RECHTaktuell September 2017

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[RECHTAKTUELL

September 2017

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

Drei Fragen zum neuen WTBG 2017 an Werner Braun und Gregor Benesch S E P T E M BE R 2 017]

Porträt des Monats Ferdinand Kerschner

MehrWissen: Open Minded Leadership


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http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=2a45e89f-56f6-49aa-9931-9cea3f165690&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201706&utm_campaign=Event_RAK_EU_Kontenpfaendung_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=2a45e89f-56f6-49aa-9931-9cea3f165690&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201706&utm_campaign=Event_RAK_EU_Kontenpfaendung_2017 Univ.-Prof. Dr. Hubertus Schumacher http://www.Tagungsleitung: manz.at/service/veranstaltungen/Kal ender.html?uuid=2a45e89f -56f6-49aa-9931-9cea3f 165690&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201706&utm_campaign=Event_RAK_EU_Kontenpfaendung_2017 Univ.-Ass. Dr. Barbara Köllensperger http://www.Vortragende: manz.at/service/veranstaltungen/Kal e nder . h t m l ? uui d =2a45e89f 5 6f 6 4 9aa9 9319cea3f165690&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_conteJetzt nt=Inseratanmelden! _201706&utm_campaign=Event_RAK_EU_Kontenpfaendung_2017 Univ.-Prof. Dr. Hubertus Schumacher http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kal ender.html?uuid=2a45e89f -56f6-4Dr. 9aa-9931-Martin 9cea3f165690&ut m_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_contewww.manz.at/rechtsakademie nt=Inserat_201706&utm_campaign=Event_RAK_EU_Kontenpfaendung_2017 Ass.-Prof. MMag. Trenker http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=2a45e89f-56f6-49aa-9931-9cea3f165690&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201706&utm_campaign=Event_RAK_EU_Kontenpfaendung_2017

Spezialtagung

EU-KONTENPFÄNDUNG 2017


EINBLICK]

© Zimmermann

© Steppenseestudio

MANZ Teamwork

CHRISTIAN GIENDL

CHRISTIAN STEINER

Programmbereichsleiter MANZ

Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung

Christian Steiner hat einerseits sehr viel Spaß am Schreiben. Das beweisen seine fünf Bücher zum Thema Rechnungslegung, die er in den letzten drei Jahren – großteils mit seinem kongenialen Autorenpartner Aleksandar Janković – verfasst hat. Andererseits lädt der Wirtschaftsprüfer nach jedem abgeschlossenen Buchprojekt zu einer kleinen Feier in ein Weinlokal ein. Ganz zur Freude des zuständigen Programmmanagers. Bei einem dieser Weinbarbesuche ist auch die Idee für eine neue Zeitschrift entstanden. „Christian [Giendl] – es gibt keine Zeitschrift zur Bilanzierung in Österreich, die rein praxisorientiert die Informationsbedürfnisse der Anwender abdeckt. Irgendein Periodikum, in dem alle aktuellen Themen rund um den Jahresabschluss behandelt werden. Das wär’ doch was.“ Knapp vor Weihnachten war das Konzept dafür fertig, im März ein versiertes Redaktionsteam zusammengestellt, im Mai hat das Kick-off-Meeting stattgefunden und nun, etwas mehr als drei Monate später, ist es soweit: Die erste Ausgabe der „DJA – Der Jahresabschluss“ ist gerade frisch aus der Druckerei gekommen. Die insgesamt 26. Zeitschrift bei MANZ. Und sie ist ausgezeichnet gelungen.

2013 habe ich Christian Giendl bei meinem ersten Meeting im Verlag im Rahmen der Vorstellung des Manuskripts zum Buch „Der Jahresabschluss nach IFRS“ kennengelernt. Aufgrund der produktiven Zusammenarbeit sind relativ rasch weitere Buchideen entstanden, die wir gemeinsam ausgearbeitet und ab und zu auch bei einem Glas Wein, vertieft haben. In der Zwischenzeit konnte unter anderem bereits die zweite Auflage des Erstlingswerks prä sentiert werden. Letztes Jahr habe ich über der Idee gebrütet, eine Zeitschrift zur Bilanzierung zu gestalten, die den tatsächlichen täglichen Bedürfnissen der Anwender gerecht wird. Dafür braucht es gegenseitiges Vertrauen und einen Programmmanager, der das Projekt auch unterstützt. Als ich dann Christian die Idee präsentiert habe, war er sofort begeistert. Somit waren wir auch in der Lage, aufgrund der Erfahrung und des Engagements des Verlags sowie aufgrund der großartigen Unterstützung durch die hochkarätige Redaktion der Zeitschrift „Der Jahresabschluss“, ein tolles Projekt ins Leben zu rufen. Wir sind davon überzeugt, mit der ersten Ausgabe die hohen Ansprüche und Erwartungen der Leserinnen und Leser erfüllt zu haben und werden uns ab sofort der Herausforderung, diesen Ansprüchen jedes Quartal gerecht zu werden, gemeinsam stellen.

DJA – Der Jahresabschluss Zeitschrift für Bilanzierung und Rechnungslegung

Early-Bird-Angebot bis 31. 12. 2017: Heft 2/2017 und Abonnement 2018 um nur EUR 99,– statt EUR 138,– (inkl. Versand im Inland) dja.manz.at Siehe auch Seite 10 – 11

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Andergassen, Schulrecht 2017/18 .............................................. 18 Artmann · Rüffler, Gesellschaftsrecht ........................................... 6 Berka · Holoubek · Leitl-Staudinger (Hrsg), Meinungsund Medienfreiheit in der digitalen Ära ........................................ 22 Bydlinski P., Grundzüge des Privatrechts ..................................... 26 Ciresa, Handbuch der Urteilsveröffentlichung............................... 32 Danzl, Schmerzengeld-Enscheidungen ......................................... 20 DJA – Der Jahresabschluss .................................................... 10 – 11 Dokalik, Gerichtsgebühren 2017 ................................................. 20 Doralt W., Steuerrecht 2017/18 ..................................................... 8 Fabrizy, StPO und wichtige Nebengesetze ...................................... 5 Fellner, BDG ................................................................................ 18 Fucik · Hartl · Schlosser (Hrsg), Handbuch des Verkehrsunfalls .....33 Füszl · Semp, Pharmazeutische Vorschriften ................................ 18 Geroldinger, Der mutwillige Rechtsstreit ..................................... 34 Greifeneder · Liebhart, Pflegegeld ............................................. 23 Hilpold · Steinmair, Grundriss des italienischen Steuerrechts....... 32 Höpfel · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB .................... 19 Jabornegg · Resch · Födermayr, Arbeitsrecht ............................ 26 Kalss · Nowotny · Schauer, Österreichisches Gesellschaftsrecht .....32 Kalss · Torggler U., Big Data ...................................................... 22 Kier · Wess (Hrsg), Handbuch Strafverteidigung.......................... 32 Kodek (Hrsg), Untreue NEU......................................................... 19 Kucsko · Handig (Hrsg), urheber.recht ....................................... 22 Laimer · Wieser, Der GmbH-Geschäftsführer als Angestellter ....... 31 Lewisch · Fister · Weilguni, VStG ............................................... 33 Matzka · Zeder · Rüdisser, SMG................................................. 19 Mayr P. G. (Hrsg), Handbuch des europäischen Zivilverfahrensrechts..................................................................... 34 Mohr · Pimmer · Schneider, EO ................................................. 34 Neumayr · Reissner (Hrsg), Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht ....23 ÖJT, Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: Erfahrungen und Perspektiven ...................................................... 28 Punt, Beendigung von Wohnungseigentum .................................. 25 Rainer (Hrsg), Handbuch des Miet- und Wohnrechts ................... 24 Rechberger · Simotta, Zivilprozessrecht........................................ 7 Resch, Sozialrecht ....................................................................... 26

Risse · Morawietz, Prozessrisikoanalyse...................................... 28 Rössler · Kerschner (Hrsg), Wasserrecht und Privatrecht ............ 34 Rummel · Lukas (Hrsg), ABGB.................................................... 21 Sagmeister · Komenda · Madl · Höcher, Strafrecht in Fällen & Lösungen ........................................................................ 25 Schumacher · Köllensperger · Trenker, Kommentar zur EU-Kontenpfändungsverordnung .................................................. 21 Steinlechner · Weiß-Koppensteiner, Kollektivverträge für das Hotel- und Gastgewerbe ........................................................ 23 Stranzinger · Kuhn · Kovacs · Hofer, Non-Profit-Organisationen .....9 Straube · Gisch · Berisha, Österreichisches Versicherungsvertragsrecht .......................................................... 25 Szöky (Hrsg), Rechtspflegergesetz ............................................... 20 Teschner · Pöltner (Hrsg), APG .................................................. 24 Thienel · Zeleny, Verwaltungsverfahren ....................................... 33 Tutschek, Irrtums- und Listanfechtung im Arbeitsrecht ................. 24 Weiss · Lust, GuKG ..................................................................... 33

rdb.at – wo MANZ findet Kozak, LSD-BG online .................................................................. 15 Kucsko · Handig (Hrsg), urheber.recht online ............................. 16 Kert · Kodek (Hrsg), Wirtschaftsstrafrecht online ........................ 17

MANZ INTERN MANZ Einblick ............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Neues Literaturservice für Kanzleien von der Buchhandlung MANZ 12 MehrWissen: 365 Erfolgsimpulse für Menschen im Verkauf ........... 12 Runde Geburtstage im September................................................. 12 Porträt des Monats Ferdinand Kerschner ....................................... 13 Drei Fragen zum neuen WTBG 2017 ............................................. 14 MehrWissen: Open Minded Leadership ......................................... 28 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung.................................. 29 Für Sie gelesen ............................................................................. 29 MANZ Rechtsakademie Termine.................................................... 31

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1010 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1010 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin), Peter Guggenberger (Geschäftsführer) und Mag. Heinz Korntner

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(Verlagsleiter). Chefredaktion: Mag. Heinz Korntner. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Stand: August 2017.

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TOPTITEL DES MONATS]

Rechtssicherheit mit dem neuen „Fabrizy“! StPO

§ 281

Auch Schöffen und Geschworene müssen die Voraussetzungen ihres Amtes erfüllen, widrigens das Gericht nicht gehörig besetzt ist (SSt 9/89, 27/3). Nach der älteren Rsp können Formfehler bei der Bestellung zum Schöffen oder Geschworenen nur dann angefochten werden, wenn dadurch eine zum Amt eines Schöffen oder Geschworenen nicht befähigte Person an der E mitgewirkt hat (SSt 35/7). Bei einem willkürlichen Austausch der Laienrichter ist jedoch Nichtigkeit gegeben (SSt 2005/11; 11 Os 90/10 k, JBl 2012, 322 mit krit Anm Venier). Nach EvBl 1994/165 begründet ein Verstoß gegen die Besetzungsvorschrift des § 28 Abs 2 JGG Nichtigkeit. Gleiches muss wohl auch für Verstöße gegen die Besetzungsvorschriften des § 32 Abs 2 gelten (vgl Ratz in WK StPO § 281 Rz 101). Abwesenheit eines Richters: Die Berufsrichter und Schöffen bzw Geschworenen müssen der ganzen Verhandlung (einschließlich Urteilsverkündung: Ratz in WK StPO § 281 Rz 122) beiwohnen. Eine Unaufmerksamkeit der Richter stellt nur bei den Verhaltensweisen den NG her, die einer körperlichen Abwesenheit wenigstens annähernd gleichwertig sind (Ratz in WK StPO § 281 Rz 119), zB wenn ein Richter schläft (12 Os 138/90). Bloße physische Ermüdungserscheinungen eines Richters stellen den NG nicht her (SSt 63/103). Beteiligung eines ausgeschlossenen Richters: Zur Ausschließung s §§ 43 ff. Auch Ausgeschlossenheit eines Schöffen oder Geschworenen stellt den NG her (JBl 1985, 563). Am ehesten kommt es vor, dass sich Richter an der HV beteiligen, die in ders Sache im Ermittlungsverfahren tätig waren und daher gemäß § 43 Abs 2 ausgeschlossen sind, so insb der „Journalrichter“, der etwa eine Festnahme bewilligt hat (SSt 52/57 zum alten Recht). Die E des erkennenden Gerichtes (§ 45 Abs 1) über das Vorliegen von Befangenheit als ein Fall der Ausgeschlossenheit ist mit dem NG anfechtbar (15 Os 14/09 m). Rügepflicht: Der die Nichtigkeit begründende Umstand muss ehest möglich (auch außerhalb der HV: 13 Os 153/09 p) gerügt werden. Dabei kommt es auf die – jeweils im Einzelfall zu prüfende – objektive Erkennbarkeit des Tatumstandes an (EvBl 2001/87). Die Rügeobliegenheit kann bereits durch die Übermittlung einer Aktenkopie ausgelöst werden (EvBl-LS 2011/179). Da in die von den Prä-

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Alles Wichtige auf einen Blick!

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StPO und wichtige Nebengesetze

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12 Novellen (inkl Strafgesetznovelle 2017) seit der Vorauflage und immer detailliertere Regelungen sind eine große Herausforderung für den Rechtsanwender. Der „neue Fabrizy“ bietet bewährte Unterstützung im Verhandlungsalltag – profitieren Sie von: • umfassender Abbildung von StPO und relevanten Nebengesetzen, • prägnanter Kommentierung, • wasserdichter Darstellung von Judikatur und herrschender Lehre.

§ 228

SSt 2013/36). Es genügt, wenn ein Wechsel des Verhandlungssaals vor Beginn der HV am der Ausschreibung entsprechenden Ort mündlich bekannt gegeben wird (14 Os 98/16 t, EvBl 2017/62 mit Anm Ratz). Beschränkungen des Zugangs zum Gerichtsgebäude außerhalb der Amtsstunden können jedoch Nichtigkeit begründen (13 Os 102/11 s, SSt 2012/9 = EvBl 2012/91); keine Nichtigkeit ist gegeben, wenn an der Eingangstür des Gerichtsgebäudes eine Telefonnummer angegeben ist, bei deren Anruf Interessierten Einlass gewährt wird (14 Os 93/16 g, EvBl 2017/20 mit Anm Ratz). Der Grundsatz der Öffentlichkeit erfordert nicht unbedingt, dass die HV im Gerichtssaal stattfinde; es ist auch eine HV im Richterzimmer (SSt 19/171) oder im Krankenzimmer eines Krankenhauses (EvBl 1956/183) zulässig. Zur Anordnung einer HV an Orten, zu denen die allgemeine Öffentlichkeit idR keinen Zugang hat, s § 221 Rz 4. Es müssen alle Teile der HV öffentlich sein; wird im Zuge einer HV ein Augenschein vorgenommen, so muss dieser jedermann ebenso zugänglich sein wie die sonstige HV (SSt 13/30). Öffentlichkeit bedeutet nicht, dass dem Publikum eine Beteiligung an der Beweisaufnahme zuerkannt wird; das Gericht ist daher weder dazu verhalten, Schriftstücke den die Öffentlichkeit repräsentierenden Anwesenden zur Einsicht vorzulegen, noch hat es dafür Sorge zu tragen, dass das Publikum die Aussagen der Vernommenen akustisch einwandfrei wahrnehmen oder deren Mienenspiel beobachten kann (SSt 2007/19 = JBl 2008, 672 mit krit Anm Öner; ähnlich SSt 2008/1 = JBl 2008, 539). Die Verletzung des Abs 1 steht unter der Nichtigkeitsdrohung der §§ 281 Abs 1 Z 3, 345 Abs 1 Z 4. Siehe jedoch § 229 Rz 6. Bei Beurteilung der Nichtigkeitseinrede ist auf den Zeitpunkt der Ausschlussverfügung (§ 229), nicht aber darauf abzustellen, ob sich die Erwartung des Gerichtes durch die nachfolgenden Ereignisse bestätigt hat (15 Os 16/16 s, EvBl 2016/99 mit Anm Ratz). Nichtigkeit kann auch durch faktische Hinderung Interessierter, an der HV teilzunehmen, verwirklicht werden (SSt 64/81). Das Verbot der Teilnahme Bewaffneter bezieht sich nicht nur auf Zuhörer, sondern auch auf Beteiligte (Parteien und Parteienvertreter) (Abs 2).

