RECHTaktuell April 2016

Page 1

[RECHTAKTUELL

April 2016

#04

#04

Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

MANZ Rechtsakademie: Jahrestagung Gewerbliches Betriebsanlagenrecht 2016

A PR I L 2016]

Portr盲t des Monats Michael Horak

P.b.b. 05Z036244 M 路 MANZ Verlag, Johannesgasse 23, 1010 Wien

Jahrestagung Strafrecht 2016


JAHRESTAGUNG IMMOLEX 2016 Immobilienrecht für Praktiker. Was bleibt – was ändert sich? SAVE THE DATE inkl. Übernachtung

Freitag, 3. Juni 2016, 9.00 – 17.00 Uhr Samstag, 4. Juni 2016, 9.00 – 13.00 Uhr Schloss an der Eisenstraße Waidhofen an der Ybbs

und Abendessen

Ihr Wissensupdate im Immobilienrecht

Tagungsleitung:

© Mike Ranz

© Mike Ranz

• Die Geometrie der Mietzinsminderung • Mietrecht und Konsumentenschutz • Immobilienbesteuerung und GrESt • Recht auf Licht und Luft • Gebäudesicherheit und Haftungsfragen • Highlights aus der Mietrechtsjudikatur • Zuständigkeiten bei Wohnungseigentum • Neue technische Gebäudestandards – neue wohnrechtliche Fragen

Dr. Herbert Rainer, Partner der Mayrhofer & Rainer Rechtsanwälte OEG, Schriftleiter der Zeitschrift immolex Hon.-Prof. Dr. Johannes Stabentheiner, Abteilungsleiter im Bundesministerium für Justiz

Rainer

Stabentheiner

Referenten: ao.Univ.-Prof. Dr. Helmut Böhm, Universität Salzburg Mag. Karin Fuhrmann, Steuerberaterin, Partnerin bei TPA Horwath Dr. Herbert Gartner, gfk Rechtsanwälte Gartner • Furherr • Karandi FH-Doz. Mag. Christoph Kothbauer, leitender Jurist der online hausverwaltung & immobilientreuhand AG Dr. Eike Bernd Lindinger, Rechtsanwalt Dr. Elisabeth Lovrek, Vizepräsidentin des OGH Mag. Herbert Painsi, Hofrat des OGH Mag. Michaela Schinnagl, leitende Juristin der Mietervereinigung Österreichs

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! www.manz.at/rechtsakademie

RECHTSAKADEMIE MANZ


H AUSMIT TEILU NG]

R EC H TA K T U EL L # 0 4 2016

Neue RDB-Funktionen bringen Effizienz und Sicherheit Eine ganze Reihe neuer Funktionalitäten stellt die RDB ihren Userinnen und Usern dieser Tage zur Verfügung: Die Stichworte sind „Druckfunktion“ und „Suchagent“. Die ganze Berufswelt träumt ja vom „papierlosen Büro“. In der Realität wird aber der Druc k von Rech ts-D okum ente n nach wie vor stark nachgefragt. Die RDB reagiert darauf, indem der Druck mehrerer Dokumente in einem Arbeitsgang ebenso ermöglicht wird, wie der Druck bloß von Teilen eines (längeren) Dokuments. Auch kann individuell festgelegt werden, ob z.B. Fußnoten oder Seitenzahlen mit ausgedruckt werden sollen oder nicht. „Wir reagieren mit dieser Verbesserung auf einen der häufigsten Kundenwünsche“, so RDB-Produktmanager Mag. Reinhard Bradatsch, der sich gleichzeitig über ein weiteres Feature freut: den RDB-Suchagenten.

Mit dem „RDB-Suchagenten“ können Benu tzeri nnen und Benu tzer oft eing egebene Suchanfragen als eigenes Profil anlegen und sich die Ergebnisse per E-Ma il zusenden lassen. Auch die Frequenz der Information kann individuell festgelegt werden. Die RDB wird damit zur proaktiven Informationsplattform, ganz getreu dem Motto „RDB – wo MANZ findet.“ MANZ ist in Österreich der mit Abstand größte Fachinformationsanbieter für Recht, Wirtschaft und Steuer. Unter der Firmenfarbe MANZ-Rot bietet MANZ 360°-Dienstleistung für alle rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sowie Gerichte, Behörden und Universitäten. Neben dem klassischen Buch- und Zeitschriftenprogramm und der bekannten Buchhandlung investiert MANZ seit den 1980er-Jahren intensiv in Onlineservices. Das Angebot der marktführenden Rechtsdatenbank RDB wird kontinuierlich erweitert.

dlung GmbH M ANZ’sc he Verlag s- und Univer sitätsb uchhan gsbür o Johann esgasse 23 ∙ 1010 Wien verla Wien 1010 ∙ 16 arkt Kohlm firme nsitz Wien fn 124 181w en@m anz.at www.m anz.at Hande lsgeric ht bestell 455 61 531 1 43 + fax tel + 43 1 531 61 100

3


[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Auer, Gläubigerschutz bei Vermögensbewegungen down-stream .....23 Bayer, Zivilrechtliche Aspekte der Forschung an Humansubstanzen ... 24 Deixler-Hübner · Schauer (Hrsg), Alternative Formen der Konfliktbereinigung ...................................................................... 26 Dokalik · Pötscher, Gerichtsgebühren 2016 ................................ 26 Gisch · Koban · Ratka (Hrsg), Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung und Manager-Rechtsschutz .............................. 23 Gölles, Vergaberecht für Auftraggeber und Bieter ........................ 27 Haschmann, Das neue österreichische Vertragsbedienstetengesetz .......................................................... 17 Helmenstein (Hrsg), Wert plus Mehrwert. Für Mensch und Wirtschaft. ................................................................................... 18 Jabornegg · Resch (Hrsg), Kommentar zum Arbeitsverfassungsgesetz................................................................ 6 Karasek, ÖNORM B 2110 ............................................................ 23 Kaufmann · Seper · Zenz (Hrsg), Handbuch Crowdfunding & AltFG ........................................................................................ 27 Kodek · Kert (Hrsg), Wirtschaftsstrafrecht ................................... 17 Körber-Risak · Wolf (Hrsg), Die Betriebsvereinbarung vor der Schlichtungsstelle................................................................... 19 Leitner, Die Haftung des Schiedsrichters ...................................... 19 Lienbacher (Hrsg), Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze ..................................................................... 17 Mayr, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht ................................................................................. 21 Meissel · Ofner · Perthold-Stoitzner · Windisch-Graetz, Grundbegriffe der Rechtswissenschaften....................................... 24 Michalek · Aufner, Notariatsgebühren – Rechtsanwaltstarif ........ 26 Moser J., Verwirkung und Rechtsmissbrauch im Ehegattenunterhaltsrecht ............................................................. 18 Neumann (Hrsg), GSVG für Steuerberater ................................... 27 Neumayr · Resch · Wallner (Hrsg), Gmundner Kommentar zum Gesundheitsrecht .................................................................. 16 Pabel (Hrsg), Das österreichische Gemeinderecht ........................ 16 Perhold-Stoitzner, UG ................................................................ 16 Petric, Betriebspension ................................................................ 20

Roth · Duursma-Kepplinger, Exekutions- und Insolvenzrecht ..... 24 Schwarzer, EEffG........................................................................... 5 Spiegel (Hrsg), Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht ...... 22 Stolzlechner · Wendl · Bergthaler (Hrsg), Die gewerbliche Betriebsanlage ............................................................................. 26 Teschner · Pöltner (Hrsg), ASVG ................................................ 21 Teschner (Hrsg), BSVG ................................................................ 20 Teschner (Hrsg), GSVG................................................................ 20 Weiss · Haidinger, Vom Handelsbrauch zum Unternehmensbrauch .............................................................22 Welser (Hrsg), Haftung bei Wertpapierveräußerung .................... 18 Wiebe · Kodek G. (Hrsg), UWG .................................................. 22 Wiesner · Grabner · Wanke (Hrsg), EStG ................................... 19 Zaglmayer, Anerkennung von Gesundheitsberufen in Europa ....... 21 ZVB – Zeitschrift für Vergaberecht und Bauvertragsrecht ................ 7

rdb.at – wo MANZ findet rdb, Dokument-Abschnitte ausdrucken......................................... 14 Ennöckl/Raschauer/Wessely (Hrsg), Kommentar zur GewO ....... 15

MANZ INTERN Hausmitteilung............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Michael Horak .................................................. 9 Jahrestagung „Unternehmensführung für Kanzleien“ .................... 10 Jahrestagung Gewerbliches Betriebsanlagenrecht 2016 ................ 10 Jahrestagung Strafrecht 2016 ....................................................... 11 Buchpräsentation „Wohnungssanierung“ ...................................... 11 MANZ Rechtsakademie Termine ...................................................... 12 Jus-Breakfast im Management Club .............................................. 13 MehrWissen: „Die Kunst der Begegnung“ mit Nana Walzer ........... 13 Runde Geburtstage im April ......................................................... 13 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung.................................. 25 Für Sie gelesen ............................................................................. 25

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1010 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1010 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

4

(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redak tion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

w w w. m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

EEffG – rasch und effizient umsetzen Manzsche Kurzkommentare Schwarzer, Bundes-Energieeffizienzgesetz - EEffG

.....................................

Druckerei C. H . Beck

Medien mit Zukunft

Revision, 14.03.2016

§ 9 Energiemanagement bei Unternehmen ______________________________________________________________________________________ 3. die Einführung des Managementsystems oder die Durchführung des Energieaudits, deren Inhalte und gewonnenen Erkenntnisse unverzüglich der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle zu melden oder melden zu lassen. (3) Kleine und mittlere Unternehmen können nach Möglichkeit: 1. eine Energieberatung durchführen und die Durchführung einer Energieberatung in regelmäßigen Abständen, zumindest alle vier Kurzkommentare Manzsche Jahre, wiederholen; Schwarzer, Bundes-Energieeffizienzgesetz - EEffG 2. deren Durchführung und Ergebnisse dokumentieren; ..................................... 3. die Durchführung der Energieberatung, deren Inhalte und Revision, 14.03.2016 gewonnenen Erkenntnisse der nationalen Energieeffizienz-Monitoringstelle melden lassen.

