RECHTaktuell Oktober 2017

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[RECHTAKTUELL

Oktober 2017

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren im Zeremoniensaal der Wiener Hofburg OK T OBE R 2 017]

Porträt des Monats Ewald Maurer

Buchpräsentation „Leitfaden Zivilverfahren“


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DJA – Der Jahresabschluss

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EINBLICK]

© Foto Donner

© studiohuger.at

MANZ Teamwork

KATHARINA AUBÖCK

PETER BYDLINSKI

Lektorin MANZ

Universität Graz

Eine Jubiläumsausgabe – wie es die 10. Auflage der „Grundzüge des Privatrechts“ ist – bietet einen schönen Anlass, um die langjährige Zusammenarbeit mit einem Autor Revue passieren zu lassen. Wobei: Das Attribut „langjährig“ ist an dieser Stelle wohl höchst untertrieben, besteht doch die „Beziehung“ zwischen dem Grazer Universitätsprofessor und dem Verlag bereits seit 1986. Und so stimmt es mich sehr froh, dass ich zumindest die letzten Jahre über ein Teil diverser Projekte mit Herrn Prof. Bydlinski sein durfte – unsere gemeinsame Arbeit, beispielsweise an den vergangenen zwei Auflagen der „Grundzüge“, war dabei stets von einem konstruktiven Gesprächsklima und netten Begegnungen geprägt; nicht zuletzt muss auch erwähnt werden, dass Prof. Bydlinski vorbildlich hinsichtlich seiner Termintreue und Erreichbarkeit ist. Selten wartet man auf eine Antwort länger als ein paar Stunden; genau diese Tatsache macht die Projekte sehr dynamisch und flexibel! Der 10. Auflage und allen Folgeauflagen wünsche ich eine gute Aufnahme durch die Leserschaft und Herrn Prof. Bydlinski weiterhin viel Freude am Schreiben und Lehren.

Aus meiner Sicht hat die seit 1986, also über 30 Jahre währende Zusammenarbeit mit dem Verlag MANZ und dessen Lektorinnen immer gut funktioniert. (Und wenn gelegentlich Kleinigkeiten nicht perfekt geklappt haben sollten, so habe ich das rasch wieder vergessen.) Das erfolgreiche Teamwork zeigt sich auch an folgender Zahl: Unter Mitberücksichtigung aller Neuauflagen wurden bis heute vom Verlag 29 Bücher betreut, die von mir allein oder gemeinsam mit einer zweiten Person geschrieben (und in einem Fall herausgegeben) wurden! Bei allen Werken konnte ich die volle Unterstützung der jeweiligen Betreuerin genießen. So auch zuletzt: Frau Mag.a Auböck hat mir bereits am Tag nach ihrem Erscheinen eine MANZ-Publikation zum neuen Erwachsenenschutzrecht per Eilpost zukommen lassen, damit ich für meine 10. Grundzüge-Auflage up to date bin. Besonders in Erinnerung geblieben sind mir auch die netten Einladungen zu „Geschäftsessen“ in Wien oder Graz, die den persönlichen Kontakt intensivierten. Auf die mir bereits mündlich vorangekündigte Einladung zu einem Jubiläumsessen, um die 10. Auflage der Grundzüge zu feiern (und die 11. zu planen?), freue ich mich schon sehr!

Grundzüge des Privatrechts für Ausbildung und Praxis

10. Auflage 2017. XLIV, 468 Seiten. Br. EUR 49,– ISBN 978-3-214-14920-8 Beiheft: VI, 174 Seiten. Br. EUR 24,80 ISBN 978-3-214-14921-5 Grundzüge und Beiheft im Paket EUR 64,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 51,20 ISBN 978-3-214-14919-2

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Artmann · Rüffler, Gesellschaftsrecht ......................................... 29 Blass · Brustbauer · Hauer · Herzog · Kadi · Kainz · Königshofer · Koßdorff · Mahmood · Muchna · Natterer · Stuller, LMR......... 23 Brandstätter N., Verjährung und Schaden .................................. 26 Brodil (Hrsg), Gestaltungsräume und neue Grenzen im Arbeitsrecht ......................................................................... 28 Dokalik, Gerichtsgebühren .......................................................... 26 Dokalik, Gerichtsgebühren 2017 ................................................. 34 Doralt W., Steuerrecht 2017/18 ................................................... 33 Dreher · Lübbig · Wolf-Posch, Praxis des EU-Beihilferechts in Österreich ................................................................................ 35 Eisenberger I. · Lachmayer · Eisenberger G. (Hrsg), Autonomes Fahren und Recht ....................................................... 23 Fabrizy, StPO und wichtige Nebengesetze .................................... 34 Fenyves, VersE ............................................................................ 34 Götz · Münster, Die österreichischen Schulgesetze ...................... 24 Grabenwarter · Graf · Ritschl (Hrsg), Neuerungen im europäischen Datenschutzrecht für Unternehmen ......................... 23 Grubmann, VersVG ....................................................................... 6 Hinterhofer · Oshidari, System des österreichischen Strafverfahrens ............................................................................. 35 Höpfel · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB .................... 25 Jabloner (Hrsg), Festschrift – 150 Jahre Wiener Juristische Gesellschaft ................................................................................. 22 Jabornegg · Resch · Födermayr (Hrsg), Arbeitsrecht ................. 33 Jaeger · Stöger (Hrsg), EUV – AEUV ........................................... 22 JAP – Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung .................... 10 Jesionek · Edwards · Schmitzberger, Das österreichische Jugendgerichtsgesetz ................................................................... 25 JUKA 2018 – Taschentarif ........................................................... 30 Kienapfel · Schmoller, Strafrecht Besonderer Teil II ....................... 8 Kodek (Hrsg), Untreue NEU......................................................... 35 Kucsko · Handig (Hrsg), urheber.recht ....................................... 34 Lindinger, Das neue Pauschalreisegesetz ..................................... 25 Linhart, Wörterbuch Recht, Englisch/Deutsch, Deutsch/Englisch ... 30 Matzka · Zeder · Rüdisser, SMG................................................... 7 Mayr, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht ................................................................................. 27

Österreichischer Städtebund (Hrsg), Prüfung von Gebühren ..... 24 Paliege-Barfuß, GewO................................................................ 22 Pfeil (Hrsg), Der AlV-Komm ......................................................... 28 Probst, Grundeinlöse und Enteignung.......................................... 26 Rechberger · Simotta, Zivilprozessrecht...................................... 29 Resch, Sozialrecht ....................................................................... 33 Sagmeister · Komenda · Madl · Höcher, Strafrecht in Fällen & Lösungen ..................................................................................... 29 Schäffer, Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze ... 24 Schumacher · Köllensperger · Trenker, EuKoPfVO ....................... 5 Sternthal, Mein Recht, dein Recht ................................................. 9 Stranzinger · Kuhn · Kovacs · Hofer, Non-Profit-Organisationen .. 27 Straube · Ratka · Rauter (Hrsg), Wiener Kommentar zum UGB .. 27 Sydow (Hrsg), Europäische Datenschutzgrundverordnung ........... 35 Tutschek, Irrtums- und Listanfechtung im Arbeitsrecht ................. 33 Weiß (Hrsg), Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen .......... 28

rdb.at – wo MANZ findet Zivny, Kapitalmarktgesetz online.................................................. 20 Weilinger (Hrsg) , Verbraucherzahlungskontogesetz online ......... 21

MANZ INTERN MANZ Einblick ............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Ewald Maurer................................................. 11 Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren ............................ 12 – 15 MANZ im Gespräch mit Markus Hartung und Sophie Martinetz ..... 16 Buchpräsentation Leitfaden Zivilrecht ........................................... 17 Spezialtagung Beitragsrecht: Sozialversicherung aktuell ................ 18 Wir gratulieren … ........................................................................ 18 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung.................................. 31 Für Sie gelesen ............................................................................. 31 MANZ Rechtsakademie Termine.................................................... 32 Runde Geburtstage im Oktober..................................................... 32

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1010 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1010 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin), Peter Guggenberger (Geschäftsführer) und Mag. Heinz Korntner (Verlagsleiter). Chefredaktion: Mag. Heinz Korntner.

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Objektleitung: Mag.a Sybille Ott (Leitung Werbung & Veranstaltungen). Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Stand: Oktober 2017.

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TOPTITEL DES MONATS]

Der umfassende Kommentar zur EU-Kontenpfändung! Art 4

EuKoPfVO

Schumacher

4. Trusts

Die neue Rechtslage!

26 Ein Trust ist eine organisierte Vermögensmasse, die nach außen hin als Einheit auftritt.36 Der

Trust ist dadurch gekennzeichnet, dass jemand (der trustee) in seinem Eigentum stehendes Vermögen (das trust property) zugunsten einer anderen Person (des beneficiary) verwaltet.37 Der Trust kann in verschiedensten Formen und Varianten vorkommen: Seine Entstehung kann auf Erklärungen von Privatpersonen, auf Gesetz und Richterspruch zurückgehen und er kann verschiedenste Funktionen übernehmen, die in kontinentalen Rechtssystemen andere Rechtsinstitute übernommen haben.38 Ein Trust ist keine juristische Person, sondern eine Vermögensmasse ohne eigene Rechtspersönlichkeit.39 Die Haager Konvention40 definiert den Trust in Art 2 wie folgt: „For the purposes of this Convention, the term ‚trust‘ refers to the legal relationships created – inter vivos or on death – by a person, the settlor, when assets have been placed under control of a trustee for the benefit of a beneficiary for a specific purpose.“ Österreich hat das Haager-Trust-Übereinkommen 198541 nicht unterfertigt. Der Trust kann daher auch nicht gem Art 2 EuGVVO an seinem „Sitz“ geklagt werden, weil er als solcher überhaupt nicht geklagt werden kann, sondern nur jeweils die am Trust beteiligten Personen.42 Mangels einer einschlägigen Bestimmung über den Sitz des Trust im österr Recht kommt es daher mE aus österr Sicht für die Beurteilung des Gläubigersitzes nicht auf die Belegenheit des Trustvermögens,43 sondern auf den Wohnsitz bzw Sitz des trustees (Treuhänder) an. Begriffsbestimmungen Art 4. Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck 1. „Bankkonto“ oder „Konto“ jedes Konto, das im Namen des Schuldners oder in fremdem Namen für den Schuldner bei einer Bank geführt wird und auf dem Gelder gutgeschrieben sind; 2. „Bank“ ein Kreditinstitut im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates einschließlich der Zweigniederlassungen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 17 jener Verordnung, die ihren Hauptsitz innerhalb oder – gemäß Artikel 47 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates – außerhalb der Union haben, wenn sich diese Zweigniederlassungen in der Union befinden; 3. „Gelder“ ein in beliebiger Währung auf einem Konto gutgeschriebener Geldbetrag oder vergleichbare Geldforderungen, wie beispielsweise Geldmarkteinlagen; 4. „Mitgliedstaat, in dem das Bankkonto geführt wird“

Art 4

EuKoPfVO

Schumacher

die Bank zusteht, sohin in aller Regel gegen den Kontoinhaber.5 Ausnahmen sind typischerweise Treuhandkonten (zu diesen Rz 15 f). Wenn die Person, die im Kontenpfändungsbeschluss als Kontoinhaber bezeichnet wird, tatsächlich aber nicht Kontoinhaber ist, sondern etwa nur als wirtschaftlich Berechtigter an dem Kontoguthaben anzusehen ist, geht der EuBvKoPf ins Leere.6 7 Daher ist auch streng zu unterscheiden zwischen einem auf die Einmann-GmbH lautenden

Konto und dem Alleingesellschafter selbst: Das Konto der GmbH kann nicht aufgrund eines gegen den Alleingesellschafter lautenden Kontenpfändungsbeschlusses gepfändet werden und ebenso wenig kann mit einem gegen die GmbH lautenden Pfändungsbeschluss ein auf den Alleingesellschafter lautendes Konto gepfändet werden.7

a) den Mitgliedstaat, der in der internationalen Kontonummer (IBAN) des Kontos angegeben ist, oder

8 Ebenso zu differenzieren ist zwischen Konten, die auf die GmbH & Co KG und solchen, die

36 Wühl, ZfRV 2013, 24. 37 Vgl EFTA-Gerichtshof 9. 7. 2014, E-3/13, E-20/13, Fred. Olsen, EFTA Court Reports 2014, 400; Wühl, ZfRV 2013, 21. 38 Wolff, Trust 81; Wühl, ZfRV 2013, 20; vgl auch Moosmann, Trust 30 ff. 39 Wolff, Trust 93 (eingehend zur Struktur des Trusts); Moosmann, Trust 33; Gottwald in MünchKommZPO4 III Art 60 EuGVO Rz 15. 40 Übereinkommen vom 1. Juli 1985 über das auf Trusts anzuwendende Recht und über ihre Anerkennung: https://www.hcch.net/de/instruments/conventions/full-text/?cid=59 (14. 9. 2016). 41 Abgedruckt in IPRax 1987, 55. 42 Simotta in Fasching/Konecny2 Art 5 EuGVVO Rz 412; Wühl, ZfRV 2013, 24. 43 IdS Gottwald in MünchKommZPO4 III Art 60 EuGVO Rz 16; Wallner-Friedl in Czernich/Kodek/ Mayr, EuGVVO4 Art 63 Rz 7.

