RECHTaktuell Juli/August 2016

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[RECHTAKTUELL

Juli/August 2016

#07/08

#07/08

Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

Fachkunde für die Bauwirtschaft – Präsentation der Neuauflage des „Karasek“ J U L I /AUGUS T 2016]

Porträt des Monats Mathis Fister

Jahrestagung immolex im Schloss an der Eisenstraße


http:/ www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.RECHTSAKADEMIE manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bfMANZ -4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www. manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www. manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz. at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz. at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz. at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz. at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz. at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz. at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz. at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz. at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz. at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz. at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/ service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/ service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/ service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/ service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/ service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/ servicZeitsparendes e/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052fWissens-Update! 752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/ service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/ser22. September 2016, 9.00 – 17.00 Uhr vice/veraDonnerstag, nstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be934bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/service/ Hotel de France, Schottenring 3, 1010 Wien veranstaltungen/Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/service/ veranstal•tungen/ImmoESt Kalender.html?uuiim d=4b3c7be934bf-4031-und aeaa-c2efim6052fBetriebsvermögen 752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/service/veranPrivatstaltungen/• KUmsatzsteuer alender.html?uuid=4b3c7be9-3bei 4bf-4031-Immobilienvermietung aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/service/veranstalbei Grunderwerbsteuer tungen/Kal•enderNeuerungen .sowie html?uuid=4b3c7be93 4bf -4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/service/veranstaltungen/ Erben und Schenken von Immobilien Kalender.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/service/veranstaltungen/ Tagungsleitung: Mag. Karin Fuhrmann KalenderVortragende: .html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-cDr. 2ef6052fAndrei 752&utm_sourBodis ce=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/service/veranstaltungen/KalenGunther Lang der.html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6Dr. 052f752&ut m_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender. Mag. Mario Mayr html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052fMag. 752&utm_sour ce=ZS_App&utmSulz _medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaign=Event_RAK_Immobilienbesteuerung_NEU http:/ www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender. Gottfried html?uuid=4b3c7be9-34bf-4031-aeaa-c2ef6052f752&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201605&utm_campaiJetzt gn=Event_anmelden! RAK_Immobilienbesteuerung_NEU

Spezialtagung

IMMOBILIENBESTEUERUNG 2016

In Kooperation mit

www.manz.at/rechtsakademie


H AUSMIT TEILU NG]

R EC H TA K T U EL L # 07/0 8 2016

Hohes Kundenlob für Jahrestagungen der MANZ Rechtsakademie Programm wird zügig ausgebaut Als der in Österreich mit Abstand größte „Hervorragender Praxisnutzen“; „... hatte nformationsanbieter für Recht, Wirtfast Privatissimum-Charakter“; „Referenten Fachi t, Steuer bieten wir unter der Firmenwährend der ganzen Tagungsdauer an- schaf farbe MANZ-Rot 360°-Dienstleistung für alle wesend“. s- und wirtschaftsberatenden Berufe Zahlreiche Jahrestagungen, die die MANZ recht Gerichte, Behörden und Universitäten. Rech tsaka dem ie in den verg ange nen sowie n seit den 1980er-Jahren investiert Wochen veranstaltet hat, haben ein äußerst Scho Z intensiv in Onlineservices. Das Angepositives Teilnehmerecho verzeichnet. Viel- MAN der marktführenden Rechtsdatenbank fach wurden sogar die Folgetermine vor Ort bot RDB wird ebenso kontinuierlich erweitert gebucht. Was aber ist das „Geheimnis“? Dienstleistungen im Bereich ElektroEs ist wohl das Gesamtkonzept, das die wie die er Rechtsverkehr, Firmenbuch und Teilnehmerinnen und Teilnehmer besonders nisch dbuch. Die Rechtsakademie MANZ anspricht: die handverlesenen Referenten, die Grun e 2015 neu gestartet. sich ausgiebig Zeit nehmen; die sorgfältig wurd enRahm ausgewählten Tagungsorte samt PS: Hier noch ein sommerlicher Lesetipp programm; und vor allem die Möglichkeit, Krim ifans : „Sch warz er Lavendel“ von ausgiebig auf ganz konkrete Teilnehmer- für Eyssen. Ein deutscher Gerichtsmediinteressen einzugehen. „Höchste Juristerei Remy in der Provence, die stellvertretende zum Angreifen“, könnte man das etwas ziner Gendarmerie-Chefin und ihre pubertierende salopp formulieren. und eine Leiche (zunächst). RouKonsequent wird diese Tagungsreihe Tochter t, aber angenehm unaufdringlich erausgebaut. Neu sind etwa Jahrestagungen tinier hebt sich dieser Kriminalroman positiv zum Imm obilie nsteu errec ht, zum Wirt- zählt, der Masse der neuen Regionalkrimis ab. schaftsstrafprozess und zum Finanzstraf- von dieser Krimi ist in der Buchhandlung recht. Die aktuellen Termine finden Sie je- Auch Z erhältlich. weils in der RECHTaktuell, aber auch online MAN . emie unter www.manz.at/rechtsakad

dlung GmbH M ANZ’sc he Verlag s- und Univer sitätsb uchhan gsbür o Johann esgasse 23 ∙ 1010 Wien verla Wien 1010 ∙ 16 arkt Kohlm firme nsitz Wien fn 124 181w en@m anz.at www.m anz.at Hande lsgeric ht bestell 455 61 531 1 43 + fax tel + 43 1 531 61 100

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Bauer · Fellinger (Hrsg), Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Sozialrechtssachen ............................... 28 Blach, Bauprojekte richtig versichern ........................................... 31 Doralt W., Steuerrecht 2016/17 ................................................... 29 EF-Z – Zeitschrift für Familien und Erbrecht .................................. 10 Ehrke-Rabel, Steuerrecht ............................................................ 29 Entleitner, Freiberufler im Spannungsfeld zwischen Verschwiegenheits- und Mitteilungspflicht .................................... 24 Fabrizy, Das österreichische Suchtmittelrecht ............................... 23 Feldner · Thalhammer, Die Hausdurchsuchung im Kartellrecht.... 26 Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren ......................................... 25 Fischerlehner, Abgabenverfahren................................................ 25 Frohner · Haller, Mediengesetz ..................................................... 7 Gartner · Karandi, Maklergesetz ................................................... 9 Gruber · Paliege-Barfuß, GewO ................................................. 20 Grundtner · Pürstl, KFG ............................................................. 20 Haberer · Krejci (Hrsg), Konzernrecht ........................................... 8 Hager · Meller · Hetlinger, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ............................................................................... 22 Heißl, PStSG ................................................................................ 22 Höpfel · Ratz (Hrsg), StGB .......................................................... 23 Juri, Der Verzicht im öffentlichen Recht am Beispiel des Wasserrechts ......................................................................... 21 Kert · Kodek (Hrsg), Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht .....34 Kienapfel · Höpfel · Kert, Lernprogramm Strafrecht – Allgemeiner Teil ........................................................................... 30 Kienapfel · Höpfel · Kert, Strafrecht – Allgemeiner Teil............... 30 Knyrim (Hrsg), Datenschutz-Grundverordnung ............................ 31 Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht .......................................... 27 Kutscher · Wildpert, PStG ............................................................ 6 Lewisch · Fister · Weilguni, VStG ............................................... 22 Lindinger, Wiener Liste zur Reisepreisminderung ......................... 35 Maleczky, Jugendstrafrecht ......................................................... 23 Mayer · Stöger (Hrsg), EUV – AEUV ........................................... 35 Mayr, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht.......................................................... 28 Perner · Spitzer · Kodek, Bürgerliches Recht .............................. 30 Petsche · Urlesberger · Vartian (Hrsg), KartG ........................... 35 Promberger · Mayr · Ohnewas, Aufgabenorientierter Finanzausgleich ........................................................................... 21 „Schäffer“, Österreichische Verfassungsund Verwaltungsgesetze............................................................... 20

Schauer (Hrsg), Österreichische Gesetze ..................................... 24 Straube · Aicher, Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht ....31 Straube · Ratka · Rauter (Hrsg), Wiener Kommentar zum GmbHG................................................................................. 26 Teschner (Hrsg), GSVG................................................................ 27 von Löwe, Familienstiftung und Nachfolgegestaltung .................. 26 Wais · Dokalik, Gerichtsgebühren ................................................. 5 Weiser, Patentgesetz ................................................................... 35 Weiß (Hrsg), Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen .......... 28 Wendehorst · Zöchling-Jud (Hrsg), Ein neues Vertragsrecht für den digitalen Binnenmarkt?..................................................... 24 Wiesner · Grabner · Wanke (Hrsg), EStG ................................... 25 WKStmk (Hrsg), Arbeitsmarkt Steiermark .................................... 27 Wolf P., Elternteilzeit ................................................................... 29

rdb.at – wo MANZ findet Viele Wege führen zum Dokument in der RDB.....................18 – 19

MANZ INTERN Hausmitteilung............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Mathis Fister .................................................. 11 Buchpräsentation Kommentar zum Arbeitslosenversicherungsrecht im Sozialministerium .................... 12 Jahrestagung immolex im Schloss an der Eisenstraße .................... 12 Jahrestagung Gesellschafts- und Unternehmensrecht 2016 in Krems ...................................................................................... 13 Fertigstellung des EUV/AEUV-Kommentars .................................... 13 Fachkunde für die Bauwirtschaft – Präsentation der Neuauflage des „Karasek“ .................................. 14 Zehn Jahre EF-Z: Feier beim Heurigen „Fuhrgassl-Huber“.............. 14 Traunkirchen 2016 – das Forum für Zivilrecht............................... 15 Wir gratulieren … ........................................................................ 15 Zwei neue Hans Kelsen-Bände im Josephinum vorgestellt.............. 16 „Wer hat Recht“ mit Nana Walzer am Juridicum............................ 16 Runde Geburtstage im Juli/August ................................................ 21 Für Sie gelesen ............................................................................. 33 Literaturempfehlung der Buchhandlung ........................................ 34

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1010 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1010 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

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(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redak tion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. MitarbeiterInnen: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

w w w. m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Die Neuauflage des Standardwerks Vorschreibungsverfahren

§ 6 b GEG

IV

(vgl etwa VwGH 27. 1. 2009, 2008/06/0227) auch bei einem Oppositionsbegehren nach § 35 EO mehrfach ausgesprochen, dass die Gesetzmäßigkeit der durch die gerichtliche Entscheidung dem Grunde und der Höhe nach bereits rechtskräftig festgestellten Zahlungspflicht nicht mehr auf dem Wege des Verwaltungsverfahrens zur Einbringung der Forderung neu aufgerollt werden darf. Dieser Grundsatz soll nun eindeutig im Gesetz normiert werden (RV 2357 BlgNR 24. GP).

Jetzt auch mit Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts

Entscheidungen: Übersicht I. Zu § 6 b GEG (E 1 – 21) A. Zu Abs 1 (E 1 – 9) B. Zu Abs 2 (E 10 – 12) C. Zu Abs 4 (E 13 – 21) II. Zum Einbringungsverfahren vor dem VAJu, BGBl I 2013/190 (E 1 – 35) A. Verfahrensrechtliche Entscheidungen (E 1 – 10 a) B. Bindung der Vorschreibungsbehörde an Entscheidungen der Gerichte (E 11 – 35)

I. Zu § 6 b GEG:

Gebührenbefreiungen

A. Zu Abs 1 (verfahrensrechtliche Grundsätze, Ordnungs- und Mutwillensstrafe) E 1. Wahrt die Vorschreibungsbehörde das Parteiengehör nicht, das vor allem dazu dient, die Sicht der Partei in die Ermittlungen einfließen zu lassen und dieser die Möglichkeit zu geben, relevante Tatsachen in die Ermittlungen einfließen zu lassen, hat sie notwendige Ermittlungen des Sachverhalts unterlassen. Das Vorbringen der Partei, ihr sei der Gerichtsbeschluss, mit dem die Nachzahlung der Gerichtsgebühren aufgrund des Erlöschens der Verfahrenshilfe angeordnet wurde, nicht zugestellt worden, da sich diese durchgängig im Ausland aufgehalten habe und somit im genannten Zeitraum dauernd von der Abgabestelle ortsabwesend gewesen wäre, ist relevant. Bei Zutreffen der Behauptung würde der Beschluss nicht dem Rechtsbestand angehören (gemeint: wäre nicht rechtskräftig geworden), womit der gegenständliche Zahlungsauftrag ohne Grundlage erlassen worden wäre. BVwG 24. 3. 2014, W170 2002108-1/2E; s auch E 19. E 2. Die Vorschreibungsbehörde ist an den Gerichtsbeschluss, mit welchem die Zahlung eines Pauschalkostenbeitrags aufgetragen wurde, gebunden. Dies gilt jedoch nur dann, wenn dieser Beschluss rechtskräftig ist. Dafür ist zu prüfen, ob der Beschluss dem Zahlungspflichtigen zugestellt wurde und ob keine Beschwerde eingebracht wurde. Erst nach zweifelsfreier Feststellung der Rechtskraft kann ein Zahlungsauftrag nach dem GEG erlassen werden. BVwG 17. 6. 2014, W183 2002054-1. E 3. Der Grundsatz der Wahrung des rechtlichen Gehörs erfordert, dass die Justizverwaltungsbehörde nicht an eine Entscheidung in einem anderen Verfahren gebunden sein kann, zu welchem der nach dem GEG Zahlungspflichtige aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen keinen Zugang hatte. Brachte der Bf ausdrücklich vor, keinen Zugang zum Verfahren über die Bemessung der Grunderwerbsteuer (gegenüber der Verkäuferin) gehabt und deshalb

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E 10 (HBI), E 11 (FinStaG)

III

" 10. § 5 des HBI-Bundesholdinggesetz, BGBl I 2014/51:

Gebühren und Abgaben

§ 5. Die zur Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Rechtsgeschäfte, Schriften und Amtshandlungen sind von den bundesgesetzlich geregelten Abgaben, den Bundesverwaltungsabgaben sowie den im Gerichts- und Justizverwaltungsgebührengesetz – GGG 1984, BGBl. Nr. 501/1984, geregelten Gebühren befreit. Bemerkungen zu § 5 HBI-Bundesholdinggesetz:

1) Sachliche Gebührenfreiheit. 2) Diese Gebührenbefreiung trat am 1. 8. 2014 in Kraft. " 11. § 5 Finanzmarktstabilitätsgesetz, BGBl I 2008/163, idF BGBl I 2015/127:

Gebühren und Abgaben

§ 5. (1) Die zur Durchführung dieses Bundesgesetzes erforderlichen Rechtsgeschäfte, Schriften und Amtshandlungen sind von den bundesgesetzlich geregelten Abgaben, den Bundesverwaltungsabgaben sowie den im Gerichtsgebührengesetz – GGG, BGBl. Nr. 501/1984, geregelten Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit.1) (2) Der Bund und die Gesellschaft nach § 3 Abs. 5 sind überdies von der Entrichtung der im GGG geregelten Gebühren in Verfahren vor den ordentlichen Gerichten befreit, die Angelegenheiten des Vollzugs dieses Bundesgesetzes zum Gegenstand haben.2)3) Bemerkungen zu § 5 FinStaG:

Das gesamte Gerichtsgebührenrecht: auch mit Gebührenbefreiungsvorschriften

1) Sachliche Gebührenfreiheit. Die Gebührenbefreiung trat in dieser Fassung (BGBl I 2015/127) am 7. 11. 2015 in Kraft. Eine inhaltlich gleiche Bestimmung war seit 27. 10. 2008 in Kraft und wurde durch die Regenschirmderogation (s Art VI Z 28 erster Satz GGG) mit 3. 3. 2011 bis zum 6. 11. 2015 unwirksam. 2) Persönliche Gebührenfreiheit. Die Gebührenbefreiung trat in dieser Fassung (BGBl I 2015/127) am 7. 11. 2015 in Kraft. 3) Der Gesetzgeber hatte bereits mit der Stammfassung des FinStaG eine sachliche und persönliche Befreiung von Gebühren und Abgaben angeordnet. Von dieser Befreiung sollten auch die Gerichtsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz umfasst sein. Mit dem nunmehrigen Abs 2 wird klargestellt, dass von dieser bereits ursprünglich angeordneten sachlichen und persönlichen Befreiung gerade auch Gebühren umfasst sind, die ohne eine solche gesetzliche Anordnung in Verfahren vor ordentlichen Gerichten anfallen würden und Angelegenheiten des Vollzugs des FinStaG zum Gegenstand haben.

