RECHTaktuell November/Dezember 2018

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[RECHTAKTUELL

November/ Dezember 2018

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

NOV EM BER / DEZEM BER 2018]

Buchpräsentation „Der DatKomm“ Neuer Kommentar zu DSG und DSGVO Porträt des Monats Eva Marek

Franz Oberleitner legt das WRG in neue Hände


Täglich ein Gewinn! www.manz.at/adventkalender

&

n klicke nen gewin


EINBLICK]

© Privat

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MANZ Teamwork

ELISABETH MAIER

PETER PILZ

MARKUS ACHATZ

Redakteurin MANZ

Austin BFP

LeitnerLeitner Steuerberater

Die Redaktion einer Zeitschrift ist Planungsarbeit! Zeitschriften, vor allem solche mit einer so speziellen Zielgruppe wie die RFG – Recht und Finanzen für Gemeinden, müssen koordiniert werden, damit der Leser ein qualitativ ansprechendes Heft in Händen halten kann: In Redaktionssitzungen werden Schwerpunkte gefunden, entsprechende Beiträge überlegt, Autoren angesprochen, Termine vereinbart und natürlich auch urgiert, bevor die „eigentliche“ Arbeit, die Lektüre der Manuskripte, beginnen kann. Und kaum ist ein Heft gedruckt, poppt im Kalender schon die Erinnerung für den Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe auf … Peter Pilz und Markus Achatz waren diesem „Hamsterrad“ von Anfang an gewachsen. Fragen aus ihrer Arbeit mit Gemeinden bringen sie in die Zeitschrift ein, für Beiträge greifen sie auf ein reichhaltiges Netzwerk von Kontakten zurück, mit Fachwissen beurteilen sie die Qualität der Beiträge – aktuell mit einer Serie zur VRV 2015 für Gemeinden. Gemeinsam mit den weiteren Redaktionsmitgliedern der RFG fühlt sich jeder für jeden Schritt zuständig – ein echtes Teamwork also!

Die Redaktion der RFG und wir als Schriftleiter sind stets bemüht, den Lesern aktuelle Beiträge in leicht verständlicher Form zu liefern. Wichtig ist uns dabei, Themen anzusprechen, die aus der Sicht einer Gemeinde Priorität haben und bislang noch nicht für die Praxis hinreichend auf bereitet sind. Dies wird insbesondere durch die Mitarbeit des Österreichischen Gemeindebundes, aber auch der übrigen Mitglieder in der Redaktion, Praktiker aus der Beratung, gewährleistet. Zugleich wird darauf abgezielt, in knapper und prägnanter Form über Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zu informieren. Dabei werden wir bei den Redaktionssitzungen vom Team des MANZ Verlags tatkräftig unterstützt; wir können vor allem die Vielseitigkeit der Redaktionsmitglieder und ihres Autorennetzwerkes für die RFG nutzen. Dabei werden nicht nur rechtliche Themen, sondern auch betriebswirtschaftliche Fragen abgedeckt. Mit dieser Vielfalt im Redaktionsteam können wir unseren Lesern höchstmögliche Qualität bieten.

RFG – Recht & Finanzen für Gemeinden

Jahresabonnement 2019: EUR 148,– (4 Hefte inkl. Versand im Inland) Kennenlernabo 2019: 2 Hefte um EUR 20,– statt EUR 88,20 Siehe auch Seite 10

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Artmann · Karollus (Hrsg), AktG, 2. Band .................................... 6 Auer-Mayer, Mitverantwortung in der Sozialversicherung ............ 30 Barth · Dokalik · Potyka, ABGB ................................................. 29 Bauer · Neumayr (Hrsg), Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Sozialrechtssachen .............................................. 22 Brandl · Saria (Hrsg), WAG 2018................................................ 20 Buchleitner, Gewährleistung und Irrtum ...................................... 19 Danzl, EKHG................................................................................ 29 Deixler-Hübner · Schauer (Hrsg), Erwachsenenschutzrecht ........ 29 Dellinger · Oberhammer · Koller, Insolvenzrecht ....................... 25 Dillinger · Oppel, Das neue BVergG 2018 ................................... 28 Dokalik · Zemann, Österreichisches und internationales Urheberrecht .................................................................................. 7 Doralt W., Steuerrecht 2018/19 ................................................... 30 Fabrizy, StGB und ausgewählte Nebengesetze ............................. 18 Fister · Fuchs · Sachs, Verwaltungsgerichtsverfahren .................. 28 Fuchs · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zur StPO........................ 18 Gartner · Kothbauer · Poschalko, Haftung für Gebäudesicherheit ....................................................................... 24 Gruber · Paliege-Barfuß, GewO ................................................. 16 Grünanger · Goricnik (Hrsg), Arbeitnehmer-Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle .............................................................. 21 Halbwachs (Hrsg), Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht .......................................................................... 30 Hofbauer · Krammer, Lohnsteuer 2019 ...................................... 17 Höpfel · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB .................... 18 Jaeger · Stöger (Hrsg), EUV – AEUV ........................................... 16 JUKA – Österreichischer Juristenkalender 2019 ............................ 26 Klamert, EU-Recht ...................................................................... 25 Klauser · Kodek, JN – ZPO ............................................................ 5 Knyrim (Hrsg), Der DatKomm ..................................................... 28 Köck (Hrsg), Arbeitszeit Neu: Die Arbeitszeitnovelle 2018 ............ 21 Konecny (Hrsg), Insolvenzgesetze ............................................... 19 Krammer · Schmidt · Guggenbichler, SDG – GebAG ................. 19 Kutscher · Wildpert, PStG .......................................................... 16 Lienbacher · Müller · Putz · Schöffmann · Schön · Walzel v. Wiesentreu · Wiesinger · Wischenbart, Grundverkehrsgesetze .....17 Mayr, ArbR .................................................................................. 22 Moick · Gföhler, BVergG 2018 .................................................... 20

Nicolussi, Die Satzungsstrenge im Aktienrecht ............................. 20 Nimmervoll, Schriftsätze, Urteile, Rechtsmittel in Strafsachen ...... 17 Österreichische Notariatskammer (Hrsg), Festschrift Ludwig Bittner ........................................................................... 26 Pacic (Hrsg), BSVG ...................................................................... 22 Perthold-Stoitzner, UG – Universitätsgesetz 2002 ...................... 28 Perthold-Stoitzner, Verfassungsrecht .......................................... 25 Pfiel (Hrsg), MietSlg.................................................................... 24 Pokorny · Haidinger, Das Recht der österreichischen Berufsdetektive ............................................................................ 26 Pöltner · Pacic (Hrsg), ASVG ...................................................... 23 Prader, WEG.................................................................................. 8 Rainer (Hrsg), Handbuch des Miet- und Wohnrechts ................... 24 RFG – Recht & Finanzen für Gemeinden ....................................... 10 Schrattbauer · Pfeil · Mosler (Hrsg), Migration, Arbeitsmarkt und Sozialpolitik .......................................................................... 21 Spiegel (Hrsg), Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht ...... 23 Stolzlechner · Bezemek, Einführung in das öffentliche Recht ...... 30 Tomandl (Hrsg), System des österreichischen Sozialversicherungsrechts ............................................................. 23 Umlauft, Die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht.......................................................... 29 Welser · Kletečka, Bürgerliches Recht ........................................... 9

MANZ INTERN MANZ Einblick ............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Eva Marek ...................................................... 11 Buchpräsentation „Handbuch Schiedsrecht“ in der WKO ............... 12 Lesung „Die Wahrheit über Rechtsanwälte“ im Theater in der Josefstadt..................................................................................... 12 Wir gratulieren ... ......................................................................... 12 Buchpräsentation „Der DatKomm“....................................................13 Franz Oberleitner legt das „Wasserrechtsgesetz“ in neue Hände .... 13 Eine MANZ-Festschrift für Ludwig Bittner...................................... 14 MANZ Rechtsakademie Termine.................................................... 14 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung.................................. 27 Für Sie gelesen ............................................................................. 27

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1010 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1010 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin), Peter Guggenberger (Geschäftsführer) und Mag. Heinz Korntner (Verlagsleiter). Chefredaktion: Mag. Heinz Korntner.

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Objektleitung: Alexander Kühn. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Alexander Kühn. Produktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Stand: November 2018.

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TOPTITEL DES MONATS]

Die Neuauflage der „Großen ZPO“ mit topaktuellem Judikaturüberblick ZPO

§ 534

Weiterführende Literatur

Literatur: Kogler, Absolute Befristung von Wiederaufnahmsklagen in Abstammungsverfahren, EF-Z 2015/87. Anmerkungen: 1) § 128 ZPO. 2) Oder dem Bevollmächtigten § 39 ZPO. 3) In den Fällen des § 416 Abs 3 ZPO von der Verkündung in Anwesenheit der Parteien. 4) Ausschluss der Verjährung und Ersitzung Art XLVI EGZPO.

Sorgfältig ausgewählte Judikatur

Entscheidungen: Übersicht

I. Allgemeines (E 1 – 4/4) II. Nichtigkeitsklage (E 5 – 8) III. Wiederaufnahmsklage (E 9 – 29) A. Allgemeines (E 9 – 14/2) B. Neue Tatsachen und Beweismittel (§ 530 Abs 1 Z 7) (E 15 – 29) IV. Sonstiges (E 30 – 32)

I. Allgemeines E 1. Die Fristen des § 534 sind Präklusivfristen prozessualer und nicht materiellrechtlicher Natur. 5. 7. 1950 JBl 1950, 530 = SZ 23/217; LGZ Wien 25. 2. 1994 EFSlg 73.047; RIS-Justiz RS0044583; RS0044578. Die Einhaltung der Frist ist eine Anspruchsvoraussetzung für die Rechtsmittelklage. 5. 4. 1972 EFSlg 18.578. E 1/1. Es handelt sich um eine prozessuale Notfrist. 4 Ob 25/00 f. E 1/2. Gegen deren Versäumung ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand möglich. 9 ObA 13/95; 10 ObS 371/01 h. E 1/3. Die Abweisung wegen nicht gehöriger Fortsetzung ist vom Gesetz nicht gedeckt. 8 Ob 50/16 k. E 1/4. Möglich ist allerdings die Abweisung, weil der im Hauptverfahren verfolgte Anspruch verjährt ist. 1 Ob 552/94; 8 Ob 50/16 k. E 2. § 89 Abs 1 GOG ist anzuwenden. 3 Ob 2237/96 h. E 3. Für die Einhaltung der Frist des Abs 1 ist aber auch das Einlangen der Klage bei einer höheren Instanz des Vorprozesses ausreichend, wenn diese dann iSd § 474 Abs 1 ZPO an das Prozessgericht überwiesen wurde. 3 Ob 232/98 h ÖJZ-LSK 1999/23; 9 Ob 74/99 v. Siehe auch § 532 ZPO E 5. E 3/1. Dem Gesetz ist die Vermutung der Rechtzeitigkeit einer Wiederaufnahmsklage fremd. Wird die Rechtzeitigkeit nicht glaubhaft gemacht, ist die Wiederaufnahmsklage im Vorprüfungsverfahren zurückzuweisen. LG Salzburg 21 R 14/02 h EFSlg 102.207 bis 102.209; LG Wels 21 R 131/09 b EFSlg 125.025. E 3/2. Für den Beginn der vierwöchigen Notfrist kommt es auf Kenntnis des Wiederaufnahmsklägers, nicht des Verfahrenshelfers an. 9 Ob 57/11 i ecolex 2012/97.

