RECHTaktuell April 2017

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[RECHTAKTUELL

April 2017

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

Intensivtagung Beendigung von Arbeitsverhältnissen

A PR I L 2 017]

Porträt des Monats Christina Wehringer

„Rosenroter MANZ-Cocktail“ in Graz


Recht fĂźr Sie in bester Form MANZ Fachzeitschriften www.manz.at/angebote


EINBLICK]

© Mike Ranz

© studiohuger.at

MANZ Teamwork

ANITA HIEBLER

KL AUS MAYR

Lektorin MANZ

Referent Arbeiterkammer OÖ

Der „Dittrich/Tades“ ist mit dem Arbeitsrecht so untrennbar verbunden wie das Rot mit dem Verlag MANZ. Der seit dem Jahr 1963 erscheinende Klassiker beinhaltet über 250 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Übereinkommen und Verträge. Diese regelmäßig zu aktualisieren, ist eine große Herausforderung: Sechs Ergänzungslieferungen pro Jahr ergeben rund 1.600 Seiten! Es waren also große Fußstapfen, in die Klaus Mayr mit der Übernahme dieses arbeitsintensiven Werkes im April 2015 trat. Es freut mich, dass die Neubearbeitung von der ersten Lieferung an einwandfrei funktioniert hat und unsere Zusammenarbeit auf großem gegenseitigen Vertrauen beruht. Seine Verlässlichkeit und Genauigkeit als Autor kommen einem Werk dieser Größenordnung sehr zugute. Darüber hinaus ist Klaus Mayr unter anderem Mitautor beim „ZellKomm“ und ArbVG-Kommentar, beim Kommentar zur Gleichbehandlung sowie Schriftleiter der ÖZPR. Auch sein Tag hat nur 24 Stunden und ich frage mich oft: Wie geht sich das alles aus: Beruf, Familie und Autorentätigkeit? – Ich freue mich, dass trotz dieses Arbeitspensums der Humor bei unserer Zusammenarbeit nicht zu kurz kommt.

Auch ich hatte Bedenken bei der Übernahme dieses Klassikers, andererseits liebe ich Herausforderungen. Und eine Herausforderung ist es, neben dem österreichischen Arbeitsrecht auch das immer wichtiger werdende europäische Pendant zu bearbeiten. Es ist ein schönes Gefühl, bei der Bearbeitung das Wichtigste für die Praxis herauszufiltern und dabei selbst immer wieder Neues zu lernen. Dass dies trotz der „Beschränktheit“ der Tageszeit möglich ist, ist auch Anita Hiebler zu verdanken, die ständig auf dem Laufenden ist und mich höflich, aber bestimmt auf die nächsten Teillieferungen hinweist. In einigen Gesetzen, z.B. dem Vertragsbedienstetengesetz, wurden bereits aktuelle Kommentierungen ergänzt, um den Praktikern wichtige Hinweise zu geben. So wurde bereits vor dem Erkenntnis des VwGH im September 2016 darauf hingewiesen, dass die österreichische Rechtslage zum Vorrückungsstichtag EUwidrig ist. Diese besondere Form der Kommentierung soll in Zukunft weiter fortgesetzt werden. Nur so, nämlich in Teamarbeit, ist es möglich, dieses Werk topaktuell zu halten. Ich hoffe, dass wir gemeinsam Ihre Erwartungen erfüllen können!

Mayr

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 166. Erg.-Lfg. 2017. EUR 338,– ISBN 978-3-214-14412-8 Sonderaktion: Bei Bestellung bis 30. 6. 2017 erhalten Sie das Komplettwerk um EUR 98,– statt um EUR 218,– bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Ergänzungslieferungen. Siehe auch Seite 24.

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Barth · Dokalik · Potyka, ABGB ................................................. 31 Berger · Hattenberger (Hrsg), RECHT SPORTlich 3 ..................... 20 Bertel · Venier, Strafprozessrecht ................................................ 29 Birklbauer · Machac, Suchtmittelrecht für die Praxis ................... 23 Blass · Brustbauer · Hauer · Herzog · Kadi · Kainz · Königshofer · Koßdorff · Mahmood · Muchna · Natterer · Stuller, LMR ............. 18 Brandstätter (Hrsg), not@r 4.0. Die digitale Agenda des Notariats ............................................................................... 21 Danzl, Schmerzengeld-Entscheidungen ........................................ 21 Drs, Arbeits- und Sozialrecht ........................................................ 25 Ellinger · Sutter · Urtz, BAO ....................................................... 23 Gamauf, Ausgleich oder Buße als Grundproblem des Schadenersatzrechts von der lex Aquila bis zur Gegenwart ............ 26 Gareis · Gareis, PROJEKT.PROGRAMM.CHANGE .......................... 26 Gierl · Köhler · Kroiß · Wilsch, Internationales Erbrecht ............. 23 Gitschthaler, Aufteilungsrecht..................................................... 31 Hartlieb, Der Schutz besonderer Gläubiger in der Umstrukturierung der AG.............................................................. 30 Hengstschläger · Leeb, AVG ...................................................... 30 Hurich, Straftatbestände des österreichischen Fremdenpolizeirechts.................................................................... 19 IUR (Hrsg), Jahrbuch des österreichischen und europäischen Umweltrechts 2017 ...................................................................... 19 JAS – Journal für Arbeitsrecht und Sozialrecht ............................ 8–9 Kerschner · Schauer, Fälle und Lösungen zum bürgerlichen Recht ....................................................................... 26 Kier · Wess (Hrsg), Handbuch Strafverteidigung............................ 5 Laurer · M. Schütz · Kammel · Ratka (Hrsg), Kommentierung des Bankwesengesetzes sowie der CRR ......................................... 30 Lienbacher · Müller · Putz · Schöffmann · Schön · Walzel v. Wiesentreu · Wiesinger · Wischenbart, Grundverkehrsgesetze..... 21 Mann-Kommenda, Rechtliches Gehör in Sicherungs- und Exekutionsverfahren ..................................................................... 22 Mayr, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht ................................................................................. 24 Mayrhofer J., Hemmung und Unterbrechung der Gewährleistungsfrist..................................................................... 22 Merli · Pöschl (Hrsg), Das Asylrecht als Experimentierfeld ........... 19 Mraz · Schroll, Weingesetz.......................................................... 20

Neschwara, Geschichte des österreichischen Notariats ................ 25 Rainer, Mieten & Vermieten ......................................................... 27 Rainer, Wohnungseigentum ......................................................... 27 Ratka · Rauter · Völkl, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht .... 31 Ronzal · Schmoll (Hrsg), Bank 2025 ........................................... 27 Schäffer, Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze ... 18 Teschner · Pöltner (Hrsg), ASVG ................................................ 24 Teschner (Hrsg), BSVG ................................................................ 24 Tomandl, Arbeitskräfteüberlassung................................................ 6 Tomandl, Echte und freie Betriebsvereinbarungen........................ 25 Trenker, Treuhänderüberwachung der Sanierungsplanerfüllung .... 22 Weilinger (Hrsg), ZaDiG ............................................................. 30

Datenschutz neu ................................................. 15 – 17 rdb.at – wo MANZ findet UWG online ................................................................................ 12 VAG online ................................................................................. 13 BWG online ................................................................................ 13 ABGB-ON .................................................................................... 14

MANZ INTERN MANZ Einblicke.............................................................................. 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Christina Wehringer.......................................... 7 Intensivtagung Beendigung von Arbeitsverhältnissen.................... 10 Erste AbsolventInnen des Universitätslehrgangs Spezialtagungen „Das neue Vergaberecht“ in Wien und Graz ....... 10 „Rosenroter MANZ-Cocktail“ in Graz ............................................. 10 David Bowie Benefizkonzert in Wien ............................................. 11 „Steuerrecht und Rechnungswesen, LL.M.“ ................................... 11 Runde Geburtstage im April ......................................................... 20 Wir trauern um … ....................................................................... 20 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung.................................. 28 Für Sie gelesen ............................................................................. 28 MANZ Rechtsakademie Termine.................................................... 29

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1010 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1010 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin) sowie Prokurist Mag. Heinz Korntner (Verlagsleitung) und Prokurist

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Peter Guggenberger (Geschäftsführer). Chefredaktion: Prokurist Mag. Heinz Korntner. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten.

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TOPTITEL DES MONATS]

Optimieren Sie Ihren Prozesserfolg! Kier

II. Haftvoraussetzungen

5. Nichtsubstituierbarkeit durch gelindere Mittel 6. Einvernahme zur Sache und zu den Voraussetzungen der Untersuchungshaft Zur – der Untersuchungshaft vorangehenden – Festnahme7 und nachfolgenden polizei- 7.5 lichen Anhaltung8 weichen diese Voraussetzungen leicht ab, worauf nachfolgend ergänzend eingegangen wird.

Wertvolle Tipps aus dem Verteidiger-Alltag für mehr Erfolg im Prozess

A. Antrag der Staatsanwaltschaft: Prinzipiell darf die Untersuchungshaft nur dann verhängt (aber auch nur dann fortge- 7.6 setzt) werden, wenn die Staatsanwaltschaft dies beantragt (§ 173 Abs 1 StPO).9 Praxistipp Es ist daher in Verfahren, in denen die Beiziehung des Verteidigers noch vor einer Festnahme stattfindet, der ständige persönliche Kontakt mit dem zuständigen Staatsanwalt zu halten und zu „erspüren“, ob sich aus dessen Sicht überhaupt die Haftfrage stellt. Sollte dieser Fall eintreten, so dient es den Mandanteninteressen durch zB geeignete Urkundenvorlagen das Nichtvorliegen von Haftgründen (dazu unten) bereits zu einem Zeitpunkt darzulegen, zu dem der Staatsanwalt noch gar nicht erst den Haftantrag gestellt hat. Damit erspart man dem Mandanten unter Umständen die Untersuchungshaft zur Gänze.

Bei der Festnahme ist das Prozedere aber – aus nachvollziehbaren Gründen – teilweise 7.7 anders: Nach § 171 Abs 1 StPO ist die Festnahme durch die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen der oben angeführten Voraussetzungen auf Grund einer – verfassungsrechtlich geforderten (Art 4 PersFrG) – gerichtlichen Bewilligung anzuordnen (§ 102 StPO)10 und von der Kriminalpolizei durchzuführen. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft zuerst eine Bewilligung des Gerichts einholen muss.11 Mit dieser Bewilligung ist sie aber nicht gezwungen, sofort die Festnahme durch die Kriminalpolizei anzuordnen, sondern könnte dies auch – unter Umständen aus ermittlungstaktischen Überlegungen heraus – einem späteren Zeitpunkt (innerhalb der vorgegebenen Befristung) vorbehalten. Im Falle des § 171 Abs 1 StPO ist dem Beschuldigten übrigens sogleich oder innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Festnahme die gerichtliche Bewilligung zuzustellen (§ 171 Abs 3 StPO). Zum Begriff s Kirchbacher/Rami in WK StPO Vor §§ 170 – 189 Rz 5. Zum Begriff s Kirchbacher/Rami in WK StPO Vor §§ 170 – 189 Rz 6. S dazu im Detail Kirchbacher/Rami in WK StPO § 173 Rz 15 ff; Nimmervoll, Haftrecht2 77 ff. Gegen diese Anordnung durch die Staatsanwaltschaft besteht auch die Möglichkeit des Einspruchs wegen Rechtsverletzung nach § 106 Abs 1 Z 2 StPO. Nach § 106 Abs 2 StPO ist im Übrigen dann, wenn gegen die Bewilligung Beschwerde erhoben wird, ein Einspruch gegen die staatsanwaltschaftliche Anordnung der Festnahme mit der Beschwerde zu verbinden. In einem solchen Fall entscheidet das Beschwerdegericht auch über den Einspruch. Wird aber eine Beschwerde nicht erhoben, so können auch die Einspruchsgründe nicht (mehr) vorgebracht werden, OGH 6. 5. 2014, 14 Os 36/14 x mwN. 11 S dazu im Detail Haißl in Schmölzer/Mühlbacher, StPO § 171 Rz 3 ff; Kirchbacher/Rami in WK StPO § 171 Rz 1 mwN; Venier in Bertel/Venier, StPO § 171 Rz 1 ff. 7 8 9 10

Kier/Wess (Hrsg), Handbuch Strafverteidigung

Kier

II. Haftvoraussetzungen

cher Entscheidungen daraus abgeleitet und nicht weiter hinterfragt. Sollte diese Entscheidung allerdings hinsichtlich der hafttragenden Schuldsprüche aufgehoben werden, kann der dringende Tatverdacht darauf nicht mehr gestützt werden.28 Bei der vorgelagerten Festnahme reicht demgegenüber noch ein „einfacher“ Verdacht 7.20 aus (§ 170 Abs 1 StPO), welcher im Vergleich mit dem bei Verhängung der Untersuchungshaft geforderten dringenden Tatverdacht einen geringeren Grad dieser Wahrscheinlichkeit voraussetzt.29 Das heißt, dass im Zeitpunkt der Festnahme noch nicht sämtliche Details der angenommenen Tat ermittelt sein müssen, während für die Verhängung der Untersuchungshaft ein Mehr vonnöten ist. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft sind also in derartigen „Grenzfällen“ gefordert, die Zeit zwischen Festnahme und Untersuchungshaftverhängung intensiv zu nutzen. Es sei aber angemerkt, dass diese Grenzen in der Praxis meist verschwimmen. Praxistipp Der Strafverteidiger kann eine Überprüfung des (dringenden) Tatverdachts immer nur – wie auch die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte – aus dem Akteninhalt vornehmen. Gerade aus diesem Grund ist es seine Aufgabe schnellstmöglich die Aktenabschrift zu organisieren.30 Diese erhält er kostenlos bis zur ersten Haftverhandlung oder zur früher stattfindenden Hauptverhandlung hinsichtlich aller Aktenstücke, die für die Beurteilung des Tatverdachts oder der Haftgründe von Bedeutung sein können (§ 52 Abs 2 Z 2 StPO). Generell gilt, dass die bezeichneten Aktenteile auch nicht von der Akteneinsicht ausgenommen werden dürfen (§ 51 Abs 2 letzter Satz StPO).31 Eine automatische Zustellung der Aktenabschrift durch das Gericht erfolgt aber nur im Falle der Verfahrenshilfeverteidigung (§ 52 Abs 3 StPO). Die Praxis lehrt, dass der Tatverdacht etwas sehr Statisches sein kann. Wenn die Staatsanwaltschaft bzw der Haftrichter einmal aufgrund des vorliegenden Akteninhalts von einem dringenden Tatverdacht ausgehen, so rücken sie von dieser Auffassung erst dann wieder ab, wenn es zu neuen Erkenntnissen kommt. Es ist daher die Aufgabe der Verteidigung auf eine derartige Änderung der Sachverhaltsannahmen hinzuwirken. Dies kann durch Beweisanträge (§ 55 StPO), Urkundenvorlagen etc geschehen. Beispiel

