Ludwig Adamovich.

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[TERMINE

MANZ-Seminare 6. Mai 2014

Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

20.

Dienstag, 9.00 bis 18.30 Uhr Wirtschaftskammer Österreich, Rudolf-Sallinger-Saal Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien

OBl-SEMINAR 2014

Die aktuelle Rechtsentwicklung im • • •

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Lauterkeitsrecht Markenrecht Musterrecht

• • •

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Patentrecht Urheberrecht Wettbewerbsrecht

Das ÖBl-Seminar bietet einen kompetenten, praxisorientierten und aktuellen Überblick über den Stand der Rechtslage und die Judikatur des letzten Jahres.

22. Mai 2014 Donnerstag, 9.00 bis 16.00 Uhr

MANZ-TAG DER LIEGENSCHAFTSBEWERTUNG

Villa Blanka Innsbruck Weiherburggasse 31 6020 Innsbruck

Das Seminar für Mehr-Wert 15. Oktober 2014 Mittwoch, 9.00 bis 16.00 Uhr ARCOTEL Kaiserwasser Wien Wagramer Straße 8 1220 Wien

Richtiger Wert – gutes Geschäft! Profitieren Sie von der optimalen Zusammenstellung aktueller Informationen, die Sie sonst nicht bekommen! Nutzen Sie die Möglichkeit zum Austausch mit den Top-Experten aus Österreich! Endlich die optimale Mischung aus Informationen!

Gerichtssachverständigenverband Tirol und Vorarlberg

Spezialpreis für ZLB-Abonnenten, LBA-Absolventen oder Mitglieder des Gerichtssachverständigenverbandes Tirol/Vorarlberg

Nähere Informationen zu den Seminaren

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Elisabeth Smejkal-Hayn, Telefon: (01) 531 61-180, E-Mail: ha@manz.at MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Kohlmarkt 16, 1014 Wien www.manz.at/seminare

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TERMINE]

MANZ-Seminare 4. Juni 2014 Mittwoch, 9.00 bis 16.30 Uhr

PFLEGE & RECHT 2014

Austria Trend Hotel Europa Bahnhofgürtel 89 8020 Graz

16. Oktober 2014 Donnerstag, 9.00 bis 16.30 Uhr ARCOTEL Nike, Untere Donaulände 9, 4020 Linz

Das österreichische Seminar für Pflegerecht! Das Wichtigste für das Pflegejahr an einem Tag! Die aktuellsten und relevantesten Rechtsfragen für Heimleitung, Pflegedienstleiter, administrative Leiter und Verantwortliche von Krankenanstalten und Pflegeeinrichtungen und deren Berater und viele andere – von den Topexperten auf bereitet!

Spezialpreis für ÖZPR-Abonnenten!

9. Oktober 2014

Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht

ZAS-SEMINAR

Donnerstag, 9.15 bis 16.45 Uhr Wirtschaftskammer Österreich, Franz Dworak Saal Wiedner Hauptstraße 63 1045 Wien

ARBEITS- UND SOZIALRECHT

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Das Jahres-Update im Arbeits- und Sozialrecht Spezialpreis für ZAS-Abonnenten!

6. November 2014 Donnerstag, 9.00 bis 16.00 Uhr Justizpalast, Festsaal Schmerlingplatz 10-11 1011 Wien Spezialpreis für Abonnenten des WK-StGB und/oder WK-StPO

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 014

• • •

Judikatur-Rundschau Neues aus der Gesetzgebung Fragen, Antworten, Diskussionen und mehr!