Subskripis tionspreis b 8 1 31. 12. 20 !

Klauser/Kodek, JN – ZPO

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1895

Art 3

EuGVVO 2012

[Gerichtsbegriff für Ungarn und Schweden] Art. 3. Für die Zwecke dieser Verordnung umfasst der Begriff „Gericht“ die folgenden Behörden1), soweit und sofern sie für eine in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallende Angelegenheit zuständig sind: a) in Ungarn, bei summarischen Mahnverfahren (fizetési meghagyásos eljárás), den Notar (közjegyzõ), b) in Schweden, bei summarischen Mahnverfahren (betalningsföreläggande) und Beistandsverfahren (handräckning), das Amt für Beitreibung (Kronofogdemyndigheten). Stammfassung [neu eingefügt durch ABl L 2012/351, 1; entspricht Art 62 EuGVVO 2000/LGVÜ 2007]. LGVÜ 2007:

Art. 62. Im Sinne dieses Übereinkommens umfasst die Bezeichnung „Gericht“ jede Behörde, die von einem durch dieses Übereinkommen gebundenen Staat als für die in den Anwendungsbereich dieses Übereinkommens fallenden Rechtsgebiete zuständig bezeichnet worden ist.2) Literatur: Domej, Der „Lugano-Zahlungsbefehl“ – Titellose Schuldbetreibung in der Schweiz nach der LugÜ-Revision, ZZPInt 13 (2008) 167; Kren Kostkiewicz/Rodriguez, Der unwidersprochene Zahlungsbefehl im revidierten LuganoÜbereinkommen, Jusletter 26. 4. 2010, Rz 50 ff; Markus, Zahlungsbefehl als Mahntitel nach dem revidierten Lugano-Übereinkommen, in Kren Kostkiewicz/Markus/Rodriguez, Internationaler Zivilprozess 2011 (2010); Meier-Dieterle, Arrestpraxis ab 1. Januar 2011, AJP 2010, 1211. Anmerkungen: 1) Gem Art 3 ist die EuGVVO, dem Vorbild von Art Va Protokoll zum EuGVÜ

Erläuternde und verweisende Anmerkungen

JN – ZPO Österreichisches und Europäisches Zivilprozessrecht

folgend, auf Verfahren vor Verwaltungsbehörden nur in den angeführten Sonderfällen anwendbar. Siehe Art 1 Anm 2 und Art 2 Anm 4. 2) Art 62 LGVÜ 2007 erweitert diese Regelung auf sämtliche Fälle, in denen nach nationalem Recht eine Verwaltungsbehörde für eine Angelegenheit im sachlichen Anwendungsbereich des LGVÜ 2007 zuständig ist. Demnach unterliegen alle Verfahren vor derartigen Verwaltungsbehörden der Zuständigkeitsordnung des LGVÜ 2007. Dafür sind deren Entscheidungen gem LGVÜ 2007 in allen Vertragsstaaten vollstreckbar (Domej in Dasser/Oberhammer2 Art 62 Rz 3; aA Kren Kostkiewicz/Rodriguez, Jusletter 26. 4. 2010, Rz 50 ff, die eine teleologische Reduktion auf EU-Behörden und Behörden neu beitretender Staaten befürworten).

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Klauser/Kodek, JN – ZPO18

18. Auf lage Autor en: Kla user · Kodek

Die 18. Auflage enthält auf dem Stand vom 1. 9. 2018 JN und ZPO samt Einführungs- und Nebengesetzen sowie die Vorschriften des Europäischen Zivilprozessrechts mit • der relevanten Judikatur, auf bereitet in mehr als 17.000 Leitsätzen, • erläuternden und verweisenden Anmerkungen, • einer Übersicht über die Literatur. Die zahlreichen Änderungen seit der Vorauflage: • ZPO-Novelle 2015 • ErbRÄG 2015 • Gesetzesbeschwerde BGBl I 2014/92 • Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 • 2. Erwachsenenschutzgesetz • Erwachsenenschutz-AnpassungsgesetzJustiz

• Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 • EuGVVO 2012 • EuEheGüVO und EuPartGüVO • Haager Gerichtsstandsübereinkommen (HGÜ) Die Ausgabe enthält: • Österreichisches Zivilprozessrecht: EGJN, JN EGZPO, ZPO OGHG ZustG • Europäisches Zivilprozessrecht: EuGVVO 2012, EuEheVO 2003, EuUnterhaltsVO, EuEheGüVO, EUPartGüVO, EuErbrechtsVO, EuMahnVO, EuBagatellVO, EuVollstreckungstitelVO, EuZustellVO 2007, EuBeweisVO und Haager Gerichtsstandsübereinkommen

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 018

Die Autoren: Dr. Alexander Klauser, RA und Partner bei Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte. Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M., Hofrat des OGH und Univ.-Prof. an der WU Wien Unter Mitarbeit von MMag. Florian Horn, RA und Dr. Katharina Huber, Rechtsanwaltsanwärterin 18. Auflage 2018. L, 3094 Seiten. Ln. EUR 380,– Subskriptionspreis bis 31. 12. 2018 EUR 340,– ISBN 978-3-214-12851-7 Online-Version: www.manz.at/jnzpo

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[TOPTITEL DES MONATS

Mehr als 850 Seiten zum Recht des Vorstands Anh § 84

AktG

J. Reich-Rohrwig

iVm 80 BAO sowie § 6 a KommStG 19932 begründet.3 Danach trifft die „Vertreter“ der AG (= Vorstandsmitglieder, Abwickler) eine subsidiäre Ausfallshaftung für die bei der AG uneinbringlichen Abgaben, soweit die Uneinbringlichkeit der Abgabe die Folge ihrer schuldhaften Pflichtverletzung ist.4 3 Voraussetzungen für die Haftung gem § 9 BAO sind

• • • • • •

eine Abgabenforderung gegen den „Vertretenen“, dh gegen die AG, die Stellung des Vorstandsmitglieds als „Vertreter“, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des „Vertreters“ (= Vorstandsmitglieds), dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit.5

Akribische Aufarbeitung der Vorstandshaftung

4 Im Falle des Vorliegens einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht eine Vermutung für die

Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die Pflichtverletzung und für den Rechtswidrigkeitzusammenhang.6 5 Die Haftung des Vorstandsmitglieds nach § 9 BAO ist subsidiär und akzessorisch.7 Aus dem

Wesen dieser Akzessorietät ergibt sich, dass die Haftung für nicht mehr besteht und für nicht mehr begründet werden kann, als der Hauptschuldner (= AG) selbst leisten muss.8 B. Uneinbringlichkeit der Abgabe, Ausfallshaftung des Vorstandsmitglieds 6 Die Haftung des Vorstandsmitglieds nach § 9 BAO ist eine Ausfallshaftung.9 Voraussetzung

für die Haftung des Vorstandsmitglieds ist die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgaben bei der AG.10 Die Uneinbringlichkeit der Abgaben liegt vor, wenn Vollstre2 Mit dem Abgabenverwaltungsreformgesetz (kurz: AbgVRefG) BGBl I 2009/20 wurde in § 6 a KommStG 1993 eine spezielle Haftungsbestimmung eingeführt. Gem § 18 Abs 1 FAG 2017 ist für die Regelung der Erhebung und der Verwaltung der Kommunalsteuer die Landesgesetzgebung zuständig, soweit nicht bundesgesetzliche Vorschriften entgegenstehen. § 6 a KommStG 1993 entspricht im Wesentlichen der Haftungsnorm des § 7 der früheren Wiener Abgabenordnung (WAO); s dazu ErläutRV 38 BlgNR 24. GP 15. 3 Die Gesetzgebungskompetenz für die allgemeinen Bestimmungen und das Verfahren für die von den Abgabenbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden verwalteten Abgaben kommt gem § 7 Abs 6 F-VG 1948 dem Bund zu. Auf dieser verfassungsrechtlichen Grundlage hat der Gesetzgeber mit dem Abgabenverwaltungsreformgesetz durch die Erweiterung des Anwendungsbereichs der BAO eine weitgehende Vereinheitlichung mit den Landesabgabenordnungen geschaffen. Demnach ist die BAO grundsätzlich auch auf die Erhebung der Landes- und Gemeindeabgaben durch Abgabenbehörden der Länder und Gemeinden anzuwenden. 4 Dazu J. Reich-Rohrwig, GmbHR I2 Rz 2/516 ff; VwGH 16. 12. 2009, 2009/15/0127; VwGH 19. 12. 1984, 81/11/0119. 5 VwGH 29. 3. 2007, 2005/15/0059; VwGH 29. 5. 2001, 2001/14/0006; VwGH 30. 11. 1999, 94/14/0173; VwGH 23. 4. 1998, 95/15/0145. 6 VwGH 9. 7. 1997, 94/13/0281. 7 VwGH 19. 3. 2015, 2013/16/0200; VwGH 29. 9. 2011, 2011/16/0086; VwGH 2. 8. 1995, 94/13/0095. 8 VwGH 26. 6. 1996, 95/16/0077; VwGH 16. 7. 1996, 95/14/0031; VwGH 20. 11. 1996, 93/15/0006. 9 VwGH 17. 12. 2009, 2009/16/0092; VwGH 5. 7. 2004, 2002/14/0123; VwGH 26. 5. 2004, 99/14/0218; VwGH 31. 3. 2004, 2003/13/0153; VwGH 28. 5. 2002, 99/14/0233; VwGH 27. 4. 2000, 98/15/0129; VwGH 29. 6. 1999, 99/14/0117, ÖStZB 1999, 752. 10 VwGH 5. 7. 2004, 2002/14/0123; VwGH 26. 5. 2004, 99/14/0218; VwGH 31. 3. 2004, 2003/13/0153; VwGH 28. 5. 2002, 99/14/0233; VwGH 22. 9. 1999, 96/15/0049 (verst Senat); VwGH 27. 4. 2000, 98/ 15/0129; VwGH 9. 4. 1997, 97/13/0020; ebenso bei GmbH & Co KG VwGH 23. 1. 1997, 95/15/0120.

