RECHTaktuell November/Dezember 2015

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[RECHTAKTUELL

November/ Dezember 2015

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

NOV EMBER /DEZEMBER 2015]

Jahrestagung Familienrecht 2015 auf Schloss Mailberg Porträt des Monats Martin Schauer

Buchpräsentation „Kompass KanzleiRankings“


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Spezialpreis: Bei Bestellung bis 31. 12. 2015 erhalten Sie das Komplettwerk bei Abnahmeverpf lichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. um nur EUR 98,– statt um EUR 218,– Loseblattwerk in 6 Mappen inkl.157. Erg.-Lfg. 2015. ISBN 978-3-214-14394-7

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H AUSMIT TEILU NG]

R E C H T A K T U E L L # 11 / 1 2 2 0 15

Neuer Kurzkommentar zur Rechtsanwaltsordnung Erstmals bei MANZ mit Disziplinarrecht So kann es gehen: Die Druckmaschinen liefen, die Werbemittel waren fertig, kurz, alles war bereit, um den neuen MANZ Kommentar zur RAO beim Österreichischen Anwaltstag vorstellen zu können. Doch dann … beschloss die Vertreterversammlung des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages neue Richtlinien für die Berufsausübung ab 1. 1. 2016. „Not amu sed“ ware n natu rgem äß Verlag und Autorenteam in der ersten Sekunde, aber für Sie, sehr geehrte Kundinnen und Kunden, bringt diese Situation nur Vorteile. Zwar hat sich das Erscheinen des Buches um wenige Wochen verzögert, aber nun enthält der Kommentar zusätzlich zur alten (für Altfälle weiter anwendbaren) Rechtslage bereits die neuen RL-BA 2015 mit einer Erstkommentierung. Das stark erweiterte Autorenteam hat die alte MANZ-RAO – die Vorauflage liegt 10 Jahre zurück – überhaupt grundlegend erweitert und ausgebaut. Die Ausgabe ist nun kommentiert und enthält auch

und Judikatur

Judikatur zum Berufs- und Disziplinarrecht. „Die Autoren haben wirklich blitzschn ell reag iert. Nun liegt scho n vor Inkra fttret en der neue n RL-B A ein kompakt es Vade mecu m vor, das alle relevanten Informationen auf engem Raum punktgenau zusammenfasst“, so MANZProgrammmanager Mag. Peter Dax. Die RAO ist einer von zahlr eiche n Buchtiteln, die im Herbst 2015 bei MANZ erscheinen. Als der mit Abstand größte Fachinformationsanbieter für Recht, Wirtschaft und Steuer in Österreich erneuert MANZ das Buch- und Zeitschriftenprogramm mit hoher Intensität. Gleichzeitig inves tiert man seit den 1980 er-Ja hren intensiv in Onlineservices, zuletzt durch den Erwerb der IMD Informations-, Medienund Date nvera rbeit ungs gesm bH. Unte r der Firmenfarbe MANZ-Rot bietet MANZ 360°-Dienstleistung für alle rechts- und wirts chaf tsbe raten den Beru fe sowi e Gerichte, Behörden und Universitäten.

dlung GmbH M ANZ’sc he Verlag s- und Univer sitätsb uchhan gsbür o Johann esgasse 23 ∙ 1015 Wien verla Wien 1014 ∙ 16 arkt Kohlm firme nsitz Wien fn 124 181w en@m anz.at www.m anz.at Hande lsgeric ht bestell 455 61 531 1 43 + fax tel + 43 1 531 61 100

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Aigner · Kletečka · Kletečka-Pulker · Memmer (Hrsg), Handbuch Medizinrecht für die Praxis ........................................... 27 Andrews · Landbrecht, Schiedsverfahren und Mediation in England ................................................................................... 34 Bachl, Die (betroffene) Öffentlichkeit im UVP-Verfahren................ 18 Bauernfeind · Fuhrmann · Pirker · Verweijen, Vorsorgewohnungen .................................................................... 30 Blocher · Gelter · Pucher (Hrsg), Festschrift Christian Nowotny .....32 Brandl · Saria (Hrsg), WAG ........................................................ 23 Brawenz · Kind · Wieser, Forstgesetz ........................................... 8 Cutka (Hrsg), Vertragsmuster und Beispiele für Eingaben ............ 21 Deixler-Hübner · Schauer (Hrsg), EuErbVO ................................ 31 Dokalik, UrhG ............................................................................. 32 Eckert (Hrsg), Handelsrechtliche Sammlung ................................ 23 EF-Z, 10 Jahre Zeitschrift für Familien- und Erbrecht ..................... 10 Elhenický (Hrsg), Körperschaften öffentlichen Rechts .................. 32 Engelhart · Hoffmann · Lehner · Rohregger · Vitek, RAO .......... 5 Fabrizy, StGB............................................................................... 22 Fucik · Klauser · Kloiber, ZPO .................................................... 31 Gitschthaler (Hrsg), Familien- und erbrechtliche Entscheidungen ...20 Gölles, Konstruktiver und funktionaler Bauvertrag........................ 33 Gramann, Basiswissen Immobilienfinanzierung............................ 24 Grundtner · Pürstl, FSG .............................................................. 19 Hödl · Rohrer · Zechner, Open Data und Open Innovation in Gemeinden............................................................................... 18 Hofbauer · Krammer, Lohnsteuer 2016 ........................................ 9 Kalss · Klampfl, Europäisches Gesellschaftsrecht ......................... 24 Keinert E., Schenkung auf den Todesfall ...................................... 31 Klamert, EU-Recht ...................................................................... 34 Konecny (Hrsg), Zivilprozessgesetze ............................................ 20 Korinek · Saria G. · Saria S. (Hrsg), VAG...................................... 7 Krickl · Jerabek · Rittsteuer, Umgründungen in Fallbeispielen .... 33 Lenk, Wohnungseigentumsrecht .................................................. 24 Marek · Jerabek, Korruption und Amtsmissbrauch ...................... 22 Marschner · Stefaner (Hrsg), Steuerreform 2015/2016 .............. 33 Mosler · Müller · Pfeil (Hrsg), Der SV-Komm .............................. 21 Nimmervoll, Schriftsätze, Urteile, Rechtsmittel in Strafsachen ...... 22 Oberndorfer · Haring (Hrsg), Organisation und Kostencontrolling von Bauprojekten ............................................. 33 Perner · Spitzer · Kodek (Hrsg), Österreich-Casebook Bürgerliches Recht ....................................................................... 34 Pfiel (Hrsg), MietSlg.................................................................... 25 Pürstl, StVO ................................................................................ 18 Putz, Landwirtschaftlicher Hofjurist.............................................. 30

Rabl · Zöchling-Jud (Hrsg), Das neue Erbrecht ........................... 31 Rainer · Stingl, Immobilien richtig weitergeben........................... 27 Reissner, Lern- und Übungsbuch Arbeitsrecht .............................. 26 Roth, Zivilprozessrecht ................................................................. 34 Rummel · Lukas (Hrsg), ABGB.................................................... 20 Schennach, Rechtsgeschichte...................................................... 26 Steiner · Webernig, Das RechnungslegungsÄnderungsgesetz 2014 ................................................................. 32 Stolzlechner · Wendl · Bergthaler (Hrsg), Die gewerbliche Betriebsanlage ............................................................................. 19 Straube · Aicher (Hrsg), Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht, Band I ............................................................. 25 Straube · Aicher (Hrsg), Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht, Band II ............................................................ 25 Straube · Ratka · Rauter (Hrsg), Wiener Kommentar zum GmbHG................................................................................. 23 Tannert · Kotschnigg (Hrsg), FinStrG ......................................... 19 Tomandl (Hrsg), System des österreichischen Sozialversicherungsrechts ............................................................. 21 Welser · Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht .................................. 26 Weninger, Vermögen richtig weitergeben .................................... 27 Wiltschek · Horak, UWG............................................................... 6

rdb.at – wo MANZ findet RDB Neu: Filter .......................................................................... 16 Fischer · Pabel · Raschauer (Hrsg), Handbuch der Verwaltungsgerichtsbarkeit .......................................................... 17

MANZ INTERN Hausmitteilung............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Martin Schauer............................................... 11 Buchpräsentation „Kompass Kanzlei-Rankings“............................. 12 Runde Geburtstage im November/Dezember ................................. 12 Jahrestagung Familienrecht 2015 ................................................. 13 Spezialtagung Immobilienbesteuerung NEU .................................. 13 Symposium „Europäische ErbrechtsVO und deren Umsetzung in das österreichische Recht“ ........................................................ 14 Buchpräsentation CEDAW-Kommentar .......................................... 14 Literaturempfehlung der Buchhandlung ........................................ 29 Veranstaltungen in Kürze.............................................................. 29 Für Sie gelesen ............................................................................. 30

Weihnachtsbeilage der Buchhandlung

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1014 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1015 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

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(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

w w w. m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Der neue Kommentar zum anwaltlichen Berufsrecht DSt

Lehner

§ 1 II

darauf verlassen können, dass die Treuhandbestimmungen so präzise gefasst werden, dass ein Spielraum für künftige Auslegungsdifferenzen nicht offen bleibt. Falls es sich nicht um eine Treuhandschaft handelt, die quasi „unter den Augen der Treugeber“ umgehend abgewickelt werden kann, ist Schriftlichkeit des Treuhandauftrags als geradezu unabdingbar zu halten (OBDK 7. 5. 2012, 7 Bkd 4/11). Diejenigen Konten eines Rechtsanwalts, auf die Fremdgelder einge- 58 hen, müssen immer ein Guthaben aufweisen müssen, das mindestens der Summe der dem Rechtsanwalt anvertrauten Fremdgelder entspricht (§ 43 Abs 4 RL-BA; OBDK 7. 9. 2009, 3 Bkd 1/09). Der Rechtsanwalt hat Sorge zu tragen, dass fremdes Geld immer auf einem Anderkonto eingezahlt wird (§ 43 Abs 1 RL-BA). Klientengelder müssen verlässlich und ohne unangemessenen Verzug an den jeweils Berechtigten weitergeleitet werden, wobei der Rechtsanwalt verpflichtet ist für eine zur Erzielung dieses Zweckes ausreichende Kanzleiorganisation zu sorgen (OBDK 7. 9. 1992, 3 Bkd 1/92). Verspätete Auszahlung ist disziplinär. Zu Verpflichtungen iZm Fremdgeld s § 10 a RAO, § 43 RL-BA. D. Standesgemäßes Verhalten, Kollegialität, Pflichten gegenüber der RAK 1. Erklärungen, Äußerungen und Formulierungen

Ein Rechtsanwalt hat mit besonderer Sorgfalt auf die Richtigkeit 59 seiner Erklärungen zu achten. Bereits fahrlässige, unrichtige Formulierungen verletzen die Berufspflicht und beeinträchtigen Ehre und Ansehen des Standes (RS0120395). Die dem gegebenen Anwaltswort später zuwiderlaufende Meinung und Ansicht des Klienten kann den Rechtsanwalt von seinen ihm allein durch das Standesrecht auferlegten Pflichten nicht entbinden (RS0109303: Verfolgung eines Rechtsmittels dessen Rückziehung der Disziplinarbeschuldigte vor Gericht zu Protokoll erklärt hatte; vgl auch Scheuba in Csoklich/Scheuba, Standesrecht der Rechtsanwälte2 62). Ein Rechtsanwalt muss eine geschlossene Vereinbarung einhalten und zu seinem Wort stehen (OGH 11. 12. 2014, 26 Os 1/14 p). Siehe § 10 Abs 2 RAO. Ein Rechtsanwalt ist nach § 9 Abs 1 RAO befugt, alles was er im 60 Rahmen dieser Bestimmung zur Vertretung seiner Partei für tunlich erachtet, unumwunden vorzubringen (näher § 9 RAO Rz 14 – 22). Persönliche Angriffe gegen den Prozessgegner sind jedoch nur soweit zulässig, als sie erforderlich sind, um dem Rechtsstandpunkt seines eigenen Mandanten zum Durchbruch zu verhelfen. In diesem Rahmen ist er auch befugt, die Glaubwürdigkeit seines Prozessgegners zu bestreiten, al-

Werksinterne Verweise auf verbundene Normen

€ 2,400.000,– 2,400.000, für eine Rechtsanwalts-Gesellschaft in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Rechtsanwalts-Partnerschaft, deren einziger Komplementär eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist (Gesellschaft mbH & Co KG). § 17 a stellt klar, dass standesrechtlich keine Bedenken gegen eine 3 Haftungsbeschränkung bestehen, welche der Rechtsanwalt schriftlich mit seinem Mandanten mit der gesetzlichen Mindesthaftpflichtsumme vereinbart. Es handelt sich hierbei nur um den Hinweis auf zulässige, zivilrechtliche Vertragsgestaltungen, wobei infolge der allgemeinen Regeln des Zivilrechtes eine Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ohnehin problematisch sein wird.

Artikel III – Das Mitglied der Rechtsanwaltskammer und sein Stand § 18. Der Rechtsanwalt darf den Rechtsanwalt einer anderen Partei nicht umgehen und es auch nicht ablehnen, mit diesem zu verhandeln; er darf ihn weder unnötig in den Streit ziehen noch persönlich angreifen. Stammfassung. Übersicht Rz

I. Normzweck . . . . . . . . . . . . . . . . II. Umgehungsverbot . . . . . . . . . . . . A. Schutz des Gegners . . . . . . . . B. Kollegialität . . . . . . . . . . . . . . III. „Nicht Verhandeln“ . . . . . . . . . . A. Ablehnen des Verhandelns . . . B. Kollegiale Antwortpflicht . . . . IV. Angriffe auf Rechtsanwalt . . . . . . A. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . B. Straf- und Disziplinaranzeigen C. Sonstige Vorwürfe . . . . . . . . .

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§ 18 III

RL-BA

Engelhart

1 – 636 25. 8. 2015 W:/RAO_Engelhart_ua_MKK/3B2/Umbruch/DstG_Kern_U

Detaillierte Kommentierung

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1 3 3 11 12 12 13 14 14 15 16

I. Normzweck Entgegen der Überschrift des Artikels III regelt die Norm nicht nur 1 das Verhältnis zu anderen Rechtsanwälten (Ablehnung mit dem anderen Rechtsanwalt zu verhandeln, unnötiges in den Streit ziehen oder persönliches Angreifen, sowie das Umgehungsverbot), sondern stellt auch eine Schutznorm zu Gunsten des anwaltlich vertreten Gegners

RAO Rechtsanwaltsordnung, Disziplinarstatut, Richtlinien für die Berufsausübung 9. Auf l a g e Autor en: Eng elh a r t · H offma nn · L eh ner · Ro hregger · Vi tek

RAO, DSt und RL-BA von führenden Standesvertretern kommentiert! Die RAO-Ausgabe wurde nun – 10 Jahre nach Erscheinen der letzten Auflage – komplett neu bearbeitet und enthält etliche Neuerungen, wie etwa: • die neuen RL-BA per 1. 1. 2016 • Änderungen im Rechtsmittelrecht • Beteiligung der Rechtsanwaltsanwärter am Disziplinarverfahren • Geldwäscherichtlinien • Einbeziehung der Rechtsanwaltsanwärter in die Kammermitgliedschaft • Zuständigkeit des OGH, Ablösung der OBDK • uvm

Erstmals erscheint die Ausgabe als Kurzkommentar mit nunmehr ausführlichem Kommentar samt Rechtsprechung zu den praxisrelevantesten Normen des anwaltlichen Berufsrechts: • Rechtsanwaltsordnung • Disziplinarstatut und • Richtlinien für die Berufsausübung (1977 und 2015). Der Kommentar richtet sich gleichermaßen an Rechtsanwältinnen und -anwälte wie an Rechtsanwaltsanwärterinnen und -anwärter.

