RECHTaktuell Oktober 2015

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[RECHTAKTUELL

Oktober 2015

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren im Palais Liechtenstein OK TOBER 2015]

Porträt des Monats Christian Steiner

Die Herausgeber des Österreich-Casebooks im Gespräch


RECHTSAKADEMIE MANZ

Jahrestagung WIRTSCHAFTSSTRAFPROZESS 2015 Das Forum zum Wiener Kommentar Donnerstag, 5. November 2015, 9.00 – 16.00 Uhr Justizpalast, Festsaal Schmerlingplatz 10 – 11, 1010 Wien

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Jahrestagung FINANZSTRAFRECHT 2015 Fallstricke erkennen, Risiken vermeiden Freitag, 6. November 2015, 9.00 – 16.00 Uhr Justizpalast, Festsaal Schmerlingplatz 10 – 11, 1010 Wien

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H AUSMIT TEILU NG]

R ECH TA K T U ELL #10 2015

Der Grundriss strittene Autorität der Werke, die „Grundriss“ bezeichnet laut Duden ein „kurz unbe von ihren Bearbeitern ableiten und die gefa sstes Lehr buch “ oder auch einen sie paktheit. „Leitfaden“. So auch die Idee der Gründer Kom hervorragend sieht man das am Ganz den in Z der Grundriss-Reihe bei MAN driss des bürgerlichen Rechts, 1970er/1980er-Jahren. Seither hat sich Grun n zweiter Band (Bearbeiter: Rudolf ihre Funktion aber weiter entwickelt: Sie desse er und Brigi tta Zöch ling- Jud) in sind heute Studienbuch und Handbuch Wels wenigen Tagen in 14. Auflage erscheinen in einem. Immer noch schaffen die Autoren Ausgelöst hat diese Entwicklung der wird. beiden Bände es, das gesamte bürger„dop pelt e Erfo lg“ der Grun driss e. der Recht in zwei Bänden unterzubringen. Viele Bände und Auflagen haben Genera- liche das ohne inhaltliche Kompromisse tionen von Jus-Studentinnen und Studen- Und ohne typografische Tricks. ten als unverzichtbare Prüfungsvorberei- und MANZ ist in Österreich der mit Abtung wertvolle Dienste geleistet. Gleichgrößte Fachinformationsanbieter zeitig haben die Grundrisse aber auch stand Recht, Wirtschaft, Steuer. Unter der Einzug in Kanzleien und Judikatur gehalten. für enfa rbe MAN Z-Ro t biete t MAN Z „Cross-Selling“ nennt man diesen Effekt Firm -Dienstleistung für alle rechts- und neudeutsch; er ist sicher in der Kleinheit 360° chaf tsbe raten den Beru fe sowi e des österreichischen Marktes begründet, wirts hte, Behö rden und Univ ersit äten . mehr noch aber in der hohen Qualität Geric Seit den 1980er-Jahren investiert MANZ der Grundrisse. siv in Onlineservices, zuletzt durch Natürlich haben die „Grundrisse“ seit inten rb der IMD Infor mati ons- , Med ienihrer Begründung an Gewicht zugenom- Erwe Date nver arbe itung sges mbH . Mit men. Dies ist einerseits der ausufernden und her Intensität wird aber das BuchRechtsordnung zuzuschreiben und auch gleic Zeits chrif tenp rogra mm ausg ebau t der Notwendigkeit von Zitaten und Beleg- und erneuert. stellen, um wissenschaftlich zitierfähig zu und die aber sind bleib en. Gleic h gebli eben

dlung GmbH M ANZ’sc he Verlag s- und Univer sitätsb uchhan gsbür o Johann esgasse 23 ∙ 1015 Wien verla Wien 1014 ∙ 16 arkt Kohlm firme nsitz Wien fn 124 181w en@m anz.at www.m anz.at Hande lsgeric ht bestell 455 61 531 1 43 + fax tel + 43 1 531 61 100

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Angst · Oberhammer (Hrsg), EO.................................................. 5 Barth · Pesendorfer, Erbrechtsreform 2015................................. 38 Bazil · Binder-Krieglstein · Kraft, Das österreichische Denkmalschutzrecht ..................................................................... 22 Bergthaler · Grabenwarter (Hrsg), Musterhandbuch Öffentliches Recht ........................................................................ 23 Blass · Brustbauer · Hauer · Herzog · Kadi · Kainz · Königshofer · Koßdorff · Mahmood · Muchna · Natterer · Stuller, LMR......... 23 Blocher · Gelter · Pucher (Hrsg), Festschrift Christian Nowotny .....28 Bovenkamp · Cupal · Fuhrmann · Kühmayer · Lang · Reisch · Resch · Sulz, Immobilienbesteuerung NEU..................................... 9 Dako – Datenschutz konkret ........................................................ 10 Danzl, Schmerzengeld-Entscheidungen ........................................ 25 Dokalik, UrhG ............................................................................. 27 Elhenický, Körperschaften öffentlichen Rechts ............................. 28 Fellner · Nogratnig, RStDG – GOG ............................................. 39 Fellner, BDG ................................................................................ 23 Fuchs · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zur StPO........................ 25 Gölles, Konstruktiver und funktionaler Bauvertrag........................ 33 Goricnik, Die Versetzung ............................................................... 7 Grubmann · Punz · Vladar, Personenbeförderungsrecht Straße ... 29 Grubmann, KHVG ....................................................................... 38 Haschmann, Das neue österreichische Vertragsbedienstetengesetz ....24 IUR (Hrsg), Jahrbuch des österreichischen und europäischen Umweltrechts 2015 ...................................................................... 22 Kalss · Torggler U., Enforcement im Rechnungslegungsrecht ....... 29 Klamert, EU-Recht ...................................................................... 32 Kletečka-Pulker · Leitner · Bachinger, Patient im Recht ............ 35 KWG (Hrsg), Direkte Demokratie und Partizipation in den österreichischen Gemeinden ......................................................... 24 Krickl · Jerabek · Rittsteuer, Umgründungen in Fallbeispielen .... 27 Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht .......................................... 31 Leitner, Der Leguleius oder Zivilrecht in Anekdoten ...................... 35 Lienbacher (Hrsg), Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze ..................................................................... 24 Maier Philipp J., Restrukturierungen im Arbeitsrecht ................... 38 Marschner · Stefaner (Hrsg), Steuerreform 2015/2016 .............. 26 Mauerhofer (Hrsg), Handbuch Jahresabschluss und Steuern in der Bauwirtschaft ..................................................................... 37 Mayr, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht ................................................................................. 31 Mini · Scholz, Schriftsätze im Exekutionsverfahren....................... 38 Nowotny · Fida, Kapitalgesellschaftsrecht, Umgründungsrecht, Übernahmerecht .......................................................................... 28

Oberndorfer · Haring (Hrsg), Organisation und Kostencontrolling von Bauprojekten ......................................................................... 34 Perner · Spitzer · Kodek, Österreich-Casebook Bürgerliches Recht... 32 Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht .......................................... 39 Putz, Landwirtschaftlicher Hofjurist.............................................. 34 Rabl · Zöchling-Jud (Hrsg), Das neue Erbrecht ........................... 25 Reissner, Lern- und Übungsbuch Arbeitsrecht .............................. 33 Rieder · Dorner, Bluthochdruck ................................................... 34 Roth, Zivilprozessrecht ................................................................. 32 Schennach, Rechtsgeschichte...................................................... 33 Schurr (Hrsg), Handbuch des Vermögensschutzes........................ 27 Staffe-Hanacek · Weitzenböck, Kinder- und Jugendhilferecht .... 22 Strasser (†) · Jabornegg · Resch (Hrsg), Kommentar zum Arbeitsverfassungsgesetz.............................................................. 30 Teschner · Pöltner (Hrsg), ASVG ................................................ 30 Teschner (Hrsg), BSVG ................................................................ 30 Tomandl, Kündigungs- und Entlassungsschutz ............................... 8 Walbert · Satek · E. Wielinger, Praxisleitfaden Parteiantrag auf Normenkontrolle .......................................................................... 39 Weiß (Hrsg), Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen .......... 29 Welser · Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, Band II ....................... 6 Wiesner · Grabner · Wanke (Hrsg), EStG ................................... 26 Zellmann · Mayrhofer, Die Urlaubsrepublik ................................ 35 Zöchling · Huber, UmgrStG ......................................................... 26

rdb.at – wo MANZ findet Neu: Suchprofile ................................................................. 20 – 21

MANZ INTERN Hausmitteilung............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Christian Steiner ............................................. 11 Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren ............................ 12 – 15 Die Herausgeber des neuen Österreich-Casebooks im Gespräch ........16 Über 360 Teilnehmer bei den Intensivtagungen Personenstandsrecht NEU ............................................................. 17 Symposium und Festschrift für Christian Nowotny .............................17 Überreichung des RStDG – GOG an Justizminister Brandstetter...... 18 Der 9. ZVR-Verkehrsrechtstag – eine Erfolgsveranstaltung ............. 18 Runde Geburtstage im Oktober..................................................... 18 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung.................................. 36 Für Sie gelesen ............................................................................. 36 Veranstaltungen in Kürze................................................................ 37

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

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(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

w w w. m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Der Standardkommentar in Neuauflage! EO

Garber

Vor § 79

I. Einführung Literatur: Basedow, Handbuch des internationalen Zivilverfahrensrechts I (1982); Diehl, Zwangsvollstreckung ausländischer Urteile als Problem des Völkerrechts (1991); Geimer, Grundfragen der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Titel im Inland, JuS 1965, 475; Geimer, Zur Prüfung der Gerichtsbarkeit und der internationalen Zuständigkeit bei der Anerkennung ausländischer Urteile (1966); Geimer, Internationales Zivilprozeßrecht7 (2015); Geimer/Schütze, Internationale Urteilsanerkennung I/1 (1983); Linke/ Hau, Internationales Zivilprozessrecht6 (2015); v Martens, Völkerrecht: Das internationale Recht der civilisirten Nationen II (deutsche Ausgabe 1886); Matscher, Zur Theorie der Anerkennung ausländischer Entscheidungen nach österreichischem Recht, in FS Schima (1969) 265; Matscher, Einige Probleme der internationalen Urteilsanerkennung und -vollstreckung: Erläutert am Beispiel der Verträge der BRD mit Österreich, mit Belgien und mit Großbritannien, ZZP 86 (1973) 404; Matscher, Die Neuregelung der Rechtsbeziehungen zwischen Österreich und Italien auf dem Gebiet des Privat- und Prozeßrechts, JBl 1977, 113, 180; Matscher, Der Vorbehalt ausschließlicher Zuständigkeit im österreichischen Recht: Systemfragen der Anerkennung ausländischer Entscheidungen, JBl 1979, 182; Matscher, Grundfragen der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivilsachen (aus österreichischer Sicht), ZZP 103 (1990) 294; Matscher, Sprache der Auslandszustellung und Art 6 EMRK, IPRax 1999, 274; Mayer, Droit international privé et droit international public sous l‘angle de la notion de compétence, Rev crit dir int pr 68 (1979) 1, 349, 537; Mayr, Europäisches Zivilprozessrecht (2011); v Mehren, Recognition and Enforcement of Foreign Judgments: Contemporary Practices and the Role of Conventions, RdC 167 (1980-II) 9; Meier, Internationales Zivilprozessrecht und Zwangsvollstreckungsrecht2 (2005); Nagel/Gottwald, Internationales Zivilprozessrecht7 (2013); Nelle, Anspruch, Titel und Vollstreckung im internationalen Rechtsverkehr (2000); Riezler, Internationales Zivilprozeßrecht und prozessuales Fremdenrecht (1949); Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht6 (2014); Schlosser, Jurisdiction and International Judicial and Administrative Co-Operation, RdC 284 (2000) 9; Schütze, Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Zivilurteile in der Bundesrepublik Deutschland als verfahrensrechtliches Problem (1960); Schütze, Deutsches Internationales Zivilprozessrecht unter Einschluss des Europäischen Zivilprozessrechts2 (2005); Schwimann, Internationales Zivilverfahrensrecht (1979); Verbeck, Die Staatsverträge über die Vollstreckung ausländischer Zivilurteile, NiemeyersZ 45 (1931 – 1932) 1; Walker, Streitfragen aus dem internationalen Zivilprozeßrecht (1897); Walter/Domej, Internationales Zivilprozessrecht der Schweiz5 (2012).

Die Wirkungen gerichtlicher Entscheidungen sind auf Grund der Souveränität der Staaten 1 auf das Hoheitsgebiet des Staats, dessen Organe die Entscheidung erlassen haben, beschränkt (Geimer, Prüfung 1 ff; Geimer, IZPR7 Rz 151 f, 165, 2757; Linke/Hau, IZPR6 Rz 12.1; Matscher, ZZP 103 [1990] 307). Eine allgemeine völkerrechtliche Verpflichtung, ausländische Entscheidungen im Inland zu berücksichtigen, besteht nach zutr Ansicht nicht (Mayer, Rev crit dir int pr 68 [1979] 24; Schack, IZVR6 Rz 865; aA Diehl, Zwangsvollstreckung 5, 20; v Martens, Völkerrecht II 349 f; Verbeck, NiemeyersZ 45 [1931 – 1932] 5, 7 f, die aus dem Prinzip der gegenseitigen Gleichachtung der Völker und der bereits bestehenden Parallelgesetzgebung der Einzelstaaten eine völkerrechtliche Verpflichtung der Staaten zur Anerkennung und Vollstreckbarerklärung ableiten; zT wird auch nur für Statusentscheidung eine solche Verpflichtung angenommen [Geimer, IZPR7 Rz 151 f, 165, 2757; abl Schack, IZVR6 Rz 865 FN 1]). Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ausländische Entscheidungen anerkannt werden und damit Rechtswirkungen im Inland entfalten, bestimmt sich demnach grundsätzlich (zu den Ausnahmen s Rz 6) nach dem nationalen Recht des Anerkennungs- bzw Vollstreckungsstaats. Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen im Inland, dh ihre Beach- 2 tung im Inland, erscheint insb aus verfahrensökonomischen Gründen sinnvoll, weil das im Ausland bereits abgeschlossene Verfahren im Inland nicht erneut durchgeführt werden muss (v Mehren, RdC 167 [1980-II] 32). Ferner wird die Gefahr divergierender Entscheidungen, die ergehen könnten, wenn die Gerichte verschiedener Staaten denselben Sachverhalt entscheiden würden, verhindert (Schack, IZVR6 Rz 878). Die Anerkennung und Vollstreckung Angst/Oberhammer, EO3

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Neu: ausführliche Kommentierungen zu Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen

EO

Garber; Koller

Vor § 79

Vor § 79 Übersicht Rz

I. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Europäische Rechtsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. VO 2001/44/EG (EuGVVO aF) bzw LGVÜ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Räumlicher Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Zeitlicher Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Sachlicher Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Persönlicher Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e) Grenzüberschreitender Bezug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . f) Prüfung des Anwendungsbereiches . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Weitere Anwendungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Vorliegen einer Entscheidung eines Mitgliedstaats . . . . . . . . . . . . . b) Entscheidung eines Gerichts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Justizförmiges Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Verhältnis zu anderen Rechtsquellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Anerkennung ausländischer Entscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Wesen und Wirkung der Anerkennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c) Anerkennungsversagungsgründe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aa) Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb) Offensichtlicher Verstoß gegen den ordre public . . . . . . . . . . . cc) Verletzung des rechtlichen Gehörs bei der Verfahrenseinleitung dd) Unvereinbarkeit mit einer im Zweit- oder in einem Drittstaat ergangenen Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ee) Weitere Gründe für die Nichtanerkennung . . . . . . . . . . . . . . . ff) Weitere Versagungsgründe im Anwendungsbereich des LGVÜ 5. Vollstreckung ausländischer Entscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Das erstinstanzliche Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aa) Antrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb) Zuständigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . cc) Prüfungsumfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . dd) Einseitigkeit des Verfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ee) Raschheit des Verfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ff) Entscheidung und Zustellung der Entscheidung . . . . . . . . . . . c) Das Verfahren 2. Instanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aa) Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb) Zulässige Einwendungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . cc) Frist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . dd) Verfahrensgrundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ee) Prüfungsumfang im Rechtsbehelfsverfahren . . . . . . . . . . . . . . ff) Entscheidung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d) Das Verfahren 3. Instanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e) Schutz des Schuldners bei der Vollstreckbarerklärung von noch nicht rechtskräftigen Entscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aa) Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb) Anwendungsvoraussetzung: Rechtsbehelf nach Art 43, 44 EuGVVO aF bereits erhoben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . cc) Anwendungsvoraussetzung: Ordentlicher Rechtsbehelf im Erststaat ergriffen oder noch möglich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . dd) Aussetzung des Rechtsbehelfsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Angst/Oberhammer, EO3

EO – Exekutionsordnung 3. Auf l a g e Her a usgeber: A ng st · Ob er h a mmer

Die 3. Auflage des Kommentars berücksichtigt alle Änderungen (insgesamt 12 Novellen!) seit der Vorauflage sowie die Fortentwicklung von Judikatur und Lehre. Die neuen Regelungen der EO-Nov 2014 betreffen ua • Verbesserungen der Effizienz und des Rechtsschutzes • Index-Anpassung der Vollzugsgebühren, Vergütungen und des Fahrtkostenersatzes; neuer Vergütungstatbestand • verbesserter Gewaltschutz bei Sachverhalten mit Auslandsbezug Neu: Ein neuer Teil (Vor § 79) behandelt ausführlich alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Vollstreckung stellen.