Das Seminar zum Kommentar! Profitieren Sie von unseren Top-Autoren! Aktuelles aus dem Wirtschaftsstrafprozess

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[EMPFEHLENSWERTES

Für Sie gelesen Lewisch · Fister · Weilguni VStG – Verwaltungsstrafgesetz 2014. XX, 386 Seiten. Geb. EUR 84,– ISBN 978-3-214-00715-7

„Ein in jeder Hinsicht herausragendes Werk, das neue Maßstäbe in der Literatur zum VStG setzt und daher ein ‚must have‘ für jede Juristin und jeden Juristen ist, die bzw der beruflich mit dem VStG befasst ist.“ (Martin Hiesel, ZVR 1/2014)

„Erwarten Sie somit rasche und exakte Antworten auf Fragen zum alten und neuen Verwaltungsstrafrecht.“ (Eduard Paulus, ÖZK 6/2013)

„Dem Werk ist weite Verbreitung zu wünschen; es ist sowohl für Praktiker als auch für Wissenschaftler eine unerlässliche Informationsquelle zu den ‚Untiefen‘ des österr Verwaltungsstrafrechts.“ (Bernd Wieser, ÖJZ 23-24/2013)

Schon bestellt? online

Neuausgabe des Klassikers

Hengstschläger · Leeb AVG – Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz

2. Ausgabe 2014. XXXIV, 334 Seiten. Geb. Inkl. Ergänzungsheft 2014. II, 48 Seiten. EUR 110,– ISBN 978-3-214-03391-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Subskriptionspreis bis 31. 5. 2014 EUR 94,– Der mehrbändige AVG-Kommentar wird sukzessive überarbeitet und auf das neue Rechtsschutzsystem im Verwaltungsverfahren umgestellt. Gestartet wird mit Band 1 (§§ 1–36a AVG), der in gewohnter Präzision und auf höchstem Niveau mit folgenden Inhalten aufwartet: • Stand der Rechtslage zum 1. 1. 2014 • tiefgehende Kommentierung komplett aktualisiert, angepasst an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit: » was ist neu, was bleibt gleich? » veränderte Rechtszüge? » Anwendbarkeit AVG/VwGVG? Querverweise insbesondere auf das VwGVG und umgekehrt zeigen den Weg • seit der Vorauflage ergangene Rechtsprechung und Literatur akribisch aufgearbeitet

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Völkl · Völkl Beraterhaftung 2. Auflage 2014. XXVIII, 472 Seiten. Geb. EUR 99,– ISBN 978-3-214-02554-0 Das Werk bietet einen systematischen Gesamtüberblick zu allen wichtigen Fragen der Beraterhaftung. Die Autoren befassen sich sowohl mit den Haftungsgrundlagen der vertraglichen, quasi-vertraglichen und deliktischen Haftung sowie der Zulässigkeit von Haftungsausschlüssen und dem Versicherungsrecht als auch mit speziellen Haftungsfragen der Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, Insolvenzverwalter, Schiedsrichter, Mediatoren, Unternehmensberater, Arbeitsvermittler, Personalberater, Headhunter, Arbeitskräfteüberlasser.

Knechtel Notariatsordnung online

2014. II, 136 Seiten. Br. EUR 22,80 ISBN 978-3-214-01088-1 Die Ausgabe enthält den Text der NO in der Fassung des BRÄG 2013 und des Verwaltungsgerichtsbarkeits-AnpassungsG – Justiz. Die Neuerungen betreffen insb die • Umsetzung des EuGH-Urteils vom 24. 5. 2011, Rs C-53/08, zum Staatsangehörigkeitsvorbehalt • Anpassung der Notariatsordnung an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 • Neuregelung des notariellen Disziplinarrechts • Erweiterung der Beurkundungsbefugnisse der Notare nach § 89a NO • Verpflichtung des notariellen Amtsnachfolgers zur Übernahme bestimmter Urkunden und Verzeichnisse seines Amtsvorgängers

Award of Excellence des BM WF 2013

Heinrich Bonitätsprüfung im Verbraucherkreditrecht 2014. XXVI, 232 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-00787-4 Diese mehrfach – ua mit dem Award of Excellence des BMWF 2013 – ausgezeichnete Arbeit soll die wenig konkreten Vorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG sowie der österreichischen und deutschen Umsetzungsvorschriften konkretisieren: Im Mittelpunkt stehen dabei die genaue Ausgestaltung der Verpflichtung zur Kreditwürdigkeitsprüfung sowie die Konsequenzen einer Pflichtverletzung durch den Kreditgeber. Vor dem Hintergrund, dass ein Massengeschäft betroffen ist, wird der praktischen Umsetzbarkeit ein hoher Stellenwert eingeräumt.