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 015

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1 – 806 25. 8. 2015 W:/RAO_Engelhart_ua_MKK/3B2/Umbruch/RL-BA_Kern_U

Die Autoren Dr. Karl F. Engelhart ist Rechtsanwalt und Mitglied des Arbeitskreises Berufsrecht im ÖRAK. Dr. Klaus Hoffmann war Rechtsanwalt, Präsident der RAK Wien und Präsident des ÖRAK. Mag. Stefan Lehner, PLL.M. ist Rechtsanwalt und Vizepräsident des Disziplinarrates der RAK Wien. Dr. Michael Rohregger ist Rechtsanwalt und Vizepräsident der RAK Wien. Mag. Claudia Vitek ist Rechtsanwalt, Mediator und Mitglied im Disziplinarrat der RAK Wien. 9. Auflage 2015. Ca. XX, 806 Seiten. Geb. Ca. EUR 138,– ISBN 978-3-214-07787-7

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[TOPTITEL DES MONATS

Mehr als 12.500 Leitsätze DAS Standardwerk zum Wettbewerbsrecht §1

UWG

stellt wird, wenn der Ausgang des Spiels vorwiegend vom Zufall abhängt. 19. 10. 2011, 4 Ob 125/11 b, Sudoku-Gewinnspiel; 945. – – Betrieb, Aufstellen und Zugänglichmachen von Glücksspielautomaten ohne Konz nach dem GSpG. 11. 3. 2010, 4 Ob 17/10 v, elektronische Lotterie; 24. 6. 2014, 4 Ob 86/14 x; 20. 1. 2015, 4 Ob 169/14 b; 946. – das Überschreiten der vom Bundeskommunikationssenat bescheidmäßig mit höchstens 90 Sek pro Spieltag festgesetzten Dauer der Kurzberichterstattung durch den ORF über die österr Fußball-Bundesliga gem § 5 Abs 4 iVm § 5 Abs 1 und 3 FERG. 14. 6. 2005, 4 Ob 49/05 t, Kurzberichterstattung II; 947. – das Überschreiten der beh bewilligten Größe von Plakatwechslern (12 statt 8 m2). 14. 2. 2006, 4 Ob 177/05 s, Baustellenwerbung II; 948. – das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, die nicht in Österreich zugelassen sind und für welche die Voraussetzungen des § 3 Abs 4 iVm § 12 Abs 10 PMG 1997 (nunmehr VO (EG) 1107/2009) nicht erfüllt sind, weil sie sich von einem in Deutschland zugelassenen Produkt der Kl sowohl in der Verpackung als auch den Zusatzstoffen unterscheiden. 23. 5. 2006, 4 Ob 54/ 06 d; 949. – – das Fehlen von ausdrücklichen Hinweisen auf „Risiken für Mensch und Umwelt“ und von Angaben über „Erste-Hilfe-Maßnahmen“ auf Pflanzenschutzmitteln entgegen § 20 Abs 1 Z 7 und 8 PflanzenschutzmittelG 1997 (nunmehr § 7 PflanzenschutzmittelV 2011 iVm VO (EG) 1107/2009); vgl § 14 E 267. 23. 4. 2007, 4 Ob 29/07 d, Gebrauchsanleitung; 950. – Verstöße gegen § 23 MedienG; vgl E 965. 2. 10. 2007, 4 Ob 153/ 07 i, Kriminalfilm; 951. – ein Verstoß gegen das beihilfenrechtliche Durchführungsverbot; vgl E 466 f. 19. 1. 2010, 4 Ob 154/09 i, Landesforstrevier L; 952. – das Verlangen eines Deinstallationsentgelts nach Ablauf der Mindestvertragsdauer in AGB für Mobilfunkverträge entgegen § 879 Abs 3 ABGB. 23. 2. 2010, 4 Ob 99/09 a, Zero intern; 953. – die Verwendung der Bezeichnung „camelbase.at“ sowie eines Logos, das ein Kamel abbildet, auf einer Website für Sponsoring von Events und Verteilen von Werbegeschenken; dies dient dazu, eine positive Stimmung für die Zigarettenmarke „Camel“ zu erzeugen, und verstößt gegen § 11 Abs 1 TabakG. 23. 2. 2010, 4 Ob 14/10 b, Camelbase-Events; 954. – – ebenso das Hervorheben von Tabakerzeugnissen („Die P GmbH ist mit Marken wie Marlboro, Philip Morris, Muratti Ambassador, Chesterfield, L&M und Eve 120 die Nr. 2 auf dem österreichischen Zigarettenmarkt. Die Marlboro Markenfamilie ist in Österreich die unangefochtene Nr. 1 Marke“) im Rahmen einer Kampagne gegen den Konsum geschmuggelter Zigaretten durch die Bundesinnung der WKÖ; vgl E 1217, 1759. 20. 4. 2010, 4 Ob 137/ 09 i, Eine miese Nummer; 955. – Werbung in den Geschäftsräumlichkeiten eines Konkurrenten (hier: Züge der ÖBB); sie verstößt gegen dessen Hausrecht. Der Mitbewerber kann sich nicht auf seine Meinungsäußerungsfreiheit berufen. Eine vertretbare Rechtsansicht wird nur in Ausnahmefällen vorliegen, weil der werbende Unternehmer im Allgemeinen weder mit einer konkludenten Zustimmung des Ge-

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1 – 525 23. 9. 2015 W:/UWG_Wiltschek_Horak_MGA/3B2/Umbruch/UWG-Kern_8Auflage_Teil2_Umbruch

Übersichtlich gegliederte Leitsätze: • 2.550 Entscheidungen zu § 1 UWG • 4.100 Entscheidungen zu § 9 UWG

Einzigartiges Schlagwörterund Sachverzeichnis mit mehr als 150 Seiten

Schlagwörterregister

Mensch ärgere Dich nicht!/Nur nicht aufregen! 93031 Menschenhatz 725 Mentadent C ADAPTOR 11755, 2123, 425, 514, 634, 1717

Mentadent C-Pflegesystem 2691, 1022 Mentaletten/Menthelot 93733 a Mentocapsol/Capsicomenthol 93247 Mercedes-Sondernachlass 21231 Mercedes-Teyrowsky 91978, 2031, 2061, 14251, 370 Merci 9827 Merkur-Versicherungspaß 9667, 678, 698, 1247, 3227

merlin 9967 Messebesuch EuGVVO50 Messerschärfer 11346 Messingfit 91569 Messinghaken 2651 Metafol 93301 Metafol/Metafol-Noxol 9960, 2647 Metallgusstisch „M“ 11282, 1440 Metallskier 21605, 2516, 18, 25 METEO-data a 11341, 1405 Metformin 9694 Metro I 9318, 2249, 2542, 2862, 3932 Metro II 24162, 168 Metro III 24493, EuGVVO87, 226 Metro V 14273, 2557 Metro-Post I 1336, 477 Metro-Post II 1301, 2343, 2350 Metro-Selbstbedienungs-Großmarkt 1807, 24278 a, 290, 297, 326 Metropolitan Opera Kristallluster 2338 Metropolitan Opera Kristalluster 48 Metropolitan Opera-Kristallluster 238 Metropolitan Opera-Kristalluster 24461 Mexikaner 92070 Mezien-Möbelshop 9920 Micardis 1492, 553, 584, 1419 Michaela S 7182 Mick Jagger 2327, 1678 Micky Maus 93902 Mietervereinigung 1135, 200, 21374 Mietschulden 7409, 414, 416, 427, 430, 14280 Mietvertragserrichtung 1702

Milch-Preisschleuderei 1421, 2073, 2085, 2086 Milchdetailgeschäft 12288, 14484, 1540 Milchgroschen/Milchschilling 93037 Milchhof 21481, 9457 Milchkaramellen 13, 2730 Milchwirtschaftsuntersuchungsausschuss 7315, 819, 24449 Milde Sorte 11831, 2 a45, 14944, 24228, 464 Milde/Mild 100’s 91446, 2237, 2447, 2759, 3290 Milka 92421 Millionen-Chance 153, 71, 244 Millionenhaus 11838, 1867 Milota/Milopa 93610 Milumil 14141, 83 c JN6 Milumil/Supermil 92691, 3673 Minamax 11393, 1592, 1595, 14983 minderwertig 7220, 653 Mineralwasser 2250, 278, 745, 1913 Mineralwasser-Werbung 2 a198 Mini Markt I 1814, 822 Mini Markt II 1815, 822, 2513, 146, 214, 251 Mini-Berner 11290, 1307, 1310, 1574 Mini-Scooter 1648 Miniblitz/Minifix 93154 Minimax 92058 Minitextilmarkt 21494 Minnesota 91132 Minou/Nino 93529 Minucell 7279, 1436, 642, EuGVVO20, 168 Mira/Mitra 93487 Mirabell 2819, EuGVVO3 Mirastar/Star 9960, 3394 Mirlana/Miranda 93602 Miserabler Verleumder 7622 Miss Austria I 9716, 1794, 3230 Miss Austria II 24318, 514 Miss Broadway 2834, 91194, 4025, 4042 Miss Cat/Lady Cat 93076 Miss Fitness Austria 91030, 2436, 3410 Miss-Austria-Wahl 14898 Missachtung der EV 24519 Missio-Spot 1668 Missoni/Kräutler Missoni 92274, 2292, 2347, 3326

Mit 750.000 Auflage 2134, 915, 1741 Mitgliedsbeitrag 1136, 202, 853 Möbel-Design 24263, 486, EuGVVO22

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UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 8 . Au f l a g e Au t o re n : Wiltschek · Horak

Vor allem durch europarechtliche Vorgaben hat das UWG einen deutlichen Wandel erfahren. Das Verstreichen von mehr als 12 Jahren seit der letzten Auflage machte daher eine Aktualisierung unbedingt erforderlich. Die Neuauflage enthält dabei • den bewährten umfangreichen Anmerkungsapparat mit Verweisungen, • alle Änderungen durch die umgesetzte RL-UGP, • wichtige Richtlinien mit allen Erwägungsgründen (unlautere Geschäftspraktiken, irreführende und vergleichende Werbung sowie audiovisuelle Mediendienste)

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• und eine umfassende Auf bereitung der Judikatur zur EuGVVO. In mehr als 12.500 Leitsätzen von EuGH, OGH, OLG und OPM gibt die Neuauf lage einen vollständigen Überblick über die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung und enthält auch die wichtigsten markenrechtlichen Entscheidungen.

Die Autoren Mag. Dr. Lothar Wiltschek ist Rechtsanwalt in Wien und einer der führenden UWG-Experten Österreichs. Dr. Michael Horak, LL.M. (LSE) ist Partner bei Salomonowitz Horak Rechtsanwälte, einer auf Immaterialgüterrecht und gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Kanzlei. 8. Auflage 2015. Ca. 1.630 Seiten. Ln. Ca. EUR 280,– ISBN 978-3-214-01469-8

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Das neue VAG 2016 erstmals kommentiert Korinek

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Leitlinien und Empfehlungen von EIOPA (siehe unten Rz 14) können zwar nicht unmittelbar eine Rechtspflicht auslösen, sodass Anordnungen Deckung in unmittelbar anwendbarem Recht benötigen, doch können sie für die Begründung von Anordnungen (Bescheiden) auch insofern relevant werden, als sie von EIOPA – und bei einer comply-Meldung auch von der FMA – offenbar als korrekte und damit auch die Verhältnismäßigkeit wahrende Auslegung unmittelbar anwendbaren Rechts gesehen werden.

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Gemäß § 3 Abs 2 Satz 1 FMABG hat die FMA „alle nach den Umständen des Einzelfalls erforderlichen, zweckmäßigen und angemessenen Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen“ und verpflichtet so ebenfalls zu dieser Verhältnismäßigkeit. Bei ihrer Tätigkeit hat die FMA „auf die Wahrung der Finanzmarktstabilität zu achten“ (§ 3 Abs 2 Satz 2 FMABG). Das Ziel, die Finanzmarktstabilität zu wahren, allein rechtfertigt keine Anordnungen (denn die Finanzmarktstabilität ist kein Eingriffstatbestand des § 275), es kann aber bei der Frage, ob und welche Anordnung zu treffen ist, bedeutsam werden. Bei gravierenden Eingriffen hat daher die FMA im Rahmen der rechtlich geforderten Abwägung auch die (ex ante einzuschätzende) Auswirkung auf die Finanzmarktstabilität einzubeziehen.

Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörde berücksichtigt

V. Eingriffstatbestände A. Erster Eingriffstatbestand (Abs 1 Z 1) 14

Diese sog „Vorschriftskontrolle““ bezieht sich dem Wortlaut nach auf die „für den Betrieb der Vertragsversicherung geltenden Vorschriften“. In erster Linie geht es dabei um die versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften,, also das VAG, die darauf basierenden Verordnungen und Bescheide17, sowie VO der EU, konkret der Delegierten Verordnung (EU) 2015/35 entspreHirner chend der RRL (sog L2-VO) sowie den Technischen Regulierungsstandards nach Art 10 EIist dabei auf die Qualitätskriterien Vollständigkeit, Angemessenheit von sowohl externen als OPA-VO18 und den Technischen Durchführungsstandards nach Art 15 EIOPA-VO. Damit sind 19 auch internen Daten sowie einer unabhängigen Kontrolle und Sicherstellung der Datenqualität auch die (inhaltlich altlich unbegründeten) Zweifel internationaler Organisationen wie der FATF , ob zu richten. Um Probleme bei der Datenqualität zeitnah feststellen zu können, sollten die Konauch die nicht unmittelbar im Interesse der Versicherten stehenden Vorschriften zur Verhindetrollprozesse ferner einen regelmäßigen Abgleich von Marktdaten mit Daten aus alternativen rung von Geldwäscherei und Terrorismusbekämpfung (nun im 6. Hauptstück geregelt) AnordQuellen vorsehen.30 nungen rechtfertigen können, beseitigt.

15

Im Rahmen der Rechtsauslegung sind auch die Leitlinien und Empfehlungen von EIOPA VIII. Bewertung ausgewählter Bilanzpositionen beachtlich (siehe § 267 Rz 24 ff); sie sind zwar nicht unmittelbar verbindlich, doch haben geden wie Unternehmen „alle erforderlichen Anstrenmäß Art 16 Abs 3 Satz 1 EIOPA-VO Behörden A. Aktiva gungen, um diesen Leitlinien und Empfehlungen nachzukommen“, zu unternehmen. Leitlinien 1. Immaterielle Vermögenswerte31 können daher als verpflichtende Auslegung unmittelbar anwendbaren Rechts angesehen werden; sollte eine solche Auslegung nicht möglich sein, läge ein Fall für eine begründete 27 Meldung Ein etwaiger Geschäfts- oder Firmenwert ist im Rahmen der Bewertung zu Solvabilitätszweder Nichteinhaltung durch die FMA an EIOPA (nach Art 16 Abs 3 zweiter Unterabs 3 EIOPAcken von den (R)VU stets mit Null zu anzusetzen. 28

Alle übrigen immateriellen Vermögenswerte sind iZm der Bewertung zu Solvabilitätszwe-

16 Im Rahmen der vorvertraglichen Informationen ist dem Kunden zwar die zuständige ständige Aufsichtsbehörde zu nennen, cken grundsätzlich ebenfalls mit Null anzusetzen. Abweichend hiervon können immaterielle allerdings nicht als Beschwerdestelle; siehe § 252 Abs 1 Z 3 (arg „und gegebenenfalls eine Stelle, an die … BeVermögenswerte jedoch angesetzt werden, wenn der betroffene immaterielle Vermögenswert schwerden gerichtet werden können“). 17 So bereits Pollak, VAG § 99 Anm 2; vgl auch Baran, VAG3 § 104 Anm 2; Baran,, Versicherungsaufsichtsrecht2separat veräußert werden kann und das (R)VU in der Lage ist, nachzuweisen, dass für identi116. sche oder ähnliche Vermögenswerte ein auf einem aktiven Markt gebildeter Marktpreis vor18 VO (EU) 1094/2010, ABl L 331/2010, 48. liegt. Da idR in den Bilanzen der (R)VU dieser Posten zum großen Teil aus selbst hergestellter 19 Financial Action Task Force (on Money Laundering).