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 015

Das neue Herausgeberteam: Dr. Peter Angst, Sen.-Präs. des OGH i. R.; Dr. Paul Oberhammer, Univ.-Prof., Wien. Das bewährte Autorenteam wurde erweitert: Dr. Peter Angst, Sen.-Präs. des OGH i. R. Dr. Thomas Garber, Ass.-Prof. DDr. Werner Jakusch, Sen.-Präs. des VwGH i. R. Dr. Thomas Klicka, Univ.-Prof. Dr. Erich Kodek, Sen.-Präs. des OGH i. R. Dr. Christian Koller, Stipendiat der ÖAW Dr. Franz Mohr, Abteilungsleiter im BMJ Dr. Paul Oberhammer, Univ.-Prof. Mag. Florian Scholz, Univ.-Ass. Michael Slonina, LL.M., Richter in Bremen

Erscheint Ende Oktober 2015. Ca. 2.200 Seiten. Ln. EUR 378,– ISBN 978-3-214-04058-1 Online-Version: www.manz.at/eo

Erscheint demnächst

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[TOPTITEL DES MONATS

Seit Jahrzehnten DER Klassiker des bürgerlichen Rechts! 220

Die Schenkung (§§ 938 ff)

4. Kapitel

Die Schenkung (§§ 938 ff) Literatur: Giller/Binder, Die wirkliche Übergabe geschenkter Liegenschaften – steht eine Judikaturwende bevor? EF-Z 2015/58, 105 und EF-Z 2015/86, 153; Kletecˇka, Schenkungen und gemeinsame Gewahrsame, NZ 2015/60, 161; Kogler, Der Erbverzicht (2013); Kulka, Unentgeltlichkeit und Freigebigkeit, ÖJZ 1969, 477; Liedermann, Die „wirkliche Übergabe“ im Schenkungsrecht, NZ 2011/108, 321; Obermayer, Die Schenkung unter Auflage, NZ 1969, 178; Rabl, Schenkungen im gemeinsamen Haushalt, NZ 2015/61, 169; Riedler, Modernisierungsbedarf des ABGB in den besonderen Bestimmungen über vertragliche Schuldverhältnisse! in Fischer-Czermak/Hopf/Kathrein/ Schauer, ABGB 2011 – Chancen und Möglichkeiten einer Zivilrechtsreform (2008) 73; Riedler, Reformbedarf bei Schenkungs-, Verwahrungs-, Leih- und Darlehensvertrag? ÖJZ 2008/65, 624; Rummel, Schenkungen unter Ehegatten und Scheidung, JBl 1976, 626; Scheffknecht, Fragen um das negotium mixtum cum donatione, NZ 1956, 136; Welser, Zivilrechtliche Formgebote und Notariatsakt, in Rechberger, Formpflicht und Gestaltungsfreiheit (2002) 1; Zöchling-Jud, Schenkung und „wirkliche Übergabe“, NZ 2015/62, 177.

I. Begriff 839

Erscheint am 23.10.!

Die Schenkung ist ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, einem anderen eine Sache unentgeltlich zu überlassen (§ 938). 840 Als Vertrag bedarf die Schenkung der Zustimmung des Beschenkten, weil sich niemand Zuwendungen aufdrängen lassen muss. 841 Das gegenwärtige Vermögen kann zur Gänze verschenkt werden. Ein Vertrag, in dem das künftige Vermögen1) verschenkt wird, besteht aber nur insoweit, als er dessen Hälfte nicht übersteigt (§ 944). Die Veräußerbarkeit des ganzen künftigen Vermögens würde den Veräußerer „knebeln“. 842 „Sache“ ist im weiten Sinn des § 285 zu verstehen. Daher können zB auch Forderungen verschenkt werden. Die Regeln des Schenkungsvertrages sind allerdings unanwendbar, soweit für unentgeltliche Zuwendungen besondere Vertragstypen bestehen. Die unentgeltliche Überlassung unvertretbarer Sachen zum Gebrauch ist eine Leihe, die Überlassung vertretbarer Sachen zum Gebrauch ein Darlehen;2) Aufträge und Dienstverträge können unentgeltlich sein, sind aber deshalb noch nicht Schenkung. Der Schenkungsvertrag ist also der „Prototyp“ des unentgeltlichen Geschäfts, aber nicht dessen einziger Fall. Abgrenzungsschwierigkeiten können auch zu anderen Geschäften entstehen, zB zu den Ehepakten.3)

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Der Grund der Schenkung (ihre „causa“) liegt nicht im eigennützigen Austausch von Leistungen, sondern in der Freigebigkeit des Schenkenden.4) Diese „Schenkungsabsicht“ wird auch nicht dadurch ausge) Vgl OGH SZ 52/156. ) Vgl OGH JBl 1998, 367 (Mandl). ) Dazu OGH JBl 1973, 32 (Bydlinski); zu den Kriterien eines Ehepakts im Übrigen Welser, Ehepakt, Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts und Formzwang, GesRZ 1976, 34. 4) S dazu auch Pfersmann, JBl 1986, 526; OGH NZ 1991, 10; NZ 2014/85. 1 2

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Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht II14

Bürgerliches Recht Band II: Schuldrecht Allgemeiner Teil / Besonderer Teil, Erbrecht 1 4 . Au f l a ge Autoren: Welser · Zöch ling -Jud

Auch Band II des für Juristen aller Fachrichtungen nicht wegzudenkenden Standardwerks zum bürgerlichen Recht erscheint nun in 14., aktualisierter Auflage.

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Band II: • Schuldrecht Allgemeiner Teil • Schuldrecht Besonderer Teil • Erbrecht

Die Autoren Univ.-Prof. DDr. hc. Dr. Rudolf Welser war von 1971 bis 2007 Ordinarius für bürgerliches Recht und Vorstand des Instituts für Zivilrecht an der Universität Wien. Seither leitet er die Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform an dieser Universität.

Seit Jahrzehnten das führende Lehrbuch und Nachschlagewerk: • übersichtlich und prägnant, dennoch umfassend

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Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud war nach ihrer Habilitation 2003 Professorin an den Universitäten Bonn und Salzburg und ist seit 2007 Universitätsprofessorin für bürgerliches Recht an der Universität Wien. 14. Auflage 2015. XXXVI, 716 Seiten. Geb. EUR 58,– ISBN 978-3-214-14711-2 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 46,40 ISBN 978-3-214-14713-6

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TOPTITEL DES MONATS]

Die Versetzung von Arbeitnehmern fehlerfrei durchführen 5. Der betriebsverfassungsrechtliche Versetzungsbegriff

setzung durch den AG betriebsverfassungsrechtlich idR eine verschlechternde Versetzung vor, die dann jedenfalls der vorherigen Zustimmung des BR bedürfte.240) 241) 242)

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Zahlreiche Formulierungsvorschläge

Hinweis: Die Vereinbarung einer „befristeten Beförderung“ könnte etwa wie folgt lauten:241)

„Für die Dauer der karenzbedingten Abwesenheit von Herrn/Frau … , längstens jedoch bis TT.MM.JJJJ (Variante 1)/Für den Zeitraum von TT.MM. JJJJ bis TT.MM.JJJJ werden Sie vorläufig erprobungsweise (Variante 2)/mit der Teamleitung … betraut. Für den Zeitraum dieser höherwertigen Tätigkeit erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem bisherigen Gehalt eine Zulage in Höhe von € … brutto pro Monat. Falls diese höherwertige Tätigkeit nicht vorab schriftlich unbefristet verlängert wird, endet diese befristete Beförderung mit ihrem zuvor definierten zeitlichen Ablauf von selbst, ohne dass es noch eines zusätzlichen Hinweises darauf bedürfte. Im Anschluss haben Sie wieder die Tätigkeiten wie vor Ihrer Beförderung entsprechend Ihrer bisherigen Stellenbeschreibung und Ihren bisherigen Arbeitsbedingungen zu verrichten; die vorerwähnte Zulage entfällt demgemäß ersatzlos und steht Ihnen wieder Ihr bisheriges Entgelt zu, welches Ihnen ohne die befristete Beförderung gebühren würde.“

3.1 Allgemeines

Beispiel: Einvernehmliche Versetzung unter Kündigungsdruck Aufgrund einer Organisationsänderung möchte der AG den Arbeitsort eines Aus Gründen rechtlicher Vorsicht sollte der BR von dieser befristeten Beförde- verlegen. Der Arbeitsvertrag weist aber ausdrücklich einen (anderen) Arbeitsort 242 rung nachweislich vorab informiert werden. ) aus, sodass die Verlegung des Arbeitsortes dieses AN einer Vertragsänderung bedarf. Da der AN anfangs nicht mit einer solchen Vertragsänderung einverstanden ist, spricht der AG die Kündigung des AN aus, offeriert aber gleichzeitig das Anbot der 5.5 Das Informations- und Beratungsrecht Zurücknahme dieser Kündigung für den Fall der Zustimmung zur Versetzung. des Betriebsrats Vor diesem Hintergrund stimmt der AN der Verlegung seines Arbeitsortes Unbeschadet des Auskunftsrechts gem § 91 Abs 1 ArbVG, des Interventionsrechts In der Folge bereut der AN aber seine Entscheidung, da ihm durch die Verlegung gem § 90 Abs 1 ArbVG und des Anhörungsrechts gem § 90 Abs 2 ArbVG, welche allgemei-des Arbeitsortes laufend Kosten entstehen (insb Treibstoffkosten und erhöhte Ver Vernen Befugnisse dem BR bei allen Versetzungen unabhängig von deren Dauer und Aus-pflegskosten), die sich entsprechend summieren und seinen Arbeitsverdienst nicht wirkungen zustehen, ist dem BR (nur) eine Versetzung für einen Zeitraum von voraus-unerheblich schmälern. Auf anwaltlichen Rat hin ficht er deshalb zum einen die sichtlich mindestens 13 Wochen – unabhängig von ihren Auswirkungen – unverzüglicheinvernehmliche Änderung seines Arbeitsortes wegen Arglist bzw Drohung nach mitzuteilen; auf Verlangen ist darüber zu beraten. Beratungsgegenstand sind alle nähe- 870 ABGB mit der Behauptung an, die Kündigung wäre unzulässig gewesen; zum ren Umstände der Versetzung, insb ihre sachliche Rechtfertigung und die getroffene Per-anderen klagt er seine Mehrkosten aus der Verlegung des Arbeitsortes ein. sonenauswahl.243) Zuständig zur Ausübung der Mitwirkungsrechte bei einer Versetzung ist der BR jener AN-Gruppe (Arbeiter oder Angestellte), der der betroffene AN angehört. EntSoll ein Arbeiter zu einer Angestelltentätigkeit versetzt werden (oder umgekehrt), und Das angeführte Beispiel entstammt im Wesentlichen dem Sachverhalt einer Ent scheidung des OGH vom 29. 1. 2014.32) Das OLG Linz als Berufungsgericht hat die Ansprüche des klagenden AN aus der Verlegung seines Arbeitsortes im Wesentlichen mit der 240 ) So auch Schrank in Gerlach/Risak/Schrank/Höfle, Arbeitsvertragsgestaltung 348. Begründung abgewiesen, dass er der Vertragsänderung zugestimmt habe und die KündiKündi 241 ) Vgl dazu auch den Formulierungsvorschlag von Schrank in Gerlach/Risak/Schrank/Höfle, gung im Hinblick auf die vorgenommene Organisationsänderungen zulässig gewesen Arbeitsvertragsgestaltung 347. wäre. Der OGH wies die außerordentliche Revision des klagenden AN zurück, da durch 242 ) Siehe dazu näher Kap 13. 243 die Kündigung kein ungerechtfertigter Druck auf die Zustimmung zur Versetzung ausge ausge) Strasser/Jabornegg, ArbVG3 § 101 Anm 10. übt worden sei, da nicht ersichtlich sei, dass die für die Kündigung ins Treffen geführten Gründe dem AG nicht einmal plausibel und objektiv ausreichend erscheinen konnten; ob 58 diese tatsächlich ausgereicht hätten, sei demgegenüber nicht entscheidend. Allgemein würden Vereinbarungen wie im vorliegenden Fall ja gerade zur Vermeidung von Risken für beide Seiten getroffen, sodass die Einschätzung über die Berechtigung einer davor getroffenen einseitigen Maßnahme des einen oder anderen Vertragspartners nur ein Motiv für den Vertragsabschluss darstelle. Schrank leitet aus dieser Entscheidung ab, dass nunmehr auch bei Verschlechterungsvereinbarungen auf das Vorliegen plausibler sachlicher Gründe jedenfalls dann zu achten sei, wenn mit sonstiger Kündigung oder deren Nichtrücknahme Druck ausgeübt wird.33)

Mit vielen Beispielen und Hinweisen

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Hinweis: Strebt der AG auf dem durch die Rechtsordnung vorgesehenen Weg, nämlich durch ein Änderungsangebot, eine Vertragsänderung über dispositive Vertragspunkte an, ) OGH 9 ObA 3/14b ZAS 2015, 122 f (Schrank). ) Schrank, Anm zu OGH 9 ObA 3/14b, ZAS 2015, 122.

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Die Versetzung Autor : Goricnik

Dieses neue Handbuch stellt das Thema Versetzung mit vielen Praxisbeispielen verständlich dar und veranschaulicht das komplizierte Zusammenspiel von Individualarbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Mit Öffentlichem Dienstrecht und Personalvertretungsrecht!

• Umfassende Darstellung von Rechtsprechung und Lehre • Erfordernisse einer rechtssicheren Versetzung • Praxisbezug durch zahlreiche erläuternde Beispiele • Hilfreiche Hinweise für den Praktiker

Zum Inhalt: • Berücksichtigung der Rechtspositionen aller Akteure: » Rechte des Betriebsrats » Rechte der betroffenen Arbeitnehmer » Rechte des Arbeitgebers

Der Autor Mag. Wolfgang Goricnik, MBL leitet das Referat Wirtschaft & Recht der AK Salzburg und ist Autor zahlreicher Fachartikel sowie mehrerer Fachbücher im Bereich des Arbeitsrechts.

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 015

2015. XLVIII, 186 Seiten. Geb. EUR 49,– ISBN 978-3-214-01079-9

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[TOPTITEL DES MONATS

Sicherheit bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen! 6.2 Die Geltendmachung des Schutzes

6.2 Die Geltendmachung des Schutzes 6.2.1 Mitwirkung des Betriebsrats

Strukturierter Auf bau

Auch bei der Motivkündigung ist das Vorverfahren einzuhalten. Der Arbeitnehmer kann jedoch eine Motivkündigung selbst anfechten, unabhängig davon, wie sich der Betriebsrat zu der ihm bekannt gegebenen Kündigungsabsicht verhalten hat.171) Hatte der Betriebsrat widerspro­ chen, kann jedoch zunächst ausschließlich dieser – allerdings nur über Verlangen des Gekündigten – die Anfechtung vornehmen. Erst für den Fall, dass der Betriebsrat diesem Verlangen nicht innerhalb von einer Woche nachkommt, kann der Arbeitnehmer selbst anfechten. Dafür hat er bis zum Ablauf von zwei Wochen nach dem Ende der Anfechtungsfrist des Betriebsrats Zeit. Hat der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt oder keine Stellung­ nahme abgegeben, kann ausschließlich der Arbeitnehmer – und zwar innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung – die Anfechtung vornehmen. 6.2.2 Glaubhaftmachung statt Beweis

Motive für eine Kündigung sind nur beweisbar, wenn sie der Kündigende offenlegt. Tut er das nicht, lassen sie sich im besten Fall nur vermuten. Da nach dem Arbeitsvertragsrecht eine Kündigung ausgesprochen werden kann, ohne dass ein bestimmter Grund vorliegen oder angegeben werden muss, besteht im Regelfall keine Gewissheit über das wahre Kündigungsmotiv. Der Gesetzgeber hat diesem Umstand Rechnung getragen und für das Anfechtungsverfahren auf förmliche Beweise verzichtet und sich stattdessen mit bloßen Wahrscheinlichkeiten begnügt. Der Kläger muss nur glaubhaft machen, dass der Arbeitgeber die Kündigung aus einem verpönten Motiv vorgenommen hat. Andererseits muss auch der Arbeitgeber nicht beweisen, dass er die Kündigung aus einem anderen, nicht dem Motivschutz unterliegenden Grund, ausgesprochen hat. Auch er muss dies nur glaubhaft machen. Dieses andere Motiv darf jedoch nicht gesetz- oder sittenwidrig sein.172) Für die Anfechtung genügt es, dass das verpönte Motiv für die Kündigung wesentlich war; es ist nicht notwendig, dass es der ausschließliche Beweggrund war.173) Kommen mehrere Motive in Frage, muss der Arbeitgeber jedoch glaubhaft machen, welches zulässige

) § 105 Abs 4 und 6 ArbVG. ) OGH 22. 12. 2010, 9 ObA 27/10a. ) OGH 22. 12. 2010, 9 ObA 27/10a.

