RECHTaktuell 11-12/2014

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[RECHTAKTUELL

November/ Dezember 2014

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

online

NOV E M BE R / DE Z E M BE R 2 014]

Korruption hat im Sport keinen Platz! im Bundesministerium für Inneres Porträt des Monats Gerhard Muzak

„Datenschutz konkret“ Präsentation in der Albert Hall


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H AUSMIT TEILU NG]

R E C H T A K T U E L L # 11 / 1 2 2 0 14

Mitten im Leben MANZ launcht neue Zeitschrift „Datensc

hutz konkret “

Daneben spielen Praxiselemente eine „Non scolae, sed vitae discimus“ – Nicht e Rolle. In der ersten Ausgabe der in die Wissenschaft, sondern mitten ins groß ist das beispielsweise eine CheckUnternehmensleben setzt MANZ die neue Dako zum bran dhei ßen Them a „Brin g Zeitschrift „Datenschutz konkret“. Unter liste Own Device“. Sie kann von betriebder Leitu ng von Chef reda kteu r Rain er Your Datenschutzbeauftragten oder MitKnyrim erstellt eine erprobte Redaktion lichen tern von Rechts- oder IT-Abteilungen eine neue Zeitschrift, die sich die laufende arbei verwendet werden. Fortbildung ihrer Leserinnen und Leser 1:1 zum Ziel gesetzt hat. MANZ ist in Österreich das mit Abstand Fachinformationsunternehmen für Mit der „Dako“ setzt MANZ die Reihe größte t, Wirtschaft und Steuer. Fachzeitder hochwertigen Praxiszeitschriften fort. Rech ten sind einer der zentralen GeschäftsIhre Aufg abe ist es, Fach infor mati on schrif e von MANZ. In der Reihe der Praxisdirek t in den Work flow der Kund en zu zweig chriften erschienen zuletzt neu die integrieren. Eine große Herausforderung, zeits schrift für Liegenschaftsbewertung“, die zunä chst einm al die Abke hr von „Zeit „Zeitschrift für Pflegerecht“ sowie wissenschaftlichen Sprach-Dogmen und die Ärztl iche Guta chte n“. Alle Zeitgewo hnte n Form aten erfor dert. Jede r „Das ften von MANZ sind exklusiv in der Beitrag muss so geschrieben sein, dass schri online verfügbar. auch Nicht-Juristen ihn mit Erfolg lesen RDB können.

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[ I N H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Aigner · Kletečka · Kletečka-Pulker · Memmer, Handbuch Medizinrecht für die Praxis ........................................................... 26 Aliprantis · Olechowski (Hrsg), Hans Kelsen .............................. 17 Artmann · Rüffler · Torggler (Hrsg), Unternehmensbewertung und Gesellschaftsrecht ................................................................. 21 Bachner-Foregger, StPO ............................................................. 19 Breitenmoser · Weyeneth, Europarecht ..................................... 18 Brugger, Unternehmenserwerb .................................................... 30 Bydlinski S. · Fritz, GesbR-RG ..................................................... 21 Dellinger · Oberhammer · Koller, Insolvenzrecht ....................... 26 Dittrich, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht ................................................................................. 24 Ellinger · Sutter · Urtz, BAO ....................................................... 22 Fabrizy, StPO................................................................................. 8 Fasching · Konecny, Zivilprozessgesetze ..................................... 18 Gölzner · Schmoll C., Führungsaufgabe: Veränderung gestalten .... 27 Grabenwarter · Ohms, B-VG ...................................................... 29 Grohmann · Grubhofer, Die Praxis des Franchising ..................... 20 Hofbauer · Krammer, Lohnsteuer 2015 ...................................... 22 Holoubek · Madner · Pauer (Hrsg), Recht und Verwaltung in Wien ........................................................................................ 17 Kolonovits · Muzak · Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht .......... 31 Koziol – Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht, Band I................. 26 Kroneder (Hrsg), Wiener Naturschutzrecht.................................. 17 Magerl · Thamm, Muster für den arbeitsrechtlichen Schriftverkehr ..... 9 Marek · Jerabek, Korruption und Amtsmissbrauch ...................... 19 Mayr · Ungericht, UStG ................................................................ 7 Olechowski · Gamauf (Hrsg), Rechtsgeschichte & Römisches Recht .......................................................................... 31 Perner · Spitzer · Kodek, Bürgerliches Recht .............................. 31 Pfiel (Hrsg), MietSlg.................................................................... 23 Prader, WEG.................................................................................. 6 Putz, Landwirtschaftlicher Hofjurist.............................................. 27 Radler, Kondiktion auf Sachen von volatilem Wert ....................... 20 RdM – Recht der Medizin ............................................................ 10 Rieder · Mertinz · Wenzl, Familienfreundlichkeit im Betrieb ........ 27 Rummel · Lukas (Hrsg), ABGB...................................................... 5 Runggaldier · Schima G., Manager-Dienstverträge..................... 30 Sagmeister · Komenda · Madl · Höcher, Strafrecht in Fällen & Lösungen ..................................................................................... 25

Schwaighofer, Der Sachverständigenbeweis im Strafverfahren..... 19 Spiegel (Hrsg), Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht ...... 25 Stingl · Nidetzky (Hrsg), Handbuch Immobilien & Steuern .......... 23 Straube · Gisch · Berisha, Österreichisches Versicherungsvertragsrecht ................................................................................ 25 Straube · Ratka · Rauter (Hrsg), Wiener Kommentar zum GmbHG................................................................................. 20 Tomandl (Hrsg), System des österreichischen Sozialversicherungsrechts ............................................................. 24 Torggler U. (Hrsg), GmbHG......................................................... 30 Vatter, Verträge und Urkunden im Rechtsverkehr mit dem Ausland.... 18 Vitek · Vitek, Dachausbau........................................................... 23 Weilinger (Hrsg), ZaDiG ............................................................. 21 Weiß (Hrsg), Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen .......... 24 Wiedermann · Wilplinger (Hrsg), Das Familienunternehmen im Steuerrecht .............................................................................. 30 Wiesner · Grabner · Wanke, EStG .............................................. 22

MANZ-ONLINE RDB Rechtsdatenbank............................................................... 16

MANZ INTERN Hausmitteilung............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Gerhard Muzak .............................................. 11 Korruption hat im Sport keinen Platz! im BMI ............................... 12 Runde Geburtstage im November/Dezember ................................. 12 „Datenschutz konkret“: Präsentation in der Albert Hall ................. 13 Grundrechte im Fokus am neuen WU-Campus ............................... 13 MANZ im Gespräch mit EFSlg-Herausgeber Edwin Gitschthaler ..... 14 Wir trauern um … ...................................................................... 14 8. ZVR-Verkehrsrechtstag erstmals an der WU Wien ...................... 15 Eine Überraschungsparty für Christian Kopetzki ............................ 15 Für Sie gelesen ............................................................................. 28 Autorengespräch „Österreichische Schule für Anleger“ mit Rahim Taghizadegan .................................................................... 28 Literaturempfehlungen der Buchhandlung .................................... 29

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

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(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

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TOPTITEL DES MONATS]

Die Neuauflage des Klassikers – das Rückgrat jeder tiefergehenden Recherche § 861

Rummel

II. III. IV. V.

B. Neuverhandlungs- oder Anpassungsklauseln C. Weitere Sonderfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kontrahierungszwang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Faktisches Vertragsverhältnis? . . . . . . . . . . . . . . ÖNormen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Schweigen auf „Bestätigungsschreiben“ . . . . . . .

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I. Allgemeines zum Vertragsschluss A. Angebot und Annahme Die Bestimmung normiert das Zustandekommen des Vertrages, des wichtigsten Typus des 1 Rechtsgeschäfts (dazu § 859 Rz 20 ff), durch Antrag, auch Anbot, Angebot, Offert („Versprechen“) genannt, u Annahme u grenzt den Vertragsschluss von Vorverhandlungen ab. Dabei betont § 861 neben der Übereinstimmung der Erklärungen die Rolle des übereinstimmenden Willens des Antragstellers (Offerenten) u des Antragsgegners (Oblaten), doch ist das vor dem Hintergrund der Vertrauenstheorie im Zusammenhang mit § 863 u der Irrtumsregelung der §§ 870 ff zu lesen, sodass es bei Fehlen wirkl Einigung auf „normativen“ Konsens ankommt. „Versprechen“ scheint nur Verträge des Schuldrechts zu bezeichnen, doch gelten §§ 861 ff prinzipiell für Verträge aller Art, hL. Zum Handgeschäft § 1053 Rz 21 (3. Aufl); zum dingl Vertrag § 425 Rz 2 (3. Aufl); zur Vertragsnatur des Verlöbnisses § 45 Rz 1 (3. Aufl); der Ehe § 44 Rz 2 (3. Aufl); zum öffentl-rechtl Vertrag § 859 Rz 65 ff. In vielen Fällen, zB gemeinsamer Unterzeichnung einer Urkunde, sind Angebot u Annahme nicht deutl getrennt bzw nicht vorhanden, was idR für die vertragl Rechtsfolgen keinen Unterschied macht (vgl aber für Art 14 u 55 UN-K Magnus in Staudinger [2013] Art 55 CISG Rz 5). Angebot u Annahme sind (mit Ausnahme des „tatsächlichen Entsprechens“ nach § 864) ein- 2 seitige, empfangsbedürftige (§ 862 a Rz 1 ff) Willenserklärungen (nicht „einseitige Rechtsgeschäfte“ iSd für solche zT behaupteten Spezialregeln, zB Bedingungsfeindlichkeit; vgl Flume, Rechtsgeschäft3 635). Sie müssen dem Gegner gegenüber abgegeben werden, also erkennbar an ihn gerichtet sein. Ein Vertrag mit sich selbst scheidet demgemäß aus (5 Ob 177/98 k EvBl 1999/55; s auch 4 Ob 204/01 f EvBl 2002/73 – zwei Behörden desselben Rechtsträgers). Erklärungen an einen Dritten oder an eine Behörde reichen auch dann nicht, wenn der potentielle Vertragspartner von ihnen Kenntnis erlangt (für das Prozessgericht 7 Ob 205/68 SZ 41/149 – krit Pfersmann, ÖJZ 1972, 253; problematisch auch 4 Ob 2311/96 y JBl 1997, 312 [krit Rummel]). Die Rsp, wonach Lieferscheine etc nicht dazu bestimmt sind, Angebote zu übermitteln (vgl 1 Ob 547/94 RZ 1995/68; s auch Rz 32), rechtfertigt sich aus der Auslegung nach dem Empfängerhorizont. Zum Begriff der Willenserklärung § 863 Rz 6. Ob einander entsprechende Erklärungen vorliegen, beurteilt sich nach §§ 863, 869, 914 f. Über die Form der Erklärung s bei §§ 883 ff. Zur Frage, ob eine Erklärung Offert oder schon Annahme ist, s 4 Ob 583/83 JBl 1984, 487. Zur Option s § 862 Rz 7. Das bloße Angebot begründet eine Bindung des Offerenten, von der er sich, abgesehen vom 3 „Haustürgeschäft“ bei Verbraucherverträgen (§ 3 KSchG) u ähnl Fällen (dazu zusammenfassend Kalss/Lurger, JBl 1998, 89; Zimmermann, JBl 2010, 205; seither zB § 12 VKrG) grundsätzl für deren Dauer nicht einseitig lösen kann. Näheres in § 862 Rz 5. Fehlt es am erklärten Bindungswillen, so liegt bloße Aufforderung zur Stellung von Offerten vor (Rz 18). Eine Leistungspflicht entsteht auch durch bindendes Angebot nicht (1 Ob 146/67 JBl 1969, 91); doch macht schuldhafte Leistungsvereitelung während aufrechter Bindung schadenersatzpflichtig, falls die Annahme erfolgt. ME schuldet der Antragende das Erfüllungsinteresse (ebenso FluRummel/Lukas, ABGB4, Teilband §§ 859 – 916

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ABGB Teilbände §§ 531 – 824 und §§ 859 – 916 4. Auf l a g e Her a usgeber: Rummel · L uka s

Die 4. Auflage startet im Dezember 2014 mit den Teilbänden: • Erbrecht – §§ 531–824 ABGB Autor: Rudolf Welser • Vertragsrecht – §§ 859–916 ABGB Autoren: Peter Rummel, Heinz Krejci, Silvia Dullinger, Christiane Wendehorst, Rudolf Reischauer Der Kommentar umfasst in der 4. Auflage • ABGB • EheG • KSchG und FAGG • IPRG und die VO Rom I–III und wird in ca. 20 Teilbänden erscheinen.

Die Herausgeber Dr. Peter Rummel, em. o. Univ.-Prof., Linz; Dr. Meinhard Lukas, Univ.-Prof. und Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Linz. Teilbände §§ 531 – 824 und §§ 859 – 916 erscheinen im Dezember 2014. Ca. 1.000 Seiten. Geb. Ca. EUR 190,– ISBN 978-3-214-16443-0 Gesamtwerk in ca. 20 Teilbänden, Fertigstellung bis 2018. Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk.

