RECHTaktuell September 2015

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[RECHTAKTUELL

September 2015

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

FACHZEITSCHRIFT FÜR STEUERRECHT JULI/AUGUST 2015

7-8 www.taxlex.at

217 – 268

Schwerpunkt

Steuerreform 2015/2016 Das Bankenpaket Rechtsformwahl ab 2016 Einlagenrückzahlung Kapitalistische Mitunternehmerschaften Immobilienbesteuerung neu Neues bei der Personalverrechnung

Das neue Erbrecht –im Gespräch mit den zuständigen BMJ-Experten SEP TEMBER 2015]

Porträt des Monats Peter Barth

25 Jahre JAP Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung


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5. Auf lage 2015. XLIV, 683 Seiten. Ln. EUR 178,– ISBN 978-3-214-04059-8

So wichtig wie der Umgründungsstichtag

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H AUSMIT TEILU NG]

R ECHTA K T UELL #09 2015

Für jeden Gusto Bedarf das neue MANZ-Buch Im Steuerrecht ist das Mit einer Fülle von Neuerscheinungen Steuerrecht 2015/16 von W. Doralt bewartet MANZ im heurigen Herbst auf. Auf • sonders hervorzuheben. nahezu alle typischen Berufsgruppen warDas jährlich erscheinende Standardwerk ten aktuelle und bedarfsorientierte Werke zählt bereits seine 17. Auflage und berückführender Autorinnen und Autoren. gt im systematischen Zusammenhang Für die „klassischen“ juristischen Beru- sichti Steuerreform. Ausschließlich diesem Asfe Notar, Rechtsanwalt und Richter ist die die widmet sich der ganz neue Titel mehrstufige Erbrechtsreform ein wich- pekt Marschner / Stefaner (Hrsg), Praxishandtiges Thema. Bekanntlich ist ein Teil der • buch zur Steuerreform EU-Erbrechtsverordnung am 17.8.2015 in Auch in der Studienliteratur tut sich Kraft getreten, das innerstaatliche neue s. Oft wird diese ja auch außerhalb Erbrecht wird mit 1.1.2017 wirksam. Die Neue des studentischen Marktes gekauft und mit ersten beiden MANZ-Toptitel dazu sind: nn verwendet. Zwei Neuerschei• Deixler-Hübner/Schauer, EU-ErbrechtsVO Gewi en mit Klassikerpotenzial sind • Barth/Pesendorfer, Erbrechtsreform (be- nung Verfassungsrecht • Perthold-Stoitzner, reits lieferbar!) n Wisse – Lernen – Üben Apropos juristische Berufe: Der k (Hrsg), ÖsterKode / er Perner / Spitz dringend erwartete Dienstrechtskommen- • s Recht rliche Bürge reich-Casebook tar für die Richterinnen und Richter der ormit Abstand der reich Öster MANZ ist in dentlichen Gerichtsbarkeit und auch des für Recht, eter sanbi ation e Fachinform Bundesverwaltungsgerichts sowie für die größt nfarbe Firme der r Unte r. chaft, Steue Staatsanwaltschaft ist ebenfalls gerade er- Wirts snstlei -Die 360° Z MAN t Z-Rot biete schienen, und die Neuauflage der RAO ist MAN sbera chaft wirts und stung für alle recht in Druck: rden Behö hte, Geric sowie n Berufe • Fellner / Nogratnig, Richter- und Staats- tende rsitäten. Seit den 1980er-Jahren Unive und ganihtsor Geric + anwaltschaftsdienstG investiert MANZ intensiv in Onlineservices. sationsG gleicher Intensität wird aber das Buch• Enge lhart /Hof fman n/Leh ner/R ohre g- Mit und Zeitschriftenprogramm ausgebaut und ger/Vitek, RAO erneuert.

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Bachl, Die (betroffene) Öffentlichkeit im UVP-Verfahren .............. 19 Barth · Pesendorfer, Erbrechtsreform 2015................................... 6 Bastl · Berger, Pollen und Allergie .............................................. 25 Bauernfeind · Fuhrmann · Pirker · Verweijen, Vorsorgewohnungen ................................................................... 24 Deixler-Hübner · Schauer (Hrsg), EuErbVO – Kommentar zur EU-Erbrechtsverordnung ......................................... 5 Deutsch · Miklau, Werbung & Recht .......................................... 25 Dibiasi · Böhm · Baumgartlinger, Erfolgreiche Kanzleigründung für Rechtsanwälte ....................................................................... 25 Doralt W., Steuerrecht 2015/2016 .............................................. 23 Fellner · Nogratnig, RStDG – GOG ............................................ 20 Fichtenbauer · Hauer, Parteiantrag auf Normenkontrolle ........... 21 Füszl · Semp, Pharmazeutische Vorschriften ................................ 19 Gitschthaler, Unterhaltsrecht .................................................... 28 Goricnik, Die Versetzung ............................................................ 21 Götz · Münster, Die österreichischen Schulgesetze ..................... 20 Grubmann, KHVG – KraftfahrzeugHaftpflichtversicherungsgesetz ..................................................... 18 Höpfel · Ratz (Hrsg), StGB .......................................................... 21 Keinert E., Schenkung auf den Todesfall ...................................... 17 Klamert, EU-Recht ..................................................................... 23 Kutscher · Wildpert (Hrsg), PStG – Personenstandsrecht ........... 19 Leupold (Hrsg), Jahrbuch Verbraucherrecht 2015 ........................ 18 Maier Philipp J., Restrukturierungen im Arbeitsrecht .................. 28 Marschner · Stefaner (Hrsg), Steuerreform 2015/2016 ................ 7 Mini · Scholz, Schriftsätze im Exekutionsverfahren....................... 17 Mosler · Müller · Pfeil (Hrsg), Der SV-Komm ............................. 22 Nademleinsky, Aufsichtspflicht .................................................. 24 Perner · Spitzer · Kodek (Hrsg), Österreich-Casebook Bürgerliches Recht ........................................................................ 9 Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht ............................................ 8

Rainer, Immobilienmaklerrecht ................................................... 24 Roth, Zivilprozessrecht ................................................................ 23 Schläppi · Ulrich · Wyttenbach (Hrsg), CEDAW ......................... 20 taxlex Fachzeitschrift für Steuerrecht ...................................... 10 Teschner (Hrsg), GSVG – Die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen .................... 22 Tomandl, Kündigungs- und Entlassungsschutz ............................ 22 Twardosz, GebG – Gebührengesetz ............................................ 28 Walbert · Satek · Wielinger, Praxisleitfaden Parteiantrag auf Normenkontrolle .......................................................................... 17 Woschnak, Binnenmarkt und Notariat ......................................... 18 Würth · Zingher · Kovanyi, Miet- und Wohnrecht Bd I und II ..... 27

rdb.at – wo MANZ findet Kletečka/Schauer, ABGB-ON ...................................................... 12

MANZ INTERN Hausmitteilung............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Peter Barth ..................................................... 13 Das neue Erbrecht – im Gespräch mit den zuständigen BMJ-Experten ........................................................... 14 25 Jahre JAP – Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung....... 16 Runde Geburtstage im September................................................. 16 Für Sie gelesen ............................................................................. 26 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung.................................. 26 Veranstaltungen in Kürze................................................................ 27 MANZ Rechtsakademie ................................................................ 28

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

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(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Mag.a Sybille Ott. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

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TOPTITEL DES MONATS]

EuErbVO – der erste österreichische Kommentar!

Verordnung (EU) 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. 7. 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Mankowski EuErbVO Art 1 Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachlasszeugnisses Panigadi, Osservazioni sulla futura disciplina comunitaria in materia di successioni per causa di morte, Liber Fausto Pocar, vol II (2009) 951; Vollmer, Die neue europäische Erbrechtsverordnung – ein Überblick, ZErb 2012, 227; Volmer, Die EU-Erbrechtsverordnung – erste Fragen zu Dogmatik und Forensik, RPfleger 2013, 421; Wachter, Europäische Erbrechtsverordnung in der Gestaltungspraxis, ZNotP 2014, 2.

ABl L 2012/201, 107 idF ABl 2014/363, 186

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 81 Absatz 2, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Die Union hat sich zum Ziel gesetzt, einen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts, in dem der freie Personenverkehr gewährleistet ist, zu erhalten und weiterzuentwickeln. Zum schrittweisen Aufbau eines solchen Raums hat die Union im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen, die einen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen, Maßnahmen zu erlassen, insbesondere wenn dies für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts erforderlich ist. (2) Nach Artikel 81 Absatz 2 Buchstabe c des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union können zu solchen Maßnahmen unter anderem Maßnahmen gehören, die die Vereinbarkeit der in den Mitgliedstaaten geltenden Kollisionsnormen und der Vorschriften zur Vermeidung von Kompetenzkonflikten sicherstellen sollen. (3) Auf seiner Tagung vom 15. und 16. Oktober 1999 in Tampere hat der Europäische Rat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen und anderen Entscheidungen von Justizbehörden als Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen unterstützt und den Rat und die Kommission ersucht, ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung dieses Grundsatzes anzunehmen. (4) Am 30. November 2000 wurde ein gemeinsames Maßnahmenprogramm der Kommission und des Rates zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachenverabschiedet. In diesem Programm sind Maßnahmen zur Harmonisierung der Kollisionsnormen aufgeführt, die die gegenseitige Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen vereinfachen sollen; ferner ist darin die Ausarbeitung eines Rechtsinstruments zum Testaments- und Erbrecht vorgesehen.

Übersicht Rz

I. Grundsätzliches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Ausgrenzung öffentlich-rechtlicher Fragen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Personenstand, Abstammung, Familienverhältnisse und gleichgestellte hältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Rechts-, Geschäfts- und Handlungsfähigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V. Verschollenheit, Abwesenheit und Todesvermutung . . . . . . . . . . . . . . VI. Güterrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Güterrecht von Verhältnissen jenseits der Ehe . . . . . . . . . . . . . . . B. Qualifikation des erbrechtlichen Viertels aus § 1371 Abs 1 BGB . . C. Andere Problemfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Anpassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII. Unterhaltsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VIII. Formgültigkeit mündlicher Testamente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IX. Rechtsgeschäfte unter Lebenden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Verträge zu Gunsten Dritter auf den Todesfall . . . . . . . . . . . . . . . B. Schenkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Weitere ausdrückliche genannte Rechtsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . D. Offene Liste in Art 1 Abs 2 lit g EuErbVO . . . . . . . . . . . . . . . . . . E. Rechtsgeschäfte zur Abwicklung der Erbschaft . . . . . . . . . . . . . . . F. Vorweggenommene Erbfolge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G. Testierverträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H. Anpassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . X. Gesellschaftsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XI. Trusts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XII. Sachenrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Grundsätzliches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Anpassung nach Art 31 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Vindikationslegate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Dinglich wirkende Teilungsanordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . E. Immaterialgüterrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIII. Registereintragungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . XIV. Insolvenzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

I. Grundsätzliches

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Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), EuErbVO-Kommentar

.... 1 .... 7 Ver. . . . 13 . . . . 15 . . . . 18 . . . . 20 . . . . 22 . . . . 25 . . . . 35 . . . . 36 . . . . 37 . . . . 40 . . . . 41 . . . . 41 . . . . 43 . . . . 48 . . . . 51 . . . . 52 . . . . 53 . . . . 54 . . . . 55 . . . . 57 . . . . 63 . . . . 70 . . . . 70 . . . . 74 . . . . 78 . . . . 87 . . . . 88 . . . . 89 . . . . 103