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13. Auflage 2017. Ca. XVI, 1.268 Seiten. Geb. Ca. EUR 168,– ISBN 978-3-214-02445-1

Der Autor Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy ist Generalprokurator iR und stv. Rechtsschutzbeauftragter im BMI. Er ist Verfasser des in der 12. Auflage erschienenen Kurzkommentars zum Strafgesetzbuch sowie Autor im Wiener Kommentar zum StGB.

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[TOPTITEL DES MONATS

Das Gesellschaftsrecht: durchdacht – klar – maßstabsetzend! II. Entstehung

Bei qualifizierter Gründung: Zudem externe Gründungsprüfung durch 577 unabhängige Gründungsprüfer. Gem § 25 Abs 2 AktG hat neben der internen Gründungsprüfung eine Prüfung durch unabhängige vom Gericht zu bestellende Prüfer zu erfolgen, wenn eine sog qualifizierte Gründung vorliegt. Von einer qualifizierten Gründung spricht man, wenn • ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrates sich einen besonderen Vorteil49) oder für die Gründung oder ihre Vorbereitung eine Entschädigung oder Belohnung ausbedungen hat oder • eine Gründung mit Sacheinlagen oder Sachübernahmen iSd § 20 AktG vorliegt. Als Gründungsprüfer dürfen nur Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprü- 578 fungsgesellschaften bestellt werden (§ 25 Abs 4 AktG). Zudem sind die Unvereinbarkeiten des Abs 5 zu beachten, wonach insb Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie Angestellte der Gesellschaft nicht als Gründungsprüfer bestellt werden dürfen. Im Prüfungsbericht der internen und externen Prüfer muss neben dem Er- 579 gebnis der Überprüfung der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und Feststellungen die Beschreibung jeder Einlage und bei Sacheinlagen die angewandten Bewertungsverfahren sowie die Angabe, ob die Werte, zu denen diese Verfahren führen, den Nennbetrag bzw den höheren Ausgabebetrag der dafür gewährten Aktien erreichen, enthalten sein (vgl § 26 AktG). Sollte es zwischen den Gründungsprüfern und den Gründern zu Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der von den Gründern zu gewährenden Aufklärungen und Nachweisen kommen, so entscheidet darüber das für den Sitz der Gesellschaft zuständige Gericht (§ 27 Abs 2 AktG).

Besticht durch Übersichtlichkeit!

4. Leistung der Mindesteinlagen

Im Hinblick auf die Leistung der Mindesteinlagen ist zwischen Bareinlagen 580 und Sacheinlagen zu differenzieren. Sacheinlagen sind sofort in vollem Umfang zu leisten (§ 28 a Abs 2 AktG). Dabei muss der Wert der Sache den Ausgabebetrag der Aktien erreichen, widrigenfalls das Firmenbuchgericht die Eintragung (bei nicht bloß unwesentlicher Überbewertung der Sache) verweigern muss und den Sacheinleger eine Differenzhaftung trifft.50) Bei Bareinlagen ist nach § 29 Abs 1 iVm § 28 a Abs 1 AktG der gesamte eingeforderte Betrag, der mindestens ein Viertel des geringsten Ausgabebetrages (somit des Nennbetrags bzw bei Stückaktien des Mindestausgabebetrags) und das volle Agio umfassen muss, durch Gutschrift auf ein Bankkonto im Inland zu leisten (vgl § 49 Abs 3 AktG).51) Unter 49 ) Werden Sondervorteile Aktionären oder sonstigen Dritten eingeräumt, so ist dies (nur) in der Satzung unter Bezeichnung des Berechtigten festzuhalten. Eine externe Gründungsprüfung ist nicht erforderlich. 50 ) Dazu unten Rz 747. 51) Der Wortlaut des § 49 Abs 3 AktG lässt zwar auch eine bare Einzahlung zu, doch ist der Nachweis der „freien Verfügung“ stets durch eine Bestätigung eines Kreditinstituts zu erbringen. Siehe dazu auch bei Rz 740 f.

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Artmann/Rüffler, Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht Aut or en: Ar tman n · Rüffler

Der neue Grundriss des österreichischen Gesellschaftsrechts verfolgt den Anspruch, einerseits den Studierenden das Fach in bewältigbarem Umfang, dennoch mit wissenschaftlichem Fokus darzulegen, andererseits auch für Praktikerinnen und Praktiker einen ersten Einstieg samt weiterführenden Hinweisen zu bieten. Der Stand der Judikatur wird mit den maßgeblichen OGH-Urteilen belegt, der didaktische Anspruch wird durch viele Beispiele betont – auch auf die Diskussion von Streitfragen wird ebenso wenig verzichtet, wie auf Hinweise zur Praxis und zu häufigen Konfliktfeldern.

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Das Gesellschaftsrecht aus Expertenhand – dargestellt werden: GesbR, OG, KG, GmbH & Co KG, stille Gesellschaft, EWIV, AG, SE, GmbH, Konzernrecht, Umgründungen, Genossenschaft, Privatstiftung.

Erscheint im September 2017. XXVIII, 618 Seiten. Geb. EUR 74,– ISBN 978-3-214-02092-7 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 54,40 ISBN 978-3-214-02093-4

Die Autoren Univ.-Prof. Dr. Eveline Artmann lehrt am Institut für Unternehmensrecht der Universität Linz. Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler lehrt am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien.

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TOPTITEL DES MONATS]

Der Klassiker zum österreichischen Zivilprozessrecht in neuer Auflage! 162, 163

Das Gericht

2. Die internationale Zuständigkeit für Ehesachen (Art 3 – 7 Brüssel II a-VO) a) Der Begriff der Ehesachen 162

Zu den Ehesachen iSd Art 1 Abs 1 lit a Brüssel II a-VO zählen folgende Zivilsachen: • die Ehescheidung, • die Trennung der Ehe ohne Auflösung des Ehebandes, • die Ungültigerklärung der Ehe

Hier bleiben keine Fragen offen!

Dazu kommt noch die in Art 5 Brüssel II a-VO geregelte Umwandlung einer Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in eine Ehescheidung. Nach österreichischem Eherecht fallen die Klage auf Scheidung (§§ 46 – 55 EheG), Aufhebung (§§ 33 – 44 EheG) und auf Nichtigerklärung der Ehe (§§ 20 – 28 EheG) sowie die im Außerstreitverfahren durchzuführende einvernehmliche Scheidung (§ 55 a EheG) in den Anwendungsbereich der Brüssel II a-VO.204) Eine Trennung der Ehe ohne Auflösung des Ehebandes ist dem derzeit geltenden österreichischen Eherecht fremd.205) Dagegen zählt – anders als nach autonomem österreichischen Recht (vgl § 49 Abs 2 Z 2 a und § 76 JN) – die Klage auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe nicht zu den Ehesachen iSd Art 1 Abs 1 lit a Brüssel II a-VO.206) Aus dem Wortlaut des Art 1 Abs 1 lit a Brüssel II a-VO sowie aus dem BorrásBericht207) ergibt sich nämlich, dass sich die Brüssel II a-VO nur auf Verfahren bezieht, die den ehelichen Status an sich betreffen, dh nur auf Verfahren, durch die das Eheband aufgelöst (bzw gelockert) wird. Außerdem werden gem Art 2 Z 4 iVm Art 21, 22 Brüssel II a-VO nur Entscheidungen, welche die Ehescheidung, die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder die Ungültigerklärung der Ehe aussprechen, anerkannt.208) Da das über die Klage auf Feststellung des (Nicht-)Bestehens einer Ehe ergehende Urteil – unabhängig davon, ob dieses der Klage stattgibt oder nicht – nicht anerkannt werden würde, ist es nicht sinnvoll, diese in den Anwendungsbereich der Brüssel II a-VO einzubeziehen.

163

Vorankündigung

Nach überwiegender Auffassung ist der (unionsrechtlich autonom auszulegende) Begriff der „Ehe“ im traditionellen Sinn (nämlich iS einer Verbindung von Mann und Frau) zu verstehen, sodass die Auflösung gleichgeschlechtlicher Ehen, wie es sie zB in Belgien gibt, nicht in den Anwendungsbe204) Simotta, FS Geimer I 1144; dies in Fasching/Konecny V/2 Rz 5 ff zu Art 1 EuEheKindVO. 205) Siehe dazu Simotta in Fasching/Konecny V/2 Rz 6 zu Art 1 EuEheKindVO. 206) Siehe dazu Simotta in Fasching/Konecny V/2 Rz 9 ff zu Art 1 EuEheKindVO mwN. 207) Borrás, Erläuternder Bericht zu dem Übereinkommen aufgrund Artikel K. 3 des Vertrags über die Europäische Union über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen, ABl C 1998/221 Rz 22. 208) Siehe dazu Simotta in Fasching/Konecny V/2 Rz 14 f zu Art 1 EuEheKindVO.

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Rechberger/Simotta, ZPR9

Zivilprozessrecht 9. Auf lage Autor en: Rech b er g er · Simot t a

Ein unverzichtbares Standardwerk für die Praxis sowie eine bewährte Lernunterlage für Studierende – von den Prozessbausteinen und dem erstinstanzlichen Verfahren über das Rechtsmittelverfahren bis hin zu den europäischen Zuständigkeiten: Der „Rechberger/ Simotta“ bietet eine umfassende Darstellung des österreichischen und europäischen Zivilprozessrechts. Die jüngsten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre wurden berücksichtigt.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 017

Die Autoren em. o. Univ.-Prof. Dr. Dr.h.c. Walter H. Rechberger war Vorstand des Instituts für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien und ist nun ebendort am Forschungsinstitut für Rechtsentwicklung tätig. em. o. Univ.-Prof. MMag. Dr. Daphne-Ariane Simotta lehrte am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz.

9. Auflage erscheint im Oktober 2017. Ca. 850 Seiten. Geb. Ca. EUR 89,– ISBN 978-3-214-00779-9 Mit Hörerschein für Studierende: Br. Ca. EUR 68,80 ISBN 978-3-214-00780-5

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[TOPTITEL DES MONATS

Der Bestseller zum Steuerrecht – jedes Jahr verlässlich aktuell! II. Einkommensteuer

– Lehrbeauftragte, zB an Universitäten. – politische Funktionäre nach dem Bezügegesetz (zB Abgeordnete zum Nationalrat) oder vergleichbaren landesrechtlichen Vorschriften. Politische Funktionäre werden deshalb als nichtselbständig behandelt, um sie in den Genuss der Lohnsteuervorteile kommen zu lassen (zB begünstigtes Urlaubs- und Weihnachtsgeld); zu den anderen Funktionsgebühren siehe Tz 31.

Das Steuerrecht auf den Punkt gebracht!

Dienstnehmerähnliche Tätigkeiten begründen Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb (anders in der Sozialversicherung). Zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören auch Sachbezüge und andere geldwerte Vorteile und Zuwendungen von dritter Seite. Die wichtigsten Sachbezüge wie zB zur Privatnutzung überlassener Firmen-Pkw, Wohnraumüberlassung, freie Station, sind teils im Gesetz (§ 15 Abs 2), teils in einer eigenen Sachbezugsverordnung geregelt (tendenziell eher zu niedrig bewertet; die Nutzung CO2-freier Fahrzeuge ist steuerfrei). Zuwendungen von dritter Seite sind zB Trinkgelder (allerdings steuerfrei, § 3 Abs 1 Z 16 a) und Provisionen von Geschäftspartnern, gleichgültig, ob erlaubt oder unerlaubt (Bestechungsgelder).

Tagesgelder, Kilometergelder, „Jobticket“ und ähnliche Zahlungen, die der Arbeitnehmer zur Abgeltung der eigenen Kosten vom Arbeitgeber ersetzt erhält, sind steuerfrei bzw gehören nicht zu den Einkünften des Arbeitnehmers (§ 3 Abs 1 Z 16 b, § 26 Z 4 und 5). Steuerfrei sind ua – bestimmte Leistungen der öffentlichen Hand, zB wegen Hilfsbedürftigkeit oder für Zwecke der Wissenschaft und Kunst (§ 3 Abs 1 Z 3); – Sachleistungen an Arbeitnehmer wie verbilligte Mahlzeiten, Mitarbeiterrabatte (neu geregelt ab 2016), begünstigte Arbeitgeberdarlehen (§ 3 Abs 1 Z 17 ff) und Benützung von Freizeiteinrichtungen (§ 3 Abs 1 Z 13); – Zuwendungen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer bis zu 300 E jährlich und in Form von Mitarbeiterbeteiligungen am Unternehmen bis 4.500 E jährlich (ab 2018, bisher 3.000 E, § 3 Abs 1 Z 15, MitarbeiterBetStG 2017). 4.5. Einkünfte aus Kapitalvermögen (§§ 27, 27 a) 24

Als Einkünfte aus Kapitalvermögen werden Erträge aus privatem Kapitalvermögen erfasst. Dazu gehören Einkünfte aus der – Nutzung von Kapital (insb Zinsen und Dividenden), – Veräußerung von Kapitalvermögen („realisierte Wertsteigerungen“), – Einkünfte aus Derivaten. Die Besteuerung erfolgt – in Form der Kapitalertragsteuer im Wege des Steuerabzuges durch den Schuldner der Kapitalerträge mit dem „besonderen Steuersatz“ von 25% bzw 27,5% (KESt; § 93), oder – im Wege der Veranlagung idR zum Normalsteuersatz. 12

Doralt, Steuerrecht 2017/18

Steuerrecht 2017/18 19. Auf lage Autor : W. Dora lt

Ausgewogen und zuverlässig bietet der Bestseller zum Steuerrecht bereits in 19. Auflage alles Wesentliche für die im beruf lichen Alltag wichtigen Steuern – jetzt mit dem Abgabenänderungsgesetz 2016!

Außerdem: mit einer kleinen „Stilkunde“ – so werden Texte leicht und angenehm lesbar!

Der optimale Überblick über das geltende Steuerrecht – Unternehmenssteuern, Verkehrsteuern und das Abgabenverfahren stehen im Vordergrund, ein eigenes Kapitel widmet sich auch dem Finanzstrafrecht. Systematische Zusammenhänge werden deutlich gemacht und zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis.

Der Autor em. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt Finanzrecht an der Universität Wien.

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Auch als E-Book und zum günstigen Abonnement-Preis erhältlich!

19. Auflage 2017. XXVI, 280 Seiten. Br. EUR 36,– Im Abonnement und zum Hörerscheinpreis: EUR 28,80 ISBN 978-3-214-01979-2 E-Book: EUR 25,99 ISBN pdf: 978-3-214-01980-8 ISBN ePUB: 978-3-214-01981-5

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TOPTITEL DES MONATS]

Die erste Wahl für gemeinnützige Unternehmen II. Rechtsformen gemeinnütziger Tätigkeit

Kuhn

Mit Praxistipps und Beispielen

Normen zu berücksichtigen, bei deren Verletzung die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährdet ist. 89

Im Übrigen regelt § 28 VerG Näheres über die freiwillige Auflösung und § 29 VerG enthält Bestimmungen über die behördliche Auflösung. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, dass ein aufgelöster Verein durch den Abwickler vertreten wird, dem alle nach den Statuten des aufgelösten Vereins den Vereinsorganen zukommenden Rechte zustehen. Ein von der Vereinsbehörde bestellter Abwickler ist an ihm erteilte Weisungen gebunden und er hat das Vereinsvermögen zu verwalten und zu verwerten sowie die noch laufenden Geschäfte zu beenden, Forderungen des Vereins einzuziehen und Gläubiger des Vereins zu befriedigen. Das verbleibende Vermögen ist dem in den Statuten bestimmten Zweck zuzuführen.

90

Aufgrund der vergleichsweise unkomplizierten Gründung eines Vereins sowie der flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten ist der Verein auch weiterhin als Rechtsträger für gemeinnützige Tätigkeiten prädestiniert. Dies beweist auch die Vielzahl der kleinen Vereine und die in diesem Zusammenhang bestehende „Vereinskultur“, die gelegentlich abschätzig auch als „Vereinsmeierei“ bezeichnet wird. Der Verein ist allerdings nicht nur im sportlichen Bereich, sondern auch im kulturellen Bereich und in Bildungsbereichen ein wesentlicher Rechtsträger für gemeinnützige Tätigkeiten und ein Organisations- und Ordnungssystem. Nicht übersehen werden sollte, dass die Gründung und laufende Führung von Vereinen mit relativ geringen Kostenbelastungen verbunden ist.

