RECHTaktuell Mai 2014

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[RECHTAKTUELL

Mai 2014

#05

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

Präsentation „Handbuch Kunstrecht“ im Curhaus von St. Stephan Porträt des Monats Christoph Kothbauer

Junganwältetag 2014 der Rechtsanwaltskammer Wien

M A I 2 014]


© Mark Swallow – istockphoto.com

Für Wirtschaftstreuhänder ...

... erschließen wir die Online-Welt täglich neu www.manz.at/wt-online


H AUSMIT TEILU NG]

R E C H TA K T U E L L # 0 5 2 014

Das ÖBl-Seminar wird 20! Manches ändert sich in der heutigen Zeit sehr schnell; Beständigkeit ist ein Fremdwort geworden. Beobachtet man nur die Entwicklungen in der Informationstechnologie in den letzten 20 Jahren, so ist hier kein Stein auf dem anderen geblieben. Nicht so beim ÖBl-Seminar, welches heuer bereits sein 20-jähriges Jubiläum feiert. 1995 von RA Hon.-Prof. Dr. Guido Kucsko – zunächst als Halbtagesseminar – ins Leben gerufen, führt dieser seit Beginn an durch das Programm. Selbst die Vortragenden, alle ausgewiesene Experten auf ihrem Gebiet, sind eine positive Konstante, und bereits 2004, anlässlich des 10. ÖBlSeminars, wurde die Veranstaltung aufgrund ihres Erfolgs sogar zum Ganztagesseminar erweitert. Inhaltlich werden bei der jährlich immer im Frühling stattfindenden Veranstaltung jene Rechtsgebiete abgedeckt, denen auch

die Zeitschrift Österreichische Blätter für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht, bekannt unter dem Kürzel „ÖBl“, Platz einräumt. Das Programm beinhaltet Aktuelles aus Gesetzgebung und der Rechtsprechung und fasst die rasante Rechtsentwicklung im Wett bewe rbs-, Urhe ber-, Mark en-, Geschmacksmuster-, Patent-, Gebrauchsmuster- und Kartellrecht zusammen. Ein Erfolgsrezept, denn das ÖBl-Seminar ist regelmäßig ausgebucht. Das gilt auch für die „jüngeren“ Fachseminare, die MANZ jährlich veranstaltet. Liegenschaftsbewertung, Pflegerecht oder Strafrecht sind Themen, die jährlich stark nachgefragt werden. Sie ergänzen das marktführende Print-, Online- und Dienstleistungsangebot von MANZ um ein kundengere chte s Fortb ildun gsfor mat. Qual ität macht sich eben auch 2014 bezahlt.

dlung GmbH M ANZ’sc he Verlag s- und Univer sitätsb uchhan gsbür o Johann esgasse 23 ∙ 1015 Wien verla Wien 1014 ∙ 16 arkt Kohlm firme nsitz Wien fn 124 181w en@m anz.at www.m anz.at Hande lsgeric ht bestell 455 61 531 1 43 + fax tel + 43 1 531 61 100

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Barth · Dokalik · Potyka, ABGB ................................................. 18 Bauer · Fellinger (Hrsg), Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in Sozialrechtssachen ................................. 21 Bertel · Venier, Strafprozessrecht ................................................ 26 Büchele, Urheberrecht ................................................................. 22 Cutka (Hrsg), Vertragsmuster und Beispiele für Eingaben ............ 17 Doralt · Ruppe (Hrsg), Steuerrecht ............................................. 22 Ferrari · Hinteregger · Kathrein (Hrsg), Reform des Kindschafts- und Namensrechts.................................................... 17 Fökehrer (Hrsg), Wachstum durch Rechtssicherheit ..................... 17 Gartner, Wohnrecht 2014 ............................................................ 26 Gruber · Paliege-Barfuß, GewO ................................................. 16 Grubmann · Punz · Vladar, Personenbeförderungsrecht.............. 19 Grünanger · Goricnik, Arbeitnehmer-Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle ....................................................................... 7 Huber, So starten Sie Ihr Unternehmen erfolgreich! ...................... 23 IUR (Hrsg), Jahrbuch des österreichischen und europäischen Umweltrechts 2014 ................................................. 16 König, Die Anfechtung nach der IO.............................................. 27 Kothbauer, Fehlerfreie Beschlussfassung im Wohnungseigentum ... 27 Kutscher · Wildpert, PStG .......................................................... 16 Nademleinsky, Internationales Scheidungsrecht .......................... 27 Noss, Maklerrecht ....................................................................... 19 Oberndorfer · Haring, Preisbildung & Preisumrechnung von Bauleistungen........................................................................ 27 Pfeil · Prantner (Hrsg), Neue Rolle der Rehabilitation in der Sozialversicherung .............................................................. 22 Pfeil, AlVG................................................................................... 21 Pinggera · Pöltner · Sladecek, Pension & Invalidität .................. 23 Rainer, Mieten & Vermieten ......................................................... 23 RdU – Recht der Umwelt.............................................................. 10 Reissner · Neumayr (Hrsg), Zeller Handbuch Betriebsvereinbarungen................................................................ 20

Schroll · Schillhammer, Rechtsmittel in Strafsachen ...................... 8 Stein · Vogl · Wenda, EuWO....................................................... 26 Straube (Hrsg), Wiener Kommentar zum UGB ............................. 19 Tannert, FinStrG ............................................................................ 5 Teschner · Pöltner (Hrsg), ASVG ................................................ 21 Teschner (Hrsg), BSVG ................................................................ 20 Teschner (Hrsg), GSVG................................................................ 20 Thienel · Zeleny, Verwaltungsverfahren ....................................... 26 Tomandl, Arbeitskräfteüberlassung................................................ 6 Wais · Dokalik, Gerichtsgebühren ............................................... 18 Weiss · Lust, GuKG ....................................................................... 9

MANZ-ONLINE Oberleitner · Berger, WRG-ON ................................................... 14 Schrefler-König · Szymanski (Hrsg), Fremdenpolizeiund Asylrecht ............................................................................... 15

MANZ INTERN Hausmitteilung............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Christoph Kothbauer ...................................... 11 Runde Geburtstage im Mai ........................................................... 12 Präsentation „Handbuch Kunstrecht“ im Curhaus von St. Stephan ... 12 MANZ-Stammtisch in Zell am See ................................................. 13 MehrWissen: „New World of Work“ mit Bartz und Schmutzer ........ 13 Junganwältetag 2014 der Rechtsanwaltskammer Wien ... ............. 18 Für Sie gelesen ............................................................................. 24 Veranstaltungen in Kürze.............................................................. 24 Literaturempfehlungen der Buchhandlung .................................... 25

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

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(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

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TOPTITEL DES MONATS]

Mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit § 160 4) Mit der Novellierung des § 160 durch das AbgÄG 2014 wurden also mit Wirkung ab dem 1. 3. 2014 die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor dem BFG neu geregelt: Jedenfalls keine mündliche Verhandlung ist erforderlich – auch wenn eine solche ausdrücklich in der Beschwerde beantragt wurde –, wenn a) die Beschwerde mit Beschluss nach § 156 Abs 4 zurückzuweisen ist, b) das angefochtene Erk mit Beschluss nach § 161 Abs 4 aufzuheben und die Sache an die Finanzstrafbehörde zurückzuverweisen ist, oder c) das angefochtene Erk mit Erk des BFG ersatzlos aufzuheben ist. Im Übrigen gilt: – Bei Rechtssachen mit geringerem „Klärungspotenzial“ (weil der strafrelevante Sachverhalt objektiv außer Streit gestellt wurde – Abs 2 lit a, der Schuldspruch außer Streit gestellt wurde – Abs 2 lit b, nur eine geringe Geldstrafe verhängt wurde – Abs 2 lit c oder weil die Beschwerde sich nicht gegen ein Erk richtet – Abs 2 lit d) kann der Senatsvorsitzende bzw der Einzelrichter des BFG auf die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung verzichten (Ermessensentscheidung), wenn damit nicht die Aufklärung des Finanzstraffalls bzw berechtigte Interessen der Verfahrensparteien beeinträchtigt werden – es sei denn, es wurde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung in der Beschwerde beantragt (und dieser Antrag auch nicht wieder mit Zustimmung der anderen Parteien zurückgezogen). – Bei Rechtssachen mit nicht nur geringem „Klärungspotenzial“ kann der Senatsvorsitzende bzw der Einzelrichter des BFG ebenfalls auf die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung verzichten (Ermessensentscheidung mit den gleichen Kriterien wie oben), wenn alle Verfahrensparteien einer solchen Vorgangsweise ausdrücklich zugestimmt haben. – Liegt bei Rechtssachen mit geringem „Klärungspotenzial“ ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor oder haben bei den anderen Rechtssachen nicht alle Verfahrensparteien ausdrücklich auf eine solche verzichtet, ist zwingend eine mündliche Verhandlung durchzuführen. 5) Nach der bis zum 1. 3. 2014 geltenden Rechtslage sind die Verhandlungen des Einzelrichters in Beschwerdesachen gegen Erk

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Abgabenänderungsgesetz 2014 bereits berücksichtigt

§ 162 (3) Gegen verfahrensleitende Beschlüsse ist eine abgesonderte Revision nicht zulässig. Sie können erst in der Revision gegen das die Rechtssache erledigende Erkenntnis angefochten werden. (4) Wenn in einer Verwaltungsstrafsache oder in einer Finanzstrafsache 1. eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro und keine Freiheitsstrafe verhängt werden durfte und 2. im Erkenntnis eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro verhängt wurde, ist eine Revision wegen Verletzung in Rechten (Art. 133 Abs. 6 Z 1 B-VG) nicht zulässig. (5) Die Revision ist beim Verwaltungsgericht einzubringen.“ Eine Revision ist daher jedenfalls unzulässig: – bei Erkenntnissen des BFG betr Finanzstrafsachen zB nach den §§ 33, 35, 37 aus der Zuständigkeit des Einzelbeamten der Finanzstrafbehörde (vgl §§ 15 Abs 3, 58 Abs 2 lit a) und den §§ 34, 36, 44, 46, 49, wenn der Strafrahmen höchstens € 750 und die tatsächliche Geldstrafe höchtens € 400 betragen hat; – bei verfahrensleitenden Beschlüssen des BFG, zB auf Aufhebung und Zurückverweisung (§ 161 Abs 4; wenn ohne Bindungswirkung für den VwGH, s § 161 Anm 14) oder auf Verfügung der Wiederaufnahme (§ 166 Abs 2 letzter Satz); – bei Beschlüssen des BFG nach § 25 a VwGG, nämlich § 30 a Abs 1 (auf Zurückweisung der Revision wegen Fristversäumnis, Unzuständigkeit des VwGH, res iudicata, fehlender Legitimation), § 30 a Abs 3 (über eine aufschiebende Wirkung der Revision), § 30 a Abs 8 (auf Zurückweisung von Fristsetzungsanträgen), § 30 a Abs 9 (auf Zurückweisung von Wiederaufnahms- und Wiedereinsetzungsanträgen in Bezug auf erhobene Revisionen), § 30 b Abs 3 (auf Zurückweisung von verspäteten und unzulässigen Vorlageanträgen), § 61 Abs 2 (über die Gewährung der Verfahrenshilfe bei der ordentlichen Revision). (Wobei gegen die Zurückweisung der Revision bzw eines Fristsetzungsantrags wieder der Rechtsbehelf eines Vorlageantrags nach § 30 b VwGG an den VwGH zulässig ist.) *

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Das neue Finanzstrafverfahren – präzise kommentiert

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FinStrG – Finanzstrafgesetz 9. Auf l a g e Au t o r : Tanner t

FinStrG vollständig kommentiert! Seit der letzten Auflage des Taschenkommentars hat es grundlegende Neuerungen im Finanzstrafgesetz gegeben: Allein durch das FVwGG 2012 und die FinStrG-Novelle 2013 wurden weit mehr als 100 Bestimmungen geändert, ua wurde das Rechtsmittelverfahren in Finanzstrafsachen komplett reformiert. In der 9. Auf lage sind diese Änderungen vollständig enthalten. Auch die Judikatur von OGH, VfGH, VwGH und UFS wurde auf den Stand 1. 4. 2014 gebracht und hunderte neue Entscheidungen eingearbeitet.