Übersichtliche, Druckerei C. H . Beck aussagekräftige Gliederung

Medien mit Zukunft

IdF BGBl I 2014/72 Übersicht

I. Kurzübersicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Entstehungsgeschichte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Keine Verpflichtung zur Setzung von Energieeffizienzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Beschränkung der Auditverpflichtung auf Großunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V. Inhalt der Auditverpflichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Alternative zur Auditverpflichtung: Einrichtung eines Energiemanagementsystems . . . . . . . . . . . . . . . VII. Mischformen und Wechsel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VIII. Anwendung auf grenzüberschreitende Konzerne . IX. Anwendung auf neue Unternehmen, auf über die Schwellenwerte wachsende Unternehmen und neu erworbene Unternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X. Meldeverpflichtung der Großunternehmen . . . . . . XI. Welche Prüfbefugnisse hat die Monitoringstelle bei der Erfüllung der Managementverpflichtungen des § 9 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XII. Bescheidförmige Feststellungen zum Bestehen der Auditverpflichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIII. Keine Verpflichtungen für Klein- und Mittelunternehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIV. Vorgabe der Richtlinie für KMU nicht erfüllt . . . . . XV. Ist § 9 verfassungswidrig? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XVI. Dokumentierte Rechtsmeinungen des BMWFW und Anmerkungen des Plenums des NR . . . . . . . . .

Rz

1 9

10

§ 10 Energieeffizienz bei Energielieferanten ______________________________________________________________________________________ 76

13 17 21 24 30 32 36 38 41 42 46 48 51

122

Mit Anleitung zur praktischen Umsetzung

Betriebe, die an einer Branchenverpflichtung teilnehmen, sind mE nicht nach Abs 6 meldeverpflichtet, da auch alle akzessorischen Verpflichtungen auf den Rechtsträger der Branchenverpflichtung übergehen. Die Meldungen müssen aber vom Rechtsträger der Branchenverpflichtung erfolgen. M. Mögliches Gerüst für Jahresmeldung zur Erfüllung der Einsparverpflichtung (Exkurs)

Gemäß § 10 Abs 6 sind Energielieferanten also verpflichtet, bis zum 14. 2. des Folgejahres die in einem Kalenderjahr an Endkunden in Österreich gelieferten Energiemengen der Monitoringstelle bekanntzugeben. Gemeinsam mit Abs 2, der dasselbe Datum ein Jahr später fixiert, ergibt sich folgendes Gesamtbild des Melde- und sonstigen Handlungsbedarfs. Achtung: Es handelt sich nicht um ein offizielles Meldeformular, sondern nur um eine kompakte Darstellung der Elemente, die relevant sind oder sein können. Meldetermin: Fällt der 14. 2. auf einen Samstag, Sonntag oder ge78 setzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist nicht bis zum folgenden Werktag. Die Ablaufhemmung des § 32 AVG ist nur für verfahrensrechtliche Fristen angeordnet. Beim Melde- bzw Zahlungstermin 14. 2. handelt es sich aber um materiellrechtliche Fristsetzungen, vgl Hengstschläger/Leeb, AVG § 32 Rz 6. Bei Versäumung ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht möglich. 77

Meldung zur Erfüllung der Einsparverpflichtung für das Kalenderjahr ….. (oder für das Rumpfjahr von ……. bis ……, entsprechend dem Datum des Markteintritts oder Ausscheidens aus dem Markt) Teil 1 – Stammdaten (sind eventuell schon hinterlegt): y Unternehmen (Firma) y Zeichnungsbefugte Person y Sitz y Status als verpflichteter Energielieferant gem § 5 Abs 1 Z 11 für Endverbraucher in Österreich y keine Mitwirkung an Branchenverpflichtung gem § 11 y Übertragung der Verantwortung von Tochterunternehmen: Angabe des Unternehmens: ……. 168

EEffG – Bundes-Energieeffizienzgesetz Au t o r : S chw arz e r

» Welche Energieeffizienzmaßnahmen können angerechnet werden? » Wie werden sie übertragen und gesichert? » Welche Wege der Rechtsdurchsetzung / des Rechtsschutzes gibt es? Das stufenweise bis 1. 1. 2015 in Kraft getretene EEffG regelt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und erlegt vor allem Energielieferanten, großen Unternehmen (Managementsystem oder externes Energieaudit), Auditfirmen und dem Bund Verpflichtungen auf. Kontrolliert wird deren Erfüllung durch die neu eingerichtete Monitoringstelle. Bei Nichtbefolgung drohen Geldstrafen bis zu EUR 100.000,–.

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 016

Der neue Kurzkommentar zum EEffG bietet • eine kurze Einführung zu Werdegang, Ausrichtung, Hauptinhalten und Grundsatzfragen des Gesetzes sowie • eine gründliche, aber kompakte Auslegung der Normtexte unter Einarbeitung von Gesetzesmaterialien, Leitfäden, FAQ und Bewertungsschemata des BMWFW sowie der kürzlich kundgemachten Richtlinienverordnung • und greift die bisher aus der Praxis bekannten Problemstellungen auf.

Der Autor: Univ.-Doz. Dr. Mag. Stephan Schwarzer ist Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich. 2016. XX, 448 Seiten. Geb. EUR 94,– ISBN 978-3-214-05033-7

NEU

5


[TOPTITEL DES MONATS

Das ArbVG jetzt vollständig kommentiert! ArbVG

Jabornegg

§ 97

II. Zulässige Betriebsvereinbarungen und Art der Mitbestimmung A. Allgemeine Charakteristik und Terminologie Für die Unterscheidung verschiedener Arten von BV lassen sich unterschiedliche 16 Ansätze finden. In Betracht kommen vor allem Differenzierungen nach der jeweiligen Ermächtigungsgrundlage, der Art des Zustandekommens, der Instrumentalisierung für die Mitbestimmung, den jeweiligen Wirkungen und den jeweils geltenden Beendigungsarten. Im Zusammenhang mit den Ermächtigungsgrundlagen des § 97 geht es primär um Unterscheidungen nach der Art des Zustandekommens und der Instrumentalisierung für die Art der Mitbestimmung. In weiterer Folge hat dies auch Konsequenzen für die jeweiligen Wirkungen und Beendigungsarten, die freilich nicht unmittelbar in § 97 geregelt sind, sondern vor allem in den §§ 31 und 32. Differenziert man zunächst nach der Art des Zustandekommens einer BV, so 17 finden sich im § 97 fakultative (Abs 1 Z 7 – 23, 25 und 26, sowie Z 24 hinsichtlich des Verweises auf § 96) und erzwingbare BV (Abs 1 Z 1 – 6 a, sowie Z 24 hinsichtlich des Verweises auf § 96 a). Dies entspricht der herkömmlichen Terminologie, wenngleich es genau besehen überhaupt nur fakultative BV gibt, weil nur dann, wenn wirklich eine den Anforderungen des § 29 entsprechende Vereinbarung zwischen BI und Belegschaft freiwillig zustande kommt, eine „echte“ BV iS dieser Bestimmung vorliegt. Wird dagegen im Rahmen erzwingbarer Mitbestimmung von der Möglichkeit einer Zwangsschlichtung Gebrauch gemacht und kommt es in der Folge tatsächlich zu einer verbindlichen betrieblichen Regelung durch die Schlichtungsstelle, so liegt in Wahrheit kein Abschluss einer BV vor. Der Ausdruck „erzwingbare BV“ oder eigentlich „erzwungene BV“ will also letztlich nur in verkürzter Weise die gesetzliche Anordnung des § 146 Abs 2 Satz 3 zum Ausdruck bringen, wonach die Entscheidung der Schlichtungsstelle „als Betriebsvereinbarung gilt“ und damit in weiterer Folge nach den für BV geltenden Vorschriften zu behandeln ist. Ungeachtet der an sich bestehenden Verbindlichkeit der von der Schlichtungsstelle erlassenen Zwangsregelung können daher die Betriebsparteien jederzeit mittels neuer BV die Regelung ändern oder auch aufheben. Wenn man dies alles berücksichtigt, schadet es nicht weiter, bei der üblichen Einteilung bzw Terminologie in fakultative und erzwingbare BV zu bleiben. Bei der Unterscheidung nach der Instrumentalisierung der BV für die Mitbe- 18 stimmung der Belegschaft bieten sich nach der geltenden Rechtslage grundsätzlich vier Unterscheidungen an: 1. Die fakultative BV als Instrument der zwingenden Mitbestimmung nach § 96, 2. die fakultative BV als Instrument der fakultativen Mitbestimmung nach § 97 Abs 1 Z 7 ff, 3. die erzwingbare BV als Instrument der notwendigen Mitbestimmung nach § 96 a und 4. die erzwingbare BV als Instrument der erzwingbaren Mitbestimmung nach § 97 Abs 1 Z 1 – 6 a. Bei diesen Unterscheidungen zeigt sich besonders deutlich, dass die hinsichtlich 19 des Entstehens zu differenzierenden BV-Arten nicht schon per se für ihre Bedeu( 19 )

