RECHTaktuell Juli/August 2017

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[RECHTAKTUELL

Juli/August 2017

#07/08

#07/08

Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

MANZ-Forstgesetz-Kommentar prämiert Hans-Karl-Zessner-Spitzenberg-Preis J U L I /AUG U S T 2 017]

Porträt des Monats Peter G. Mayr

Buchpräsentation „Handbuch Strafverteidigung“


http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.mRECHTSAKADEMIE anz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-MANZ 8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.mMittwoch, anz.at/service/veranstaltungen/Kal13. ender.html?September uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&ut m_source=ZS_App&ut um=mobi17.30 le&utm_content=InUhr serat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 2017, 9.00m_medibis http://www.mArcotel anz.at/service/veranstalKaiserwasser, tungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-Wagramer 8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&ut m_medium=mobi m_content=InseratWien _201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 Straße 8,le&ut1220 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.•manz.Änderungen at/service/veranstaltungen/Kal .html?uuid=9c9e8651-443a-4zum 3a5-8f36-41.4d4527e08b4&ut m_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 imender Beitragsrecht 1. 2018 der Beitragsgrundlagen im ASVG und GSVG http://www.••manz.Probleme at/service/veranstaltder ungen/KalBildung ender.html?uuid=9c9e8651443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 Haftung für Beiträge nach § 67 Abs 10 ASVG http://www.•manz.Die at/serviHaftung ce/veranstaltungen/Kal nder.htmBauwirtschaft l?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f3gem 6-44d4527e08b4&ut m_source=ZS_App&ut m_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 in eder §§ 67a ff ASVG undenderRückforderung Beiträgen http://www.•manz.Verjährung at/service/veranstaltungen/Kal .html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-von 8f36-44d4527e08b4&ut m_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 • Scheinvertrag und wirtschaftliche Betrachtungsweise im SV-Recht http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.mVortragende: anz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 Derntl http://www.mDr. anz.at/Johannes service/veranstaltungen/Kal ender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 des VwGH Dr. Angela Julcher http://www.mHofrätin anz. a t / servi c e/veranst altungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 Hon.-Prof., Senatspräsident des VwGH iR Dr. Rudolf Müller anmelden! http://www.mMag. anz.at/serviWolfgang ce/veranstaltungen/KalPanhölzl ender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utmJetzt _campaign=Event _RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 www.manz.at/rechtsakademie Reinhard Resch443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017 http://www.mUniv.-Prof. anz.at/service/veranstaDr. ltungen/Kal ender.html?uuid=9c9e8651http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=9c9e8651-443a-43a5-8f36-44d4527e08b4&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201705&utm_campaign=Event_RAK_Spezialtagung_Beitragsrecht_Sozialversicherung_aktuell_2017

Spezialtagung

BEITRAGSRECHT: SOZIALVERSICHERUNG AKTUELL Up to date in der Sozialversicherung!


EINBLICK]

© Mike Ranz

© MANZ

© Mike Ranz

MANZ Teamwork

NORA DIM

SUSANNE WEISS

ALEXANDRA LUST

Lektorin MANZ

BM für Gesundheit und Frauen

BM für Gesundheit und Frauen

Alexandra Lust und Susanne Weiss sind ein eingespieltes Team. Manchmal hätte ich ihnen schon gerne über die Schulter geschaut, wie an den berüchtigten „GuKGWochenenden“ nach und nach ein Manuskript entsteht, das am Ende wie aus einem Guss wirkt. Schon lange vor der Endabgabe im Verlag kommen immer wieder kurze „Statusmeldungen“ daher: was bereits geschafft ist, was sich besonders schwierig gestaltet, was noch auf der To-Do-Liste steht ... oder manchmal auch knifflige Fragen. So holen sie mich immer wieder ins Team dazu und ich freue mich, wenn ich sie schon in dieser Phase der Manuskripterstellung unterstützen kann. Wenn das Werk dann vollbracht ist, ist ihr Strahlen sogar über Posteingang und Telefonkabel spürbar. Ihr literarisches „Kind“ dann in – wenn auch nur vorübergehend – andere Obhut zu übergeben, braucht auch einiges an Vertrauen. Es ist mir eine Freude, dass sie mir dieses Vertrauen so offen entgegenbringen.

1997 haben wir den GuKG-Kommentar als unser erstes „Kind“ in die MANZ-Wiege gelegt. Wir haben es zuletzt mit Unterstützung von Nora Dim und Hemma Korinek mit viel Liebe und Umsicht gepflegt und erzogen und es ist entgegen unseren bescheidenen Erwartungen groß und stark geworden und war von Beginn an ein „Bestseller“ im Verwaltungsrecht. Die nunmehr 8. Auflage zum 20. Geburtstag hat uns – wenn auch nicht „blood, sweat and tears“ – so doch besonders viel Zeit, Mühe und Kreativität abverlangt, da durch sehr umfassende und einschneidende Novellen eine grundlegende Neukommentierung erforderlich war. Wie sich das neben Beruf und Familie ausgegangen ist, können wir uns im Nachhinein nicht wirklich erklären ... Dass es trotzdem rechtzeitig gelungen ist, haben wir auch Nora Dim zu verdanken, die uns immer mit Rat und Tat zur Seite gestanden ist. Wir freuen uns jedenfalls sehr auf die 8. Auflage „unseres“ GuKG, die Dank der wie immer perfekten Teamarbeit mit MANZ sehr gut gelungen sein dürfte, und hoffen, dass wir die Erwartungen der Leserinnen und Leser wie bisher erfüllen können!

Weiss · Lust

GuKG

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz

8. Auflage 2017. Ca. XXII, 484 Seiten. Br. Ca. EUR 42,– ISBN 978-3-214-07407-4 Zum Buch siehe Seite 9.

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Artmann · Rüffler (Hrsg), Grundriss Gesellschaftsrecht ............... 25 Bauer (Hrsg), SSV-NF .................................................................. 25 Berger · Bürgler · Kanduth-Kristen · Wakounig (Hrsg), UStG-ON ...7 Brawenz · Kind · Wieser, ForstG ................................................. 28 Ciresa, Handbuch der Urteilsveröffentlichung............................... 21 Dako – Datenschutz konkret ........................................................ 10 Doralt W., Steuerrecht 2017/18 ................................................... 25 Dreher · Lübbig · Wolf-Posch, Praxis des EU-Beihilferechts in Österreich ................................................................................ 18 Drs, Arbeits- und Sozialrecht ........................................................ 29 Fabrizy, StPO und wichtige Nebengesetze .................................... 20 Fenyves, VersE ............................................................................ 21 Fucik · Hartl · Schlosser † (Hrsg), Handbuch des Verkehrsunfalls ....5 Füszl · Semp, Pharmazeutische Vorschriften ................................ 18 Geroldinger, Der mutwillige Rechtsstreit ..................................... 22 Gitschthaler · Schweighofer, Erwachsenenschutzrecht – 2. Erwachsenenschutz-Gesetz ....................................................... 28 Grohmann · Wundsam, Latente Steuern..................................... 29 Hilpold · Steinmair, Grundriss des italienischen Steuerrechts....... 19 Hinterhofer · Oshidari, System des österreichischen Strafverfahrens ............................................................................. 30 Hutter · Moshammer · Wallner, Klimawandel und Gesundheit ......26 Kalss · Nowotny · Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht .....21 Kier · Wess (Hrsg), Handbuch Strafverteidigung.......................... 20 Kirchbacher, Einführung in das Strafprozessrecht ........................ 30 König, Einstweilige Verfügungen im Zivilverfahren ....................... 28 Kucsko · Handig (Hrsg), urheber.recht ......................................... 6 Laimer · Wieser, Der GmbH-Geschäftsführer als Angestellter ....... 23 Lewisch · Fister · Weilguni, VStG ............................................... 19 Matzka · Zeder · Rüdisser, SMG................................................. 20 Mayr Peter G. (Hrsg), Handbuch des europäischen Zivilverfahrensrechts....................................................................... 8 Mayr, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht ................................................................................. 24 Mosler · Müller · Pfeil (Hrsg), Der SV-Komm .............................. 24 Nowotny Ch. · Winkler (Hrsg), Wiener Vertragshandbuch .......... 29

Pfeil (Hrsg), Der AlV-Komm ......................................................... 24 Raiffeisen Bank, MiFID II ........................................................... 26 RdM – Recht der Medizin ............................................................ 30 RdU – Recht der Umwelt.............................................................. 30 Rechberger · Simotta, Zivilprozessrecht...................................... 26 Rössler · Kerschner (Hrsg), Wasserrecht und Privatrecht ............ 18 Schön · Strauss, Leitfaden Zivilverfahren ..................................... 28 Steiner · Janković, Der Jahresabschluss nach IFRS ...................... 29 Szöky, Rechtspflegergesetz .......................................................... 22 Teschner · Pöltner, ASVG ............................................................ 22 Teschner (Hrsg), GSVG................................................................ 23 Thienel · Zeleny, Verwaltungsverfahren ....................................... 19 Tutschek, Irrtums- und Listanfechtung im Arbeitsrecht ................. 23 Weiss · Lust, GuKG ....................................................................... 9

rdb.at – wo MANZ findet Hinterhofer · Oshidari, System des österreichischen Strafverfahrens online .................................................................. 16 Haberer · Krejci (Hrsg), Konzernrecht online .............................. 17 Danzl, Geo. online ....................................................................... 17

MANZ INTERN MANZ Einblicke.............................................................................. 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Peter G. Mayr ................................................. 11 Präsentation „Handbuch Strafverteidigung“ .................................. 12 Wiener Insolvenzrechtstag 2017 ................................................... 12 MANZ im Gespräch mit Andreas Balog und Florian Pinter ............. 13 MANZ im Gespräch mit Heinrich Weninger ................................... 14 Runde Geburtstage im Juli/August ................................................ 14 MANZ-Forstgesetz-Kommentar prämiert ....................................... 15 Umwelt & Technik Talk: Die „unvollendete“ Verwaltungsreform ..... 15 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung.................................. 27 Für Sie gelesen ............................................................................. 27

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1010 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1010 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin), Peter Guggenberger (Geschäftsführer) und Mag. Heinz Korntner

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(Verlagsleiter). Chefredaktion: Mag. Heinz Korntner. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Stand: Juni 2017.

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TOPTITEL DES MONATS]

Von Anhaltepflicht bis „Zulassung bitte“ I. Rechtsschutz bei abgekürzten Strafverfahren

5. Muster für einen Einspruch gem § 49 VStG

[Geschäftszahl] An die Landespolizeidirektion Tirol SVA Ref. 1 – Strafamt [Adresse]

Mit hilfreichen Mustern

Einspruchswerber:

Max Muster [Zustelladresse]

vertreten durch:

Dr. Angela Justus Rechtsanwältin [Zustelladresse] [eigenhändige Unterschrift]

wegen:

Strafverfügung der Landespolizeidirektion Tirol vom [Datum], [Zahl] Einspruch gemäß § 49 VStG

II. Rechtliche Rahmenbedingungen des Fahrzeugverkehrs auf Straßen

Beim Vorbeifahren an einer gestauten Kolonne ist dem Fahrbahnrand erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen (OGH 13. 9. 1962, 11 Os 173/62 ZVR 1963/158). Das Überfahren der Fahrbahnmitte verstößt auch dann gegen die Vorschrift des § 17 Abs 4 StVO, wenn kein Gegenverkehr herrscht. § 17 Abs 4 StVO ist eine Schutznorm auch zugunsten des Querverkehrs (OGH 26. 3. 1981, 8 Ob 249/80 ZVR 1982/226). Ein Verstoß gegen § 17 Abs 4 wiegt weniger schwer als eine Vorrangverletzung.

EINGESCHRIEBEN einfach 1 Halbschrift x Beilagen Vollmacht erteilt gemäß § 10 Abs 1 AVG iVm § 24 VStG und gemäß § 8 Abs 1 RAO 1. Gegenstand des Einspruchs

Verschuldensteilung:

Gegen die Strafverfügung der Landespolizeidirektion Tirol vom [Datum], [Zahl], zugestellt am [Datum], erhebe ich gemäß § 49 VStG binnen offener Frist nachstehenden

1:3

2. Sachverhalt [Wenngleich in § 49 VStG nicht zwingend vorgesehen, empfiehlt sich eine kurze Sachverhaltsdarstellung aus Sicht des Einspruchswerbers. Insb kann die Sach-

M. Hintereinanderfahren (§ 18 StVO)

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Mit Rechtsschutz vor sVerwaltung n gerichte

© MANZ 19. 6. 2017 1 – 260 {werke}Handbuch des Verkehrsunfalls_Fucik-Hartl-Schlosser-Wielke_HandBuch/4. Teil/3.Auflage/3B2/Fahne/HB Verkehrsunfall_4Teil

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bei einer benachrangten, durch eine Lücke in einer anhaltenden Kolonne in eine Vorrangstraße einfahrenden PKW-Lenkerin gegenüber einem Autobusfahrer, der unter Überschreiten der Fahrbahnmitte an der stehenden Kolonne vorbeifährt (OGH 26. 3. 1981, 8 Ob 249/80 ZVR 1982/226).

Einspruch:

1. Mindestabstand

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Gem § 18 Abs 1 StVO haben Fahrzeuglenker stets einen solchen Abstand 366 zu dem vor ihnen fahrenden Fahrzeug einzuhalten, dass jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, insb auch dann, wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird. Siehe auch Bd VI Rz 423 ff. Beispiele:

Übersichtlich und gut nachvollziehbar

Eine eklatante Unterschreitung des notwendigen Mindestabstandes von etwa 33 m bei einer Fahrgeschwindigkeit von 110 km/h stellt eine besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber dem voranfahrenden Verkehrsteilnehmer dar (hier: Einhaltung von bloß ‚einer Fahrzeuglänge‘, was ca 5 m entspricht). Sowohl die Begehung einer Übertretung unter besonders gefährlichen Verhältnissen als auch eine besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern sind strafsatzändernde Umstände des § 99 Abs 2 lit c StVO 1960. Beide genannten Umstände können bei Begehung einer Übertretung auch kumulativ vorliegen (VwGH 31. 3. 2006, 2006/02/0040). Den Lenker eines nachkommenden Kfz trifft das Alleinverschulden am Zusammenstoß mit dem vorausfahrenden Fahrzeug, dessen Lenker seine Absicht, links abzubiegen, korrekt angezeigt hat und in der Folge zum Zwecke des Einbiegens abbremst (OGH 28. 6. 1978, 8 Ob 99/78 ZVR 1979/11). Ein Sicherheitsabstand von 3 m ist auch im dichten Stadtverkehr bei einem Reaktionsweg von 8 m als zu gering anzusehen (OGH 1. 6. 1978, 2 Ob 59/78 ZVR 1979/13).

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Handbuch des Verkehrsunfalls 4. Teil Öffentliches Recht

© MANZ 19. 6. 2017 1 – 260 {werke}Handbuch des Verkehrsunfalls_Fucik-Hartl-Schlosser-Wielke_HandBuch/4. Teil/3.Auflage/3B2/Fahne/HB Verkehrsunfall_4Teil

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3. Auf lage Her a usgeber: Fucik · H a r t l · Sch losser †

Das siebenbändige Handbuch beleuchtet das Thema Verkehrsunfall von rechtlicher, technischer und medizinischer Seite und bietet damit Rechtsanwälten, Verwaltungsjuristen, Angehörigen der Justiz, Sachverständigen sowie Versicherungsberatern einen wertvollen Rundumblick.