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[TOPTITEL DES MONATS

Vom Start weg ein Bestseller § 52

WEG

Partei bezeichnet, kommt ihm Parteistellung zu, auch wenn ihm an und für sich keine Parteistellung zukommen würde, und hat dann Anspruch auf Ersatz von Kosten: 5 Ob 147/12 x; durch Benennung des Hausverwalters als ErstAG im Verfahren über die Festsetzung eines abweichenden Verteilungsschlüssels wird dieser iSd § 2 Abs 1 Z 2 AußStrG in das Verfahren als Partei einbezogen. Eine materielle Berechtigung, einem Dritten gegenüber, der nicht Miteigentümer der Liegenschaft ist und daher zur Tragung der Aufwendungen der Liegenschaft auch nicht verpflichtet ist, einen abweichenden Verteilungsschlüssel feststellen zu lassen, besteht allerdings nicht. Mangels Passivlegitimation des Verwalters ist das gegen ihn gerichtete Begehren abzuweisen. Ihm sind die entstandenen Verfahrenskosten anteilig zu ersetzen: 5 Ob 48/12 p wobl 2013/19. E 274. Obsiegt der ASt bei einem Antrag nach § 52 Abs 1 Z 9, § 32 Abs 5 WEG mit ¾, sind die AG zum gesamten Kostenersatz zu verpflichten: 5 Ob 48/ 12 p wobl 2013/19. E 275. Bei der Kostenentscheidung hat vor allem das Interessekriterium ein besonderes Gewicht. Es ist daher nach Billigkeit zu berücksichtigen, in wessen Interesse das Verfahren durchgeführt wurde. Grundsätzlich ist derjenige, in dessen zumindest weit überwiegendem Interesse das Verfahren liegt, zur Kostentragung und damit zum Ersatz der dem Verfahrensgegner in diesem Verfahren entstandenen Kosten zu verpflichten, wobei dies insb bei den Regelungsverfahren gilt (hier: Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 9 WEG). Handelt es sich um einen marginalen Betrag wie die Pauschalgebühren sind diese aber im Rahmen einer Billigkeitsentscheidung zu vernachlässigen: LGZ Graz 7 R 106/12 b MietSlg 64.512. E 276. Ist der ASt selbst Initiator der nun angefochtenen Beschlussfassung und liegt die Anfechtung ausschließlich in seinem Interesse, hat er die Kosten trotz Obsiegen dennoch selbst zu tragen: LGZ Wien 38 R 253/12 f MietSlg 64.514. E 277. Stellt sich in einem Verfahren auf Überprüfung der Abrechnung heraus, dass die Abrechnung in einem wesentlichen Punkt unrichtig ist, während andere nicht erheblich mehr ins Gewicht fallende Anfechtungspunkte unberechtigt sind, ist mit einer Kostenaufhebung vorzugehen: LGZ Wien 40 R 167/ 11 x MietSlg 64.403. E 278. Ein 10% übersteigender Streitgenossenzuschlag bei (bloß) amtswegiger Beiziehung aller übrigen, dann nicht eingeschrittenen Mit- und Wohnungseigentümer entspricht nicht der Billigkeit und ist daher nicht zuzusprechen: 5 Ob 11/14 z.

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VII. Rechtsmittelverfahren E 279. Eine Möglichkeit der Stellungnahme des Rekurswerbers zu den Ausführungen seines Gegners in der Rekursbeantwortung ist im Gesetz – zumindest dann, wenn das RekursG eine mündliche Verhandlung nicht anberaumt – nicht vorgesehen, sodass das allfällige Unterbleiben der Zustellung der Rekursbeantwortung einen Nichtigkeitsgrund nicht herstellen kann: 5 Ob 11/85 MietSlg 37/20.

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http://wohnrecht.manz.at

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Mit den neuesten Entscheidungen

Prader, WEG 3. Aufl Umbruch 1 – 525 3. 10. 2014 W:/WEG_Prader_MGA/4. Aufl/3B2/Umbruch/WEG-Kern_4.Aufl_Umbruch

WEG Wohnungseigentumsgesetz 2002 und Heizkostenabrechnungsgesetz 4 . Au f l a g e Au t o r: Prader

Anlässlich vieler neuer Entscheidungen hat Rechtsanwalt Dr. Christian Prader sein Standardwerk zu WEG und Heizkostenabrechnungsgesetz überarbeitet. Somit stehen Ihnen wieder • der aktuelle Gesetzestext mit • der relevanten Rechtsprechung, • Anmerkungen des Autors sowie • weiterführenden Literaturhinweisen zur Verfügung.

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MANZ Wohnrecht online: Die viermal im Jahr aktualisierte online-Fassung mit zahlreichen zusätzlichen Entscheidungen finden Sie unter http://wohnrecht.manz.at.

4. Auflage 2014. Ca. XVI, 892 Seiten. Geb. EUR 174,– Subskriptionspreis bis 31.12.2014 EUR 156,– ISBN 978-3-214-10664-5

Der Autor Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt und Autor zahlreicher Fachpublikationen, ua der Großen Gesetzausgaben zu MRG/ABGB und WGG/BTVG.

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TOPTITEL DES MONATS]

Die aktuellste Kommentierung zum UStG

Neuauflage / des Kolacny Caganek

Einzigartige Gliederung zur schnelleren Auffindbarkeit von Themen

Erstkommentierung zum neuen Mini-One-Stop-Shop

UStG – Umsatzsteuergesetz 4. Auf l a g e Autor en: M a yr · Ung er ich t

Der „Kolacny/Caganek“ ist wieder da! Einer der Klassiker der steuerrechtlichen Kommentar-Literatur wurde von einem neuen Autorenteam in jahrelanger Arbeit komplett überarbeitet. Die 4. Auflage bietet Ihnen • eine kompakte und prägnante Kommentierung des UStG • unzählige Entscheidungen – alle wichtigen umsatzsteuerrechtlichen Judikate von VfGH, VwGH, UFS/BFG und EuGH

• zahlreiche anschauliche Beispiele und Übersichten zum besseren Verständnis • die neuesten Entwicklungen der Finanzverwaltungspraxis • im Anhang: relevante Gesetze, Verordnungen und Anlagen zum UStG Eingearbeitet wurden die 17 Novellen seit der Vorauflage inkl. aller Änderungen zum 1.1.2015!

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Die Autoren Mag. Mario Mayr, LL.M., und HR Mag. Josef Ungericht sind Mitarbeiter im bundesweiten Fachbereich für Umsatzsteuer. 4. Auflage 2014. Ca. 1.400 Seiten. Geb. Ca. EUR 198,– Subskriptionspreis bis 31.1.2015 EUR 159,– ISBN 978-3-214-06435-8

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[TOPTITEL DES MONATS

Kein Strafprozess ohne den neuen „Fabrizy“! § 491

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StPO

Topaktuell – mit Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014

sprechen und eine Strafe zu verhängen. Dabei darf es sich nur um ein Vergehen und kein Verbrechen handeln. Formell sind ein (mit Einbringung des Strafantrags verbundener) Antrag der StA erforderlich, doch ist das Gericht daran nicht gebunden und kann entgegen dem Antrag eine HV durchführen (vgl ErläutRV 181 BlgNR 25. GP 18). Weiters ist eine Vernehmung des Angeklagten zum Anklagevorwurf gemäß den §§ 164 oder 165 notwendig. Der Angeklagte muss auch nach Information über die Folgen ausdrücklich auf die Durchführung einer HV verzichtet haben (Abs 1 Z 1). Er hat jedoch kein subjektives Recht auf Anwendung des Mandatsverfahrens (ErläutRV 181 BlgNR 25. GP 19). Die Voraussetzungen für die Einstellung wegen Geringfügigkeit (§ 191) oder für ein diversionelles Vorgehen (§ 199; § 37 SMG) dürfen nicht gegeben sein. Das (angerufene) BG muss sich sachlich für zuständig halten (vgl § 450), muss die Tat für strafbar halten und darf keinen Strafaufhebungsgrund und kein Verfolgungshindernis als gegeben erachten (§ 451 Abs 2). Der (angerufene) ER darf keinen Grund für die Zurückweisung des Strafantrags (§ 485 Abs 1 Z 2 oder 3) finden (Abs 1 Z 2). Die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens müssen für die Beurteilung der objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale so1. Teil wie der Straffrage ausreichen. Obgleich ein Geständnis keine zwinAllgemeines und Grundsätze des Verfahrens gende Voraussetzung ist, stellt eine geständige Verantwortung ein wesentliches Beurteilungskriterium dar (ErläutRV 181 BlgNR 1. Hauptstück 25. GP 18 f). Die Rechte und die gerechtfertigten Interessen des OpDas Strafverfahren und seine Grundsätze fers dürfen durch die Erlassung einer Strafverfügung nicht beeinDas Strafverfahren trächtigt sein (Abs 1 Z 3). Nach den ErläutRV (181 BlgNR 25. GP 19) ist im Opferinteresse jedoch eine HV durchzuführen, wenn es § 1. (1) Die Strafprozessordnung regelt das Verfahren zur zielführend erscheint, dem Angeklagten auch mit aller Förmlichkeit Aufklärung von Straftaten, über die Verfolgung verdächtiger Per(insb im Fall von Gewalt in der Familie) seine Tat vor Augen zu sonen und über damit zusammenhängende Entscheidungen. führen. Straftat im Sinne dieses Gesetzes ist jede nach einem BundesErachtet das Gericht die Voraussetzungen für die Erlassung eioder Landesgesetz mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlung. ner Strafverfügung nicht gegeben, so hat es zwingend eine HV anzu- (2) Das Strafverfahren beginnt, sobald Kriminalpolizei beraumen (ErläutRV 181 BlgNR 25. GP 18). oder Staatsanwaltschaft zur Aufklärung eines Anfangsverdachts Mit der Strafverfügung darf nur eine Geldstrafe oder – sofern (Abs. 3) nach den Bestimmungen des 2. Teils dieses Bundesgesetder Angeklagte durch einen Verteidiger vertreten ist – eine nach zes ermitteln; es ist solange als Ermittlungsverfahren gegen unbe§ 43 Abs 1 StGB bedingt nachgesehene, ein Jahr nicht übersteigende kannte Täter oder die verdächtige Person zu führen, als nicht eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Ein Widerruf einer bedingten Person auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben (§ 48 Abs. 1 Z 2), danach wird es als Ermittlungsverfahren gegen diese Person als Beschuldigten geführt. Das Strafverfahren endet durch Einstellung oder Rücktritt von der Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft oder durch gerichtliche Entscheidung. (3) Ein Anfangsverdacht liegt vor, wenn auf Grund bestimmter Anhaltspunkte angenommen werden kann, dass eine Straftat begangen worden ist. IdF BGBl I 2004/19 und I 2014/71

Kompakt und komprimiert – alles Wichtige auf einen Blick

Schrifttum: Berchtold, Die Neuordnung der Immunität, ÖJZ 1979, 505; Fuchs, Zur Neuregelung der Abgeordnetenimmunität, ÖJZ 1980, 253; Koenig, Wahrheit im Strafprozess – Die staatsanwaltschaftliche Sicht, in Soyer, Strafverteidigung – Ethik und Erfolg, 61; Koenig/Pilnacek, Das neue Strafverfahren – Überblick und Begriffe, ÖJZ 2008, 10; Mühlbacher, Grundrechtsschutz durch die Staatsanwaltschaft, JSt 2013, 6; Pilnacek/Pscheidl, Das Strafverfahren und seine Grundsätze, ÖJZ 2008, 629; Zagler, Probleme

StPO und wichtige Nebengesetze 1 2 . Au f l a ge , St a nd 1.1.2015 Auto r: Fa b r izy

Die 12. Auflage bringt Sie rasch und verlässlich auf den neuesten Stand der Strafprozessordnung. 16 Novellen seit der Vorauflage, inkl des Strafprozessrechtsänderungsgesetzes 2014, sind dargestellt. Die Rechtslage ist berücksichtigt mit 1.1.2015, Rechtsprechung und Literatur sind eingearbeitet bis September 2014. Die Aktualisierung hat der Autor zum Anlass genommen, das Werk grundlegend zu überarbeiten und (noch) praxisnäher zu gestalten:

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• Historische Verweise wurden gekürzt, um Raum für die Wiedergabe der umfangreichen Rechtsprechung zu schaffen. • Bei den Nebengesetzen sind jene berücksichtigt, die für die praktische Anwendung des Strafprozessrechts unabdingbar sind und optimal mit Schwerpunkt-Anmerkungen präsentiert werden können. • Das umfangreiche Sachregister macht das Werk zusätzlich benutzerfreundlich. So ist der treueste Begleiter im Strafprozess wieder topfit für den Einsatz in der Praxis!

Der Autor Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy ist Generalprokurator in der Generalprokuratur beim OGH iR und Autor des in der 11. Auflage erschienenen Kurzkommentars zum Strafgesetzbuch sowie Kommentator im Wiener Kommentar zum StGB. 12. Auflage 2014. Ca. XVI, 1.224 Seiten. Geb. Ca. EUR 164,– ISBN 978-3-214-02433-8

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TOPTITEL DES MONATS]

Der „Achitz/Krapf“ in Neuauflage! Muster direkt in Word ausfüllbar

23. Vereinbarung über Altersteilzeit Vorbemerkungen: " Begriff: Unter Altersteilzeit wird die staatlich geförderte Möglichkeit

des Umstiegs älterer Arbeitnehmer auf Teilzeitarbeit verstanden.1 Dabei wird in einer Vereinbarung die Arbeitszeit in einem bestimmten Ausmaß verringert, wobei der Arbeitgeber den Lohnausfall teilweise zu ersetzen hat (§ 27 AlVG). Diese Mehrkosten bekommt der Arbeitgeber teilweise vom AMS in Form des Altersteilzeitgeldes ersetzt. Das Altersteilzeitgeld ist vom Arbeitgeber beim AMS zu beantragen. Die Höhe des Altersteilzeitgeldes hängt von der Art der Altersteilzeit (kontinuierliche Altersteilzeit oder „Blockvariante“) ab. Bei der Blockzeitvariante ist die Einstellung einer Ersatzkraft eine Voraussetzung der Vereinbarung und Gewährung des Alterteilzeitgeldes.2 Zu den gesetzlichen Voraussetzungen zur Gewährung von Altersteilzeit siehe Anm 3.

I. Vertrag – Vertragsanbahnung

nebst Anhängen genau gelesen zu haben und mit seinem Inhalt in allen Teilen einverstanden zu sein.

" Form: Die Altersteilzeitvereinbarung hat schriftlich zu erfolgen und ist

R 22. Datum

dem Antrag auf Altersteilzeitgeld beizulegen.

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . , am . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vertrag

CHECK

abgeschlossen zwischen

1. Vertragsparteien

Arbeitgeber: . . . . . und

R

R 23. Unterschriften ...............

...............

Arbeitgeber

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Die wöchentliche Normalarbeitszeit von bisher . . . . . . . . . Stunden wird ab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . auf . . . . . . . Stunden, das sind . . . . . . % der geltenden Normalarbeitszeit, herabgesetzt.4 Die ab . . . . . . . . . . . . . . geltende Normalarbeitszeit wird wie folgt auf die einzelnen Arbeitstage aufgeteilt: . . . . . . . . . . .