9 Wenn der im Pfändungsbeschluss genannte Schuldner nach den Unterlagen der Bank nicht

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Schumacher/Köllensperger/Trenker, EuKoPfVO

nur auf die GmbH lauten. Die zu pfändende Forderung steht in diesen Fällen unterschiedlichen Gläubigern zu. als Kontoinhaber aufscheint, sondern ein Dritter Kontoinhaber ist, dann ist das Konto nicht pfändbar. Daran ändert sich nichts, wenn der Schuldner zeichnungsberechtigt ist.8 Mit einem bloß gegen den Zeichnungsberechtigten gerichteter Kontenpfändungsbeschluss lässt sich nicht auf das Konto greifen.9 Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich bei dem betreffenden Kontoguthaben wirtschaftlich um Vermögen des Zeichnungsberechtigten handelt.10 4. Und-Konten, Oder-Konten

10 Gem Art 30 dürfen Gelder auf Konten, über die den Unterlagen der kontoführenden Bank

zufolge der Schuldner nicht allein verfügen kann, nur insoweit vorläufig gepfändet werden, wie sie nach dem Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats pfändbar sind. Soweit es sich daher um „Und-Konten“ handelt, dh der Schuldner als Kontoinhaber nicht allein über das Konto verfügen darf, sondern nur gemeinsam mit einem oder mehreren Dritten, können Guthaben auf österr Konten im Wege der VO nicht gepfändet werden,11 es sei denn, EuBvKoPf richtet sich gegen alle Konteninhaber.

11 Dagegen kann auf das Kontoguthaben dann gegriffen werden, wenn es sich um ein sog

„Oder-Konto“ handelt, sohin der Schuldner und ein Dritter jeweils allein über das Konto verfügungsberechtigt sind.12

12 Dementsprechend hat das BMJ gem Art 50 der Kommission zu Art 30 folgende Mitteilung

gemacht: „Article 50(1)(g) – The extent to which joint and nominee accounts can be preserved under national law (Article 30): Gibt es mehrere Kontoinhaber und ist jeder allein verfügungsberechtigt, wie dies etwa beim ‚Oder-Konto‘ der Fall ist, so kann die Forderung wirksam vorläufig gepfändet werden, auch wenn der Europäische Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nur gegen einen der Kontoinhaber ergangen ist, weil der Schuldner allein zur Einziehung der Forderung berechtigt ist. Bei einem ‚Und-Konto‘, bei welchem alle Konto-

Literatur, Rechtsprechung, Umsetzung in Österreich

5 So zur Pfändung nach der EO Apathy in Apathy/Iro/Koziol, Bankvertragsrecht2 II Rz 2/87. 6 Vgl Apathy in Apathy/Iro/Koziol, Bankvertragsrecht2 II Rz 2/87. 7 So auch Apathy in Apathy/Iro/Koziol, Bankvertragsrecht2 II Rz 2/87, zur Forderungspfändung nach der EO; zum zweiten Fall 3 Ob 65/65 EvBl 1965/454; RIS-Justiz RS0000448. 8 Mohr, Kontenpfändung Rz 300; LGZ Wien 46 R 1102/98 v RPflE 1999/110. 9 Vgl Apathy in Apathy/Iro/Koziol, Bankvertragsrecht2 II Rz 2/87. 10 Mohr, Kontenpfändung Rz 300; 2 Ob 166/02 d ecolex 2002, 882; 3 Ob 85/08 h ÖBA 2009, 322 (Koziol). 11 Mohr, Kontenpfändung Rz 300; vgl 3 Ob 49/02 f RdW 2003, 451. 12 3 Ob 49/02 f RdW 2003, 451; Mohr, Kontenpfändung Rz 300.

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Schumacher/Köllensperger/Trenker, EuKoPfVO

EuKoPfVO Kommentar zur EU-Kontenpfändungsverordnung Au t o r e n : Schu mache r · Köllensperg er · Trenker

Der Kommentar zur neuen EU-Kontenpfändungsverordnung – VO (EU) 655/2014 – enthält eine ausführliche Kommentierung der Verordnung: • Anwendungsbereich • Zuständigkeit, Antrag und Bewilligungsverfahren • Einholung von Kontoinformationen • Kontenpfändungsbeschluss: Wirkung und Vollstreckung • Sicherheitsleistung und Haftung • Rechtsbehelfe und Verfahren

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 017

Mit Aufarbeitung in- und ausländischer Literatur und relevanter Rechtsprechung sowie zahlreichen Hinweisen auf die Auswirkungen in der Praxis und Lösungsansätzen für neu auftretende Fragen. Die Autoren Univ.-Prof. RA Dr. Hubertus Schumacher, Universität Innsbruck, Rechtsanwalt in Innsbruck, Präsident des Fürstlichen Obersten Gerichtshofs Liechtenstein

Univ.-Ass. Dr. Barbara Köllensperger, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck MMag. Dr. Martin Trenker, Assistenzprofessor am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck 2017. XVI, 340 Seiten. Ln. EUR 84,– ISBN 978-3-214-01328-8 Online-Version: www.manz.at/eukopfvo

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[TOPTITEL DES MONATS

Mehr als 1.500 neue Leitsätze §6

VersVG

schulden, aber fehlender Täuschungsabsicht. OGH 2. 9. 2009, 7 Ob 97/09 d; VersRdSch 2012/865. E 128. Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall dienen dem Zweck, die VU vor vermeidbaren Beweisbelastungen und ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen. Die Drohung mit dem Anspruchsverlust soll den VN motivieren, die Verhaltensregeln ordnungsgemäß zu erfüllen; ihr kommt eine generalpräventive Funktion zu. OGH 2. 10. 2013, 7 Ob 150/13 d; VersE 2488. E 129. Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall dienen dem Zweck, die VU vor vermeidbaren Belastungen und ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen. Die Drohung mit dem Anspruchsverlust soll den VN motivieren, die Verhaltensregeln ordnungsgemäß zu erfüllen, ihr komme eine generalpräventive Funktion zu. Die VU trifft die Beweislast für das Vorliegen des objektiven Tatbestands einer Obliegenheitsverletzung. Im Fall eines solchen Nachweises ist es dann Sache des VN zu behaupten und zu beweisen, dass er die ihm angelastete Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen hat. Eine leichte Fahrlässigkeit bleibt demnach ohne Sanktion. Gelingt dem VN der Beweis der leichten Fahrlässigkeit nicht, so steht ihm nach § 6 Abs 3 VersVG auch bei „schlicht“ vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung der Kausalitätsgegenbeweis offen. Der VN hat diesen Beweis der fehlenden Kausalität seiner Obliegenheitsverletzung strikt zu führen; es ist nicht etwa nur die Unwahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs darzutun. Nur der VN, der eine Obliegenheit mit dem Vorsatz verletzt, die Beweislage nach dem Versicherungsfall zu Lasten der VU zu manipulieren („dolus coloratus“), verwirkt den Anspruch, und es ist der Kausalitätsgegenbeweis ausgeschlossen. OGH 10. 6. 2015, 7 Ob 70/15 t; ecolex 2016, 302 mit Bem von Palten in VersRdSch 2016 H 3, 23. E 130. Der VN hat die VU unverzüglich, vollständig und wahrheitsgetreu über die jeweilige Sachlage aufzuklären. Verstößt er vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen diese Obliegenheit, steht ihm der Kausalitätsgegenbeweis offen. OGH 10. 6. 2015, 7 Ob 70/15 t; VersRdSch 2016/984 mit Bem von Palten in VersRdSch 2016 H 3, 23. E 131. Der VN hat den Beweis der fehlenden Kausalität seiner Obliegenheitsverletzung „strikt“ zu führen. An diesen Beweis sind strenge Anforderungen zu stellen. Es ist nicht etwa nur die Unwahrscheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhangs darzutun. Ein wirksamer Gegenbeweis setzt vielmehr voraus, dass ihm eine Beweislage zugrunde liegt, die jener gleichwertig ist, die der Versicherte durch seine Obliegenheitsverletzung zerstört oder eingeschränkt hat. Es geht nicht an, eine für die VU erkennbar relevante Beweissituation zunächst untergehen zu lassen und später, nachdem der VU keine Möglichkeit einer Widerlegung mehr offensteht, durch nicht mehr objektivierbare Aussagen oder sonstige Beweismittel zu ersetzen. OGH 2. 9. 2015, 7 Ob 119/15 y; ecolex 2016, 576. E 132. Kein nachvollziehbarer Antritt des Kausalitätsgegenbeweises durch den VN, wenn dieser lediglich behauptet, dass durch die Nichtinformation der VU dieser „nichts verloren gegangen“ sei. OGH 10. 6. 2015, 7 Ob 70/ 15 t; ecolex 2016, 302 mit Bem von Palten in VersRdSch 2016 H 3, 23.

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Mit allen Novellen auf dem letzten Stand

Aktuelle höchstgerichtliche Judikatur vollständig berücksichtigt

VersVG

§ 11 a

(Gem Z 1, BGBl I 1999/150)

§ 11 a.1) (1)2) 1 Der Versicherer darf im Zusammenhang mit Versicherungsverhältnissen, bei welchen der Gesundheitszustand des Versicherten oder eines Geschädigten erheblich ist, personenbezogene Gesundheitsdaten verwenden, soweit dies 1. zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherungsvertrag abgeschlossen oder geändert wird, oder 2. zur Verwaltung bestehender Versicherungsverträge oder 3. zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem Versicherungsvertrag unerläßlich ist. 2 Das Verbot der Verwendung von Daten aus gentechnischen Analysen gemäß § 67 Gentechnikgesetz bleibt unberührt. (Gem Kdm I 2015/126 und Art 2 Z 1, BGBl I 2016/112) (2) Versicherer dürfen personenbezogene Gesundheitsdaten für die in Abs. 1 genannten Zwecke nur auf folgende Art ermitteln: 1. durch Befragung der Person, die versichert werden soll oder bereits versichert ist, beziehungsweise durch Befragung des Geschädigten oder 2. anhand der vom Versicherungsnehmer oder vom Geschädigten beigebrachten Unterlagen oder 3. durch Auskünfte von Dritten bei Vorliegen einer für den Einzelfall erteilten ausdrücklichen Zustimmung des Betroffenen oder 4.3) 4) 1.1 zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall durch Auskünfte von untersuchenden oder behandelnden Ärzten, Krankenanstalten oder sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge (Gesundheitsdienstleister) über Diagnose sowie Art und Dauer der Behandlung, sofern der Betroffene der Ermittlung ausdrücklich und in einer gesonderten Erklärung, die er jederzeit widerrufen kann, in geschriebener Form zugestimmt hat, nachdem ihn der Versicherer auf die Möglichkeit einer Einzelzustimmung (Z 3) aufmerksam machte und ihn klar und verständlich über die Folgen der Zustimmung sowie die Verweigerung der Zustimmung und über sein Widerrufsrecht im Falle der Zustimmung belehrte; 1.2 solche Auskünfte dürfen erst eingeholt werden, nachdem der Betroffene von der beabsichtigten Auskunftserhebung unter Bekanntgabe der konkret nachgefragten Daten sowie des Zweckes der Datenermittlung verständigt und dabei über sein Widerspruchsrecht sowie die Folgen des Widerspruchs klar und verständlich belehrt wurde, und der Datenermittlung nicht binnen 14 Tagen (Einlangen des Widerspruchs) widersprochen hat; oder 5. 1.1 durch Heranziehung sonstiger, dem Versicherer rechtmäßigerweise bekanntgewordener Daten; 1.2 diese sind dem Betroffenen mitzuteilen; 1.3 es steht ihm das Widerspruchsrecht gemäß § 28 Datenschutzgesetz 2000 zu. (Gem Art 1 Z 14, VersRÄG 2012) 141

VersVG – Versicherungsvertragsgesetz 8. Auf lage Autor : Gr ub ma nn

Das Versicherungsvertragsrecht ist eine sehr lebendige Materie, mit vielen Herausforderungen und immer neuen Problemstellungen. Mit der Neuauflage zum Standardwerk sind Sie bestens abgesichert: • Mit VAG 2016 und allen weiteren Novellen seit der Vorauflage • Leitsätze zu mehr als 1.500 neuen Entscheidungen • IPRG, ROM-I-VO, EuGVVO • NEU: Verordnungen der Finanzmarktaufsicht (FMA) aufgrund des Versicherungsaufsichtsgesetzes

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• Entscheidungen zu den Allgemeinen Bedingungen für die » Sturmversicherung (AStB) » Berufshaftpflichtversicherung für Finanzdienstleister (ABBF) » Haftpflichtversicherung von Luftfahrzeugen (ALHB) » Betriebs-Unterbrechungs-Versicherung zusätzlicher Gefahren (ABUB) In bewährter Form: Gesetzestext, Entscheidungen, Literatur und Anmerkungen!

Der Autor Dr. Michael Grubmann ist Leiter des wissenschaftlichen Beirats der Wirtschaftskammer Österreich und anerkannter Fachmann auf dem Gebiet des Verkehrs- und Versicherungswesens. 8. Auflage 2017. Ca. XX, 1.290 Seiten. Geb. Ca. EUR 238,– Subskriptionspreis bis 30. 11. 2017 EUR 190,40 ISBN 978-3-214-01286-1 Online-Version: www.manz.at/versvg

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TOPTITEL DES MONATS]

Suchtmittelrecht komplett und topaktuell SMG und NPSG für Praktiker auf bereitet

Mit e SMG-Novell 2017

SMG – Suchtmittelgesetz 3. Auf lage Autor en: M a t zka · Zeder · Rüdisser

Das komplette Informationspaket zum Suchtmittelrecht für Bibliothek und Aktentasche: • Suchtmittelgesetz (SMG) und • erstmals im Werk: das 2011 neu geschaffene Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NPSG). Für alle Anwender im juristischen und Gesundheits-Bereich auf bereitet • mit umfassender, praxisorientierter Kommentierung auf Grundlage von Rechtsprechung, Gesetzesmaterialien und Literatur, mit vielen weiterführenden Verweisen

• mit allen Neuerungen durch Gesetzesnovellen (topaktuell: mit SMG-Novelle 2017) seit der Vorauflage 2009. • Rechtstexte im Anhang: » internationale Übereinkommen und EUVorschriften (mit Einführung zum Drogenrecht der EU), » österreichische Verordnungen und Erlässe, » Überblick über das „Handbuch für die Vollziehung des § 12 Suchtmittelgesetz“ des Gesundheitsministeriums.