• Verfassungsrechtliche Prinzipien und Grundrechte; • Rechtsrahmen zur Vermeidung von und im Umgang mit Unfällen (StVO, KFG, FSG); • Sanktionen und Maßnahmen; • Verfahrensgang und Rechtsschutz vor Verwaltungsgerichten, VwGH und VfGH.

Der 4. Teil des Handbuchs wurde in 3. Auflage völlig neu strukturiert und zeigt die Ausprägungen des Verkehrsunfalls aus Sicht des öffentlichen Rechts und seiner Vielzahl an relevanten Rechtsgrundlagen umfassend und klar aufgearbeitet:

Zahlreiche Beispiele, Tipps und Schriftsatzmuster unterstützen die Suche und fördern das Verständnis.

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 017

Die Autoren Univ.-Prof. Dr. Arno Kahl und Ass.-Prof. Mag. Dr. Andreas W. Wimmer, beide tätig am Institut für Öffentliches Recht, Staats- und Verwaltungslehre an der Universität Innsbruck. Die Herausgeber Dr. Robert Fucik, Leitender Staatsanwalt im BMJ; Hofrat Prof. Dr. Franz Hartl, Präsident des LG Korneuburg i.R.; Dr. Horst Schlosser †, Vizepräsident des OGH i.R. 3. Auflage 2017. Ca. 280 Seiten. Br. Ca. EUR 58,– ISBN 978-3-214-12940-8

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[TOPTITEL DES MONATS

Exklusiv in jeder Hinsicht Vor §§ 33 – 37

UrhG

Eingehende Darstellung der internationalen und unionsrechtlichen Rechtslage

Handig

V. Abschnitt Vorbehalte zugunsten des Urhebers

Vor §§ 33 – 37: Anmerkungen zum V. Abschnitt Übersicht

I. Internationale und unionsrechtliche Vorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 II. Österreichische Rechtslage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

Mit der letzten Urh-Novelle 2015

I. Internationale und unionsrechtliche Vorgaben 1 Ganz allgemein fehlen im Bereich des Urhebervertragsrechts sehr weitgehend internationale

und unionsrechtliche Vorgaben Wenngleich va auf Ebene der EU die Rechte der Urheber durch einzelne Bestimmungen ausgestaltet wurden,1 welche Auswirkungen auf das Urhebervertragsrecht haben, so wurden im Urhebervertragsrecht selbst (ebenso wie im allgemeinen Vertragsrecht) keine wesentlichen Harmonisierungsschritte gesetzt. Dem pointilistischen Stil der Normen der EU folgend, finden sich iZm sektorellen Rechtsinstrumenten aber einzelne Regelungen. 2 Erwähnenswert ist hier die Bestimmung der SoftwareRL, wonach „alle wirtschaftlichen Rech-

§ 37 a UrhG Appl te“ auf den Dienstgeber übergehen, wenn ein „Computerprogramm von einem Dienstnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Dienstgebers2 geschafdern, ebenso wenig wie der Urheber eine versäumte anderweitige Verwertung anzurechnen fen“ wurde, „sofern keine andere vertragliche Vereinbarung getroffen wird“.3 Inkonsequenter32 hat. weise wurde in der vier Jahre später folgenden DatenbankRL die Normierung einer gleich lautenden Bestimmung verabsäumt. Stattdessen wurden die Mitgliedstaaten nur mehr darauf 23 Voraussetzung dabei ist natürlich, dass ein solcher Anspruch überhaupt entstanden ist. Grds hingewiesen, dass diese „nicht gehindert sind“, eine der SoftwareRL entsprechende Regelung wird man zwar von der Entgeltlichkeit ausgehen können.33 Es ist aber möglich, dass Gegen„vorzusehen“.4 Die Regelung der SoftwareRL wurde in der zeitnahe erlassenen Vermiet- und teiliges vereinbart wurde oder dem Urheber bekannt ist, dass für die Beiträge kein Entgelt VerleihRL nicht einmal erwähnt. bezahlt wird, weil der niedrig angesetzte Verkaufspreis der Zeitschrift nur die unmittelbaren Herstellungskosten abdeckt oder die Zeitschrift überhaupt unentgeltlich verbreitet wird (zB 3 In jüngster Zeit wird die EU in diesem Bereich verstärkt tätig. So hat das Parlament der EU Vereinszeitschriften). sich im sog „Reda-Bericht“5 ua dieses Themas angenommen und die Kom zur Handlung aufgefordert: Es „fordert eine verbesserte vertragliche Position von Urhebern und ausübenden 24 Die Höhe des Anspruchs richtet sich nach den Grundsätzen der Honorierung, welchen sich Künstlern im Verhältnis zu anderen Rechtsinhabern und Vermittlern, insbesondere durch die der Urheber mit seiner Zusendung unterwirft. Dieser Anspruch ist ein Erfüllungsanspruch Erwägung einer angemessenen Frist für die Nutzung der vom Urheber an Dritte übertragenen aus dem Vertrag zwischen Urheber und Verleger.34 Ein darüber hinausgehender SchadenerRechte, nach deren Ablauf diese Rechte erlöschen würden, da vertragliche Kontakte durch ein satzanspruch ist unwahrscheinlich, könnte dieser doch im Wesentlichen nur darin liegen, Machtgefälle gekennzeichnet sein können; betont in diesem Zusammenhang die große Bedeudass eine Veröffentlichung bei einer anderen Zeitschrift ein höheres Honorar erbracht hätte, tung der Vertragsfreiheit“.6 wobei der Urheber in vielen Fällen wohl diesem Angebot den Vorzug gegeben hätte.35 Im Übrigen würden dem Urheber die Einkünfte aus einer allfälligen Veröffentlichung in einer anderen Zeitschrift bei einem Schadenersatzanspruch anzurechnen sein. 1 ZB Beschränkung der Übertragbarkeit (zB Art 1 Abs 1 FolgerechtRL) oder der Verzichtbarkeit (zB Art 1 Abs 1 FolgerechtRL). 25 Abhängig vom Inhalt des Beitrags werden sich die Chancen für eine solche Veröffentlichung 2 Aufgrund der Verwendung der Begriffe „Dienstgeber“ und „Dienstnehmer“ in der RL und im umsetzwomöglich sogar dramatisch verschlechtert haben, im Fall eines wissenschaftlichen oder wirtenden § 40 b UrhG werden diese Begriffe im Folgenden statt der sonst im Bereich des Arbeitsrechts schaftlichen schriftlichen Beitrags wird zumindest eine Aktualisierung erforderlich sein. eher üblichen (und synonymen) Begriffe „Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“ verwendet. 3 Art 2 Abs 3 SoftwareRL. 26 Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf Entgelt aus allgemein zivil4 ErwGr 29 DatenbankRL. rechtlichen Gründen in manchen Fällen dennoch angefochten werden kann: ZB, wenn der 5 Benannt nach der Abgeordneten zum Parlament der EU Julia Reda. Verleger den Vertrag berechtigterweise auflöst, etwa weil er entdeckt, dass der angebliche 6 Entschließung des Europäischen Parlaments (zur InfoRL, 2014/2256[INI]) Pkt 25.

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Urheber tatsächlich nur ein offensichtliches Plagiat vorgelegt hat.

Kucsko/Handig (Hrsg), urheber.recht2

Zweitverwertungsrecht von Urhebern wissenschaftlicher Beiträge

Vollständig te und er b ü arbeite e ie is aktual rt e ag fl au eu N

§ 37 a. Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der von diesem als Angehörigem des wissenschaftlichen Personals einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln finanzierten Forschungseinrichtung geschaffen wurde und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein Werknutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam. IdF BGBl I 2015/99. Literatur: Appl, Der Wissenschaftler und sein Werk: Eine immaterialgüter- und universitätsrechtliche Untersuchung des wissenschaftlichen Arbeitens von Universitätsangehörigen, in Blocher/Gelter/Pucher, FS Christian Nowotny zum 65. Geburtstag (2015) 705; v. Becker, Rechtsprobleme bei Mehr-AutorenWerkverbindungen, ZUM 2002, 581; Bruch/Pflüger, Das Zweitveröffentlichungsrecht des § 38 Abs. 4 UrhG – Möglichkeiten und Grenzen bei der Anwendung in der Praxis, ZUM 2014, 389; Ehmann/Fischer, 32 33 34 35

ErläutRV 1936, 59 = Dillenz, ÖSGRUM 3, 105 = Ciresa, UrhG §§ 36, 37 Rz 8. Wohlfarth, GRUR 1948, 244 (246) mwN. Junker, GRUR 1988, 793 (803). Wohlfarth, GRUR 1948, 244 (246).

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Kucsko/Handig (Hrsg), urheber.recht2

urheber.recht 2. Auf lage Her a us geber: Kucsko · H a ndig

Die Neuauflage widmet sich in bewährter Form den Urheberrechten – von spezialisierten Praktikern und einer Reihe namhafter Experten aus den verschiedensten Berufsgruppen aus ihrer Erfahrung geschrieben. • Mit weiterführenden Literaturhinweisen, aktueller nationaler und europarechtlicher Rechtsprechung, • Checklisten zur Unterstützung bei der Erstellung von Verträgen, zahlreichen Tipps aus der Praxis und • Beiträgen aus angrenzenden Rechtsgebieten, zB Verfassungs-, Kartell- und Insolvenzrecht.

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Berücksichtigt wurden die umfassenden Änderungen des UrhG der vergangenen Jahre, vor allem die große Urheberrechts-Novelle 2015.

2. Auflage 2017. Ca. 1.850 Seiten. Geb. Ca. EUR 278,– ISBN 978-3-214-01169-7 Online-Version: www.manz.at/urhr

Die Herausgeber Hon.-Prof. Dr. Guido Kucsko ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, anerkannter IP-Rechtler und Autor zahlreicher Fachpublikationen (zB „Geistiges Eigentum“ und „marken.schutz“). Dr. Christian Handig ist Jurist in der Wirtschaftskammer Wien, betreut Gesetzesbegutachtungen auf nationaler und europäischer Ebene und ist Verfasser zahlreicher Publikationen, vor allem im Immaterialgüterrecht.

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Der UStG-Kommentar mit dem gewissen Etwas Bürgler/Stifter

Beispiel 15: Der österreichische Vermittler V vermittelt dem österreichischen Fahrzeugsammler W aus Wien die Lieferung von Oldtimern. Der deutsche Gebrauchtwagenhändler versendet die Pkw von Deutschland per Bahn nach Österreich. Die Lieferung des deutschen Kfz-Händlers von Deutschland nach Österreich stellt eine Lieferung dar, die nach § 3 Abs 8 in Deutschland steuerbar ist. Die Vermittlungsleistung von V ist nach § 3a Abs 8 in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig.

128 Erfolgt im Zuge einer Vermittlung einer Lieferung an einen Nichtunternehmer ein Import und wird der Vermittler für den Abnehmer tätig, bestimmt sich der Ort der Vermittlungsleistung nach den für die Lieferung maßgeblichen Vorschriften. Es fehlt eine eigenständige Ortsbestimmung für die Einfuhr. Eine Einfuhr ist daher kein eigenständiger einer Vermittlungsleistung zugänglicher Umsatz. Die Vermittlung von Lieferungen, die nach § 3 Abs 9 als in Österreich ausgeführt gelten, ist in Österreich steuerbar.

Auch Schwieriges wird auf den Punkt gebracht

Beispiel 16: Der österreichische Vermittler V vermittelt dem österreichischen Fahrzeugsammler W aus Wien die Lieferung von Oldtimern aus den USA. Der amerikanische Gebrauchtwagenhändler versendet die Pkw von den USA per Schiffs- und Bahntransport nach Österreich. Die Lieferung des amerikanischen Kfz-Herstellers von den USA nach Österreich stellt eine Exportlieferung dar, die nach § 3 Abs 8 in den USA steuerbar ist. W fertigt die Fahrzeuge in Österreich zum freien Verkehr in der EU ab, eine eigenständige Leistungsortbestimmung für die Einfuhr gibt es aber nicht. Die Vermittlungsleistung von V ist daher nach § 3a Abs 8 iVm § 3 Abs 8 in den USA steuerbar.

Zuverlässige Auswertung der gesamten höchstrichterlichen Rechtsprechung

Beispiel 17: Der österreichische Vermittler V vermittelt dem österreichischen Fahrzeugsammler W aus Wien die Lieferung von Oldtimern aus den USA. Der amerikanische Gebrauchtwagenhändler versendet die Pkw von den USA per Schiffs- und Bahntransport nach Österreich und fertigt die Oldtimer zum freien Verkehr in Österreich ab. Die Lieferung des amerikanischen Kfz-Herstellers von den USA nach Österreich stellt eine Lieferung dar, die nach § 3 Abs 9 in Österreich steuerbar ist. Die Vermittlungsleistung von V ist daher nach § 3a Abs 8 iVm § 3 Abs 9 in Österreich steuerbar.

129 Liegt der Leistungsort für die Vermittlungsleistung im Inland, ist der Umsatz prinzipiell steuerpflichtig, jedoch sind ua für folgende Vermittlungsleistungen Steuerbefreiungen vorgesehen, die allerdings buchmäßig nachgewiesen werden müssen:  Echte Steuerbefreiung für die Vermittlung von Umsätzen, die in § 6 Abs 1 Z 1 – 4 und Z 6 genannt sind (§ 6 Abs 1 Z 5 lit a),

Kanduth-Kristen

 echte Steuerbefreiung für die Vermittlung von Umsätzen, die ausschließlich im Drittland19 gebiet bewirkt werden (§ 6 Abs 1 Z 5 lit b),  echte Steuerbefreiung für die Vermittlung von Lieferungen, die nach § 3 Abs 9 als im Inland ausgeführt gelten (§ 6 Abs 1 Z 5 lit c);  unechte Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 8 betreffend die Vermittlung verschiedener Finanzumsätze,  unechte Steuerbefreiung nach § 6 Abs 1 Z 13 für die Bausparkassen- und Versicherungsvertreter.

Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist an und für sich das ungekürzte Entgelt, auch wenn der Unternehmer daraus noch seine Geschäftsunkosten decken muss (vgl VwGH 24. 2. 2011, 2007/15/0129; 23. 4. 2002, 98/14/0017). Die Bezahlung derartiger Geschäftsunkosten aus dem erzielten Entgelt stellt eine Entgeltsverwendung dar, die für die Bestimmung der Umsatzsteuerbemessungsgrundlage unbeachtlich ist. Auslagen und Ab Abgaben, die der Unternehmer dem Leistungsempfänger gesondert weiterverrechnet, sind Teil des Entgelts, wenn der Unternehmer die Aufwendungen im eigenen Namen getätigt hat (zu durchlaufenden Posten siehe Rz 43 ff). Zur Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteue Umsatzsteuer gehören daher zB weiterverrechnete Transportkosten, Lagerkosten, Gebühren und Abgaben, Vergütungen an Dritte, Reisespesen, Porti, Kreditkosten (zur Weiterverrechnung von Zinsen durch eine WEG siehe VwGH 10. 2. 2016, 2013/15/0120), Personalaufwand, uÄ (vgl VwGH 22. 7. 2015, 2011/13/0104). Auch Entgelte, die aufgrund der Wahl eines bestimmten Zahlungsweges verrechnet werden (zB Kreditkartenzahlung statt Lastschriftverfahren), sind keine Entgelte für eine eigenständige Leistung (vgl EuGH 2. 12. 2010, C C-276/09, Everything Everywhere). Bei einem freien Dienstvertrag, bei dem der Auftragnehmer Unternehmereigenschaft hat, gehören auch die Sozialversicherungsbeiträge des Auftragnehmers (Beitragsschuld des Auftragnehmers) zur Bemessungsgrundlage, nicht aber die S Sozialversicherungsbeiträge des Auftraggebers (Beitragsschuld des Auftraggebers). Kilometergelder, die iZm einer Hauptleistung verrechnet werden, teilen das Schicksal der Hauptleistung und unterliegen hinsichtlich Steuerbarkeit, Steuerpflicht und Umsatzsteu Umsatzsteuersatz denselben Regelungen wie die Hauptleistung. Eine Behandlung als durchlaufender Posten kommt nicht in Betracht (vgl dazu Studera, SWK 1999 S 643 f). Beispiel 2: Ein selbständig tätiger Vortragender verrechnet seinem Auftraggeber neben einem Honorar vvon € 400 Kilometergelder in Höhe von € 200 für die Anfahrt zum Vortragsort. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer sind € 600. Der Vortragende stellt daher € 600 plus 20% USt, das sind € 720, in Rechnung.

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Sind leistender Unternehmer und Leistungsempfänger Gesamtschuldner für einen bestimmten Aufwand, so gilt Folgendes (vgl Ecker in S/K/C, UStG 199446 § 4 Anm 93 ff): Wird der Aufwand je zur Hälfte vom leistenden Unternehmer und vom Leistungsempfänger getragen, so beeinflusst dies die Höhe des Entgelts nicht (beide tilgen jeweils eine eigene Schuld). Trägt der Leistungsempfänger den gesamten Aufwand, so zählt die Hälfte zum Entgelt, weil insoweit eine Schuld des leistenden Unternehmers übernommen wird. Trägt der leistende Unternehmer den gesamten Aufwand, so mindert der halbe Betrag das Entgelt. Gesamtschuldnerschaft besteht bspw hinsichtlich der Grunderwerbsteuer, die beim Verkauf eines Grundstücks anfällt. Üblicherweise trägt der Käufer die gesamte Grunderwerbsteuer, womit er zur Hälfte eine Schuld des Verkäufers übernimmt. Würde für einen Grundstücksumsatz zur Steuerpflicht optiert werden, so würde die halbe Grunderwerbsteuer (bei vollständiger Tragung durch den Käufer) nach den vorstehenden Grundsätzen die Bemessungsgrundlage für den Grundstücksumsatz erhöhen (kritisch dazu Beiser, RdW 1998, 423 ff sowie SWK 1998 S 618 ff: Die Grunderwerbsteuer steht seiner Ansicht nach außerhalb des umsatzsteuerbaren Leistungsaustausches und stellt daher keinen Entgeltbestandteil dar, auch wenn sie zur Gänze vom Leistungsempfänger getragen wird; aA Arnoldi/Schneider, SWK 1999 S 620 ff). Von der Hinzurechnung der halben Grunderwerbsteuer wird allerdings nach der nunmehr geltenden Verwaltungspraxis aus Vereinfachungsgründen abgesehen (vgl UStR 2000 Rz 798; siehe dazu und zum ursprünglich anders lautenden Erlassentwurf [abgedruckt in SWK 1998, 544 ff] Kolacny, SWK 1998 S 742 ff; für die verwaltungsvereinfachende Auslegung Gaedke, SWK 1999 S 623).

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Zum Entgelt gehören gem § 4 Abs 2 weiters Leistungen des Empfängers, die dieser freiwillig aufwendet, um die Lieferung oder sonstige Leistung zu erhalten (freiwillige Leistungen – siehe Rz 24 ff), sowie das, was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Lieferung oder sonstige Leistung gewährt (Entgelt von dritter Seite – siehe Rz 34 ff). Nicht zum Entgelt gehören gem § 4 Abs 3 Beträge, die der Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt (durchlaufende Posten – siehe Rz 43 ff).

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Die Umsatzsteuer selbst zählt gem § 4 Abs 10 nicht zum Entgelt. Dies ergibt sich aus dem Nettoprinzip der Umsatzsteuer, wonach im Allphasen-Netto-System mit Vorsteuerabzug lediglich der Mehrwert bzw die Wertschöpfung der jeweiligen Unternehmensstufe erfasst werden und innerhalb der Unternehmerkette Kostenneutralität gegeben sein soll. Die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist vom zivilrechtlichen Preis zu unterscheiden: Letzterer versteht sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, immer einschließlich Umsatzsteuer (vgl Doralt/Ruppe, Steuerrecht II7 Tz 398; EuGH 7. 11. 2013, C-249/12 und C 250/12, Tulică). Bei Abschluss von Verträgen ist daher darauf zu achten, dass der Preisbegriff eindeutig bestimmt ist („Nettopreis“, „Bruttopreis“, „der Preis versteht sich exklusive/inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer“ oÄ). Auch das Meistbot bei Versteigerungen gilt mangels anderer Festlegung in den Versteigerungsbedingungen grundsätzlich als Bruttobetrag (vgl VwGH 22. 2. 1993, 91/15/0007; zur Rechtslage nach Einführung des „Reverse-Charge Systems“ bei der Zwangsversteigerung von Grundstücken s jedoch § 6 Rz 345).

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Zusammenfassend ist die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer für Lieferungen und sonstige Leistungen vorbehaltlich des § 4 Abs 9 wie folgt zu ermitteln (vgl Ruppe/Achatz, UStG4 § 4 Rz 8):

Jetzt ripzum Subsk tionspreis!

Entgelt nach der Grunddefinition des § 4 Abs 1

UStG-ON – Umsatzsteuergesetz

einschließlich Ersatz von Vertragserrichtungskosten

3. Auf lage Her a usgeber: Ber g er · Bür g ler · Ka ndut h - Kr i s ten · Wako u n i g

Auch in der Neuauflage des großen Umsatzsteuerkommentars finden Sie sich sofort zurecht. Das Herausgeber- und Autorenteam aus Beratung, Wissenschaft und Finanzverwaltung hat jede Bestimmung identisch aufgebaut: • Gesetzestext • EU-Vorgabe • grafische Darstellung • glasklare und tiefgehende Kommentierung mit vielen Praxisbeispielen • Anhang mit Formularen, Übersichten und praktischen Hintergrundinformationen Die seit der Vorauf lage ergangenen neun

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 017

Novellen brachten vor allem Änderungen bei • Grundstücksleistungen • MOSS (Mini-One-Stop-Shop) für elektronische Dienstleistungen • Ort der sonstigen Leistung neu (elektronische Dienstleistungen, kulturelle Dienstleistungen, Vermietung von Beförderungsmitteln) • Rechnungslegung • Steuersatz • uvm und wurden ebenso eingearbeitet wie hunderte neue Entscheidungen von VwGH und BFG.

Die Herausgeber MR Dr. Wolfgang Berger, Bundesministerium für Finanzen; Mag. Christian Bürgler, WP/StB in Wien; Univ.-Prof. Dr. Sabine Kanduth-Kristen, LL.M., Universität Klagenfurt; DDr. Marian Wakounig, Regionalmanagement der Steuer- und Zollkoordination, Region Ost. 3. Auflage erscheint im September/Oktober 2017. Ca. 2.200 Seiten. Ln. Ca. EUR 298,– Subskriptionspreis bis 30. 9. 2017 EUR 258,– ISBN 978-3-214-01987-7 Online-Version: www.manz.at/ustg

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[TOPTITEL DES MONATS

Die erste systematische Darstellung des europäischen Zivilverfahrensrechts! Kap 12 Das europäische Bagatellverfahren

Mayr

Rechtsschutz- und Verfahrensrecht (2014) § 21 (783 ff); Sujecki, Vereinheitlichung des Erkenntnisverfahrens in Europa: Das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen, EWS 2008, 323; Sujecki, Europäische Verordnung zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen (EuGFVO), in Gebauer/Wiedmann (Hrsg), Zivilrecht unter europäischem Einfluss2 (2010) Kapitel 35 (2057 ff); Sujecki, Änderung des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen, ZRP 2014, 84.

Übersichtlich gegliedert

Übersicht Rz

I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Zeitlicher und geografischer Anwendungsbereich . . . . . . . . . . B. Grenzüberschreitende Rechtssache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Sachlicher Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Zuständigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Optionalität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Anwendbares Verfahrensrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Vertretungsfreiheit sowie Anleitungs- und Belehrungspflichten D. Vereinfachung und Beschleunigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . E. Reduktion der Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . F. Verhältnismäßigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . G. Schriftlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . H. Sprachen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Zustellungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V. Ablauf des Verfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Einleitung des Verfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Klageantwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . C. Durchführung des Verfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . D. Abschluss des Verfahrens . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Anfechtung und Überprüfung des Urteils . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Rechtsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . B. Überprüfung in Ausnahmefällen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII. Anerkennung und Vollstreckung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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12.1 12.14 12.14 12.16 12.21 12.30 12.31 12.31 12.32 12.33 12.37 12.41 12.42 12.43 12.44 12.46 12.49 12.49 12.59 12.62 12.69 12.75 12.75 12.77 12.83

I. Allgemeines 12.1 Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen mit grenzüberschreitendem Bezug kann den

Gläubiger vor erhebliche Probleme stellen, die uU dazu führen, dass er von einer gerichtlichen Durchsetzung seines Anspruchs gänzlich absieht. Dies trifft in einem besonderen Ausmaß auf geringfügige Forderungen zu, da die Kosten sowie der Zeitund Arbeitsaufwand eines Rechtsstreits keineswegs proportional zum Wert des Streitgegenstandes abnehmen müssen und es daher leicht passieren kann, dass der Aufwand für einen Rechtsstreit in keinem vernünftigen Verhältnis zum Streitwert (mehr) steht. Diese (auch bei Binnensachverhalten) altbekannte und vieldiskutierte Problematik hat dazu geführt, dass die nationalen Gesetzgeber verbreitet besondere Verfahrensregelungen für die Behandlung von Rechtsstreitigkeiten mit einem geringen Streitwert eingeführt 818

Mayr (Hrsg), Europäisches Zivilverfahrensrecht

Kap 3 Die Brüssel I a-Verordnung

Neumayr

mation des Schuldners, dass er mit einer Exekution im Zweitstaat rechnen muss und Gelegenheit hat, diese durch eine „freiwillige“ Leistung abzuwenden.2512 In diesem Sinn kann man von einer Titelimportfunktion, einer Kontrollfunktion und einer Informationsfunktion des Vollstreckbarerklärungsverfahrens sprechen.2513 e) EuGVVO 2000 und LGVÜ 2007 3.880 Nach dem Übergang der Rechtssetzungskompetenz auf die Europäische Gemeinschaft

mit dem ab 1. 5. 1999 in Kraft getretenen Vertrag von Amsterdam erließ der Rat am 22. 12. 2000 die EuGVVO,2514 die am 1. 3. 2002, in Dänemark am 1. 7. 2007 in Kraft trat.2515 Verglichen mit dem EuGVÜ blieben die Grundstrukturen unverändert; insb blieb das (schon ziemlich schlank strukturierte) Vollstreckbarerklärungsverfahren erhalten – wenn auch mit einer stärkeren Akzentuierung auf die Geltendmachung von Anerkennungs- und Vollstreckungsversagungsgründen durch den Schuldner selbst im Rechtsbehelfsverfahren.2516 Mit dem LGVÜ 20072517 wurde das Luganer Übereinkommen inhaltlich an die EuGVVO 2000 angepasst. Es gilt im Verhältnis zu Island, Norwegen und der Schweiz. Eine Anpassung des Luganer Übereinkommens an die EuGVVO 2012 ist (noch) nicht erfolgt. f) Abschaffung des Exequaturverfahrens 3.881 Besondere praktische Bedeutung hat die Kontrolle im Anerkennungs- und Vollstre-

ckungsverfahren nicht erlangt. Mehr als 90% der Zivilurteile wurden im Europäischen Rechtsraum vollstreckt, ohne dass die Vollstreckbarerklärung im Rechtsbehelfsverfahren nach Art 43 f, Art 34 EuGVVO 2000 auf Anerkennungsversagungsgründe überprüft wurde.2518 Wiederum nur 5 – 10% der erhobenen Einwände gegen die Vollstreckbarerklärung waren im Ergebnis begründet.2519 3.882 Auf der Grundlage der Ergebnisse des Europäischen Rates in Tampere am 15./16. 10. 1999

hat der Rat am 30. 11. 2000 ein „Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vorgelegt,2520 in dem die Abschaffung des Vollstreckbarerklärungsverfahrens chen“ (Exequatur) als vordringliches Ziel der Gemeinschaft formuliert wurde.2521 Der Rat hat 2512 2513 2514 2515

Mit zahlreichen Querverweisen

2516 2517 2518 2519 2520 2521

398

Pohl, IPRax 2013, 113. Oberhammer, JBl 2006, 481 ff; Pohl, IPRax 2013, 113. ABl L 2001/12, 1; dazu Rz 3.7 f. In Dänemark gilt die EuGVVO aufgrund des am 1. 7. 2007 in Kraft getretenen Erstreckungsübereinkommens mit Dänemark vom 19. 10. 2005, ABl L 2005/299, 62. Dazu Rz 3.29. Adolphsen in Hess, Anerkennung 6. ABl L 2007/339, 3; dazu Rz 2.46 ff. Hess/Pfeiffer/Schlosser, The Brussels I Regulation (2008) 454 ff. Mankowski in Verschraegen, Interdisziplinäre Studien I 36. ABl C 2001/12, 1. Aus der Berichtigung ABl C 2001/115, 4 ergibt sich der Entwurfscharakter des vorgelegten Programms, doch wurde dieses stets als endgültiges Programm behandelt. Zu den politischen Programmen siehe Rz 2.24 ff. Hintergrund ist das schon oben beschriebene Interesse am reibungslosen Funktionieren des Binnenmarktes durch die Erleichterung der Eintreibung „grenzüberschreitender“ Forderungen. Näher etwa Höllwerth in B/N/G/S, Vor Art 1 EuVTVO Rz 7. Mayr (Hrsg), Europäisches Zivilverfahrensrecht

Handbuch des europäischen Zivilverfahrensrechts Her a u s geb er : Pe te r G. M a yr

Dieses neue Handbuch behandelt in einem Band alle wesentlichen Vorschriften des europäischen Zivilverfahrensrechts aus österreichischer Sicht: Es ist systematisch aufgebaut und erleichtert dadurch auch jenen, die nur fallweise mit grenzüberschreitenden Causen befasst sind, den raschen Einstieg, gibt aber andererseits durch die umfassende Behandlung der verschiedenen Rechtsquellen auch Antworten auf komplexe Fragestellungen. Höchst aktuell (auch die Regierungsvorlage zum IRÄG 2017 mit den Umsetzungsbestim-