9. Zusammenfassung

IV. Rechnungslegung von NPOs

Abstimmung der Eröffnungswerte des Anlagen-/Sonderpostenspiegels mit den Vorjahresunterlagen Abstimmung der Zugänge Abstimmung der Zugänge laut Anlagenspiegel mit der Zugangsliste laut Anlagenbuchhaltung Kontrolle wesentlicher Zugänge mit den Rechnungen und sonstigen Verträgen (Stichproben)

Praxistipp Statuten: Wenn ein Verein jedoch entweder von seiner Struktur oder von seinem Zweck her höheren Ansprüchen genügen soll, ist eine differenzierte und ausgewogene Gestaltung der Vereinsstatuten notwendig und sinnvoll, die ohne Beiziehung von einem qualifizierten Rechtsrat nicht möglich ist; insoweit ist bei der unreflektierten Übernahme der Musterstatuten des Innenministeriums Vorsicht geboten. Vielmehr sollten diese individuell formuliert und auf die Erfordernisse des Einzelfalls angepasst werden.

Kontrolle der korrekten Erfassung der Zugänge mit den Anschaffungs- bzw Herstellungskosten inklusive Nebenkosten (Stichproben) Kontrolle der korrekten Erfassung der Zugänge mit den Anschaffungs- bzw Herstellungskosten inklusive Nebenkosten (Stichproben) Kontrolle der Einhaltung der internen Genehmigungsvorschriften für Investitionen (Stichproben) Abstimmung der Zugänge von nicht rückzahlbaren Zuschüssen des Sonderpostenspiegels mit der Zugangsliste laut Anlagenbuchhaltung

C. Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Kontrolle der zugrundeliegenden Förderzusagen (Stichproben)

Literatur: U. Torggler (Hrsg), GmbHG (2014).

Kontrolle der korrekten Zuordnung des Sonderpostens zu den geförderten Anlagengegenständen (unter Beachtung der Nutzungsdauer) in der Anlagenbuchhaltung (Stichproben)

1. Rechtsquelle und Erscheinungsformen 91

Die GmbH hat ihre Rechtsgrundlage im Gesetz vom 6. März 1906 über Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Dieses Gesetz wurde bereits wiederholt novelliert und ins20

Stranzinger

Abstimmung des Anlagen-/Sonderpostenspiegels mit den Sachkonten der Finanzbuchhaltung

Abstimmung der Abgänge Abstimmung der Abgänge laut Anlagenspiegel mit der Liste der Abgänge laut Anlagenbuchhaltung

Stranzinger/Kuhn/Kovacs/Hofer, Handbuch der Non�Profit�Organisationen

Kontrolle wesentlicher Abgänge mit den Rechnungen und sonstigen Verträgen bzw Verschrottungsunterlagen (Stichproben) Kontrolle der Einhaltung der internen Genehmigungsvorschriften für Verkäufe bzw Verschrottungen (Stichproben) Kontrolle der Einhaltung der internen Genehmigungsvorschriften für Verkäufe bzw Verschrottungen (Stichproben) Kontrolle der korrekten Erfassung der Gewinne/Verluste aus Anlagenabgängen in der GuV

Umfangreiche Checklisten, zB zur Bilanzierung des Anlagevermögens

Ermittlung der Buchwerte aus Anlagenabgängen: BW abgegangene Anlagen = BW 1. 1. – BW 31. 12. + Zugänge (AKO) + Umbuchungen – Jahresabschreibung 76

Stranzinger/Kuhn/Kovacs/Hofer, Handbuch der Non�Profit�Organisationen

Non-Profit-Organisationen Au t o r e n : Stran z in ge r · Kuh n · Kova cs · H ofer

Non-Profit-Organisationen sind in unterschiedlichen Rechtsformen organisiert. Je nach gewählter Rechtsform sind naturgemäß unterschiedliche Regeln anzuwenden. Dieses Buch behandelt ausführlich: • Gesellschaftsrechtliche Besonderheiten der einzelnen Rechtsformen (Verein, GmbH, Privatstiftung, gemeinnützige Stiftung, Körperschaften öffentlichen Rechts) • Aufstellung und Kontrolle des Jahresabschlusses • Rechnungslegung und Prüfung von NPOs • Verfahren zur Vergabe des Spendengütesiegels

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 017

• Finanzberichterstattung von NPOs • Steuerliche Sonderregeln und beantwortet – klar und leicht verständlich – zahlreiche Fragen, die sich in der Praxis bei gemeinnützigen Unternehmen stellen. Weiterführende Literatur ermöglicht eine Vertiefung in die Materie, ein Anhang mit Mustern für Bilanzen und GuVs für Vereine, gemeinnützige GmbHs und Privatstiftungen runden das Werk ab.

Die Autoren WP/StB MMag. Thomas Stranzinger LL.M., Geschäftsführer der Solidaris Wirtschaftsprüfungs-GmbH. RA Dr. Christian Kuhn, Geschäftsführer der KUHN RECHTSANWÄLTE GMBH. StB Dr. Karin Kovacs, Prokuristin bei der Unitas-Solidaris Wirtschaftstreuhand GmbH. WP/StB Mag. Christoph Hofer, Geschäftsführer der Solidaris Wirtschaftsprüfungs-GmbH. 2017. Ca. XVIII, 232 Seiten. Br. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-01993-8

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

Der Jahresabschluss – Zeitschrift für Bilanzierung und Rechnungslegung was gibt es neues?

ÜBERARBEITUNG DER AFRAC STELLUNGNAHME „LATENTE STEUERN IM JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSS“

AFRAC hat am 27. 6. 2017 eine Überarbeitung der Stellungnahme 30 Latente Steuern im Jahres- und Konzernabschluss verabschiedet. Die Änderungen basieren auf dem im April 2017 veröffentlichten Entwurf und berücksichtigen auch die im Zuge des Public Posting eingegangenen Kommentare der Öffentlichkeit. Die wesentlichen Neuerungen bestehen in der Aufnahme eines zusätzlichen Gliederungspunktes 5 zu latenten Steuern im Konzernabschluss, in dem die Auswirkungen der einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen auf den Ansatz latenter Steuern nebst konzernspezifischen Bewertungsfragen und erforderlichen Angaben im Konzernanhang umfassend dargestellt werden. Damit verbunden erfolgte die Anpassung des Titels der Stellungnahme sowie der Rz 1 zum Anwendungsbereich. Ebenfalls ergänzt wurde eine ausführliche Erläuterung zu Rz 43 in Bezug auf latente Steuern bei Personengesellschaften. KWT-FACHSENAT FÜR UNTERNEHMENSRECHT UND REVISION FACHGUTACHTEN ZUR UNTERNEHMENSFORTFÜHRUNG

Im Fachsenat für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder wird gerade an einem neuen Fachgutachten zur Unternehmensfortführung gem § 201 Abs 2 Z 2 UGB gearbeitet. Die Beurteilung der Angemessenheit der „Going-concern-Prämisse“ wirft im Einzelfall schwierige Fragen auf. Zielsetzung des Fachgutachtens ist eine einheitliche Vorgehensweise bei der Beurteilung der Fortführungsannahme, die einen zentralen Bewertungsgrundsatz bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen nach dem UGB darstellt. Ausgangspunkt für die Beurteilung der Fortführungsannahme ist die Unternehmensplanung. Diese Planung ist von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft zu erstellen und muss das Unternehmen vollständig erfassen. Darüber hinaus muss sie aktuell, realistisch und widerspruchsfrei sein und von einem sachkundigen Dritten in angemessener Zeit nachvollziehbar sein. Die Beurteilung der Angemessenheit der Fortführungsannahme ist vom Abschlussaufsteller zum Zeitpunkt der Abschlussaufstellung vorzunehmen und er hat dabei alle verfügbaren Informationen

Heft 1 t gratis – jetz bestellen

(auch Ereignisse nach dem Abschlussstichtag) zu berücksichtigen. Nach Ansicht des Fachsenats kann grundsätzlich von einem Beurteilungszeitraum von zumindest zwölf Monaten ab dem Abschlussstichtag ausgegangen werden. Sollte sich allerdings während der Abschlusserstellung herausstellen, dass der Unternehmensfortführung Gründe entgegenstehen, so muss der Abschlussersteller eine erweiterte Unternehmensplanung für einen Zeitraum von zumindest zwölf Monaten ab dem Abschlussaufstellungszeitpunkt erstellen und beurteilen. Besteht eine wesentliche Unsicherheit bezüglich der Unternehmensfortführung, sind angemessene Angaben von Art und Auswirkungen der Unsicherheit im Abschluss notwendig, um ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Wenn die ernsthafte Absicht besteht, die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder wenn eine realistische Alternative zur Einstellung der Unternehmenstätigkeit oder zur Auflösung des Unternehmens fehlt, ist von der Fortführungsannahme abzugehen. Ein Abgehen von der Fortführungsannahme führt zur Änderung der Bewertungsmethoden. Ohne formale Auflösung des Unternehmens sind die übrigen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze weiterhin zu beachten. Insbesondere gelten nach wie vor das Vorsichts- und das Realisationsprinzip. Bei den Vermögensgegenständen ist zu prüfen, ob aufgrund der Verkürzung der Nutzungsdauer oder der Änderung der Verwertungsannahmen Abschreibungspläne zu ändern oder außerplanmäßige Abschreibungen vorzunehmen sind. Weiters sind Verpflichtungen aufgrund der Beendigung des Unternehmens (zB gegenüber Arbeitnehmern) zu passivieren. Mit der Veröffentlichung des Fachgutachtens ist noch im Jahr 2017 zu rechnen. Das Fachgutachten wird mit der Veröffentlichung anwendbar und somit für die Erstellung der Jahresabschlüsse zum 31. 12. 2017 bereits zu beachten sein. DIVERSES WTBG 2017

Das WTBG 2017 sieht neben der Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie auch eine Neugestaltung des Prüfungsverfahrens

vor. So tritt nunmehr an die bisher getrennten Prüfungsverfahren ein einheitliches, modulartig aufgebautes Verfahren. Der Eintritt in das Prüfungsverfahren soll bereits nach eineinhalb Jahren als Berufsanwärter möglich sein. Unverändert bleibt das Erfordernis einer zumindest dreijährigen Praxiszeit, davon zwei berufsspezifische Jahre, für die Bestellung. Auch hier dient die angenommene Abänderung der Umsetzung der Geldwäscherichtlinie. Außerdem erhält die Kammer der Wirtschaftstreuhänder die Möglichkeit, sich neben ihrer weiterhin bestehenden gesetzlichen Bezeichnung als „Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer“ zu bezeichnen. Die ohnehin im Rahmen der Personalverrechnung bereits gewährte Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen wird nun durch das Erstellen bzw Zurverfügungstellen von „einfachen Arbeitsverträgen“ (standardisiert und formularmäßig gestaltet) ergänzt. Eindeutig gesetzlich geregelt ist nun auch die Möglichkeit der Vertretung in Verwaltungs- oder Verwaltungsstrafverfahren bezüglich Arbeitnehmer-Schutz, AuslBG oder Lohn- und Sozialdumping. VERORDNUNG ÜBER DIE NEUFESTSETZUNG VON GERICHTSGEBÜHREN – ERLASSENE NEUERUNGEN

Mit 1. 8. 2017 bzw mit 1. 1. 2018 werden die Gerichtsgebühren erhöht. Diese Erhöhung wurde am 7. 6. 2017 im BGBl II 2017/152 veröffentlicht und umfasst ua eine Erhöhung der Pauschalgebühren: n in zivilgerichtlichen Verfahren erster Instanz n für das Rechtsmittelverfahren zweiter Instanz n für das Rechtsmittelverfahren dritter Instanz n in Exekutionsverfahren, in Exekutionsverfahren auf das unbewegliche Vermögen und für Anträge auf Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel n für Anträge einer Gläubigerin/eines Gläubigers auf Eröffnung des Konkurses und Forderungsanmeldungen in Insolvenz- und Reorganisationsverfahren n für das Insolvenzverfahren im Falle der Beendigung durch Schlussverteilung, der Beendigung durch gerichtliche Bestätigung des Sanierungs- oder Zahlungsplans, der Beendigung durch Einleitung des Abschöpfungsverfahrens

4 DJA 1 | 2017

Bleiben Sie auf dem neuesten Stand!

DJA – Der Jahresabschluss Die brandneue Zeitschrift liefert topaktuelle Informationen und Lösungen zu Problemfällen der Bilanzierung und Rechnungslegung. Der Schwerpunkt liegt dabei bei der nationalen Rechnungslegung nach UGB. Die internationale Rechnungslegung und das (Bilanz)steuerrecht kommen aber auch nicht zu kurz.

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In jeder Ausgabe: • was gibt es neues? – der Überblick zu aktuellen Entwicklungen • der schwerpunkt: mindestens 3 Beiträge zu Dauerbrennern wie Rückstellungen, Bewertung uvm. – von mehreren Seiten beleuchtet • der praxisfall: was heißt das jetzt konkret – hier erfahren Sie es!

• der beitrag: aktuelle Topthemen auf den Punkt gebracht • das spezialwissen: detaillierte Informationen lassen keine Fragen offen • der exkurs: über den tellerrand geblickt, abseits der buchungszeilen

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ZEITSCHRIFT DES MONATS]

Ohne Überraschungen zum Bestätigungsvermerk der schwerpunkt

Bilanzierungspraxis pur, keine wissenschaftlichen Abhandlungen

Gerhard Wolf KPMG Austria

Die Bilanzierung von Personalrückstellungen im UGB RÄG 2014, AFRAC-Stellungnahme 27 „Personalrückstellungen UGB“. Durch das RÄG 2014 und die AFRAC-Stellungnahme 27 „Personalrückstellungen UGB“ ergeben sich wesentliche Änderungen für den Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldverpflichtungen. Dieser Artikel beschäftigt sich mit den Grundzügen der Bilanzierung der Personalrückstellungen im UGB und wird durch die Artikel „Die Ableitung der Parameter für die Berechnung von Personalrückstellungen“, „Wahlrechte bei Sozialkapitalrückstellungen“ sowie „Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen – Verschiedene Arten der Berechnung“ ergänzt. Grundsätze zu Ansatz und Bewertung Die Pflicht zum Ansatz von Pensions-, Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellungen ergibt sich aus § 198 Abs 8 Z 4 UGB. Die Rückstellungen sind aufgrund von rechtlichen oder faktischen Verpflichtungen zu bilden. Bei Pensionsrückstellungen begründet sich die Verpflichtung meist auf einzelvertragliche Zusagen. Die Abfertigungsrückstellung beruht meist auf einer gesetzlichen Verpflichtung und die Jubiläumsgeldverpflichtung auf einer kollektivvertraglichen Verpflichtung. Nach den Vorschriften des RÄG 2014 sind Rückstellungen für Abfertigungsverpflichtungen, Pensionen und Jubiläumsgeldzusagen mit dem sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ergebenden Betrag anzusetzen (§ 211 Abs 1 UGB). Vereinfachende Bewertungsverfahren, wie zB der Ansatz eines bestimmten Prozentsatzes der fiktiven Abfertigungsansprüche zum jeweiligen Bilanzstichtag, sind im Gesetz nicht mehr vorgesehen. Die Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder sind unter Zugrundelegung eines zulässigen Verfahrens (Ansammlungsverfahren) über einen bestimmten Zeitraum (Ansammlungszeitraum) anzusammeln. Ansammlungsverfahren und Ansammlungszeitraum Für die Ansammlung der Gesamtverpflichtung über den Ansammlungszeitraum ist entweder n das Teilwertverfahren oder n das Verfahren der laufenden Einmalprämien stetig anzuwenden.

Das Teilwertverfahren ist das nach den bisherigen Fachgutachten KFS/RL 2 und KFS/RL 3 vorgesehene Verfahren und das Verfahren der laufenden Einmalprämien ist das gemäß IAS 19 anzuwendende Verfahren. Bei beiden Ansammlungsverfahren erfolgt die Berechnung eines Rentenbarwerts, der über die einzelnen Perioden des Ansammlungszeitraums nach unterschiedlichen Systematiken verteilt wird.