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Artmann/Karollus (Hrsg), Kommentar zum Aktiengesetz II6

© MANZ 23. 10. 2018 1 –1218 Format: 170x240 mm | kj W:/Kommentar zum Aktiengesetz_Artmann_Karollus (Jabornegg - Strasser)_MGrK/6. Aufl/Band II/04_3B2/01_Umbruch/AktG-Komm_Bd02_Aufl06_Kern

Novellen der letzten Jahre umfassend erläutert

AktG 2. Band: §§ 70 – 144 6. Auf lage Her a us geber: Ar t ma nn · Ka rollus

2016 wurde die Business-Judgement-Rule im Aktiengesetz verankert. Seit 2017 sind die Berichtspf lichten nach dem NaDiVeG zu beachten. Seit 2018 gilt für viele AG die Geschlechtergleichstellung in Aufsichtsräten. All diese Neuerungen und noch vieles mehr finden Sie in Band 2 der Neuauflage des großen Kommentars zum Aktiengesetz, nunmehr herausgegeben von Eveline Artmann und Martin Karollus. Er enthält • eine tiefgehende Kommentierung der Bestimmungen zu Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung – von Wirtschaftsanwälten, Vertretern der Wissen-

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schaft und den verantwortlichen Legisten aus dem BMJ • aktuelle Informationen über die jüngsten Novellen zu Organhaftung, Zusammensetzung des Aufsichtsrats und Berichtspflichten sowie • einen detaillierten Überblick über Haftungsfallen für Vorstandsmitglieder, zB im Abgaben- und SV-Recht, Vergabe- oder Datenschutzrecht. Neben den Novellen wurden hunderte neue Entscheidungen sowie aktuelle österreichische und deutsche Literatur eingearbeitet.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Mag. Dr. Eveline Artmann und o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus, Institut für Unternehmensrecht, Johannes Kepler Universität Linz. Band 2, 6. Auflage 2018. Ca. 1.250 Seiten. Ln. EUR 238,– ISBN 978-3-214-08333-5 Paketpreis: Band 1 bis 3 nur EUR 574,– (statt EUR 694,–) Abnahmeverpflichtung für Band 3 (erscheint im Frühjahr 2019) Online-Version: www.manz.at/aktg

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Fast 4000 Leitsätze zum Urheberrecht! § 81

UrhG

Zemann

Übersichtliche Gliederung der Entscheidungen

Die Wiederholungsgefahr bei Unterlassungsverpflichtungen und der seinerzeitige Motivenbericht zum Entwurf des BGB, JBl 1986, 487; Schuster-Bonnott, Einstweilige Verfügung und vorbeugende Unterlassungsklage zur Sicherung von Unterlassungsansprüchen, GesRZ 1989, 11; Spindler, Zivilrechtliche Sperrverfügungen gegen Access Provider nach dem EuGH-Urteil „UPC Telekabel“, GRUR 2014, 826; Stadler/Strass, Website-Blockaden gegen Online-Piraterie? ecolex 2013, 292; Steinke, Die Verwirkung im Immaterialgüterrecht (2006); Wiebe, Auskunftsverpflichtung der Access Provider – Verpflichtung zur Drittauskunft bei Urheberrechtsverletzungen von Kunden, die an illegalem File-Sharing teilnehmen, MR 2005, Beilage zu Heft 4; Wilhelm, Ausgerechnet: Die EO als Schnittstelle von Gemeinschafts- und Heimat-Recht – EuGH UPC Telekabel und die Folgen, ecolex 2014, 669; Zanger, Dürfen Trafiken Medienwerke vertreiben, die Urheberrechtsverletzungen enthalten? ÖBl 1992, 1; Zanger, Das „Fallenstellen“ ist nicht Sinn der ZPO – eine Replik, MR 2013, 29.

Mit VerwGesG 2016

Entscheidungen: Übersicht

I. Unterlassungsanspruch (E 1 – 65) A. Allgemeines (E 1 – 4) B. Aktivlegitimation (E 5 – 11) C. Passivlegitimation (E 12 – 62) D. Verschuldensunabhängiger Anspruch (E 63 – 65) II. Erstbegehungsgefahr (E 66 – 72) III. Wiederholungsgefahr (E 73 – 157) A. Allgemeines (E 73 – 116) B. Angebot eines vollstreckbaren Unterlassungsvergleichs (E 117 – 146) C. Beispiele (E 147 – 157) IV. Verwirkung (E 158 – 160) V. Fassung Unterlassungsgebot (E 161 – 202) VI. (Sonstiges) Verfahrensrechtliches (E 203 – 232) VII. Anordnungen gegenüber Vermittlern – Abs 1 a (E 233 – 263)

I/E

VerwGesG 2016

Zemann

7. Einführung eines Beschwerdemanagements, Ausbau alternativer Streitbeilegungsmechanismen und Erweiterung der Aufgaben der Aufsicht über Verwertungsgesellschaften aufgrund der Richtlinienvorgaben; Internationalisierung und Stärkung der Aufsicht über Verwertungsgesellschaften.“

1. Abschnitt Allgemeines

I. Unterlassungsanspruch

Gegenstand dieses Bundesgesetzes

A. Allgemeines

§ 1. (1) Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 84 vom 20. 3. 2014, S. 72, umgesetzt.

E 1. Der Bereicherungsanspruch nach § 1041 ABGB und eine Unterlassungs-

verpflichtung nach §§ 78, 81 UrhG unterscheiden sich in Rechtsgrund und Ziel: Der Bereicherungsanspruch wegen Ausnutzung eines „geldwerten Bekanntheitsgrads“ ist auf allgemeines Zivilrecht gestützt und (nur) auf Zahlung gerichtet; der Unterlassungsanspruch nach den §§ 78, 81 UrhG geht über die Abgeltung eines Vermögensvorteils hinaus und gründet sich auf eine (insofern abschließende) Regelung im UrhG. § 78 UrhG greift nicht, wenn der Kl ausschließlich materielle Interessen verfolgt. 4 Ob 153/07 i, Kriminalfilm, ÖBl-LS 2008/35, 26. E 2. Auch der in § 81 UrhG verankerte Unterlassungsanspruch setzt in tatsäch-

licher Hinsicht zumindest die konkrete Besorgnis eines Verstoßes der beklagten Partei voraus. 4 Ob 312/74. RS0037654. 574

Dokalik/Zemann, Urheberrecht7 (2018)

Mit UrhG8 Novelle 201

(2) Es regelt die Anforderungen an die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten. (3) Die für Verwertungsgesellschaften geltenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten auch für Einrichtungen, die, wenn auch nur teilweise, im Eigentum einer Verwertungsgesellschaft stehen oder von einer Verwertungsgesellschaft beherrscht werden und Tätigkeiten ausüben, die, würden sie von einer Verwertungsgesellschaft ausgeführt, den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes unterlägen. Stammfassung.

Österreichisches und internationales Urheberrecht

ErlRV 2016: „Vgl. Art. 1 und 2 der [Verwertungsgesellschaften-]Richtlinie; zu Abs. 3 s. insbesondere Art. 2 Abs. 3 und Erwägungsgrund 17 („Auslagerungen“) Mit dem Hinweis auf die Umsetzung der Richtlinie in Abs. 1 wird der Verpflichtung nach Art. 43 Abs. 1 Unterabs. 2 entsprochen. Der Entwurf schlägt vor, den Genehmigungsvorbehalt weiterhin für die kollektive Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen nach dem Urheberrechtsgesetz vorzusehen (s. § 3), und geht damit über den Anwendungsbereich der Richtlinie hinaus, die nur Anforderungen an Verwertungsgesellschaften regeln will. Mit der Umschreibung des Gegenstands des Gesetzes in Abs. 2 nimmt der Entwurf daher generell auf die Tätigkeit der kollektiven Rechtewahrnehmung Bezug, ohne dies auf bestimmte Akteure einzugrenzen. Nach Art. 2 Abs. 3 der Richtlinie gilt diese auch für Einrichtungen, die sich direkt oder indirekt, vollständig oder teilweise im Eigentum einer Verwertungsgesellschaft befinden oder direkt oder indirekt, vollständig oder teilweise von einer solchen beherrscht werden, sofern diese Einrichtungen eine Tätigkeit ausüben, die, würde sie von einer Verwertungsgesellschaft ausgeführt, den Bestimmungen dieser Richtlinie unterläge. Erwägungsgrund 17 führt dazu weiter aus, dass Verwertungsgesellschaften Tochtergesellschaften gründen oder andere, von 874

Dokalik/Zemann, Urheberrecht7 (2018)

7. Auf lage Autor en: Doka lik · Zema nn

Das neue Autorenteam der aktuellen 7. Auflage hat das Standardwerk von Hon.-Prof. DDr. Robert Dittrich umfassend neu bearbeitet und aktualisiert. Die Neuauflage enthält • alle einschlägigen innerstaatlichen Rechtsvorschriften • samt der gesamten Rechtsprechung in Leitsätzen mit Fundstellen, • umfassende Literaturhinweise • sowie die wichtigsten internationalen Verträge und Rechtsvorschriften der Europäischen Union mit Judikatur und Literatur. Alle Novellen zum UrhG und dem neuen VerwGesG: • UrhG-Novelle 2013 • UrhG-Novelle 2015 • UrhG-Novelle 2018 • VerwGesG 2016

Wichtige Änderungen auf EU-Ebene, zB: • Richtlinie 2012/28/EU über verwaiste Werke • Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung (Verwertungsgesellschaften) • Portabilitäts-Verordnung 2017/1128/EU Zahlreiche richtungsweisende Entscheidungen des OGH und EuGH, zB: • Speichermedienvergütung: EuGH C-521/11 „Amazon“, OGH 4 Ob 62/16w „Vergütung von Trägermaterial IV“ • Zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe und Verantwortlichkeit von Plattformen: EuGH C-527/15 „Filmspeler“ und C-610/15 „The Pirate Bay“ • Sperrverfügungen: EuGH C-314/12 „UPC Telekabel“, OGH 4 Ob 121/17y „Bit Torrent“