R E C H T A K T U E L L # 0 5 | M a i 2 014

Durch die klare Strukturierung des Werks und die zahlreichen Anmerkungen bei den einzelnen Paragraphen finden Sie im Nu die Antworten auf Ihre finanzstrafrechtlichen Fragen. Ein idealer Begleiter zu jeder Verhandlung!

9. Auflage 2014. Ca. XXVI, 950 Seiten. Geb. Ca. EUR 118,– ISBN 978-3-214-11651-4

Der Autor Dr. Richard Tannert ist Richter am Bundesfinanzgericht in Linz sowie Vorsitzender in Finanzstrafsenaten in Feldkirch, Innsbruck, Salzburg, Linz, Graz und Klagenfurt.

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[TOPTITEL DES MONATS

Ihr Leitfaden durch die Arbeitskräfteüberlassung 9.1 Rechtsstellung des Überlassers

Auffassungen zu weit, die das Verbot auch auf die innerbetriebliche Versetzung von überlassenen Arbeitskräften in Betriebsteile ausdehnen, die von einem Arbeitskampf betroffen sind316) oder verlangen, dass schon vorher beschäftigte überlassene Arbeitskräfte aus bestreikten Betrieben abgezogen werden müssen.317) Nach dem ASchG318) treffen den Überlasser zusätzliche Verpflichtungen: Er hat die zu überlassenden Arbeitnehmer vor jeder Überlassung über die Gefahren, denen sie auf dem zu besetzenden Arbeitsplatz ausgesetzt sein können, sowie über die für ihre Tätigkeit benötigte Eignung oder Fachkenntnisse und über erforderliche Eignungs- und Folgeuntersuchungen zu informieren. Die Untersuchungen selbst müssen vor der Überlassung durchgeführt werden. Über ihr Ergebnis sind genaue Aufzeichnungen zu führen und bis zum Ausscheiden aus dem Beschäftigerbetrieb aufzubewahren;319) dem jeweils betroffenen Arbeitnehmer ist der Zugang zu ihnen zu gewähren und auf Verlangen eine Kopie zu übergeben.320) Liegt eine bescheidmäßige Feststellung der Nichteignung vor, ist die Überlassung unzulässig. Schadenersatzansprüche des Überlassers gegenüber überlassenen Arbeitskräften unterliegen dem Dienstnehmerhaftpflicht- bzw Organhaftpflichtgesetz.321) Gegenüber einer überlassenen arbeitnehmerähnlichen Person richten sich die Rechte und Pflichten des Überlassers nach den mit ihr getroffenen Vereinbarungen. Kraft Gesetzes sind lediglich Bestimmungen des Arbeits- und Sozialgerichts-, des Dienstnehmerhaftpflicht-, des Gleichbehandlungs-, Behinderteneinstellungsgesetzes und des Ausländerbeschäftigungsgesetzes auf arbeitnehmerähnliche Personen anwendbar. Soweit es sich um freie Dienstnehmer handelt, wendet der OGH322) auf sie allerdings analog auch jene arbeitsrechtlichen Normen (vor allem die §§ 1151 ff ABGB) an, die nicht vom persönlichen Abhängigkeitsverhältnis des Arbeitnehmers ausgehen und den sozial Schwächeren schützen sollen. In Einzelfällen könnten jedoch auch Vorschriften anwendbar sein, die auf die spezifische Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers zugeschnitten sind. Das komme dann in Betracht, wenn der freie Dienstnehmer bei seiner Tätigkeit durch die organisatorischen Umstände, unter denen er sie zu erbringen hat, in seiner Entschlussfähigkeit auf ein Mindestmaß eingeschränkt ist und daher ebenso schutzbedürftig erscheint wie typischerweise ein abhängig beschäftigter Arbeitnehmer.

Leicht verständlicher Auf bau

316) Sacherer/Schwarz, Arbeitskräfteüberlassungsgesetz2 180. 317) So Schindler in ZellKomm2 § 9 AÜG Rz 2; ablehnend, sofern die überlassenen Arbeitskräfte nicht als Kampfmittel eingesetzt werden, Karl, Auswirkungen eines Arbeitskampfes auf die laufende Beschäftigung überlassener Arbeitskräfte, ASoK 2003, 282. 318) § 9 Abs 4. 319) Anschließend sind sie dem zuständigen Träger der Unfallversicherung zu übermitteln, der sie mindestens 40 Jahre aufzubewahren hat. 320) Details s in § 58 Abs 4 – 7 ASchG. 321) § 7 Abs 1 AÜG. 322) Vgl etwa OGH 19. 6. 1991, 9 ObA 902/91; 14. 9. 1995, 8 ObA 240/95.

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Arbeitskräfteüberlassung 2 . Au f l a g e Au t o r: Tomandl

Die Tendenz zur Arbeitskräfteüberlassung ist stark steigend und die Thematik daher aktueller denn je. Dieser Leitfaden zeigt auf, was bei • Leiharbeit, • Zeitarbeit, • Personalbereitstellung oder • Personalleasing erlaubt und was verboten ist. Damit sich Risiken möglichst im Vorfeld minimieren lassen, wurde die relevante Rechtsprechung umfassend ausgewertet.

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Im Unterschied zu anderen Werken gibt dieser Leitfaden zusammenfassende Antworten zu jedem angesprochenen Sachproblem der Arbeitskräfteüberlassung. In seinem Auf bau folgt er dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und gibt die Rechtslage zum 1. 1. 2014 wieder.

2014. Ca. X, 186 Seiten. Br. Ca. EUR 42,– ISBN 978-3-214-17543-6 Dieses Werk wird den Abonnenten von Kuras, Handbuch Arbeitsrecht als Sonderergänzungslieferung zugesandt.

Der Autor Dr. Theodor Tomandl, em. o. Univ.-Prof. für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist Autor zahlreicher grundlegender Werke für Wissenschaft und Praxis, Studium und Ausbildung.

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TOPTITEL DES MONATS]

Neues Handbuch zum Arbeitnehmer-Datenschutz

2. Allgemeines

Betrieb angewendet werden darf. Es kann auch nicht zu einer Überstimmung mit Mehrheitsbeschluss kommen, weil eben jeder der zu kontrollierenden AN dieser Kontrolle zustimmen muss.175)

!

Hinweis: Die Zustimmung der betroffenen AN sollte in jedem Fall schriftlich eingeholt werden. Die Zustimmung sollte befristet für einen bestimmten Zeitraum eingeholt werden, weil dann ein jederzeitiger Widerruf der AN nicht möglich ist und so uU teure Anlagen/Systeme nicht bereits nach kurzer Zeit abgebaut werden müssen.

2.1.3.5 § 97 Abs 1 Z 1 ArbVG Gem diesem Mitbestimmungstatbestand können in der Angelegenheit allgemeiner Ordnungsvorschriften, die das Verhalten der AN im Betrieb regeln, BV abgeschlossen werden. Kommt diesbezüglich zwischen AG und BR über den Abschluss, die Abänderung oder die Aufhebung einer solchen BV eine Einigung nicht zustande, so entscheidet auf Antrag eines der Streitteile die Schlichtungsstelle (§ 97 Abs 2 ArbVG). Im Unterschied zu den notwendigen BV kann in dieser Angelegenheit auch eine anderweitige Regelung, zB durch Arbeitsvertrag oder Weisung des AG getroffen werden;176) will der BR das verhindern und sein Mitwirkungsrecht geltend machen, muss er die Schlichtungsstelle anrufen. Generelle bzw generalisierbare Kontrollmaßnahmen, die nicht die Menschenwürde berühren (und trotz einer automationsunterstützten Datenanwendung auch nicht unter § 96a Abs 1 Z 1 ArbVG fallen), sind in aller Regel unter § 97 Abs 1 Z 1 ArbVG zu subsumieren.177)

2.1.3.6 § 79e Abs 1 BDG und § 29n VBG Gem § 79e Abs 1 BDG ist die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, unzulässig. Diese Bestimmung gilt gem § 29n VBG auch für Vertragsbedienstete (des Bundes). Zur Auslegung des Begriffs der Menschenwürde sind die Auslegungsgrundsätze und die Entscheidungspraxis zu § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG heranzuziehen.178) Im Gegensatz zu den zuvor erörterten entsprechenden Bestimmungen im Arbeitsrecht der Privatwirtschaft unterliegt der Staat als DG im Bereich des öffentlichen Dienstrechts (dh Bund, Länder und Gemeinden) für Beamte und Vertragsbedienstete gleichermaßen also grds einem strengeren Maßstab als sonstige AG. Deshalb sind Kontrollmaßnahmen, die in der Privatwirtschaft mit Zustimmung des BR (in Form einer BV)

Sofort anwendbare Hinweise für die Praxis

) Binder, AVRAG2 § 10 Rz 15. ) Vgl Cerny, ArbVR III4 § 97 Erl 2 (190 f). ) ZB VwGH 92/01/0927 ZAS 1994/7 „Firmenausweis“ (zust Beck-Mannagetta); Reissner in ZellKomm2 § 96 ArbVG Rz 24 mwN. 178 ) ErläutRV 1574 BlgNR 20. GP 105. 175 176 177

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Arbeitnehmer-Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle Autor e n : Grünanger · Goricnik

Zum Inhalt: • aktuelle Rechtsprechung der Gerichte und der Datenschutzkommission – ausführlich dargestellt • aktueller (datenschutzrechtlicher) Gesetzesstand per 1. 1. 2014 • Erfordernisse einer gesetzmäßigen Mitarbeiterkontrolle • Berücksichtigung des öffentlichen Dienstrechtes, zB der IKT-Nutzungsverordnung • Rechte des Betriebsrates und der Beschäftigten

• Praxisbeispiele und konkrete Hinweise • Ausführliche Darstellung aller möglichen Kontrollarten im Besonderen Teil – inklusive zB Personen- und Taschenkontrollen, Videoüberwachung, Internet-Nutzung, Standort-Ortung, Whistleblowing, digitaler Personalakt und Datentransfer im Konzern • Ausführungen zum Thema Beweisverwertungsverbote im arbeitsgerichtlichen Verfahren

Die Autoren Dr. Josef Grünanger war Universitätsassistent am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien und arbeitet nun für Gerlach Rechtsanwälte in Wien. Mag. Wolfgang Goricnik, MBL leitet das Referat Wirtschaft & Recht der AK Salzburg, fachkundiger Laienrichter am Bundesverwaltungsgericht. Beide publizieren einschlägig und sind Vortragende an verschiedenen Bildungseinrichtungen. 2014. Ca. 300 Seiten. Geb. Ca. EUR 54,– ISBN 978-3-214-02068-2

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[TOPTITEL DES MONATS

Rechtsmittel erfolgversprechend verfassen 154

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V. Grundrechtsbeschwerde

Beispiel zur Undeutlichkeit beim Tatverdacht OLG-Haftbeschluss Spruch Feststellung des Sachverhalts Begründung der Beweiswürdigung Rechtliche Beurteilung Spruch Haftgründe

GRUNDRECHTS BESCHWERDE

VERFAHRENSAKT

Einprägsame Grafiken

§ 281 Abs 1 Z 5 StPO Undeutlichkeit

“..hätte die Möglichkeit einer Verletzung erkennen müssen..” “..er wollte den anderen verletzen..”

