RECHTaktuell November/Dezember 2016

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[RECHTAKTUELL

November/ Dezember 2016

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

NOV EM BER / DE Z EM BER 2016]

Buchpräsentation „Konzernrecht“ im Palais Trautson Porträt des Monats Christiane Wendehorst

Buchpräsentation „Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht“


Täglich ein Gewinn! www.manz.at/adventkalender


H AUSMIT TEILU NG]

R E C H T A K T U E L L # 11 / 1 2 2 0 16

Manche Dinge ändern sich nie … er, die gegen Jahresende … zum Beispiel die hohe Zahl der Fachbüch keine Ausnahme, gilt es erscheinen. Auch das Jahr 2016 macht da eiten. doch zahlreiche Rechtsänderungen aufzuarb Ganz oben auf der Agenda steht naturgemäß die Erbrechtsreform. Sie gibt den Anlass für die 25. Auflage des Taschenkommentars zum ABGB von Barth/Dokalik/ Potyka; zusätzlich erscheint noch heuer ein Praxisleitfaden Erben neu von Völkl / Bardeau und die Neuauflage des Verlassenschaftsverfahrens von Fucik, diesmal verfasst von Fucik/Mondel. Weitere Titel zum neuen Erbrecht sind für Anfang 2017 in Vorbereitung. Für große Aufregung in den Betroffenenkreisen sorgen immer noch das Lohnund Sozialdumpinggesetz und die Registrierkassenpflicht. Zu beiden Themen offerieren wir neue Fachbücher von Kozak bzw. Hacker ua., die wertvolle Hilfestellung anhand der ersten Erfahrungen geben. Pünktlich vor dem Jahreswechsel erscheinen auch heuer das Handbuch Lohnsteuer 2017 von Hofbauer/Krammer und der Juristenkalender.

Als der in Öste rreic h mit Abst and größte Fachinformationsanbieter für Recht, Wirtschaft und Steuer bieten wir unter der Firmenfarbe MANZ-Rot 360°-Dienstleistung für alle rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe sowie Gerichte, Behörden und Universitäten. Schon seit den 1980er-Jahren investiert MANZ intensiv in Onlineservices. Das Ange bot der mark tführ ende n Rech tsdatenbank RDB wird ebenso kontinuierlich erweitert wie die Dienstleistungen im Bereich Elektronischer Rechtsverkehr, Firmenbuch und Grundbuch. Gleichzeitig werden aber das Buch- und Zeitschriftenprogramm sowie die Veranstaltungen der Rechtsakademie konsequent ausgebaut.

dlung GmbH M ANZ’sc he Verlag s- und Univer sitätsb uchhan gsbür o Johann esgasse 23 ∙ 1010 Wien verla Wien 1010 ∙ 16 arkt Kohlm firme nsitz Wien fn 124 181w en@m anz.at www.m anz.at Hande lsgeric ht bestell 455 61 531 1 43 + fax tel + 43 1 531 61 100

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Aigner · Kletečka · Kletečka-Pulker · Memmer, Handbuch Medizinrecht für die Praxis ........................................... 28 Artmann · Rüffler · Torggler (Hrsg), Gesellschaftsrecht und Erbrecht ................................................................................ 26 Barth · Dokalik · Potyka, ABGB ................................................... 5 Bayer · Giner-Reichl (Hrsg), Entwicklungspolitik 2030 ............... 18 Binder · Burger · Mair, AVRAG ................................................... 23 Brodil (Hrsg), 20 Jahre EU-Beitritt ............................................... 24 Brodil (Hrsg), Entgrenzte Arbeit .................................................. 24 Brodil (Hrsg), Gerechtigkeit in der Arbeitswelt + Diener fremder Herren .................................................................. 24 Daum · Salán · Becher, Wörterbuch Recht, Spanisch – Deutsch ......27 Fida · Wrann · Zollner, Privatstiftungsgesetz............................... 26 Fischerlehner, Abfindungsklauseln im Gesellschaftsrecht ............. 20 Fuchs · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zur StPO........................ 21 Fucik · Mondel, Das neue Verlassenschaftsverfahren ................... 19 Gartner · Karandi, Maklergesetz ................................................. 30 Hacker · Engelbert · Gold-Tajalli · Höbart, Die neue Registrierkassenpflicht.................................................................. 22 Hager · Meller · Hetlinger, Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung .... 31 Hofbauer · Krammer, Lohnsteuer 2017 ...................................... 22 Kalss · Torggler U. (Hrsg), Compliance ....................................... 26 Kert · Kodek (Hrsg), Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht .....31 Kodek (Hrsg), Grundbuchsrecht .................................................. 18 Kogler, Formvorschriften im neuen Erbrecht ................................. 30 Konecny (Hrsg), Zivilprozessgesetze ............................................ 20 Kozak, LSD-BG .............................................................................. 6 Kramer, Juristische Methodenlehre .............................................. 31 Lindinger, Mietzinsminderung ..................................................... 21 Mayr, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht.......................................................... 25 Neumann J. · Bamberger, Handbuch Beendigungsrecht ............. 23 ÖZPR – Österreichische Zeitschrift für Pflegerecht ........................ 10 Pabel (Hrsg), Das österreichische Gemeinderecht ........................ 17 Perthold-Stoitzner (Hrsg), UG ................................................... 18 Pfeil · Prantner (Hrsg), Sozialversicherungsrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit .......................................................... 23 Pfiel (Hrsg), MietSlg...................................................................... 8 Pollirer · Weiss · Knyrim · Haidinger, DSGVO ............................ 17

Pöschl, System der Gewerbeordnung ............................................. 7 Rummel · Lukas (Hrsg), ABGB.................................................... 19 Schauer (Hrsg), Österreichische Gesetze ..................................... 20 Schmidthuber, Konfiskation, Verfall und Einziehung .................... 21 Steiner · Janković, Der Jahresabschluss nach dem UGB ............... 31 Thienel · Zeleny, Verwaltungsverfahren ....................................... 17 Töglhofer · Winkler-Janovsky (Hrsg), RÄG 2014 und APRÄG 2016 ................................................................................ 22 Tomandl (Hrsg), System des österreichischen Sozialversicherungsrechts ............................................................. 25 Völkl · Bardeau, Erben neu ......................................................... 19 Wagner · Riederer, Zivilrechtskompetenz für Einsteiger ............... 28 Weilinger (Hrsg), VZKG 2016...................................................... 27 Weilinger (Hrsg), ZaDiG ............................................................. 27 Weiß (Hrsg), Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen .......... 25 Wiedermann-Schmidt, Impfen ................................................... 28 Zivny, KMG ................................................................................... 9

rdb.at – wo MANZ findet RDB Neu: EuG- und EuGH-Entscheidungen .................................. 16

MANZ INTERN Hausmitteilung............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Christiane Wendehorst ................................... 11 Buchpräsentation „Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht“..... 12 Buchpräsentation „Konzernrecht“ ................................................. 12 Buchpräsentation „Bauprojekte richtig versichern“........................ 13 Buchpräsentation „Unterwegs in die Zukunft“............................... 13 Service der Buchhandlung am Kohlmarkt ...................................... 14 Zehn Jahre ZVR-Verkehrsrechtstag ................................................ 14 Runde Geburtstage im November/Dezember ................................. 14 Wir gratulieren .... ........................................................................ 27 Literaturempfehlung der Buchhandlung ........................................ 29 Für Sie gelesen ............................................................................. 29 MANZ Rechtsakademie Termine.................................................... 30

Weihnachtsbeilage der Buchhandlung

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1010 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1010 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Dr. Wolfgang Pichler (Verlagsleitung) und Peter Guggenberger

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(Vertriebsleitung). Chefredaktion: Prokurist Dr. Wolfgang Pichler. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

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TOPTITEL DES MONATS]

Das „kleine“ ABGB in Neuauflage – mit der Erbrechtsreform! §§ 543 – 546 Beurteilung der Erbfähigkeit

§ 543. (1) Die Erbfähigkeit muss im Zeitpunkt des Erbanfalls vorliegen. Eine später erlangte Erbfähigkeit ist unbeachtlich und berechtigt daher nicht, anderen das zu entziehen, was ihnen bereits rechtmäßig zugekommen ist. (2) Wer nach dem Erbanfall eine gerichtlich strafbare Handlung gegen die Verlassenschaft im Sinn des § 539 begeht oder die Verwirklichung des wahren letzten Willens des Verstorbenen vereitelt oder zu vereiteln versucht (§ 540), verliert nachträglich seine Erbfähigkeit. § 543 Abs 1 erster Satz entspricht § 545 erster Satz idF vor dem ErbRÄG 2015, § 543 Abs 2 zweiter Satz entspricht § 546 idF vor dem ErbRÄG 2015, § 543 Abs 2 wurde neu eingeführt. Wenn auch die Erbfähigkeit grundsätzlich zum Zeitpunkt des Todes des Verstorbenen zu beurteilen ist, so kann sie doch nachträglich abhandenkommen. Nach Abs 2 verliert seine Erbfähigkeit nämlich, wer nach dem Erbanfall eine gerichtlich strafbare Handlung gegen die Verlassenschaft iS des § 539 begeht oder nach § 540 die Verwirklichung des wahren letzten Willens des Verstorbenen vereitelt oder zu vereiteln versucht (RV ErbRÄG 2015).

§ 544. aufgehoben durch BGBl I 2015/87. Der bisherige § 544 regelt, dass „die politischen Verordnungen“ bestimmen, „inwiefern Landeseingeborne, die ihr Vaterland oder die Kriegsdienste ohne ordentliche Erlaubnis verlassen haben, des Erbrechtes verlustig werden.“ Derartige Normen bestehen nicht; § 544 soll daher als überholt aufgehoben werden (RV ErbRÄG 2015).

§ 545. aufgehoben durch BGBl I 2015/87. Der bisherige § 545 findet sich in § 543 Abs 1 erster Satz wieder (RV ErbRÄG 2015). Verlassenschaft als juristische Person

§ 546. Mit dem Tod setzt die Verlassenschaft als juris-

tische Person die Rechtsposition des Verstorbenen fort. § 546 wurde durch das ErbRÄG 2015 neu eingeführt.

Grundlegende Entscheidungen des OGH

Mit dem neuen Erbrecht

Zahlreiche Anmerkungen

§§ 547, 548 § 546 definiert die Verlassenschaft entsprechend der ganz überwiegenden Lehre ((Apathy in KBB4 § 547 Rz 1) und Rechtsprechung (vgl 3 Ob 84/09 p) als juristische Person (RV ErbRÄG 2015). Gesamtrechtsnachfolge

§ 547. Mit der Einantwortung folgt der Erbe der Rechtsposition der Verlassenschaft nach; dasselbe gilt mit Übergabebeschluss für die Aneignung durch den Bund. § 547 entspricht § 547 idF vor dem ErbRÄG 2015. Vgl §§ 797 ff ABGB; §§ 234 ff AußStrG, §§ 105 ff JN, § 155 ZPO, § 34 EO. Der Erbe erwirbt den Nachlass [die Verlassenschaft] erst mit der Einantwortung, mit der also erst die Vereinigung gem § 1445 eintritt (RS0012291). Vor Einantwortung kann nur der Nachlass [die Verlassenschaft] wegen einer den Nachlass [die Verlassenschaft] betreffenden Verpflichtung oder auf Feststellung der Zugehörigkeit eines Rechts zum Nachlass [zur Verlassenschaft] geklagt werden, nicht aber die (erbantrittserklärten) Erben (RS0012282). Der Nachlass [die Verlassenschaft] stellt sich vor der Einantwortung nicht als Vermögen der Erben dar, vielmehr stehen die Erben dem Nachlass [der Verlassenschaft], selbst wenn ihnen dessen Verwaltung und Benützung übertragen wurde, als einem ihnen fremden Vermögen gegenüber (RS0008181). Den ruhenden Nachlass [die ruhende Verlassenschaft] kann einer von mehreren erbantrittserklärten Erben nur dann vertreten, wenn er von den anderen Erben als ihr Organ aufgestellt und ihm von diesen die Vertretung eingeräumt wurde oder wenn ihm das Verlassenschaftsgericht gem § 810 ABGB und § 145 AußStrG die Verwaltung und Besorgung des Nachlasses [der Verlassenschaft] überlassen hat (RS0008131). Ausdrücklich zu erwähnen ist auch die Aneignung durch den Bund, die wie die Einantwortung die Existenz der Verlassenschaft durch Gesamtrechtsnachfolge beendet (RV ErbRÄG 2015). Verbindlichkeiten

§ 548. Verbindlichkeiten, die der Verstorbene aus sei-

nem Vermögen zu leisten gehabt hätte, übernimmt sein Erbe. Geldstrafen gehen nicht auf den Erben über. § 548 entspricht § 548 idF vor dem ErbRÄG 2015.

ABGB 25 . Auf l a g e Autor en: Ba r t h · Doka lik · Pot yka

Zahlreiche Änderungen des ABGB und seiner Nebengesetze machten eine Neubearbeitung notwendig. Besonders hervorzuheben sind. • GesbR-Reformgesetz • Erbrechts-ÄnderungsG 2015 • Fortpflanzungsmedizinrechts-ÄnderungsG 2015 • Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016 Neu in die Anhänge aufgenommen wurde das Hypothekar- und ImmobilienkreditG.

Die vorliegende 25. Auflage enthält • das ABGB und alle wichtigen Nebengesetze bzw EU-Verordnungen auf dem Stand vom 1. 1. 2017 • zahlreiche Anmerkungen und weiterführende Verweise • grundlegende Entscheidungen des OGH

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Die Autoren Dr. Peter Barth, Leitender Staatsanwalt, Abteilungsleiter im BMJ, Dr. Dietmar Dokalik, Oberstaatsanwalt, stellvertretender Abteilungsleiter im BMJ und Dr. Matthias Potyka, Oberstaatsanwalt, stellvertretender Abteilungsleiter im BMJ. Erscheint Anfang Jänner 2017. Ca. 1.650 Seiten. Geb. Ca. EUR 99,– ISBN 978-3-214-02444-4

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[TOPTITEL DES MONATS

Das neue Lohn- und SozialdumpingBekämpfungsgesetz bereits kommentiert! §7

LSD-BG

sung für den Land- und Forstwirtschaftsbereich enthält und als Eingriffsnorm ausgestaltet. Insoweit die Ausführungsgesetze der Länder Bestimmungen zur Arbeitskräfteüberlassung enthalten, sind diese auch den vergleichbaren Rechtsvorschriften zuzuordnen.

Übersichtliche Gliederung

Kollektivverträge

§ 7. Die Kollektivvertragsparteien haben die von ihnen abgeschlossenen Kollektivverträge in elektronischer Form zugänglich zu machen. Sofern es sich um Bautätigkeiten handelt, wird die Informations- und Auskunftstätigkeit von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse wahrgenommen. IdF Stammfassung. ErläutRV 1111 BlgNR 25. GP 7:

Diese Bestimmung enthält Informationsverpflichtungen der Kollektivvertragsparteien in Bezug auf Kollektivverträge und entspricht inhaltlich unverändert dem bisherigen § 7 b Abs. 8 AVRAG. Klargestellt wurde allerdings, dass die Kollektivvertragsparteien der Verpflichtung zur Zugänglichmachung der von ihnen abgeschlossenen Kollektivverträge ausschließlich in elektronischer Form nachzukommen haben.