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Gerichtsgebühren 1 2 . Au f la g e Autor en: Wa is · Doka lik

Seit der letzten Auflage hat das Gerichtsgebührenrecht zahlreiche gesetzliche Änderungen erfahren. Erstmals wurde durch die Gerichtsgebühren-Novelle 2014 ein deutlicher Schritt zur Gebührensenkung, insb im Außerstreitverfahren, gesetzt. Die Neuauflage bietet einen umfassenden Überblick über das Gerichtsgebühren- und Einbringungsrecht mit allen relevanten Entscheidungen in Leitsätzen, Gesetzesmaterialien, zahlreichen kommentierenden Anmerkungen und Literaturhinweisen.

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 016

Die 12. Auflage enthält: • Gerichtsgebührengesetz idF des Gemeinnützigkeitsgesetzes 2015 • sonstige Gebührenvorschriften • Gebührenbefreiungsvorschriften • Gerichtliches Einbringungsgesetz • Vollzugsgebührengesetz, Verwahrungsgebührengesetz Mit allen Novellen seit der Vorauflage, zB: • Gerichtsgebühren-Novelle 2014 • Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 • Gerichtsgebühren-Novelle 2015 • Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 Neu: erstmals berücksichtigt wurde die nunmehr zweijährige Erfahrung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

Die Autoren: Dr. Maria Wais, Abteilungsleiterin im BMJ. Dr. Dietmar Dokalik, stellvertretender Abteilungsleiter im BMJ. 12. Auflage 2016. XXII, 584 Seiten. Geb. EUR 145,– ISBN 978-3-214-09606-9

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[TOPTITEL DES MONATS

Jetzt mit Staatsbürgerschaftsrecht IJ2

ab 31. 7. 1985 –

Zeitraum

Verlässliche Anleitungen für die tägliche Arbeit

§§ 19, 20 StbV

Sonstiger Erwerb im Staatsbürgerschaftsgesetz 1985

Erwerbstatbestand (Eintragungsvorschrift in § 18 Abs 1 StbV)

Lehramtsdienstantritt an Universität sowie Rechtsnachfolge der Ehefrau und Kinder bis 31. 12. 2009

§ 25 Abs 1 StbG (Z 11) § 25 Abs 2 StbG (Z 13 lit a und b)

Verleihung

§§ 10 bis 14 StbG (Z 18)

Erstreckung der Verleihung

§§ 16 und 17 StbG (Z 18)

Anzeige der Wohnsitzbegründung

§ 58 c StbG (Z 24)

Anzeige des nur vermeintlichen öStb ab 1. 1. 2010

§ 59 StbG (Z 25)

Anzeige eines fälschlich als öStb Behandelten ab 1. 8. 2013

§ 57 StbG (Z 32)

Anzeige eines über 15 Jahre fälschlich als öStb Behandelten von 1. 8. 2013 bis 1. 2. 2016

§ 64 Abs 19 StbG (Z 32)

Anzeige vor dem 1. 9. 1983 geborener ehelicher oder legitimierter Kinder einer österr Mutter von 1. 8. 2013 bis 1. 5. 2016

§ 64 Abs 18 StbG (Z 33)

§ 19.1) Soweit eine Personenstandsurkunde als Grundlage für eine Eintragung nach § 18 herangezogen wurde, sind auch die Stelle, welche die Urkunde ausgefertigt hat, sowie die Nummer der Eintragung, soweit es sich um andere öffentliche Urkunden handelt, die Stelle, welche die Urkunde ausgefertigt hat, sowie das Datum und die Geschäftszahl der Urkunde anzumerken. 1) Fassung V BGBl II 2013/323. § 19 kommt mit der Inbetriebnahme der ZPR-/ZSR-Applikationen nur mehr eingeschränkte Bedeutung zu, weil die maßgeblichen Personenstandsfälle aus dem ZPR übernommen werden (s Anm 7 zu § 56 b StbG).

§ 20.1) Liegt der Evidenzstelle über die zu verzeichnende Person ein vor dem 1. Juli 1966 ausgestellter Staatsbür260/100

PStR 2 – 26. Lfg

PStG – Personenstandsrecht m i t 26. Er g ä nzung slieferung Auto ren: Kut sch er · Wi l dp er t

Die Loseblatt-Sammlung PStG ist DAS Standardwerk in Personenstandsfragen und bringt Ordnung in diese komplexe Materie. Der unverzichtbare Arbeitsbehelf für Standesbeamte und sonst mit diesem Rechtsgebiet Befasste wird nun mit der 26. Lieferung • erweitert: » neues Kapitel zum Staatsbürgerschaftsrecht: das Wesentliche aus Gesetz und Verordnung, zugeschnitten auf die Bedürfnisse der Anwender, mit Anmerkungen, Beispielen und Übersichten » eigener Teil ZPR-Vorlagen mit den wichtigsten Formularen auf einen Blick

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• aktualisiert: » die PStG-DV 2013 jetzt kommentiert » die Durchführungsanleitung auf Stand 2016 » Teil ABGB und IPRG mit neuer Judikatur und Screenshots » Internationale Übereinkommen zum Schutz von Kindern wieder aktuell

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 26. Erg.-Lfg. 2016. EUR 158,– ISBN 978-3-214-03902-8 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/pstg

Die Autoren MR Norbert Kutscher, Referatsleiter für Personenstandswesen im BMI und Thomas Wildpert, Fachbereichsleiter für Personenstandsangelegenheiten beim Amt der NÖ Landesregierung.

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TOPTITEL DES MONATS]

Auf der rechtssicheren Seite § 29

Wahrnehmung journalistischer Sorgfalt

in der Entwicklungsstufe des Versuchs begangen werden (s zB Heindl in Berka ua, MedienG3 § 28 Rz 8; Rami in WK2 MedienG § 28 Rz 3 a; aA Zöchbauer in Röggla ua, Medienrecht § 28 Rz 3 jeweils mwN). 5 Als Täter eines Medieninhaltsdeliktes kommen nicht nur Medienmitarbeiter (§ 1 Abs 1 Z 11 MedienG) in Betracht, sondern etwa auch Leserbriefschreiber und Inserenten (s Brandstetter/Schmid, MedienG2 § 28 Rz 10 mwN). Wahrnehmung journalistischer Sorgfalt § 29. (1) Der Medieninhaber oder ein Medienmitarbeiter ist wegen eines Medieninhaltsdelikts, bei dem der Wahrheitsbeweis zulässig ist, nicht nur bei erbrachtem Wahrheitsbeweis, sondern auch dann nicht zu bestrafen, wenn ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung bestanden hat und auch bei Aufwendung der gebotenen journalistischen Sorgfalt für ihn hinreichende Gründe vorgelegen sind, die Behauptung für wahr zu halten. Wegen eines Medieninhaltsdelikts, das den höchstpersönlichen Lebensbereich betrifft, ist der Medieninhaber oder ein Medienmitarbeiter jedoch nur dann nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung wahr ist und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben steht. (2) Diese Beweise sind nur aufzunehmen, wenn sich der Beschuldigte darauf beruft. Das Gericht hat in den Fällen des Abs. 1 erster Satz den vom Beschuldigten angebotenen und zulässigen Wahrheitsbeweis auch dann aufzunehmen, wenn es die Erfüllung der journalistischen Sorgfaltspflicht als erwiesen annimmt. (3) Wird der Angeklagte nur deshalb freigesprochen, weil die im Abs. 1 erster Satz bezeichneten Voraussetzungen vorliegen, so hat das Gericht in sinngemäßer Anwendung des § 34 auf Veröffentlichung der Feststellung, daß der Beweis der Wahrheit nicht angetreten worden oder mißlungen ist, und darauf zu erkennen, daß der Angeklagte die Kosten des Strafverfahrens einschließlich der Kosten einer solchen Veröffentlichung zu tragen hat. (4) Die §§ 111 Abs. 3 und 112 StGB sind nicht anzuwenden. IdF BGBl I 2005/49 und I 2007/112.

Sorgfältig bearbeitet, präzise formuliert

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Die Massenkommunikationsmittel geraten bei Erfüllung ihrer Aufgabe der Information und Kritik oft in Widerstreit mit dem Schutz anderer Rechtsgüter, insb mit dem Schutz der persönlichen Ehre. Hätten dabei die Belange der Medien stets den Nachrang, so würde dies jede 154

Mediengesetz

© MANZ 9. 5. 2016 1 – 250 W:/Mediengesetz_Froher_Haller_MKK/6.Aufl/3B2/Fahne/MedienG_6.Aufl_MKK_Kern

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6 . Auf l a g e Autor en: Froh ner · H a ller

• Welche besonderen Sorgfaltspflichten sind bei der Betreuung von Internetforen zu beachten? • Was ist unter dem „gleichen Veröffentlichungswert“ im Zusammenhang mit Gegendarstellungen zu verstehen? • Wer ist in Bezug auf eine Facebook-Seite als „Medieninhaber“ verantwortlich? Der Kurzkommentar zum Mediengesetz beantwortet diese und zahlreiche weitere Fragen im rechtssicheren Umgang mit medialer Informationsverbreitung. Mit der 6. Auflage wird er unter neuer Federführung auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung und

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 016

Rechtsprechung gebracht. Kompetent und prägnant kommentieren die Autoren die Bestimmungen des Mediengesetzes mit dem Ziel, Praktikern und Journalisten einen raschen und umfassenden Überblick über die aktuelle Rechtslage und die vielschichtige Judikatur zu geben.

6. Auflage 2016. Ca. 300 Seiten. Geb. Ca. EUR 64,– ISBN 978-3-214-07011-3

Die Autoren Mag. Natalia Frohner, Senatspräsidentin eines Fachsenats für Medienrecht am Oberlandesgericht Wien. Dr. Albrecht Haller, Rechtsanwalt in Wien mit den Tätigkeitsschwerpunkten Medien-, Informations- und Immaterialgüterrecht.

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[TOPTITEL DES MONATS

Beherrschend für alle Konzerne Kap 1

Grundfragen zum Konzernrecht

Haberer/Krejci

sichtsrates steht.335 Eine höchstgerichtliche Bestätigung dieser Ansicht in der Literatur gibt es allerdings nicht.336

Ausführliche Darstellung praxisrelevanter Themen

1.302 Auch bei der GmbH kann durch Gesellschafterbeschluss von einem Wettbewerbsverbot

dispensiert werden,337 wobei zwei Einschränkungen zu beachten sind: Der betroffene Gesellschafter unterliegt einem Stimmverbot gem § 39 Abs 4 GmbHG, da er ja von einer Verpflichtung befreit wird,338 und der Beschluss unterliegt wohl einer Prüfung seiner sachlichen Rechtfertigung im Sinne einer Verhältnismäßigkeitskontrolle.339

Subskripis tionspreis b 6 30. 9. 201

3. Gesellschaftsvertraglicher Schutz

1.303 Angesichts der Lückenhaftigkeit des gesetzlichen Schutzsystems bietet sich eine privat-

autonome Vorsorge insb im Gesellschaftsvertrag an. Dies kann etwa durch Vinkulierungsklauseln geschehen, die bei der GmbH (§ 76 Abs 2, 77 GmbHG) und auch bei der AG (§ 62 AktG) nach einhelliger Meinung zulässig sind.340 Die Zustimmung kann nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut nur aus wichtigem Grund verweigert werden, wozu wohl auch die Sicherung der Unabhängigkeit der Gesellschaft gehört.341

Unter Berücksichtigung aktuellster Novellen

1.304 Problematisch ist allerdings, dass der betroffene Gesellschafter selbst keinem Stimmver-

bot unterliegt, wenn der Beschluss über die Veräußerung seiner Beteiligung gefasst wird. Im Falle einer Veräußerung durch den Mehrheitsgesellschafter bietet eine Vinkulierungsklausel, die lediglich an die einfache Mehrheit anknüpft, daher keinen verlässlichen Schutz. Zwar kann ein Stimmverbot des veräußerungswilligen Gesellschafters uE im Gesellschaftsvertrag vorgesehen werden,342 dies passiert aber in der Praxis nur selten.

1.305 Die nachträgliche Einführung einer Vinkulierungsklausel bedarf der Einstimmigkeit,

da es zu einer Vermehrung der Verpflichtungen aller betroffenen Gesellschafter im Sinne von § 50 Abs 4 GmbHG kommt. Dies hat der OGH erst jüngst klargestellt.343 Das Erfordernis einstimmiger Beschlussfassung ergibt sich auch aus der mit dem GesRÄG 1996 eingefügten Bestimmung des §§ 99 Abs 4 GmbHG (ähnlich 10 Abs 3 SpaltG), die bei einer Verschmelzung abweichend von der üblichen Dreiviertelmehrheit die einstimmige Beschlussfassung in der übertragenden Gesellschaft vorsieht, wenn die (als Gegenleistung ausgegebenen) Anteile in der übernehmenden Gesellschaft vinkuliert sind.344 335 336 337 338 339 340 341 342 343 344

Doralt/Diregger in MünchKomm AktG4 Ö-Konzernrecht Rz 143. U. Torggler, GesRZ 2013, 11 (12). Vgl U. Torggler, GesRZ 1995, 233. Dazu OGH 6 Ob 139/06 v GesRZ 2007, 54; Wünsch, GesRZ 1982, 273; Wünsch, GmbHG § 24 Rz 33; Reich-Rohrwig, GmbH-Recht2 Rz 2/293; Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 § 24 Rz 10. BGH II ZR 168/79 BGHZ 80, 69 Süssen; Nowotny in Kalss/Nowotny/Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht Rz 4/556; U. Torggler in Straube/Ratka/Rauter, GmbHG § 115 Rz 19; U. Torggler, GesRZ 2013, 11 (12); Rüffler, Lücken 417 ff. Ausf Haberer/Zehetner in Jabornegg/Strasser, AktG I5 § 62 Rz 36 ff; siehe auch Doralt, Referat 10. ÖJT 1 (14); vgl ferner Jud/Hauser, NZ 1995, 121.ÖJT 1 (14). Zum Ganzen Zib in FS Straube (2009) 249. Dazu Haberer, Zwingendes Kapitalgesellschaftsrecht 521 ff. OGH 6 Ob 4/15 d GesRZ 2015, 259 (Walch). Überzeugend bereits Tichy, RdW 1998, 55.