Angemessenheit Begründung der

Beweiswürdigung Erläuterung: Dem Haftfortsetzungsbeschluss ist nicht klar zu entnehmen, ob das Beschwerdegericht vom dringenden Tatverdacht einer vorsätzlichen oder einer Spruch Körperverletzung ausging. Unter Hinweis auf diese undeutbloß fahrlässigen Haftgründe lichen Feststellungen zum Tatverdacht wird in der Grundrechtsbeschwerde der Angemessenheit entsprechend heranzuziehende Nichtigkeitsgrund des § 281 Abs 1 Z 5 erster Fall StPO ausgeführt. Rechtliche Beurteilung

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Beispiel zur Widersprüchlichkeit beim Tatverdacht Rechtliche Beurteilung OLG-Haftbeschluss Spruch Haftgründe Feststellung des Angemessenheit Sachverhalts Begründung der Beweiswürdigung Rechtliche Beurteilung Haftgründe

GRUNDRECHTS BESCHWERDE

VERFAHRENSAKT

§ 281 Abs 1 Z 5 StPO Widersprüchliche Begründung

A. Struktur der Grundrechtsbeschwerde

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Achtung! Bezugspunkt der Prüfung durch den OGH ist regelmäßig der Beschluss 552 des OLG, mit dem über die Gesetzmäßigkeit der Verhängung der Untersuchungshaft oder über die Fortsetzung der Untersuchungshaft entschieden wurde626). Dabei wird die Haft vom OGH – der ja insoweit keine Tatsacheninstanz ist und daher auch keine Beweiserhebungen durchführt – nicht mit eigener, an Stelle der Erwägungen der Beschwerdeinstanz tretender Begründung geprüft! Vielmehr richtet sich der Blick auf Fehler in der Haftentscheidung der zweiten Instanz.

“..wiederholter Drogenverkauf mit Additionsvorsatz..”

4. Anfechtungskriterien Den Anfechtungsrahmen definieren die sinngemäß anwendbaren (§ 10 553 GRBG) Nichtigkeitsgründe der Z 5, 5a, 9 lit a, b, c und Z 10 des § 281 Abs 1 StPO. Die Einwände sind an Hand der Verdachtsannahmen im angefochtenen Beschluss (= idR jener des OLG) zu formulieren. Eine eigenständige Umbewer Umbewertung der Verfahrensergebnisse iS einer Schuldberufung ist bei der Grundrechts Grundrechtsbeschwerde nicht zulässig!

“..jeder Drogenverkauf beruhte auf eigenständigem Entschluss..”

Angemessenheit

Wichtig für Verteidiger! Ein Vorbringen, wonach zB ein vom Beschwerdegericht – gestützt auf Zeu- 554 genaussagen – angenommener dringender Tatverdacht zu verneinen wäre, weil der Beschuldigte glaubwürdig seine Unschuld beteuerte und überdies ein (vom Beschwerdegericht erwogener, aber die Verdachtslage nicht essentiell verringernder) Entlastungszeuge dies untermauerte, ginge daher ins Leere.

Auf der den Tatverdacht betreffenden Sachverhaltsebene können daher 555 nur Begründungsmängel iSd § 281 Abs 1 Z 5 StPO oder erhebliche Bedenken iSd § 281 Abs 1 Z 5a StPO geltend gemacht werden627).

Wertvolle Tipps und Hinweise für die Praxis

Achtung! Rechtsfehler mangels Feststellungen oder Feststellungsmängel (mit 556 entsprechenden Belegstellen aus dem Akt) in Bezug auf die zur Last gelegte Straftat oder in Bezug auf die Haftgründe können sehr wohl vorgebracht werden.

626 ) Vgl 13 Os 125/06s EvBl 2007/47, 252 = JBl 2007, 604 m Anm Burgstaller = SSt 2006/88; 12 Os 14/12v. 627 ) Vgl RIS-Justiz RS0110146, RS0114488, RS0112012; Fabrizy, StPO11 § 3 GRBG Rz 2.

Rechtsmittel in Strafsachen 2 . Au f l a g e Autor en: Sch roll · Sch illh a mmer

Die komplett überarbeitete und aktualisierte 2. Auflage des beliebten Leitfadens präsentiert mithilfe eines innovativen didaktischen Konzepts: • Rechtsmittel gegen Urteile der Strafgerichte, insb die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen Urteile des Geschworenen- oder des Schöffengerichts, • die Berufung gegen Urteile des Einzelrichters des Landesgerichts und des Bezirksgerichts sowie • die Beschwerde gegen gerichtliche Beschlüsse sowie die Grundrechtsbeschwerde.

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Zahlreiche Grafiken mit einheitlicher Symbolik veranschaulichen optimal die komplexe Rechtsmittelsystematik und verankern die Inhalte nachhaltig im Gedächtnis. Ein erweiterter Fußnotenapparat erleichtert den vertieften Einstieg in die jeweils angesprochene Fragestellung und schafft einen sofortigen Bezug zu den relevanten Entscheidungen des OGH.

Die Autoren Dr. Hans Valentin Schroll ist Honorarprofessor an der Universität Wien und Senatspräsident des OGH. Er ist Autor der Wiener Kommentare zum StGB und zur StPO. Dr. Ernst Schillhammer ist Rechtsanwalt in Wien. 2. Auflage 2014. Ca. 192 Seiten. Br. Ca. EUR 42,– ISBN 978-3-214-09096-8

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TOPTITEL DES MONATS]

Der Bestseller in 7. Auflage! Fachinformation aus erster Hand §5

GuKG

und Krankenpflegeberufe und verpflichtet diese zur Gewährung fachkundiger Hilfe in den angeführten Gefahrensituationen. Die allfällige strafrechtliche Verantwortung bleibt unberührt (RV). Gemäß § 95 StGB ist zu bestrafen, wer es bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr unterlässt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche Hilfe zu leisten. Vgl die Strafbestimmung des § 105 Abs 1 Z 4.

Änderungen aus 5 Novellen!

Pflegedokumentation

§ 5. (1) Angehörige der Gesundheits- und Krankenpflegeberufe haben bei Ausübung ihres Berufes die von ihnen gesetzten gesundheits- und krankenpflegerischen Maßnahmen zu dokumentieren.1) (2) Die Dokumentation hat insbesondere die Pflegeanamnese, die Pflegediagnose, die Pflegeplanung und die Pflegemaßnahmen zu enthalten.2) (3) Auf Verlangen ist 1. den betroffenen Patienten, Klienten oder pflegebedürftigen Menschen, 2. deren gesetzlichen Vertretern oder 3. Personen, die von den betroffenen Patienten, Klienten oder pflegebedürftigen Menschen bevollmächtigt wurden, Einsicht in die Pflegedokumentation zu gewähren und gegen Kostenersatz die Herstellung von Kopien zu ermöglichen.3) (4) Bei freiberuflicher Berufsausübung (§ 36) sind die Aufzeichnungen sowie die sonstigen der Dokumentation dienlichen Unterlagen mindestens zehn Jahre aufzubewahren.4) IdF BGBl I 2013/185 1) Erstmals wird auch für die Angehörigen der Gesundheitsund Krankenpflegeberufe eine Dokumentationspflicht normiert, die für alle Formen der Berufsausübung, sowohl im intra- als auch im extramuralen Bereich, gilt. Die gesetzliche Normierung der Pflegedokumentation trägt der Professionalisierung, die in der Gesundheitsund Krankenpflege in den letzten Jahren auf internationaler Ebene und auch in Österreich stattgefunden hat, Rechnung. Eine eigenstän-

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Klärung wichtiger Abgrenzungsfragen

§ 15

GuKG

dies insbesondere im Hinblick auf die laufende Fort- und Weiterentwicklung der medizinischen Wissenschaft und der Pflegewissenschaft (RV). Da die angeführten Tätigkeiten zum mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich zählen und daher Bestandteil des Berufsbildes des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind, haben diplomierte Pflegepersonen, die die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten – noch – nicht besitzen, sich diese im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit bzw der Fortbildungspflicht innerhalb angemessener Frist anzueignen. In den mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich fallen jedenfalls die in Abs 5 demonstrativ angeführten Tätigkeiten. Weitere ärztliche Tätigkeiten sind unter den mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich subsumierbar, sofern sie vom Berufsbild erfasst sind, einen vergleichbaren Schwierigkeitsgrad aufweisen, die entsprechenden Kenntnisse und Fertigkeiten im Rahmen der Grundausbildung vermittelt bzw durch entsprechende Fortbildungen erworben werden und diese Tätigkeiten nicht in den „Kernbereich“ des Berufsbildes eines anderen nichtärztlichen Gesundheitsberufes bzw in den erweiterten Tätigkeitsbereich gemäß §§ 17 ff fallen. In diesem Sinn fallen gemäß entsprechender fachlicher und rechtlicher Beurteilung durch das BMG beispielsweise folgende Tätigkeiten nach Maßgabe der konkreten ärztlichen Anordnung in den mitverantwortlichen Tätigkeitsbereich: – Legen von Verweilkanülen – Vorbereitung und Durchführung eines Elektrokardiogramms (EKG), nicht-invasiven Blutdruckmessungen und Ergometrie – Durchführung einer Bronchialtoilette (Wechsel und Reinigung der Trachealkanülen mit Ausnahme des ersten Wechsels der Kanüle) – Betreuung beatmeter Patienten/-innen, sofern die Beatmung nicht über einen endotracheal liegenden Tubus bzw eine Trachealkanüle nach Tracheotomie erfolgt (diese fallen unter § 20) – Durchführung von Aromatherapie (vgl Anm 8 zu § 14) – Mitwirkung bei der Schmerztherapie (vgl Anm 6 zu § 20) – Entfernung eines Wundinfiltrationskatheters – Instrumentieren während der und Vor- und Aufbereiten des Instrumentariums für die Angioplastie, nicht aber die Anwendung von ionisierenden Strahlen zum Zweck der Bildgebung und Vor- und Nachbereitung der hierfür erforderlichen Geräte

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GuKG – Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 7. Auf l a g e Au t o r i n n e n : Weiss · Lust

Die handliche Ausgabe des GuKG bietet Fachwissen aus erster Hand – hier sind zwei Expertinnen am Werk, die das Gesetz „von der Wiege an“ kennen. In erläuternden Anmerkungen zum Gesetzestext erfolgen fachliche und rechtliche Klarstellungen strittiger Fragen. Laufende Diskussionen und aktuelle Entwicklungen werden aufgegriffen und mögliche Folgen und Zukünftiges in einem Ausblick angeboten. Inklusive der GuKG-Novelle 2013 wurden ua folgende Gesetzesänderungen in dieser Neuauflage berücksichtigt:

R E C H T A K T U E L L # 0 5 | M a i 2 014

• Berufsausübung im Dienstverhältnis zu ärztlichen Gruppenpraxen • Anpassung des GuKG an das HochschulQualitätssicherungsgesetz und das Medizinische Assistenzberufe-Gesetz • Umstellung der administrativen Instanzenzüge auf Grund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 • Umsetzung der sogenannten „Patientenmobilitätsrichtlinie“ und diverse weitere EU-Anpassungen • Anleitung und Unterweisung von pflegenden Angehörigen zu ärztlich angeordneten Tätigkeiten

Die Autorinnen Dr. Susanne Weiss und Mag. Alexandra Lust sind im BM für Gesundheit für Legistik, Vollziehung und fachliche Angelegenheiten der Gesundheitsberufe zuständig und ua mit der Erarbeitung des GuKG und seiner Novellen und Verordnungen betraut. 7. Auflage 2014. XX, 382 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-07397-8

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

DIE Fachzeitschrift vom Abfall- bis zum Wasserrecht!