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mungen zur neuen EuInsVO wurde noch berücksichtigt) werden in 17 Kapiteln die Grundlagen sowie die einzelnen Verordnungen dargestellt. Der Herausgeber Dr. Peter G. Mayr, Univ.-Prof. in Innsbruck Die Bearbeiter Dr. Thomas Garber, Univ.-Prof. in Graz Dr. Andreas Konecny, Univ.-Prof. in Wien Dr. Peter G. Mayr, Univ.-Prof. in Innsbruck

Dr. Matthias Neumayr, Senatspräsident des OGH, Univ.-Prof. in Salzburg Mag. Dr. Andreas Sengstschmid, Richter des LG Wiener Neustadt Dr. Martin Weber, Richter des OLG Innsbruck Dr. Alexander Wittwer, LL.M., Rechtsanwalt in Dornbirn Erscheint Ende Juli 2017. LXVIII, 1.128 Seiten. Geb. EUR 198,– ISBN 978-3-214-17002-8

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TOPTITEL DES MONATS]

Alles zur neuen Pflegeausbildung § 83 a

GuKG

dass jede mit der Maßnahme betraute Person präzise und unmissverständlich nachvollziehen kann, wer wann welche Tätigkeit wie und gegebenenfalls mit welchen Materialien durchführen soll. Der Begriff „wer“ umfasst einerseits generell die Frage, ob die jeweilige Tätigkeit von Angehörigen der Pflegehilfe [Anm: nunmehr Pflegeassistenz] oder von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege durchzuführen ist und eröffnet andererseits ebenso die Möglichkeit, ausschließlich bestimmte namentlich genannte Angehörige eines Gesundheits- und Krankenpflegeberufs auf Grund zB besonderer Eignung oder Erfahrung mit der Durchführung der genannten Tätigkeit zu betrauen (RV 2009). Es ist im konkreten Fall zu beurteilen, ob die Voraussetzungen des § 83 Abs 5 für eine Aufsicht in Form einer begleitenden Kontrolle gegeben sind. Auch wenn die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind, ist es im Sinne des Wohles des/der Patienten/-in bei Bedarf erforderlich die Aufsicht zu intensivieren oder andere geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu ergreifen. Sofern sämtliche Voraussetzungen des § 83 Abs 5 Z 1 bis 3 im Hinblick auf die betroffenen Patienten/-innen bzw Klienten/-innen gegeben sind, kommt die Wahrnehmung der Aufsicht über die Pflegeassistenz in Form einer begleitenden Kontrolle auch für die Durchführung von Nachtdiensten in einzelnen Organisationseinheiten einer Krankenanstalt in Betracht. Ein regelmäßiger Verzicht auf die Anwesenheit von diplomierten Pflegepersonen im Nachtdienst lässt sich allerdings nicht ableiten, da im Hinblick auf die jeweils betroffenen Patienten/-innen bzw Klienten/-innen das Vorliegen der Voraussetzungen des § 83 Abs 5 zu prüfen ist. Tätigkeitsbereich der Pflegefachassistenz1)

§ 83 a. (1) Der Tätigkeitsbereich der Pflegefachassis-

tenz umfasst 1. die eigenverantwortliche2) Durchführung der ihnen von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege oder Ärzten übertragenen Aufgaben der Pflegeassistenz gemäß § 83 Abs. 2 und 4, 2. das Handeln in Notfällen gemäß § 83 Abs. 3, 3. die eigenverantwortliche2) Durchführung der ihnen von Ärzten übertragenen weiteren Tätigkeiten im Rahmen der Mitwirkung bei Diagnostik und Therapie gemäß Abs. 2 und 368

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Schon mit Hinweisen auf die Rechtslage 2018

„Wer darf was?“ – hier erklärt

GuKG

§ 27

1. Überwachung, Sicherung und Verbesserung der Pflegequalität und der Pflegeorganisation, 2. Führung und Einsatz des Personals im Pflegebereich, 3. Organisation der Sachmittel und Überwachung des Sachmitteleinsatzes im Pflegebereich und 4. Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen, Organisationseinheiten und Berufsgruppen. Stammfassung. 1) Sowohl die Leitung des Pflegedienstes an Krankenanstalten als auch an extra- und intramuralen Einrichtungen zur Betreuung pflegebedürftiger Menschen sind die grundlegenden Führungsaufgaben, die von diplomierten Pflegepersonen wahrzunehmen sind. Die Wahrnehmung dieser Aufgaben durch entsprechend ausgebildetes Personal stellt einen wichtigen Beitrag zu einer verbesserten Pflegequalität und einer Optimierung des Ressourceneinsatzes dar (RV). Vgl Anm 6 und 7 zu § 17.

3. Abschnitt Berufsberechtigung

§ 27. (1) Zur Ausübung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind Personen berechtigt1), die 1. eigenberechtigt sind,2) 2. die für die Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung3) und Vertrauenswürdigkeit4) besitzen, 3. einen Qualifikationsnachweis (§§ 28 bis 31) erbringen,5) 4. über die für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen6) und 5. in das Gesundheitsberuferegister gemäß Gesundheitsberuferegister-Gesetz (GBRG), BGBl. I Nr. 87/2016, eingetragen sind.7) (2) Nicht vertrauenswürdig ist jedenfalls, 193

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GuKG – Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 8. Auf lage Autor innen: Weiss · L ust

Der Kommentar gibt verlässliche Auskunft zu den Rechten und Pflichten in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen und wurde nun in 8. Auflage vollständig überarbeitet: • GuKG in der Fassung der letzten Novellen 2016 und 2017 mit inhaltlichen Schwerpunkten wie » neue Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege an Fachhochschulen sowie Neugestaltung des Kompetenzbereichs und Festlegung weiterer Spezialisierungen in dieser Berufsgruppe

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» neues Berufsbild der Pflegefachassistenz und Weiterführung des Berufs der Pflegehilfe als Pflegeassistenz » Schaffung eines Gesundheitsberuferegisters ua für die Gesundheits- und Krankenpflegeberufe • NEU im Werk: das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das ab Mitte 2018 diplomierte KrankenpflegerInnen, PflegeassistentInnen, PhysiotherapeutInnen und LogopädInnen vor Beginn ihrer Berufsausübung zur Registrierung verpflichtet • ausführliche Anmerkungen samt Hinweisen auf Judikatur, Gesetzesmaterialien und Erlässe als Hilfe zur Auslegung

Die Autorinnen Dr. Susanne Weiss und Mag. Alexandra Lust sind im BMGF für Legistik und Vollziehung sämtlicher Rechtsgrundlagen der Gesundheitsberufe sowie EU-Angelegenheiten der Berufsanerkennung und bildungspolitischer Maßnahmen zuständig. 8. Auflage 2017. Ca. XXII, 484 Seiten. Br. Ca. EUR 42,– ISBN 978-3-214-07407-4

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

Entwurf Datenschutz-Anpassungsgesetz

Serie zur DSGVO Datenschutz für Mitarbeiter

Dako für Sie in bester Form Dako Jahresabonnement 2017 – jetzt mit Geschenk (solange der Vorrat reicht): EUR 152,– (5 Hefte inkl. Versand im Inland)

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Studierende sind keine Frühaufsteher. Am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren herrscht heilige Ruhe, auf den Gängen kein Mensch. Es ist die Stille, die Peter Mayr, seit fünf Jahren Leiter des Instituts für Zivilgerichtliches Verfahren, mag. So wie fast jeden Tag ist er gegen sieben Uhr mit dem Fahrrad auf die Uni gekommen. „Ich bin ein Morgenmensch“, sagt er gut gelaunt. Er hat eine Reihe von organisatorischen Agenden, die er erledigen muss, bevor der Betrieb auf der Uni anläuft. Peter Mayr hat Routine, er ist seit 1979 mit dem Institut verbunden – in unterschiedlichen Funktionen. Als waschechter Tiroler wurde er 1956 als eines von fünf Kindern in Innsbruck geboren. Sein Vater war Mittelschullehrer und Altphilologe, der Sohn Vorzugsschüler, der sich besonders für Geschichte und Politik interessierte. „Naturwissenschaftliche Fächer lagen mir wenig, die habe ich halt einfach gelernt“, erinnert er sich. Sein historisches Interesse brachte ihn nach der Matura zum Jusstudium. Während seiner Zeit beim Bundesheer belegte er rechtshistorische Vorlesungen. „Da habe ich Feuer für die Juristerei gefangen“, sagt er. Nach der Promotion 1979 begann er als Assistent an jenem Institut, dem er heute vorsteht. Das universitäre Umfeld gefiel ihm. „Ich publiziere gerne, würde fast sagen, dass es eine Schwäche von mir ist“, sagt er verschmitzt; ab der 200. Publikation habe er aufgehört mitzuzählen. Es macht ihm jedenfalls Freude, sich in ein Problem zu vertiefen, so sehr, dass er fast froh ist, wenn samstags das Wetter schlecht ist und er in Ruhe Dinge durchdenken kann. Für das „G.“ wie Georg in seinem Namen habe er sich übrigens im Zuge seiner ersten Publikationstätigkeit Anfang der 1980er-Jahre entschieden, um sich als Autor von seinen vielen Namensvettern zu unterscheiden. Apropos 1980er-Jahre: Eine ausgesprochen prägende Zeit für Peter G. Mayr war das Jahr 1983, in dem er zur Gerichtspraxis nach Wien kam und bei Irmgard Griss, damals Richterin am Handelsgericht Wien, als Rechtspraktikant arbeitete. „Sie war extrem gut organisiert“, erinnert er sich. Der junge Tiroler vernetzte sich auch mit den Wiener Juristen, besuchte Lehrveranstaltungen bei Hans Fasching. In dessen Seminaren lernte er auch Andreas Konecny kennen, einer der sieben Mitautoren, die an dem von Mayr bei MANZ herausgegebenen, umfangreichen „Handbuch des europäischen Zivilverfahrensrechts“ mitgeschrieben haben. „Das Material ist in den letzten Jahrzehnten explodiert.

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Es ist fast unmöglich, den Überblick zu bewahren“, sagt er und bezeichnet sich als überzeugten Europäer, nicht ohne den ausufernden Wildwuchs von Rechtsnormen in manchen Bereichen zu kritisieren. Bei Rechtshilfe, Zustellungen oder Zuständigkeiten gäbe es Vereinfachungsbedarf. Aber es sei eben nicht so einfach, unterschiedliche Nationen und ihre Rechtsordnungen einander anzugleichen. Nach seiner Gerichtspraxis in Wien ging Mayr erst einmal zurück nach Innsbruck, wo er sich im Rahmen seiner Habilitation mit Rechtsschutzalternativen befasste. 1995 hatte er sie fertig geschrieben, wagte dann allerdings einen Ausflug als Programmleiter des FacultasVerlags in Wien. Doch die Uni fehlte ihm. „Ich unterrichte gerne“, sagt er, das sei auch die Motivation für die diversen Lehrbücher gewesen, die er verfasst hat. Als Institutsleiter hält ihn die Universität ziemlich auf Trab, „so sehr, dass ich mich manchmal richtig zusammenreißen muss, um mein Privatleben nicht zu vernachlässigen.“ Damit meint er Bergsteigen, Radfahren und Schifahren und sein „Häusl im Wald“, in dem er im Sommer gerne mit seiner zweiten Frau im Garten arbeitet. „Wahrscheinlich eine Alterserscheinung“, schmunzelt er. Gemeinsam haben die beiden eine Patchworkfamilie und jeweils zwei erwachsene Kinder. Peter Mayrs Tochter ist übrigens Juristin. „Ohne mein Zutun“, wie er betont, und erinnert sich, dass sein Vater ihn, als er jung war, vor dem Juristenberuf sogar dezidiert gewarnt hat.

© Privat

Gerne tief schürfen Peter G. Mayr

PETER G. MAYR,

Leiter des Instituts für Zivilgericht liches Verfahren an der Universität Innsbruck, geht Aufgaben gerne umfassend an – aktuell hat er sich mit dem europäischen Zivilverfahrensrecht befasst.

„Ich publiziere gerne, würde fast sagen, dass es eine Schwäche von mir ist“ Zu Unrecht, denn Peter Mayr hat noch einige Themen im Köcher, in die er sich noch vertiefen möchte. Pläne abseits der Gesetze? Ferien machen, „weil ich da am besten von der Arbeit loskomme“, sagt er und irgendwann in der Pension wolle er vielleicht mit einem Wohnmobil lange Reisen unternehmen. Sonst, sagt er, wünsche er sich, dass alles so bleibt, wie es ist. Das Zufriedensein müsse man sich schließlich auch erst erarbeiten. Karin Pollack

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BUCHPR ÄSEN TAT ION

Präsentation „Handbuch Strafverteidigung“ mit Vizekanzler Brandstetter

Herausgeber Norbert Wess, Vizekanzler Justizminister Wolfgang Brand-

2017. XXIV, 786 Seiten.

stetter, Herausgeber Roland Kier, Strafverteidiger Jan Bockemühl und MANZ-

Geb. EUR 128,–

Verlagsleiter Heinz Korntner

ISBN 978-3-214-15032-7

Am 27. Juni präsentierten die Herausgeber Roland Kier und Norbert Wess das erste österreichische Handbuch zur Strafverteidigung in der Buchhandlung MANZ am Kohlmarkt 16. Hochkarätige Unterstützung für das Werk lieferten Vizekanzler und Justizminister Wolfgang Brandstetter sowie der deutsche Strafverteidiger und Honorarprofessor Jan Bockemühl.

Brandstetter hob besonders die Steigerung der Qualität von Literatur für Strafverteidiger in Österreich überaus positiv hervor und zeigte sich von der Fülle an gesammeltem Praxiswissen im Handbuch beeindruckt: „Einfach fantastisch!“ Ebenso betonte auch Bockemühl die Wichtigkeit, neben materiellem und formellem Strafrecht das gelebte Praxiswissen von Strafverteidigern zu ver-

mitteln: „Das Werk ist ein wichtiger Meilenstein in der Fortentwicklung des österreichischen Strafrechts und darf in keiner Bibliothek eines Rechtsanwalts, der mit Strafrecht befasst ist, fehlen!“ Eine Renaissance systematischer Werke, die unmittelbar anwendbare Hilfestellung für die tägliche Arbeit mit vielen Beispielen und Praxisfällen liefern, konstatierte erfreut MANZVerlagsleiter Heinz Korntner. Die beiden Herausgeber Roland Kier und Norbert Wess bedankten sich bei den 28 Autoren sehr herzlich für deren Disziplin und das Engagement, neben zahlreichen beruflichen Verpflichtungen sämtliche Expertenbeiträge für das Werk zeitgerecht fertiggestellt zu haben. Die Autoren des Handbuchs sowie zahlreiche weitere Gäste, darunter auch BMJSektionschef Christian Pilnacek und Generalprokurator Franz Plöchl, folgten den anregenden Ansprachen, bevor der Abend beim Buffet in den inoffiziellen Teil überging. Zum Buch siehe Seite 20.

Wiener Insolvenzrechtstag 2017 Nächster Termin im Frühjahr 2018 Am 12. Mai fand im Fleming‘s Deluxe Hotel Wien City in der Josefstädter Straße der Wiener Insolvenzrechtstag 2017 statt. Mit Andreas Konecny (Universität Wien) konnte einer der führenden Insolvenzrechtler Österreichs, der auch Mitglied der Insolvenzrechtsreformkommission im BMJ ist, als Tagungsleiter gewonnen werden. Der Wiener Insolvenzrechtstag ist die erste große Insolvenzrechtsveranstaltung in Wien, die ab nun jährlich unter der Leitung von Andreas Konecny und mit Top-Experten als Vortragenden stattfinden wird.