Bei der Berechnung der Rückstellungen darf das Teilwertverfahren oder das Verfahren der laufenden Einmalprämien angewendet werden. Der Ansammlungszeitraum beginnt mit dem Zeitpunkt, ab dem die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers erstmalig Leistungen aus der Zusage begründet, und reicht bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem vollständige Unverfallbarkeit eintritt. Es erfolgt so eine Zuordnung der Leistungen auf die Dienstzeit. Bei gesetzlichen Abfertigungsverpflichtungen beginnt die Ansammlung mit Beginn eines Arbeitsverhältnisses, das einen Abfertigungsanspruch begründet. Gemäß AFRAC-Stellungnahme 20 erstreckt sich der Ansammlungszeitraum entweder über die gesamte Dienstzeit vom Eintritt ins Unternehmen bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters oder über 25 Dienstjahre (die maximale Abfertigungshöhe ist nach 25 Dienstjahren erreicht). Bei Jubiläumsgeldverpflichtungen beginnt der Ansammlungszeitraum mit dem Zeitpunkt

die Kernaussagen auf einen Blick

der Zusage und endet mit dem Zeitpunkt der Zahlung des Jubiläumsgeldes. Rechnungszinssatz Gem § 211 Abs 2 UGB sind langfristige Rückstellungen mit einem marktüblichen Zinssatz abzuzinsen. Alternativ kann auch ein durchschnittlicher Marktzinssatz angewendet werden, der sich bei einer angenommen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, sofern dagegen im Einzelfall keine erheblichen Bedenken bestehen. Aus diesem Grund findet sich in der AFRAC-Stellungnahme 27 ein stetig auszuübendes Wahlrecht für die Anwendung n eines Stichtagszinssatzes oder n eines Durchschnittszinssatzes wieder.

Es besteht ein Wahlrecht für die Anwendung eines Stichtagszinssatzes oder eines Durchschnittszinssatzes. Das bisherige Fachgutachten KFS/RL 2/3 sah im Unterschied zur AFRAC-Stellungnahme die Möglichkeit vor, einen durchschnittlichen mittel- bis langfristigen Realzinssatz (Nominalzinssatz abzüglich Inflationsrate) anzuwenden, wobei dieser mit 3%–4% angenommen wurde. Der Stichtagszinssatz entspricht dem Marktzinssatz für Anleihen von Unternehmen mit hochklassiger Bonitätseinstufung und muss mit der durchschnittlichen Restlaufzeit („Duration“)) der Verpflichtung übereinstimmen. Dieser Zinssatz entspricht dem Zinssatz gemäß IAS 19. Der Durchschnittszinssatz errechnet sich aus dem Durchschnitt aus dem MarktDAG 1 | 2017

Mit Beispielen, Praxistipps, Buchungssätzen, Abbildungen, Grafiken uvm

der schwerpunkt

Duration

Stichtagszinssatz1

7-Jahresdurchschnitt2

10-Jahresdurchschnitt3

5

0,90

1,93

2,85

6

1,10

2,09

3,00

7

1,28

2,23

3,14

8

1,43

2,37

3,27

9

1,55

2,50

3,39

10

1,66

2,61

3,49

11

1,75

2,72

3,59

12

1,82

2,81

3,67

13

1,89

2,88

3,74

14

1,95

2,95

3,80

15

2,00

3,00

3,86

16

2,05

3,04

3,88

17

2,09

3,06

3,91 3,93

18

2,13

3,09

19

2,17

3,11

20

2,21

3,13

3,96

21

2,24

3,13

3,96

22

2,27

3,13

3,95 3,95

23

3,95

2,30

3,13

24

2,32

3,13

25

2,34

3,14

3,94

26

2,36

3,13

3,92

27

2,38

3,12

3,91

3,94

28

2,40

3,11

3,90

29

2,42

3,11

3,89

30

2,43

3,10

3,88

Tabelle 1

7 PRAXISTIPP Zur Festlegung des Rechnungszinssatzes zum Stichtag kann auf verschiedene externe Quellen zurückgegriffen werden. Für die Ermittlung des Stichtagszinssatzes veröffentlicht zum Beispiel Mercer monatlich die relevanten Rechnungszinssätze für Personalrückstellungen. Im November und Dezember erfolgt eine wöchentliche Berichterstattung über die Entwicklung des Rechnungszinssatzes. Auf Basis der zur Verfügung gestellten Informationen kann für unterschiedliche Durationen der Stichtagszinssatz abgeleitet werden (www.mercer. de/our-thinking/rechnungszins-fuerifrs-us-gaap-bilmog-bewertungen. html). Um auch im UGB einen „FastClose“ zu ermöglichen, ist es gem AFRAC-Stellungnahme 27 zulässig, den Stichtagszinssatz aus einer linearen Interpolation aus zwei eng aneinan-

der liegenden Zinssätzen im Bereich des erwarteten Zinssatzes vor dem Abschlussstichtag zu ermitteln. Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht monatlich den gem § 253 Abs 2 dHGB Sieben- bzw Zehnjahresdurchschnittszinssatz unter Berücksichtigung der Durationen von 1 bis 50 Jahren (www.bundesbank.de/Navigation/DE/Statistiken/Geld_und_Kapitalmaerkte/Zinssaetze_und_Renditen/Abzinsungssaetze/Tabellen/tabellen.html). Diese Quelle kann für österreichische UGB-Abschlüsse ebenso herangezogen werden, da die Erläuternden Bemerkungen zum RÄG 2014 eine Ausrichtung am Durchschnittszinssatz gem § 253 Abs 2 dHGB erlauben. Falls ein Fünfjahresdurchschnittszinssatz zur Anwendung kommen sollte, kann vereinfachend der Durchschnitt aus dem aktuellen Stichtagszinssatz und den Stichtagszinssätzen der vier vorange-

gangenen Abschlussstichtage berechnet werden. Um einen „Fast Close“ zu ermöglichen, ist es gemäß AFRACStellungnahme 27 zulässig, für die Durchschnittsbildung Zinssätze zu verwenden, die nicht mehr als drei Monate VOR dem Stichtag liegen. Ableitung Gehaltssteigerungen Gem § 211 Abs 1 UGB sind Rückstellungen mit dem Erfüllungsbetrag anzusetzen, der bestmöglich zu schätzen ist. Das bedeutet, dass die künftigen Gehaltssteigerungen zu berücksichtigen sind. Somit sind nicht nur die Inflationsrate oder die künftigen kollektivvertraglichen Gehaltssteigerungen, sondern auch die künftigen üblichen Karriereschritte im Unternehmen zu berücksichtigen. Nicht zu berücksichtigen sind außergewöhnliche Karriereentwicklungen von Arbeitnehmern.

Bei der Festlegung der künftigen Gehaltssteigerungen sind die künftigen üblichen Karriereschritte im Unternehmen zu berücksichtigen. In der Praxis stellt die Ermittlung der künftigen Gehaltssteigerungen eine Herausforderung dar, weil im Gegensatz zum Rechnungszinssatz kaum auf externe Quellen zurückgegriffen werden kann. Verlässliche Annahmen zur künftigen Entwicklung von Löhnen und Gehältern sind häufig schwer verfügbar. Aus diesem Grund ist es gemäß AFRAC-Stellungnahme 27 jedoch erlaubt, für die Gehaltssteigerungen unternehmensindividuelle Durchschnittswerte aus der Vergangenheit heranzuziehen. PRAXISTIPP Sofern Personalverrechnungsprogramme keine Auswertungsmöglichkeiten zu durchschnittlichen Gehaltssteigerungen aus der Vergangenheit zur Verfügung stellen, wird in der Praxis vielfach wie folgt vorgegangen: Für eine repräsentative Anzahl von Dienstnehmern, die die übliche Karriereentwicklung im Unternehmen widerspiegeln, werden die durchwww.mercer.de/our-thinking/rechnungszins-fuer-ifrs-usgaap-bilmog-bewertungen.html. 2 www.bundesbank.de/ Navigation/DE/Statistiken/Geld_und_Kapitalmaerkte/ Zinssaetze_und_Renditen/Abzinsungssaetze/Tabellen/ tabellen.html. 3 www.bundesbank.de/Navigation/DE/ Statistiken/Geld_und_Kapitalmaerkte/Zinssaetze_und_ Renditen/Abzinsungssaetze/Tabellen/tabellen.html.

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DJA 1 | 2017

Unverzichtbar für: • Leiter oder Mitarbeiter im Rechnungswesen von Unternehmen • Wirtschaftsprüfer • Steuerberater • Berufsanwärter • Bilanzbuchhalter/selbständige Buchhalter

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 017

Das renommierte Redaktionsteam weiß, worauf es in der Praxis ankommt: Mag. Christian Steiner, OePR (Schriftleiter) Mag. Klemens Eiter, BDO Österreich Mag. Klaus Fritsch, APP Steuerberatungs GmbH Dr. Dominik Permanschlager, Ernst & Young Mag. (FH) Gerhard Wolf, KPMG

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Heft 1 gratis – jetzt bestellen! Early-Bird-Angebot bis 31. 12. 2017: Heft 2/2017 und Abonnement 2018 um nur EUR 99,– statt EUR 138,– (inkl. Versand im Inland) dja.manz.at

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[MANZ · INTERN

Neues Literaturservice für Kanzleien von der Buchhandlung MANZ derten Erwerbungsprofils gemeinsam mit dem Kunden, das Vorschläge zu Anschaffung von Medien liefert. Raschen Zugriff auf die Verfügbarkeit benötigter Titel im Webshop ermöglicht die Datenbank, die einerseits auf die Bedürfnisse des Kunden abgestimmt ist und andererseits auf der Erfahrung unserer Buchhändler basiert – kurz, eine optimale Kombination.

© Fellner, Wratzfeld & Partner

Die Literaturrecherche hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Neben den klassischen Printausgaben haben sich Datenbanken wie zum Beispiel die RDB Rechtsdatenbank etabliert und sind aus dem Arbeitsleben heute kaum noch wegzudenken. Den Vorteil der Datenbanken, stets aktuell, leicht durchsuchbar und schnell verfügbar zu sein, kann aber auch eine klassische Printbibliothek abdecken. Die Kanzlei Fellner, Wratzfeld & Partner fand in MANZ einen kompetenten Partner zur Umsetzung ihrer Bibliotheksoptimierung. In einem gemeinsamen Projekt wurden neue Serviceleistungen wie Bibliotheks-Check, Approval Plan, Abonnementservice und Buchzustellung mit eigenem Boten entwickelt. Erfolgsfaktoren waren neben der kompetenten Betreuung durch un-

Ein personalisiertes Angebot ist der Schlüssel zur Bibliotheksoptimierung

sere Fachbuchhändler unter juristischer Leitung, die schnelle Verfügbarkeit von juristischen Werken, beruhend auf einem Bestand von über 20.000 Titeln sowie der Zugriff auf internationale Fachliteratur. Voraussetzung dafür war die Erstellung eines maßgeschnei-

Wenn auch Sie Ihre Fachbibliothek stets aktuell, übersichtlich, vollständig und kompetent betreut wissen möchten, dann fragen Sie nach unserem MANZ Literaturservice! Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes, individuelles Angebot. Wenden Sie sich bitte gleich an Christian Grinke unter 0043-1-531 61-100.

MehrWissen: 365 Erfolgsimpulse für Menschen im Verkauf

Runde Geburtstage im September

• Georg Kofler • Alfred Stratil • Ernst M. Weiss MANZ gratuliert herzlich!

© Sophie Tiller

Richard Jank (Wirtschaftsbund Wien)

Der Verkaufscoach und Buchautor Andreas Nussbaumer, der am 21. Juni im Rahmen der Reihe MehrWissen in der Buchhandlung MANZ zu Besuch war, hat sich in seinem Leben schon so manchen Traum erfüllt. Er sieht im Festlegen und Erreichen von Zielen den Schlüssel zu dauerhafter Motivation und Erfolg. Nur wer sich Tag für Tag fordert, die eigenen Fehler als Basis zur Verbesserung erkennt und bewusst stets aufs Neue die Komfortzone verlässt, kann langfristig Erfolge verbuchen.

Thomas Eisenmenger (MANZ), Andreas Nussbaumer,

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Ein entscheidender Faktor dabei ist die sorgfältige Vorbereitung. Die Erfolgsquote bei einem Verkaufsgespräch, das durchgeplant wurde, ist wesentlich höher als bei einem spontan geführten Gespräch. Der Autor überzeugte das Publikum mit seiner spontanen und humorvollen Art. Im Anschluss gab es zum Networking Brötchen von Ströck.

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Es ist ziemlich sicher, dass man Ferdinand Kerschner oft am Fahrrad erwischt. „Wir sind auf einer Radtour“, sagt er und besser sei, man würde sich am nächsten Tag zusammenrufen. Denn dann hat er Ruhe zum Erzählen: über seine akademische Karriere, über das Rechtsgebiet, das er quasi „miterfunden hat“, über sein Verhältnis zu Politik und Wirtschaft aber vor allem auch über seine Familie, die im niederösterreichischen Seitenstetten zu Hause ist. In Seitenstetten ist Ferdinand Kerschner auch aufgewachsen. 1953 als Sohn eines Elektrotechnikers geboren, wechselte er nach der Volksschule ins humanistische Gymnasium und erinnert sich, dass ihn eigentlich alles interessierte, obwohl Turnen sein „liebstes Fach“ war. Kerschner begann sich früh mit Politik zu beschäftigen, hatte einen starken Gerechtigkeitssinn. „Mittlerweile weiß ich längst, dass Recht und Gerechtigkeit nicht unbedingt eins sind“, lacht er. Nach der Matura meldete er sich ein Jahr freiwillig zum Bundesheer. „Das habe ich bereut, denn ich musste immer wieder zu Truppenübungen“, erinnert er sich. Dort war ihm „fad“, doch das Produkt dieser Langeweile war der Entschluss, in Linz ein Studium der Rechtswissenschaften zu beginnen. Schon bald war ihm klar, dass mir „Zivilrecht ein Herzensanliegen ist.“ Er bekam einen Assistentenjob bei Peter Rummel. Der junge Jurist musste auch Geld verdienen, weil er seine Familie ernähren musste. Er wohnte weiter in Seitenstetten, pendelte mit der Bahn nach Linz. „Mir ist beim Aussteigen in Linz regelmäßig schlecht geworden, weil die Luft so katastrophal war“, erinnert er sich. Irgendwann haben seine Frau, er und ein paar andere „Omnibus“, ein „Netzwerk für Kultur, Demokratie und Umweltschutz“ gegründet. Kerschner wurde Obmann. Als in Seitenstetten ein Spanplattenwerk errichtet werden sollte, konnte der Verein das verhindern, „da haben wir gesehen, wie der Hase läuft“, sagt er und meint damit das Spannungsfeld zwischen wirtschaftlichen Interessen, Bürgerinitiativen und Umweltschutz. Auf die Idee, sich juristisch mit dem Thema zu befassen, kam er nach einem Achillessehnenriss, der ihn wochenlang ans Bett fesselte. Er nutzte die Zeit, sich auf einen Vortrag zur Umwelthaftung vorzubereiten. Aus diesem Vortrag entwickelte er aus dem Zivilrecht heraus ein eigenes Rechtsgebiet und schaffte es schließlich 1996, ein Institut für Umweltrecht an der Universität Linz ins Leben zu rufen. „Die Politiker haben damals erkannt, dass man etwas machen muss“, sagt er. Doch schon bald bekam er Gegenwind aus der Wirtschaft, „meine R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 017

Pragmatisierung hat mich geschützt“, sagt er. Gegen die kurzfristigen Pläne der Gewinnmaximierung hätten es Umweltanliegen schwer. Aber ja, es habe sich vieles verändert, in Linz sei die Luft sauberer, Altlasten werden saniert und die Energiewende wird zumindest ernsthaft diskutiert. „Ich war meiner Zeit eben voraus“, sagt er, dafür habe er sich aber fast übernommen und ist auch deshalb frühzeitig in Pension gegangen. „Um wieder mehr wissenschaftlich arbeiten zu können“, sagt er und meint damit auch den MANZ Verlag. Ehemals hatte ihn Franz Stein als Autor gewonnen. „Er war ein so feinfühliger Mensch“, sagt Kerschner. Ihm habe er es zu verdanken, dass die Zeitschrift „Recht der Umwelt“ 1994 ins Leben gerufen wurde. Hoffentlich in Bälde wird in der gleichnamigen, ebenfalls von ihm initiierten Schriftenreihe der 50. Band erscheinen. „Man muss ständig für die Umwelt kämpfen, sonst entwickelt sich alles zurück“, mahnt Kerschner. Sein Engagement für den Umweltschutz gilt vor allem seinen Kindern. Ferdinand Kerschner, seit über 40 Jahren glücklich verheiratet, hat vier Söhne und fünf Enkelkinder, das älteste ist 19 Jahre, das jüngste sechs Monate. Glücklich ist er, dass drei seiner Söhne in Seitenstetten leben, die Großfamilie gefällt ihm. „Wir dürfen manchmal Baby sitten“, sagt er, seine Frau sei ja Kindergärtnerin gewesen. Die beiden teilen viele Interessen: die Arbeit im Garten, die Begeisterung für Jazz und Kabarett. Und selbstverständlich das Interesse fürs Fahrradfahren.