Art 1 bestimmt den Anwendungsbereich der EuErbVO insgesamt, ohne Differenzierung 1 nach den einzelnen Teilen. Daher hat er Bedeutung nicht nur für das IPR, sondern gleichermaßen für das IZPR in der EuErbVO und (unter Berücksichtigung von Art 63) für das ENZ.1 Er enthält in Abs 1 Satz 1 eine positive Grundsatzanordnung und in Abs 1 Satz 2 und Abs 2 ausdrückliche Ausgrenzungen.2 Damit grenzt er zugleich gegenüber anderen Rechtsakten ab, im IZVR gegenüber der Brüssel Ia-VO (vgl deren Art 1 Abs 2 lit f), der EuVTVO (vgl deren Art 2 lit a), der EuMahnVO (vgl deren Art 2 lit a) und der EuBagatellVO (vgl deren Art 2 lit b). Ergänzt wird das IZVR der EuErbVO durch EuBeweisVO, Eu-

UMBRUCH 1 – 715 19. 8. 2015 W:/Kommentar zur EU-Erbrechtsverordnung_Deixler-Hübner_Schauer_KOM/04_3B2/01_Umbruch/EuErbVO-Komm_Umbruch

1 Dutta in MünchKommBGB6 Art 1 EuErbVO Rz 1. 2 Dutta in MünchKommBGB6 Art 1 EuErbVO Rz 1.

• alle Details • Literatur • Auswirkungen

Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), EuErbVO-Kommentar

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UMBRUCH 1 – 715 19. 8. 2015 W:/Kommentar zur EU-Erbrechtsverordnung_Deixler-Hübner_Schauer_KOM/04_3B2/01_Umbruch/EuErbVO-Komm_Deixler-Hübner_Schauer_Kern

EuErbVO – Kommentar zur EU-Erbrechtsverordnung H er a u s geb er : De ixl e r-H üb ner · Sch a uer

Das Internationale Erbrecht wird durch die EU-Erbrechtsverordnung zum 17.8.2015 völlig neu geregelt, vor allem in Bezug auf • Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht in Erbsachen • Anwendbares Recht • Anerkennung und Vollstreckung • Europäisches Nachlasszeugnis • Rechtswahl • Anerkennung gemeinschaftlicher Testamente/Erbverträge • Formfragen

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 015

Alles zu den Auswirkungen auf die Praxis und zur Umsetzung in Österreich im neuen Kommentar zur EuErbVO ausführlich kommentiert mit: • Lösungen für auftretende Fragen • Hinweisen auf die Umsetzung • Österreichischer Umsetzungsgesetzgebung • Durchführungsverordnung und Verordnungsvorschlag in den Anhängen • In- und ausländischer Literatur

Die Herausgeber Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner, Institutsvorständin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der Johannes Kepler Universität Linz. Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Institut für Zivilrecht der Universität Wien; Gastprofessuren und Lehrtätigkeit an mehreren Universitäten des In- und Auslands. Erscheint Ende September 2015. Ca. 700 Seiten. Ln. Ca. EUR 148,– ISBN 978-3-214-07515-6

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[TOPTITEL DES MONATS

Überblicken Sie die Änderungen der Erbrechtsreform 2015! 10

Mit Paragrafen l! e g spie

§§ 542 – 544 ABGB Eintrittsrecht bei Erbunwürdigk digkeit digk

§ 542. Bei gesetzlicher Erbfolge treten t die Nachkommen der erbauch wenn diese den Ve V rstorbenen überun unwür digen Person an deren Stelle, auc dig lebt hat. RV zu § 542:

Diese Bestimmung entspricht inhaltlich dem bisherigen § 541. Eingefügt wird die Überschrift. Der bisherige § 542 findet sich in § 540 des Entwurfs wieder. Beurt Erbfähigkeit Beur eilung der Erbfähigk

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§§ 611, 612 ABGB

§ 543. (1) Die Erbfähigkeit muss m im Zeitpunkt des d Erbanfal

Nacherbschaft Zeitg haftt bei Zeitgenossen

lieggen.. Eine später erlangte Erbfähigkeit ist unbeachtlich unb und b itgenossen des letztwillig itg lig Ve fügenfüg § 611. We W nn die Nacherben Zeitg V rfüg daher nicht, ht, anderen das zu entziehen, was ihnen bereits rechtmäßig zug den n sind, kann er sie ohne zahlenmäßig nmäßige Beschränkung nmäßig hränkung als N Nacherben kommen ist. einsetzen. Zeitg itgenossen sind natürliche Personen, itg n, die zum Zeitpunkt punkt ine ggerichtlich strafbare Hand W r nach dem Erbanfall eine (2) We der Errichtung htung der d Nacherbschaft bereits its ggezeugt ugt (§ 22) oder o r ggeboren die Ve V rlassenschaft im Sinn des es § 539 beggeht oder die Ve V rwirklic sind. wahren letzten Wil W lens des Ve V rstorbenen n vvereitelt oderr zu vvereit (§ 540), ve v rliert nachträg räglich seine Erbfähig räg bfähigkeit. bfähig RV zu § 611:

RV zu § 543:

Klargestellt werden soll, wer Zeitgenosse ist, nämlich keine juristische, sondern nur jede natürliche bereits gezeugte (§ 22) oder geborene Person. Aus Diese Bestimmung entspricht in Abs 1 erster Satz dem bisherigen § 545 dem Sinn der Bestimmung, lange Bindungen von Vermögen zu verhindern, und im zweiten Satz dem bisherigen § 546. Wenn auch die Erbfähigkeit demergibt sich, dass nur jene bereits gezeugten Personen erfasst sind, die nach nach grundsätzlich zum Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen zu beurteilen einer – zeitlich gesehen – üblichen Schwangerschaft das Licht der Welt erist, so kann sie doch nachträglich abhandenkommen. Nach Abs 2 verliert seine blicken. Es kommt also darauf an, ob die Leibesfrucht bereits vorhanden ist. Erbfähigkeit nämlich, wer nach dem Erbanfall eine gerichtlich strafbare HandBereits gezeugte, aber kryokonservierte entwicklungsfähige Zellen sollen lung gegen die Verlassenschaft im Sinn des § 539 begeht oder die Verwirkdementsprechend nicht darunter fallen. lichung des wahren letzten Willens des Verstorbenen vereitelt oder zu vereiteln versucht (§ 540). Die übrigen Änderungen sind sprachlicher Natur. Anmerkungen:

Anmerkung:

Die Erbfähigkeit kann etwa dann später erlangt werden, wenn eine bedachte Gesellschaft erst nach dem Erbanfall rechts- und damit erbfähig wird. [§ 544. In wiefern Landeseingeborne, die ihr Vaterland, oder die Kriegsdienste ohne ordentliche Erlaubniß verlassen haben, des Erbrechtes verlustig werden, bestimmen die politischen Verordnungen.] RV zur Aufhebung des § 544:

Der bisherige § 544 regelt, dass „die politischen Verordnungen“ bestimmen, „inwiefern Landeseingeborne, die ihr Vaterland oder die Kriegsdienste

Einfache Nachvollziehbarkeit aufgehobener Bestimmungen

Hinweise auf wichtige Literatur

1. In § 611 ist nur von „natürlichen Personen“ die Rede. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass juristische Personen in keinem Fall Zeitgenossen sein können (so schon Welser in Rummel/Lukas 4 §§ 611 f Rz 3; krit Apathy in KBB4 § 611 f Rz 3; Eccher, Erbrecht, Rz 4/111 [FN 140]). 2. Dem Embryo nach der in vitro vorgenommenen Vereinigung von Eiund Samenzellen kommt der Charakter eines Nasciturus iSd § 22 zu (Steiner, Rechtsfragen der In-vitro-Fertilisation, JBl 1984, 175; ders, Ausgewählte Rechtsfragen der Insemination und Fertilisation, ÖJZ 1987, 513; dagegen Bernat, Künstliche Zeugungshilfe – eine Herausforderung für den Gesetzesgeber, JBl 1985, 720). Nach den Erläuterungen soll es aber nicht als „Zeitgenosse“ und damit als Nacherbe in Frage kommen, wenn es nicht sofort in den Mutterleib eingesetzt, sondern kryokonserviert wird, weil es gelte, zu lange Bindungen von Vermögen zu verhindern. Kryokonservierte Spermien oder Eizellen sind – weil nicht befruchtet – jedenfalls keine ungeborene Kinder iSd § 22 und damit des § 611. Einschränkung hränkung der Nac Nacherbschaft haf

§ 612. Sind die Nacherben im Zeitpunkt punkt der d Errichtung htung der d letztligen Ve lig fügung noch no keine Zeitg itgenossen des V itg Verfüg fügenden, füg n, so ist willig V rfügung die Nacherbschaft bei Geld und anderen beweglichen Sachen auf zwei Nacherbfälle, le, bei unbewegglichen Sachen auf einen Nacherbfall beschränkt.

Erbrechtsreform 2015 Autor e n : Bar th · Pesendorfer

Mit dem ErbRÄG 2015 hat das österreichische Erbrecht eine umfassende Modernisierung erfahren. Die Änderungen treten mit 17.8.2015 und 1.1.2017 in Kraft. Um Unsicherheit mit dem neuen Rechtsgefüge von Anfang an auszuschließen, bietet dieses EF Spezial: • Gesetzestexte in konsolidierter Fassung, • Hervorhebung der Änderungen, • zugeordnete Gesetzesmaterialien, • ergänzende Anmerkungen • und einen Paragrafenspiegel zum Herausnehmen.

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Die wesentlichsten Punkte der Reform: • Begleitregelungen zur EuErbVO (in Kraft mit 17.8.2015) • Neues zu Erbunwürdigkeit und Enterbung • Neues zu den Testamentsformen • Änderungen beim gesetzlichen Erbrecht • Erbrecht des Lebensgefährten • Schenkung auf den Todesfall neu • Pflegevermächtnis • Neuer Kreis der Pflichtteilsberechtigten • Anrechnung auf den Erb- und Pflichtteil • Bewertung von Schenkungen • Verjährung neu • Sprachliche Modernisierung

Die Autoren Dr. Peter Barth, leitender Staatsanwalt und Leiter der Abteilung Familien-, Personenund Erbrecht im BMJ. Dr. Ulrich Pesendorfer, Richter am LG ZRS Wien und stellvertretender Abteilungsleiter im BMJ. Die beiden Autoren haben in der zuständigen Abteilung des BMJ maßgeblich an der Vorbereitung und Gesetzwerdung des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 mitgewirkt. 2015. X, 284 Seiten. Br. EUR 39,– ISBN 978-3-214-01986-0

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TOPTITEL DES MONATS]

Viel mehr als nur eine Tarifreform!

Mit Beispielen und Praxishinweisen

Wichtige Änderungen tabellarisch dargestellt

Steuerreform 2015/2016 H e r a us geb er : Marschner · St efa ner

Die laut Bundesregierung größte Steuerreform der 2. Republik bringt eine Vielzahl an Änderungen in allen relevanten Steuergesetzen. Dieses Praxishandbuch stellt sämtliche Neuerungen systematisch dar und behandelt schwerpunktmäßig die „Filetstücke“ der Reform: • Die neuen Tarife sowie weitere Änderungen im Lohnsteuer- und SV-Recht • Kapitalvermögensbesteuerung und Gewinnausschüttungen (Einlagenrückzahlung) • Einschränkungen bei der Verlustverrechnung • Änderungen bei der Grunderwerbsteuer

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 015

• Immobilienertragsteuer neu und sonstige ertragsteuerliche Änderungen • Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht • Neues bei Untreue, Bilanzdelikten und Finanzstrafrecht • Das Bankenpaket

Die Herausgeber Priv.-Doz. MMag. Dr. Ernst Marschner, LL.M., ist Leiter der Steuerabteilung von Ernst&Young Linz. Dr. Markus Stefaner ist Partner in der Steuerabteilung von Ernst&Young Wien.