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Kurzfassung der wichtigsten OGH-Entscheidungen

7.4 Umstände in der Person des Arbeitnehmers

Dauerverhalten) müssen demnach ohne schuldhaftes Zögern geltend ge gemacht und können später nicht mehr zur Rechtfertigung einer Kündigung herangezogen werden.409) Reicht das Verhalten des Arbeitnehmers nahe an Entlassungsgründe heran, dann nimmt der OGH keine weitere Interessenabwägung vor, sondern hält die Kündigung für gerechtfertigt. Eine Begründung für das Ergebnis der von ihm vorgenommenen Interessenabwägung fehlt häufig. Erwähnenswert sind folgende Entscheidungen: Die Kündigung einer Reinigungskraft war gerechtfertigt, weil sie bei relativ guter Bezahlung eine unzureichende Arbeitsleistung erbrachte und trotz Verbots einen Teil ihrer Arbeitszeit darauf verwendete, auf Kosten ihres Arbeitgebers privat Telefonate zu führen.410) Eine andere Reinigungsfrau reinigte zwar ihren eigentlichen Ar Arbeitsbereich ordentlich, erbrachte aber nur völlig unzulängliche und ineffiziente Arbeitsleistungen, wenn sie eine Vertretung über übernehmen sollte. Der OGH wertete dies als passiven Widerstand gegen die ihr aufgetragene und objektiv zumutbare Vertretungs Vertretungstätigkeit.411) Eine Arbeitnehmerin war wiederholt zu spät gekommen, was sich auf den Betriebsablauf besonders nachteilig auswirkte, weil sie gerade am Morgen dringend gebraucht wurde. Sie war auch sonst nicht bereit, sich in den Betriebsablauf einzufügen. Trotz Vorhal Vorhaltungen hatte sie die Befolgung von Arbeitsanweisungen und die Einhaltung der im Betrieb vorgegebenen Arbeitsabläufe abgelehnt. Bei diesem Verhalten stünden allenfalls vorhandene soziale Grün Gründe der Kündigung nicht entgegen,412) was überzeugt, da dieses Verhalten schon eine Entlassung gerechtfertigt hätte. • Im Fall eines angestellten Apothekers hielt der OGH fest, dass es gerade in einem Kleinbetrieb in erhöhtem Ausmaß auf die Verträglichkeit der dort beschäftigten Personen ankomme. Das persönliche Verhalten eines Arbeitnehmers, der heftigen Streit mit seinem Arbeitgeber hat, berühre daher betriebliche Interessen nachteilig. Die Besonderheiten der Arbeitsleistungen des angestellten Apothekers hätten zudem seinen Fehlleistungen (Abgabe unrichtiger Packungsgrößen, vereinzelte Abgabe unrichtiger Medi) OGH 20. 8. 2008, 9 ObA 109/08g. ) OGH 7. 11. 1990, 9 ObA 262/90. ) OGH 19. 6. 1991, 9 ObA 120/91. ) OGH 10. 9. 1997, 9 ObA 272/97h.

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Kündigungs- und Entlassungsschutz

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Aut or : To man d l

Der Gesetzgeber hat den Richtern durch äußerst vage Bestimmungen einen weiten Ermessensspielraum bei der Entscheidung eingeräumt, ob eine konkrete Kündigung oder Entlassung Bestand haben wird. Dieses Buch bietet eine verlässliche Orientierungshilfe sowie einen perfekten Überblick über Grundlagen, Systematik des Kündigungs- und Entlassungsschutzes im privaten Sektor sowie die Judikatur der Höchstgerichte zu allen entscheidenden Fragen.

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Zum Inhalt: Allgemeiner Schutz nach ArbVG • Anwendungsbereich • Motivschutz • Sozialwidrigkeit • Entlassungsschutz

Der Autor Dr. Theodor Tomandl, em. o. Univ.-Prof. für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist Autor zahlreicher grundlegender Werke für Wissenschaft und Praxis, Studium und Ausbildung.

Sonderschutz • Betriebsräte • Eltern • Behinderte

2015. XIV, 180 Seiten. Br. EUR 39,– ISBN 978-3-214-01002-7

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TOPTITEL DES MONATS]

Der Bestseller zur Immobilienbesteuerung jetzt in 3. Auflage Karin Fuhrmann / Gunther Lang

schon in der Vergangenheit nachgewiesen wurde. Der neu ermittelte Grundanteil gilt selbstverständlich auch für die Berechnung der ImmoESt. Die Anpassung auf den ab 2016 gesetzlich fingierten Grundwert erfolgt gem der in § 124b Z 284 EStG enthaltenen Übergangsbestimmung dahingehend, dass die fortgeschriebenen Anschaffungskosten des Gebäudes im Verhältnis der vorgesehenen oder im Jahr 2016 nachgewiesenen Aufteilung zu der ursprünglich angewendeten Aufteilung abzustocken und auf die Anschaffungskosten von Grund und Boden zu übertragen sind. Die Abschreibung ist entsprechend anzupassen. DieErläutRV14) präzisieren in diesem Zusammenhang, dass die fortgeschriebenen Anschaffungskosten des Gebäudes – bei Ansatz des gesetzlichen Wertes von 60 % – um ein Viertel (60 % sind ¾ von 80 %) abzustocken sind. Wird durch die künftige Verordnung ein abweichender Wert für den Grund und Boden vorgesehen, gilt die obige Regelung entsprechend. Folgendes Beispiel aus den ErläutRV soll die Systematik der Übergangsbestimmung erläutern:15)

Neue Rechtslage

Beispiel 115) Die Anschaffungskosten eines in 2006 angeschafften, bebauten Grundstückes betragen 100, wobei diese zu 80 % dem Gebäude (80) und zu 20 % dem Grund und Boden (20) zugeordnet wurden. Für das Gebäude wurde bis einschließlich 2015 eine Absetzung für Abnutzung von 12 geltend gemacht (1,5 % von 80 = 1,2 × 10 Jahre). Am Ende des Jahres 2015 betragen die fortgeschriebenen Anschaffungskosten (=„Buchwert“) des Gebäudes daher 68. Nach dem ab 2016 geltenden Aufteilungsverhältnis 60/40 beträgt die Absetzung für Abnutzung ohne Nachweis nur noch 1,5 % von 60 (= 60 % von 100), somit jährlich 0,9. Für die Anschaffungskosten von Grund und Boden und die (fortgeschriebenen) Anschaffungskosten des Gebäudes gilt Folgendes: Die bis 2015 fortgeschriebenen Anschaffungskosten des Gebäudes von 68 sind zum 1. Jänner 2016 zu einem Viertel den Anschaffungskosten des Grund und Bodens zuzuschlagen (68 : 4 = 17). Die neuen Anschaffungskosten des Grund und Bodens betragen daher 37 (20 + 17). Die neuen fortgeschriebenen Anschaffungskosten des Gebäudes betragen 51 (68 – 17). Davon ist die AfA in Höhe von 0,9 abzuziehen. Diese neuen Verhältnisse gelten auch für eine nachfolgende Veräußerung des Grundstückes (§ 30 EStG 1988). Die Anschaffungskosten für Grund und Boden betragen daher 37, die Anschaffungskosten des Gebäudes vor Absetzung für Abnutzung betragen 63 (100 – 37).

Karin Fuhrmann / Gunther Lang

b) Folgen für Geschenknehmer für unentgeltliche Übertragungen l

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Beispiel 2 Die Anschaffungskosten einer im 1. Halbjahr 2010 angeschafften Vorsorgewohnung betragen EUR 400.000,00, wobei die Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und Boden und Gebäude gem der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelung in den Einkommensteuerrichtlinien im Verhältnis 20 (Grund) zu 80 (Gebäude) erfolgte. Der Gebäudewert, der auch als Basis für die Abschreibung heranzuziehen ist,

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Fortsetzung der Teilabsetzbeträge von Herstellungskosten; sofern es sich um einen Altfall handelt, geht die Verpflichtung zur Nachversteuerung über. Fortsetzung der offenen Teilabsetzungen von Instandsetzungskosten des Geschenk Geschenkgebers. Fortsetzung der offenen Teilabsetzungen von Instandhaltungskosten des Geschenk Geschenkgebers (nach Ansicht der Finanz). Abschreibung von den fiktiven Anschaffungskosten bei erstmaliger Vermietung für Altfälle; in den übrigen Fällen ist die Abschreibung des Geschenkgebers fortzusetzen. Bei Inanspruchnahme der Option zur Steuerpflicht gem § 6 Abs 2 UStG durch den Geschenkgeber – Vorsteuerabzug, sofern die Immobilie weiterhin umsatzsteuerpflichtig vermietet wird. Die Option zur Umsatzsteuerpflicht bei Mieten ist neuerlich zu prüfen, da die Finanzverwaltung neue Mietverhältnisse fingiert. Fortsetzung des Anschaffungszeitpunktes des Geschenkgebers, und somit die Qualifikation als Alt- oder Neufall. 2 %ige (innerhalb der Familie) bzw 3,5 %ige Grunderwerbsteuer vom dreifachen Einheitswert. Die gerichtliche Eintragungsgebühr ist innerhalb der Familie mit 1,1 % vom dreifachen Einheitswert bzw 30 % vom Verkehrswert zu berechnen, sofern dieser Wert geringer ist. Außerhalb der Familie gilt der Verkehrswert als Bemessungsgrundlage für die Eintragungsgebühr. Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren und andere Nebenkosten sind ertragsteuerlich nicht absetzbar.

C. Gesetzliche Bestimmungen ab dem 1. 1. 2016

) Vgl ErläutRV 684 BlgNR 25. GP 13 zum StRefG 2015/16. ) Vgl ErläutRV 684 BlgNR 25. GP 13 zum StRefG 2015/16.

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Im Folgenden wird nun auf die jeweiligen Änderungen durch das StRefG 2015/16 eingegangen und dargestellt, wie sich diese auf die laufende Besteuerung von Immobilien auswirken. Dabei wird explizit nur auf die Änderungen eingegangen, die restlichen Be Bestimmungen sind aus den bisherigen Erläuterungen unverändert zu übernehmen.

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1. Abschreibung bei Vermietungsobjekten 35

Mit vielen Beispielen

Im Zuge der Neuregelung ist gem § 16 Abs 1 Z 8 lit d EStG von den gesamten Anschaf Anschaffungskosten inklusive Anschaffungsnebenkosten ein Grundanteil von 40 % auszuscheiden. Dies gilt nicht, wenn die tatsächlichen Verhältnisse offenkundig erheblich abweichen. Darüber hinaus wird der Bundesminister für Finanzen ermächtigt, durch eine eigene Verordnung anhand geeigneter Kriterien (zB Lage, Bebauung) abweichende Auf Aufteilungsverhältnisse von Grund und Boden und Gebäude festzulegen. Mit dieser Bestimmung wird die Aufteilung von Grund und Boden und Gebäude nun erstmals im Gesetz direkt geregelt und nicht mehr wie bisher im Rahmen der Einkommensteuerrichtlinien. Offenkundig soll dadurch die – mit 1,5 % vom Gebäudewert ohnehin schon sehr geringe – Abschreibung durch Erhöhung des Grundanteiles weiter reduziert werden. 8

Immobilienbesteuerung NEU Steuerreformgesetz 2015/2016 3. Auf lage Autoren: Bovenkamp · Cupal · Fuhrmann · Kühmayer · Lang · Reisch · Resch · Sulz

Dieses Praxishandbuch bringt Sie rasch auf den neuesten Stand und enthält Strategien und Empfehlungen für die tägliche Arbeit. • Mit allen Änderungen der Steuerreform 2015/2016 • Eigenes Kapitel zur Neuregelung der Grunderwerbsteuer • Inklusive aktueller Rechtsansichten der Finanzverwaltung • Berücksichtigung erster Judikatur zur ImmoESt

Die Autoren Mag. Helene Bovenkamp, Mag. Anja Cupal, Mag. Karin Fuhrmann, Mag. Gerald Kerbl, Mag. Gerhard Klippl, Mag. Leopold Kühmayer, Mag. Dr. Gunther Lang, Mag. Christian Oberkleiner, MAS, Mag. Roland Reisch, Mag. Erich Resch, Mag. (FH) Britta Seibert, MSc, Mag. Gottfried Sulz, alle TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH

Seminar in Zusatzterm 5 1 10.12.20

3. Auflage 2015. XXIV, 274 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-04185-4

Mit zahlreichen Beispielen, Tipps und anschaulichen Tabellen!

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

DATENSCHUTZ KONKRET

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Ausgewählte Schwerpunkte 2015: Videoüberwachung Waldkameras, Dash-Cams und Gebäudeeingänge Big Data Telekommunikationsdaten, richtige Anonymisierung, wie Big Data Katastrophenbeihilfe unterstützt Cloud-Computing BYOD, Zugriffe von US-Behörden, Checkliste Cloud-Modelle Interview in jedem Heft Andrea Jelinek (Leiterin Datenschutzbehörde), Giovanni Buttarelli (Europäische Datenschutzbeauftragte)

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Veränderungen machen das Leben erkenntnisreich. Manchmal geht es ganz schnell. Als Christian Steiner 2011 bei der Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsgesellschaft Ernst & Young begann, prangten noch die zwei Namen der ursprünglichen Gründer auf seiner Visitenkarte. Dann erfand sich die US-Firma mit rund 190.000 Mitarbeitern weltweit neu. Neuer Name, neues Branding, neue Farben – gelb und grau. Aus Ernst & Young wurden zwei Buchstaben „EY“. Als Spezialist für Rechnungslegung ist Christian Steiner für die Geschäftsberichte großer österreichischer Unternehmen verantwortlich. Er schaut aus dem Fenster im 34. Stock des EY-Firmensitzes gleich hinter der UNOCity über Wien auf Gebäude, in denen überall Steiners Klienten sitzen. Von hier oben sieht alles klein und ganz übersichtlich aus. Apropos Übersicht: Die hatte Christian Steiner schon ziemlich früh in seinem Leben. Geboren 1982, wuchs er im Bezirk Lilienfeld auf. Eine waldreiche Gegend nennt er seine Heimat, ideal für eine schöne Kindheit. Nach der Hauptschule wollte er nichts dringender, als sein eigenes Geld verdienen. Er begann eine Ausbildung zum Industriekaufmann beim Industriebetrieb Georg Fischer Fittings, erkannte aber bald, dass eine Matura nicht schaden könnte. Den Stoff büffelte er nach Feierabend in Eigenregie und hatte die Prüfung mit 19 Jahren in der Tasche. 2002 ließ er Lilienfeld hinter sich, übersiedelte nach Wien und inskribierte an der Wirtschaftsuniversität. „Ich war ein guter Nachhilfelehrer und wollte mir die Option, zu unterrichten, nicht verbauen“, erinnert er sich und begründet damit die Wahl seines Studiums zur Wirtschaftspädagogik. Mehrere Standbeine seien immer von Vorteil, sagt er, der selbst ein lebendes Beispiel dafür ist. Sein Studium absolvierte er in Mindestzeit. Prägend waren seine beiden Professoren Romuald Bertl und Josef Aff, die ihm eine wichtige Weisheit vermittelt haben: „Wenn man Dinge einfach und prägnant vermitteln will, dann muss man sich richtig gut auskennen.“ 2006 begann der junge WU-Absolvent als Wirtschaftsprüfer bei der KPMG, tauchte ins internationale Rechnungswesen ein und leckte Blut. Als er 2009 ein Angebot von der belgisch-französischen Dexia-Bankengruppe bekam, griff er zu. „Die Wirtschaftskrise war für mich eine Chance“, sagt er rückblickend. Als Leiter der

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Konzernrechnungslegung war er mit 27 Jahren für zehn Milliarden Bilanzsumme verantwortlich, bemerkt er beiläufig. Mit der Schließung der Dexia in Österreich begann für ihn ein neuer, beruflicher Abschnitt. Seit Juni 2011 ist er für EY tätig. Doch in Christian Steiners Brust schlagen zwei Herzen und irgendwie sieht man ihm das auch an: Unternehmensberater, die ihre Haare zu einem kurzen Pferdeschwanz zusammenbinden, sind eher selten. Er ist nicht nur gerne Berater, sondern genauso gerne Vortragender. Er ist Lektor an der WU Wien, an der FH Joanneum und einer Reihe anderer Bildungseinrichtungen. Seine Tätigkeit als Fachbuchautor für MANZ ist in gewisser Weise auch das Resultat seiner Lehrtätigkeit. 2014 kam sein erstes Buch „Der Jahresabschluss nach IFRS“ bei MANZ heraus, ein Jahr später folgten „Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014“ sowie „UGB versus IFRS – der Jahresabschluss im Vergleich“. Es ist Studienliteratur für die Praxis, fasst er den Anspruch an seine eigenen Bücher zusammen. Was er in den nächsten Jahren vor hat? Nun strahlt er plötzlich übers ganze Gesicht und sagt: „Papa sein“, sagt er. Seine Frau, eine Steuerberaterin, erwartet im Jänner eine Tochter, und Steiner plant, nächstes Jahr zumindest zwei Monate in Väterkarenz zu gehen. Insgesamt, weiß er, wird sich sein Leben verändern: auch die musikalischen Vorlieben. Steiner ist Hardrockfan und mag unter anderem AC/DC und Iron Maiden.