Jabornegg/Resch (Hrsg), ArbVG, 38. Lfg

Mit zahlreichen Praxisbeispielen

Absolute Gründlichkeit garantiert

§ 91

ArbVG

Drs

kann diese Probleme einzelner AN aber idR nur dann lösen, wenn er mit dem anstehenden Individualproblem zum AG/BI gehen und eine entsprechende Auskunft (s § 91 Abs 1) und Beratung (s § 92 insb Rz 22) verlangen kann bzw von seinem Interventionsrecht (s § 90 Abs 1) Gebrauch machen kann. Diesbezüglich sei auch auf die Ausführungen Spielbüchlers (DRdA 1971, 231 ff [232 f]) verwiesen, der sich im Zusammenhang mit den Informations- und Interventionsrechten des BR für die Möglichkeit der Einzelinitiative ausspricht, wenn zu erwarten ist, dass die „Interessen des oder der Betroffenen“ dadurch gefördert oder gar erledigt werden können. ME handelt es sich bei den allgemeinen Mitwirkungsrechten und so auch beim allgemeinen Informationsrecht eben nur um Rechte, die unabhängig von einem besonderen Anlass bestehen, während die speziellen Mitwirkungsrechte zB anlässlich der Versetzung (§ 101), Kündigung (§ 105), Entlassung (§ 106) oder der Betriebsänderung (§ 109) auf einen konkreten Anlass abstellen (s auch Drs, ASoK 2015, 82 ff [86]). 24 § 91 Abs 1 stellt außerdem noch darauf ab, dass die entsprechenden AN-Interes-

sen berührt sein müssen. Jabornegg/Rebhahn (DRdA 1979, 284 ff [287]) und der OGH (22. 10. 2010, 9 ObA 135/09 g DRdA 2012/28, 388 ff [Heilegger]) definieren „Berühren“ als Eignung, Auswirkungen auf die genannten Interessen der AN zu haben. Gleichzeitig verlangen sie allerdings eine zureichende und auch aktuelle Beziehung zu den AN-Interessen (krit Heilegger, die die im letzten Punkt vorgenommene Einschränkung des Auskunftsrechts für fragwürdig hält; krit auch Firlei, wbl 2011, insb 464 ff, 469 ff; zum Begriff „Berühren“ vgl auch Jabornegg, § 96 Rz 136 ff). Bsp: Im Anlassfall ging es um externe Personen, die auf verschiedenen Strecken einer Fluggesellschaft mitflogen, um mittels eines von ihnen auszufüllenden Fragebogens die Servicequalität im Flugbetrieb (generelle Probleme und positive Erfahrungen der Passagiere) zu beurteilen („Mystery-Flying-Projekt“). Der BR forderte dazu etliche konkrete Auskünfte vom BI ein (zB welches Unternehmen führt das Projekt aus, welche Daten werden erfasst, wer wertet die Daten aus), die ihm allerdings unter dem Hinweis, dass dabei keine persönlichen Daten der AN gespeichert werden und keine Bewertung der MitarbeiterInnen erfolgt, verwehrt wurden. Der OGH (22. 10. 2010, 9 ObA 135/09 g DRdA 2012/28, 388 ff [Heilegger]) hat das Auskunftsrecht des BR hingegen bejaht, da die vom externen Unternehmen erstellten Qualitätsberichte über die erbrachten Dienstleistungen die wirtschaftlichen und auch sozialen Interessen der AN berühren können; gleichzeitig hat er allerdings einige Fragen als überschießend eingestuft (zB welche konkreten Flüge sind betroffen; kritisiert wurde diese teilweise Ablehnung des Auskunftsrechts ua von Heilegger, DRdA 2012/28, 392 und Firlei, wbl 2011, insb 464 ff, 469 ff – Firlei anerkennt zwar ein Auskunftsrecht, da eine „eingeschränkte Effizienz“ einer [Kontroll-]Maßnahme des AG nicht zu einer Minderung des Auskunftsanspruchs des BR führen kann, allerdings verneint er den Anspruch auf eine ex ante Auskunft über die konkreten Flüge im Regelfall). Bsp: ME sind die AN-Interessen auch berührt, wenn eine Prüfung durch das Finanzamt, den Krankenversicherungsträger oder die KIAB ansteht (zum Recht des BR an Betriebsbesichtigungen teilzunehmen s § 89 Rz 76) oder bereits stattge( 58 )

Drs, ArbVG, 37. Lfg

Kommentar zum Arbeitsverfassungsgesetz mit 3 8 . – 4 1 . Li e fe ru n g Herausgeber: Ja b or n egg · Res c h

Die Stärken des Kommentars: • hohe Qualität und übersichtliche Gliederung in der Darstellung der Rechtsfragen • Ausgewogenheit der Gegenüberstellung divergierender Rechtsauffassungen • sachadäquate Lösungen anhand einer Vielzahl von Beispielen • verlässliche Basis zur Behebung betrieblicher Konfliktfälle Die aktuellen Lieferungen umfassen • § 97 (Betriebsvereinbarungen) • die Titelei und • das umfangreiche Stichwortverzeichnis

6

Die Herausgeber Dr. Peter Jabornegg, em. o. Universitätsprofessor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Linz. Dr. Reinhard Resch, Universitätsprofessor am Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Universität Linz.

Faszikelwerk in 3 Mappen inkl. 41. Lfg. 2016. EUR 168,– ISBN 978-3-214-07652-8 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/arbvg

Das Expertenteam Karin Burger-Ehrnhofer, Monika Drs, Julia Eichinger, Barbara Födermayr, Peter Jabornegg, Günther Löschnigg, Klaus Mayr, Johanna Naderhirn, Matthias Neumayr, Michael Reiner, Reinhard Resch, Anna RitzbergerMoser, Rudolf Strasser (†) und Barbara Trost.

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


ZEITSCHRIFT DES MONATS]

Zeitschrift für

ZVB

VERGABERECHT UND BAUVERTRAGSRECHT www.manz.at/zvb

Ausgewählte Schwerpunkte 2016 • BVergG: Die Novellen von A bis Z – topaktuelle Informationen! • Vergaberecht: die wichtigsten österreichischen und europäischen Entscheidungen zum Vergaberecht! • Bauvertragsrecht: Alle OGH-Entscheidungen zum Bauvertragsrecht, ausgewählt und dargestellt von unseren Experten!

ZVB Jahresabonnement 2016: EUR 263,– (11 Hefte inkl. Versand im Inland)

ZVB zum Kennenlernen: 3 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 86,10

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 016

7


© jiris – fotolia.com

8. Auf lage 2016. XXXVIII, 1.572 Seiten. Ln. EUR 280,– ISBN 978-3-214-01469-8

„Ohne eine solche Aufarbeitung der Rechtsprechung…kann man im Lauterkeitsrecht nicht ernsthaft arbeiten.“ Guido Kucsko, ÖBl

MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 bestellen@manz.at Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien www.manz.at


MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Seit es das Internet gibt, ist vieles einfacher geworden. Vor allem Recherche, sofern man die Kunst der Suche beherrscht. Ein Beispiel: Wer fernab von Massentourismus ein kleines durchaus elitäres Hotel mit Designanspruch finden will, sollte das Wort „Boutique“ bei Google verwenden. „Wir sind keine Full-Service, sondern eine Boutique-Kanzlei“, sagt Michael Horak und verrät mit diesem Vergleich sein berufliches Selbstverständnis. Seit 2011 ist er zusammen mit Sascha Salomonowitz ausschließlich auf „Intellectual Property“ spezialisiert. In ihrer Kanzlei auf den Wiener Tuchlauben arbeiten heute insgesamt acht Juristen in Causen zu Marken-, Design-, Urheber-, Patent-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht. „Ich komme aus einer Beamtenfamilie, die Selbständigkeit war ein großer Schritt für mich“, sagt Horak. Seine familiären Wurzeln liegen in Tirol. Horak kam am 13. September 1976 in Innsbruck zur Welt. Sein Vater war Professor für Römisches Recht an der Uni Innsbruck, seine Mutter Lehrerin. „Am Mittagstisch war Jus allerdings nie Thema“, lacht Horak, der sich als Schüler für Politik und Geschichte interessierte, sich dann aber – ein bisschen auch den Eltern zuliebe – für ein Doppelstudium mit Rechtswissenschaften entschied. Er inskribierte in Salzburg, „weil ich nicht bei meinem Vater in der Vorlesung sitzen wollte.“ Nach dem ersten Studienjahr war klar, dass er auf Politologie pfeifen würde. „Jus ist ein Handwerk“, sagt er rückblickend. In einer Vorlesung von Handelsrechtsexperten Wolfgang Schuhmacher entdeckt er das Wettbewerbsrecht, „weil es Case Law ist“, sagt Horak und erzählt von der Causa Holland Blumen Markt oder der Irreführung, die durch die Verpackung eines Schokoriegels passieren kann. Während eines ErasmusStudiums in La Rochelle in Frankreich lernte er dann nicht nur die Rechtsvergleichung, sondern auch den internationalen Aspekt seines Berufs kennen und schrieb seine Diplomarbeit im europäischen Gewährleistungsrecht. Eine Zeitlang liebäugelte Horak mit einer Karriere an der Universität. Um 1999/2000 boomte das Internet, und mit ihm eine Vielfalt juristischer Fragestellungen. Nach einem Studienaufenthalt in Münster war eine Assistentenstelle bei Otto Triffterer am Institut für Strafrecht an der Uni Salzburg frei. „Dort habe ich das wissenschaftliche Arbeiten gelernt“, sagt Horak. 2001 war seine Dissertation fertig und er begann das Gerichtsjahr. Doch irgendwie wollte Horak weiterlernen

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 016

und entschied sich 2002 für ein Masterstudium an der London School of Economics, das er sich selbst finanzierte. London empfand er als riesig, teuer und unendlich spannend, „denn auf welcher Uni schaut jede Woche eine Persönlichkeit wie Bill Clinton als Vortragender vorbei?“ Dann wusste er: Er will Anwalt werden. 2003 übersiedelte er nach Wien und heuerte bei Fiebinger, Polak, Leon und Partner an. Zwei Jahre später wechselte er zu Schönherr Rechtsanwälte ins Team von Guido Kucsko, „weil ich mich schon lange nur mehr mit Intellectual Property beschäftigen wollte“, sagt er und hatte dort alle Möglichkeiten dazu. 2007 wurde er Junior Partner bei Schönherr, 2011 schließlich wagte er mit Salomonowitz, den er bei Schönherr kennengelernt hatte, den Schritt in die Selbständigkeit. Seit vielen Jahren ist Horak auch als Autor tätig, weil „man beim Schreiben erstens unendlich viel lernt und effiziente Eigen-PR macht.“ Natürlich kannte er Lothar Wiltschek, nicht nur als MANZ-Autor, sondern auch persönlich als Gegner vor Gericht. Als dieser ihn 2012 nach dem Verhandeln eines Vergleichs fragte, ob er ihn nicht bei seinem Kommentar unterstützen wolle, sagt er sofort zu. „Ich habe den Umfang damals unterschätzt“, sagt er. Insgesamt dreieinhalb Jahre und viele Wochenenden hat er in die Überarbeitung des UWG-Kommentars investiert und ist stolz und froh, dass das Buch auf dem neuesten Stand eben bei MANZ erschienen ist. Sein Vorsatz: Kontinuierlich die Neuerungen im UWG aufbereiten.

© Elsa Okazaki

Recht aus der Boutique Michael Horak

MICHAEL HORAK

ist Anwalt in Wien und auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisiert. Als Autor zeichnet er an der Seite von Lothar Wiltschek für den aktualisierten Kommentar zum Unlauteren Wett bewerb verantwort lich.