Zur Veranschaulichung und Vertiefung sind die einzelnen Kapitel mit zahlreichen Beispielen und Hinweisen für die Beratungspraxis versehen. Wertvolle Gestaltungsvorschläge noch für heuer, aber auch die Zeit nach Inkrafttreten der Bestimmungen am 1.1.2016 runden das Werk perfekt ab.

2015. Ca. 200 Seiten. Br. Ca. EUR 36,– ISBN 978-3-214-04704-7

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[TOPTITEL DES MONATS

Verfassungsrecht übersichtlich portioniert und leicht verständlich! Kapitel 2: Zuständigkeit

In den Angelegenheiten der Vollziehung des Bundes, die nicht unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden, sowie in den Angelegenheiten der Art 11, 12, 14 Abs 2 und 3 und 14 a Abs 3 und 4 B-VG dürfen diese Bundesgesetze nur mit Zustimmung der Länder kundgemacht werden. Von der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte sind nach Art 130 Abs 5 B-VG Rechtssachen ausgeschlossen, die zur Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte oder des Verfassungsgerichtshofes gehören, sofern nicht in diesem Gesetz anderes bestimmt ist.

Abgrenzung Bundesverwaltungsgericht – Landesverwaltungsgerichte Bundesfinanzgericht

Das Bundesfinanzgericht ist zuständig über Beschwerden zu entscheiden ● in Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben (mit Ausnahme der Verwaltungsabgaben des Bundes, der Länder und Gemeinden) ● und des Finanzstrafrechts sowie ● in sonstigen gesetzlich festgelegten Angelegenheiten, soweit die genannten Angelegenheiten unmittelbar von den Abgaben- oder Finanzstrafbehörden des Bundes besorgt werden.

Bundesverwaltungsgericht

Das Bundesverwaltungsgericht ist zuständig über Beschwerden ● in Angelegenheiten der Vollziehung des Bundes, die unmittelbar von Bundesbehörden besorgt werden. Ausgenommen sind die Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichts fallen. Das sind Angelegenheiten, die in unmittelbarer Bundesverwaltung besorgt werden (zB Denkmalschutz); die Judikatur zählt dazu aber auch „bundesnahe Organe“ – wie die Universitäten.

● Für die fakultativ übertragenen Aufgaben ist das Bundesverwaltungsgericht zuständig Ø über Beschwerden in Rechtssachen in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, die gem Art 14 b Abs 2 Z 1 in Vollziehung Bundessache sind und Ø über Streitigkeiten in dienstrechtlichen Angelegenheiten der öffentlich Bediensteten des Bundes

Für alle anderen Beschwerden besteht nach Art 131 Abs 1 B-VG eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte der Länder. Also insbesondere Angelegenheiten der Landesvollziehung und Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung.

Schritt für Schritt zum Prüfungswissen!

Flexibilisierungsklauseln

Diese verfassungsrechtlich normierte Zuständigkeit kann auf Grund von Ermächtigungen in Art 131 Abs 4 und 5 B-VG („Flexibilisierungsklauseln“) abweichend geregelt werden: ● Durch Bundesgesetz kann mit Zustimmung der Länder

Verfassungsrecht | Perthold-Stoitzner

4 Rechtsschutz und Kontrolle

zu entscheiden. Landesverwaltungsgerichte

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Verfassungsrecht l Lernen ü Üben w Wissen Aut or in: P e r t h o l d - S t o i t z n e r

Das neueste Werk aus der bewährten „Lernen.Üben.Wissen.“-Edition bereitet das gesamte Stoffgebiet zum Verfassungsrecht prüfungsrelevant auf: • Grundlagen des Verfassungsrechts • Gesetzgebung • Vollziehung • Rechtsschutz und Kontrolle • Grundrechte Zahlreiche Beispiele unterstützen das Einprägen der Materie und fördern das Verständnis. Anhand von Kontrollfragen kann der Lernerfolg überprüft werden und Defi-

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nitionen zu den wichtigsten Begriffen dienen dem schnellen Auffrischen. Zu diesem Lern- und Arbeitsbuch gibt es auf http://studium.manz.at eine Lernplattform, auf der das erlernte Wissen mit unzähligen multiple-choice-Fragen samt sofortiger Auswertung getestet werden kann.

Erscheint im September 2015. Ca. 350 Seiten. Br. Ca. EUR 48,50 Mit Hörerschein für Studierende. Ca. EUR 38,80 ISBN 978-3-214-11453-4

Die Autorin ao. Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner lehrt Staats- und Verwaltungsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und ist ebendort Studienprogrammleiterin sowie Vizedekanin.

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TOPTITEL DES MONATS]

Das Österreich-Casebook zum Bürgerlichen Recht! Geroldinger

Fall 12: Vollmachtserteilung, falsa procuratio Sachverhalt 4 Ob 553/87

Die Liegenschaftseigentümerin A bittet ihre Tochter C, mit Interessenten über den Verkauf ihrer Liegenschaft (Verkehrswert: € 100.000,-) zu verhandeln. A behält sich aber den Abschluss eines Vertrages ausdrücklich selbst vor. Während der Verhandlungen mit dem Kaufinteressenten B ruft C bei A an und unterrichtet sie über dessen Anbot, die Liegenschaft um € 90.000,- zu kaufen. Dabei ist keine Rede davon, dass der Kaufvertrag sogleich abgeschlossen werden solle. A sagt aber zu C, sie sei mit dem gebotenen Preis einverstanden. Vom Telefonat an den Verhandlungstisch zurückgekehrt, erklärt C gegenüber B, der das Gespräch mit A nicht mitangehört hatte, das Geschäft gehe in Ordnung. B setzt daraufhin einen Kaufvertrag auf, wonach C das Haus im Namen der A um € 90.000,verkaufe. B fragt C noch, ob sie für das Geschäft Vollmacht habe, was sie bejaht; beide unterfertigten sodann die Urkunde. B übergibt C außerdem eine Anzahlung von € 2.000,- und kündigt an, sich um die Errichtung einer einverleibungsfähigen Urkunde durch einen Notar zu kümmern. Als C ihrer Mutter einige Tage später davon erzählt, erklärt A, dass sie sich nicht gebunden fühle, weil sie einen anderen Käufer gefunden habe. Tatsächlich verkauft A die Liegenschaft dann an D, der von der Vorgeschichte mit B nichts weiß. Zum Zeitpunkt dieses Verkaufes hatte B bereits ein bindendes Kaufanbot des E über diese Liegenschaft in Höhe von € 140.000,- in Händen. Außerdem musste B dem Notar für die Verfassung der Vertragsurkunde € 1.000,- zahlen.

Lösung Vorbemerkung

B – A auf Übergabe der Liegenschaft und Einwilligung in die Einverleibung seines Eigentums daran gem § 1062, Zug um Zug gegen Zahlung von € 88.000,Dieser Anspruch setzt einen wirksamen Kaufvertrag mit entsprechendem Inhalt voraus. Da B und A nie direkt in rechtsgeschäftlichen Kontakt getreten sind, sondern B nur mit C in Verhandlung stand, ist zu prüfen, ob A wirksam von C vertreten wurde. Ob das Verhalten einer Hilfsperson und dessen Zurechnung an den Geschäftsherrn nach den Regeln der Stellvertretung oder der Botenschaft bewertet wird, hängt vom Auftreten dieser Hilfsperson gegenüber dem Dritten – und nicht vom Innenverhältnis zwischen Geschäftsherrn und Stellvertreter – ab. Geriert sich also die Hilfsperson als Stellvertreter (zB „ich verkaufe für A“), so kommen insbesondere die §§ 1016, 1017 zur Anwendung. Tritt sie hingegen als Bote auf („ich richte aus, A verkauft“), gelten die – im Gesetz nur sehr rudimentär geregelten – Grundsätze der Botenschaft. Eine Offenlegung ist in beiden Fällen notwendig; ohne sie ist der Abschluss eines Eigengeschäfts der Hilfsperson zu prüfen.

Fälle lösen anhand von OGH-Judikatur!

Perner | Spitzer | Kodek (Hrsg)

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Österreich-Casebook Bürgerliches Recht H e r a us geb er : Pe rn e r · Spit zer · Kodek

Das neue Casebook zum gesamten Bürgerlichen Recht mit dem didaktisch innovativen Konzept: Teil I – Falllösungstechnik: das unerlässliche Rüstzeug für die Prüfung Teil II – Musterfälle: das Bürgerliche Recht anhand von OGH-Entscheidungen erfassen Teil III – Diplomprüfungsfälle: mit Musterlösungen zum Lernerfolg Mit Fällen aller österreichischen juristischen Fakultäten: Innsbruck, Graz, Linz, Salzburg, Wien, WU Wien. Mit der Expertise von fast 40 Autorinnen und Autoren.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 015

Die Herausgeber Dr. Stefan Perner ist Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht an der Johannes Kepler Universität Linz. Dr. Martin Spitzer ist Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Dr. Georg Kodek, LL.M. ist Universitätsprofessor für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und Hofrat des OGH.

Erscheint im September 2015. Ca. 670 Seiten. Br. Ca. EUR 61,– ISBN 978-3-214-13166-1 Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 48,80 Auch zum Paketpreis mit dem von den Herausgebern verfassten „Lernen.Üben.Wissen“ zum Bürgerlichen Recht erhältlich! Ca. EUR 108,80 ISBN 978-3-214-13167-8 Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 88,80

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS FACHZEITSCHRIFT FÜR STEUERRECHT JULI/AUGUST 2015

7-8 www.taxlex.at

217 – 268

Schwerpunkt

Steuerreform 2015/2016 Das Bankenpaket Rechtsformwahl ab 2016 Einlagenrückzahlung Kapitalistische Mitunternehmerschaften Immobilienbesteuerung neu Neues bei der Personalverrechnung STEUERREFORM SONDERABO EUR 49,– statt EUR 87,30 Bei Bestellung bis 30. September 2015 erhalten Sie alle 5 Hefte bis Ende 2015 zum Sonderpreis (inkl. Versand im Inland)

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ZEITSCHRIFT DES MONATS]

Sicher durch die Steuerreform 2015/2016 Die Änderungen durch die Steuerreform auf den Punkt gebracht

Anschauliche Tabellen

taxlex Fachzeitschrift für Steuerrecht S c h r i f t l ei tung: A c h a t z · K i r c h m a y r

Die taxlex ist eine praxisorientierte, moderne Fachzeitschrift, die neue Maßstäbe auf dem Gebiet der steuerrechtlichen Fachinformation setzt. 48 Seiten starke Schwerpunkthefte liefern Ihnen regelmäßig aktuelle Informationen zu Top-Themen, die Sie bewegen. Das aktuelle Heft 7-8/2015 widmet sich umfassend der Steuerreform 2015/2016. In 10 Beiträgen werden die wichtigsten Neuerungen vorgestellt, Hintergründe der Reform beleuchtet und Auswirkungen auf die Praxis kommentiert.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 015

Eine Auswahl der Beiträge: • Auswirkungen der Steuerreform auf die steuerliche Rechtsformwahl • Änderungen bei der Ertragsbesteuerung von Immobilien • Einschränkungen bei der Einlagenrückzahlung • Verfahrensrechtliche Änderungen inkl. Registrierkassenpflicht • Das Bankenpaket samt Einrichtung eines Kontenregisters • Änderungen im Lohnsteuer- und SV-Recht

Die Schriftleitung Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz und Univ.-Prof. Dr. Sabine Kirchmayr Jahresabonnement 2015: EUR 192,– (11 Hefte inkl. Versand im Inland) Sonderabo zur Steuerreform bis Jahresende:

bei Bestellung bis 30. September 2015 erhalten Sie alle 5 Hefte bis Jahresende zum Sonderpreis von EUR 49,– statt EUR 87,30 (inkl. Versand im Inland) Einzelheft: EUR 20,90

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[ R DB. AT – WO M A NZ F IN DET

Kletečka/Schauer, ABGB-ON Das gesamte ABGB laufend aktualisiert auf rdb.at Mit dem jüngsten Online-Update haben die ABGB-Spezialisten um die Herausgeber Andreas Kletečka und Martin Schauer mehr als 200 Paragraphen auf den aktuellen Stand gebracht. Neuerungen finden Sie ua in folgenden Bereichen: • Kindschaftsrecht: Vor §§ 137ff, §§ 137–203 • Erbrecht: §§ 531–551, 762–796 • Tausch- und Kaufvertrag: §§ 1045–1089 • Schadenersatzrecht: §§ 1333–1341 • Verjährung: §§ 1478–1497, 1499, 1501, 1502 Frühere Fassungen sind über den Link „> andere Versionen“ abruf bar.