© Foto Zimmermann Wien

Bilanz aus Lehre Christian Steiner

CHRISTIAN STEINER

ist Senior Manager bei EY, Fachbuchautor und Vortragender im Bereich der nationalen und internationalen Rechnungslegung (IFRS und US-GAPP).

„Wenn man Dinge einfach und prägnant vermitteln will, dann muss man sich richtig gut auskennen.“ Seine neue familiäre Situation wird sich auch auf seine Reisegewohnheiten auswirken. „Sobald wir Urlaub hatten, fuhren wir möglichst weit weg“, erzählt Steiner. Auch da wird ab Jänner unter Umständen einiges anders werden, für ein paar Jahre zumindest. Gleich bleiben wird das Arbeitspensum, aber Christian Steiner freut sich darauf und grinst. Im 34. Stock des EY-Büros ist das Hochgefühl ansteckend. Sein Leben geht in eine neue Kurve. Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren im Palais Liechtenstein

Rund 230 Gäste kamen zur 15. Nacht der MANZ Autorinnen und Autoren ins Palais Liechtenstein in Wien IX …

Seit 2001 feiert der MANZ Verlag seine Autorinnen und Autoren im Herbst mit einem glanzvollen Fest an einer exklusiven Location. Zur 15. „Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren“ kamen am 2. Oktober 2015 rund 230 Gäste ins Gartenpalais Liechtenstein im neunten Wiener Gemeindebezirk, wo sie nach einem Aperitif in der Sala terrena von MANZ-GF Susanne Stein-Pressl im prachtvollen Herkules-Saal im ersten Stock begrüßt wurden. „Tradition und Wandel“, „Altes in neuem Glanz“ sowie „Die besten unter einem Dach“, Slogans, mit denen sich das Palais seinen Besuchern präsentiert, seien auch sehr gut geeignet, den Verlag und seine Autorinnen und Autoren zu beschreiben, so Stein-Pressl in ihrer Begrüßungsansprache. Beständigkeit zeige sich vor allem auch in den festen und

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langen Verbindungen, die Verlag und Autoren untereinander pflegen. Aber auch der Wandel habe im letzten Jahr seine Spuren hinterlassen, einmal in Form des Zukaufs der IMD – Informations-, Medien- und Datenverarbeitungsgesellschaft mbH – durch MANZ, dann durch die Gründung der MANZ Rechtsakademie, die bereits mit großem Erfolg der mitunter sehr rasanten Rechtsentwicklung im Fortbildungsbereich Rechnung trägt. Die umfassende Modernisierung der RDB Rechtsdatenbank schließlich reagiere auf den Medienwandel. Mehr als vier Jahre lang dauerte die Rundumerneuerung der ältesten Rechtsdatenbank des deutschen Sprachraums, zweieinhalb Millionen Dokumente mussten neu bearbeitet werden. Nach der Vorspeise präsentierte ein kurzer Film die Features der neuen RDB, zu der

eine freie Suche über alle Dokumente ebenso gehört wie eine „Blätter“-Funktion und zahlreiche andere Neuerungen. Im Anschluss folgte dann als Fixpunkt die Verleihung der MANZ-Autorenpreise. MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichler begann mit dem neu geschaffenen Preis für die MANZ Rechtsakademie. Das „ÖBl-Seminar“, eine Fortbildungsveranstaltung für Wettbewerbsrecht, Lauterkeitsrecht, Marken-, Muster-, Urheber- und Patentrecht sei freilich schon seit mehr als zwanzig Jahren äußerst erfolgreich. Seinem Motor, Guido Kucsko, überreichte Pichler den Preis als Auszeichnung und zum Dank. Der Herausgeber eines „tausendfach in Lehre und Rechtsprechung zitierten Standardwerks“ erhielt im Anschluss den FachbuchPreis: Susanne Bomze-de Barba, leitende

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MANZ · INTERN]

… darunter BM für Justiz a.D. Beatrix Karl und ÖJT-

… Generalprokurator i.R. Ernst Eugen Fabrizy mit Franziska Koberwein und Peter Dax (beide

Präsident Christoph Grabenwarter …

MANZ) …

… Franz Stefan Meissel, Alexander Reidinger und Constanze Fischer-Czermak

Anton Spenling (Vizepräs. d. OGH), Karl F. Engelhart (Engelhart & Partner) und

(alle Uni Wien) …

Michael Danek (OGH) …

… die Sektionschefs i.R. Wolfgang Fellner und Gerhard Hopf (mit Judith

… Elisabeth Wenzl (Familie und Beruf), Georg Karasek und Anna Mertinz (beide KWR), Peter

Gerngross-Langthaler, MANZ) …

Rieder (Arbeitswelten) und viele mehr

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[MANZ · INTERN

MANZ-GF Susanne Stein-Pressl begrüßte ihre Gäste im prachtvollen Herkules-Saal

An den 24 Tischen herrschte Feststimmung – auch wegen des vorzüglichen Caterings von „Motto“

Lektorin bei MANZ, würdigte Universitätsprofessor Andreas Konecny stellvertretend für die zahlreichen hochqualifizierten Autorinnen und Autoren des Fasching/KonecnyKommentars zu den Zivilprozessgesetzen. Konecny habe erst als Mitarbeiter des Erstherausgebers, dann als Mitherausgeber und seit der 3. Auflage als Alleinherausgeber und auch als Autor den Kommentar wesentlich mitgeprägt. Konecny reichte in seinen Dankesworten in sympathischer Bescheidenheit den Preis symbolisch an das Autorenteam und den Verlag weiter – ihnen allen dankte er für die lange, vertrauensvolle Zusammenarbeit.

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Eine Zeitschrift bzw. ihr Redaktionsteam heimste dann den nächsten Autorenpreis ein, ein Team, das – so stv. MANZ-Verlagsleiter Heinz Korntner – „eine ständige zusätzliche, intensive, ja schon missionarische Arbeit auf sich nimmt“, um das Thema Datenschutz aufzuarbeiten. Rechtsanwalt Rainer Knyrim, Chefredakteur der neuen Zeitschrift „Datenschutz konkret“, dankte stellvertretend für das Redaktionsteam in einer launigen Rede. Nicht fehlen durfte auch der Preis für die beste Produktinnovation Online. Er ging heuer an das Herausgeberteam des ABGB-ON Kommentars, die beiden Universitätsprofes-

soren Andreas Kletečka und Martin Schauer. Gut zehn Jahre nach dem Startschuss und fünf Jahre nach Onlinestellung und Erscheinen des Kommentars in Buchform sei das große, herausfordernde Ziel des Projekts vollständig erreicht, so MANZ-Programmbereichsleiter Peter Dax, das Ziel, einen echten Onlinekommentar erfolgreich im Markt zu etablieren. Andreas Kletečka (Martin Schauer war verhindert) nahm den Preis entgegen und dankte vor allem dem – derzeit 63 Köpfe starken – Autorenteam.

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MANZ · INTERN]

Der Preis für das Lebenswerk ging an Senatspräsident

Andreas Konecny (Uni Wien) erhielt den Fachbuch-Preis

Andreas Kletečka (Uni Salzburg) und Martin Schauer

des OGH i.R. Peter Angst, der dem Verlag MANZ seit

für den „Fasching/Konency“-Kommentar zu den Zivil-

(Uni Wien, leider verhindert) erhielten den Preis für das

mehr als vier Jahrzehnten verbunden ist

prozessgesetzen

Online-Werk, das ABGB-ON

Der Preis für die MANZ Rechtsakademie ging an Guido Dako-Chefredakteur Rainer Knyrim (Preslmayr) und sein Team nahmen den Fachzeitschriften-Preis entgegen

Kucsko (Schoenherr) und das ÖBl-Seminar

Der letzte Preis des Abends war – nach längerer Abstinenz in dieser Kategorie – einer für das Lebenswerk: Susanne Stein-Pressl würdigte die mehr als vier Jahrzehnte währende Autorentätigkeit von Peter Angst für den Verlag, vor allem als Autor einschlägiger Werke zur Exekutionsordnung, mit dem besagten Preis. Der Geehrte dankte mit einer pointenreichen Rede, nach der Susanne Stein-Pressl den offiziellen Teil des Abends beendete und das Nachspeisenbuffet in der Sala terrena eröffnete. Wem leibliche Genüsse nicht genug waren, der konnte noch die eigens für diesen Anlass geöffnete fürstliche Bibliothek bewundern. Gegen zwei Uhr ging die 15. „Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren“ schließlich zu Ende. Fotos: studiohuger.at

Nach dem Dessert war noch Gelegenheit zur Besichtigung der fürst lichen Bibliothek

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[MANZ · INTERN

Die Herausgeber des neuen Österreich-Casebooks im Gespräch

Spitzer: Wir haben im Hörsaal die Erfahrung gemacht, dass viele Studierende den Stoff theoretisch beherrschen, sie können ihn aber nicht auf einen konkreten Fall anwenden. Kodek: Das lag früher vielleicht daran, dass die Lehrunterlagen nicht primär didaktisch ausgerichtet waren, sodass der Bezug des Stoffes zu Fällen nicht so klar erkennbar war. Das hat sich in den letzten Jahren zwar geändert, Falllösung ist aber immer noch eine „Wissenschaft“ für sich. Daher haben wir uns entschieden, ein Casebook zu konzipieren, das durch alle Stufen der Falllösung führt. Perner: Der Unterschied zu anderen Casebooks wird schon am Cover deutlich und er ist einfach zu erklären: Wir haben Autorinnen und Autoren aller Fakultäten in unser Projekt einbezogen und so ein Buch entworfen, das in ganz Österreich verwendet werden kann. MANZ: Sie erwähnen, dass Autorinnen und Autoren von allen Universitäten Fälle beigesteuert haben. Inwiefern gibt es da regionale Unterschiede? Perner: Zunächst muss man hervorheben, wie angenehm die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen aller Fakultäten war. Alle haben an einem Strang gezogen und wir konnten sehr von der Bündelung der Erfahrungswerte aller Fakultäten profitieren. Kodek: Manchmal ist die Herangehensweise eine graduell andere, weil jede Fakultät von gewissen „Schulen“ geprägt ist. Wir sehen das als große Bereicherung, weil es hilft, über den Tellerrand zu schauen. Oft gibt es mehrere Ansätze der Falllösungstechnik. Sie soll kein Selbstzweck sein. Spitzer: Die Unterschiede und das „Kasterldenken“ werden auch dadurch etwas geringer, dass die Durchmischung heutzutage sowieso eine höhere ist. Manche Autorinnen oder Autoren bringen Lehrerfahrung aus drei verschiedenen Fakultäten mit. MANZ: Das Layout wurde von Ihnen komplett neu entwickelt. Welche Gedanken sind in die Konzeption eingeflossen?

Foto: Jürgen Angel

MANZ: Vor kurzem ist das von Ihnen herausgegebene „Österreich-Casebook Bürgerliches Recht“ erschienen – ein ganz neues Casebook zum gesamten Bürgerlichen Recht. Welche Beweggründe stecken hinter diesem Projekt und worin unterscheidet sich dieses Buch von den bisher am Markt erhältlichen Casebooks?

Stefan Perner, Georg Kodek und Mar tin Spitzer, die Herausgeber des neuen Österreich-Casebooks

Spitzer: Das Layout ist eine behutsame und aus unserer Sicht gelungene Weiterentwicklung des bewährten P|S|K-Designs. Wir sind wieder etwas frischer und moderner geworden, ohne aus den Augen zu verlieren, dass das Design primär dem Leser etwas bringen soll. Kodek: Gewisse Anpassungen waren einfach notwendig, weil ein Casebook ja doch etwas anderes ist als ein Lehrbuch und damit anderen Benutzeranforderungen genügen muss. MANZ: Welche Unterschiede in der Bearbeitung gab es für Sie im Vergleich zu Ihrem überaus erfolgreichen P|S|K-Lehrbuch zum Bürgerlichen Recht? Kodek: Im Casebook haben wir mit fast 40 Autorinnen und Autoren zusammengearbeitet, die ihre Erfahrungen aus der Lehre eingebracht haben. Das Casebook ist daher vor allem ein Erfolg unserer Autorinnen und Autoren – über den wir uns natürlich genauso freuen wie über den des P|S|K (lacht). MANZ: Seit der Erstauflage Ihres Lehrbuchs sind acht Jahre vergangen. Wie haben sich die Anforderungen an Studierende im Vergleich zu damals geändert? Spitzer: Es sind aus unserer Sicht vor allem andere Herausforderungen, denen wir uns gegenüber den Studierenden stellen müssen. Die Medienlandschaft hat sich wieder ein Stück weit verändert und auch bei der Studienliteratur gilt: Wer sich nicht verändert, entwickelt sich nicht. Wir haben daher gemeinsam mit dem Verlag eine Plattform entwickelt (http://psk.manz.at), wo wir Lernvideos zur Verfügung stellen, in denen wir Fälle aus dem Casebook lösen. Die Plattform ist ein Zukunftsprojekt der nächsten Jahre und wird sukzessive erweitert werden. MANZ: Herzlichen Dank für das Gespräch!

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Infos zum Buch siehe Seite 32 w w w. m a n z . at


MANZ · INTERN]

Über 360 Teilnehmer österreichweit bei den Intensivtagungen Personenstandsrecht NEU Der „Verfahrenslauf bei der Ermittlung der Ehefähigkeit“ oder die „Eintragung von Personenstandsfällen, die im Ausland eingetreten sind“, das sind nur zwei Beispiele, an denen sich gut zeigen lässt, dass sich durch das Personenstandsgesetz 2013 und die Umstellung auf die ZPR/ZSR-Anwendungen in den österreichischen Standesämtern einiges grundlegend geändert hat. Die Beamten stehen vor neuen Herausforderungen und sind mit einer Vielfalt an komplexen neuen Verfahrensabläufen konfrontiert, die eine fundierte Kenntnis der rechtlichen Neuerungen voraussetzen. Vor diesem Hintergrund bot die MANZ Rechtsakademie an insgesamt acht Terminen im September ein praxisbezogenes Wissensupdate in Form von Intensivtagungen in Innsbruck, Linz, Villach und Graz. Bei den Vortragenden handelte es sich um ausgewiesene Experten zum Thema „Personenstandsrecht“. Die Autoren des MANZ Loseblattwerks „Das öster-

reichische Personenstandsgesetz“ Norbert Kutscher (Referatsleiter für Personenstandswesen im BMI) und Thomas Wildpert (Fachbereichsleiter für Personenstandsangelegenheiten beim Amt der NÖ Landesregierung) waren maßgeblich an der Ausgestaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen beteiligt und verfügen über langjährige Erfahrung im Personenstandswesen. Wie urteilen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer? Besonders positiv aufgenommen wurde der methodische Zugang, die Materie durchgehend anhand konkreter Praxisbeispiele aufzubereiten und auch den Standesbeamten die Möglichkeit zu geben, anhand von Case Studies ihre Kompetenzen zu überprüfen und das Gelernte anzuwenden. Die Feedbackbögen sprechen eine klare und sehr erfreuliche Sprache: „Seminar war perfekt!“ stand dort nicht nur einmal schwarz auf weiß. Die Wünsche nach einem Follow-Up,

Die beiden Vor tragenden MR Norber t Kutscher und T homas Wildper t auf der Terrasse des Veranstaltungsor tes „Villa Blanka“ in Innsbruck.

die dort ebenso mehrfach artikuliert wurden, werden wir selbstverständlich aufnehmen. Die MANZ Rechtsakademie wird 2016 voraussichtlich vier weitere Tagungen für Standesbeamte anbieten. Wir informieren Sie rechtzeitig unter manz.at/rechtsakademie.