„Wir sind keine Full-Service, sondern eine Boutique-Kanzlei“ Jetzt, sagt er, wolle er aber erst einmal Ukrainisch lernen, damit er mit der Familie seiner Frau kommunizieren kann. 2012 hat Michael Horak auf einem Kongress in Palermo eine ukrainische Patentanwältin kennen- und lieben gelernt, mittlerweile haben die beiden eine kleine Tochter und leben gemeinsam in Wien. Sprachen lernen hat Michael Horak schon immer Spaß gemacht und jetzt sieht er ein Zeitfenster dafür. Was er auch weiß: Der OGH schläft nicht, die Arbeit an der nächsten, neunten Auflage hat schon begonnen. Karin Pollack

9


[MANZ · INTERN

Jahrestagung „Unternehmensführung für Kanzleien“ im Hotel Bristol MANZ-Autor Alexander Gendlin („Kompass Kanzlei-Rankings“) leitete am 9. März die erste „Jahrestagung Unternehmensführung für Kanzleien“ der Rechtsakademie MANZ im traditionsreichen Wiener Hotel Bristol. Die Themen Kanzlei-Rankings, Business Development & Sales, Public Relations und Ausgabenund Kapitaloptimierung für den Kanzleibetrieb wurden von den ExpertInnen Alexander Gendlin (Law Business), Felix Hörlsberger (Dorda Brugger Jordis), Günther Jauck, (TJP Advisory & Management Services), Bernd Taucher (Graf Patsch Taucher), Petra Thurner (Brandl & Talos) und Saskia Wallner (Ketchum Publico) anschaulich präsentiert. Als Abschiedsgeschenk erhielten die TeilnehmerInnen ein Gratisexemplar von „Kompass Kanzlei-Rankings“.

Tagungsleiter Alexander Gendlin (2.v.l.) und Christopher Dietz (MANZ, ganz l.) mit den ReferentInnen Saskia Wallner, Bernd Taucher, Petra T hurner und Günther Jauck

MANZ Rechtsakademie: Jahrestagung Gewerbliches Betriebsanlagenrecht 2016

Die ReferentInnen Wolfgang Gratt, Michael Bogner, Thomas Schuster, Erika Wagner, Wolfgang Berger, Wilhelm Bergthaler, Kerstin Holzinger und Christoph Grabenwarter (v.l.n.r.)

Unter der Tagungsleitung von Wilhelm Bergthaler (Haslinger/Nagele & Partner Rechtsanwälte GmbH) und Erika Wagner (Universität Linz) gaben ExpertInnen des Betriebsanlagenrechts am 16. März im beeindruckenden Ambiente des Linzer Schlossmuseums aktuellste Einblicke in Erfahrungen und Entwicklungen in diesem spannenden und fast jeden berührenden Rechtsbereich.

10

Zunächst streifte Wilhelm Bergthaler pointiert die aktuellste Judikatur der Verwaltungsgerichte und zeigte die Probleme und Lösungsvarianten auf. Die neu aufgekommene Verunsicherung im Zusammenhang mit dem Instrumentarium der Präklusion wurde von Kerstin Holzinger (Haslinger/ Nagele & Partner) prägnant und nachvollziehbar beseitigt.

Nach einer praxisorientierten Darstellung der Anzeigeverfahren und ihrer Probleme durch Thomas Schuster (Magistrat der Stadt Wien) gab Michael Bogner (BMWFW) überraschende Ausblicke auf die Brennpunkte des Betriebsanlagenverfahrens. Nach einem Mittagsbüffet wurden die TeilnehmerInnen durch Ausführungen zur aktuellen Judikatur des VfGH von Christoph Grabenwarter (VfGH) und zur Abgrenzung zum UVP-Regime von Wolfgang Berger (Haslinger/Nagele & Partner) wieder auf den Boden der Rechtsrealität geholt. Abgerundet wurde das spannende Programm durch sehr hilfreiche Ausführungen und Darstellungen der Lärmauswirkungen und deren Beurteilung. Wolfgang Gratt (SV Gratt GmbH) zeigte – sogar für Juristinnen und Juristen verständlich – Knackpunkte der Lärmausbreitung auf und trug damit für ein deutlich höheres Verständnis bei diesem sensiblen Thema in zahlreichen Betriebsanlagenverfahren bei.

w w w. m a n z . at


MANZ · INTERN]

MANZ Rechtsakademie: Jahrestagung Strafrecht 2016 Am 10. März 2016 fand am OGH unter der fachlichen Leitung von RA Michael Rami erstmals eine „Jahrestagung Strafrecht“ statt. Sehr engagiert und kompetent referierte Oberstaatsanwältin Alexandra Maruna zu den neuen Körperschaftsdelikten und wie sie in der noch jungen Praxis ausgelegt werden. RA Michael Rohregger explizierte in eindrucksvoller Art das mächtige Instrument des Parteienantrags auf Normenkontrolle mit seinen Strukturmerkmalen und offenen Fragen für die Rechtsprechung. Die Teilnehmer waren begeistert, ebenso von Michael Rami, der aus seiner reichen

Erfahrung allen das Ehrenbeleidigungs- und Medienrecht näherbrachte. Zum Abschluss bot RA Peter Zöchbauer noch Besonderheiten zum Privatanklageverfahren. Der Tag war kurzweilig und inhaltsreich und für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer jedenfalls auf der Habenseite zu verbuchen.

Die ReferentInnen Peter Zöchbauer, Michael Rohregger, Alexandra Maruna und Michael Rami (v.l.n.r.)

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Buchpräsentation „Wohnungssanierung“ in der Buchhandlung MANZ Das Thema Wohnungssanierung betrifft über kurz oder lang jeden, ob Mieter oder Eigentümer: Wohnungszusammenlegung, Balkonzubau, Grundrissveränderungen – all das will im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen geplant und durchgeführt sein. Ihren neuen Ratgeber zum Thema präsentierten die Autoren Gerhard Cech, Leiter der Wiener Baupolizei, und Andrea Reiber, Wohnrechtsexpertin aus dem Verlag MANZ, am 16. Februar in der Buchhandlung MANZ am Wiener Kohlmarkt 16. Mehr als 70 Gäste folgten dem anregenden Podiumsgespräch, das von MANZ-Pressechef Christopher Dietz, der das Buch auch lektoriert hatte, moderiert wurde. Zahlreiche Gäste erstanden das Buch und ließen es von den Autoren signieren, bevor dann der Abend beim Buffet in den inoffiziellen Teil überging.

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 016

Das Autorenteam Gerhard Cech (MA 37, l.) und Andrea Reiber (MANZ)

2016. 150 Seiten. Br. EUR 19,80

mit Christopher Dietz (MANZ)

ISBN 978-3-214-08665-7

11


[TERMINE

MANZ Rechtsakademie 13.04.2016

Jahrestagung Pflege & Recht

Mittwoch

Ort:

14.04.2016

Intensivtagung Arbeitnehmer-Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle

Donnerstag

Ort:

ARCOTEL Kaiserwasser Wagramer Straße 8, 1220 Wien

ARCOTEL Kaiserwasser Wagramer Straße 8, 1220 Wien

19.04.2016

ÖBl-Seminar

Dienstag

Ort:

29. – 30.04.2016

Jahrestagung Erbrecht

Freitag bis Samstag

Ort:

11.05.2016

MANZ Tag der Liegenschaftsbewertung

Mittwoch

Ort:

Wirtschaftskammer Österreich, Rudolf-Sallinger-Saal Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien

Schlosshotel Leopoldskron, Leopoldskronstraße 56, 5020 Salzburg

Villa Blanka Innsbruck Weiherburggasse 8, 6020 Innsbruck

Informationen und Anmeldung unter www.manz.at/rechtsakademie

StiftungsOffice

Stiftungspreis Zur Förderung ausgezeichneter Arbeiten zu zivilund steuerrechtlichen Aspekten des österreichischen Privatstiftungsrechtes setzt die Kathrein Privatbank auch 2016 den mit EUR 3.500,– dotierten Stiftungspreis aus. Geeignete Arbeiten, insbesondere Aufsätze, Diplomarbeiten und Dissertationen, sind mit Lebenslauf und einer höchstens zweiseitigen Zusammenfassung in fünffacher Ausfertigung einzubringen.

2016

Einreichungen an: Kathrein Privatbank Aktiengesellschaft z. H. Frau Bettina Mayer 1010 Wien, Wipplingerstraße 25 Tel.: 01 534 51-200 E-Mail: bettina.mayer@kathrein.at Einreichfrist: bis 31. Juli 2016

Genaue Auslobungsbedingungen finden Sie unter www.kathrein.at/stiftungsoffice

12

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


MANZ · INTERN]

Jus-Breakfast im Management Club: Welche Änderungen hält die Steuerreform bereit? Beim Jus-Breakfast am 2. März im Wiener Management Club konnten die zahlreichen ZuhörerInnen einen kompakten Überblick über die Steuerreform 2015/16 gewinnen. Vortragender und MANZ-Autor Markus Stefaner (EY Österreich) führte mit hoher fachlicher Kompetenz und auch ein paar zum Schmunzeln anregenden Statements

durch das Jus-Breakfast. Themen waren u.a. Registrierkasse, Einlagenrückzahlung und Grunderwerbssteuer. Abgerundet wurde der Event –wie für ein Breakfast üblich – durch Croissants und Kaffee. Wissenswertes zur Steuerreform von MANZ-Autor Markus Stefaner

MehrWissen: „Die Kunst der Begegnung“ mit Nana Walzer Kommunikationswissenschaftlerin, Vortragende und Autorin Nana Walzer. Musikalisch untermalt wurde die Vorstellung ihres aktuellen Buchs „Die Kunst der Begegnung“ von dem Jazztrio „Jet Lag All Stars“. Nach dem Vortrag gab es wie stets Brötchen von Ströck und Erfrischungen.

© www.phototiller.at

Es gibt unendlich viele Arten und Weisen, Mittel und Wege, einander zu begegnen oder Beziehungen zu führen. Aber es sind ganz bestimmte Bedingungen, die eine Begegnung tiefer und elektrisierender werden lassen. Darüber sprach am 8. März im Rahmen der MehrWissen-Veranstaltungsreihe in der gut besuchten Buchhandlung MANZ die

Kommunikationswissenschaft lerin Nana Walzer mit MANZ-Buchhändler Thomas Eisenmenger

Runde Geburtstage im April

• Herbert Hausmaninger • Hans Hoyer MANZ gratuliert herzlich!