Die Autoren MMag. Michael Matzka ist Hofrat des Obersten Gerichtshofes. Dr. Fritz Zeder ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz und Honorarprofessor an der Universität Wien. Mag. Gabriel Rüdisser ist Richter des Landesgerichtes Feldkirch. 3. Auflage 2017. Ca. 960 Seiten. Geb. EUR 148,– Subskriptionspreis bis 30. 11. 2017 EUR 128,– ISBN 978-3-214-04553-1

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[TOPTITEL DES MONATS

Alles zu Diebstahl, Betrug & Co! § 127

Diebstahl a) b) c) d)

Inhaltsübersichten für den optimalen Überblick

7. 8. 9. 10.

Weiterführende Hinweise

Komplett t! überarbeite

Mehrere Diebstahlsakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sachbeschädigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Sonstige Sachentziehungsdelikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Betrug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aa) Ladendiebstahl etc. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb) Trickdiebstahl . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . cc) Selbstbedienungstanken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . dd) Wechselgeldfalle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ee) Vorgetäuschte Beschlagnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ff) Diebstahl oder „Dreiecksbetrug“? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . gg) Echte Konkurrenz von Diebstahl und Betrug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e) Automatenmissbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . f) Hehlerei, Geldwäscherei . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . g) Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . h) Urkunden, unbare Zahlungsmittel, Geld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . i) Amtsmissbrauch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Tätige Reue . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kriminelle Vereinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Alternative Tatsachenaufklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Bagatellfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

206 207 – 208 209 – 210 211 – 225 212 – 213 214 – 215 216 – 220 221 222 223 224 – 225 226 227 – 228 229 230 – 231 232 233 234 235 236

Allgemeines: Zur historischen Entwicklung vgl Allg Vorbem RN 123. 1 Mit dem StGB 1974 wurde der Tatbestand des Diebstahls gegenüber dem früheren Recht (§§ 171, 460 StG) sprachlich verbessert und präzisiert; näher Salimi SbgK § 127 RN 1 ff. Problematische Grenzbereiche wie „Elektrizitätsdiebstahl“ und „Wilddiebstahl“ wurden als selbstständige Delikte aus der Regelung des Diebstahls ausgegliedert; vgl § 132, §§ 137 ff. Ein neu geschaffener Straftatbestand erfasst die früher streitige „dauernde Sachentziehung“; vgl § 135. Der bloße „Gebrauchsdiebstahl“ ist weiterhin grundsätzlich straflos, zu einer Ausnahme vgl § 136. Wichtig! § 127 weist im Detail eine komplexe Struktur auf; in dieser kommt jedem 2 einzelnen Tatbestandsmerkmal eine spezifische und wichtige Abgrenzungsfunktion zu. Insb dürfen die Merkmale „fremde“ Sache, „Wegnahme“, „Zueignung“ und „Bereicherung“ (die letzten beiden als Inhalt des erweiterten Vorsatzes) nicht vermengt werden. Ferner ist die Beurteilung der Rechtswidrigkeit der Wegnahmehandlung (war das Verhalten des Täters erlaubt?) von der Unrechtmäßigkeit der Bereicherung (als Inhalt des erweiterten Vorsatzes) strikt zu trennen. Angesichts der praktischen Bedeutung des Diebstahls (RN 3) wird auf ein Verständnis dieser unterschiedlichen Komponenten in der juristischen Ausbildung ein besonderer Wert gelegt. Praktische Bedeutung. Diebstahl ist das häufigste Delikt überhaupt; vgl Salimi SbgK 3 § 127 RN 16 f. Der Kriminalitätsbericht des BMI 2015 weist für §§ 127 – 131 insgesamt 219.939 Anzeigen aus (zum Vergleich mit den in der Häufigkeit nachfolgenden Delikten der Sachbeschädigung, der fahrlässigen und vorsätzlichen Körperverletzung sowie des Betrugs vgl § 125 RN 2). Auch die Zahl der Verurteilungen wegen Diebstahls (8.306) übertrifft jedes andere Delikt (BMJ Sicherheitsbericht 2015 44).

1. Rechtsgut. § 127 schützt wie § 125 das Vermögen, und zwar primär, 4 soweit sich dieses im Eigentum an Sachwerten äußert; vgl SSt 61/78; B/H/T BT I §§ 127, 128 RN 3; Salimi SbgK § 127 RN 14; näher RN 19 ff u § 125 RN 3 f. Mitgeschützt wird bei § 127 aber auch die unmittelbare Verfügungsgewalt 69

Strafrecht Besonderer Teil II Delikte gegen Vermögenswerte 2. Auf lage Autor en: Kiena pfel · Sch moller

Die Darstellung des Besonderen Teils II orientiert sich an der Vorauflage als Mittler zwischen Theorie und Praxis. Die praxis- und prüfungsrelevanten Delikte gegen Vermögenswerte (§§ 125 – 168b StGB) werden in gewohnter Präzision und Qualität erläutert: • • • • •

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systematisch und übersichtlich zahlreiche Beispiele klare, verständliche Sprache benutzerfreundliches Sachregister Stand: 1. 9. 2017

Die Autoren em. o. Univ.-Prof. Dr. Diethelm Kienapfel lehrte Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Linz. Univ.-Prof. Dr. Kurt Schmoller lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Salzburg. 2. Auflage erscheint im November 2017. Ca. XVI, 540 Seiten. Br. Ca. EUR 64,– Mit Hörerschein für Studiernde: Ca. EUR 51,20 ISBN 978-3-214-10571-6

Vorankündigung

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TOPTITEL DES MONATS]

Recht verständlich – für Kinder, Eltern und Lehrer!

PA RAG RA F E N D S C H U N G E L

So viele juristische „Hard facts“ wie nötig

§ 23 SchUG legt fest, dass eine Wiederholungsprüfung (die nur in der Umgangssprache „Nachprüfung“ genannt wird) nur mit höchstens zwei Fünfern im Zeugnis abgelegt werden darf.

§ § § § Z U M F Ü RC H T E N : M O B B I N G I N D E R S C H U L E

Die Schule besteht nicht nur aus Unterricht, Schularbeiten und Hausübungen. Schule, das bedeutet auch Begegnungen mit anderen – mit Schulkollegen aus der eigenen Klasse, mit älteren und jüngeren Schülerinnen und Schülern in den Pausen und bei Schulveranstaltungen mit Lehrern, die einem manchmal mehr und manchmal weniger sympathisch sind. Kurz gesagt: Die Schule ist eine Gemeinschaft aus vielen unterschiedlichen Persönlichkeiten mit ebenso vielen unterschiedlichen Interessen. Da gibt es die, die sich in der Gemeinschaft wohlfühlen und gut einordnen; es gibt jene, die fast von selbst zum Chef einer Gruppe werden; dann jene, die versuchen, sich gegen diesen durchzusetzen; es gibt die Einzelgänger, die Ja-Sager, die Klassen-Clowns und jene,

die schnell beleidigt sind und leicht weinen, wenn sie in Bedrängnis geraten. Und dann kann es noch jene geben, die sehr aggressiv auftreten, alle anderen zu unterdrücken versuchen und die Macht an sich reißen. Scharen diese Schüler ein paar Anhänger um sich und belästigen sie einzelne oder eine kleine Gruppe schwächerer Mitschüler regelmäßig und über einen langen Zeitraum hinweg, dann spricht man von „Mobbing“. In wissenschaftlichen Abhandlungen liest man auch manchmal den Begriff „Bullying“ – damit ist dasselbe Problem gemeint.

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Wichtige Themen – nah am Alltag von Kindern

Mobbing kann auf ganz unterschiedliche Weise geschehen: Mobber können ihre Opfer körperlich angreifen, sie bedrohen, schlagen, stoßen, festhalten. Sie können sie seelisch schikanieren, indem sie sie beschimpfen und beleidigen. Sie können aber auch Lügen und Gerüchte verbreiten und ihre Opfer auf diese Weise unbeliebt machen. Immer häufiger

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Mein Recht, dein Recht Österreichisches Recht für Kinder und Jugendliche Au t o r i n: Ste rn thal

Der Alltag von Kindern ist mittlerweile fast so komplex wie der eines Erwachsenen. Familie, Schule, Freizeit – all diese Bereiche stellen junge Menschen vor oft ungeklärte Fragen: • Was ist richtig und was nicht? • Was ist erlaubt und was verboten? • Wo liegen meine Rechte? Wo meine Pflichten? Im neuen Ratgeber „Mein Recht, dein Recht“ werden diese Fragen realitätsnah und praktisch beantwortet. Mit Beispielen aus der (Rechts-)Praxis und durch Illustrationen verdeutlicht, soll nicht nur Kindern, sondern auch

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 017

Eltern und Lehrern ein selbstverständlicher und sicherer Umgang mit Rechten und auch Pflichten von Kindern vermittelt werden. Die Autorin Barbara Sternthal, promovierte Theaterwissenschaftlerin, war in der Werbung, Regieassistentin bei George Tabori und Cheflektorin in einem renommierten Verlag, bevor sie sich selbständig machte. Heute schreibt und übersetzt sie Bücher. Ihre Themen: Biografien (ua Freud, Klimt, Schiele), Reisen, Kunst, Kultur und Architektur. Sie lebt in Wien und so oft wie möglich in Italien.

Redaktionelle Mitarbeit Dr. Robert Fucik, Abteilungsleiter im BMJ. 2017. 128 Seiten. Br. Ca. EUR 19,80 ISBN 978-3-214-08807-1

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

Kluge Entscheidung – kluger Kopf JAP – Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung Auch für KonzipientInnen und RiAAs! Topaktuelle Beiträge zu allen prüfungsrelevanten Fächern – Musterlösungen – Judikatur und legistische Entwicklungen leicht verständlich auf bereitet

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

In einem langen Leben summieren sich viele Geschichten. Wenn es darum ginge, einen Abend mit Anekdoten aus dem Gerichtssaal zu füllen, wäre Ewald Maurer sicherlich prädestiniert dafür. Er erinnert sich an unzählige Fälle aus seinen 40 Berufsjahren – und er hat Spaß am Erzählen. Um über sein Leben zu reden, ist er extra von seinem Sommersitz in Weiden am Neusiedlersee nach Wien gekommen und hat einige seiner 45 Bücher mitgebracht. „Ehe auf österreichisch“ ist der Titel seines ersten Werkes aus dem Jahre 1984, auf dessen Cover eine Bettszene in Schwarz-Weiß abgebildet ist. „Das wollte man damals so“, lacht er. Insgesamt habe er im Lauf seiner Karriere ja rund 5000 Ehen geschieden und dabei jede nur erdenkliche Situation erlebt. „Dabei wollen die meisten Paare ja eigentlich gar nicht streiten“, resümiert er. Er war einer der ersten Richter in Österreich, die die Methoden der Mediation zur Streitschlichtung einsetzten. „MediationsPlus“ hieß seine Methode, die, wie er sagt, auch noch heute von ihm sehr erfolgreich angewendet wird. Als Richter ist er mittlerweile in Pension, heute hilft er all jenen gerne, die ihn darum bitten. Maurers Fachgebiete sind allesamt sehr lebensnah. Neben dem Familienrecht gehören auch Erbfragen und die Sachwalterproblematik zu seinen Spezialgebieten, die er praxisgerecht in Buchform bringt. Soeben erscheint der neue Ratgeber zum Erwachsenenschutzgesetz, das Betroffenen wie Angehörigen Orientierung bieten will. „Die Kürze ist immer die größte Herausforderung“, sagt er, weil die meisten ja keine Zeit hätten, sich in die Materie zu vertiefen. Maurer jedenfalls hat Lust, zu erklären. Er macht es mit Enthusiasmus. „Mein Vater hat mir nach dem Studium einmal den Rat gegeben, mich in einen Teilbereich der Rechtswissenschaft zu vertiefen, diesem Rat bin ich gefolgt“, sagt er. Ewald Maurer, geboren im Mai 1940, ist Sohn eines Anwalts. Weil seine Mutter ihren Mann regelmäßig auf lange Dienstreisen begleitete, verbrachte der junge Ewald viel Zeit bei einer Pflegemutter. „Von ihr habe ich gelernt, was Empathie ist“, sagt er, räumt allerdings auch ein, ein sehr impulsives Kind gewesen zu sein. Im Gymnasium war er Vorzugsschüler, aber vor allem eine Sportskanone. Turnen, Leichtathletik, Fußball, sogar Boxen waren seine großen Leidenschaften. „Mit 30 einarmigen Liegestützen konnte ich die meisten beeindrucken“, lacht

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 017

der quirlige 77-jährige, der auch heute noch jeden Tag drei Stunden seiner körperlichen Ertüchtigung widmet. Jeden Tag fährt er am Neusiedlersee sieben Kilometer mit den Inline-Skates, dann schwimmt er, erst dann setzt er sich zum Schreiben an den Schreibtisch. Neben seiner Tätigkeit als Autor für MANZ ist er als Gutachter tätig. Das Schreiben hat sich aus seiner beruflichen Richtertätigkeit entwickelt. Mit seiner Berufswahl folgte er übrigens einer langen juristischen Familientradition. Warum er nicht Anwalt wurde? „Weil die freie Dienstzeiteinteilung und die Tatsache, keinen Chef zu haben, meinem Naturell entsprechen.“ Er erkannte schnell, dass sich viele seiner Causen als Familienrichter im Außerstreitverfahren besser schlichten lassen, zusammen mit zwei Kollegen gründete er die Fachgruppe Außerstreit- und Familienrecht – zudem engagierte er sich in der Weiterbildung junger Richter. Vor allem erkannte er auch, dass Recht nicht selten auch eine Frage der finanziellen Mittel ist. Ausgestattet mit einer ausgeprägten sozialen Ader half und hilft er bis heute finanziell benachteiligten Menschen. „Heute sind es manchmal die Leser meiner Bücher, die mich kontaktieren“, erzählt er.

© MANZ

Die sportliche Masche Ewald Maurer

EWALD MAURER,

ehemaliger Familienrichter und Buchautor bei MANZ hat eben einen neuen Ratgeber zum Erwachsenenschutzgesetz fertig gestellt – die Juristerei ist für ihn fast eine sport liche Disziplin.