Fußnotentext: Bewegen Sie den Mauszeiger einfach über eine Fußnote.

Neues ruck, zuck finden: Blaue Markierungen im Dokument kennzeichnen inhaltliche Aktualisierungen zur vorherigen Fassung. Durch Deaktivieren des Häkchens auf der linken Seite wird die Neu-Markierung -Markierung entfernt und Sie erhalten eine optimierte Druckansicht.

Der Vergleich macht Sie sicher: Greifen Sie bequem auf eine frühere Rechtslage und die Kommentierung dazu zurück indem Sie die Links hinter „> andere Versionen“ öffnen.

Schnell und unkompliziert: Fußnoten mit ergänzenden Informationen und Fundstellenverweisen bieten die Möglichkeit zur vertiefenden Recherche.

Details zur Online-Version unter: Preisinformation:

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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 232,80 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße. Entdecken Sie die wichtigsten Vorteile online: www.rdb.at/tutorials

Information & Beratung Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: vertrieb@manz.at

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Büros können viel über einen Menschen sagen. Wer sich in Peter Barths Arbeitszimmer mit ein klein wenig Neugier umsieht, kann sich leicht ein Bild machen. Das Fenster zum Innenhof steht offen, die Grünpflanzen fühlen sich wohl. An den Wänden: eine Österreichkarte, eine Weltkarte, Kinderzeichnungen und ein tolles Fahrrad. Es hängt gleich hinter dem Schreibtisch in Augenhöhe. „Ich bin Rennradpendler“, erzählt er und das Rad an der Wand sei eines von vieren. Er radelt das ganze Jahr, auf der Fahrt von zu Hause ins Justizministerium erledigt er berufliche Telefonate – per Freisprecheinrichtung. Streng genommen ist Peter Barth ja in Elternteilzeit und hat eine 30-Stunden-Woche. Sein Sohn ist sieben, seine Tochter gerade vier Jahre alt geworden. „Es ist schön, Alltag mit ihnen zu verbringen“, sagt er. Kein Zweifel: Peter Barth, 1971 geboren, ist Familienmensch durch und durch. Er wusste bereits mit 16 Jahren, dass er Familienrichter werden wollte, erzählt er. Seine Mutter war Kanzleileiterin in der familienrechtlichen Abteilung eines Gerichts und erzählte zu Hause von ihrer Arbeit. Die Zielstrebigkeit und Gewissenhaftigkeit seiner Eltern sei in den oberösterreichischen Wurzeln begründet, glaubt er. Er und seine jüngere Schwester wuchsen in Wien auf. Nach der Matura absolvierte er den Zivildienst, pflegte schwer behinderte Multiple-Sklerose-Patienten und erlebte, was soziale Arbeit tatsächlich bedeutet. 1990 inskribierte er am Wiener Juridicum, „ein Massenbetrieb, in dem es mehr ums Auswendiglernen als ums Verstehen ging“, erinnert er sich. Bei Nikolaus Benke, dem Leiter des Instituts für Römisches Recht, entdeckte er als Assistent die Freude am wissenschaftlichen Arbeiten. Seine Dissertation schrieb er über die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen an Minderjährigen. Im Jahr 2000 begann er sein Gerichtsjahr. Nach der Übernahme in den Justizdienst absolvierte er auch eine Station in der Personalabteilung des Justizministeriums. Der damalige Leiter Gerhard Hopf erkannte die Talente des jungen Barth, organisierte seinen Wechsel in die Zivilrechtssektion und setzte ihn für Vorarbeiten am heutigen Heimaufenthaltsgesetz ein. Nach der Richterprüfung knüpfte er daran an. Beim Heimaufenthaltsgesetz, dem Patientenverfügungsgesetz und dem Sachwalterrechtsänderungsgesetz war er an der Seite des damaligen Abteilungsleiters und nunmehrigen Sektionschefs Georg Kathrein als „Geburtshelfer dabei“, sagt er über diese Zeit. R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 015

Auch wenn er danach gerne am Bezirksgericht Liesing arbeitete, schmerzte ihn, dass er auf der Suche nach Lösungen immer allzu schnell an die Grenzen der Gesetze stieß. „Da wurde der Wunsch wieder stärker, beim Gestalten der gesetzlichen Rahmenbedingungen auf der Makroebene dabei zu sein“, erinnert er sich. 2009 wechselte er abermals ins Justizministerium. Seit 2013 ist er Abteilungsleiter und treibt mit seinem Team („lauter exzellente Juristinnen und Juristen“) große Themen voran. Erbrecht, Fortpflanzungsmedizin, Pflegekindschaftsrecht, Streit um Unterhalt, psychische Erkrankungen und die Folgen: „Solche Belange sind für das Leben von Menschen essenziell“, sagt er und würde sich wünschen, dass längerfristiges Denken in der Politik von der Wählerschaft mehr honoriert würde. Das Publizieren von Aufsätzen und Büchern versteht er als einen wichtigen Beitrag zur Implementierung von neuen Gesetzen. Seit seiner Zeit an der Universität ist er als Autor tätig, kommentiert regelmäßig familienrechtliche Problemstellungen. Bei MANZ ist er Mitherausgeber des ABGB, hat Kommentare zu Heimrecht und zum Sachwalterrecht veröffentlicht. Ein Buch über die Erbrechtsreform 2015 erscheint demnächst (siehe Seite 6). „Interdisziplinäres Denken ist extrem wichtig für meine Arbeit“, sagt Barth. Allgemein gelte im Familienrecht: „Ein wunderbar gelöstes juristisches Problem ist nichts wert, wenn es in der Realität nicht greift.“

© privat

Der Familienmensch Peter Barth

PETER BARTH

leitet die Abteilung Familien-, Personen- und Erbrecht im Justizministerium. Vernetztes Denken sei die Grundvoraussetzung für die legistische Arbeit in diesem Bereich, sagt er.

„Ein wunderbar gelöstes juristisches Problem ist nichts wert, wenn es in der Realität nicht greift“ Als Familienmensch teilt er sich die Kinderbetreuung mit seiner Frau, einer Erziehungswissenschafterin. Für die Hobbys von früher, etwa das Reisen, bleibt den beiden aber wenig Zeit. Die Familie wandert gerne, im Sommer ging‘s mit dem Wohnmobil durch Korsika. Und einmal im Jahr nimmt sich Peter Barth Zeit für sportliche Fahrradtouren mit Freunden: Dieses Jahr hat er den Ötztaler Radmarathon absolviert. Das tägliche Radfahren ist gutes Training, 55 Minuten braucht er von Mödling ins Justizministerium. Frische Hemden hängen übrigens auch in seinem Büro. Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

Das neue Erbrecht – im Gespräch mit den zuständigen BMJ-Experten

Kathrein/Barth/Pesendorfer: Bei den Arbeiten zur Reform haben wir versucht, das großteils rund 200 Jahre alte Erbrecht auf den Stand unserer Zeit zu bringen. Das Spannende daran war, unter Schonung der bisherigen Substanz die Praxistauglichkeit des Gesetzes selbst und seine Lesbarkeit wieder mehr in den Vordergrund zu rücken. Wir haben versucht, die Lehre und Rechtsprechung einzuarbeiten und gleichzeitig die Bestimmungen auch für Nicht-Juristen verständlicher zu machen. Außerdem setzt die Reform auch einige inhaltliche Akzente, die durch den Wandel der Gesellschaft und der Zeit notwendig geworden sind. Unser Ziel war es aber nicht, das bisherige Erbrecht völlig neu zu gestalten oder es zu zertrümmern. Wir haben mit großem Respekt vor dem bisherigen Text gearbeitet und die nötige Weiterentwicklung vor Augen gehabt. Unser gutes altes ABGB wird in einem wichtigen Teilbereich auf den neuesten Stand gebracht. Die Reform tut ihm aber nicht Gewalt an, sondern setzt seinen Stil, seine Art, seinen Charakter fort; das ABGB-Erbrecht bleibt ein ABGB-Erbrecht. Die inhaltlichen Schwerpunkte liegen im Pflichtteilsrecht, aber auch die Berücksichtigung der Pflegeleistungen ist ein wichtiger Eckpfeiler der Reform. Es ist auch gelungen, einige wichtige wirtschaftspolitische Aspekte einzubringen und mit privatrechtlichen Grundwerten abzustimmen – Stichwort: Stundung von Pflichtteilsansprüchen. Und letztlich sind die in den letzten Jahren und Jahrzehnten aufgezeigten Reformerfordernisse berücksichtigt worden. MANZ: Worauf haben insbesondere Rechtsanwälte und Notare ab jetzt ganz besonders zu achten? Kathrein/Barth/Pesendorfer: Rechtsanwälte und Notare sind sicher gut beraten, sich mit den (wenigen) neuen Formvorschriften letztwilliger Verfügungen auseinanderzusetzen. Auch die Anrechnung von Schenkungen auf den Erb- oder Pflichtteil hat Änderungen erfahren, die für die Kautelarpraxis wichtig sind. Zu nennen sind auch die modifizierten Enterbungsgründe, die erweiterte Pflichtteilsminderung und die neue Einordnung der Schenkung auf den Todesfall als Vertag und nicht als Vermächtnis. Das nun vorgesehene außerordentliche Erbrecht des Lebensge-

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Fotos: privat

MANZ: Aus Sicht erfahrener Legisten – was sind Ihre persönlich spannendsten bzw. maßgeblichen Eckpunkte der Erbschaftsreform?

DR. GEORG KATHREIN

DR. PETER BARTH

DR. ULRICH PESENDORFER

ist Sektionschef im BMJ und

ist leitender S taatsanwalt

ist Richter und Abteilungsleiter-

Hon.-Prof. an der Universität

und Leiter der Abteilung

Stellvertreter im BMJ.

Wien.

Familien-, Personen- und Erbrecht im BMJ.

fährten wird den Bedarf an letztwilligen Verfügungen für Lebensgefährten und eine entsprechende Beratung nur teilweise mindern. Sicher notwendig wird immer wieder auch ein Blick ins Übergangsrecht sein. MANZ: Neue Rechtslage – alte Rechtslage, das erfordert wohl sehr bald massiven Weiterbildungsbedarf, auch wenn das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 in großen Teilen erst am 1.1.2017 in Kraft tritt? Kathrein/Barth/Pesendorfer: Die Begleitregelungen zur Europäischen Erbrechtsverordnung treten schon, wie die Verordnung selbst, mit 17.8.2015 in Kraft. Justizintern sind Fortbildungsveranstaltungen zum neuen Erbrecht vorgesehen, insbesondere für Richter und Rechtspfleger. Die ersten Bücher zur Reform werden bald erscheinen. Generell gehen wir davon aus, dass wichtige Streitfragen, die eine so umfassende Reform unweigerlich mit sich bringt, literarisch bis zum Inkrafttreten weitgehend aufgearbeitet sein werden. Das war auch mit ein Grund für die lange Legisvakanz. MANZ: Wird die Weitergabe von Vermögen im Todesfall – Stichwort Pflichtteil – „gerechter“ erfolgen? Kathrein/Barth/Pesendorfer: Wir maßen uns nicht an, beurteilen zu können, was gerecht ist und was nicht. Wir haben aber – im engen Austausch mit der Praxis – versucht, gesellschaftliche Entwicklungen

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MANZ · INTERN]

Überblicken Sie die Änderungen der Erbrechtsreform 2015!