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Haberer/Krejci (Hrsg), Konzernrecht

Kap 23

Umgründungen im Konzern aus steuerrechtlicher Sicht

Hirschler

§ 5 Abs 1 Z 3 UmgrStG erfassten Staaten ansässig sind, somit insb in Drittstaaten.5045 Voraussetzung für die effektive Steuerpflicht ist allerdings, dass das gem § 98 EStG bestehende Besteuerungsrecht nicht durch ein DBA eingeschränkt wurde, was vielfach aufgrund der Art 13 Abs 4 OECD-MA entsprechenden DBA der Fall ist.5046 Unabhängig von § 5 UmgrStG besteht für Anteilsinhaber jedenfalls dann gem § 6 Abs 3 UmgrStG Steuerpflicht, wenn sie ein im Verschmelzungsvertrag vorgesehenes Barabfindungsangebot annehmen und die Veräußerung des Anteils in Österreich als solche steuerpflichtig ist. 23.70 Mit dem AbgÄG 2015 wurde die Wegzugsbesteuerung innerhalb der EU/EWR neu ge-

regelt. Für Verschmelzungen, die nach dem 31. 12. 2015 beschlossen werden, ist ein Antrag auf Nichtfestsetzung der Steuer seitens der übertragenden Gesellschaft nach § 1 Abs 2 UmgrStG nicht mehr möglich. Es gilt vielmehr die Möglichkeit, die Abgabenschuld auf Antrag in der letzten Körperschaftsteuererklärung in Raten zu entrichten. Dabei besteht entsprechend § 6 Z 6 lit d EStG für Anlagevermögen (einschließlich Firmenwert) die Möglichkeit, die Abgabenschuld über 7 Jahre zu verteilen, für Umlaufvermögen gem § 6 Z 6 lit e EStG über 2 Jahre. Die Steuer ist hinsichtlich des offenen Ratenbetrags für Anlagevermögen sofort fällig zu stellen, als Wirtschaftsgüter des Anlagvermögens veräußert werden, sonst aus dem Betriebsvermögen ausscheiden oder in Drittstaaten überführt werden. Nicht ausdrücklich angesprochen ist die Verrechnung stiller Lasten, diese wird aber jedenfalls zulässig sein müssen, wobei fraglich ist, ob diese Verrechnung mit dem Anlage- oder Umlaufvermögen erfolgt. Die gleichen Steuerwirkungen hinsichtlich der Möglichkeit der Ratenzahlung gelten im § 5 UmgrStG auf Ebene der Gesellschafter, soweit für diese innerhalb der EU/EWR eine Steuerpflicht aus dem Anteilstausch/Wegfall der Anteile besteht. 2. Importverschmelzung 23.71 Während es bei der Exportverschmelzung im Wesentlichen um die Frage der weiteren

Steuerhängigkeit stiller Reserven und die Folgen bei Einschränkung des entsprechenden Besteuerungsrechts geht, ist bei der Importverschmelzung die Frage des Ansatzes des bisher nicht steuerhängigen Vermögens im Zentrum der Überlegungen. Dabei gilt nach § 3 Abs 1 Z 2 UmgrStG der Grundsatz, dass bisher nicht steuerhängiges Vermögen mit dem gemeinen Wert anzusetzen ist, um einen Zuzug stiller Reserven zu vermeiden.5047

Weiterführende Literatur

23.72 Anderes gilt aber in dem Fall, dass Vermögen, hinsichtlich dessen ein Antrag auf Nicht-

festsetzung gestellt wurde, durch eine Verschmelzung wieder in Österreich steuerhängig wird. Um zu vermeiden, dass in einem solchen Fall eine Aufwertung auf den gemeinen Wert ohne vorherige steuerwirksame Wegzugsbesteuerung erfolgt, wird in § 3 Abs 1 Z 2 2. Teilstrich UmgrStG angeordnet, dass der Zuzug mit den fortgeschriebenen Buchwer5045 Vgl Kofler/Six in Kofler, UmgrStG4 § 5 Rz 71 ff. 5046 Vgl Kauba, RdW 2005, 327 (327 f); Zöchling/Tüchler in Wundsam/Zöchling/Huber/Khun, UmgrStG5 § 5 Rz 23; Bruckner in Wiesner/Hirschler/Mayr, Handbuch der Umgründungen I § 5 Rz 30; Zöchling/Puchner in Frotz/Kaufmann, Grenzüberschreitende Verschmelzungen2 Rz 30. 5047 Vgl Mayr in Kirchmayr/Mayr, Umgründungen 15 (19); Zöchling/Pinetz, Praktische Probleme bei Importverschmelzungen, in Kirchmayr/Mayr, Umgründungen 123 (125); Hirschler/ Schindler, RdW 2006, 607 (610).

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Haberer/Krejci (Hrsg), Konzernrecht

Konzernrecht Her a u s geb er : Habe rer · Krejci

Ungeachtet seiner praktischen Bedeutung gibt es in Österreich nur wenige ausdrückliche gesetzliche Regelungen zum Phänomen Konzern. Der Rechtsanwender sieht sich daher mit erheblichen Unsicherheiten konfrontiert.

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Das Handbuch unterstützt bei der Bewältigung dieser Probleme und bietet erstmals eine umfassende rechtliche Analyse. Eine Autorenriege von über 30 führenden Autoren aus Wissenschaft und Praxis unter der Leitung von Heinz Krejci und Thomas Haberer behandelt das Phänomen Konzern aus allen Blickwinkeln, zu den Gebieten:

Die Herausgeber Priv.-Doz. MMag. Dr. Thomas Haberer ist Rechtsanwalt bei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH und lehrt am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. em. Univ.-Prof. Dr. Heinz Krejci ist emeritierter Ordinarius am Institut für Unternehmensund Wirtschaftsrecht der Universität Wien.

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Konzernbausteine; grenzüberschreitende Fragen; gesellschaftsrechtliche Schwerpunkte; Kapitalmarkt-, Arbeits- und Kartellrecht; Steuerrecht und Rechnungslegung.

2016. Ca 1.200 Seiten. Ln. Ca. EUR 240,– Subskriptionspreis bis 30. 9. 2016 EUR 192,– ISBN 978-3-214-02091-0

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TOPTITEL DES MONATS]

Bestens vermittelt! Gartner/Karandi

MaklerG

§3

Tatsächlich wird der gänzliche Anspruchsverlust kaum zu begründen sein, nämlich insb dann nicht, wenn der Auftraggeber an dem vermittelten Vertrag festhält und er somit letztlich die vom Makler erbrachte, wenn auch nicht zur Gänze verdienstliche Tätigkeit „konsumiert“. C. Verletzung von Informationspflichten nach dem FAGG Gemäß § 3 Abs 3 ist der Makler verpflichtet, dem Auftraggeber die er- 37 forderlichen Nachrichten zu geben, hierzu gehören jedenfalls auch die nach dem FAGG zu erteilenden Informationen. Eine Verletzung dieser Pflicht ist wesentlich iSd § 3 Abs 4, 2. Satz. Im Falle der Verletzung der Informationspflichten bei Fern- und Auswärtsgeschäften kann daher gem § 3 Abs 4 neben Schadenersatz auch eine Mäßigung der Provision nach Maßgabe der durch den Pflichtverstoß bedingten geringeren Verdienstlichkeit des Maklers verlangt werden. Daneben sieht das FAGG noch andere Rechtsfolgen vor: Bei Verletzung 38 der Informationspflicht nach § 4 Abs 1 Z 8 FAGG verlängert sich die Rücktrittsfrist gem § 12 Abs 1 FAGG um 12 Monate. Die anteilige Zahlungspflicht gem § 16 FAGG entfällt bei Verletzung der Informationspflichten nach § 4 Abs 1 Z 8 und 10 FAGG. Unterlässt der Makler die nach § 4 Abs 1 Z 11 FAGG gebotene Aufklärung über den Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung (§ 18 Abs 1 Z 1), bleibt das Rücktrittsrecht bestehen. Bei Verletzung der Informationspflichten nach § 4 Abs 1 Z 10 und 11 FAGG kann der Auftraggeber daher trotz vollständiger Vertragserfüllung vom Maklervertrag zurücktreten und muss auch keine Provision aufgrund des § 16 FAGG zahlen (vgl ErläutRV 89 BlgNR 25. GP 38; Dehn in Schwimann/Kodek4 § 4 FAGG Rz 54). ErläutRV 2 BlgNR 20. GP 16 ff: Vorgänger des ersten Absatzes sind § 2 Abs. 1 HVG 1921, § 5 HVertrG 1993 und § 2 IMV. In diesen Bestimmungen wird die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns als Maßstab für die Interessenwahrungspflichten des Maklers aufgestellt. Nachdem die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aber für den Gelegenheitsmakler kein passendes Kriterium wäre, wurde auf die Formulierung in § 1009 ABGB zurückgegriffen, wonach der Gewalthaber verpflichtet ist, das Geschäft „emsig und redlich“ zu besorgen. Da die „Emsigkeit“ auch eine Pflicht zur Bemühung bedeuten würde, dies aber dem normalen Maklervertrag nicht entspricht, wurde dieser Begriff durch „sorgfältig“ ersetzt. Eine Konkretisierung dieser Sorgfaltspflicht erfolgt in den besonderen Abschnitten des Gesetzes – oft in AnlehGartner/Karandi, MaklerG3

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Neue Literatur

Ausführlich kommentiert

Neu geregelt

Gartner/Karandi

MaklerG

§ 30

Nach dem Wortlaut des Gesetzes ist eine solche Vereinbarung nur in 16 solchen Fällen unwirksam, in welchen der Versicherer den Maklervertrag einseitig auflöst, ohne dass dafür wichtige, vom Versicherungsmakler verschuldete Gründe vorliegen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass für den Fall einer einvernehmlichen Vertragsauflösung oder einer einseitig durch den Versicherungsmakler erfolgten Vertragsauflösung weitere Abschlussprovisonen rechtswirksam ausgeschlossen werden können. Richtigerweise ist die Bestimmung des § 30 Abs 4 jedoch dahingehend auszulegen, dass eine Klausel, wonach dem Versicherungsmakler nach Beendigung des Maklervertrags keine weiteren Abschlussprovisionen zustehen, in all jenen Fällen, in welchen der Maklervertrag aus nicht vom Versicherungsmakler verschuldeten wichtigen Gründen aufgelöst wird – unabhängig davon, wer die Vertragsauflösung erklärt – unwirksam ist.

VI. Auswirkungen des Fern- und AuswärtsgeschäfteGesetz (FAGG) auf den Versicherungsmaklervertrag Das FAGG nimmt Finanzdienstleistungen – so insb auch Versiche- 17 rungsverträge –, welche den Regelungen des FernFinG unterliegen, von seinem Anwendungsbereich aus. Nachdem der Versicherungskunde nach dem System des § 30 regelmäßig keine Provision schuldet, kommt zudem auch der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 1 FAGG zum Tragen. Demgemäß ist eine Anwendbarkeit des FAGG auf Verträge mit Versicherungsmakler grundsätzlich abzulehnen (vgl hierzu ausführlich Perner, RdW 2015/148; Dehn in Schwimann/Kodek4 § 1 FAGG Rz 52). Das FAGG hat daher keinen Einfluss auf den Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers. ErläutRV 2 BlgNR 20. GP 33: Abs. 1 schreibt die jahrzehntelange Verkehrsübung fest, wonach der Versicherungsmakler seine Provision vom Versicherer erhält. Auf Grund dieser Erwartungshaltung des Versicherungskunden, seinen Makler nicht bezahlen zu müssen, verlangt der erste Halbsatz, daß eine abweichende Vereinbarung ausdrücklich und schriftlich erfolgen müßte. Beim Versicherungsmakler ist daher eine Bestimmung zum Schutz der Auftraggeber, also der Versicherungskunden, im Sinn des § 18 oder des § 40 nicht erforderlich; nach diesen Bestimmungen darf unter anderem von den §§ 6 und 7 nicht zum Nachteil des Auftraggebers abgegangen werden. Gartner/Karandi, MaklerG3

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Maklergesetz 3 . Auf l a g e Autor en: Ga r t ner · Ka ra ndi

In der Neuauf lage des bewährten Kurzkommentars zum Maklergesetz stellen die Autoren neben der aktuellen Judikatur und Literatur die wichtigsten Gesetzesänderungen vor. In verständlicher, praxisbezogener Kommentierung finden Sie neben • der ImmobilienmaklerV, • die Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler und • den maßgeblichen Bestimmungen des KSchG auch

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 016

sämtliche maßgebliche Neuerungen • durch das In-Kraft-Treten des FAGG • der Bestimmungen der GewO sowie • die neuen Bestimmungen der Standesregeln für Kreditvermittler. Für alle Immobilien- und Versicherungsmakler, Rechtsanwälte, Hausverwalter etc!