Viele Beispiele veranschaulichen die optimale Verteidigungsstrategie

Wenn sich der Mandant wegen einer Form häuslicher Gewalt gegen seine Ehefrau in Untersuchungshaft befindet, er selbst aber die Tathandlung bestreitet, so gibt es Fälle in denen plötzlich der Verteidiger vom Opfer selbst mit dem Wunsch kontaktiert wird, den Ehemann aus der Untersuchungshaft zu bringen. In diesen Fällen ist es zulässig der Ehefrau rechtlich anzuraten, der Staatsanwaltschaft/dem Gericht schriftlich bekannt zu geben, dass sie im weiteren Verfahren gegen ihren Ehemann von ihrem Aussagebefreiungsrecht gemäß § 156 Abs 1 Z 1 StPO Gebrauch machen wird. Dadurch entfällt – sollte es keine anderen Beweismittel für die Tathandlung geben – der dringende Tatverdacht und damit die Grundvoraussetzung der Untersuchungshaft. 28 Kirchbacher/Rami in WK StPO § 173 Rz 4 mwN; s auch Haißl in Schmölzer/Mühlbacher, StPO § 173 Rz 9; kritisch Venier, Untersuchungshaft 24 f. 29 Fabrizy, StPO12 § 170 Rz 2; Haißl in Schmölzer/Mühlbacher, StPO § 170 Rz 5; Kirchbacher/Rami in WK StPO § 170 Rz 5; Nimmervoll, Haftrecht2 15 f; Venier in Bertel/Venier, StPO § 170 Rz 2. 30 S dazu auch Dahs, Handbuch8 Rz 344. 31 S dazu auch Dahs, Handbuch8 Rz 353. Kier/Wess (Hrsg), Handbuch Strafverteidigung

Handbuch Strafverteidigung H e r a us geb er : Kie r · Wess

Dieses ambitionierte Werk ist das erste österreichische Handbuch der Strafverteidigung. Es präsentiert alle wichtigen Aufgaben des Verteidigers in den einzelnen Verfahrensstadien vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis hin zur Vertretung nach Rechtskraft des Urteils. Renommierte österreichische Rechtsanwälte mit jahrzehntelanger Erfahrung vermitteln darin die rechtlichen Grundlagen erfolgreicher Strafverteidigung und bieten mit entscheidenden Praxishinweisen wertvolle Unterstützung für einen erfolgreichen Prozessausgang.

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Aus dem Inhalt: • Verteidiger und Mandant • Verteidiger und Zeugen/Geschädigte • Verteidigung unter Inanspruchnahme der Kronzeugenregelung • Verteidigung vor dem EGMR • Verteidigung in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren • Die Honorierung des Verteidigers uvm Zahlreiche Tipps und anschauliche Beispiele machen das Buch zum idealen Begleiter im Berufsalltag für jeden mit strafrechtlichen Causen betrauten Rechtsanwalt und Verteidiger.

Die Herausgeber Dr. Roland Kier ist Partner im Rechtsanwaltsbüro Soyer Kier Stuefer, Wien, mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Straf- und Strafprozessrecht. Dr. Norbert Wess, LL.M., MBL, ist Rechtsanwalt in Wien bei wkk law Rechtsanwälte und Lehrbeauftragter an der Donau-Universität Krems. Er ist spezialisiert auf Wirtschafts-, Korruptions- und Unternehmensstrafrecht. 2017. Ca. 720 Seiten. Geb. Ca. EUR 128,– ISBN 978-3-214-15032-7

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[TOPTITEL DES MONATS

Risiken minimieren!

Das große PLUS

Annex: Sozialversicherungsrechtliche Probleme der Arbeitskräfteüberlassung Überlassene Arbeitskräfte sind in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert.808) Sie unterliegen je nach der Art ihres Vertragsverhältnisses zum Überlasser entweder dem ASVG oder dem GSVG. Handelt es sich um Arbeitnehmer des Überlassers, sind sie nach § 4 Abs 2 ASVG als Dienstnehmer versichert. Sind sie hingegen arbeitnehmerähnliche Personen, ist zu unterscheiden: Haben sie mit dem Überlasser einen freien Dienstvertrag abgeschlossen (s oben 3.5.2), kommen zwei verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Sie unterliegen dem ASVG, wenn sie die Dienstleistungen im Wesentlichen persönlich erbringen und über keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel verfügen.809) In diesem bei einer Überlassung wohl typischen Fall (arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmer) werden sie mit geringfügigen Abweichungen wie Dienstnehmer behandelt. Daher treffen den Überlasser auch alle im ASVG für den Arbeitgeber vorgesehenen Pflichten. Müssen sie die Dienstleistungen jedoch nicht im Wesentlichen persönlich erbringen oder – was vermutlich eher der Fall sein wird – verfügen sie über wesentliche eigene Betriebsmittel, unterliegen sie als „neue Selbständige“ dem GSVG.810) Dasselbe gilt für den Fall, dass die arbeitnehmerähnliche Person in einem anderen Vertragsverhältnis (zB Werkvertrag, Auftragsvertrag) zum Überlasser steht.811) Die Überlassung verändert die sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen des Überlassers nicht. Der Beschäftiger hat den Überlasser über die Leistung von Nachtschwerarbeit812) und von Schwerarbeit813) zu informieren, damit dieser die Meldeverpflichtungen betreffend Nachtschwerarbeit und Schwerarbeitszeiten erfüllen kann. Der Überlasser hat die überlassene Arbeits-

808) Vgl dazu im Überblick Resch, öRdA 2001, 399. Teilweise überholt Uhlenhut, Arbeitskräfteüberlassung und Sozialversicherung, SozSi 1988, 518. 809) § 4 Abs 4 ASVG. Näheres dazu s bei Krejci/Marhold/Karl/Risak in Tomandl (Hrsg), System des österreichischen Sozialversicherungsrechts 1.2.2.1.2.B. (56). 810) § 2 Abs 1 Z 4. Näheres dazu s bei Krejci/Marhold/Karl/Risak in Tomandl (Hrsg), System des österreichischen Sozialversicherungsrechts 1.2.2.1.5.B. (60). 811) Es sei denn, sie wäre bereits wegen der Art ihrer Tätigkeit nach dem GSVG oder einem anderen Sozialversicherungsgesetz pflichtversichert. 812) Nach Art VII Nachtschwerarbeitsgesetz, BGBl 1981/354. 813) Nach §§ 1 – 3 der Schwerarbeitsverordnung, BGBl II 2006/104.

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Strukturierter Auf bau

14.2 Verbotene Vereinbarungen

14.2 Verbotene Vereinbarungen 14.2.1 Höhe des Grundentgelts

Verboten sind Klauseln, die den Anspruch auf das Arbeitsentgelt während der Dauer der Einsatzzeit bei einem Beschäftiger ausschließen oder herabsetzen.562) Damit soll vermieden werden, dass der gesetzliche Anspruch auf das Grundentgelt geschmälert wird. Das Verbot betrifft jedoch nicht jene Einkommensminderung, die sich in Stehzeiten durch den Wegfall des höheren Überlassungsentgelts und seine Ersetzung durch das niedrigere Grundentgelt ergibt. Zulässig ist eine echte Aussetzungsvereinbarung, weil mit der Zustimmung der Arbeitskraft die für den Entgeltanspruch erforderliche Leistungsbereitschaft nicht mehr vorliegt und zudem eine solche, wenn sie mit einer Wiedereinstellungszusage verbunden ist, für den Arbeitnehmer günstiger als eine Kündigung ist.563) Die Vereinbarung eines Karenzurlaubs ist zwar nicht unzulässig, darf jedoch ebenso wenig wie die Vereinbarung von Befristungen dazu führen, dass das wirtschaftliche Risiko auf die überlassene Arbeitskraft abgewälzt wird. Eine Karenzierungsvereinbarung sollte daher jedenfalls zulässig sein, wenn sie schriftlich erfolgt, sachlich begründet ist und dieser Grund in der Vereinbarung genannt wird.564) 14.2.2 Zahlungstermine

Diese Termine können innerhalb der Grenzen, die allgemein anwendbare Gesetze und Kollektivverträge zulassen, durch Vereinbarung festgelegt werden, jedoch verlangt das AÜG mindestens eine Auszahlung pro Monat.565) 14.2.3 Arbeitszeit

Verboten ist die Vereinbarung von Arbeitszeiten, die wesentlich kürzer als das zu erwartende durchschnittliche Beschäftigungsausmaß sind oder die ein geringeres Ausmaß an Arbeitszeit für Stehzeiten vorsehen.566) Durch das erstgenannte Verbot sollen nach den Gesetzesmaterialien567) „krasse Abweichungen zwischen vereinbartem und tatsächlichem Beschäftigungsausmaß“ verhindert werden. Bewusst sei kein bestimmtes Zahlenverhältnis angeführt worden, weil dies eine Kalkulation der (erlaubten) Abweichungen ermöglichen und dadurch 562) § 11 Abs 2 Z 1 AÜG. 563) OGH 31. 3. 1993, 9 ObA 60/93. Ablehnend Schindler in ZellKomm2 § 11 AÜG Rz 13, der diese Entscheidung als zu weitgehend ansieht und zudem nur auf branchenübliche Aussetzungen beschränken will. 564) Näheres s bei Mazal, Karenzierungsvereinbarungen bei Arbeitskräfteüberlassung, RdW 1989, 226. 565) § 10 Abs 1. 566) § 11 Abs 2 Z 2 AÜG. 567) ErläutRV 450 BlgNR 17. GP 19.

Arbeitskräfteüberlassung

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3. Auf lage Autor : Toma ndl

„Eine sehr profunde, gut lesbare Darstellung, die alle Fragen prompt und umfassend beantwortet!“ Zur Vorauflage Franz M. Adamovic RZ Nr 9/2014

Die Tendenz zur Arbeitskräfteüberlassung ist weiter stark steigend und die Thematik daher aktueller denn je. Dieser Leitfaden zeigt auf, was bei • Leiharbeit, • Zeitarbeit, • Personalbereitstellung oder • Personalleasing erlaubt und was verboten ist. Damit sich Risiken möglichst im Vorfeld minimieren lassen, wurde die relevante Rechtsprechung umfassend ausgewertet.

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Im Unterschied zu anderen Werken gibt dieser Leitfaden zusammenfassende Antworten zu jedem angesprochenen Sachproblem der Arbeitskräfteüberlassung. In seinem Auf bau folgt er dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und gibt die Rechtslage zum 1. 1. 2017, einschließlich • der Neuerungen durch das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz 2014 (ASRÄG 2014) und • den Auswirkungen des neuen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes, wieder.

Anhang: Abdruck der Normtexte des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes und der Entsenderichtlinie. Der Autor Dr. Theodor Tomandl, em. o. Univ.-Prof. für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist Autor zahlreicher grundlegender Werke für Wissenschaft und Praxis, Studium und Ausbildung. 3. Auflage 2017. Ca. XII, 240 Seiten. Br. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-17541-2

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Jugendlichkeit ist keine Frage des Alters, sondern der Einstellung, hat ein deutscher Soziologe einmal gesagt: Wer Christina Wehringer trifft, fühlt sich daran erinnert. Sie sei ein „bisschen aufgeregt“, weil sie selten über ihr Leben spricht, sagt sie, und setzt sich an ihren Besprechungstisch im dritten Stock des Sozialministeriums. Sie trägt einen lila Hosenanzug und bequeme Schuhe. „Seit meinem vierten Lebensjahr fahre ich fast ausschließlich mit dem Fahrrad“, macht sie schnell einen erzählerischen Auftakt. Obwohl sie sich seit über 30 Jahren mit Menschen beschäftigt, die Hilfe brauchen, hat deren Bedürftigkeit auf Wehringer nicht abgefärbt. Mit Optimismus setzte sie sich für die Optimierung einer Gesellschaft ein, in der zunehmend alte Menschen leben: als Abteilungsleiterin für ärztliche Begutachtung im Ministerium, als Autorin einschlägiger Fachliteratur und als Herausgeberin der Zeitschrift „Das ärztliche Gutachten“ – beides im MANZ-Verlag. Geboren wurde Christina Wehringer am 19. 12. 1953 in Klosterneuburg. Das Datum kurz vor dem 24. 12. quält sie nicht mehr, „weil ich Weihnachten einfach nicht mehr feiere“, sagt sie und ist froh über diese Lösung. Ihre Kindheit war alles andere als einfach. Mit zwei Jahren erkrankte sie an Kinderlähmung und verbrachte ein Jahr im Krankenhaus. Ihre Mutter war später sehr stark mit ihrem kränklichen Bruder beschäftigt. Ein Lichtblick war die Zeit mit ihrem Vater in seiner Werkstatt, der ihr so gut wie alle handwerklichen Fähigkeiten beibrachte. „Ich bin eine begnadete Pfuscherin“, sagt sie – und ja, Löten könne sie auch. Christina Wehringer zog früh von Zuhause aus. Zuerst nach Wien zu den Großeltern, bei denen sie wohnte und ab der vierten Klasse das Gymnasium in der Haizingergasse im 18. Bezirk besuchte. Sie war eine gute, „aber aufmüpfige“ Schülerin, sagt sie und nahm ihre Funktion als Klassensprecherin sehr ernst. Nach der Matura 1972 entschied sie sich für ein Medizinstudium, vielleicht, weil ihr Großvater Verwalter in der einstigen Landesnervenanstalt Gugging war. Jedenfalls finanzierte sie – und darauf ist sie auch stolz – ihr Studium durch jahrelange Ferialjobs als Hilfskrankenschwester. „Da hat man als Frau wirklich gut verdient“, sagt sie. Ihre neue Familie wurde eine Wohngemeinschaft mit sieben Männern am Elterleinplatz. „Eine super Zeit“, schmunzelt sie. Ihre erste Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums sammelte sie im Kaiser-Franz-Josef-Spital. Nach