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 018

Internationale Rechtsvorschriften, zB: • WIPO-Vertrag von Marrakesch • sowie wieder im Volltext abgedruckt: Berner Übereinkunft und Rom-Abkommen Die Autoren: Dr. Dietmar Dokalik ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und war als Legist maßgebend an den Novellen zum Urheberrecht der letzten Jahre beteiligt. Mag. iur. Mag. Dr. rer. nat. Adolf Zemann ist Rechtsanwalt in Wien mit Schwerpunkt IP-Recht, insbesondere Urheberrecht. 7. Auf lage 2018. XXXVI, 1556 Seiten. Ln. EUR 288,– ISBN 978-3-214-01273-1 Online-Version: www.manz.at/urheberrecht

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[TOPTITEL DES MONATS

Die Judikatur ist das Entscheidende! (solange es keine Novelle gibt) § 16

WEG

Bernwieser, Rahmenbedingungen der Wohnraumvermietung über Online-Plattformen am Beispiel Airbnb, immolex 2018, 178; Prader/Pittl, „Grenzenloses“ Wohnungseigentum und seine Folgen, immolex 2018, 204; Seeber-Grimm/Seeber, Kurzzeitvermietungen: Airbnb und Co im rechtlichen „Graubereich“? ZRB 2018, 47. 1) Soweit noch gemischtes Eigentum besteht, richten sich die Rechte der schlichten Miteigentümer nach den diesen bisher eingeräumten Rechten nach dem WEG 1975 (vgl § 56 Abs 12 WEG); ihnen kommt daher kein Antragsrecht nach § 16 Abs 2 WEG zu. 2) Dass die Bauordnungen teilweise keine Zustimmungspflicht der anderen WEer mehr vorsehen, ist ebenso unbeachtlich wie der Umstand, dass teilweise Änderungen auch nur einer Anzeige und keiner Baugenehmigung bedürfen. 3) Zu der damit verbundenen Nutzwertänderung und Fristen s §§ 9 und 10 WEG; vor einer grundbücherlichen Änderung nach Neufestsetzung der Nutzwerte bedarf es aber des Nachweises der Einstimmigkeit bzw eines diese ersetzenden Beschlusses (§ 9 E 24 = 5 Ob 48/14 s). 4) Zu beachten ist, dass diese Bestimmung auf die Rechte des Einzelnen abstellt, also idR das eigene Objekt betrifft, jedenfalls aber die Interessen des Einzelnen; daran ändert es auch nichts, wenn allgemeine Teile in Anspruch genommen werden oder Maßnahmen gesetzt werden, die an und für sich, sofern sie nicht auf einen einzelnen WEer zugeschnitten sind, Maßnahmen der Verwaltung sind und der Mehrheitsentscheidung unterliegen; man denke etwa an die Errichtung einer Lüftungsanlage oder eines Personenaufzugs entlang der Außenmauer für ein WE-Objekt. In diesem Bereich sind daher Mehrheitsbeschlüsse nicht ausreichend; dasselbe gilt aber auch bei Nutzung für einen beschränkten Personenkreis, da insoweit kein Unterschied zu sehen ist; mE muss es sich um eine Maßnahme für alle handeln. Dies kann natürlich gerade etwa bei nachträglicher Lifterrichtung bei mehreren Blöcken problematisch sein. Dennoch wird man auch in diesen Fällen der Anwendung des § 16 Abs 2 WEG den Vorzug geben müssen, wobei es nichts ändert, dass die „begünstigten“ WEer die Kostentragung auch pro futuro übernehmen (so nun auch 5 Ob 36/16 d = E 113 letzter LS). Schließlich würde dies zusätzlich einem abweichenden Verteilungsschlüssel gleichkommen, der der Einstimigkeit bedarf (vgl dazu auch bei „gemischten“ Maßnahmen: 5 Ob 41/05 y = § 24 E 115). Wird aber gleichzeitig allen WEern das Recht zur Nutzung zugesagt, wenn eine Nutzungsmöglichkeit für alle besteht (Ausstieg in allen Stockwerken), soll nach der Rsp ein Fall des § 29 Abs 1 WEG vorliegen (E 113 2. LS = ausführlich LGZ Graz 7 R 19/14 m; bestätigend 5 Ob 182/14 x = E 39. 5) Diese Voraussetzungen müssen neben Z 1 vorliegen. 6) Nach der L (zB Würth/Zingher/Kovany II23 § 16 WEG Rz 41) bedarf es der Voraussetzungen der Z 2 nicht (ggt offenbar das LGZ Wien 39 R 405/14 v = § 16 E 531). 7) Die Erhaltungspflicht ist durch § 28 Abs 1 Z 1 WEG beschränkt; liegen ernste Schäden oder solche an allgemeinen Teilen vor, hat der Einzelne einen Anspruch auf Behebung durch die EigG. Weigert sich diese, die Arbeiten durchführen zu lassen, steht dem Einzelnen das Minderheitsrecht gem § 30 Abs 1 Z 1 WEG

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http://wohnrecht.manz.at

Neueste Judikate prägnant zusammengefasst

Aktuellste Literaturangaben

WEG

§ 16

E 26. Zur Berücksichtigung vertraglicher Vorgaben bei der Unzulässigkeit: 5 Ob 29/89 MietSlg 41.460/26 = E 287. E 27. Zur Bindung in Folge vermeintlicher Zustimmung des WE-Organisators vgl E 283 = 5 Ob 236/17 t und 5 Ob 84/18 s. E 28. Auch wenn im Gegensatz zu den Regelungen nach Satz 1 und Satz 3 des § 37 Abs 5 WEG Satz 2 leg cit die Begründung von Miteigentum an der Liegenschaft nicht voraussetzt, sondern nur den Bezug des WE-tauglichen Objekts verlangt, kann ein solcher WE-Bewerber sämtliche Ansprüche, die sich aus den §§ 16 und 34 WEG ergeben, im dafür generell vorgesehenen we-rechtlichen Außerstreitverfahren nach § 52 WEG durchsetzen; damit aber besteht auch die Verpflichtung, vor einer gem § 16 WEG relevanten Änderung die Genehmigung einzuholen. Die Tatsache, dass ein anderer WE-Bewerber zu diesem Zeitpunkt noch keine Klage erheben kann, enthebt ihn von dieser Genehmigungspflicht nicht. Mit dem Zeitpunkt der Erlangung der Stellung als WEer erlangt der WE-Bewerber aber jedenfalls das Recht, zur Abwehr einer eigenmächtig vorgenommenen Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG durch einen anderen WEer (bzw WE-Bewerber) mit Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB einen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch geltend zu machen; die Tatsache, dass er diese Klage schon vor Erlangung dieses Rechts als WE-Bewerber ergebnislos erhoben hat, begründet keine entschiedene Sache: 5 Ob 79/18 f. VII. Konkludente Zustimmung/Eigenmacht E 29. Widersetzen sich WEer jahrelang einer widmungswidrigen Verwendung nicht (hier: anstelle Lager Büro), kann darin eine stillschweigende Zustimmung erblickt werden; dies setzt allerdings voraus, dass sie in Kenntnis dieser Umwidmung jahrelang untätig blieben. Es spielt daher eine zentrale Rolle, ob den WEern bei ihrem jahrelangen Stillschweigen ein Erklärungsbewusstsein fehlte, weil sie ihr Untersagungsrecht nicht kannten: 5 Ob 128/02 p; s aber ggt: maßgeblich ist der objektive Erklärungswert einer Willensäußerung. Dies gilt auch für konkludente Erklärungen. Soweit aus der E 5 Ob 128/02 p Gegenteiliges abgeleitet werden könnte, ist diese vereinzelt geblieben und insoweit ist ihr auch nicht zu folgen. War allen WEern bekannt, dass die Bekl in dem als Wohnung gewidmeten Objekt eine Kinderarztpraxis betreibt und ist dieser Zustand zumindest acht Jahre hindurch unwidersprochen geblieben, liegt in der Bejahung einer konkludenten Widmungsänderung jedenfalls keine als unvertretbar zu wertende Beurteilung: 5 Ob 100/14 p. E 30. Schauen die WEer einem nicht genehmigten Umbau und einer damit einhergehenden nicht genehmigten Sondernutzung über einen längeren Zeitraum zu (hier: 40 Jahre), scheidet ein Anspruch auf Rückbau bzw Entfernung aus: 5 Ob 190/06 m wobl 2007/43 (Call). E 31. Für die Frage der Widmung eines WE-Objekts ist auf die privatrechtliche Einigung der WEer (idR im WE-Vertrag) abzustellen; spätere Widmungsänderungen können konkludent die Zustimmung aller Miteigentümer und WEer finden, etwa durch die jahrelange widerspruchslose Hinnahme eines konsenslosen faktischen Zustands oder durch gemeinsame Bemühungen, Abweichungen vom ursprünglichen Bauplan über eine Neufestsetzung der Nutzwerte zu sanie-

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WEG Wohnungseigentumsgesetz 2002 und Heizkostenabrechnungsgesetz 5. Auf lage Autor : P ra der

Mehr als 10 Jahre sind seit der letzten großen Novellierung des WEG vergangen. Die Judikate haben daher gerade im Wohnrecht besondere Bedeutung.

MANZ Wohnrecht online: Die viermal im Jahr aktualisierte Online-Fassung mit zahlreichen zusätzlichen Entscheidungen finden Sie unter http://wohnrecht.manz.at.

Dr. Christian Prader liefert Ihnen mit seinem Standardwerk zum WEG 2002 und HeizKG in bereits 5. Auflage gewohnt rasch und überzeugend: • die relevante neue Rechtsprechung • Anmerkungen zum Gesetzestext • weiterführende Literaturhinweise

Der Autor: Dr. Christian Prader ist Rechtsanwalt und Autor zahlreicher Fachpublikationen, ua der Großen Gesetzausgaben zu MRG/ABGB und WGG/BTVG.

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5. Auflage 2018. XVIII, 1062 Seiten. Geb. EUR 182,– ISBN 978-3-214-10663-8

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TOPTITEL DES MONATS]

Das Standardwerk zum Bürgerlichen Recht in neuer Auflage! 638

Erwachsenenschutzrecht und Kuratel

der Vorsorgevollmacht abzulehnen und – sofern Anhaltspunkte über die Gefährdung des Wohls des Vollmachtgebers bestehen – das Pflegschaftsgericht zu verständigen (§ 263 Abs 2).9) 1845 Die Vorsorgevollmacht besteht unbefristet.

Auf neuestem Stand!

2. Gewählter Erwachsenenvertreter (§§ 264 bis 267) 1846

Hat eine volljährige Person keine ausreichende Entscheidungsfähigkeit zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht, versteht sie jedoch Bedeutung und Folgen einer Bevollmächtigung (geminderte Entscheidungsfähigkeit)10), kann sie einen Erwachsenenvertreter eigenständig wählen (§ 264). Diese Möglichkeit besteht allerdings nur dann, wenn sie nicht bereits einen Vertreter hat. Anders als bei der gesetzlichen und gerichtlichen Erwachsenenvertretung kommt es nicht darauf an, dass ein Nachteil droht.