§ 29

LSD-BG

3. Privilegierte Verfolgungs- und Strafbarkeitsverjährung

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Aufgrund der Umsetzung der Vorgaben der Durchsetzungs-RL 97 (Art 5 Abs 2 lit b) ergeht der Auftrag an die Sozialpartner, die abgeschlossenen KollV (gemeint sind wohl die wirksamen, als so auch gültig hinterlegten und kundgemachten KollV) im Internet zugänglich zu machen. Die Bestimmung entspricht wortgleich § 7 b Abs 7 AVRAG.

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Aus Art 5 Abs 1 ergibt sich, dass diese Information kostenlos zu98 er- Im Unterschied zur Regelung von § 29 Abs 4 wird für den Beginn folgen hat. Für den KollV-Bereich ist dies über die KollV-Informa- des Fristenlaufs generell auf die Beendigung des (Dauer-)Delikts (vgl tionsplattform von ÖGB und Gewerkschaften (www.kollektivver- dazu Rz 85) abgestellt. trag.at) bereits umgesetzt. 99 So beträgt die Frist für die Verfolgungsverjährung ein Jahr ab BeFür Informationen aus dem Bereich der Bautätigkeiten ist die BUAK endigung des Dauerdelikts dur durch Nachzahlung oder Beendigung verantwortlich (www.buak.at und www.entsendeplattform.at). Diese des Arbeitsverhältnisses. kann Informationen aber auch in anderer als elektronischer Form 100 Die Dauer für die Strafbarkeitsverjährung beträgt hingegen drei Jaherteilen. re ab Beendigung des Dauerdelikts.

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Kozak, LSD-BG

Hat der Beschuldigte die Differenz auf das maßgebliche Mindestentgelt nachgezahlt, ohne dass der Strafausschließungsgrund der tätigen Reue erfüllt ist und auch kein Absehen von einer Strafe durch die Bezirksverwaltungsbehörde möglich war, so sieht der Gesetzgeber verkürzte Verjährungsfristen für Verfolgung und Strafbarkeit vor, die der Rechtslage des VStG gleichen.

Sollte sich herausstellen, dass die generellen Verfolgungs- oder Strafbarkeitsverjährungsregelungen einen früheren Verjährungszeitpunkt ergeben, so ist diese Rechtslage heranzuziehen. Die Privilegierung soll nicht am Ende als Belastung wirken. G. Judikatur

© MANZ 2. 11. 2016 1 – 364 W:/LSD-BG_Kozak_KK/04_3B2/01_Umbruch/LSD-BG_Kozak_KK

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Der kjArbeitgeber erhob gegen ein Straferkenntnis des LVwG außerordentliche Revision, da keine Rsp existiere, wenn ein Arbeitnehmer in einem Monat Arbeiten in zwei Staaten verrichte. Der VwGH ging in seiner Entscheidung davon aus, dass sich aus der Wortfolge „für die Dauer der Entsendung“ im ersten Satz des § 7 b Abs 1 AVRAG zweifelsfrei ergebe, dass der Anspruch auf kollv-liche Entlohnung für die in Österreich verbrachte Arbeitszeit (und nicht etwa für ganze Monate, wenn nur Teile davon in Österreich zur Arbeitsleistung verbracht wurden) besteht. Er wies die Revision daher zurück (VwGH 30. 6. 2016, Ra 2014/11/0074).

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Der Arbeitgeber wurde mit Straferkenntnis der Unterentlohnung in einem Fall für schuldig erkannt. Führte der Beschuldigte aber bereits in seiner Äußerung an, dass er aufgrund einer Zahlungsstockung den Lohn der genannten Arbeitnehmerin nicht begleichen konnte und er an der Behebung der Zahlungsstockung arbeite, konnte die Behörde nicht von vornherein davon ausgehen, dass der Beschuldige

Umfangreiche Darstellung aktueller Judikatur

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LSD-BG – Lohn- und SozialdumpingBekämpfungsgesetz

Kozak, LSD-BG

© MANZ 2. 11. 2016 1 – 364 W:/LSD-BG_Kozak_KK/04_3B2/01_Umbruch/LSD-BG_Kozak_KK

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Autor : Kozak

Die Eckpfeiler des Gesetzes: • Die geltenden Bestimmungen gegen Lohnund Sozialdumping werden formal in einem eigenen Gesetz zusammengefasst; • Neuregelungen über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden.

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Der Kommentar • behandelt die Normen des LSD-BG unter Bedachtnahme auf die bisher geltende Rechtslage, • bespricht die neuen Verfahrensbestimmungen, • nimmt auf die Unionsrechtslage Bezug.

Der Autor Dr. Wolfgang Kozak ist Rechtsexperte in der Arbeiterkammer Wien und Autor zahlreicher arbeitsrechtlicher Publikationen. 2016. Ca. 350 Seiten. Geb. Ca. EUR 68,– ISBN 978-3-214-01197-0

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TOPTITEL DES MONATS]

Bringt Ordnung in die GewO Mit 1. Ausblick auf die Reform!

C. Gewerbeantritt

Abs 1 Satz 3 entsprechende Berücksichtigungspflicht fehlt für das Anzeigeverfahren; wird die Bestellung eines Geschäftsführers angezeigt, muss die Nachsicht daher schon im Zeitpunkt der Anzeige vorliegen.535

Zeigt Zusammenhänge auf ...

Nachsichtswerber (Anmelder, Geschäftsführer, Filialgeschäftsführer, Fortbe- 221 triebsberechtigte) trifft die Pflicht, an der Ermittlung des maßgeblichen Sachverhalts mitzuwirken; sie müssen der Behörde insb bei einem Ausschluss wegen Insolvenz entsprechend Auskunft über ihre wirtschaftliche Lage geben.536 Wenn es der Behörde zweckmäßig erscheint, kann sie im Nachsichtsverfahren auch die zuständige Gliederung der Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft zu einem Gutachten auffordern (§ 346 Abs 1). Tritt ein Ausschlussgrund erst nach Erwerb der Gewerbeberechtigung ein, 222 kommt eine Nachsicht nicht mehr in Betracht. Die Behörde kann dann nur mehr mit einer Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 87 vorgehen,537 bei den Ausschlussgründen des § 13 Abs 3 und § 13 Abs 5 Satz 1 (Nichteröffnung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckender Masse) endet die Gewerbeberechtigung sogar ex lege (§ 85 Z 2). 3. Erwerb der Gewerbeberechtigung Literatur: Filzmoser, Gewerbliches Berufsrecht nach der GewO-Novelle 2002 (2003) 23; Grabler/Stolzlechner/Wendl, GewO3 §§ 339 f; Gruber/Paliege-Barfuß, GewO7 §§ 339 f; Hanusch, GewO §§ 339 f; Lahnsteiner, „Disqualification“ – Ausschluss von der Gewerbeausübung, ecolex 2008, 141; Pauger in B. Raschauer2 107; Platzgummer, Rechtsfragen der Gewerbeanmeldung, ÖZW 1997, 76; Pöschl, Die Geschichte des Anmeldungsgewerbes – ein168 legistisches quid pro quo, ZfV 2005, 662; Pöschl, Wie erwirbt man subjektive öffentliche Rechte? in FS B. Raschauer (2013) 439; N. Raschauer in Ennöckl/N. Raschauer/Wessely §§ 339 f; Roth, Gewerbeberechtigung und Gewerberegister, ZfV 2014, 800; Schneider, Umgründungen im österreichischen Gewerberecht, ZfV 1996, 530; R. Winkler, Die Gewerbeanmeldung nach der Gewerbeordnungsnovelle 2002 und dem Öffnungszeitengesetz 2003, wbl 2004, 313; Zellenberg, Der Gewerbezugang nach der Gewerberechtsnovelle 2002, ZfV Z 2003, 410.

a) Zuständigkeit Bei Vorliegen der geschilderten allgemeinen und der etwa erforderlichen besonderen Voraussetzungen dürfen Gewerbe nach § 5 Abs 1 „auf auf Grund der Anmeldung“ des betreffenden Gewerbes ausgeübt werden. Nähere Regelungen über das Verfahren zur Gewerbeanmeldung treffen die §§ 339 f. Zuständige Behörde für das Anmeldungsverfahren ist nach § 339 Abs 1 grundsätzlich die Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes.

III. Berufsrecht

Daneben kann der BM nach § 18 Abs 2 als Belege auch Zeugnisse vorsehen, die von anderen Stellen, insb von Privaten über eine bestimmte Berufspraxis ausgestellt werden: über eine fachliche Tätigkeit (Z 8), eine Tätigkeit in leitender Stellung (Z 9), als Betriebsleiter (Z 10) oder Selbständiger (Z 11).

Die in Z 8 – 10 genannten unselbständigen Tätigkeiten werden zwar in Abs 3 legal definiert, dies aber hinsichtlich der Z 9 und 10 teils vage, sodass der Behörde im Einzelfall ein beträchtlicher Entscheidungsspielraum bleibt.444 Hinzu kommt, dass diese Zeugnisse letztlich jeder Unternehmer ausstellen kann; das ermöglicht sachlich nicht gerechtfertigte Gefälligkeiten, die die Behörde kaum kontrollieren kann. Es kann aber auch 223umgekehrt dazu führen, dass der Anmelder sich ein ihm zustehendes Zeugnis von seinem früheren Arbeitgeber erst arbeitsgerichtlich erstreiten muss.445 Beides sind Schattenseiten, die die „Privatisierung“ der Zeugnisausstellung mit sich bringt. Sie ist allerdings unvermeidbar: Die in Z 9 (leitende Stellung) und Z 10 (Betriebsleiter) genannten Berufserfahrungen sind nämlich nach der Berufsanerkennungs-RL als ausreichende Befähigung anzuerkennen; um eine Inlandsmarktdiskriminierung zu verhindern, musste daher § 18 Abs 2 auch für gleichartige Berufserfahrungen im Inland geöffnet werden. Die in Z 11 genannte Tätigkeit als „Selbständiger“ umschreibt § 18 nicht näher. Z 11 nützt wohl vor allem Personen, die ein Gewerbe mangels eigenen Befähigungsnachweises zunächst mithilfe eines Geschäftsführers ausüben (§ 16 Abs 1): Die so erworbene Berufserfahrung als Selbständige verschafft ihnen zufolge Z 11 nach einer gewissen Zeit einen eigenen Befähigungsnachweis, der sie von einem Geschäftsführer unabhängig macht.446

535 Kreisl in Ennöckl/N. Raschauer/Wessely Vor § 26 Rz 21. 536 VwGH 26. 6. 1984, 84/04/0055; 23. 11. 1993, 93/04/0001; 22. 12. 1999, 99/04/0191; 24. 1. 2008, 2004/03/0010. 169 Um besondere Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen abzuweh537 VwGH 2. 2. 2000, 2000/04/0002.

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ren, kann eine V nach § 18 Abs 4 auch festlegen, dass ein Zeugnis iSd Abs 2 nicht mehr zu berücksichtigen ist, wenn sein Inhaber die fragliche Tätigkeit nach Ausstellung des Zeugnisses zehn Jahre lang nicht mehr ausgeübt hat; ein solches Verwertungsverbot statuieren zahlreiche Befähigungsnachweis-V.447

170 Kann ein Anmelder den generellen Befähigungsnachweis nicht erbringen, so

bleibt ihm nach § 19 die Möglichkeit, die erforderliche Befähigung mit anderen Beweismitteln zu belegen.448 Auch die solcherart behauptete individuelle Befähigung muss aber das fachliche Niveau des generellen Befähigungsnachweises erreichen. Das folgt schon aus der Funktion des § 19, Lücken zu schlie-

... mit vielen Beispielen und weiterführenden Hinweisen

Dazu näher und zu Recht kritisch Filzmoser, Berufsrecht 30 f, 35. Darauf weist schon Filzmoser, Berufsrecht 31 hin. Näher Filzmoser, Berufsrecht 35. Vgl zB § 2 Augenoptik-V, BGBl II 2003/27; § 2 Abs 2 Baumeister-V, BGBl II 2003/30 idF BGBl II 2008/399; § 5 Elektrotechnikzugangs-V, BGBl II 2003/41 idF BGBl II 2008/399; Chemische Laboratorien-V, BGBl II 2003/36 idF BGBl II 2008/399; Gas- und Sanitärtechnik-V, BGBl II 2003/50 idF BGBl II 2008/399; § 2 Hörgeräteakustik-V, BGBl II 2003/57; § 1 Abs 2 Kontaktlinsenoptik-V, BGBl II 2003/127; § 1 Abs 2 Sprengungsunternehmen-V, BGBl II 2003/85 idF BGBl II 2008/399; § 2 Vulkaniseur-V, BGBl II 2003/98 idF BGBl II 2008/399; § 2 Zahntechniker-V, BGBl II 2003/101. Eine Übersicht über die bestehenden Verwertungsverbote gibt Sander in Ennöckl/N. Raschauer/Wessely § 18 Rz 10. 448 Eine Ausnahme normieren allerdings § 99 Abs 3 für Baumeister und § 149 Abs 7 für Holzbau-Meister. 444 445 446 447

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System der Gewerbeordnung Au t o r i n: Pöschl

Die GewO, eines der ältesten Gesetze in Österreich, ist nach wie vor höchst wichtig: Ihr Berufsrecht gilt als Magna Charta der gewerblichen Wirtschaft, ihr Anlagenrecht als Herzstück des Umweltrechts. Nach über 150 Jahren und zahllosen Novellen ist die GewO heute jedoch unübersichtlich und schwer lesbar geworden; in der Fülle ihrer hochdetaillierten Vorschriften findet man sich nur mehr mit großer Mühe zurecht. Die Autorin bietet eine Darstellung der GewO, die das System dieses Gesetzes wieder sichtbar macht und zeigt, welche Ziele der Gesetzgeber mit welchen Instrumenten verfolgt. Sie legt aber auch die systematischen

und legistischen Schwächen dieses Gesetzes offen, die teils sogar in Verfassungs- und Unionsrechtswidrigkeiten umschlagen. Das Buch soll Rechtsanwendern eine rasche Orientierung im Gewerberecht ermöglichen, einen Beitrag zur Lehre rechtlicher Instrumente leisten und eine bessere Rechtstechnik anregen. • Systematische Darstellung des Berufs- und Anlagenrechts der GewO • Integrierte Darstellung verfahrensrechtlicher Instrumente • Berücksichtigung der wesentlichen Judikatur und Literatur • Anregung legistischer Verbesserungen

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Die Autorin Univ.-Prof. Dr. Magdalena Pöschl, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien. 2016. Ca. 360 Seiten. Br. Ca. EUR 54,– ISBN 978-3- 214-00467-5