„Die Kürze ist immer die größte Herausforderung“ Obwohl seit etlichen Jahren in Pension, ist er vielbeschäftigt. Weil der Computer „sein großer Feind“ ist, steht ihm in technischen Belangen seine Frau zur Seite. Mit ihr ist er seit 50 Jahren glücklich verheiratet. Er hat die gebürtige Deutsche als Reiseführer (einer seiner Nebenjobs in jungen Jahren) am Strand von Nizza kennengelernt. „Sie wollte mich“, lacht er. Reisen, besonders Schiffsreisen, sind bis heute seine Leidenschaft. Und außerdem ist noch kein Winter vergangen, den Maurer nicht beim Schifahren auf der Turracherhöhe verbrachte. „Ich habe ein sehr schönes Leben“, resümiert er. Wenn er ganz glücklich ist, fährt er mit dem Boot auf dem Neusiedlersee und spielt Mundharmonika, „eine gewisse Romantik habe ich nämlich auch“. Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren im Zeremoniensaal der Wiener Hofburg

Bis auf den letzten Platz gefüllt: der Zeremoniensaal der Wiener Hof burg

Mehr als dreihundert Gäste aus der österreichischen Rechtsbranche, so viele wie nie zuvor, feierten am 25. September 2017 im Zeremoniensaal der Wiener Hof burg mit dem Verlag MANZ die „Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren“. Die geschäftsführende MANZ-Gesellschafterin Susanne Stein-Pressl begrüßte den bis auf den letzten Platz gefüllten Saal und ließ die wichtigsten Änderungen des vergangenen Jahres Revue passieren, die vor allem auch personeller Art waren: Seit 1. Jänner ist Peter Guggenberger Geschäftsführer und Heinz Korntner Verlagsleiter, Wolfgang Pichler unterstützt die Gesellschafter auf Ebene der MANZ Holding, vor allem im Bereich Business Development. Peter Guggenberger unterstrich den Wandel des vor 168 Jahren gegründeten

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Verlags zum Informationsdienstleister und hielt fest, dass dank der Weichenstellungen des letzten Jahrzehnts bereits knapp 50% der Umsätze von MANZ im Online-Geschäft erzielt werden. Dass dies – unabhängig von der Produktform – nur mit den bestmöglichen Inhalten möglich sei, betonte Heinz Korntner, der die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den AutorInnen, HerausgeberInnen sowie Schrift- und TagungsleiterInnen von MANZ besonders hervorhob. Digitalisierung war das Schlagwort des Abends: Peter Guggenberger berichtete von einer Studienreise ins Silicon Valley, auf der man Markus Hartung, Rechtsanwalt in Berlin und Director an der Bucerius Law School in Hamburg, kennenlernte und für die Keynote Speech des Abends gewann. Hartung legte seine Einschätzung der Bedeutung von Legal

Tech für Rechtsverlage dar (vgl. auch Seite 16): Content sei und bleibe „King“. Für Verlage, aber auch für Autorinnen und Autoren böten neue Publikationsformen neue Absatz- und Verbreitungsmöglichkeiten, so Hartung. Bevor die Hauptspeise serviert wurde, stellte Peter Guggenberger noch drei LegalTech-Produkte aus dem Hause MANZ vor: REDdyforLAW, eine Lern- und Übungs-App zur MANZ Studienliteratur, einen Vertragsgenerator zum Gesellschaftsrecht für Rechtsanwälte und Notare und die MANZ Cloud für juristische Berufe. Die App steht bereits in den App-Stores von Apple und Google zum Download zur Verfügung, die beiden anderen Projekte starten im November 2017. Verlagsleiter Heinz Korntner führte dann durch die alljährliche Verleihung der MANZAutorenpreise. Den Beginn machte das Team

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MANZ · INTERN]

Christian Sonnweber (ÖGIZIN) und Claus Spruzina (Präs. Notariats-

OGH-Präsident Eckart Ratz

Christian Handig (WKW) und Guido Kucsko (Schönherr)

kammer Salzburg)

Markus Hartung (Bucerius Law School) sprach über

MANZ-GF Peter Guggenberger stellte die neuesten

Verlagsleiter Heinz Korntner moderierte die Preis-

Legal Tech als Chance für AutorInnen und Verlage

digitalen Produkte vor

verleihungen

der Neuauflage des Kommentars zum Bankwesengesetz, Hans René Laurer (WU Wien, em.), Melitta Schütz (BMF), Armin Kammel (VÖIG) und Thomas Ratka (Donauuniversität Krems). Programmbereichsleiter Christian Giendl hob die besondere Leistung der Herausgeber hervor, ein 40-köpfiges Autorenteam zusammengestellt und koordiniert zu haben, und das bei einem Gesetz, das seit der Vorauflage dreißigmal novelliert wurde. Eine echte Marktlücke hat das nächste prämierte Werk gefüllt: Seit 1879 habe es kein vergleichbares Buch mehr gegeben, so Programmbereichsleiterin Hemma Korinek. Die Verkaufszahlen seit seinem Erscheinen im Juni sprächen für den Bedarf. Das „Handbuch Strafverteidigung“ von Roland Kier (Soyer Kier Stuefer) und Norbert Wess (wkk

law) stellt den Strafverteidiger mit seiner Tätigkeit in sämtlichen Stadien des Verfahrens ins Zentrum. Auch eine Veranstaltung der MANZ Rechtsakademie erhielt heuer wieder einen Preis: Elisabeth Smejkal-Hayn, zuständig für Veranstaltungsmanagement bei MANZ, verlieh den Preis an Norbert Kutscher (BMI) und Thomas Wildpert (Amt der NÖ Landesregierung) für die erfolgreiche Seminarreihe zum Personenstandsrecht. Der traditionsreiche Preis für das Lebenswerk schließlich ging an den Arbeits- und Sozialrechtsdoyen Theodor Tomandl (Universität Wien, em.). „In hohem Maße zuverlässig, pünktlich und korrekt“, so Susanne Stein-Pressl, halte Tomandl dem Verlag seit 1959 die Treue. Resultat dieser fruchtbaren

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 017

Alfred Stratil (BMVIT, i.R.) und Barbara Huber (Huber Unternehmensberatung)

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[MANZ · INTERN

Bestes „Handbuch“: Norbert Wess (wkk law) und Roland Kier (Soyer

Norbert Kutscher (BMI) und Thomas Wildpert (Amt der NÖ Landesregierung) erhielten den Preis für

Kier Stuefer)

das erfolgreichste Seminar (mit Elisabeth Smejkal-Hayn)

Die PreisträgerInnen in der Kategorie „Kommentar“: Thomas Ratka (Donauuniversität Krems), Armin Kammel

Ein Bestseller als Prachtausgabe für Georg E. Kodek (OGH/

(VÖIG), Melitta Schütz (BMF), Heinz Korntner (MANZ), Hans René Laurer (WU Wien, em.), Christian Giendl (MANZ)

WU Wien) von Wolfgang Pichler (MANZ)

Theodor Tomandl (Universität Wien, em.) erhielt aus der Hand von Susanne Stein-Pressl, gf. MANZ-Gesellschafterin, den Preis für das Lebenswerk (mit Heinz Korntner, ganz l.)

Zusammenarbeit sind Standardwerke wie das „System des österreichischen Sozialversicherungsrechts“. Tomandl gab einen Überblick seiner Publikationstätigkeit für MANZ und überraschte u.a. mit der Feststellung, dass er sich ursprünglich gar nicht zu dem später dann 14

von ihm wesentlich mitgeprägten Arbeitsund Sozialrecht hingezogen gefühlt habe. Bevor das Dessertbuffet eröffnet wurde, galt es für den Verlegens noch eine alte Schuld zu begleichen: Anlässlich des Verlags von dessen Habilitationsschrift hatte Wolfgang Pichler seinerzeit Georg E. Kodek verspro-

chen, ihm eine Prachtausgabe von „Die Besitzstörung“ zu schenken, wenn das Werk eintausend Mal verkauft werden sollte – eine höchst unwahrscheinliche Annahme für eine wissenschaftliche Arbeit. Es kam anders: Statt der erwarteten knapp einhundert Exemplare entwickelte sich „Die Besitzstörung“ tatsächw w w. m a n z . at


MANZ · INTERN]

Theodor Tomandl, MANZ-Autor seit 1959, bei seinen Dankesworten

Peter Dax (MANZ), Wolfgang Jelinek (Universität Graz) und Gerhard Hopf (BMJ-

Wolfgang Fellner (BMJ-Sektionschef i.R.), Hemma Korinek und Wolfgang Pichler

Sektionschef i.R.)

(beide MANZ)

lich zum Beststeller – ein Beweis, so Kodek in seinen Dankesworten, dass solche Erfolge auch gegen alle Regeln möglich seien. Mit Dankesworten an die Organisatoren des Abends und einem Hinweis auf die neueste MANZ-Zeitschrift „Der Jahresabschluss – DJA“, die zur Mitnahme auflag, beschloss Susanne Stein-Pressl dann den offiziellen Teil des Abends, der bis weit über Mitternacht hinaus für die Gäste angeregte Gespräche und Begegnungen in prachtvoller Atmosphäre bereithielt. (Fotos: Martin Steiger) R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 017

Mathis Fister (Tschurtschenthaler Rechtsanwälte) und

RAK-Wien-Präsident Michael Enzinger (Lattenmayer,

Johannes Hengstschläger (Universität Linz, em.)

Luks & Enzinger) und Johannes Reich-Rohrwig (CMS/ Universität Wien) 15


[MANZ · INTERN

MANZ: Was kann ich mir unter „Legal Tech“ konkret vorstellen? Hartung: Legal Tech ist im weitesten Sinne die Unterstützung anwaltlicher oder juristischer Arbeit durch Technologie. Legal Tech hat das Potenzial, juristische Arbeit nicht nur zu unterstützen, sondern auch zu ersetzen. MANZ: Heißt das, der Anwalt oder Richter werden durch einen Roboter ersetzt? Martinetz: Wir müssen uns einmal anschauen, was Anwälte und Richter tun. Viele Juristen hören das nicht gerne, aber ein hoher Prozentsatz der täglichen Arbeit dieser Juristen ist Standard- und Routinearbeit. Und hier kommt Legal Tech ins Spiel: Hier ist es möglich, diese Routinearbeiten schneller, weniger fehleranfällig und günstiger zu erledigen. MANZ: Was bedeutet das für Mandanten? Martinetz: In der wirtschaftsrechtlichen Beratung sind anwaltliche Leistungen häufig teuer, weil oft große Mengen von Dokumenten zur Ermittlung eines komplexen Sachverhaltes analysiert werden müssen. Das ist bei der Menge von Daten heutzutage in vielen Fällen nicht mehr mit Menschen zu zahlbaren Preisen und Aufwand zu bewältigen. Viele Legal-Tech-Applikationen helfen aber auch im täglichen Arbeitsablauf bei der Strukturierung und Automatisierung immer wiederkehrender Tätigkeiten in der Kanzlei oder Rechtsabteilung. Hartung: Im Bereich der Konsumentenberatung (Business to Customer, B2C), also dort, wo wir täglich betroffen sind, wirkt sich Legal Tech indes anders aus: Dort geht es oft um kleine pekuniäre Werte, die aber häufig einen großen Wert für den Konsumenten haben. Da gibt es bestehende Strukturen, und Legal Tech bietet hier eine Weiterentwicklung, seine Konsumentenansprüche effektiver durchzusetzen – gerade da, wo es sich für Anwälte nicht auszahlt zu helfen, zum Beispiel 16

Online Portale, die bei Flugverspätungen helfen oder bei Mietobergrenzen, aber auch bei vielen anderen „kleinen“ Rechtsfällen des täglichen Lebens. Diese Online-Portale eröffnen einen neuen Markt und werden zunehmend genutzt – und das ist insgesamt eine gute Sache, denn ohne den Zugang zum Recht gibt es keinen Rechtsstaat. Und diese Entwicklung von der Konsumentenseite bewirkt auf der Corporate-Rechtsabteilungsseite einen Technologiesprung, um mit diesen Ansprüchen im täglichen Rechtsabteilungsalltag kosteneffiziente und effektive Arbeitsabläufe zu behandeln.

MARKUS HART UNG

Direktor Bucerius Law School

MANZ: Für all diese Legal Tech Services braucht es Content – sind das nicht gute Nachrichten für Verlage? Hartung: Content ist Queen – das ändert sich nicht. Aber die bloße „Zurverfügungstellung“ von Material von Experten an Experten ist ein schrumpfender Markt. Der Zugang zum Recht und zu Informationen ändert sich. Corporate Kunden wollen „applied content“: Also nicht lange Listen mit Gerichtsentscheidungen, in denen ein Schlagwort vorkommt, sondern situationsund fallbezogene auf bereitete Informationen. Martinetz: Hier kommt künstliche Intelligenz ins Spiel. Mit dem, was wir heute künstliche Intelligenz nennen, können Verlage die Bedürfnisse ihrer heutigen Expertenkunden besser bedienen, also applied content liefern. Das eröffnet neue Kundensegmente, vor allem im Konsumentenbereich, Stichwort „Zugang zum Recht“.

© Marlene Rahmann

MANZ: Liebe Frau Martinetz, lieber Herr Hartung, wir hören über künstliche Intelligenz, Legal Tech, Automatisierung – können Sie das für uns einmal sortieren? Hartung: Die Digitalisierung, die die Wirtschaft nicht nur erreicht hat, sondern stark umtreibt, erreicht jetzt auch den Rechtsmarkt. Auch wenn Anwälte manchmal denken, sie hätten mit Technik wenig zu tun, stehen sie vor einer Umwälzung der juristischen Profession. Martinetz: Ja, Legal Tech wird für die Anwälte wichtig sein, weil Legal Tech das gesamte Rechts-Ecosystem umwälzt, also auch die Justiz, die Rechtsabteilungen und die Arbeitsweise vieler Mandanten.