Software besteht, wird es in der Praxis allerdings schwierig sein, die Veräußerbarkeit und einen Marktpreis in solchen Fällen nachzuweisen. 67 2. Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Ausführliche Kommentierung des neuen VAG speziell für Praktiker

29

Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltene (fremdgenutzte) Immobilien dürfen unter Solvabilität II nicht anhand des nach § 203 UGB und IAS 16 zulässigen Anschaffungskostenprinzips (Anschaffungskosten vermindert um Abschreibungen) bewertet werden, da dessen Anwendung einer möglichst marktnahen Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten entgegenstehen würde.

30

Zulässig ist zum einen das nach IAS 16 vorgesehene Neubewertungsmodell, bei dessen Anwendung die (R)VU den zu bewertenden Posten bei der Erstellung der Solvenzbilanz im Hinblick auf eine möglichst marktnahe Bewertung vollständig neu bewerten.32

31

Zum anderen ist eine Bewertung nach dem von IAS 40 vorgesehenen Modell des beizulegenden Zeitwertes zulässig. Bei der Anwendung dieses Modells greifen die (R)VU auf die bereits vorgestellte Bewertungshierarchie zurück.33

30 Vgl Guideline 53, Final Report on Public Consultation No 14/017 on Guidelines on system of governance, 28.1.2015. 31 Vgl Art 12 L2-VO (EU) 2015/35. 32 Vgl IAS 16.31 ff. 33 Vgl IAS 40.

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VAG – Versicherungsaufsichtsgesetz m it 1 . – 1 5 . Li e fe r u ng Herausgeber: Kor inek · G. S ar i a · S . S ar i a

Mit 1. 1. 2016 tritt das neue Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 in Kraft. Damit wird die Solvency II-Richtlinie umgesetzt und das alte VAG aus dem Jahr 1978 gleichzeitig aufgehoben. Als erster Kommentar zur neuen Rechtslage bietet Ihnen das Werk • eine praxisorientierte Kommentierung des VAG mit vielen wissenschaftlich fundierten Lösungsvorschlägen; • weiterführende Literatur zur vertiefenden Arbeit; • das Wissen eines versierten Herausgeberund Autorenteams: auf Versicherungsrecht spezialisierte Praktiker, Mitarbeiter der

Finanzmarktaufsicht und Vertreter der Wissenschaft; • eine rasche Adaptierung des Kommentars aufgrund des Erscheinens in Faszikel (Heftchen). Die Lieferungen 1 – 15 enthalten die §§ 6 – 19, 28 – 81, 113 – 116, 136 – 181, 187 – 194, 267 – 275, 288 – 299, 333 – 346 VAG. Die weitere Komplettierung erfolgt 2016. Die Herausgeber Dr. Stephan Korinek ist Leiter der Abteilung „Behördliche Aufsicht über Versicherungsunternehmen und Pensionskassen“ in der FMA.

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 015

Ass.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Saria ist am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien tätig und war davor Leiter des Fachbereichs Recht der Fachhochschule Wiener Neustadt. JUDr. Stanislava Saria, PhD. ist Leiterin der Abteilung „Querschnittsthemen und Informationsmanagement der Versicherungsaufsicht und Pensionskassenaufsicht“ in der FMA. Faszikelwerk in einer Mappe inkl. 15. Lfg. 2015. Ca. EUR 178,– Supskriptionspreis bis 31. 1. 2016 EUR 148,– ISBN 978-3-214-09209-2 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

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[TOPTITEL DES MONATS

Licht ins Dickicht der (Forst-)Rechtsmeinungen! Druckerei C. H . Beck

Manzsche Gesetzausgaben Sonderausgabe Nr. 42 Brawenz/Kind/Wieser, ForstG

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Medien mit Zukunft

Erstversand, 27.10.2015

§ 17

Zahlreiche neue Judikate, auch der Verwaltungsgerichte

Rodung

keit der für bzw gegen das gegenständliche Vorhaben sprechenden öffentlichen Interessen erkannt werden und noch weniger ein vom § 17 Manzsche Gesetzausgaben Sonderausgabe Nr. 42 Abs 3 gefordertes Überwiegen der öffentlichen Interessen an der Brawenz/Kind/Wieser, ForstG Durchführung der geplanten Rodung. Vielmehr ist mit dem geplanten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .............. Vorhaben insb die Beeinträchtigung von Naturschutzinteressen in Erstversand, 27.10.2015 einem solchen Ausmaß verbunden, dass mit der durch das Vorhaben bewirkten, nur geringfügigen Agrarstrukturverbesserung die Erteilung der beantragten forstrechtlichen Bewilligung nicht begründet werden kann. LVwG Tirol 15. 12. 2014, 2014/35/2942-6. 11) Bei der Abwägung der öffentlichen Interessen ist also auf das Verhältnis der tatsächlichen zu der die erforderlichen Wirkungen des Waldes gewährleistenden Waldausstattung, also auf örtliche Bedeutung und örtlichen Überfluss oder Mangel an Wald sowie auf die Raumordnung, diese aber der erforderlichen Waldausstattung nachrangig gereiht, Bedacht zu nehmen. Als Raumordnung ist hier nicht nur die forstliche verstanden, sondern die Summe aller relevanten Planungen und Maßnahmen. Zu erinnern ist an den Koordinierungsauftrag in § 6 Abs 4. E. Das Gewicht des öffentlichen Interesses an der Walderhaltung ist nicht allein am bestehenden Bewuchs zu messen; vielmehr geht es im Grunde des § 17 Abs 3 um die „Erhaltung dieser Fläche als Wald“ und im gegebenen Zusammenhang somit um die Eignung der in Rede stehenden Fläche, eine oder mehrere der in § 6 Abs 2 aufgezählten Wirkungen des Waldes auszuüben; in diesem Zusammenhang ist auch an die Pflichten des Waldeigentümers zur Walderhaltung, insb die Wiederbewaldungspflicht (vgl § 13), zu erinnern. VwGH 21. 6. 2007, 2004/10/0095.

Neuauflage als nach mehr 10 Jahren

12) Um zu gewährleisten, dass die Forstbeh den erforderlichen Überblick über die Rodungen im gesamten österreichischen Wald behalten, wird der Bundesminister ffür Landesverteidigung verpflichtet, jährlich einmal über die Rodungen zum Zwecke der militärischen Landesverteidigung auf Truppenübungsplätzen dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Bericht zu erstatten. Außerhalb der Truppenübungsplätze bleiben auch für Zwecke der militärischen schen Landesverteidigung bewilligungsbedürftig. Dem besonderen öffentlichen Interesse entsprechend erhält das Bundesheer auf seinen Truppenübungsplätzen jedoch forstrechtlich Gestaltungsfreiheit. Die Berichtspflicht dient nicht nur der Rodungsstatistik, sondern ermöglicht auch die Wahrung der in Abs 6 als Einschränkung genannten Zweckbindung. Beachte § 185 Abs 1 Z 5.

§ 16

Druckerei C. H . Beck

Waldverwüstung

son nicht feststellen, so hat die Behörde der Gemeinde, in deren örtlichem Bereich die Ablagerung des Abfalls im Wald erfolgt ist, die Entfernung des Abfalls auf deren Kosten aufzutragen. Wird die Person nachträglich festgestellt, so hat ihr die Behörde den Ersatz dieser Kosten vorzuschreiben. Die von der Gemeinde zu besorgende Aufgabe ist eine solche des eigenen Wirkungsbereiches.17) (5) (Verfassungsbestimmung) Wurde eine durch jagdbare Tiere verursachte flächenhafte Gefährdung des Bewuchses festgestellt, so sind durch das zuständige Organ des Forstaufsichtsdienstes ein Gutachten über Ursachen, Art und Ausmaß der Gefährdung und Vorschläge zur Abstellung der Gefährdung an die Jagdbehörde und an den Leiter des Forstaufsichtsdienstes beim Amt der Landesregierung zu erstatten. Diesem kommt in den landesgesetzlich vorgesehenen Verfahren zum Schutz des Waldes gegen waldgefährdende Wildschäden Antragsrecht und Parteistellung zu.18) (6) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat jährlich einen Bericht über Art und Ausmaß der Waldverwüstungen und insbesondere der flächenhaften Gefährdungen des Bewuchses durch Wild, die Gutachtertätigkeit der Forstbehörden und die Maßnahmen der Jagdbehörden sowie deren Erfolg, gegliedert nach Bundesländern, im Internet zu veröffentlichen.19) (7) Dieser Bericht ist bis zum 1. September jedes Folgejahres dem Nationalrat zur Behandlung vorzulegen.20)

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IdF BGBl I 2015/102 Lit: Würthinger, Wer verantwortet Altlasten? RFG 2009/10.

Gesetzestext mit erläuternden Anmerkungen

1) Das Waldverwüstungsverbot des § 4 ForstG 1852 richtete sich gegen tatbildmäßige Handlungen oder Unterlassungen im Zuge der Waldbewirtschaftung (VwSlg 6244 A ua), also seitens der waldbewirtschaftenden Personen. § 16 Abs 1 Satz 2 richtet das Waldverwüstungsverbot gegen jedermann, dessen Handlungen oder Unterlassungen in oder außer Zusammenhang mit der Waldbewirtschaftung eines der in Abs 2 normierten Tatbilder verwirklichen (vgl VwGH 22. 11. 2005, 2002/10/0232). Zu beachten sind die speziellen Verbote waldgefährdender Handlungen oder Unterlassungen, die in ihrem Geltungsbereich an die Stelle der allgemeinen Vorschrift des § 16 treten, in:

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Forstgesetz Kommentierte Ausgabe mit Judikatur in Leitsätzen 4 . Au f l a g e , St a n d 1. 11. 2015 Auto ren: Bra w en z · Ki n d · Wi es er

Siebenmal wurde das Forstgesetz seit dem Erscheinen der Vorauflage novelliert. Die größten praktischen Auswirkungen hatten die Änderungen 2013, ua: • Rechtszug nun von der Forstbehörde zum Landesverwaltungsgericht • Bringungsgenossenschaften: Neues bei Satzung, Inhalt, Kostenschlüssel, Organen; Durchgriffsrecht der Behörde • Klarstellungen beim Waldbegriff • Latschen können die Baumgrenze bilden • Befristete Rodungen mit Anmeldeverfahren nach § 17a möglich • Neue Kategorie Gefahrenabwehrbannwald

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Die 4. Auf lage zum Forstgesetz (Stand: 1.11. 2015) berücksichtigt alle Änderungen, setzt Schwerpunkte bei der Klärung kontroversiell beurteilter Fragen (zB Betretungsrecht, Haftungsfragen im Wald etc) und enthält: • ForstG 1975 idF BGBl I 2015/102 • ausführliche Kommentierung • Übersicht über die gesamte Rechtsprechung durch Judikaturleitsätze in den Anmerkungen • ausgewählte Durchführungsverordnungen, Nebengesetze und Erlässe

Die Autoren Dr. Christian Brawenz, österreichischer Attaché für Agrar, Forst und Umwelt in Südosteuropa. Univ.-Doz. Dr. Martin Kind, BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft. Mag. Stefanie Wieser, Land&Forst Betriebe Österreich. 4. Auflage erscheint Ende November 2015. Ca. XX, 816 Seiten. Geb. Ca. EUR 138,– ISBN 978-3-214-03446-7

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Medien m


TOPTITEL DES MONATS]

So viel hat sich schon lange nicht geändert Mit der ergroßen Steu reform

Wann sind Mitarbeiterrabatte künftig steuerfrei und wann steuerpf lichtig?

Umfassende Änderungen bei der Berechnung des Pkw-Sachbezugs

Lohnsteuer 2016 Alles für die Lohnverrechnung von A – Z 36 . Auf l a g e Autor en: H ofb a uer · Kra mmer

Die Neugestaltung der Tarifstufen war einer der vieldiskutierten Punkte der Steuerreform 2015/2016. Aber auch in zahlreichen anderen Bereichen hat sich im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht einiges getan: In der Neuauflage wurden ua berücksichtigt: • Steuerreformgesetz 2015/2016 » umfangreiche Änderungen bei den Steuerbefreiungen gemäß § 3 EStG » neue Bewertung von Sachbezügen bei Dienstautos und Mitarbeiterrabatten » Abschaffung der Topf-Sonderausgaben » alle Änderungen im SV-Recht (neue Beitragssätze, Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage » uvm • Neuerungen aufgrund des LStR-Wartungserlasses 2015

Was ist außerdem neu? • Neue Kapitel, ua zur Rückerstattung von SV-Beiträgen • Überarbeitung von mehr als 30 Beispielen sowie Implementierung neuer Beispiele • Lohnsteuertabellen (Taglohn, Monatslohn, Pensionsbezug), Brutto-Netto-Tabellen nach dem neuen Einkommensteuertarif und SV-Tabellen für 2016

36. Auflage erscheint im Dezember 2015. Ca. 520 Seiten. Br. EUR 54,– Im Abonnement EUR 43,20 ISBN 978-3-214-08062-4

Die Autoren ADir. Reg.-Rat i.R. Josef Hofbauer ist einer der führenden Experten für Lohnverrechnung in Österreich, Fachbuchautor und Vortragender. StB Mag. (FH) Michael Krammer, Vortragender und Fachbuchautor auf dem Gebiet der Lohnverrechnung. Vormals Mitarbeiter in der Fachabteilung Lohnsteuer im BMF, jetzt im Kabinett des BMF.