© Mike Ranz

Der Umwelt zuliebe Ferdinand Kerschner

FERDINAND KERSCHNER,

ehemals Vorstand des Instituts für Zivilrecht und des Instituts für Umweltrecht in Linz, gilt als einer der Pioniere in Sachen Umweltrecht in Österreich. Mit dem Fahrrad erobert er Europa.

„Man muss ständig für die Umwelt kämpfen, sonst entwickelt sich alles zurück“ Einmal im Jahr geht das Paar von Österreich aus auf große Tour, etwa bis nach Barcelona oder Rom. „Die Planung macht meine Frau“, sagt Kerschner und streut ihrem Organisationstalent Rosen. „Sie tüftelt die Routen aus, kennt ein paar Fixpunkte zum Übernachten, aber so eine Tour ist wie das Leben, man weiß nie, wie weit man genau kommt“, schmunzelt er. Nächstes Ziel im Herbst ist Hamburg. „Wir haben immer viel Glück gehabt“, sagt Kerschner und meint damit nicht nur das Radwetter. Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

Drei Fragen zum neuen WTBG 2017 an Werner Braun und Gregor Benesch MANZ: Ende Juni wurde das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 im Nationalrat beschlossen. Was sind die wesentlichen Eckpunkte des neuen Gesetzes? Was ändert sich für die knapp 7.000 Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie die zahlreichen Berufsanwärter? Braun / Benesch: Das neue WTBG ist die erste große Überarbeitung des Berufsgesetzes seit 1999 und zieht sich durch das gesamte Gesetz. Die KWT hat bereits 2012 begonnen, ihre Vorschläge zu sammeln. Dementsprechend kam sehr viel zusammen, manche Vorschläge entstanden sogar noch früher. Die bedeutendsten Änderungen betreffen sicher die Befugnisse, die Neuordnung der Fachprüfung und – leider notwendigerweise – die Umsetzung der vierten EU-Geldwäsche-Richtlinie. Die große systematische Umstellung stellt die Beseitigung des traditionellen Stufenbaus der Befugnisse dar, wonach zuerst der StB und „darüber“ der WP kam. Hier wurde ein bereits 2005 eingeschlagener Weg zu Ende geführt. Damals wurde die Möglichkeit geschaffen, sofort die gesamte WP- einschließlich der StB-Prüfung abzulegen, nunmehr wird der gesamte Prüfungsablauf flexibler und es ist nicht vorgegeben, welche Befugnis zuerst absolviert werden muss. Zudem kann früher als bisher mit dem Prüfungsverfahren begonnen werden. Damit einher geht die Entkoppelung der Befugnisse voneinander. Während bisher der WP „automatisch“ über alle StB-Befugnisse verfügte, wird der künftige WP der Spezialist für alle Prüfungsaufgaben sein und der StB der Berater und Vertreter in allen steuerlichen Angelegenheiten. Beiden bleibt als gemeinsame Basis die Kompetenz im Rechnungswesen, also die Erstellung der Buchhaltung, der Lohnverrechnung und der Jahresabschlüsse. Danach richtet sich auch die künftige Ausbildung der Berufsanwärter. Bei den Befugnissen konnten zudem dringend erforderliche Anpassungen an die Anforderungen des Marktes erreicht werden. So konnten Vertretungsrechte ausgebaut werden, insbesondere gegenüber der Finanzpolizei und in Verwaltungsstrafverfahren. Damit wurde nach langer Zeit den sich laufend ändernden Bedingungen des beruflichen Umfelds – zB gab es 1999 die Finanzpolizei noch gar nicht – entsprochen, damit der WT auch weiterhin die Bedürfnisse seiner Klienten im Rahmen seiner Kompetenzen möglichst breit abdecken kann. Hervorzuheben ist sicher auch, dass WT künftig einfach ausgestaltete und standardisierte Verträge betreffend jeglicher Arbeitsverhältnisse für ihre Mandanten errichten dürfen, was gerade in der Betreuung von Kleinunternehmern für diese einen Fortschritt in der Betreuung und auch im Rechtsschutz bedeutet.

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Die Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinie ist für den Berufsstand zwar nicht unbedingt erfreulich, aber die Kammer konnte weitgehend erreichen, dass die Umsetzung so verträglich erfolgt, wie es die RL noch zulässt. Allerdings müssen sich die Berufsangehörigen darauf einstellen, dass die Einhaltung der Präventionspflichten künftig verstärkt von der Kammer beaufsichtigt und kontrolliert wird.

GREGOR BENESCH

ist stv. Direktor der KWT und dort ua. für das Berufsrecht verantwor t lich WERNER BRAUN

ist Vizepräsident der KWT und Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses

MANZ: Sind Sie persönlich mit dem Ergebnis zufrieden? Hätten Sie sich noch weitere Kompetenzen für den Berufsstand gewünscht? Braun / Benesch: Die Kammer hatte gute Argumente für die Vorschläge zu den Befugnissen, die schließlich nicht den Weg ins Gesetz gefunden haben. Dennoch konnte leider nicht alles erreicht werden, vor allem, da andere Berufsgruppen die – aus unserer Sicht unberechtigte – Sorge hatten, die Wirtschaftstreuhänder würden dadurch zu weit in „fremde“ Kompetenzen eingreifen. Die für die Praxis wichtigsten Forderungen konnten jedoch umgesetzt werden, sodass man insgesamt zufrieden sein muss. MANZ: Sie schreiben gerade gemeinsam an einem Buch zum neuen WTBG, das noch heuer im MANZ-Verlag erscheinen wird. Worauf können sich die Leser freuen? Braun / Benesch: Wir bieten den Lesern eine kompakte Darstellung des neuen Berufsgesetzes, auch für „unterwegs“ in Form eines Taschenkommentars. Neben den Erläuterungen zur Regierungsvorlage, die in vielen Teilen bereits die Handschrift der Kammer beinhaltet, wird der Leser Praxishinweise erhalten, soweit es sich um unveränderte Bestimmungen handelt, wird auch die Auslegungspraxis der KWT zum WTBG aus den vergangenen Jahren einfließen.

Erscheint im Herbst 2017. Ca. 300 Seiten. Br. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-08341-0

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LSD-BG online Kozak Der erste Kommentar zum LSD-BG

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Die Neuregelung mit 1. 1. 2017 umfasst die bei Entsendungen nach Österreich geschützten Arbeitsbedingungen sowie die Schutzbestimmungen zur Vermeidung eines Lohn- und Sozialdumpings.

Die Eckpfeiler des Gesetzes: • Neuregelungen über die Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden; • die geltenden Bestimmungen gegen Lohn- und Sozialdumping werden formal in einem eigenen Gesetz zusammengefasst. Der Kommentar • behandelt die Normen des LSD-BG unter Bedachtnahme auf die bisher geltende Rechtslage, • bespricht die neuen Verfahrensbestimmungen, • nimmt auf die Unionsrechtslage Bezug.

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urheber.recht online Kucsko · Handig (Hrsg) Der maßgebende Kommentar zum österreichischen UrhG Die vollständig überarbeitete und aktualisierte Neuauflage berücksichtigt die umfassenden Änderungen des UrhG der vergangenen Jahre, vor allem die große Urheberrechts-Novelle 2015.

Die Neuauflage widmet sich in bewährter Form den Urheberrechten, von spezialisierten Praktikern und einer Reihe namhafter Experten aus den verschiedensten Berufsgruppen aus ihrer Erfahrung geschrieben. • Mit weiterführenden Literaturhinweisen, aktueller nationaler und europarechtlicher Rechtsprechung, • Checklisten zur Unterstützung bei der Erstellung von Verträgen, zahlreichen Tipps aus der Praxis und • Beiträgen aus angrenzenden Rechtsgebieten (zB Verfassungs-, Kartell- und Insolvenzrecht).

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Wirtschaftsstrafrecht online Kert · Kodek (Hrsg) Von Accounting über Kartellstrafrecht bis Verbandsverantwortlichkeit Erhalten Sie einen umfassenden Überblick über alle wichtigen Gebiete des Wirtschaftsund Finanzstrafrechts sowie des Strafprozessrechts. Erkennen Sie die Grundstruktur der wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbestände und profitieren Sie von der optimalen Kombination von wissenschaftlicher Aufarbeitung mit Praxisnähe.

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[ÖFFENTLICHES RECHT · STR AFRECHT

Schulrecht 2017/18 Autor: Andergassen Den Schulalltag souverän im Griff im neuen Schuljahr: Übersichtlich, leicht verständlich und anschaulich bietet der Autor wieder einen kompakten Überblick über das gesamte Schulrecht.

2017. Ca. 300 Seiten. Br. Ca. EUR 36,– Im Abonnement ca. EUR 28,80 ISBN 978-3-214-09325-9

• Mit Bildungsreformgesetz 2017 • Aktuelle Neuerungen vorangestellt: Autonomiepaket • Bildungsdirektionen • Schulcluster • Modellregionen • Ausbildungspflicht bis 18 • Neue Oberstufe (NOST)

• Schulrecht konkret: Aufnahme in die Schule, Unterrichtsarbeit, Erziehungsmaßnahmen, Aufsichtspflicht und Haftung, Leistungsfeststellung und -beurteilung, Widerspruchsverfahren, Religion, schulische Veranstaltungen uam • Anschaulich: mit rund 100 Praxisbeispielen, 30 davon neu • Mit weiteren relevanten Rechtsbereichen: Gesundheit, Schulassistenz, Urheberrecht, Lehrerdienstrecht

Der Autor: Dr. Armin Andergassen ist Abteilungsleiter im Landesschulrat für Tirol.

Pharmazeutische Vorschriften mit 46. Ergänzungslieferung Autoren: Füszl · Semp

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 46. Erg.-Lfg. 2017. EUR 218,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für 2 Erg.-Lfg. EUR 148,– ISBN 978-3-214-13619-2 Online-Version: www.manz.at/pharma

Sämtliche für den pharmazeutischen Bereich relevanten Vorschriften sind hier vereint: gegliedert in elf Schwerpunktbereiche, die wichtigsten Bestimmungen in Anmerkungen erläutert und stets aktuell gehalten. Die 46. Ergänzungslieferung bringt folgende Inhalte: Neu: • Gebührentarif des BASG mit 1. 6. 2017 • Tierimpfstoff-Anwendungsverordnung 2017 Änderungen in: • Apothekengesetz • Apothekerkammergesetz

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Arzneimittelgesetz Arzneitaxe Arzneiwareneinfuhrgesetz Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz Gewebebankenverordnung Gewebesicherheitsgesetz Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz Nachtrag zum Arzneibuch Neue Psychoaktive-Substanzen-Verordnung Rezeptpflichtverordnung

Die Autoren: Dr. Sylvia Füszl, Abteilungsleiterin im BMGF und Dr. Robert Semp, Jurist im BMGF, sind zuständig für Legistik im Bereich Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.

BDG – Beamten-Dienstrecht mit 72. Lieferung Autor: Fellner Mit allen Vorschriften zum Dienstrecht der Beamten und Vertragsbediensteten – aktuell und präzise erläutert, unter Berücksichtigung der wesentlichen parlamentarischen Materialien und der wichtigsten höchstgerichtlichen Judikatur.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 72. Erg.-Lfg. 2017. EUR 328,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 248,– ISBN 978-3-214-12170-9 Online-Version: www.manz.at/bdg

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Die 72. Ergänzungslieferung berücksichtigt ua Änderungen • im BDG durch die jüngste Novelle BGBl I 2017/113

• in APSG, KBGG, MSchG, Bundes-Personalvertretungsgesetz, • diverser Verordnungen (Dienstausweise, Verwendungsbezeichnungen im Auswärtigen Dienst, Grundausbildungen in BKA, BMASK, BMBF, BMWFW und BMGF, Generalstabsausbildung im BMLVS) • der enthaltenen Vorschriften über den Bundes-Bedienstetenschutz am Arbeitsplatz

Der Autor: Sektionschef i.R. Dr. Wolfgang Fellner war zuletzt Leiter der Präsidialsektion im Bundesministerium für Justiz. Das Dienstrecht der Bundesbediensteten gehört zu seinen Spezialgebieten.

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STR AFRECHT]

Wiener Kommentar zum StGB mit 179. Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz Über 6.000 Seiten StGB und Nebengesetze – immer am neuesten Stand!

und Praxis zeitnah sämtliche Novellen eingearbeitet und kommentiert.

Laufende Ergänzungslieferungen zum StGB und allen strafrechtlich relevanten Nebengesetzen bieten sachkundig fundierte Kommentierungen für alle Anforderungen des täglichen Berufsalltags. Neben der neuesten Literatur und Rechtsprechung werden von den renommierten Autoren aus Wissenschaft

Aktualisiert wurden diesmal: §§ 133–141 Salimi §§ 169–187 Aicher-Hadler/Murschetz §§ 232–241 Schroll Weitere Aktualisierungen – auch zur Strafgesetznovelle 2017 – erscheinen in Kürze!

Die Autoren: Prof. Dr. Gabriele Aicher-Hadler, Erste Generalanwältin in der Generalprokuratur; Dr. Verena Murschetz, LL.M., Univ.-Prof. an der Universität Innsbruck; Dr. Farsam Salimi, Ass.-Prof. an der Universität Wien; Hon.-Prof. Dr. Hans Valentin Schroll, Senatspräsident des OGH.

Faszikelwerk in 8 Mappen. inkl 179. Lfg. 2017. EUR 564,– ISBN 978-3-214-10245-6 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stgb

SMG – Suchtmittelgesetz 3. Auf lage Autoren: Matzka · Zeder · Rüdisser Das komplette Informationspaket zum Suchtmittelrecht für Bibliothek und Aktentasche: • umfassende, praxisorientierte Kommentierung auf Grundlage von Rechtsprechung, Gesetzesmaterialien und Literatur, mit vielen weiterführenden Verweisen: » des Suchtmittelgesetzes (SMG) und » des 2011 neu geschaffenen Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetzes (NPSG) – erstmals im Kommentar!

• mit allen Neuerungen durch Gesetzesnovellen und zahlreichen neu eingearbeiteten Judikaten seit der Vorauflage 2009, • internationale Übereinkommen und EUVorschriften, • österreichische Verordnungen und Erlässe, • Stichwortverzeichnis.

Die Autoren: MMag. Michael Matzka ist Richter des Obersten Gerichtshofes. Dr. Fritz Zeder ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz. Mag. Gabriel Rüdisser ist Richter des Landesgerichtes Feldkirch.

3. Auflage erscheint im September 2017. Ca. 900 Seiten. Geb. Ca. EUR 128,– ISBN 978-3-214-04553-1 Online-Version: www.manz.at/smg

Untreue NEU Wechselbeziehungen zwischen Straf-, Zivil- und Gesellschaftsrecht Herausgeber: Kodek Das Strafrechtsänderungsgesetz 2015 sorgte für eine Reform des Straftatbestands Untreue und die Verankerung der Business Judgment Rule im Gesetz. Inwieweit verändern sich dadurch die Haftungsbestimmungen? Können durch die neuen Regelungen Unsicherheiten in Bezug auf unternehmerisches Handeln ausgeräumt werden? Wo genau liegen nun die Grenzen der Befugnisse von Geschäftsführern und Vorstandsmitgliedern? Der Beantwortung dieser und weiterer Fragen widmet sich dieses Werk.