© Frank Eidel

MANZ im Gespräch mit Markus Hartung und Sophie Martinetz

SOPHIE MARTINETZ

Northcote.Recht, Unternehmerin und Gründerin von Future-Law

MANZ: Sie meinen, wir müssen die juristische Ausbildung komplett umstellen? Martinetz: Die klare Antwort ist Nein. Aber wir müssen sie ergänzen, insbesondere mit technischen Elementen und weiteren Skills. Hartung: Es ist nicht erforderlich, dass Juristen auch Informatiker sind. Aber sie müssen für neue Technologien nicht nur aufgeschlossen sein, sondern ein hohes Verständnis dafür haben, wie technische Strukturen funktionieren, um zu verstehen, nach welchen Kriterien das vom Computer produzierte Ergebnis zustande gekommen ist. Der Kern der Ausbildung wird juristisch sein.

29 NOV 2017

10 %

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IST LEGAL TECH E I N GAMECHANGER FÜR DIE RECHTSBRANCHE ? Legal Tech Konferenz Wien  Park Hyatt, Wien

legaltech.future-law.at

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MANZ · INTERN]

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Buchpräsentation „Leitfaden Zivilverfahren“ Der „Leitfaden Zivilverfahren für Kanzleiangestellte und Konzipienten“ stellt die für den Kanzleialltag wichtigsten Bereiche des Zivilverfahrens kompakt und übersichtlich dar – mit vielen Praxisbeispielen, Tipps und Checklisten die richtige Grundausstattung jeder Kanzlei. Präsentiert wurde er am 6. September in der Buchhandlung MANZ vom Österreichischen Rechtsanwaltsverein und den beiden Autoren Eva Schön, Rechtsanwältin, und Eduard Strauss, Senatspräsident des Oberlandesgerichts Wien. Wie wertvoll eine kurze, auf das Wesentliche konzentrierte Darstellung in der Praxis ist, hob auch Harald Bisanz, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltsvereins, in seinen Grußworten hervor, bevor der Abend einen gemütlichen Ausklang fand.

LAW r o f y d RED

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 017

2017. Eva Schön, Susanne Schöner (Rechtsanwaltsverein),

XII, 88 Seiten. Br. EUR 26,80

Eduard Strauss

ISBN 978-3-214-15743-2

Jetzt das JUS-Quiz REDdyforLAW downloaden, spielen und gewinnen!

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[MANZ · INTERN

Spezialtagung Beitragsrecht: Sozialversicherung aktuell Die erste „Spezialtagung Beitragsrecht: Sozialversicherung aktuell“ fand am 13. September unter der kompetenten Leitung von Reinhard Resch (JKU Linz) und Rudolf Müller (VfGH) statt. Die Vorträge von Angela Julcher

(VwGH), Johannes Derntl (Nö GKK), Wolfgang Panhölzl (AK Wien) sowie von den beiden Tagungsleitern selbst spannten einen Bogen über Wissenschaft, Judikatur und Praxis. In den Diskussionsblöcken wurde

angeregt diskutiert und in den Pausen blieb noch genug Zeit für individuelle Fragen. Das durchwegs hochkarätige Publikum war begeistert – eine gelungene Premiere, die im nächsten Jahr fortgesetzt wird.

Wir gratulieren …

• Wolfgang Fellner zum goldenen Doktordiplom.

• Johannes Zahrl zur Honorarprofessur der Universität Wien.

© bestdesigns – istockphoto.com

Datenschutz neu

Alles dazu bei MANZ www.manz.at/datenschutz-neu 18

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© themacx – istockphoto.com

Der große EStG-Kommentar Nutzen Sie die komfortable Online-Version des Kommentars Einkommensteuergesetz von Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn: • • • •

Das Neue auf einen Blick – Änderungen farblich hervorgehoben Das Alte auf einen Klick – alte Fassungen zum Nachschlagen Bequeme Volltextsuche und Paragraphensuche Inhaltsverzeichnis in der RDB unter: www.rdb.at/estg-doralt

Wir beraten Sie gerne unter Tel.: +43 1 531 61 655 / E-Mail: vertrieb@manz.at


[ R DB. AT – WO M A NZ F IN DET

Kapitalmarktgesetz online Zivny Der Praxiskommentar zum KMG – grundlegend überarbeitet

Seit der ersten Auflage des Kommentars von Thomas Zivny wurde das KMG insgesamt elfmal novelliert und den europäischen Vorgaben angepasst. Fand bereits die Erstauflage dafür Lob, dass sie „dem Leser eine mühsame Recherche der einschlägigen Rechtsquellen erspart“ und sich „durch eine einfache, klare und dennoch sehr präzise Sprache“ (Johannes Zollner in ZFR 2007/3) auszeichne, glänzt die Neuauflage außerdem durch: • die Darlegung praktischer Erfahrungen im Kapitalmarktrecht – wie wirken sich die gesetzlichen Bestimmungen im Beratungs- und Geschäftsalltag aus? • die ESMA-Empfehlungen und die Rechtsauffassungen der FMA; • Bezugnahmen auf den Entwurf zur neuen ProspektVO – welche neuen Regelungen erwarten die Praktiker?

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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 69,60 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

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Information & Beratung Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: vertrieb@manz.at

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R DB. AT – WO M A NZ F IN DET]

Verbraucherzahlungskontogesetz online Weilinger (Hrsg) Erstmals kommentiert!

Mitte September 2016 ist das Verbraucherzahlungskontogesetz in Kraft getreten, mit dem die entsprechende EU-Richtlinie aus 2014 umgesetzt wurde. Die Kernpunkte der Regelungen bringen Vorteile für Verbraucher und einige neue Verpflichtungen für Banken, ua: Basiskonto für jedermann • einfacher Wechsel zu anderen Zahlungsdienstleistern • Transparenz aller Kosten im Zusammenhang mit einem Zahlungskonto, verbunden mit einer • leichten Vergleichbarkeit der angebotenen Konten.

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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 69,60 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

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R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 017

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[ÖFFENTLICHES RECHT

Festschrift – 150 Jahre Wiener Juristische Gesellschaft Herausgeber: Jabloner Die Wiener Juristische Gesellschaft feiert ihr 150-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass versammelt die Festschrift 14 Beiträge nach einem speziellen Muster: In Anknüpfung an sowohl rechtshistorisch wie auch rechtswissenschaftlich bedeutsame Vorträge vergangener Tage waren die Autorinnen und Autoren aufgefordert, diese nach heutigem Stand der Gesetzgebung, Recht2017. XVIII, 216 Seiten. Ln. EUR 69,– Subskriptionspreis bis 30. 10. 2017 EUR 55,20 ISBN 978-3-214-07294-0

sprechung und Wissenschaft zu analysieren. Welche Fragen waren zur damaligen Zeit bedeutsam, welche wurden durch die Rechtsfortbildung gelöst oder neu aufgeworfen? Auf diese Weise werden Themen aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten unter die Lupe genommen. Weiters bildet die Entstehungsgeschichte der Gesellschaft selbst einen Schwerpunkt dieser Festschrift.

Die Autoren: Walter Barfuß, Constanze Fischer-Czermak, Stefan Leo Frank, Christian Graf l, Gerhart Holzinger, Clemens Jabloner, Wolfgang Jelinek, Angela Julcher, Susanne Kalss, Christian Kopetzki, Gabriele Koziol, Helmut Koziol, Magdalena Pöschl, Ilse Reiter-Zatloukal, Pia Schölnberger, Hannes Schütz, Alexander Tipold, Ewald Wiederin.

EUV – AEUV mit 199. Lieferung Herausgeber: Jaeger · Stöger „Besticht durch seine Übersichtlichkeit, praktische Handhabbarkeit und Einarbeitung der österreichischen Literatur und Judikatur.“ A. Wagner (DRdA)

Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 199. Lfg. 2017. EUR 348,– ISBN 978-3-214-15409-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/euv-aeuv

Zahlreiche Experten aus Wissenschaft und Praxis bündelten ihre Kompetenz und lieferten Schritt für Schritt das umfassendste Werk zu den EU-Verträgen am österreichischen Markt. Der Kommentar umfasst alle Bestimmungen des EUV sowie des AEUV sowie ein Stichwortverzeichnis.

Die Aktualisierungen beinhalten: • Änderungsverfahren (Art 48 EUV) • Aufnahme in die Europäische Union (Art 49 EUV) • Öffentliche Dienstleistungen (Art 14 AEUV) • Akteneinsicht (Art 15 EUV) • Verwaltungszusammenarbeit (Art 197 AEUV) • Sekundärrecht der Union (Art 288, 296 AEUV) und vieles mehr!

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Jaeger, LL.M., Universität Wien und Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Universität Graz. Die Autoren dieser Lieferungen: DDr. Jens Budischowsky, MMag. Dr. Peter Hilpold, Dr. Marcus Klamert, M A, Dr. Andreas Rosner, MMag. Gregor Schusterschitz, Dr. Gregor Stillfried, Dr. Ernst Tremmel, LL.M., Dr. Peter Vcelouch.

GewO – Gewerbeordnung Vorankündigung

16. Auflage 2017. Ca. 800 Seiten. Geb. Ca. EUR 89,– ISBN 978-3-214-02744-5

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16. Auf lage Autorin: Paliege-Barfuß Nach langem Warten wurden im Sommer gleich mehrere Änderungen der Gewerbeordnung beschlossen. Die 16. Auflage unseres Taschenkommentars bietet damit die Einarbeitung der letzten 14 Novellen seit der Vorauflage, darunter: • GewO-Novelle 2017: Reduzierung der reglementierten Gewerbe, Entfall der Teilgewerbe, „Single Licence“ für alle freien Gewerbe, Verfahrensvereinfachungen im Betriebsanlagenrecht;

• Geldwäsche-Novelle 2017; • Neues Gewerbeinformationssystem (GISA) löst altes System der Gewerberegister ab; • Neues Seveso III-Regime; • Unionsrechtliche Anpassung des Rauchfangkehrergewerbes; • Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und Berufsanerkennungsrichtlinie; • VfGH-Erkenntnisse zum Gewerbe der Berufsfotografen und zur Gastgartenregelung.

Die Autorin: MR Mag. Sylvia Paliege-Barfuß ist stellvertretende Sektionsleiterin und Leiterin der Abteilung für Gewerberecht und Gewerbliches Umweltrecht im BMWF W.

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


ÖFFENTLICHES RECHT]

Autonomes Fahren und Recht Herausgeber: I. Eisenberger · Lachmayer · G. Eisenberger Automatisierte und autonome Fahrzeuge fordern die Rechtsordnung heraus. Wie lassen sich diese in den Straßenverkehr integrieren? Wie ist Verkehrssicherheit rechtlich zu gewährleisten? Wie kann der Schutz personenbezogener Daten garantiert werden? Wie können unbeteiligte Dritte geschützt werden? Der Band analysiert erstmalig vertieft die österreichische Rechtslage. Es werden die großen Fragestellungen, insbesondere

• verfassungs- und grundrechtliche, • haftungs- und strafrechtliche sowie • datenschutz- und verkehrsrechtliche Themen untersucht. Verkehrsplanung, Verkehrstechnik und Geoinformation bilden den Rahmen der rechtlichen Analysen. Überlegungen zu selbstlernenden Fahrzeugen sowie rechtsvergleichende Perspektiven aus Deutschland und den Vereinigten Staaten zeigen rechtliche Entwicklungspotentiale für Österreich auf.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Iris Eisenberger, M.Sc. (LSE), Universität für Bodenkultur Wien, BOKU; Univ.-Prof. Dr. Konrad Lachmayer, Sigmund Freud Privatuniversität in Wien; R A Univ.-Prof. Dr. jur. Prof. TU Graz e.h. Georg Eisenberger, Karl-Franzens-Universität Graz, Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Eisenberger & Herzog in Graz und Wien.

2017. XXVI, 242 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-00980-9

Neuerungen im europäischen Datenschutzrecht für Unternehmen Herausgeber: Grabenwar ter · Graf · Ritschl Die ab 25. Mai 2018 anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) bringt weitreichende Änderungen im europäischen Datenschutzrecht mit sich – auch für Unternehmen. Dieses Werk widmet sich dem Thema gezielt aus dieser Perspektive und behandelt in sechs Beiträgen von Experten aus Wissenschaft und Praxis folgende Bereiche:

• Grundsätzliche Neuerungen für Unternehmen • Umgang mit Mitarbeiterdaten • Auswirkungen für Finanzdienstleister • Fragen des Cloud-Computing • Vollziehung und Sanktionen nach der DSGVO • Richtiger Umgang nach Verletzungen der Datensicherheit

Die Herausgeber: Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter, WU Wien, Mitglied des Verfassungsgerichtshofs; Dr. Ferdinand Graf, LL.M. (NYU), Rechtsanwalt und Partner bei Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH in Wien sowie Mitglied der Arbeitsgruppe Datenschutz des Österreichischen Rechtsanwaltskammertags; Mag. Maria Mercedes Ritschl, Industriellenvereinigung.

2017. XIV, 112 Seiten. Br. EUR 28,80 ISBN 978-3-214-01239-7

LMR – Lebensmittelrecht mit 13. Ergänzungslieferung Autoren: Blass · Brust bauer · Hauer · Herzog · Kadi · Kainz · Königshofer · Koßdorff · Mahmood · Muchna · Natterer · Stuller Alles zum Lebensmittelrecht: • alle Vorschriften gebündelt • Kommentar mit Judikatur, Praxis, Leitlinien In der 13. Ergänzungslieferung werden – neben der Aufnahme der VO (EU) 2017/625 – diverse Novellen berücksichtigt. So wird die Kommentierung des LMSVG ebenso aktualisiert wie jene der KosmetikVO. Auch das

EU-QuaDG wird aktualisiert und erstmals vollständig kommentiert. Um der ständig wachsenden Zahl von Rechtstexten in den Bereichen Hygiene und Amtliche Überwachung angemessen Rechnung zu tragen, wird der Kommentar um eine sechste Mappe ergänzt, die nunmehr ausschließlich dem Themenkreis Überwachung gewidmet ist.