Die Autoren Dr. Herbert Gartner und Mag. Daniel Karandi, Partner bei Gartner-Furherr-Karandi RAe, einer auf alle Bereiche des Immobilienund Baurechts spezialisierten Sozietät. 2016. Ca. XIV, 350 Seiten. Geb. Ca. EUR 68,– ISBN 978-3-214-04175-5

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

Kluge Entscheidung – kluger Kopf VfGH 9. 10. 2015, G 152/2015 EF-Z 2016/8 Doppelresidenz eines Kindes kann zulässig sein. Mit einer Anmerkung von Lamiss Khakzadeh-Leiler

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Es gibt viele Tage, da steht Mathis Fister um vier Uhr früh auf. Er muss das Flugzeug von Klagenfurt nach Wien erwischen. Wenn es einer, wie er sagt, seiner geblockten Arbeitstage ist, klappt Mathis Fister noch im Flughafen den Laptop auf und vertieft sich. „Ich bin gewöhnt, notwendigenfalls zu jeder Tages- und Nachtzeit zu arbeiten“, sagt er. Nur so schafft er sein Pensum. Er fährt „zweigleisig“. Im Normalbetrieb arbeitet er als Anwalt in Klagenfurt, regelmäßig taucht er für intensive 20-Stunden-Tage in die Universität ein. Er ist Lektor am Institut für Europarecht und Internationales Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien. Sein Spezialgebiet ist öffentliches Recht im Allgemeinen („weil es so vielfältig ist“) und Verfahrensrecht im Besonderen („weil es das notwendige Mittel ist, Recht auch tatsächlich durchzusetzen“). Die Juristerei ist für Fister Herzenssache, in seinen elf Berufsjahren hat er bisher noch kein Gramm Enthusiasmus eingebüßt. „Recht hat etwas Grundsätzliches, es begeistert mich jeden Tag aufs Neue“, sagt er und sieht sich als Präzisionsarbeiter, wenn es um juristisches Arbeiten geht. Wichtig ist, dass „jedes Wort stimmt und trifft“, so sein Anspruch, dem er seit seiner Schulzeit treu ist. Mathis Fister wurde 1981 als Sohn einer Musikerfamilie in Köln geboren. Seine Eltern, beide Kärntner, unterrichteten dort und Fister und sein um drei Jahre jüngerer Bruder wuchsen in Köln auf. 1987 kehrte die Familie nach Klagenfurt zurück, Mathis Fister besuchte das Europagymnasium. „Wir waren eine gute Klasse, sehr motiviert“, erinnert er sich. In den Ferien absolvierte er Praktika in der Anwaltskanzlei, in der er heute Partner ist. Nach der Matura 2000 ging er zum JusStudium nach Graz. Besonders prägte ihn Christoph Grabenwarter, Professor für Öffentliches Recht, der ihn ins wissenschaftliche Arbeiten einführte, 2005 wurde er dessen Mitarbeiter. Als Christoph Grabenwarter an die Wirtschaftsuniversität Wien wechselte, folgte ihm Mathis Fister wenig später. Allerdings hatte er zu diesem Zeitpunkt bereits nicht nur das Gerichtsjahr, sondern auch die Anwaltsprüfung in der Tasche. Denn für Fister war klar: Die Wissenschaft und die Rechtspraxis ergänzen einander und die Kenntnis beider Welten eröffnet das Potenzial, die anwaltliche Tätigkeit wissenschaftlich zu fundieren und die wissenschaftliche Tätigkeit durch Praxisbezug anzureichern. Diesen Anspruch verfolgt Fister etwa als Mitautor des VwGVG- und des VStG-

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Kommentars. Zusammen mit Grabenwarter ist er auch Lehrbuchautor. „Wir haben eher ungewöhnliche Arbeitszeiten“, erzählt Fister, die beiden sind meistens über ihre Computer verbunden. Dieser Arbeitsrhythmus funktioniere seit Jahren prächtig, auch beim „Musterhandbuch Öffentliches Recht“ ist man ein eingespieltes Team. Als Assistenzprofessor in Wien lernte Mathis Fister 2010 seine Frau Marija, eine Musikpädagogin und Pianistin, kennen. Als 2014 der gemeinsame Sohn Ilias zur Welt kam, entschied sich die Familie, nach Klagenfurt zu übersiedeln. Zum einen, weil Fister in die Anwaltskanzlei einstieg, zum anderen, weil er und seine Frau die Nähe zu Natur und Bergen suchten, „wir verbringen viel Zeit draußen“. Derzeit liegt Fister auch in den Endzügen seiner Habilitationsarbeit zum „Intertemporalen Recht“, die Fragen der Rechtsüberleitung und des Übergangsrechts zum Gegenstand hat. „Klingt technisch“, gibt er zu, schafft es aber mit ein paar Sätzen, die Problematik am Beispiel des Pensionsantrittsalters spannend darzustellen. Als Lehrer an der Uni hat er Übung darin, Komplexes zu vereinfachen. Tendenziell müsse man das Interesse der Studierenden am öffentlichen Recht häufig ja erst entfachen. Wenn man aber dem Verfahrensrecht seine Abstraktheit nehmen will, bräuchte er nur über die Möglichkeiten, Verwaltungsstrafen im

© Konrad Gös

Die doppelte Schiene Mathis Fister

MATHIS FISTER

ist Anwalt und Wissenschaft ler – in beiden Welten ist öffent liches Recht sein Spezialgebiet. Als MANZAutor begleitet er schwerpunktmäßig das Verfahrensrecht.

„Recht hat etwas Grundsätzliches, es begeistert mich jeden Tag aufs Neue“ Verkehrsrecht zu vermeiden, reden. „Da hat man ungeteilte Aufmerksamkeit“, schmunzelt er. Recht haben und Recht bekommen seien bekanntermaßen zwei unterschiedliche Dinge. Fister schlägt eine Brücke. Und wie gehen sich Uni, Kanzlei und Familie aus? „Das geht mit akribischem Zeitmanagement und Disziplin“, sagt er und bringt darin auch noch einen großen Freundeskreis, Sport und – James Bond unter. Seit er denken kann, hat er noch keinen einzigen Film versäumt – und das soll auch so bleiben. Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Kommentar zum Arbeitslosenversicherungsrecht im Sozialministerium

Faszikelwerk in 1 Mappe BM Alois Stöger mit Herausgeber Walter J. Pfeil, Sabine Filzwieser-

inkl. 30. Lfg. 2016. EUR 198,–

Hat und stv. MANZ-Verlagsleiter Heinz Korntner (ganz r.)

ISBN 978-3-214-07560-6

Am 20. Juni wurde der neue „AlV-Komm“, herausgegeben von Walter J. Pfeil, im Sozialministerium präsentiert. Auf die herzliche Begrüßung durch Bundesminister Alois Stöger folgten einleitende Worte des stv. MANZ-

Verlagsleiters Heinz Korntner. Ein kurzer Vortrag von Sabine Filzwieser-Hat vom Bundesverwaltungsgericht befasste sich mit dem Thema „Zur Bedeutung der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Arbeitslosen-

versicherungsrechts für die Praxis“. In weiterer Folge stellte Walter J. Pfeil das Werk und sein AutorInnen-Team vor: Susanne AuerMayer, Josef Furtlehner, Angela Julcher, Günther Leitner, Rudolf Müller, Roland Sauer, Felix Schörghofer, Birgit Schrattbauer und Bettina Urschler; abschließend bedankte er sich überaus herzlich bei Heinz Kortner, Christine Viski-Hanka und Anita Hiebler vom Verlag MANZ für die gute Zusammenarbeit. Zahlreiche Gäste, u.a. Anna Lisa Engelhart (Universität Salzburg), Friedrich Fellinger (OGH), Elias Felten (Universität Salzburg), Wolfgang Kozak (AK Wien), Gerhard Kuras (OGH), Robert Rebhahn (Universität Wien), Anna Ritzberger-Moser (Sozialministerium), Anton Spenling (OGH) und Wolfgang Schramm (OGH) genossen das exzellente Buffet und das gemütliche Beisammensein.

Jahrestagung immolex im Schloss an der Eisenstraße Im angenehmen Ambiente des Schlosshotels an der Eisenstraße und bei herrlichem Wetter fand von 3. – 4. Juni in Waidhofen/Ybbs die Jahrestagung immolex statt. Beste Voraussetzungen, um sich spannenden Themen des Miet- und Wohnrechts zu widmen, die von einem exklusiven Expertenteam vorgetragen wurden. Nach dem Tagungsmotto „Was bleibt – was ändert sich“ wurden die Teilnehmer sowohl über die aktuelle Gesetzeslage, neueste Entscheidungen, schwelende Verfahren als auch über mögliche Gesetzesänderungen informiert. Abgerundet wurde das Programm durch ein festliches Abendessen und eine Mostverkostung – die beste Stimmung für weiteren Gedankenaustausch und interessante Ge-

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spräche, auch mit den Referenten Helmut Böhm (Universität Salzburg), Karin Fuhrmann (TPA Horwath), RA Herbert Gartner, Christoph Kothbauer (selbstständiger Konsulent), RA Eike Lindinger, Elisabeth Lovrek (OGH), Herbert Painsi (OGH), RA Herbert Rainer, Michaela Schinnagl (Mietervereinigung Österreichs) und Johannes Stabentheiner (BMJ). Das Pilotprojekt war erfolgreich, die nächste immolexTagung folgt bereits im Juni des nächsten Jahres.

Referenten der Jahrestagung immolex vor dem Schloss an der Eisenstraße

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MANZ · INTERN]

Jahrestagung Gesellschafts- und Unternehmensrecht 2016 in Krems „Haftung von Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat – wo sie anfängt und was auf dem Spiel steht“ – unter diesem Motto fand am 20./21. Mai die erste Jahrestagung Gesellschafts- und Unternehmensrecht an der Donau-Universität Krems statt. Unter der Leitung des „Hausherrn“ Thomas Ratka sowie Roman A. Rauter und Manfred Straube trugen Experten aus Beratung und Wissenschaft – Walter Brugger, Stephan Frotz, Ilse Huber, Wilhelm Milchrahm, Martin

Schauer, Stephan Verweijen und Jörg Zehetner – zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben, neuer Judikatur und besonders praxisrelevanten Themen vor. Bei der abendlichen Weinverkostung und dem erstklassigen Dinner im Zwei-HaubenRestaurant „Kloster Und“ diskutierten die begeisterten Teilnehmer über knifflige Fälle aus der Praxis und unterhielten sich über private Anekdoten der Vortragenden. Die Vortragenden Thomas Rat ka, Manfred Straube und Roman A. Rauter

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Fertigstellung des EUV/AEUV-Kommentars

T homas Jaeger, Wolfgang Bogensberger, Heinz Mayer, Maria Berger, Karl Stöger und Wolfgang Pichler

Am 3. Juni 2016 war es soweit: Nach acht Jahren und über 100 Lieferungen wurde die Fertigstellung des EUV/AEUV-Kommentars im Haus der Europäischen Union gefeiert. Eröffnet wurde die Veranstaltung von Wolfgang Bogensberger, Leiter der Politischen Berichterstattung in der österreichischen Vertretung der EU-Kommission, und Wolfgang Pichler, Verlagsleiter von MANZ. Die Entstehung eines solchen Kommentars, so Pichler, führe schön vor Augen, wie sehr wir alle bereits von der Europäischen Union profitieren: das Papier stammt aus Spanien, die Mappen

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aus Deutschland und gedruckt wird in Ungarn. Danach war es an Heinz Mayer, dem Begründer des Kommentars, die letzten Jahre in amüsanter Art und Weise Revue passieren zu lassen. Seine Mitherausgeberschaft endet nun, Thomas Jaeger wird zukünftig zusammen mit Karl Stöger den Kommentar als Herausgeber betreuen. Den Festvortrag hielt Maria Berger, BM für Justiz a.D. und Richterin des EuGH, zum Thema Europäisches Strafrecht. In ihrem Vortrag verstand sie es zu vermitteln, welch dynamische Materie das Europäische Straf-

recht ist und wie schnell es sich von bescheidenen Anfängen zu einem bedeutenden Teil des Europäischen Rechts entwickelt hat. Zum weiteren Fahrplan hielt Karl Stöger fest, dass sich an Aussehen und Form des Kommentars möglichst wenig ändern soll, auch in materieller Hinsicht sollen die Zugänglichkeit und die Qualität des Werkes unvermindert fortbestehen. Zum Abschluss hielt sich Thomas Jaeger betont knapp: Der Aufgabe sehe er mit großer Freude entgegen, nach dem Sommer werde man mit der Vorbereitung der Aktualisierung beginnen. Mit diesen Worten entließ Jaeger die Zuhörenden zum Buffet. Dort wurde noch eine Weile weitergeplaudert und diskutiert, ehe die Veranstaltung ihr Ende fand. Unter den Gästen waren u.a. die Vizepräsidentin des VfGH Brigitte Bierlein, die Vizepräsidentin des VwGH Anna Sporrer, RA Michael Enzinger, Gerhard Muzak (Universität Wien), Robert Rebhahn (Universität Wien), Andreas Rosner (Leiter Verbindungsstelle der Bundesländer), Botschafter a.D. Gregor Woschnagg (Berater des Präsidenten der Industriellenvereinigung) und viele mehr. Zum Werk siehe Seite 35.

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[MANZ · INTERN

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Fachkunde für die Bauwirtschaft – Präsentation der Neuauflage des „Karasek“ Auf Einladung der Kanzlei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH und des MANZ Verlags fand am 16. Juni im „Justizcafé“ des Justizpalast die Buchpräsentation zur Neuauflage des Kommentars ÖNORM B 2110 statt. MANZ Verlagsleiter Wolfgang Pichler begrüßte die rund einhundert Gäste aus den Kreisen der Richter, Rechtsanwälte, Universität sowie der Immobilien- und Bauwirtschaft. Andreas Kletečka fand lobende Worte für das umfassende Werk. Autor Georg Karasek bedankte sich insbesondere bei seinen MitAutoren Thomas Frad, Paul Schmidinger und Clemens M. Berlakovits und hob hervor, dass die Nutzerfreundlichkeit des Werks dadurch erhöht wurde, dass nunmehr jedem Kapitel die wichtigsten Normen zum Bauvertragsrecht aus ABGB und UGB vorangestellt sind. Die zahlreichen Gäste aus der Baupraxis zeigen einen breiten Leserkreis und die umfassende Bedeutung des Werks. Es findet höchsten Anklang in juristischen Kreisen,

3. Auf lage 2016. Der stolze Autor Georg Karasek mit MANZ Verlagsleiter Wolfgang

LIV, 1.170 Seiten. Ln. EUR 258,–

Pichler (l.) und Laudator Andreas Kletečka

ISBN 978-3-214-13575-1

ist aber auch für Praktiker in der Bauwirtschaft unverzichtbar. Der fantastische Ausblick des Justizcafés bot unter anderem Bernhard Raschauer (Universität Wien), Claudia Vitek (Rechtsanwältin) und Thomas Vitek (Bausachverstän-

diger) sowie Jörg Zehetner (Kanzlei KWR) eine wunderbare Gelegenheit zum fachlichen wie informellen Austausch mit Georg Karasek und seinem Autorenteam.

Zehn Jahre EF-Z: Feier beim Heurigen „Fuhrgassl-Huber“ in Neustift Am 2. Juni 2016 – fast auf den Tag genau zehn Jahre nach Erscheinen des ersten Hefts – kamen Redaktion, Verlag und zahlreiche Autoren der Zeitschrift für Familien- und Erbrecht EF-Z beim Wiener Heurigen „FuhrgasslHuber“ zu einem gemütlichen Fest zusammen, um das Jubiläum und den beständigen Erfolg der Zeitschrift gemeinsam gebührend zu feiern. Der Chefredakteur Edwin Gitschthaler bedankte sich bei allen Anwesenden für ihren Einsatz, besonders auch bei aktuellen sowie ehemaligen Redaktionsmitgliedern und Ständigen Mitarbeitern, und hob die seit Gründung der Zeitschrift zunehmende Bedeutung des Familienrechts besonders hervor.

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Bei gutem Wein, Heurigenschmankerln, einer Geburtstagstorte und angeregten Unterhaltungen ließen die Redaktionsmitglieder Constanze Fischer-Czermak, Edwin Gitschthaler und Andreas Tschugguel, die Ständigen Mitarbeiter Rotraut Leitner, Marco Nademleinsky und Barbara Simma den Abend mit den Gästen, unter ihnen Barbara Beclin, Christine Miklau, Claudia Rudolf, Andrea Simma, Doris Täubel-Weinreich, Franz Neuhauser, Gerold M. Oberhumer und Günter Tews, ausklingen.