Anmerkungen

2. Reduktion R der Arbeitszeit/Dauer der Altersteilzeit

1) §§ 1 und 2 AngG. Der (arbeitsvertragliche) Angestelltenstatus kann auch vereinbart werden (vgl Muster 5). 2) Die Dauer der Probezeit, die ab Beginn des Dienstverhältnisses zu laufen beginnt, ist grundsätzlich frei wählbar, jedoch gemäß § 19 Abs 2 AngG auf längstens einen Monat beschränkt (zB 12.3 bis 11.4.). Aneinander anschließende Befristungen sind nur bei Vorliegen einer sachlichen Rechtfertigung zulässig (Kettenarbeitsvertrag).

Alternativ: Im Sinne der Blockzeitvereinbarung (§ 27 Abs 5 AlVG) wird vereinbart, dass die Wochenarbeitszeit in einem Durchrechnungszeitraum von . . . . . . . . . . . . Jahren wie folgt verteilt wird, sodass sich eine durchschnittliche Nor-

3) Gemäß § 19 Abs 1 AngG enden befristete Dienstverhältnisse mit Ablauf der Befristung, was eine vorherige Beendigung durch Kündigung grundsätzlich ausschließt. Die Rechtsprechung lässt eine Kündigungsmöglichkeit jedoch dann zu, wenn sie vereinbart ist und ein angemessenes Verhältnis zwischen der Dauer der Befristung und der Häufigkeit der Kündigungsmöglichkeiten besteht. Gesetzliche und kollektivvertragliche Kündigungsfristen und -termine sind zu beachten. Achtung: Die Kündigungsvereinbarung sollte einen erkennbaren Bezug zur Befristung haben!

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4) Wird ein bestimmter Dienstort nicht ausdrücklich vereinbart, so ist dieser aus Natur und Zweck des Dienstvertrages zu ermitteln.

Erläuternde Anmerkungen zu den Vertragsklauseln

Muster für den arbeitsrechtlichen Schriftverkehr Dienstverträge, Vereinbarungen, Mitteilungen, Anträge 5. Auf l a g e Autor en: M a g er l · Th a mm

Dieses Werk enthält klar formulierte, mit zahlreichen Erklärungen einzelner Textpassagen versehene Muster zum gesamten arbeitsrechtlichen Schriftverkehr – ua unter Berücksichtigung der neu geregelten • Pflegefreistellung, • Bildungskarenz und • Altersteilzeit. Mit dem Musterbuch erstellen Sie sämtliche Schriftstücke rechtssicher und zeitsparend: • Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Arbeitszeit, Karenzierung, Dienstfreistellung, Ausbildungskosten oder Sachbezüge,

• Dienstverträge inklusive Telearbeitsvertrag und Dienstverträge nach dem AÜG, • echter Werkvertrag, freier Dienstvertrag und Provisionsvertretervertrag, • die verschiedenen Formen der Beendigung des Dienstverhältnisses, • Vereinbarungen über die Alters- und Elternteilzeit uvm. • Neu aufgenommen wurde die Bildungsteilzeit.

5) Wird im Dienstvertrag der Inhalt der Arbeitspflicht nicht näher beschrieben, so ist diese gemäß § 6 Abs 1 AngG durch den für die betreffende Art der Unternehmung bestehenden Ortsgebrauch bestimmt. In Ermangelung eines solchen sind die den Umständen nach angemessenen Dienste zu leisten. 6) Ist die Entgelthöhe nicht ausdrücklich vereinbart, so ist gemäß § 6 Abs 1 AngG das Entgelt durch den für die betreffende Art der Unternehmung be10

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Die Autoren Mag.a Eva Susanne Magerl ist Juristin in der Abteilung Service für Arbeitskräfte der AMSBundesgeschäftsstelle. Dipl.-Jur. Andreas Thamm ist Rechtsschutzsekretär in der Abteilung Rechtsschutz der AK Wien. 5. Auflage 2014. Ca. 300 Seiten + 1 CD-ROM. Geb. Ca. EUR 96,– ISBN 978-3-214-01112-3

Die CD-ROM ermöglicht die direkte Übernahme und individuelle Bearbeitung der Muster!

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

Österreichs einziger Wegweiser durch das Labyrinth des Medizinrechts

RdM-Abonnenten haben es gut: 20 Jahre Recht der Medizin – heuer zwei Gratishefte zum Abo

RdM – Recht der Medizin G ep f l a n zt : 1994 E rnten p ro Jahr: 6 + Sonderheft zu den Gmundner Medizinrechtstagen

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Redaktion: Christian Kopetzki, Gerhard Aigner, Erwin Bernat, Karl Ennöckl, Meinhild Hausreither, Thomas Holzgruber, Dietmar Jahnel, Matthias Neumayr, Magdalena Pöschl, Reinhard Resch, Hannes Schütz, Lukas Stärker, Karl Stöger, Felix Wallner, Johannes Zahrl

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Gerhard Muzak soll über sein Leben reden, hat aber wenig Zeit. Er liegt mit seinen Teilen des Grundrisses „Verwaltungsverfahrensrecht“ in den Endzügen, auch hat er die Mitautorenschaft zum MKK Bundes-Verfassungsgesetz übernommen, der Anfang 2015 bei MANZ erscheinen wird. „Wir liegen sehr gut in der Zeit“, sagt der Professor. Dass er im Plural spricht, liegt auch daran, dass sein Assistent Christoph Hurich mit im Zimmer sitzt und weiterarbeitet, während Muzak über sein Leben erzählt. Das Arbeitszimmer im Wiener Juridicum ist so wie alle in diesem Gebäude im Stile der 1970er-Jahre. Die Lamellenvorhänge sind zu, „weil die Sonne sonst alles auf heizt“, sagt Muzak, macht sie dann aber doch auf. Der Ausblick ist imposant: Am Dach des gegenüberliegenden Hauses stehen zwei überlebensgroße Männerstatuen und schauen direkt ins Arbeitszimmer „Die habe ich eigentlich noch nie bemerkt“, sagt Muzak fast verwundert. Muzak ist Wiener und wurde 1969 als Sohn eines Arbeiters und einer Verkäuferin geboren. Er wuchs in Floridsdorf auf. Wirklich gerne sei er nicht in die Schule gegangen, aber Mathematik, Geographie und Geschichte haben ihm damals noch am ehesten Spaß gemacht. Als Teenager wollte er Statistiker werden, vielleicht Landschaftsökologie studieren, auch für Politik hat er sich interessiert. Entschieden hat er sich letztendlich aber für die Juristerei – und dass er die richtige Wahl getroffen hatte, merkte er bei der Einführungsvorlesung von Robert Walter, dessen Präzision und Methodik ihm imponierten. Sein Nebenjob während der Studienzeit: Muzak arbeitete an der Neugestaltung von Bahnfahrplänen, „da wäre auch heute noch viel Bedarf“, meint er trocken. Eisenbahnen in jeglicher Hinsicht sind sein Hobby geworden. Muzak blieb an der Universität, wurde Assistent bei Heinz Mayer und schrieb eine Dissertation über „Die Aufenthaltsberechtigung im österreichischen Fremdenrecht“. Diese Arbeit wurde auch das erste Buch, das Muzak bei MANZ publizierte. In seiner Habilitation danach beschäftigte er sich mit dem Thema „Österreichisches, Europäisches und Internationales Binnenschifffahrtsrecht“, nicht nur, weil er sich seit seiner Kindheit neben Eisenbahnen auch für Schiffe aller Art interessierte, „sondern, weil es kein grundlegendes Werk zu diesem Thema gab“. Verkehrsrecht und ganz besonders die Eisenbahn bezeichnet er als seine Stecken-

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pferde, oft konnte er sie mit seinem juristischen Knowhow verschränken. Muzaks Publikationsliste ist nach 20 Jahren an der Universität lang, seit einigen Jahren ist er auch einer der Autoren der Kommentare zum AEUV und zum UG. Seit vielen Jahren beschäftigt sich Muzak mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Er ist neben Dieter Kolonovits und Karl Stöger Mitherausgeber des Grundrisses des Verwaltungsverfahrensrechts. „Es ist eine riesige Reform, die von der Öffentlichkeit gar nicht so wahrgenommen wurde“, bemerkt er. Ausgleich zu seiner Arbeit findet Gerhard Muzak beim Radfahren und Laufen. Seine Leidenschaft gilt dem Reisen per Flugzeug und vor allem mit dem Zug. Ein Wochenende in Tschechien oder Slowenien ist ganz nach seinem Geschmack, gerade eben war er in der Schweiz, nächste Woche wird er mit dem Zug die Peloponnes durchqueren. Seine besondere Vorliebe gilt Gebirgsbahnen. Eine der schönsten, die Muzak befahren hat, ist in Neuseeland die Durchquerung der neuseeländischen Alpen, auch die Rhodopenbahn in Bulgarien fand er beeindruckend. Er kennt jede Lokomotive, jede Garnitur, jedes Gleis- und Streckennetz und hat noch viel vor. „Wo ich überall war, das habe ich im Kopf“, sagt er. Besonders schön sei auch die Strecke Trondheim-Bodø an der nordnorwegischen Küste. Er mag abwechslungsreiche Landschaften, wenn er aus dem Zugfenster schaut, die Strecke der transsibirischen Eisenbahn sei ihm zu langweilig gewesen.

© Mike Ranz

Recht am Zug Gerhard Muzak

GERHARD MUZAK

Verfassungsrecht ler Gerhard Muzak vom Institut für Staatsund Verwaltungsrecht ist ein viel beschäftigter Autor für den MANZ-Verlag. Seine Schwerpunkte: Staatsorganisationsrecht, Verfahrensrecht, Fremdenrecht und Verkehrsrecht – rein zufällig arbeitet Muzak sehr gerne im Zug.

„Wo ich überall war, das habe ich im Kopf“ Apropos langweilig: „Du hast noch vergessen zu erzählen, dass du Politikwissenschaft studiert hast, aber dann aufgehört hast, weil du nur lauter Einser gekriegt hast“, wirft Assistent Hurich ins Gespräch ein. „Ah, stimmt, das habe ich schon ganz vergessen,“ sagt Muzak, da sei keine Basis, nichts Analytisches, gewesen. Plötzlich erinnert das Arbeitszimmer im sechsten Stock des Juridicums fast an ein Zugabteil. Allein: Es wird nicht aus dem Fenster geschaut, sondern juristisches Wissen produziert, das für Österreich die Basis ist. Karin Pollack

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BUCHPR ÄSEN TAT ION

© A. Tuma/BMI

Korruption hat im Sport keinen Platz! im Bundesministerium für Inneres

Wolfgang Pichler (MANZ), Karl Stoss (ÖOC), BM Johanna Mikl-Leitner (BMI), Günther Marek, Eva Marek und BM Wolfgang

2014. 36 Seiten. EUR 9,90

Brandstetter (BMJ)

ISBN 978-3-214-01119-2

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner, Justizminister Wolfgang Brandstetter und der Präsident des Österreichischen Olympischen Comités, Karl Stoss, präsentierten am 20. Oktober im Innenministerium den neuen MANZ-Leitfaden „Korruption hat im Sport keinen Platz!“. MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichler begrüßte die mehr als 60 Gäste aus Ministerium, Justiz, Wissenschaft und Sport und bedankte sich für den schönen Rahmen im Festsaal des BMI. „Wer nach diesem Leitfaden handelt, befindet sich in Zukunft auf der sicheren Seite“, freute sich Innenministerin Mikl-Leitner über das Erscheinen des Büchleins, „der Leitfaden klärt kurz, informativ und praxisnah, was Vereinsfunktionäre dürfen und was nicht.“

„Korruption geht auf Kosten der Allgemeinheit und nimmt der Bevölkerung das Vertrauen in den Rechtsstaat“, sagte danach Justizminister Wolfgang Brandstetter. Auch nach dem Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetz 2012 gebe es in manchen Bereichen in der Praxis für Laien Unsicherheiten, „die mit dem nun vorliegenden Leitfaden beseitigt werden können“. „Wir haben uns einen genau solchen Leitfaden gewünscht, wie er jetzt erschienen ist“, erklärte ÖOC- Präsident Karl Stoss für den Bereich des Sports. Für das Autorenteam Eva Marek, Robert Jerabek und Günther Marek gab die Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien Eva Marek einen kurzen Einblick in das Entstehen des Werks.

Mit den Rednern und Autoren unterhielten sich beim anschließenden Buffet OGH-Präsident Eckart Ratz, VfGH-Vizepräsidentin Brigitte Bierlein, OGH-Vizepräsidentin Brigitte Schenk, Anton Sumerauer, Präsident des OLG Wien, Ilse Maria VrablSanda, Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, Christian Pilnacek, Sektionschef Strafrecht im BMJ, Susanne Reindl-Krauskopf, Vorstand des Instituts für Strafrecht der Universität Wien, Hermann Feiner, Sektionschef im BMI, Andreas Wieselthaler, Direktor des BAK, und viele mehr.

Runde Geburtstage im November/Dezember

• Ulrich Brandstetter • Peter Frank • Werner Jisa • Katharina Koßdorff • Gerhard Kramer • Guido Kucsko

• Matthias Rant • Johannes Reich-Rohrwig • Wolf Szymanski • Helmut Würth MANZ gratuliert herzlich!

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MANZ · INTERN]

„Datenschutz konkret“: Präsentation in der Albert Hall Am 6. Oktober fand vor über einhundert Gästen die Präsentation der neuen MANZZeitschrift „Datenschutz konkret – Dako“ statt. In die Albert Hall in Wien VIII kamen Spitzenvertreter des heimischen Datenschutzrechts aus Bundes- und Landesbehörden, Ministerien, Wissenschaft, Interessenvertretungen und der Privatwirtschaft. Zahlreiche Gäste und Beiräte der Zeitschrift waren aus den Bundesländern angereist. Chefredakteur Rainer Knyrim (Preslmayr) erklärte das Konzept der Zeitschrift und stellte die Redaktionsmitglieder, Viktoria Haidinger (WKO), Markus Oman (O.P.P. Beratungsgruppe), Hans-Jürgen Pollirer (Secur-Data) und Hofrat Ernst M. Weiss vor.