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 016

13


[ R DB. AT – WO M A NZ F IN DET

Dokument-Abschnitte ausdrucken auf rdb.at! Sie wollen nur bestimmte Randzahlen ausdrucken und nicht die gesamte Kommentierung eines Paragraphen? Auf rdb.at ist es möglich: Je nach Bedarf können Sie das gesamte Dokument oder nur Teile davon drucken.

So geht’s: Markieren Sie jene Randzahlen eines Kommentardokuments, die Sie drucken möchten, mittels Klick auf den Button „Abschnitt für Druck markieren“. Der Abschnitt ist zur besseren Erkennbarkeit grau hinterlegt. Der Druck-Button auf der rechten Seite führt Sie nach Auswahl der Randzahlen zur Druckvorschau, in der nur die ausgewählten Abschnitte aufscheinen.

Druckvorschau Richten Sie sich Ihren Dokumentausdruck nach Belieben ein: mit oder ohne Dokumentinformation; mit Fußnoten beim Abschnitt oder gesammelt am Ende des Dokuments usw.

Information & Beratung Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: vertrieb@manz.at

Entdecken Sie die wichtigsten Vorteile online: www.rdb.at/tutorials

14

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : (01) 5 31 61- 6 5 5, ve r t r i eb @ m a n z . at


R DB. AT – WO M A NZ F IN DET]

Kommentar zur GewO online Ennöckl/Raschauer/Wessely (Hrsg) Umfassende Erläuterung der Gewerbeordnung 1994 samt Materialien und Rechtsprechung

Der Kommentar beantwortet ausführlich alle Fragen zur wichtigsten berufs- und unternehmensrechtlichen Norm sowie ungeklärte Rechtsfragen. Zusätzlich interpretieren die Herausgeber rezente Novellen (IE-RL) und VfGH-Entscheidungen näher.

Nutzer profitieren von • • • • •

klarer Strukturierung: zahlreiche Tabellen und Übersichten Kommentierung einschlägiger Bestimmungen aus anderen Gesetzen umfassender Judikaturübersicht Wiedergabe der Materialien prägnanten Schlagwörtern

Mittels Sachverzeichnis gelangen Sie mit einem Klick zur passenden Kommentarstelle!

Preisinformation:

Inhaltsverzeichnis online unter:

Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 148,80 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

www.rdb.at/gewo-sramek

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 016

Fragen zu den Abonnements? Wir beraten Sie gerne: Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: vertrieb@manz.at

15


[ÖFFENTLICHES RECHT

Gmundner Kommentar zum Gesundheitsrecht Vorankündigung

2016 Ca. 2.500 Seiten. Geb. Ca. EUR 398,– Subskriptionspreis bis 31. 5. 2016 EUR 348,– ISBN 978-3-214-03913-4

Herausgeber: Neumayr · Resch · Wallner In einem Band, auf einen Griff – 34 zentrale Normen des Gesundheitsrechts vereint in einem neuen Kommentar, aus folgenden Bereichen: • Berufsrecht • Krankenanstaltenrecht • Sanitätsgesetze • spezielle Normen betreffend die Ausübung medizinischer Tätigkeiten

• Regelungen zu Medizinprodukten • Sonderbestimmungen in allgemeinen Gesetzen Von 34 ausgewählten Experten aus Anwaltschaft, Rechtsprechung, Verwaltung und Wissenschaft kommentiert.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Hofrat des OGH und Professor für Zivilverfahrensrecht an der Universität Salzburg. Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch, Professor für Medizin-, Arbeits- und Sozialrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Dr. Felix Wallner, Kammeramtsdirektor der Ärztekammer für OÖ und Honorarprofessor für Medizinrecht an der Johannes Kepler Universität Linz.

Das österreichische Gemeinderecht mit 1. Tranche 2016 Herausgeberin: Pabel

2016. Faszikelwerk in 1 Mappe EUR 148,– ISBN 978-3-214-03849-6 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Das ideale Nachschlagewerk für sämtliche Fragen, die in der Gemeindeverwaltung auftauchen können, erleichtert die praktische Arbeit durch: • Tabellen, Checklisten, Übersichten: für den schnellen Überblick • Rechtsquellen zu jedem Thema: Orientierung in der Fülle von Bundes- und Landesrecht • Gemeindeordnungen und Stadtstatute: genaues Eingehen auf die Besonderheiten • Judikatur und Literatur: zur Gänze ausgewertet

• gebündelte Kompetenz: 16 Experten aus der kommunalen Praxis und aus der Wissenschaft Jetzt NEU: Teil 18: Österreichische Gemeinden in der Europäischen Union (Arno Kahl) Ergänzend zu den bisherigen Beiträgen wird hier besonders herausgearbeitet, wie und wodurch die Aufgaben der Gemeinden (in ihrem eigenen Wirkungsbereich) durch unionsrechtliche Vorschriften beeinflusst werden.

Die Herausgeberin: Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel ist Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und Leiterin der Abteilung für Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der Johannes Kepler Universität Linz.

UG – Universitätsgesetz 2002 4. Auf lage Autorin: Per thold-Stoitzner Das UG 2002 wurde seit der Vorauflage viermal novelliert. Die letzte und umfangreichste Novelle BGBl I 2015/131 war erforderlich, weil Zugangs- und SteOP-Regelungen zeitlich befristet erlassen worden waren. Darüber hinaus sollten auch gesetzliche Grundlagen für ein Tenure-Track-Modell geschaffen werden.

Die 4. Auflage befindet sich auf dem neuesten Stand mit • dem Gesetzestext idF BGBl I 2015/131 – Rechtslage zum 1. 1. 2016, • den relevanten Materialien sowie • erläuternden Anmerkungen mit ausgewählter Literatur und Judikatur.

Die Autorin: ao. Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner lehrt Verfassungs- und Verwaltungsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und ist ebendort Studienprogrammleiterin sowie Vizedekanin. 4. Auflage erscheint im April 2016. Ca. XXII, 430 Seiten. Br. Ca. EUR 69,– ISBN 978-3-214-09092-0

16

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


ÖFFENTLICHES RECHT · STR AFRECHT]

Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze mit 78. Ergänzungslieferung Herausgeber: Lienbacher DIE Gesetzessammlung mit dem gesamten öffentlichen Rechtsbestand – alle wichtigen Haupt- und Sondergesetze in einem Band. Die 78. Ergänzungslieferung enthält Änderungen zu 30 Rechtsvorschriften, ua in: • NRWO, BPWG, WählerEvG durch WahlRÄG 2015

• ORF-Gesetz, KommAustria-Gesetz und Privatradiogesetz • GewO (Kreditvermittlung) • UG • StVO (27. StVO-Novelle) • BFA-VG, FPG, NAG, AsylG; neu: Unterbringungs-BVG

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht, Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des VfGH.

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 78. Erg.-Lfg. 2016. EUR 199,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 99,– ISBN 978-3-214-08566-7

Das neue österreichische Vertragsbedienstetengesetz mit 21. Ergänzungslieferung Autor: Haschmann Der Praxiskommentar enthält das Vertragsbedienstetengesetz mit Auszügen aus den Gesetzesmaterialien, praxisrelevanten Anmerkungen und Entscheidungen sowie die wichtigen Nebenbestimmungen. Das verlässliche und übersichtliche Nachschlagewerk befindet sich auf dem aktuellen Stand vom 1. 2. 2016. Damit ist Ihr Praxis-Kommentar wieder auf dem neuesten Stand: • Gehaltserhöhung für die Bediensteten im Öffentlichen Dienst ab 1. 1. 2016 (Erhöhung um 1,3%)

• Klare Regelungen, dass das im Februar 2015 geschaffene neue Besoldungssystem das alte vollständig ersetzt und daher auch für die Berechnung von Bezügen aus Vorjahren heranzuziehen ist • Neuregelung der Dienstzulage für Vertragsassistentinnen und Vertragsassistenten an Universitäten • Änderungen bei der Überstellung von Vertragslehrpersonen • Erlässe zu den jüngsten Besoldungsreformen

Loseblattausgabe in 1 Mappe inkl. 21. Erg.-Lfg. 2016. EUR 108,– ISBN 978-3-214-5-13146-3 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Der Autor: Ministerialrat Mag. Rudolf Haschmann ist Referatsleiter in der Sektion für den öffentlichen Dienst im BK A.

Wirtschaftsstrafrecht Herausgeber: Kodek · Ker t Das Handbuch Wirtschaftsstrafrecht bietet einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Gebiete des Wirtschafts- und Finanzstrafrechts sowie des Strafprozessrechts. Es vermittelt die Grundstruktur der wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbestände und verbindet wissenschaftliche Aufarbeitung mit Praxisnähe. Darüber hinaus werden prozessrechtliche Fragen des Wirtschaftsstrafrechts vom Ermittlungs- bis zum Rechtsmittel-

verfahren aus der Sicht von Richtern, Staatsanwälten, Verteidigern und Wissenschaftlern in kompakter Form beantwortet. Besonders hilfreich für den Berufsalltag ist das Werk durch: • anschauliche Beispiele, • zahlreiche Tipps für die Praxis und • Berücksichtigung der Neuerungen durch das StRÄG 2015 bei Untreue, Bilanzdelikten und Sozialbetrug.

Die Herausgeber: Dr. Georg Kodek ist Univ.-Prof. an der Wirtschaftsuniversität Wien und Hofrat des OGH. Dr. Robert Kert ist Univ.-Prof. an der Wirtschaftsuniversität Wien.