Übersichtlich und prägnant!

Fraglich ist, was gilt, wenn sich herausstellt, dass die Entscheidungsfähigkeit für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ausgereicht hätte, die betroffene Person sich aber dennoch einen Erwachsenenvertreter gewählt hat. Dies wird wohl nicht die Unwirksamkeit der Bestellung des gewählten Erwachsenenvertreters zur Folge haben. Wegen der gerichtlichen Kontrolle, der der gewählte Erwachsenenvertreter im Unterschied zum Vorsorgebevollmächtigten unterliegt (Rz 1881 und Rz 1882), besteht auch ein legitimes Interesse des Betroffenen, sich einen Erwachsenenvertreter zu wählen.

Als gewählter Erwachsenenvertreter kommt nur eine nahestehende Person in Betracht (dazu zählen neben der Familie ua auch Freunde und Nachbarn)11). 1848 Zwischen der volljährigen Person und dem gewählten Erwachsenenvertreter muss höchstpersönlich und schriflich vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein eine Vereinbarung geschlossen werden (§§ 265 f). Dabei handle es sich nach den Materialien um einen „Bevollmächtigungsvertrag“ (§ 1002), also um eine Kombination von Vollmacht und Auftrag.12) Die Vereinbarung bezeichnet einzelne Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten und legt somit den Wirkungsbereich des gewählten Erwachsenenvertreters fest. 1849 Gem § 265 Abs 2 kann darin vorgesehen werden, dass die vertretene Person nur im Einvernehmen mit dem Erwachsenenverreter handeln kann oder umgekehrt der Erwachsenenvertreter nur im Einvernehmen mit der vertretenen Person („Co-Decision“).13) 1850 Erst mit Registrierung im ÖZVV wird die Vereinbarung gültig (konstitutive Wirkung der Eintragung). Liegen Zweifel über die Eignung der 1847

) Schauer, SWK 26/2017, 1143. 10) ErläutRV 1461 BlgNR 25. GP 38: das Ausmaß orientiert sich nach den Fähigkeiten, die erforderlich sind, um in einem Sachwalterbestellungsverfahren nach altem Recht einen selbstgewählten Vertreter zu bevollmächtigen, OGH 1 Ob 91/15 m. 11) ErläutRV 1461 BlgNR 25. GP 39. 12) ErläutRV 1461 BlgNR 25. GP 39. 13) ErläutRV 1461 BlgNR 25. GP 38. 9

Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht I15

Die Verjährung im Einzelnen

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C. Beginn und Dauer der Verjährung 1. Beginn der Verjährung Die Verjährung beginnt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt zu laufen, 716 in welchem das Recht zuerst hätte ausgeübt werden können (§ 1478);15) es kommt auf die objektive Möglichkeit der Geltendmachung an.16) Die Behauptungs- und Beweislast für den Beginn der Verjährung trägt grundsätzlich derjenige, der sich auf die Verjährung beruft.17) Von der Verjährbarkeit des Rechtes abgesehen ist einzige Voraus- 717 setzung für den Rechtsverlust der Ablauf einer gewissen Zeit. Insbesondere wird – im Gegensatz zur Ersitzung – auf die Redlichkeit oder Unredlichkeit des Belasteten oder Begünstigten keine Rücksicht genommen.

2. Dauer der Verjährung Die Verjährungsfristen sind im ABGB und in Sondergesetzen um- 718 ständlich und sehr unterschiedlich geregelt. Hier werden nur die Regeln des ABGB, die eine lange und eine kurze Verjährung kennen, im Grundsätzlichen behandelt (§§ 1465 ff). a) Die lange Verjährung Die lange Verjährungsfrist beträgt 30 Jahre, außer bei besonders be- 719 günstigten Personen (Fiskus, Kirche, Gemeinden, andere juristische Personen), die ihre Rechte erst nach 40jähriger Nichtausübung verlieren. Die lange Verjährung ist die allgemeine, dh dass sie immer dann gilt, wenn nicht besondere Vorschriften etwas anderes bestimmen.18) 15) Vgl dazu OGH JBl 1986, 317 (Ch. Huber); RdA 1986, 307 (Apathy); JBl 1993, 526; ÖBA 1993, 658 (G. Graf); RdA 1998, 345 (Mader); RdW 2014, 13; RIS-Justiz RS0034343. Zur Verjährung einer Unterlassungspflicht ab Zuwiderhandeln s Rummel, JBl 2008, 446; Eypeltauer, Zak 2008, 266; OGH EvBl 1999/56; JBl 2005, 443 (Lukas) = ÖBA 2005, 546 (Apathy); EF-Z 2008/58 (Rummel); Zak 2006, 434. 16) OGH RdW 2003/181; RdW 2004/507; Voraussetzung für den Beginn der Verjährung ist nur, dass der Anspruch entstanden ist: JBl 2005, 382 (Rummel). Ist der Anspruch auf eine Leistung gerichtet, beginnt die Verjährung ab dessen Fälligkeit: OGH RIS-Justiz RS0034362. Ist der Anspruch auf ein Unterlassen gerichtet, beginnt die Verjährung mit dem (ersten) Zuwiderhandeln: Häusler, ecolex 2008, 884. Ist der Anspruch (aufschiebend) bedingt, muss die Bedingung eingetreten sein: OGH ecolex 2005, 762 (Friedl). Bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche verjähren ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung: Häusler, ecolex 2008, 884; OGH EF-Z 2008/58 (Rummel); RIS-Justiz RS0034248. Kenntnis von Bestehen des Anspruchs und von der Person des Schuldners ist nicht erforderlich: OGH JBl 2005, 443 (Lukas) = ÖBA 2005, 546 (Apathy); EF-Z 2008/58 (Rummel); RIS-Justiz RS0034368; RS0034454; aA noch SZ 13/191. 17) OGH JBl 2005, 443 (Lukas) = ÖBA 2005, 546 (Apathy); RIS-Justiz RS0034456. 18 ) OGH ecolex 2006, 379. Zur Notwendigkeit einer Reform in diesem Zusammenhang: Schauer, Reformbedarf im Allgemeinen Teil und im Schuldrecht Allgemeiner Teil, in Fischer-Czermak/Hopf/Kathrein/Schauer, ABGB 2011 – Chancen und Möglichkeiten einer Zivilrechtsreform (2008) 63 f; Werderitsch, Zak 2008, 263. Zur abweichenden Rechtslage in Deutschland: Rebhahn, FS Welser 849.

Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht I15

Bürgerliches Recht Band I: Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Familienrecht 15. Auf lage Autor en: Welser · Klet ečka

Das für Juristen aller Fachrichtungen nicht wegzudenkende Standardwerk zum Bürgerlichen Recht erscheint nun in 15., aktualisierter Auflage. Mit allen Änderungen in Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung seit der Vorauflage, wie zuletzt: • 2. Erwachsenenschutz-Gesetz • Ehe und eingetragene Partnerschaft für alle Band I: • Allgemeiner Teil • Sachenrecht • Familienrecht

Seit Jahrzehnten das führende Lehrbuch und Nachschlagewerk: • übersichtlich und prägnant, dennoch umfassend • zahlreiche Beispiele • ausführliche Hinweise auf Rechtsprechung und Lehre • benutzerfreundliche Paragraphen und Sachregister

15. Auflage erscheint im Dezember 2018. XXXVI, 698 Seiten. Geb. EUR 64,– ISBN 978-3-214-14714-3 Mit Hörerschein für Studierende: Br. EUR 49,60 ISBN 978-3-214-14715-0

Der Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka lehrt Bürgerliches Recht an der Universität Salzburg.

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 018

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

Expertenwissen für das Gemeindeamt Serie Nachbarrecht

Serie VRV 2015 in jedem Heft!

RFG – Recht & Finanzen für Gemeinden Das bietet die RFG: • Fachbeiträge über rechtliche und betriebswirtschaftliche Themen • Checklisten und Praxisbeispiele erleichtern die Verständlichkeit • Schwerpunkte (zB Finanzausgleich, Amtshaftung, Risikomanagement, Datenschutz) • Steuer-Radar mit den Änderungen im kommunalen Steueralltag Rechtsgebiete • Öffentliches Recht und Zivilrecht • Bau- und Raumordnungsrecht • Betriebswirtschaft • Finanzierung/Haushaltsrecht • Steuerrecht

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• Serie VRV 2015: in jedem Heft ein Beitrag zur Umstellung auf die VRV! • Nachbarrecht: Alles zu Schatten durch Bäume, Lichtreflexionen, Lärm von Tieren oder Staub von Baustellen! • Verwaltungsverfahren: Ortspolizeiliche Verordnungen zum Alkoholverbot, Bettelverbote und Rechtsschutzverfahren nach AVG/VwGVG, Parteistellung im UVP-Verfahren, Geschäftsordnung für Kollegialorgane der Gemeinde!