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In diesem Jahr konnten sich bereits 40 Teilnehmer über die aktuellen Entwicklungen und brisante Themen im Insolvenzrecht informieren lassen und Fragen aus ihrer Praxis mit den Experten ausführlich erörtern. Die Vortragenden Ulla Reisch, Stephan Riel, Birgit Schneider, Hubertus Schumacher und Andreas Konecny kamen dabei sowohl aus Wissenschaft als auch Praxis. Der Wiener Insolvenzrechtstag wird im Frühjahr 2018 mit gleichem Konzept – Neueste Entwicklungen, praktische Probleme – fortgesetzt.

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MANZ im Gespräch mit Andreas Balog und Florian Pinter MANZ: Ende März wurde die Vereinigung Österreichischer Unternehmensjuristen (VUJ) einstimmig als neues Mitglied im europäischen Dachverband European Company Lawyers Association (ECLA) aufgenommen. Nun gibt es auch neue regionale Entwicklungen? Balog: Der Beitritt zur ECLA war ein wichtiger Schritt, um die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zu verstärken. Gerade bei der aktuellen Diskussion zum Legal Professional Privilege und bei der verstärkten Etablierung des Berufsbildes der Unternehmensjuristinnen und -juristen als Partner oder Teil des Managements zeigen sich die Vorteile internationaler Kooperationen. Auf der anderen Seite ist es uns wichtig, neue regionale Vernetzungsmöglichkeiten für unsere Mitglieder zu schaffen. Deshalb freuen wir uns besonders über die Gründung des VUJ-Regionalfachkreises Steiermark. MANZ: Was kann man sich unter einem Fachkreis vorstellen? Balog: Als Berufsvereinigung von Unternehmensjuristen für Unternehmensjuristen möchten wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit bieten, sich im Rahmen von Fachkreisen einzubringen. In Fachkreisen können regional-, fach- oder branchenspezifische Fragestellungen vertiefend diskutiert und auf bereitet werden. Wir sehen in der Steiermark einen starken Bedarf nach lokalen Vernetzungsmöglichkeiten. Mit Florian Pinter und Angelika Deltombe können wir auf engagierte und international erfahrene Unternehmensjuristen als Fachkreisleiter bauen. Da wir stetig um neue Mitglieder aus anderen Bundesländern wachsen, ist auch die Gründung weiterer regionaler Fachkreise eine Option für die Zukunft. MANZ: Welche Möglichkeiten bietet der neue VUJRegionalfachkreis Steiermark? Pinter: Der VUJ-Regionalfachkreis Steiermark bietet insbesondere eine Plattform auf Bundeslandebene, in der sich Unternehmensjuristen fachlich austauschen können. Regionales Know-how und Erfahrungswerte können auf diese Weise unter Kollegen auf einer „Peer to peer“-Basis geteilt werden. MANZ: Auf welche Weise kann dieser regionale Austausch stattfinden? Pinter: Es wird verschiedene Möglichkeiten geben. Mitglieder können beispielsweise anlassbezogen, wenn sie gerne Erfahrungen zu rechtlichen Themen austauschen möchten, eine entsprechende E-Mail an den VUJRegionalfachkreis richten oder – z.B. bei branchenspezifischen Themen – an konkrete einzelne Mitglieder.

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MANZ: Gibt es darüber hinaus auch persönliche Networking-Gelegenheiten im steirischen VUJ-Regionalfachkreis? Pinter: Auch die gibt es. Oft ergeben sich im persönlichen Gespräch unter Kollegen aus verschiedenen Firmen und Branchen viel rascher neue Lösungsansätze bzw. „Out of the box“-Ideen. Unternehmensjuristen fehlt dafür im Rahmen des beruflichen Alltags jedoch manchmal die notwendige Zeitressource bzw. die Gelegenheit, z.B. aufgrund der Größe ihrer eigenen Rechtsabteilung. Wir haben deshalb ganz aktuell ein in regelmäßigen Abständen stattfindendes „Open House“-Meeting in Graz eingerichtet. In diesem Rahmen können sich Unternehmensjuristen ohne Förmlichkeiten und in entspannter Atmosphäre persönlich kennenlernen, aktuelle Themen besprechen und über gemeinsame Herausforderungen reflektieren, mit denen sich Rechtsabteilungen täglich konfrontiert sehen. MANZ: Wir freuen uns auf einen erfolgreichen Start des VUJ-Regionalfachkreises Steiermark! Mitglieder der VUJ erhalten übrigens einen attraktiven Rabatt von 25% auf Veranstaltungen der MANZ Rechtsakademie. Die MANZ Rechtsakademie wurde unlängst im „Industriemagazin“ zum besten Seminaranbieter im Bereich „Finanzen, Recht & Controlling“ gewählt. Näheres über die unabhängige und branchenübergreifende VUJ erfahren Sie unter: www.vereinigung-unternehmensjuristen.at

ANDREAS BALOG

VUJ-Vorstandsvorsitzender

FLORIAN PIN TER

VUJ-Fachkreisleiter

Unabhängig, branchenübergreifend, einzigartig. „Angesichts der Besonderheiten, die mit diesem Beruf einhergehen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmensjuristen von professionellen Berufsvereinigungen wie der VUJ vertreten werden.“ Jonathan Marsh, Präsident der Europäischen Unternehmensjuristenvereinigung (ECLA).

Jetzt Mitglied werden und mitgestalten!

VEREINIGUNG ÖSTERREICHISCHER UNTERNEHMENSJURISTEN

Näheres über die Ziele der VUJ unter www.vereinigung-unternehmensjuristen.at

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[MANZ · INTERN

MANZ im Gespräch mit Heinrich Weninger MANZ: Was hat Sie bewogen, eine Rechtsmaterie grafisch aufzubereiten? Weninger: Bei meinen Vorträgen fällt mir anhand der Fragen immer wieder auf, wie lückenhaft das Allgemeinwissen zum Erbrecht teilweise ist. Besonders das Zusammenspiel mehrerer überlebender Generationen, das Vorhandensein von „früheren Beziehungen“, welcher Art auch immer, sowie das Ehegattenerbrecht sind hier stets hinsichtlich der praktischen Auswirkungen gefragt. Und für die Formalerfordernisse eines gültigen Testamentes gilt dies umso mehr: Die Anzahl der Zeugen wird oft nicht so ernst genommen, beim Datum wiederum glauben aber viele, dass es ein Gültigkeitserfordernis ist. Solch grundlegende Missverständnisse oder Fehler sind ja aber gerade nach dem neuem Erbrecht besonders schädlich! Hier lässt sich anhand von musterartigen praktischen Beispielen sehr deutlich aufzeigen, was Sache ist. MANZ: Setzen Sie sich damit nicht dem Vorwurf der Vereinfachung komplexer Sachverhalte aus? Weninger: Ja, es sollen tatsächlich komplexe Sachverhalte vereinfacht dargestellt werden, allerdings nur, indem eine erste, möglichst verständliche Übersicht geboten wird. Auf diese Art ist das Buch vor allem auch für „Normalsterbliche“ lesbar. Es ist aber bereits am Einband, besonders aber auch im Vorwort klargestellt, dass niemandem eine Befassung mit tatsächlicher erbrechtlicher Lektüre erspart bleibt. Dieses Buch ist ja auch absichtlich als „Praxishandbuch“ ohne Fußnoten und Verweise aufgelegt und erfordert geradezu fundierte erbrechtliche Literatur oder fachkundige Beratung, wenn es um tiefergehende Fragen oder Details geht.

Runde Geburtstage im Juli/August

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MANZ: Was war für Sie bei der Arbeit am Manuskript besonders herausfordernd? Schumacher: Nun, eine grafische Auf bereitung verlangt einheitliche und verständliche Farben und Formen, die sich möglichst sinnvoll durch die Beispiele im Erbrecht durchziehen. Das galt es vorab zu definieren. Auch bei Formalfragen zu Testamenten ist durch die klare farbliche Darstellung in gültiger bzw. (bereits) ungültiger Version jeder Fehler deutlicher zu erkennen als in reiner Umschreibung. Die Umsetzung dieser Konzeption war übrigens auch für den Verlag eine neue Herausforderung, der er sich dankenswerter Weise gestellt hat.

HEINRICH WENINGER

Wir tschaftsjurist bei der Kathrein Privat bank

MANZ: In welchen Situationen bewährt sich diese Art der Auf bereitung besonders? Weninger: Ich sehe dieses Buch als geeignete erste Übersicht für gängige erbrechtliche Fallkonstellationen sowie als praktische Vorbereitung für die Vorsorgeplanung bzw. eine fachliche Beratung. Man kann quasi am „Schachbrett“ die eigene Erbsituation samt Varianten dazu „durchspielen“ bzw. sich in eine solche hineindenken – und zwar sowohl als potenzieller Erblasser als auch als hoffnungsfroher Erbe …

• Oskar J. Ballon • Alrun Cohen • Wolfgang Hüthmair • Georg Kathrein • Leo Leitner • Roman Leitner • Wolfgang C. Müller • Johannes W. Pichler

2017. 170 Seiten. Br. EUR 34,– ISBN 978-3-214-08805-7

• Florian Preining • Michael Schaumberger • Richard Tannert • Marian Raimund Wakounig • Dieter Zöchling MANZ gratuliert herzlich!

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MANZ · INTERN]

MANZ-Forstgesetz-Kommentar prämiert Hans-Karl-Zessner-Spitzenberg-Preis für 4. Auflage Für die Kommentierung des Forstgesetzes in der aktuellen 4. Auflage erhielt das MANZAutoren-Team Christian Brawenz, Martin Kind und Stefanie Wieser den Hans-KarlZessner-Spitzenberg-Preis. Diese Auszeichnung vergibt die Österreichische Gesellschaft für Agrar- und Umweltrecht (ÖGAUR) zur Förderung von Arbeiten, die besonders geeignet sind, die wissenschaftliche Durchdringung des österreichischen Agrar- und Umweltrechts zu vertiefen und das öffentliche Interesse an diesem Thema zu wecken und zu pflegen.

Laudator Roland Norer, Präsident der ÖGAUR, lobte die starke Orientierung am Wissensbedarf der Praxis und hob anerkennend die weiterführenden, auch kritischen Gedanken im Werk hervor. Verliehen wurde der Preis im feierlichen Rahmen des Festsaals der Universität für Bodenkultur. Zum Buch siehe Seite 28.

Forstgesetz-Autorin Stefanie Wieser freut sich über den Hans-Karl-Zessner-Spitzenberg-Preis

Umwelt & Technik Talk: Die „unvollendete“ Verwaltungsreform

Wolfgang Berger, Josef Kranz, Birgit Konecny, Berthold Lindner

Zur Zeitschrift siehe Seite 30.

Am 12. Juni fand in Graz im Rahmen der Veranstaltungsreihe U&T Talk ein Seminar zu den jüngsten Änderungen im Umweltrecht statt. Themen waren das schon in Kraft getretene Verwaltungsreformgesetz des Umweltministeriums, die geplante Gewerberechtsnovelle und das neue Steiermärkische Naturschutzgesetz. Unvollendet ist die Reform, weil wesentliche Eckpunkte bislang noch der Beschlussfassung harren. Besonderes Highlight der Veranstaltung

Anwesend waren u.a. der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der KarlFranzens-Universität Graz Stefan Storr, die Bezirkshauptmänner von Leoben, Weiz, GrazUmgebung und der Leiter der politischen Expositur Gröbming. Die Diskussion zeigte reges Interesse und war von der Hoffnung getragen, dass die noch ausständigen Vorhaben rasch umgesetzt werden.

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war die Präsentation des neuen Steiermärkischen Naturschutzgesetzes, das erstmals einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Die Vortragenden Birgit Konecny (Amt der Stmk. Landesregierung), Wolfgang Berger und Berthold Lindner (beide Haslinger, Nagele) stellten sich unter der Moderation von Josef Kranz (Energie Steiermark) einem prominent besetzten Publikum aus hochrangigen Vertretern der Behörden, Wirtschaft und Industrie.

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System des österreichischen Strafverfahrens online Kommentarwissen anders auf bereitet! Das erste systematische Hand- und Lehrbuch zum Strafverfahren in der RDB verbindet die Vorzüge eines Lehrbuches mit denen eines Kommentars und erläutert anschaulich die dogmatischen Grundlagen und zentralen Auslegungslinien des österreichischen Strafverfahrensrechts.

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R DB. AT – WO M A NZ F IN DET]

Konzernrecht online Haberer · Krejci (Hrsg) Eine Autorenriege von mehr als 30 führenden Autoren aus Wissenschaft und Praxis unter der Leitung von Heinz Krejci und Thomas Haberer behandelt das Phänomen Konzern aus allen Blickwinkeln zu den Gebieten: • Konzernbausteine • grenzüberschreitende Fragen • gesellschaftsrechtliche Schwerpunkte • Kapitalmarkt-, Arbeits- und Kartellrecht • Steuerrecht und Rechnungslegung

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Geo. online Danzl Die Online-Ausgabe (7. Update) enthält die von KarlHeinz Danzl auf den Stand 15. 3. 2017 aktualisierte umfangreiche Kommentierung der Geschäftsordnung der Gerichte erster und zweiter Instanz (Geo.) und berücksichtigt die zahlreichen Neuerungen seit der letzten Ausgabe 2015, insbesondere: • die Dienstrechts-Novellen BGBl I 2015/65, I 2015/164 und I 2016/119 • das ErbRÄG 2015 BGBl I 2015/87 • die EO-Novelle 2016 BGBl I 2016/100 • StrafprozessrechtsänderungsG II 2016 BGBl I 2016/121 Mit Querverweisen zum gesamten einschlägigen Rechtsstoff, Schrifttum sowie (weitgehend) unveröffentlichten themenrelevanten Rechtsmittelentscheidungen.

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[ÖFFENTLICHES RECHT

Praxis des EU-Beihilferechts in Österreich Autoren: Dreher · Lübbig · Wolf-Posch

2017. XX, 188 Seiten. Br. Ca. EUR 42,– ISBN 978-3-214-05818-0

Privatisierungen, Besteuerungssysteme, Daseinsvorsorge, Energiepolitik – in all diesen Bereichen kann die Europäische Kommission über die Beihilfeaufsicht Einfluss auf die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten nehmen. Je besser Staaten und dort ansässige Unternehmen über die Regeln Bescheid wissen, desto eher lassen sich die gegebenen Gestaltungsspielräume effektiv nutzen. Dieses Werk klärt umfassend auf und beleuchtet neben der Förderpraxis in Öster-

reich generell auch die Verzahnung der Durchsetzung des Beihilferechts mit dem Verfahrensrecht. Anhand primär- und sekundärrechtlicher Grundlagen und einer Auswertung der Entscheidungspraxis der Kommission sowie der Unionsgerichte wird hier ein umfassender und bestens nachvollziehbarer Kriterienkatalog ausgearbeitet, der dieses Rechtsgebiet für die Praxis greif bar macht. Zahlreiche Fallbeispiele veranschaulichen die Tücken im Detail.

Die Autoren: Dr. Maria Dreher, Rechtsanwältin in Wien; Dr. Thomas Lübbig, Rechtsanwalt in Berlin, Honorarprofessor an der Europa-Universität Viadrina; Dr. Anna Wolf-Posch, LL.M. (Columbia), Rechtsanwältin in Wien.