Fidler Schadenersatz und Prozessführung 2014. LVI, 366 Seiten. Br. EUR 79,– ISBN 978-3-214-03788-8 Prozessführung ist nicht frei von schadensrechtlicher Verantwortung. Das Buch bietet erstmals eine umfassende monographische Untersuchung betreffend folgender Schwerpunkte: • Historische Grundlagen von Sanktionen gegen verpönte Prozessführung • Möglicher Einfluss des Kostenrechts der ZPO auf Schadenersatzansprüche • Untersuchung der wichtigsten Haftungsgründe wegen Prozessführung • Haftung bei außergerichtlicher Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung • Zurechnung des Verhaltens von beruflichen Parteienvertretern

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Hutter Die unternehmerische Entscheidungsfreiheit bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen 2014. XXX, 202 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-04511-1 Die Beendigungsfreiheit des Arbeitgebers stellt einen Bestandteil seiner Autonomie zur unternehmerischen Betätigung im Sinne der Gestaltung und Führung seines Unternehmens dar. Das Werk widmet sich der Reichweite des unternehmerischen Ermessens im Kontext der Auflösung von Arbeitsverhältnissen. Im Zentrum steht die Klärung der Frage, inwiefern die unternehmerische Dispositionsfreiheit zugunsten der durch die Kündigung betroffenen Arbeitnehmerinteressen eine Einschränkung erfährt.

Niksova Grenzüberschreitender Betriebsübergang 2014. XXIV, 324 Seiten. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-00738-6 Infolge der steigenden internationalen Wirtschaftsverflechtung verlagern immer mehr Unternehmen ihre Betriebsstandorte ins Ausland, um die Wettbewerbsvorteile anderer Staaten zu nutzen. Dieses Werk behandelt ua folgende Themenbereiche: • Tatbestandselemente des grenzüberschreitenden Betriebsübergangs • Arbeitsvertragsstatut, Tarifvertrags- und Tarifnormenstatut, Betriebsverfassungsstatut, Eingriffsnormen • Auswirkungen auf individualarbeitsrechtlicher Ebene • Auswirkungen auf kollektivarbeitsrechtlicher Ebene

Bergthaler · Grabenwarter (Hrsg) Musterhandbuch Öffentliches Recht Faszikelwerk in 1 Leinenmappe inkl. 1. Erg.-Lfg. 2014. EUR 165,– ISBN 978-3-214-15842-2 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Ein Nachschlagewerk gegliedert nach öffentlich-rechtlichen Materien, jeweils mit allgemeiner Theorie in knapper Form und ausgefeilten Schriftsatzmustern samt Anmerkungen. • Neue Beiträge » zum Datenschutzrecht (Rainer Knyrim), » zum Asyl- und Fremdenpolizeirecht (René Bruckner) und » zur Zusammenschlusskontrolle (Martin Stempkowski/Alexander Hiersche). • Aktualisiert: Vergaberecht (Bernt Elsner)

Pfeffer · Rauter (Hrsg) Handbuch Kunstrecht 2014. L, 292 Seiten. Geb. EUR 64,– ISBN 978-3-214-03585-3 Im Umgang mit Kunst stellen sich viele rechtliche Fragen, die insbesondere das Urheberrecht, den Kulturgüterschutz und das Restitutionsrecht betreffen. Allen im Kunstbereich tätigen Personen (Kunstschaffenden, Sammlern, Ausstellern, Händlern, Versicherern, etc) soll dieses Handbuch mit Fokus Bildende Kunst einen fundierten Überblick für die tägliche Praxis geben und für den im Kunstbereich tätigen Juristen im Vorfeld der oft schwer zugänglichen Spezialliteratur einen raschen Zugang zum Kunstrecht ermöglichen.

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