Die Themen: • Untreue aus strafrechtlicher Sicht • Zivilrechtliche Grundlagen • Die neuen gesetzlichen Regelungen zur Business Judgment Rule im Gesellschaftsrecht • Einlagenrückgewähr und Untreue • Grundsatzfragen der Untreue (neu) • Untreue aus Sicht der Staatsanwaltschaft • Untreue aus Sicht der Verteidigung 2017. XIV, 156 Seiten. Br. EUR 28,80 ISBN 978-3-214-06570-6

Der Herausgeber: Hofrat des OGH Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M., WU Wien Die Autoren: Dr. Stephan Briem, Rechtsanwalt in Wien; Dr. Nina Huber, DSC Rechtsanwälte; Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus, JKU Linz; Univ.-Prof. Dr. Robert Kert, WU Wien; Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch, Universität Wien; Oberstaatsanwalt MMag. Eberhard Pieber, Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

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[ZIVILRECHT

Gerichtsgebühren 2017 18. Auf lage Autor: Dokalik

18. Auflage 2017. 88 Seiten. Br. EUR 21,50 ISBN 978-3-214-03959-2

Die 18. Auflage enthält die Tabellen der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren sowie Vollzugsgebühren und Vergütungen der Gerichtsvollzieher idF der ValorisierungsV BGBl II 2017/152 (Erhöhung der Beträge mit 1. 8. 2017). Darüber hinaus beinhaltet sie Muster von Anträgen auf Gebührenbefreiung und Verfahrenshilfe bei einvernehmlichen Scheidungen sowie für die Berechnung der Vergütung des Gerichtsvollziehers.

Alle wichtigen Beträge und Bemessungsgrundlagen sind übersichtlich dargestellt und sofort griffbereit.

Der Autor: Dr. Dietmar Dokalik, Abteilungsleiter im BMJ

Rechtspflegergesetz 2. Auf lage Herausgeber: Szöky Der Rechtspfleger gewinnt nicht nur im Zuge der europäischen Entwicklung an Bedeutung für eine ständig größer werdende Zahl von Rechtsanwendern. Die Berührungspunkte sind vielschichtig und betreffen ua das Firmen- und Grundbuch, Außerstreit- und Exekutionsrecht. Dieser Kurzkommentar enthält die Kommentierung des Rechtspflegergesetzes auf aktu-

2. Auflage erscheint im September 2017. XXX, 240 Seiten. Geb. EUR 69,– ISBN 978-3-214-03655-3

ellem Stand, samt ausführlichen Hinweisen zu Änderungen durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz ab 1. 1. 2018. Plus: ein ausführlicher Anhang über die Entwicklung des österreichischen Rechtspflegers sowie ein interessanter Blick auf den Rechtspfleger im internationalen Gefüge.

Die Autoren: ADir. Manfred Buric, Referent im Bundesministerium für Justiz, ADir. Johannes Etz, Rechtspf leger beim Bezirksgericht St. Pölten, ADir. Michael Lackenberger, Geschäftsführer der Schuldnerberatung Niederösterreich, ADir. Walter Szöky, Rechtspf leger beim Handelsgericht Wien und Präsident der VDRÖ.

Schmerzengeld-Enscheidungen 1980 bis Juni 2017, Ausgabe 2/2017 Autor: Danzl 3.770 Entscheidungen aus dem Zeitraum 1980 bis Juni 2017 auf CD-ROM:

2017. 1 CD-ROM EUR 59,– ISBN 978-3-214-18546 6 Im Abonnement für halbjährliche CDROM Updates vorgemerkt. Paket: Danzl/Gutiérrez-Lobos/Müller Das Schmerzengeld 10. Auflage + CD-ROM EUR 118,– im Abo EUR 108,– ISBN 978-3-214-18545-9

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• gezielte Suche nach angemessener Höhe des Schmerzengeldes bzw Verunstaltungsentschädigung • sekundenschnelle Abfrage nach Suchbegriffen (zB „Meniskus“ oder „Armbruch“)

• Entscheidungen mit zugesprochenem Geldbetrag, Verletzungen, Schmerzen, Dauer des Spitalsaufenthalts etc • Fundstellen-Verlinkung auf RDB-Volltexte • mit halbjährlichen Updates immer auf dem Laufenden • Link zum Indexrechner

Der Autor: Hon.-Prof. Dr. Karl-Heinz Danzl ist Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes und Honorarprofessor an der Universität Innsbruck, Schriftleiter der ZVR sowie Autor zahlreicher Publikationen.

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ZIVILRECHT]

Kommentar zur EU-Kontenpfändungsverordnung Vorankündigung

Autoren: Schumacher · Köllensperger · Trenker Der Kommentar zur neuen EU-Kontenpfändungsverordnung – VO (EU) 655/2014 – enthält eine ausführliche Kommentierung der Verordnung: • Anwendungsbereich • Zuständigkeit, Antrag und Bewilligungsverfahren • Einholung von Kontoinformationen • Kontenpfändungsbeschluss: Wirkung und Vollstreckung

• Sicherheitsleistung und Haftung • Rechtsbehelfe und Verfahren Mit Aufarbeitung in- und ausländischer Literatur und relevanter Rechtsprechung sowie zahlreichen Hinweisen auf die Auswirkungen in der Praxis und Lösungsansätzen für neu auftretende Fragen.

Die Autoren: Univ.-Prof. R A Dr. Hubertus Schumacher, Universität Innsbruck, Rechtsanwalt in Innsbruck. Univ.-Ass. Dr. Barbara Köllensperger, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck. MMag. Dr. Martin Trenker ist Assistenzprofessor am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren der Universität Innsbruck.

Erscheint im Oktober 2017. Ca. XXVI, 332 Seiten. Ln. Ca. EUR 84,– ISBN 978-3-214-01328-8 Siehe auch Spezialtagung auf Seite 2!

ABGB Teilband §§ 1035 – 1150 ABGB: GoA, Vertragstypen II 4. Auf lage Herausgeber: Rummel · Lukas Die 4. Auflage des klassischen ABGB-Kommentars wird von Rummel/Lukas herausgegeben und erscheint in zirka 20 Teilbänden. Neu: §§ 1035 – 1150 (GoA, Tausch, Kauf, Bestandvertrag), bearbeitet von Josef Aicher, Elisabeth Lovrek, Franz-Stefan Meissel, Hansjörg Sailer.

Bereits erschienen (2014 – 2016): §§ 1 – 43 (Einleitung, Personenrechte) §§ 231 – 284h (Kindesunterhalt, Sachwalterschaft) §§ 285 – 446 (Sachenrecht I) §§ 531 – 824 (Erbrecht) §§ 825 – 858 (Miteigentum) §§ 859 – 916 (Vertragsrecht)

Die Herausgeber: Dr. Peter Rummel, em. o. Univ.-Prof. und Dr. Meinhard Lukas, Univ.-Prof. und Rektor der JKU Linz.

29 N OV 2017

Teilband erscheint Ende September 2017. Ca. 560 Seiten. Ln. Ca. EUR 110,– Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk! Gesamtwerk in zirka 20 Teilbänden, Fertigstellung bis 2019! ISBN 978-3-214-16443-0 Online-Version: www.manz.at/abgb

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[WIRTSCHAFTSRECHT

urheber.recht systematischer kommentar zum urheberrechtsgesetz 2. Auf lage Herausgeber: Kucsko · Handig

2. Auflage 2017. LVIII, 1.788 Seiten. Geb. EUR 278,– ISBN 978-3-214-01169-7

Die Neuauflage widmet sich in bewährter Form den Urheberrechten – von spezialisierten Praktikern und einer Reihe namhafter Experten aus den verschiedensten Berufsgruppen aus ihrer Erfahrung geschrieben.

• Checklisten zur Unterstützung bei der Erstellung von Verträgen, zahlreichen Tipps aus der Praxis und • Beiträgen aus angrenzenden Rechtsgebieten (zB Verfassungs-, Kartell- und Insolvenzrecht).

• Mit weiterführenden Literaturhinweisen, aktueller nationaler und europarechtlicher Rechtsprechung,

Berücksichtigt wurden die umfassenden Änderungen des UrhG der vergangenen Jahre, vor allem die große Urheberrechts-Novelle 2015.

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Guido Kucsko ist Partner bei Schönherr Rechtsanwälte, anerkannter IP-Rechtler und Autor zahlreicher Fachpublikationen. Dr. Christian Handig ist Jurist in der Wirtschaftskammer Wien, betreut Gesetzesbegutachtungen auf nationaler und europäischer Ebene und ist Verfasser zahlreichen Publikationen, vor allem zum Immaterialgüterrecht.

Big Data Informationen und Gesellschaftsrecht Herausgeber: Kalss · U. Torggler Noch nie war so viel Information so einfach verfügbar. Doch mit der Masse und Dichte der Informationen sowie der Schnelligkeit der Abläufe steigt auch die Anzahl der juristischen Fragestellungen: Welche Informationen können, welche Informationen müssen innerhalb der Gesellschaft oder innerhalb des Konzerns weitergegeben werden? Welche Gefahren drohen, wie kann man sich davor schützen? 2017. XX, 118 Seiten. Br. EUR 38 ,– ISBN 978-3-214-03246-3

In diesem Buch werden Informationsrechte und -pflichten aus unterschiedlichen gesellschafts-, datenschutz- und kapitalmarktrechtlichen Blickwinkeln beleuchtet. Außerdem werden die Verschwiegenheitspflichten im Konzern bzw bei Entsendungen analysiert.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, LL.M., WU Wien, und Univ.-Prof. Dr. Ulrich Torggler, Universität Wien.

Meinungs- und Medienfreiheit in der digitalen Ära Zwölftes Rundfunkforum REM Band 15 Herausgeber: Berka · Holoubek · Leit l-Staudinger

2017. XVIII, 108 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-16436-2

Der Band 15 der Schriftenreihe „Recht der Medien“ beschäftigt sich mit der MeinungsMedien- und Kommunikationsfreiheit in der digitalen Ära. Mit folgenden Themen: • The Free Speech Debate: Bedarf die Meinungsfreiheit einer Neuvermessung? (Berka) • Neue Herausforderung für die demokratische Öffentlichkeit und die Perspektiven für das Medienrecht (Holznagel) • Hate Speech, Shitstorm und Dschihad Online: Müssen die Grenzen der Meinungsfreiheit neu vermessen werden? (Bezemek)

• Netzherrschaft und Kontrolle: Der Zugang zu den Kommunikationsnetzen als Problem der Meinungs- und Medienfreiheit (Grafl) • Google, Facebook & Co: Die Macht der Algorithmen aus grundrechtlicher Perspektive (Mayrhofer) • Privacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit? (Forgó) • Investigativer Journalismus im digitalen Umfeld: WikiLeaks, die Panama Papers und Netzwerk-Recherchen (Klenk)

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Walter Berka, Universität Salzburg; Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek, WU Wien; Univ.-Prof. Dr. Barbara Leitl-Staudinger, Johannes Kepler Universität Linz.

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ARBEITSRECHT]

Pflegegeld 4. Auf lage Autoren: Greifeneder · Liebhar t Mit umfangreichem Serviceteil! In der 4. Auflage werden neu die • seit 1. 1. 2016 geltende Kinder-Einstufungsverordnung 2016 kommentiert, • aktuelle Rechtsprechung dargestellt, • rechtlichen Änderungen behandelt (ua Pflegekarenz und Pflegekarenzgeld), • Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Begutachtung durch Arzt und Pflegefachpersonal besprochen,

Vorankündigung

• Stellung und Rechte der tatsächlich Pflegenden im Einstufungsverfahren beleuchtet, • Absicherung und Unterstützung der Angehörigen dargestellt.

4. Auflage 2017. Ca. 550 Seiten. Geb. Ca. EUR 98,– ISBN 978-3-214-02703-2

Die Autoren: Dr. Martin Greifeneder ist Richter am Landesgericht Wels, schult seit vielen Jahren Gutachter und Pf legefachpersonal in Fragen der Pf legegeldeinstufung; Dr. Gunther Liebhart ist Richter am Landesgericht Salzburg und seit vielen Jahren mit Pf legegeldverfahren in erster Instanz befasst.

Kollektivverträge für das Hotel- und Gastgewerbe für Arbeiter und Angestellte

Vorankündigung

2. Auf lage Autoren: Steinlechner · Weiß-Koppensteiner Dieser Band enthält nicht nur die beiden Rahmenkollektivverträge, sondern in dieser erweiterten Auflage auch die neuen österreichweit einheitlichen Lohn- und Gehaltsschemata mit Stand 1. Mai 2017. Erstmalig sind diese samt den dazugehörigen Übergangsbestimmungen für die einzelnen Bundesländer umfassend kommentiert. Darüber hinaus sind sämtliche Änderungen, die seit der 1. Ausgabe in den Kollektivverträgen vorgenommen wurden, eingearbeitet und umfassend erläutert:

• neue Durchrechnung der Normalarbeitszeit für Jahresbetriebe über 26 Wochen, • Möglichkeit der Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf 8 Stunden für Saisonbetriebe mit Halbpension, • Wegfall des Dienstkleidungspauschales für Lehrlinge und die neuen Lehrlingsentschädigungen, • Entfall der Professionisten-Regelung, • Abschaffung des zwingenden Garantielohnsystems in Wien und in der Steiermark.

2. Auflage 2017. Ca. 350 Seiten. Br. Ca. EUR 38,– ISBN 978-3-214-08664-0

Die Autoren: Dr. Günter Steinlechner ist Leiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien; Mag.a Claudia Weiß-Koppensteiner ist Referentin im Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich.

Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht 3. Auf lage Herausgeber: Neumayr · Reissner Das Arbeitsrecht mit zahlreichen tiefgreifenden Novellen (ua mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz)!

• rund 3600 Seiten sorgfältig ausgewertete Literatur und Judikatur • NEU aufgenommen wurde das LSD-BG

• 28 Gesetze – in zwei Bänden kommentiert • 19 ausgewiesene Autoren – aus Lehre, Rechtsanwaltschaft, Interessenvertretungen und Rechtsprechung

zeller-bibliothek.manz.at

Die Herausgeber: Dr. Matthias Neumayr ist Senatspräsident des OGH und Univ.-Prof. für Zivilverfahrensrecht am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg; Dr. Gert-Peter Reissner ist Univ.-Prof. und Leiter des Instituts für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Rechtsinformatik der Universität Innsbruck.

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Vorankündigung

3. Auflage 2017. Ca. 3.600 Seiten in 2 Bänden. Ln. Ca. EUR 428,– Subskriptionspreis bis 31.10.2017: Ca. EUR 398,– ISBN 978-3-214-03821-2 Online-Version: www.manz.at/zeller

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[ A R BEI TSR ECH T · BAU EN MIET EN WOH N EN

APG – Allgemeines Pensionsgesetz mit 7. Ergänzungslieferung Herausgeber: Teschner · Pöltner Das APG auf dem Stand des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes 2017 – SVÄG 2017 (BGBl I 2017/38)! • Auszüge aus den Materialien • aufschlussreiche Erläuterungen zu den Regierungsvorlagen und Ausschussberichten • anschauliche Beispiele zum besseren Verständnis Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 7. Erg.-Lfg. 2017. EUR 34,– ISBN 978-3-214-09125-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Die Herausgeber: Prof. Dr. Hellmut Teschner, Ministerialrat iR und Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef iR waren beide im BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

Irrtums- und Listanfechtung im Arbeitsrecht Spannungsfeld zwischen arbeitsrechtlichen Schutzüberlegungen und allgemeinem Zivilrecht Autorin: Tutschek

2017. XVIII, 126 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-01187-1

Die Anfechtung wegen Irrtums und List im Arbeitsrecht ist ein Thema, das lange Zeit nahezu unbeachtet geblieben ist. Dies obwohl sich dabei im Schnittbereich zwischen Arbeitsrecht und Zivilrecht einige sehr interessante sowie grundlegende Fragen stellen: • Ist eine Anfechtung von Arbeitsverträgen generell möglich? • In welchem Verhältnis steht die Anfechtung zu den arbeitsrechtlichen Beendigungsformen? • Bestehen bei der Anfechtung Besonderhei-

ten aufgrund des arbeitsrechtlichen Schutzgedankens? • Zu welchem Zeitpunkt muss die Anfechtung geltend gemacht werden? • Ist eine rückwirkende Beseitigung von Arbeitsverträgen durch Anfechtung möglich? Mit diesen und damit zusammenhängenden Fragen beschäftigt sich das Werk. Durch die Überprüfung des Ergebnisses anhand von Fallbeispielen werden der Bezug zur Praxis hergestellt sowie die Besonderheiten im Bereich des Arbeitsrechts deutlich gemacht.