Im Rahmen eines Symposiums im Großen Festsaal der WU Wien wurde am 18. September vor fast 150 Gästen Christian Nowotny zum 65. Geburtstag eine Festschrift aus dem Hause MANZ überreicht. Nach den Eröffnungs- und Grußworten durch Co-Herausgeber Walter Blocher, WU-Rektor Christoph Badelt, Martin Winner (WU), Karl Sevelda (RBI) und MANZ-Verlagsleiter Wolfgang Pichler folgte der fachliche Teil: Sonja Bydlinski (BMJ) referierte über die Entwicklung des Gesellschaftsrechts, Hans Zöchling (KPMG) über „Stille Reserven und Lasten“ und letztlich Jörg Zehetner (KWR Rechtsanwälte) zum Thema „Unternehmensrecht und Strafrecht: Lost in Translation?“ Nach ein paar persönlichen Anekdoten über Christian Nowotny durch Peter Csoklich (DSC Rechtsanwälte) übergab Martin Gelter (Fordham University New York) dem Jubilar schließlich die 850 Seiten starke Festschrift,

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© APA Fotoservice/Thomas Preiss

Symposium und Festschrift für Christian Nowotny zum 65. Geburtstag

Festschrift-Herausgeber Mar tin Gelter, Michael Pucher und Walter

Infos zum Buch siehe Seite 28

Blocher mit dem Jubilar Christian Nowotny (2.v.l.)

an der das Who’s who des österreichischen Gesellschafts- und Unternehmensrechts mitgewirkt hat. Der Abend fand einen stimmungsvollen Ausklang beim danach gereichten Buffet.

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[MANZ · INTERN

Überreichung des neuen RStDG – GOG an Justizminister Brandstetter © BKA

Justizminister Wolfgang Brandstetter lud am 3. September dazu ein und nahm sein persönlich gewidmetes Exemplar des RStDG – GOG ebenso in Empfang wie Anni Spehar, Gattin des verstorbenen Mitautors der Vorauflage von 1999 Herbert Spehar. Vom Verlag MANZ freuten sich Verlagsleiter Wolfgang Pichler, Programmbereichsleiterin Hemma Korinek und Lektorin Nora Dim mit. Nach dem herzlichen Empfang im Ministerium wurde vereinbart, den Zeitabstand zur nächsten Auflage nicht ganz so lang werden zu lassen.

Feierliche Übergabe an den Justizminister

Eine – von vielen Seiten – lang ersehnte Neuauflage bereichert seit August das MANZ’sche Verlagsprogramm. Nach zwei Jahren intensiver Manuskriptbearbeitung konnten die

Autoren Wolfgang Fellner (SC im BMJ i.R.) und Gerhard Nogratnig (BMJ) ihr Werk nun auch gebührend feierlich übergeben.

Infos zum Buch siehe Seite 39.

Wie jedes Jahr wurde am Verkehrsrechtstag – zum zweiten Mal an der WU Wien – einem großen Publikum ein breites Themenspektrum geboten. Im Blickpunkt standen heuer u.a. wegweisende technologische Entwicklungen, die das Potenzial haben, das Autofahren grundlegend zu verändern. Bernd Datler, Geschäftsführer ASFINAG Maut Service GmbH, eröffnete die Veranstaltung mit einem Vortrag zu intelligenten Verkehrssystemen, Car2XKommunikation und Fahrzeugautomatisierung. Unter dem Titel „Autofahren der Zukunft“ wurde dieses Thema im Anschluss eingehend beleuchtet. Auch sonst bot sich dem Publikum ein spannendes Programm: Mit dem Panel zum Verkehrsunfall „von A bis Z“ wurde an das

Runde Geburtstage im Oktober

© Jürgen Angel

Der 9. ZVR-Verkehrsrechtstag – eine Erfolgsveranstaltung

Bernd Dat ler (ASFINAG Maut Ser vice GmbH) eröffnete die Veranstaltung

entsprechende Panel im Vorjahr angeknüpft, wobei 2015 das Versicherungsrecht im Zentrum stand. Ein weiteres Panel thematisierte verschiedene Aspekte rund um das Thema „Rettungswesen und Medizinrecht“. Schließlich durfte auch ein Panel zum Straßenver-

kehrsrecht nicht fehlen. Die Referate werden auch heuer wieder im Dezember in einem ZVR-Sonderheft (ZVR 12a/2015) veröffentlicht werden. Tagungsunterlagen und Fotos: www.verkehrsrechtstag.at

• Franz Althuber • Josef Moser • Claudia Maria Öllinger • Hellmut Teschner • Heinrich Vana MANZ gratuliert herzlich!

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RECHTSAKADEMIE MANZ

Spezialtagung

Registrierkassenpflicht ab 1.1.2016

BETRUGSPRÄVENTION Das prüfen die Abgabenbehörden ab 2016 Montag, 9. November 2015, 9.00 – 18.00 Uhr Hotel Park Royal Palace Vienna Schlossallee 8, 1140 Wien

RECHTSAKADEMIE MANZ

Spezialtagung IMMOBILIENBESTEUERUNG NEU Zeitsparendes Wissens-Update Donnerstag, 10. Dezember, 9.00 – 17.00 Uhr Hotel de France Schottenring 3, 1010 Wien Jetzt anmelden!

In Kooperation mit

www.manz.at/rechtsakademie


[ R DB. AT – WO M A NZ F IN DET

Einmal suchen, immer finden Neue Funktion auf rdb.at: Profile für beliebte Suchabfragen

Die neue Funktionalität „Meine Suchprofile“ macht die Recherche in der RDB Rechtsdatenbank für Sie noch einfacher: Mit einem Klick rufen Sie die neueste Literatur, Judikatur, Kommentierung etc. zu Ihren regelmäßig verwendeten Suchbegriffen auf. Sie ersparen sich die wiederholte Eingabe jener Suchwörter und sonstiger Parameter (Eingabe von Geschäftszahlen, Normen usw.), die Sie laufend für Ihre RDB-Recherche benötigen.

Suchprofil einrichten Sind Sie z.B. regelmäßig an den neuesten Datenbank-Treffern zum Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 interessiert?

Speichern Sie Ihr Suchprofil unter einem Namen Ihrer Wahl ab.

In wenigen Schritten ist die Suchabfrage gespeichert: • • •

Sie geben dazu nur einmal den Begriff im Volltextsuchfeld ein, verfeinern bei Bedarf die Suche noch mit der Text-Eingabe in andere Suchfelder, starten die Suche und speichern diese abschließend als Suchprofil.

Der Suchbegriff wird als Name des Profils vorgeschlagen, Sie können ihn aber auch beliebig ändern.

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w w w. m a n z . at | Te l e f o n : (01) 5 31 61- 6 5 5, ve r t r i eb @ m a n z . at


R DB. AT – WO M A NZ F IN DET]

Gespeicherte Suche immer wieder ausführen Unter „Meine Suchprofile“ können Sie jederzeit eine Suche nach neuen Dokumenten zu Ihrem gespeicherten Rechtsbegriff absetzen. So wissen Sie sofort, ob neue Informationen zum gesuchten Thema vorhanden sind.

Wählen Sie eines Ihrer Suchprofile per Drop-Down aus.

Suchprofile verwalten Bewahren Sie den Überblick über Ihre LieblingsSuchabfragen: Bis zu 20 Profile verwalten Sie im Bereich „Einstellungen“.

Demnächst online: Es geht noch bequemer: Lassen Sie sich per E-Mail über alle neuen Dokumente zu Ihrem/n Suchprofil/en informieren! Einmal einrichten und Sie erhalten je nach Wahl wöchentlich oder monatlich eine Benachrichtigung zu neuen Treffern in der RDB.

Führen Sie gespeicherte Suchen aus oder löschen Sie nicht mehr benötigte Profile.

Entdecken Sie die wichtigsten Vorteile online: www.rdb.at/tutorials

Information & Beratung Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: vertrieb@manz.at

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[ÖFFENTLICHES RECHT

Kinder- und Jugendhilferecht B-KJHG, ABGB, AußStrG und Ausführungsgesetze der Länder Autoren: Staffe-Hanacek · Weitzenböck

2015. XIV, 602 Seiten. Geb. EUR 79,– ISBN 978-3-214-09409-6

Die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe, des Schutzes von Kindern, stehen im Fokus dieser Sonderausgabe und werden anhand von Anmerkungen in Bezug zu praktischen Auslegungsfragen gesetzt. Zu finden sind demnach: • B-KJHG und alle Landesausführungsgesetze • relevante Bestimmungen des ABGB und AußStrG • ausgewählte Sondernormen korrespon-

dierender Materien (bspw ÄrzteG, GuKG, SPG, EO, SchUG,…) Dabei wird • die komplexe Rechtsprechung zur Obsorge aufgearbeitet; • das Zusammenspiel der Normen des ABGB und des B-KJHG und Hinweise auf die Unterschiede aufgezeigt; • auf maßgebliche Verfahrensbestimmungen eingegangen – welche Rolle kommt dabei dem Kinder- und Jugendhilfeträger zu?

Die Autoren: Mag. Martina Staffe-Hanacek, Leiterin der Abteilung „Kinder- und Jugendhilfe“ im Bundesministerium für Familien und Jugend. Dr. Johann Weitzenböck, Richter des Landesgerichtes St. Pölten.

Das österreichische Denkmalschutzrecht 2. Auf lage Autoren: Bazil · Binder-Krieglstein · Kraft Der Kommentar arbeitet die aktuelle Judikatur des VwGH und VfGH zum Denkmalschutzgesetz auf und berücksichtigt die mit 1. 1. 2014 in Kraft getretene Verwaltungsgerichtsbarkeitsnovelle. Er bietet eine zusammenführende, praxisorientierte Auslegung unter Berücksichtigung der parlamentarischen Materialien, der einschlägigen Literatur sowie der unionsrechtlichen und internationalen

2. Auflage 2015. Ca. XXXIV, 188 Seiten. Geb. Ca. EUR 59,– ISBN 978-3-214-14562-0

Bestimmungen. Er stellt das Denkmalschutzgesetz in Beziehung zu angrenzenden Rechtsgebieten, wie Kunstrückgabe, freies Geleit und die einschlägigen UNESCO-Konventionen. Anschließend abgedruckt sind die wichtigsten Normen, die iZm dem Denkmal- und Kulturgüterschutz stehen, um einen kompletten Überblick über das Rechtsgebiet zu geben.

Die Autoren: MR Dr. Christoph Bazil, Leiter der Abteilung Denkmalschutz und Kunstrückgabe im Bundeskanzleramt; MR Dr. Reinhard Binder-Krieglstein, Präsidialleiter der Volksanwaltschaft; Dr. Nikolaus Kraft, Rechtsanwalt.

Jahrbuch des österreichischen und europäischen Umweltrechts 2015 Rechtsschutz im Umweltrecht – Neue Herausforderungen RdU Schriftenreihe Band 43 Herausgeber: IUR

2015. XXXIV, 280 Seiten. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-09399-0

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Ein ganz entscheidendes Element des Rechtsstaates ist ein effektiver Rechtsschutz im Sinne durchsetzbarer subjektiver Rechte der Betroffenen. Das gilt auch und besonders für Umweltverfahren, in denen nach manchen noch immer zu wenig, nach manchen bereits zu viel Rechtsschutz besteht. Neue Entwicklungen im EU-Umweltrecht (wie

Grundrechtecharta, vollständige Umsetzung der UVP-RL und besonders der AarhusKonvention) stellen Österreich vor neue Herausforderungen. Mit erfasst ist etwa der einstweilige Rechtsschutz. An diesem Rechtsrahmen ist nun ebenfalls die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit zu messen, erste Erfahrungen sind zu diskutieren.

Die Autoren: Christian Baumgartner, Wolfgang Berger, Wilhelm Bergthaler, Daniel Ennöckl, Sebastian Heselhaus, Hans-Peter Hutter, Ferdinand Kerschner, Verena Madner, Egon Marth, Marlies Meyer, Gunter Ossegger, Thomas Posch, Nicolas Raschauer, Edelbert Schaffert, Christian Schmelz, Eva Schulev-Steindl, Erika Wagner, Evelyn Wolfslehner.

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


ÖFFENTLICHES RECHT]

LMR – Lebensmittelrecht mit 11. Ergänzungslieferung Autoren: Blass · Brust bauer · Hauer · Herzog · Kadi · Kainz · Königshofer · Koßdorff · Mahmood · Muchna · Natterer · Stuller Alles zum Lebensmittelrecht: • alle Vorschriften gebündelt • Kommentar mit Judikatur, Praxis, Leitlinien Die 11. Ergänzungslieferung enthält die erste österreichische Kommentierung der EU-InformationsVO. Die Verordnung ist seit Dezember 2014 anzuwenden und löst die bisherigen Rechtsvorschriften (LMKV und NWKV) zum Thema ab. Sie enthält Regelungen zur

• zwingenden Schriftgröße für Pf lichtangaben • verbindlichen Nährwertdeklaration • Kennzeichnung von allergenen Stoffen und vielem mehr. Durch die ausführliche Kommentierung wird es dem Rechtsanwender ermöglicht, auftretende Fragen zur Auslegung rasch und eindeutig beantworten zu können!

Die Autoren: Dr. Michael Blass, Dr. Konrad Brustbauer, Prof. Dr. Christian Hauer, Dr. Ulrich Herzog, Mag. Andreas Kadi, Prof. Dr. Reinhard Kainz, Mag. Katharina Koßdorff, DDr. Wolfgang Königshofer, Dr. Amire Mahmood, Dr. Daniela Muchna, Dr. Andreas Natterer, Dr. Paulus Stuller; unter Mitarbeit von Dr. Florian Tschandl.

Loseblattwerk in 4 Mappen inkl. 11. Erg.-Lfg. 2015. Ca. EUR 308,– ISBN 978-3-214-07795-2 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

BDG – Beamten-Dienstrecht mit 67. Ergänzungslieferung Autor: Fellner Mit allen Vorschriften zum Dienstrecht der Beamten und Vertragsbediensteten – aktuell und präzise erläutert, unter Berücksichtigung der wesentlichen parlamentarischen Materialien und der wichtigsten höchstgerichtlichen Judikatur. In der 67. Erg.-Lfg. enthalten: • Änderungen durch die Dienstrechtsnovelle 2015 BGBl I 2015/65 im » BDG 1979 » VBG

• Novellen zu » V über Dienstausweise im BMJ und BMF » Verordnung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst » GrundausbildungsV BKA, BMASK, BMBF » GeneralstabsausbildungsV des BMLVS » DVPV-Justiz

Der Autor: Sektionschef i.R. Dr. Wolfgang Fellner war zuletzt Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Justiz. Das Dienstrecht der Bundesbediensteten gehört zu seinen Spezialgebieten.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 67. Erg.-Lfg. 2015. EUR 328,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 248,– ISBN 978-3-214-12160-0 Online-Version: www.manz.at/bdg

Musterhandbuch Öffentliches Recht mit 18. Lieferung Herausgeber: Bergthaler · Grabenwar ter Das einzigartige Praxis-Tool: ein Nachschlagewerk gegliedert nach öffentlich-rechtlichen Materien, jeweils mit allgemeiner Theorie in knapper Form und ausgefeilten Schriftsatzmustern samt Anmerkungen. Mit dieser Austausch-/Ergänzungslieferung wird das Werk • ergänzt durch den neuen Beitrag zum Verfahren vor dem EuGH (Bernhard Schima)

und • aktualisiert: » Maßnahmenbeschwerde an die Verwaltungsgerichte (Daniel Ennöckl) » Verfahren vor dem VfGH (Christoph Grabenwarter/Martina Lais) Damit ist das Gesamtwerk komplett auf Stand der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter ist Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und lehrt an der Wirtschaftsuniversität Wien; R A Dr. Wilhelm Bergthaler ist Partner in der Kanzlei Haslinger, Nagele und Partner und Hon.-Prof. der Universität Linz.

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Faszikelwerk in 1 Leinenmappe inkl. 18. Lfg. 2015. EUR 165,– ISBN 978-3-214-15863-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

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[ÖFFENTLICHES RECHT

Direkte Demokratie und Partizipation in den österreichischen Gemeinden Schriftenreihe RFG Band 04/2015 Herausgeber: Kommunalwissenschaft liche Gesellschaft

2015. 90 Seiten. EUR 20,80 ISBN 978-3-214-03826-7

Die Kommunalwissenschaftliche Gesellschaft hat am 5. November 2014 zu ihrem Symposium geladen. Die wissenschaftliche Aufarbeitung direktdemokratischer Instrumente war das Thema des diesjährigen Symposiums. Denn die Frage, in welchen Formen man Bürger und Bürgerinnen an Entscheidungsprozessen beteiligen kann, um Politikverdrossenheit zu verhindern und die Akzeptanz von Entscheidungen erhöhen, gewinnt stetig an Intensität.

Die Beiträge im Detail: • Rechtliche Grundlagen und Grenzen direkter Demokratie und Partizipation in den österreichischen Gemeinden • Empirische und rechtspolitische Aspekte direkter Demokratie auf kommunaler Ebene • Dialogische Verfahren der Partizipation • Kommunale Partizipation in der Raum- und Stadtplanung • Die Partizipation Jugendlicher an kommunalen Entscheidungen

Die Autoren: Dipl.-Ing. Herbert Bork, stadtland; Dr. Peter Egg, mitbestimmung.cc; Ass.-Prof. Dr. Karim Giese, Universität Salzburg; Dr. Anton Hütter, Unternehmensberatung; Ass.-Prof. Dr. Klaus Poier, Karl-Franzens-Universität Graz.

Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze mit 77. Ergänzungslieferung Herausgeber: Lienbacher DIE Gesetzessammlung mit dem gesamten öffentlichen Rechtsbestand – alle wichtigen Haupt- und Sondergesetze in einem Band. Die 77. Ergänzungslieferung (Stand: 15.7.2015) enthält Änderungen zu 25 Rechtsvorschriften, ua durch: Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 77. Erg.-Lfg. 2015. EUR 199,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 99,– ISBN 978-3-214-08564-3

• Fremdenrechtsänderungsgesetz 2015 • Sicherheitsverwaltungs-Anpassungsgesetz 2015 • Dienstrechts-Novelle 2015 • Seveso III-Novelle • Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 • 16. FSG-Novelle

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Georg Lienbacher, Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht, Wirtschaftsuniversität Wien; Mitglied des VfGH.

Das neue österreichische Vertragsbedienstetengesetz mit 20. Ergänzungslieferung Autor: Haschmann Der Praxiskommentar enthält das Vertragsbedienstetengesetz mit Auszügen aus den Gesetzesmaterialien, praxisrelevanten Anmerkungen und Entscheidungen sowie die wichtigen Nebenbestimmungen. Das verlässliche und übersichtliche Nachschlagewerk befindet sich auf dem aktuellen Stand vom 1. 9. 2015. Loseblattausgabe in 1 Mappe inkl. 20. Erg.-Lfg. 2015. EUR 98,– ISBN 978-3-214-13144-9 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Die neue 20. Ergänzungslieferung berücksichtigt ua • Gehaltserhöhung für die Bediensteten im öffentlichen Dienst ab 1.3.2015 (Erhöhung um 1,77%)

• Neuregelung des Dienstrechts für den Pädagogischen Dienst ab 1.9.2015 • Neuregelung des gesamten Anrechnungsregimes für die besoldungsrechtliche Einstufung • Auf hebung der Bestimmungen über den Vorrückungsstichtag • Anpassung der Gehalts- und Entgeltansätze an das neue Einstufungsregime • Überleitung der im Dienststand befindlichen Bundesbediensteten in das neue Besoldungssystem • Ausdehnung des Frühkarenzurlaubs für Väter auf einen „Babymonat“ für alle

Der Autor: Ministerialrat Mag. Rudolf Haschmann ist Referatsleiter in der Sektion für den öffentlichen Dienst im BK A.

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STR AFRECHT ∙ ZIVILRECHT]

Wiener Kommentar zur StPO mit 238. Lieferung Herausgeber: Fuchs · Ratz Ein „Muss“ in jedem Strafprozess! Einzigartig kompetent – 40 renommierte österreichische Strafrechtler kommentieren umfassend die Praxis des Strafverfahrensrechts. Immer am Punkt – laufende Aktualisierungslieferungen halten Sie am neuesten Stand. Für Ihre erfolgreiche Prozess-Strategie – alle wichtigen Entscheidungen und die relevante Literatur präzise ausgewertet.

Aktualisiert wurden diesmal: • § 1 Markel: Das Strafverfahren • §§ 36 – 39 Oshidari: Örtliche Zuständigkeit, Kompetenzkonflikt, Delegierung • §§ 40 – 42 Markel: Vorsitz und Abstimmung in den Senaten • §§ 76, 76a Lendl: Amts- und Rechtshilfe etc Der Kommentar ist damit vollständig und umfasst sämtliche Bestimmungen der Strafprozessordnung!

Die Autoren: Dr. Babek Oshidari, Hofrat des OGH; Dr. Frederick Lendl, Hofrat des OGH; Prof. Dr. Ernst Markel, Senatspräsident des OGH i. R.

Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 238. Lfg. 2015. EUR 398,– ISBN 978-3-214-16182-8 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stpo

Schmerzengeld-Entscheidungen 1980 bis Juni 2015, Ausgabe 2/2015 Autor: Danzl Schmerzengeld richtig einschätzen mit Hilfe von 3.585 Entscheidungen aus dem Zeitraum 1980 bis Juni 2015 auf CD-ROM: • gezielte Suche nach angemessener Höhe des Schmerzengeldes bzw Verunstaltungsentschädigung • sekundenschnelle Abfrage nach Suchbegriffen (zB „Meniskus“ oder „Armbruch“)

• Entscheidungen mit zugesprochenem Geldbetrag, Verletzungen, Schmerzen, Dauer des Spitalsaufenthalts etc • Fundstellen-Verlinkung auf RDB-Volltexte • mit halbjährlichen Updates immer auf dem Laufenden

Der Autor: Hon.-Prof. Dr. Karl-Heinz Danzl ist Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes und Honorarprofessor an der Universität Innsbruck, Schriftleiter der ZVR sowie Autor zahlreicher Publikationen.

2015. 1 CD-ROM EUR 59,– ISBN 978-3-214-18531-2 Im Abonnement für halbjährliche CD-ROM Updates vorgemerkt. Paket: Danzl/Gutiérrez-Lobos/Müller Das Schmerzengeld 10. Auflage + CD-ROM EUR 118,– im Abo EUR 108,– ISBN 978-3-214-18530-5

Das neue Erbrecht Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 Herausgeber: Rabl · Zöchling-Jud Das ErbRÄG 2015 stellt die größte Reform des ABGB seit 1811 dar, es tritt mit 1. 1. 2017 in Kraft. Im ersten Buch zum neuen Erbrecht werden die wichtigsten Neuerungen und Reformpunkte vorgestellt und einer ersten Analyse unterzogen. • Pro und contra Erbrechtsreform: Grundsatzkritik & sprachliche Modernisierung • Ehegatte, eingetragener Partner, Lebensgefährte und Pflegeleistung: Ehegattenerbrecht, Rechte des Lebensgefährten und Abgeltung von Pflegeleistungen

• Letztwillige Verfügungen: Testamentsrecht & Vermächtnis und Schenkung auf den Todesfall • Pflichtteilsrecht: Neuregelung des Pflichtteilsrechts, Anrechnung auf den Pflichtteil & Durchsetzung der Anrechnung und Auskunftsanspruch Außerdem: Zitierbarer Abdruck der Erläuterungen zur RV und des JAB. Mit Beiträgen von Peter Bydlinski, Susanne Ferrari, Constanze Fischer-Czermak, Andreas Kletečka, Christian Rabl, Christiane Wendehorst, Wolfgang Zankl, Brigitta Zöchling-Jud

2015. Ca. XVIII, 204 Seiten. Br. EUR 44,– ISBN 978-3-214-08312-0

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Christian Rabl, Institut für Zivilrecht der Universität Wien, Rechtsanwalt in Wien. Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud, Institut für Zivilrecht der Universität Wien.

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[STEUERRECHT

Steuerreform 2015/2016 Herausgeber: Marschner · Stefaner

2015. XXII, 198 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-04704-7

Die laut Bundesregierung größte Steuerreform der 2. Republik bringt eine Vielzahl an Änderungen in allen relevanten Steuergesetzen. Dieses Praxishandbuch stellt sämtliche Neuerungen systematisch dar und behandelt schwerpunktmäßig die „Filetstücke“ der Reform: • Die neuen Tarife sowie weitere Änderungen im Lohnsteuer- und SV-Recht • Kapitalvermögensbesteuerung und Gewinnausschüttungen (Einlagenrückzahlungen)

• Einschränkungen bei der Verlustverrechnung • Änderungen bei der Grunderwerbsteuer • Immobilienertragsteuer neu und sonstige ertragsteuerliche Änderungen • Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht • Bilanzdelikte und Untreue neu • Finanzstrafrechtliche Änderungen • Das Bankenpaket

Die Herausgeber: Priv.-Doz. MMag. Dr. Ernst Marschner, LL.M., ist Leiter der Steuerabteilung von Ernst&Young Linz. Dr. Markus Stefaner ist Partner in der Steuerabteilung von Ernst&Young Wien.

UmgrStG – Umgründungssteuergesetz 5. Auf lage bearbeitet von: Zöchling · Huber Die Neuauflage bietet Ihnen • eine beispielhafte Kommentierung des gesamten UmgrStG von führenden Experten aus der Praxis • präzise und verständliche Aufbereitung der komplexen Materie • übersichtliche und geordnete Darstellung der Verwaltungspraxis nach dem UmgrStR • unzählige Literaturverweise sowie ein ausführliches Stichwortverzeichnis. 5. Auflage 2015. XLIV, 684 Seiten. Ln. EUR 178,– ISBN 978-3-214-04059-8 Online-Version: www.manz.at/umgrstg

Instruktive und praxisorientierte Beispiele sowie erläuternde Grafiken zu den wesentlichen Aspekten des Umgründungssteuerrechts runden dieses Werk perfekt für Rechtsanwender ab.

Die Autoren: DDr. Hans Zöchling ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien. Mag. Dr. Paul Huber ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Salzburg.

EStG – Einkommensteuergesetz mit 19. Ergänzungslieferung Herausgeber: Wiesner · Grabner · Wanke Zentrale Bestimmungen neu kommentiert Mit seinen 5.000 Seiten zählt der Wiesner/ Grabner/Wanke zu einem der umfassendsten Kommentare zum österreichischen Einkommensteuergesetz und darf in keiner gut sortierten Steuerrechtsbibliothek fehlen.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 19. Erg.-Lfg. 2015. EUR 368,– ISBN 978-3-214-15356-4 Bei Abnahmeverpflichtung von mind. 1 weiteren Erg.-Lfg. EUR 248,– Online-Version: www.manz.at/estg

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Im Jahr 2015 wurden mit der 17., 18. und 19. Ergänzungslieferung ganz wesentliche Normen des EStG inhaltlich erweitert und auf neuesten Stand gebracht.

Unter anderem: • § 4 Abs 4 bis 9: Betriebsausgaben, Reisekosten, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen • § 5: Gewinnermittlung • § 9: Rückstellungen • § 16: Werbungskosten • § 20: Nichtabzugsfähige Aufwendungen und Ausgaben • §§ 95, 96: Schuldner und Abzugsverpflichteter / Abfuhr der KESt

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Werner Wiesner, Ministerialrat des BMF i.R.; Dr. Roland Grabner, Ministerialrat und Abteilungsleiter im BMF; Dr. Rudolf Wanke, Senatsvorsitzender des BFG.

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


STEUERRECHT · WIRTSCHAFTSRECHT]

Umgründungen in Fallbeispielen Autoren: Krickl · Jerabek · Rittsteuer Umgründungen steuerlich richtig gestalten Ob die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder eine Verschmelzung über nationale Grenzen hinweg – die Anwendungsbereiche einer Umgründung sind mannigfaltig. Gegliedert nach den einzelnen Umgründungstypen, hilft Ihnen dieses Werk, mit Praxishinweisen und Beispielen Fallen zu vermeiden und alle formalen Erfordernisse einzuhalten.

Mit • verständlichen Erläuterungen zu jedem Umgründungstatbestand • 100 Sachverhalten samt 100 Lösungen aus der Beratungspraxis • der Erfassung zahlreicher nationaler und vor allem internationaler Umgründungskonstellationen.

Die Autoren: Dr. Rudolf Krickl ist Partner, Dr. Richard Jerabek Senior Manager und Mag. Franz Rittsteuer Manager im Bereich international tätige Familienunternehmen und Konzerne bei PwC in Wien. Ulrike Koller, M.A. ist Group Tax Manager in einem internationalen Industriekonzern.

2015. Ca. 250 Seiten. Br. Ca. EUR 54,– ISBN 978-3-214-09192-7

UrhG – Urheberrechtsgesetz 2. Auf lage Autor: Dokalik Alles über das © – die Sonderausgabe zur großen Urheberrechts-Novelle 2015 Trotz anhaltender Kritik ist im Juni die Urheberrechts-Novelle 2015 beschlossen worden. Kern der Novelle ist die neue Speichermedienabgabe. Die Rechteweitergabe im Filmurheberrecht wurde modifiziert und viele weitere Änderungen vorgenommen, die eine Neuauflage der MSA zum UrhG erforderlich machten.

Diese enthält: • den Gesetzestext des UrhG sowie des VerwGesG 2006 auf dem Stand 1. Oktober 2015 • eine strukturierte Bearbeitung der ErläutRV • fachliche Anmerkungen des zuständigen Legisten aus dem BMJ • sowie eingehende Erläuterungen zur Urheberrechts-Novelle 2015 Alle Änderungen der Novellen 2014 und 2015 sind zum besseren Überblick grau hervorgehoben!

Der Autor: Dr. Dietmar Dokalik ist stellvertretender Abteilungsleiter in der Zivilrechtssektion im Bundesministerium für Justiz.

Seit 1. 10. 2015 in Kraft!

2. Auflage 2015. XX, 202 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-04078-9

Handbuch des Vermögensschutzes für Liechtenstein, Österreich und die Schweiz Herausgeber: Schurr Asset Protection (Vermögensschutz) nimmt einen zentralen Stellenwert bei der Vermögensanlage und Nachfolgeplanung ein und stellt daher eines der wichtigsten Kriterien für das Funktionieren eines Finanzplatzes dar. In diesem Buch werden die wesentlichen Problemkreise des Vermögensschutzes von einem prominenten Autorenteam analysiert und verständlich auf bereitet. Dabei werden gesellschafts-, zivil- und verfahrensrechtliche Themen des nationalen und internationalen Rechts behandelt, ua:

• Role Model Liechtenstein als Standort zum Vermögensschutz • Vermögensschutz in Liechtenstein und Österreich • Gestaltungsrechte des Stifters • Vermögensopfertheorie • Pflichtteilsberechtigung und Begünstigtenstellung • Asset Protection in the US and UK law • Begünstigter und Gesellschafter im Schiedsverfahren

2015. LIV, 408 Seiten. Geb. EUR 98,– ISBN 978-3-214-12031-3

Der Herausgeber: Prof. Dr. Francesco A. Schurr, Inhaber des Lehrstuhls für Gesellschafts-, Stiftungsund Trustrecht an der Universität Liechtenstein.

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[WIRTSCHAFTSRECHT

Körperschaften öffentlichen Rechts Herausgeber: Elhenický Obwohl KöR zu den häufigsten Organisationsformen im öffentlichen Recht zählen, liegt erst jetzt das erste Werk vor, das gesammeltes Wissen zu allen wichtigen Rechtsbereichen enthält. • Finanzielle und haushaltsrechtliche Fragen • Besteuerung von KöR: Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kommunalsteuer etc • Wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden 2015. Ca. 320 Seiten. Br. Ca. EUR 68,– ISBN 978-3-214-03253-1

• Organisationsrecht von Sozialversicherungsträgern • Ausgewählte Fragen zu sonstigen KöR sowie • verfassungsrechtliche Grundlagen. Ideal geeignet für Bund, Länder, Gemeinden, Kammern, SV-Träger, Verbände und sonstige KöR sowie rechtliche und steuerliche Berater derselben.

Der Herausgeber: Dr. Richard Elhenický war als Jurist in der Privatwirtschaft, in der öffentlichen Verwaltung (Sozialministerium, Finanzministerium) sowie im Verfassungsgerichtshof tätig und leitete viele Jahre als Direktor eine Freiberuf lerkammer.

Kapitalgesellschaftsrecht, Umgründungsrecht, Übernahmerecht 3. Auf lage Autoren: Nowotny · Fida Auch die 3. Auflage ermöglicht einen raschen Überblick über das Recht der Kapitalgesellschaften unter Einbeziehung des Umgründungs- und Übernahmerechts. Dabei werden folgende Bereiche behandelt: • Gesellschaftsformen AG und GmbH • Umgründungsformen (Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung) • Eigenkapitalersatzrecht 3.Auflage 2015. Ca. 280 Seiten. Br. Ca. EUR 52,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 41,60 ISBN 978-3-214-09691-5

• Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern • Europäische Aktiengesellschaft (SE) • Grundzüge des Übernahmerechts. Neu in der 3. Auflage: Das Abgabenänderungsgesetz 2014, aktuelle Rechtsprechung des VwGH, OGH und EuGH, das RÄG 2014 und die Strafrechtsreform 2015.

Die Autoren: o. Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny, Institut für Zivil- und Unternehmensrecht, Wirtschaftsuniversität Wien. R A MMag. Dr. Stefan Fida, LL.M. (LSE), Grohs Hofer Rechtsanwälte GmbH.

Festschrift Christian Nowotny Herausgeber: Blocher · Gelter · Pucher Mehr als 40 Autoren haben sich unter der Herausgeberschaft von Walter Blocher, Martin Gelter und Michael Pucher zusammengefunden, um o. Univ. Prof. Dr. Christian Nowotny zu seinem 65. Geburtstag zu gratulieren.

Die Autorenliste liest sich wie das Who’s who des Gesellschafts- und Unternehmensrechts. Die Themen spannen sich vom allgemeinen Zivil- und Unternehmensrecht über Rechnungslegung bis zum Immaterialgüterund Kapitalmarktrecht – ein bunter Strauß für den renommierten Jubilar!