Details zum Buch entnehmen Sie bitte der Seite 6.

nachzuvollziehen. Die Bevölkerungsstrukturen haben sich geändert, die Lebensformen sind breiter gefächert, das Volksvermögen und damit auch die Vermögen privater Haushalte und der potenziellen Erben selbst sind gestiegen und das Sozialsystem ist viel weiter ausgebaut als vor 200 Jahren. Insofern war es an der Zeit, der Forderung, den Pflichtteil zurückzudrängen und die Testierfreiheit zu erweitern, mit Augenmaß nachzukommen. Das Pflichtteilsrecht ist aber nach wie vor ein fester Bestandteil im Bemühen um die Bewahrung des Familienfriedens.

MANZ: Ist das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 nur Teil einer dynamischen, auch europäischen Entwicklung, oder wird das österreichische Erbrecht jetzt wieder für längere Zeit Bestand haben?

„Wir haben auch versucht, ungeklärte Streitfragen zu lösen und die gefestigte Judikatur ins Gesetz zu schreiben.“

MANZ: Welche Vorteile der Reform sind nicht von der Hand zu weisen? Kathrein/Barth/Pesendorfer: Die leichtere Lesbarkeit sollte für alle ein Vorteil sein. Nicht nur für Richter, Rechtsanwälte und Notare, sondern allgemein auch für die Menschen auf der Straße, soweit sie über das Bundesgesetzblatt, das RIS oder über die Beiträge der Medien erreichbar sind. Wir haben auch versucht, ungeklärte Streitfragen zu lösen und die gefestigte Judikatur ins Gesetz zu schreiben. Und dann gibt es natürlich viele Neuerungen, die den geänderten wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen Rechnung tragen. Sie werden sich nach den unvermeidlichen Anlaufschwierigkeiten wohl ebenfalls bewähren.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 015

Kathrein/Barth/Pesendorfer: Ob die nächste Reform wieder 200 Jahre auf sich warten lässt, kann man naturgemäß nicht sagen. Wir gehen aber schon davon aus, dass – abgesehen von punktuellen Änderungen – das Erbrecht nicht der gleichen Dynamik unterliegt wie andere Bereiche, etwa das Kindschaftsrecht. Die europäische Entwicklung auf dem Gebiet des Erbrechts wird sich mittelfristig eher im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit abspielen, so wird zB die Vernetzung der einzelnen Testamentsregister betrieben. Ein einheitliches europäisches Erbrecht liegt aus jetziger Sicht noch in weiter Ferne, ebenso wie die nächste größere Reform des österreichischen Erbrechts.

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[MANZ · INTERN

25 Jahre JAP Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung

Schrift leiter Alexander Reidinger und Verlagsleiter

Roman Alexander Rauter und JAP-Verlagsredakteu-

Christine Viski Hanka (Programmbereichsleitung

Wolfgang Pichler mit der ersten JAP von 1990.

rin Katharina Irschik (MANZ).

MANZ) und Hannes Schütz.

„JAP“ – die MANZ-Fachzeitschrift für Studierende – wurde heuer stolze 25 Jahre alt! Ein würdiger Anlass für das Redaktionsteam und die Korrespondenten, um gemeinsam mit dem Schriftleiter Alexander Reidinger das Geburtstagskind hochleben zu lassen. Gefeiert wurde am 8. Juli 2015 in der „Alten Kaisermühle“ – auch

der strömende Regen konnte die Festgesellschaft nicht davon abhalten, an die Alte Donau zu kommen. Dabei waren neben dem Schriftleiter Alexander Reidinger die JAP-Redakteure Ulrike FrauenbergerPfeiler, Roman Alexander Rauter, Hannes Schütz sowie die extra angereisten Korrespondenten aus Graz und Salzburg

Erwin Bernat und Friedrich Harrer. Der Verlag MANZ dankte dem Schriftleiter und dem gesamten JAP-Team herzlich für ihren Einsatz, mit dem Österreichs einzige Fachzeitschrift für Studierende bereits seit einem Vierteljahrhundert betrieben wird.

DAG, Dako, ecolex, immolex, ÖJZ, taxlex, VbR und ZLB „am App der Zeit“ Für Apple iOS und Android

© Google

iPhone and iPad are trademarks of Apple Inc.

Runde Geburtstage im September

• Barbara Huber • Alexandra Lust MANZ gratuliert herzlich!

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ZIVILRECHT]

Schriftsätze im Exekutionsverfahren Autoren: Mini · Scholz Exekutionsverfahren bieten für alle am Verfahren Beteiligten zahlreiche Gelegenheiten, schriftlich tätig zu werden. Aufschiebungs- und Einstellungsanträge, Forderungsanmeldungen und vieles mehr müssen in korrekter Form eingebracht werden. Dieses Buch präsentiert 110 Schriftsätze aus allen Bereichen des Exekutionsrechts – übersichtlich, leicht verständlich und mit

zahlreichen weiterführenden Anmerkungen versehen. Zusätzlich bietet ein Allgemeiner Teil Grundlegendes zu Schriftsätzen in Exekutionsverfahren und zu den Kosten der Schriftsätze. Die Beispielsschriftsätze wurden bewusst nicht allzu wissenschaftlich formuliert, damit auch nicht juristisch geschulte Personen einen Nutzen daraus ziehen können.

Die Autoren: Dr. Harald Mini und ADir. Günter Scholz sind als Richter bzw Rechtspf leger am Bezirksgericht Linz tätig und dort unter anderem für Exekutionssachen zuständig.

2015. X, 290 Seiten. Geb. EUR 69,– ISBN 978-3-214-02795-7

Praxisleitfaden Parteiantrag auf Normenkontrolle Autoren: Walber t · Satek · E. Wielinger Das neu geschaffene Rechtsinstitut des Parteiantrags auf Normenkontrolle stellt den Rechtsanwender nicht nur aufgrund vieler Unklarheiten im Gesetz vor Herausforderungen. Das neue Antragsrecht an den VfGH kann auch bedeuten, dass Rechtsanwender, die bisher nur in den Bereichen des Zivil- und Strafverfahrens tätig waren, sich nun auch in den Bereich des verfassungsrechtlichen Verfahrensrechts mitsamt seiner Besonderheiten hineinwagen müssen.

Dieser Praxisleitfaden soll insbesondere jenen Praktikern eine erste Hilfestellung an die Hand geben, die im Bereich des Verfahrens vor dem VfGH noch nicht erfahren sind. Es wurde daher versucht, die Antragsvoraussetzungen und die formale wie inhaltliche Ausgestaltung des Parteiantrags auf Normenkontrolle möglichst plastisch anhand von Checklisten, Beispielen und Hinweisen sowie einem kommentierten Musterantrag darzustellen.

2015. Ca. 130 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-05099-3

Die Autoren: Dr. Michael Walbert, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner bei Frotz Riedl Rechtsanwälte. Mag. Anna Michaela Satek ist Rechtsanwaltsanwärterin in Wien. Mag. Elisabeth Wielinger ist Absolventin der Karl-Franzens Universität Graz.

Schenkung auf den Todesfall Autorin: E. Keiner t Diese Monographie stellt die bisher eingehendste Behandlung der Schenkung auf den Todesfall dar. Als rechtsdogmatische Abhandlung an der Schnittstelle von Schuldrecht und Erbrecht erörtert sie umfassend und vertieft Rechtsnatur, sämtliche Gültigkeitsvoraussetzungen sowie einschlägige Folgeprobleme und zahlreiche Streitund Spezialfragen in Theorie und Praxis. Die Untersuchung bietet nicht nur eine

komplette Schau der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, sondern auch Lösungen; das gilt in besonderem Maß für die in der Praxis überaus heiklen Bedingungen und anderen Nebenabreden zu Todfallsschenkungen. Berücksichtigt werden auch bereits die Auswirkungen des ErbRÄG 2015 auf Wesen und Gültigkeitsvoraussetzungen der Schenkung auf den Todesfall.

Die Autorin: Mag. Dr. Elisabeth Maria Keinert ist Absolventin der Johannes-Kepler-Universität Linz. Nach Tätigkeiten als Studienassistentin am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften war sie Universitätsassistentin an der Abteilung für zivilistische Propädeutik, wo sie im Zug ihres Doktoratsstudiums als Dissertation die vorliegende Monographie verfasst hat. Sie ist Autorin mehrerer Fachpublikationen im Bereich des Zivil- und Unternehmensrechts und Vortragende bei Fachseminaren.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 015

2015. Ca. XXXII, 298 Seiten. Geb. EUR 64,– ISBN 978-3-214-15091-4

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[ZIVILRECHT · WIRTSCHAFTSRECHT

Binnenmarkt und Notariat NOT Band 56 Autor: Woschnak In diesem Notariatsband wird untersucht, wie Ökonomen und Juristen mit wirtschaftlich und rechtlich vertretbaren Lösungen gemeinsam zur Vollendung des europäischen Binnenmarkts einerseits und des europäischen Rechtsraums andererseits beitra-

2015. XXVI, 274 Seiten. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-12926-2

gen können. Das Interesse der Autoren richtet sich auch auf die Bedeutung ethischer Fragen, auf den sozialen und kulturellen Wandel, auf die politische Praxis und den Einfluss der vielzitierten Globalisierung auf den Rechtsdienstleistungsmarkt.

Die Autoren: Dr. Klaus Woschnak, Notar i.R., war von 2003 bis 2010 Präsident der Österreichischen Notariatskammer und im Jahr 2007 Präsident des Rats der Notariate der Europäischen Union (CNUE). DDr.h.c. Dr. Walter H. Rechberger, em. Univ.-Prof., ist seit 2010 Leiter des Forschungsinstituts für Rechtsentwicklung der Universität Wien.

Jahrbuch Verbraucherrecht 2015 Herausgeberin: Leupold

2015. Ca. 150 Seiten. Br. Ca. EUR 32,– ISBN 978-3-214-04070-3

Up to date im Verbraucherrecht! Verbraucherrecht ist eine ebenso junge wie dynamische Rechtsmaterie – das belegt die steigende Anzahl von Entscheidungen der Höchstgerichte. Das Jahrbuch „Aktuelles Verbraucherrecht“ widmet sich seiner rechtswissenschaftlichen Begleitung und Aufarbeitung und versammelt die Vorträge der 2015 erstmals veranstalteten „Jahrestagung Verbraucher & Recht“ in einem handlichen Band. Die Beiträge: • Praxisprobleme des FAGG (Wilma Dehn) • VRUG – Neuerungen in §§ 6b und 6c KSchG (Christiane Wendehorst) • Prävention als oberstes Ziel der Klauselkontrolle bei Verbraucherverträgen? (Beate Gsell)

• Haftungsfragen im Spannungsfeld von Kapitalmarkt- und Kartellrecht (Florian Schuhmacher) • Verjährung von Schadenersatzansprüchen bei Fremdwährungskrediten (Georg E. Kodek) • Praktische Durchsetzung von Verbraucheransprüchen aus Fremdwährungskrediten (Alexander Klauser) • Anlegerschutz nach MiFID II (Petra BuckHeeb) • Alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (Kirstin Grüblinger) Das Buch bietet eine Plattform zum Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, diskutiert brennende praktische Fragen und Entwicklungen und fördert die wissenschaftliche Durchdringung des Verbraucherrechts.

Die Herausgeberin: Dr. Petra Leupold ist Juristin beim Verein für Konsumenteninformation (VKI), Lektorin für Zivil- und Kreditsicherungsrecht an der WU Executive Academy und Redaktionsleiterin der Zeitschrift für Verbraucherrecht (V bR).