Danach hielt Andrea Jelinek, die Leiterin der neuen Datenschutzbehörde – ganz im Stil der Zeitschrift: kurz und prägnant – ein Impulsreferat zum Thema „Datenschutz quo vadis“, wobei sie auf die europaweiten Entwicklungen im Datenschutz einging und über die Umstrukturierungen in der neuen Behörde berichtete. Ein ausführliches Interview mit Andrea Jelinek enthält die erste Ausgabe der neuen Zeitschrift. Die Gäste nutzten im Anschluss noch ausführlich die Möglichkeit zum Gespräch mit der „Datenschutz-Community“. Jetzt Gratis-Heft bestellen unter http://dako.manz.at

Andrea Jelinek (Leiterin Datenschutzbehörde) mit Dako-Chefredakteur Rainer Knyrim und stv. MANZVerlagsleiter Heinz Korntner (r.)

© IOER/WU

Grundrechte im Fokus am neuen WU-Campus

2014. XXIV, 806 Seiten. Ln. EUR 178,– Egil Levits, Michael Holoubek, Christian Calliess, Stefan Griller (v.l.n.r)

Im modernen Rahmen des kleinen Festsaals des Library und Learning Centers der neuen WU Wien fand unter regem wissenschaftlichem Interesse das Symposium zur Grundrechtecharta der Europäischen Union statt. Georg Lienbacher begrüßte die Teilnehmer und verwies auf die zunehmende Bedeutung der GRC und die starke Präsenz des Themas in der wissenschaftlichen Diskussion und in der Rechtsprechung – ein guter Zeitpunkt für das Erscheinen des ersten österreichischen

ISBN 978-3-214-00878-9

„GRC-Kommentars“ des Herausgeber-Teams Holoubek/Lienbacher, das den Anlass für die Veranstaltung bot. Michael Holoubek führte durch die Vorträge und die jeweils anschließenden Fragen und Wortmeldungen. Egil Levits, Richter am EuGH, wies zur Einleitung seines Vortrags „Der EuGH und die Grundrechtecharta“ darauf hin, dass der Gerichtshof seit dem Vertrag von Lissabon immerhin rund 200 Rechtssachen auf Grundlage der GRC entschieden habe. Christian

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Calliess (FU Berlin) referierte zum Thema „Grundrechtecharta zwischen EuGH und Bundesverfassungsgericht“ und sah dabei in der Auseinandersetzung der Gerichte kein „Kräftemessen“, sondern in erster Linie die Sorge um den hohen Grundrechtsstandard in Deutschland. Stefan Griller (Universität Salzburg) untersuchte kritisch die bisher in Österreich dominierende Frage „GRC und die Höchstgerichte“: Wer ist zuständig für die Wahrnehmung der Charta-Rechte? Die spannenden Referate wurden im Anschluss zum Teil intensiv und kontrovers diskutiert. Unter den Teilnehmern fanden sich die Universitätsprofessoren Harald Eberhard, Christoph Grabenwarter, Johannes Hengstschläger, Heinz Peter Rill, Martin Spitzer, Erich Vranes, Hofrat Erich Pürgy, RA Bernhard Müller, Senatspräsident Elmar Puck, Ministerialrätin Christine Pesendorfer, Ministerialrat Josef Bauer sowie Bereichsdirektor Karl Pauer und Gesandter Andreas Kumin. Im Anschluss eröffnete MANZ-Programmbereichsleiterin Hemma Korinek das Buffet mit Dankesworten an die Autorinnen und Autoren des Kommentars.

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[MANZ · INTERN

Im Oktober dieses Jahres ist zum 50. Mal die EFSlg erschienen: Sie bietet eine Sammlung der Grundsatzund Einzelfallentscheidungen des jeweils vergangenen Jahres zu allen familien- und erbrechtlichen Vorschriften, in diesem Jahr mehr als 3.500 Rechtssätze: • Unterhalts- und Unterhaltsvorschussrecht, Außerstreitgesetz, Sachwalterrecht u.a.m. • fachkundig ausgewählt und systematisch nach Materien geordnet • einzige umfassende Darstellung der Rechtsprechung zum AußStrG • zahlreiche zweitinstanzliche Judikate • kosten- und gebührenrechtliche und VerfahrenshilfeEntscheidungen. Aus diesem Anlass haben wir den Herausgeber, Hofrat des OGH Dr. Edwin Gitschthaler, zum Interview gebeten: MANZ: Herr Hofrat, in diesem Jahr ist der 50. Band der EFSlg erschienen, ein Jubiläum und eine kleine Premiere zugleich: Erstmals steht das „EF“ der Sammlung für „familien- und erbrechtlich“, und erstmals zeichnen Sie als Alleinherausgeber verantwortlich. Welche sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten drei Gründe für mindestens 50 weitere erfolgreiche Bände der EFSlg? Gitschthaler: Die EFSlg ist ein überaus praktisches Werkzeug, das geeignet ist, dem Nutzer viel Zeit zu sparen. Kurz zusammengefasst nimmt die Sammlung ihm einen Teil der Recherchearbeit ab: Die Rechtsprechung des jeweiligen Jahres wird gesichtet, die wichtigsten Entscheidungen werden ausgewählt, die wichtigsten Aussagen in Leitsätze gegossen, der rasche Zugriff durch Gliederung und Verzeichnisse erschlossen. Die Sammlung enthält außerdem eine Vielzahl zweitinstanzlicher Entscheidungen, die mir von Gerichten

Wir trauern um …

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aus ganz Österreich zur Verfügung gestellt werden und deren Inhalt sonst gar nicht zugänglich wäre. Und last, but not least: Die EFSlg ist die einzige umfassende Sammlung der Rechtsprechung zum Außerstreitgesetz – bei dieser Materie gehen wir auch weiterhin über den sonst gesteckten Rahmen des Familien- und Erbrechts hinaus und bieten einen vollständigen Überblick. MANZ: Die EFSlg ist nicht nur als Buch eine Erfolgsgeschichte, sondern gehört auch zu den am meisten abgefragten elektronischen Dokumenten in der RDB. Am Bildschirm wird ja oft anders recherchiert als im Buch. Wie sehen Sie die Online-Nutzung im Vergleich zu Print? Kommen die Vorzüge der Sammlung hier in gleicher Weise zum Tragen? Gitschthaler: Aus meiner Sicht und für meine Arbeit auf jeden Fall. Das Internet hat für die Recherche den großen Vorteil der Zugänglichkeit gigantischer Mengen von Information gebracht. Die Zeit, diese alle zu „durchstöbern“, um die wirklich relevante Information herauszufischen, hat es jedoch leider nicht mitgeliefert. Ich denke nicht, dass eine auch noch so ausgefeilte Online-Volltextsuche mit der gleichen Treffsicherheit zu Ergebnissen führen kann wie die Sammlung via Rechtsdatenbank. Bei uns wird jeder Leitsatz sorgfältig in alle denkmöglichen relevanten Richtungen verstichwortet und ist so in kürzester Zeit auffindbar. Die zweitinstanzliche Judikatur ist, wie gesagt, außerdem zum größten Teil im Internet nicht verfügbar – außer über die EFSlg-Dokumente in der RDB. MANZ: Herzlichen Dank für das Gespräch!

© studiohuger.at

MANZ im Gespräch mit EFSlgHerausgeber Edwin Gitschthaler

Edwin Gitschthaler

2014. XXVIII, 708 Seiten.

Das Gespräch führte Judith Gerngross-Langthaler, Lektorin bei MANZ.

• Rudolf Machacek, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs i.R. und Honorarprofessor für Verfassungsgerichtsbarkeit und Grundrechte an der JKU.

Ln. EUR 214,– ISBN 978-3-214-05145-7

Der Verlag MANZ drückt den Angehörigen sein tief empfundenes Beileid aus und bewahrt seinem Autor ein ehrendes und dankbares Andenken.

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© Jürgen Angel

8. ZVR-Verkehrsrechtstag erstmals an der WU Wien

Armin Kaltenegger (KFV), Birgit Salamon (KFV), Karl-Heinz Danzl (OGH), Martin Spitzer (WU) und Stefan Perner (Uni Klagenfurt)

Der neue Wiener WU-Campus war heuer erstmals Veranstaltungsort des ZVR-Verkehrsrechtstags. WU-Professor Martin Spitzer – neu im Organisationsteam – gelang es, diese erfolgreiche Veranstaltung im Teaching Center der Wirtschaftsuniversität Wien zu „beheimaten“.

Wie schon in den Jahren zuvor konnte eine große Anzahl von Teilnehmern begrüßt werden: An die 300 Personen kamen in den Genuss der hochkarätig besetzten Veranstaltung; u.a. waren auch alle Höchstgerichte bei den Referenten vertreten.

Panel I behandelte das Thema „Das Kind im Recht – Schutz- und Haftungsbestimmungen“. Vor allem die Aufsichtspflichten für Kinder waren Stoff für spannende Diskussionen. Panel II widmete sich dem Straßenverkehrsrecht – Schwerpunkt urbaner Verkehr, u.a. mit Vorträgen zum Radverkehr in Städten. Über erste Erfahrungen mit der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit konnte man sich in Panel III informieren. In Panel IV gab es den Schwerpunkt „Verkehrsunfall“, v.a. zum Begriff des „Schadens“ – behandelt aus materiellrechtlicher, verfahrensrechtlicher und technischer Perspektive. Die Beiträge können wieder in einem ZVR-Sonderheft (ZVR 12a/2014), das im Dezember veröffentlicht wird, nachgelesen werden. Tagungsunterlagen und Fotos unter www.verkehrsrechtstag.at

Eine Überraschungsparty für Christian Kopetzki Fast sieben Monate lang hielten alle Beteiligten dicht. Denn es sollte eine echte Überraschung werden … Am 9. Oktober ging Recht der MedizinSchriftleiter, Christian Kopetzki ahnungslos zur vermeintlichen Redaktionssitzung und wurde in der festlich geschmückten Cafeteria des MANZ Verlags von Redaktion, Wegbegleitern, Kolleginnen und Kollegen sowie Familie auf das Herzlichste empfangen. Hemma Korinek (MANZ), Johannes Zahrl (Österreichische Ärztekammer) und Erwin Bernat (Universität Graz) eröffneten die kleine Feier mit sehr persönlichen Worten und gratulierten dem Jubilar zu seinem runden Geburtstag. Eine musikalische Darbietung, die Interpretation des „Krankenkassenpatienten“ von Hermann Leopoldi, umrahmte die Veranstaltung. Dann war es soweit: Christian Kopetzki bekam ein RdM-Festheft von Verena Jaziri

(MANZ) überreicht, reich gefüllt mit Kurzbeiträgen, verfasst von österreichischen und deutschen Autoren. Die Freude war groß! Aber auch bei den Gästen stieß das Festheft auf Wohlgefallen. Bei Speis und Trank unterhielten sich blendend die Redaktionsmitglieder Meinhild Hausreither (BMG), Matthias Neumayr (OGH und Universität Salzburg), Hemma Korinek, Erwin Bernat, Johannes Zahrl, Christian Kopetzki (3.v.R.) Magdalena Pöschl (Univerund Familie, Susanne Stein, Verena Jaziri sität Wien), Reinhard Resch (Universität Linz), Hannes Schütz (UniverAlle Abonnenten der Recht der Medizin sität Graz), MANZ-GF Susanne Stein, Karl (RdM) erhalten das Festheft 6a gemeinsam mit Stöger (Universität Graz), Felix Wallner der Dezember-Ausgabe zugeschickt. Einen (Ärztekammer OÖ) sowie zahlreiche weitere weiteren Bericht mit Impressionen zur VerPersönlichkeiten aus Wissenschaft und Lehre. anstaltung finden Sie in RdM 6 abgedruckt.

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Datenschutz konkret Die neue Zeitschrift „Datenschutz konkret“ von MANZ informiert fünfmal im Jahr zum Thema Datenschutz. Die neue Fachzeitschrift richtet sich an Datenschutzbeauftragte in Unternehmen, Rechtsabteilungen, Personalabteilungen etc. Die Artikel sind auch in der RDB Rechtsdatenbank aufruf bar.

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Recht und Verwaltung in Wien Handbuch für Wissenschaft und Praxis Herausgeber: Holoubek · Madner · Pauer Die Realverwaltung Wiens – komplett, kompakt, auf einen Blick Dieses Werk ist das sichere Navi durch die vielschichtige §§-Landschaft Wiens, stellt die außergewöhnliche Stellung und die Fülle der Aufgaben übersichtlich dar und behandelt zahlreiche juristische Fragen, die damit einhergehen. Der Bogen der Themen reicht von grundsätzlichen Aspekten der Organisation, des Rechtsschutzes und des Wiener Haushalts bis hin zu speziellen Bereichen

wie Infrastruktur, Soziales, Bildung, Umweltschutz und Wirtschaft. Das umfangreiche Nachschlagewerk bietet: • eine Bearbeitung durch Autoren-Teams aus Wissenschaft und Praxis, • zahlreiche Praxistipps, • eine übersichtliche Struktur mit Inhaltsverzeichnis und Literaturübersicht vor jedem einzelnen Beitrag sowie • ein ausführliches Stichwortverzeichnis.

2014. XX, 988 Seiten. Geb. EUR 178,– ISBN 978-3-214-00816-1

Die Herausgeber: Dr. Michael Holoubek, Univ.-Prof. am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht an der WU Wien und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs. Dr. Verena Madner, Univ.-Prof. am Department Sozioökonomie und Co-Leiterin des Forschungsinstituts für Urban Madner Management and Governance an der W U Wien. Bereichsdirektor Mag. Karl Pauer ist Leiter des Geschäftsbereichs Recht in der Magistratsdirektion der Stadt Wien.

Hans Kelsen: Die Aktualität eines großen Rechtswissenschafters und Soziologen des 20. Jahrhunderts Schriftenreihe des Hans Kelsen Instituts Band 36 Herausgeber: Aliprantis · Olechowski Aus Anlass des 40. Todestages von Hans Kelsen fand im April 2013 an der Akademie von Athen ein Symposion statt, das dem über seine rechtstheoretischen Arbeiten hinausgehenden Werk Kelsens gewidmet war. So behandelten die dort vorgetragenen Referate sowohl die Normentheorie und Philosophie

Kelsens als auch seine Arbeiten als praktischer Verfassungsrechtler, als Soziologe, als Ideologiekritiker, als Demokrat und als Pazifist, die vergleichsweise wenig bekannt sind. In diesem Sammelband können die Aufsätze nun nachgelesen werden.