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der Geburt ihrer beiden Kinder Manuel und Jan 1986 und 1988 betrieb sie zusammen mit dem Vater ihrer Söhne eine Zeitlang eine Gemeinschaftspraxis im zehnten Wiener Gemeindebezirk. Um unabhängig zu bleiben, übernahm Wehringer Gutachtertätigkeiten im damaligen Landesinvalidenamt, der Vorgängerinstitution des Bundessozialamts. Ohne es je geplant zu haben, blieb sie dort zehn Jahre lang und lernte sämtliche Facetten von körperlichen und geistigen Einschränkungen und ihre Unterstützungsmöglichkeiten kennen. 1993 schließlich, als die Politik beschloss, eine Pflegegeldregelung einzuführen, war diese Expertise sehr wertvoll. Sie wechselte ins Sozialministerium und ist seitdem damit beschäftigt, zwischen Gesetzgeber, Medizinern und Juristen zu vermitteln. „Es gibt Tausende unterschiedliche Situationen, in denen Menschen auf Pflege angewiesen sind, Juristen hätten es gerne überschaubarer“, sagt sie, gewöhnt daran, Begrifflichkeiten nach allen Seiten zu definieren. Sie tut es unter anderem auch noch als oberste Gutachterin im Sozialbereich der Republik – schwierige Fälle landen auf ihrem Schreibtisch. Pflege ist ein Zukunftsthema, sagt Wehringer, die politische Herausforderung läge darin, Strukturen zu schaffen, die über das Entweder-Oder von Zuhause und Pflegeheim hinausgehen. „Ich bin ein Menschenmensch“, sagt sie, weil sie ihr ganzes Leben lang immer lieber gemeinsam gelebt hat. Nach der Studenten-WG hat sie als junge Mutter in einer Hausgemeinschaft mit fünf anderen Familien gewohnt – und will in der Pension auch in eine solche Struktur zurück – so jedenfalls der Plan, den sie langfristig mit ihrem Freund aus Pregarten in Oberösterreich angeht.

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Gemeinsam statt einsam Christina Wehringer

CHRISTINA WEHRINGER

hat die Pf legegesetze in Österreich maßgeblich mitgestaltet – als MANZAutorin vermittelt die Medizinerin zwischen Juristen und all jenen, die Bedarf an Pf legegeld haben.

„Es gibt Tausende unterschiedliche Situationen, in denen Menschen auf Pf lege angewiesen sind, Juristen hätten es gerne überschaubarer“ Was Christine Wehringer sonst noch gerne hat? Bücher, Kino und Theater, sie joggt oft eine Runde um den Wiener Ring, geht morgens ins Stadthallenbad schwimmen und abends zum Tangotanzen. Im Sommer wird sie die Welt wieder radelnd erobern, weil man am Fahrrad schnell weiterkommt, aber trotzdem genug Zeit zum Schauen hat. Karin Pollack

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

Arbeitsrecht und Sozialrecht – nachhaltig betrachtet

Arbeitsrecht 4.0

Das neue Journal

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Tiefgehende Beiträge mit Neuheitswert

man dem Schutzzweck des Arbeitsrechts auch unter geänderten Rahmenbedingungen gerecht werden kann bzw wie auf Schutzdefizite reagiert werden muss. Diese Frage ist freilich nicht neu, sondern sie wird immer wieder, zumeist in Wellen kommend, gestellt.2) Es gilt daher eingangs aufzuzeigen, welche Änderungen der Arbeitswelt derzeit Ausgangspunkt der Überlegungen sind. Dafür bietet sich insb die vom deutschen Bundesministerium für Arbeit und Soziales (im Folgenden kurz „BMAS“) unter dem Schlagwort „Arbeiten 4.0“ vorgenommene Analyse3) an (s II.). Auch wenn diese Dokumente zur deutschen Situation erstellt wurden, bieten sie wegen ihrer grundlegenden Aufarbeitung des Themas und einer doch grundsätzlich bestehenden Vergleichbarkeit eine gute Ausgangsbasis zu weiteren Überlegungen zur österreichischen Rechtslage. In der Folge werden dann einzelne, wichtig erscheinende Phänomene herausgegriffen, die hier unter den Schlagworten als Arbeit jenseits von Zeit, Raum, punktuellen Weisungen und zweipersonalem Verhältnis zusammengefasst werden. Dabei musste freilich eine Auswahl erfolgen, da eine umfassende Behandlung den Rahmen dieses Beitrages gesprengt hätte. Insb werden Fragen des kollektiven Arbeitsrechts und auch des AN-Datenschutzes ausgeblendet. Letztere werden in nächster Zeit ohnehin wegen des Inkrafttretens der Datenschutz-Grundverordnung (DSG-VO) 2016/679 mit 25. 5. 2018 Inhalt spezieller Untersuchungen sein.4)

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Beatrix Karl

A. Industrie 4.0 und Arbeiten 4.0

44. Allerdings unterliegt der Grundsatz der unionsrechtskonformen Auslegung des nationalen Rechts [. . .] Schranken in den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und darf nicht als Grundlage für eine Auslegung contra legem des nationalen Rechts dienen. [. . .]

Der Ausgangspunkt für die „4.0-Diskussion“ ist der Begriff der Industrie 4.0, der auf die Forschungsunion Wirtschaft-Wissenschaft, ein Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung, zurückgeht. Diese hat von 2006 bis 2013 die Umsetzung und Weiterentwicklung der Hightech-Strategie 2020 für Deutschland begleitet und in ihrem Perspektivenpapier „Wohlstand durch Forschung – vor welchen Aufgaben steht Deutschland“5) Folgendes formuliert:

45. Wenn eine solche konforme Auslegung nicht möglich ist, ist das nationale Gericht verpflichtet, das Unionsrecht in vollem Umfang anzuwenden und die Rechte, die dieses dem Einzelnen einräumt, zu schützen, indem es notfalls jede Bestimmung unangewendet lässt, deren Anwendung im konkreten Fall zu einem unionsrechtswidrigen Ergebnis führen würde. [. . .]

„Das Internet der Dinge, Daten und Dienste wird schon bald die physische und die digitale Welt miteinander verschmelzen und intelligente Infrastrukturen entstehen lassen, in denen Subjekte und Objekte gleichermaßen in Echtzeit kommunizieren. Die Transformation in eine web- und wissensbasierte Dienstleistungsgesellschaft ist unumkehrbar. Die Chancen dieser Transformation proaktiv zu ergreifen, ist essentiell, um Deutschlands Zukunft als erfolgreicher Wirtschaftsstandort zu sichern. Cyber-physische Produktionssysteme und intelligente Fabriken (‚Smart Factories‘) sind die zentralen Begriffe der Mission ‚Industrie 4.0‘, die ein flexibleres und effizienteres Produzieren anstrebt, das hochkomplexe virtuelle Systeme mit einem hohen Maß an selbstverantwortlicher menschlicher Arbeit verbindet.“6)

46. Wenn das nationale Recht unter Verstoß gegen das Unionsrecht eine unterschiedliche Behandlung von mehreren Personengruppen vorsieht, haben die Angehörigen der benachteiligten Gruppe Anspruch auf die gleiche Behandlung und auf Anwendung der gleichen Regelung wie die übrigen Betroffenen. Die für die Angehörigen der bevorzugten Gruppe geltende Regelung bleibt, solange das Unionsrecht nicht richtig durchgeführt ist, das einzig gültige Bezugssystem. [. . .]

II. Die Ausgangsbasis

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) So zB Pichler (Hrsg), Die „Neue“ Arbeit – die rechtspolitischen Herausforderungen (1999); Pichler (Hrsg), Rechtliche Strategien zur Bewältigung der Wandlungen im Erwerbsleben (2000); Luf, Aspekte des Wandels im modernen Arbeitsverhältnis, in Mazal/Muranaka (Hrsg), Sozialer Schutz für atypisch Beschäftigte (2005) 7. 3) Siehe dazu BMAS, Grünbuch Arbeiten 4.0 (2015), verfügbar unter www.bmas.de/SharedDocs/ Downloads/DE/PDF-Publikationen-DinA4/gruenbuch-arbeiten-vier-null.pdf?__blob=publication File&v=2 (abgefragt am 6. 3. 2017); BMAS, Weißbuch Arbeiten 4.0 (2016), verfügbar unter www. bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a883-weissbuch.pdf;jsessionid=BA9AAA1 8494C0B657231BEA6F6418944?__blob=publicationFile&v=4 (abgefragt am 6. 3. 2017). 4) Dazu schon jetzt insb Knyrim (Hrsg), Datenschutz-Grundverordnung (2016); Knyrim, Industrie 4.0 – Auswirkungen auf Datenschutz und Arbeitsrecht, Dako 2016, 103. 5) Download unter www.forschungsunion.de/pdf/forschungsunion_perspektivenpapier_2013.pdf (abgefragt am 6. 3. 2017). 6) Forschungsunion, Perspektivenpapier der Forschungsunion (2013) 10. JAS [2017] 01

48. Dementsprechend müssen deutschen Beamten, die auf ihren Status verzichtet haben, um eine ähnliche Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland auszuüben, ebenfalls Ruhegehalts- bzw Altersrentenansprüche zustehen, die jenen vergleichbar sind, die sie bei ihrem ursprünglichen Dienstherrn erworben hatten.

II. Anmerkung Im gegenständlichen Urteil geht es um die AN-Freizügigkeit und ihre Auswirkungen auf die nationalen Sozialsysteme. Dazu wird im Folgenden zuerst dargestellt, welcher Art diese Auswirkungen sind, und anschließend wird erörtert, was die Anwendung des sog Beschränkungsverbots für das nationale Sozialrecht und speziell für das österreichische Beamtenpensionssystem bedeutet. A. Berücksichtigung der Arbeitnehmerfreizügigkeit bei der Ausgestaltung der nationalen Sozialsysteme In Art 153 Abs 4 AEUV ist ausdrücklich verankert, dass die aufgrund dieses Artikels erlassenen Bestimmungen nicht die anerkannte Befugnis der Mitgliedstaaten berühren, die Grundprinzipien ihres Systems der sozialen Sicherheit festzulegen. Auch im gegenständlichen Urteil Pöpperl hält der EuGH fest, dass die Mitgliedstaaten weiterhin für die Ausgestaltung ihrer Systeme der sozialen Sicherheit zuständig sind.1) Zugleich betont er aber, dass sie dabei das Unionsrecht und insb die Bestimmungen des AEUV über die Freizügigkeit der AN und die Niederlassungsfreiheit beachten müssen.2) In einer Reihe von Entscheidungen hat der EuGH 1

Entscheidungen grundlegend besprochen

) Zu diesem Grundsatz s EuGH 7. 2. 1984, C-238/82, Duphar, ECLI:EU:C:1984:45, Rn 16; 17. 2. 1993, C-159/91 und C-160/91, Poucet und Pistre, ECLI:EU:C:1993:63, Rn 6; 26. 3. 1996, C-238/94, García, ECLI:EU:C:1996:132, Rn 15; 17. 6. 1997, C-70/95, Sodemare, ECLI:EU:C:1997:301, Rn 27; 28. 4. 1998, C-120/95, Decker, ECLI:EU:C:1998:167, Rn 21; 28. 4. 1998, C-158/96, Kohll, ECLI:EU:C:1998:171, Rn 17; 12. 7. 2001, C-157/99, Smits und Peerbooms, ECLI:EU:C:2001:404, Rn 44, 45 und 85; 13. 5. 2003, C-385/99, Müller-Fauré und van Riet, ECLI:EU:C:2003:270, Rn 100 ff; 18. 3. 2004, C-8/ 02, Leichtle, ECLI:EU:C:2004:161, Rn 29 = ZESAR 2004, 334 (Hänlein). 2) EuGH 13. 7. 2016, C-187/15, Pöpperl, ECLI:EU:C:2016:550, Rn 22; s auch EuGH 1. 4. 2008, C-212/06, Gouvernement de la Communauté francaise, Gouvernement wallon, ECLI:EU:C:2008:178, Rn 43; 21. 1. 2016, C-515/14, Kommission/Zypern, ECLI:EU:C:2016:30, Rn 38. JAS [2017] 01

JAS – Journal für Arbeitsrecht und Sozialrecht Das neue Journal für Arbeitsrecht und Sozialrecht (JAS) behandelt viermal jährlich grundlegende dogmatische Fragen. Das als wissenschaftliche Archivzeitschrift für das Arbeitsrecht und Sozialrecht konzipierte Journal enthält • Aufsätze, die in die Tiefe gehen und lange Zeit ihren Wert behalten sollen, • profunde Entscheidungsbesprechungen sowie • ausführliche Buchbesprechungen. Für alle Wissenschafter und Praktiker, die sich vertieft mit Arbeitsrecht und Sozialrecht auseinandersetzen wollen.