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

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EF-Z

FAMILIENUND ERBRECHT

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Ausgewählte Schwerpunkte 2016: • EF-Z-Serie ErbRÄG spezial – acht Seiten extra in jedem Heft

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Überblick über die wichtigsten ### Änderungen – Georg Kathrein Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen – Christian Rabl Das neue Anrechnungsrecht – Manfred Umlauft Letztwillige Verfügungen neu – Andreas Tschugguel Abgeltung von Pflegeleistungen – Martin Stefula Neuerungen im Pflichtteilsrecht – Constanze Fischer-Czermak

• EF-Z-Antworten: #. Au f l a g e

Aktuellste Entscheidungen mit Praxistipps und Anmerkungen, Beiträge zu praktischen Fragen, EF Kurz gesagt zu Detailfragen, Checklisten, Serviceteile zur Unterhaltsbemessung, Aktuelles

10 Jahre EF-Z – Jahresabonnement 2016 zum Jubiläumspreis: EUR 85,– statt EUR 129,– für Neukunden bei Bestellung bis 31. 1. 2016 (6 Hefte inkl. Versand im Inland)

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Im 21. Jahrhundert können Büros ziemlich nüchtern sein. Informationen gibt es im Internet, Ausdrucke sind passé, Bücher sowieso. Martin Schauer, Professor für Zivilrecht an der Universität sieht das anders. Wer in sein Büro kommt, ist von juristischer Literatur umgeben. Die Regale sind voll. „Es ist sozusagen eine private Bibliothek“, erzählt er und erklärt kurz, nach welchen Prinzipien die 3.000 Bände geordnet sind. Martin Schauer fühlt sich hier offensichtlich überaus wohl. „Ich arbeite viel und gerne, auch abends, und will nicht auf die Öffnungszeiten der Bibliothek angewiesen sein“, sagt er. „Logisches Denken ist die wichtigste Voraussetzung dafür, ein guter Jurist zu sein“, sagt Schauer, der aus einer Familie von Naturwissenschaftlern kommt. Er wuchs in Wien auf. Nach einer problemlosen Gymnasialzeit in der Wiener Rainergasse inskribierte er am Wiener Juridicum und fand schnell Gefallen an den Facetten der Juristerei – konkret am wissenschaftlichen Arbeiten und noch konkreter am Zivilrecht, „weil es in Interessenskonflikten immer um das Abwägen von Argumenten geht“. Schauer ist ein ernsthafter und nachdenklicher Mensch mit einem ausgeprägten Sinn für Humor. Noch während des Studiums wurde er Assistent am Institut für Zivilrecht und vertiefte sich ins Erbrecht. Eine Zeit lang liebäugelte er damit, in den Notariatsberuf zu wechseln. Als ihm Peter Doralt einen Posten im Institut für Unternehmensrecht an der Wirtschaftsuniversität anbot, entschied er sich dafür. „Doralt hat mir beigebracht, dass man sich nicht auf Recht und Gesetz beschränken darf, sondern immer auch die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen im Blick haben muss“, erinnert er sich. Sein Habilitationsthema: „Nachfolge in Personengesellschaften“. Zu Recherchezwecken hatte er ein Stipendium am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg bekommen, wo, wie er sagt, die Arbeitsbedingungen perfekt seien. 1992 habilitierte er sich und verbrachte fortan nahezu alle Sommer in der Hansestadt. „Über die Jahre bin ich Teil des internationalen Netzwerks geworden“, sagt er, der seit acht Jahren zum Fachbeirat des Max-Planck-Instituts gehört. Neben zahlreichen Kontakten ergaben sich daraus eine umfangreiche Vortragstätigkeit und Gast-

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professuren in London und Tokio. Schauer ist Mitglied der angesehenen „Académie internationale de droit comparé“. 1993 ging er für ein Jahr an die damals neu gegründete Universität Halle an der Saale, doch als 1994 eine Professur für bürgerliches Recht an der WU Wien vakant wurde, kam er zurück. 2000 schließlich kehrte er dorthin zurück, wo seine Lauf bahn begann: Er wurde Nachfolger von Franz Bydlinski am Wiener Juridicum. Publizieren, sagt Schauer, versteht er als seine Kernaufgabe. Für MANZ hat er an einem Buch zum Österreichischen Gesellschaftsrecht und am ABGB-ON mitgearbeitet, eben erschienen ist sein Kommentar zur EU-Erbrechtsverordnung, für den er zusammen mit der Linzer Universitätsprofessorin Astrid DeixlerHübner verantwortlich zeichnet. Druckfrisch liegen die 738 Seiten auf seinem Besprechungstisch. „Zwei Jahre Arbeit“, sagt er stolz. Mit Deixler-Hübner hat er einige Projekte. Unter anderem hat er die Österreichische Gesellschaft für Familien- und Vermögensrecht gegründet, „um eine Plattform zu haben, auf der wir interdisziplinär und universitätsübergreifend arbeiten können“, sagt er. Forschungsideen habe er genug. Allerdings: So intensiv und ausschließlich wie in den letzten Jahrzehnten möchte Martin Schauer nicht mehr arbeiten. Vor einigen Jahren hat er den Sport für sich entdeckt und geht regelmäßig ins Fitnessstudio. Auch sein Interesse für Theater und Kunst, seit Studien-

© zumBeispiel: Gestaltung

Das große Erbe Martin Schauer

MARTIN SCHAUER

ist Professor für Zivilrecht an der Universität Wien. Er ist Experte für Erbrecht und seit kurzem Mitglied der Arbeitsgruppe zur Erbrechtsreform im Justizministerium.

„Logisches Denken ist die wichtigste Voraussetzung dafür, ein guter Jurist zu sein“ zeiten vernachlässigt, hat er wiederbelebt. „Und ich gehe gerne essen und schätze ein gutes Glas Wein“, lacht er. Als Büchermensch lässt er sich vom GaultMillau-Führer leiten, konkret von den Restaurantkritiken dort. Übrigens: Zu Hause hat Martin Schauer kein einziges juristisches Buch: Nur Belletristik. Romane findet er als Abwechslung nämlich auch ganz gut. Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Buchpräsentation „Kompass Kanzlei-Rankings“ in der Buchhandlung MANZ

2015. 164 Seiten. Br. EUR 28,– MANZ-Autor Alexander Gendlin mit seinen Podiumsgästen und Christopher Dietz (MANZ, r.)

ISBN 978-3-214-11244-8

Rankings sind überall, auch in der Anwaltsbranche. Warum das so ist, weiß Alexander Gendlin, Gründer der Unternehmensberatung Law Business und neuerdings MANZAutor („Kompass Kanzlei-Rankings“): „Ein Ranking versteht jeder“. Gerade in unübersichtlichen, schnelllebigen Zeiten sei das von Vorteil. Dass Rankings aber durchaus nicht nur positive Seiten haben und manche von ihnen mit Vorsicht zu genießen sind, erläuterte Gendlin am 15. Oktober in der Buch-

handlung MANZ am Wiener Kohlmarkt 16, wo er die Inhalte seines Buchs mit Michael Brand (Partner BRAND Rechtsanwälte), Immanuel Gerstner (Partner SCWP Schindhelm) und Bettina Hörtner (Eigentümerin RA Dr. Bettina Hörtner) diskutierte. MANZ-Pressechef und Lektor Christopher Dietz lobte „den guten Riecher“ Gendlins, dessen Buch auch von den renommierten Verlagen C.H. Beck und Stämpfli in Kooperation mit MANZ vertrieben wird.

Im Anschluss entspann sich ein angeregtes Gespräch zwischen Podium und Publikum. Gekommen waren u.a. Karin Medved (Karin Medved Personalberatung), Richard Erdmann (Taylor Wessing), Horst Fössl (Singer Fössl), Florian Unterberger (Baker & McKenzie) und Alexander Lindner (LindnerLaw).

Runde Geburtstage im November/Dezember

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Wolfgang Fichtinger Gabriele Kucsko-Stadlmayer Paul Oberhammer Walter H. Rechberger MANZ gratuliert herzlich!

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MANZ · INTERN]

Jahrestagung Familienrecht 2015 auf Schloss Mailberg – ein „Mailenstein“ zum Erfolg Für die Familienrechts-Community stellt die am 9. und 10. Oktober 2015 erstmals abgehaltene Tagung wohl künftig einen Fixpunkt im Kalender dar. Heuer bot das 1145 von den Johannitern gegründete Schloss Mailberg den exklusiven Rahmen. Angesichts des Line-ups nicht verwunderlich, hatte doch Tagungsleiter Edwin Gitschthaler (OGH) ein hochkarätiges Team an Vortragenden gewonnen: von richterlicher Seite Johann Höllwerth (OGH) und Georg E. Kodek (OGH/WU Wien) sowie Christine Miklau (BG Innere Stadt Wien). Die universitäre Perspektive wurde von Constanze Fischer-Czermak (Zivilrechts-Institutsvorstand Uni Wien) und Susanne Auer-Mayer (Universität Salzburg) eingebracht, während aus dem Lager der Praktiker Gerold Maximilian Oberhumer, Andreas Tschugguel, Sabine Götsch und Doris Andesner vortrugen. Mit dem breiten thematischen Spektrum bot die Veranstaltung die Möglichkeit zum

Schloss Mailberg im Weinviertel

kompakten Wissensupdate, aber auch zum Networking im Kreise von Fachkollegen. Abgerundet wurde die Jahrestagung durch ein kulinarisch-önologisches Rahmenprogramm in Vinothek und Haubenrestaurant. Mailberg ist nicht nur für die Qualität der Lagen, sondern auch als eine der wenigen Rotweinenklaven im ansonsten eher weißweinlastigen Weinviertel bekannt.

Das Programm fand Anklang, die Diskussionen waren lebhaft und Rückmeldungen von Teilnehmerseite wie die folgende bestätigen den Kurs der MANZ Rechtsakademie: „Tolle Veranstaltung, kompetente, sehr gute Vortragende, gute Unterlagen, Erwartungen voll erfüllt.“

Spezialtagung Immobilienbesteuerung NEU – Fortsetzung folgt © Hotel de France

Es ist immer gut, wenn man unterschiedliche Perspektiven auf einen Sachverhalt kennt. In Form einer Doppelconférence mit Experten der Kanzlei TPA Horwath und Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen wurden am 24. September im Wiener Hotel de France vor großem Auditorium die für die Immobilienwirtschaft relevanten steuerlichen Neuerungen präsentiert. Tagungsleiterin Karin Fuhrmann, Steuerberaterin des Jahres 2015, führte durch die Veranstaltung, bei der auf fachlich hohem Niveau komplexe Inhalte für Experten aufbereitet und auf den Punkt gebracht wurden. Sie brachte ihre Expertise sehr dynamisch ein und referierte gemeinsam mit Andrei Bodis (BMF), der als Legist an der Quelle des Geschehens agiert. Sowohl bezüglich der Neuerungen durch das Steuerreformgesetz 2015 als auch zu Spezialfragen des 1. StabG

2012 und Neuerungen bei Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr bildeten Karin Fuhrmann und Andrei Bodis ein produktivkomplementäres Gespann. Der Part „Laufende Besteuerung und ImmoEst“ wurde von Gottfried Sulz (TPA Horwath) abgedeckt. Der Frage, welche Neuerungen im komplexen Feld der „Umsatzsteuer bei Immobilienvermietung“ zu beachten sind, gingen Mario Mayr (BMF) und Gunther Lang (TPA Horwath) wiederum gemeinsam und mit großem Praxisnutzen für die TeilnehmerInnen nach. Die Veranstaltung stieß auf derart großes Interesse, dass – um die Nachfrage zu befriedigen – ein Zusatztermin am 10. Dezember 2015 eingeschoben wurde. Einige Restplätze sind noch erhältlich. Nähere Informationen zu Programm und Vortragenden finden sich auf www.manz.at/rechtsakademie.

Immobilienbesteuerung NEU im „de France“

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[MANZ · INTERN

© fotoEXPOSE Matias Damjan

Symposium „Europäische ErbrechtsVO und deren Umsetzung in das österreichische Recht“

Herausgeber und Verlag im Juridicum

„Europäische ErbrechtsVO und deren Umsetzung in das österreichische Recht“ war der Titel eines Symposiums am 15. Oktober 2015 im Dachgeschoß des Wiener Juridicums, veranstaltet vom Juridisch-Politischen Leseverein gemeinsam mit dem Österreichischen Rechtsanwaltskammertag. Martin Schauer

Infos zum Buch siehe Seite 31

führte zunächst als wissenschaftlicher Leiter durch die Veranstaltung, die mit Vorträgen von Astrid Deixler-Hübner, Martin Schauer, Matthias Neumayr und Elisabeth Scheuba besonders relevante Aspekte der neuen Erbrechtsverordnung für die Beratungspraxis behandelte.

Demselben Zweck, nämlich den rechtsberatenden Berufen Hilfestellung bei der neuen großen Herausforderung EuErbVO zu bieten, dient der neue von Deixler-Hübner und Schauer herausgegebene Kommentar, der im Anschluss an das Symposium – noch druckfrisch – präsentiert wurde. Die beiden Herausgeber würdigten in ihren Dankesworten neben der umsichtigen Betreuung durch die Lektorin Nadine Bösch besonders das 16-köpfige AutorInnen-Team, das sich durch eine ausgewogene Mischung aus Lehre und Praxis auszeichnet und damit die bestmögliche Unterstützung für die Gestaltungspraxis verspricht. Peter Dax, Programmbereichsleiter für Zivilrecht bei MANZ, hob schließlich die große Disziplin und den großen Einsatz der beiden Herausgeber über die Sommermonate 2015 hervor, der das Erscheinen des ersten umfassenden österreichischen Kommentars zur Materie nur wenige Wochen nach Anwendungsbeginn ermöglichte.

Buchpräsentation CEDAW-Kommentar Anfang Oktober lud Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek in den schönen Audienzsaal ihres Ministeriums zur Präsentation des neuen Kommentars zur UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW – Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women), zur „Magna Carta der Frauenrechte“, die von ihr selbst und den Herausgeberinnen Erika Schläppi und Silvia Ulrich, sowie danach in Linz von den Herausgeberinnen Silvia Ulrich und Judith Wyttenbach präsentiert wurden. Zahlreiche Teilnehmerinnen teilten die Freude am gelungenen Werk und lauschten mit Spannung dem Vortrag von Lilian Hofmeister, österreichisches Mitglied des CEDAWKomitees in Genf, mit dem Titel „Frauenrechte sind Menschenrechte“. Hofmeister

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BM Heinisch-Hosek mit den Herausgeberinnen des CEDAW-Kommentars

gratulierte zum „phantastisch maximalen Werk, das eine Wucht ist“ und wünschte ihm einen guten Verkauf. Ein Gewinn nicht nur für Gleichstellungsengagierte!

2015. LXII, 1.382 Seiten. Geb. EUR 240,60 ISBN 978-3-214-01068-3

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[ R DB. AT – WO M A NZ F IN DET

Beschleunigen Sie Ihre Suche in der RDB! rdb.at ab sofort mit Filter für personalisierte Suchabfragen Sie benötigen bei Ihrer Recherche nur Treffer aus dem ABGB-ON und dem RummelKommentar? Oder bevorzugen Sie Volltext-Entscheidungen des OGH gemeinsam mit Judikatur-Besprechungen in der ÖJZ? rdb.at bietet die Lösung: Mit der neuen Filter-Funktion richten Sie sich Ihre ganz persönliche Suche mit Ihren Recherchekriterien ein. Und greifen bei Bedarf jederzeit darauf zurück. Ein Klick auf den Link „> Filter anlegen/bearbeiten“ neben dem Feld „Suche in“ und Sie legen in wenigen Schritten Ihre persönlichen Suchmerkmale fest.

Wählen Sie im Drop-Down-Menü einfach den gewünschten Filter aus.

Zusätzlich zu den selbst erstellten, können Sie auch aus drei vordefinierten Filtern wählen: • • •

Zeitschriften, Indexdokumente, Kommentare und Handbücher, Kommentare und Handbücher sowie Entscheidungen, BMF-Rechtsansichten und Normen.

Filter einrichten Markieren Sie die gewünschten Kategorien (Kommentare, Zeitschriften etc.) bzw. Quellen (ABGB-ON, ÖJZ etc.) im Navigationsbaum und vergeben Sie im grauen Feld einen Namen für den Filter.

Suchkriterien festlegen und Namen vergeben.

Tipp Eine weitere Filtermöglichkeit bietet die Checkbox „Nur abonnierte Inhalte anzeigen“. Ist diese aktiviert, werden Ihnen nur Treffer aus jenen Quellen angezeigt, die Sie auch beziehen. Sämtliche Informationen zur Filter-Funktion finden Sie unter: www.rdb.at/filter-funktion

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R DB. AT – WO M A NZ F IN DET]

Handbuch der Verwaltungsgerichtsbarkeit Fischer/Pabel/Raschauer (Hrsg) Mehr als 20 Autorinnen und Autoren stellen die Verwaltungsreform in hochkarätigen Beiträgen dar. Das Handbuch widmet sich in 17 Kapiteln der neuen, in Österreich seit 2014 bestehenden Verwaltungsgerichtsbarkeit und gibt einen umfassenden Überblick über das System des Rechtsschutzes im Verwaltungsrecht. Neben einem historischen Abriss liegt der Schwerpunkt in der Darstellung der organisatorischen und dienstrechtlichen Rahmenbedingungen sowie im Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte und dem einstweiligen Rechtschutz.