Die Herausgeber: em. Univ.-Prof. Dr. Nikitas Aliprantis, korrespondierendes Mitglied der Akademie von Athen und Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski, Universität Wien.

2014. XII, 190 Seiten. Br. EUR 44,– ISBN 978-3-214-14757-0

Wiener Naturschutzrecht Herausgeber: Kroneder Rechtsfragen des Natur- und Artenschutzes werden bei der Realisierung von Projekten in jüngerer Zeit verstärkt diskutiert, insbesondere in einer Großstadt wie Wien. Dieser Kurzkommentar zum Wiener Naturschutzrecht bietet nun erstmals eine gesammelte Darstellung sämtlicher einschlägiger Gesetze und Verordnungen.

Kommentiert werden • Wiener Naturschutzgesetz, • Wiener Naturschutzverordnung, • Wiener Nationalparkgesetz, • Wiener Nationalparkverordnung sowie • Wiener Baumschutzgesetz unter Berücksichtigung der aktuellen Judikatur, der Materialien und des Standes der Wissenschaft und Lehre.

Der Herausgeber: Mag. Gerald Kroneder, Abteilungsleiterin-Stellvertreter und Leiter des Bereiches Umweltrecht in der Magistratsabteilung 22 – Umweltschutz der Stadt Wien. Die Autoren: Dr. Sieglinde Schleicher, MMag. Ferdinand Dietrich, Mag. Dr. Niklas Hintermayr, Mag. Dr. Daniel Staudigl BA sind in der Magistratsabteilung 22 für Legistik und Vollziehung des Naturschutzrechts zuständig.

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2014. XVI, 286 Seiten. Geb. EUR 64,– ISBN 978-3-214-09405-8

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[ÖFFENTLICHES RECHT · ZIVILRECHT

Europarecht Unter Einbezug des Verhältnisses Schweiz – EU 2. Auf lage Autoren: Breitenmoser · Weyeneth

2. Auflage 2014. XXVI, 468 Seiten. Br. EUR 64,30 ISBN 978-3-214-01923-5

Das Europarecht befindet sich in einem steten und raschen Wandel, was die zahlreichen Ergänzungen in dieser Neuauflage belegen: Neben den Änderungsverträgen ist dafür vor allem die stark ansteigende Zahl von Rechtsakten und Gerichtsurteilen auf europäischer Ebene verantwortlich. Den Schwerpunkt dieses Buches bilden die allgemeinen Grundlagen und Grundsätze, auf denen die EU aufbaut. Es bietet einen leicht verständlich aufbereiteten Überblick über das Recht der Europäischen Union, der allen Juristen als erste rasche Orientierungshilfe

und Nachschlagewerk bei Rechtsfragen mit europarechtlichen Bezügen dienen soll: • übersichtlich und gut zitierbar durch Gliederung mit Randzahlen • mit Tabellen und Übersichten, die vor allem die Etappen der einzelnen Integrationsschritte nachzeichnen • und zahlreichen Rechtsprechungsbeispielen im Kleindruck, die in jedem Kapitel die erklärten Inhalte veranschaulichen Speziell dargestellt wird auch das rechtliche Verhältnis Schweiz – EU.

Die Autoren: Prof. Dr. Stephan Breitenmoser, Professor für Europarecht an der Universität Basel; Richter am Bundesverwaltungsgericht, St. Gallen. Dr. Robert Weyeneth, Rechtsanwalt; wissenschaftlicher Assistent an der Universität Basel.

Zivilprozessgesetze 2. Band / 1. Teilband: EGZPO, §§ 1–73b ZPO online

3. Auf lage Herausgeber: Konecny Die Neuauflage des Klassikers! Band II/1 setzt die Neuauflage des „Fasching/ Konecny“ fort. • 12 Jahre Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung seit Erscheinen von Band II/1 der Vorauflage wurden eingearbeitet. Somit ist dieser Band wieder auf dem neuesten Stand. Zahlreiche – vielfach tiefgreifende – Novellen der ZPO seit Erscheinen der Vorauflage

Band II/1 erscheint im Dezember 2014. Ca. 1.130 Seiten. Ln. Ca. EUR 230,– Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk (5 Bände + Registerband) ISBN 978-3-214-15761-6 Online-Version: www.manz.at/zpo

wurden in den vorliegenden Band eingearbeitet. Hervorzuheben sind: • Außerstreitreform, • ZVN 2004 und 2009, • 2. GewaltschutzG, • BudgetbegleitG 2009 und 2011, • Kinderbeistand-G. Inhalt von Band II/1: Einleitung, EGZPO, §§ 1–73b ZPO

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny lehrt am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien. Gemeinsam mit Hans W. Fasching, dem Begründer des Kommentars, hat er bereits die 2. Auf lage herausgegeben. Die nunmehrige 3. Auf lage des Kommentars zu den Zivilprozessgesetzen wird von Andreas Konecny allein herausgegeben.

Verträge und Urkunden im Rechtsverkehr mit dem Ausland mit 30. Ergänzungslieferung Autor: Vatter Alles zu internationalen Beglaubigungsregelungen in drei Mappen. Neu mit 30. Ergänzungslieferung: • Änderungen bei Vertragsstaaten Burundi, Buthan, Guyana, Montenegro, Serbien, Zypern, etc Loseblattwerk in 3 Mappen inkl 30. Erg.-Lfg. 2014. EUR 178,– ISBN 978-3-214-10643-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

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• Änderungen der Liste der Staaten, für welche die diplomatische Beglaubigung durch österreichische Konsularbehörden ausgesetzt wurden Alle Informationen rasch auffindbar: Beglaubigungsverträge und Rechtshilfeabkommen Österreichs – länderweise von A bis Z auf bereitet

Der Autor: Regierungsrat Amtsdirektor Wolfgang Vatter war Vorsteher der Geschäftsstelle beim Landesgericht Wiener Neustadt und viele Jahre mit der Beglaubigung von Urkunden im Auslandsverkehr befasst.

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STR AFRECHT]

StPO 22. Auf lage, Stand 1.1.2015 Autorin: Bachner-Foregger Die 22. Auflage dieser handlichen Taschenausgabe stellt die geltende Rechtslage inkl des neuen Strafprozessrechtsänderungsgesetzes 2014 mit aktuellem Stand 1. 1. 2015 dar. Für Praktiker ist sie ein schnelles Nachschlagewerk und für Studierende ein Einstieg in Kernfragen der StPO.

Besonders ansprechend und benutzerfreundlich ist das Werk durch: • knappe und präzise Anmerkungen, • ein ausführliches Stichwortverzeichnis, • plus: Hervorhebung des geänderten Gesetzestextes.

In ng Vorbereitu

Die Autorin: Dr. Helene Bachner-Foregger ist Hofrätin des Obersten Gerichtshofs und Autorin in den Wiener Kommentaren zum StGB und zur StPO. 22. Auflage 2015. Ca. 540 Seiten. Br. Ca. EUR 19,90 ISBN 978-3-214-13090-9

Korruption und Amtsmissbrauch DAS Standardwerk zu den §§ 302, 304 bis 311 StGB 7. Auf lage Autoren: Marek · Jerabek Die 7. Auflage gibt in gewohnter Weise einen umfassenden Überblick über Inhalt und Auslegung der wesentlichen Strafbestimmungen gegen Korruption und Verletzung der Amtspflichten. DAS Standardwerk präsentiert prägnant und kompetent • die richtungsweisende Rechtsprechung des seit 2 Jahren amtierenden OGH-Korruptionssenats 17,

• die daraus abzuleitenden, allgemein gültigen Kriterien für die Praxis • sowie wichtige Fälle zur Veranschaulichung. Durch die umfassende Auf bereitung der relevanten Rechtsgrundlagen und die verständliche Erläuterung der neuesten OGHRechtsprechung für den Alltag der Korruptionsbekämpfung ist ein Maximum an Rechtssicherheit garantiert.

Die Autoren: Mag. Eva Marek ist Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Dr. Robert Jerabek ist Mitglied der Rechtsschutzkommission für das BAK, Rechtsschutzbeauftragter im BMJ und war Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur beim OGH.

7. Auflage 2014. Ca. VI, 150 Seiten. Br. Ca. EUR 32,80 ISBN 978-3-214-03874-8

Der Sachverständigenbeweis im Strafverfahren Veröffentlichungen des Forschungsinstituts für Rechtsentwicklung Band II Autor: Schwaighofer Die Bestimmungen zum Sachverständigenbeweis im österreichischen Strafverfahren sind in den letzten Jahren zunehmend in Diskussion geraten. • Wie ist mit dem Anschein der Parteilichkeit des Sachverständigen iZm Art 6 EMRK (fair trial) umzugehen? Nach widersprüchlichen Entscheidungen des OGH wurden mit dem Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 einige Bestimmungen

zum Sachverständigenbeweis geändert, um die geforderte Waffengleichheit herzustellen. • Wie unterscheidet sich die Rechtslage vor und nach dem StPRÄG 2014? Das Buch beruht auf einem Gutachten, das vom Forschungsinstitut für Rechtsentwicklung in Wien in Auftrag gegeben wurde. Der erste Teil enthält das Gutachten, im zweiten Teil wird die neue, ab 1. 1. 2015 geltende Rechtslage dargestellt und bewertet.

2014. XVIII, 120 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-03881-6

Der Autor: Dr. Klaus Schwaighofer ist ordentlicher Universitätsprofessor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Innsbruck. Er ist Autor von Lehrbüchern und zahlreicher Fachbeiträge sowie Mitautor der Wiener Kommentare zum StGB und zur StPO.

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[WIRTSCHAFTSRECHT

Wiener Kommentar zum GmbHG mit 70. Lieferung Herausgeber: Straube · Rat ka · Rauter

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Der Wiener Kommentar zum GmbH-Gesetz erörtert das gesamte GmbHG – mit Experten aus Universität, Notariat und Anwaltschaft! Komplett überarbeitet und aktualisiert wurden nunmehr folgende Bestimmungen: • §§ 1 und 2 (Zulässige Zwecke und Vorgesellschaft) • §§ 3 und 4 (Eintragung und Gesellschaftsvertrag)

Faszikelwerk in 3 Leinenmappen. 1.-70. Lieferung. EUR 348,– ISBN 978-3-214-17886-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/gmbhg

Neue Komg mentierun zu § 10 b

• § 5 (Firma, Sitz) • § 10 b (Gründungsprivilegierung, mit AbgÄG 2014) • § 75-80 (Geschäftsanteile) Mit Berücksichtigung der fortschreitenden Judikatur und Darlegung der aktuellen Meinungsstände.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. i.R. Dr. Manfred Straube war Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka, LL.M., ist Professor am Department für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration der Donau-Universität Krems. Dr. Roman Alexander Rauter ist bei mslegal milchrahm stadlmann rechtsanwälte in Wien tätig.

Die Praxis des Franchising 3. Auf lage Autoren: Grohmann · Grubhofer Mit Franchising zum Erfolg Die Zahl von Franchisesystemen steigt von Jahr zu Jahr. 2013 waren in Österreich bereits rund 450 Franchisegeber mit fast 7.000 Franchisenehmern tätig. Mit diesem Praxishandbuch erhalten Sie: • einen umfassenden Überblick über Franchising in Österreich (inkl Finanzierung und Förderungen) 3. Auflage 2014. XII, 148 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-07736-5

• Hinweise und Lösungen zu den häufigsten Problembereichen, die beim Franchising auftreten können, aus ua zivil-, gesellschafts-, kartell-, wettbewerbs- und steuerrechtlicher Sicht • einen Mustervertrag zur sofortigen Verwendung • viele Grafiken und Statistiken

Die Autoren: R A Dr. Alexander Grohmann und R A Dr. Gregor Grubhofer, LL.M., sind Partner bei Baier Rechtsanwälte.

Kondiktion auf Sachen von volatilem Wert Schriftenreihe Bank- und Kapitalmarktrecht Band 6 Autor: Radler Im Zuge der Untersuchung der Rückabwicklung bei missglückten Anlageverhältnissen liefert Band 6 der Schriftenreihe zum Bankund Kapitalmarktrecht ua. Antworten auf folgende Fragen: • Wie ist zu verfahren, wenn eine Sache von volatilem Wert (zB ein Wertpapier) zurückgestellt wird? • Wie wirkt sich die Wertveränderung einer Sache im Rückabwicklungsverhältnis aus? 2014. XVIII, 136 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-03448-1

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• Wer hat die Wertminderung des Anlageprodukts zu tragen? Trifft diese stets allein den Verkäufer? • Hat der Anleger mitunter die Möglichkeit, „gefahrlos“ auf Kosten des Verkäufers zu spekulieren, indem er den Vertrag nur im Falle des Wertverlusts der Wertpapiere anficht?

Der Autor: Dr. Moritz Radler ist Senior Lecturer am Institut für Zivilrecht an der Johannes Kepler Universität Linz.

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WIRTSCHAFTSRECHT]

Unternehmensbewertung und Gesellschaftsrecht GVÖ Schriftenreihe Band 4 Herausgeber: Ar tmann · Rüffler · Torggler Die Kunst der richtigen Bewertung Dieses Buch basiert auf der an der Universität Wien abgehaltenen 4. Jahrestagung der GVÖ (Gesellschaftsrechtliche Vereinigung Österreichs), die sich dem Thema „Unternehmensbewertung und Gesellschaftsrecht“ widmete. Mit folgenden Beiträgen: • Grundfragen der Unternehmensbewertung – Bewertungsverfahren und aktuelle Parameter (Ewald Aschauer)

• Spezialfragen der Unternehmensbewertung (Klaus Hirschler) • Das neue Fachgutachten KFS/BW 1 (Gerwald Mandl) • Rechtlicher Rahmen der Unternehmensbewertung (Friedrich Rüffler) • Bewertungsprobleme bei Umgründungen (Martin Winner) • Abfindungsklauseln im Gesellschaftsvertrag (Eveline Artmann) 2014. Ca. 140 Seiten. Br. Ca. EUR 32,– ISBN 978-3-214-15248-2

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Eveline Artmann, Universität Linz. Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüff ler, LL.M. (Schloss Hofen), Universität Wien. Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. (Cornell), Universität Wien.