Die Autorin: Mag. a Dr.in Julia Tutschek war Universitätsassistentin an der Johannes Kepler Universität Linz. Derzeit absolviert die Autorin die Gerichtspraxis.

Handbuch des Miet- und Wohnrechts mit 29. Ergänzungslieferung Herausgeber: Rainer

Loseblattwerk in 2 Mappen mit CD-ROM inkl. 29. Erg.-Lfg. 2017. EUR 168,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. eine Erg.-Lfg. EUR 128,– ISBN 978-3-214-14566-8 Online-Version: www.manz.at/mwr

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Erschließen Sie sich das gesamte Immobilienrecht: • Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht, Immobilien-Investmentfonds • Immobilienmakler und Immobilienverwalter • Bauträgerrecht • Energieausweis • Förderungsbestimmungen • Immobilienleasing • Liegenschaftsbewertung, Liegenschaftskauf • Grundbuch • Nachbarrecht • Verfahrensvorschriften

• Hausbesorger/Hausbetreuer • Facility Management • Vorsorgewohnung In der 29. Ergänzungslieferung ua enthalten: Neue Vertragsmuster Überarbeitung und Aktualisierung der Kapitel • Außerstreitverfahren • Wohnbauförderung • Facility Management • Hausbesorger/Hausbetreuer • Immobilienleasing

Der Herausgeber: Dr. Herbert Rainer ist Rechtsanwalt und Partner der Mayrhofer & Rainer Rechtsanwälte KG in Wien.

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BAU EN M IET EN WOH N EN ∙ ST U DI U M U N D PR A X IS]

Beendigung von Wohnungseigentum Autor: Punt Das Werk setzt sich grundlegend mit den unterschiedlichen Beendigungsformen des Wohnungseigentums nach dem WEG 2002 auseinander, stellt aber auch die Rechtslage im bloßen Miteigentum dar. Ausgangspunkt für die Bearbeitung waren zumeist Fragestellungen aus der Praxis, für die der Autor unter Darstellung der dazu vorliegenden Judikatur und Literatur Lösungswege aufzeigt.

Behandelt werden ua folgende Beendigungsformen: • Nichtigkeit • Untergang • Verzicht • Zeitablauf • Enteignung

2017. Ca. XVI, 236 Seiten. Br. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-03247-0

Der Autor: Dr. Lorenz Punt ist geschäftsführender Gesellschafter der Immobilienverwaltung Dr. Moll & Punt OHG in Innsbruck.

Österreichisches Versicherungsvertragsrecht 2. Auf lage Autoren: Straube · Gisch · Berisha Die wesentlichen Eckpfeiler des österreichischen Versicherungsvertragsrechts aus Sicht von Wissenschaft und Praxis: • Versicherungsbegriff und -arten • Rechtsgrundlagen des Versicherungsvertragsrechts • Abschluss, Veränderung und Beendigung des Versicherungsvertrags • Rücktrittsrechte und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

• Pflichten des Versicherers • Überblick über die im VersVG geregelten Versicherungszweige Dieses Skriptum richtet sich insbesondere an postgraduale rechtswissenschaftliche oder interdisziplinäre Studiengänge sowie an technische Studien der Finanz- und Wirtschaftsmathematik. 2. Auflage erscheint im September 2017. Ca. XIV, 114 Seiten. Br. Ca. EUR 21,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 16,80 ISBN 978-3-214-01113-0

Die Autoren: Univ.-Prof. i.R. Dr. Manfred Straube war Ordinarius für Unternehmensrecht und Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Wien; nunmehr Universitätslektor an der TU Wien. Mag. Erwin Gisch, MBA, ist Geschäftsführer des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten in der Wirtschaftskammer Österreich. Dr. Arlinda Berisha, LL.M., ist wissenschaftliche Mitarbeiterin und Lehrgangsleiterin am Department für Wirtschaftsrecht und Europäische Integration.

Strafrecht in Fällen & Lösungen Schwerpunkt Wirtschaftsstrafrecht 2. Auf lage Autoren: Sagmeister · Komenda · Madl · Höcher Das Studienbuch schlägt eine Brücke zwischen klassischen Lehrbüchern und reinen Casebooks. In elf Fällen werden zentrale Fragen aus Allgemeinem und Besonderem Teil aufbereitet, die typischerweise in Strafrechtsprüfungen aufgeworfen werden. Eine hilfreiche Stütze zur Prüfungsvorbereitung – mit: • umfassender Einleitung: erläutert Grundlagen und beantwortet eine Vielzahl an Detailfragen zur Falllösung. • kommentiertem Lösungsvorschlag: neben

der eigentlichen Falllösung enthält dieser auch theoretische Ausführungen zu den jeweils behandelten Themen und erklärt nicht nur, was richtig ist, sondern auch warum. • unkommentiertem Lösungsvorschlag: gewährleistet eine möglichst realitätsnahe Prüfungsvorbereitung und beschränkt sich auf jene Ausführungen, die bei einer Klausur tatsächliche Punkte bringen. Auf aktuellem Stand inkl Strafgesetznovelle 2017!

Die Autoren: Dr. Julia Sagmeister, Rechtsanwaltsanwärterin, Dr. Peter Komenda, BSc (WU), Richteramtsanwärter, Patrick Madl, LL.M. (WU) BSc (WU), Universitätsassistent am Institut für Österr. und Europ. Wirtschaftsrecht der WU Wien, Dr. Markus Höcher Rechtsanwaltsanwärter – alle in Wien.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 017

Vorankündigung

2. Auflage erscheint im Oktober 2017. Ca. XXVI, 214 Seiten. Br. Ca. EUR 32,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 25,60 ISBN 978-3-214-01921-1

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[STUDIUM UND PR A XIS

Sozialrecht 7. Auf lage Autor: Resch Das österreichische Sozialrecht auf dem Stand September 2017: Dieses Rechtstaschenbuch behandelt vorrangig das Beitrags- und Leistungsrecht der österreichischen Sozialversicherung. Gesondert wird kurz auch auf das internationale und europäische Sozialrecht eingegangen. Aus der Vielzahl an Neuerungen ist etwa auf das Wiedereingliederungsgeld in der Kranken-

7. Auflage 2017. Br. XXII, 216 Seiten. EUR 36,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 28,80 ISBN 978-3-214-06726-7

versicherung, die neue Teilpension als Leistung der Arbeitslosenversicherung und die weiteren Adaptierungen des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der Pension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit hinzuweisen Immer aktuell: Auf www.manz.at/download können Sie die veränderlichen Daten und Zahlen parallel zum Buch nachlesen.

Der Autor: Dr. Reinhard Resch ist Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Vorstand des Instituts für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Universität Linz.

Arbeitsrecht 6. Auf lage Autoren: Jabornegg · Resch · Födermayr Knapp gehalten und leicht verständlich auf bereitet ist die Darstellung des österreichischen Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts der Arbeitsrechtsexperten Jabornegg/Resch/Födermayr. Sowohl Studierende als auch Praktiker finden hier eine systematische Aufarbeitung des Arbeits-

6. Auflage 2017. XXXII, 436 Seiten. Br. EUR 49,80 Mit Hörerschein für Studierende: EUR 39,80 ISBN 978-3-214-07571-2

rechts, die sich auf die wesentlichen weiterführenden Hinweise in Judikatur und Lehre konzentriert. Die 6. Auflage wurde hinsichtlich Gesetzgebung und Rechtsprechung auf den neuesten Stand gebracht.

Die Autoren: em. o. Univ.-Prof. Dr. Peter Jabornegg lehrte am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Linz. Dr. Reinhard Resch ist Universitätsprofessor für Medizinrecht, Arbeits- und Sozialrecht sowie Vorstand des Instituts für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Universität Linz. Dr. Barbara Födermayr ist ebendort assoziierte Universitätsprofessorin.

Grundzüge des Privatrechts 10. Auf lage Autor: Peter Bydlinski Dieses Buch bietet eine übersichtliche, mit zahlreichen Beispielen erläuterte, integrierte Einführung in die Gebiete Zivilrecht, Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht sowie Wettbewerbsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Grundfragen der Rechtsdurchsetzung (Prozess, Exekution, Insolvenz) kommen ebenso zur Sprache wie Zentralprobleme internationaler Privatrechtsbeziehungen. 10. Auflage erscheint im September 2017. Ca. XX, 472 Seiten. Br. Ca. EUR 49,– ISBN 978-3-214-14920-8 Beiheft: Ca. VI, 176 Seiten. Br. Ca. EUR 24,80 ISBN 978-3-214-14921-5 Grundzüge und Beiheft im Paket: Ca. EUR 64,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 51,20 ISBN 978-3-214-14919-2

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Jetzt schon mit dem 2. Erwachsenenschutzgesetz! Im Paket mit dem Beiheft „Fälle und Fragen zum Privatrecht“ eine bewährte Prüfungsvorbereitung!

Der Autor: o. Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski lehrt am Institut für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Universität Graz.

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Druckfrische Paragraphen mit Stand Herbst 2017 Seitenweise aktuelle รถsterreichische Gesetzestexte der Edition Juridica


[ SAC H BUC H ∙ FAC H BUC H ∙ M A N Z I N T E R N

Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: Erfahrungen und Perspektiven Herausgeber: ÖJT Ab sofort ist die schriftliche Dokumentation der Vortragsveranstaltung des Österreichischen Juristentages vom 27. März 2017 zum Thema „Parlamentarische Untersuchungsausschüsse: Erfahrungen und Perspektiven“ in der Schriftenreihe des ÖJT erhältlich. Die

Referenten zogen interessante Schlussfolgerungen und gaben wertvolle Anregungen zu diesem hochaktuellen Thema; ergänzt durch Diskussionsbeiträge ist auch diese Dokumentation ein gelungener rechtspolitischer Beitrag.

2017. 64 Seiten. Br. Ca. EUR 14,– ISBN 978-3-214-10976-9

Prozessrisikoanalyse Erfolgsaussichten vor Gericht bestimmen Autoren: Risse · Morawietz Diese Neuerscheinung stellt die Prozessrisikoanalyse als juristische Technik vor und zeigt praxisnah auf, wie Rechtsanwälte und Unternehmensjuristen diese Methode zur Bezifferung von Prozessrisiken erfolgreich einsetzen. Die Darstellung vermittelt Schritt für Schritt, wie aus einem juristischen Sachverhalt ein Entscheidungsbaum entsteht, der dann den Ausgangspunkt für die Berechnung der Prozesschancen und eine abschlie2017. Ca. 240 Seiten. Geb. Ca. EUR 45,– ISBN 978-3-214-01198-7

ßende Handlungsempfehlung bildet. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele wird der breite Anwendungsbereich dieser Technik verdeutlicht. Mehrere Fallstudien runden die Darstellung ab. Vorteile auf einen Blick: • verbessert die Kommunikation mit dem Mandanten • hilft, Haftungsrisiken zu vermeiden • mit zahlreichen Fallbeispielen und Fallstudien

Die Autoren: Prof. Dr. Jörg Risse, LL.M., Rechtsanwalt, und Dr. Matthias Morawietz, Rechtsanwalt

Am 18. Mai fand in der Buchhandlung MANZ am Wiener Kohlmarkt 16 eine Veranstaltung der Reihe MehrWissen statt. Die Buchhandlung war gut besucht, als Nana Walzer und Ronald Thoma ihr neuestes Buch „Open Minded Leadership“ vorstellten. Die Einleitung kam vom bekannten Medienwissenschaftler Thomas Bauer. Heutzutage, so die Autoren, stehen Führungskräfte vor vielfältigen Herausforderungen. Wie – und wohin – soll Leadership

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führen? Das Duo untersuchte unterschiedliche Wege und Perspektiven und stellte mögliche Alternativen zu Populisten, Autokraten und Demagogen wie Trump & Co vor. Danach gab es noch eine angeregte Diskussion und Brötchen der Bäckerei Ströck.

Thomas Eisenmenger (MANZ), Ronald Thoma, Nana Walzer und Richard Jank (Wirtschaftsbund Wien)

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© Sophie Tiller

MehrWissen: Open Minded Leadership


EMPFEHLENSWERTES]

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Das Genie Autor: Klaus Cäsar Zehrer Boston, 1910. Der elfjährige William James Sidis wird von der amerikanischen Presse als „Wunderjunge von Harvard“ gefeiert. Sein Vater Boris, ein bekannter Psychologe mit dem brennenden Ehrgeiz, die Welt durch Bildung zu verbessern, triumphiert. Er hat William von Geburt an mit einem speziellen Lernprogramm trainiert. Durch Anwendung der Sidis-Methode könnten alle Kinder die gleichen Fähigkeiten entwi-

ckeln wie sein Sohn, behauptet er. Doch als William erwachsen wird, bricht er mit seinen Eltern und seiner Vergangenheit. Er weigert sich, seine Intelligenz einer Gesellschaft zur Verfügung zu stellen, die von Ausbeutung, Profitsucht und Militärgewalt beherrscht wird. Stattdessen versucht er, sein Leben nach eigenen Vorstellungen zu gestalten – mit aller Konsequenz.

Diogenes. 2017. 656 Seiten. Ln. EUR 25,70 ISBN 978-3-257-06998-3

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Für Sie gelesen Neumayr · Resch · Wallner (Hrsg) Gmundner Kommentar zum Gesundheitsrecht 2016. XXXIV, 2546 Seiten. Geb. EUR 398,– ISBN 978-3-214-03913-4

„[…] es liegt hier großteils nichts weniger als eine erstmalige wissenschaftliche Aufarbeitung dieses […] Rechtsgebietes vor, die Maßstäbe setzt.“ (Rudolf Müller, DRdA 3/2017)

„Hier ist den Herausgebern und Autoren ein ganz großer Wurf gelungen, weil trotz der zentralen praktischen Bedeutung des Gesundheitsrechts viele Themen bisher nicht wissenschaftlich systematisch kommentiert worden sind.“ (Franz Hartl, RZ 1-2/2017)

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 017

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TERMINE]

MANZ Rechtsakademie 13.09.2017

Spezialtagung Beitragsrecht: Sozialversicherung aktuell

Mittwoch

Ort:

28.09.2017

Spezialtagung EU-Kontenpfändung

Donnerstag

Ort:

29.09.2017

Jahrestagung Gebühren und Grunderwerbsteuer 2017

Freitag

Ort:

05.10.2017

Jahrestagung Internetrecht 2017

Donnerstag

Ort:

10.10.2017

Praxisworkshop PR, Marketing und Business Development für Kanzleien

Dienstag

Ort:

11.10.2017 Mittwoch

12.10.2017 Donnerstag

13. – 14.10.2017 Freitag bis Samstag

Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien

Hotel de France, Schottenring 3, 1010 Wien

Hotel Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

Fleming‘s Deluxe Hotel Wien-City, Josefstädter Str. 10 – 12, 1080 Wien

Parkhotel Schönbrunn, Hietzinger Hauptstraße 10-14, 1130 Wien

MANZ Tag der Liegenschaftsbewertung 2017 – Wien Ort:

Courtyard by Marriott, Vienna Prater/Messe, Trabrennstr. 4, 1020 Wien

Jahrestagung Arbeits- und Sozialrecht 2017 (ZAS-Tag) Ort:

Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstr. 63, 1045 Wien

Jahrestagung Familienrecht 2017 Ort:

Das Schloss an der Eisenstraße, Am Schlossplatz 1, 3340 Waidhofen/Ybbs

Informationen und Anmeldung unter www.manz.at/rechtsakademie

Schon bestellt? Laimer · Wieser Der GmbH-Geschäftsführer als Angestellter 2017. XVI, 178 Seiten. Geb. EUR 44,– ISBN 978-3-214-15565-0 Dieses Werk bietet einen prägnanten Überblick zu den wichtigsten Themenbereichen für angestellte GmbH-Geschäftsführer: • Kompakte Darstellung arbeitsrechtlicher Grundlagen für angestellte GmbH-Geschäftsführer (Entgelt, Arbeitszeit, Kündigungs- und Entlassungsschutz, Urlaub, Konkurrenzklausel, Betriebsmittel, Lohn- und Sozialdumping, Entsendungen, …) • Übersicht zu relevanten gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen • Erläuterung von Haftungsrisiken, Strafbarkeit und möglichen Vermeidungsstrategien Mit Beispielen, Hinweisen und Praxistipps!