Die Autoren: Dr. Michael Blass, Dr. Konrad Brustbauer, Prof. Dr. Christian Hauer, Dr. Ulrich Herzog, Mag. Andreas Kadi, Prof. Dr. Reinhard Kainz, Mag. Katharina Koßdorff, DDr. Wolfgang Königshofer, DI Anka Lorencz, Dr. Amire Mahmood, Dr. Daniela Muchna, Dr. Andreas Natterer, Dr. Paulus Stuller; unter Mitarbeit von Dr. Florian Tschandl.

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 017

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 13. Erg.-Lf. 2017. EUR 308,– ISBN 978-3-214-07800-3 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

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[ÖFFENTLICHES RECHT

Die österreichischen Schulgesetze mit 49. Lieferung Autoren: Götz · Münster

Loseblattwerk in 2 Mappen. inkl. 49. Erg.-Lfg 2017. EUR 198,– Bei Abnahmeverpflichtung von mind. 2. Erg.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-13581-2 Online-Version: www.manz.at/schulg

Die 49. Ergänzungslieferung berücksichtigt • Neuerungen durch das Bildungsreformgesetz 2017, soweit sie bereits anwendbar sind bzw zur Vorbereitung bereits jetzt Erläuterungsbedarf schaffen, wie zB » die neuen Schulversuchsbestimmungen, » schulautonome Gestaltungsmöglichkeiten, » die Erweiterung des Besuches allgemeiner Schulen durch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie des weiteren freiwilligen Schulbesuches durch Schülerinnen und Schüler ohne NMS- oder PTS-Abschluss,

» die sog „Frühchenregelung“ im Schulpflichtgesetz, » das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – bereits kommentiert; • die weitreichenden Änderungen im HochschulG 2005 durch BGBl I 2017/129: gemeinsames Studienrecht für Pädagogische Hochschulen und Universitäten; • die Schulrechtsbereinigungsverordnung 2017 im Bereich der Verordnungen; • die mit 1. 9. 2017 wirksam gewordenen Änderungen der Zeugnisformularverordnung durch BGBl II 2015/77.

Der Autor: Dr. Gerhard Münster, Leiter der Abteilung Legistik-Bildung im BMB, Professor an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien-Strebersdorf/Krems.

Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze mit 82. Lieferung

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 82. Erg.-Lfg. 2017. EUR 199,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 99,– ISBN 978-3-214-08574-2

DIE Gesetzessammlung mit dem gesamten öffentlichen Rechtsbestand für Österreich enthält alle wichtigen Haupt- und Sondergesetze. Die 82. Lieferung bringt die Gesetzessammlung auf den Stand 1. 5. 2017 mit inhaltlichen Änderungen in rund 20 Gesetzen, darunter: • VwGVG: Änderungen infolge Aufhebungen durch den VfGH, ua: nicht mehr zulässige Revision beim VwGH nicht länger Voraussetzung für Wiederaufnahme des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Recht auf Verfahrenshilfe im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht mehr auf Verwaltungs-

strafverfahren beschränkt; • BHG: Neuerungen für das Risikomanagement bei den Bundesfinanzen durch BGBl I 2017/53; • StVO, KFG und FSG, ua: Erstreckung der Dauer des Probeführerscheins von zwei auf drei Jahre; Aufnahme des Handyverbots in den Katalog der Probeführerscheindelikte; Anhebung des Mindestalters beim Mopedführerschein; • sowie in VwGG, BVwGG, VfGG, UVP-G, ZustellG, StbG, MeldeG, GelverkG, StudFG, ForstG, WRG, UFG, IG-L, BStG.

Prüfung von Gebühren Symposium 2017 Herausgeber: Österreichischer Städtebund Das 7. „Wiener Symposium der städtischen Kontrolleinrichtungen“ im Wiener Rathaus widmete sich dem Thema: „Prüfung von Gebühren“. In sechs Beiträgen beleuchten namhafte Expertinnen und Experten die Thematik aus unterschiedlichen Perspektiven. Das Thema „Gebühren“ ist nicht nur für die städtischen Kontrollinstanzen von großer Bedeutung, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger, die durch ihre Beiträge kom2017. Ca. 80 Seiten. Br. Ca. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-12670-4

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munale Leistungen wie Müllbeseitigung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung finanzieren. Beide vereint der Wunsch nach einer hohen Qualität der kommunalen Leistungen ebenso wie Rechtssicherheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz bei der Gebühreneinhebung. Dieser Band gibt einen Überblick über die spannenden Fachbeiträge und dient als informatives Nachschlagewerk für alle Interessierten!

Die Herausgeber: Mag. Peter Biwald, Geschäftsführer des KDZ-Zentrum für Verwaltungsforschung; Mag. Wolfgang Edinger, MBA, Stadtrechnungshof Wien; DDr. Stefan Leo Frank, Verfassungsgerichtshofs; Dr. Werner Heftberger, Landesrechnungshof Oberösterreich; Mag. a Edith Knorr-Kranvogel, Stadtrechnungshof Wien; Mag. a DI in Dr.in Barbara König, MBA, Rechnungshof; Dr.in Martina Winter, Magistrat der Stadt Wien.

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


STR AFRECHT · ZIVILRECHT]

Wiener Kommentar zum StGB mit 182 Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz Über 6.000 Seiten StGB und Nebengesetze – immer am neuesten Stand!

Praxis zeitnah sämtliche Novellen eingearbeitet und kommentiert.

Laufende Ergänzungslieferungen zum StGB und allen strafrechtlich relevanten Nebengesetzen bieten sachkundig fundierte Kommentierungen für alle Anforderungen des täglichen Berufsalltags. Neben der neuesten Literatur und Rechtsprechung werden von den renommierten Autoren aus Wissenschaft und

Aktualisiert wurden diesmal: § 127 Stricker §§ 128, 129 Stricker §§ 130 – 132 Rebisant/Stricker Weitere Aktualisierungen zur Strafgesetznovelle 2017 erscheinen in Kürze!

Faszikelwerk in 7 Mappen. inkl. 182. Lfg. 2017. EUR 564,– ISBN 978-3-214-10257-9 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stgb

Die Autoren: Dr. Günther Rebisant, Rechtsanwalt in Wien; Dr. Martin Stricker, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Wien.

Das österreichische Jugendgerichtsgesetz 5. Auf lage Autoren: Jesionek · Edwards · Schmitzberger Mit dem Kurzkommentar haben Sie immer in Griffweite: • das Jugendgerichtsgesetz – 4 Novellen seit der Vorauflage! » Berücksichtigung der großen Reform des Jugendgerichtsgesetzes 2016 » Budgetbegleitgesetze 2009, 2011, 2016 » Strafprozessnovellen 2016

• wichtige Nebenbestimmungen: StGB, StPO etc • Verordnungen und Erlässe Mit: • fachkundigem, ausführlichem Kommentar • aktueller Rechtsprechung (OGH, OLG, LG) • Literaturhinweisen

Die Autoren: Hon.-Prof. Dr. Udo Jesionek, Präsident des Jugendgerichtshofes i. R., Präsident des Weißen Rings. Mag. Christa Edwards, Richterin des Oberlandesgerichts Wien. Mag. Daniel Schmitzberger, Richter des Landesgerichts für Strafsachen Wien.

5. Auflage erscheint Ende Oktober 2017. Ca. XXXVIII, 378 Seiten. Br. Ca. EUR 74,– ISBN 978-3- 214-17545-0

Das neue Pauschalreisegesetz Autor: Lindinger Das Pauschalreisegesetz tritt mit 1. 7. 2018 in Kraft und regelt Pauschalreiseverträge zwischen Unternehmen und Reisenden. Im neuen Praxishandbuch werden das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Praxis dargestellt: • Allgemeiner Teil mit vielen Beispielen und Praxistipps • Gesetzestext mit Anmerkungen, Rechtsprechung und Literaturhinweisen • Pauschalreiserichtlinie im Volltext

Alles zu: Anwendungsbereich, Begriffen, Informationspflichten, Vertragsinhalt, Übertragung & Vertragsänderungen, Leistungserbringung, Gewährleistung und Schadenersatz.

Der Autor: Dr. Eike Lindinger ist Rechtsanwalt in Wien und Autor zahlreicher Publikationen zum Reiserecht.

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 017

Vorankündigung

Erscheint im November 2017. Ca. XX, 180 Seiten. Br. Ca. EUR 38,– ISBN 978-3-214-13407-5

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[ZIVILRECHT

Verjährung und Schaden Autorin: N. Brandstätter Das Buch nimmt sich aller Themen rund um die Verjährung von Schadenersatzansprüchen in umfassender Weise an und berücksichtigt sowohl österreichische als auch deutsche Judikatur und Literatur. Schwerpunkte sind: • Verjährungszweck und Verjährungsgegenstand

Erscheint im November 2017. Ca. LVI, 300 Seiten. Br. Ca. EUR 74,– ISBN 978-3-214-07243-8

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Wirkungen und Geltendmachung Hemmung und Unterbrechung Schadensbegriff Kenntnisgegenstände und Erkundigungsobliegenheit • Primär- und Folgeschadenverjährung • Verjährung bei Anlegerschäden, mehrfacher Fehlberatung uvm

Die Autorin: Dr. Natascha Brandstätter ist Senior Scientist am Fachbereich Privatrecht der Paris Lodron Universität Salzburg.

Gerichtsgebühren Vorankündigung

13. Auf lage Autor: Dokalik Seit der letzten Auflage hat das Gerichtsgebührenrecht zahlreiche gesetzliche Änderungen erfahren; überdies wurden die Gebührenbeträge durch die Verordnung BGBl II 2017/152 valorisiert.

13. Auflage erscheint im November 2017. Ca. XXII, 596 Seiten. Geb. Ca. EUR 148,– ISBN 978-3-214-09662-5

Die Neuauflage bietet einen umfassenden Überblick über das Gerichtsgebühren- und Einbringungsrecht mit allen relevanten Entscheidungen in Leitsätzen, Gesetzesmaterialien, zahlreichen kommentierenden Anmerkungen und Literaturhinweisen

Die 13. Auflage enthält: • Gerichtsgebührengesetz idF der ValorisierungV 2017 sowie I 2017/130 • sonstige Gebührenvorschriften • Gebührenbefreiungsvorschriften • Gerichtliches Einbringungsgesetz • Vollzugsgebührengesetz, Verwahrungsgebührengesetz Mit allen Novellen seit der Vorauflage, zB: • ValorisierungsV 2017 • EO-Novelle 2016 • 2. Erwachsenenschutz-Gesetz • Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017

Der Autor: Dr. Dietmar Dokalik, Abteilungsleiter im BMJ.

Grundeinlöse und Enteignung Vorankündigung

mit Kommentierung des EisbEG Autor: Probst Grundeinlöse und Enteignung aus praktischer Sicht: Dieses Handbuch setzt da an, wo es um das Thema der praktischen Anwendung in der Umsetzung der Grundeinlöse geht. Damit bietet es beteiligten Personen und Rechtsanwendern die Grundlage, sachgerechte und nachvollziehbare Lösungen zu erarbeiten. In diesem Buch finden sich:

Erscheint im November 2017. Ca. XXX, 320 Seiten. Ln. Ca. EUR 89,– ISBN 978-3-214-02101-6

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• Darstellung des Verfahrens • Aufarbeitung der aktuellen Rechtsprechung • Kommentierung des Eisenbahnentschädigungsgesetzes, des UVP-Gesetzes und wichtiger sonstiger Materiengesetze Inklusive Ablaufschemata, Musterübereinkommen und Übersichtstabellen zu den Materiengesetzen!

Der Autor: Univ.-Lektor Dr. Stephan Probst ist Rechtsanwalt in Wien und Partner von NEUDORFER Rechtsanwälte.

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


WIRTSCHAFTSRECHT ∙ STEUERRECHT ∙ ARBEITSRECHT]

Wiener Kommentar zum UGB mit 58. Lieferung Herausgeber: Straube · Rat ka · Rauter Experten aus Wissenschaft und Praxis kommentieren in bewährter Weise das Unternehmensgesetzbuch sowie die wichtigsten Nebengesetze (FBG, MaklerG, ECG, LFG, EBG) Vollständig überarbeitet und aktualisiert wurden nunmehr folgende Bestimmungen: • Geschäftspapiere und Bestellscheine, Publizität des Firmenbuchs, gerichtliche Feststellungen (§§ 14 – 16); • Firma, Unternehmenserwerb, Gesellschaf-

• • •

teränderungen, Insolvenz und Sachwalter, Ehepakte (§§ 17 – 37); Kontrollrechte der Gesellschafter (§§ 118 – 119); ECG (Vor § 343); Allgemeine Vorschriften zB Sorgfaltspflichten, Schadenersatz, Verkürzung über die Hälfte (§§ 347 – 351); weiters Kontokorrent, Pfandrechte, Wertpapiere, Zurückbehaltungs- und Befriedigungsrecht (§§ 352 – 372).

Die Herausgeber: Univ.-Prof. i.R. Dr. Manfred Straube war Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka, LL.M., ist Professor und Vizerektor an der Donau-Universität Krems. Dr. Roman Alexander Rauter ist in einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei tätig.

Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. 58. Lfg. 2017. EUR 368,– ISBN 978-3-214-15784-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online Version: www.manz.at/ugb-straube

Non-Profit-Organisationen Autoren: Stranzinger · Kuhn · Kovacs · Hofer Non-Profit-Organisationen sind in unterschiedlichen Rechtsformen organisiert. Je nach gewählter Rechtsform sind naturgemäß unterschiedliche Regeln anzuwenden. Dieses Buch behandelt ausführlich: • gesellschaftsrechtliche Besonderheiten der einzelnen Rechtsformen (Verein, GmbH, Privatstiftung, gemeinnützige Stiftung, Körperschaften öffentlichen Rechts) • Aufstellung und Kontrolle des Jahresabschlusses

• Rechnungslegung und Prüfung von NPOs • Verfahren zur Vergabe des Spendengütesiegels • Finanzberichterstattung von NPOs • steuerliche Sonderregeln und beantwortet – klar und leicht verständlich – zahlreiche Fragen, die sich in der Praxis bei gemeinnützigen Unternehmen stellen. Weiterführende Literatur ermöglicht eine Vertiefung in die Materie.