ZaDiG – Zahlungsdienstegesetz mit 50. Lieferung Herausgeber: Weilinger Mit den Banken-AGB idF 2013! Eine erfolgreiche Verbandsklage des VKI führte 2013/2014 zu Umwälzungen bei den Banken-AGB, die auch eine Überarbeitung des ZaDiG erforderlich machten. Die neue Aktualisierungslieferung arbeitet ua den Niederschlag der konsumentenschutzrechtlichen Erwägungen ein und gibt einen letztgültigen Überblick über den Meinungsstand.

Finden Sie in der aktualisierten Ausgabe alles Wissenswerte zu: • IBAN und BIC, • kontaktlosem Bezahlen, • neuen Technologieformen, • SEPA-Enddate-VO und VO (EU) 2014/248, • umfassende Darstellung der letzten europarechtlichen und nationalen Judikate (etwa zur Zahlscheingebühr). Bleiben Sie auf gewohnt hohem Niveau am letzten Stand!

Der Herausgeber: DDr. Arthur Weilinger ist Universitätsprofessor am Institut für Recht der Wirtschaft an der Universität Wien.

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Faszikelwerk in einer Leinenmappe. 1.-50. Lieferung. EUR 158,– ISBN 978-3-214-00952-6 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/zadig

GesbR-RG Reformgesetz zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts Autorinnen: S. Bydlinski · Fritz Das GesbR-RG, das mit 1. 1. 2015 in Kraft tritt, führt zu den umfangreichsten Änderungen, die die Gesellschaft bürgerlichen Rechts jemals erfahren hat. Die Sonderausgabe zum GesbR-RG erleichtert den Zugang zur neuen Rechtslage durch eine systematische, optisch gut auf bereitete Darstellung und enthält:

• den aktuellen Gesetzestext zum GesbR-RG – Auszüge aus dem ABGB und UGB samt Materialien • eine strukturierte Bearbeitung der Erläuterungen sowie • wertvolle fachliche Anmerkungen der zuständigen Legisten aus dem BMJ.

Die Autorinnen: Hon.-Prof. Dr. Sonja Bydlinski ist Leiterin und Mag. Romana Fritz Legistin der Abteilung für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht im Bundesministerium für Justiz.

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2014. Ca. 200 Seiten. Br. Ca. EUR 38,– ISBN 978-3-214-02217-4

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[STEUERRECHT

Lohnsteuer 2015 Autoren: Hofbauer · Krammer

2014. Ca. 520 Seiten Br. EUR 54,– Im Abonnement EUR 43,20 ISBN 978-3-214-08061-7

jetzt -20% im Abo

Schnelle Antworten zu Lohnsteuer, DB, DZ, FLAG, Kommunalsteuer, Sozialversicherung und Arbeitsrecht – das bietet auch die 35. Auflage dieses bewährten Handbuchs, das vollständig auf den Stand 1.1.2015 gebracht wurde. Berücksichtigt wurden ua • 1. und 2. Abgabenänderungsgesetz 2014 • 1. und 2. LStR-Wartungserlass 2014 • Budgetbegleitgesetz 2014 • Salzburger Steuerdialog 2014 • die wichtigsten Judikate von VwGH und BFG aus 2013 und 2014

In bewährter Form: • sichere Informationen zu mehr als 260 Schlagwörtern von A-Z • mehr als 150 Beispiele, Übersichten und Tabellen • 4 ausführliche und wertvolle Checklisten zum Jahresende • Lohnsteuertabellen und SV-Tabellen für 2015 • Online-Zugang zum kompletten Inhalt • Newsletter mit Infos aus erster Hand

Die Autoren: A Dir Reg.-Rat i.R. Josef Hof bauer ist einer der führenden Experten für Lohnverrechnung in Österreich, Fachbuchautor und Vortragender. StB Mag. (FH) Michael Krammer, Vortragender und Fachbuchautor auf dem Gebiet der Lohnverrechnung. Vormals Mitarbeiter in der Fachabteilung Lohnsteuer im BMF, jetzt im Kabinett des BMF.

BAO – Bundesabgabenordnung mit 13. und 14. Ergänzungslieferung Autoren: Ellinger · Sutter · Urtz

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Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 13. und 14. Erg.-Lfg. 2014. EUR 348,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 1 Erg.-Lfg. EUR 248,– ISBN 978-3-214-10032-2 Online-Version: www.manz.at/bao

Das neue Rechtsmittelverfahren – ausführlich kommentiert Die 13. und 14. Ergänzungslieferung aktualisieren das Standardwerk zur Bundesabgabenordnung umfassend: • ausführliche Kommentierung des neuen Rechtsmittelverfahrens nach dem FinVwGG 2012 • Einarbeitung der Novellen der Jahre 2013 und 2014 (ua BBG 2013 und 1. AbgÄG 2014) sowie des BFGG

• mehr als 500 neue Leitsätze zu Entscheidungen der Höchstgerichte • Aktualisierung des Schrifttums Der BAO-Kommentar bietet Ihnen ein einzigartiges und umfassendes Paket: • Bearbeitung durch ein hochkarätiges Expertenteam aus Wissenschaft und Praxis • prägnante und systematische Kommentierung • Leitsätze zu mehr als 10.000 Entscheidungen • regelmäßige Aktualisierung

Die Autoren: Dr. Wolfgang Ellinger, Sektionschef des BMF iR, Dr. Franz-Philipp Sutter, Hofrat des VwGH, MMag. Dr. Christoph Urtz, Professor an der Universität Salzburg und Rechtsanwalt in Wien.

EStG – Einkommensteuergesetz mit 14. Grundlieferung Herausgeber: Wiesner · Grabner · Wanke

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Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 14. Grundlieferung. 2014. EUR 368,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 1 Erg.-Lfg. EUR 248,– ISBN 978-3-214-03754-3 Online-Version: www.manz.at/estg

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Erstklassige Kommentierung des EStG auf fast 5.000 Seiten Dieses Loseblattwerk ist der einzige Kommentar in Österreich, der die Rechtsentwicklung des EStG 1994 lückenlos für alle Veranlagungsjahre darstellt. Mit der 14. Grundlieferung wurde ein Großteil der lohnsteuerlichen Bestimmungen

im EStG komplett überarbeitet und auf den Stand 1. 9. 2014 gebracht, ua: • § 77 (Lohnzahlungszeitraum) • §§ 82-89 (Haftung, Steuerschuldner, Lohnzettel etc.) Ebenso enthalten: die LuF-Pauschalierungsverordnung 2015 sowie die viel diskutierte Pendlerverordnung.

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Werner Wiesner, Ministerialrat im BMF i.R.; Dr. Roland Grabner, Ministerialrat und Abteilungsleiter im BMF; Dr. Rudolf Wanke, Richter des Bundesfinanzgerichts.

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BAU EN M IET EN WOH N EN]

Dachausbau Autoren: Vitek · Vitek Das Werk behandelt die rechtlichen und technischen Fragen und Fallstricke beim Erwerb und Ausbau von Rohdachböden. Aus rechtlicher Sicht stehen dabei der sichere Erwerb und die Begründung von Wohnungseigentum im Fokus, aus technischer Sicht Fragen der Statik sowie auf welche bautechnischen Details vorbeugend zu achten ist.

Das Werk gliedert sich in die Kapitel: • Baurechtliche Grundlagen • Eigentumserwerb • Planung • Baubewilligung • Ausbau • Verwertung • Baumängel

Die Autoren: Mag. Claudia Vitek, Rechtsanwalt, Liegenschafts- und Baurechtsexpertin, Mediatorin, Mitglied im Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien, Kanzlei: Burka Vitek Moser Rechtsanwälte. Ing. Thomas Vitek, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Bauwesen und Mitglied des Österr. Normungsinstituts, geschäftsführender Gesellschafter der Contec Immobilien GmbH, Präsident des ÖIBI.

2014. XII, 170 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-06724-3

MietSlg – Mietrechtliche Entscheidungen Band LXV Herausgeber: Pfiel Der unverzichtbare Arbeitsbehelf für alle mit miet- und wohnrechtlichen Fragen befassten Rechtsanwender steht auch heuer wieder in gewohnter Qualität zur Verfügung! Band 65 enthält: • Mietrechtliche Judikatur des OGH, VfGH, VwGH und der Unterinstanzen aus dem Jahr 2013

• 926 Leitsätze, 19 Entscheidungen im Volltext • Rasche Übersicht durch Zuordnung der Entscheidungen zu den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen • Fundstellenangabe bei bereits veröffentlichten Entscheidungen • Umfangreiche Register

Der Herausgeber: Dr. Franz Pfiel, Hofrat des VwGH. Die Bearbeiter: Mag. Manfred Feiel, Hofrat des VwGH, Dr. Ernst Gall, Senatspräsident des VwGH i.R., Mag. Fritz Iby, Richter des OLG Wien, Dr. Anneliese Kodek, Richterin des OLG Wien, Dr. Maria Reden, Richterin des OLG Wien.

2014. 722 Seiten. Ln. EUR 212,– ISBN 978-3-214-05729-9

Handbuch Immobilien & Steuern mit 25. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Stingl · Nidetzky Ausgehend vom Zivilrecht finden Sie im „Stingl/Nidetzky“ für alle Immobilienfragen eine Darstellung der steuerlichen Folgewirkungen. Kompetente Steuerberater und Rechtsexperten mit langjähriger Erfahrung bereiten die Materie in übersichtlichen Strukturen auf und bieten dadurch konkrete Lösungen und Entscheidungshilfen für die Praxis.

Neu in der 25. Aktualisierungslieferung ua: • Überarbeitung aufgrund der Novellen zum Immobilien-Investmentfondsgesetz unter Berücksichtigung AIFMG • Grundstücksschenkungen innerhalb und außerhalb des Familienverbandes • Grunderwerbsteuer bei Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft

Die Herausgeber: Prof. Ing. Mag. Walter Stingl ist Steuerberater und Immobilientreuhänder in Wien, Fachautor sowie Lektor an der Donau-Universität Krems. Dkfm. Gerhard Nidetzky ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien und Autor zahlreicher Publikationen zum Thema Steuerrecht.

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Loseblattwerk in 1 Mappe mit CD-ROM inkl. 25. Akt.-Lfg. 2014. EUR 248,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Akt.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-17700-3

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[ARBEITSRECHT

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht online

mit 152. Ergänzungslieferung Autor: Dittrich Neu aufgenommen: • Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Auszug) Zur Gänze neu bearbeitet: (Rechtsprechung und Schrifttum auf neuestem Stand) • Europäische Menschenrechtskonvention

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 152. Erg.-Lfg. 2014. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14383-1 Online-Version: www.manz.at/arbr

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Arbeiterkammer-Wahlordnung Wirtschaftskammergesetz Betriebsrats-Wahlordnung 1974 Betriebsrats-Geschäftsordnung 1974 Sozialministeriumservicegesetz Betriebspensionsgesetz Universitätsgesetz 2002 (Auszug), ua

Der Autor: Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich war Leiter der Zivilrechtssektion im BM für Justiz und war Herausgeber zahlreicher Publikationen des M ANZ Verlages. Seine fundierte Sachkenntnis und reiche Erfahrung kommen den Lesern seit vielen Jahren zugute.

System des österreichischen Sozialversicherungsrechts mit 27. Ergänzungslieferung Herausgeber: Tomandl

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 27. Erg.-Lfg. 2014. EUR 258,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-12476-2

Komplexe Materie – verständlich dargestellt • Laufend aktualisierte Informationen für Praktiker und Wissenschafter • in klar strukturiertem Auf bau • von namhaften Autoren auf bereitet mit » aktueller Rechtsprechung und neuestem Schrifttum » Fundstellenangaben zur Vertiefung • Information, die ins Auge springt – fette Hervorhebungen der Schlagworte

Die 27. Ergänzungslieferung umfasst die Kapitel • 0. Allgemeiner Teil • 1. Das Versicherungsverhältnis • 2.3. Das Leistungsrecht der Unfallversicherung • 2.4. Das Leistungsrecht der Pensionsversicherung • 3. Sozialversicherungsrechtliche Modifikationen des Schadenersatzrechts • 4. Die Organisation der Sozialversicherung • 7. Internationales Sozialversicherungsrecht

Der Herausgeber: Dr. Theodor Tomandl, em. Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist der profilierteste Vertreter der österreichischen Sozialrechtswissenschaft.

Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen Band 82 Herausgeber: Weiß Die wichtigsten Entscheidungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts! Band 82 mit den Entscheidungen aus 2013: • Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen mit ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform, • ein Mehr an Information: die wichtigsten unterinstanzlichen Entscheidungen in Leitsatzform, 2014. II, 394 Seiten. Ln. EUR 254,50 ISBN 978-3-214-09100-2

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• fachkundige Auswahl und Auf bereitung durch Dr. Dieter Weiß, Richter des OLG Linz, • ausführliches Jahresregister mit systematisch gegliederten Leitsätzen, einem Verzeichnis der berührten Gesetzesstellen und einer Übersicht über die Aktenzeichen.

Der Herausgeber: Dr. Dieter Weiß ist Richter des Oberlandesgerichtes Linz und Autor zahlreicher Publikationen insbesondere im Bereich des Arbeitsrechts.

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ARBEITSRECHT · STUDIUM UND PR A XIS]

Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht mit 41.–50. Lieferung Herausgeber: Spiegel Der kompakte Kommentar zum Zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrecht! Mit den neuen Lieferungen erfolgt eine Aktualisierung der Kommentierung der EU-Regelungen. • Völlig neu ist die PatientenmobilitätsRichtlinie 2011/24/EU und deren Umsetzung in Österreich im SozialversicherungsErgänzungsgesetz. • Ferner wurden neue detaillierte Ausführungen im Bereich der grenzüberscheiten-

den Kostenverrechnung zwischen den Krankenkassen, • Erläuterungen zu den Auswirkungen der neuen Leistungen in Österreich wie zB Rehabilitations- und Umschulungsgeld aber auch • Hinweise und Kommentare zu den jüngsten Entscheidungen der Gerichte unter anderem zu den Ansprüchen von EWRPensionisten auf Ausgleichzulage aufgenommen.