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[TOPTITEL DES MONATS

Viel mehr als Sie im RIS finden 280

MRG § 31

Entscheidungen der Unterinstanzen

Die Beurteilung, dass die notwendige Unterbringung von kirchlichen Angestellten der fraglichen Pfarre als ein ganz bestimmter Fall des Eigenbedarfs ausreichend konkret bestimmt und vorhersehbar sei, hält sich im Rahmen des den Vorinstanzen eingeräumten Ermessensspielraums. Das Gleiche gilt für die Schlussfolgerung, dass der von den klP ins Treffen geführte Bedarf als Dienstwohnung für den zweiten Pfarrer der Pfarre insb mit Rücksicht auf die kirchenamtliche Residenzpflicht iSd § 30 Abs 2 Z 13 MRG bedeutsam und wichtig sei. Zudem haben die Vorinstanzen im Einklang mit der Rsp festgehalten, dass weder eine allgemeine Einschränkung des in Rede stehenden Kündigungsgrundes auf einen zeitlich nahen Eigenbedarf noch zu fordern ist, dass der von der vereinbarten Kündigung erfasste Eigenbedarf mit Sicherheit zu erwarten ist 674 Register (RIS-Justiz RS0070750). OGH 30. 10. 2014, 8 Ob 105/14 w immolex-LS 2015/3. –, Bestellung des Verwalters Punktation 66.098, 66.118, 66.149 66.408. Der nach § 30 Abs 2 Z 13 MRG vereinbarte Kündi-66.509 –, Erhaltungsarbeiten 66.510 gungsgrund muss den sonst in § 30 Abs 2 MRG angeführten –, Kündigung des VerwaltungsR Gründen zwar nicht gleich-, aber nahekommen (MietSlgvertrags 66.509 40.471/11 = SZ 61/52; 8 Ob 609/90; Würth/Zingher/Kovanyi –, Kündigung von Mietverträgen Raumordnung, siehe RaumordI22, Rz 60 zu § 30 MRG). Grundsätzlich ist der Kündigungs-66.498 nung grund umso eher zu bejahen, je weniger der Eintritt des Ordentlicher Rechtsweg, siehe Räumung, siehe auch Räumungsexekution „bestimmten Umstandes“ vom Vermieter beeinflussbar istRechtsweg Ordnungsgemäße Erhaltung, sie–, Benützungsentgelt wegen ver(T. Hausmann in Hausmann/Vonkilch, Rz 101 zu § 30 MRG). he Erhaltungsarbeiten; sowie späteter Räumung 66.189, Der beabsichtigte Verkauf eines Gebäudes kann nicht in jedem Instandhaltungspflicht 66.191 Fall zulässig als Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 2 Z 13 MRG Ordnungsstrafe, Rekurs eines –, Rückgabe des von Fahrnissen vereinbart werden. Die Rsp fordert stets das „Bedürfnis“ desZeugen 66.696 geräumten Objekts 66.187, Vermieters an einer Auflösungsmöglichkeit. Da ein „besonde66.804 res Bedürfnis“ des Vermieters in den Fällen, in denen ein Räumungsexekution, an Teilen P einer Liegenschaft 66.803 Zinshaus verkauft und zuvor bestandfrei gemacht werden soll, Pachtvertrag, siehe auch Klein–, Aufschiebung, siehe Aufschievon der Rsp ebenso wenig als Kündigungsgrund gem § 30 bung der Exekution Abs 2 Z 13 MRG anerkannt wird wie im Fall der Begründunggartengesetz; sowie Unternehmensverpachtung –, Kosten, siehe Exekutionskosten von WE, scheidet auch die Beendigung eines Fruchtgenuss–, Inventarisierung eines PachtRäumungsklage rechtes als für den Vermieter „wichtig und bedeutsam“ iSdrechts im Verlassenschaftsver–, Kosten, siehe Kosten Kündigungsgrundes aus. fahren 66.196 –, nachträgliches Geltendmachen Durch die Vereinbarung, dass der Vermieter im Falle der –, Landpachtvertrag, siehe Landeines weiteren Auflösungstatbestands 66.203 (jederzeit möglichen) Beendigung des Fruchtnießungsvertragespachtvertrag Parteienabsicht, Auslegung, siehe –, wegen titelloser Benützung berechtigt sei, den Mietvertrag zu kündigen, wird diesem der Vertragsauslegung 66.159 Charakter eines unbefristeten Vertrages genommen. Damit Parteistellung, siehe auch VerfahRäumungskosten, siehe Exekuwird die Vereinbarung im Mietvertrag, wonach das Mietver-ren gem § 37 MRG, Parteisteltionskosten hältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werde, umgangen.lung; sowie Verfahren gem § 52 Räumungsvergleich, AußerkraftLGZ Wien 20. 11. 2014, 39 R 190/13 z. WEG 2002 bzw § 26 WEG treten des Exekutionstitels 1975, Parteistellung

–, der Verlassenschaft nach UnZu § 31 terbleiben der Abhandlung 66.409. Der OGH hat bereits ausgesprochen, dass der Ver-66.754

Persönlichkeitsrecht, Eingriff in mieter das Mietverhältnis nach § 30 Abs 2 Z 5 MRG zum Teil aufkündigen kann, wenn der Eintritt in die Mietrechte über diedie Privatsphäre durch Videoganze Wohnung ein krasses Missverhältnis zwischen demkameras oder Videokameraat-

Genau das finden, was Sie suchen

trappen 66.001, 66.182, 66.329 Pfandrecht, gesetzliches 66.035, 66.526 –, Höchstbetragshypothek 66.259 Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung, keine Befugnis des Gerichts zur Änderung der Vertretungshandlung 66.004 Possessorium, siehe Besitzstörung Präklusivfrist, siehe Frist Prekarium 66.139 –, Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs 66.139, 66.140 Provision, siehe Immobilienmakler, Provision Provisorialverfahren, siehe einstweilige Verfügung Prozesskosten, siehe Kosten

nach Ablauf der 6-MonatsFrist 66.757 Realitätenvermittler, siehe Immobilienmakler Reallast 66.077 –, Abgrenzung zur Dienstbarkeit 66.037 –, Leistungspflicht des Liegenschaftseigentümers 66.077 Rechnungslegungspflicht, Betriebskostenabrechnung, siehe auch Betriebskostenabrechnung 66.362, 66.363 –, Überprüfung im Außerstreitverfahren 66.531 –, Verwalter von Wohnungseigentum 66.500, 66.503, 66.537 –, –, Abrechnung der Bewirtschaftungskosten 66.522 –, –, Rücklage bei Verwalterwechsel 66.500, 66.516 Rechtliches Interesse, siehe Feststellungsklage, rechtliches Interesse; sowie Nebenintervention, rechtliches Interesse

MietSlg – Mietrechtliche Entscheidungen 941 Entscheidungen des Jahres 2015 B a nd L X V II Her a usgeber: P f iel

Der klassische Arbeitsbehelf für alle mit mietund wohnrechtlichen Fragen befassten Rechtsanwender steht auch heuer wieder in gewohnter Qualität zur Verfügung! Band 67 enthält: • Mietrechtliche Judikatur des OGH, VfGH, VwGH und der Unterinstanzen aus dem Jahr 2015 sowie nunmehr auch relevante abgabenrechtliche Entscheidungen des BFG • 941 Leitsätze, 11 Entscheidungen im Volltext

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• Rasche Übersicht durch Zuordnung der Entscheidungen zu den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen • Fundstellenangabe bei bereits veröffentlichten Entscheidungen • Umfangreiche Register Der Herausgeber Dr. Franz Pfiel, Hofrat des VwGH

Die Bearbeiter Mag. Karin Fuhrmann, Wirtschaftsprüferin in Wien, Dr. Ernst Gall, Senatspräsident des VwGH i.R., Mag. Andreas Grieb, Richter des LG für ZRS Wien, Mag. Fritz Iby, Richter des OLG Wien, Mag. Julia Kainc, Richterin des LG für ZRS Wien, Mag. Stephanie Kulhanek, Richterin des LG für ZRS Wien; Dr. Stefan Malainer, akad. IM, Rechtsanwalt in Wien, Dr. Andreas Staribacher, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien. 2016. Ca. 738 Seiten. Ln. EUR 214,– ISBN 978-3-214-05731-2

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Der Praxiskommentar zum KMG – grundlegend überarbeitet KMG

Zivny

§4

werden. Ein solcher liegt etwa dann vor, wenn ein Anleger konkrete Hinweise liefert oder wenn in einer der Billigungsbehörde zur Kenntnis gelangten Werbung der Hinweis gemäß Abs. 2 fehlt. Die Billigungsbehörde trifft ohne Vorliegen hinreichender Anzeichen keine Verpflichtung zur aktiven Nachforschung, ob die Werbegrundsätze eingehalten wurden.

Dank übersichtlichem Auf bau sofort zu den entscheidenden Informationen gelangen

Übersicht Rz

I. Normzweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. DelVO 2016/301 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Erläuterungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Von § 4 erfasste Werbung . . . . . . . . . . . . C. Rahmenbedingungen für Werbung . . . . . . D. Beurteilungskriterien für Werbung . . . . . . E. Hinweispflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F. Konformität mit dem Prospekt (§ 4 Abs 4) G. Gleichbehandlungspflicht nach § 4 Abs 5 . H. Kontrolle der FMA (§ 4 Abs 6) . . . . . . . . . I. Haftung für Werbungen . . . . . . . . . . . . . .

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Zivny

I. Normzweck Die Rahmenbedingungen für Werbemaßnahmen bei Emissionen von Wertpapieren sind im Hinblick auf eine Erleichterung des Zugangs zum pan-europäischen Kapitalmarkt in Art 15 ProspektRL und in der DelVO 2016/301 geregelt (Harmonisierung von Werbebestimmungen, Erwägungsgrund 33 ProspektRL). Darüber hinausgehende Restriktionen, wie beispielsweise die Erforderlichkeit einer vorhergehenden Anzeige oder sogar der Bewilligung von Werbungen sind unzulässig (König, ZEuS 2004, 251 [284]). II. DelVO 2016/301 Kapitel III DelVO 2016/301 regelt neben § 4 Werbemaßnahmen, die nicht in der ProspektVO konsolidiert sind: Werbemaßnahmen unterliegen einer Nachtragspflicht, wenn zum Prospekt ein Nachtrag nach § 6 Abs 1 KMG erstellt und veröffentlicht wird und die bisherigen Werbemaßnahmen durch den wichtigen neuen Umstand oder die wesentliche Unrichtigkeit oder Ungenauigkeit in Bezug auf die im Prospekt enthaltenen Angaben inhaltlich unrichtig oder irreführend werden (Art 11 Abs 1 DelVO 2016/ Zivny, Kapitalmarktgesetz2

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Am aktuellen Stand in puncto Gesetzeslage, Judikatur und Literatur

§7

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Die endgültigen Bedingungen sind den Anlegern zur Verfügung zu stellen und bei der FMA bzw einer von dieser beauftragten Stelle zu hinterlegen und von der FMA oder der von der FMA gegen angemessene Vergütung beauftragten Einrichtung der zuständigen Bes hörde des oder der Aufnahmemitgliedstaaten mitzuteilen, sobald ein öffentliches Angebot unterbreitet wird und die Übermittlung, Hinterlegung oder Mitteilung praktisch durchführbar ist, und dies, sofern möglich, vor Beginn des Angebots oder der Zulassung zum Handel. Dazu wird von der FMA gefordert, dass die Endgültigen vorgenommene Bedingungen aller unter einem Basisprospekt vorgenommenen Ziehungen hinterlegt werden, unabhängig von der Anwendbarkeit ( eines Ausnahmetatbestandes nach § 3 Abs 1 (FMA, Rundschreiben Rz 35).

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Sofern die FMA die zuständige Behörde ist, hat sie die endgültigen Bedingungen ESMA mitzuteilen. Die Novellierung erfolgte durch BGBl I 2015/98 und geht auf die Novellierung von Art 5 Abs 4 UAbs 3 ProspektRL idF Omnibus-II-RL zurück.

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Basispros Eine Billigung der endgültigen Bedingungen eines Basisprospekts durch die FMA ist nicht vorgesehen. Es ist aber zulässig, dass die endgültigen Bedingungen in einen Nachtrag gem § 6 aufgenommen werden – in der Praxis absolut unüblich.

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Nach der Omnibus II-RL soll seit dem 1. 1. 2016 die Verteilung der Endgültigen Bedingungen durch die Aufsichtsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats erfolgen. Der österreichische Gesetzgeber hat diese Regelung allerdings bereits mit 26. 11. 2015 in Kraft treten lassen. Darüber hinaus wird ESMA ab 1. 4. 2016 für die Aufsichtsbehörde(n) des Herkunftsmitgliedstaats die Verteilung Endgültiger Bedingungen an die Aufnahmemitgliedstaaten vornehmen. ESMA und die FMA haben die Emittenten ersucht, die Verteilung Endgültiger Bedingungen an die Aufnahmemitgliedstaaten bis 31. 3. 2016 selbst vorzunehmen.

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Für die Hinterlegung von Endgültigen Bedingungen sind Gebühren gem der Hinterlegungsgebührenverordnung BGBl II 2005/235 idgF zu entrichten.

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Zivny, Kapitalmarktgesetz2

KMG – Kapitalmarktgesetz

KMG

spekt in leicht verständlicher Art und Weise zu erklären, welche Informationen als endgültige Konditionen aufzunehmen sind (Erwägungsgrund 26 ProspektVO) und wie die endgültigen Konditionen (Final Terms) veröffentlicht werden.

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us

Au t o r : Z iv n y

Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2010/73/EU, zahlreiche Anpassungen der VO 809/2004 – seit der ersten Auflage des Kommentars von Thomas Zivny wurde das KMG insgesamt elfmal novelliert und den europäischen Vorgaben angepasst. Die Neuauflage enthält: • eine umfassende Kommentierung des KMG auf dem Stand 1.6.2016 • eine Fülle an neuer Rechtsprechung und Literatur • die Darlegung praktischer Erfahrungen im Kapitalmarktrecht – wie wirken sich die gesetzlichen Bestimmungen im Beratungsund Geschäftsalltag aus? • die ESMA-Empfehlungen und die Rechtsauffassungen der FMA

• Bezugnahmen auf den Entwurf zur neuen ProspektVO • deutsche Literatur zur Umsetzung der ProspektRL – welche Rückschlüsse können daraus für die nationale Rechtsanwendung geschlossen werden?