Die Herausgeber: Prof. DDr. Walter Blocher, Prof. DDr. Martin Gelter S.J.D. (Harvard), Mag. Dr. Michael Pucher, LL.M. (Harvard). 2015. XVIII, 816 Seiten. Ln. EUR 158,– ISBN 978-3-214-03497-9

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WIRTSCHAFTSRECHT ∙ ARBEITSRECHT]

Enforcement im Rechnungslegungsrecht 3. Wiener Unternehmensrechtstag Herausgeber: Kalss · U. Torggler Der neue Band zum 3. Wiener Unternehmensrechtstag behandelt das Enforcement im Rechnungslegungsrecht, das zunehmend an Bedeutung und Bedrohungspotenzial gewinnt. Renommierte Experten aus Wissenschaft und Praxis beleuchten die Materie aus unterschiedlichen Blickwinkeln und stellen den umfangreichen Meinungsstand zu folgenden Themen dar: • Zum Schutzgesetzcharakter der Rechnungslegungsvorschriften (Christian Nowotny)

• Rechtsvergleichendes zur Durchsetzung der Rechnungslegung mit einem Fokus auf der Abschlussprüfung (Hanno Merkt) • Rechnungslegungskontrolle in Österreich – Erste Erfahrungen (Roman Rohatschek) • Bilanzstrafrecht – Status Quo und Reform (Peter Lewisch) • Dividendenuntreue (Friedrich Rüffler) • Aktuelle Anmerkungen aus der Sicht eines Sachverständigen (Gerd Konezny)

2015. XX, 112 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-01069-0

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M., WU Wien und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, Universität Wien.

Personenbeförderungsrecht Straße mit Ergänzungsheft 2015 Autoren: Grubmann · Punz · Vladar Die Große Gesetzausgabe zum Personentransportgewerbe bietet einen verlässlichen und gut verständlichen Überblick über die zahlreichen, zersplitterten innerstaatlichen Normen sowie die europarechtlichen Vorschriften. Abgerundet wird dies durch eine reichhaltige Entscheidungssammlung. Besprochen werden ua nachstehende Regelungen: • Kraftfahrliniengesetz • Gelegenheitsverkehrsgesetz

• Bundesgesetz über die Ordnung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs • Kraftfahrliniengesetz-Durchführungsverordnung Das Werk wurde nunmehr durch ein Ergänzungsheft aktualisiert, das alle Novellen seit Erscheinen des Werks im Jahr 2014 (ua zum Kf lG, GelverkG, ÖPNRV-G) sowie das neue Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz (PFAG 2015) berücksichtigt.

Die Autoren: Dr. Michael Grubmann ist Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Wirtschaftskammer Österreich. Dr. Wolfgang Punz ist Rechtsanwalt in Wien. Mag. David Vladar ist Leiter des Dezernates für Kraftfahrlinien beim Amt der Wiener Landesregierung – Magistratsabteilung 65.

Jetzt ! aktualisiert

2015. XVIII, 626 Seiten. Geb. EUR 119,– ISBN 978-3-214-15741-8

Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen Band 83 Herausgeber: Weiß Die wichtigsten Entscheidungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts! Band 83 mit den Entscheidungen aus 2014: • Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen mit ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform • Ein Mehr an Information: die wichtigsten unterinstanzlichen Entscheidungen in Leitsatzform

• Fachkundige Auswahl und Auf bereitung durch den Herausgeber Dr. Dieter Weiß • Ausführliches Jahresregister mit systematisch gegliederten Leitsätzen, einem Verzeichnis der berührten Gesetzesstellen, einer Übersicht über die Aktenzeichen und einem Stichwortverzeichnis.

Der Herausgeber: Dr. Dieter Weiß, Richter des OLG Linz.

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2015. Ca. II, 398 Seiten. Ln. Ca. EUR 260,– ISBN 978-3-214-09105-7

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[ARBEITSRECHT

ASVG – Allgemeine Sozialversicherung mit 127. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner · Pöltner Aktualisiert • Anhänge: » Funktionsgebühren- und SitzungsgeldVerordnung » Sachbezugswerteverordnung » Mustersatzung 2011 » Richtlinien für die Durchführung und Auswertung der Vorsorgeuntersuchungen » Musterkrankenordnung 2011, ua Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 127. Erg.-Lfg. 2015. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14152-3 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

• Nebengesetze: » Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (Auszug) » Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz » Sonderunterstützungsgesetz » Bundespflegegeldgesetz » Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, ua

Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef aD, beide BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz. Sie sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

BSVG – Die Sozialversicherung der Bauern mit 93. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner Anhänge aktualisiert: • Bundespflegegeldgesetz • Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr • SV-Datenschutzverordnung 2012 • Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz, ua Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts. Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 93. Erg.-Lfg. 2015. EUR 296,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-18685-2 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Kommentar zum Arbeitsverfassungsgesetz mit 36. und 37. Lieferung Herausgeber: Strasser (†) · Jabornegg · Resch Der ArbVG-Kommentar mit 36. und 37. Lieferung umfasst nun auch die §§ 61 – 64 (Burger-Ehrnhofer/Drs) sowie §§ 89 – 93 (Drs): • Betriebsrat • Befugnisse der Arbeitnehmerschaft

Dieser Kommentar zeichnet sich durch seine systematische und benutzerfreundliche Darstellung aus: „Leicht verständlich ... übersichtlich ... Vielzahl von Beispielen ... verlässliche Basis zur Lösung betrieblicher Konfliktfälle“ (JBl, Martin Binder)

Die Autorinnen: Mag. Karin Burger-Ehrnhofer ist Univ.-Ass., Dr. Monika Drs ist ao. Univ.-Prof., beide Wirtschaftsuniversität Wien. Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 37. Lfg. 2015. EUR 168,– ISBN 978-3-214-07646-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/arbvg

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ARBEITSRECHT]

Handbuch Arbeitsrecht einschließl. Personalverrechnung & Steuern & Fördermöglichkeiten mit 25. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Kuras Die 25. Lieferung enthält: • Neuerungen bei der Bekämpfung von Lohnund Sozialdumping: » Ausdehnung der Lohnkontrolle auf alle Entgeltbestandteile » Klarstellung des Entsendebegriffs » schärfere Sanktionierung bei Nichtvorlage von Lohnunterlagen und Entsendemeldungen ua • Vereinfachung bei der Arbeitszeitaufzeichnungspflicht • Pendlerausgleichsbetrag

• Aktualisierungen bei den Fördermöglichkeiten • Pauschalierung der Höhe des Wochengeldes • Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Aktualisierungen • Aktuelle Rechtsprechung unter anderem » zum Urlaubsanspruch bei Wechsel zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung » zur Abrechnung von während der Karenz beendigten Arbeitsverhältnissen » zur Einstufung in den Kollektivvertrag bei Betriebsübergängen uvm

Loseblattwerk in 1 Mappe mit CD-ROM inkl. 25. Akt.-Lfg. 2015. EUR 258,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Akt.-Lfg. EUR 178,– ISBN 978-3-214-10786-4

Der Herausgeber: SP Hon.-Prof. Dr. Gerhard Kuras. Bearbeitet von insgesamt 18 AutorInnen aus der Praxis (Richter, Rechtsanwälte, Interessenvertretungen).

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 157. Ergänzungslieferung Autor: Mayr Das Vertragsbedienstetengesetz auf dem Stand der Dienstrechts-Novelle 2015! Mit neuester Rechtsprechung, aktuellem Schrifttum sowie wertvollen (zum Teil kritischen) Anmerkungen des Autors insb zur • Bestimmung des Besoldungsdienstalters, • Versetzung,

• • • • •

Dienstzuteilung, Dienstverhinderung, Urlaubsausmaß, Abfertigung oder Kündigung.

Der Autor: Dr. Klaus Mayr, LL.M., Referent des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer OÖ.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 157. Erg.-Lfg. 2015. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14394-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/arbr

Jetzt Mitglied werden! Nähere Informationen über eine Mitgliedschaft bei jus-alumni, dem Absolventinnen und Absolventenverein der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, finden Sie unter www.jus-alumni.at

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[STUDIUM UND PR A XIS

Österreich-Casebook Bürgerliches Recht Herausgeber: Perner · Spitzer · Kodek Das neue Casebook zum gesamten bürgerlichen Recht mit dem didaktisch innovativen Konzept: Teil I – Falllösungstechnik: das unerlässliche Rüstzeug für die Prüfung Teil II – Musterfälle: das bürgerliche Recht anhand von OGH-Entscheidungen erfassen Teil III – Diplomprüfungsfälle: mit Musterlösungen zum Lernerfolg 2015. XII, 678 Seiten. Br. EUR 61,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 48,80 ISBN 978-3-214-13166-1 Im Paket mit Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht, 4. Auflage 2015. EUR 108,80 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 88,80 ISBN 978-3-214-13167-8

Mit Fällen aller Fakultäten: Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg, Wien, WU Wien. Mit der Expertise von fast 40 Autorinnen und Autoren.

Die Herausgeber: Dr. Stefan Perner ist Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht an der Johannes Kepler Universität Linz. Dr. Martin Spitzer ist Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Dr. Georg Kodek, LL.M. ist Universitätsprofessor für Zivil- und Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien und Hofrat des OGH.

EU-Recht Autor: Klamer t Lesbar im Stil und pragmatisch in der Schwerpunktsetzung – diesem Ziel hat sich das neue Lehrbuch zum Europarecht verschrieben. Im Buch werden die prüfungsrelevanten Bereiche des Europarechts samt ausführlichen weiterführenden Literatur- und Judikaturhinweisen strukturiert dargestellt – mit den wichtigsten Entscheidungen des EuGH und Vertragsbestimmungen im Originaltext! 2015. Ca. 500 Seiten. Geb. Ca. EUR 53,50 ISBN 978-3-214-03461-0 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 42,80 ISBN 978-3-214-03462-7

Kurze Einleitungen und Übersichten zu Beginn jedes Kapitels gestalten den Stoff übersichtlich, abschließende Zusammenfassungen schärfen den Blick für das Wesentliche. Auf komplexe politische und wirtschaftliche Zusammenhänge wird ausführlich eingegangen.

Der Autor: Dr. Marcus Klamert, M.A. ist beim Bundeskanzleramt – Verfassungsdienst ua in der Prozessvertretung vor dem EuGH tätig und lehrt als Privatdozent an der WU Wien, Institut für Europarecht und Internationales Recht. Mit Beiträgen von Mag. Dr. Peter Thalmann, MJur, Institut für Europarecht und Internationales Recht an der WU Wien.

Zivilprozessrecht 2. Auf lage Autorin: Roth Zivilprozessrecht kompakt! Dieses neue Studienbuch bietet einen soliden Einblick in das gesamte Erkenntnisverfahren: • das österreichische Zivilprozessrecht sowie • das europäische Zivilprozessrecht. • Außerdem: Darstellung eines Zivilverfahrens durch drei Instanzen!

2. Auflage 2015. XXVI, 282 Seiten. Br. Ca. EUR 41,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 32,80 ISBN 978-3-214-08464-6

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Studierenden und BerufsanwärtInnen wird mit dieser leicht verständlichen Darstellung ein fundiertes Grundwissen vermittelt, das durch zahlreiche Beispiele veranschaulicht wird und durch Literaturhinweise vertieft werden kann. Besonderer Wert wird auf Querverbindungen zum bürgerlichen Recht und zum Unternehmensrecht gelegt.

Die Autorin: o. Univ.-Prof. Dr. Marianne Roth, LL.M. lehrt am Fachbereich Privatrecht an der Universität Salzburg.

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ST U DI U M U N D PR A X IS · BAU EN MIET EN WOH N EN]

Lern- und Übungsbuch Arbeitsrecht 5. Auf lage Autor: Reissner Schritt für Schritt führt das Lern- und Übungsbuch zum Arbeitsrecht an das Individualund Kollektivarbeitsrecht heran und bietet eine abwechslungsreiche Mischung aus Lernstoff sowie Fällen und Entscheidungen aus der Praxis: • Übungsfälle helfen bei der praktischen Anwendung des Lernstoffs.

• Höchstgerichtliche Entscheidungen zeigen Problembereiche auf und sorgen für den nötigen Praxisbezug bei der Prüfungsvorbereitung. • Mit Kontrollfragen können das Gelernte und der Lernfortschritt getestet werden!

Der Autor: Dr. Gert-Peter Reissner ist Univ.-Prof. und Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, Wohn- und Immobilienrecht und Rechtsinformatik der Universität Innsbruck.

5. Auflage 2015. XX, 528 Seiten. Br. EUR 61,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 48,80 ISBN 978-3-214-00781-2

Rechtsgeschichte Ein Quellenbuch Autor: Schennach Dieses Quellenbuch bietet Studierenden eine begleitende, vertiefte Lektüre im Rahmen der Vorbereitung auf die Fachprüfung Rechtsgeschichte. Inhaltlich wird sowohl die Verfassungs- als auch die Privatrechtsgeschichte sowie in geringerem Ausmaß die Strafrechtsgeschichte berücksichtigt. Die wiedergegebenen Quellen

spiegeln schwerpunktmäßig die historische Entwicklung der österreichischen Rechtsordnung wider. Mit ausgewählten Textbeispielen aus dem weiteren deutschsprachigen Raum sowie besonderer Beachtung der Epoche ab der Mitte des 18. Jahrhunderts!

Der Autor: Univ.-Prof. DDr. Martin P. Schennach MAS lehrt am Institut für Römisches Recht und Rechtsgeschichte der Universität Innsbruck.

2015. VI, 180 Seiten. Br. EUR 23,50 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 18,80 ISBN 978-3-214-10320-0

Konstruktiver und funktionaler Bauvertrag gemäß ÖNORM B 2110, ABGB und BVergG Autor: Gölles Der Bauvertrag nach österreichischer Art ist ein komplexes Wesen, das zahlreiche Facetten hat – vieles ist dabei nicht auf den ersten Blick zu durchschauen. Als Grundlage für Bauverträge wird häufig die ÖNORM B 2110 verwendet – mit oft weitgehenden Änderungen durch den Auftraggeber im jeweils konkreten Vertrag. Dabei wird gerne übersehen, dass die ÖNORM B 2110 zwar den „konstruktiven Bauvertrag“ abbildet, nicht aber den „funktionalen Bauvertrag“. Daneben sind auch noch Regelungen außerhalb der ÖNORM B 2110 bedeutsam:

• Regelungen aus dem ABGB sowie • allgemein gültige Grundsatzregelungen, die in der ÖNORM A 2050 bzw im BVergG dargestellt sind, aber über die Vergabephase hinaus in die Vertragsabwicklung fortwirken (auch bei privaten Bauaufträgen!). In diesem Buch wird eine ganzheitliche Darstellung vorgenommen, die für private und für öffentliche Bauaufträge geeignet ist und auch die unterschiedlichen Ausformungen beim konstruktiven und beim funktionalen Bauvertrag beschreibt.

2015. VIII, 116 Seiten. Br. EUR 26,– ISBN 978-3-214-02218-1

Der Autor: Dr. Hans Gölles ist allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Vergabe- und Verdingungswesen und Autor zahlreicher Fachpublikationen.

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[ BAU E N M I E T E N WOH N E N ∙ SAC H BUC H ∙ FAC H BUC H

Organisation und Kostencontrolling von Bauprojekten 2. Auf lage Herausgeber: Oberndorfer · Haring Um ein Projektziel unter Einhaltung der Plankosten und der Termine zu erreichen, muss der Bauherr/Investor wissen, • welche Aufgaben seinerseits zu erfüllen sind, • welche davon an Dritte (auch Planer und Unternehmer) übertragen werden können, • welche davon im Regelfall so genannte nicht delegierbare Bauherrenfunktionen sind, 2. Auflage 2015. Ca. XVIII, 380 Seiten. Br. Ca. EUR 76,– ISBN 978-3-214-13092-3

• welche Kosten er berücksichtigen muss und wie er diese letztlich korrekt budgetiert und einhält, • wie er dabei Risiken erkennen und bewältigen kann. In diesem Praxishandbuch erläutern Praktiker, teils mit wissenschaftlichem Hintergrund, die dafür entscheidenden Fragen.

Die Herausgeber: Dipl.-Ing. Dr. techn. Wolfgang Oberndorfer ist em. o. Univ.-Prof. für Bauwirtschaft und Planungstechnik an der Technischen Universität Wien. Dipl.-Ing. Dr. techn. Roland Haring ist als Ziviltechniker tätig und erstellt Gutachten in bauwirtschaftlichen Angelegenheiten, auch als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.