Gemeinsamer Tortenanschnitt: Constanze FischerCzermak, Edwin Gitschthaler und Andreas Tschugguel

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MANZ · INTERN]

Traunkirchen 2016 – das Forum für Zivilrecht im neuen Gewand

MANZ: Herzliche Gratulation zu dieser neuen, interessanten Aufgabe! Was ist Ihrer Vorstellung nach der Hauptzweck dieser so traditionsreichen Veranstaltung und welchen Ansprüchen sehen Sie sich als Veranstalter verpflichtet? Karner: Wir treten in große Fußstapfen. Traunkirchen war immer die wichtigste zivilrechtliche Tagung in Österreich. Diesen Anspruch hat man immer im Hinterkopf. Perner: Es gibt heute viel mehr Spezialveranstaltungen, kürzere Tagungen zwischendurch. Aber wir sind überzeugt, dass es einen Ort für Grundlagenarbeit braucht: Das war, ist und bleibt Traunkirchen. Spitzer: Deshalb ist es auch gut, dass unsere Tagung abseits der Alltagshektik stattfindet. Dafür nimmt man sich Zeit. Nach Traunkirchen fährt man. Dass das so bleibt, ist jetzt unsere Aufgabe. MANZ: Demnach gilt es, Bewährtes zu stärken und mit neuen Formaten wie Akzenten zu bereichern. Was erwartet die Seminarteilnehmer heuer erstmals? Perner: Wir bieten erstmals ein „Werkstattgespräch“ an. Es geht dabei um die Neuregelung des Kartellschadens. Georg Kodek leitet dieses Werkstattgespräch, Dietmar Dokalik stellt als verantwortlicher Legist die Reform vor und zur Diskussion. Auch der Leiter der Bundeswettbewerbsbehörde ist dabei. Die größte Neuerung ist aber sicher der OGH Cercle. Spitzer: Damit hat Traunkirchen ein Alleinstellungsmerkmal. Die Vizepräsidentin des OGH Elisabeth Lovrek und zehn Richterinnen und Richter des OGH berichten direkt aus den Senaten, was die wichtigsten Entscheidungen des vergangenen Jahres waren. Natürlich gibt es ausreichend Gelegenheit zur Diskussion mit dem Höchstgericht.

Wir gratulieren …

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ERNST KARNER

STEFAN PERNER

Foto: Mike Ranz

Foto: Mike Ranz

Foto: privat

Seit fast 50 Jahren findet am Traunsee das maßgebliche Forum des österreichischen Zivilrechts statt. Ein frisches Veranstalterteam – Ernst Karner (Universität Wien), Stefan Perner (Universität Linz) und Martin Spitzer (WU Wien) – setzt ab diesem September die Arbeit der Gründerväter Franz Bydlinski und Helmut Koziol fort – und vor allem auch neue Akzente.

MARTIN SPITZER

Karner: Auf den OGH Cercle sind wir wirklich stolz. Wer wissen will, was sich im Zivilrecht tut, kommt daran nicht vorbei. MANZ: Stichwort Attraktivität – da gehört wohl auch ein ansprechendes, neues Rahmenprogramm dazu? Karner: Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Eine große Tagung braucht einen würdigen Rahmen. Wir haben uns für das Rahmenprogramm schon einiges überlegt. Abwechslungsreich soll es sein. Vom festlichen Abendempfang, zu dem MANZ einlädt, bis zur gemütlichen Einkehr im Schutzhaus ist für jeden etwas dabei. MANZ: Wie würde Ihr Wunschresümee der TeilnehmerInnen von „Traunkirchen 2016, Forum für Zivilrecht“ lauten? Perner: Nach den Olympischen Spielen heißt es immer: Best games ever. „Best Traunkirchen ever“ wäre also nicht schlecht. Spitzer: Und jedenfalls soll es heißen: „Wir kommen nächstes Jahr wieder“. MANZ: Allerbesten Dank für das Gespräch, wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche, interessante Tagung und gutes Wetter!

TRAUNKIRCHEN FORUM F ÜR ZIVILRECHT

19. bis 21. September 2016 traunkirchen-zivilrecht.at

• Rudolf Mosler zur Professur für Arbeitsund Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Universität Salzburg

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[MANZ · INTERN

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Zwei neue Hans Kelsen-Bände im Josephinum vorgestellt Ende Mai lud das Hans Kelsen-Institut im ehrwürdigen Rahmen der Bibliothek des Josephinums in Wien zu einer doppelten Buchpräsentation ein: Eingebettet in einen Festvortrag, „Kelsen von Habsburg zu Renner“ von Christoph Schmetterer, wurden die Bände 37 – „Terminologiewörterbuch Hans Kelsen“ von Ramon Pils und 38 „Das internationale Wirken Hans Kelsens“, herausgegeben von Clemens Jabloner, Thomas Olechowski, Klaus Zeleny vorgestellt. Bietet Band 37 ein deutsch-englisches Glossar sowohl zur Rechtslehre als auch zur Demokratielehre Hans Kelsens und ist somit ein nützliches Hilfsmittel für Juristen, die englischsprachige Texte schreiben müssen, so be-

richten in Band 38 internationale Autorinnen und Autoren über seine gutachterliche Tätigkeit während des Ersten und des Zweiten Weltkrieges, über Kelsens Verfassungsarbeiten für Brasilien, Fiume, Liechtenstein, die Tschechoslowakei und Zypern, über seine Vortragsreisen nach Skandinavien und seine Rezeption in der Sowjetunion. Mehrere Originaltexte Kelsens, die zum Teil erstmals publiziert werden, runden das Bild vom internationalen Wirken Hans Kelsens ab.

2016. 136 Seiten. Br. EUR 28,80

2016. 216 Seiten. Br. EUR 44,–

ISBN 978-3-214-14758-7

ISBN 978-3-214-14759-4

„Wer hat Recht“ mit Nana Walzer am Juridicum „Man kann nicht nicht kommunizieren“! Mit diesem Zitat von Paul Watzlawick stimmte Nana Walzer die Studierenden am 24. Mai 2016 am Wiener Juridicum auf ihren Vortrag zum Thema „Wer hat Recht“ ein. Walzer berichtete von ihrer ersten Gerichtsverhandlung, die ihr prägend in Erinnerung geblieben sei, weil vieles nicht dem entsprach, was sie zunächst erwartet hatte. Besonders betroffen machte sie die Konsequenz der (Miss-)Kommunikation. Denn ihrer Einschätzung zufolge, bekommt oft der Recht, der seine Position besser vertreten kann. Dabei ist Kommunikation in der zwischenmenschlichen Beziehung von substanzieller Bedeu-

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tung. Nach dem Motto ihres neuen Buches ist es eine Kunst, jemandem zu begegnen. Dabei ist es wichtig, miteinander auf „Augenhöhe“ zu kommunizieren, einen gemeinsamen Dialog zu erstreben. Mit Beispielen aus dem Bundespräsidentschafts-Wahlkampf illustrierte Nana Walzer, dass Kommunikation auch manipulativ eingesetzt werden kann. Die Studierenden verfolgten die Analyse besonders interessiert und hatten dazu auch einige Fragen an die Vortragende. Nach der Fragerunde wurden die Gewinne, die von Braumüller und MANZ zur Verfügung gestellt wurden, unter den Studierenden verlost.

Nana Walzer präsentierte ihr neues Buch „Die Kunst der Begegnung“ am Juridicum

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15. SEPTEMBER 2016 09.15 – 16.00 UHR WU WIEN, LEARNING CENTER (LC), WELTHANDELSPLATZ 1, 1020 WIEN STRASSENVERKEHRSRECHT VERKEHRSUNFALL VON A BIS Z: GEFÄHRDUNGSHAFTUNG UND INTERNATIONALES STANDPUNKTE ZUR FREIGABE VON FORSTSTRASSEN FÜR MOUNTAINBIKER REISE UND TERROR ANMELDUNG UND WEITERE INFORMATIONEN UNTER: WWW.VERKEHRSRECHTSTAG.AT

DER ZVR VERKEHRSRECHTSTAG 2016 WIRD DURCHGEFÜHRT MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON


[ R DB. AT – WO M A NZ F IN DET

Viele Wege führen zum Dokument in der RDB Je nachdem, ob Sie gerne die erweiterte Suche verwenden oder vorselektieren, indem Sie das gewünschte Werk auswählen: Ein Suchfeld steht Ihnen nun überall in der RDB Rechtsdatenbank zur Verfügung!

Einfach unter Nachschlagen eine Quelle auswählen und Suchbegriff eingeben.

Suche im Inhaltsverzeichnis: Ab sofort führen Sie eine Volltextsuche auch direkt in den Inhaltsverzeichnissen von Kommentaren, Zeitschriften und anderen Quellen durch. Nach Eingabe eines oder mehrerer Suchbegriffe und Klick auf die Lupe (Button) gelangen Sie zur Trefferliste.

Trefferliste: In der Trefferliste sehen Sie nur die Treffer des gewählten Werks (hier: Rummel/Lukas, ABGB online). Wollen Sie auch in anderen Quellen weitersuchen? Dann heben Sie einfach die Einschränkung im linken Navigationsbaum auf.

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R DB. AT – WO M A NZ F IN DET]

Suche im Dokument: Vertiefen Sie Ihre Suche, indem Sie die neue Suchfunktion im Dokument nutzen! Geben Sie im Suchfeld links vom Dokumenttext einen oder mehrere Suchbegriffe ein und starten Sie die Suche mit Klick auf die Lupe. Sie sehen anschließend eine Trefferliste mit den passenden Dokumenten aus dem ABGB-Kommentar.

Zurück zum Ergebnis: Sie gelangen ganz einfach wieder zum letzten Suchergebnis oder Verzeichnis der gewählten Quelle, indem Sie auf die gleichnamigen Links über dem Text „Dokumentinformation“ klicken.

Information & Beratung Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: vertrieb@manz.at

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[ÖFFENTLICHES RECHT

KFG – Kraftfahrgesetz 10. Auf lage

Autoren: Grundtner · Pürst l

Die 10. Auflage des Standardwerks zum KFG besticht wie gewohnt durch ihren hohen Praxisnutzen: erläuternde Anmerkungen mit Zusammenfassungen, Querverweisen und tabellarischen Gegenüberstellungen erleichtern die Arbeit mit diesem Gesetz erheblich. Jetzt inklusive aller neun Gesetzesänderungen seit der Vorauflage, zuletzt der 32. und 33. KFG-Novelle mit diesen Schwerpunkten: • Ausweitung des Handyverbots am Steuer 10. Auflage 2016. Ca. 550 Seiten. Geb. Ca. EUR 128,– ISBN 978-3-214-11359-9 Paketpreis KFG 10. Auflage + FSG 6. Auflage: Ca. EUR 198,– ISBN 978-3-214-13333-7

• Sanktionierung der Manipulation von Kilometerständen • Schaffung einer Deckungsevidenz als Clearingstelle hinsichtlich Versicherungsbestätigungen und Nichthaftungsanzeigen • Vereinfachungen bei der Ausstellung von Zulassungsscheinen • Tagfahrlicht als „Licht am Tag“ auch für einspurige Fahrzeuge • Rechtsrahmen Autonomes Fahren

Die Autoren: Dr. Herbert Grundtner ist Ministerialrat im BMI i.R. und Mitautor der M ANZ Gesetzausgabe zum FSG. Dr. Gerhard Pürstl ist Landespolizeipräsident in Wien und Autor bzw Mitautor der M ANZ Gesetzausgaben zu StVO, FSG und SPG sowie Redaktionsmitglied der „Zeitschrift für Verkehrsrecht“.

GewO – Gewerberecht mit 15. Ergänzungslieferung

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 15. Erg.-Lfg. 2016. EUR 488,– ISBN 978-3-214-02426-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/gewo

Autoren: Gruber · Paliege-Barfuß

Der Loseblatt-Kommentar schafft Ordnung im Gewerbe. Durch gezielte Anmerkungen zu fraglichen Gesetzesstellen gelingt es besonders gut, auf Detailprobleme einzugehen. Mit der 15. Lieferung erfolgt der 1. Teil einer Gesamtüberarbeitung, beginnend mit den §§ 1 – 14 GewO und der kompletten Bereinigung und Aktualisierung der Anmerkungen. Weiters werden die Novellen BGBl I 2015/48, I 2015/81 und I 2015/155 berücksichtigt:

• Unionsrechtliche Anpassung des Rauchfangkehrergewerbes • Neues Seveso III-Regime • Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und Berufsanerkennungsrichtlinie Dazu neu: • Industrieunfallverordnung 2015 • Seveso III-Richtlinie • Standesregeln für Personenbetreuung und Kreditvermittlung

Die Autoren: Hon.-Prof. Dr. Gunther Gruber ist Senatspräsident aD des Verwaltungsgerichtshofes. MR Mag. Sylvia Paliege-Barfuß ist stellvertretende Sektionsleiterin und Abteilungsleiterin der Abteilung für Gewerberecht und Gewerbliches Umweltrecht im BMWFW.

Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze mit 78. Lieferung DIE Gesetzessammlung mit dem gesamten öffentlichen Rechtsbestand – alle wichtigen Haupt- und Sondergesetze in einem Band.

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 78. Erg.-Lfg. 2016. EUR 199,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 99,– ISBN 978-3-214-08566-7

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Die 78. Ergänzungslieferung enthält Änderungen zu 30 Rechtsvorschriften, ua in: • NRWO, BPWG, WählerEvG durch WahlRÄG 2015

• ORF-Gesetz, KommAustria-Gesetz und Privatradiogesetz • GewO (Kreditvermittlung) • UG • StVO (27. StVO-Novelle) • BFA-VG, FPG, NAG, AsylG; neu: Unterbringungs-BVG

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ÖFFENTLICHES RECHT]

Der Verzicht im öffentlichen Recht am Beispiel des Wasserrechts Mit einer detaillierten Analyse der bisherigen Judikatur zum Verzicht im öffentlichen Recht Autorin: Juri Die im öffentlichen Recht kontrovers diskutierte Zulässigkeit des Verzichts wird an dem, in der Praxis besonders relevanten, Bereich des Wasserrechts im Detail dargestellt und analysiert. So begegnet man in der Praxis immer wieder vertraglichen Verzichtserklärungen, wie etwa im Zuge der Errichtung eines Wasserkraftwerkes zwischen betroffenen Fischereiberechtigten oder Grundeigentümern und Kraftwerksbetreibern, in welchen Erstere auf ihre Parteirechte bzw die ihnen zustehenden Einwendungen sowie ihre Entschädigungsund Schadenersatzansprüche verzichten.

Es stellt sich die Frage, ob ein Verzicht auf die Parteistellung in einem Verwaltungsverfahren (bzw. auf die Geltendmachung von Einwendungen) überhaupt zulässig ist. Auf welche Weise kann rechtsgültig verzichtet werden? Diesen und anderen Fragen, wie insbesondere auch der materiellrechtlichen Problematik der Verzichtbarkeit von Entschädigungs- und Schadenersatzansprüchen im Wasserrecht, geht die Autorin nach. Ebenso enthält das Werk ein eigenes Prüfschema für die Zulässigkeit des Verzichts.

2016. Ca. 351 Seiten. Br. Ca. EUR 64,– ISBN 978-3-214-05903-3

Die Autorin: Mag. Dr. Julia Juri, BA, war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für öffentliches Recht und Politikwissenschaft an der Universität Graz. Derzeit absolviert sie die Gerichtspraxis.

Aufgabenorientierter Finanzausgleich Analyse der Gemeindefinanzen 1990 bis 2014 auf Grundlage der gleichnamigen WIFO-Studie RFG-Schriftenreihe 04/2016 Autoren: Promberger · Mayr · Ohnewas Der Band bietet eine weitere Grundlage für die laufende Reformdiskussion zu einem stärker aufgabenorientierten Finanzausgleich. Untersucht werden unter anderem die Themen: • Entwicklung der Gemeindefinanzen seit 1990: Inwieweit hat sich die kommunale Aufgabenfinanzierung verändert?