2. Auflage 2016. XL, 524 Seiten. Geb. EUR 148,– ISBN 978-3-214-03883-0

Der Autor Dr. Thomas Zivny, LL.M. (Harvard), ist Rechtsanwalt und Partner bei CHSH Rechtsanwälte. Zu seinen Schwerpunkten zählt das Bankund Kapitalmarktrecht. Als Mitglied einer Arbeitsgruppe österreichischer Großbanken begleitete er schon die Umsetzung der EmissionsprospektRL in das österreichische KMG im Jahr 2005. Er veröffentlicht Fachartikel zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

Kluge Entscheidung – kluger Kopf OLG Linz 20.4.2016, 12 Rs 28/16y ÖZPR 2016/66 Kinderpflegegeld – auch Fahrten zu nichtschulmedizinischen Therapien kommen als Pflegebedarf in Betracht. Bearbeitet von Martin Greifeneder

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Es gibt frühe Vögel. „Early birds“ nennen sie die Briten und Christiane Wendehorst gehört sicherlich zu dieser Spezies. Um 7:45 morgens ist sie bereits im Büro. „Ich wünschte, ich hätte eine 40-Stunden-Woche, meistens sind es viel mehr“, sagt sie und lacht. Das Gute sei, dass sie mit den Jahren gelernt habe, Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden, und dass ihr das juristische Arbeiten, das Probleme Durchdenken und Lösungen Finden Spaß machen. Dass sie Juristin ist, sei aber reiner Zufall. Geboren 1968 in München, wuchs sie in einer von Medizinern geprägten Familie auf, die traditionellerweise eine gewisse Verachtung für die Rechtswissenschaften hegte. Folgerichtig verlegte sich Wendehorst während der Schulzeit erst einmal ganz auf Chemie, Physik und Mathematik und gewann erste Preise in Bundeswettbewerben. „Es war so, als ob ich davon komplett in einen Sog gezogen würde“, erinnert sie sich. Nach ihrem Abitur entschloss sie sich deshalb, quasi zur Entspannung zwei Semester Rechtswissenschaften in München zu studieren. Danach wollte sie in die Naturwissenschaften, so der Plan. Es kam anders. Die Struktur und Systematik in Gesetzen gefielen ihr sehr. „Ich merkte, dass ich mich für so gut wie alles interessieren und begeistern konnte“, beschreibt sie ihre Grundeinstellung. Als ihr eine Drittelstelle am Münchner Institut für Internationales Recht angeboten wurde, nutzte sie die Chance, „unter lauter älteren, recht arroganten Männern zu beweisen, dass es möglich ist, sich zügiger als sie zu habilitieren“, sagt sie unverblümt und es sind genau solche Sätze, die eine Unterhaltung mit ihr unkonventionell machen. Christiane Wendehorst denkt gut und ist eigenwillig – genau das ist ihre Stärke. „Anspruch und Ausgleich“ war das Thema ihrer Habilitation, das sie zurück bis Aristoteles führte. Die schnöseligen Kollegen, die sie, die „Kleine“, einst nicht ernst genommen hatten, waren nicht amüsiert, als sie ihre ersten Veröffentlichungen platzierte, aber heute seien sie bestens befreundet, lacht sie. Zwischendurch wechselte Christiane Wendehorst das Terrain, um ihr Wissen als Wirtschaftsanwältin in einer internationalen Kanzlei in Chicago unter Beweis zu stellen. „Drei Monate später war ich mir sicher, dass die auf ‚billable hours‘ ausgerichteten Strukturen nicht mein Ding sind.“ Da kam ihr der Ruf an die Universität Greifswald gerade recht. Kurz nach der „Wende“ herrschte dort Auf bruchsstimmung. Mit 29 Jahren war Wendehorst die jüngste Professorin der Bundesrepublik. R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 016

1998 heiratete sie den Historiker Stephan Wendehorst, mit dem sie lange Zeit eine Fernbeziehung führte. Ein Jahr später übersiedelte sie nach Göttingen, um dort die Nachfolge des deutschen Zivil- und Medizinrechtlers Erwin Deutsch anzutreten. Insgesamt sollte sie acht Jahre lang in Göttingen bleiben. Als Professorin für Bürgerliches Recht, Medizinrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung arbeitete sie sich durch ein breites Spektrum von Themen und etablierte als Direktorin des DeutschChinesischen Instituts für Rechtswissenschaften eine neue Expertise. Sie gründete eine Familie. 2001 kam Sohn Bendix zur Welt, 2003 Hanno und 2004 Ferdinand. „Ich war so gut wie immer allein mit den Kindern“, sagt sie und da ist es wieder, das Unkonventionelle. Ihr Mann forschte in Leipzig, „wir führten die Fernbeziehung einfach weiter“, sagt sie. Doch 2008 war diese Phase zu Ende. Die Wendehorsts übersiedelten gemeinsam nach Wien, im selben Jahr kam Tochter Henriette zur Welt. Seitdem hat die Juristin eine Professur für Zivilrecht und arbeitet intensiv mit ihrer Kollegin Brigitta Zöchling-Jud zusammen. Gemeinsam haben sie etwa einen Kommentar zum Verbraucherkreditrecht geschrieben, der im Frühjahr 2017 in zweiter und erweiterter Auflage bei MANZ erscheinen wird. Auch ihre Funktion als Vizepräsidentin des „European Law Institute“ (ELI), dessen Mitbegründerin sie ist, nimmt viel Zeit in Anspruch.

© Mike Ranz

Pragmatisch mit Exzellenz Christiane Wendehorst

CHRISTIANE WENDEHORST

ist Professorin für Zivilrecht an der Universität Wien. Struktur, Systematik und Lösungen sind ihr im juristischen Arbeiten wichtig.

„Ich wünschte, ich hätte eine 40-Stunden-Woche, meistens sind es viel mehr“ Woran sie aktuell arbeitet? An Fragen des Datenhandels, der Digitalisierung und des Datenschutzes, „weil da Dinge auf uns zukommen, die wir noch gar nicht ahnen und ich einen Beitrag dazu leisten will, dass wir unsere Zukunft lebenswert gestalten“, sagt sie. Wovon sie träumt? „Von regelmäßigen Theaterbesuchen, weil das mit vier Kindern beim besten Willen keine Priorität haben kann.“ Und was sie ungern macht: „Kochen, das machen glücklicherweise meist meine Männer.“ Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

BUCHPR ÄSEN TAT ION

„Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht“ in der Buchhandlung MANZ

Rund 80 Gäste besuchten die Buchpräsentation in der MANZ Buchhandlung am Kohlmarkt

Die praktische Bedeutung von Wirtschaftsstrafrecht wächst von Tag zu Tag. Daher konzentrieren sich immer mehr Anwaltskanzleien auf diesen Bereich, aber auch eine eigene WKStA sowie ein spezieller OGH-

Senat wurden eingerichtet, um dem steigenden Anfall an Causen mit oft gewaltigem Umfang gerecht zu werden. Ihr neues Handbuch zum Thema präsentierten die Herausgeber Georg Kodek, Uni-

versitätsprofessor an der WU Wien und OGHHofrat, sowie Robert Kert, Universitätsprofessor an der WU Wien, am 18. Oktober in der Buchhandlung MANZ am Wiener Kohlmarkt. „Ein Werk in den Markt zu stellen, das Spezialisten als verlässliches Nachschlagewerk dient sowie Einsteigern eine Orientierungshilfe über die für das Wirtschaftsstrafrecht und Wirtschaftsstrafprozesse zentralen Bereiche bietet“, schilderte Robert Kert den Wunsch der Herausgeber. Georg Kodek lobte die Disziplin der 39 Autoren, neben ihren zahlreichen beruflichen Verpflichtungen die Zeit gefunden zu haben, ihre Expertenbeiträge für das Werk zeitgerecht fertigzustellen. Rund 80 Gäste, darunter OGH-Präsident Eckart Ratz, folgten den anregenden Ansprachen der Herausgeber sowie von MANZ-Verlagsleiter Heinz Korntner und MANZ-Programmbereichsleiterin Hemma Korinek, bevor dann der Abend beim Buffet in den inoffiziellen Teil überging. Zum Buch siehe Seite 31

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Der Konzern in all seinen rechtlichen Facetten ist Gegenstand des rund 1.200 Seiten starken Handbuchs „Konzernrecht“ von Thomas Haberer und Heinz Krejci, das dieser Tage im MANZ Verlag erschienen ist. Die Buchpräsentation fand am 3. November im frisch renovierten Festsaal des Justizministeriums (Palais Trautson) statt. Nach der Präsentation des Werkes durch Mitherausgeber Thomas Haberer (KWR Karasek Wietrzyk) und Wolfgang Pichler (MANZ Verlagsleiter) sprachen herausragende Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Gesetzgebung, Sektionschef Georg Kathrein (Leiter der Zivilrechtssektion im BMJ), Walter Rothensteiner (Vorsitzender des Vorstandes und Generaldirektor der RZB Österreich AG), sowie Christoph Neumayer (Generalsekretär der IV), in Impulsreferaten über spannende Aspekte und aktuelle Problemstellungen des Konzernrechts und der

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© KWR

„Konzernrecht“ im Palais Trautson

Christoph Neumayer (IV), Georg Kathrein (BMJ), Thomas Haberer (KWR Karasek Wietrzyk), Walter Rothensteiner (RZB) und Wolfgang Pichler (MANZ)

2016. XXXVIII, 1164 Seiten. Geb. EUR 240,–

Konzernpraxis. Im Anschluss an die Präsentation fand der Abend bei einem Empfang mit den rund 130 renommierten Gästen aus Wirtschaft, Politik, Justiz und Wissenschaft seinen Ausklang.

ISBN 978-3-214-02091-0

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MANZ · INTERN]

BUCHPR ÄSEN TAT ION

„Bauprojekte richtig versichern“ in der Buchhandlung MANZ Es sei nicht bekannt, ob die Bauherren Richard und Markus Stein im Jahre 1912 das Bauprojekt Loos-Portal ihrer Buchhandlung haben versichern lassen, so Christopher Dietz (MANZ) bei seiner Begrüßung zur Buchpräsentation „Bauprojekte richtig versichern“ am 6. Oktober. Mit der Neuauflage des Buches von Versicherungs-Experten Rudolf Blach sei jedenfalls ein nützliches Handbuch für die Bau- und Versicherungsbranche wieder auf den neuesten Stand gebracht. Rudolf Blach stellte den zahlreichen Gästen sein Buch vor, das sich mit Gefahrtragung, Bedarfsfeststellung, Versicherungsbedingungen uvm. befasst, und dankte sowohl dem Verlag als auch seinem Team, bestehend aus seinem Sohn Helmut Blach und seiner Mitarbeiterin Jutta Marega, für die Unterstüt-

2016. 198 Seiten. Br. EUR 38,– Helmut und Rudolf Blach, Jutta Marega und Christopher Dietz (MANZ)

zung beim Zustandekommen der Neuauflage. Beim Buffet war noch Gelegenheit zum

ISBN 978-3-214-10084-1

Austausch in Österreichs größter Fachbuchhandlung für Recht, Steuer und Wirtschaft.

BUCHPR ÄSEN TAT ION

©: KFZ/APA – Buchacher

„Unterwegs in die Zukunft“ im Technischen Museum Wien

KFV-Direktor Othmar Thann, Armin Kaltenegger (KFV), VVO-Generalsekretär Louis Norman-Audenhove, Physiker und Kabarettist Werner

2016. 184 Seiten. Geb. EUR 28,–

Gruber, Christopher Dietz (MANZ)

ISBN 978-3-214-01335-6

Wie wird der Straßenverkehr in zehn bis zwanzig Jahren aussehen? Wo bleiben Lebensqualität und Sicherheit? Diesen und anderen

Fragen widmen sich die Autoren des neuen Buches „Unterwegs in die Zukunft – Visionen zum Straßenverkehr“, das am 10. Oktober im

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Technischen Museum Wien vom Kuratorium für Verkehrssicherheit KFV vorgestellt wurde. „Als Kuratorium für Verkehrssicherheit arbeiten wir daran, die verschiedenen Dimensionen zu vernetzen und die Vertreter aller Disziplinen miteinander ins Gespräch zu bringen. Das KFV hat sich schon immer als Plattform für die Zusammenarbeit gesehen. So sehen wir uns auch jetzt, an der Schwelle zu einer neuen Ära der Mobilität“, meinte Othmar Thann, Direktor des KFV, im Rahmen seiner Begrüßungsrede. Nach der Vorstellung des Buches durch Herausgeber Armin Kaltenegger sorgte „Science Buster“ Werner Gruber für Lacher bei seiner Darstellung des „Beamens“ als Fortbewegungsform der Zukunft. Inmitten von Exponaten der vergangenen Jahrhunderte ging der von ORF-Stimme Matthias Euba moderierte Abend beim Buffet zu Ende.

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[MANZ · INTERN

Bibliotheksservice Seit mehr als 100 Jahren versorgt die – am Wiener Kohlmarkt 16 gelegene – renommierte MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung Rechtssuchende mit qualitativ hochwertiger juristischer Fachliteratur. Ein hochmotiviertes Team aus fachkundigen Buchhändlern unter der Führung von Christian Grinke berät Sie sechs Tage die Woche. Diese umfassende und kompetente Beratung bieten wir Ihnen nun auch direkt vor Ort in Ihrer Kanzlei an. Bestandsmanagement Sie wollen Ihre Bibliothek auf dem neuesten Stand halten oder ein oder mehrere Rechtsgebiete aktualisieren? Sie wollen Ihre Bestände systematisch auf die Nachfrage in Ihrer Kanzlei / Ihrem Unternehmen abstimmen?

Welche Titel können aussortiert werden, wo gibt es Neuauflagen, welche Titel sind zurzeit sehr stark nachgefragt? Richten Sie Ihre Bibliothek mit unserem Wissen und Knowhow systematisch auf Ihre Bedürfnisse aus und sparen Sie so Zeit und Geld. Ansichtsservice Im Zweifelsfall entscheidet nur der Blick ins Buch – gerne informieren wir Sie über die Möglichkeit, Bücher ohne Kaufzwang zu prüfen. Weitere Serviceleistungen sind laufend für Sie in Ausarbeitung. Für Rückfragen steht Ihnen Christian Grinke unter (01) 531 61-100 gerne zur Verfügung.

© Anna Rauchenberger

Service der Buchhandlung am Kohlmarkt

Christian Grinke Leiter Kundenbetreuung

Zehn Jahre ZVR-Verkehrsrechtstag Fast genau zehn Jahre ist es her, dass zum ersten Mal der ZVR-Verkehrsrechtstag stattfand. Bereits bei der Premiere waren rund 200 VerkehrsjuristInnen am Juridicum in Wien zusammengekommen. Im Laufe der Jahre hat die Veranstaltung Bewährtes – wie das breite Themenspektrum – beibehalten und sich gleichzeitig laufend weiterentwickelt. Insbesondere erfolgte 2014 der Wechsel vom Juridicum an die WU Wien, die seither gemeinsam mit dem Kuratorium für Verkehrssicherheit den Verkehrsrechtstag als Co-Veranstalter trägt. Die Jubiläumsveranstaltung 2016 konnte mit einem vielfältigen Programm aufwarten; die ca. 300 Teilnehmer hatten die „Qual der Wahl“ zwischen vier spannenden Panels: Neben den Dauerbrennern „Straßenverkehrsrecht“ (z.B. Drogen und Medikamente im Verkehrsrecht) sowie „Verkehrsunfall von A bis Z: Gefährdungshaftung und Internationales“ waren heuer auch die brisanten Themen

Runde Geburtstage im November/Dezember 14

Die Veranstalter Birgit Salamon und Armin Kaltenegger (KFV), Karl-Heinz Danzl (OGH), Martin Spitzer (WU Wien) und Stefan Perner (Uni Linz)

„Reise und Terror“ sowie „Standpunkte zur Freigabe von Forststraßen für Mountainbiker“ vertreten. Die Referate werden wieder in einem

ZVR-Sonderheft (ZVR 12a/2016) veröffentlicht. Tagungsunterlagen und Fotos: www.verkehrsrechtstag.at

• Maria Auckenthaler • Herbert Hopf • Christian Knauder • Klaus Mayr

• Wolfgang Schild • Clausdieter Schott • Viktor Thurnher MANZ gratuliert herzlich!