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 016

Vorankündigung

Erscheint im Juni 2016. Ca. 800 Seiten. Geb. Ca. EUR 148,– Subskriptionspreis bis 15. Juli 2016 EUR 118,– ISBN 978-3-214-00999-1

17


[ZIVILRECHT

Verwirkung und Rechtsmissbrauch im Ehegattenunterhaltsrecht Autorin: J. Moser Das Buch nimmt sich der Themen rund um Verwirkung und Rechtsmissbrauch im Ehegattenunterhaltsrecht in umfassender Weise an und bezieht auch Überlegungen zum Rechtsmissbrauch im allgemeinen Zivilrecht mit ein: • Allgemeines zum Rechtsmissbrauch • Abgrenzung Verwirkung und rechtsmissbräuchliche Geltendmachung 2016. XXII, 292 Seiten. Br. EUR 64,– ISBN 978-3-214-07687-0

• Voraussetzungen von § 94 Abs 2 Satz 2 ABGB und § 74 EheG • Unbilligkeit nach § 68a Abs 3 EheG • Rechtsfolgen • Verwirkung bei vertraglichen Unterhaltsansprüchen etc • inkl Darstellung der Judikatur und Literatur

Die Autorin: Dr. Jessica Moser war Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht der Universität Graz.

Haftung bei Wertpapierveräußerung Teil 1: Rat und Auskunft als Grundlage der Haftung bei der Veräußerung von Wertpapieren nach dem Recht der CEE-Staaten Schriftenreihe Band XI Herausgeber: Welser Das Buch, der bereits elfte Band der Veröffentlichungen der Forschungsstelle, enthält 20 Beiträge über die Vielfalt der Regelungen bezüglich der zivilrechtlichen Haftung für Rat, Auskunft und Gutachten in den Staaten Zentral- und Osteuropas. An gegebener Stelle

weisen die Autoren auch auf einen Reformbedarf sowie auf aktuelle und anstehende Entwicklungen im europäischen Recht hin. Eine Reihe von Professoren behandelt in ihren Beiträgen auch Fragen der Haftung von Ratingagenturen.

Der Herausgeber: em. o. Univ.-Prof. DDr. h.c. Dr. Rudolf Welser, Leiter der Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform an der Universität Wien. 2016. VIII, 240 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-05649-0

Wert plus Mehrwert. Für Mensch und Wirtschaft. Vorsorgende Rechtspflege in Europa Schriftenreihe des österreichischen Notariats Band 57 Herausgeber: Helmenstein Die 27. Europäischen Notarentage, die am 16. und 17. April 2015 in Salzburg stattfanden, waren den europäischen Justizsystemen und der zentralen Bedeutung des Notariats für die vorsorgende Rechtspflege innerhalb Europas gewidmet.

2016. X, 98 Seiten. Br. EUR 26,80 ISBN 978-3-214-12927-9

Die Fachbeiträge und Podiumsdiskussionen widmeten sich den aktuellen Themen: • Vorteile einer vorsorgenden Rechtspflege für die Effektivität und Effizienz von Justizsystemen

• Steueroasen und Offshore Limiteds – welchen Beitrag leistet Europa in der Bekämpfung von Missbrauch und Steuervermeidung? • Ehe- und Partnerschaftsverträge in Europa Der Tagungsband dokumentiert alle Vorträge und Diskussionen dieser europäischen Begegnung.

Der Herausgeber: Dr. Christian Helmenstein, Mitglied des Vorstands, Economica Institut für Wirtschaftsforschung, Wien.

18

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


ZIVILRECHT ∙ STEUERRECHT ∙ ARBEITSRECHT]

Die Haftung des Schiedsrichters Autor: Leitner Die Monografie erörtert die grundsätzliche Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Schiedsrichter haftet und ob es einen Bereich einer haftungsrechtlichen Privilegierung gibt. Gefragt wird auch, ob sich diese Haftung nur auf die Spruchtätigkeit oder

auch auf andere Tätigkeitsbereiche erstrecken könnte. Hiezu werden die Bestimmungen der ZPO in Verbindung mit jenen des allgemeinen Schadenersatzrechts und der Amtshaftung beleuchtet.

Der Autor: Priv.-Doz. Dr. Max Leitner ist Rechtsanwalt in Wien und lehrt Zivilrecht an der Universität Salzburg.

2016. XXX, 278 Seiten. Br. EUR 69,– ISBN 978-3-214-11099-4

EStG – Einkommensteuergesetz mit 20. Ergänzungslieferung Herausgeber: Wiesner · Grabner · Wanke Mit mehr als 5.000 Seiten zählt der Wiesner/ Grabner/Wanke zu einem der umfassendsten Kommentare zum österreichischen Einkommensteuergesetz und darf in keiner gut sortierten Steuerrechtsbibliothek fehlen. In der 20. Ergänzungslieferung werden wieder zahlreiche wesentliche Normen unter Berücksichtigung des Steuerreformgesetzes 2015/2016 auf neuesten Stand gebracht:

• der neue § 23a (Verluste von kapitalistischen Mitunternehmern mbH) • § 28 (Vermietung und Verpachtung) • § 33 (Steuersätze und -absetzbeträge) • § 67 (Sonstige Bezüge) • § 98 (Einkünfte bei beschränkter Steuerpflicht) • uvm Mit aktueller Judikatur, Leitsatzübersichten und neuen Beispielen!

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Werner Wiesner, Ministerialrat des BMF iR; Dr. Roland Grabner, Ministerialrat und Abteilungsleiter im BMF; Dr. Rudolf Wanke, Senatsvorsitzender des BFG.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 20. Erg.-Lfg. 2016. EUR 368,– Bei Abnahmeverpflichtung von mind. 1 weiteren Erg.-Lfg. EUR 248,– ISBN 978-3-214-15358-8 Online unter www.manz.at/estg

Die Betriebsvereinbarung vor der Schlichtungsstelle 2. Auf lage Herausgeber: Körber-Risak · Wolf Das Werk bietet eine vollständige Sammlung der bestehenden Rechtsprechung der österreichischen Schlichtungsstellen, die – anders als die Entscheidungen der Höchstgerichte – nicht veröffentlicht werden.

• Personaldatensysteme und Mitarbeiterbeurteilung, • Ordnungsvorschriften, • Sozialpläne, • Arbeitskräfteüberlassung, • Arbeitszeit.

Die Betriebsvereinbarungstatbestände, die in der Praxis der Schlichtungsstellen am häufigsten vorkommen werden detailliert und aktuell kommentiert: Die Herausgeber: R A Dr. Katharina Körber-Risak ist Partnerin bei Kunz Schima Wallentin. R A Dr. Christoph Wolf ist Partner bei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH. Die Autoren: Josef Grünanger, Katharina Körber-Risak, Wolfgang Mazal, Martin Risak, Remo Sacherer, Dieter Weiß und Christoph Wolf.

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 016

2. Auflage 2016. XLVI, 274 Seiten. Br. EUR 64,– ISBN 978-3-214-08803-3

19


[ARBEITSRECHT

GSVG – Die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen mit 116. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner Das GSVG (blaue Blätter und weiße Blätter bis § 2) auf aktuellem Stand! Wichtige Änderungen der Rechtslage durch: • BGBl I 2015/79 (Meldepflicht-Änderungsgesetz) • BGBl I 2015/113 (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG) Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 116. Erg.-Lfg. 2016. EUR 298,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-12542-4

• BGBl I 2015/118 (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) • BGBl I 2015/144 (Budgetbegleitgesetz 2016) • BGBl I 2015/162 (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 – SRÄG 2015) Mit aktueller Rechtsprechung und neuester Literatur!

Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

BSVG – Die Sozialversicherung der Bauern mit 94. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner Das BSVG (grüne Blätter und weiße Blätter bis § 16) auf aktuellem Stand! Wichtige Änderungen der Rechtslage durch: • BGBl I 2015/79 (Meldepflicht-Änderungsgesetz) • BGBl I 2015/113 (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG)

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 94. Erg.-Lfg. 2016. EUR 296,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-18680-7

• BGBl I 2015/118 (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) • BGBl I 2015/144 (Budgetbegleitgesetz 2016) • BGBl I 2015/162 (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 – SRÄG 2015) Mit aktueller Rechtsprechung und neuester Literatur!

Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Betriebspension Der Wechsel von einer leistungsorientierten Direktzusage auf ein beitragsorientiertes Pensionskassensystem Autorin: Petric

2016. XXXVI, 172 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-07532-3

Die Übertragung auf Pensionskassen systematisch aufgearbeitet! Der Wechsel von einer leistungsorientierten Direktzusage auf ein beitragsorientiertes Pensionskassensystem spielt in der Praxis eine bedeutende Rolle. Dieses Werk behandelt insbesondere folgende Rechtsfragen: • Auf welcher Rechtsgrundlage basiert eine rechtswirksame Übertragung? • Welche Auswirkungen hat eine fehlerhafte Übertragungsvereinbarung auf die arbeitsrechtliche Grundlagenvereinbarung und den Pensionskassenvertrag?

• Treffen Arbeitgeber und Pensionskasse Auf klärungspflichten gegenüber Arbeitnehmern? In welchem Umfang bestehen diese Auf klärungspflichten? • Inwiefern besteht eine schadenersatzrechtliche Haftung für Auf klärungspflichtverletzungen?

Die Autorin: Dr. Elisabeth Petric war Universitätsassistentin am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien.

20

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


ARBEITSRECHT]

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 160. Ergänzungslieferung Autor: Mayr Zur Gänze neu bearbeitet: (Rechtsprechung und Schrifttum auf neuestem Stand) • Bundes-Bedienstetenschutzgesetz • Gleichbehandlungsgesetz • Betriebspensionsgesetz • Berufsausbildungsgesetz Der Autor: Dr. Klaus Mayr, LL.M., Referent des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer OÖ.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 160. Erg.-Lfg. 2016. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14400-5 Online-Version: www.manz.at/arbr

ASVG – Allgemeine Sozialversicherung mit 129. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner · Pöltner Das ASVG (Erster Teil ab § 45, Zweiter und Dritter Teil) auf aktuellem Stand! Wichtige Änderungen der Rechtslage durch: • BGBl I 2015/79 (Meldepflicht-Änderungsgesetz) • BGBl I 2015/113 (Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz – SBBG)

• BGBl I 2015/118 (Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016) • BGBl I 2015/144 (Budgetbegleitgesetz 2016) • BGBl I 2015/162 (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 – SRÄG 2015) Mit aktueller Rechtsprechung und neuester Literatur!

Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR, und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef iR, waren beide im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 129. Erg.-Lfg. 2016. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14156-1

Anerkennung von Gesundheitsberufen in Europa Autor: Zaglmayer Mit den Leitentscheidungen des EuGH! Das Buch beschreibt – mit speziellem Bezug auf Österreich – die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Gesundheitsberufe in Europa gemäß der Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (2005/36/EG). Inhalt: • die Anerkennungsmechanismen für Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Hebammen, Apotheker, Tierärzte, Physiotherapeuten ua in der EU

• spezielle Regelungen für grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung • erforderliche Sprachkenntnisse • Anerkennung von Diplomen von außerhalb der EU • Feststellung und Bekämpfung von Missbrauchsfällen Unter Berücksichtigung der 1. und 2. EUBerufsanerkennungsgesetze Gesundheitsberufe 2016. Mit Beispielen, Hinweisen und Grafiken verständlich erklärt!

2016. Ca. 300 Seiten. Geb. Ca. EUR 59,– ISBN 978-3-214-14221-6

Der Autor: Mag. Bernhard Zaglmayer, M AS ist Mitarbeiter der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Beschäftigung, Soziales und Integration.

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 016

21


[ARBEITSRECHT · WIRTSCHAFTSRECHT

Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht mit 51. – 55. Lieferung Herausgeber: Spiegel Der kompakte Kommentar zum Zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrecht! Mit den Lieferungen wurden neu aufgenommen: • Abkommen über soziale Sicherheit mit Indien (seit 1.7.2015 in Kraft) • Koordinationsrecht im Verhältnis zu Internationalen Organisationen und zur EU – Allgemeiner Teil Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. 55. Lfg. 2016. EUR 148,– ISBN 978-3-214-17512-2 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

aktualisiert: • Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz (SRÄG 2015, ua freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung trotz Pflichtversicherung in einem anderen EUMitgliedstaat) • Überblick • Stichwortverzeichnis und Titelei

Die Autoren: MMag. Herta Baumann; Assoz.-Prof. Dr. Elias Felten; MR Mag. Manfred Pöltl; Prof. MR Dr. Bernhard Spiegel (Hrsg) und Mag. Bernhard Zaglmayer (M AS) haben langjährige Erfahrung mit dem zwischenstaatlichen Recht der sozialen Sicherheit.

UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb mit 31. – 38. Lieferung Herausgeber: Wiebe · G. Kodek Der Kommentar von Wiebe/Kodek setzt sich auf mehr als 1.700 Seiten eingehend mit dem gesamten UWG auseinander: • Umfassende Analyse der 5 Fallgruppen des § 1 UWG und • detaillierte Untersuchung der Agressiven und Irreführenden Geschäftspraktiken • aus Sicht von Wissenschaft, Justiz und Anwaltspraxis. Faszikelwerk in 2 Leinenmappen inkl. 38. Lfg. 2016. EUR 298,– ISBN 978-3-214-09923-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Aktualisiert wurden nunmehr neben der Einleitung • § 1 UWG (Behinderung und Rechtsbruch) • §§ 3 – 6 UWG • §§ 10 – 13 UWG unter Einarbeitung der aktuellen höchstgerichtlichen Judikatur und themenbezogener Literatur.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. (Virginia), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht, Medien- und Informationsrecht, Georg-August-Universität Göttingen. Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M. (Northwestern University), Hofrat des OGH; Abteilung Unternehmensrecht, Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien.

Vom Handelsbrauch zum Unternehmensbrauch 2. Auf lage Autoren: Weiss · Haidinger Die Neuauflage des Werks beinhaltet als einziges seiner Art alle 262 von der WKÖ festgestellten Unternehmensbräuche der letzten drei Jahrzehnte. Praktisch ist nicht nur die thematische Aufgliederung der einzelnen Bräuche. Das Buch ist auch gespickt mit weiterführenden Hinweisen aus Judikatur und Literatur.

2. Auflage 2016. XIV, 138 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-02209-9

22

Ein hilfreicher Wegbegleiter für Rechtsanwälte und Unternehmer im täglichen Geschäftsverkehr.

Die Autoren: Hofrat Dr. Ernst M. Weiss war fast drei Jahrzehnte als Berufsrichter mit Handelssachen befasst und ist derzeit als Richter in der Schiedsgerichtsbarkeit tätig. Mag. Viktoria Haidinger, LL.M., ist Juristin und stellvertretende Leiterin der Stabsabteilung Statistik der Wirtschaftskammer Österreich.

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


W IRTSCH A F TSR ECH T · BAU EN MIET EN WOH N EN]

Haftpflichtversicherung, D&O-Versicherung und Manager-Rechtsschutz Herausgeber: Gisch · Koban · Rat ka Experten aus Lehre und Praxis widmen sich ausgewählten Themen aus dem Bereich der Haftpflichtversicherung (internationale Haftpflicht-Konzepte, Produkthaftung). Brandaktuell dabei mit Blick auf die Causa Volkswagen: D&O-Versicherungen für ManagerInnen. Außerdem: • Produkthaftung, Produktsicherheit und Versicherung

• Nationale und internationale Haftpflichtkonzepte für KMU • Das bewusste Zuwiderhandeln gegen Vorschriften in der Betriebshaftpflichtversicherung • Die Haftpflichtversicherung im Lichte der Entscheidungen der Schlichtungskommission • Die Haftung des Versicherungsmaklers

Die Herausgeber: Mag. Erwin Gisch, MBA, ist seit 2009 Geschäftsführer des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten. Dr. Klaus Koban, M BA, ist Geschäftsführer der Koban Südvers Group GmbH. Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka ist Universitätsprofessor am Department für Wirtschaftsrecht und europäische Integration der Donau Universität Krems.

2016. XVI, 134 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-04739-9

Gläubigerschutz bei Vermögensbewegungen down-stream Autor: Auer Dieses Werk geht der Frage nach, inwieweit ein Gesellschafter zum Schutz seiner Gläubiger Investitionsschranken unterliegt. Gibt es also Grenzen des Vermögenstransfers der Mutter auf die Tochter? Im Fokus stehen ua: • Stafettengründungen • Gründung/Erwerb einer Tochtergesellschaft/ Beteiligung • Ausgliederung

• Gesellschaftsvertragliche Nebenleistungsverpflichtungen • Nachschüsse • Agio • Unterbewertete Sacheinlagen • Verlorene Zuschüsse Das Buch widmet sich sowohl dem Kapitalals auch dem Gesellschaftsrecht und enthält einleitend eine betriebswirtschaftliche Analyse.

Der Autor: Dr. Martin Auer ist ao. Universitätsprofessor am Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität Salzburg und Autor zahlreicher unternehmens- und gesellschaftsrechtlicher Publikationen.

2016. XXXVI, 294 Seiten. Geb. EUR 78,– ISBN 978-3-214-04179-3

ÖNORM B 2110 Allgemeine Vertragsbestimmungen für Bauleistungen – Werkvertragsnorm 3. Auf lage Autor: Karasek Die 3. Auflage des bewährten Kommentars wurde komplett neu bearbeitet, noch besser strukturiert und verarbeitet mehr als 2.000 oberstgerichtliche Entscheidungen. Neu in der 3. Auflage sind zB • die neue Fassung der ÖNORM B 2110 (15. 3. 2013); • neue Kapitel, zB: Pauschalpreis- und Einheitspreisvertrag, vertraglicher Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag, sittenwidrige Bauvertragsklauseln und Bauversicherungen;

• sowie der Abdruck der wichtigsten ABGB-Bestimmungen zur entsprechenden ÖNORM als neuer Arbeitsbehelf. PLUS: Mehr als 250 Beispiele aus der Rechtsprechung – anschaulich dargestellt für Praktiker aus der Bauwirtschaft! 3. Auflage 2016. Ca. 1.000 Seiten. Ln. Ca. EUR 248,– ISBN 978-3-214-13575-1

Der Autor: Dr. Georg Karasek ist Rechtsanwalt in Wien und einer der führenden Fachexperten auf dem Gebiet des Baurechts.

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 016

23


[RECHT ALLGEMEIN · STUDIUM UND PR A XIS

Zivilrechtliche Aspekte der Forschung an Humansubstanzen Autor: Bayer

2016. XVIII, 212 Seiten. Br. Ca. EUR 52,– ISBN 978-3-214-04178-6

Die Arbeit befasst sich mit den zivilrechtlichen Rahmenbedingungen der Forschung an Substanzen des menschlichen Körpers. Dabei werden auch grundlegende sachen- und persönlichkeitsrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit dem menschlichen Körper, insbesondere von abgetrennten Teilen und Leichen, behandelt. Eingegangen wird überdies auf verfassungs-, straf-, datenschutz- und europarechtliche Gesichtspunkte. Der Fokus liegt auf grundlegenden Themen, die laufend an Bedeutung gewinnen:

• Wem „gehören“ abgetrennte Körperteile und Leichnam? • Unter welchen Voraussetzungen dürfen diese in der Forschung verwendet werden? • Wann ist eine klinische Obduktion, Körperspende, Verwendung von Operationsabfällen oder Entnahme von Substanzen zulässig? • Wie muss eine Einwilligung beschaffen sein? • Gibt es ein generelles Gewinnverbot? • Welche Ansprüche bestehen bei der unerlaubten Verwendung von Humansubstanzen?

Der Autor: Dr. Andreas Bayer war Assistent am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg und ist nun Rechtsanwaltsanwärter.

Grundbegriffe der Rechtswissenschaften 3. Auf lage Autoren: Meissel · Ofner · Per thold-Stoitzner · Windisch-Graetz Dieses Werk ist für den Grundkurs im Erweiterungscurriculum „Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden“ für Studierende nichtjuristischer Fachrichtungen an der Universität Wien konzipiert. Es beinhaltet rechtswissenschaftliches Basisvokabular und Grundbegriffe zentraler juristischer Gebiete: Auf bau der Rechts-

3. Auflage 2016. Ca. 310 Seiten. Br. Ca. EUR 37,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 29,60 ISBN 978-3-214-00651-8

ordnung, Auslegung und Subsumtion, Verfassungsrecht, Strafrecht, Völker- und Europarecht, Privatrecht und das jeweilige Verfahrensrecht. Wiederholungsfragen ermöglichen eine erste Selbstkontrolle und dienen der Prüfungsvorbereitung.