2017. XVIII, 240 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-01993-8

Die Autoren: WP/StB MMag. Thomas Stranzinger LL.M., Geschäftsführer der Solidaris Wirtschaftsprüfungs-GmbH. R A Dr. Christian Kuhn, Geschäftsführer der KUHN RECHTSANWÄLTE GMBH. StB Dr. Karin Kovacs, Prokuristin bei der Unitas-Solidaris Wirtschaftstreuhand GmbH. WP/StB Mag. Christoph Hofer, Geschäftsführer der Solidaris Wirtschaftsprüfungs-GmbH.

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 169. Ergänzungslieferung Autor: Mayr „Für Profis eine unersetzliche Quelle – mit einem Griff – alle relevanten Entscheidungen in übersichtlicher Darstellung!“ RA Dr. Stefan Kühteubl Das Arbeitsverfassungsgesetz zur Gänze neu bearbeitet: Mit • neuester Rechtsprechung, • aktuellem Schrifttum und

• den Novellen BGBl I 2017/12 (Tätigkeitsdauer der Belegschaftsvertretung nunmehr fünf Jahre), I 2017/37 (Änderung des Kündigungsschutzes) und I 2017/104 (Gleichstellungsgesetz von Frauen und Männern im Aufsichtsrat)

Der Autor: Dr. Klaus Mayr, LL.M., Referent des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer OÖ.

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Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 169. Erg.-Lfg. 2017. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14418-0 Online-Version: www.manz.at/arbr

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[ARBEITSRECHT

Gestaltungsräume und neue Grenzen im Arbeitsrecht Herausgeber: Brodil

2017. VIII, 80 Seiten. Br. Ca. EUR 18,– ISBN 978-3-214-06824-0

Die 9. Wiener Oktobergespräche 2016 beschäftigten sich mit Rechtsfragen von Spielräumen und Grenzen arbeitsrechtlicher Gestaltungen, die sowohl aus europäischer als auch innerstaatlicher Perspektive zu untersuchen waren. Daher befasst sich ein Teil der Darstellung mit europäischen Fragestellungen: • Gestaltungsbedingungen in einem vereinten Europa im Rechtsvergleich (Rebhahn), • Arbeitsrechtliche Gestaltungsgrenzen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten (Windisch-Graetz).

Der andere Teil ist spezifischen Sonderproblemen im Zusammenhang mit dem am 1. 1. 2017 vollumfänglich in Kraft getretenen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) an der Schnittstelle von zulässiger Gestaltung und Rechtsmissbrauch gewidmet: • Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz – nicht nur ein sprachliches Ungetüm? (Köck), • Arbeitskräfteüberlassung im Lichte des LSD-BG (Brodil/Dullinger).

Der Herausgeber: Dr. Wolfgang Brodil ist ao. Universitätsprofessor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht und Leiter der Forschungsstelle Sportrecht der Universität Wien (www.brodil.at).

Der AlV-Komm – Das Arbeitslosenversicherungsgesetz mit 46. Lieferung Herausgeber: Pfeil Mit dem Know-how von führenden ExpertInnen des Arbeitslosenversicherungsrechts! Die Aktualisierungslieferungen berücksichtigen ua die Novellen: • BGBl I 2016/53 (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) • BGBl I 2017/29 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 – SVÄG 2016) Faszikelwerk in 1 Mappe inkl. 46. Lfg. 2017. EUR 198,– ISBN 978-3-214-07846-1 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

• BGBl I 2017/30 (Wiedereingliederungsteilzeitgesetz) • BGBl I 2017/31 (Prüfung von Scheinwohnsitzen) • BGBl I 2017/38 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 – SVÄG 2017)

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Arbeits- und Sozialrecht) der Universität Salzburg.

Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen Band 85 Herausgeber: Weiß Die wichtigsten Entscheidungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts! Band 85 mit den Entscheidungen aus 2016: • Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen und • ausgewählte Erk des VwGH sowie • des VfGH mit ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform

• Ein Mehr an Information: die wichtigsten unterinstanzlichen Entscheidungen in Leitsatzform • Fachkundige Auswahl und Auf bereitung durch den Herausgeber Dr. Dieter Weiß.

Der Herausgeber: Dr. Dieter Weiß, Richter des OLG Linz. 2017. Ca. 400 Seiten. Ln. EUR 270,– ISBN 978-3-214-09122-4

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STUDIUM UND PR A XIS]

Gesellschaftsrecht Autoren: Ar tmann · Rüffler Der neue Grundriss des österreichischen Gesellschaftsrechts verfolgt den Anspruch, einerseits den Studierenden das Fach in bewältigbarem Umfang, dennoch mit wissenschaftlichem Fokus darzulegen, andererseits auch für Praktikerinnen und Praktiker einen ersten Einstieg samt weiterführenden Hinweisen zu bieten. Der Stand der Judikatur wird mit den maßgeblichen OGH-Urteilen belegt, der didakti-

sche Anspruch wird durch viele Beispiele betont – auch auf die Diskussion von Streitfragen wird ebenso wenig verzichtet wie auf Hinweise zur Praxis und zu häufigen Konfliktfeldern. Das Gesellschaftsrecht aus Expertenhand – dargestellt werden: GesbR, OG, KG, GmbH & Co KG, stille Gesellschaft, EWIV, AG, SE, GmbH, Konzernrecht, Umgründungen, Genossenschaft, Privatstiftung.

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Eveline Artmann lehrt am Institut für Unternehmensrecht der Universität Linz. Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüff ler lehrt am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien.

2017. XXVIII, 618 Seiten. Geb. EUR 74,– ISBN 978-3-214-02092-7 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 54,40 ISBN 978-3-214-02093-4

Zivilprozessrecht 9. Auf lage Autoren: Rechberger · Simotta Der Klassiker zum österreichischen Zivilprozessrecht in neuer Auflage! Ein unverzichtbares Standardwerk für die Praxis sowie eine bewährte Lernunterlage für Studierende – von den Prozessbausteinen und dem erstinstanzlichen Verfahren über das Rechtsmittelverfahren bis hin zu den euro-

päischen Zuständigkeiten: Der „Rechberger/ Simotta“ bietet eine umfassende Darstellung des österreichischen und europäischen Zivilprozessrechts. Die jüngsten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre wurden berücksichtigt.

Die Autoren: em. o. Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Walter H. Rechberger war Vorstand des Instituts für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien und ist nun ebendort am Forschungsinstitut für Rechtsentwicklung tätig. em. o. Univ.-Prof. MMag. Dr. Daphne-Ariane Simotta lehrte am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz.

9. Auflage 2017. Ca. 850 Seiten. Geb. Ca. EUR 89,– ISBN 978-3-214-00779-9 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 68,80 ISBN 978-3-214-00780-5

Strafrecht in Fällen & Lösungen Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht 2. Auf lage Autoren: Sagmeister · Komenda · Madl · Höcher Das Studienbuch schlägt eine Brücke zwischen klassischen Lehrbüchern und reinen Casebooks. In elf Fällen werden zentrale Fragen aus Allgemeinem und Besonderem Teil aufbereitet, die typischerweise in Strafrechtsprüfungen aufgeworfen werden. Eine hilfreiche Stütze zur Prüfungsvorbereitung – mit: • umfassender Einleitung: erläutert Grundlagen und beantwortet eine Vielzahl an Detailfragen zur Falllösung. • kommentiertem Lösungsvorschlag: neben

der eigentlichen Falllösung enthält dieser auch theoretische Ausführungen zu den jeweils behandelten Themen und erklärt nicht nur, was richtig ist, sondern auch warum. • unkommentiertem Lösungsvorschlag: gewährleistet eine möglichst realitätsnahe Prüfungsvorbereitung und beschränkt sich auf jene Ausführungen, die bei einer Klausur tatsächliche Punkte bringen. Auf aktuellem Stand inkl Strafgesetznovelle 2017!

Die Autoren: Dr. Julia Sagmeister, Rechtsanwaltsanwärterin in Wien, Dr. Peter Komenda, BSc (WU), Richteramtsanwärter in Wien, Patrick Madl, LL.M. (WU) BSc (WU), Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht der WU Wien, Dr. Markus Höcher, Rechtsanwaltsanwärter in Wien.

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2. Auflage 2017. XXVIII, 214 Seiten. Br. EUR 32,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 25,60 ISBN 978-3-214-01921-1

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[ S T U DI U M U N D PR A X I S ∙ SAC H BUC H ∙ FAC H BUC H

Wörterbuch Recht Englisch – Deutsch, Deutsch – Englisch 2. Auf lage Autorin: Linhar t Das Wörterbuch Recht bietet rund 16.000 Begriffe und Wendungen in beide Richtungen: Englisch – Deutsch und Deutsch – Englisch. Die Angabe der Rechtsgebiete, aus denen die Termini stammen, hilft typische Übersetzungsfehler zu vermeiden. Zahlreiche Beispielsätze erleichtern die Anwendung und zeigen den gesuchten Begriff in seinem

2. Auflage 2017. XIV, 392 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-02027-9

Kontext. Der Schwerpunkt des Wörterbuchs liegt auf den Gebieten Wirtschaftsrecht, Privatrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht und Prozessrecht. Darüber hinaus sind die zentralen Begriffe des Europarechts, des Internationalen Privatrechts sowie internationaler Übereinkommen enthalten.

Die Autorin: Prof. Dr. Karin Linhart, LL.M., lehrt an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg.

JUKA 2018 – Taschentarif So stecken Sie alle Tarife in die Tasche! Die schnelle Tarifinformation für unterwegs oder für den ersten Überblick: Die Tarife sind für alle Stufen der Streitwerte ausgearbeitet – ohne Rechenaufwand und ohne Formeln. Ergänzt durch die wichtigsten Textstellen der Gesetze. Bereits erfasst sind alle Änderungen beim Gerichtsgebührengesetz. Für Juristen sowie alle, die entstehende Kosten für Rechtsgeschäfte einschätzen möchten.

Inhalt: • Rechtsanwaltstarifgesetz • Notariatstarifgesetz • Gerichtskommissionstarif • Verteidigungskosten des Bundes • Entlohnung des Insolvenzverwalters • Gerichtsgebührengesetz • Gebührengesetz • Allgemeine Honorarkriterien • Normalkostentarif

2017. 260 Seiten. Br. EUR 24,90 Im Abo EUR 19,90 ISBN 978-3-214-14522-4

ecolex – Zeitschrift für Wirtschaftsrecht Datenschutz-Grundverordnung – General Data Protection Regulation

• Editorial: Das Datenschutzrecht im Umbruch (Christoph Grabenwarter) ecolex 9a/2017 Sonderheft – wird nur gemeinsam mit der Ausgabe 9/2017 abgegeben! Jahresabonnement 2017 EUR 276,– (inkl. Versand im Inland) Einzelheft EUR 27,60

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• Einführung in die Datenschutz-Grundverordnung • Checkliste: DS-GVO Compliance (Ferdinand Graf / Marija Križanac) • A Primer on the General Data Protection Regulation • Checklist: GDPR compliance (Ferdinand Graf / Marija Križanac)

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EMPFEHLENSWERTES]

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Die Staatskanzlei Autor: Matzka Manfred Matzka kennt das Bundeskanzleramt wie niemand sonst: Nach einer mehr als 30-jährigen Berufslauf bahn dort kann er über die politischen Schicksalstage und prägenden Persönlichkeiten, die Architekturgeschichte und Verwaltungsentwicklung und über das Alltagsleben des berühmten Hauses mit der Adresse Ballhausplatz 2 nicht nur detailreich erzählen, sondern konfrontiert uns auch mit zahlreichen bisher unbekannten Fakten, Dokumenten und Facetten. Er setzt sich mit der langen Geschichte des Hauses aber auch auf eine neue

Brandstätter Verlag. 2017. 288 Seiten. Geb. EUR 39,90 ISBN 978-3-7106-0143-9

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In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Für Sie gelesen f a L t e·r Moshammer 1 Hutter · Wallner Klimawandel und Gesundheit

G

üssen

–26. 5.

und m, Kritik

n

Weise auseinander, indem er der täglichen Praxis der Macht- und Herrschaftsausübung sowie den entscheidenden Veränderungen im Inneren des Staates nachspürt. Dabei wird immer wieder die Dramatik der wichtigsten Ereignisse in diesem Haus erkennbar – wie etwa im Wiener Kongress, beim Ausbruch des Ersten Weltkriegs, im Kanzlermord 1934, in den Umbrüchen eines Staates nach Krieg und Zerstörung, aber auch in berührenden Schicksalstagen von Herrschern und Dienern, die im Palais der Staatskanzlei lebten.

2017. 134 Seiten. Br. EUR 21,90 ISBN 978-3-214-07803-4 MEINUNG

POLITIK

MEDIEN

Barbara Tóth über die Ära Heinz Fischer S. 6

Sie schaffen das! Wo Integration gelingt

Ein Gerichtsprozess bringt den ORF in Bedrängnis S. 23

FA FEUILLETON

LANDLEBEN

A L L E T E R M I N E 1 5 .–2 1 . 7.