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[ R DB. AT – WO M A NZ F IN DET

Neu in der RDB – über 43.000 EuGund EuGH-Entscheidungen! Suchen Sie in aktuell rund 14.000 EuG- und über 29.000 EuGH-Entscheidungen. So gelangen Sie rasch, sicher und zuverlässig zu Ihrer Antwort in europarechtlichen Fragen.

Laufende Aktualisierung!

Nutzerstimmen „Als RDB-Nutzer will ich immer möglichst alle relevanten Entscheidungen auf einen Blick finden – daher finde ich dieses neue Service sehr praktisch!“ RA Mag. Dr. Axel Reidlinger, LL.M.

„Neben nationalen Entscheidungen nun auch die des EuGH im Volltext – das Angebot der RDB wächst zur Freude der Nutzerinnen und Nutzer immer weiter.“ Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur

Information & Beratung Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: vertrieb@manz.at

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ÖFFENTLICHES RECHT]

Das österreichische Gemeinderecht mit 2. Tranche 2016 Herausgeberin: Pabel Das ideale Nachschlagewerk für sämtliche Fragen, die in der Gemeindeverwaltung auftauchen, erleichtert die praktische Arbeit durch: • Tabellen, Checklisten, Übersichten: für den schnellen Überblick • Rechtsquellen zu jedem Thema: Orientierung in der Fülle von Bundes- und Landesrecht • Gemeindeordnungen und Stadtstatute: genaues Eingehen auf die Besonderheiten

• Judikatur und Literatur: zur Gänze ausgewertet • gebündelte Kompetenz: 16 Experten aus der kommunalen Praxis und aus der Wissenschaft Zwei brandaktuelle Themen jetzt aktualisiert: Teil 4: Wahlen zum Gemeinderat (Gudrun Trauner) Teil 14: Wirtschaftsunternehmungen der Gemeinde (Bruno Binder)

Faszikelwerk in 1 Mappe 2016. EUR 148,– ISBN 978-3-214-03922-6 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Die Herausgeberin: Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel ist Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und Leiterin der Abteilung für Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der Johannes Kepler Universität Linz.

Verwaltungsverfahren 20. Auf lage Autoren: Thienel · Zeleny Der Klassiker zu den österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetzen feiert ein Jubiläum. In bereits 20. Auflage erscheint der Thienel/Zeleny jetzt aktualisiert und ist praktisch wie bisher: • Sämtliche Gesetze rund um das Verwaltungsverfahren in einem Band (ua EGVG, AVG, VStG, VVG und EU-VStVG, ZustellG)

• Plus zahlreiche relevante Verordnungen • gezielte Anmerkungen zum besseren Verständnis • Das Extra: Änderungen im Vergleich zur Vorauflage durch Unterstreichungen hervorgehoben • Umfangreiches Stichwortverzeichnis: weit verzweigt, gut durchdacht

Vorg ankündigun

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel, Präsident des VwGH; MMag. Dr. Klaus Zeleny, Mitarbeiter des VwGH. 20. Auflage 2017. Ca. 570 Seiten. Geb. Ca. EUR 68,– ISBN 978-3-214-03262-3

DSGVO – Datenschutz-Grundverordnung Autoren: Pollirer · Weiss · Knyrim · Haidinger Mit Mai 2018 tritt die neue unionsrechtliche Basis des Datenschutzrechts in Kraft, kurz DSGVO. Sie wollen sich einen ersten Überblick verschaffen, die neuen Rahmenbedingungen kennenlernen und mit den Vorbereitungen beginnen? Dieses Starterpaket versorgt Sie mit den wesentlichen Erstinformationen: • authentischer Text der neuen DSGVO, übersichtlich und lesefreundlich

• Materialien zum Entstehungsprozess: Erwägungsgründe der passenden Textpassage zugeordnet, als erste Auslegungshilfe • ein Stichwortverzeichnis für den alternativen Zugang • ein Verzeichnis der Öffnungsklauseln: Wo besteht noch Handlungsbedarf der nationalen Gesetzgeber?

Die Autoren: Kommerzialrat Prof. Hans-Jürgen Pollirer, Gerichtssachverständiger und Geschäftsführer der SECUR-DATA GmbH; Hofrat Dr. Ernst M. Weiss, Richter i.R.; Dr. Rainer Knyrim, Rechtsanwalt in Wien; Mag. Viktoria Haidinger, LL.M., Abteilungsleiter-Stellvertreterin der Stabsabteilung Statistik in der WKO.

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Vorg kü an ndigun

2016. Ca. 230 Seiten. Br. Ca. EUR 32,– ISBN 978-3-214-01167-3

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[ÖFFENTLICHES RECHT · ZIVILRECHT

Entwicklungspolitik 2030 Auf dem Weg zur Nachhaltigkeit Herausgeber: Bayer · Giner-Reichl

2016. Ca. 200 Seiten. Br. Ca. EUR 44,– ISBN 978-3-214-08336-6

Der Band ist vor allem unter das Motto „Nachhaltigkeit“ gestellt. Er soll für eine deutschsprachige Leserschaft die neueren Leitlinien und Voraussetzungen einer an Mensch und Natur ausgerichteten Entwicklungspolitik skizzieren und gliedert sich in zwei Teile: „Neue Weichenstellungen in der Entwicklungspolitik“ und „Sektorielle und geographische Beispiele“, mit Beiträgen namhafter Autoren ua zu den Themen

• „Welt-Nachhaltigkeitsziele“ • Governance der globalen Wirtschaft in einer multipolaren Welt • Entwicklungshilfe in der EU • „One Belt, One Road“: Initiative der chinesischen Regierung zur Belebung der Seidenstraßen • Mobilität, Migration, Entwicklung • „Sustainable Energy for All“, internationale Energie-Governance uva mehr.

Die Herausgeber: Dr. Kurt Bayer hatte viele Jahre leitende Positionen im BMF, in der Weltbank und der Europ. Bank für Wiederauf bau und Entwicklung und ist derzeit als Wirtschaftspublizist tätig. Dr. Irene Giner-Reichl ist österreichische Botschafterin für die Volksrepublik China und die Mongolei.

UG – Universitätsgesetz 2002 3. Auf lage Herausgeberin: Per thold-Stoitzner

3. Auflage 2016. Ca. 750 Seiten. Ln. Ca. EUR 168,– ISBN 978-3-214-07398-5 Online-Version: www.manz.at/ug

Der von Heinz Mayer begründete Kommentar zum Universitätsgesetz liegt ab dieser neuen 3. Auflage in den herausgeberischen Händen von Bettina Perthold-Stoitzner. Sie und 16 weitere Autorinnen und Autoren bringen Ihnen in bewährter Manier die gesetzlichen Grundlagen des akademischen Betriebs näher: • Das UG 2002 auf Stand der letzten Novellen BGBl I 2015/21 und I 2015/131 mit inhaltlichen Schwerpunkten zu » Geschlechtergerechter Zusammensetzung von Kollegialorganen, Frauenförderung und Gleichstellung;

» neuen Studieneingangs- und Orientierungsphasen; » Zugangsregelungen besonders nachgefragter Studien; » erweiterten Karrieremöglichkeiten für junge Wissenschafterinnen und Wissenschafter. • Kommentierung in wissenschaftlicher Tiefe und praxisbezogener Breite inklusive Auswertung der parlamentarischen Materialien, bisher ergangener Judikate und einschlägiger Literatur.

Die Herausgeberin: ao. Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner ist Studienprogrammleiterin und Vizedekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien.

Grundbuchsrecht 2. Auf lage Herausgeber: Kodek Umfassende Reformen des Grundbuchsrechts, insbesondere • die Grundbuchsnovellen 2008 und 2012 und • das Projekt Grundbuch-Neu sowie • zahlreiche neue Entscheidungen und Literatur machten eine Neuauflage notwendig. Der Kommentar enthält – auf dem Stand vom 1. 9. 2016 – unter anderem: 2. Auflage erscheint Anfang Dezember 2016. Ca. 1.180 Seiten. Ln. Ca. EUR 195,– ISBN 978-3-214-00996-0 Online-Version: www.manz.at/grundbuchsr

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• • • • •

Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 Liegenschaftsteilungsgesetz Allgemeines Grundbuchsanlegungsgesetz Grundbuchsumstellungsgesetz Urkundenhinterlegungsgesetz und -vorschrift Darüber hinaus sind auch die Änderungen durch das ErbRÄG 2015 (Inkrafttreten 1. 1. 2017) bereits eingearbeitet.

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M., ist Hofrat des OGH und Univ.-Prof. an der Wirtschaftsuniversität Wien. Die Bearbeiter: Dr. Karl Binder, Mag. Elisabeth Hagleitner, Mag. Agnes Höller, Univ.-Prof. Dr. Georg E. Kodek, LL.M., Dr. Matthias Potyka, Dr. Jürgen C. T. Rassi, Dr. Stephan Verweijen, Univ.-Lektor MMag. Dr. Arno Weigand.

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ZIVILRECHT]

Das neue Verlassenschaftsverfahren aufgrund der EuErbVO und des Erbrechts-Änderungsgesetzes 2015 2. Auf lage Autoren: Fucik · Mondel Die 2. Auflage enthält alles rund um das Verlassenschaftsverfahren nach dem ErbRÄG 2015 und unter Berücksichtigung der EuErbVO systematisch dargestellt:

• • • •

Hinweise auf die wichtigen Neuerungen Beispiele Praxishinweise Literatur & Judikatur

Die Autoren: Dr. Robert Fucik, Abteilungsleiter im BMJ. Dr. Christoph Mondel, Notarsubstitut in Klosterneuburg.

2. Auflage erscheint Anfang Dezember 2016. Ca. XIV, 170 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-00665-5

Erben neu Praxisleitfaden zum ErbRÄG 2015 und zur EuErbVO Autoren: Völkl · Bardeau Dieses Werk bietet einen praxisorientierten Überblick über die ab 1.1.2017 wirksam werdenden wesentlichen Änderungen im Erbund Pflichtteilsrecht sowie über die neuen Regelungen über Verlassenschaften mit Auslandsbezug! Mit vielen Beispielen, Hinweisen und Tipps für die Praxis ist „Erben NEU“ unerlässlich für den schnellen Überblick und auch für die detailliertere Auseinandersetzung mit der Erbrechtsnovelle.

Folgende Themen werden behandelt: • Alle Neuerungen im gesetzlichen Erbrecht, insb in Bezug auf Lebensgefährten • Alle Änderungen im Pflichtteilsrecht • Systematische Darstellung der EuErbVO – übersichtliche Auflistung des anzuwendenden Rechts und der vorrangigen internationalen Abkommen • Praktische Checklisten – damit nichts schiefgehen kann!

2016. XIV, 138 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-18121-5

Die Autoren: Dr. Christoph Völkl ist seit über 16 Jahren als Notar in Niederösterreich und in Wien tätig. Mag. Alexander Bardeau ist Notariatskandidat beim öffentlichen Notar Dr. Christoph Völkl.

ABGB Teilband §§ 285 – 446 ABGB (Sachenrecht I) 4. Auf lage Herausgeber: Rummel · Lukas Die 4. Auflage des klassischen ABGB-Kommentars wird von Rummel/Lukas herausgegeben und erscheint in ca 20 Teilbänden. Neu (erscheint im November/Dezember): §§ 285 – 446 (Sachenrecht I) Das Erscheinen in Form von Teilbänden ermöglicht schnelleres Reagieren auf Novellen und rascheren Austausch nicht mehr aktueller Teile.

Bereits erschienen (2014 und 2015): §§ 1 – 43 (Einleitung, Personenrechte) §§ 231 – 284h (Kindesunterhalt, Sachwalterschaft) §§ 531 – 824 (Erbrecht) §§ 825 – 858 (Miteigentum) §§ 859 – 916 (Vertragsrecht)

Die Herausgeber: Dr. Peter Rummel, em. o. Univ.-Prof. und Dr. Meinhard Lukas, Univ.-Prof. und Rektor der JKU Linz. Teilband Sachenrecht I bearbeitet von: Univ.-Prof. Dr. Christian Holzner; Univ.-Prof. Dr. Ernst Karner; Univ.-Prof. Dr. Martin Winner.

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4. Auflage. Teilband §§ 285 – 446 2016. Ca. 460 Seiten. Geb. Ca. EUR 90,– Gesamtwerk in ca. 20 Teilbänden, Fertigstellung bis 2018. ISBN 978-3-214-16443-0 Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk. Online-Version: www.manz.at/abgb

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[ZIVILRECHT

Zivilprozessgesetze 4. Band / 2. Teilband: §§ 577 – 618 ZPO 3. Auf lage Herausgeber: Konecny Fasching/Konecny – Band IV/2 des Standardkommentars jetzt in 3. Auflage Heuer feiert das SchiedsRÄG 2006 sein zehnjähriges Jubiläum. Aus diesem Anlass wurde die Neuauflage des Bandes IV/2 vorgezogen und bietet das Schiedsrecht wieder auf dem neuesten Stand.

3. Auflage. Band IV/2 erscheint im Dezember 2016. Ca. 1.420 Seiten. Ln. Ca. EUR 284,– ISBN 978-3-214-15764-7 Dieser Teilband ist auch separat erhältlich! Online-Version: www.manz.at/zpo

Berücksichtigt wurden vor allem: • das SchiedsRÄG 2013 (Verkürzung des Instanzenzugs) • eine Fülle von Gerichtsentscheidungen mit Klarstellungen und Präzisierungen • zahlreiche Änderungen nationaler und internationaler Schiedsregelwerke Mit 23 Anhängen und ausführlichem Sachregister!

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny lehrt am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien. Gemeinsam mit Hans W. Fasching, dem Begründer des Kommentars, hat er bereits die 2. Auf lage herausgegeben. Die nunmehrige 3. Auf lage wird von Konecny allein herausgegeben. Der Bearbeiter des Bandes IV/2: Rechtsanwalt Hon.-Prof. Univ.-Doz. Dr. Christian Hausmaninger, LL.M., attorney at law (New York).

Abfindungsklauseln im Gesellschaftsrecht Schriftenreihe des österreichischen Notariats Band 58 Autorin: Fischerlehner Das vorliegende Werk wurde 2016 mit dem Wissenschaftspreis des österreichischen Notariats ausgezeichnet und setzt sich – mit vielen Praxisbeispielen und Formulierungsvorschlägen – grundlegend mit den Abfindungsklauseln und ihren Zulässigkeitsschranken auseinander: • Gründe für die Vereinbarung von Abfindungsklauseln 2016. LII, 234 Seiten. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-02112-2

• Gestaltungsmöglichkeiten • Zulässigkeitsschranken • Geltendmachung einer Abfindungserhöhung • Sittenwidrigkeitsprüfung, Ausübungskontrolle, laesio enormis, Irrtum etc

Die Autorin: Dr. Caroline Fischerlehner, LL.M. (WU), LL.B. (WU) ist Rechtsanwaltsanwärterin in Wien und war Universitätsassistentin am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.