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Kalss · Nowotny · Schauer Österreichisches Gesellschaftsrecht 2. Auflage 2017. XL, 1.734 Seiten. Ln. Ca. EUR 298,– ISBN 978-3-214-14299-5 Auch die Neuauflage enthält in systematischer Darstellung das gesamte österreichische Gesellschaftsrecht (Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und sonstige Rechtsformen) und geht auf Schnittstellen zum Kapitalmarkt-, Unternehmens-, Zivil- und Steuerrecht ebenso ein wie auf die europäischen Grundlagen. Neben der einschlägigen Judikatur und Literatur wurde auch die aktuelle Rechtsentwicklung verarbeitet: • die GesbR nach der Novelle 2016 • Aktiengesetz und GmbH-Gesetz mit den zahlreichen Novellen der letzten Jahre • maßgebliche Entwicklungen in Deutschland und die Auswirkungen auf Österreich • das Recht der verstaatlichten Industrie (ÖBIB-G 2015) • PSG (BStFG) und Vereinsrecht am neuesten Stand

Ciresa Handbuch der Urteilsveröffentlichung 4. Auflage 2017. XVIII, 328 Seiten. Br. EUR 84,– ISBN 978-3-214-08340-3 Die vierte Auflage des Standardwerks zur Urteilsveröffentlichung beantwortet alle praktisch bedeutsamen Fragen rund um dieses Rechtsinstitut, gibt einen umfassenden Überblick zur Judikatur des OGH und berücksichtigt dabei auch unveröffentlichte Entscheidungen des Höchstgerichts sowie der Oberlandesgerichte. Zusätzlich: • Mehr als 90 Abbildungen von veröffentlichten Urteilen und Vergleichen • Viele Beispiele veranschaulichen, was bei der Urteilsveröffentlichung zu beachten ist • Zahlreiche Musterformulierungen ermöglichen die rasche und unkomplizierte Anwendbarkeit der Ausführungen in der Praxis.

Hilpold · Steinmair Grundriss des italienischen Steuerrechts 5. Auflage 2017. XXVIII, 494 Seiten. Br. EUR 69,– ISBN 978-3-214-02476-5 Auf knapp 500 Seiten wird das italienische Steuerrecht in prägnanter und gleichzeitig leicht lesbarer Form dargestellt. Zahlreiche Übersichten ermöglichen einen raschen Einblick in diese komplexe italienische Rechtsmaterie. In der 5. Auflage neu hinzugekommen sind: • neue steuerliche Förderung von Start-ups in Italien • neue steuerliche Zuzugsbegünstigungen • europaweit einzigartige ökologische Förderungen (im Wohnbereich, aber auch für Investitionen)

Kier · Wess (Hrsg) Handbuch Strafverteidigung 2017. XXIV, 786 Seiten . Geb. EUR 128,– ISBN 978-3-214-15032-7 Dieses ambitionierte Werk ist das erste österreichische Handbuch der Strafverteidigung und fügt sich damit in die Reihe internationaler Standard-Werke zum Thema ein. Es präsentiert alle wichtigen Aufgaben des Verteidigers in den einzelnen Verfahrensstadien vom Beginn des Ermittlungsverfahrens bis hin zur Vertretung nach Rechtskraft des Urteils. Renommierte österreichische Rechtsanwälte mit jahrzehntelanger Erfahrung vermitteln darin die rechtlichen Grundlagen erfolgreicher Strafverteidigung und bieten mit entscheidenden Praxishinweisen wertvolle Unterstützung für einen erfolgreichen Prozessausgang.

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Weiss · Lust GuKG – Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 8. Auflage 2017. XXIV, 488 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-07407-4 Die 8. Auflage wurde von Grund auf überarbeitet und enthält: • die GuKG-Novelle 2016 (Stichwort: Pflegeausbildung NEU), • darüber hinaus aber auch schon die allerletzte Novelle (BGBl I 2017/24), die gerade erst im Parlament beschlossen wurde, • das neue Gesundheitsberuferegister-Gesetz: Registrierungspflicht ab Mitte 2018 für diplomierte KrankenpflegerInnen, PflegeassistentInnen, PhysiotherapeutInnen und LogopädInnen vor Beginn ihrer Berufsausübung • wie immer: verlässliche Auskunft aus erster Hand in Form von erklärenden Anmerkungen

Fucik · Hartl · Schlosser (Hrsg) Handbuch des Verkehrsunfalls 4. Teil, Kahl/Wimmer, Öffentliches Recht 3. Auflage 2017. XXII, 270 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-12940-8 Der 4. Teil des Werks wurde in 3. Auflage völlig neu strukturiert und zeigt die Ausprägungen des Verkehrsunfalls aus Sicht des öffentlichen Rechts: • Verfassungsrechtliche Prinzipien und Grundrechte; • Rechtsrahmen zur Vermeidung von und im Umgang mit Unfällen (StVO, KFG, FSG); • Sanktionen und Maßnahmen; • Verfahrensgang und Rechtsschutz vor Verwaltungsgerichten, VwGH und VfGH. Beispiele, Tipps und Schriftsatzmuster unterstützen die Suche und fördern das Verständnis.

Thienel · Zeleny Verwaltungsverfahren 20. Auflage 2017. XXXII, 572 Seiten. Geb. EUR 74,– ISBN 978-3-214-03262-3 In bereits 20. Auflage erscheint der Klassiker jetzt aktualisiert und ist praktisch wie bisher: • sämtliche Gesetze rund um das Verwaltungsverfahren in einem Band • zahlreiche relevante Verordnungen • gezielte Anmerkungen zum besseren Verständnis Berücksichtigt sind gesetzgeberische Änderungen in DVG, DVV, DVPV-Inneres, DVPV-Justiz und VwFormV sowie – ganz aktuell – die letzte Novelle zum Zustellgesetz und ebenso wichtige Entscheidungen der europäischen und österreichischen Höchstgerichte.

Lewisch · Fister · Weilguni VStG – Verwaltungsstrafgesetz 2. Auflage 2017. XXII, 464. Geb. EUR 104,– ISBN 978-3-214-01162-8 Der VStG-Kommentar liegt nun komplett überarbeitet und erweitert vor: • mit Einarbeitung der Judikatur und Literatur seit dem 1. 1. 2014 • neu – mit einer Kommentierung der §§ 37 – 52 VwGVG • übersichtliche Darstellung sowie leichte Lesbarkeit • wissenschaftliche Vertiefung für die Anforderungen der Praxis Exakte Antworten zu allen Fragen des Verwaltungsstrafrechts sowie des Verwaltungsstrafverfahrens vor den Behörden und Verwaltungsgerichten

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 017

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Peter G. Mayr (Hrsg) Handbuch des europäischen Zivilverfahrensrechts 2017. LXVIII, 1.128 Seiten. Geb. EUR 198,– ISBN 978-3-214-17002-8 Dieses Handbuch behandelt in einem Band alle wesentlichen Vorschriften des europäischen Zivilverfahrensrechts aus österreichischer Sicht: Es ist systematisch aufgebaut und erleichtert dadurch auch jenen, die nur fallweise mit grenzüberschreitenden Fällen befasst sind, den raschen Einstieg, gibt aber andererseits durch die umfassende Behandlung der verschiedenen Rechtsquellen auch Antworten auf komplexe Fragestellungen. Höchst aktuell (auch die Regierungsvorlage zum IRÄG 2017 mit den Umsetzungsbestimmungen zur neuen EuInsVO wurde noch berücksichtigt) werden in 17 Kapiteln die Grundlagen sowie die einzelnen Verordnungen dargestellt.

Mohr · Pimmer · Schneider EO – Exekutionsordnung 16. Auflage 2017. XXXIV, 1.010 Seiten. Geb. EUR 94,– ISBN 978-3-214-02757-5 Zahlreiche Neuerungen im Exekutionsrecht machten eine Neuauflage erforderlich. Hervorzuheben sind die EO-Nov 2014 und 2016 mit zahlreichen Änderungen • im Allgemeinen Teil der EO, • bei der Zwangsversteigerung, • der Fahrnisexekution und Forderungsexekution • sowie bei den einstweiligen Verfügungen. Die EO-Nov 2016 fasste auch das internationale Insolvenzrecht als Dritten Teil der EO (§§ 403 ff) neu und ergänzte diesen Teil um Begleitregelungen zum europäischen Zivilverfahrensrecht. Die Änderungen durch das IRÄG 2017 sind durch Hinweise bereits berücksichtigt.

Geroldinger Der mutwillige Rechtsstreit 2017. CXIV, 938 Seiten. Ln. EUR 178,– ISBN 978-3-214-05838-8 Umfassende Darstellung zu: • Haftungsrisiko der Rechtsdurchsetzung • mutwilliger Prozessführung • prozessbedingt verlängertem Schuldnerverzug und vertretbarer Rechtsansicht Das Werk unterzieht die positivrechtlichen Grundlagen der Schadenshaftung von Prozessparteien einer detaillierten Analyse und formt daraus ein System, das Wechselwirkungen von Zivil- und Zivilprozessrecht berücksichtigt. Darin erweist sich der Begriff des Mutwillens als zentral.

Rössler · Kerschner (Hrsg) Wasserrecht und Privatrecht 3. Auflage 2017. XX, 162 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-13335-1 Zum 10-jährigen Jubiläum des Werks bietet nun die aktualisierte 3. Auflage wieder einen praxisorientierten Wegweiser durch das geltende Wasserrecht und behandelt u.a. folgende Schwerpunktthemen: • Bedeutung des Grundeigentums im Wasserrecht • Absicherung von Wasserbenutzungsrechten • Enteignungs- und Entschädigungsverfahren • Legaldienstbarkeiten • Privatrechtliche Übereinkommen im Wasserrecht • plus: Muster eines Dienstbarkeitsvertrages • NEU: Wasserrechtliche Fragen bei Outsourcing von Wasserkraftwerken

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euern_2017 http://www.mDie anz.at/service/veranst altungen/Kalender.html?uuid=00315280-21dd-4382-b919-Entwicklungen c3958fb922dd&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_contentan =Inserat_201707&ut m_campaign=Event_RAK_Gebuehren_und_Grunderwerbst http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=00315280-21dd-4382-b919-c3958fb922dd&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201707&utm_campaign=Event_RAK_Gebuehren_und_Grunderwerbsteuern_2017 Oktober 9.00m_medibis http://www.Donnerstag, manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.ht19. ml?uuid=0031528021dd-4382-b919-c3958f2017, b922dd&utm_source=ZS_App&ut um=mobile16.30 &utm_content=InseratUhr _201707&utm_campaign=Event_RAK_Gebuehren_und_Grunderwerbsteuern_2017 http://www.Arcotel manz.at/service/veranstaltuNike, ngen/Kalender.htmlUntere ?uuid=00315280-21dd-4382-Donaulände b919-c3958fb922dd&utm_source=ZS_App&ut9,m_medi4020 um=mobile&utmLinz _content=Inserat_201707&utm_campaign=Event_RAK_Gebuehren_und_Grunderwerbsteuern_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=00315280-21dd-4382-b919-c3958fb922dd&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201707&utm_campaign=Event_RAK_Gebuehren_und_Grunderwerbsteuern_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=00315280-21dd-4382-b919-c3958fb922dd&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201707&utm_campaign=Event_RAK_Gebuehren_und_Grunderwerbsteuern_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=00315280-21dd-4382-b919-c3958fb922dd&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201707&utm_campaign=Event_RAK_Gebuehren_und_Grunderwerbsteuern_2017 http://www.mTagungsleitung: anz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=00315280-21dd-4382-b919-c3958fb922dd&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201707&utm_campaign=Event_RAK_Gebuehren_und_Grunderwerbsteuern_2017 Univ.-Prof. i. R.m_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201707&utm_campaign=Event_RAK_Gebuehren_und_Grunderwerbsteuern_2017 http://www.mVis.-Prof. anz.at/service/veranst altungen/KalenderDr. .html?Ferdinand uuid=00315280-21dd-Kerschner 4382-b919-c3958fb922dd&ut http://www.mVortragende: anz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=00315280-21dd-4382-b919-c3958fb922dd&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201707&utm_campaign=Event_RAK_Gebuehren_und_Grunderwerbsteuern_2017 http://www.mDr. anz.atWolfgang /servicLeopold e/veranstaltuBerger ngen/Kal ender.html?uuid=00315280-21dd-4382-b919-c3958fb922dd&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201707&utm_campaign=Event_RAK_Gebuehren_und_Grunderwerbsteuern_2017 HR Dr. Bumberger Univ.-Prof. Dr. Ferdinand Kerschner i. R. http://www.mVis.-Prof. anz.at/service/veranst altungen/Kalender.html?uuid=00315280-21dd-4382-b919-c3958fb922dd&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=InseratJetzt _201707&utanmelden! m_campaign=Event_RAK_Gebuehren_und_Grunderwerbsteuern_2017 HR Dr. Herbert Rössler www.manz.at/rechtsakademie Hansjörg http://www.mHon.-Prof. anz.at/service/veranstDr.altungen/Kal ender.html?Sailer uuid=00315280-21dd-4382-b919-c3958fb922dd&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201707&utm_campaign=Event_RAK_Gebuehren_und_Grunderwerbsteuern_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=00315280-21dd-4382-b919-c3958fb922dd&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201707&utm_campaign=Event_RAK_Gebuehren_und_Grunderwerbsteuern_2017

Jahrestagung

WASSERRECHT UND PRIVATRECHT 2017


Österreichische Post AG · MZ 05Z036244 M MANZ Verlag, Johannesgasse 23, 1010 Wien

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http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 Familienrecht http://www.mIhr anz.at/servicWissens-Update e/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-im 2accb955d0a9&ut m_source=ZS_App&utm_medium=mobile&ut–m_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 Fälle http://www.mfür anz.at/servicalle e/veranstaltungen/Kal ender.html?uuioptimal d=8df632f1-1078-448b-ad76-2vorbereitet accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 18.00m_medi Uhr http://www.mFreitag, anz.at/service/veransta13. ltungen/KalOktober ender.html?uuid=8df632f2017, 1-1078-448b-ad76-10.00 2accb955d0a9&utbis m_source=ZS_App&ut um=mobiund le&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 14.enderOktober 9.00 bis 13.30m_mediUhr http://www.mSamstag, anz.at/service/veranstaltungen/Kal .html?uuid=8df632f1-1078-2017, 448b-ad76-2accb955d0a9&ut m_source=ZS_App&ut um=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.mDas anz.at/servicSchloss e/veranstaltungen/Kalan ender.htmder l?uuid=8dfEisenstraße 632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 Am Schlossplatz 1, 3340 Waidhofen an der Ybbs http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.mTagungsleitung: anz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Jetzt Inserat_201704&ut m_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 anmelden! http://www.mDr. anz.at/Edwin service/veranstGitschthaler, altungen/Kalender.html?uuiRichter d=8df632f1-1078-des 448b-aObersten d76-2accb955d0a9&utGerichtshofs m_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=www.manz.at/rechtsakademie Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017 http://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=8df632f1-1078-448b-ad76-2accb955d0a9&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201704&utm_campaign=Event_RAK_Jahrestagung_Familienrecht_2017

Jahrestagung FAMILIENRECHT 2017


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