KHVG – Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 4. Auf lage Autor: Grubmann

4. Auflage 2015. Ca. 470 Seiten. Geb. Ca. EUR 84,– ISBN 978-3-214-03239-5

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Nach einigen Jahren erscheint nun die rundum aktualisierte 4. Auflage der Großen Gesetzausgabe. Hier finden Sie nicht nur alles Wissenswerte zum Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz (KHVG), sondern auch die relevanten Nebengesetze, das Kfz-Haftpflichtversicherungsrecht der EU mitsamt einschlägiger Richtlinien, in-

ternationale Abkommen und bilaterale Verträge. Für den Praktiker unerlässlich ist weiters die auf den letzten Stand gebrachte und umfassende Zusammenstellung der Judikatur mit vielen neuen Entscheidungen sowie die zahlreichen kommentierenden Anmerkungen.

Der Autor: Dr. Michael Grubmann ist Leiter des wissenschaftlichen Beirats der Wirtschaftskammer Österreich und anerkannter Fachmann auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.

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ÖFFENTLICHES RECHT]

PStG – Personenstandsrecht mit 25. Ergänzungslieferung Herausgeber: Kutscher · Wildper t Die Loseblatt-Sammlung PStG ist DAS Standardwerk in Personenstandsfragen und bringt Ordnung in diese komplexe Materie. Der unverzichtbare Arbeitsbehelf für Standesbeamte und alle mit diesem Rechtsgebiet Befasste nun aktuell mit der 25. Lieferung: • Komplette Kommentierung des PStG 2013 » Verständliche Auslegung unter Einbeziehung von Materialien und weiterhin maßgeblicher Judikatur sowie mit Verweisen auf die „alte“ Rechtslage

» Querverweise auf Spezialbestimmungen in Materiengesetzen » Hilfestellung für die Arbeit im neuen ZPR durch anschauliche Screenshots • Anpassungen in ABGB, EPG, PStG-DV infolge des FMedRÄG 2015 sowie Erkenntnissen des VfGH zur Adoption • Änderungen der Durchführungsanleitung für die standesamtliche Arbeit • NEU: Auszüge aus dem Hebammengesetz

Die Herausgeber: MR Norbert Kutscher, Referatsleiter für Personenstandswesen im BM.I, und Thomas Wildpert, Fachbereichsleiter für Personenstandsangelegenheiten beim Amt der NÖ Landesregierung.

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 25. Erg.-Lfg. 2015. EUR 158,– ISBN 978-3-214-03900-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/pstg

Pharmazeutische Vorschriften mit 44. Ergänzungslieferung Autoren: Füszl · Semp Sämtliche für den pharmazeutischen Bereich relevanten Vorschriften werden hier dokumentiert: gegliedert in 11 Schwerpunktbereiche, die wichtigsten Bestimmungen in Anmerkungen erläutert und stets aktuell gehalten. Neu in der 44. Ergänzungslieferung: • Fernabsatz-Verordnung

Änderungen in: Apothekengesetz, Suchtmittelgesetz, Suchtgiftverordnung, Psychotropenverordnung, Arzneitaxe, Rezeptpflichtverordnung, Gebührentarif gemäß GESG, Pharmazeutische Fachkräfteverordnung, Tierimpfstoff-Anwendungsverordnung 2015, Verordnungen zum Arzneibuch

Die Autoren: Dr. Sylvia Füszl, Abteilungsleiterin im BMG, und Dr. Robert Semp, Jurist im BMG, sind zuständig für Legistik im Bereich Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 44. Erg.-Lfg. 2015. EUR 218,Preis mit Abnahmeverpflichtung von 2 Erg.-Lfg. EUR 148,– ISBN 978-3-214-13608-6

Die (betroffene) Öffentlichkeit im UVP-Verfahren RdU Band 42 Autorin: Bachl Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein zentrales Element bei der Genehmigung von Großprojekten im Rahmen des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Die für den Kreis der betroffenen Öffentlichkeit geltenden „Spielregeln“ werden in diesem Buch herausgearbeitet: • Welche Personen(gruppen) gehören zur „betroffenen Öffentlichkeit“? • Wie erlangen diese von einem Vorhaben Kenntnis?

• Welche Partizipationsmöglichkeiten stehen ihnen während sowie nach Abschluss eines UVP-Verfahrens zu? • Wo besteht in diesen Bereichen aktuell noch Auf holbedarf ? Die Autorin bietet eine umfassende Darstellung dieses praxisrelevanten Themas, sowohl der völkerrechtlichen als auch der unionsrechtlichen Rahmenbedingungen und ihrer Zusammenhänge als auch deren Bedeutung für die nationale Rechtslage.

2015. Ca. 550 Seiten. Br. Ca. EUR 98,– ISBN 978-3-214-09398-3

Die Autorin: Dr. Bettina Bachl ist Universitätsassistentin am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften der JKU Linz.

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[ÖFFENTLICHES RECHT

RStDG – GOG 4. Auf lage Autoren: Fellner · Nogratnig Die Kenntnis des Dienst- und Organisationsrechts ist für das Justizpersonal grundlegende Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben. Richter und Richteramtsanwärter, Staatsanwälte und Rechtspraktikanten haben dabei eine Fülle von Vorschriften aus unterschiedlichen Normen zu beachten.

4. Auflage 2015. XLII, 1.486 Seiten. Geb. EUR 198,– ISBN 978-3-214-02551-9

Dieser Kommentar vereint sämtliche dieser relevanten Regelungen, ua das

• RStDG, • GOG, • StAG, • RPG und • OGHG sowie verfassungsrechtliche Grundlagen, Berufsprüfungsrecht, Ernennungsrecht, Verfahrensrecht (DVG, DVV, DVPV), maßgebliche Erlässe und Formblätter. Mit tiefgehenden Anmerkungen zu Auslegungsfragen, wegweisende Judikatur im Blick.

Die Autoren: Sektionschef i.R. Dr. Wolfgang Fellner war zuletzt Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Justiz; Mag. Gerhard Nogratnig, LL.M. ist Leiter der Abteilung Personalangelegenheiten der Richter und Staatsanwälte und stellvertretender Sektionsleiter im Bundesministerium für Justiz.

Die österreichischen Schulgesetze mit 45. Ergänzungslieferung Autoren: Götz · Münster

Loseblattwerk in 2 Mappen. inkl. 45. Erg.-Lfg. 2015. EUR 198,– Bei Abnahmeverpflichtung von mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-13565-2 Online-Version: www.manz.at/schulg

Die umfangreiche Ausgabe zu den österreichischen Schulgesetzen nun aktuell: • Anpassungen durch die Novelle BGBl I 2015/38 (hinsichtlich ganztägiger Schulformen und der Bewegungsorientierung an Schulen) in SchOG, SchUG, BundesSchulaufsichtsG und HochschulG ua • Änderungen im HochschulG durch BGBl I 2015/21 (Stichworte „Kooperationsklausel“, „Hochschulkollegium“, „Rektoratsdirektion“)

• Aktualisierte Verordnungen: » LeistungsbeurteilungsV » Prüfungsordnung BHS, Bildungsanstalten sowie Prüfungsordnungen BMHS und Bildungsanstalten: schon zum Haupttermin 2016! • Neue Verordnungen: » Schulische-Freizeit-BetreuungsV » Freizeitpädagogik-AnrechnungsV

Die Autoren: Mag. Andrea Götz, ehem. Leiterin der Schulrechtsabteilung des BMUKK. Dr. Gerhard Münster, Leiter der Abteilung Legistik-Bildung im BMBF, Professor an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien-Strebersdorf/Krems.

CEDAW Kommentar zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau Herausgeberinnen: Schläppi · Ulrich · Wyttenbach

2015. 1.444 Seiten. Geb. EUR 240,60 ISBN 978-3-214-01068-3

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Das UNO-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau zählt zu den Kernabkommen des internationalen Menschenrechtsschutzes. Es stellt in der Schweiz und in Österreich eine wichtige Ergänzung des innerstaatlichen Gleichstellungsrechts dar. Erstmals liegt zu diesem Übereinkommen ein systematischer und umfassender Kommentar für die Rechts-

praxis in deutscher Sprache vor. Mit seinem Fokus auf die Umsetzung auf innerstaatlicher Ebene erleichtert er Gerichten, der Verwaltung, der Anwaltschaft, den Nichtregierungsorganisationen und der Wissenschaft in der Schweiz und in Österreich die Arbeit mit dem Übereinkommen.

Die Herausgeberinnen: Dr. iur. Erika Schläppi, Konsulentin auf den Gebieten Governance und Menschenrechte; Univ.-Prof. Dr. Silvia Ulrich, Vorständin des Instituts für Legal Gender Studies an der JKU Linz; Prof. Dr. Judith Wyttenbach, Ordinaria für Staats- und Völkerrecht an der Universität Bern.

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ÖFFENTLICHES RECHT · STR AFRECHT · ARBEITSRECHT]

Parteiantrag auf Normenkontrolle Autoren: Fichtenbauer · Hauer Seit Beginn dieses Jahres ist die „Gesetzesbeschwerde“ in Kraft, Verfassungstext und Ausführungsbestimmungen bieten allerdings einen beträchtlichen Spielraum für unterschiedliche Interpretationswege. „Zu welchem Zeitpunkt des Verfahrens ist ein Parteiantrag überhaupt zulässig und wie ist in diesem Zusammenhang die ,in erster Instanz entschiedene Rechtssache‘ zu deuten?“ Zu dieser und anderen Fragen bietet dieses Werk Lösungsvorschläge und geht Auslegungsproblemen auf den Grund. Die Entste-

hungsgeschichte der Gesetzesänderungen wird dabei ebenso beleuchtet, die parlamentarischen Materialien bieten eine reichhaltige Argumentationsquelle. Eingehend systematisch behandelt werden ua • Antragsvoraussetzungen im Detail, • Inhalt und Form, • Verfahrensgang und • Entscheidungswirkungen. Zusätzlich hilft ein Musterantrag bei der eigenen Vorbereitung.

2015. X, 106 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-08794-4

Die Autoren: Bgdr. Dr. Peter Fichtenbauer, Volksanwalt; Univ.-Prof. Dr. Andreas Hauer, Institut für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre der JKU Linz.

StGB mit 136. Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz In diesem bewährten Großkommentar finden Sie Gesetzestext und Kommentarteil mit aktueller Rechtsprechung und Literatur. Neben dem StGB sind auch alle strafrechtlich relevanten Nebengesetze berücksichtigt. Aktualisiert wurden diesmal: § 4 Tipold: Keine Strafe ohne Schuld § 5 Reindl-Krauskopf: Vorsatz §§ 297-301 Pilnacek/Świderski: Verleumdung etc

Bei den strafrechtlich relevanten Nebengesetzen wurden erstmalig kommentiert: §§ 45-51 EU-JZG Wirth/Hinterhofer §§ 52-52n EU-JZG Hinterhofer und aktualisiert: §§ 1-28 EU-JZG Hinterhofer/Schallmoser § 7 KMG Schwab MilStG mit Anhängen §§ 47, 38 WG und §§ 58, 59 ZDG: Schwab Verbotsgesetz 1947 mit Anhang UniformVerbotsgesetz: Lässig

Die Autoren: Dr. Hubert Hinterhofer, Univ.-Prof. an der Universität Salzburg; Dr. Rudolf Lässig, Hofrat des OGH; Mag. Christian Pilnacek, Sektionschef im BMJ; Dr. Susanne Reindl-Krauskopf, Univ.-Prof. an der Universität Wien; Mag. Dr. Nina Marlene Schallmoser, PostDoc-Mitarbeiterin an der Universität Salzburg; Dr. Michael Schwab, Senatspräsident im OGH; Dr. Szymon Świderski, MLE, ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am OGH; Dr. Alexander Tipold, ao. Univ.-Prof. an der Universität Wien; Mag. Birgit Julia Wirth, Universitätsassistentin an der Universität Salzburg.