Österreichische Gesetze Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht mit 67. Ergänzungslieferung Herausgeber: Schauer

Loseblattwerk in 2 Mappen. inkl. 67. Erg.-Lfg. 2016. EUR 148,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg EUR 99,– ISBN 978-3-214-10303-3

Der „Bydlinski“ enthält 153 Rechtsquellen des Zivil-, Unternehmens-, Straf-, Verfahrens-, Berufs- und Kostenrechts. Sie haben damit • alle notwendigen Gesetze im Griff • dank sorgfältiger redaktioneller Betreuung stets den Überblick • durch regelmäßige Aktualisierungen immer den neuesten Stand Die soeben erschienene 67. Ergänzungslieferung bringt die Textsammlung auf den

Stand vom 1. Juli 2016 und berücksichtigt ua die Änderungen durch folgende Gesetze: • Strafprozessrechtsänderungsgesetz I 2016, • Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016, • Verbraucherzahlungskontogesetz, • BGBl I 2016/28 (Gerichtsorganisation). Bestandteil der Lieferung ist auch eine Beilage mit einer synoptischen Gegenüberstellung der Normen vor und nach dem ErbrechtsÄnderungsgsetz 2015.

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Institut für Zivilrecht der Universität Wien.

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ST R A F R ECH T · BAU EN MIET EN WOH N EN]

Wiener Kommentar zur StPO mit 257. Lieferung Herausgeber: Fuchs · Ratz Ein „Muss“ in jedem Strafprozess! Einzigartig kompetent – 40 renommierte österreichische Strafrechtler kommentieren umfassend die Praxis des Strafverfahrensrechts. Immer am Punkt – laufende Aktualisierungslieferungen halten Sie am neuesten Stand.

Für Ihre erfolgreiche Prozess-Strategie – alle wichtigen Entscheidungen und die relevante Literatur präzise ausgewertet. Aktualisiert wurden diesmal: • §§ 25 – 28a Nordmeyer: Örtliche Zuständigkeit etc • §§ 57 – 63 Soyer/Schumann: Der Verteidiger • §§ 396 – 411 Lässig: Vollstreckung der Urteile • §§ 514 – 517 Jerabek: Schlussbestimmungen

Die Autoren: Dr. Robert Jerabek, Rechtsschutzbeauftragter im BMJ und Erster Generalanwalt iR; Dr. Rudolf Lässig, Hofrat des OGH; Dr. Hagen Nordmeyer, Hofrat des OGH; Dr. Richard Soyer, Universitätsprofessor an der Universität Linz und Rechtsanwalt in Wien; Dr. Stefan Schumann, Assistenzprofessor an der Universität Linz.

Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 257. Lfg. erscheint im Jänner 2017. EUR 398,– ISBN 978-3-214-10064-3 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stpo

Konfiskation, Verfall und Einziehung Das Geschäft mit der Kriminalität Autorin: Schmidthuber Kriminalität soll sich nicht lohnen! Mit diesem Ziel normierte der Gesetzgeber den Entzug von Tatwerkzeugen und Tatprodukten sowie von „Verbrechenslohn“ und „Beute“. Diese Sanktionen wurden mit der Konfiskation (§ 19a StGB), dem (erweiterten) Verfall (§§ 20 ff StGB) und der Einziehung (§ 26 StGB) im StGB verankert.

Das Werk erörtert ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung sowie ihren historischen Werdegang und die internationalen Vorgaben. Ein Blick in das Nebenstrafrecht, die Praxis sowie das Verfahrensrecht ermöglicht der Autorin, zahlreiche Reformvorschläge zu präsentieren.

Die Autorin: MMag. Dr. Kathrin Schmidthuber ist Universitätsassistentin am Institut für Strafrechtswissenschaften an der Universität Linz.

2016. XXVIII, 260 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-18517-6

Mietzinsminderung 2. Auf lage Autor: Lindinger Mit Checklisten, Musterbriefen und dem Wiener Mietzinsminderungsspiegel Dieses bewährte Praxishandbuch liegt nun in der 2. Auflage vor und behandelt das wichtige Thema der Mietzinsminderung: • Überblick über die Mietzinsminderung mit vielen Praxistipps, Beispielen und Checklisten • Herzstück: Wiener Mietzinsminderungsspiegel – Rechtsprechung zur Mietzinsminderung in Tabellenform übersichtlich auf bereitet:

» gegliedert nach Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten » alphabetisch geordnet • 12 Musterbriefe mit konkreten Formulierungsvorschlägen • zusätzliches Mängelverzeichnis zur noch leichteren Auffindbarkeit von Entscheidungen Hilfreich zur Einschätzung von Ansprüchen auf Mietzinsminderung sowie zur Beurteilung der Prozessaussichten sowohl für Mieter als auch Vermieter!

2. Auflage 2016. XX, 222 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-03652-2

Der Autor: Dr. Eike Lindinger ist Rechtsanwalt in Wien.

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[ STEUER R ECHT U ND BIL A NZIERU NG

Lohnsteuer 2017 Alles für die Lohnverrechnung von A – Z 37. Auf lage Autoren: Hofbauer · Krammer In der Neuauflage wurden ua die Neuerungen aufgrund des AbgÄG 2016 und des LStRWartungserlasses 2016 berücksichtigt. Inhaltlich führt das zu Änderungen ua bei: • Aushilfskräften • geringfügiger Beschäftigung • Betrugsbekämpfung • Geschäftsführern • Kinderbetreuungsgeld 37. Auflage 2016. XXIV, 520 Seiten. Br. EUR 54,– Im Abonnement EUR 43,20 ISBN 978-3-214-08063-1

• Lohn- und Sozialdumping • Unentgeltlicher Mitarbeit bei Vereinsfesten • uvm. Ebenso wurden neue Kapitel aufgenommen und die Judikatur des vergangenen Jahres berücksichtigt. Mit mehr als 150 Beispielen, Übersichten und Tabellen sowie kostenlosem Online-Zugang zum kompletten Inhalt!

Die Autoren: ADir. Reg.-Rat i.R. Josef Hof bauer ist einer der führenden Experten für Lohnverrechnung in Österreich. Mag. (FH) Michael Krammer, Mitarbeiter im Kabinett des BMF, vormals Fachabteilung Lohnsteuer im BMF.

Die neue Registrierkassenpflicht Autoren: Hacker · Engelber t · Gold-Tajalli · Höbar t

2016. XII, 96 Seiten. Br. EUR 29,– ISBN 978-3-214-00458-3

Sie war eines der Herzstücke der Steuerreform 2016: Die Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht. Fast alle Unternehmen sind betroffen, viele kommen den Anforderungen immer noch nicht nach und so geistern auch viele (falsche) Informationen durch die Medien. Was wirklich bereits gilt und was noch im Jahr 2017 umzusetzen ist, fasst dieses Praxishandbuch im Überblick für Sie zusammen. Anhand von mehr als 60 Praxisbeispielen,

Tipps und Hinweisen werden die folgenden Themenbereiche auf bereitet: • Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht: Was muss aufgezeichnet werden? Wann beginnt/endet sie? Wie muss der Beleg aussehen? etc • Ausnahmeregelungen, Erleichterungen • Organisatorische und technische Details • Was tun bei einer Behördenkontrolle? • Folgen der Nichterfüllung der Verpflichtungen

Die Autoren: Mag. Alfred Hacker ist Leiter der Abteilung IV/2 im BMF und der für die Regelungen zur Registrierkassa verantwortliche Legist. Michael Engelbert, Mag. Maria Gold-Tajalli und Mag. Peter Höbart sind Mitarbeiter in derselben Abteilung.

RÄG 2014 und APRÄG 2016 Der neue UGB-Abschluss Herausgeber: Töglhofer · Winkler-Janovsky

2016. XLVIII, 426 Seiten. Br. EUR 78,– ISBN 978-3-214-02724-7

Das RÄG 2014 und APRÄG 2016 haben das Dritte Buch des UGB tiefgreifend verändert. Dieses Buch enthält vollständig in Deutsch und Englisch • eine Darstellung der wesentlichen Neuerungen durch das RÄG 2014 und APRÄG 2016 • eine Gegenüberstellung der wichtigsten Bilanzierungsvorschriften nach UGB und IFRS • den Volltext des Dritten Buches des UGB auf dem Stand 1. 10. 2016 (erstmals in englischer Sprache!)

• aktuelle Gliederungsschemata für Bilanz und G&V sowie den Anlagenspiegel Es richtet sich somit an international tätige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie an Bilanzierungspraktiker in Österreich und im Ausland, welche mit der Erstellung oder Prüfung von Abschlüssen nach dem UGB konfrontiert sind. Mit praktischen Checklisten und Übersichten!

Die Herausgeber: WP/StB Mag. Josef Töglhofer und WP/StB Mag. Alexandra Winkler-Janovsky, beide Partner bei Grant Thornton Unitreu in Wien.

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ARBEITSRECHT]

Handbuch Beendigungsrecht Autoren: J. Neumann · Bamberger Dieses Handbuch vermittelt dem Leser einen detaillierten Einblick in jene Themenbereiche, die mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen in Zusammenhang stehen können. Die Themenbereiche sind praxisbezogen auf bereitet und mit zahlreichen Beispielfällen und Praxistipps versehen. Zum Inhalt: • Beendigungsformen (ua Kündigung, Entlassung, vorzeitiger Austritt, einvernehmliche Auflösung)

• Beendigungsrechtliche Nebenbereiche (leitende Angestellte und Organmitglieder, Vertragsbedienstete und Beamte, Insolvenz des Arbeitgebers, Betriebsübergang, Arbeitskräfteüberlassung uvm) • Nachvertragliche Verpflichtungen (vor allem Konkurrenzklauseln, Ausbildungskostenrückersatz, Betriebspensionen ua)

Die Autoren: Dr. Johannes Neumann und Dr. Christoph Bamberger, LL.M. (M AS) sind Partner der PEHB Rechtsanwälte GmbH in Salzburg und Wien.

Aus der e Praxis für di Prax is

2016. XVIII, 274 Seiten. Geb. EUR 69,– ISBN 978-3-214-14218-6

AVRAG – Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz 3. Auf lage Autoren: Binder · Burger · Mair „… handelt es sich um den führenden Kommentar zum AVRAG!“ Zur Vorauflage Pfeil, ÖJZ 3/2012 Dieser Kommentar gibt die Rechtslage zum Stand 1. 1. 2017 wieder und enthält • eine ausführliche paragrafenweise Kommentierung mit der relevanten » Judikatur und » Literatur.

• Außerdem enthalten: » Nachweisrichtlinie » Befristungsrichtlinie » Betriebsübergangsrichtlinie ua. Bereits mit dem Ministerialentwurf zum Wiedereingliederungsteilzeitgesetz!

Die Autoren: Em. o. Univ.-Prof. Dr. Martin Binder; Ass.-Prof. Dr. Florian G. Burger; Assoz.-Prof. Dr. Andreas Mair; alle Universität Innsbruck.

3. Auflage 2016. Ca. 650 Seiten. Ln. Ca. EUR 148,– ISBN 978-3-214-10053-7

Sozialversicherungsrecht und Verwaltungsgerichtsbarkeit Herausgeber: Pfeil · Prantner Die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit Beginn des Jahres 2014 hat eine der größten Reformen der letzten Jahrzehnte im österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht gebracht. Diese Änderungen betreffen in großem Umfang auch das Recht der gesetzlichen Sozialversicherung. Dabei geht es vorrangig um Fragen in Zusammenhang mit • Versicherungs-, Melde- bzw Beitragspflichten, • haftungsrechtlichen Problemen oder • dem Vertragspartnerrecht.

Mit Beiträgen von Martina Amler, Florian J. Burger, Sabine Filzwieser-Hat, Angela Julcher, Markus Kletter, Benjamin Kneihs sowie Rudolf Müller.

2016. Ca. XII, 122 Seiten. Br. Ca. EUR 26,– ISBN 978-3-214-01189-5

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, WissensNetzwerk Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Arbeitsrecht und Sozialrecht), Universität Salzburg; MMag. Michael Prantner, SV-Wissenschaft, Forschung & Lehre der österreichischen Sozialversicherung sowie Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Salzburg.

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[ARBEITSRECHT

Gerechtigkeit in der Arbeitswelt + Diener fremder Herren Wiener Oktobergespräche 2012 und 2013 Herausgeber: Brodil

2016. Ca. VIII, 140 Seiten. Br. Ca. EUR 22,– ISBN 978-3-214-01417-9

Zum Inhalt: Wiener Oktobergespräche 2012: • Gerechtigkeitsgespräche im Vertretungshandeln – Walter Schrammel • „Gerechtigkeit“ im arbeitsgerichtlichen Verfahren – Walter H. Rechberger Wiener Oktobergespräche 2013: • Zu Grundlagen und Entwicklung des AÜG – Eine Bestandaufnahme – Stefan Kühteubl • Die Umsetzung im europäischen Rechtsvergleich am Beispiel Deutschland – Karl-Georg Loritz

• Gleichbehandlung und Gleichstellung im AÜG – Felix Schörghofer • Arbeitskräfteüberlassung – Betriebsverfassungsrechtliche Fragestellungen – Christoph Klein • Umgehungsfallen und -verlockungen im AÜG – René Schindler • Umgehungsmöglichkeiten und deren (überschießende) Verhinderung – Rolf Gleißner

Der Herausgeber: Dr. Wolfgang Brodil ist ao. Universitätsprofessor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien.

20 Jahre EU-Beitritt Verarbeitetes Europa – Europäische Arbeit Wiener Oktobergespräche 2014 Herausgeber: Brodil Zum Inhalt: • Aktuelle Fragen der Gleichbehandlung – Wolfgang Kozak • Grenzüberschreitende Arbeitsleistungen – Michaela Windisch-Graetz • Aktuelle Pläne zum Europäischen Datenschutz – Die Datenschutz-Grundverordnung – Gregor König

2016. Ca. VIII, 104 Seiten. Br. Ca. EUR 18,– ISBN 978-3-214-01418-6

• Aktuelle Pläne zum Europäischen Datenschutz – Primärrechtliche Leitlinien für eine Reform – Stephan Pötters • Betriebsübergang und Verlagerung des Betriebsstandortes ins Ausland – Diana Niksova • Export von Sozialleistungen – Walter Schrammel

Der Herausgeber: Dr. Wolfgang Brodil ist ao. Universitätsprofessor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien.