Robert Rotifer über das Leben im Brexit-Land und seine neue Platte S. 26

St. Pölten, Wiens 24. Bezirk. Eine Laudatio von Christoph Chorherr S. 51

Falter : Woche – 56 Seiten Wien und Bundesländer, Tagesprogramm, Kritik

„‚Klimawandel und Gesundheit‘ ist ein Auf klärungsbuch, das es schafft, das schwer zu fassende Thema Klimaerwärmung auf Leiden wie Hitzschlag und verstärkte Pollenallergie herunterzubrechen.“

DER COUP

(Falter 36/2017)

Wie drei Einbrecher 5600 Kellerabteile ausräumen konnten. Die Rekonstruktion eines spektakulären Wiener Verbrechens S TA D T L E B E N: S E I T E 42 – 4 4

MEINUNG

POLITIK

MEDIEN

FEUILLETON

Markus Marterbauer zum Budget S. 6

Mit Sebastian Kurz im Iran

Wie das beste Transparenzgesetz funktioniert S. 26

Die grandiose Ausstellung zum Film „Blow-Up“ S. 28

FALTER

„Die Autoren zeigen, wer besonders betroffen ist und was man persönlich tun kann, um das Klima und damit die nachfolgenden Generationen zu schützen.“ (Die Furche 33/2017)

BEILAGE

STEIERMARK

A L L E T E R M I N E 9.– 1 5 . 5 .

24 Seiten Biofrühling

Das Grazer Schauspielhaus ist 50 S. 52 Falter mit Falter: Woche

Falter : Woche – 56 Seiten Wien und Steiermark, Tagesprogramm, Kritik

1011 Wien, Marc-Aurel-Straße 9 P.b.b. 02Z033405 W; Retouren an Postfach 555, 1008 Wien laufende Nummer 2558/2016

€ 3,50

BART IN DER MENGE

„Gewappnet gegen extreme Wetterkapriolen“ (Medical Tribune 35/2017)

Conchita Wurst vertritt Österreich beim Songcontest. Ein Porträt über den jungen Mann hinter der bärtigen Diva

alter: Woche Marc-Aurel-Straße 9 33405 W; Retouren an 5, 1008 Wien ummer 2550/2016 Falter mit Falter: Woche 1011 Wien, Marc-Aurel-Straße 9 P.b.b. 02Z033405 W; Retouren an Postfach 555, 1008 Wien laufende Nummer 2448/2014

€ 3,20

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[TERMINE

MANZ Rechtsakademie 11.10.2017 Mittwoch

T AUSGEBUCH

!

MANZ Tag der Liegenschaftsbewertung 2017 – Wien Ort:

Courtyard by Marriott, Vienna Prater/Messe, Trabrennstr. 4, 1020 Wien

12.10.2017

Jahrestagung Arbeits- und Sozialrecht 2017 (ZAS-Tag)

Donnerstag

Ort:

13. – 14.10.2017

Jahrestagung Familienrecht 2017

Freitag bis Samstag

Ort:

17.10.2017 Dienstag

T AUSGEBUCH

!

Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstr. 63, 1045 Wien

T AUSGEBUCH

!

Das Schloss an der Eisenstraße, Am Schlossplatz 1, 3340 Waidhofen/Ybbs

Jahrestagung Pflege & Recht 2017 – Linz Ort:

Wifi OÖ Panoramasaal, Wiener Straße 150, 4021 Linz

19.10.2017

Jahrestagung Wasserrecht und Privatrecht 2017 – Linz

Donnerstag

Ort:

08.11.2017

Jahrestagung Privatstriftungsrecht 2017

Mittwoch

Ort:

09.11.2017

Jahrestagung Wirtschaftsstrafprozess 2017

Donnerstag

Ort:

10.11.2017

Jahrestagung Finanzstrafrecht 2017

Freitag

Ort:

16.11.2017

Jahrestagung Kartellrecht 2017

Donnerstag

Ort:

Arcotel Nike, Untere Donaulände 9, 4020 Linz

Palais Hansen Kempinski, Schottenring 24, 1010 Wien

Justizpalast, Festsaal, Schmerlingplatz 10-11, 1010 Wien

Justizpalast, Festsaal, Schmerlingplatz 10-11, 1010 Wien

Hotel Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

Spezialtagung Das neue Vergaberecht 2017 20.11.2017, Montag 21.11.2017, Dienstag

Ort: Ort:

23.11.2017

Jahrestagung Kommunales Wirtschaftsrecht 2017

Donnerstag

Ort:

ARCOTEL Castellani, Alpenstraße 6, 5020 Salzburg Hotel De France, Schottenring 3, 1010 Wien

Hotel De France, Schottenring 3, 1010 Wien

Informationen und Anmeldung unter www.manz.at/rechtsakademie

Runde Geburtstage im Oktober

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• Wolfgang Brandstetter • Herbert Fink • Peter Mader • Herbert Rainer • Eva-Maria Ramsebner MANZ gratuliert herzlich!

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Doralt W. Steuerrecht 2017/18 19. Auflage 2017. XXVI, 280 Seiten. Br. EUR 36,– Im Abo: EUR 28,80 ISBN 978-3-214-01979-2 Ausgewogen und zuverlässig bietet der Bestseller zum Steuerrecht bereits in 19. Auflage alles Wesentliche für die im beruflichen Alltag wichtigen Steuern – jetzt mit dem Abgabenänderungsgesetz 2016! Der optimale Überblick über das geltende Steuerrecht – Unternehmenssteuern, Verkehrsteuern und das Abgabenverfahren stehen im Vordergrund, ein eigenes Kapitel widmet sich auch dem Finanzstrafrecht. Systematische Zusammenhänge werden deutlich gemacht und zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis. Außerdem: mit einer kleinen „Stilkunde“ – so werden Texte leicht und angenehm lesbar! Auch als E-Book und zum günstigen Abonnement-Preis erhältlich!

Tutschek Irrtums- und Listanfechtung im Arbeitsrecht 2017. Br. XVIII, 126 Seiten. EUR 38,– ISBN 978-3-214-01187-1 Die Anfechtung wegen Irrtums und List im Arbeitsrecht ist ein Thema, das lange Zeit nahezu unbeachtet geblieben ist. Dies, obwohl sich dabei im Schnittbereich zwischen Arbeitsrecht und Zivilrecht einige sehr interessante sowie grundlegende Fragen stellen, ua: • Ist eine Anfechtung von Arbeitsverträgen generell möglich? • Zu welchem Zeitpunkt muss die Anfechtung geltend gemacht werden? • Ist eine rückwirkende Beseitigung von Arbeitsverträgen durch Anfechtung möglich? Durch die Überprüfung des Ergebnisses anhand von Fallbeispielen werden der Bezug zur Praxis hergestellt sowie die Besonderheiten im Bereich des Arbeitsrechts deutlich gemacht.

Resch Sozialrecht 7. Auflage 2017. Br. XXII, 216 Seiten. EUR 36,– ISBN 978-3-214-06726-7 Das österreichische Sozialrecht auf dem Stand September 2017: Dieses Rechtstaschenbuch behandelt vorrangig das Beitrags- und Leistungsrecht der österreichischen Sozialversicherung. Gesondert wird kurz auch auf das internationale und europäische Sozialrecht eingegangen. Aus der Vielzahl an Neuerungen ist etwa auf das Wiedereingliederungsgeld in der Krankenversicherung, die neue Teilpension als Leistung der Arbeitslosenversicherung und die weiteren Adaptierungen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit hinzuweisen. Immer aktuell: Auf www.manz.at/download können Sie die veränderlichen Daten und Zahlen parallel zum Buch nachlesen.

Jabornegg · Resch · Födermayr Arbeitsrecht 6. Auflage 2017. XXXII, 436 Seiten. Br. EUR 49,80 ISBN 978-3-214-07571-2 Knapp gehalten und leicht verständlich auf bereitet ist die Darstellung des österreichischen Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts der Arbeitsrechtsexperten Jabornegg/Resch/Födermayr. Sowohl Studierende als auch Praktiker finden hier eine systematische Aufarbeitung des Arbeitsrechts, die sich auf die wesentlichen weiterführenden Hinweise in Judikatur und Lehre konzentriert. Die 6. Auflage wurde hinsichtlich Gesetzgebung und Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht.

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 017

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Dokalik Gerichtsgebühren 2017 18. Auflage 2017. 88 Seiten. Br. EUR 21,50 ISBN 978-3-214-03959-2 Die 18. Auflage enthält die Tabellen der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren sowie Vollzugsgebühren und Vergütungen der Gerichtsvollzieher idF der ValorisierungsV BGBl II 2017/152 (Erhöhung der Beträge mit 1. 8. 2017). Darüber hinaus beinhaltet sie Muster von Anträgen auf Gebührenbefreiung und Verfahrenshilfe bei einvernehmlichen Scheidungen sowie für die Berechnung der Vergütung des Gerichtsvollziehers. Alle wichtigen Beträge und Bemessungsgrundlagen sind übersichtlich dargestellt und sofort griffbereit.

Fenyves VersE – Versicherungsrechtliche Entscheidungen Band 14, 2017. XII, 784 Seiten. EUR 248,– ISBN 978-3-214-08911-5 Band 14 der VersE umfasst die privatversicherungsrechtlichen Entscheidungen des OGH mit Geschäftszahlen aus den Jahren 2014 und 2015 im Volltext. Er schließt damit nahtlos an Band 13 an. Inhaltlich wurde die bewährte Darstellungsform der Entscheidungen beibehalten. Jene Textpassagen, in denen die Ausführungen des OGH beginnen, sind durch Fettdruck hervorgehoben und ermöglichen so dem Leser einen schnellen Zugriff auf den Kern der Entscheidung sowie einen raschen Überblick. Ein ausführlicher Registerteil mit Schlagwort-, Sparten- und Rechtsquellenverzeichnis garantiert bestmögliche Benützbarkeit.

Kucsko · Handig (Hrsg) urheber.recht 2. Auflage 2017. LXII, 1.788. Geb. EUR 278,– ISNB 978-3-214-01169-7 • Mit weiterführenden Literaturhinweisen, aktueller nationaler und unionsrechtlicher Rechtsprechung, • praxisnaher Darstellung, Tipps und Querverweisen sowie • Beiträgen aus angrenzenden Rechtsgebieten (zB Verfassungs-, Kartell- und Insolvenzrecht). Berücksichtigt wurden die umfassenden Änderungen des UrhG der vergangenen Jahre, vor allem die große Urheberrechts-Novelle 2015.

Fabrizy StPO und wichtige Nebengesetze 13. Auflage 2017. XVI, 1.268 Seiten. Geb. EUR 168,– ISBN 978-3-214-02445-1 12 Novellen (inkl Strafgesetznovelle 2017) seit der Vorauflage und immer detailliertere Regelungen sind eine große Herausforderung für die Rechtsanwender. Der „neue Fabrizy“ bietet bewährte Unterstützung im Verhandlungsalltag – profitieren Sie von: • umfassender Abbildung von StPO und relevanten Nebengesetzen, • prägnanter Kommentierung, • wasserdichter Darstellung von Judikatur und herrschender Lehre. Lösen Sie sämtliche praxisrelevante Verfahrenskonstellationen schnell und unkompliziert mit dem beliebtesten Kurzkommentar zur StPO!

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Sydow (Hrsg) Europäische Datenschutzgrundverordnung 2017. 1.456 Seiten. Geb. EUR 131,– ISBN 978-3-214-10393-4 Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung. Der neue Handkommentar zur Datenschutzgrundverordnung erscheint bereits deutlich vor Inkrafttreten der Grundverordnung und ermöglicht so eine gezielte Vorbereitung auf den neuen Rechtsrahmen für alle mit Datenschutzrecht befassten Unternehmen, Behörden, Rechtsanwälte und Gerichte. Durch den immer gleichen strukturellen Auf bau der einzelnen Artikelkommentierungen versetzt er den Nutzer in die Lage, die Probleme der Neuregelungen schnell zu erfassen, wichtige Argumente für die aufgezeigten Rechtsprobleme zu bekommen und, wo möglich, Analogien zu überkommenen Regelungen zu ziehen.

Dreher · Lübbig · Wolf-Posch Praxis des EU-Beihilferechts in Österreich 2017. XX, 188 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-05818-0 Privatisierungen, Besteuerungssysteme, Daseinsvorsorge, Energiepolitik – in all diesen Bereichen kann die Europäische Kommission über die Beihilfeaufsicht Einfluss auf die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten nehmen. Dieses Werk klärt umfassend auf und beleuchtet neben der Förderpraxis in Österreich generell auch die Verzahnung der Durchsetzung des Beihilferechts mit dem Verfahrensrecht. Anhand primär- und sekundärrechtlicher Grundlagen und einer Auswertung der Entscheidungspraxis der Kommission sowie der Unionsgerichte wird hier ein umfassender und bestens nachvollziehbarer Kriterienkatalog ausgearbeitet. Zahlreiche Fallbeispiele veranschaulichen die Tücken im Detail.

Hinterhofer · Oshidari System des österreichischen Strafverfahrens 2017. XXVIII, 842 Seiten. Geb. EUR 120,– ISBN 978-3-214-07669-6 Das Buch ist das gemeinsame Produkt eines mit Strafsachen befassten Richters des OGH und eines Vertreters der Strafrechtswissenschaft. Es verbindet die Vorzüge eines Lehrbuches mit denen eines Kommentars. Zahlreiche didaktische Elemente erleichtern das Erfassen der zentralen Auslegungslinien des österreichischen Strafverfahrensrechts. Mithilfe einer klaren Systematik werden die dogmatischen Grundlagen dieses Rechtsgebietes aus praktischer und wissenschaftlicher Sicht anschaulich vermittelt. Konkrete Beispiele und 83 Fälle garantieren ein umfassendes Verständnis für das in der Praxis gelebte Strafverfahren in Österreich.

Kodek (Hrsg) Untreue NEU 2017. XII, 156 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-06570-6 Das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 sorgte für eine Reform des Straftatbestands Untreue und die Verankerung der Business Judgment Rule im Gesetz. Inwieweit verändern sich dadurch die Haftungsbestimmungen? Können durch die neuen Regelungen Unsicherheiten in Bezug auf unternehmerisches Handeln ausgeräumt werden? Wo genau liegen nun die Grenzen der Befugnisse von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern? Der Beantwortung dieser und weiterer Fragen widmet sich dieses Werk.

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