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Chefredaktion Sen.-Präs. des OGH Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr Univ.-Prof. Dr. Gert-Peter Reissner Univ.-Prof. Dr. Reinhard Resch

Jetzt testen! Kennenlernabo 2017: 4 Hefte zum Preis von nur EUR 98,– statt EUR 168,– (inkl. Versand im Inland)

Redaktion ao. Univ.-Prof. Dr. Monika Drs, assoz. Prof. Dr. Barbara Födermayr, HR des VwGH Dr. Angela Julcher, Univ.-Prof. Dr. Christoph Kietaibl, RA Dr. Stefan Kühteubl, Sen.-Präs. des OGH Hon.-Prof. Dr. Gerhard Kuras, Univ.Prof. DDr. Günther Löschnigg, assoz. Prof. Dr. Andreas Mair, ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Risak, MR Prof. Dr. Bernhard Spiegel, ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Michaela WindischGraetz

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JAS – JOURNAL FÜR ARBEITSRECHT UND SOZIALRECHT]

© Peter Berger

Dr. Matthias Neumayr war ab 1984 als Richter an verschiedenen Gerichten im Land Salzburg und am Oberlandesgericht Linz tätig. Seit 2001 ist er Richter am Obersten Gerichtshof, seit 2003 Honorarprofessor am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz und seit 2013 Universitätsprofessor für Zivilverfahrensrecht an der Universität Salzburg.

© Hoffmann/Kleine Zeitung

Dr. Gert-Peter Reissner war seit 1987 zunächst als Assistent und ab 2001 als ao. Universitätsprofessor am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Graz tätig. 2012 wurde er als Universitätsprofessor an die Universität Innsbruck berufen. Seit 2013 leitet er das Institut für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rechtsinformatik dieser Universität.

© Privat

Von ausgewiesenen Experten:

Dr. Reinhard Resch war ab 1987 als Assistent und ab 1997 als ao. Universitätsprofessor an der Universität Linz und zwischendurch als Gastprofessor in Klagenfurt und verschiedenen ausländischen Universitäten tätig. Seit 2009 ist er Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht und Vorstand des Instituts für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Universität Linz.

Heft 1 enthält unter anderem folgende grundlegende Aufsätze: • Jabornegg, Gesetz- und sittenwidrige Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse • Risak, Arbeitsrecht 4.0 • A. Mair, Das österreichische Arbeitskampfrecht auf dem Weg nach Europa?

Das sagt die Chefredaktion über das neue JAS: „Das JAS soll der wissenschaftlichen Durchdringung und Weiterentwicklung des Arbeitsrechts und des Sozialrechts gewidmet sein.“ „Das JAS ist als interessenpolitisch unabhängiges Fachjournal konzipiert.“ „Im JAS wird ein „Double-blind“-Peer-Review-Verfahren eingesetzt.“

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[MANZ · INTERN

Intensivtagung Beendigung von Arbeitsverhältnissen Das Thema ist vielschichtig, meist unübersichtlich und kompliziert – und das Ergebnis oft unbefriedigend sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Die Intensivtagung am 16. März in Salzburg widmete sich einen Tag lang den Schwerpunkten rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Johannes Neumann von PEHB Rechtsanwälte ist Experte auf diesem Spezialgebiet und konnte den TeilnehmerInnen mit seinem

Fachwissen alle kniffligen Fragen beantworten. Es war ein sehr spannender und informativer Tag – das Feedback einer Teilnehmerin bringt es auf den Punkt: „Die Tagung lässt keine Wünsche offen, ein kompaktes Programm mit Praxisbezug, das hat alles abgedeckt!“

Johannes Neumann

Spezialtagungen „Das neue Vergaberecht“ in Wien und Graz Am 7. und 22. März 2017 fanden die vergaberechtlichen Spezialtagungen der MANZ Rechtsakademie in Wien und Graz statt. In nur acht Stunden wurden den knapp 100 Teilnehmern alle Regelungen des brandneuen Bundesvergabegesetzes 2017 näher gebracht, das erst Mitte Februar in Begutachtung gegangen ist.

Unter der Leitung von Hans Gölles (Sachverständiger im Vergabewesen) beantworteten Claus Casati (Rechtsanwalt in Wien), Beatrix Lehner und Hubert Reisner (beide Richter am Bundesverwaltungsgericht), Christoph Wiesinger (Wirtschaftskammer Österreich) und der Tagungsleiter selbst die zahlreichen Fragen des fachkundigen Publikums.

Mit einer Beschlussfassung des neuen Gesetzes kann noch vor dem Sommer gerechnet werden. Der MANZ Verlag wird alle am Vergaberecht Interessierten selbstverständlich mit Publikationen zum neuen Recht „versorgen“!

Am Höhepunkt des Faschings, am Rosenmontag 2017, lud der MANZ Verlag zu einem „Rosenroten MANZ-Cocktail“ in Graz. Mit festlichen Veranstaltungen außerhalb der Bundeshauptstadt pflegt MANZ auch die Beziehungen zu seinen Autoren, Kunden und Freunden des Hauses in den Bundesländern. Nach Innsbruck (2015) war heuer Graz an der Reihe, wo den Gästen die Pforten des Traditionshotels „Das Weitzer“ offenstanden. Nach einem Aperitif im Foyer des Hotels begrüßte MANZ-Verlagsleiter Heinz Korntner die Gäste und bat sie zum Buffet. Der Abend verging mit angeregten Gesprächen.

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Es kamen u.a. Tina Ehrke-Rabel, Susanne Ferrari, Monika Hinteregger, Beatrix Karl, Susanne Kissich, Hans-Georg Ruppe und Johannes Zollner von der Karl-Franzens-Universität Graz, aus der Justiz Manfred Scaria (Präsident des OLG Graz), Andreas Haidacher (Vizepräsident des OLG Graz) und Jürgen Schiller (Präsident des Landesgerichtes für ZRS i.R.), Magistratsdirektor Martin Haidvogl, Elisabeth Hödl (Watchdogs Unternehmensberatung GmbH), Sabine Kremnitzer (Universitätsbibliothek der TU Graz) und Gerold Oberhumer (Scherbaum Seebacher Rechtsanwälte).

© Studio Brighten

„Rosenroter MANZ-Cocktail“ in Graz

Jürgen Schiller, Manfred Scaria, Beatrix Karl und Wolfgang Holzer

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MANZ · INTERN]

Am 3. März fand zugunsten des Hospizes Österreich das David Bowie Tribute Konzert in der Arena statt, gesponsert unter anderem von MANZ. Enthusiastische Stimmung und abwechslungsreiche Performances, dargeboten von Andy Baum, Günter Mokesch und Marina Zettl, um nur einige zu nennen, machten daraus einen erinnerungswürdigen Abend. Mehr als EUR 20.000,– konnten als Reinerlös für den Dachverband Hospiz Österreich lukriert werden, der sich seit 1993 dafür einsetzt, dass in Österreich Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion und Wohnort leistbare Hospiz- und Palliativbetreuung erhalten.

© Anna Zora

David Bowie Benefizkonzert in Wien Reinerlös für Hospiz Österreich

Begeistertes Publikum beim David Bowie Tribute Konzert

© Robert Harson

Erste AbsolventInnen des Universitätslehrgangs „Steuerrecht und Rechnungswesen, LL.M.“

AbsolventInnen des Universitätslehrgangs mit Lehrgangsleitung, Vizerektorin und Kooperationspartner

22 neue top-ausgebildete SteuerjuristInnen und BetriebswirtInnen mit steuerrechtlichem Schwerpunkt Die ersten 22 TeilnehmerInnen des Universitätslehrgangs haben im Dezember 2016 ihre Weiterbildung mit dem Titel Master of Laws erfolgreich abgeschlossen. Im Rahmen der akademischen Feier im großen Festsaal der Universität Wien verliehen die Lehrgangs-

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leiterin Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Vizerektorin Christa Schnabl und Gerhard Stangl, Geschäftsführer der Akademie der Wirtschaftstreuhänder, die Abschlussurkunden. Die AbsolventInnen verfügen über Detailwissen und Systemverständnis im Steuerrecht und kennen die betriebswirtschaftlichen Vorgänge in einem Unternehmen, um komplexe steuerrechtliche Fragestellungen analysieren und bearbeiten zu können.

Neben der Verbesserung der Aufstiegschancen stellt die postgraduale Weiterbildung vor allem für AbsolventInnen der Vollzeitvariante einen Einstieg in die Branche der Steuerberatung und damit eine Erweiterung der Berufschancen dar. Die Universität Wien bietet den Universitätslehrgang „Steuerrecht und Rechnungswesen, LL.M.“, in Kooperation mit der Akademie der Wirtschaftstreuhänder an. Das Masterprogramm legt den Fokus auf die Verschränkung von steuerrechtlichem Wissen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen. Der Lehrgangsstart ist jährlich im November. Nähere Informationen zum Universitätslehrgang: www.postgraduatecenter.at/steuerrecht Infoabend „Steuerrecht und Rechnungswesen, LL.M.“ Zeit: 27. April 2017, 18 Uhr Ort: Dachgeschoß des Juridicum, Schottenbastei 10 – 16, 1010 Wien

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[ R DB. AT – WO M A NZ F IN DET

Unternehmensrecht online MANZ bietet unter www.rdb.at gleich zwei aktuelle Online-Kommentare und eine Große Gesetzausgabe aus dem Bereich Wirtschaftsrecht: VAG, BWG und UWG online. Mehr als 12.500 Leitsätze – die Neuauflage des Klassikers zum UWG!

UWG online Wiltschek/Horak

Vor allem durch europarechtliche Vorgaben erfährt das UWG einen andauernden Wandel. Der Klassiker im Wettbewerbsrecht enthält: • den bewährten umfangreichen Anmerkungsapparat mit zahlreichen Verweisungen, • alle Änderungen durch die umgesetzte RL-UGP, • wichtige Richtlinien mit allen Erwägungsgründen (unlautere Geschäftspraktiken, irreführende und vergleichende Werbung sowie audiovisuelle Mediendienste), • und eine umfassende Auf bereitung der Judikatur zur EuGVVO. In fast 13.000 Leitsätzen von EuGH, OGH, OLG und OPM gibt die 8. Auflage einen vollständigen Überblick über die wettbewerbsrechtliche Rechtsprechung und enthält auch die wichtigsten markenrechtlichen Entscheidungen. Die dargestellte Judikatur und Literatur in der aktualisierten Onlineversion befinden sich auf Stand Oktober 2016. Beabsichtigt ist, dass das elektronische Werk einmal jährlich auf den letzten Stand gebracht wird.

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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 160,80 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. * Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

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VAG online Korinek/G. Saria/S. Saria (Hrsg)

Seit Inkrafttreten des neuen VAG Anfang 2016 ergänzt die nunmehr zweite Grundlieferung in großem Umfang den Kommentar. Die Lieferungen 16 – 25 enthalten die §§ 1 – 25, 82 – 290, 106 – 2112, 124 – 2127, 202 – 2214, 241 – 2259, 317 – 2332 und beinhalten somit ua die Themen • Governance • Melde- und Offenlegungspfichten sowie • Risikomangement • Straf bestimmungen • Solvabilität,

Preisinformation: Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 198,– pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich.* rdb.at/vag

BWG online Laurer/M. Schütz/Kammel/Ratka (Hrsg)

Die Neuauflage des Kommentars zum Bankwesengesetz herausgegeben von Laurer/Schütz/ Kammel/Ratka enthält eine umfassende Kommentierung der Normen des österreichischen BWG samt der CRR. Die erste Grundlieferung beinhaltet die §§ 1 – 19, 24b, 39b und c, 40 – 59a, 64 – 65a, 69 – 77d, 92, 96 – 101a, 103n – 108 BWG sowie die Art 7 – 24 und 36 – 41 der CRR. Sukzessive folgende Ergänzungslieferungen komplettieren das Werk zügig. R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 017

Preisinformation: Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 213,60 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich.* rdb.at/bwg 13


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ABGB-ON Kletečka/Schauer (Hrsg) Mit dem Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 trat am 1. 1. 2017 eine umfassende Reform des Erbrechts in Kraft. Sehen Sie der weiteren Rechtsentwicklung – seien es Gesetzesänderungen, neue Judikatur oder Literatur – gelassen entgegen: mit dem ABGB-ON erhalten Sie automatisch eine rasche Aufarbeitung der Neuerungen in gewohnter Kommentartiefe.

Seit Erscheinen insgesamt 25 Updates – alle §§ zumindest 1x aktualisiert.

Der regelmäßig aktualisierte Online-Kommentar Das aktuelle Update betrifft vor allem die §§ 531 – 824 ABGB, aber zB auch den Erbvertrag (§§ 1249ff), den Erbschaftskauf (§§ 1278ff) oder auch die Verjährung erbrechtlicher Bestimmungen (§ 1487a). Neben inhaltlichen Änderungen wurde vom Gesetzgeber auch eine zeitgemäße Gesetzessystematik geschaffen, die mit einer Vielzahl von Neunummerierungen einhergeht.

Vorteile der Online-Version • • • •

Neuauszeichnungen – Änderungen werden im Inhaltsverzeichnis hervorgehoben Verlinkungen auf Normen, Entscheidungen und sonstige Fundstellen Notizen – für ganz schnelle Hinweise auf Neuerungen Versionsverwaltung – mittels Dropdown-Menü sind die einzelnen Versionen auswählbar

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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 238,80 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

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Datenschutz neu

Alles dazu bei MANZ

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[ DAT ENSCH U T Z N E U

Datenschutz-Grundverordnung Das neue Datenschutzrecht in Österreich und der EU Herausgeber: Knyrim Im Frühjahr 2016 wurde die EU-DatenschutzGrundverordnung (EU-DSGVO) beschlossen. Sie wird ab 2018 anwendbar sein und ein neues Datenschutz-Regime in Europa und Österreich errichten.