Vorteile: •

Übersichtliche Gliederung jedes Kapitels in Rechtliche Grundlagen, Literatur, Judikatur, Rechtsquellen und Erläuterungen

Fußnoten mit Hinweisen auf weiterführende Entscheidungen und Literatur

Tabellarische Gegenüberstellungen der Rechtslage

Ausführliches Stichwortverzeichnis

Preisinformation: Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 81,60 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

Fragen zu den Abonnements? Wir beraten Sie gerne: Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: vertrieb@manz.at

Werfen Sie einen Blick ins Werk! Details zur Online-Version unter: rdb.at/verwg

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[ÖFFENTLICHES RECHT

StVO – Straßenverkehrsordnung inkl. 27. StVO-Novelle 14. Auf lage Autor: Pürst l

14. Auflage erscheint im Dezember 2015. Ca. 1.300 Seiten. Ln. Ca. EUR 198,– ISBN 978-3-214-01225-0 Online-Version: www.manz.at/stvo

In der 14. Auflage wird in gewohnter und bewährter Weise die österreichische Straßenverkehrsordnung dargestellt: • StVO in der Fassung der 27. StVO-Novelle • die gesamte Rechtsprechung von VwGH und VfGH in mehr als 4.500 Entscheidungen in Leitsätzen • ausführliche Anmerkungen: zur punktgenauen Erläuterung • die wesentlichen Durchführungsverordnungen

Seit der Vorauflage ua neu: • Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen • Einführung von Begegnungszonen, Fahrradstraßen und Geh- und Radwegen ohne Benützungspflicht • Neustrukturierung der österreichischen Sicherheitsbehörden

Der Autor: Dr. Gerhard Pürstl ist Landespolizeipräsident in Wien und Mitautor der M ANZ Gesetzausgaben zu KFG und FSG sowie Redaktionsmitglied der „Zeitschrift für Verkehrsrecht“.

Die (betroffene) Öffentlichkeit im UVP-Verfahren Sinn, Zweck und Reichweite ihrer Beteiligung RdU-Schriftenreihe Band 42 Autorin: Bachl

2015. L, 490 Seiten. Br. EUR 98,– ISBN 978-3-214-09398-3

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein zentrales Element bei der Genehmigung von Großprojekten im Rahmen des Verfahrens zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Die für den Kreis der betroffenen Öffentlichkeit geltenden „Spielregeln“ werden in diesem Buch herausgearbeitet: • Welche Personen(gruppen) gehören zur „betroffenen Öffentlichkeit“? • Wie erlangen diese von einem Vorhaben Kenntnis?

• Welche Partizipationsmöglichkeiten stehen ihnen während sowie nach Abschluss eines UVP-Verfahrens zu? • Wo besteht in diesen Bereichen aktuell noch Auf holbedarf ? Die Autorin bietet eine umfassende Darstellung dieses praxisrelevanten Themas, sowohl der völkerrechtlichen als auch der unionsrechtlichen Rahmenbedingungen und ihrer Zusammenhänge als auch deren Bedeutung für die nationale Rechtslage.

Die Autorin: Dr. Bettina Bachl ist Universitätsassistentin am Institut für Staatsrecht und Politische Wissenschaften der JKU Linz.

Open Data und Open Innovation in Gemeinden RFG-Schriftenreihe 05/2015 Autoren: Hödl · Rohrer · Zechner Open Data sind Informationen, die von der öffentlichen Hand der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden, damit diese weiter verwendet und genutzt werden können. Auch die österreichischen Gemeinden sind berufen, Open Data und den daraus gewonnenen Mehrwert für Regionen, Bürgerinnen und Bürger zu nutzen. Der Band liefert kompetente und präzise Antworten auf folgende Fragen: 2015. 62 Seiten. EUR 14,80 ISBN 978-3-214-03827-4

• Welche Daten eignen sich für die Öffnung • Welche technischen und rechtlichen Aspekte sind zu beachten? • Welche Innovationen können daraus entstehen? Mit ausführlichen Erklärungen und vielen Beispielen unterstützt dieser Ratgeber damit alle kommunalen Entscheidungsträger bei der Umsetzung des großen Zukunftsthemas „Open Data“.

Die Autoren: Mag. Dr. Elisabeth Hödl ist Juristin und Partnerin bei Watchdogs – The Data Company. Tanja Rohrer, M A, ist Soziologin und Data Analyst bei Watchdogs – The Data Company. Martin Zechner, MBA, ist Partner und CEO von Watchdogs – The Data Company.

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ÖFFENTLICHES RECHT · STEUERRECHT]

Die gewerbliche Betriebsanlage 4. Auf lage Herausgeber: Stolzlechner · Wendl · Bergthaler Dieses Handbuch verschafft sicheren Zugang zu einer hochkomplexen Rechtsmaterie und zeichnet sich insbesondere aus durch • praxisbezogene Schwerpunkte in klarer Gliederung, • übersichtliche Verfahrensdarstellungen, • viele Beispiele zu Kernfragen des Betriebsanlagenrechts und ein • ausgeklügeltes Lexikon mit über 200 betriebsanlagen-spezifischen Begriffen.

Die 4. Auflage mit Neuerungen zu: • Unternehmensgründung und Betriebsübernahme; • BA-Genehmigungsverfahren, zB Freistellung zahlreicher Betriebsanlagen von der Genehmigungspflicht, neue Kundmachungsformen, Probleme der übergangenen Partei, neuer Rechtsschutz (zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit); • Gastgartenregelung; • Vorgaben des Unionsrechts (IPPC-Anlagen, Seveso III-Richtlinie zum Industrieunfall).

Die Autoren: R A Dr. Wolfgang Berger, R A Dr. Wilhelm Bergthaler, Ass.-Prof. Mag. Dr. Karim Giese, R A Dr. Kerstin Holzinger, Mag. Vanessa McAllister, LLB. oec., Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner, MR Mag. Sylvia Paliege-Barfuß, BMWFW, Univ.-Prof. Dr. Kurt Schmoller, Univ.-Prof. Dr. Harald Stolzlechner, Mag. Kai Vogelsang, Amt der Salzburger Landesregierung, HR i.R. Dr. Harald Wendl, Mag. Erwin Ziermann, Landesverwaltungsgericht Salzburg.

4. Auflage 2015. Ca. 540 Seiten. Geb. Ca. EUR 118,– ISBN 978-3-214-08352-6 Online-Version: www.manz.at/betriebsanlage

FSG – Führerscheingesetz 6. Auf lage Autoren: Grundtner · Pürst l Die Gesetzausgabe zum FSG bietet die wichtigsten Rechtsvorschriften und Rechtsprechung zum gesamten Führerscheinrecht: • FSG • EU-Führerschein-Richtlinien • Verordnungen (FSG-DV, FSG-GV, FSG-PV, HLBV und FSG-FRV)

Übersichtlich dargestellt, mit präzisen Anmerkungen. Neu seit der Vorauflage: 16. FSG-Novelle, Neuerungen in FSG-DV, FSG-GV und FSG-PV, Änderungen der EUFührerschein-RL

Die Autoren: Dr. Herbert Grundtner ist Ministerialrat im BM.I i.R. und Mitautor der MANZ Gesetzausgabe zum KFG. Er zählt zu den führenden Kraftfahrjuristen Österreichs. Dr. Gerhard Pürstl ist Landespolizeipräsident in Wien und Autor bzw Mitautor der MANZ Gesetzausgaben zu StVO, KFG und SPG sowie Redaktionsmitglied der „Zeitschrift für Verkehrsrecht“.

6. Auflage 2015. XXII, 588 Seiten. Geb. EUR 128,– ISBN 978-3-214-11362-9

FinStrG – Finanzstrafgesetz mit 38. – 42. Lieferung Herausgeber: Tanner t · Kotschnigg Die tiefgehendste Kommentierung zum FinStrG 2014 in praktischen Faszikelheftchen neu aufgelegt, wird der Großkommentar zum Finanzstrafgesetz mindestens 2x jährlich erweitert. Das prominente Herausgeberund Autorenteam aus Beratung, Finanzgerichtsbarkeit, Finanzverwaltung, Justiz und Wissenschaft kommentiert in den Lieferungen 38 bis 42:

• §§ 43 – 46 (Verbotene Herstellung von Tabakwaren, Eingriffe in Monopolrechte, Monopolhehlerei) • § 47 (Strafverschärfung bei Rückfall) • §§ 195 – 209 (Sonderbestimmungen für das Verfahren wegen gerichtlich straf barer Finanzvergehen)

Die Herausgeber: Dr. Michael Kotschnigg, Steuerberater, mit Spezialisierung auf Fragen der finanzstrafrechtlichen Beratung und Verteidigung, Autor zahlreicher Fachpublikationen. Dr. Richard Tannert, Richter des Bundesfinanzgerichts, Vorsitzender mehrerer Finanzstrafsenate.

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Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. 42. Lfg. 2015. Ca. EUR 239,– ISBN 978-3-214-12617-9 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/finstrg

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[ZIVILRECHT

Familien- und erbrechtliche Entscheidungen 3953 Rechtssätze des Jahres 2014 Band LI Herausgeber: Gitschthaler Band LI enthält die Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen des Jahres 2014 zu allen familien- und erbrechtlichen Vorschriften: • 3953 Rechtssätze zu Unterhalts- und Unterhaltsvorschussrecht, Verfahrensrecht, Sachwalterrecht etc • fachkundig ausgewählt und systematisch nach Materien geordnet – die „traditionellen“ Inhalte auf Relevanz für die Kernthemen gesichtet und reduziert 2015. Ca. 870 Seiten. Ln. Ca. EUR 228,– ISBN 978-3-214-05146-4

• einzige umfassende Darstellung der Rechtsprechung zum AußStrG • auch zweitinstanzliche Judikatur • kosten- und gebührenrechtliche und Verfahrenshilfe-Entscheidungen

Der Herausgeber: Dr. Edwin Gitschthaler ist Hofrat des Obersten Gerichtshofes und Chefredakteur der EF-Z.

Zivilprozessgesetze 2. Band / 3. Teilband: §§ 123 – 225 ZPO 3. Auf lage Herausgeber: Konecny

3. Auflage. Band II/3 erscheint im Dezember 2015. Ca. 1.200 Seiten. Ln. Ca. EUR 240,– ISBN 978-3-214-15763-0 Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk (5 Bände + Registerband) Online-Version: www.manz.at/zpo

Fasching/Konecny – Band II/3 des Standardkommentars jetzt in 3. Auflage Band II/3 setzt die Neuauflage des „Fasching/ Konecny“ fort. Band II/2 der 2. Auflage wurde aus Umfanggründen geteilt in II/2 (§§ 74 – 122 ZPO und ZustG) und II/3 (§§ 123 – 225 ZPO). Band II/3 erscheint im Dezember 2015, Band II/2 folgt Ende Jänner 2016. • 12 Jahre Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung seit Erscheinen von Band II/2 der Vorauflage wurden eingearbeitet. Somit ist Band II/3 wieder auf dem neuesten Stand.

Zahlreiche – vielfach tiefgreifende – Novellen der ZPO seit Erscheinen der Vorauflage wurden in den vorliegenden Band eingearbeitet. Hervorzuheben sind: • ZVN 2004, • 2. GewaltschutzG, • BudgetbegleitG 2009 und 2011, • GB-Nov 2012 und • BGBl I 2015/94. Inhalt von Band II/3: §§ 123 – 225 ZPO

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny lehrt am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien.

ABGB Teilbände §§ 1 – 43, §§ 231 – 284h und §§ 825 – 858 4. Auf lage Herausgeber: Rummel · Lukas

4. Auflage. Teilbände §§ 1 – 43, §§ 231 – 284h und §§ 825 – 858 erscheinen im Dezember 2015. (zusammen Ca. 800 Seiten. Geb.) ISBN 978-3-214-16443-0 Gesamtwerk in ca. 20 Teilbänden, Fertigstellung bis 2018. Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk. Online-Version: www.manz.at/abgb

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Die 4. Auflage des klassischen ABGB-Kommentars wird von Rummel/Lukas herausgegeben und erscheint in ca 20 Teilbänden. Neu (erscheint im Dezember): • §§ 1 – 43 (Allgemeine Lehren) Kodek, Aicher, Reischauer, Stabentheiner • §§ 231 – 284h (Kindesunterhalt und Sachwalterschaftsrecht) Stabentheiner, Reiter • §§ 825 – 858 (Miteigentum) Tanczos, Eliskases

Vorank ündi gung

Das Erscheinen in Form von Teilbänden ermöglicht schnelleres Reagieren auf Novellen und rascheren Austausch nicht mehr aktueller Teile. Bereits erschienen (2014): • §§ 531 – 824 (Erbrecht) • §§ 859 – 916 (Vertragsrecht)

Die Herausgeber: Dr. Peter Rummel, em. o. Univ.-Prof. und Dr. Meinhard Lukas, Univ.-Prof. und Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der JKU Linz.

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ZIVILRECHT · ARBEITSRECHT]

Vertragsmuster und Beispiele für Eingaben mit 5. Ergänzungslieferung Herausgeber: Cut ka Der „Schimkowsky“ ist das Standard-Musterbuch für alle Vertragsverfasser. Mehr als 700 Muster zu zivilrechtlichen Themen erleichtern das Verfassen von Verträgen und Eingaben. Vorbemerkungen zu den verschiedenen Abschnitten geben einen Einblick in die Materie. Die einzelnen Muster sind mit erläuternden Anmerkungen versehen.

Neu in der 5. Ergänzungslieferung: • Überarbeitung der Arbeits- und Werkverträge • GesbR-Reformgesetz • Änderungen im Gebührenrecht

Der Herausgeber: HR Dr. Franz Cutka ist Präsident des LG St. Pölten. Die Autoren: Horst Auer, Erfried Bäck, Reinhard Bayer, Bernhard Hainz, Klaus Hoffmann, Gerhard Knechtel, Kurt Lehner, Ewald Maurer, Hans Ernst Pollan, Herbert Rainer, Peter Reindl, Ulla Reisch, Christel Scheibenpf lug, Richard Schimetschek, Peter Schulyok, Alexander Skribe, Peter Strohmayer, Kurt Wagner, Peter Zdesar und Christa Zemanek.

Loseblattwerk in 2 Mappen + CD-ROM inkl. 5. Erg.-Lfg. 2015. EUR 398,– ISBN 978-3-214-15031-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Der SV-Komm mit 135. – 143. Lieferung Herausgeber: Mosler · Müller · Pfeil Das ASVG jetzt vollständig kommentiert! Die Lieferungen 135 – 143 umfassen: • NEU: die grundlegende Kommentierung der bisher noch ausständigen §§ 51 – 58a (Panhölzl und Müller) und §§ 459h, 459i (Födermayr)

• Die Aktualisierungen berücksichtigen ua die Novellen: » Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz – SVAG » Steuerreformgesetz 2015/2016 – StRefG 2015/2016 Das Meldepflicht-Änderungsgesetz tritt mit 1. 1. 2017 in Kraft und ist in den Kommentierungen bereits berücksichtigt!

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, Hon.-Prof., Senatspräsident des VwGH iR Dr. Rudolf Müller, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, alle Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Arbeits- und Sozialrecht) der Universität Salzburg.

Faszikelwerk in 4 Leinenmappen inkl. 143. Lfg 2015. EUR 398,– ISBN 978-3-214-09589-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: sv-komm.manz.at

System des österreichischen Sozialversicherungsrechts mit 28. Ergänzungslieferung Herausgeber: Tomandl Das Kapitel Krankenversicherung wurde von Assoz.-Prof. Dr. Elias Felten vollständig neu überarbeitet! • Neu: Rehabilitationsgeld • Inklusive grenzüberschreitender Bezüge • Aktuelle Judikatur

Des weiteren wurden folgende Kapitel aktualisiert: • 1. Das Versicherungsverhältnis • 2.1. Allgemeiner Teil des Leistungsrechts • 2.3. Das Leistungsrecht der Unfallversicherung • 3. Sozialversicherungsrechtliche Modifikationen des Schadenersatzrechts

Der Herausgeber: Dr. Theodor Tomandl, em. Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist der profilierteste Vertreter der österreichischen Sozialrechtswissenschaft.