Faszikelwerk in 7 Mappen inkl. 136. Lfg. 2015. EUR 564,– ISBN 978-3-214-11030-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stgb

Die Versetzung Autor: Goricnik Dieses neue Handbuch stellt das Thema Versetzung mit vielen Praxisbeispielen verständlich dar und veranschaulicht das komplizierte Zusammenspiel von Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Mit Öffentlichem Dienstrecht und Personalvertretungsrecht! Zum Inhalt: • Berücksichtigung der Rechtspositionen aller Akteure:

• • • •

» Rechte des Betriebsrats » Rechte der betroffenen Arbeitnehmer » Rechte des Arbeitgebers Umfassende Darstellung von Rechtsprechung und Lehre Erfordernisse einer rechtssicheren Versetzung Praxisbezug durch zahlreiche erläuternde Beispiele Hilfreiche Hinweise für den Praktiker

Der Autor: Mag. Wolfgang Goricnik, MBL leitet das Referat Wirtschaft & Recht der AK Salzburg und ist fachkundiger Laienrichter am Bundesverwaltungsgericht.

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2015. Ca. 230 Seiten. Geb. Ca. EUR 49,– ISBN 978-3-214-01079-9

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[ARBEITSRECHT

Der SV-Komm mit 123.– 133. Lfg. Herausgeber: Mosler · Müller · Pfeil „ … ein echter Meilenstein in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem Sozialversicherungsrecht …“ Martin Risak, RdM 6/2013 Jetzt neu mit der grundlegenden Kommentierung • der Verwaltungskörper des Hauptverbandes (von Univ.-Prof. Dr. Georg LienFaszikelwerk in 4 Leinenmappen inkl. 1. – 133. Lfg. 2015. EUR 398,– ISBN 978-3-214-09578-9 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: sv-komm.manz.at

bacher, Univ.-Ass. Mag. Andreas Lopatka und Univ.-Ass. Claudia Siuda, LL.M.) – §§ 441 – 441h ASVG. Die Aktualisierungen befinden sich auf dem Stand des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes – SVAG.

Die Herausgeber: Ao. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, Hon.-Prof., SP des VwGH iR Dr. Rudolf Müller, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, alle Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Arbeits- und Sozialrecht) der Universität Salzburg.

Kündigungs- und Entlassungsschutz Autor: Tomandl Dieses Buch bietet eine verlässliche Orientierungshilfe sowie einen perfekten Überblick über Grundlagen, Systematik des Kündigungs- und Entlassungsschutzes im privaten Sektor sowie die Judikatur der Höchstgerichte zu allen entscheidenden Fragen.

2015. XIV, 180 Seiten. Br. EUR 39,– ISBN 978-3-214-01002-7

Zum Inhalt: • Allgemeiner Schutz nach ArbVG » Anwendungsbereich » Motivschutz » Sozialwidrigkeit » Entlassungsschutz • Sonderschutz » Betriebsräte » Eltern » Behinderte

Der Autor: Dr. Theodor Tomandl, em. o. Univ.-Prof. für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist Autor zahlreicher grundlegender Werke für Wissenschaft und Praxis, Studium und Ausbildung.

GSVG – Die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen mit 115. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner Anhänge aktualisiert: • Kranken- und Kuranstaltengesetz • Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens • Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 115. Erg.-Lfg. 2015. EUR 298,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-12540-0

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• Satzung der SVA der gewerblichen Wirtschaft • Krankenordnung 2011 • Datenschutzverordnung für die gesetzliche Sozialversicherung, ua

Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

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STUDIUM UND PR A XIS]

EU-Recht Autor: Klamer t Lesbar im Stil und pragmatisch in der Schwerpunktsetzung – diesem Ziel hat sich das neue Lehrbuch zum Europarecht verschrieben. Im Buch werden die prüfungsrelevanten Bereiche des Europarechts samt ausführlichen weiterführenden Literatur- und Judikaturhinweisen strukturiert dargestellt – mit den wichtigsten Entscheidungen des EuGH und Vertragsbestimmungen im Originaltext! Kurze Einleitungen und Übersichten zu Beginn jedes Kapitels gestalten den Stoff übersichtlich, abschließende Zusammenfassungen schärfen den Blick für das Wesentli-

che. Auf komplexe politische und wirtschaftliche Zusammenhänge wird ausführlich eingegangen. Inhalt: Hintergrund, Kontext und Wesen der Europäischen Union – Grundprinzipien – Institutionen – Rechtsquellen und Rechtsetzung – Kompetenzen und ausgewählte Regelungsbereiche – Grundfreiheiten und Unionsbürgerschaft – Regulierung im Binnenmarkt – Kartell- und Beihilferecht – Vollzug und Rechtsschutz – Gerichtssystem, Verfahrensrecht und die Rolle des EuGH – Österreich in der EU.

2015. Ca. 500 Seiten. Geb. Ca. EUR 53,50 ISBN 978-3-214-03461-0 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 42,80 ISBN 978-3-214-03462-7

Der Autor: Dr. Marcus Klamert, M.A. ist beim Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst ua in der Prozessvertretung vor dem EuGH tätig. Mit Beiträgen von Mag. Dr. Peter Thalmann, MJur, Institut für Europarecht und Internationales Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Zivilprozessrecht 2. Auf lage Autorin: Roth Zivilprozessrecht kompakt! Dieses neue Studienbuch bietet einen soliden Einblick in das gesamte Erkenntnisverfahren: • das österreichische Zivilprozessrecht sowie • das europäische Zivilprozessrecht. • Außerdem: Darstellung eines Zivilverfahrens durch drei Instanzen!

Studierenden und BerufsanwärtInnen wird mit dieser leicht verständlichen Darstellung ein fundiertes Grundwissen vermittelt, das durch zahlreiche Beispiele veranschaulicht wird und durch Literaturhinweise vertieft werden kann. Besonderer Wert wird auf Querverbindungen zum Bürgerlichen Recht und zum Unternehmensrecht gelegt. 2. Auflage erscheint im Oktober 2015. Ca. 260 Seiten. Br. Ca. EUR 41,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 32,80 ISBN 978-3-214-08464-6

Die Autorin: o. Univ.-Prof. Dr. Marianne Roth, LL.M. lehrt am Fachbereich Privatrecht an der Universität Salzburg.

Steuerrecht 2015/2016

Bestseller!

17. Auf lage Autor: W. Doralt Ausgewogen und zuverlässig bietet Ihnen der Bestseller zum Steuerrecht bereits in 17. Auflage alles Wesentliche für die in Ihrem beruflichen Alltag wichtigen Steuern. Der optimale Überblick über das geltende Steuerrecht – mit allen Änderungen durch die große Steuerreform 2015/16: • Tarifreform • Grunderwerbsteuer • Immobilienertragsteuer • Kapitaleinkünfte uvm.

Unternehmenssteuern, Verkehrsteuern und das Abgabenverfahren stehen im Vordergrund, ein eigenes Kapitel widmet sich auch dem Finanzstrafrecht. Systematische Zusammenhänge werden deutlich gemacht und zahlreiche Beispiele erleichtern Ihnen das Verständnis. Außerdem: mit einer kleinen „Stilkunde“ – so werden Ihre Texte leicht und angenehm lesbar! Auch als E-Book erhältlich!

Der Autor: em. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt Finanzrecht an der Universität Wien.

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17. Auflage 2015. XXVIII, 280 Seiten. Br. EUR 36,– Im Abonnement und zum Hörerscheinpreis EUR 28,80 ISBN 978-3-214-01913-6 E-Book: EUR 25,99

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[ BAU E N M I E T E N WOH N E N · SAC H BUC H ∙ FAC H BUC H

Immobilienmaklerrecht Autor: Rainer

2015. XIV, 150 Seiten. Br. Ca. EUR 34,– ISBN 978-3-214-08767-8

Immobilienmakler spielen als Begleiter und Berater für das Mieten oder den Ankauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Geschäftslokals eine wesentliche Rolle. Das Praxishandbuch zum Immobilienmaklerrecht soll so einfach und anschaulich wie möglich und doch so fundiert wie notwendig über die wesentlichen Rechtsvorschriften und die dazu ergangene Judikatur informieren und dadurch den Immobili-

enmaklern und ihren Auftraggebern einen klaren Überblick über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten geben. Beleuchtet werden: • Maklergesetz und damit zusammenhängende Bestimmungen des KSchG und des FAGG • Immobilienmaklerverordnung inkl. Standesregeln für Immobilienmakler und • gewerberechtliche Bestimmungen

Der Autor: Dr. Herbert Rainer, Rechtsanwalt in Wien und Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Vorsorgewohnungen 3. Auf lage Autoren: Bauernfeind · Fuhrmann · Pirker · Ver weijen Wie man den Kauf einer Vorsorgewohnung bestens vorbereitet und reibungslos abwickelt, beschreibt dieses Buch – bereits unter Berücksichtigung der geplanten Änderungen der Steuerreform 2016!

3. Auflage 2015. Ca. 138 Seiten. Br. Ca. EUR 24,– ISBN 978-3-214-11241-7

Aus dem Inhalt: • Das Konzept der Vorsorgewohnung: Überblick • Der Weg zur Vorsorgewohnung: Auswahl der Immobilie – Koordination der rechtlichen, steuerlichen und vertraglichen Konzeption – Finanzierung – Bau-

überwachung – Vermietung und Verwaltung der Vorsorgewohnung • Rechtliche Aspekte: Grundbuch – Makler – Wohnungseigentum – Wohnungskauf – Vermietung/Verwaltung • Steuerliche Behandlung der Vorsorgewohnung: Einkommensteuer – Umsatzsteuer – Veräußerung/Verschenken der Vorsorgewohnung – Übertragung von Todes wegen Mit ausführlichen Musterplanrechnungen und Praktikertipps für Ihre Vorsorgewohnung!

Die Autoren: DI Sandra Bauernfeind ist Leiterin der Abteilung Wohnimmobilien bei der EHL Immobilien GmbH. Mag. Karin Fuhrmann, Steuerberaterin, ist Partnerin bei Treuhand Partner Austria in Wien. Mag. Erland Pirker, Rechtsanwalt, ist Partner bei Preslmayr Rechtsanwälte OG. Dr. Stephan Verweijen ist öffentlicher Notar in Wien.

Aufsichtspflicht 3. Auf lage Autor: Nademleinsky

3. Auflage 2015. Ca. 190 Seiten. Br. Ca. EUR 19,80 ISBN 978-3-214-01956-3

Informieren – bevor etwas passiert! Aufsichtspflicht – was Kinder- und JugendbetreuerInnen wissen müssen! Kinder und Jugendliche sind spontan, voller Lebensfreude und impulsiv – das stellt die Aufsichtspflichtigen vor vielfältige Herausforderungen. Ob in Kindergärten, Hort, Ferienlager oder auf Spielplätzen – überall stellen sich Fragen zur Verantwortung: • Wo lauern Gefahren? • Wer hat die Aufsichtspflicht?

• Wer darf Kinder abholen? • Welche besonderen Gefahrensituationen gibt es in Kindergärten und Horten? uvm. Dieser Ratgeber führt Sie sicher durch alle schwierigen Rechtssituationen, hilft Ihnen mit Tipps und Beispielen durch Ihren Alltag und zeigt Ihnen, wie es einfacher geht! Neu in der dritten Auflage: Neue Probleme aus der Praxis (u.a. „Sexting“) und Berücksichtigung der neuen Rechtslage im verpflichtenden Kindergartenjahr.

Der Autor: Dr. Marco Nademleinsky ist Rechtsanwalt in Wien und Lektor an der Universität Wien.