Die Autoren: MMag. Herta Baumann; Ass.-Prof. Mag. Dr. Elias Felten; Ministerialrat Mag. Manfred Pöltl; Prof. Ministerialrat Dr. Bernhard Spiegel (Hrsg) und Mag. Bernhard Zaglmayer (M AS) haben langjährige Erfahrung mit dem zwischenstaatlichen Recht der sozialen Sicherheit.

Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. 41. – 50. Lfg 2014. EUR 148,– ISBN 978-3-214-17505-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Strafrecht in Fällen & Lösungen Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht Autoren: Sagmeister · Komenda · Madl · Höcher Dieses neue Studienbuch schlägt eine Brücke zwischen klassischen Lehrbüchern und reinen Casebooks. In elf Fällen werden zentrale Fragestellungen aus AT und BT, die typischerweise in Strafrechtsprüfungen aufgeworfen werden, auf bereitet. Mit: • umfassender Einleitung: erläutert eine Vielzahl an Detailfragen zur Falllösung. • kommentiertem Lösungsvorschlag: neben der eigentlichen Falllösung enthält dieser

auch theoretische Ausführungen zu den jeweils behandelten Themen und erklärt nicht nur, was richtig ist, sondern auch warum. • unkommentiertem Lösungsvorschlag: gewährleistet eine möglichst realitätsnahe Prüfungsvorbereitung und beschränkt sich auf jene Ausführungen, die bei einer Klausur tatsächlich Punkte bringen.

Die Autoren: Julia Sagmeister, LL.M. (WU), Peter Komenda, LL.M. (WU) BSc (WU), Patrick Madl, LL.M. (WU) BSc (WU), Mag. Markus Höcher – alle Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht, Wirtschaftsuniversität Wien.

2014. XXVI, 204 Seiten. Br. EUR 31,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 24,80 ISBN 978-3-214-01911-2

Österreichisches Versicherungsvertragsrecht Eine Einführung Autoren: Straube · Gisch · Berisha In diesem neuen Skriptum werden die wesentlichen Eckpfeiler des österreichischen Versicherungsvertragsrechts aus Sicht von Wissenschaft und Praxis dargestellt: • Versicherungsbegriff und -arten • Rechtsgrundlagen des Versicherungsvertragsrechts • Abschluss, Veränderung und Beendigung des Versicherungsvertrages

• Rücktrittsrechte und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers • Pflichten des Versicherers • Überblick über die im VersVG geregelten Versicherungszweige Dieses Skriptum richtet sich an postgraduale rechtswissenschaftliche oder interdisziplinäre Studiengänge sowie an technische Studien der Finanz- und Wirtschaftsmathematik.

Die Autoren: Univ.-Prof. i.R. Dr. Manfred Straube ist nunmehr Universitätslektor an der TU Wien. Mag. Erwin Gisch, MBA, ist Geschäftsführer des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten in der WKO. Lic. iur. Arlinda Berisha, LL.M., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Department für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration.

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2014. XIV, 106 Seiten. Br. EUR 21,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 16,80 ISBN 978-3-214-01116-1

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[ S T U DI U M U N D PR A X I S · SAC H BUC H · FAC H BUC H

Bürgerliches Recht Band I: Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Familienrecht 14. Auf lage Autoren: Koziol – Welser/Kletečka Das für Juristen aller Fachrichtungen nicht wegzudenkende Standardwerk zum bürgerlichen Recht erscheint nun in 14., aktualisierter Auflage. Die Änderungen in Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung seit der letzten Auflage sind eingearbeitet.

14. Auflage 2014. XXXVI, 674 Seiten. Geb. EUR 58,– ISBN 978-3-214-14710-5 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 46,40 ISBN 978-3-214-14712-9

Band I: • Allgemeiner Teil • Sachenrecht • Familienrecht

Seit Jahrzehnten das führende Lehrbuch und Nachschlagewerk: • übersichtlich und prägnant, dennoch umfassend • anschauliche Beispiele • ausführliche Hinweise auf Rechtsprechung und Lehre • benutzerfreundliches Register

Der Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka lehrt Bürgerliches Recht an der Universität Salzburg.

Insolvenzrecht 3. Auf lage Autoren: Dellinger · Oberhammer · Koller Dieses praktische Rechtstaschenbuch stellt das für die Diplomprüfung aus zivilgerichtlichem Verfahren notwendige Prüfungswissen im Bereich des Insolvenzrechts übersichtlich und präzise dar. Mit vielen Beispie-

len und Querverbindungen wird der Zugang transparent gemacht. Gegenüber der Vorauflage wurde das Werk einer kompletten Überarbeitung unterzogen.

Die Autoren: Dr. Markus Dellinger ist ao. Universitätsprofessor am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Dr. Paul Oberhammer ist Universitätsprofessor für Zivilverfahrensrecht sowie Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Dr. Christian Koller ist Assistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien. 3. Auflage 2014. Ca. XIV, 290 Seiten. Br. Ca. EUR 41,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 32,80 ISBN 978-3-214-09022-7

Handbuch Medizinrecht für die Praxis online

mit 19. Ergänzungslieferung Herausgeber: Aigner · Kletečka · KletečkaPulker · Memmer Das Standardwerk zum Medizinrecht! Das Werk bietet alle wichtigen Rechtsgrundlagen des Gesundheitswesens: • Behandlungsverhältnis • Konfliktlösung • Berufsrechte • Organisations- und Unternehmensrecht • Arzneimittel und Medizinprodukte

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 19. Erg.-Lfg. 2014. EUR 198,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 128,– ISBN 978-3-214-09978-7 Online-Version: www.manz.at/medizinrecht

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Neu in der 19. Ergänzungslieferung: • Universitätskliniken • Gewebesicherheitsrecht • zahlreiche Updates + kostenlose dritte Mappe!

Die Herausgeber: Sektionschef Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner, Leiter der Sektion II Recht und gesundheitlicher Verbraucherschutz im BM für Gesundheit. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka, Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Mag. Dr. Maria Kletečka-Pulker, Institut für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien. Ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Memmer, Institut für Römisches Recht der Universität Wien.

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SAC H BUC H · FAC H BUC H]

Landwirtschaftlicher Hofjurist Rechtstipps für Bauern, Grund- und Waldeigentümer 7. Auf lage Autor: Putz Auch die 7. Auflage beantwortet die häufigsten Rechtsfragen, die sich im Leben einer bäuerlichen Familie stellen – verständlich und mit Beispielen untermauert: • Was ist bei der bäuerlichen Hofübergabe zu beachten? • Wie schütze ich meine Rechte als Grund-/ Waldeigentümer? • Welche Bestimmungen gibt es im Forst-, Bienenzucht-, Jagd- und Fischereirecht? • Welche Besonderheiten gibt es im Agrarverfahren?

Auch als E-Book erhältlich!

• Was gilt für den Betrieb einer Buschenschank, eines Webshops & Urlaub am Bauernhof ? Neu in der 7. Auflage: • Betrieb eines Webshops • Berücksichtigung der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit • Übersichtskapitel „Die österreichische Rechtsordnung“ • u.v.m.

Der Autor: Mag. Dr. Gerhard Putz ist Vortragender, Autor zahlreicher Fachartikel und seit vielen Jahren in der landwirtschaftlichen Rechtsberatung tätig.

7. Auflage 2014. 302 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN Buch: 978-3-214-07805-8 E-Book: EUR 16,99 ISBN pdf: 978-3-214-07806-5 ISBN ePub: 978-3-214-07807-2

Familienfreundlichkeit im Betrieb Rechtliche, organisatorische und kulturelle Umsetzung in der Praxis Autoren: Rieder · Mer tinz · Wenzl Machen Sie Ihr Unternehmen fit für Vereinbarkeit von Beruf und Familie! Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist ein Schlüsselthema für attraktive Arbeitgeber und solche, die es werden wollen. Demografische Veränderungen, komplexe rechtliche Rahmenbedingungen, aber auch eine neue Werthaltung der Generationen „Y“ und „Z“ erfordern eine Beschäftigung mit der Work-

Life-Balance. Was bedeutet es, ein familienfreundliches Unternehmen zu sein? Wo anfangen? Wie umsetzen? Die Autoren schildern in ihrem Buch, welche Möglichkeiten und Handlungsfelder es gibt, um ein Unternehmen familienfreundlich zu gestalten. Neben Beschreibungen und Best Practices finden Sie auch rechtliche Tipps und Muster für eine gelungene Umsetzung.

Die Autoren: Mag. (FH) Peter Rieder ist Unternehmensberater und Auditor für das Audit berufundfamilie des BMFJ. Dr. Anna Mertinz ist Rechtsanwältin mit Spezialisierung im Arbeitsrecht und leitet den Bereich Employment Law bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte. Mag. Elisabeth Wenzl ist Geschäftsführerin der Familie & Beruf Management GmbH.

2014. XIV, 262 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-08311-3

Führungsaufgabe: Veränderung gestalten Konzepte und Praxishinweise zur erfolgreichen Umsetzung Autoren: Gölzner · C. Schmoll Gestalten Sie Veränderung! Jedes Veränderungsvorhaben ist einzigartig und widersetzt sich Patentlösungen. Veränderung in Unternehmen zu gestalten und umzusetzen, wird immer mehr zu einer zentralen Führungsaufgabe. Dieses Buch liefert Führungskräften Grundlagen, Konzepte, konkrete Instrumente und zahlreiche Praxisfälle zur erfolgreichen Umsetzung der eigenen Veränderungsvorhaben.

Behandelt werden ua folgende Fragestellungen: • Aus welchem Blickwinkel kann eine Organisation gesehen werden? • Wie sieht ein Grundmodell aus, um Veränderungen zu gestalten? • Welche Kompetenzen braucht eine Führungskraft in Veränderungsprojekten? • u.v.m. 2014. Ca. 188 Seiten. Br. Ca. EUR 29,– ISBN Goel

Die Autoren: Dr. Herbert Gölzner ist Professor und Fachbereichsleiter für Human Resource Management, Leadership & Organisationsentwicklung an der Fachhochschule Salzburg. Dr. Clemens C. Schmoll arbeitet als Organisationsentwickler und Führungskräfte-Trainer in Innsbruck.

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[EMPFEHLENSWERTES · MANZ INTERN

Für Sie gelesen Tannert FinStrG – Finanzstrafgesetz 9. Auflage 2014. XXX, 952 Seiten. Geb. EUR 118,– ISBN 978-3-214-11651-4

„Ein unverzichtbares Werk für jeden Finanzstrafrechtler!“ (Hubert W. Fuchs, AFS 5/2014)

„Ein idealer Begleiter zu jeder Verhandlung!“ (RdW 10/2014)

„Die neue Auflage des Taschenkommentars enthält aktuelle Aspekte und Judikatur […] der Darstellung und Kommentierung der neuen Bundesfinanzgerichtsbarkeit [wird] besonderes Augenmerk beigemessen.“ (RWP 4/2014)

Der glückliche Truthahn, der Tag für Tag mehr Futter erhält und so immer fetter und zufriedener wird, übersieht nur allzu oft das Schlachtmesser, welches am vermeintlichen Höhepunkt seinem Leben ein jähes Ende bereitet. Dieses Bild stehe stellvertretend für die Flut an Anlegern, die gerade dann einsteigen, wenn der Boom am größten und sein Ende bereits vorprogrammiert ist, so Wirtschaftsphilosoph und Autor Rahim Taghizadegan beim Autorengespräch im Rahmen der Reihe Mehrwissen im Wiener Forum Mozartplatz am 2. Oktober. Die Kombination aus undurchsichtigen Finanzmärkten, verunsicherten Anlegern und Experten, die oft wirtschaftliche Zusammenhänge übersehen, werde unweigerlich zu einem weiteren ökonomischen Desaster führen.

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In seinem neuen Buch „Österreichische Schule für Anleger“ empfiehlt Taghizadegan, sich in Zeiten des Wirtschaftswachstums zurückzulehnen und eine abwartende Position einzunehmen, um gerüstet zu sein für die unvermeidlichen Phasen der Stagnation. Dies sei eine recht ungewöhnliche, aber ökonomisch gesunde Sichtweise, die sich ganz dem Prinzip der Nachhaltigkeit verschrieben hat. Politiker und Ökonomen seien die beiden Berufsgruppen, die in punkto wirtschaftlicher Prognosen am meisten daneben liegen. Nach einer abschließenden Diskussion mit dem Publikum gab es wieder Brötchen von Ströck.

© fotografiefetz

Autorengespräch „Österreichische Schule für Anleger“ mit Rahim Taghizadegan

Martin Etlinger (MC Wien), Thomas Eisenmenger (MANZ), Rahim Taghizadegan, Richard Jank (B2B Network) (v.l.n.r.)

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EMPFEHLENSWERTES]

Literaturempfehlungen der Buchhandlung Law and Disorder

Der Chef, den ich nie vergessen werde

Absurdly funny moments from the courts

Der Wiener Kongress Diplomaten, Intrigen und Skandale

Wie Sie Loyalität & Respekt Ihrer Mitarbeiter gewinnen

Autor: Sevilla, Charles M.

Autor: Groth, Alexander

Autorinnen: Ehrlich, Anna; Bauer, Christa

More hilarious, unbelievable-but-true stories from American courts. Charles M. Sevilla finds comic gems in court transcripts — and now brings readers a delightful, all-new collection. Starting with a chapter on the defendants (one of whom, when asked his marital status, replies after a long pause, "Adequate") and following with sections on lawyers, experts, witnesses and evidence. Stories from the previous books have become viral Internet sensations.

Großartige Führungskräfte sind vor allem großartige Persönlichkeiten. Und eine große Persönlichkeit steckt in den meisten Menschen – muss aber freigelegt werden. Deshalb zeigt Alexander Groth in diesem Buch, wie jeder Manager seine starken persönlichen Eigenschaften nach und nach entwickeln kann. Nur so hinterlässt man Spuren in den Unternehmen sowie in den Köpfen und Herzen seiner Mitarbeiter. Dies ist die größte Auszeichnung, die ein Manager erreichen kann.