Redaktion: Univ.-Prof. Dr. Christoph Grabenwarter Vis.-Prof. Univ.-Prof. iR Dr. Ferdinand Kerschner; Mag. Wolfgang Meister; Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel Mag. Alfred Riedl Mag. Ursula Stingl-Lösch

Redaktionsleiter: Univ.-Prof. Dr. Markus Achatz Dr. Peter Pilz

Kennenlernabo 2019: 2 Hefte um EUR 20,– statt EUR 88,20

Jahresabonnement 2019: EUR 148,– (4 Hefte inkl. Versand im Inland)

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Der Justizpalast ist ein imposantes Gebäude, imperial die großzügigen Vorzimmer des Präsidialtraktes im zweiten Stock, auch das Büro der Vizepräsidentin ist wie aus einer anderen Zeit: Kronleuchter, eine alte Standuhr und eine Biedermeier-Sitzgruppe, auf dem Tisch Augarten-Porzellan. „Bei mir zu Hause schaut es aber wirklich ganz anders aus“, lacht Eva Marek, die diese Möbel, wie sie sagt, aus den Beständen zusammengesammelt hat. Seit 1. Februar ist sie Vize-Präsidentin des Obersten Gerichtshofes, zusammen mit Präsidentin Elisabeth Lovrek eine weibliche Doppelspitze. „Die österreichische Justizlandschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten, was die Geschlechterverteilung betrifft, massiv verändert“, kann Eva Marek sagen. Zu Beginn ihrer Lauf bahn war alles noch anders. Dass sie Juristin wurde, hat sie ihrem Vater zu verdanken. Geboren 1968 in Graz, wuchs sie behütet mit einem älteren Bruder im Herz-Jesu-Altstadtviertel auf. Sie ging gerne zur Schule, mochte Naturwissenschaften und war künstlerisch begabt, ein Talent, das vor allem ihre Mutter förderte. „Mein Vater wollte, dass ich etwas, aus seiner Sicht, Ordentliches lerne“, erinnert sie sich und sie inskribierte nach der Matura 1986 Jus in Graz. Strafrecht, das stellte sie schnell fest, lag ihr. „Lösungen sind für mich vorhersehbarer als im Zivilrecht.“ Sie schaffte das Studium in Mindestzeit, war mit 25 Jahren die jüngste Staatsanwältin des Landes. „Damals waren wir wenige Frauen, im Rückblick erkennt man, wie sehr sich die Dinge verändert haben.“ Ihr Talent als junge Staatsanwältin wurde gefördert. Ihr Vorgesetzter Heimo Lambauer schickte sie 1998 zur Fortbildung an die Generalprokuratur Wien. Das hatte zur Folge, dass sie 1999 von Werner Pleischl und Christian Pilnacek in das Team zur Reform der Strafprozessordnung geholt wurde. „Mir fehlten allerdings die lebenden Fälle“, gibt sie als passionierte Strafrechtlerin zu. Als sich Eva Marek die Chance bot, wechselte sie im Ministerium in die Einzelstrafsachbearbeitung, weil sie „die ganz heiklen Fälle reizten“. 2004 wurde sie Generalanwältin, 2007 Hofrätin des OGH. Und hatte richtig viel zu tun. „1436 Seiten Rechtsmittel in einem der größten Wirtschaftsprozesse des Landes, das kann man sich erst vorstellen, wenn man es hinter sich hat“, erinnert sie sich. Korruption und Amtsmissbrauch fielen dann später auch in ihren Aufgabenbereich als Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien. 2007 fragte Robert Jerabek, der eben in Ruhestand gegangen war, sie, ob sie nicht Lust

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 018

hätte, bei dem bei MANZ erscheinenden Buch „Korruption und Amtsmissbrauch“ mitzuarbeiten. „Seit damals hat sich juristisch sehr viel in diesem Bereich getan, es war eine neue Herausforderung“, kommentiert sie ihre Entscheidung, einzusteigen. Im Dezember 2018 erscheint nun die 11. Auflage, in der es auch viel Neues zur Untreue geben wird. Sie und Jerabek jedenfalls seien ein Superteam. Eva Marek versteht es auch als einen Beitrag zur Wissensvermittlung, genauso wie ihre Tätigkeit als Lehrbeauftragte der Uni Wien. „Ich wollte ja sogar einmal Schauspielerin werden, vielleicht trage ich deshalb gerne vor“, lacht sie. Was sie privat macht? Eva Marek zögert einen sympathischen Augenblick lang, „es geht halt nicht anders, ich sitze schon viel am Schreibtisch“, gibt sie zu. Den Rest der Zeit verbringt sie in der Natur. Seit 2010 ist sie verheiratet („in erster Ehe, das muss man dazusagen“) und hat gemeinsam mit ihrem Mann, einem Juristen im Innenministerium, ein Haus im Wienerwald gebaut. Beide sind Hundenarren. In ihrem prachtvollen Büro hängt eine neunteilige Collage mit ihrem riesigen Hund Portos, den sie immer noch schmerzlich vermisst, obwohl ihr jetziger Hund Thalos anders, aber genauso ihr ein und alles ist. Sie und ihr Mann haben ihn aus einem spanischen Auffanglager gerettet, konkret war es der Tierschutzverband Europa, der, wie sie sagt, fantastische Arbeit leistet. Jede freie Minute verbringt sie mit dem lammfrommen Thalos im Wald, zu Mittag kommt ein Dogsitter ins Haus, „sonst wäre er zu lange alleine“.

© Philipp Kaiser

Die Unbeirrbare Eva Marek

EVA MAREK,

Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes, hat im Strafrecht Karriere gemacht. Als Autorin bei MANZ ist sie Expertin für Korruption. Privat ist sie ein Hundemensch.

„Die österreichische Justizlandschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten, was die Geschlechterverteilung betrifft, massiv verändert“ Ihr Arbeitspensum im Justizpalast wird in nächster Zeit auch nicht weniger werden. „Im Strafrecht geht es immer darum, offen für neue Entwicklungen zu bleiben, sie allerdings stets mit Augenmaß auch in die bestehenden Strukturen einzufügen“, ist sie überzeugt. Und ja, Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern ist wichtig, „nur dass ich selbst eben nie Feministin sein musste, da hab’ ich wohl Glück gehabt“. Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Buchpräsentation „Handbuch Schiedsrecht“ in der WKO

2018. LIV, 1176 Seiten. Dietmar Czernich, Astrid Deixler-Hübner, Martin Schauer, Alice Fremuth-Wolf und

Geb. EUR 275,–

Matthias Neumayr

ISBN 978-3-214-10012-4

Die VIAC – Internationale Schiedsinstitution der WKO, Czernich Rechtsanwälte und MANZ luden am 12. November 2018 gemeinsam zur Präsentation des neuen Handbuchs in die Wirtschaftskammer Österreich. Nach einfüh-

renden Worten durch die Generalsekretärin der VIAC, Alice Fremuth-Wolf, konnten sich die zahlreichen Gäste aus Anwaltschaft und der Justiz anhand des Referats des Vizepräsidenten des OGH, Matthias Neumayr, über

die allerneuesten Entwicklungen informieren: „Neue Rechtsprechung des 18. Senates in Schiedssachen“. Die drei Herausgeber der knapp 1.200 Seiten umfassenden Neuerscheinung, Martin Schauer, Astrid Deixler-Hübner und Dietmar Czernich, stellten das gewichtige Werk sodann in Grundzügen vor. Auch zahlreiche spezielle Themenbereiche, die bislang wenig Eingang in andere Gesamtdarstellungen gefunden haben, wurden von den insgesamt 38 Autoren in praxisorientierter und zugleich wissenschaftlich fundierter Weise behandelt. Alles in allem ein Werk, das in Zeiten zunehmender Bedeutung der Schiedsgerichtsbarkeit als Arbeitshilfe gerade recht kommt und das Zeug zum Standardwerk über die Grenzen Österreichs hinaus mitbringt.

Lesung „Die Wahrheit über Rechtsanwälte“ im Theater in der Josefstadt „Was Sie schon immer über Rechtsanwälte wissen wollten, aber bisher nicht zu fragen wagten“, könnte das Motto zu Thomas Kurz‘ neuem Buch „Die Wahrheit über Rechtsanwälte“ lauten, das soeben bei MANZ erschienen ist. Der Autor, selbst Rechtsanwalt, nimmt darin seinen Berufsstand augenzwinkernd aufs Korn. Zu Faschingsbeginn am 11. November wurde das Buch in den ausverkauften Sträußelsälen des Theaters in der Josefstadt in einer Matinee

präsentiert. Therese Lohner und Michael Dangl hielten die Besucher, darunter auch viele Anwältinnen und Anwälte, mit einer fulminanten Lesung bei Laune. Thomas Kurz dankte allen Beteiligten und signierte noch lange nach der Lesung am leergekauften Büchertisch sein Werk.

Wir gratulieren …

• Wilma Dehn zur Verleihung des Großen Ehrenzeichens für Verdienste um die Republik.

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2018. 140 Seiten. Geb. EUR 17,90 ISBN 978-3-214-10321-7

• Matthias Neumayr zur Ernennung zum Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes.

w w w. m a n z . at


MANZ · INTERN]

BUCHPR ÄSEN TAT ION

© Jacqueline Godany

© Jacqueline Godany

Buchpräsentation „Der DatKomm“ Neuer Kommentar zu DSG und DSGVO

Stolz auf den „DatKomm“: MANZDas „DatKomm“-Team in der Albert Hall

Fast exakt 40 Jahre, nachdem in Österreich das erste Datenschutzgesetz beschlossen wurde, präsentierte der Verlag MANZ am 15. Oktober 2018 den neuen DatenschutzKommentar zu DSG und DSGVO, kurz „DatKomm“. In der „Albert Hall“ in Wien-Josefstadt begrüßte Verlagsleiter Heinz Korntner das Publikum zur „First Night of the DatKomm“. Der neue Kommentar sei „Österreichs Nummer sicher“, so Korntner, der die Leistung des Herausgebers Rainer Knyrim und von dessen Team aus 33 Autorinnen und Autoren lobte.

Verlagsleiter Heinz Korntner und

Daniela Flickentanz sang „Daten,

Herausgeber Rainer Knyrim

oh yeah, Daten!“

Festredner Nikolaus Forgó, Professor für Technologie- und Immaterialgüterrecht an der Universität Wien, würdigte den neuen Kommentar als „große und gewichtige Stimme“ und das Zusammenspiel der Autorinnen und Autoren ebenfalls als „mustergültig“. Herausgeber Rainer Knyrim (Knyrim Trieb Rechtsanwälte) schließlich blickte auf die lange Geschichte von Datenschutz-Publikationen bei MANZ zurück. 1980 sei das erste Buch zum Thema bei MANZ aus der Feder Hans-Jürgen Pollirers erschienen. Auch Knyrim dankte seinen Autorinnen und Au-

toren und bat die anwesenden unter ihnen für einen ausgiebigen Applaus des Publikums auf die Bühne. Zum Ausklang gab die von Knyrim auf YouTube „entdeckte“ Songwriterin Daniela Flickentanz ihren Song „Daten, oh yeah, Daten!“ zum Besten, der die Auswirkungen der DSGVO insbesondere auf Selbstständige humorvoll aufs Korn nimmt. Zum Buch siehe Seite 28.

Franz Oberleitner legt das „Wasserrechtsgesetz“ in neue Hände Der 6. Oktober 2018 wird dem Doyen des österreichischen Wasserrechts, Franz Oberleitner, sehr gut in Erinnerung bleiben. Nach einem informativen Besuch im Wasserleitungsmuseum Kaiserbrunn in Reichenau samt Inspektion der Quelle, die Wien täglich mit quellfrischem Trinkwasser beliefert, wurde ihm bei strahlendem Herbstsonnenschein die 4. Auflage des eben erschienenen Wasserrechtskommentars von seinen Nachfolgeautoren Wolfgang Berger, RA in Wien,

Nikolaus Bachler, Hofrat des VwGH/Ersatzmitglied am VfGH, sowie Berthold Lindner, RA in Wien, übergeben. Mit einem herzlichen „Du“ dankte Franz Oberleitner bei einem feierlichen Essen im Looshaus dem neuen Team für die erfolgreiche Übernahme.