2016. XXII, 418 Seiten. Geb. EUR 62,– ISBN 978-3-214-10083-4

Im „Handbuch Datenschutz-Grundverordnung“ analysieren 34 renommierte Datenschutz-ExpertInnen die EU-DSGVO und erklären ihre Anwendung in der Praxis, u.a. mit Beiträgen zu

• Informationsrechten, Betroffenenrechten wie Recht auf Vergessen, Recht auf Datenportabilität • Big Data und Profiling, Opt-out • Neuen Pflichten wie Verfahrensverzeichnis, Privacy by Design, Datenschutz-Folgenabschätzung • Betrieblichem Datenschutzbeauftragtem • Aufgaben der Datenschutzbehörde, Kohärenzmechanismus, Datenschutzausschuss, Strafen uvm

Der Herausgeber: Dr. Rainer Knyrim, Rechtsanwalt und Partner bei Knyrim Trieb Rechtsanwälte.

Datenschutzrecht Autor: Knyrim Datenschutz betrifft jeden – vom Kleinunternehmer über den internationalen Konzern bis hin zur öffentlichen Einrichtung!

3. Auflage 2015. XXIV, 476 Seiten. Geb. EUR 62,– ISBN 978-3-214-01006-5

Das Buch enthält: • DSG-Novellen 2013 und 2014 • DVR-Online und neue Datenschutzbehörde • Neues Verwaltungsverfahren • Künftige EU-Datenschutz-Grundverordnung • Cloud Computing, BYOD, Cookies, Big Data • Betrieblicher Datenschutzbeauftragter • Mitarbeiterdatenverarbeitung • Informationssicherheit (Gastautor Bieber)

Darüber hinaus bietet die 3. Auflage natürlich wieder alles über Meldepflichten, DVR, Verarbeitung und Übermittlung von Kundenund Mitarbeiterdaten, Datenschutz und Marketingmaßnahmen, Daten- und Informationssicherheit uvm. Mit einem Schnelleinstieg am Anfang des Buches kommt der Leser sofort zum für ihn relevanten Kapitel.

Datenschutz konkret Recht | Projekte | Lösungen Chefredaktion: Knyrim

Abonnement 2017: EUR 152,– (5 Hefte inkl. Versand im Inland) Kennenlernabonnement 2017: 2 Hefte EUR 15,– (inkl. Versand im Inland)

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Die Fachzeitschrift gibt Sicherheit und Orientierung für alle Personen, die in Unternehmen oder im öffentlichen Bereich für Datenschutz verantwortlich sind. „Datenschutz konkret“ bietet: • Recht: Ob „Alltagsfragen“ oder komplexer EU-Datenschutz – alles sicher und verständlich beantwortet • Projekte: Was klappt und Erfolg verspricht • Lösungen: Expertise und fachliche Kreativität – für Ihre operativen Herausforderungen Schwerpunkte für 2017 • Datenschutz bei Kindern • Datenschutz-Management im Unternehmen • Whistleblowing

Serie in jedem Heft: Das neue EU-Datenschutzrecht • Knyrim, Entwicklung und Anwendungsbereich; • Pollirer, Datenschutzbeauftragte; • Pollirer, Datenschutz-Folgenabschätzung; • Wagner, Betroffenenrechte; • Knyrim, Die neuen Pflichten; • Leissler/Wolf bauer, „One-Stop-Shop“-Prinzip; • Haidinger, Betroffenenrechte und Auskunftsrecht; • Oman, Datenpannen; • Pilgermair, Der neue Kinderschutz

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DAT ENSCH U T Z N E U]

DSG + DSGVO – Datenschutzrecht mit 21. Ergänzungslieferung + DSGVO Sonderergänzungslieferung 20a Autoren: Dohr · Pollirer · Weiss · Knyrim Der Loseblatt-Kommentar bietet: • DSG 2000 samt Durchführungsverordnungen, Landes-Datenschutzgesetzen, EU-Recht • datenschutzrechtliche Sondernormen aus den unterschiedlichsten Materien (Spezieller Datenschutz) wie Computerstrafrecht, GewO, SPG, E-GovG, MeldeG oder TKG • alles zum internen Datenschutzbeauftragten mit Prüffragenkatalog und Mustern Verständlich auf bereitet durch ausführliche Kommentierung im Anmerkungsteil, rele-

vante Judikatur im Entscheidungsteil sowie Materialien und Schrifttum. Die 21. Lieferung bringt ua • die Aktualisierung der Teile zu StPO, SPG und MBG • die Einarbeitung jüngster Entscheidungen Die Loseblattform ermöglicht rasches Reagieren auf aktuelle Entwicklungen – Stichwort „Neues Datenschutzrecht“. Sobald der parlamentarische Prozess beginnt, wird das Werk umgehend aktualisiert.

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 21. Erg.-Lfg. 2017. EUR 298,– ISBN 978-3-214-08659-6 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt Online-Version: www.manz.at/dsg

Die Autoren: Kommerzialrat Prof. Hans-Jürgen Pollirer, Gerichtssachverständiger und Geschäftsführer der SECUR-DATA GmbH; HR Dr. Ernst M. Weiss, Richter i.R.; Dr. Rainer Knyrim, Rechtsanwalt in Wien.

DSGVO – Datenschutzgrundverordnung Herausgeber: Pollirer · Weiss · Knyrim · Haidinger Mit 25. Mai 2018 tritt die neue unionsrechtliche Basis des Datenschutzrechts in Kraft, kurz DSGVO. Sie zählt nicht weniger als 99 Artikel und 173 Erwägungsgründe. Dieses Starterpaket versorgt Sie mit den wesentlichen Erstinformationen: • authentischer Text der neuen DSGVO – übersichtlich und lesefreundlich

• Erwägungsgründe der passenden Textpassage zugeordnet – als erste Auslegungshilfe • ein Stichwortverzeichnis – für den alternativen Zugang • ein Verzeichnis der Öffnungsklauseln – wo besteht noch Handlungsbedarf der nationalen Gesetzgeber?

Die Herausgeber: Kommerzialrat Prof. Hans-Jürgen Pollirer, Gerichtssachverständiger und Geschäftsführer der SECUR-DATA GmbH; HR Dr. Ernst M. Weiss, Richter i.R.; Dr. Rainer Knyrim, Rechtsanwalt in Wien; Mag. Viktoria Haidinger, LL.M., Abteilungsleiter-Stellvertreterin der Stabsabteilung Statistik in der WKO.

2017. XII, 214 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3- 214-01167-3

Europäische Datenschutzgrundverordnung Herausgeber: Sydow Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutzgrundverordnung. Der neue Handkommentar erscheint bereits deutlich vor Inkrafttreten der Grundverordnung und ermöglicht so eine gezielte Vorbereitung auf den neuen Rechtsrahmen für alle mit Datenschutzrecht befassten Unternehmen, Behörden, Rechtsanwälte und Gerichte. Durch den immer gleichen strukturellen Auf bau der einzelnen Artikelkommentierungen versetzt er den Nutzer in die Lage, die Probleme der Neuregelungen schnell zu erfassen, wichtige Argumente für die aufgezeigten Rechtsprobleme zu bekommen und,

womöglich, Analogien zu überkommenen Regelungen zu ziehen. Besonderen Schwerpunkt legt der Kommentar auf die Bereiche: • Verhältnis der Grundverordnung zum partiell weitergeltenden, nationalen Datenschutzrecht • Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung • Recht auf Vergessenwerden • Einwilligungs-Erlaubnisfragen rund um die personenbezogene Datenverarbeitung in und durch Unternehmen • Arbeitnehmerdatenschutz • Rechtsschutzmöglichkeiten

Erscheint Ende April 2017. Ca. 700 Seiten. Geb. Ca. EUR 98,– ISBN 978-3-214-10393-4

Die Autoren: Prof. Dr. Daniel Ennöckl, Universität Wien; Regierungsrat Dr. Holger Greve; R A Prof. Dr. Marcus Helfrich; Prof. Dr. Ansgar Hense, Universität Bonn; PD Dr. Albert Ingold, LudwigMaximilians-Universität München und viele andere.

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[ÖFFENTLICHES RECHT

LMR – Lebensmittelrecht mit 12. Ergänzungslieferung Autoren: Blass · Brust bauer · Hauer · Herzog · Kadi · Kainz · Königshofer · Koßdorff · Mahmood · Muchna · Natterer · Stuller Alles zum Lebensmittelrecht: • alle Vorschriften gebündelt • Kommentar mit Judikatur, Praxis, Leitlinien

Loseblattwerk in 5 Mappen inkl. 12. Erg.-Lf. 2017. EUR 308,– ISBN 978-3-214-07798-3 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt

In der 12. Ergänzungslieferung werden – neben der Aufnahme von neuen Rechtstexten, wie dem EU-QuaDG und der Loskennzeichnungsverordnung – außer Kraft getretene Normen entfernt und diverse Novellen berück-

sichtigt. Die Kommentierung der LMSVGNovelle samt aktualisiertem Gesetzestext erhalten Sie mit der 13. Ergänzungslieferung, die in Bearbeitung ist und voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte erscheinen wird. Diese 13. Ergänzungslieferung wird außerdem die neue Novel-Food-VO sowie weitere gesetzliche Aktualisierungen enthalten.

Die Autoren: Dr. Michael Blass, Dr. Konrad Brustbauer, Prof. Dr. Christian Hauer, Dr. Ulrich Herzog, Mag. Andreas Kadi, Prof. Dr. Reinhard Kainz, Mag. Katharina Koßdorff, DDr. Wolfgang Königshofer, Dr. Amire Mahmood, Dr. Daniela Muchna, Dr. Andreas Natterer, Dr. Paulus Stuller; unter Mitarbeit von Dr. Florian Tschandl.

Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze mit 81. Ergänzungslieferung Alles in einem Band – regelmäßig aktualisiert: DIE Gesetzessammlung mit dem gesamten öffentlichen Rechtsbestand für Österreich enthält alle wichtigen Haupt- und Sondergesetze.

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 81. Erg.-Lfg. 2017. EUR 199,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 99,– ISBN 978-3-214-08572-8

Die 81. Lieferung bringt die Gesetzessammlung auf den Stand 1. 1. 2017. Durch Wahlrechtsänderungsgesetz 2017, Deregulierungsund Anpassungsgesetz 2016 – Inneres, Finanzausgleichsgesetz 2017 und andere Novellen kommt es zu Änderungen in mehr als 30 Gesetzen, wie B-VG, NRWO, BPWG, VolksbegG, WählerEvG, VwGVG, VfGG uvm.

RECHTSAKADEMIE MANZ

Jahrestagung VERBRAUCHER & RECHT 2017 • Lebensversicherung: „Ewiger“ Rücktritt und Rechtsfolgen • Pro & Contra Geschlossene Fonds: Anleger- versus Gläubigerschutz • Google, Facebook & Co: Zivilrechtliche Ansprüche und Rechtsdurchsetzung Dienstag, 9. Mai 2017, 9.00 bis 17.30 Uhr, Juridicum Wien, Dachgeschoß, Schottenbastei 10 – 16, 1010 Wien

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ÖFFENTLICHES RECHT]

Straftatbestände des österreichischen Fremdenpolizeirechts Autor: Hurich Den strafrechtlichen Bestimmungen des FPG kommt nicht erst seit der Flüchtlingskrise besondere praktische Bedeutung zu. In diesem Werk werden die einzelnen gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Straftatbestände sowie das Strafverfahren umfassend erörtert. Dabei spielen auch unionsrechtliche und andere internationale Vorgaben eine wichtige Rolle. Die Analyse der höchstgerichtlichen Judikatur sowie die Behandlung verfahrensrechtlicher Fragen machen das

Werk für die in diesem Bereich tätigen Praktiker zu einem wertvollen Werkzeug. • Schlepperei, Entgeltliche Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt • Abgrenzung rechtswidrige Einreise – rechtswidriger Aufenthalt • Sanktionen gegen Beförderungsunternehmer • Vorgangsweise bei unklarer Zuständigkeit zwischen Strafgericht und Verwaltungsbehörde

2017. Ca. 240 Seiten. Br. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-03657-7

Der Autor: Mag. Dr. Christoph Hurich war Universitätsassistent an der Universität Wien und ist nun bei der Landespolizeidirektion Wien tätig.

Das Asylrecht als Experimentierfeld Eine Analyse seiner Besonderheiten aus vergleichender Sicht Herausgeber: Merli · Pöschl Das Asylrecht muss eine Vielzahl besonderer Probleme bewältigen, auf die die Gesetzgebung mit immer neuen Instrumenten reagiert. So ist dieses Rechtsgebiet zu einem Experimentierfeld geworden, das kaum mehr zu durchschauen ist. Das Buch will das Asylrecht wieder verständlich und anschlussfähig machen. Die Autoren behandeln Grundprobleme, die das Asylrecht bewältigen muss

und die seine Regelungsvielfalt erklären, vergleichen Lösungen des Asylrechts mit dem allgemeinen Instrumentarium des Verwaltungs(verfahrens)rechts und ziehen ihre Schlüsse aus den gesetzgeberischen Experimenten: Behörden und Personal im Asylvollzug, Einbeziehung Privater in die Asylverwaltung, Zulassung und Zuständigkeit, Verfahrensbeschleunigung uvm.

Die Autoren: Bettina Baumgartner, Anna Groschedl, Lamiss Khakzadeh-Leiler, Reinhard Klaushofer, Franz Merli, Gerhard Muzak, Magdalena Pöschl, Julia Reisinger, Sieglinde Rosenberger, Didier Ruedin, Benjamin Schindler, Joachim Stern, Wolfgang Taucher.