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel, Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte, Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner, LL.M., Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung, ao. Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, und ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Michaela Windisch-Graetz, Institut für Arbeits- und Sozialrecht, lehren an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

Exekutions- und Insolvenzrecht 10. Auf lage Autoren: Roth · Duursma-Kepplinger

10. Auflage 2016. Ca. XXXIV, 350 Seiten. Br. Ca. EUR 46,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 36,80 ISBN 978-3-214-14785-3

24

2 in 1: Exekutions- und Insolvenzrecht in einem Band! Auf übersichtliche und leicht verständliche Weise werden die prüfungsrelevanten Bereiche des Exekutions- und des Insolvenzrechts erläutert: • Exekutionsvoraussetzungen • Beteiligte des Verfahrens • Verfahren 1. Instanz • Exekutionsklagen • Exekutionsarten • materielles Insolvenzrecht

• allgemeine Verfahrensbestimmungen und Insolvenzverfahren • Konkursverfahren mit und ohne Sanierungsplan • Abschöpfungsverfahren Plus: Internationales Exekutions- und Insolvenzrecht! Unter Berücksichtigung aller Änderungen seit der Vorauflage, insb EO-Novelle 2014, EuGVVO sowie die am 1. Juni 2017 in Kraft tretende neue Europäische Insolvenzordnung.

Die Autoren: o. Univ.-Prof. Dr. Marianne Roth, LL.M. lehrt an der Universität Salzburg sowie an der Universität Linz. Priv.-Doz. Dr. Henriette Duursma-Kepplinger, LL.M., M.A.S., LL.M. ist Rechtsanwältin in Linz, Prüfungskommissärin für die Richteramtsprüfung am OLG Linz und lehrt an der Universität Salzburg.

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


EMPFEHLENSWERTES]

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung City on Fire Autor: Garth Risk Hallberg

New York City, Neujahr 1977. Ein Schneesturm zieht über die Stadt, ein Feuerwerk erleuchtet den Himmel und im Central Park fallen Schüsse. Die Ereignisse der Nacht bringen eine Gruppe unvergesslicher Figuren zusammen: Die schwerreichen Erben William und Regan Hamilton-Sweeney, Mercer, der am großen amerikanischen Roman schreibt, die Punk-Kids Sam und Charlie aus der Vorstadt, den besessenen Magazin-Reporter Richard und den Cop

Larry. Sie alle leben und lieben hier, in der großen Stadt, die bankrott und gefährlich ist und zugleich vor Energie platzt. Als dann am 13. Juli 1977 die Lichter ausgehen, gerät New York City in den Ausnahmezustand – und nach dem Stromausfall ist kein Leben wie zuvor. Ein großer Roman über Liebe, Betrug und Vergebung, über Kunst, Wahrheit und Rock ’n’ Roll mitten in New York City – kunstvoll, überbordend, außergewöhnlich.

S. FISCHER Verlag. 2016. 1.080 Seiten. Geb. EUR 25,70 ISBN 978-3-10-002243-1

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Für Sie gelesen Mini · Scholz Schriftsätze im Exekutionsverfahren 2015. X, 290 Seiten. Geb. EUR 69,– ISBN 978-3-214-02795-7

„[…] alles sehr unübersichtlich sortiert und präzise kommentiert […] ein Werk von Praktikern für Praktiker.“ (Florian Leitinger, AnwBl 2/2016)

„Dieses übersichtliche und praxisorientierte Buch ist daher für alle am Exekutionsverfahren beteiligten Personen […] eine große Hilfe für die Verfassung konkreter Schriftsätze und Lösung der jeweiligen Kostenfrage.“ (Franz Hartl, RZ 2/2016)

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 016

25


[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Stolzlechner · Wendl · Bergthaler (Hrsg) Die gewerbliche Betriebsanlage 4. Auflage 2016. XVIII, 600 Seiten. Geb. EUR 148,– ISBN 978-3-214-08352-6 Aktuell mit Neuerungen zu: • Unternehmensgründung und Betriebsübernahme; • BA-Genehmigungsverfahren, zB Freistellung zahlreicher Betriebsanlagen von der Genehmigungspflicht, neue Kundmachungsformen, Probleme der übergangenen Partei, neuer Rechtsschutz (zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit); • Gastgartenregelung; • Vorgaben des Unionsrechts (IPPC-Anlagen, Seveso III-Richtlinie zum Industrieunfall).

Michalek · Aufner Notariatsgebühren – Rechtsanwaltstarif 26. Auflage 2016. XIV, 334 Seiten. Br. EU 59,– ISBN 978-3-214-06340-5 Die 26. Auflage enthält das gesamte für Notare und Rechtsanwälte maßgebliche Gebührenund Tarifrecht sowie die einschlägigen Steuergesetze und Indexzahlen auf dem Stand Jänner 2016. Neben der am 1. 1. 2016 wirksam gewordenen Zuschlagsverordnung zum Rechtsanwaltstarif machten auch die zeitgleich in Kraft getretenen weitreichenden Neuerungen im Bereich des Steuerrechts, die Änderungen und Anhebungen der Allgemeinen Honorar-Kriterien, die Neuerlassung der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs und zahlreiche Änderungen im (Gerichts-)Gebührenrecht eine Neuauflage notwendig. Neu aufgenommen: Grundbuchsgebührenverordnung, Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungsverordnung, Grundstückswertverordnung.

Dokalik · Pötscher Gerichtsgebühren 2016 17. Auflage 2016. 94 Seiten. Br. EUR 20,80 ISBN 978-3-214-03882-3 Die 17. Auflage enthält die Tabellen der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren sowie Vollzugsgebühren und Vergütungen der Gerichtsvollzieher idF der GerichtsgebührenNovelle 2015 und des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015. Darüber hinaus beinhaltet sie Muster von Anträgen auf Gebührenbefreiung und Verfahrenshilfe bei einvernehmlichen Scheidungen sowie für die Berechnung der Vergütung des Gerichtsvollziehers. Alle wichtigen Beträge und Bemessungsgrundlagen sind übersichtlich dargestellt und sofort griffbereit.

Deixler-Hübner · Schauer (Hrsg) Alternative Formen der Konfliktbereinigung 2016. XIV, 212 Seiten. Br. EUR 49,– ISBN 978-3-214-00650-1 Der Tagungsband enthält 7 Fachbeiträge zum Thema „Alternative Konfliktbereinigung“: • Alternative Formen der Streitbeilegung • Kindeswohl und Mediation im AußStrG • Grundzüge und Funktion des Schlichtungswesens in Österreich • RSS – Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbands der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten • Die ADR-Richtlinie und ihre Umsetzung in Österreich • Streitprävention durch ex ante AGB-Kontrolle am Beispiel des Energierechts • Bestehende und neue Formen der Konfliktlösung: Österreich am Weg zum Einigungsrichter?

26

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Subskrip s tionspreis bi 16 20 5. . 31

Neumann (Hrsg) GSVG für Steuerberater 2016. XLII, 1.258 Seiten. Geb. EUR 148,– ISBN 978-3-214-08782-1 Subskriptionspreis bis 31. 5. 2016 EUR 118,– Im Fokus des brandneuen GSVG-Kommentars steht die Relevanz des GSVG für den Steuerberater in seiner täglichen Beratungspraxis. Das Werk bietet rasche, klare, aber gleichzeitig auch tiefgehende Informationen zum Sozialversicherungsrecht für GSVG- und FSVGVersicherte auf mehr als 1.200 Seiten. Was macht den Kommentar unverwechselbar? • Kommentierung der für Steuerberater wichtigen Bestimmungen des GSVG, FSVG und APG • transparente Darstellung der Verwaltungs- und Vollzugspraxis der SVA • mehr als 90 Praxisbeispiele • einzigartige Betrachtung des Opting-out für Freiberufler

Kaufmann · Seper · Zenz (Hrsg) Handbuch Crowdfunding & AltFG 2016. XXII, 150 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-00883-3 Dieses Buch • bietet einen Überblick über die verschiedenen Systeme des Crowdfunding, die rechtlichen Rahmenbedingungen in Österreich, speziell unter Berücksichtigung des neuen AltFG, • erklärt, wann und welche Form von Crowdfunding erfolgversprechend ist, • stellt dar, welche Mindeststandards für den Anlegerschutz eingehalten werden müssen • und liefert Informationen zur Konzessionserteilung bzw -beantragung, dem Betreiben von Internetplattformen sowie dem vorgeschriebenen Inhalt von Prospekten. Der ideale Wegweiser für Unternehmensgründer und ihre rechtlichen Berater (ACHTUNG: Prüfpflicht des AltF-Informationsblatts durch Rechtsanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Notare…)!

Gölles Vergaberecht für Auftraggeber und Bieter 2016. X, 154 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-01944-0 In diesem Buch wird eine ganzheitliche Darstellung des Vergaberechts vorgenommen, die für die richtige Handhabung von Ausschreibungen den Inhalt des BVergG und der ÖNormen übersichtlich wiedergibt, hierzu eine Basiskommentierung liefert und wesentliche Zusammenhänge aufzeigt. Mit • Tabellen für jeden Verfahrensschritt, • Grafiken zur raschen Orientierung und • Checklisten zur bestmöglichen Verwendung im Berufsalltag. Damit bewahren Auftraggeber und Bieter, aber auch Rechtsanwälte, den Überblick im Vergaberechtsdschungel.

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 016

27


MEDIEN UND JOURNALISTEN FÜR PR UND WERBUNG IN ÖSTERREICH

al Online-Port en mit nützlich Funktionen

Pressekontakte und Mediadaten für Ihren Kampagnen-Erfolg! Die Buchausgabe erscheint am 14. April 2016

Die Online-Version www.pressehandbuch.at

Ihr handlicher Überblick n rund 3.600 Medien n Mediadaten, Anzeigentarife, Ansprechpartner für Ihre Werbung n Journalisten für Ihre PR

Die Medien- und Journalisten-Datenbank n Presseverteiler erstellen und exportieren n Mediadaten und Tarife vergleichen n aktuelle Sonderthemen abrufen n kostenloser Mobile-Zugang inklusive

Für mehr Individualität und Aktualität!

Online-Features

n Pressemeldungen versenden n Sonderthemenpläne erstellen n Ansprechpartner zu Ihrer Medienauswahl finden

VÖZ

n Weiterbildungsangebote im Überblick

Bestellen Sie jetzt Ihr Pressehandbuch und Ihren Online-Zugang! Tel.: (01) 531 61-461, Fax: (01) 531 61-666, E-Mail: pressehandbuch@manz.at Kostenloser Demozugang unter www.pressehandbuch.at erhältlich.


Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.