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Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 28. Erg.-Lfg. 2015. EUR 258,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-12478-6

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[STRAFRECHT

StGB und ausgewählte Nebengesetze Vorank ündi g n gu

12. Auflage erscheint im Februar 2016. Ca. XVI, 1.160 Seiten. Geb. Ca. EUR 165,– ISBN 978-3-214-02434-5

12. Auf lage Autor: Fabrizy Der verlässlichste Begleiter im Strafrecht – jetzt aktuell! Die 12. Auflage präsentiert in kompakter Form und mit prägnanten Kommentierungen den neuesten Stand des Strafgesetzbuches. Seit der Vorauflage wurde das StGB so stark geändert wie nie zuvor: 193 Novellierungspunkte allein durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2015. Die Neuauflage des handlichen Klassikers hilft Ihnen, rasch wieder den Überblick zu gewinnen!

• Die Rechtslage ist berücksichtigt mit 1. 1. 2016. • Rechtsprechung und Literatur sind eingearbeitet bis September 2015. • Die Schwerpunktanmerkungen in den Nebengesetzen wurden umfassend aktualisiert. • Das umfangreiche Sachregister wurde sorgfältig revidiert. Benutzerfreundlich und praxisnah bietet Ihnen der neue „Fabrizy“ Rechtssicherheit im Gericht und am Schreibtisch.

Der Autor: Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy ist Generalprokurator i.R. und Autor des Kurzkommentars zur Strafprozessordnung sowie Kommentator im Wiener Kommentar zum StGB.

Schriftsätze, Urteile, Rechtsmittel in Strafsachen 7. Auf lage Autor: Nimmervoll

7. Auflage 2015. Ca. XXV, 450 Seiten. Geb. Ca. EUR 98,– ISBN 978-3-214-01114-7

Fehlerfrei und rechtssicher durch jeden Prozess! Die beliebte Mustersammlung bietet seit Jahrzehnten Strafrechts-Praktikern aus dem Bereich der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Rechtsanwaltschaft Hilfestellung bei Schriftsätzen im täglichen Berufsalltag. Die vollständig überarbeitete Neuauflage leistet beruf lichen Einsteigern wertvolle Dienste beim korrekten Formulieren und erfahrenen Praktikern bei der Arbeit an Detailfragen.

Außerdem überzeugt die Neuauflage durch eine gründliche Überarbeitung, Präzisierung und Ergänzung der Muster, um sie den aktuellen Gepflogenheiten im justiziellen Alltag anzupassen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die bereits eingearbeiteten gesetzlichen Neuerungen durch das StRÄG 2015 gelegt.

Der Autor: Dr. Rainer J. Nimmervoll ist Richter am Landesgericht Linz.

Korruption und Amtsmissbrauch DAS Standardwerk zu den §§ 302, 304 bis 311 StGB 8. Auf lage Autoren: Marek · Jerabek Die 8. Auflage gibt in gewohnter Weise einen umfassenden Überblick über Inhalt und Auslegung der wesentlichen Strafbestimmungen gegen Korruption und Verletzung der Amtspflichten. Neu berücksichtigt wurde das Informationsordnungsgesetz, das den besonderen Schutz und die Geheimhaltung von Informationen im Bereich des Nationalrates und des Bundesrates regelt. Komplett überarbeitet präsentiert DAS Standardwerk: 8. Auflage 2015. Ca. VI, 150 Seiten. Br. Ca. EUR 34,– ISBN 978-3-214-03875-5

• die neueste Rechtsprechung des OGH, insb Grundsatzentscheidungen zur Befangenheit, zur Rechtsnatur des Amtsmissbrauchs und zur Abgrenzung Hoheitsversus Privatwirtschaftsverwaltung, • eine Stellungnahme zu aktuellen Fragestellungen bzgl §§ 304 ff StGB, zB die rechtliche Beurteilung der Schulfotovereinbarung, • ganz neue Fallbeispiele mit vielen brisanten Themen aus der Praxis.

Die Autoren: Mag. Eva Marek ist Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Dr. Robert Jerabek ist Mitglied der Rechtsschutzkommission für das BAK, Rechtsschutzbeauftragter im BMJ und war Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur beim OGH.

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WIRTSCHAFTSRECHT]

Wiener Kommentar zum GmbHG mit 81. Lieferung Herausgeber: Straube · Rat ka · Rauter Der Wiener Kommentar zum GmbH-Gesetz erörtert das gesamte GmbHG – mit Experten aus Universität, Notariat und Anwaltschaft! Komplett überarbeitet und aktualisiert wurden nunmehr folgende Bestimmungen: • §§ 49 – 51 (Abänderungen des Gesellschaftsvertrages)

• §§ 54 – 74 (Herabsetzung des Stammkapitals, Stammeinlagen, Nachschüsse) • §§ 121 – 127 (Straf- und Schlussbestimmungen) Mit Berücksichtigung der fortschreitenden Judikatur und Darlegung der aktuellen Meinungsstände.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. i.R. Dr. Manfred Straube war Vorstand des Instituts für Unternehmensund Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka, LL.M., ist Professor am Department für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration der Donau-Universität Krems. Dr. Roman Alexander Rauter ist bei mslegal milchrahm stadlmann rechtsanwälte in Wien tätig und Habilitand am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien.

Faszikelwerk in 3 Leinenmappen inkl. 81. Lfg. 2015. EUR 368,– ISBN 978-3-214-17899-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/gmbhg

HS – Handelsrechtliche Sammlung Band XLI Autor: Ecker t Entscheidungen zu über 20 Gesetzen – auf das Wesentliche zusammengefasst. Der unverzichtbare Arbeitsbehelf für alle mit dem Unternehmensrecht befassten Rechtsanwender steht nun mit mehr als 100 Erkenntnissen des Jahres 2010 zur Verfügung. Diesmal mit besonders interessanten Judikaten des EuGH, OGH und der OLG ua. zum Verlust der Unternehmereigenschaft nach Vertragsabschluss, zur Aktionärshaftung als

Verstoß gegen Grundfreiheiten bzw Themen wie der Einlagenrückgewähr und dem Verhältnis Kartell-/Missbrauchsverbot und Fusionskontrolle. Ein rasches Finden der gesuchten Entscheidung wird durch umfassende Register und ein ausführliches Schlagwortverzeichnis gewährleistet, Fundstellen ermöglichen eine Vertiefung in die Materie.

Der Autor: Univ.-Prof. Mag. Dr. Georg Eckert, Professor für Privates Recht der Wirtschaft an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck und Rechtsanwalt in Wien.

2015. Ca. 400 Seiten. Ln. Ca. EUR 148,– ISBN 978-3-214-05387-1

WAG – Wertpapieraufsichtsgesetz mit 31. Lieferung Herausgeber: Brandl · Saria Alles auf Anfang im Wertpapieraufsichtsrecht Der neue WAG Kommentar von Brandl/Saria erfährt seine 2. Grundlieferung. Laufend wird die umzusetzende Richtinie „MiFID II“ eingearbeitet, die im Wertpapieraufsichtsrecht keinen Stein auf dem anderen lässt. Das versierte Autorenteam, bestehend aus Rechtsanwälten, Mitarbeitern der Finanzmarktaufsicht und Vertretern der Wissenschaft, kommentiert die neuen gesetzlichen Vorgaben besonders unter praxisrelevanten Gesichtspunkten.

Dem Wandel der Materie wird die Erscheinungsform in Faszikeln gerecht, die eine schnelle Adaptierung des Kommentars ermöglicht. Die Lieferungen 16 – 31 enthalten die §§ 1 – 7, 12, 13, 21, 25 – 33, 36, 37, 55 – 57, 62, 63, 67 – 72, 90, 97 – 108. Die Komplettierung erfolgt im Jahr 2016. Faszikelwerk in 2 Leinenmappen inkl. 31. Lfg. 2015. Ca. EUR 219,– ISBN 978-3-214-09182-8 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Die Herausgeber: Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard) ist Partner der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH. Ass.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Saria ist am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien tätig.

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[ W IRTSCH A F TSR ECH T · BAU EN MIET EN WOH N EN

Europäisches Gesellschaftsrecht Autoren: Kalss · Klampfl

2015. VI, 248 Seiten. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-06896-7

Die Sonderausgabe aus Dauses Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts enthält eine systematische Erläuterung des geltenden Europäischen Gesellschaftsrechts. Ziel des Gesellschaftsrechts ist der Gesellschafter- und Gläubigerschutz im Rahmen der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit. Die Richtlinie ist dabei im Sinne einer Mindestharmonisierung das maßgebliche Regelungs- und Gestaltungselement. Diese Kommentierung widmet sich den verschiedenen Regelungsbereichen des Europäischen Gesellschaftsrechts und geht dabei

intensiv auf das bestehende Sekundärrecht, die dazugehörige Rechtsprechung und die einschlägige Literatur ein. Zum Inhalt • Entwicklungslinien und Grundlagen • Mobilität und Strukturmaßnahmen • Informationsmodell • Finanzverfassung • Organisation • Unternehmensgruppe • Rechtsrahmen für die Insolvenz • Europäische Gesellschaftsformen

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss und Mag. Christoph Klampf l, LL. M. sind am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien tätig.

Basiswissen Immobilienfinanzierung Autor: Gramann Dieses Praxishandbuch bietet den idealen Einstieg zum Thema Immobilienfinanzierung. Es gibt einen Überblick über alle wichtigen Inhalte rund um das Thema und die damit verbundenen Fachgebiete. Rechtliche, wirtschaftliche und technische Aspekte werden beleuchtet.

2015. XIV, 92 Seiten. Br. EUR 21,– ISBN 978-3-214-03576-1

Mit vielen • Beispielen, • Tipps und • Abbildungen wird das Wissen übersichtlich und leicht verständlich vermittelt.

Der Autor: Dr. Markus Gramann hat Betriebswirtschaft studiert und 18 Jahre umfangreiche Erfahrung in der Bankenwirtschaft gesammelt. Er war zuletzt verantwortlich für den Auf bau und die Leitung einer Private Banking Unit. Weiters ist er Studiengangsleiter des Lehrganges Immobilienmanagement/makler an der Privatuniversität Seeburg in Salzburg und Dozent für die Kurse Immobilienfinanzierung und Immobilienbewertung.

Wohnungseigentumsrecht Autorin: Lenk Verständlich – leicht lesbar – vollständig! Übersichtlich und gut verständlich dargestellt finden Sie in diesem neuen Rechtstaschenbuch alles Wesentliche über • Abgrenzung Miteigentum –Wohnungseigentum • Begründung und Erwerb von Wohnungseigentum • Partnerschaftswohnungseigentum 2015. Ca. XVI, 140 Seiten. Br. Ca. EUR 28,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 22,40 ISBN 978-3-214-01168-0

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• Änderung von Wohnungseigentumsobjekten • Instandhaltung und Wartung • Eigentümergemeinschaft • Verwalter und Verwaltung • Beendigung des Wohnungseigentums • Erwerberschutzbestimmungen • Vorläufiges Wohnungseigentum des Alleineigentümers • Wohnrechtliches Außerstreitverfahren.

Die Autorin: Dr. Friederike Lenk war viele Jahre Referentin in einem wohnrechtlichen Rechtsmittelsenat, Vortragende in Seminaren und Konsulentin in einer Rechtsanwaltskanzlei. Sie verfasste mehrere wohnrechtliche Fachbücher sowie Artikel in Fachzeitschriften.

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BAU EN MIET EN WOH N EN]

MietSlg – Mietrechtliche Entscheidungen Band LXVI Herausgeber: Pfiel Der klassische Arbeitsbehelf für alle mit miet- und wohnrechtlichen Fragen befassten Rechtsanwender steht auch heuer wieder in gewohnter Qualität zur Verfügung! Band 66 enthält: • Mietrechtliche Judikatur des OGH, VfGH, VwGH und der Unterinstanzen aus dem Jahr 2014

• 901 Leitsätze, neun Entscheidungen im Volltext • Rasche Übersicht durch Zuordnung der Entscheidungen zu den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen • Fundstellenangabe bei bereits veröffentlichten Entscheidungen • Umfangreiche Register

Der Herausgeber: Dr. Franz Pfiel, Hofrat des VwGH. Bearbeitet von: Mag. Manfred Feiel, Hofrat des VwGH, Dr. Ernst Gall, Senatspräsident des VwGH i.R., Mag. Fritz Iby, Richter des OLG Wien, Mag. Julia Kainc, Richterin des LG für ZRS Wien, Mag. Stephanie Kulhanek, Richterin des LG für ZRS Wien.

2015. 684 Seiten. Ln. EUR 214,– ISBN 978-3-214-05730-5

Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht Band I: Rechtssicher planen und Verträge schließen mit 8. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Straube · Aicher Der Weg zur rechtssicheren Planung von Bauvorhaben: Baugenehmigung einholen, Förderungen erhalten, Versicherungen abschließen, Verträge aushandeln u.v.m.!

Die 8. Aktualisierungslieferung aktualisiert die Themen • Architektenvertrag • Generalunternehmer und Subunternehmer • Bau-ARGE • Baugenehmigung • Das Bau-Soll beim Bauvertrag • Funktionaler Bauvertrag

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Manfred P. Straube und Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher arbeiten zusammen mit einem Autorenteam aus der Baubranche, Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft und Richtern.

Loseblattwerk in 1 Mappe + CD-ROM inkl. 8. Akt.-Lfg. 2015. EUR 198,– ISBN 978-3-214-10436-8 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht Band II: Rechtssicher bauen mit 10. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Straube · Aicher Der Weg zum rechtssicheren Bauen: Bauleistung umsichtig abwickeln, Baupreise klug kalkulieren, bei Mehrkosten richtig agieren, Vereinbartes durchsetzen, durch Warnpflicht Schaden abwenden, Haftungsrisiken erkennen u.v.m.!

10. Aktualisierungslieferung mit Überarbeitung der Kapitel • Mängel, Gewährleistung und Schadenersatz • Übernahme • Haftung gegenüber Dritten • Durchsetzung • Vorvertragliche Prüf- und Auf klärungspflicht

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Manfred P. Straube und Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher arbeiten zusammen mit einem Autorenteam aus der Baubranche, Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft und Richtern.

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Loseblattwerk in 1 Mappe + CD-ROM inkl. 10. Akt.-Lfg. 2015. EUR 198,– ISBN 978-3-214-08859-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

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[STUDIUM UND PR A XIS

Bürgerliches Recht Band II: Schuldrecht Allgemeiner Teil / Besonderer Teil, Erbrecht 14. Auf lage Bearbeiter: Welser · Zöchling-Jud Auch Band II des für Juristen aller Fachrichtungen nicht wegzudenkenden Standardwerks zum bürgerlichen Recht ist nun in 14., aktualisierter Auflage erschienen. Band II: • Schuldrecht Allgemeiner Teil • Schuldrecht Besonderer Teil • Erbrecht

14. Auflage 2015. XXXVI, 714 Seiten. Geb. EUR 58,– ISBN 978-3-214-14711-2 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 46,40 ISBN 978-3-214-14713-6

Seit Jahrzehnten das führende Lehrbuch und Nachschlagewerk: • übersichtlich und prägnant, dennoch umfassend • anschauliche Beispiele • ausführliche Hinweise auf Rechtsprechung und Lehre • benutzerfreundliches Register

Bearbeitet von: Univ.-Prof. DDr. hc. Dr. Rudolf Welser leitet die Forschungsstelle für Europäische Rechtsentwicklung und Privatrechtsreform an der Universität Wien. Univ.-Prof. Dr. Brigitta Zöchling-Jud ist ebendort Universitätsprofessorin für bürgerliches Recht.

Lern- und Übungsbuch Arbeitsrecht 5. Auf lage Autor: Reissner Schritt für Schritt führt das Lern- und Übungsbuch zum Arbeitsrecht an das Individualund Kollektivarbeitsrecht heran und bietet eine abwechslungsreiche Mischung aus Lernstoff sowie Fällen und Entscheidungen aus der Praxis: • Übungsfälle helfen bei der praktischen Anwendung des Lernstoffs.

• Höchstgerichtliche Entscheidungen zeigen Problembereiche auf und sorgen für den nötigen Praxisbezug bei der Prüfungsvorbereitung. • Mit Kontrollfragen können das Gelernte und der Lernfortschritt getestet werden!