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SAC H BUC H ∙ FAC H BUC H]

Werbung & Recht Autoren: Miklau · Deutsch Dieses Praxishandbuch bietet eine umfassende und leicht verständliche Arbeitsgrundlage, in der alle wichtigen die Werbung betreffenden rechtlichen Bestimmungen zusammenfassend dargestellt sind. Werbe- und Public-Relation-Praktiker sowie Rechtsberater finden hier eine systematische Darstellung von Werbeverboten und -beschränkungen. • Personenbezogene Werbebeschränkungen für Freie Berufe, Gewerbliche Berufe, Minderjährige, Politiker, Lobbyisten

• Werbebeschränkungen in der klassischen Werbung (in Printmedien, Rundfunkwerbung, Privatfernsehen und ORF) • Werbung „below the line“, also Direktmarketing, Online-Werbung, Sponsoring und Verkaufsförderung • Werbebeschränkungen nach Produkten, in Gesundheit und Medizin, für Lebensmittel und Tabak sowie • strafrechtliche Werbeverbote

2015. Ca. 130 Seiten. Br. Ca. EUR 24,– ISBN 978-3-214-03885-4

Die Autoren: Rosemarie Miklau ist Betriebswirtin beim Fachverband Werbung und Marktkommunikation und in dieser Funktion auch in den Entscheidungsgremien des Österreichischen Werberates sowie europäischer Werbewirtschaftsverbände verankert. Mag. Markus Deutsch ist Jurist und Geschäftsführer des Fachverbands Werbung und Marktkommunikation sowie Vizepräsident des Europäischen Werberates (EASA).

Erfolgreiche Kanzleigründung für Rechtsanwälte Autoren: Dibiasi · Böhm · Baumgar t linger Alles, was Sie für die Kanzleigründung wissen müssen! Endlich Rechtsanwalt – endlich selbständig. Dieses Handbuch bietet den entscheidenden Überblick über betriebswirtschaftliche und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Gründung: • Kalkulationen von Kosten und Investitionen • Liquiditätsplanung und Bankgespräche

• Rechtsformwahl und steuerliche Gewinnermittlung • Praxisorientierte Darstellung des Sozialversicherungsrechts • Lohnverrechnung für Kanzleimitarbeiter • Bestimmungen des BAO und des FinStrG zu Fristen und Säumnissen • Tipps zu Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen

Die Autoren: Mag. Wolfgang Dibiasi ist Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und gerichtlich beeideter Sachverständiger sowie Partner bei ARTUS. Mag. Florian Böhm ist Steuerberater und Partner bei ARTUS. Mag. Hans Baumgartlinger ist Steuerberater und Prokurist bei ARTUS.

2015. Ca. 160 Seiten. Br. Ca. EUR 29,– ISBN 978-3-214-08124-9

Pollen und Allergie Autoren: Bast l · Berger Dieses Buch erleichtert Betroffenen und deren Umfeld den Alltag mit der Pollenallergie und begleitet sie mit Hintergrundwissen und Tipps durch die Pollensaison: • Was ist eine Pollenallergie und woran ist sie zu erkennen? • Warum gibt es Pollen und welche Pflanzen

sind für Pollenallergiker von Bedeutung? • Was hilft bei einer Pollenallergie? • Wie reduziert man den Kontakt mit Pollen? • Wo und wann belasten in Europa welche Pollen? Mit zahlreichen Abbildungen, Steckbriefen und Europakarten zur Pollenbelastung!

Die Autoren: Mag. Dr. Katharina Bastl ist beim Österreichischen Pollenwarndienst in der Forschungsgruppe „Aerobiologie und Polleninformation“ an der MedUni Wien – in Zusammenarbeit – für die Erstellung von lokalen und regionalen, kurz- und mittelfristigen Prognosen für den Pollenf lug in Österreich verantwortlich. Uwe E. Berger MBA hat als Leiter des Österreichischen Pollenwarndienstes und der Forschungsgruppe „Aerobiologie und Polleninformation“ an der MedUni Wien in den späten 1980er-Jahren maßgeblich die Pollendatenbank und den Österreichischen Pollenwarndienst mit aufgebaut.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 015

2015. 176 Seiten. Br. EUR 21,90 ISBN 978-3-214-00983-0

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[EMPFEHLENSWERTES

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Helmut Kohl Eine politische Biographie Autor: Hans-Peter Schwarz Helmut Kohl ist die bedeutendste lebende historische Figur Deutschlands, die zugleich die stärksten Emotionen hervorruft. Für die einen bleibt er der Kanzler der Einheit, die anderen sehen in ihm den Machtmenschen, dessen Name mit der größten deutschen Spendenaffäre verknüpft ist.

Wer die Geschichte Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg verstehen will, kommt an der Betrachtung dieses Lebens und an dieser Biographie nicht vorbei.

Pantheon Verlag. 1.056 Seiten. Br. EUR 20,60 ISBN 978-3-570-55234-6

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Für Sie gelesen Brandl ∙ Saria (Hrsg) WAG – Wertpapieraufsichtsgesetz Faszikelwerk inkl. 15. Lieferung 2015. EUR 148,– ISBN 978-3-214-09169-9 „Für alle, die auf dem Laufenden bleiben müssen, gibt es nun den neuen ‚Brandl/Saria‘ mit praxisorientierter Kommentierung […]“ (Fonds professionell 1/2015)

„Der auch in Bankkreisen gut eingeführte ,Brandl/Saria‘ ist für alle, die mit Wertpapierdienstleistungen praktisch und/oder wissenschaftlich zu tun haben, weiterhin ein unverzichtbarer, wertvoller Arbeitsbehelf.“ (Raimund Bollenberger, ÖBA 5/2015)

„Die 1. bis 15. Lieferung des praxisorientierten Kommentars enthalten die §§ 15–20, §§ 22–24, §§ 34–35, §§ 38–54, §§ 58–61, §§ 75–89 und §§ 94–96 WAG. Die weitere Komplettierung erfolgt noch heuer.“ (Benedikt Kommenda, Die Presse, 4.5.2015)

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EMPFEHLENSWERTES · TERMINE]

Veranstaltung in Kürze 10.09.2015

ZVR Verkehrsrechtstag 2015

Donnerstag

Ort: WU Wien (Teaching Center), Welthandelsplatz 1, 1020 Wien Infos und Anmeldung: www.verkehrsrechtstag.at Veranstalter: Wirtschaftsuniversität Wien / Kuratorium für Verkehrssicherheit Bei Interesse an den MANZ Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf www.manz.at/veranstaltungen

Schon bestellt? Würth · Zingher · Kovanyi Miet- und Wohnrecht Bd I und II Band I, 23. Auflage 2015. XXXIV, 1.142 Seiten. Geb. EUR 148,– ISBN 978-3-214-13329-0 Band II, 23. Auflage 2015. XXX, 624 Seiten. Geb. EUR 84,– ISBN 978-3-214-13330-6 Preis für beide Bände: EUR 208,– ISBN 978-3-214-13331-3 Mit der Wohnrechtsnovelle 2015! Band I des Kurzkommentars zum Miet- und Wohnrecht enthält in gewohnter Qualität: • Mietrechtsgesetz • maßgebliche Bestimmungen des KSchG • Richtwertgesetz • sonstige bestandrechtliche Vorschriften • Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sowie • den im Wohnrecht anzuwendenden Teil des Außerstreitgesetzes und der ZPO. Band II enthält: • Wohnungseigentumsgesetz, • Bauträgervertragsgesetz, • Heizkostenabrechnungsgesetz und • Maklerrecht mit FAGG und EAVG. Eine ausführliche Kommentierung unter Einarbeitung neuester Rechtsprechung und der maßgeblichen Literatur ist das Markenzeichen dieses Standardwerks.

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 015

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Maier Philipp J. Restrukturierungen im Arbeitsrecht 2015. XXIV, 338 Seiten. Geb. EUR 69,– ISBN 978-3-214-01926-6 Bei unternehmerischen Neuausrichtungen ist Klarheit über deren arbeitsrechtliche Machbarkeit gefragt. Dieses Werk zeigt, worauf es bei Restrukturierungsmaßnahmen aus arbeitsrechtlicher Sicht ankommt. Es enthält Handlungsanleitungen aus der Praxis und MusterDokumente, die eine erfolgreiche Umsetzung von Restrukturierungsvorhaben erleichtern Mit vielen Mustern: Sozialplan mit Kalkulationsmodellen, Step-Plan zum Personalabbau, Informationsschreiben an Betriebsrat, Auflösungsvereinbarung etc.

Gitschthaler Unterhaltsrecht 3. Auflage 2015. XXXIV, 886 Seiten. Geb. EUR 145,– ISBN 978-3-214-06702-1 Die gesamte Unterhaltsjudikatur des OGH und ausgesuchte Entscheidungen der zweiten Instanzen werden in der 3. Auflage in gewohnter Qualität systematisch ausgewertet – mit mehr als 1000 neuen Entscheidungen seit der Vorauflage. Zusätzlich: • Zahlreiche Anmerkungen und Lösungsansätze für Einzelfälle • Zweitinstanzliche Judikatur zu Fragen, die noch nicht vom OGH entschieden wurden • Ausführliche Literaturangaben • Neu aufbereitet: Unterhalt für eingetragene Partner und Lebensgefährten, Internationales Unterhaltsrecht, Bereicherungsansprüche wegen zu Unrecht gezahltem Unterhalt.

Twardosz GebG – Gebührengesetz 6. Auflage 2015. XXIV, 566 Seiten. Ln. EUR 158,– ISBN 978-3-214-04162-5 Der zentrale Kommentar zum Gebührenrecht wurde von einem neuen wissenschaftlich ausgewiesenen Autor übernommen, vollständig überarbeitet und inhaltlich stark erweitert. Er richtet sich auch weiterhin an den praktischen Anwender und bietet somit Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern, Richtern und Mitarbeitern der Finanzverwaltung eine fundierte Kommentierung des österreichischen Gebührengesetzes. • Die bewährte Illustration durch Beispiele, Tabellen und Grafiken wurde in der Neuauflage beibehalten und wo nötig ergänzt und aktualisiert. • Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur der letzten 5 Jahre wurden berücksichtigt. • Zahlreiche praktische Grundsatz- und Zweifelsfragen wurden systematisch neu aufgearbeitet und geordnet.

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at

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Die RDB. Einfach wie noch nie. Zuverl채ssig wie schon immer.


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ZAS

JAHRESTAGUNG ARBEITS- UND SOZIALRECHT 2015 „Der ZAS-Tag!“ Donnerstag, 15. Oktober 2015 9.15 – 16.45 Uhr Wirtschaftskammer Österreich, Saal 2 Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien

Spezialpreis für ZAS-Abonnenten In Kooperation mit:

JAHRESTAGUNG WIRTSCHAFTSSTRAFPROZESS Das Forum zum Wiener Kommentar Donnerstag, 5. November 2015 9.00 – 16.00 Uhr Justizpalast, Festsaal Schmerlingplatz 10 – 11, 1010 Wien

Spezialpreis für Abonnenten des WK StGB und/oder WK StPO und/oder des FinStrG

Preisvorteil bei Kombibuchung!

JAHRESTAGUNG FINANZSTRAFRECHT 2015 Fallstricke erkennen, Risiken vermeiden Freitag, 6. November 2015 9.00 – 16.00 Uhr Justizpalast, Festsaal Schmerlingplatz 10 – 11, 1010 Wien

Nähere Informationen

Spezialpreis für Abonnenten des FinStrG und/oder WK StGB und/oder WK StPO

Elisabeth Smejkal-Hayn, Telefon: (01) 531 61-180 MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, Kohlmarkt 16, 1014 Wien E-Mail: rechtsakademie@manz.at www.manz.at/rechtsakademie

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 015

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