Entgrenzte Arbeit Aktuelle Fragen neuer Formen der Arbeitsleistung Wiener Oktobergespräche 2015 Herausgeber: Brodil Zum Inhalt: • Diffusion der Leistungspflicht in zeitlicher Hinsicht – Reinhard Resch • Diffusion der Leistungspflicht in örtlicher Hinsicht – Martin Risak • Betriebsverfassungsrechtliche Fragen entgrenzter Arbeit – Günther Löschnigg

• Bring Your Own Device – Segen oder Fluch? Versuch einer ganzheitlichen Sicht – Wolfgang Goricnik • Bring Your Own Device und Datenschutz: Die Quadratur des Kreises? – Günther Leissler

Der Herausgeber: Dr. Wolfgang Brodil ist ao. Universitätsprofessor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien. Erscheint im Dezember 2016. Ca. VIII, 62 Seiten. Br. Ca. EUR 16,– ISBN 978-3-214-01419-3

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ARBEITSRECHT]

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 164. Ergänzungslieferung Autor: Mayr „Für Profis eine unersetzliche Quelle – mit einem Griff – alle relevanten Entscheidungen in übersichtlicher Darstellung!“ RA Dr. Stefan Kühteubl Zur Gänze neu bearbeitet: (Rechtsprechung und Schrifttum auf neuestem Stand)

• • • •

Wirtschaftskammergesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitsruhegesetz Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz, ua

Der Autor: Dr. Klaus Mayr, LL.M., Referent des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer OÖ.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 164. Erg.-Lfg. 2016. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14408-1 Online-Version: www.manz.at/arbr

Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen Band 84 Herausgeber: Weiß Die wichtigsten Entscheidungen aus allen Bereichen des Arbeitsrechts! Band 84 mit den Entscheidungen aus 2015: • Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen und ausgewählte Erkenntnisse des VwGH mit ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform

• Ein Mehr an Information: die wichtigsten unterinstanzlichen Entscheidungen in Leitsatzform • Fachkundige Auswahl und Auf bereitung durch den Herausgeber Dr. Dieter Weiß.

Der Herausgeber: Dr. Dieter Weiß, Richter des OLG Linz. 2016. II, 396 Seiten. Ln. EUR 264,50 ISBN 978-3-214-09110-1

System des österreichischen Sozialversicherungsrechts mit 29. Ergänzungslieferung Herausgeber: Tomandl Das Kapitel Verfahren im Sozialversicherungsrecht (Katharina Weiser/Benjamin Kneihs) inklusive dem gerichtlichen Verfahren in Sozialrechtssachen (Ulrike Frauenberger-Pfeiler) wurde vollständig neu überarbeitet! • übersichtliche Darstellung des neuen Verfahrensrechts • ausführliche Darstellung der Querverbindungen zum AVG • mit Hinweisen auf das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht • Einarbeitung aktueller Judikatur

Des weiteren wurden folgende Kapitel aktualisiert: 1. Das Versicherungsverhältnis 2.2. Das Leistungsrecht der Krankenversicherung 2.4. Das Leistungsrecht der Pensionsversicherung 3. Sozialversicherungsrechtliche Modifikationen des Schadenersatzrechts 7. Internationales Sozialversicherungsrecht

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 29. Erg.-Lfg. 2016. EUR 258,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-12481-6

Der Herausgeber: Dr. Theodor Tomandl, em. Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist der profilierteste Vertreter der österreichischen Sozialrechtswissenschaft.

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[WIRTSCHAFTSRECHT

Privatstiftungsgesetz Systematische Entscheidungssammlung 2. Auf lage Autoren: Fida · Wrann · Zollner

2. Auflage 2016. Ca. XII, 200 Seiten. Br. Ca. EUR 42,– ISBN 978-3-214-01413-1

Die Neuauflage der systematischen Entscheidungssammlung zum Privatstiftungsrecht glänzt durch • einen vollständigen Überblick über die Entscheidungen des OGH und der OLG, dargestellt in kurzer, prägnanter Leitsatzform • Hinweise auf widersprüchliche und obsolete Entscheidungen • Info-Kästen und Anmerkungen, die auf Besonderheiten hinweisen sowie

• eine chronologische Entscheidungsübersicht. Enthalten ist nunmehr auch die Rechtsprechung der Jahre 2013 bis September 2016 – so finden Sie nun auch Entscheidungen zu den Themen Business Judgement Rule, Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Stiftungsprüfer und anderen Stiftungsorganen, Stiftungskurator und vieles mehr!

Die Autoren: MMag. Dr. Stefan Fida, LL.M. (LSE) ist Rechtsanwalt bei Grohs Hofer Rechtsanwälte in Wien. Mag. Christina Wrann, BSc, MSc, ist Doktorandin und ehemalige Universitätsassistentin an der Karl-Franzens-Universität Graz. Univ.-Prof. Mag. Dr. Johannes Zollner ist Leiter des Instituts für Unternehmensrecht und Internationales Wirtschaftsrecht der Karl-Franzens-Universität Graz.

Compliance 4. Wiener Unternehmensrechtstag Herausgeber: Kalss · Torggler U.

2016. Ca. XX, 128 Seiten. Br. Ca. EUR 36,– ISBN 978-3-214-01161-1

Der Band zum 4. Wiener Unternehmensrechtstag hat die oft zitierte Compliance zum Thema – was steckt dahinter, wo bestehen aktuell Fragen, welche Lösungsansätze sind vorstellbar? Renommierte Experten aus Wissenschaft und Praxis beleuchten die Materie aus unterschiedlichen Blickwinkeln und stellen den umfangreichen Meinungsstand zu folgenden Themen dar: • Gesellschaftsrechtliche Grundlagen von Compliance (Susanne Kalss)

• Die regulierte Aktiengesellschaft (Katja Langenbucher) • (Wertpapier-)Compliance aus Sicht der FMA (Cécile Bervoets) • Compliance im Konzern (Alexander Schopper) • Compliance-Pf lichten des Aufsichtsrats (Markus Roth) • Compliance, Legalitätspf licht und Business Judgement Rule (Ulrich Torggler)

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M., WU Wien, und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, Universität Wien.

Gesellschaftsrecht und Erbrecht GVÖ Schriftenreihe Band 6 Herausgeber: Ar tmann · Rüffler · Torggler U. Das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 bringt nicht nur eine umfassende „Modernisierung“ des mehr als 200 Jahre alten österreichischen Erbrechts. Es wirft auch aus dem Blickwinkel des Gesellschaftsrechts eine Reihe von neuen Fragen auf, die in diesem Buch behandelt werden. Mit folgenden interessanten Beiträgen: • Hinzurechnung und Anrechnung im neuen Erbrecht (Peter Apathy) Erscheint im Dezember 2016. Ca. 100 Seiten. Br. Ca. EUR 29,– ISBN 978-3-214-12509-7

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• Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen und vorweggenommene Erbfolge nach der Erbrechtsreform (Martin Schauer) • Privatstiftung und Pflichtteilsrecht (Brigitta Zöchling-Jud / Johannes Zollner) • Unternehmensbewertung bei erbrechtlichen Bewertungsanlässen (Ewald Aschauer) In weiteren Beiträgen werden auch die Diskussionen der 6. Jahrestagung der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung Österreichs (GVÖ) wiedergegeben.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Eveline Artmann, Universität Linz. Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüff ler, LL.M. (Schloss Hofen), Universität Wien. Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. (Cornell), Universität Wien.

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WIRTSCHAFTSRECHT · STUDIUM UND PR A XIS]

VZKG 2016 – Verbraucherzahlungskontogesetz Herausgeber: Weilinger Das nagelneue VerbraucherzahlungskontoG erstmals kommentiert! Dieser Kommentar beinhaltet alles zu diesem Sondergesetz für Verbraucher, das vor kurzem in Kraft getreten ist. Insbesondere: • Anspruch jedermanns auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen („Basiskonto“),

• Transparenz aller Kosten im Zusammenhang mit einem Zahlungskonto, • Wechsel zu anderen Zahlungsdienstleistern.

In Kraft seit 18. 9. 2016!

Eingegangen wird auf sämtliche Informationspflichten und Straf bestimmungen, sowie Bezug habende Verordnungen und die dem Gesetz zugrundeliegende EU-Richtlinie.

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Arthur Weilinger ist Leiter des Instituts für Recht der Wirtschaft an der Universität Wien. Erscheint im Dezember 2016. Ca. 600 Seiten. Geb. Ca. EUR 118,– ISBN 978-3-214-02109-2

ZaDiG – Zahlungsdienstegesetz mit 6. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Weilinger ZaDiG samt VO vollständig kommentiert und auf den neuesten Stand gebracht Die Lieferungen 51 bis 57 zollen den stetigen Veränderungen des ZaDiG Rechnung und beinhalten insbesondere die durch das Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz

2015 verursachten Änderungen. Ebenso wurden die mit dem ZaDiG in engem Zusammenhang stehenden Verordnungen auf den neuesten Stand gebracht und – erstmals – einer eingehenden Kommentierung unterzogen.

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Arthur Weilinger ist Leiter des Instituts für Recht der Wirtschaft an der Universität Wien. Faszikelwerk in einer Leinenmappe inkl. 57. Lfg. 2016. Ca. EUR 178,– ISBN 978-3-214-00960-1 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/zadig

Wörterbuch Recht Spanisch – Deutsch / Deutsch – Spanisch 2. Auf lage Autoren: Daum · Salán · Becher Beide Sprachen sind in einem Band zusammengefasst und enthalten ca. 25.000 Stichworte mit den entsprechenden Übersetzungen und Hinweisen. Die Angabe der Rechtsgebiete, aus denen die Termini stammen, helfen, typische Wörterbuchfehler zu vermeiden und stellen ein

wichtiges Unterscheidungskriterium im Vergleich zu anderen auf dem Markt erhältlichen Wörterbüchern dar. Vorteile auf einen Blick: handliches Format, beide Sprachrichtungen in einem Band und muttersprachliche Bearbeiter für beide Sprachen.

Die Autoren: Ulrich Daum, María Engracia Salán García und Herbert Jaime Becher sind seit langen Jahren im Bereich der spanischen Rechtssprache tätig. 2. Auflage 2016. XXVIII, 578 Seiten. Br. EUR 60,70 ISBN 978-3-214-03042-1

Wir gratulieren …

• Susanne Reindl-Krauskopf zur Honorarprofessur an der University of Queensland

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[ S T U DI U M U N D PR A X I S ∙ SAC H BUC H ∙ FAC H BUC H

Zivilrechtskompetenz für Einsteiger Fälle und Lösungen für nicht-juristische Studienrichtungen Autorinnen: Wagner · Riederer Dieses neue Studienbuch ist speziell auf die Bedürfnisse Studierender nicht-juristischer Fachrichtungen zugeschnitten. Multiple-Choice-Fragen samt Lösungen helfen, das Erlernte aus dem Bereich des Zivilrechts zu wiederholen und zu kontrollieren. Nachdem der Grundstock einmal gefestigt ist, wird das Hauptaugenmerk auf die Einführung in

2016. Ca. VIII, 138 Seiten. Br. Ca. EUR 28,50 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 22,80 ISBN 978-3-214-10394-1

die juristische Falllösung gelegt: Mit 19 Fällen samt Musterlösungen im Gutachtenstil wird Schritt für Schritt an die wesentlichen Grundlagen zur Falllösung herangeführt. Plus: Eine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten!

Die Autorinnen: Univ.-Prof. Dr. Erika Wagner ist Institutsvorständin des Instituts für Umweltrecht und Leiterin der Abteilung für Umweltprivatrecht am Institut für Zivilrecht der Universität Linz. Mag. Silvia Riederer ist Universitätsassistentin am Institut für Umweltrecht der Universität Linz.

Impfen Wann. Wogegen. Warum. Autorin: Wiedermann-Schmidt

Auch als E-Book erhältlich!

2016. Ca. 200 Seiten. Br. Ca. EUR 23,90 ISBN 978-3-214-08087-7 E-Book: EUR 18,99 ISBN pdf: 978-3-214-08088-4 ISBN ePUB 978-3-214-08089-1

Kaum ein medizinisches Thema polarisiert so heftig wie das Impfen. Impfen ist eine Wissensfrage und eine medizinische Disziplin, die ihren Ursprung in der Wissenschaft nimmt. Die Autorin Ursula WiedermannSchmidt, Leiterin des Instituts für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin der Medizinischen Universität Wien, vermittelt Kenntnisse und Wissen über Impfungen auf wissenschaftlicher Basis.

Sie zeigt, welche Impfungen die wichtigsten sind, welche empfohlen werden und wann der richtige Zeitpunkt für sie ist – aber auch, wann und unter welchen Umständen Vorsicht geboten ist. Zugleich räumt der Ratgeber auch mit „Impf-Mythen“ auf und erklärt, wie das menschliche Immunsystem und Impfungen wirklich funktionieren.

Die Autorin: Univ.-Prof. Dr. med. univ. PhD Ursula Wiedermann-Schmidt ist Professorin für Vakzinologie (Impfwesen) und leitet das Institut für Spezifische Prophylaxe und Tropenmedizin am Zentrum für Pathophysiologie, Infektiologie und Immunologie der MedUniWien. Sie ist Mitglied des Obersten Sanitätsrates und Vorsitzende des Nationalen Impfgremiums des Bundesministeriums für Gesundheit.

Handbuch Medizinrecht für die Praxis mit 23. Lieferung Autoren: Aigner · Kletečka · Kletečka-Pulker · Memmer Das Standardwerk zum Medizinrecht! Das Werk bietet alle wichtigen Rechtsgrundlagen des Gesundheitswesens: • Behandlungsverhältnis • Konfliktlösung • Berufsrechte • Organisations- und Unternehmensrecht • Arzneimittel und Medizinprodukte Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 23. Erg.-Lfg. erscheint im Dezember 2016. EUR 198,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 128,– ISBN 978-3-214-09986-2 Online-Version: www.manz.at/medizinrecht

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Neu in der 23. Ergänzungslieferung: • Neues Kapitel „Der Medizinische Sachverständige“ • ÄrzteG auf den aktuellen Stand gebracht • ELGA und seine Anwendungsfälle • Universitätskliniken auf den aktuellen Stand gebracht

Die Autoren: Sektionschef Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner, Leiter der Sektion II Recht und gesundheitlicher Verbraucherschutz im BM für Gesundheit und Frauen. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka, Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Mag. Dr. Maria Kletečka-Pulker, Institut für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien. Ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Memmer, Institut für Römisches Recht der Universität Wien.

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EMPFEHLENSWERTES]

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Praxishandbuch Networking Einfach gute Beziehungen aufbauen. Von Adressmanagement bis Social Media Autoren: Andreas Lutz · Constanze Wolff Networking ist der Schlüssel zum beruflichen Erfolg – für Selbständige und immer stärker auch für Arbeitnehmer. Dabei geht es nicht mehr nur darum, elegant die Karriereleiter emporzusteigen. Ein Netzwerk tragfähiger Beziehungen gibt vor allem Sicherheit, die Arbeitgeber und Staat nicht mehr bieten. Zugleich ist es durch die Viel-

zahl an Networking-Plattformen wie XING einfacher und unkomplizierter geworden, neue Menschen kennen zu lernen. Andreas Lutz zeigt in der dritten Auflage seines Erfolgstitels die Vorteile, Techniken und Spielregeln sowie die Vielfalt des modernen Networking – mit vielen Praxisbeispielen und Interviews.