Wasserrecht und Privatrecht RdU Schriftenreihe, Band 20, 3. Auf lage Herausgeber: Rössler · Kerschner Wie in keiner anderen Verwaltungsmaterie wird im Wasserrecht auf Rechtsinstitute des Privatrechts zurückgegriffen: Besitz und Eigentum, Servitute, Ersitzung, Verträge.

3. Auflage 2017. XVI, 162 Seiten. Br. Ca. EUR 42,– ISBN 978-3-214-13335-1

Zum 10-jährigen Jubiläum des Werks bietet nun die umfassend überarbeitete und aktualisierte 3. Auflage wieder einen praxisorientierten Wegweiser durch das geltende Wasserrecht und behandelt u.a. folgende Schwerpunktthemen:

• Bedeutung des Grundeigentums im Wasserrecht • Absicherung von Wasserbenutzungsrechten • Enteignungs- und Entschädigungsverfahren • Legaldienstbarkeiten • Privatrechtliche Übereinkommen im Wasserrecht • plus: Muster eines Dienstbarkeitsvertrages • NEU: Wasserrechtliche Fragen bei Outsourcing von Wasserkraftwerken

Die Autoren: Wilhelm Bergthaler, Dietlinde Hinterwirth, Christian Holzner, Ferdinand Kerschner, Josef Mursch-Edlmayr, Franz Oberleitner, Herbert Rössler, Erika Wagner, Walter Waldenberger, Rainer Weiß.

Pharmazeutische Vorschriften mit 46. Ergänzungslieferung Autoren: Füszl · Semp

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 46. Erg.-Lfg. 2017. EUR 218,– Preis mit Abnahmeverpflichtung von 2 Erg.-Lfg. EUR 148,– ISBN 978-3-214-13619-2 Online-Version: www.manz.at/pharma

Sämtliche für den pharmazeutischen Bereich relevanten Vorschriften sind hier vereint: gegliedert in elf Schwerpunktbereiche, die wichtigsten Bestimmungen in Anmerkungen erläutert und stets aktuell gehalten. Die 46. Ergänzungslieferung bringt folgende Inhalte: Neu: • Gebührentarif des BASG mit 1. 6. 2017 • Tierimpfstoff-Anwendungsverordnung 2017 Änderungen in: • Apothekengesetz • Apothekerkammergesetz

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Arzneimittelgesetz Arzneitaxe Arzneiwareneinfuhrgesetz Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz Gewebebankenverordnung Gewebesicherheitsgesetz Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz Nachtrag zum Arzneibuch Neue Psychoaktive-Substanzen-Verordnung Rezeptpflichtverordnung

Die Autoren: Dr. Sylvia Füszl, Abteilungsleiterin im BMGF und Dr. Robert Semp, Jurist im BMGF, sind zuständig für Legistik im Bereich Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.

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ÖFFENTLICHES RECHT · STEUERRECHT]

Verwaltungsverfahren 20. Auf lage Autoren: Thienel · Zeleny Das Standardwerk zu den österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetzen feiert ein Jubiläum. In bereits 20. Auflage erscheint der „Thienel/Zeleny“ jetzt aktualisiert und ist praktisch wie bisher: • Sämtliche Gesetze rund um das Verwaltungsverfahren in einem Band (ua EGVG, AVG, VStG, VVG und EU-VStVG, ZustellG); • zahlreiche relevante Verordnungen; • gezielte Anmerkungen zum besseren Verständnis;

• Änderungen im Vergleich zur Vorauflage durch Unterstreichungen hervorgehoben; • Ein umfangreiches Stichwortverzeichnis: weit verzweigt, gut durchdacht. Berücksichtigt sind gesetzgeberische Änderungen in DVG, DVV, DVPV-Inneres, DVPVJustiz und VwFormV sowie – ganz aktuell – die letzte Novelle zum Zustellgesetz und wichtige Entscheidungen der europäischen und österreichischen Höchstgerichte.

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Thienel, Präsident des VwGH; M Mag. Dr. Klaus Zeleny, Ministerialrat im VwGH.

20. Auflage 2017. XXXII, 572 Seiten. Geb. EUR 74,– ISBN 978-3-214-03262-3

VStG – Verwaltungsstrafgesetz Mit Kommentierung der §§ 37 – 52 VwGVG 2. Auf lage Autoren: Lewisch · Fister · Weilguni Der VStG-Kommentar von den Autoren Lewisch/Fister/Weilguni liegt nun in 2. Auflage komplett überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht vor: • mit Einarbeitung der Judikatur und Literatur seit dem 1. 1. 2014 • mit einer Kommentierung der §§ 37 – 52 VwGVG

• übersichtliche Darstellung sowie leichte Lesbarkeit • wissenschaftliche Vertiefung für die Anforderungen der Praxis Exakte Antworten zu allen Fragen: • des Verwaltungsstrafrechts sowie • des Verwaltungsstrafverfahrens vor den Behörden und Verwaltungsgerichten

Die Autoren: DDr. Peter Lewisch ist Universitätsprofessor an der Universität Wien und Rechtsanwalt bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati in Wien. Dr. Mathis Fister ist Rechtsanwalt und Partner bei TSCHURTSCHENTHALER Rechtsanwälte GmbH sowie Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien. Dr. Johanna Weilguni ist Juristin im Verfassungsdienst des Amtes der OÖ Landesregierung.

2. Auflage 2017. XXII, 464. Geb. EUR 104,– ISBN 978-3-214-01162-8 Online-Version: www.manz.at/vstg

Grundriss des italienischen Steuerrechts 5. Auf lage Autoren: Hilpold · Steinmair Seit Jahren ist der „Hilpold/Steinmair“ Synonym für kompetente und zuverlässige Information zum italienischen Steuerrecht in deutscher Sprache. Auf 500 Seiten wird das italienische Steuerrecht in prägnanter und gleichzeitig leicht lesbarer Form dargestellt. Zahlreiche Übersichten ermöglichen einen raschen Einblick in diese komplexe italienische Rechtsmaterie. Behandelt werden: • Besteuerung des Einkommens • Einkünfte aus Grundvermögen und Immobilienbesteuerung • Einkünfte aus Kapitalvermögen

• Einkünfte aus (nicht)selbstständiger Tätigkeit • Einkünfte aus Unternehmen • Sonstige Einkünfte • die IRES • die regionale Wertschöpfungssteuer • die Mehrwertsteuer (IVA) • die Erbschaft- und Schenkungssteuer In der 5. Auflage neu hinzugekommen sind: • neue steuerliche Förderung von Start-ups in Italien • neue steuerliche Zuzugsbegünstigungen • europaweit einzigartige ökologische Förderungen (im Wohnbereich, für Investitionen)

5. Auflage 2017. Ca. XXVIII, 492 Seiten. Br. Ca. EUR 69,– ISBN 978-3-214-02476-5

Die Autoren: Prof. Dr. Peter Hilpold, Universität Innsbruck. Prof. Dr. Walter Steinmair, Wirtschafts- und Steuerberater in Bozen.

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[STRAFRECHT

SMG – Suchtmittelgesetz Vorankündigung

3. Auflage erscheint im September 2017. Ca. 900 Seiten. Geb. Ca. EUR 128,– ISBN 978-3-214-04553-1

3. Auf lage Autoren: Matzka · Zeder · Rüdisser Das komplette Informationspaket zum Suchtmittelrecht für Bibliothek und Aktentasche: • umfassende, praxisorientierte Kommentierung auf Grundlage von Rechtsprechung, Gesetzesmaterialien und Literatur, mit vielen weiterführenden Verweisen: » des Suchtmittelgesetzes (SMG) und » des 2011 neu geschaffenen Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetzes (NPSG) – erstmals im Kommentar!

• mit allen Neuerungen durch Gesetzesnovellen und zahlreichen neu eingearbeiteten Judikaten seit der Vorauflage 2009, • internationale Übereinkommen und EUVorschriften, • österreichische Verordnungen und Erlässe, • Stichwortverzeichnis.

Die Autoren: MMag. Michael Matzka ist Richter des Obersten Gerichtshofes. Dr. Fritz Zeder ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz. Mag. Gabriel Rüdisser ist Richter des Landesgerichtes Feldkirch.

StPO und wichtige Nebengesetze Vorankündigung

13. Auflage 2017. Ca. XVI, 1.214 Seiten. Geb. Ca. EUR 165,– ISBN 978-3-214-02445-1

13. Auf lage Autor: Fabrizy Kein Strafprozess ohne den neuen „Fabrizy“! 11 Novellen seit der Vorauflage haben es Ihnen in letzter Zeit sicher nicht leicht gemacht, immer up-to-date im Strafprozess zu sein! Ein Mangel an Rechtskontinuität und immer detailliertere Regelungen machen ihre Anwendung immer schwieriger – und damit ein kompaktes Nachschlagewerk mit eindeutiger und wasserdichter Kommentierung unentbehrlich.

Der „neue Fabrizy“ bietet Ihnen die komplette StPO am neuesten Stand. • Die Rechtslage der Strafprozessordnung und der Nebengesetze ist berücksichtigt mit Stand Mai 2017. • Umfangreiche Rechtsprechung und Literatur sind eingearbeitet bis Mai 2017. Setzen Sie auf Rechtssicherheit und Verhandlungserfolg mit dem beliebten Klassiker im Strafprozess!

Der Autor: Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy ist Generalprokurator iR und stv. Rechtsschutzbeauftragter im BMI. Er ist Verfasser des in der 12. Auf lage erschienenen Kurzkommentars zum Strafgesetzbuch sowie Autor im Wiener Kommentar zum StGB.

Handbuch Strafverteidigung Herausgeber: Kier · Wess

2017. XXIV, 786 Seiten. Geb. EUR 128,– ISBN 978-3-214-15032-7

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Dieses ambitionierte Werk ist das erste österreichische Handbuch der Strafverteidigung und fügt sich damit in die Reihe internationaler Standard-Werke zum Thema ein. Es präsentiert alle wichtigen Aufgaben des Verteidigers in den einzelnen Verfahrensstadien vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis hin zur Vertretung nach Rechtskraft des Urteils. Renommierte österreichische Rechtsanwälte mit jahrzehntelanger Erfahrung vermitteln

darin die rechtlichen Grundlagen erfolgreicher Strafverteidigung und bieten mit entscheidenden Praxishinweisen wertvolle Unterstützung für einen erfolgreichen Prozessausgang. Zahlreiche Tipps und anschauliche Beispiele machen das Buch zum idealen Begleiter im Berufsalltag für jeden mit strafrechtlichen Causen betrauten Rechtsanwalt.

Die Herausgeber: Dr. Roland Kier ist Partner im Rechtsanwaltsbüro Soyer Kier Stuefer in Wien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Straf- und Strafprozessrecht sowie Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien. Dr. Norbert Wess, LL.M., MBL, ist Rechtsanwalt und Partner bei wkk law Rechtsanwälte in Wien und Lehrbeauftragter an der Donau-Universität Krems sowie an der Wirtschaftsuniversität Wien.

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WIRTSCHAFTSRECHT]

Österreichisches Gesellschaftsrecht 2. Auf lage Autoren: Kalss · Nowotny · Schauer Auf mehr als 1.700 Seiten enthält auch die Neuauflage in systematischer Darstellung das gesamte österreichische Gesellschaftsrecht (Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und sonstige Rechtsformen) und geht auf Schnittstellen zum Kapitalmarkt-, Unternehmens-, Zivil- und Steuerrecht ebenso ein wie auf die europäischen Grundlagen. Neben der einschlägigen Judikatur und Literatur wurde auch die aktuelle Rechtsentwicklung verarbeitet:

• Regulierungsgesetz 2017 • die GesbR nach der Novelle 2016 • Aktiengesetz und GmbH-Gesetz mit den zahlreichen Novellen der letzten Jahre (ua Strafrechtsgesetznovelle 2015, APRÄG 2016) • maßgebliche Entwicklungen in Deutschland und die Auswirkungen auf Österreich • das Recht der verstaatlichten Industrie (ÖBIB-G 2015) • PSG (BStFG) und Vereinsrecht am neuesten Stand

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M. (Florenz) und Univ.-Prof. Dr. Christian Nowotny, beide Institut für Zivil- und Unternehmensrecht, Wirtschaftsuniversität Wien, Univ.-Prof. Dr. Martin Schauer, Institut für Zivilrecht, Universität Wien sowie Dr. Paul Schörghofer, LL.M., Rechtsanwalt in Wien.

2. Auflage 2017. Ca. 1.700 Seiten. Ln. Ca. EUR 298,– ISBN 978-3-214-14299-5 Online-Version: www.manz.at/gesr

Handbuch der Urteilsveröffentlichung 4. Auf lage Autor: Ciresa Die vierte Auflage des Standardwerks zur Urteilsveröffentlichung beantwortet alle praktisch bedeutsamen Fragen rund um dieses Rechtsinstitut, gibt einen umfassenden Überblick zur Judikatur des OGH und berücksichtigt dabei auch unveröffentlichte Entscheidungen des Höchstgerichts sowie der Oberlandesgerichte.

Zusätzlich: • Mehr als 90 Abbildungen von veröffentlichten Urteilen und Vergleichen • Viele Beispiele veranschaulichen, was bei der Urteilsveröffentlichung zu beachten ist • Zahlreiche Musterformulierungen ermöglichen die rasche und unkomplizierte Anwendbarkeit der Ausführungen in der Praxis

Der Autor: DDr. Meinhard Ciresa ist Rechtsanwalt in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt im gewerblichen Rechtsschutz, Urheberrecht und Internetrecht.

4. Auflage 2017. XVIII, 328 Seiten. Br. EUR 84,– ISBN 978-3-214-08340-3

VersE – Versicherungsrechtliche Entscheidungssammlung Band 14 Autor: Fenyves Band 14 der VersE umfasst die privatversicherungsrechtlichen Entscheidungen des OGH mit Geschäftszahlen aus den Jahren 2014 – 2016 im Volltext. Er schließt damit nahtlos an Band 13 an. Inhaltlich wurde die bewährte Darstellungsform der Entscheidungen beibehalten. Jene Textpassagen, in denen die Ausführungen des OGH beginnen, sind

durch Fettdruck hervorgehoben und ermöglichen so dem Leser einen schnellen Zugriff auf den Kern der Entscheidung sowie einen raschen Überblick. Ein ausführlicher Registerteil mit Schlagwort-, Sparten- und Rechtsquellenverzeichnis garantiert bestmögliche Benützbarkeit.

Der Autor: em. o. Univ.-Prof. Dr. Attila Fenyves war von 1995 bis zu seiner Emeritierung 2013 ordentlicher Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht an der Universität Wien. Er ist seit 1989 Leiter des Universitätslehrgangs für Versicherungswirtschaft der Universität Graz.