Das passiert in der Praxis: Berichte aus der Werkstatt der Umweltanwälte

Sonderheft Lärmschutz, Beiträge von und für Juristen und Sachverständige

RdU – Recht der Umwelt G ep f l a n z t : 1994 Ernten p ro Jahr: 6

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• Schwerpunkte speziell für das Umweltrecht: z.B. UVP-Verfahren, Enteignung im Naturschutz, Energie, Naturkatastrophenrecht, Umweltstrafrecht • Jährliche Sonderhefte von Sachverständigen und Juristen: Lärmschutz und Schienenbonus, Lichtimmissionen, heranrückende Bebauung

Redaktion: Ferdinand Kerschner, Eva SchulevSteindl, Wilhelm Bergthaler

Verfasst für: Wirtschaftsanwälte, Gemeinden, Anlagenbetreiber (Wasser, Abfall, Betriebe), Behörden (Naturschutz, Straßenbau), Verwaltungsgerichte

www.manz.at/angebote

2 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 58,– Jahresabonnement 2014, 6 Hefte inkl. Versand im Inland EUR 145,– Einzelheft 2014 EUR 29,–

© istockphoto.com

Reich an: • Überblick über die Rechtsprechung zum Wasserrecht, Abfallrecht, Europarecht und Verwaltungsstrafverfahren – ein Mal im Jahr über alle Entscheidungen informiert • Interdisziplinär: Recht für Techniker und Technik für Juristen verständlich gemacht in Umwelt & Technik • Wo drückt der Schuh in der Praxis: Berichte „aus der Werkstatt der Umweltanwaltschaften“ • Kommentare zu Entscheidungen von Insidern

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Wer Christoph Kothbauer am Handy anruft, wird erst einmal vertröstet. Er kann nicht abheben, ruft, sobald er kann, zurück, aber es könne auch länger dauern, sagt der Anruf beantworter. Das klingt viel beschäftigt, und genau das ist Christoph Kothbauer auch. Im Grunde genommen macht er drei sehr unterschiedliche Sachen. Er ist Rechtsexperte und berät eine Immobilienverwaltung, in der er, wie er sagt, „Feuerwehr spielt“. Dann ist er Vortragender – am Wiener Juridicum zum Beispiel, aber auch an Fachhochschulen und bei Seminaren für die Immobilienbranche. „Ich komme aus einer Lehrerfamilie“, sagt er und lächelt so, als ob er es selbst nicht ganz glauben wollte, wie prägend sein Vater, ein Lehrer, für ihn war. Der große Unterschied: In seinen Stunden sitzen nicht Schüler, sondern Erwachsene, die etwas über Immobilienrecht lernen wollen – Makler, Hausverwalter und Bauträger zum Beispiel. Christoph Kothbauer ist stets am allerneuesten Stand, denn er publiziert auch viel zum Thema. Bei MANZ ist gerade sein Buch „Fehlerfreie Beschlussfassung im Wohnungseigentum“ erschienen, in der Zeitschrift immolex betreut er eine Rubrik und veröffentlicht regelmäßig Beiträge in der Zeitschrift für Liegenschaftsbewertung. „In dieser Spezialisierung habe ich in Österreich kaum Konkurrenz“, sagt Kothbauer an einem sonnigen Frühlingsmorgen im Wiener Café Korb. Er ist mit einem Rollkoffer gekommen. Sieht aus, als sei er auf der Durchreise. „Ich habe immer schwere Unterlagen, meine Frau hatte die gute Idee mit dem Koffer, das schont tatsächlich das Kreuz“, sagt er und erzählt, wie viele Seminare er auch in den Bundesländern hält. Unterwegs ist er immer mit dem Zug. „Ich bin begeisterter Bahnfahrer“, sagt er. Auf sämtlichen Dienstreisen hat er dann auch seine Laufsachen im Rollkoffer. Denn: Wann immer er ein bisschen Zeit hat, rennt er los. Morgens, nachmittags, nachts, im Regen, bei Kälte und Sonnenschein: „Das ist jedes Mal ein ganz anderes Lauferlebnis, das genieße ich“, sagt einer, der schon viele Marathons gelaufen ist. 3 Stunden 14 Minuten ist seine Bestzeit vor zehn Jahren in Linz. Heute läuft er, um abzuschalten – manchmal braucht er das fünf Mal die Woche. Denn Christoph Kothbauer ist Vielarbeiter. „Ich war nie ein cooler Hund, gehe grundsätzlich nur perfekt vorbereitet an Aufgaben heran“, sagt er und weiß, dass diese Eigenschaft Perfektionismus heißt. Lediglich in seinen letzten Schuljahren sei er ein „bissl ein Revo-

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luzzer gewesen“, als Bundesschulsprecher 1984/85. Damals aber sei er auch mit Gesetzen in Berührung gekommen, was seine Studienwahl erleichtert hat. Kothbauer, geboren im März 1967, ist im zweiten Bezirk aufgewachsen. 1987 hat er am Wiener Juridicum inskribiert und nebenbei gejobbt, weil er schon immer unabhängig sein wollte. Er hat an einer höheren Bundeslehranstalt Staatsbürgerschaftskunde unterrichtet, im ORF in der Öffentlichkeitsarbeit gearbeitet. 1994 hat er sein Studium abgeschlossen. Mit Immobilienrecht kam er während des Gerichtsjahrs in Berührung. Einer seiner ersten Nebenjobs war in der Mietervereinigung. „Ich bin langsam in die Materie hinein gewachsen“, sagt er. Prägend war seine Zeit in der Wirtschaftskammer, Fachgruppe der Immobilientreuhänder, an die er sich heute noch gut erinnert, weil ihm seine damalige Chefin, Ulrike Assem, bis heute in puncto Menschlichkeit und Führungsstil ein Vorbild ist. Als sie pensioniert wurde, folgte er ihr als Geschäftsführer der Fachgruppe nach. Doch stets spielte er mit dem Gedanken, so richtig in die Privatwirtschaft zu wechseln. 2003 macht er es, stieg in eine Immobilienverwaltung ein, machte sich 2011 dann als Rechtsexperte endgültig selbständig. „Ich bin gut ausgelastet, ohne jemals Werbung für mich gemacht zu haben“, sagt er.

© Mike Ranz

Gut unterwegs Christoph Kothbauer

CHRISTOPH KOTHBAUER

ist Autor, Berater und Lehrer, sein Fachgebiet Immobilienrecht. Wenn ihm Zeit bleibt, zieht er seine Laufschuhe an und rennt los.

„Ich war nie ein cooler Hund, gehe grundsätzlich nur perfekt vorbereitet an Aufgaben heran“ Was er genießt, ist die Zeit in der Natur. Er wohnt in Strebersdorf, seine Söhne Tobias (17) und Moriz (7) kommen gerne am Wochenende zu Besuch. Tobias geht, so wie Christoph Kothbauer seinerzeit selbst, in die Zirkusgasse zur Schule. Das findet er ganz typisch Wienerisch. Wien als Stadt in ihrer historischen Geschichte, das ist Kothbauers intellektuelles Hobby. Viennensia nennt er es, sammelt Bücher, Geschichten und alte Ansichten zur Stadt. Das passt auch gut zum Immobilienrecht, ein Geschäft, das er auch aus dieser Perspektive kennen will. Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Präsentation „Handbuch Kunstrecht“ im Curhaus von St. Stephan

Katharina Irschik und Hemma Korinek (beide MANZ) mit den AutorInnen Cornelia Ellersdorfer, Peter Aufreiter, Ursula Schrammel, Alexandra Pfeffer, Alexander Koller, Maria Männig, Leonhard Reis, Erika Pieler, Roman Alexander Rauter, Claire

2014. L, 292 Seiten. Geb. EUR 64,–

Fritsch sowie MANZ-Geschäftsführerin Susanne Stein.

ISBN 978-3-214-03585-3

Mehr als 70 Gäste kamen am 24. März in die Räumlichkeiten des Curhauses der Dompfarre St. Stephan inmitten der Wiener Innenstadt zur Präsentation des „Handbuchs Kunstrecht“. Das Curhaus beherbergt im ersten Obergeschoß neben einer Kapelle auch einen Veranstaltungsraum, der immer wieder zu Kunstausstellungen dient – ein passender Rahmen für die Präsentation des Handbuchs mit dem Fokus auf Bildende Kunst. Nach der Begrüßung durch MANZ-Programmbereichsleiterin Hemma Korinek sowie kurzen Einleitungsworten und Vorstellung der AutorInnen durch die Herausgeber

Alexandra Pfeffer und Roman Alexander Rauter hielt Rechtsanwalt Leonhard Reis eine amüsante Festrede über den „Fall Beltracchi“, einen der größten KunstfälscherProzesse seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs, und was der Kunsthandel daraus lernen müsse. Bei anschließenden Erfrischungen fand ein reger Austausch statt und einige Gäste nutzten die Möglichkeit, sich ihr Handbuch gleich signieren zu lassen. Unter den Gästen befanden sich u.a. Michael Alram (Vizepräsident der Österr. Akademie der Wissenschaften und Direktor

Runde Geburtstage im Mai

• Gerhard Aigner • Helmut Böhm • Klemens H. Fischer • Mathias Vogl MANZ gratuliert herzlich!

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des Münzkabinetts des KHM), Elsa Brunner (Leiterin der Abteilung Denkmalschutz im BKA), RA Judith Mirecki-Eisenberg, Gunter Ertl (Universität Wien), Anita Gach (Bundeskriminalamt und Interpol, Leiterin der Kulturgutfahndung im BKA), Konstanze Horak (Mumok), Sabine Ladstätter (Direktorin des Österr. Archäologischen Instituts), RA Wilhelm Milchrahm, Wolfgang Pfeffer, Herbert Pimmer (OGH), Patrizia Raba (Leiterin Bibliothek BMF), Johannes Sekulic (Graphic Design), RA Martin Stadlmann, Manfred Straube (Universität Wien) und Günter Tröbinger (Wiener Konzerthaus).