Aus ganz Europa strömten im Herbst 1814 Könige mit ihren Familien, Hocharistokraten und Damen mit ihrem Gefolge, Diplomaten und Abgesandte mit ihren Sekretären, aber auch jede Menge Menschen, die einfach Geld verdienen wollten, nach Wien. Die Freude über Napoleons Niederlage wurde von den Siegern ausgiebig gefeiert. Die Verhandlungen gestalteten sich äußerst schwierig. Trotzdem gelang es, eine europäische Friedensordnung zu schaffen, die ein halbes Jahrhundert lang hielt.

Campus. 2014. EUR 25,70 ISBN 978-3-593-50134-5

Amalthea. 2014. EUR 24,95 ISBN 978-3-85002-865-3

W.W. Norton. 2014. EUR 13,90 ISBN 978-0-393-34953-5

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Schon bestellt? Grabenwarter · Ohms B-VG – Bundes-Verfassungsgesetz mit Nebenverfassungsrecht 13. Auflage 2014. XX, 622 Seiten. Br. EUR 16,– ISBN 978-3-214-01262-5 Die neue Auflage der B-VG Taschenausgabe gibt die überaus intensive und weitreichende Tätigkeit des Verfassungsgesetzgebers der letzten Gesetzgebungsperiode wieder. Sie bietet einen kompakten Überblick über das Verfassungsrecht mit Stand 1. 7. 2014 und informiert damit beispielsweise über: • die Neugestaltung der Verwaltungsgerichtsbarkeit, • die neuen Aufgaben der Volksanwaltschaft zur Durchführung des OPCAT, • die Neuerungen hinsichtlich der Weisungsbindung und der Staatsziele sowie • den neu eingeführten Parteiantrag auf Normenkontrolle. Ferner umfasst sie neben der EMRK in der Fassung des Protokolls Nr 14 die Charta der Grundrechte der EU.

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Wiedermann · Wilplinger (Hrsg) Das Familienunternehmen im Steuerrecht 2014. XXIV, 244 Seiten. Geb. EUR 58,– ISBN 978-3-214-06895-0 Mit diesem Handbuch behalten Sie den Überblick bei: • der Wahl der geeigneten Rechtsform • dem Rechtsformwechsel im Rahmen einer Umgründung • ertragsteuerlichen und verkehrsteuerlichen Belastungen • umsatzsteuerlichen Herausforderungen • Fragen der Unternehmensnachfolge und Unternehmensübertragung • dem Verhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft • Betriebsprüfungen Anschauliche und praxisrelevante Beispiele illustrieren die jeweiligen Themenbereiche. Die aktuelle Rechtslage der Kapitalvermögens- und Immobilienbesteuerung fand ebenso Berücksichtigung wie die seit 1. 6. 2014 bestehende Neuregelung der Grunderwerbsteuer.

U. Torggler (Hrsg) GmbHG 2014. XLVI, 912 Seiten. Geb. EUR 148,– ISBN 978-3-214-02854-1 Dieser neue Kurzkommentar erläutert das GmbH-Gesetz konzentriert und mit der notwendigen wissenschaftlichen Tiefe. Das handliche Format berücksichtigt neben aktueller Judikatur und Literatur selbstverständlich sowohl die Änderungen zum AbgÄG 2014 als auch das GesRÄG 2013. Der Herausgeber und das hochkarätige Autorenteam aus Wissenschaft und Praxis stehen für eine anspruchsvolle und den Bedürfnissen gerecht werdende Darstellung.

Runggaldier · G. Schima Manager-Dienstverträge 4. Auflage 2014. XXVI, 350 Seiten mit CD-ROM. Geb. EUR 89,– ISBN 978-3-214-08331-1 Die 4. Auflage des bewährten Werkes enthält alle praktisch relevanten Informationen zur Rechtsstellung von Vorstandsmitgliedern, Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Aus gesellschafts-, arbeits- und steuerrechtlicher Sicht werden ua folgende Themen grundlegend und detailliert beleuchtet: • Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern • Sachbezüge, Boni, Aktienoptionen sowie Abfertigungen • Beschäftigung im Ausland Mit sechs sofort einsetzbaren Musterverträgen auf CD-ROM.

Brugger Unternehmenserwerb 2014. XXVIII, 552 Seiten. Geb. EUR 118,– ISBN 978-3-214-05923-1 Die Materien Unternehmens- und Anteilskauf haben in der heutigen Geschäftswelt einen so hohen Stellenwert wie niemals zuvor. Umso vielfältiger sind die Rechtsgebiete, die hiervon berührt werden. Das Handbuch behandelt anschaulich und sehr praxisnah alles zu Share Deal und Asset Deal, Due Diligence, Grundsätzen der Unternehmensbewertung, steuerrechtlichen Aspekten bis hin zu fusions- und kartellrechtlichen Themen. Abgerundet wird dieses Grundlagenwerk durch zahlreiche Text- und Fallbeispiele sowie Praxistipps, unzählige Vertragsklauseln aus realen Fällen, Muster und diverse Checklisten.

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Olechowski · Gamauf (Hrsg) Rechtsgeschichte & Römisches Recht 3. Auflage 2014. XXIV, 564 Seiten. Br. EUR 56,– ISBN 978-3-214-00885-7 Das Studienwörterbuch informiert rasch und sicher über die im Studium wesentlichen Bereiche des Römischen Privatrechts und der Europäischen Rechtsgeschichte. Es unterstützt mit konzentrierter Information wirksam das Studium und verweist auf weiterführende Literatur. Fast 4.000 Jahre Rechtsgeschichte werden auf rund 500 Seiten vereint, ein Anhang enthält 8 Landkarten zur Europäischen Verfassungsgeschichte. Die 3. Auflage wurde auf den aktuellen Stand der Forschung gebracht, einige Artikel völlig neu verfasst.

Kolonovits · Muzak · Stöger Verwaltungsverfahrensrecht 10. Auflage 2014. XL, 820 Seiten. Geb. EUR 61,– ISBN 978-3-214-18437-7 Dieses Standardwerk der österreichischen Rechtsliteratur liefert allen Studierenden und Praktikern Klarheit im öffentlichen Verfahrensrecht. Es wurde in der 10. Auflage im Hinblick auf die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit komplett überarbeitet. Die Kernbereiche des Verwaltungsverfahrens wie das Allgemeine Verwaltungsverfahren (AVG), das Verwaltungsstrafverfahren einschließlich des Allgemeinen Teils (VStG) und das Verwaltungsvollstreckungsrecht (VVG und EU-VStVG) werden ebenso wie das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte (VwGVG) und des Verwaltungsgerichtshofes (VwGG) umfassend und mit hohem Praxisbezug dargestellt. Besonders lesefreundlich sind die weiterführenden Literatur- und Rechtsprechungshinweise.

Perner · Spitzer · Kodek Bürgerliches Recht 4. Auflage 2014. X, 762 Seiten. Glossar 220 Seiten. Br. EUR 68,– ISBN 978-3-214-11254-7 Der Leser erarbeitet den elementaren Stoff in drei Schritten: L Lernen: Klare Darstellung des zentralen Stoffes. Ü Üben: Fragen zur gezielten Prüfungsvorbereitung. W Wissen: griffige Definitionen zum raschen Nachschlagen. Anhand von unzähligen Schlagwörtern kann der erlernte Stoff schließlich wiederholt und mit dem dazu gehörigen Glossar überprüft werden – die 1.000 wichtigsten Begriffe des Bürgerlichen Rechts auf einen Griff ! Die 4. Auf lage wurde auf den neuesten Stand gebracht, insbesondere hinsichtlich des Verbraucherrechte-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (VRUG) und des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG). Plus: E-Learning auf http://studium.manz.at

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at

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Normalkostentarif II. Klagen, die im Mahnverfahren zu erledigen sind, nach Tarifpost 3 b) Im elektronischen Rechtsverkehr über Euro bis Euro

ALL ET A GE ME RIFE I N GE RIC DEN HTE

1 2 3 4 5 6 7 8 8a

Klage ................................................... Einheitssatz ......................................... Erhöhungsbetrag (§ 23a RATG) .......... Verdienstsumme ................................. Pauschalgebühr .................................. Normalkosten (ohne USt.)................ 20 % USt. ............................................ Normalkosten mit USt. ..................... bei 1 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................ 8b bei 2 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................ 8c bei 3 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................

0 40

40 70

70 110

110 150

150 180

180 300

300 360

26,00 31,20 3,60 60,80 22,00 82,80 12,16 94,96 104,02 13,30 24,20 108,56 13,88 25,30 113,09 14,45 26,40

39,00 46,80 3,60 89,40 22,00 111,40 17,88 129,28 141,78 19,60 24,20 148,02 20,45 25,30 154,27 21,31 26,40

51,80 62,16 3,60 117,56 22,00 139,56 23,51 163,07 178,95 25,79 24,20 186,88 26,93 25,30 194,82 28,07 26,40

57,10 68,52 3,60 129,22 22,00 151,22 25,84 177,06 194,34 28,36 24,20 202,98 29,61 25,30 211,61 30,87 26,40

57,10 68,52 3,60 129,22 43,00 172,22 25,84 198,06 217,44 28,36 47,30 227,18 29,61 49,50 236,81 30,87 51,60

64,70 77,64 3,60 145,94 43,00 188,94 29,19 218,13 239,51 32,03 47,30 250,25 33,46 49,50 260,89 34,88 51,60

64,70 77,64 3,60 145,94 61,00 206,94 29,19 236,13 259,31 32,03 67,10 270,95 33,46 70,20 282,49 34,88 73,20

7.270 10.170

10.170 11.620

11.620 13.070

13.070 14.520

14.520 15.970

257,80 283,80 309,80 335,80 309,36 283,80 309,80 335,80 3,60 3,60 3,60 3,60 570,76 571,20 623,20 675,20 707,00 707,00 707,00 707,00 1.277,76 1.278,20 1.330,20 1.382,20 114,15 114,24 124,64 135,04 1.391,91 1.392,44 1.454,84 1.517,24 1.530,67 1.531,25 1.599,89 1.668,53 125,50 125,59 137,03 148,47 777,70 777,70 777,70 777,70 1.600,10 1.600,71 1.672,47 1.744,23 131,17 131,27 143,23 155,19 813,10 813,10 813,10 813,10 1.669,43 1.670,06 1.744,94 1.819,82 136,84 136,94 149,42 161,90 848,40 848,40 848,40 848,40

361,80 361,80 3,60 727,20 707,00 1.434,20 145,44 1.579,64 1.737,17 159,91 777,70 1.815,99 167,15 813,10 1.894,70 174,38 848,40

über Euro bis Euro

5.450 7.000

7.000 7.270

Klage ................................................... Einheitssatz ......................................... Erhöhungsbetrag (§ 23a RATG) .......... Verdienstsumme ................................. Pauschalgebühr .................................. Normalkosten (ohne USt.)................ 20 % USt. ............................................ Normalkosten mit USt. ..................... bei 1 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................ 8b bei 2 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................ 8c bei 3 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................

193,50 232,20 3,60 429,30 299,00 728,30 85,86 814,16 895,14 94,37 328,90 935,69 98,63 343,90 976,13 102,89 358,80

193,50 232,20 3,60 429,30 707,00 1.136,30 85,86 1.222,16 1.343,94 94,37 777,70 1.404,89 98,63 813,10 1.465,73 102,89 848,40

1 2 3 4 5 6 7 8 8a

über Euro bis Euro

27.570 29.020

Klage ................................................... Einheitssatz ......................................... Erhöhungsbetrag (§ 23a RATG) .......... Verdienstsumme ................................. Pauschalgebühr .................................. Normalkosten (ohne USt.)................ 20 % USt. ............................................ Normalkosten mit USt. ..................... bei 1 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................ 8b bei 2 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................ 8c bei 3 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................

595,80 595,80 3,60 1.195,20 707,00 1.902,20 239,04 2.141,24 2.354,93 262,87 777,70 2.461,83 274,79 813,10 2.568,62 286,70 848,40

1 2 3 4 5 6 7 8 8a

29.020 30.470

30.470 31.920

31.920 33.370

33.370 34.820

34.820 35.000

35.000 36.340

621,80 647,80 673,80 699,80 725,80 725,80 621,80 647,80 673,80 699,80 725,80 725,80 3,60 3,60 3,60 3,60 3,60 3,60 1.247,20 1.299,20 1.351,20 1.403,20 1.455,20 1.455,20 707,00 707,00 707,00 707,00 707,00 1.389,00 1.954,20 2.006,20 2.058,20 2.110,20 2.162,20 2.844,20 249,44 259,84 270,24 280,64 291,04 291,04 2.203,64 2.266,04 2.328,44 2.390,84 2.453,24 3.135,24 2.423,57 2.492,21 2.560,85 2.629,49 2.698,13 3.448,33 274,31 285,75 297,19 308,63 320,07 320,07 777,70 777,70 777,70 777,70 777,70 1.527,90 2.533,59 2.605,35 2.677,11 2.748,87 2.820,63 3.604,93 286,75 298,71 310,67 322,63 334,59 334,59 813,10 813,10 813,10 813,10 813,10 1.597,40 2.643,50 2.718,38 2.793,26 2.868,14 2.943,02 3.761,42 299,18 311,66 324,14 336,62 349,10 349,10 848,40 848,40 848,40 848,40 848,40 1.666,80

Der Juristenkalender q Übersichtliches Gemeindeverzeichnis n

q n q n q n

q n q n q n

(mit Adressen und Ansprechpartnern von Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten, Notaren etc.) inkl. e-mail-Adressen, Websites und Durchwahlen Rechtsmittel, Termine, Indizes Fristen und Fristentabelle Tarife und Tabellen z. B. Normalkostentarif, Notariatstarif etc. Juristisch wichtige Steuern und Gebühren Jahres-, Monats- und Tageskalendarium und noch vieles mehr. Die Informationen sind für Kunden des JUKA als Anwenderprogramm verfügbar.

Nähere Information und Bestellungen: www.juka.at | Fr. Mag. Tina Gerstenmayer Tel. (01) 523 01 31 | tina.gerstenmayer@dkwp.at

P.b.b. 05Z036244 M · MANZ Verlag, Johannesgasse 23, 1010 Wien

Alle Informationen rasch und übersichtlich zur Hand – seit Jahrzehnten bewährt


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