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2017. Ca. 800 Seiten. Ln. Ca. EUR 249,– ISBN 978-3-214-08911-5

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[ZIVILRECHT · ARBEITSRECHT

Der mutwillige Rechtsstreit Schadenersatzansprüche der Parteien wegen materiell rechtswidriger Prozessführung Autor: Geroldinger

2017. CXIV, 938 Seiten. Geb. EUR 178,– ISBN 978-3-214-05838-8

Das Werk unterzieht die positivrechtlichen Grundlagen der Schadenshaftung von Prozessparteien einer detaillierten Analyse und formt daraus ein System, das Wechselwirkungen von Zivil- und Zivilprozessrecht berücksichtigt. Darin erweist sich der Begriff des Mutwillens als zentral. Außerdem bietet die Untersuchung zahlreiche Detailergebnisse unter anderem zu: • Inhalt und Bedeutung prozessualer Pflichten • Treu und Glauben im Zivilprozess und dem Prozessrechtsverhältnis als Haftungsgrundlage

• Kostenersatzansprüchen im streitigen und außerstreitigen Verfahren • Grundfragen des Schadenersatzrechts • Haftungsansprüchen im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 335, 338 ABGB) • schadenersatzrechtlichen Folgen eines Rechtsirrtums bzw -zweifels sowie eines prozessbedingt verlängerten Schuldner-, insbesondere Räumungsverzugs • der Haftung „räuberischer Aktionäre“ im Beschlussmängelrecht des AktG

Der Autor: Dr. Andreas Geroldinger ist assoziierter Universitätsprofessor am Institut für Zivilrecht der Johannes Kepler Universität Linz. Für die vorliegende Arbeit wurde er mit dem Walter Haslinger Preis 2017 ausgezeichnet.

Rechtspflegergesetz 2. Auf lage Herausgeber: Szöky Der Rechtspfleger gewinnt nicht nur im Zuge der europäischen Entwicklung an Bedeutung für eine ständig größer werdende Zahl von Rechtsanwendern. Die Berührungspunkte sind vielschichtig und betreffen ua das Firmenund Grundbuch, Außerstreit- und Exekutionsrecht. Dieser Kurzkommentar enthält die Kommen-

2. Auflage erscheint im September 2017. Ca. XXVIII, 220 Seiten. Br. Ca. EUR 64,– ISBN 978-3-214-03655-3

tierung des Rechtspflegergesetzes auf aktuellem Stand, samt ausführlichen Hinweisen zu Änderungen durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz ab 1. 1. 2018. Plus: ein ausführlicher Anhang über die Entwicklung des österreichischen Rechtspflegers sowie ein interessanter Blick auf den Rechtspfleger im internationalen Gefüge.

Die Autoren: ADir. Manfred Buric, Referent im Bundesministerium für Justiz, ADir. Johannes Etz, Rechtspf leger beim Bezirksgericht St. Pölten, ADir. Michael Lackenberger, Geschäftsführer der Schuldnerberatung Niederösterreich, ADir. Walter Szöky, Rechtspf leger beim Handelsgericht Wien und Präsident der VDRÖ.

ASVG – Allgemeine Sozialversicherung mit 135. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner · Pöltner

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 135. Erg.-Lfg. 2017. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14168-4

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Aktualisiert • Anhänge: » Richtlinien für die Durchführung und Auswertung der Vorsorgeuntersuchungen » Musterkrankenordnung 2016 ua • Nebengesetze: » Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz (Auszug) » Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz – G-ZG » Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz ua • Allgemeines Pensionsgesetz Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef iR waren beide im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

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ARBEITSRECHT]

Der GmbH-Geschäftsführer als Angestellter • Rechte • Pflichten • Haftungsrisiken Autoren: Laimer · Wieser Haftungsrisiken senken! Dieses Werk bietet einen prägnanten Überblick zu den wichtigsten Themenbereichen für angestellte GmbH-Geschäftsführer: • Kompakte Darstellung arbeitsrechtlicher Grundlagen für angestellte GmbH-Geschäftsführer (Entgelt, Arbeitszeit, Kündigungsund Entlassungsschutz, Urlaub, Konkurrenz-

klausel, Betriebsmittel, Lohn- und Sozialdumping, Entsendungen …) • Übersicht zu relevanten gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen • Erläuterung von Haftungsrisiken, Strafbarkeit und möglichen Vermeidungsstrategien Mit Beispielen, Hinweisen und Praxistipps!

Die Autoren: Dr. Hans Georg Laimer, LL.M. (LSE) ist Rechtsanwalt und Partner bei zeiler.partners Rechtsanwälte GmbH in Wien. Mag. Lukas Wieser, LL.M. (IELPO) ist Rechtsanwalt bei zeiler.partners Rechtsanwälte GmbH in Wien.

2017. XVI, 178 Seiten. Geb. EUR 44,– ISBN 978-3-214-15565-0

Irrtums- und Listanfechtung im Arbeitsrecht Autorin: Tutschek Die Anfechtung wegen Irrtums und List im Arbeitsrecht ist ein Thema, dass lange Zeit nahezu unbeachtet geblieben ist. Dies obwohl sich dabei im Schnittbereich zwischen Arbeitsrecht und Zivilrecht einige sehr interessante sowie grundlegende Fragen stellen: • Ist eine Anfechtung von Arbeitsverträgen generell möglich? • In welchem Verhältnis steht die Anfechtung zu den arbeitsrechtlichen Beendigungsformen? • Bestehen bei der Anfechtung Besonderheiten aufgrund des arbeitsrechtlichen Schutzgedankens?

• Zu welchem Zeitpunkt muss die Anfechtung geltend gemacht werden? • Ist eine rückwirkende Beseitigung von Arbeitsverträgen durch Anfechtung möglich? Mit diesen und damit zusammenhängenden Fragen beschäftigt sich dieses Werk. Durch die Überprüfung des Ergebnisses anhand von Fallbeispielen werden der Bezug zur Praxis hergestellt sowie die Besonderheiten im Bereich des Arbeitsrechts deutlich gemacht. 2017. Ca. XVIII, 124 Seiten. Br. Ca. EUR 38,– ISBN 978-3-214-01187-1

Die Autorin: Mag.a Dr.in Julia Tutschek war Universitätsassistentin an der Johannes Kepler Universität Linz. Im Rahmen dieser Tätigkeit war sie dem Evidenzbüro des OGH als wissenschaftliche Mitarbeiterin für den Bereich Arbeits- und Sozialrecht dienstzugeteilt. Derzeit absolviert die Autorin die Gerichtspraxis.

GSVG – Die Sozialversicherung der in der gewerblichen Wirtschaft selbständig Erwerbstätigen mit 122. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner Anhänge aktualisiert: • Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz • Satzung 2017 • Krankenordnung 2017 • SV-Datenschutzverordnung 2012 – SV-DSV 2012

• Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz • Richtlinien über die Berücksichtigung ökonomischer Grundsätze bei der Krankenbehandlung 2005 – RöK 2005 ua

Der Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner ist Ministerialrat iR des BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und bekannter Fachautor insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

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Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 122. Erg.-Lfg. 2017. EUR 298,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-12554-7

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[ARBEITSRECHT

Der SV-Komm mit 189. Lieferung Herausgeber: Mosler · Müller · Pfeil „… Schweizer Taschenmesser jedes österreichischen Sozialrechtlers …“ Franz Marhold in DRdA 5/2016

Die Lieferungen 176 – 189 berücksichtigen ua die Novellen: • Vereinbarungsumsetzungsgesetz 2017 – VUG 2017

Faszikelwerk in 4 Leinenmappen inkl. 189. Lfg 2017. EUR 398,– Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. ISBN 978-3-214-09643-4 Online-Version: sv-komm.manz.at

• Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 – SVÄG 2016 • Wiedereingliederungsteilzeitgesetz • Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 – SVÄG 2017 Mit aktueller Rechtsprechung und Literatur!

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, Hon.-Prof., Senatspräsident des VwGH iR Dr. Rudolf Müller, Mitglied des VfGH und Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, alle Fachbereiche Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Arbeits- und Sozialrecht) der Universität Salzburg.

Der AlV-Komm – Das Arbeitslosenversicherungsgesetz mit 38. Lieferung Herausgeber: Pfeil Mit dem Know-how von führenden ExpertInnen des Arbeitslosenversicherungsrechts! Die Aktualisierungslieferungen berücksichtigen ua die Novellen: • BGBl I 2016/53 (Familienzeitbonusgesetz – FamZeitbG) • BGBl I 2017/29 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 – SVÄG 2016) Faszikelwerk in 1 Mappe inkl. 38. Lfg. 2017. EUR 198,– Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. ISBN 978-3-214-07837-9

• BGBl I 2017/30 (Wiedereingliederungsteilzeitgesetz) • BGBl I 2017/31 (Prüfung von Scheinwohnsitzen) • BGBl I 2017/38 (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 – SVÄG 2017)

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, Fachbereich Arbeits- und Wirtschaf tsrecht (Arbeits- und Sozialrecht) der Universität Salzburg.

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 168. Ergänzungslieferung Autor: Mayr „Für Profis eine unersetzliche Quelle – mit einem Griff – alle relevanten Entscheidungen in übersichtlicher Darstellung!“ RA Dr. Stefan Kühteubl

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 168. Erg.-Lfg. 2017. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14416-6 Online-Version: www.manz.at/arbr

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Zur Gänze neu bearbeitet: (Rechtsprechung und Schrifttum auf neuestem Stand) • Bauarbeitenkoordinationsgesetz • Behinderteneinstellungsgesetz

• • • •

Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz 1991 Sozialministeriumservicegesetz Arbeitsmarktservicegesetz BG gegen den unlauteren Wettbewerb (Auszug) • Exekutionsordnung (Auszug), ua

Der Autor: Dr. Klaus Mayr, LL.M., Referent des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer OÖ.

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ARBEITSRECHT ∙ STUDIUM UND PR A XIS]

SSV-NF – Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Sozialrechtssachen Band 29 Herausgeber: Bauer Leitsätze – für den raschen Überblick! • Band 29 umfasst OGH-Entscheidungen des Jahres 2015 in Lang- und Kurztextform, • die bewährte Inhaltsübersicht: geordnet nach Datum der Entscheidung, nach Geschäftszahl, nach Gesetzesstellen und Stichworten jeweils mit Kurzinhalten,

• für den raschen Zugang zur gewünschten Entscheidung, • PLUS: Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts.

Der Herausgeber: Dr. Peter Bauer, Senatspräsident des OGH iR.

2017. II, 506 Seiten. Ln. EUR 325,80 ISBN 978-3-214-15214-7

Steuerrecht 2017/18 19. Auf lage Autor: W. Doralt Ausgewogen und zuverlässig bietet der Bestseller zum Steuerrecht bereits in 19. Auflage alles Wesentliche für die im beruf lichen Alltag wichtigen Steuern – jetzt mit dem Abgabenänderungsgesetz 2016! Der optimale Überblick über das geltende Steuerrecht – Unternehmenssteuern, Verkehrsteuern und das Abgabenverfahren stehen im Vordergrund, ein eigenes Kapitel widmet

sich auch dem Finanzstrafrecht. Systematische Zusammenhänge werden deutlich gemacht und zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis. Außerdem: mit einer kleinen „Stilkunde“ – so werden Texte leicht und angenehm lesbar! Auch als E-Book und zum günstigen Abonnement-Preis erhältlich!

Der Autor: em. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt Finanzrecht an der Universität Wien.

19. Auflage erscheint im August 2017. Ca. XXVI, 280 Seiten. Br. EUR 36,– Im Abonnement und zum Hörerscheinpreis: EUR 28,80 ISBN 978-3-214-01979-2 E-Book: Ca. EUR 25,99 ISBN pdf: 978-3-214-01980-8 ISBN ePUB: 978-3-214-01981-5

Gesellschaftsrecht Autoren: Ar tmann · Rüffler Der neue Grundriss des österreichischen Gesellschaftsrechts verfolgt den Anspruch, einerseits den Studierenden das Fach in bewältigbarem Umfang, dennoch mit wissenschaftlichem Fokus darzulegen, andererseits auch für Praktikerinnen und Praktiker einen ersten Einstieg samt weiterführenden Hinweisen zu bieten. Der Stand der Judikatur wird mit den maßgeblichen OGH-Urteilen belegt, der didakti-

sche Anspruch wird durch viele Beispiele betont – auch auf die Diskussion von Streitfragen wird ebensowenig verzichtet, wie auf Hinweise zur Praxis und zu häufigen Konfliktfeldern. Das Gesellschaftsrecht aus Expertenhand – dargestellt werden: GesbR, OG, KG, GmbH & Co KG, stille Gesellschaft, EWIV, AG, SE, GmbH, Konzernrecht, Umgründungen, Genossenschaft, Privatstiftung.

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Eveline Artmann lehrt am Institut für Unternehmensrecht der Universität Linz. Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüff ler lehrt am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien.

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 017

Vorankündigung

Erscheint im September 2017. Ca. 600 Seiten. Geb. Ca. EUR 74,– ISBN 978-3-214-02092-7 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 54,40 ISBN 978-3-214-02093-4

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[ S T U DI U M U N D PR A X I S · SAC H BUC H ∙ FAC H BUC H

Zivilprozessrecht 9. Auf lage Autoren: Rechberger · Simotta Der Klassiker zum österreichischen Zivilprozessrecht in neuer Auflage! Ein unverzichtbares Standardwerk für die Praxis sowie eine bewährte Lernunterlage für Studierende – von den Prozessbausteinen und dem erstinstanzlichen Verfahren über das Rechtsmittelverfahren bis hin zu den euro-

9. Auflage erscheint im September 2017. Ca. 850 Seiten. Geb. Ca. EUR 89,– ISBN 978-3-214-00779-9 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 68,80 ISBN 978-3-214-00780-5

päischen Zuständigkeiten: Der „Rechberger/ Simotta“ bietet eine umfassende Darstellung des österreichischen und europäischen Zivilprozessrechts. Die jüngsten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre wurden berücksichtigt.

Die Autoren: em. o. Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Walter H. Rechberger war Vorstand des Instituts für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien und ist nun ebendort am Forschungsinstitut für Rechtsentwicklung tätig. em. o. Univ.-Prof. MMag. Dr. Daphne-Ariane Simotta lehrte am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz.

MiFID II Herausgeber: Raiffeisen Bank International Dieses Praxishandbuch gibt Einblick in die wesentlichen Veränderungen im Wertpapierund Derivategeschäft durch MiFID II und behandelt die Hauptziele der Richtlinie. • Verbesserung des Anlegerschutzes • Erhöhung der Markttransparenz • Ausweitung der Befugnisse der Aufsichtsbehörden

2017. Ca. 100 Seiten. Br. Ca. EUR 21,– ISBN 978-3-214-06388-7

Ausgewählte Rechtstexte und weiterführende Quellen bieten den Lesern darüber hinaus eine Möglichkeit zur vertiefenden Beschäftigung mit den neuen Rahmenbedingungen.

Der Herausgeber: Seit März 2017 ist die Raiffeisen Bank International als Gesamtrechtsnachfolger der 1927 gegründeten RZB das Zentralinstitut der Raiffeisen Bankengruppe Österreich (RBG). In dieser Funktion nimmt sie im Wesentlichen den Liquiditätsausgleich im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen vor und ist Mitglied des Bundes-IPS. Darüber hinaus arbeitet die RBI mit der RBG in ausgewählten Bereichen und Projekten zusammen.