Linde Verlag. 2016. 192 Seiten. Br. EUR 19,90 ISBN 978-3-709-30529-4

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Für Sie gelesen Kert · Kodek Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht 2016. X, 1072 Seiten. Geb. EUR 188,– ISBN 978-3-214-00999-1

„[…] bietet auf über 1.000 Seiten ein umfassendes Profiwissen für die Praxis“ (Compliance Praxis 3/2016)

„[…] umfassender Überblick über alle wichtigen Gebiete des Wirtschafts- und Finanzstrafrechts.“ (trend 35/2016)

„[…] sowohl ein verlässliches Nachschlagewerk für Professionisten als auch eine klare Darstellung für Einsteiger […]“ (A. Brogyányi, Der Wirtschaftstreuhänder 4/2016)

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[TERMIN · EMPFEHLENSWERTES

MANZ Rechtsakademie 24.11.2016

Jahrestagung Kartellrecht 2016 – Wien

Donnerstag

Ort:

27.01.2017

Spezialtagung Untreue NEU

Freitag

Ort:

Parkhotel Schönbrunn Hietzinger Hauptstraße 10 – 14, 1130 Wien

Justizpalast Wien Schmerlingplatz 11, 1011 Wien

Informationen und Anmeldung unter www.manz.at/rechtsakademie

Schon bestellt? Kogler Formvorschriften im neuen Erbrecht 2016. XIV, 130 Seiten. Br. EUR 34,– ISBN 978-3-214-01299-1 Aufgrund der Änderungen bei bestehenden Formvorschriften und der neuen Formgebote kann das ErbRÄG 2015 in seiner praktischen Umsetzung für Unklarheiten bzw Verwirrung sorgen. Dieses Buch enthält eine umfassende Darstellung der Formvorschriften im neuen Erbrecht, welche untersucht, systematisiert und zur besseren Übersicht in Tabellen dargestellt werden. Der Schwerpunkt liegt naturgemäß bei Anrechnungsvereinbarungen, die es im alten Recht nicht gegeben hat, die aber nun im ABGB – und zwar gleich an vier Stellen – vorkommen und deren Form verschiedener nicht geregelt sein könnte. Im Zuge ihrer Systematisierung erfolgt auch eine ausführliche Auseinandersetzung mit Wesen, Rechtsnatur und Wirkung der Anrechnungsvereinbarungen beim Erb- und Pflichtteil.

Gartner · Karandi Maklergesetz 3. Auflage 2016. XVIII, 352 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-04175-5 In der Neuauflage stellen die Autoren neben der aktuellen Judikatur und Literatur die wichtigsten Gesetzesänderungen vor. In verständlicher, praxisbezogener Kommentierung finden Sie neben • der ImmobilienmaklerV, • die Besonderen Standesregeln für Immobilienmakler und • den maßgeblichen Bestimmungen des KSchG auch sämtliche maßgebliche Neuerungen • durch das In-Kraft-Treten des FAGG • der Bestimmungen der GewO sowie • die neuen Standesregeln für Kreditvermittler.

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at 30

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Kramer Juristische Methodenlehre 5. Auflage 2016. 364 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-06743-4 Die Lehre von der Methode der richterlichen Rechtsfindung ist in den vergangenen Jahrzehnten stark in Bewegung geraten. Die traditionelle Auffassung von einer auf die etablierten Auslegungselemente gestützten, möglichst objektiven Interpretation wurde durch die Kategorie des „Vorverständnisses“ des Rechtsanwenders grundsätzlich in Frage gestellt. In letzter Zeit hat vor allem die stark zunehmende Europäisierung und Internationalisierung unserer Rechtsordnung zu neuen methodologischen Fragestellungen geführt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen versucht das Buch eine die Diskussion strukturierende, einführende Gesamtschau in die Hauptprobleme der Methode richterlicher Rechtsfindung.

Hager · Meller · Hetlinger Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung 4. Auflage 2016. XVI, 298 Seiten. Geb. EUR 69,– ISBN 978-3-214-06730-4 Seit vielen Jahren dient dieser bewährte „Klassiker“ Rechtsanwälten als idealer Arbeitsbehelf für die Verfassung von Rechtsmittelschriften und Rechtsanwaltsanwärtern zur Vorbereitung auf die RA-Prüfung. Nunmehr in 4. Auflage am neuesten Stand, gründlich überarbeitet und aktualisiert, bietet das Buch: • eine Einführung in die Methodik, • eine praxisorientierte Darstellung der gesetzlichen Regelung der einzelnen Rechtsmittel, • musterhafte Grundbausteine, Erläuterungen, hilfreiche Texthinweise und viele Schriftsatzbeispiele.

Kert · Kodek (Hrsg) Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht 2016. X, 1072 Seiten. Geb. EUR 188,– ISBN 978-3-214-00999-1 Von Accounting über Kartellstrafrecht bis Verbandsverantwortlichkeit. Das Handbuch bietet einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Gebiete des Wirtschafts- und Finanzstrafrechts sowie des Strafprozessrechts. Ein hochkarätiges Autorenteam beleuchtet systematische Fragen ebenso wie einzelne Wirtschaftsdelikte und relevante Aspekte des Wirtschaftsstrafverfahrens: • Untreue und Betrug • Bilanzstrafrecht • Geldwäsche • Das Rechtsmittel im Wirtschaftsstrafverfahren • Compliance • (Computer-)forensische Untersuchungen • Strategien der Verteidigung uvm.

Steiner · Janković Der Jahresabschluss nach dem UGB 2016. XVI, 472 Seiten. Br. EUR 68,– ISBN 978-3-214-06360-3 Beginnend bei der laufenden Buchhaltung bis hin zur Jahresabschlussanalyse erläutern die Autoren anhand von mehr als 430 Anwendungsbeispielen aus der Rechnungslegungspraxis • Grundlagen der Rechnungslegung • Bilanz: Verbuchung von Vermögensgegenständen, Leasing, Finanzinstrumenten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten, Rechnungsabgrenzungsposten uvm • Gewinn- und Verlustrechnung • laufende und latente Steuern • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung Das RÄG 2014 sowie das APRÄG 2016 wurden dabei bereits berücksichtigt.

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Normalkostentarif I. Klagen, die im Mahnverfahren zu erledigen sind, nach Tarifpost 2 a) Außerhalb des elektronischen Rechtsverkehrs über Euro bis Euro

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Klage .................................................. Einheitssatz ........................................ Verdienstsumme ................................ Pauschalgebühr ................................. Normalkosten (ohne USt.) ............... 20 % Ust. ............................................ Normalkosten mit USt. .................... bei 1 Streitgenossen .......................... davon 20 % USt. ................................. davon Pauschalgebühr ....................... 7b bei 2 Streitgenossen .......................... davon 20 % USt. ................................. davon Pauschalgebühr ....................... 7c bei 3 Streitgenossen .......................... davon 20 % USt. ................................. davon Pauschalgebühr .......................

über Euro bis Euro

MIT AL TAR LEN ÄND IF ERU NGE N

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Klage .................................................. Einheitssatz ........................................ Verdienstsumme ................................ Pauschalgebühr ................................. Normalkosten (ohne USt.) ............... 20 % Ust. ............................................ Normalkosten mit USt. .................... bei 1 Streitgenossen .......................... davon 20 % USt. ................................. davon Pauschalgebühr ....................... 7b bei 2 Streitgenossen .......................... davon 20 % USt. ................................. davon Pauschalgebühr ....................... 7c bei 3 Streitgenossen .......................... davon 20 % USt. ................................. davon Pauschalgebühr .......................

über Euro bis Euro

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40 70

70 110

110 150

150 180

180 300

300 360

14,90 8,94 23,84 22,00 45,84 4,77 50,61 55,67 5,24 24,20 58,20 5,48 25,30 60,73 5,72 26,40

22,10 13,26 35,36 22,00 57,36 7,07 64,43 70,88 7,78 24,20 74,10 8,13 25,30 77,32 8,49 26,40

29,20 17,52 46,72 22,00 68,72 9,34 78,06 85,87 10,28 24,20 89,77 10,75 25,30 93,68 11,21 26,40

32,20 19,32 51,52 22,00 73,52 10,30 83,82 92,21 11,33 24,20 96,40 11,85 25,30 100,59 12,36 26,40

32,20 19,32 51,52 43,00 94,52 10,30 104,82 115,31 11,33 47,30 120,60 11,85 49,50 125,79 12,36 51,60

36,40 21,84 58,24 43,00 101,24 11,65 112,89 124,18 12,81 47,30 129,87 13,40 49,50 135,47 13,98 51,60

36,40 21,84 58,24 61,00 119,24 11,65 130,89 143,98 12,81 67,10 150,57 13,40 70,20 157,07 13,98 73,20

7.000 7.270

7.270 10.170

10.170 11.620

11.620 13.070

13.070 14.520

14.520 15.970

174,60 189,50 174,60 189,50 349,20 379,00 707,00 707,00 1.056,20 1.086,00 69,84 75,80 1.126,04 1.161,80 1.238,64 1.277,98 76,82 83,38 777,70 777,70 1.295,00 1.336,12 80,32 87,17 813,10 813,10 1.351,25 1.394,16 83,81 90,96 848,40 848,40

204,40 204,40 408,80 707,00 1.115,80 81,76 1.197,56 1.317,32 89,94 777,70 1.377,24 94,02 813,10 1.437,07 98,11 848,40

5.450 7.000

108,50 130,20 238,70 299,00 537,70 47,74 585,44 643,98 52,51 328,90 673,31 54,90 343,90 702,53 57,29 358,80

27.570 29.020

108,50 144,80 159,70 130,20 173,76 159,70 238,70 318,56 319,40 707,00 707,00 707,00 945,70 1.025,56 1.026,40 47,74 63,71 63,88 993,44 1.089,27 1.090,28 1.092,78 1.198,20 1.199,31 52,51 70,08 70,27 777,70 777,70 777,70 1.142,51 1.252,71 1.253,87 54,90 73,27 73,46 813,10 813,10 813,10 1.192,13 1.307,13 1.308,34 57,29 76,45 76,66 848,40 848,40 848,40

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35.000 36.340

1 2 3 4 5 6 7 7a

Klage .................................................. 338,50 353,40 368,30 383,20 398,10 413,00 413,00 Einheitssatz ........................................ 338,50 353,40 368,30 383,20 398,10 413,00 413,00 Verdienstsumme ................................ 677,00 706,80 736,60 766,40 796,20 826,00 826,00 Pauschalgebühr ................................. 707,00 707,00 707,00 707,00 707,00 707,00 1.389,00 3 2 RATG Normalkosten (ohne USt.) ............... 1.384,00 1.413,80 1.443,60 1.473,40 1.503,20 1.533,00 2.215,00 20 % Ust. ............................................ 135,40 141,36 147,32 153,28 159,24 165,20 165,20 S T R E I T W 40 G) Normalkosten mit USt. .................... 1.519,40 1.555,16 1.590,92 1.626,68 1.662,44 1.698,20 2.380,20 bei 1 Streitgenossen .......................... 1.671,34 1.710,68 1.789,35 1.828,68 1.868,02 2.618,22 Bei einem Streitwert von über 36 340 EURO bis einschließlich 363 360 EURO Die Verdienstsumme versteht sich für die1.750,01 erste Stunde. Jede weitere Stunde: Bis € 10.170 60 %, darüber 50 %. Rundung Cent. 181,72 davon 20 % USt. ................................. 148,94 155,50 162,05 168,61 auf volle 175,16 181,72 überdies vom Mehrbetrag über 36 340 EURO: davon Pauschalgebühr ....................... 777,70 777,70 777,70 777,70 777,70 777,70 1.527,90 Streitwert TP1 TP2 TP3 A TP3 B TP3 C 81,80 368,60 725,80 907,30 1.088,60 7b bei 2 Streitgenossen .......................... 1.747,36 €1.788,48 3 6 . 3 4 0 1.829,61 1.870,73 1.911,86 1.952,98 2.737,28 36.340 0,05 % 0,1 % 0,125 % 0,15% davon 20 % USt. ................................. 155,71 162,56 169,42 176,27 183,13 189,98 189,98 + vom Mehrbetrag 0,01 % Streitwert TP1 TP2 813,10TP3 813,10 TP3 813,10 TP3 813,10 1.597,40 davon Pauschalgebühr ....................... 813,10 813,10 7c bei 3 Streitgenossen .......................... 1.823,28 1.866,19 1.909,10 1.952,02 1.994,93 2.037,84 2.856,24 S T R E I T W 360 EURO A B C davon 20 % USt. ................................. 162,48 169,63 176,78 183,94 191,09 198,24 198,24 40 3,10 848,40 13,30 848,40 26,00 848,40 32,50 848,4039,00848,40 1.666,80 Bei einem Streitwert von über 363 360 EURO überdies vom Mehrbetrag über davon Pauschalgebühr ....................... 848,40 70 110 180 360 730 1090 1.820 3.630 5.450 7.270 10.170 11.620 13.070 14.520 15.970 17.420 18.870 20.320 21.770 23.220 24.670 26.120 27.570 29.020 30.470 31.920 33.370 34.820 36.340

4,30 5,50 6,20 6,70 8,20 10,90 11,90 13,30 15,90 19,70 26,00 29,10 32,20 35,30 38,40 41,50 44,60 47,70 50,80 53,90 57,00 60,10 63,20 66,30 69,40 72,50 75,60 78,70 81,80

19,70 26,00 28,70 32,50 39,00 51,80 58,40 64,70 77,70 96,80 129,20 142,50 155,80 169,10 182,40 195,70 209,00 222,30 235,60 248,90 262,20 275,50 288,80 302,10 315,40 328,70 342,00 355,30 368,60

39,00 51,80 57,10 64,70 77,70 103,40 116,10 129,20 154,90 193,50 257,80 283,80 309,80 335,80 361,80 387,80 413,80 439,80 465,80 491,80 517,80 543,80 569,80 595,80 621,80 647,80 673,80 699,80 725,80

48,60 64,70 71,40 80,80 96,80 129,20 145,10 161,30 193,50 241,70 322,30 354,80 387,30 419,80 452,30 484,80 517,30 549,80 582,30 614,80 647,30 679,80 712,30 744,80 777,30 809,80 842,30 874,80 907,30

58,40 77,70 85,50 96,80 116,10 154,90 174,30 193,50 232,20 290,10 386,60 425,60 464,60 503,60 542,60 581,60 620,60 659,60 698,60 737,60 776,60 815,60 854,60 893,60 932,60 971,60 1.010,60 1.049,60 1.088,60

363 360 EURO, das sind von

Streitwert TP1 363.360 104,60 + vom Mehrbetrag 0,005 % jedoch nie mehr als 232,20

TP2 TP3 A TP3 B TP3 C 493,50 977,60 1.221,60 1.465,40 0,025 % 0,05 % 0,0625 % 0,075 % 1.159,30 15.454,20 19 317,80 23 181,30

ANWENDU TP1: TP2: TP3 A: TP3 B: TP3 C:

kurze Schriftsätze und Anträge, Kostenbestimmungen einfache Klagen und Schriftsätze Klagen, einleitende und vorbereitende Schriftsätze Berufungen und Rekurse Revisionen, Revisionsbeantwortungen und Rekurse

Zivilverfahren TP 5, 6, 7 TP 5: Briefe kurz, kurze telefon. Mitteilungen TP 6: Briefe lang TP 7: Kommissionen, Gehilfen bzw. RA oder RAA TP 8:

Konferenzen, Telefonate

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Notariatstarif, Gerichtskommissionstarif, etc. Übersichtliches Gemeindeverzeichnis: Rechtsanwälte, Notare, Ansprechpartner bei Gerichten, Behörden Rechtsmittel, Termine und Indizes aktualisiert Fristen und Fristentabelle Juristisch wichtige Steuern und Gebühren Jahres-, Monats- und Tageskalendarium

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