Nikolaus Bachler, Franz Oberleitner, Wolfgang Berger und Berthold Lindner mit ihrem „Wasserrechtsgesetz“

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 018

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[MANZ INTERN · TERMINE

© Richard Tanzer / Österreichische Notariatskammer

Eine MANZ-Festschrift für Ludwig Bittner

Ludwig Bittner, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, und die Präsidenten der Länderkammern v. li.: Gerhard Nothegger (Oberösterreich), Claus Spruzina (Salzburg), Michael Lunzer (Wien, Niederösterreich und Burgenland), Erfried Bäck (Kärnten), Dieter Kinzer (Steiermark) und Philip Schwarz (Tirol, Vorarlberg)

Hunderte geladene Gäste aus Wirtschaft, Recht, Politik und Wissenschaft feierten am 18. Oktober 2018 Ludwig Bittner, der seit 2011 an der Spitze der Österreichischen

Notariatskammer steht und der kürzlich seinen 65. Geburtstag beging, bei einem Festakt im Naturhistorischen Museum in Wien.

Für seine Verdienste und als Anerkennung seines Wirkens wurde Ludwig Bittner eine Festschrift übergeben. 74 Autoren haben darin alle Themen zusammengefasst, die der Präsident der Österreichischen Notariatskammer aufgegriffen, vorangetrieben und erfolgreich positioniert hat. Das Werk beweist, dass Bittner Experte in zahlreichen Rechtsbereichen ist. „In einer Gesamtwürdigung des wissenschaftlichen Werks Ludwig Bittners ist hervorzuheben, dass er sich mit so gut wie allen Disziplinen, die von der notariellen Tätigkeit berührt werden, wissenschaftlich auseinandergesetzt hat. In erster Linie ist er als einer der echten Grundbuchsexperten unserer Tage zu bezeichnen“, betonte Walter H. Rechberger, Vorstand des Forschungsinstituts für Rechtsentwicklung an der Universität Wien, in der Festansprache. (Österr. Notariatskammer/MANZ) Zum Buch siehe Seite 26.

MANZ Rechtsakademie 26.11.2018

Jahrestagung Arbeitszeit 2018

Montag

Ort:

28.11.2018

Spezialtagung Immobilienbesteuerung 2018

Mittwoch

Ort:

05.12.2018

Spezialtagung Betriebsrat und Information

Radisson Blu Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

Imperial Riding School Renaissance Vienna Hotel, Ungargasse 60, 1030 Wien

Mittwoch

Ort:

Radisson Blu Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

17. – 18.01.2019

Jahrestagung Gebäudesicherheit

Donnerstag bis Freitag

Ort:

29.01.2019

Intensivtagung IT Strafrecht

Dienstag

Ort:

Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien

Hotel Astoria, Kärntner Straße 32 – 34, 1010 Wien

Informationen und Anmeldung unter www.manz.at/rechtsakademie 14

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2. Auf lage 2018. XL, 492 Seiten. Geb. EUR 94,– ISBN 978-3-214-03381-1 Online-Version: www.manz.at/vwgv

DER Verhandlungskommentar das Wesentliche sofort parat MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH

tel +43 1 531 61 100 fax +43 1 531 61 455 bestellen@manz.at Kohlmarkt 16 ∙ 1010 Wien www.manz.at


[ÖFFENTLICHES RECHT

PStG – Personenstandsrecht mit 28. Ergänzungslieferung Autoren: Kutscher · Wildper t Die Loseblatt-Sammlung PStG ist DAS Standardwerk in Personenstandsfragen und bringt Durchblick in dieser komplexen Materie. Der unverzichtbare Arbeitsbehelf für Standesbeamte und sonst mit diesem Rechtsgebiet Befasste wird nun mit der 28. Lieferung aktualisiert durch

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 28. Erg.-Lfg. 2018. EUR 168,– ISBN 978-3-214-13915-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/pstg

• Änderungen in Bezug auf das neue Datenschutzrecht: » relevante Bestimmungen der DSGVO und des DSG

» Anpassungen in PStG, PStV, EGov-G, FPG, BFA-VG • Änderungen in Bezug auf das neue Erwachsenenschutzrecht in ua PStG und PStV, StBG, NÄG und NÄV, IPRG, EheG, EPG, ABGB, sämtlichen Vorschriften des Zivilverfahrensrechts • Berücksichtigung von wichtigen Entscheidungen (ua VfGH-Erkenntnis zur „Ehe für alle“) • Neue Durchführungsanleitung des BMI für die standesamtliche Arbeit

Die Autoren: MR Norbert Kutscher, Referatsleiter für Personenstandswesen im BMI und Thomas Wildpert, Fachbereichsleiter für Personenstandsangelegenheiten beim Amt der NÖ Landesregierung.

EUV – AEUV mit 216. Lieferung Herausgeber: Jaeger · Stöger

Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 216. Lfg. 2018. EUR 348,– ISBN 978-3-214-15429-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/euv-aeuv

Zahlreiche Experten aus Wissenschaft und Praxis bündeln ihre Kompetenz im umfassendsten Werk zu den EU-Verträgen am österreichischen Markt. Alle Bestimmungen des EUV sowie des AEUV sind kommentiert – samt Stichwortverzeichnis! Die Lieferungen 208 – 216 beinhalten folgende aktualisierte Kommentierungen: • Grundprinzipien der Union (Art 5 EUV) • Zollwesen (Art 28 – 33 AEUV) • Dienstleistungen (Art 56 – 62 AEUV)

• Allgemeine Bestimmungen der Zusammenarbeit (Art 73 – 76 AEUV) • Steuerliche Vorschriften (Art 110 – 113 AEUV) • Angleichung der Rechtsvorschriften (Art 114 – 118 AEUV) • Auswärtiges Handeln und gemeinsame Handelspolitik (Art 205–207 AEUV) • Internationale Beziehungen (Art 218–221 AEUV) • EuGH und EuG (Art 254–256 AEUV)

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Jaeger, LL.M., Universität Wien und Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Universität Graz.

GewO – Gewerberecht mit 17. Ergänzungslieferung Autoren: Gruber · Paliege-Barfuß

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 17. Erg.-Lfg. 2018. EUR 488,– ISBN 978-3-214-02461-1 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/gewo

Der Loseblatt-Kommentar schafft Ordnung im Gewerbe. Durch gezielte Anmerkungen zu fraglichen Gesetzesstellen gelingt es besonders gut, auf Detailprobleme einzugehen. Mit der 17. Lieferung erfolgt der 3. Teil einer Gesamtüberarbeitung (§§ 46 – 68 GewO) inkl kompletter Bereinigung und Aktualisierung der Anmerkungen. Weiters wurden berücksichtigt: • Änderungen durch das Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 (BGBl I 2018/32) in der GewO

• Umsetzung der Pauschalreise-RL durch BGBl I 2018/45 in der GewO sowie die neue Pauschalreiseverodnung • Novellen zu Verordnungen im Betriebsanlagenrecht (ua zur Eisen- und Stahlerzeugung, Abfallverbrennung, Lagerung pyrotechnischer Gegenstände) • das MING sowie die darauf gestützte Explosionsschutzverordnung 2015, AufzügeSicherheitsverordnung 2015 und Sportbooteverordnung 2015

Die Autoren: Hon.-Prof. Dr. Gunther Gruber ist Senatspräsident aD des VwGH. MR Mag. Sylvia Paliege-Barfuß ist stellvertretende Sektionsleiterin und Abteilungsleiterin der Abteilung für Gewerberecht und Gewerbliches Umweltrecht im BMDW.

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ÖFFEN TLICHES R ECHT · STEUER R ECHT U ND BIL A NZIERU NG · STR A FR ECHT]

Grundverkehrsgesetze mit 43. Ergänzungslieferung Autoren: Lienbacher · Müller · Putz · Schöffmann · Schön · Walzel v. Wiesentreu · Wiesinger · Wischenbar t Der Praxiskommentar enthält • Überblick über die gesamtösterreichischen Bestimmungen • alle neun Grundverkehrsgesetze Österreichs samt relevanten Nebenbestimmungen • Entscheidungen der Behörden und (Höchst-) Gerichte • praxisdienliche Anmerkungen, Eingabemuster

Mit der 43. Ergänzungslieferung werden die Abschnitte Steiermark und Kärnten auf neuesten Stand gebracht: • Gesetzestext Steiermark auf Stand LGBl 2018/63 • Neue Entscheidungen des LVwG Steiermark • Komplette Aktualisierung mit neuer Judikatur im Teil Kärnten

Die Autoren der 43. Erg.-Lfg.: Mag. Dr. Gerhard Putz ist Leiter des Referates „Recht und Bildung“ der Bezirkskammer für Land- und Forstwirtschaft Graz und Umgebung. Mag. Klaus Schöffmann ist Notar in Klagenfurt.

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 43. Erg.-Lfg. 2018. EUR 190,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 148,– ISBN 978-3-214-10331-6

Lohnsteuer 2019 39. Auf lage Autoren: Hofbauer · Krammer Der „Hof bauer/Krammer“ bietet auch in der 39. Auflage verlässliche & kompakte Informationen zur Lohnsteuer, SV und Lohnnebenkosten. Neben der bewährten alphabetischen Themengliederung wird der Anwender durch • über 180 Beispiele, mehr als 50 Übersichtstabellen im Textteil, viele Praxishinweise und Checklisten • alle wesentlichen Informationen zum Familienbonus Plus sowie zur Indexierung von AVAB/AEAB und Unterhaltsabsetz-

betrag bei im Ausland lebenden Kindern und • Berücksichtigung aller sonstigen gesetzlichen Änderungen und der aktuell ergangenen Judikatur • die Lohnsteuer und SV-Tabellen für 2019 bestmöglich in seiner Tätigkeit unterstützt. Die aktuelle Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand zum 1. 10. 2018 sowie die aktuell verfügbaren SV-Werte für 2019.

Die Autoren: ADir. Reg.-Rat i.R. Josef Hof bauer ist einer der führenden Experten für Lohnsteuerrechnung in Österreich und Vortragender bei diversen Seminarveranstaltern. StB Mag. (FH) Michael Krammer ist Vortragender und Fachbuchautor auf dem Gebiet der Lohnverrechnung. Er ist stellvertretender Kabinettchef im Bundesministerium für Finanzen sowie Abteilungsleiter für Steuerpolitik und Abgabenlegistik.