Der Autor: Dr. Gert-Peter Reissner ist Universitätsprofessor und Leiter des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht, Wohn- und Immobilienrecht und Rechtsinformatik der Universität Innsbruck. 5. Auflage 2015. XX, 528 Seiten. Br. EUR 61,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 48,80 ISBN 978-3-214-00781-2

Rechtsgeschichte Ein Quellenbuch Autor: Schennach Dieses Quellenbuch bietet Studierenden eine begleitende, vertiefte Lektüre im Rahmen der Vorbereitung auf die Fachprüfung Rechtsgeschichte. Inhaltlich wird sowohl die Verfassungs- als auch die Privatrechtsgeschichte sowie in geringerem Ausmaß die Strafrechtsgeschichte berücksichtigt. Die wiedergegebenen Quellen

2015. VI, 180 Seiten. Br. EUR 23,50 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 18,80 ISBN 978-3-214-10320-0

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spiegeln schwerpunktmäßig die historische Entwicklung der österreichischen Rechtsordnung wider. Mit ausgewählten Textbeispielen aus dem weiteren deutschsprachigen Raum sowie besonderer Beachtung der Epoche ab der Mitte des 18. Jahrhunderts!

Der Autor: Univ.-Prof. DDr. Martin P. Schennach MAS lehrt am Institut für Römisches Recht und Rechtsgeschichte der Universität Innsbruck.

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SAC H BUC H · FAC H BUC H]

Vermögen richtig weitergeben 3. Auf lage Autor: Weninger Alles über „Erben und Vererben“ und „Schenken und Spenden“ – unter Berücksichtigung der Steuerreform 2015 und der Erbrechtsreform 2017! Dieses Buch wurde für Personen geschrieben, die entweder Vermögen zu übergeben haben oder in der Warteposition eines Erben stehen. Mit Hilfe dieses Praxishandbuchs wird – bereits auf Basis der aktuellen gesetzlichen Änderungen – ein umfassender Überblick über die facettenreiche Thematik rund ums

Erben geboten, der die Entscheidungsfindung auch anhand von Checklisten und Praxisbeispielen erleichtert. Ergänzt wurde diese dritte, umfassend überarbeitete Auflage durch die Einarbeitung der Steuerreform 2015, der Erbrechtsreform 2017 sowie der EU-Erbrechtsverordnung, durch ein neues Kapitel über die Einsatzmöglichkeit von Stiftungen bei der Vermögensweitergabe sowie durch die grundlegende Neufassung der Kapitel über Auslandsvermögen sowie Spenden und Philanthropie.

3. Auflage 2015. 198 Seiten. Geb. EUR 34,– ISBN 978-3-214-08798-2

Der Autor: Dr. Heinrich Weninger ist als Wirtschaf tsjurist im Bankwesen tätig. Seit mehr als 20 Jahren beschäftigt er sich in leitender Position mit dem Themenkomplex von Vermögensübergabe, Stiftungswesen und Philanthropie und ist Berater sowie Vortragender zu diesen Fachbereichen.

Handbuch Medizinrecht für die Praxis mit 21. Ergänzungslieferung Herausgeber: Aigner ∙ Kletečka ∙ Kletečka-Pulker ∙ Memmer Das Standardwerk zum Medizinrecht! Das Werk bietet alle wichtigen Rechtsgrundlagen des Gesundheitswesens: • Behandlungsverhältnis • Konfliktlösung • Berufsrechte • Organisations- und Unternehmensrecht • Arzneimittel und Medizinprodukte

Neu in der 21. Ergänzungslieferung: • Neues Kapitel „Unterbringung“ • Neues Kapitel „Klinische Forschung“ • Ärztegesetz-Novelle • Strafrechtsänderungsgesetz 2015

Die Herausgeber: Sektionschef Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner, Leiter der Sektion II Recht und gesundheitlicher Verbraucherschutz im BM für Gesundheit. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka, Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Mag. Dr. Maria Kletečka-Pulker, Institut für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien. Ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Memmer, Institut für Römisches Recht der Universität Wien

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 21. Erg.-Lfg. 2015. EUR 198,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 128,– ISBN 978-3-214-09982-4 Online-Version: www.manz.at/medizinrecht

Immobilien richtig weitergeben 3. Auf lage Autoren: Rainer · Stingl Die 3. Auf lage enthält Wissenswertes zur Übertragung von Immobilien unter Lebenden oder von Todes wegen unter Berücksichtigung • des Steuerreformgesetzes 2015/16 und • der Europäischen Erbrechtsverordnung Behandelt werden die Themen • Testament, Erbvertrag und Vermächtnis, • gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht, • Erbvertrag, gemeinsames Wohnungseigentum,

• Grunderwerbsteuer und Schenkungsmeldung, • steuerliche Begünstigungen im Familienverband, • unentgeltliche Übertragung und Einkommensteuer, • steuerliche Fragen bei Unternehmensnachfolge.

Die Autoren: Dr. Herbert Rainer ist Rechtsanwalt in Wien und häufig mit Immobilienangelegenheiten befasst. Ing. Mag. Walter Stingl ist Steuerberater und Immobilientreuhänder in Wien.

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Auch als E-Book erhältlich!

3. Auflage 2015. 192 Seiten. Br. EUR 19,80 ISBN 978-3-214-08878-1 E-Book: EUR 16,99 ISBN pdf: 978-3-214-08879-8 ISBN ePUB 978-3-214-08880-4

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RECHTSAKADEMIE MANZ

Spezialtagung IMMOBILIENBESTEUERUNG NEU Zeitsparendes Wissens-Update Donnerstag, 10. Dezember 2015, 9.00 – 17.00 Uhr Hotel de France In Kooperation mit Schottenring 3, 1010 Wien

RECHTSAKADEMIE MANZ

Jahrestagung VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT NEU Die Praxis wie sie lebt – zwei Jahre nach der Einführung! Donnerstag, 21. Jänner 2016, 9.00 – 16.00 Uhr Courtyard by Marriott Wien Trabrennstraße 4, 1020 Wien

Jetzt anmelden! www.manz.at/rechtsakademie


EMPFEHLENSWERTES · TERMINE]

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Die innovative Gesellschaft Wie Fortschritt gelingt und warum grenzenloser Freihandel die Wirtschaft bremst Autoren: Joseph E. Stiglitz · Bruce C. Greenwald Das weltweite Wirtschaftswachstum stagniert. Was lässt sich dagegen tun? Neue Exportmärkte durch mehr Freihandel schaffen? Ganz falsch! Wachstum entsteht vor allem durch Innovation, zeigen die Autoren. Und Innovation gedeiht am besten an geschützten Orten, wo Raum ist für ständiges Dazulernen. Hohe soziale und

ökologische Standards können Industriestaaten zu so einem Ort machen. Entwicklungsländer brauchen sogar noch mehr Schutz: Zölle bieten ihnen die Chance, ihre Ökonomie überhaupt erst aufzubauen. Damit Fortschritt gelingt, müssen wir deshalb statt neuer Freihandelsabkommen eine innovative Gesellschaft möglich machen!

Econ. 2015. 608 Seiten. Geb. EUR 28,80 ISBN 978-3-430-20198-8

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Veranstaltungen in Kürze 25.11.2015 Mittwoch

MANZ Women Netzwerktreffen 2015 Autos und Schmuck Ort: DENZEL Kundencenter BMW – MINI, Erdbergstraße 189 –193, 1030 Wien Anmeldung: netzwerk@manz.at Veranstalter: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Bei Interesse an den MANZ Veranstaltungen informieren Sie sich bitte auf www.manz.at/veranstaltungen

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[EMPFEHLENSWERTES

Für Sie gelesen Grünanger · Goricnik Arbeitnehmer-Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle 2014. LVI, 272 Seiten. Geb. EUR 54,– ISBN 978-3-214-02068-2 „Da sich, soweit für den Rezensenten überblickbar, mit konkreten Praxisfragen des Arbeitnehmer-Datenschutzes und der Mitarbeiterkontrolle in der Literatur noch niemand befasst hat, ist vorliegendes Werk eine für den Arbeitsrechtler erfreuliche Neuerung.“ (Jakob Hütthaler-Brandauer, AnwBl 3/2015)

„Aufgrund der Qualität und Tiefe der Ausführungen auch im Hinblick auf andere einschlägige Praxis-Darstellungen sowie der interessanten Fortentwicklungsansätze in einem recht neuen Rechtsgebiet darf das Werk in keiner juristischen Bibliothek fehlen.“ (Wolfgang Brodil, ZAS 1/2015)

„…wohl nicht nur für den Personalisten und Arbeitsrechtler [ein] interessantes juristisches Werk, zu dem beiden Autoren zu gratulieren ist.“ (Helmut Ziehensack, ÖJZ 8/2015)

Schon bestellt? Bauernfeind · Fuhrmann · Pirker · Verweijen Vorsorgewohnungen 3. Auflage 2015. XII, 118 Seiten. Br. EUR 28,– ISBN 978-3-214-11241-7 Wie man den Kauf einer Vorsorgewohnung bestens vorbereitet und reibungslos abwickelt, beschreibt dieses Buch – bereits unter Berücksichtigung der geplanten Änderungen der Steuerreform 2016! • Das Konzept der Vorsorgewohnung: Überblick • Der Weg zur Vorsorgewohnung: Auswahl der Immobilie – Koordination der rechtlichen, steuerlichen und vertraglichen Konzeption – Finanzierung – Bauüberwachung – Vermietung und Verwaltung der Vorsorgewohnung • Rechtliche Aspekte: Grundbuch – Makler – Wohnungseigentum – Wohnungskauf – Vermietung/Verwaltung • Steuerliche Behandlung der Vorsorgewohnung: Einkommensteuer – Umsatzsteuer – Veräußerung/Verschenken der Vorsorgewohnung – Übertragung von Todes wegen

Putz Landwirtschaftlicher Hofjurist 8. Auflage 2015. 332 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-18811-5

Auch als E-Book erhältlich!

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Auch die 8. Auflage beantwortet die häufigsten Rechtsfragen, die sich im Leben einer bäuerlichen Familie stellen – verständlich und mit Beispielen untermauert. Neu in der 8. Auflage: • Berücksichtigung des Erbrechts-Änderungsgesetzes • Neuerungen im Strafgesetzbuch • Verbot von Wetten, Wasserpfeifen, E-Shishas und E-Zigaretten in diversen Jugendschutzgesetzen

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Deixler-Hübner · Schauer (Hrsg) EuErbVO – Kommentar zur EU-Erbrechtsverordnung 2015. XXVI, 738 Seiten. Ln. EUR 148,– ISBN 978-3-214-07515-6 Das Internationale Erbrecht wurde durch die EU-Erbrechtsverordnung zum 17. 8. 2015 völlig neu geregelt, vor allem in Bezug auf • Internationale Zuständigkeit und • Rechtswahl anwendbares Recht in Erbsachen • Anerkennung gemeinschaftlicher • Anwendbares Recht Testamente/Erbverträge • Anerkennung und Vollstreckung • Formfragen • Europäisches Nachlasszeugnis

Fucik · Klauser · Kloiber ZPO – Österreichisches und Europäisches Zivilprozessrecht 12. Auflage 2015. XXVIII, 1022 Seiten. Geb. EUR 79,– ISBN 978-3-214-12853-1 Der Taschenkommentar enthält auf aktuellstem Stand: • EGJN, JN • EGZPO, ZPO • Europäisches Zivilprozessrecht (EuGVVO neu, mit Hinweisen auf die alte Fassung und das LGVÜ 2007, EuBagatellVO, EuMahnVO, EuFamVO, EuUVO, EuErbVO, EuZVO, EuBeweisVO, HGÜ – teilweise in Auszügen) Konzentriert auf das Wesentliche: Präzise und fachkundig kommentiert, mit den aktuellsten und wichtigsten Entscheidungen und Verweisen auf die RIS-Justiz-Rechtssätze.

E. Keinert Schenkung auf den Todesfall 2015. XXX, 296 Seiten. Br. EUR 64,– ISBN 978-3-214-15091-4 Als rechtsdogmatische Abhandlung an der Schnittstelle von Schuldrecht und Erbrecht erörtert diese Monographie umfassend und vertieft Rechtsnatur, sämtliche Gültigkeitsvoraussetzungen sowie einschlägige Folgeprobleme und zahlreiche Streit- und Spezialfragen in Theorie und Praxis. Die Untersuchung bietet nicht nur eine komplette Schau der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur, sondern auch Lösungen; das gilt in besonderem Maß für die in der Praxis überaus heiklen Bedingungen und anderen Nebenabreden zu Todesfallsschenkungen. Berücksichtigt werden auch bereits die Auswirkungen des ErbRÄG 2015 auf Wesen und Gültigkeitsvoraussetzungen der Schenkung auf den Todesfall.

Rabl · Zöchling-Jud (Hrsg) Das neue Erbrecht 2015. XX, 204 Seiten. Br. EUR 44,– ISBN 978-3-214-08312-0 Das ErbRÄG 2015 stellt die größte Reform des ABGB seit 1811 dar, es tritt mit 1. 1. 2017 in Kraft. Im ersten Buch mit Fachbeiträgen zum neuen Erbrecht werden die wichtigsten Neuerungen und Reformpunkte vorgestellt und einer ersten Analyse unterzogen. Mit Beiträgen von Peter Bydlinski, Susanne Ferrari, Constanze Fischer-Czermak, Andreas Kletečka, Christian Rabl, Christiane Wendehorst, Wolfgang Zankl, Brigitta Zöchling-Jud

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Dokalik UrhG – Urheberrechtsgesetz 2. Auflage 2015. XX, 202 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-04078-9 Kern der Novelle ist die neue Speichermedienabgabe. Die Rechteweitergabe im Filmurheberrecht wurde modifiziert und viele weitere Änderungen vorgenommen, die eine Neuauflage dieser Ausgabe erforderlich machten. Diese enthält: • den Gesetzestext des UrhG sowie des VerwGesG 2006 auf dem Stand 1. Oktober 2015 • eine strukturierte Bearbeitung der ErläutRV • fachliche Anmerkungen des zuständigen Legisten aus dem BMJ • sowie eingehende Erläuterungen zur Urheberrechts-Novelle 2015 Alle Änderungen der Novellen 2014 und 2015 sind grau hervorgehoben!

Elhenický (Hrsg) Körperschaften öffentlichen Rechts 2015. XXIV, 290 Seiten. Br. EUR 68,– ISBN 978-3-214-03253-1 • Finanzielle und haushaltsrechtliche Fragen • Besteuerung von KöR: Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Kommunalsteuer etc • Wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden • Organisationsrecht von Sozialversicherungsträgern • Ausgewählte Fragen zu sonstigen KöR sowie • verfassungsrechtliche Grundlagen. Ideal geeignet für Bund, Länder, Gemeinden, Kammern, SV-Träger, Verbände und sonstige KöR sowie rechtliche und steuerliche Berater derselben.

Steiner · Webernig Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 2015. XVI, 122 Seiten. Br. EUR 29,– ISBN 978-3-214-03909-7 Verständlich aufbereitet finden Sie in diesem Praxishandbuch alle Eckpunkte des RÄG 2014: Was ändert sich bei Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Gliederungsvorschriften, Anhang und Lagebericht und Konzernabschluss. Übersichten und zahlreiche vergleichende Beispiele zur „alten“ und „neuen“ Rechtslage sichern Ihnen den schnellen Überblick. Die komprimierte Darstellung liefert rasche Antworten betreffend die Auswirkungen auf den Jahresabschluss und die einzelnen Bilanzposten. Verpflichtend anzuwenden seit 20. 7. 2015 für Geschäftsjahre, die nach dem 31. 12. 2015 beginnen!