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MANZ · INTERN]

MANZ-Stammtisch in Zell am See Am 27. und 28. März fand – heuer bereits zum 49. Mal – die Fachtagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht im wunderschönen Zell am See statt. Ein Fixpunkt im Rahmen der Tagung: der traditionelle MANZ-Stammtisch beim „Steinerwirt“. Mit seiner gemütlichen Atmosphäre und bodenständigen Kulinarik wurde er von vielen als entspannter Ausklang nach dem ersten Vortragstag genutzt – mit dabei waren Herbert Hopf (OGH), Dieter Weiß (OLG Linz), Franz Cutka (LG St. Pölten), Martin Greifeneder (LG Wels), Carina Milisits (BMG), Daphne Aichberger-Beig, Thomas Pfalz, Robert Rebhahn, Martin Risak, Felix Schörghofer (alle Universität Wien), Elias Felten, Konrad Grillberger, Susanne Mayer, Rudolf Mosler, Walter Pfeil, Birgit Schrattbauer (alle Universität Salzburg), Barbara Födermayr, Peter Jabornegg, Reinhard Resch (alle Universität Linz), Monika Drs, Julia Eichinger (WU Wien), Klaus Mayr (AK OÖ),

Herbert Hopf, Klaus Mayr, Julia Eichinger und Judith Morgenstern

Wolfgang Goricnik (AK Salzburg), Andreas Thamm (AK Wien), Helwig Aubauer (Industriellenvereinigung), Martin Gleitsmann (WKO), RA Judith Morgenstern, RA Andreas Tinhofer, RA Stefan Kühteubl, RA Helmut Engelbrecht, Josef Grünanger, Michael Haider und viele andere mehr.

Die Zukunft unserer Arbeitswelt hat bereits begonnen: Die neuen Arbeitnehmer zeichnen sich durch mehr Mobilität und größere Flexibilität aus. Eine der großen Herausforderungen für Führungskräfte wird es sein, zwischen den Generationen zu vermitteln und so eine Balance zwischen dem alten, traditionellen Arbeitsstil und der neuen Auffassung von Arbeit zu schaffen. So lauteten die Thesen des Autorengesprächs mit Michael Bartz und Thomas Schmutzer am 18. März im Wiener Forum Mozartplatz.

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Thema des Abends in der Reihe MehrWissen: „New World of Work“. So lautet auch der Titel des jüngst bei Linde erschienenen Buches der beiden Autoren. Diese haben sich in den letzten Jahren ausführlich mit der Erforschung neuer Trends am Arbeitsmarkt beschäftigt und unzählige Interviews geführt. Auf dieser Basis ist ihr Buch entstanden – kein reines Fachbuch, sondern ein moderner Businessroman, der auf lockere Art und Weise zum Nachdenken anregen soll. Abschließend gab es zum Netzwerken Brötchen von Ströck.

Foto: Sophie Tiller

MehrWissen: „New World of Work“ mit Michael Bartz und Thomas Schmutzer

Die Autoren Thomas Schmutzer und Michael Bartz

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[MANZ-ONLINE

WRG-ON Oberleitner/Berger

online

Der große Online-Kommentar zum Wasserrechtsgesetz auf dem Stand 1. 3. 2014. • Rechtslage inkl WRG-Novellen 2013 (BGBl I 2013/97 und 98): » Verwaltungsgerichtsbarkeit » Industrieemissions-Richtlinie • plus neue Judikatur

Kommentierung des WRG: • plus Judikaturabschnitt zu jedem Paragrafen: knapp-präzise Wiedergabe der Judikatur in Leitsätzen, Hinweis auf stRsp • Wasser-Rahmenrichtlinie mit kurzer Kommentierung • Hochwasser-Richtlinie • Allgemeine Abwasseremissionsverordnung • Indirekteinleiterverordnung • Nationaler Gewässerbewirtschaftungsplan (NGP 2009) • sowie eine Aufstellung aller wasserwirtschaftlich bedeutsamen Normen

Jetzt tis 14 Tage gra testen!

Werfen Sie einen Blick ins Werk! Details zur Online-Version unter: wrg-on.manz.at

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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 133,20 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

Wir beraten Sie gerne: Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: vertrieb@manz.at

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MANZ-ONLINE]

Fremdenpolizei- und Asylrecht Schrefler-König/Szymanski (Hrsg) Über 28 fremden- und asylrechtsrelevante Normen.

online

Abgestimmt auf die neuen Strukturen der Verwaltungsgerichtsbarkeit (BVwG und LVwG) und des Fremdenrechts (Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl) erscheint dieser wichtige Arbeitsbehelf für die Lösung von Rechtsfragen in dem eingriffsintensiven Rechtsbereich des Asyl- und Fremdenrechts.

Dieses Werk ersetzt die beiden bisherigen Ausgaben des Fremdenpolizeigesetzes und des Asylrechts. Es erläutert in Form von Gesetzeskommentierungen und Hinweisen auf die weiterhin anwendbare Judikatur die zentralen Verfahrensnormen und Materiengesetze in der Fassung des FNG, des FNG-AnpassungsG und des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes. Hinzu kommen die einschlägigen EU-Normen.

• Einfaches Überblicken des österreichischen und europäischen Fremdenrechts • Auf listung weiterhin anwendbarer Judikatur • Durch Updates stets auf dem aktuellen Stand

Detaillierte Infos zum Online-Werk unter: www.manz.at/fremdenrecht

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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 172,80 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

Wir beraten Sie gerne: Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: vertrieb@manz.at

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[ÖFFENTLICHES RECHT

PStG – Personenstandsrecht online

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 23. Erg.-Lfg. 2014. EUR 158,– ISBN 978-3-214-03896-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/pstg

mit 23. Ergänzungslieferung Autoren: Kutscher · Wildper t Die Loseblatt-Sammlung PStG ist DAS Standardwerk in Personenstandsfragen und bringt Klarheit in diese komplexe Materie. Der unverzichtbare Arbeitsbehelf für Standesbeamte und sonst mit diesem Rechtsgebiet Befasste wird nun mit der 23. Lieferung wieder aktualisiert. Darin finden sich folgende Inhalte: • Thema „Altfälle“ im Ehenamensrecht – Einarbeitung von Lösungsvorschlägen in

die Kommentierung und Aufnahme des dazugehörigen Erlasses des BM.I. • Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeit in PStG 2013 und NÄG • PStG-DV 2013: Anordnung der Verschiebung von ZPR/ZSR und der vorübergehenden Weiterführung der Personenstandsbücher • Relevante Änderungen der Standard- und MusterVO in Vorbereitung auf die zukünftige Datenverarbeitung

Die Autoren: MR Norbert Kutscher, Referatsleiter für Personenstandswesen im BM.I. und Thomas Wildpert, Fachbereichsleiter für Personenstandsangelegenheiten beim Amt der NÖ Landesregierung.

GewO – Gewerberecht mit 13. Ergänzungslieferung Autoren: Gruber · Paliege-Barfuß

online

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 13. Erg.-Lfg. 2014. EUR 468,– ISBN 978-3-214-02422-2 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/gewo

Der Loseblatt-Kommentar schafft Ordnung im Gewerbe. Durch gezielte Anmerkungen zu fraglichen Gesetzesstellen gelingt es besonders gut, auf Detailprobleme einzugehen. In der 13. Lieferung sind nun eingearbeitet: • Im gewerblichen Betriebsanlagenrecht: » Umsetzung der in der IE-R enthaltenen neuen IPPC-Regelungen » Maßnahmenpaket zur bürokratischen Vereinfachung (neue Anzeigetatbestände, Vereinfachungen bei der Abänderung bzw Auf hebung von Auflagen, Erleichterungen bei Betriebsübernahmen)

• Im Berufsrecht: » Änderungen bezüglich der gewerblichen Vermögensberater » Harmonisierung der Bestimmungen über die Haftpflichtversicherung bei Immobilientreuhändern und Baugewerbetreibenden » VfGH-Erkenntnis zum Gewerbe der Berufsfotografen • Anpassungen an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Autoren: Hon.-Prof. Dr. Gunther Gruber ist Senatspräsident aD des Verwaltungsgerichtshofes. MR Mag. Sylvia Paliege-Barfuß ist stellvertretende Sektionsleiterin und Abteilungsleiterin der Abteilung für Gewerberecht und Gewerbliches Umweltrecht im BMWFW.

Jahrbuch des österreichischen und europäischen Umweltrechts 2014 RdU Schriftenreihe Band 40 Herausgeber: Institut für Umweltrecht (IUR)

2014. XXX, 222 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-09396-9

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Seit 1. Jänner 2014 sind die neuen Verwaltungsgerichte tätig. Generalthema der 18. Österreichischen Umweltrechtstage war die Frage, inwieweit die neuen Verwaltungsgerichte den Rechtsschutz im Umweltrecht verbessern können. Fazit: Von den Verwaltungsgerichten selbst wird es abhängen, wie weit sie sich aus der „Umklammerung“ der weisungsabhängigen Verwaltung zu lösen imstande sind.

Der 40. Band der Schriftenreihe Recht der Umwelt präsentiert die überarbeiteten Vorträge zu folgenden Themen: • Aktuelles Umweltrecht • Verwaltungsgerichte – Alles neu im Umweltschutz? • Industrieemissions-RL – Neues im Anlagenrecht • Amtshaftung und Amtsmissbrauch im Umweltbereich

Die Autoren: Wilhelm Bergthaler, Alois Birklbauer, Daniel Ennöckl, Ferdinand Kerschner, Wolfgang Kleewein, Verena Madner, Katharina Pabel, Nicolas Raschauer, Barbara Reiter-Tlapek, Michael Samek, Christian Schmelz, Eva Schulev-Steindl, Heinrich Vana, Charlotte Vogl, Erika M. Wagner, Wolfgang Wessely, Evelyn Wolfslehner

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ZIVILRECHT]

Vertragsmuster und Beispiele für Eingaben mit 4. Ergänzungslieferung Herausgeber: Cut ka Der „Schimkowsky“ ist das Standard-Musterbuch für alle Vertragsverfasser. Mehr als 700 Muster zu zivilrechtlichen Themen erleichtern das Verfassen von Verträgen und Eingaben. Vorbemerkungen zu den verschiedenen Abschnitten geben einen Einblick in die Materie. Die einzelnen Muster sind mit erläuternden Anmerkungen versehen.

Neu in der 4. Ergänzungslieferung: • Anpassungen an KindNamRÄG 2013 und AbgÄG 2012 • neues Muster „Gesellschaftsvertrag einer GmbH mit Gründungsprivilegierung“

Der Herausgeber: HR Dr. Franz Cutka ist Präsident des LG St. Pölten. Die Autoren: Horst Auer, Erfried Bäck, Reinhard Bayer, Klaus Hoffmann, Gerhard Knechtel, Kurt Lehner, Ewald Maurer, Hans Ernst Pollan, Herbert Rainer, Peter Reindl, Ulla Reisch, Christel Scheibenpf lug, Richard Schimetschek, Peter Schulyok, Alexander Skribe, Peter Strohmayer, Kurt Wagner, Peter Zdesar, Christa Zemanek

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 4. Erg.-Lfg. und 1 CD-ROM 2014. EUR 398,– ISBN 978-3-214-15029-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Reform des Kindschafts- und Namensrechts Herausgeber: Ferrari · Hinteregger · Kathrein Das KindNamRÄG 2013 brachte die bislang größten Änderungen im Bereich des Familienrechts. Die Beiträge dieses Bandes behandeln alle wesentlichen materiell- und verfahrensrechtlichen Inhalte der Reform. • Das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 im Überblick (Kathrein) • Die Obsorge nicht miteinander verheirateter Eltern für ihre Kinder (Ferrari) • Die Obsorge nach Trennung oder Scheidung der Eltern (Seeber-Grimm)

• Das Recht auf persönliche Kontakte sowie das Informations-, Äußerungs- und Vertretungsrecht (Hinteregger) • Das wirtschaftliche Wohlergehen des Kindes – offene Fragen zur Mündelgeldveranlagung und zum Unterhaltsrecht (Trentinaglia) • Das neue Namensrecht (Jesser-Huß) • Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des KindNamRÄG 2013 (Simotta) • Erfahrungen mit der Familiengerichtshilfe (Marchel/ Stvarnik)

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Susanne Ferrari, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht, Universität Graz; o. Univ.-Prof. Dr. Monika Hinteregger, Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht, Universität Graz; SC Hon.-Prof. Dr. Georg Kathrein, Leiter der Zivilrechtssektion im Bundesministerium für Justiz, Wien.