• Wichtige Erkenntnisse für den Finanzausgleich: Entspricht der abgestufte Bevölkerungsschlüssel den tatsächlichen Anforderungen der Gemeinden? • Zentralörtliche Standortvorteile: Analyse von Finanzströmen abseits des Finanzausgleichs am Fallbeispiel Linz

Die Autoren: MMag. Dr. Christian Mayr und A. Univ.-Prof. Mag. Dr. Kurt Promberger, Lehr- und Forschungsbereich für Verwaltungsmanagement, E-Government & Public Governance am Institut für Strategisches Management, Marketing & Tourismus der Universität Innsbruck; Mag. (FH) Yvonne Ohnewas, IVM Institut für Verwaltungsmanagement GmbH.

Runde Geburtstage im Juli/August

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2016. Ca. 96 Seiten. Br. Ca. EUR 22,80 ISBN 978-3-214- 01164-2

Sonja Bydlinski • Peter Fichtenbauer Christoph Grabenwarter • David Hauner Reinhard Krepler • Barbara Oberhofer Willibald Posch • Dietmar Willoweit

MANZ gratuliert herzlich!

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[ÖFFENTLICHES RECHT · STR AFRECHT

PStSG – Polizeiliches Staatsschutzgesetz

N EU

2016. XX, 160 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3- 214-02698-1

Autor: Heißl Das Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) regelt im Rahmen der Sicherheitspolizei die Organisation, Aufgaben und Befugnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und damit verbundener Organisationseinheiten der Landespolizeidirektionen. Ziel ist unter anderem die Bekämpfung von durch den Terrorismus erzeugten Bedrohungen. Dafür übernimmt das PStSG bestimmte Aufgaben und Befugnisse des Sicher-

heitspolizeigesetzes (SPG), sieht aber auch neue Ermächtigungen vor. Der neue Kommentar untersucht jede einzelne Regelung, klärt Detailfragen, zeigt Spannungen mit Grundrechten auf und stellt Querverbindungen zum SPG her. Aus diesem Grund ist das Buch sowohl für alle mit dem Sicherheitspolizeirecht beschäftigten Praktiker als auch für die wissenschaftliche Forschung ein optimaler Arbeitsbehelf.

Der Autor: Dr. Gregor Heißl, E.M A, ist Privatdozent für Verfassungsrecht und Verwaltungsrecht der Universität Innsbruck und forscht schwerpunktmäßig in den Bereichen Grund- und Menschenrechte, Fremden- und Polizeirecht, Medienrecht, Datenschutzrecht und IT-Recht.

VStG – Verwaltungsstrafgesetz 2. Auf lage

Autoren: Lewisch · Fister · Weilguni

Der VStG-Kommentar von den Autoren Lewisch/Fister/Weilguni liegt nun in 2. Auflage vor: • mit Einarbeitung der Judikatur und Literatur seit dem 1. 1. 2014, • gewohnt prägnant und präzise, • mit wissenschaftlichem Anspruch – für die Anforderungen der Praxis

2. Auflage 2016. Ca. 480 Seiten. Geb. Ca. EUR 104,– Subskriptionspreis bis 31. 8. 2016 EUR 84,– ISBN 978-3-214-01162-8

Erwarten Sie rasche und exakte Antworten auf alle Fragen des Verwaltungsstrafrechts! Jetzt auch mit den relevanten Auszügen aus dem VwGVG!

Die Autoren: DDr. Peter Lewisch ist Universitätsprofessor am Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Wien und Rechtsanwalt bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati in Wien. Dr. Mathis Fister ist Rechtsanwalt und Partner bei TSCHURTSCHENTHALER Rechtsanwälte GmbH und Lektor am Institut für Europarecht und Internationales Recht der Wirtschaftsuniversität Wien. Dr. Johanna Weilguni ist Juristin im Verfassungsdienst des Amtes der Oö Landesregierung.

Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung Das Handbuch für die Praxis 4. Auf lage

Autoren: Hager · Meller · Het linger

So verfassen Sie Ihre Rechtsmittel richtig! Seit vielen Jahren dient dieser bewährte „Klassiker“ Rechtsanwälten als idealer Arbeitsbehelf für die Verfassung von Rechtsmittelschriften und Rechtsanwaltsanwärtern zur Vorbereitung auf die RA-Prüfung. Nunmehr in 4. Auf lage am neuesten Stand, gründlich überarbeitet und aktualisiert, bietet das Buch: 4. Auflage 2016. Ca. XVI, 290 Seiten. Geb. Ca. EUR 69,– ISBN 978-3-214-06730-4

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• eine Einführung in die Methodik, • eine praxisorientierte Darstellung der gesetzlichen Regelung der einzelnen Rechtsmittel, • musterhafte Grundbausteine, Erläuterungen, hilfreiche Texthinweise und viele Schriftsatzbeispiele.

Die Autoren: Prof. Dr. Gerhard Hager ist Hofrat des OGH iR. Dr. Heinz Meller ist Rechtsanwalt in Wien. Mag. Christa Hetlinger ist Hofrätin des OGH.

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STR AFRECHT]

StGB mit 162. Lieferung

Herausgeber: Höpfel · Ratz

Über 6.000 Seiten StGB und Nebengesetze – jetzt mit StRÄG 2015! Überarbeitet wurden diesmal: §§ 82 – 87 Burgstaller/Fabrizy: Aussetzung, Körperverletzung etc §§ 108 – 110 Soyer/Schumann: Täuschung etc

Bei den strafrechtlich relevanten Nebengesetzen aktualisiert wurden: §§ 1 – 25 ARHG Göth-Flemmich/Martetschläger §§ 26 – 41 ARHG Göth-Flemmich §§ 68 – 78 ARHG Göth-Flemmich/Martetschläger §§ 1 – 32 FinStrG Lässig §§ 27 – 28b SMG Schwaighofer §§ 30 – 40 SMG Schwaighofer

Die Autoren: Dr. Dr. h.c. Manfred Burgstaller, em. o. Univ.-Prof. an der Universität Wien und Rechtsschutzbeauftragter beim BMI; Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy, Generalprokurator iR, Stv. Rechtsschutzbeauftragter beim BMI; MMag. Barbara Göth-Flemmich, Leitende Staatsanwältin im BMJ; Dr. Rudolf Lässig, Hofrat des OGH; Dr. Johannes Martetschläger, Oberstaatsanwalt im BMJ; Dr. Stefan Schumann, Univ.-Ass. an der Universität Linz; Dr. Klaus Schwaighofer, Univ.-Prof. an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck; Dr. Richard Soyer, Univ.-Prof. an der Universität Linz und Rechtsanwalt in Wien.

Faszikelwerk in 7 Mappen inkl. 162. Lfg. 2016. EUR 564,– ISBN 978-3-214-10224-1 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stgb

Jugendstrafrecht 5. Auf lage

Autor: Maleczky

Das Jugendstrafrecht im neuen Kleid! Die 5. Auflage des bekannten „Jugendstrafrechts“ von Maleczky bietet in systematischer Darstellung alle Bereiche – Jugendstrafrecht, Jugendstrafvollzugsrecht, Strafsachen junger Erwachsener ua – unter Berücksichtigung sämtlicher Gesetzesänderungen insbesondere des JGG-Änderungsgesetz 2015, der neuesten Judikatur und Literatur.

Zahlreiche Beispiele veranschaulichen die jeweilige Problematik und leiten zu den Rechtsfolgen. Sie finden • das Standardwerk mit allen 46 Änderungspunkten seit der Vorauflage, • viele neue Beispiele, die die jeweilige Problematik veranschaulichen und zur Lösung führen, • den Gesetzestext im Anhang.

Der Autor: Dr. Oskar Maleczky ist Richter am Landesgericht Korneuburg und Autor zahlreicher einschlägiger Publikationen.

5. Auflage 2016. XIV, 182 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-06728-1

Das österreichische Suchtmittelrecht 6. Auf lage

Autor: Fabrizy

Der topaktuelle Kurzkommentar zum Suchtmittelrecht! Enthalten sind: • Das Suchtmittelgesetz auf neuestem Stand (inkl. der im Juni 2016 in Kraft getretenen Straf bestimmung § 27 Abs 2a SMG zur verschärften Bekämpfung des Suchtmittelhandels in der Öffentlichkeit)

• Sämtliche Novellierungen zu den wichtigen Durchführungs- und Nebenbestimmungen (Suchtgiftverordnung, Psychotropenverordnung, Grenzmengenverordnungen) • Aktuelle Rechtsprechung, Stand Mai 2016 • Hilfreiche Hinweise zur Handhabung in der Praxis

Der Autor: Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy ist Generalprokurator i.R., stv. Rechtsschutzbeauftragter beim BMI und Autor der Kurzkommentare zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozessordnung und Kommentator im Wiener Kommentar zum StGB.

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6. Auflage 2016. XVI, 310 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-17595-5

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[ZIVILRECHT

Österreichische Gesetze mit 66. Ergänzungslieferung

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 66. Erg.-Lfg. 2016. EUR 148,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg EUR 99,– ISBN 978-3-214-10098-8

Herausgeber: Schauer

Der „Bydlinski“ enthält 153 Rechtsquellen des Zivil-, Unternehmens-, Straf-, Verfahrens-, Berufs- und Kostenrechts. Sie haben damit • alle notwendigen Gesetze im Griff • dank sorgfältiger redaktioneller Betreuung stets den Überblick • durch regelmäßige Aktualisierungen immer den neuesten Stand

Die soeben erschienene 66. Ergänzungslieferung bringt die Textsammlung auf den Stand vom 28. Februar 2016 und berücksichtigt ua die Änderungen durch folgende Gesetze: • Strafrechtsänderungsgesetz 2015, • Urheberrechts-Novelle 2015, • die 2. Dienstrechts-Novelle 2015 und • das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz.

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Institut für Zivilrecht der Universität Wien.

Freiberufler im Spannungsfeld zwischen Verschwiegenheits- und Mitteilungspflicht Autor: Ent leitner Verschwiegenheitspflicht und Doppelvertretungsverbot sind Grundpfeiler der Berufstätigkeit der Angehörigen der freien Berufe. Das Werk stellt die Verschwiegenheitspflichten der Freiberufler am Beispiel der Ärzte, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder auf unions-, verfassungs- und einfachgesetzlicher Ebene inkl ihrer verfahrensrecht2016. XXIV, 214 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-01234-2

lichen Absicherung in den einschlägigen Prozessrechten dar: • Definition des Geheimnisbegriffs • Schutz des Berufsgeheimnisses • Berufsrechte • Materielles und prozessuales Recht • Ausnahmen und Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht • Sanktionen

Der Autor: Mag. Dr. Philipp Entleitner, MBL ist Notariatskandidat.

Ein neues Vertragsrecht für den digitalen Binnenmarkt? Zu den Richtlinienvorschlägen der Europäischen Kommission vom Dezember 2015 Herausgeberinnen: Wendehorst · Zöchling-Jud

2016. XVI, 266 Seiten. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-07413-5

Die Europäische Kommission hat am 9. Dezember 2015 einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bereitstellung digitaler Inhalte und einen Vorschlag für eine Richtlinie über den Fernabsatz von Waren veröffentlicht. Beide Richtlinienvorschläge folgen dem Konzept der Vollharmonisierung und sind ein wichtiger Baustein in der Strategie für einen Digitalen Binnenmarkt. In diesem Band werden beide Vorschläge einer ersten kritischen Analyse aus österreichischer Sicht unterzogen.

Mit Beiträgen von Peter Csoklich, Ulrike Docekal, Wolfgang Faber, Bernhard A. Koch, Georg E. Kodek, Elisabeth Lovrek, Brigitta Lurger, Huberta Maitz-Straßnig, Beate Pirker-Hörmann, Christiane Wendehorst, Alexander Winkler und Brigitta ZöchlingJud.

Die Herausgeberinnen: Dr. Christiane Wendehorst, LL.M. (Cambridge) ist Universitätsprofessorin für Zivilrecht an der Universität Wien. Dr. Brigitta Zöchling-Jud ist Universitätsprofessorin für Zivilrecht an der Universität Wien.

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STEUERRECHT]

EStG – Einkommensteuergesetz mit 21. Ergänzungslieferung

Herausgeber: Wiesner · Grabner · Wanke

Mit mehr als 5.000 Seiten zählt der Wiesner/ Grabner/Wanke zu einem der umfassendsten Kommentare zum österreichischen Einkommensteuergesetz und darf in keiner gut sortierten Steuerrechtsbibliothek fehlen. Die 21. Ergänzungslieferung bringt mit der Überarbeitung der §§ 3, 4 und 4a wesentliche

Normen auf neuesten Stand. Kommentiert werden diese Paragrafen unter Beachtung folgender Reformen: • Abgabenänderungsgesetz 2015 • Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 • Steuerreformgesetz 2015/16 Mit aktueller Judikatur, Leitsatzübersichten und neuen Beispielen!

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Werner Wiesner, Ministerialrat des BMF i.R.; Dr. Roland Grabner, Ministerialrat und Abteilungsleiter im BMF; Dr. Rudolf Wanke, Senatsvorsitzender des BFG.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 21. Erg.-Lfg. 2016. EUR 368,– Bei Abnahmeverpflichtung von mind. 1 weiteren Erg.-Lfg. EUR 248,– ISBN 978-3-214-15360-1 Online unter www.manz.at/estg

Stempel- und Rechtsgebühren 10. Auf lage

Autor: Fellner

Schnell zur passenden Entscheidung – in allen Fragen des GebG Bereits in 10. Auflage erscheint der „Evergreen“ zum Gebührengesetz von Fellner. neuenmal wurde das GebG seit 2011 novelliert, unzählige neue Entscheidungen sind seitdem ergangen. Zudem ist aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 das Bundesfinanzgericht an die Stelle des UFS getreten.

Die Neuauflage umfasst: • eine Kommentierung des Gebührengesetzes • mehr als 2.000 – systematisch gegliederte – Leitsätze der Höchstgerichte zu Bestimmungen des GebG sowie zu gebührenrelevanten Normen zahlreicher weiterer Gesetze, wie zB des » ASVG » NeuFöG » UmgrStG » VwGG • eine umfangreiche Zusammenstellung der gebührenrechtlichen Literatur • den Anhang mit wichtigen Nebengesetzen, Verordnungen und Erlässen.

10. Auflage 2016. XX, 702 Seiten. Geb. EUR 128,– ISBN 978-3-214-15602-2

Der Autor: Dr. Karl-Werner Fellner ist Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs i.R. sowie Autor zahlreicher einschlägiger Bücher und Fachartikel.

Abgabenverfahren 2. Auf lage

Autor: Fischerlehner

Das gesamte Abgabenverfahren in einer Hand Als „sehr praxistauglich“ und „hervorragend konzipiert“ (JUS Extra Nr. 340) wurde schon die erste Ausgabe zur damals neuen Finanzgerichtsbarkeit bezeichnet. In der Neuauflage wurde nunmehr die Kommentierung zur BAO und zu den finanzverfahrensrechtlichen Nebenbestimmungen ausgebaut, die Erläuternden Bemerkungen in die Kommentierung eingearbeitet und das Werk durch zahlreiche weitere Judikate ergänzt.