2017. XX, 222 Seiten. Br. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-02451-2

Jahrbuch des österreichischen und europäischen Umweltrechts 2017 RdU Schriftenreihe, Band 47 Herausgeber: IUR Das Original seit Jahren! Das diesjährige Jahrbuch Umweltrecht präsentiert 17 spannende Beiträge von 19 renommierten Referenten aus Wissenschaft und Praxis ua zu folgenden Themen: • Aktuelle Entwicklungen aus Abfall- und Wasserrecht, öffentlichem und Umweltprivatrecht sowie Europarecht

• Themenschwerpunkt Umweltverfahren: » Anforderungen aus naturschutzfachlicher Sicht » Gerichtliche Kontrolle: Aarhus und seine Konsequenzen » Öffentlichkeitsbeteiligung im UVP-Verfahren » Sachverständigenbeweis: Verfahrensrechtliche und praktische Herausforderungen

Die Autoren: Thomas Alge, Wilhelm Bergthaler, Thomas Bunge, Daniel Ennöckl, Judith Fitz, Katharina Huber-Medek, Ferdinand Kerschner, Martin Niederhuber, Gunter Ossegger, Peter Sander, Wolfram Schachinger, Christian Schmelz, Jochen Schumacher, Andreas Sommer, Florian Stangl, Wolfgang Suske, Erika M. Wagner, Wolfgang Wessely, Evelyn Wolfslehner

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 017

2017. XXXII, 238 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-13336-8

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[ÖFFENTLICHES RECHT

RECHT SPORTlich 3 Aktuelle Rechtsfragen des Sports Herausgeber: Berger · Hattenberger Sport ist ein herausragender und nach wie vor wachsender Wirtschafts- und Tourismusfaktor. Die Tagung „RECHT SPORTlich“ ist stets aktuellen Rechtsfragen des Sports gewidmet. Der Band vereinigt die Schriftfassungen der Vorträge der vierten Ausgabe der Tagung 2016. In fünf Beiträgen wird ein weiter Themenbogen bearbeitet:

2017. 98 Seiten. Br. EUR 22,80 ISBN 978-3-214-02453-6

• Haftungsfallen für Sportfunktionäre (Dollenz/Zollner) • Genehmigungsverfahren für Sportanlagen (Berger) • Optionsverträge für Fußballer (Kietaibl) • Registrierkassenpflicht für Betreiber von Sportanlagen (Heinrich) • Die Ausübung von Freizeitsport zwischen Freiheit und Regulierung (Schmid)

Die Herausgeber: Dr. Wolfgang Berger, Rechtsanwalt in Wien. Dr. Doris Hattenberger, Ass.-Professorin sowie Vizerektorin für Lehre an der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt.

Weingesetz mit 4. Ergänzungslieferung Autoren: Mraz · Schroll

Loseblattwerk in einer Mappe inkl. 4. Erg.-Lfg. 2017. EUR 140,– ISBN 978-3-214-17229-9 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Alle Bestimmungen zum Thema Weinerzeugung – Mit dem Juridica Loseblatt-Kommentar haben Sie: • die einzige kommentierte Ausgabe des Weingesetzes • eine umfassende Darstellung des gesamten Weinrechts inklusive aller Verordnungen • die einzige Weingesetz-Ausgabe mit den neuen EU-Bestimmungen • die aktuellste Ausgabe des Weinrechts Mit: • ausführlicher Kommentierung von renommierten Autoren • nützlichen Hinweisen für die Anwendung in der Praxis

• den wichtigsten höchstgerichtlichen Entscheidungen Neu in der 4. Ergänzungslieferung: • Neuregelung der Hektarhöchsterträge • Einführung eines Genehmigungssystems für Rebpflanzungen • Aktualisierung sämtlicher Verweise auf die entsprechenden Bestimmungen des Europäischen Weinrechts. • Änderung der geografischen Herkunftsbezeichnungen • Meilenstein: Definition „Österreichischer Sekt mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) durch Weingesetz und die neue Sektbezeichnungsverordnung

Die Autoren: Dr. Hannes Mraz, Geschäftsführer der Bundessparte Handel der WKÖ i.R., Co- Geschäftsführer des Österreichischen Nationalen Weinkomitees; Dr. Hans-Valentin Schroll, Senatspräsident des OGH, Honorarprofessor an der Universität Wien.

Runde Geburtstage im April

• Erwin Felzmann • Peter Heindl • Daphne-Ariane Simotta • Manuela Thaler • Aloisia Wörgetter MANZ gratuliert herzlich!

Wir trauern um …

• Karl Korinek • Heinz Krejci Der Verlag MANZ trauert mit den Angehörigen und bewahrt seinen Autoren ein dankbares Angedenken.

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ZIVILRECHT]

not@r 4.0. Die digitale Agenda des Notariats 26. Europäische Notarentage 2016 Band 59 Herausgeber: Brandstätter Die 28. Europäischen Notarentage, die am 21. und 22. April 2016 in Salzburg stattfanden, waren der zunehmenden Digitalisierung, technischen Entwicklungen und der damit zusammenhängenden europäischen Gesetzgebung gewidmet. Die Fachbeiträge und Podiumsdiskussionen widmeten sich den aktuellen Themen:

• Digitale Binnenmarktagenda und das Notariat • Digitaler Binnenmarkt und Unternehmen • Öffentliche Urkunden in der digitalen Welt Der Tagungsband dokumentiert die Vorträge und Paneldiskussionen dieser europäischen Begegnung.

Der Herausgeber: Dr. Helmut Brandstätter, Chefredakteur und Herausgeber des KURIER. 2017. X, 86 Seiten. Br. EUR 22,80 ISBN 978-3-214-02113-9

Grundverkehrsgesetze mit 41. Ergänzungslieferung Autoren: Lienbacher · Müller · Putz · Schöffmann · Schön · Walzel v. Wiesentreu · Wiesinger · Wischenbar t Der Praxiskommentar enthält • Überblick über die gesamtösterreichischen Bestimmungen • alle neun Grundverkehrsgesetze Österreichs samt relevanten Nebenbestimmungen • Entscheidungen der Behörden und (Höchst-) Gerichte • praxisdienliche Anmerkungen, Eingabemuster

Mit der 41. Ergänzungslieferung wird der Abschnitt Niederösterreich neu ausgegeben: • Gesetzestext auf Stand der letzten Novelle LGBl 2015/96 • Aktualisierung des kompletten Anmerkungsapparats • Judikaturentwicklung nach Einführung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Der Autor des Abschnitts Niederösterreich: Mag. Johannes Müller, Jurist im Amt der Niederösterreichischen Landesregierung.

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 41. Erg.-Lfg. 2017. EUR 190,– Bei Abnahmeverpflichtung von mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 148,– ISBN 978-3-214-10327-9

Schmerzengeld-Entscheidungen 1980 bis Dezember 2016, Ausgabe 1/2017 Autor: Danzl 3.727 Entscheidungen aus dem Zeitraum 1980 bis Dezember 2016 auf CD-ROM: • gezielte Suche nach angemessener Höhe des Schmerzengeldes bzw Verunstaltungsentschädigung • sekundenschnelle Abfrage nach Suchbegriffen (zB „Meniskus“ oder „Armbruch“) • Entscheidungen mit zugesprochenem Geldbetrag, Verletzungen, Schmerzen, Dauer des Spitalsaufenthalts etc

• Fundstellen-Verlinkung auf RDB-Volltexte • mit halbjährlichen Updates immer auf dem Laufenden • Link zum Indexrechner Im Abonnement für halbjährliche CD-ROM Updates vorgemerkt.

Der Autor: Hon.-Prof. Dr. Karl-Heinz Danzl ist Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes und Honorarprofessor an der Universität Innsbruck, Schriftleiter der ZVR sowie Autor zahlreicher Publikationen.

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2017. 1 CD-ROM EUR 59,– ISBN 978-3-214-18525-1 Im Abonnement für halbjährliche CD-ROM Updates vorgemerkt. Paket: Danzl/Gutiérrez-Lobos/Müller Das Schmerzengeld 10. Auflage + CD-ROM EUR 118,– im Abo EUR 108,– ISBN 978-3-214-18524-4

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[ZIVILRECHT

Hemmung und Unterbrechung der Gewährleistungsfrist Autor: J. Mayrhofer Die Geltendmachung der Gewährleistung unterliegt den kurzen Gewährleistungsfristen des § 933 Abs 1 ABGB. Danach muss bei unbeweglichen Sachen die Gewährleistung binnen drei Jahren und bei beweglichen Sachen binnen zwei Jahren ab vorbehaltloser Übernahme gerichtlich geltend gemacht werden. Dass trotz dieser klaren gesetzlichen Regelung immer wieder Fälle vor das Höchst-

2017. XVI, 194 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-03661-4

gericht gelangen, in denen es um die Verfristung der Gewährleistungsrechte geht, zeigt, dass die Thematik komplexer ist, als es diese Regelung dem ersten Anschein nach vermuten ließe. Der Grund dafür liegt in den verschiedenen Möglichkeiten, das Ende der Frist durch deren Hemmung und Unterbrechung zeitlich nach hinten zu schieben.

Der Autor: Dr. Johannes Mayrhofer, LL.B., MBA, ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Hackl Hatak Weixlbaumer in Linz und Lektor an der JKU Linz.

Rechtliches Gehör in Sicherungs- und Exekutionsverfahren Autor: Mann-Kommenda

2017. XVIII, 260 Seiten. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-15738-8

Das Recht auf ein faires Verfahren ist eine der zentralen Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Garantien des Art 6 EMRK in Bezug auf das rechtliche Gehör der Parteien in Verfahren über einstweilige Verfügungen und bei der Zwangsvollstreckung sind Gegenstand der Arbeit. Ausgehend von der Entscheidung des EGMR in der Rechtssache Micallef/Malta werden zunächst die Bestimmungen der EO über Sicherungsverfahren beleuchtet. Dabei stellen sich etwa Fragen nach der Durchführung öffentlicher, mündlicher Verhandlungen und zum Umfang der Prozessleitung.

Was daneben die Zwangsvollstreckung betrifft, so bedeutet zwar die Erteilung der Exekutionsbewilligung in der Regel keine Determinierung von „civil rights“, dennoch gibt es eine Vielzahl anderer Entscheidungen, durch die Ansprüche und Verpflichtungen der Parteien berührt werden. Dazu wird analysiert, wie eine konventionskonforme Handhabung und Ausgestaltung des Exekutionsverfahrens auszusehen hat. Die Arbeit wurde mit dem LAWard 2016, verliehen von CSHS in Kooperation mit der WU Wien, ausgezeichnet.

Der Autor: Dr. Manfred Mann-Kommenda, MSc, Richter im Evidenzbüro des Obersten Gerichtshofs.

Treuhänderüberwachung der Sanierungsplanerfüllung Autor: Trenker

2017. XXVIII, 252 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-13159-3

Obwohl die Treuhänderüberwachung der Erfüllung rechtskräftig bestätigter Sanierungspläne spätestens seit dem IRÄG 2010 immer mehr in den Fokus von Judikatur und Literatur gelangt ist, weist das Thema dennoch zahlreiche bis dato ungelöste Problemstellungen auf. Die Arbeit setzt sich grundlegend mit dem Rechtsinstitut der Treuhänderüberwachung auseinander und beleuchtet dieses dogmatisch komplexe Thema an der Schnittstelle zwischen Insolvenz- und Zivilrecht mit Fokussierung auf dessen praktischen Probleme.

Die Schwerpunkte der Arbeit: • Rechtsstellung von Treuhänder und Schuldner • Überwachungstreuhand und Folgen verbotswidriger Verfügungen • Verwertung des übergebenen Vermögens • Prozessführung durch den Treuhänder, insbesondere im Anfechtungsprozess • Haftungsrechtliche Folgen der Vermögensübergabe • Befriedigung der Gläubiger durch den Treuhänder • Beendigung/Einstellung der Überwachung

Der Autor: MMag. Dr. Martin Trenker ist Assistenzprofessor am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck.

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ZIVILRECHT · STR AFRECHT · STEUERRECHT]

Internationales Erbrecht EuErbVO, IntErbRVG, DurchfVO 2. Auf lage Autoren: Gierl · Köhler · Kroiß · Wilsch Die 2. Auflage des deutschen Standardwerks bietet eine wissenschaftlich fundierte und gleichzeitig praxisorientierte Darstellung des Internationalen Erbrechts. Neben der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) sowie des diese flankierenden Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetzes (IntErbRVG) behandelt das mit zahlreichen Praxis- und Formulierungshinweisen versehene Werk auch sonstige, für die Lösung internationaler Erbrechtsfälle relevante Fragestellungen und Vorschriften, u.a.

• die unter Geltung der EuErbVO weiterhin vorrangig zu beachtenden erbrechtlichen Staatsverträge sowie • die „Restvorschriften“ des EGBGB • jetzt erweitert um ein ausführliches Kapitel zur DurchführungsVO zur EuErbVO, das die zur Durchführung der EuErbVO erlassenen Formblätter ausführlich erläutert. 2. Auflage 2017. 442 Seiten. Br. EUR 70,– ISBN 978-3-214-03964-6

Die Autoren: Walter Gierl, Richter am OLG, München; Dr. Andreas Köhler, Staatsanwalt, Stuttgart; Prof. Dr. Ludwig Kroiß, Vizepräsident des Landgerichts Traunstein; Harald Wilsch, Dipl.-Rpf l., München.

Suchtmittelrecht für die Praxis Jetzt erhältlich!

Autoren: Birklbauer · Machac Das Suchtmittelrecht ist eine vielschichtige Materie, die selbst erfahrene Praktiker immer wieder mit neuen und schwierigen Fragen konfrontiert. Die stetige Fortentwicklung im Bereich von Suchtmittelproduktion und -handel sowie die damit verbundenen Rechtsprobleme und Lösungen werden in diesem Praxishandbuch klar, einfach und übersichtlich dargestellt. Ziel ist es, das Thema für

Juristen, Therapeuten, Sozialarbeiter, Pädagogen und Polizeibeamte umfassend zugänglich zu machen. Besonders hilfreich für den Berufsalltag sind: • zahlreiche Fälle aus der Praxis • ein Glossar mit szenetypischen Begriffen • die tabellarische Darstellung der einzelnen Begehungsweisen und Grenzmengen

Die Autoren: Dr. Alois Birklbauer ist Universitätsprofessor an der Johannes Kepler Universität Linz. Mag. Arthur Machac ist Rechtsanwalt in Wien.