Bluthochdruck Erkennen, behandeln und vorbeugen Autoren: Rieder · Dorner 61 Prozent der Österreicher glauben, Bluthochdruck selbst bemerken zu können. Dabei geht die Hypertonie häufig mit keinen oder nur wenigen Symptomen einher! Deshalb ist das persönliche Risikobewusstsein extrem gering. Bluthochdruck ist jedoch eine Erkrankung, die mit hoher Sterblichkeit verbunden ist, stellt er doch einen wichtigen Risikofaktor für Schlaganfälle, Herzinfarkte etc. dar. 2015. Ca. 150 Seiten. Br. Ca. EUR 21,90 ISBN 978-3-214-00985-4

In diesem Ratgeber beantworten Univ.-Prof. Dr. Rieder und Ass.-Prof. Dr. Dorner vom Zentrum für Public Health der MedUni Wien • alle relevanten Fragen rund um das Thema Bluthochdruck • von der Früherkennung zu präventiven Maßnahmen bis hin zum Zusammenhang mit anderen Erkrankungen. Sie erläutern, • welche Risikofaktoren es generell gibt und • warum Blutdruckmessen schon in jungem Alter sinnvoll ist.

Die Autoren: Anita Rieder ist Professorin für Sozialmedizin und Leiterin des Zentrums für Public Health der MedUni Wien. Thomas Dorner ist Assistenzprofessor und Assoziierter Professor am Zentrum Public Health der MedUni Wien und Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Public Health.

Landwirtschaftlicher Hofjurist 8. Auf lage Autor: Putz

Auch als E-Book erhältlich! 8. Auflage 2015. Ca. 320 Seiten. Br. EUR 19,80 ISBN 978-3-214-18811-5 E-Book: EUR 16,99 ISBN pdf: 978-3-214-17445-3 ISBN ePub: 978-3-214-17446-0

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Auch die 8. Auflage beantwortet die häufigsten Rechtsfragen, die sich im Leben einer bäuerlichen Familie stellen – verständlich und mit Beispielen untermauert: • Was ist bei der bäuerlichen Hofübergabe zu beachten? • Wie schütze ich meine Rechte als Grund-/ Waldeigentümer? • Welche Bestimmungen gibt es im Forst-, Bienenzucht-, Jagd- und Fischereirecht? • Was gilt für den Betrieb einer Buschenschank, eines Webshops & Urlaub am Bauernhof ?

• Welche Besonderheiten gibt es im Agrarverfahren? Neu in der 8. Auflage: • Berücksichtigung des Erbrechts-Änderungsgesetzes • Neuerungen im Strafgesetzbuch • Verbot von Wetten, Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten in diversen Jugendschutzgesetzen

Der Autor: Mag. Dr. Gerhard Putz ist Vortragender, Autor zahlreicher Fachartikel und seit vielen Jahren in der landwirtschaftlichen Rechtsberatung tätig.

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SAC H BUC H ∙ FAC H BUC H]

Der Leguleius oder Zivilrecht in Anekdoten 2. Auf lage Autor: Leitner „Ein Beitrag zur ,elegantia iuris‘ im besten Sinn!“ (G. Kodek)

Es war Egon Friedell, der die Anekdote zur „einzig berechtigten Kunstform der Kulturgeschichtsschreibung“ adelte. Anekdotisch geht auch dieses Buch vor: Der Wiener Zivilrechtler Max Leitner hat für die Fachzeitschriften ecolex und Recht der Wirtschaft den „Subtilitäten-Kram“ (Friedrich II.) von Juristen aus über zwei Jahrtausenden zusammengetragen und mit spitzer Feder kommentiert.

Dabei wird die Brücke vom Alten Testament über Ulpian, Montesquieu, Jhering, Klang und viele andere bis zum gegenwärtigen Zustand der Zivilrechtswissenschaft geschlagen. Illustriert wird diese nun in zweiter Auflage vorliegende und um 17 Texte erweiterte Sammlung von 24 hochwertig reproduzierten Tuschzeichnungen des Grafikers und Malers Herwig Zens, darunter vier neue.

Der Autor: Priv.-Doz. Dr. Max Leitner ist Anwalt in Wien und lehrt Zivilrecht an der Universität Salzburg.

2. Auflage 2015. 128 Seiten mit 24 Zeichnungen von Herwig Zens. Geb. EUR 21,90 ISBN 978-3-214-04609-5

Die Urlaubsrepublik Die Zukunft des Tourismus in Österreich Autoren: Zellmann · Mayrhofer Alles über den Tourismus in Österreich Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Freizeit- und Tourismuswirtschaft wird in Österreich dramatisch unterschätzt. Österreich ist – bezogen auf die Einwohnerzahl – in Europa das Gastgeberland Nummer 1! Es ist daher für die wirtschaftliche Zukunft Österreichs von Bedeutung, sich mit den Reisegewohnheiten der Inländer, mit den Gästewünschen im Allgemeinen, aber auch mit der Entwicklung der Gästeanzahl und

der Gästebedürfnisse aus allen Herkunftsländern auszukennen. Das ist nicht nur für Touristiker wichtig, sondern für uns alle. Weil wir letztlich alle Gastgeber sind und weil ein Drittel unserer Arbeitsplätze – eben nicht nur der Anbieter im engeren Sinn – von der Tourismus- und Freizeitwirtschaft indirekt abhängt. Dieses Buch zeigt die Zusammenhänge auf und gibt wichtige Hinweise für die Zukunft.

2015. Ca. 200 Seiten. Br. Ca. EUR 24,– ISBN 978-3-214-18683-8

Die Autoren: Prof. Mag. Peter Zellmann ist Leiter des Instituts für Freizeit- und Tourismusforschung in Wien. Dr. Sonja Mayrhofer ist für die Datenerfassung zuständig.

Patient im Recht Autoren: Kletečka-Pulker · Leitner · Bachinger Ihr gutes Recht als Patient Der Besuch beim Arzt oder in der Krankenanstalt ist oftmals geprägt von Unsicherheit. Welche Eingriffe stehen mir bevor, wie soll ich mich verhalten? Wer entscheidet über die Vornahme einer medizinischen Behandlung? Worüber muss ich als Patient aufgeklärt werden? Und was ist, wenn ich aufgrund von Krankheit oder im Alter nicht für mich selbst sprechen kann?

Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Regelungen für die unterschiedlichsten medizinischen Bereiche getroffen und räumt dem Patienten neben zahlreichen Rechten auch bestimmte Pflichten ein. Dieser Ratgeber bietet eine Übersicht dieser Regelungen und beantwortet anhand von Fallbeispielen und mit praktischen Tipps alle Fragen rund um Rechte und Pflichten des Patienten.

Die Autoren: Univ.-Ass. Mag. Dr. Maria Kletečka-Pulker ist Universitätsassistentin am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht/Abteilung für Medizinrecht der Universität Wien und Mitglied beim Institut für Ethik und Recht in der Medizin. MMag. a Katharina Leitner ist Juristin und Kultur- und Sozialanthropologin und am Institut für Ethik und Recht in der Medizin tätig. Dr. Gerald Bachinger ist Jurist und leitet die NÖ Patienten- und Pf legeanwaltschaft.

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Auch als E-Book erhältlich!

2015. Ca. 250 Seiten. Br. EUR 19,80 ISBN 978-3-214-13739-7 E-Book: EUR 16,99 ISBN pdf: 978-3-214-13740-3 ISBN ePUB: 978-3-214-13741-0

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[EMPFEHLENSWERTES

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Germany 2064 Ein Zukunftsthriller Autor: Martin Walker

Deutschland 2064, das Land ist in zwei Welten geteilt. High-Tech-Städte mit selbstlenkenden Fahrzeugen und hochentwickelten Robotern unter staatlicher Kontrolle stehen Freien Gebieten gegenüber, in denen man mit der Natur, bewusst und in selbstverwalteten Kommunen lebt. Als bei einem

Konzert die Sängerin Hati Boran entführt wird, muss Kommissar Bernd Aguilar ermitteln. Sein engster Mitarbeiter und Vertrauter: ein Roboter. Doch ist dieser nach dem letzten Update noch uneingeschränkt vertrauenswürdig?

Diogenes Verlag. 2015. 432 Seiten. Geb. EUR 24,70 ISBN 978-3-257-06939-6

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Für Sie gelesen Tschugguel A. · Gerstinger Rechtzeitig vorsorgen 2014. 158 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-02727-8

„Der Ratgeber gibt einfache und verständliche sowie klare Antworten auf Rechtsfragen dieser Art.“ (Lichtblick 2/2015)

„Die Grundlagen und Gesetze werden in diesem Buch einfach erklärt und durch viele Fallbeispiele aus der Praxis der Leserschaft verständlich nähergebracht.“ (Pflege Professionell 1/2015)

„Experten liefern die wichtigsten Infos […]“ (Unsere Generation Juli 2015)

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TERMINE · EMPFEHLENSWERTES]

Veranstaltungen in Kürze 27.10.2015

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Dienstag

Autorengespräch mit Reinhard K. Sprenger Das anständige Unternehmen Ort: Forum Mozartplatz, Mozartgasse 4, 1040 Wien Veranstalter: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung / B2B networking for sucess / management club

12.11.2015

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Donnerstag

Autorengespräch mit Maximilian Edelbacher Die neue Gier Ort: Buchhandlung MANZ, Kohlmarkt 16, 1010 Wien Veranstalter: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung / B2B networking for sucess / management club

16.11.2015 Montag

Wie verändert sich die juristische Arbeitswelt? Podiumsdiskussion mit: Mag. Sophie Martinetz, Northcote Recht (Moderation) Mag. Susanne Stein-Pressl, GF MANZ Verlag Mag. Peter Rieder, Arbeitswelten Florian Punzet, Jus-Student Ort: Buchhandlung MANZ, Kohlmarkt 16, 1010 Wien Veranstalter: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Bei Interesse an den MANZ Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf www.manz.at/veranstaltungen

Schon bestellt? Mauerhofer (Hrsg) Handbuch Jahresabschluss und Steuern in der Bauwirtschaft 2015. XX, 472 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-11248-6 Das Berufsbild des Bauingenieurs umfasst heute weit mehr Kompetenzen als nur rein technisches Wissen. Dazu gehören auch transparentes Rechnungswesen und Steuerrecht. In praxisorientierter Weise werden die Grundlagen dieser Rechtsgebiete näher ausgeführt und mit Blickwinkel auf ihren Praxisbezug vertiefend erläutert. Aus dem Inhalt: • Verlustrückstellungsberechnung • Arbeitsgemeinschaften • Einheitskontenrahmen 2014 (einschließlich Erläuterungen) und Anhangchecklisten • Einkommen-/Körperschaftsteuer • Mehr-Weniger-Rechnung • Umsatzsteuer • Anzahlungs-, Teil- und Schlussrechnung • Bauleistung (Reverse-Charge-Regelung) • Haftungs- und Deckungsrücklass • Auftraggeberhaftung • uvm

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 015

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Maier Philipp J. Restrukturierungen im Arbeitsrecht 2015. XXIV, 338 Seiten. Geb. EUR 69,– ISBN 978-3-214-01926-6 Bei unternehmerischen Neuausrichtungen ist Klarheit über deren arbeitsrechtliche Machbarkeit gefragt. Dieses Werk zeigt, worauf es bei Restrukturierungsmaßnahmen aus arbeitsrechtlicher Sicht ankommt. Es enthält Handlungsanleitungen aus der Praxis und MusterDokumente, die eine erfolgreiche Umsetzung von Restrukturierungsvorhaben erleichtern Mit vielen Mustern: Sozialplan mit Kalkulationsmodellen, Step-Plan zum Personalabbau, Informationsschreiben an Betriebsrat, Auflösungsvereinbarung etc.

Grubmann KHVG – Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 4. Auflage 2015. XX, 450 Seiten. Geb. EUR 89,– ISBN 978-3-214-03239-5 Gesetzesänderungen und eine große Zahl an neuen höchstgerichtlichen Entscheidungen machten eine Runderneuerung dieses Standardwerks erforderlich. Die 4. Auflage enthält • den aktuellen Gesetzestext des KHVG sowie relevanter Nebengesetze, Verordnungen und europarechtlicher Bestimmungen • eine fachkundige Kommentierung unter Berücksichtigung der Novellen der vergangenen sechs Jahre (inkl. der Änderungen durch das VAG 2016) • aktuelle Literaturhinweise sowie • als Herzstück: eine Zusammenstellung der Judikatur des OGH und EuGH in Leitsätzen auf aktuellem Stand.

Barth · Pesendorfer Erbrechtsreform 2015 2015. X, 284 Seiten. Br. EUR 39,– ISBN 978-3-214-01986-0 Mit dem ErbRÄG 2015 hat das österreichische Erbrecht eine umfassende Modernisierung erfahren. Die Änderungen treten mit 17.8.2015 und 1.1.2017 in Kraft. Um Unsicherheit mit dem neuen Rechtsgefüge von Anfang an auszuschließen, bietet dieses EF Spezial: • Gesetzestexte in konsolidierter Fassung, • Hervorhebung der Änderungen, • zugeordnete Gesetzesmaterialien, • ergänzende Anmerkungen • und einen Paragrafenspiegel zum Herausnehmen.

Mini · Scholz Schriftsätze im Exekutionsverfahren 2015. X, 290 Seiten. Geb. EUR 69,– ISBN 978-3-214-02795-7 Aufschiebungs- und Einstellungsanträge, Forderungsanmeldungen und vieles mehr müssen in korrekter Form eingebracht werden. Dieses Buch präsentiert 110 Schriftsätze aus allen Bereichen des Exekutionsrechts – übersichtlich, leicht verständlich und mit zahlreichen weiterführenden Anmerkungen versehen. Zusätzlich bietet ein Allgemeiner Teil Grundlegendes zu Schriftsätzen in Exekutionsverfahren und zu den Kosten der Schriftsätze. Die Beispielsschriftsätze wurden bewusst nicht allzu wissenschaftlich formuliert, damit auch nicht juristisch geschulte Personen einen Nutzen daraus ziehen können.

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Fellner · Nogratnig RStDG – GOG 4. Auflage 2015. XLII, 1.486 Seiten. Geb. EUR 198,– ISBN 978-3-214-02551-9 Die Kenntnis des Dienst- und Organisationsrechts ist für das Justizpersonal grundlegende Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben. Richter und Richteramtsanwärter, Staatsanwälte und Rechtspraktikanten haben dabei eine Fülle von Vorschriften aus unterschiedlichen Rechtsquellen zu beachten. Dieser Kommentar vereint sämtliche dieser relevanten Regelungen, ua das RStDG, GOG, StAG, RPG und OGHG sowie verfassungsrechtliche Grundlagen, Berufsprüfungsrecht, Ernennungsrecht, Verfahrensrecht (DVG, DVV, DVPV), maßgebliche Erlässe und Formblätter. Mit tiefgehenden Anmerkungen zu Auslegungsfragen, wegweisende Judikatur im Blick.

Perthold-Stoitzner Verfassungsrecht 2015. X, 336 Seiten. Br. EUR 48,50 ISBN 978-3-214-11453-4 Das neueste Werk aus der bewährten „Lernen.Üben.Wissen.“-Edition bereitet das gesamte Stoffgebiet zum Verfassungsrecht prüfungsrelevant auf: Grundlagen des Verfassungsrechts, Gesetzgebung, Vollziehung, Rechtsschutz und Kontrolle, Grundrechte. Zahlreiche Beispiele unterstützen das Einprägen der Materie und fördern das Verständnis. Anhand von Kontrollfragen kann der Lernerfolg überprüft werden und Definitionen zu den wichtigsten Begriffen dienen dem schnellen Auffrischen. Zu diesem Lern- und Arbeitsbuch gibt es auf http://studium.manz.at eine Lernplattform, auf der das erlernte Wissen mit unzähligen multiple-choice-Fragen samt sofortiger Auswertung getestet werden kann.

Walbert · Satek · E. Wielinger Praxisleitfaden Parteiantrag auf Normenkontrolle 2015. XII, 118 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-05099-3 Das neu geschaffene Rechtsinstitut des Parteiantrags auf Normenkontrolle stellt den Rechtsanwender nicht nur aufgrund vieler Unklarheiten im Gesetz vor Herausforderungen. Das neue Antragsrecht an den VfGH kann auch bedeuten, dass Rechtsanwender, die bisher nur in den Bereichen des Zivil- und Strafverfahrens tätig waren, sich nun auch in den Bereich des verfassungsrechtlichen Verfahrensrechts mitsamt seiner Besonderheiten hineinwagen müssen. Dieser Praxisleitfaden soll insbesondere jenen Praktikern eine erste Hilfestellung an die Hand geben, die im Bereich des Verfahrens vor dem VfGH noch nicht erfahren sind. Es wurde daher versucht, die Antragsvoraussetzungen und die formale wie inhaltliche Ausgestaltung des Parteiantrags auf Normenkontrolle möglichst plastisch anhand von Checklisten, Beispielen und Hinweisen sowie einem kommentierten Musterantrag darzustellen.

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at

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P.b.b. 05Z036244 M · MANZ Verlag, Johannesgasse 23, 1010 Wien

Ab EUR 12,90 pro Buch!

Druckfrische Paragraphen mit Stand Herbst 2015 Seitenweise aktuelle österreichische Gesetzestexte der Edition Juridica

MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 bestellen@manz.at Kohlmarkt 16 ∙ 1014 Wien www.manz.at


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