Weiters neu in der 2. Auflage: • Umfassende Anmerkungen zu » den neuen Bestimmungen und VO zur Registrierkassenpflicht, ua – BarumsatzV – RegistrierkassensicherheitsV » zum Kontenregister- und Konteneinschaugesetz » zum Kapitalabfluss-Meldegesetz » zum Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) • alle neuen Entscheidungen des VwGH und BFG aus den Jahren 2013 bis 2016 • die Abgabenorganisationsgesetze aller Bundesländer.

Subskrip s tionspreis bi 31. 8. 2016

2. Auflage 2016. XXVIII, 852 Seiten. Geb. EUR 120,– Subskriptionspreis bis 31. 8. 2016 EUR 98,– ISBN 978-3-214-10054-4

Der Autor: Mag. Johann Fischerlehner ist Richter des Bundesfinanzgerichts (stv Leiter der Außenstelle Linz).

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[WIRTSCHAFTSRECHT

Wiener Kommentar zum GmbHG mit 86. Lieferung

Herausgeber: Straube · Rat ka · Rauter

Der Wiener Kommentar zum GmbH-Gesetz erörtert das gesamte GmbHG – mit Experten aus Universität, Notariat und Anwaltschaft! Komplett überarbeitet und aktualisiert wurden nunmehr folgende Bestimmungen des GmbhG: • §§ 7 – 9 (Gründungsaufwand, Nebenpflichten, Anmeldung) Faszikelwerk in 3 Leinenmappen inkl. 86. Lfg. 2016. EUR 348,– ISBN 978-3-214-17903-8 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/gmbhg

• §§ 10a – 12 (Differenzhaftung, Eintragung) • §§ 52 – 53, KapBG (Erhöhung des Stammkapitals) • §§ 84 – 88 (Auflösung) • §§ 89 – 95 (Liquidation) Mit Berücksichtigung der fortschreitenden Judikatur und Darlegung der aktuellen Meinungsstände.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. i.R. Dr. Manfred Straube war Vorstand des Instituts für Unternehmensund Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka, LL.M., ist Professor am Department für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration der Donau-Universität Krems. Dr. Roman Alexander Rauter ist bei mslegal milchrahm stadlmann rechtsanwälte in Wien tätig und Habilitand am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien.

Familienstiftung und Nachfolgegestaltung 2. Auf lage

Autor: von Löwe

Nachfolgeplanung international geregelt

2. Auflage 2016. XXXVIII, 348 Seiten. Ln. EUR 99,– ISBN 978-3-214-03728-4

Das Werk gibt einen Überblick über die stiftungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen der Familienstiftung in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein. Risiken und Motive werden aufgezeigt und die steuerrechtlichen Belastungen nach der Jurisdiktion dieser vier Länder dargestellt. Konkrete Fallbeispiele ermöglichen eine einmalige Gesamtbetrachtung der Rechtsfolgen der jeweiligen Nachfolgelösung.

Die stiftungs- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sind für jedes einzelne Land nebeneinander dargestellt. Das verdeutlicht die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Jurisdiktionen und gibt umfassende Sicherheit bei der Gestaltung von Familienstiftungen.

Der Autor: Dr. Christian von Löwe ist Steuerberater in München und berät seit vielen Jahren Stifter innen und Stifter aus aller Welt.

Die Hausdurchsuchung im Kartellrecht Autoren: Feldner · Thalhammer

2016. Ca. 180 Seiten. Br. Ca. EUR 42,– ISBN 978-3-214-00995-3

Eine gute Vorbereitung ist alles! Hausdurchsuchungen im Kartellrecht können praktisch jedes Unternehmen – unabhängig von seiner Größe – treffen. Nur bei einer professionellen Vorbereitung auf den Ernstfall können bei einer solchen „Überraschung“ schwerwiegende Fehler verhindert werden. Damit das bestmöglich gelingt, bietet dieses Werk einen allgemeinen Überblick zum Kartellrecht, bevor es ausführlich die beiden Varianten „Hausdurchsuchung durch die Bundeswettbewerbsbehörde“ sowie „Haus-

durchsuchung durch die Europäische Kommission“ schildert, inklusive insb. Verfahrensablauf, Rechte und Pflichten des durchsuchten Unternehmens und dem möglichen Rechtsweg. Außerdem: • viele Beispiele zur Veranschaulichung • zahlreiche Praxistipps, gewonnen aus der täglichen Berufserfahrung der Autoren sowie • eine Checkliste mit den „10 Goldenen Verhaltensregeln“

Die Autoren: Mag. Judith Feldner ist eine auf Kartellrecht spezialisierte Rechtsanwältin bei Eisenberger & Herzog. Dr. Dieter Thalhammer, LL.M., ist Partner und Leiter der Praxisgruppe Kartellrecht bei Eisenberger & Herzog.

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WIRTSCHAFTSRECHT · ARBEITSRECHT]

Arbeitsmarkt Steiermark Wirtschaftspolitische Blätter, Sonderausgabe 2016 Herausgeber: WKStmk Zweifelsohne: Die Lage auf dem österreichischen Arbeitsmarkt ist angespannt. Alles wartet auf einen Wirtschaftsaufschwung, der schließlich alle Probleme lösen soll. Aber ist das nicht eine kurzsichtige Betrachtung, die den Blick auf die nachhaltigen, strukturellen Probleme trübt?

besonderer Berücksichtigung der in der Steiermark bestehenden regionalen Fragestellungen. Im Detail ua: • Der Demographische Wandel in der Steiermark • Die Kultur flexibler Arbeitszeiten als arbeitsmarktrelevante zeitpolitische Herausforderung • Hochschulen und Arbeitsmarkt – Chancen, Mythen und Grenzen und vieles mehr!

In der diesjährigen Sonderausgabe der Wirtschaftspolitischen Blätter finden Sie Problembetrachtungen und Lösungsansätze, unter

2016. 108 Seiten. Br. EUR 19,60

Die Autoren: Mag.a Dr.in Maria Anastasiadis, Mag. Dieter Bacher, Mag. Marcos de Brito e Cunha, Martin Griesbacher, M A, Univ.-Prof. MMag. Dr. Alfred Gutschelhofer, Mag. Dr. Walter Iber, Mag. a Lisbeth Matzer, Univ.-Prof. Dr. Peter Teibenbacher, Christoph Zwick, M A.

GSVG – Die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen mit 118. Ergänzungslieferung

Herausgeber: Teschner

Aktualisiert: • GSVG (Stand: Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2015 – SRÄG 2015) • Teil II (Unfallversicherung – ASVG) • Teil III (Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz – FSVG) Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 118. Erg.-Lfg. 2016. EUR 298,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-12546-2

Handbuch Arbeitsrecht mit 26. Aktualisierungslieferung

Herausgeber: Kuras

Die 26. Lieferung enthält: • Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015 – Neuerungen ua » beim Dienstzettel » bei der Konkurrenzklausel » bei Konventionalstrafen » beim Ausbildungskostenrückersatz » bei All-in-Vereinbarungen » bei der maximalen täglichen Arbeitszeit bei Reisezeiten • Neuregelung der Elternteilzeit • Änderungen im Bereich des Lohnsteuertarifs • gesetzliche Regelung der Abgabebefreiung von MitarbeiterInnenrabatten

• zahlreiche Änderungen bei bisher abgabebefreiten/abgabebegünstigten Entgeltbestandteilen, wie zB Jubiläumsgelder, Verbesserungsvorschlagsprämien, Diensterfindungsprämien, Fehlgeldentschädigungen (Mankogelder) uvm • Erweiterte Altersteilzeit – Teilpension • Barauszahlungsverbot in der Bauwirtschaft (Steuerreformgesetz 2015/2016) • Überbrückungsgeld • Neuerungen im Bereich des ArbeitnehmerInnenschutzes, insbesondere hinsichtlich elektromagnetischer Felder • Aktuelle Rechtsprechung

Loseblattwerk in 1 Mappe mit CD-ROM inkl. 26. Akt.-Lfg. 2016. EUR 258,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Akt.-Lfg. EUR 178,– ISBN 978-3-214-10792-5

Der Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Gerhard Kuras, SP des OGH.

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[ARBEITSRECHT

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 162. Ergänzungslieferung

Autor: Mayr

Zur Gänze neu bearbeitet: (Rechtsprechung und Schrifttum auf neuestem Stand) • Arbeitsinspektionsgesetz • Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 162. Erg.-Lfg. 2016. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14404-3 Online-Version: www.manz.at/arbr

• • • •

Wehrgesetz (Auszug) Bundes-Gleichbehandlungsgesetz Universitätsgesetz (Auszug) Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz ua

Der Autor: Dr. Klaus Mayr, LL.M., Referent des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer OÖ.

Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen Band 84

Herausgeber: Weiß

Die wichtigsten Entscheidungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts! 3. Teillieferung 2015, Jahrgang 84 • Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen und ausgewählte Erk des VwGH mit ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform

• Ein Mehr an Information: die wichtigsten unterinstanzlichen Entscheidungen in Leitsatzform • Fachkundige Auswahl und Auf bereitung durch den Herausgeber Dr. Dieter Weiß

Der Herausgeber: Dr. Dieter Weiß, Richter des OLG Linz. 2016. 80 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-09108-8

Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Sozialrechtssachen (SSV-NF) Band 28

Herausgeber: Bauer · Fellinger

Leitsätze – für den raschen Überblick! • Band 28 umfasst Entscheidungen des Jahres 2014 in Lang- und Kurztextform • die bewährte Inhaltsübersicht: geordnet nach Datum der Entscheidung, nach Geschäftszahl, nach Gesetzesstellen und Stichworten jeweils mit Kurzinhalten, 2016. Ca. IV, 620 Seiten. Ln. Ca. EUR 390,– ISBN 978-3-214-15218-5

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• für den raschen Zugang zur gewünschten Entscheidung, • mit den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs und • NEU: mit den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Verwaltungsgerichtshofs

Die Herausgeber: Dr. Peter Bauer, Senatspräsident des OGH iR und Dr. Friedrich Fellinger, Senatspräsident des OGH.

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ARBEITSRECHT ∙ STUDIUM UND PR A XIS]

Elternteilzeit Autorin: P. Wolf Dieses Werk enthält • eingangs den kompletten Gesetzestext des MSchG und VKG mit optischer Hervorhebung der beiden Novellen BGBl I 2015/149 und I 2015/162 • eine ausführliche Auseinandersetzung mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer Elternteilzeitvereinbarung wie etwa

» Beginn / Dauer der Teilzeitbeschäftigung, » Ausmaß und Lage der Arbeitszeit, » Entgelt und » Kündigungsschutz. • Kurzzusammenfassung der » Urteile 1. Instanz, » Vergleiche sowie Klagsrücknahmen; • praxisgerechte Muster.

Die Autorin: Dr. Patricia Wolf, Vizepräsidentin des ASG Wien und Autorin zahlreicher Fachartikel und Vortragende zu diesem Thema.

2016. X, 126 Seiten. Br. EUR 28,– ISBN 978-3-214-10559-4

Steuerrecht Band II, 8. Auf lage

bearbeitet von: Ehrke-Rabel

Die erste Quelle im Steuerrecht! Für Praktiker und für Studierende gleichermaßen geeignet, gilt der Grundriss als die führende Gesamtdarstellung des österreichischen Steuerrechts, die dieses Rechtsgebiet umfassend darstellt und systematisch erschließt. Das gesamte Werk nimmt auf unionsrechtliche Implikationen Bezug.

Band II enthält: • Umsatzsteuer • Verbrauchsteuern • Bewertungsrecht • Verkehrsteuern • Kommunalsteuer • Finanzstrafrecht • Zollrecht

Die Bearbeiterin: Univ.-Prof. Dr. Tina Ehrke-Rabel lehrt Finanzrecht an der Karl-Franzens-Universität Graz. Paket: Bd. I 11. Aufl. Br. und Bd. II 8. Aufl. Geb. Ca. EUR 108,– ISBN 978-3-214-05434-2 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 88,80 ISBN 978-3-214-05435-9

8. Auflage erscheint im Oktober 2016. Ca. XXX, 720 Seiten. Geb. Ca. EUR 61,– ISBN 978-3-214-05428-1 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 48,80 ISBN 978-3-214-05431-1

Steuerrecht 2016/17 18. Auf lage

Autor: W. Doralt

Ausgewogen und zuverlässig bietet der Bestseller zum Steuerrecht bereits in 18. Auflage alles Wesentliche für die im beruflichen Alltag wichtigen Steuern. Der optimale Überblick über das geltende Steuerrecht – Unternehmenssteuern, Verkehrsteuern und das Abgabenverfahren stehen im Vordergrund, ein eigenes Kapitel widmet sich auch dem Finanzstrafrecht. Sys-

tematische Zusammenhänge werden deutlich gemacht und zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis. Außerdem: mit einer kleinen „Stilkunde“ – so werden Texte leicht und angenehm lesbar!

Steuerreform in Kraft!

Auch als E-Book und zum günstigen Abonnement-Preis erhältlich!

Der Autor: em. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt Finanzrecht an der Universität Wien. 18. Auflage erscheint im August 2016. Ca. XXVIII, 280 Seiten. Br. EUR 36,– Im Abonnement und für Studierende mit Hörerschein: EUR 28,80 ISBN 978-3-214-01917-4 E-Book: Ca. EUR 25,99 ISBN pdf: 978-3-214-01918-1 ISBN ePUB: 978-3-214-01979-8

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[STUDIUM UND PR A XIS

Strafrecht – Allgemeiner Teil 15. Auf lage

Autoren: Kienapfel · Höpfel · Ker t

Der Allgemeine Teil aus Expertenhand: • Auf neuestem Stand (Juli 2016) mit allen Änderungen seit der Vorauflage, insb durch das große Strafrechtsänderungsgesetz 2015 • Didaktische Konzeption

15. Auflage erscheint im September 2016. Ca. XVI, 376 Seiten. Geb. Ca. EUR 64,– ISBN 978-3-214-12196-9 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 49,60 ISBN 978-3-214-12197-6

• Umfassende Auswertung der gesamten Rechtsprechung und Literatur • Benutzerfreundliches Sachregister • Hilfreiche Fallprüfungsschemata Ein strafrechtlicher Klassiker!

Die Autoren: em. o. Univ.-Prof. Dr. Diethelm Kienapfel lehrte Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Linz. o. Univ.-Prof. Dr. Frank Höpfel lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Wien. Univ.-Prof. Dr. Robert Kert lehrt am Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht an der WU Wien. Im Paket mit Kienapfel/Höpfel/Kert, Lernprogramm Strafrecht 15. Aufl. mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 78,40 ISBN 978-3-214-12199-5

Lernprogramm Strafrecht – Allgemeiner Teil Mit Fällen und Lösungen 15. Auf lage

Autoren: Kienapfel · Höpfel · Ker t

Dieses Lernprogramm vermittelt das zum Verständnis des Allgemeinen Teils erforderliche Basiswissen: Der Lernstoff wird abwechslungsreich, anschaulich und einprägsam erläutert. Durch zahlreiche Beispiele, Merkformeln, multiple-choice-Fragen, Fälle samt Musterlösungen und Kontrollfragen wird der Stoff verinnerlicht, das Wissen überprüft und der Lernerfolg spielerisch erzielt. 15. Auflage erscheint im September 2016. Ca. X, 430 Seiten. Br. Ca. EUR 48,50 Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 38,80 ISBN 978-3-214-12198-3 Im Paket mit Kienapfel/Höpfel/Kert, Strafrecht Allgem. Teil 15. Aufl. mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 78,40 ISBN 978-3-214-12199-5

Zur Vertiefung des Basiswissens ist das Lernprogramm durch entsprechende Verweise mit dem Lehrbuch „Strafrecht Allgemeiner Teil“ verknüpft und bildet zusammen mit diesem ein in sich geschlossenes didaktisch-innovatives und seit Langem erprobtes Lernsystem – die ideale Prüfungsvorbereitung!