2017. XII, 102 Seiten. Br. EUR 24,80 ISBN 978-3-214-02455-0

BAO – Bundesabgabenordnung mit 15. Ergänzungslieferung Autoren: Ellinger · Sutter · Urtz Jetzt neu kommentiert: ao Rechtsbehelfe und Verfahrenshilfe! Mit der 15. Ergänzungslieferung wurde auf dem Stand AbgÄG 2016 die Kommentierung der §§ 293ff grundlegend überarbeitet und erweitert. Insbesondere hat die nunmehr mögliche Gewährung von Verfahrenshilfe im Abgabenverfahren Eingang in den Kommentar gefunden, berücksichtigt wurden aber auch neue Judikatur und Literatur.

Der BAO-Kommentar bietet Ihnen ein einzigartiges und umfassendes Paket: • Bearbeitung durch ein hochkarätiges Expertenteam aus Wissenschaft und Praxis • prägnante und systematische Kommentierung • Leitsätze zu mehr als 10.000 Entscheidungen • regelmäßige Aktualisierung

Die Autoren: Dr. Wolfgang Ellinger, Sektionschef des BMF iR, Dr. Franz-Philipp Sutter, Hofrat des VwGH, MMag. Dr. Christoph Urtz, Professor an der Universität Salzburg und Rechtsanwalt in Wien.

R E C H T A K T U E L L # 0 4 | A p r i l 2 017

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 15 Erg.-Lfg. 2017. Ca. EUR 348,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 1 Erg.-Lfg. ca. EUR 248,– ISBN 978-3-214-10034-6 Online-Version: www.manz.at/bao

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[ARBEITSRECHT

ASVG – Allgemeine Sozialversicherung mit 133. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner · Pöltner Das ASVG (Erster bis Dritter Teil) auf aktuellem Stand! Wichtige Änderungen der Rechtslage durch: • BGBl I 2016/44 (Lohn- und SozialdumpingBekämpfungsgesetz – LSD-BG) • BGBl I 2016/53 (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) • BGBl I 2016/75 (GuKG-Novelle 2016) Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 133. Erg.-Lfg. 2017. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. ISBN 978-3-214-14164-6

• BGBl I 2017/26 (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 – VUG 2017) • BGBl I 2017/29 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 – SVÄG 2016) • BGBl I 2017/30 (Wiedereingliederungsteilzeitgesetz) • BGBl I 2017/32 Mit aktueller Rechtsprechung und neuester Literatur!

Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef iR waren beide im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

BSVG – Die Sozialversicherung der Bauern mit 98. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner Das BSVG (Grüne Blätter und Weiße Blätter bis § 141) auf aktuellem Stand! • BGBl I 2016/53 (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) • BGBl I 2016/120 (Deregulierungs- und Anpassungsgesetz 2016 – Inneres) • BGBl I 2017/17 (Beitragsgutschrift)

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 98. Erg.-Lfg. 2017. EUR 296,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-18674-6

• BGBl I 2017/26 (Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 – VUG 2017) • BGBl I 2017/29 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 – SVÄG 2016) • BGBl I 2017/33 Mit aktueller Rechtsprechung und neuester Literatur!

Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 166. Ergänzungslieferung Autor: Mayr „Für Profis eine unersetzliche Quelle – mit einem Griff – alle relevanten Entscheidungen in übersichtlicher Darstellung!“ RA Dr. Stefan Kühteubl

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 166. Erg.-Lfg. 2017. EUR 338,– ISBN 978-3-214-14412-8 Sonderaktion: Bei Bestellung bis 30. 6. 2017 erhalten Sie das Komplettwerk um EUR 98,– statt um EUR 218,– bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. Online-Version: www.manz.at/arbr

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Zur Gänze neu bearbeitet: (Rechtsprechung und Schrifttum auf neuestem Stand) • Bundes-Verfassungsgesetz (Auszug) • Arbeitsinspektionsgesetz

• Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz • Arbeiter-Abfertigungsgesetz • Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz • Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz • Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz

Der Autor: Dr. Klaus Mayr, LL.M., Referent des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer OÖ.

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ARBEITSRECHT · ALLGEMEINES RECHT · STUDIUM UND PR A XIS]

Echte und freie Betriebsvereinbarungen Autor: Tomandl Betriebsvereinbarungen gehören in allen Unternehmen zum Alltag, in denen Betriebsräte eingerichtet sind. Das Werk richtet sich in erster Linie an Unternehmer, Personalverantwortliche und an die Mitglieder von Betriebsräten, also an jene Personen, die Betriebsvereinbarungen tatsächlich abschließen und anwenden. Schwierige Rechtsfragen werden verständlich dargestellt.

Zum Inhalt: • Voraussetzungen einer rechtswirksamen Betriebsvereinbarung • Rechtswirkungen • Beendigung und Nachwirkungen sowie Betriebsveränderungen • Systematische Darstellung der unterschiedlichen Arten von Betriebsvereinbarungen

Der Autor: Dr. Theodor Tomandl, em. o. Univ.-Prof. für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist Autor zahlreicher grundlegender Werke für Wissenschaft und Praxis, Studium und Ausbildung.

2017. XII, 130 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-17547-4

Geschichte des österreichischen Notariats 1850 bis 1871: Formierung eines modernen Notariats Band II/1 Autor: Neschwara Der nunmehr erschienene Band II/1 zur Geschichte des österreichischen Notariats behandelt anknüpfend an den 1996 erschienenen ersten Band (bis zum Erlass der Notariatsordnung 1850) die Geschichte der Formierung eines modernen öffentlichen Notariats und beinhaltet: • eine umfassende Dokumentation auf der Grundlage der Notariatsordnungen 1850, 1855 und 1871 sowie

• umfangreiche Tabellen, die sämtliche Besetzungen der in diesem Zeitraum – auf heutigem österreichischem Gebiet – bestandenen Notariatsstellen abbilden. Das Buch bietet somit einen Blick in die Geschichte, der auch die Interpretation des modernen Berufsrechts der Notare unterstützt.

Der Autor: Dr. Christian Neschwara ist außerordentlicher Universitätsprofessor am Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte an der Universität Wien.

2017. XXXVIII, 1.114 Seiten. Geb. EUR 218,– ISBN 978-3- 214-05954-5

Arbeits- und Sozialrecht Lernen. Üben. Wissen. 4. Auf lage Autorin: Drs Dieses moderne Lehrbuch führt zum Prüfungserfolg im Arbeits- und Sozialrecht in 3 Schritten: Lernen. Klare und prägnante Darstellung des zentralen Stoffes mit rund 300 Beispielen. Üben. Circa 400 Übungsfragen zur gezielten Prüfungsvorbereitung. Wissen. Rund 450 griffige Definitionen zum raschen Nachschlagen und Wiederholen.

Gleichzeitig werden das Zusammenspiel arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen und die Unterschiede zwischen den Rechtsgebieten aufgezeigt. Zu diesem Lern- und Arbeitsbuch gibt es auf studium.manz.at eine Lernplattform, auf der das erlernte Wissen mit unzähligen multiplechoice-Fragen samt sofortiger Auswertung getestet werden kann; darüber hinaus stehen Updates über die veränderlichen Werte und die wichtigsten Novellen des Arbeits- und Sozialrechts zur Verfügung.

4. Auflage 2017. XVI, 450 Seiten. Br. Ca. EUR 61,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 48,80 ISBN 978-3-214-10994-3

Die Autorin: ao. Univ.-Prof. Dr. Monika Drs lehrt am Institut für österreichisches und europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.

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[ S T U DI U M U N D PR A X I S · SAC H BUC H · FAC H BUC H

Ausgleich oder Buße als Grundproblem des Schadenersatzrechts von der lex Aquila bis zur Gegenwart Herausgeber: Gamauf

2017. X, 134 Seiten. Br. EUR 28.– ISBN 978-3-214-03680-5

Der Band versammelt die am 5. April 2016 bei dem Symposium anlässlich des 80. Geburtstages von Herbert Hausmaninger gehaltenen Vorträge. In ihrem Zentrum steht das Spannungsverhältnis zwischen Strafe und Ausgleich in der Entwicklung des Schadenersatzrechtes von den römischen Anfängen bis heute. Beiträge und Autoren: Philipp Scheibelreiter (Wien): Buße oder Wiedergutmachung? Antikrechtliche Modelle

zum Ersatz erlittener Schädigung bis zur lex Aquilia Thomas Finkenauer (Tübingen): Pönale Elemente der lex Aquilia Nils Jansen (Münster): Ausgleich und Strafe – ein Streifzug durch das gelehrte Recht David J. Ibbetson (Cambridge): Tortious Damages at Common Law Helmut Koziol (Wien): Abschreckung als primäres Ziel des Schadenersatzrechts?

Der Herausgeber: ao. Univ.-Prof. Dr. Richard Gamauf lehrt am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität Wien.

Fälle und Lösungen zum bürgerlichen Recht für Anfänger 8. Auf lage Autoren: Kerschner · Schauer Für die mit der Falllösung noch nicht vertrauten Studierenden werden anhand konkreter Sachverhalte die formalen Regeln erläutert sowie eine Anleitung für die Falllösung und anschließend Musterlösungen geboten, die nicht nur die Kontrolle eigenständig gelöster Fälle ermöglichen, sondern auch inhaltlichen Prüfungsstoff vermitteln.

8. Auflage 2017. XVIII, 138 Seiten. Br. EUR 37,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 29,60 ISBN 978-3-214-14794-5

• Musterklausuren • Hausarbeiten • Tipps und Tricks zur Falllösung

Die Autoren: Dr. Ferdinand Kerschner ist Universitätsprofessor i.R., Visiting Professor an der Karls-Universität Prag und war Vorstand des Instituts für Zivilrecht sowie des Instituts für Umweltrecht der Universität Linz. Dr. Martin Schauer ist Universitätsprofessor und stv. Vorstand des Instituts für Zivilrecht der Universität Wien.

PROJEKT.PROGRAMM.CHANGE Autoren: Gareis · Gareis Das Werk informiert über die Neupositionierung von Projekt- und Changemanagern als Intrapreneure. Es beschreibt Ziele, Methoden und Rollen des Projektmanagens, Programmmanagens und Changemanagens sowie das professionelle Initiieren von Projekten, Programmen und Changes als Basis für deren erfolgreiche Durchführung. Es behandelt integrative Ansätze zum Managen von Projekten, Programmen und Changes. 2017. Ca. 580 Seiten. Geb. Ca. EUR 90,– ISBN 978-3-214-08439-4

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Außerdem finden sich Informationen zu spezifischen Strategien, Strukturen und Kulturen der projektorientierten Organisation sowie zu Investitions- und Projektportfolios als Instrumente des strategischen Managens.

Die Autoren: Roland Gareis ist ein international anerkannter Experte im Projekt-, Programm- und Changemanagement. Lorenz Gareis ist seit 2012 Prokurist und Principal Consultant der RGC Roland Gareis Consulting GmbH.

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SAC H BUC H · FAC H BUC H]

Bank 2025 Digital meets stationär Herausgeber: Ronzal · Schmoll Die zunehmende Digitalisierung des Bankgeschäfts hat das Kundenverhalten und das Wettbewerbsumfeld massiv verändert. Branchenfremde Konkurrenten und FinTechs greifen die Wertschöpfungskette der Banken an. Die Banken benötigen vermehrt innovative Vertriebsstrategien, um sich in der digitalen Lebenswirklichkeit der User erfolgreich und dauerhaft zu positionieren. Dieser Sammelband liefert Entscheidungsträgern in Banken wertvolle Unterstützung,

• den Handlungsbedarf bei der Neugestaltung der eigenen Vertriebskonzeption zu erkennen, • potenzielle Handlungsfelder zu identifizieren und • gezielt Maßnahmen für die Realisierung von innovativen Geschäftsideen einzuleiten. Die Expertenbeiträge zeigen innovative Vertriebsstrategien auf und behandeln vor allem das Spannungsfeld „Digital versus stationär“.

2017. 242 Seiten. Geb. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-03939-4

Die Herausgeber: Wolfgang Ronzal ist Experte für Servicequalität und Kundenorientierung sowie Mitarbeiterführung und Motivation, Trainer und Berater. Prof. Dr. Anton Schmoll ist selbständiger Trainer und Berater für das Firmenkundengeschäft. Er unterrichtet an der Fachhochschule für Bankund Finanzwirtschaft und ist Dozent an mehreren Bankakademien in Österreich und Deutschland.

Mieten & Vermieten 8. Auf lage Autor: Rainer Ihr Ratgeber in Mietangelegenheiten! Vom Abschluss eines Mietvertrags über Fragen der Mietzinshöhe bis zu Vertragsablauf oder zur Kündigung – dieser Ratgeber gibt Antwort auf alle Fragen: • Wie kommt ein Mietvertrag zustande? • Wie darf ein Mietvertrag befristet werden? • Welche Rechte und Pflichten haben Vermieter und Mieter?

• Wie viel Mietzins darf verlangt werden? • Wann besteht ein Recht auf Mietzinsminderung? • Wie werden die Betriebskosten verrechnet? • Wer ist für die Erhaltung zuständig? • Wann ist die Wohnungskündigung zulässig? Und vieles mehr! Jetzt aktuell mit den seit 1. April 2017 geltenden Richtwerten!