2014. Ca. XVIII, 160 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-03914-1

Wachstum durch Rechtssicherheit Justizpolitik als Standortfaktor Schriftenreihe des österreichischen Notariats Band 52 Herausgeberin: Fökehrer Die 25. Europäischen Notarentage, die am 18. und 19. April 2013 in Salzburg stattgefunden haben, waren der Bedeutung von Rechtssicherheit als Standortvorteil in Europa gewidmet. Die Rolle des Notariats in effizienten Justizsystemen und dessen Beitrag zu Innovation, Beschäftigung und Wirtschaftswachstum standen im Mittelpunkt der Diskussionen zum Jubiläum der Veranstaltung.

In diesem Tagungsband finden sich die gehaltenen Vorträge sowie die anschließenden Podiumsdiskussionen rund um das Thema „Wachstum durch Rechtssicherheit – Justizpolitik als Standortfaktor“.

2014. XII, 108 Seiten. Br. EUR 26,80 ISBN 978-3-214-10613-3

Die Herausgeberin: Mag. a Cindy Fökehrer ist Leiterin des Büros der österreichischen Notariatskammer in Brüssel.

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[ZIVILRECHT

ABGB Vorankündigung

24. Auflage erscheint im Juni 2014. Ca. 1.500 Seiten. Geb. Ca. EUR 99,– ISBN 978-3-214-02429-1

24. Auf lage Autoren: Bar th · Dokalik · Potyka Die Neuauf lage des MTK ABGB mit den Änderungen durch das VerbraucherrechteRichtlinie-UmsetzungsG! Die 24. Auflage enthält • das ABGB und alle wichtigen Nebengesetze auf aktuellem Stand • zahlreiche Anmerkungen und weiterführende Verweise sowie • grundlegende Entscheidungen des OGH. Zu berücksichtigen waren vor allem • das Kindschafts- und Namensrechts-Änderungsgesetz 2013 mit wichtigen Änderun-

gen bei Obsorge und Namensrecht sowie einer völlig neuen Gliederung und damit verbundenen Neunummerierung – auch der inhaltlich unveränderten Bestimmungen – des Kindschaftsrechts im ABGB • das Zahlungsverzugsgesetz mit Änderungen im ABGB und einigen Nebengesetzen • das Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungs-Gesetz mit Änderungen im ABGB, KSchG und Erlassung des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes

Die Autoren: Dr. Peter Barth, Abteilungsleiter im BMJ, Dr. Dietmar Dokalik, Richter im BMJ und Dr. Matthias Potyka, Oberstaatsanwalt im BMJ übernehmen ab der 24. Auf lage die Bearbeitung der zuletzt langjährig von Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich und Prof. Dr. Helmuth Tades betreuten Ausgabe.

Gerichtsgebühren 11. Auf lage Autoren: Wais · Dokalik Die 11. Auflage enthält: • Gerichtsgebührengesetz idF der V BGBl II 2013/280 • sonstige Gebührenvorschriften • Gebührenbefreiungsvorschriften • Gerichtliches Einbringungsgesetz • Vollzugsgebührengesetz, Verwahrungsgebührengesetz

11. Auflage erscheint Ende Mai 2014. Ca. 552 Seiten. Geb. Ca. EUR 135,– ISBN 978-3-214-02377-5

• mit allen relevanten Entscheidungen und • zahlreichen kommentierenden Anmerkungen sowie Literaturhinweisen

Die Autoren: Dr. Maria Wais, Abteilungsleiterin im BMJ; Dr. Dietmar Dokalik, Richter und stellvertretender Abteilungsleiter im BMJ.

Junganwältetag 2014 der Rechtsanwaltskammer Wien Die Rechtanwaltskammer Wien lud am 25. März zum Junganwältetag 2014 und zahlreiche Teilnehmer kamen zu der im RaiffeisenForum abgehaltenen Veranstaltung, einerseits, um sich bei den Ausstellern zu informieren, vor allem aber auch, um sich mit den Experten an den Thementischen auszutauschen. Auch der Infostand von MANZ war durchgehend gut besucht. Nach dem vom Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer

Wien Stefan Prochaska gemeinsam mit den Experten abgehaltenen Resümee überreichte das MANZ-Team der glücklichen Gewinnerin der Verlosung Michaela Krankl den Gutschein für einen Single-User-Zugang zur RDB und zu drei Kommentaren der MANZ Onlinebibliothek für ein halbes Jahr. Stefan Prochaska (Vizepräsident RAK Wien), Marcel Jollet (MANZ), Michaela Krankl, Melisa Muminovic (PHH Prochaska Havranek Rechtsanwälte) (v.r.n.l.)

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WIRTSCHAFTSRECHT]

Wiener Kommentar zum UGB Band I: §§ 1–188, §§ 343–460 4. Auf lage Herausgeber: Straube Die 4. Auflage des renommierten Kommentars – erstmals auf Basis des UGB: • Detaillierte Kommentierung der §§ 1–188 und 343–460 UGB • NEU: Kommentierung des 8. Abschnitts (§§ 455–460) zum Zahlungsverzug (ZVG) (BGBl I 2013/50)

Kommentierung jetzt vollständig + ZVG

online • Die wichtigsten Nebengesetze kommentiert (FBG, MaklerG, ECG, LFG, EBG) • Abdruck wesentlicher Bestimmungen des deutschen HGB Die sechste Grundlieferung erweitert das Werk um die §§ 110–119 UGB und das ZVG. Die Kommentierung ist somit vollständig.

Der Herausgeber: Univ.-Prof. i. R. Dr. Manfred Straube war Vorstand des Instituts für Unternehmensund Wirtschaftsrecht der Universität Wien.

4. Auflage. Faszikelwerk in Leinenmappen. Ca. 2.900 Seiten. EUR 368,– ISBN 978-3-214-15649-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/ugb-straube

Maklerrecht 4. Auf lage Autorin: Noss Das Praxishandbuch zum Maklerrecht erläutert in gut verständlicher und kompakter Weise die gesetzlichen Regelungen des Maklergesetzes samt den wichtigsten Nebenbestimmungen (wie die Immobilienmaklerverordnung und die Personalkreditvermittler-Verordnung). Ausführlich in eigenen Kapiteln behandelt werden der Immobilien-, Handels- und Versicherungsmakler ebenso wie der Personalkreditvermittler.

NEU: Reform zur Maklerprovision und Offenlegung eines Energieausweises. In bewährter Weise finden sich zahlreiche Vertragsmuster für den Praktiker. Eine Darstellung der Rechtssätze einschlägiger Judikate seit Inkrafttreten des Maklergesetzes am 1. 7. 1996 rundet das Werk ab.

Die Autorin: Mag. Vera Noss, LL.M. ist selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Wirtschaft- und Handelsrecht sowie Immobilien- und Wohnrecht.

4. Auflage 2014. Ca. 220 Seiten. Br. Ca. EUR 51,– ISBN 978-3-214-15240-6

Personenbeförderungsrecht Straße Autoren: Grubmann · Punz · Vladar Neu bei MANZ: Eine umfassende Darstellung des Personentransportrechts! Die neue große Gesetzesausgabe zum Personentransportgewerbe bietet einen verlässlichen und gut verständlichen Überblick über die zahlreichen, zersplitterten innerstaatlichen Normen sowie die europarechtlichen Vorschriften. Abgerundet wird dies durch eine reichhaltige Entscheidungssammlung.

Besprochen werden ua nachstehende Regelungen: • Kraftfahrliniengesetz • Gelegenheitsverkehrsgesetz • Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs • Kraftfahrliniengesetz-Durchführungsverordnung • Allgemeine Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr • Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr • EU-Berufszugangsregelungen

2014. Ca. 450 Seiten. Geb. Ca. EUR 85,– ISBN 978-3-214-15741-8

Die Autoren: Dr. Michael Grubmann ist Leiter des wissenschaftlichen Beirats der Wirtschaftskammer Österreich. Dr. Wolfgang Punz ist Rechtsanwalt in Wien. Mag. David Vladar ist Leiter des Dezernates für Kraftfahrlinien beim Amt der Wiener Landesregierung – Magistratsabteilung 65.

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[ARBEITSRECHT

Zeller Handbuch Betriebsvereinbarungen In Kürze online

2014. Ca. 1.200 Seiten. Ln Ca. EUR 248,– Subskriptionspreis bis 30. Juni 2014 EUR 198,– ISBN 978-3-214-04372-8

Herausgeber: Reissner · Neumayr Das gesamte Betriebsvereinbarungsrecht in einem Handbuch! • Instruktive allgemeine Darstellung des Rechts der Betriebsvereinbarung • 44 Betriebsvereinbarungen erstmals systematisch umfassend auf bereitet

• Jede Betriebsvereinbarung untergliedert in 3 wesentliche Aspekte: » Einführung: Erklärung von Rechtslage und Zweck » Konzeptionen: Analyse charakteristischer Gestaltungen » Folgen: Rechtliche Konsequenzen, gerichtliche Überprüf barkeit

Die Herausgeber: Dr. Gert-Peter Reissner ist Univ.-Prof. und Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, Wohn- und Immobilienrecht und Rechtsinformatik der Universität Innsbruck. Dr. Matthias Neumayr ist Hofrat des OGH und Univ.-Prof. für Zivilverfahrensrecht am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg. Beide sind Herausgeber des ZellKomm sowie des ZellHB AV-Klauseln.

BSVG – Die Sozialversicherung der Bauern mit 89. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner Das BSVG (weiße Blätter) auf aktuellem Stand! Wichtige Änderungen der Rechtslage durch: • BGBl I 2013/81 (Gesundheitsreformgesetz 2013) • BGBl I 2013/86 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013) Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 89. Erg.-Lfg. 2014. EUR 296,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-18695-1

• BGBl I 2013/87 (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Sozialversicherung) • BGBl I 2013/130 (2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) • BGBl I 2013/139 (2. SozialversicherungsÄnderungsgesetz 2013 – 2. SVÄG 2013)

Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

GSVG – Die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen mit 111. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner Das GSVG (weiße Blätter) auf aktuellem Stand! Wichtige Änderungen der Rechtslage durch: • BGBl I 2013/81 (Gesundheitsreformgesetz 2013) • BGBl I 2013/86 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013) Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 111. Erg.-Lfg. 2014. EUR 298,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-12532-5

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• BGBl I 2013/87 (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Sozialversicherung) • BGBl I 2013/130 (2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) • BGBl I 2013/139 (2. SozialversicherungsÄnderungsgesetz 2013 – 2. SVÄG 2013)

Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

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ARBEITSRECHT]

ASVG – Allgemeine Sozialversicherung mit 122. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner · Pöltner Das ASVG (Zweiter bis Zehnter Teil) auf aktuellem Stand! • Wichtige Änderungen der Rechtslage durch: • BGBl I 2013/67 (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2013 – SRÄG 2013) • BGBl I 2013/81 (Gesundheitsreformgesetz 2013) • BGBl I 2013/86 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 – SVÄG 2013) • BGBl I 2013/87 (Verwaltungsgerichtsbar-

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keits-Anpassungsgesetz – Sozialversicherung) BGBl I 2013/130 (2. Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Gesundheit) BGBl I 2013/137 BGBl I 2013/138 (Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013) BGBl I 2013/139 (2. SozialversicherungsÄnderungsgesetz 2013 – 2. SVÄG 2013) BGBl I 2013/187

Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 122. Erg.-Lfg. 2014. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14142-4

AlVG – Arbeitslosenversicherungsrecht samt einschlägigen Nebengesetzen mit 14. Ergänzungslieferung Autor: Pfeil Das AlVG (weiße Blätter bis §§ 27, 28) auf aktuellem Stand (BGBl I 2013/139 – 2. SVÄG 2013)! Mit ausführlichen Erläuterungen insbesondere im Hinblick auf • die Neubestimmung des Verhältnisses zu Pensionen bei geminderter Arbeitsfähigkeit einschließlich des Anspruchs auf Umschulungsgeld

• die Neuregelungen beim Pensionsvorschuss und beim Altersteilzeitgeld • die neuen Leistungen bei Bildungsteilzeitbzw Pflegeteilzeitvereinbarungen • das neue Rechtsschutzsystem beim Bundesverwaltungsgericht

Der Autor: Dr. Walter J. Pfeil ist Univ.-Prof. im Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie am Fachbereich Arbeits-, Wirtschafts- und Europarecht der Universität Salzburg.