Blocher · Gelter · Pucher (Hrsg) Festschrift Christian Nowotny 2015. XVIII, 816 Seiten. Ln. EUR 158,– ISBN 978-3-214-03497-9 Mehr als 40 Autoren haben sich unter der Herausgeberschaft von Walter Blocher, Martin Gelter und Michael Pucher zusammengefunden, um o. Univ. Prof. Dr. Christian Nowotny zu seinem 65. Geburtstag zu gratulieren. Die Autorenliste liest sich wie das Who’s who des Gesellschafts- und Unternehmensrechts. Die Themen spannen sich vom allgemeinen Zivil- und Unternehmensrecht über Rechnungslegung bis zum Immaterialgüter- und Kapitalmarktrecht – ein bunter Strauß für den renommierten Jubilar!

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Marschner · Stefaner (Hrsg) Steuerreform 2015/2016 2015. XXII, 198 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-04704-7 Die laut Bundesregierung größte Steuerreform der 2. Republik bringt eine Vielzahl an Änderungen in allen relevanten Steuergesetzen. Dieses Praxishandbuch stellt sämtliche Neuerungen systematisch dar und behandelt schwerpunktmäßig die „Filetstücke“ der Reform, ua: • Die neuen Tarife sowie weitere Änderungen im Lohnsteuer- und SV-Recht • Kapitalvermögensbesteuerung und Gewinnausschüttungen (Einlagenrückzahlungen) • Änderungen bei der Grunderwerbsteuer • Finanzstrafrechtliche Änderungen

Krickl · Jerabek · Rittsteuer Umgründungen in Fallbeispielen 2015. XX, 252 Seiten. Br. EUR 58,– ISBN 978-3-214-09192-7 Ob die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH oder eine Verschmelzung über nationale Grenzen hinweg – die Anwendungsbereiche einer Umgründung sind mannigfaltig. Gegliedert nach den einzelnen Umgründungstypen, hilft Ihnen dieses Werk, mit Praxishinweisen und Beispielen Fallen zu vermeiden und alle formalen Erfordernisse einzuhalten. Mit • verständlichen Erläuterungen zu jedem Umgründungstatbestand • 100 Sachverhalten samt 100 Lösungen aus der Beratungspraxis • der Erfassung zahlreicher nationaler und vor allem internationaler Umgründungskonstellationen.

Gölles Konstruktiver und funktionaler Bauvertrag 2015. VIII, 116 Seiten. Br. EUR 26,– ISBN 978-3-214-02218-1 Als Grundlage für Bauverträge wird häufig die ÖNORM B 2110 verwendet – mit oft weitgehenden Änderungen durch den Auftraggeber im jeweils konkreten Vertrag. Dabei wird gerne übersehen, dass die ÖNORM B 2110 zwar den „konstruktiven Bauvertrag“ abbildet, nicht aber den „funktionalen Bauvertrag“. Daneben sind auch noch Regelungen außerhalb der ÖNORM B 2110 bedeutsam: • Regelungen aus dem ABGB sowie • allgemein gültige Grundsatzregelungen, die in der ÖNORM A 2050 bzw im BVergG dargestellt sind, aber über die Vergabephase hinaus in die Vertragsabwicklung fortwirken.

Oberndorfer · Haring (Hrsg) Organisation und Kostencontrolling von Bauprojekten 2. Auflage 2015. XVIII, 382 Seiten. Br. EUR 86,– ISBN 978-3-214-13092-3 Um ein Projektziel unter Einhaltung der Plankosten und der Termine zu erreichen, muss der Bauherr/Investor wissen, • welche Aufgaben seinerseits zu erfüllen sind, • welche davon an Dritte (auch Planer und Unternehmer) übertragen werden können, • welche davon im Regelfall so genannte nicht delegierbare Bauherrenfunktionen sind, • welche Kosten er berücksichtigen muss und wie er diese korrekt budgetiert und einhält, • wie er dabei Risiken erkennen und bewältigen kann. In diesem Praxishandbuch erläutern Praktiker, teils mit wissenschaftlichem Hintergrund, die dafür entscheidenden Fragen.

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Perner · Spitzer · Kodek (Hrsg) Österreich-Casebook Bürgerliches Recht 2015. XII, 678 Seiten. Br. EUR 61,– ISBN 978-3-214-13166-1 Paket mit Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerl. Recht, 4. Aufl. 2015. EUR 108,80 ISBN 978-3-214-13167-8 Das neue Casebook zum bürgerlichen Recht mit dem didaktisch innovativen Konzept: Teil I – Falllösungstechnik: das unerlässliche Rüstzeug für die Prüfung Teil II – Musterfälle: das bürgerliche Recht anhand von OGH-Entscheidungen erfassen Teil III – Diplomprüfungsfälle: mit Musterlösungen zum Lernerfolg Mit Fällen aller Fakultäten: Graz, Innsbruck, Linz, Salzburg, Wien, WU Wien. Mit der Expertise von fast 40 Autorinnen und Autoren.

Klamert EU-Recht 2015. XLII, 410 Seiten. Geb. EUR 53,50 ISBN 978-3-214-03461-0 Lesbar im Stil und pragmatisch in der Schwerpunktsetzung – diesem Ziel hat sich das neue Lehrbuch zum Europarecht verschrieben. Im Buch werden die prüfungsrelevanten Bereiche des Europarechts samt ausführlichen weiterführenden Literatur- und Judikaturhinweisen strukturiert dargestellt – mit den wichtigsten Entscheidungen des EuGH und Vertragsbestimmungen im Originaltext! Kurze Einleitungen und Übersichten zu Beginn jedes Kapitels gestalten den Stoff übersichtlich, abschließende Zusammenfassungen schärfen den Blick für das Wesentliche. Auf komplexe politische und wirtschaftliche Zusammenhänge wird ausführlich eingegangen.

Roth Zivilprozessrecht 2. Auflage 2015. XXVI, 282 Seiten. Br. EUR 41,– ISBN 978-3-214-08464-6 Dieses neue Studienbuch bietet einen soliden Einblick in das gesamte Erkenntnisverfahren: • das österreichische Zivilprozessrecht sowie • das europäische Zivilprozessrecht. • Außerdem: Darstellung eines Zivilverfahrens durch drei Instanzen! Studierenden und BerufsanwärtInnen wird mit dieser leicht verständlichen Darstellung ein fundiertes Grundwissen vermittelt, das durch zahlreiche Beispiele veranschaulicht wird und durch Literaturhinweise vertieft werden kann. Besonderer Wert wird auf Querverbindungen zum bürgerlichen Recht und zum Unternehmensrecht gelegt.

Andrews · Landbrecht Schiedsverfahren und Mediation in England 2015. XXXVI, 226 Seiten. Br. EUR 95,– ISBN 978-3-214-12074-0 Als Teil einer Common-law-Rechtsordnung stellt das englische Schieds- und Mediationsrecht für die civil lawyer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz eine besondere Herausforderung dar. Nicht nur eine isolierte inhaltliche Auseinandersetzung mit den englischen Regelungen tut not, sondern insbesondere eine Konfrontation mit den andersgearteten Denkmustern, welche einem civil lawyer meist nicht geläufig sind. Diese Publikation kombiniert die Fachkenntnisse eines englischen common lawyer mit der Erfahrung eines ursprünglich reinen civil lawyer, der selbst die Besonderheiten der englischen Rechtsordnung meistern musste.

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Normalkostentarif II. Klagen, die im Mahnverfahren zu erledigen sind, nach Tarifpost 3 b) Im elektronischen Rechtsverkehr über Euro bis Euro

1 2 3 4 5 6 7 8 8a

N

TAS EU: CH KOS ENTA TEN RIF LOS

Klage ................................................... Einheitssatz ......................................... Erhöhungsbetrag (§ 23a RATG) .......... Verdienstsumme ................................. Pauschalgebühr .................................. Normalkosten (ohne USt.)................ 20 % USt. ............................................ Normalkosten mit USt. ..................... bei 1 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................ 8b bei 2 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................ 8c bei 3 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................

0 40

40 70

70 110

110 150

150 180

180 300

26,00 31,20 3,60 60,80 22,00 82,80 12,16 94,96 104,02 13,30 24,20 108,56 13,88 25,30 113,09 14,45 26,40

39,00 46,80 3,60 89,40 22,00 111,40 17,88 129,28 141,78 19,60 24,20 148,02 20,45 25,30 154,27 21,31 26,40

51,80 62,16 3,60 117,56 22,00 139,56 23,51 163,07 178,95 25,79 24,20 186,88 26,93 25,30 194,82 28,07 26,40

57,10 68,52 3,60 129,22 22,00 151,22 25,84 177,06 194,34 28,36 24,20 202,98 29,61 25,30 211,61 30,87 26,40

57,10 68,52 3,60 129,22 43,00 172,22 25,84 198,06 217,44 28,36 47,30 227,18 29,61 49,50 236,81 30,87 51,60

64,70 77,64 3,60 145,94 43,00 188,94 29,19 218,13 239,51 32,03 47,30 250,25 33,46 49,50 260,89 34,88 51,60

7.270 10.170

10.170 11.620

11.620 13.070

13.070 14.520

über Euro bis Euro

5.450 7.000

7.000 7.270

Klage ................................................... Einheitssatz ......................................... Erhöhungsbetrag (§ 23a RATG) .......... Verdienstsumme ................................. Pauschalgebühr .................................. Normalkosten (ohne USt.)................ 20 % USt. ............................................ Normalkosten mit USt. ..................... bei 1 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................ 8b bei 2 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................ 8c bei 3 Streitgenossen ........................... davon 20 % USt................................... davon Pauschalgebühr........................

193,50 232,20 3,60 429,30 299,00 728,30 85,86 814,16 895,14 94,37 328,90 935,69 98,63 343,90 976,13 102,89 358,80

193,50 232,20 3,60 429,30 707,00 1.136,30 85,86 1.222,16 1.343,94 94,37 777,70 1.404,89 98,63 813,10 1.465,73 102,89 848,40

über Euro bis Euro

27.570 29.020

29.020 30.470

1 2 3 4 5 6 7 8 8a

257,80 283,80 309,36 283,80 3,60 3,60 570,76 571,20 707,00 707,00 1.277,76 1.278,20 114,15 114,24 1.391,91 1.392,44 1.530,67 1.531,25 125,50 125,59 777,70 777,70 1.600,10 1.600,71 131,17 131,27 813,10 813,10 1.669,43 1.670,06 136,84 136,94 848,40 848,40 30.470 31.920

2

31.920 33.370

309,80 335,80 309,80 335,80 3,60 3,60 623,20 675,20 707,00 707,00 1.330,20 1.382,20 124,64 135,04 1.454,84 1.517,24 1.599,89 1.668,53 137,03 148,47 777,70 777,70 1.672,47 1.744,23 143,23 155,19 813,10 813,10 1.744,94 1.819,82 149,42 161,90 848,40 848,40 3 33.370 34.820

1 1 1

1

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34.820 35.000

S TREIT W

RATG

0

R E C H T S A N WAL WA LTS LT S TA TA R I F G E595,80 TAR S E T Z ( R AT AT621,80 G) Klage ................................................... 647,80 673,80 699,80 725,80 Bei einem725,80 Streitwert von über 36 340 EURO bis einschließlich 363 360 EURO Einheitssatz ......................................... 621,80 647,80 673,80 699,80 Die Verdienstsumme versteht sich für595,80 die erste Stunde. überdies vom Mehrbetrag über 36 340 EURO: Jede weitere Stunde: Bis € 10.170 60 %, darüber 50 %. Rundung auf volle Cent. Erhöhungsbetrag (§ 23a RATG) .......... 3,60 3,60 3,60 3,60 3,60 3,60 Streitwert TP2 TP3 A TP3 B TP3 C Verdienstsumme ................................. 1.195,20 1.247,20 1.299,20 1.351,20 1.403,20 1.455,20 TP1 1 36.340 81,80 368,60 725,80 907,30 1.088,60 S Pauschalgebühr .................................. 707,00 707,00 707,00 707,00 707,00 707,00 1 % + vom Mehrbetrag 0,01 0,05 % 0,1 % 0,125 % 0,15% NormalkostenStreitwert (ohne USt.)................ 1.902,20 1.954,20 TP3 2.006,20TP32.058,20 2.110,20 2.162,20 2 TP1 TP2 TP3 20 % USt. ............................................ 239,04 249,44 259,84 270,24 280,64 291,04 60 EURO A B C Normalkosten mit USt. ..................... 2.141,24 2.203,64 2.266,04 2.328,44 2.390,84 2.453,24 Bei einem Streitwert von über 363 360 EURO überdies vom Mehrbetrag über 3,10 13,30 bei 1 Streitgenossen40........................... 2.354,93 26,00 2.423,5732,50 2.492,2139,002.560,85 2.629,49 363 3602.698,13 EURO, das sind von 70 4,30 19,70 39,00 48,60 58,40 davon 20 % USt................................... 262,87 51,80274,3164,70285,7577,70 297,19 308,63 320,07 110 5,50 26,00 Streitwert TP1 TP2 TP3 A TP3 B TP3 C 180 6,20 28,70 davon Pauschalgebühr........................ 777,70 57,10 777,7071,40 777,7085,50 777,70 777,70 363.360 777,70 104,60 493,50 977,60 1.221,60 1.465,40 360 6,70 32,50 64,70 80,80 96,80 + vom Mehrbetrag 0,005 % 0,025 % 0,05 % 0,0625 % 0,075 % 8b bei 2 Streitgenossen ........................... 2.461,83 77,70 2.533,5996,80 2.605,35 730 8,20 39,00 116,102.677,11 2.748,87 2.820,63 jedoch nie mehr als 232,20 1.159,30 15.454,20 19 317,80 23 181,30 1090 10,90 51,80 103,40 129,20 154,90 davon 20 % USt 1.820 274 79 286 75 298 71 310 67 322 63 334 59 11,90 58,40 116,10 145,10 174,30 1 2 3 4 5 6 7 8 8a

Der Juristenkalender 2016 – jetzt mit kostenlosem Taschentarif!

3.630 5.450 7.270 10.170 11.620 13.070 14.520 15.970 17.420 18.870 20.320 21.770 23.220 24.670 26.120 27.570 29.020 30.470 31.920 33.370 34.820 36.340

13,30 15,90 19,70 26,00 29,10 32,20 35,30 38,40 41,50 44,60 47,70 50,80 53,90 57,00 60,10 63,20 66,30 69,40 72,50 75,60 78,70 81,80

64,70 77,70 96,80 129,20 142,50 155,80 169,10 182,40 195,70 209,00 222,30 235,60 248,90 262,20 275,50 288,80 302,10 315,40 328,70 342,00 355,30 368,60

129,20 154,90 193,50 257,80 283,80 309,80 335,80 361,80 387,80 413,80 439,80 465,80 491,80 517,80 543,80 569,80 595,80 621,80 647,80 673,80 699,80 725,80

161,30 193,50 241,70 322,30 354,80 387,30 419,80 452,30 484,80 517,30 549,80 582,30 614,80 647,30 679,80 712,30 744,80 777,30 809,80 842,30 874,80 907,30

193,50 232,20 290,10 386,60 425,60 464,60 503,60 542,60 581,60 620,60 659,60 698,60 737,60 776,60 815,60 854,60 893,60 932,60 971,60 1.010,60 1.049,60 1.088,60

ANWENDUN TP1: TP2: TP3 A: TP3 B: TP3 C:

OS T 1 BIS 3:

kurze Schriftsätze und Anträge, Kostenbestimmungen einfache Klagen und Schriftsätze Klagen, einleitende und vorbereitende Schriftsätze Berufungen und Rekurse Revisionen, Revisionsbeantwortungen und Rekurse

Zivilverfahren TP 5, 6, 7 TP 5: Briefe kurz, kurze telefon. Mitteilungen TP 6: Briefe lang TP 7: Kommissionen, Gehilfen bzw. RA oder RAA TP 8:

Konferenzen, Telefonate

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