Klimawandel und Gesundheit Auswirkungen. Risiken. Perspektiven. Autoren: Hutter · Moshammer · Wallner Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die Autoren erläutern in diesem Buch, was „Klima“ und „Klimawandel“ genau sind. Vor allem werden die vielfältigen Auswirkungen des Klimawandels auf Umwelt, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen dargestellt. Das Buch beantwortet Fragen wie: Erscheint im Juli 2017. Ca. 130 Seiten. Br. Ca. EUR 21,90 ISBN 978-3-214-07803-4

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• Was ist die „ideale“ Temperatur? • Wer ist vom Klimawandel besonders betroffen? • Welche Maßnahmen sollte ich prophylaktisch setzen, um bei extremen Wetterereignissen gerüstet zu sein? Mit zahlreichen Informationen und Tipps zu den Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

Die Autoren: OA Assoz.-Prof. PD Dipl.-Ing. Dr. med. Hans-Peter Hutter ist Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie sowie Landschaftsökologe und Landschaftsgestalter am Zentrum für Public Health der MedUni Wien. Doz. Dr. med. Hanns Moshammer ist Facharzt für Hygiene und Mikrobiologie und Leiter der Umwelthygiene und Umweltmedizin am Zentrum für Public Health der MedUni Wien. Dr. med. Peter Wallner ist freier Mitarbeiter an der Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin des Zentrums für Public Health der MedUni Wien.

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EMPFEHLENSWERTES]

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Herrschaft der Dinge Autor: Frank Trentmann Wir definieren uns über unseren Besitz, und der immer üppigere Lebensstil hat enorme Folgen für die Erde. Wie kam es dazu, dass wir heute mit einer derart großen Menge an Dingen leben, und wie hat das den Lauf der Geschichte verändert? Frank Trentmann, Historiker am Londoner Birkbeck College, erzählt in Herrschaft der Dinge erstmals umfassend die faszinierende

Geschichte des Konsums. Von der italienischen Renaissance bis hin zur globalisierten Wirtschaft der Gegenwart entwirft er eine weltumspannende Alltags- und Wirtschaftsgeschichte, die eine Fülle von Wissen bietet, den Blick aber ebenso auf die Herausforderungen der Zukunft lenkt.

DVA. 2017. 1.104 Seiten. Geb. EUR 41,20 ISBN 978-3-421-04273-6

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In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Für Sie gelesen Frohner · Haller MedienG 6. Auflage 2016. XVI, 330 Seiten. Geb. EUR 64,– ISBN 978-3-214-07011-3

„Ich bin überzeugt, dass mit Rücksicht darauf, wie kompetent und prägnant die beiden Autoren an ihre Kommentierungen herangehen, dieses Werk in jeder Bibliothek eines breiten Interessentenkreises zu finden sein wird.“ (Nikolaus Lehner, AnwBl 5/2017)

„Das Buch ist zweifellos ein praktisches Werkzeug zur raschen ‚Behebung‘ fehlenden oder unvollständigen Wissens über die Details der einzelnen Bestimmungen des MedienG.“ (Michael R. Kogler, ZfV 1/2017)

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Gitschthaler · Schweighofer Erwachsenenschutzrecht – 2. Erwachsenenschutz-Gesetz 2017. XVI, 310 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-09348-8 Durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz erfährt der Rechtsbereich grundlegende Änderungen, wichtige Eckpunkte sind: Änderungen der Vorsorgevollmacht, Einführung eines gewählten Erwachsenenvertreters, Ausbau der Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger, Einschränkung der zu vertretenden Angelegenheiten, Ausbau des Clearings, Neuregelung der Vertretungsbefugnisse bei der Personensorge, neue Entschädigungsregelung uvm. Das EF Spezial enthält: • den neuen Gesetzestext • optische Hervorhebung der Änderungen • Materialien • Anmerkungen • Paragrafenspiegel.

König Einstweilige Verfügungen im Zivilverfahren 5. Auflage 2017. XXXII, 416 Seiten. Geb. EUR 84,– ISBN 978-3-214-06807-3 Einstweiliger Rechtsschutz hat immer Saison. Dem kann sich auch der europäische Gesetzgeber nicht verschließen: Er hat die Anerkennung und Vollstreckung von „Schutzmaßnahmen“ und ein Sicherungsmittel für Geldforderungen in Gestalt des Europäischen Kontenpfändungsbeschlusses unionsweit weitgehend vereinheitlicht. Dieses umfassende Handbuch bietet wie bisher eine systematische Auf bereitung des einstweiligen Rechtsschutzes durch eV verbunden mit zahllosen Beispielen aus der Rechtsprechung zur Veranschaulichung einschlägiger Rechtsbegriffe und Situationen.

Schön · Strauss Leitfaden Zivilverfahren 2017. XII, 88 Seiten. Br. EUR 26,80 ISBN 978-3-214-15743-2 Der Leitfaden stellt die für den Kanzleialltag wichtigsten Bereiche des Zivilverfahrens kompakt und übersichtlich dar. Organisatorisches zum Kanzleibetrieb, zur Aktenführung, Fristenberechnung und Fristenverwaltung wird ebenso behandelt wie der Ablauf des Zivilverfahrens – mit vielen Praxisbeispielen, Tipps und Checklisten. Die wichtigsten Themen: • Kanzlei, Akten & Organisation • Fristen & Zustellung • Standesrecht • Abgrenzung zu Straf- und Verwaltungsrecht • Zivilverfahren: Zuständigkeiten, Parteienbegriff, Verfahrensablauf, Rechtsbehelfe etc • besondere Verfahren • Kostenrecht • Grundbuchsauszug

ZessnerSpitzenbergPreis 2017

Brawenz · Kind · Wieser Forstgesetz 4. Auflage 2015. XXVI, 898 Seiten. Geb. EUR 148,– ISBN 978-3-214-03446-7 Zessner-Spitzenberg-Preis 2017 für das Autorenteam: Die 4. Auflage dieser kommentierten Ausgabe mit Judikaturleitsätzen (Stand: 1. 11. 2015) berücksichtigt alle Novellen, setzt Schwerpunkte bei der Klärung kontroversiell beurteilter Fragen (zB Betretungsrecht, Haftungsfragen im Wald etc) und enthält: • ForstG 1975 idF BGBl I 2015/102 • ausführliche Kommentierung • Übersicht über die gesamte Rechtsprechung durch Judikaturleitsätze in den Anmerkungen • ausgewählte Durchführungsverordnungen, Nebengesetze und Erlässe

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Schon bestellt? Ch. Nowotny · Winkler (Hrsg) Wiener Vertragshandbuch 2. Auflage 2017. XIV, 772 Seiten + CD-ROM Geb. EUR 178,– ISBN 978-3-214-01185-7 2. Auflage Band I – IV im Paket: EUR 658,– ISBN 978-3-214-01186-4 Zu jedem Vertragstyp finden Sie: • Vorbemerkungen – das Wesentliche auf einen Blick • Mehr als 30 ausgefeilte Vertragsmuster zu GesbR, OG, KG, Stille Gesellschaft, Genossenschaft, Verein, Privatstiftung und Konzern mit zahlreichen Varianten • ausführliche Erläuterungen, Judikatur sowie Literaturfundstellen • sämtliche Verträge finden sich als Word-Dokument auf der beiliegenden CD-ROM • unter Berücksichtigung sämtlicher Novellen seit der Vorauflage 2009

Steiner · Janković Der Jahresabschluss nach IFRS 2. Auflage 2017. XX, 226 Seiten. Br. EUR 39,– ISBN 978-3-214-06402-0 Die nach jahrelangen Beratungen nunmehr beschlossenen IFRS 9 „Finanzinstrumente“, IFRS 15 „Erlöse aus Kundenverträgen“ und IFRS 16 „Leasing“ lösen ab 2018 bzw 2019 zahlreiche bestehende Regelungen ab. Welch eingehende Konsequenzen die neuen Standards auf die Erstellung der Jahresabschlüsse nach IFRS haben, bereiten die Autoren praxisgerecht für Sie auf. Die Neuauflage enthält • eine systematische Darstellung der in Österreich gängigsten IFRS-Vorschriften für den Einzelabschluss • mehr als 120 Fallbeispiele mit unterschiedlichem Komplexitätsgrad • unter Berücksichtigung der wichtigen Annual Improvements und Disclosure Initiative

Grohmann · Wundsam Latente Steuern 2017. Ca. 110 Seiten. Br. Ca. EUR 36,– ISBN 978-3-214-07245-2 Mit dem RÄG 2014 wird ab 2016 in Österreich die Ermittlung der latenten Steuern und die Darstellung im Jahresabschluss verpflichtend auch für kleine Gesellschaften eingeführt. Das Praxishandbuch stellt die wesentlichen Neuerungen im Vergleich zur alten Rechtslage, aber auch die neue Rechtslage in ihrer Gesamtheit dar. Behandelt werden hierbei sowohl latente Steuern • im Einzelabschluss • der Gruppenbesteuerung und • im Konzernabschluss • Personengesellschaften • bei Umgründungen sowohl nach UGB als auch nach IFRS.

Drs Arbeits- und Sozialrecht 4. Auflage 2017. XIV, 462 Seiten. Br. EUR 61,– ISBN 978-3-214-10994-3 Dieses moderne Lehrbuch führt zum Prüfungserfolg im Arbeits- und Sozialrecht in 3 Schritten: Lernen. Klare und prägnante Darstellung des zentralen Stoffes mit rund 300 Beispielen Üben. Circa 420 Übungsfragen zur gezielten Prüfungsvorbereitung Wissen. Rund 450 griffige Definitionen zum raschen Nachschlagen und Wiederholen Gleichzeitig werden das Zusammenspiel arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen und die Unterschiede zwischen den Rechtsgebieten aufgezeigt. Zu diesem Lern- und Arbeitsbuch gibt es auf studium.manz.at eine Lernplattform.

R E C H T A K T U E L L # 0 7 / 0 8 | Ju l i /Au g u s t 2 017

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Schon bestellt? Hinterhofer · Oshidari System des österreichischen Strafverfahrens

NEU

2017. XXVIII, 842 Seiten. Geb. EUR 120,– ISBN 978-3-214-07669-6 Das Buch ist das Produkt eines mit Strafsachen befassten Richters des OGH und eines Vertreters der Strafrechtswissenschaft. Es verbindet die Vorzüge eines Lehrbuches mit denen eines Kommentars. Zahlreiche didaktische Elemente erleichtern das Erfassen der zentralen Auslegungslinien des österreichischen Strafverfahrensrechts. Mithilfe einer klaren Systematik werden die dogmatischen Grundlagen dieses Rechtsgebietes aus praktischer und wissenschaftlicher Sicht anschaulich vermittelt. Ideal für Strafrechts-Praktiker, Richteramts- und Rechtsanwaltsanwärter und Studierende. Anschauliche Beispiele und 83 lebensnahe Fälle garantieren ein umfassendes Verständnis für das in der Praxis gelebte Strafverfahren in Österreich.

Kirchbacher Einführung in das Strafprozessrecht 2017. XII, 192 Seiten. Br. EUR 28,80 ISBN 978-3-214-08105-8

NEU

Auf bauend auf seiner langjährigen Erfahrung in der Ausbildung, Prüfungsvorbereitung und fachlichen Fortbildung hat der Autor das Strafprozessrecht didaktisch aufbereitet und gut verständlich dargelegt. Zahlreiche Beispiele machen die Rechtslage anschaulich. Der Auf bau des Skriptums orientiert sich am Gesetz, was die Fasslichkeit erleichtert und fördert. Das Strafprozessrecht wird konform mit der Rechtsprechung dargelegt. Die jüngsten Novellen sind ebenso berücksichtigt wie die aktuelle Judikatur. Das Skriptum dient Studierenden ebenso wie Berufsanwärtern zur Prüfungsvorbereitung und hilft auch Praktikern, rasch und verlässlich Überblick zu bekommen und nötiges Detailwissen zu erwerben.

RdM – Recht der Medizin Jahresabonnement 2017 EUR 153,– (6 Hefte inkl. Versand im Inland) Kennenlern-Abonnement: 2 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 61,20 Rechtliche Entscheidungen im Bereich der Medizin müssen meist rasch, doch wohl überlegt getroffen werden. RdM hilft Ihnen, bei anstehenden Fragen im Spannungsfeld zwischen Recht und Ethik die richtigen Antworten zu finden. Schwerpunkte 2017 • EU-Datenschutz-Grundverordnung • „Der praktische Fall“ aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet • Schadenersatz – die jährliche Rechtsprechungsübersicht zur Arzthaftung

RdU – Recht der Umwelt Jahresabonnement 2017 EUR 153,– (6 Hefte inkl. Versand im Inland) Kennenlern-Abonnement: 2 Hefte zum Preis von nur EUR 15,– statt EUR 61,20 Schwerpunkte 2017: • Heft 1/2017: Naturschutz, Öffentlichkeitsbeteiligung von NGOs • Heft 2/2017: Neues im UVP- und Gewerberecht • Heft 3/2017: Interdisziplinäre Anmerkung zur Entscheidung Flughafen Dritte Piste • Sonderheft: Fachtagung Lärmschutz– Das 1-dB-Kriterium bei Verkehrslärm • Sonderheft: KELAG-Energierechtssymposium – Aktuelle Fragen des Energierechts

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Sommerdiskurs aus Wirtschaft f , Recht und Kultur 2017 ft Die vierte Gewalt? – Medien, Wirtschaft f und Politik ft 2. – 4. August 2017 | Strobl/Wolfg f angsee fg

Programm: • Media and Politics in the Post-Fact c ual Era ct • Sozialpartnerschaft f und Öff ft ffe ff fentlichkeit • New Media and the Dynamics of Contested Democracies • Public Value und Medienfö f rderung fö • Zwischen Info f rmation, PR und Lobbying fo • Voyeurismus: eine Macht im Verborgenen • Kammerkonzert mit Mitgliedern der Wiener Philharmoniker

Der Sommerdiskurs der Universität Wien widmet sich dem Thema „Die vierte Gewalt? – Medien, Wirtschaft f und Politik“. Multidisziplinäre Vorträge und ein vielseitiges kulft turelles Programm bilden den Rahmen für gemeinsames Reflektieren, Positionieren und Diskutieren. Die beschauliche Landschaft f des Salzkammerguts, der reizvolle Wolfft f fgangsee und das idyllische Campusgelände der Sommerhochschule in Strobl bieten den inspirierenden Hintergrund dazu.

Konzeption: Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefa f n Meissel fa Anmeldung: Mag. Verena Bauer Mag. Nina Gruber Tel.: +043-1-4277-24131 Email: sommerhochschule@univie.ac.at | shs.univie.ac.at/sommerdiskurs


Österreichische Post AG · MZ 05Z036244 M MANZ Verlag, Johannesgasse 23, 1010 Wien

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Dr. Barbara Köllensperger http://www.Vortragende: manz.at/service/veranstaltungen/Kal e nder . h t m l ? uui d =2a45e89f 5 6f 6 4 9aa9 9319cea3f165690&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_conteJetzt nt=Inseratanmelden! _201706&utm_campaign=Event_RAK_EU_Kontenpfaendung_2017 Univ.-Prof. Dr. Hubertus Schumacher http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kal ender.html?uuid=2a45e89f -56f6-4Dr. 9aa-9931-Martin 9cea3f165690&ut m_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_contewww.manz.at/rechtsakademie nt=Inserat_201706&utm_campaign=Event_RAK_EU_Kontenpfaendung_2017 Ass.-Prof. MMag. Trenker http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=2a45e89f-56f6-49aa-9931-9cea3f165690&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201706&utm_campaign=Event_RAK_EU_Kontenpfaendung_2017

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