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 14. Erg.-Lfg. 2014. EUR 218,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 148,– ISBN 978-3-214-04157-1

Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs in Sozialrechtssachen Band 26 Herausgeber: Bauer · Fellinger Leitsätze – für den raschen Überblick! • Band 26 umfasst Entscheidungen des Jahres 2012 in Lang- und Kurztextform • die bewährte Inhaltsübersicht: geordnet nach Datum der Entscheidung, nach Geschäftszahl, nach Gesetzesstellen und Stichworten jeweils mit Kurzinhalten,

• für den raschen Zugang zur gewünschten Entscheidung, • mit den Entscheidungen der Bundesschiedskommission, der Landesberufungskommissionen, des Verfassungsgerichtshofes und • mit den Entscheidungen der Unabhängigen Heilmittelkommission.

Die Herausgeber: Dr. Peter Bauer, Senatspräsident des OGH iR und Dr. Friedrich Fellinger, Hofrat des OGH.

R E C H T A K T U E L L # 0 5 | M a i 2 014

2014. Ca. II, 730 Seiten. Ln. Ca. EUR 435,– ISBN 978-3-214-15236-9

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[ARBEITSRECHT · STUDIUM UND PR A XIS

Neue Rolle der Rehabilitation in der Sozialversicherung Reintegration in den Arbeitsmarkt Herausgeber: Pfeil · Prantner

2014. XII, 80 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-03868-7

Die grundlegende Neubestimmung der Rolle der Rehabilitation in der Sozialversicherung insbesondere durch das SRÄG 2012 ist mit 1. 1. 2014 wirksam geworden. Der Band enthält • eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der Thematik, • eine Vorstellung des Vorhabens „fit2work“, • Beiträge aus den Blickwinkeln der mit der Umsetzung der Neuregelung befassten

Träger (Krankenversicherung, AMS, Pensionsversicherung), • Überlegungen zum (sozialgerichtlichen) Verfahren und • zum Datenschutz. Mit Beiträgen von Friedrich Fellinger, Carmen Grohs, Dietmar Jahnel, Günther Leitner, Winfried Pinggera, Walter Pöltner, Sigrid Röhrich und Karin Rumpelsberger.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Fachbereich Arbeits-, Wirtschafts- und Europarecht (Arbeitsrecht und Sozialrecht), Universität Salzburg; MMag. Michael Prantner, SV-Wissenschaft, Forschung & Lehre der österreichischen Sozialversicherung sowie Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Salzburg.

Steuerrecht Band II, 7. Auf lage bearbeitet von: Ehrke-Rabel

Stand BBG 2014!

Die erste Quelle im Steuerrecht Für Praktiker und für Studierende gleichermaßen geeignet, gilt der Grundriss als die führende Gesamtdarstellung des österreichischen Steuerrechts, die dieses Rechtsgebiet umfassend darstellt und systematisch erschließt. Das gesamte Werk nimmt auf unionsrechtliche Implikationen Bezug.

Band II enthält: • Umsatzsteuer • Verbrauchsteuern • Bewertungsrecht • Kommunalsteuer • Finanzstrafrecht • Zollrecht • sowie alle damit in Zusammenhang stehende Neuerungen durch die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit, insb in Bezug auf die BAO sowie das Finanzstrafgesetz.

Die Autorin: Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel lehrt Finanzrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz. Band II 7. Auflage 2014. Ca. XXVIII, 680 Seiten. Geb. Ca. EUR 61,– ISBN 978-3-214-05392-5 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 48,80 ISBN 978-3-214-05397-0

IM PAKET mit Band I ca. EUR 108,– ISBN 978-3-214-05393-2 Paket mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 88,– ISBN 978-3-214-05398-7

Urheberrecht Autor: Büchele • Welche Werke der Literatur und der Kunst sind urheberrechtlich geschützt? Und wie lange? • Welche Rechte hat ein Urheber und wie weit gehen diese? • Können Urheberrechte übertragen werden? • Was ist ein Werknutzungsrecht? • Welche Aufgaben haben Verwertungsgesellschaften? Erscheint im Juni 2014. Ca. 100 Seiten. Ca. EUR 21,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 16,80 ISBN 978-3-214-07786-0

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Diese und viele weitere grundsätzliche Fragen zum Urheberrecht sowie der damit zusammenhängenden Rechtsdurchsetzung werden in diesem neuen Skriptum erläutert. Mit vielen anschaulichen Beispielen!

Der Autor: Assoz.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Manfred Büchele lehrt am Institut für Unternehmens- und Steuerrecht der Universität Innsbruck.

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SAC H BUC H · FAC H BUC H]

So starten Sie Ihr Unternehmen erfolgreich! 2. Auf lage Autorin: Huber Für den erfolgreichen Start ins Unternehmerleben! Dieses Buch liefert auch in 2. Auflage alle wichtigen Infos über • die richtige Vorbereitung – USP, Finanzplan, richtige Rechtsform • die reibungslose Gründung – Firmenbuch, Finanzamt, SVA, WKO • nützliche Tools – Links, Programmempfehlungen, Social-Media-Tipps

• steuerliche Grundlagen – Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Betriebsausgaben • den Blick in die Zukunft – der erste Mitarbeiter, Einkommensteuervoraus- und Sozialversicherungsnachzahlungen Es zeigt die wesentlichen Entscheidungsoptionen auf, mit denen neue Unternehmer konfrontiert sind und kombiniert persönliche und strategische Überlegungen mit steuer- und handelsrechtlichen Rahmenbedingungen. Mit vielen Mustern und Vorlagen!

2. Auflage 2014. Ca. 160 Seiten. Br. EUR 24,– ISBN 978-3-214-00807-9

Die Autorin: Mag. Barbara Huber ist Unternehmensberaterin für Neugründer und EPUs. Außerdem ist sie Vortragende bei verschiedenen Bildungsinstituten in den Bereichen Buchhaltung und Rechnungswesen.

Mieten & Vermieten 7. Auf lage Autor: Rainer Ihr Ratgeber in Mietangelegenheiten Vom Abschluss eines Mietvertrags über Fragen der Mietzinshöhe bis zu Vertragsablauf oder zur Kündigung – dieser Ratgeber gibt Antwort auf alle Fragen: • Wie kommt ein Mietvertrag zustande? • Wie darf ein Mietvertrag befristet werden? • Welche Rechte und Pflichten haben Vermieter und Mieter?

• Wie viel Mietzins darf verlangt werden? • Wann besteht ein Recht auf Mietzinsminderung? • Wie werden die Betriebskosten verrechnet? • Wer ist für die Erhaltung zuständig? • Wann ist die Wohnungskündigung zulässig? Und vieles mehr! Jetzt auf aktuellem Stand mit den seit 1. 4. 2014 geltenden Richtwerten und Kategoriezinsen!

Auch als E-Book erhält lich!

7. Auflage 2014. Ca. 234 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN Buch: 978-3-214-03853-3 E-Book: EUR 16,99 ISBN pdf: 978-3-214-03854-0 ISBN ePub: 978-3-214-03855-7

Der Autor: Dr. Herbert Rainer ist Rechtsanwalt und Partner der Mayrhofer & Rainer Rechtsanwälte KG in Wien. Wohnrechts- und Immobilienangelegenheiten sind die Schwerpunkte seiner Tätigkeit.

Pension & Invalidität Alles über Ihre Rechte und Pflichten 2. Auf lage Autoren: Pinggera · Pöltner · Sladecek Invalidität & Pension wirft auch in der 2. Auflage einen Blick hinter die Kulissen der Sozialversicherung und der Gerichte. Im Frage-/ Antwort-Stil wird der Weg von der Antragstellung bis zur Gewährung der Pension dargestellt und entsprechend kommentiert. Aus dem Inhalt: • Wer ist unter welchen Umständen geschützt? – Grundlagen • Welche Rolle spielen andere Bereiche der

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sozialen Sicherheit? – Kranken-, Unfallversicherung, Arbeitsmarktverwaltung, Bundesamt für Soziales und Behinderung Mitwirkungspflicht der Versicherten Alle wissenswerten Details zur Invaliditätspension Invaliditätspension der Arbeiter/Angestellten/Selbständigen/Bauern Das Sozialgerichtsverfahren – Von der Klage bis zum Urteil

Die Autorin: Dr. Winfried Pinggera ist Generaldirektor der Pensionsversicherungsanstalt. Dr. Walter Pöltner ist Sektionschef im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. HR Dr. Einar Sladecek ist Präsident des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien i.R. sowie Vortragender in zahlreichen Gesundheits- und Krankenpf legeschulen.

R E C H T A K T U E L L # 0 5 | M a i 2 014

Auch als E-Book erhält lich!