Die Autoren: em. o. Univ.-Prof. Dr. Diethelm Kienapfel lehrte Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Linz. o. Univ.-Prof. Dr. Frank Höpfel lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Wien. Univ.-Prof. Dr. Robert Kert lehrt am Institut für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht an der WU Wien.

Bürgerliches Recht 5. Auf lage

Autoren: Perner · Spitzer · Kodek

Der „Perner/Spitzer/Kodek“ nimmt besonders auf die Bedürfnisse der Studierenden und Berufsanwärter Rücksicht. Auf eine bereits bewährte Art und Weise der Wissensvermittlung erarbeitet der Leser den elementaren Stoff in drei Schritten: Lernen: Klare Darstellung des zentralen Stoffes. Üben: Fragen zur gezielten Prüfungsvorbereitung. 5. Auflage erscheint im September 2016. Ca. X, 770 Seiten. Glossar ca. 224 Seiten. Br. Ca. EUR 68,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 54,40 ISBN 978-3-214-11508-1 Im Paket mit Perner/Spitzer/Kodek (Hrsg), Österreich-Casebook Bürgerliches Recht: Ca. EUR 108,80 Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 88,80 ISBN 978-3-214-13168-5

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Wissen: griffige Definitionen zum raschen Nachschlagen. Die 5. Auflage wurde auf neuesten Stand gebracht – inklusive aller Änderungen durch die am 1.1.2017 in Kraft tretende einschneidende Erbrechtsreform! Plus: E-Learning auf http://studium.manz.at und http://psk.manz.at

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner lehrt am Institut für Zivilrecht der Universität Linz. Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer lehrt am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M. lehrt am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der WU Wien und ist Hofrat des OGH.

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BAU E N M I E T E N WOH N E N ∙ SAC H BUC H ∙ FAC H BUC H]

Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht I. Rechtssicher planen und Verträge schließen mit 9. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Straube · Aicher Der Weg zur rechtssicheren Planung von Bauvorhaben: Baugenehmigung einholen, Förderungen erhalten, Versicherungen abschließen, Verträge aushandeln u.v.m.!

und enthält neue Muster: • Arbeitsgemeinschafts-Vorvertrag • Arbeitsgemeinschaftsvertrag • Geschäftsordnung für ArbeitsgemeinschaftsVerträge

Die 9. Aktualisierungslieferung bringt das Thema • Bau-ARGE auf den aktuellen Stand Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Manfred P. Straube und Univ.-Prof. Dr. Josef Aicher arbeiten zusammen mit einem Autorenteam aus der Baubranche, Wissenschaft, Rechtsanwaltschaft und Richtern.

Loseblattwerk in 1 Mappe + CD-ROM inkl. 9. Akt.-Lfg. 2016. EUR 148,– ISBN 978-3-214-10442-9 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Datenschutz-Grundverordnung Herausgeber: Knyrim Im Frühjahr 2016 wurde die EU-DatenschutzGrundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Sie wird ab 2018 anwendbar sein und ein neues Datenschutz-Regime in Europa und Österreich errichten. Das „Handbuch Datenschutz-Grundverordnung“ analysiert in rund 35 Einzelbeiträgen von renommierten Datenschutz-ExpertInnen die EU-DSGVO und erklärt ihre Anwendung in der Praxis, u.a. mit Beiträgen zu

• Informationsrechten, Betroffenenrechten wie Recht auf Vergessen, Recht auf Datenportabilität • Big Data und Profiling, Opt-out • Neuen Pflichten wie Verfahrensverzeichnis, Privacy by Design, Datenschutz-Folgenabschätzung • Betrieblichem Datenschutzbeauftragten • Aufgaben der Datenschutzbehörde, Kohärenzmechanismus, Datenschutzausschuss, Strafen, uvm

2016. XXI, 418 Seiten. Geb. EUR 58,– ISBN 978-3-214-10083-4

Der Herausgeber: Dr. Rainer Knyrim, Rechtsanwalt und Partner bei Preslmayr Rechtsanwälte. Die Autoren: E. Angerler, C. Bergauer, R. Bogendorfer, S. Dörnhöfer, N. Fercher, A. F lendrovsky, A. Gerhartl,V. Haidinger, J. Hladjk, E. Hödl, W. Hötzendorfer, B. Horn, U. Illibauer, A. Jelinek, M. Kastelitz, R. Knyrim, G. König, A. Krisch, G. Leissler, M. Oman, H.-J. Pollirer, P. Reven, E. Riedl, M. Schmidl, K. Schmidt, M. Schrems, R. Selk, E. Souhrada-Kirchmayer, K. Steinmaurer, T. Strohmaier, G. Trieb, E. Wagner, E. M. Weiss, M. Wildpanner-Gugatschka, V. Wolf bauer.

Bauprojekte richtig versichern Wegweiser für Bauherren, Planer und Unternehmer 2. Auf lage

Autor: Blach

Überzeugen Sie Ihre Kunden mit Kompetenz! „Bauprojekte richtig versichern“ stärkt auch in seiner lange erwarteten zweiten Auflage die Kompetenz der Akteure im Versicherungswesen „rund ums Bauen“: Bauherren, Planer und Bauunternehmer ebenso wie Versicherungskaufleute profitieren vom Wissen von Rudolf Blach, einem der führenden Experten der Versicherung von Großbauprojekten im In- und Ausland.

• Gefahrtragung: Wofür Bauherren, Planer und Unternehmer haften. • Bedarfsfeststellung: Wofür eine Versicherung sinnvoll ist. • Versicherungsbedingungen: Was welche Versicherung deckt. • Versicherungsvertrag: Worauf zu achten ist. • Bauen im Ausland: Wie man zur richtigen Versicherungsform findet. • uvm Mit Musterpolizzen aus der Praxis!

2. Auflage 2016. Ca. 180 Seiten. Br. Ca. EUR 38,– ISBN 978-3-214-10084-1

Der Autor: Prof. Rudolf Blach ist Beiratsvorsitzender der Allrisk Leue & Nill Versicherungsmakler GmbH und allgemein beeideter gerichtlich zertifizierter Sachverständiger.

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19. ÖJT in Wien 2015

Beim 19. Österreichischen Juristentag 2015 in Wien kamen Juristinnen und Juristen aller Professionen zur fächerübergreifenden Erörterung grundsätzlicher aber auch konkreter Fragen im Zusammenhang mit aktuellen Entwicklungen in Rechtspolitik, Gesetzgebung und Rechtsprechung zusammen. Die Ergebnisse dieser Diskussionen sowie der Tagungsband zur Eröffnungs- und Schlusssitzung liegen jetzt in Buchform vor! Band I/2, Öffentliches Recht: Migration und Mobilität • Dr. Katerina Kratzmann • ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Muzak • Univ.-Prof. Dr. Robert Rebhahn • Mag. Wolfgang Taucher • Univ.-Prof. Dr. Ewald Wiederin

Band II/2, Zivilrecht: Zwischen Anleger- und Bankenschutz • Univ.-Prof. Dr. Michael Bydlinski • Dr. Peter Kolba • Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer • Univ.-Prof. Dr. Alexander Schopper 2016. 144 Seiten. Br. Ca. EUR 29,– ISBN 978-3-214-09154-5

2016. 220 Seiten. Br. EUR 44,– ISBN 978-3-214-09153-8

Band III/2, Strafrecht: Entsprechen die gesetzlichen Strafdrohungen und die von den Gerichten verhängten Strafen den aktuellen gesellschaftlichen Wertungen? • Mag. Friedrich Forsthuber • Dr. Brigitte Loderbauer • Dr. Wolfgang Moringer, LL.M. 2016. 124 Seiten. Br. EUR 25,– ISBN 978-3-214-09155-2

Band IV/2, Steuerrecht: Einkommen – Einkünfte – Einkunftsermittlung • Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen • Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer • Univ.-Prof. Dr. Nikolaus Zorn 2016. 120 Seiten. Br. EUR 25,– ISBN 978-3-214-09156-9

Band V, Festliche Eröffnungssitzung und gemeinsame Schlusssitzung. Rechtspolitisches Forum 2016. 66 Seiten Br. EUR 14,– ISBN 978-3-214-09157-6

MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Kohlmarkt 16 ∙ 1010 Wien tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 bestellen@manz.at www.manz.at


EMPFEHLENSWERTES]

Für Sie gelesen Wiltschek · Horak UWG – Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 8. Auflage 2016. XXXVIII, 1572 Seiten. Geb. EUR 280,– ISBN 978-3-214-01469-8

„Zwölf lange Jahre musste sich die UWG-interessierte Kollegenschaft gedulden, bis die Bibel des UWG, nunmehr verfasst von Wiltschek und Horak, ausgeliefert wurde. Doch mit der nun verfügbaren 8. Auflage ist eines der wichtigsten Werke zum UWG endlich wieder aktuell.“ (Gerold Beneder, AnwBl 6/2016)

„Der Wiltschek/Horak ist und bleibt für den Praktiker auch in der 8. Auflage das zentrale österreichische Standardwerk zum UWG!“ (Marcus Essl, JUS Extra 6/2016)

„Ein Buch, das keine Wünsche offenlässt. Und: Dieses Buch erscheint auch in einer elektronischen Fassung.“ (Guido Kucsko, ÖBl 3/2016)

MANZ empfiehlt: RDB-Suchergebnisse per E-Mail servieren lassen.

Der RDB-Suchagent. Einmal suchen, immer finden.

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[EMPFEHLENSWERTES

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Berlin 1936 Sechzehn Tage im August Autor: Oliver Hilmes

In „Berlin 1936“ erzählt Oliver Hilmes präzise, atmosphärisch dicht und mitreißend von Sportlern und Künstlern, Diplomaten und NS-Größen, Transvestiten und Prostituierten, Restaurantbesitzern und Nachtschwärmern, Berlinern und Touristen. Es

sind Geschichten, die faszinieren und verstören, überraschen und bewegen. Es sind die Geschichten von Opfern und Tätern, Mitläufern und Zuschauern. Es ist die Geschichte eines einzigartigen Sommers.

Verlag Siedler. 2016. 304 Seiten. Geb. EUR 20,60 ISBN 978-3-8275-0059-5

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Schon bestellt? Kert · Kodek (Hrsg) Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht 2016. Ca. 1.080 Seiten. Geb. Ca. EUR 188,– ISBN 978-3-214-00999-1 Subskriptionspreis bis 31. 7. 2016 ca. EUR 148,– Das Handbuch Wirtschaftsstrafrecht bietet einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Gebiete des Wirtschafts- und Finanzstrafrechts sowie des Strafprozessrechts. Es vermittelt die Grundstruktur der wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbestände und verbindet wissenschaftliche Aufarbeitung mit Praxisnähe. Ein hochkarätiges Autorenteam mit Spezialisten aus Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft beleuchtet systematische Fragen ebenso wie einzelne Wirtschaftsdelikte und praktisch relevante Aspekte des Wirtschaftsstrafverfahrens.

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Petsche · Urlesberger · Vartian (Hrsg) KartG – Kartellgesetz 2. Auflage 2016. XXXII, 1.034 Seiten. Ln. EUR 178,– ISBN 978-3-214-03265-4 Das Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 hat das Kartellgesetz 2005 in wesentlichen Bereichen weitgehend novelliert. Das Autorenteam geht auf alle wesentlichen Änderungen im Detail ein und kommentiert unter Berücksichtigung der einschlägigen Judikatur auf nationaler und EU-Ebene sämtliche Bestimmungen des aktuellen Kartellgesetzes und des Wettbewerbsgesetzes in praxisorientierter Weise. Zusätzlich wurden in der 2. Auflage des Kurzkommentars nun auch Kommentierungen zum Nahversorgungsgesetz sowie zu den relevanten strafgesetzlichen Bestimmungen aufgenommen.

Weiser Patentgesetz – Gebrauchsmustergesetz 3. Auflage 2016. XXXIV, 930 Seiten. Ln. EUR 178,– ISBN 978-3-214-01165-9 Die Neuauflage vereint • über 35 Jahre österreichische Rechtsprechung zum Patent- und Gebrauchsmustergesetz in Form von • über 2.300 Leitsätzen, strukturiert als Kommentar, • sowie die wichtigsten Erläuternden Bemerkungen und wichtigsten Nebengesetze (PatV-EG, SchZG, PAV, PAG) auf einen Griff. Auf fast 1.000 Seiten gibt das Werk somit einen umfassenden Überblick über die patentrechtliche Judikatur Österreichs und enthält auch viele weiterführende Literaturhinweise.

Lindinger Wiener Liste zur Reisepreisminderung 3. Auflage 2016. XIV, 344 Seiten. Spiral. 29,80 ISBN 978-3-214-03689-8 Bereits in der 3. Auflage bietet die Wiener Liste eine stetig wachsende Entscheidungssammlung zur Frage, ob eine Reisepreisminderung zusteht oder es sich lediglich um eine Unannehmlichkeit handelt, die der Reisende hinzunehmen hat. Neben der eigentlichen Wiener Liste informiert die 3. Auflage auch über die allgemeinen Grundsätze der Gewährleistung und Berechnung der Minderung im Pauschalreiserecht.

Mayer · Stöger (Hrsg) EUV – AEUV

Jetzt komplett!

Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 189. Lfg. 2016. EUR 348,– ISBN 978-3-214-15346-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Nun ist es vollbracht: Der Kommentar umfasst nun alle Bestimmungen des EUV sowie des AEUV. Zu diesem Anlass wurde die Titelei erneuert und ein Stichwortverzeichnis angefügt! Die Lieferungen 187 – 189 beinhalten: • Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Art 82 – 86 AEUV) • Polizeiliche Zusammenarbeit (Art 87 – 89 AEUV) • Stichwortverzeichnis • Titelei mit aktualisiertem Literatur- und Abkürzungsverzeichnis.

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 016

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P.b.b. 05Z036244 M · MANZ Verlag, Johannesgasse 23, 1010 Wien

RECHTSAKADEMIE MANZ

Jahrestagung WIRTSCHAFTSSTRAF­ PROZESS 2016 Unsere Top-Autoren „live“ für Sie! Donnerstag, 10. November 2016, 9.00 – 16.00 Uhr Justizpalast, Festsaal Schmerlingplatz 10 – 11, 1010 Wien • Beendigung des Ermittlungsverfahrens und das im Zusammenhang stehende Rechtsschutzsystem • Verhinderung elementarer Verteidigungsfehler im Wirtschaftsstrafverfahren • Korruption und Untreue (neu) • Beweisverbote im österreichischen Strafprozess

Tagungsleitung: Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präsident des OGH

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