Der Autor: Dr. Herbert Rainer ist Rechtsanwalt und Partner der Mayrhofer & Rainer Rechtsanwälte KG in Wien. Wohnrechts- und Immobilienangelegenheiten sind die Schwerpunkte seiner Tätigkeit.

8. Auflage 2017. 234 Seiten. Br. Ca. EUR 19,80 ISBN 978-3-214-03903-5

Wohnungseigentum 6. Auf lage Autor: Rainer Alle wichtigen Informationen rund um Erwerb und Verwaltung von Wohnungseigentum! Jetzt neu in 6. Auflage! • Wer darf woran Wohnungseigentum begründen oder erwerben? • Grundbuch, Nutzfläche, Nutzwert, Mindestanteil • Eigentümerpartnerschaft • Aufgaben und Befugnisse von Verwaltern und Eigentümervertretern

• Beendigung von Wohnungs- und Miteigentum • Besorgung eines Energieausweises • Neue Regelungen bezüglich Wohnungseigentum an einem Abstellplatz für ein Kraftfahrzeug • Ermittlung und Änderung von Nutzwerten • Änderung der Miteigentumsanteile • Neuerungen in Bezug auf die Auflösung des Verwaltungsvertrages u.v.m.

Der Autor: Dr. Herbert Rainer ist Rechtsanwalt und Partner der Mayrhofer & Rainer Rechtsanwälte KG in Wien. Wohnrechts- und Immobilienangelegenheiten sind die Schwerpunkte seiner Tätigkeit.

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6. Auflage 2017. Ca. 220 Seiten. Br. Ca. EUR 19,80 ISBN 978-3-214-07272-8

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[EMPFEHLENSWERTES

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Luther – Der Mensch Martin Luther Autorin: Lyndal Roper Die renommierte Oxford-Historikerin Lyndal Roper, eine der wichtigsten Expertinnen für die deutsche Geschichte des 16. Jahrhunderts, präsentiert in „Der Mensch Martin Luther“ ein neues Bild des berühmten Theologen, eine tiefgehende und einfühlsame Biographie, die uns Luther so nahe bringt wie nie zuvor. Sie zeigt, wer Luther wirklich war und warum gerade er zum großen Reformator wurde, der die Welt aus den Angeln hob.

Lyndal Roper hat sich aufgemacht, Luthers ganze Persönlichkeit zu verstehen, seine innere Welt und die Beziehungen zu seinen Freunden nachzuvollziehen. Dafür hat sie seine Schriften und vor allem seine Briefe noch einmal neu gelesen und in den Archiven vor Ort (u.a. Wittenberg, Mansfeld, Leipzig, Eisenach) über zehn Jahre hinweg zahlreiche Dokumente über Luther und sein Umfeld zusammengetragen und ausgewertet.

Fischer Verlag. 2017. 736 Seiten. Geb. EUR 28,80 ISBN 978-3-10-066088-6

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Für Sie gelesen Kert · Kodek (Hrsg) Das große Handbuch Wirtschaftsstrafrecht 2016. X, 1072 Seiten. Geb. EUR 188,– ISBN 978-3-214-00999-1

„Insgesamt bietet das Werk einen umfassenden Überblick über alles, was mit dem Leitthema des Buches im Zusammenhang steht, und gewährt interessante Einblicke in die damit verbundenen rechtlichen und außerrechtlichen Problemstellungen.“ (A. E. Hollaender, AnwBl 2/2017)

„Damit ist den Herausgebern ein einmaliges Kompendium geglückt, welches zweifelsohne zur Standardliteratur im Wirtschaftsstrafrecht zählen wird.“ (RdW 1/2017)

„[…] eine Meisterleistung kompilatorischer Jurisprudenz“. (N. Lehner, RZ 1-2/2017)

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TERMINE]

MANZ Rechtsakademie 06.04.2017

Spezialtagung Obsorge & Kontaktrecht praktisch

Donnerstag

Ort:

19.04.2017 Mittwoch

T AUSGEBUCH

Hotel Park Royal Palace, Schloßallee 8, 1140 Wien

! 23. ÖBl-Seminar 2017

25.04.2017 Dienstag

Ort:

WKÖ, Rudolf-Sallinger-Saal, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien

Intensivtagung Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz Ort:

Hotel Park Royal Palace, Schloßallee 8, 1140 Wien

27.04.2017

Jahrestagung Pflege & Recht 2017

Donnerstag

Ort:

03.05.2017

Spezialtagung Abgrenzung des Dienstnehmerbegriffs

Mittwoch

Ort:

04.05.2017

Spezialtagung Erhaltung und nützliche Verbesserung

Donnerstag

Ort:

09.05.2017

Jahrestagung Verbraucher & Recht 2017

Dienstag

Ort:

11.05.2017

Intensivtagung Arbeitnehmer-Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle

Donnerstag

Ort:

Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien

Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien

Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien

Juridicum, Universität Wien, Schottenbastei 10 – 16, 1010 Wien

Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien

12.05.2017

Wiener Insolvenzrechtstag 2017

Freitag

Ort:

Fleming‘s Deluxe Hotel Wien-City, Josefstädter Str. 10 – 12, 1080 Wien

Informationen und Anmeldung unter www.manz.at/rechtsakademie

Schon bestellt? Bertel · Venier Strafprozessrecht 10. Auflage 2017. XX, 192 Seiten. Br. EUR 37,– ISBN 978-3-214-14947-5 Das Strafprozessrecht in der am 1. 1. 2017 geltenden Fassung! Berücksichtigt wurden insbesondere die beiden Strafprozessrechtsänderungsgesetze I und II 2016. Ziel des Buches ist es, den von Behörden und Verteidigern wirklich geübten Strafprozess sichtbar zu machen – hinter den manchmal schwer verständlichen Paragraphen. Beispiele aus der Rechtsprechung erläutern die wichtigsten Probleme.

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Hengstschläger · Leeb AVG – Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 2017. Ergänzungsband XXII, 302 Seiten. Geb. + 1. Teilband XXXVI, 382 Seiten. Geb. EUR 199,– ISBN 978-3-214-03395-8 Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk. Der neue Ergänzungsband zum AVG-Kommentar • spannt den Bogen vom Behördenhandeln zum Rechtsschutz; • enthält die §§ 7 – 9, 18, 19, 28 – 31 VwGVG mit einer Schwerpunktkommentierung zu Beschwerde – Parteistellung – Verfahren; • berücksichtigt bereits die jüngste Novelle zum VwGVG BGBl I 2017/24; • bringt eine einzigartige Aufarbeitung der bisher ergangenen, richtungsweisenden Judikatur sowie der vielfältigen Literatur; • ist präzise und verständlich in Sprache und Struktur.

Hartlieb Der Schutz besonderer Gläubiger in der Umstrukturierung der AG 2017. XXXIV, 260 Seiten. Br. Ca. EUR 78,– ISBN 978-3-214-02043-9 Die Emission von hybriden Finanzinstrumenten spielt bereits jetzt eine große Rolle. Bis dato gibt es in Österreich jedoch keine ausführliche Aufarbeitung des Schutzes der Gläubiger bzw Sonderrechtsinhaber bei Strukturmaßnahmen des Emittenten. Finden Sie Antworten zu ua diesen Fragen: • Welche Stellung nehmen die Sonderrechtsinhaber bei Umstrukturierungsmaßnahmen des Emittenten ein? • Welche Schutzinstrumente stehen ihnen zur Verfügung? • Wo bestehen Schutzlücken? Wie können diese de lege lata geschlossen werden?

Weilinger (Hrsg) ZaDiG – Zahlungsdienstegesetz Faszikelwerk in Leinenmappe inkl. 57. Lfg. 2017. EUR 178,– ISBN 978-3-214-00960-1 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. ZaDiG samt VO vollständig kommentiert und auf den neuesten Stand gebracht! Die Lieferungen 51 bis 57 zollen den stetigen Veränderungen des ZaDiG Rechnung und beinhalten insbesondere die durch das Rechnungslegungsänderungs-Begleitgesetz 2015 verursachten Änderungen. Ebenso wurden die mit dem ZaDiG in engem Zusammenhang stehenden Verordnungen auf den neusten Stand gebracht und – erstmals – einer eingehenden Kommentierung unterzogen.

Laurer · M. Schütz · Kammel · Ratka (Hrsg) Kommentierung des Bankwesengesetzes sowie der CRR Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. 20. Lfg 2017. EUR 198,– ISBN 978-3-214-16860-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

als CR R erstm h in Österreic t kommentier

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Die Neubearbeitung enthält • eine umfassende Kommentierung der Normen des österreichischen BWG samt • erstmaliger tiefgehender Kommentierung der CRR, • die Einarbeitung der aktuellsten Judikatur und europäischer Rechtsakte und • eine ausführliche Auseinandersetzung mit österreichischer, aber auch deutscher Literatur.

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Barth · Dokalik · Potyka ABGB 25. Auflage 2017. XXXII, 1.616 Seiten. Geb. EUR 99,– ISBN 978-3-214-02444-4 Das „kleine“ ABGB in Neuauflage – mit der Erbrechtsreform! Zahlreiche Änderungen des ABGB und seiner Nebengesetze machten eine Neubearbeitung notwendig. Besonders hervorzuheben sind: GesbR-Reformgesetz, Erbrechts-ÄnderungsG 2015, FortpflanzungsmedizinrechtsÄnderungsG 2015, Abschlussprüfungsrechts-Änderungsgesetz 2016. Neu in die Anhänge aufgenommen wurde das Hypothekar- und ImmobilienkreditG. Die 25. Auflage enthält: • das ABGB und alle wichtigen Nebengesetze bzw EU-Verordnungen auf dem Stand vom 1. 1. 2017 • die wichtigste OGH-Judikatur • weiterführende Anmerkungen und Verweisungen

Gitschthaler Aufteilungsrecht 2. Auflage 2017. XXX, 562 Seiten. Geb. EUR 108,– ISBN 978-3-214-06738-0 In der 2. Auflage werden alle Bereiche des Aufteilungsrechts anhand von Entscheidungen systematisch dargestellt und Lösungsansätze erläutert: Aufteilungsanspruch, Aufteilungsmasse, Ausgleichszahlung, Voraus- und Aufteilungsvereinbarungen, Verfahren, Gestaltungsmöglichkeiten des Gerichts, Einstweilige Verfügungen, Verfahren mit Auslandsbezug uvm. Mit • Auswertung der gesamten Judikatur – mit zweitinstanzlichen Entscheidungen • Anmerkungen zu komplexen und strittigen Fragen • Zwei Vereinbarungsmustern • Ausblick auf die Rechtslage nach den EU-Güterrechtsverordnungen • zahlreichen Literaturhinweisen

Ratka · Rauter · Völkl Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 3. Auflage 2017. Band I: XVIII, 456 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-11356-8 3. Auflage 2017. Band II: XVI, 516 Seiten. Br. EUR 62,– ISBN 978-3-214-11357-5 Band I und Band II im Paket: EUR 96,– ISBN 978-3-214-11358-2 Jetzt neu: mit Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht! Die 3. Auflage zum Unternehmens- und Gesellschaftsrecht nach dem bewährten Konzept der „Lernen.Üben.Wissen.“-Edition bereitet die Stoffgebiete für Studierende prüfungsrelevant auf. Zahlreiche Beispiele unterstützen das Einprägen der Materie und fördern das Verständnis. Anhand von Kontrollfragen kann der Lernerfolg überprüft werden; Definitionen zu den wichtigsten Begriffen dienen dem schnellen Auffrischen. Band I behandelt das Unternehmensrecht, Band II das Gesellschaftsrecht.

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at

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Juni 2017, bis Samstag, 10. Juni 2017 http://www.Schloss manz.at/service/veranstan altungen/Kal .html?uuid=9d0cd029-ef47-491d-b844-3340 c60bf56e6804&utWaidhofen m_source=ZS_App&utm_mediuan m=mobileder &utm_contYbbs ent=Inserat_201702&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_immolex_2017 derenderEisenstraße, http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9d0cd029-ef47-491d-b844-c60bf56e6804&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201702&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_immolex_2017 http://www.Themen manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9d0cd029-ef47-491d-b844-c60bf56e6804&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201702&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_immolex_2017 & neues Erbrecht · Erhaltungspflichten & Vereinbarungen http://www.··manz.Immobilien a t / servi c e/veranst a l t u ngen/Kal e nder . h t m l ? uui d =9d0cd029e f 4 74 91db844-c60bf56e6804&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201702&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_immolex_2017 Vertragserrichtung & Haftung · Aktuelle Judikatur & Steuern http://www.·manz.Prozessführung at/service/veranstaltungen/Kal&enderStrategie .html?uuid=9d0cd029-ef47-491d-b844-c60bf56e6804&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201702&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_immolex_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9d0cd029-ef47-491d-b844-c60bf56e6804&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201702&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_immolex_2017 http://www.Tagungsleitung: manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9d0cd029-ef47-491d-bVortragende: 844-c60bf56e6804&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201702&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_immolex_2017 Herbert Rainer Karin Fuhrmann http://www.Johannes manz.at/service/veranst altungen/Kalender.html?uuid=9d0cd029-ef47-491d-bChristoph 844-c60bf56e6804&utKothbauer m_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201702&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_immolex_2017 Stabentheiner http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9d0cd029-ef47-491d-bEike 844-c60bfLindinger 56e6804&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201702&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_immolex_2017 Elisabeth Lovrek http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9d0cd029-ef47-491d-bGottfried 844-c60bf56e6804&utMusger m_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201702&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_immolex_2017 Pesek http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9d0cd029-ef47-491d-bReinhard 844c 60bf 5 6e6804&ut m_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_conteJetzt nt=Inserat_anmelden! 201702&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_immolex_2017 Olaf Riss http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9d0cd029-ef47-491d-bAndreas 844-c60bf56e6804&ut m_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_contewww.manz.at/rechtsakademie nt=Inserat_201702&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_immolex_2017 Sommer

Jahrestagung immolex 2017


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