2. Auflage 2014. Ca. 200 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN Buch: 978-3-214-00581-8 E-Book: EUR 16,99 ISBN pdf: 978-3-214-00582-5 ISBN ePub: 978-3-214-00666-2

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[EMPFEHLENSWERTES · TERMINE

Für Sie gelesen Neue Leistungen und mehr Ärzte

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2014. XX, 126 Seiten. Br. EUR 34,– ISBN 978-3-214-00734-8

„[…] Licht ins Dunkel bringt nun das im Manz-Verlag erschienene ELGA-Handbuch ...“

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Freier Zugang zu Spezialisten

„In akuten Fällen gibt es beim Facharzt oft Wartezeiten von 14 Tagen.“

DIE ECKPUNKTE DER GESUNDHEITSREFORM

Mehr Zeit und Erfahrung

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Selbsthilfe Österreich

» Ausgabe 2/2013

ISSN 2306-1197

Die Zeitschrift der

ARGE

Auer · Milisits · Reimer ELGA Handbuch

(Medical Tribune 2/2014)

„Empfohlen für alle, die es ganz genau wissen wollen.“

SELBSTHILFE:konkret

(Selbsthilfe:konkret 1/2014)

„Das Buch bearbeitet alle Aspekte, die derzeit ELGA betreffen. Es wird zweifelsohne als Nachschlagewerk für alle Eventualitäten parat sein müssen.“ (DAM Die AllgemeinMediziner 2/2014)

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Veranstaltungen in Kürze 06.05.2014

ÖBl-Seminar 2014

Dienstag

Ort: Wirtschaftskammer Österreich, Rudolf-Sallinger-Saal, 1045 Wien Anmeldung und Infos: www.manz.at/seminar-oebl oder seminare@manz.at Veranstalter: MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung

22.05.2014

MANZ-Tag der Liegenschaftsbewertung Ort: Villa Blanka Innsbruck, 6020 Innsbruck Anmeldung und Infos: www.manz.at/seminar-zlb oder seminare@manz.at Veranstalter: MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung

Donnerstag

22.05.2014 Donnerstag

MehrWissen

Autorengespräch mit Detlev Lohmann: Mittags geh ich heim Ort: Forum Mozartplatz, Mozartgasse 4, 1010 Wien Veranstalter: MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung / B2B networking for success / management club

04.06.2014

Pflege und Recht 2014

Mittwoch

Ort: Austria Trend Hotel Europa, 8020 Graz Anmeldung und Infos: www.manz.at/seminar-oezpr oder seminare@manz.at Veranstalter: MANZ‘sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Bei Interesse an den MANZ Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf www.manz.at/veranstaltungen

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EMPFEHLENSWERTES]

Literaturempfehlungen der Buchhandlung Monster

Flash Boys

Rendezvous mit fünf Mördern

A Wall Street Revolt

European Convention on Human Rights Commentary

Autor: Dahlén, Micael

Autor: Lewis, Michael

Autor: Grabenwar ter, C hristoph

Sie haben Menschen vergiftet, erschossen oder mit ihren eigenen Händen umgebracht. Sie haben ihre Opfer zerstückelt, vergraben oder verspeist. Charles Manson, Issei Sagawa, Dorothea Puente, Peter Lundin und Wayne Lo sind kaltblütige Mörder. Aus ihren Taten machen sie ein Mordsgeschäft. Als „Ikonen des Horrors“ verkaufen sie „Murderabilia“ oder laden zu kostspieligen Interviews. Micael Dahlén, schwedischer Wirtschaftsprofessor, hat sich in ihren Bannkreis begeben.

Michael Lewis, the best-selling author of Liar’s Poker, The Money Culture, The New New Thing, Moneyball, The Blind Side, Panic, Home Game, The Big Short, and Boomerang, among other works, lives in Berkeley, California, with his wife and three children. He returns to the financial world with a new book that gives readers a ringside seat as the biggest story in years prepares to hit Wall Street. „Flash Boys“ is already set to receive significant publicity upon publication.

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gehört zu den wichtigsten völkerrechtlichen Verträgen überhaupt. Ihre Bedeutung als Quelle direkt einklagbarer Grundund Menschenrechte hat seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 1953 rapide zugenommen. Das vorliegende Werk enthält einen umfassenden systematischen Kommentar der Vorschriften der EMRK in englischer Sprache. Besondere Berücksichtigung gefunden hat die zahlreiche Rechtsprechung des EGMR.

Campus. 2014. 219 Seiten. EUR 20,60 ISBN 978-3-593-50001-0

W.W.Norton. 2014. 288 Seiten. EUR 14,70 ISBN 978-0-393-24466-3

C.H.Beck, Hart Publishing, Nomos, Helbing & Lichtenhahn. 2014. XIX, 555 Seiten. EUR 196,00 ISBN 978-3-406-60321-1

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

StiftungsOffice

Stiftungspreis Zur Förderung ausgezeichneter Arbeiten zu zivilund steuerrechtlichen Aspekten des österreichischen Privatstiftungsrechtes setzt die Kathrein Privatbank auch 2014 den mit EUR 3.500,– dotierten Stiftungspreis aus. Geeignete Arbeiten, insbesondere Aufsätze, Diplomarbeiten und Dissertationen, sind mit Lebenslauf und einer höchstens zweiseitigen Zusammenfassung in fünffacher Ausfertigung einzubringen.

2014

Einreichungen an: Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft z. H. Frau Bettina Mayer 1010 Wien, Wipplingerstraße 25 Tel.: 01 534 51-200 E-Mail: bettina.mayer@kathrein.at Einreichfrist: bis 31. Juli 2014

Genaue Auslobungsbedingungen finden Sie unter www.stiftungsoffice.at

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Gartner Wohnrecht 2014 2014. XX, 394 Seiten. Br. EUR 39,– ISBN 978-3-214-00851-2 Im Abonnement EUR 32,– (jährlich) Der jährliche Überblick zum Wohnrecht: Neuauflage aller wichtigen Wohnrechtsgesetze am Beginn jedes Jahres mit den Neuerungen des vergangenen Jahres (Novellen, Entscheidungen, Literatur) auf einen Blick. • Die wichtigsten Entscheidungen des Jahres 2013 kurz zusammengefasst • Hinweise auf die wohnrechtlich relevanten Beiträge in Fachzeitschriften • Gesetzestexte mit allen Novellen Für Ihre schnelle Recherche: ausführliche Stichwortverzeichnisse zu jeder Norm!

Stein · Vogl · Wenda EuWO – Europawahlordnung 3. Auflage 2014. XXVIII, 310 Seiten. Geb. EUR 58,– ISBN 978-3-214-03678-2 Die umfassend aktuelle Information zur Europawahl in 3. Auflage: • Europawahlordnung idF der Novelle BGBl I 2014/9 • Europa-Wählerevidenzgesetz • NEU: Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz • im Anhang: einschlägiges Verfassungs- und Europarecht Ausführliche Anmerkungen mit Judikatur und Verwaltungspraxis, Gesetzesmaterialien und Literatur erleichtern die Anwendung. PLUS: Wahlkalender für die Europawahl 2014 als Orientierungshilfe und schrittweise Anleitung – jeder (Stich-)Tag zählt!

Thienel · Zeleny Verwaltungsverfahren 19. Auflage 2014. XXXII, 570 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-03259-3 In 19. Auflage erscheint der „Thienel/Zeleny“ jetzt komplett überarbeitet auf Stand der Rechtslage zum 1. 1. 2014. Praktisch wie bisher: • Sämtliche Gesetze rund um das Verwaltungsverfahren in einem Band auf einen Griff (ua EGVG, AVG, VStG, VVG und EU-VStVG, ZustellG) • Plus zahlreiche relevante Verordnungen • Auf bau als Sonderausgabe mit gezielten Anmerkungen • Änderungen im Vergleich zur Vorauflage durch Unterstreichungen hervorgehoben • Umfangreiches Stichwortverzeichnis: weit verzweigt, gut durchdacht

Bertel · Venier Strafprozessrecht 7. Auflage 2014. XVI, 224 Seiten. Br. EUR 37,– ISBN 978-3-214-14937-6 Dieses Buch stellt das Strafprozessrecht in der seit 1. 1. 2014 geltenden Fassung dar. Berücksichtigt wurden die Novellen seit der letzten Auflage und die Judikatur. Zu den grundlegenden Zielen dieses Buches gehört es, hinter dem Strafprozess, den sich der Leser des Gesetzes etwa vorstellt, den wirklichen, von den Behörden und Verteidigern geübten Strafprozess sichtbar zu machen. Das Buch folgt der Systematik des Gesetzes; das erleichtert den Studierenden das Studium und den Praktikern den raschen Überblick. Auf etwa 220 Seiten wird auf die zentralen Probleme anschaulich eingegangen.

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Kothbauer Fehlerfreie Beschlussfassung im Wohnungseigentum 2014. X, 112 Seiten. Br. EUR 26,– ISBN 978-3-214-06673-4 Das Praxishandbuch befasst sich mit der Beschlussfassung im Wohnungseigentum. Das Buch gliedert sich in folgende Kapitel: • Gegenstand/formelle Regeln der Beschlussfassung • Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung/Umlauf beschluss • Bekanntgabe und Eintritt der Wirksamkeit des Beschlusses • Übersicht über Einstimmigkeits- und Mehrheitserfordernisse im Wohnungseigentum

Oberndorfer · Haring Preisbildung & Preisumrechnung von Bauleistungen 2. Auflage 2014. Ca. XVIII, 204 Seiten. Br. Ca. EUR 46,– ISBN 978-3-214-12143-3 Die Preisbildung von Bauleistungen ist eine der schwierigsten Aufgaben für Unternehmer und Kalkulanten in den Baufirmen. Das Praxishandbuch erläutert verständlich: • die Grundlagen der Bildung von Baupreisen, • die Kalkulation von Baupreisen gemäß ÖNORM B 2061, • Spezialprobleme der Preisbildung, • die Grundlagen und Sonderfälle der Preisumrechnung und • ein detailliertes Kalkulationsbeispiel anhand eines konkreten Projektes.

König Die Anfechtung nach der IO 5. Auflage 2014. XL, 550 Seiten. Geb. EUR 138,– ISBN 978-3-214-06674-1 Die 5. Auflage des Standardwerkes zur Insolvenzanfechtung trägt einerseits Judikatur und Literatur seit der Vorauflage nach und vollzieht andererseits inhaltlich den Übergang von der KO zur IO. Erstmals werden daher die Anfechtung im Sanierungsverfahren und die neu gestaltete Rechtsgeschäfts-Anfechtung behandelt. Die Neuauflage beinhaltet aber auch neue Überlegungen, ua • zur Bedeutung fiktiver Geschehensabläufe, • zur Ermittlung des Anfechtungsgegners etwa bei bloß mittelbarem Vorteil, • zu Aspekten der Anfechtung in EU-Sekundärverfahren.

Nademleinsky Internationales Scheidungsrecht 2014. XIV, 118 Seiten. Geb. EUR 34,– ISBN 978-3-214-01952-5 Obwohl es sich bei einer Scheidung mit grenzüberschreitenden Bezügen um einen einheitlichen Lebenssachverhalt handelt, müssen zahlreiche Rechtsquellen beachtet werden: die Brüssel IIa-VO, die Rom III-VO, das HUP, die EU-UntVO, das KSÜ, das IPRG, das AußStrG – um nur die wichtigsten zu nennen. Der Autor beantwortet Fragen mit Fokus auf grundlegender Rechtsprechung und bietet einen schnellen Überblick über die Materie. Hinweise zu vertiefender Literatur zeigen dem Interessierten einschlägige Nachschlagewerke auf. Ein Kapitel betreffend gleichgeschlechtliche Paare rundet das Werk ab.

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PFLEGE & RECHT 2014 Das österreichische Seminar für Pflegerecht! Mittwoch, 4. Juni 2014, 9.00 – 16.00 Uhr Austria Trend Hotel Europa Graz Bahnhofgürtel 89, 8020 Graz Donnerstag, 16. Oktober 2014, 9.00 – 16.00 Uhr ARCOTEL Nike Untere Donaulände 9, 4020 Linz

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Das Wichtigste für das Pflegejahr an einem Tag! Info und Anmeldung: Barbara Krenn, Telefon: (01) 531 61 – 442, Fax: (01) 531 61 – 181 E-Mail: bkr@manz.at oder unter http://www.manz.at/seminar-oezpr

pflegerecht.manz.at

P.b.b. 05Z036244 M Verlagspostamt 1010 Wien

Christian Gepart: Aktuelle Entwicklungen und Highlights zum GuKG Martin Greifeneder: Pflegegeld – Ausgewählte Probleme Hans Peter Zierl: Aktuelle Entwicklungen zum HeimAufG – Rechtsprechung und Literatur Klaus Mayr: Arbeitsrechtliche Probleme in der Praxis


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