39. Auflage 2018. Ca. 550 Seiten. Br. EUR 54,– Im Abo: EUR 43,20 ISBN 978-3-214-08068-6 Online-Version mit beigefügtem Gutscheincode.

Schriftsätze, Urteile, Rechtsmittel in Strafsachen Beispielsammlung für die Praxis 8. Auf lage Autor: Nimmer voll Die beliebte Mustersammlung bietet seit Jahrzehnten Strafrechts-Praktikern aus dem Bereich der Gerichte, der Staatsanwaltschaften und der Rechtsanwaltschaft Hilfestellung bei der Abfassung diverser schriftlicher Verfahrenshandlungen im täglichen Berufsalltag. Sie dient beruflichen Einsteigern als Hilfestellung zum korrekten Formulieren und erfahrenen Praktikern als Nachschlagewerk für Detailfragen.

Die Neuauflage überzeugt durch eine gründliche Überarbeitung sowie eine weitere Präzisierung und Ergänzung der Muster, um sie den aktuellen Gepflogenheiten im justiziellen Alltag anzupassen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf jüngere bzw jüngste Entwicklungen im Bereich der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs gelegt.

Der Autor: Dr. Rainer J. Nimmervoll ist Richter des Landesgerichtes Linz.

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8. Auflage 2018. Ca. XXVI, 470 Seiten. Ca. EUR 99,– ISBN 978-3-214-01289-2

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[STRAFRECHT

Wiener Kommentar zur StPO mit 284. – 290. Lieferung Herausgeber: Fuchs · Ratz

Faszikelwerk in 6 Mappen inkl. 290. Lfg. 2018. EUR 398,– ISBN 978-3-214-18001-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stpo

Ein „Muss“ in jedem Strafprozess! Einzigartig kompetent – 40 renommierte österreichische Strafrechtler kommentieren umfassend die Praxis des Strafverfahrensrechts. Immer am Punkt – laufende Aktualisierungslieferungen halten Sie am neuesten Stand. Für Ihre erfolgreiche Prozess-Strategie – alle wichtigen Entscheidungen und die relevante Literatur präzise ausgewertet. Aktualisiert wurden diesmal:

• §§ 19 – 24 Schroll: Staatsanwaltschaften und ihre Zuständigkeiten • §§ 29 – 35 Markel: Gerichte • § 116 Flora: Auskunft aus dem Kontenregister etc • §§ 125 – 128 Hinterhofer/Tipold: Sachverständige und Dolmetscher, Leichenbeschau und Obduktion • §§ 366 – 379 Spenling: Verfahren über privatrechtliche Ansprüche • §§ 514 – 517 Jerabek: Schlussbestimmungen

Die Autoren: Dr. Margarethe Flora, ao. Univ.-Prof. an der Universität Innsbruck; Dr. Hubert Hinterhofer, Univ.-Prof. an der Universität Salzburg; Dr. Richard Jerabek, Erster Generalanwalt i.R.; Prof. Dr. Ernst Markel, Senatspräsident des OGH i. R., Ehrenpräsident der Internationalen Vereinigung der Richter; Hon.-Prof. Dr. Hans Valentin Schroll, Senatspräsident des OGH; Prof. Dr. Anton Spenling, Vizepräsident des OGH i. R.; Dr. Alexander Tipold, ao. Univ.-Prof. an der Universität Wien.

Wiener Kommentar zum StGB mit 214. Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz

Faszikelwerk in 8 Mappen inkl. 214. Lfg. 2018. EUR 564,– ISBN 978-3-214-978-10290-6 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stgb

Laufende Ergänzungslieferungen zum StGB und allen strafrechtlich relevanten Nebengesetzen bieten sachkundig fundierte Kommentierungen für alle Anforderungen des täglichen Berufsalltags. Neben der neuesten Literatur und Rechtsprechung werden von den renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis zeitnah sämtliche Novellen eingearbeitet und kommentiert. Aktualisiert wurden diesmal: §§ 156 – 163 Kirchbacher: Betrügerische Krida etc

§§ 163a – 163d Rohregger: Unvertretbare Darstellung wesentlicher Informationen über bestimmte Verbände etc §§ 164 – 168e Kirchbacher: Hehlerei etc §§ 192 – 200 Markel: Straf bare Handlungen gegen Ehe und Familie Und bei den Nebengesetzen: §§ 80 – 89 LMSVG Natterer: Gerichtliche Straf bestimmungen

Die Autoren: Hon.-Prof. Dr. Kurt Kirchbacher, LL.M., Senatspräsident des OGH; Prof. Dr. Ernst Markel, Senatspräsident des OGH i. R., Ehrenpräsident der Internationalen Vereinigung der Richter; Dr. Andreas Natterer, Rechtsanwalt in Wien; Dr. Michael Rohregger, Rechtsanwalt in Wien.

StGB und ausgewählte Nebengesetze 13. Auf lage Autor: Fabrizy Die 13. Auflage des handlichen Klassikers bietet in bewährter Weise klare und kompakte Antworten auf alle wichtigen Fragen des Strafrechts. Für optimale Aktualität des Werks wurde noch das StRÄG 2018 mit Stand 1. 11. 2018 berücksichtigt. Die neueste Rechtsprechung – vor allem zum StRÄG 2015, die von großer Bedeutung im strafrechtlichen Arbeitsalltag ist, wurde ebenso

2018. Ca. XVI, 1.160 Seiten. Ca. EUR 165,– ISBN 978-3-214-02447-5

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eingearbeitet wie die relevante Literatur. Neben der kompakten Kommentierung des Hauptgesetzes wurden auch die Schwerpunktanmerkungen in den Nebengesetzen umfassend überarbeitet und das hilfreiche Sachregister sorgfältig revidiert. Der treueste Begleiter im Gerichtssaal ist damit umfassend neu!

Der Autor: Prof. Dr. Ernst Eugen Fabrizy ist Generalprokurator i.R. und stv. Rechtsschutzbeauftragter beim BMI.

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ZIVILRECHT]

Insolvenzgesetze mit 66. Lieferung Herausgeber: Konecny „Konecny“ ist unentbehrlich für alle, die mit Insolvenzen befasst sind, und bietet ausführliche Kommentierung aus der Praxis für die Praxis. Mit den Lieferungen 59 und 60 wird der Kommentar um die in der Praxis wichtigen Bestimmungen der §§ 169 – 179 IO (Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung) ergänzt. Die Lieferungen 61 bis 66 betreffen

große Teile (nämlich die Art 7–33 [Teile der allgemeinen Bestimmungen, Anerkennung der Insolvenzverfahren], 53–55 [Unterrichtung der Gläubiger und Anmeldung ihrer Forderungen] und 78–92 [Datenschutz und Übergangs- und Schlussbestimmungen]) der seit 26. 6. 2017 in Geltung stehenden EuInsVO 2015 und erleichtern Ihre Arbeit in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.

Die Autoren der Lieferungen 59 – 66: Dr. Alexander Klauser, Rechtsanwalt; Dr. Gregor Maderbacher, Rechtsanwalt; MMag. Barbara Pogacar, Rechtsanwältin; Dr. Stephan Riel, Rechtsanwalt; Ass.-Prof. Dr. Martin Trenker, Universität Innsbruck; Mag. Lukas Weber, Rechtsanwalt.

Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 66. Lfg. 2018. EUR 360,– ISBN 978-3-214-12128-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/insolvg

Gewährleistung und Irrtum Eine Gegenüberstellung Autorin: Buchleitner Das Buch untersucht, ob und inwieweit Konkurrenz zwischen Gewährleistung und Irrtumsrecht besteht, insb da das Irrtumsrecht jüngst eine nachhaltige Renaissance erfährt und in Anlegerprozessen oder im „VW-Abgasskandal“ als schlagkräftiger Rechtsbehelf eingesetzt wird. Gewährleistungs- und Irrtumsrecht werden mit folgenden Schwerpunkten analysiert:

• • • • •

Mangelbegriff und Kaufrechts-RL Werbeaussagen iSd § 922 Abs 2 ABGB Irrtum über Zukünftiges Klaglosstellung Werkvertrag, Spezies- und Gattungskauf

Die Autorin: Dr. Christina Buchleitner ist derzeit Rechtsanwaltsanwärterin in Wien und ständige Mitarbeiterin der Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht ecolex.

2018. XXVIII, 232 Seiten. Br. EUR 58,– ISBN 978-3-214-02576-2

SDG – GebAG Sachverständigen- und DolmetscherG – GebührenanspruchsG 4. Auf lage Autoren: Krammer · Schmidt · Guggenbichler 17 Jahre Rechtsentwicklung seit dem Erscheinen der Vorauflage sowie eine Fülle neuer Entscheidungen machten eine Neubearbeitung notwendig. Wichtige Änderungen erfolgten zuletzt durch die: • Zivilverfahrens-Novelle 2009 • Berufsrechtsänderungsgesetze 2008, 2013 und 2016 • Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 samt Ausführungsgesetzen • Budgetbegleitgesetze 2009, 2011 und 2014 • Zuschlagsverordnung 2007

Die 4. Auflage enthält auf dem Stand 1. 7. 2018: • SDG und GebAG • mehr als 3500 Entscheidungen in Leitsätzen • ausführliche Anmerkungen unter Berücksichtigung der Gesetzesmaterialien • Auszüge aus einschlägigen sonstigen Gesetzen • die einschlägigen Erlässe des BMVRDJ • die Standesregeln für Sachverständige

4. Auflage erscheint im Dezember 2018. XXVI, 830 Seiten. Geb. EUR 145,– ISBN 978-3-214-03464-1

Die Autoren: Dr. Harald Krammer, Präsident des OLG Wien i. R.; Hofrat Dr. Alexander Schmidt, Vizepräsident des HG Wien i. R.; Mag. Johann Guggenbichler, Richter des OLG Wien.

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[ZIVILRECHT · WIRTSCHAFTSRECHT

Die Satzungsstrenge im Aktienrecht Reichweite und Grenzen der Gestaltungsfreiheit de lege lata Schriftenreihe des Österr. Notariats, Band 63 Autorin: Nicolussi Das Werk widmet sich der Reichweite von zwingendem Aktienrecht. Die Autorin untersucht die internen und externen Gestaltungsgrenzen (Mehrheit-Minderheit-Konflikt, Konflikt Individuum-Kollektiv, Gläubigerschutz, „Wesen“ der AG, Sittenwidrigkeit, Verbraucherschutz, AGB-Kontrolle), das Verhältnis zwischen Satzungsbestimmung und Gesetz sowie die Rechtsfolgen bei Überschrei2018. XLVIII, 234. Br. EUR 59,– ISBN 978-3-214-10711-6

ten der Gestaltungsgrenzen, ua anhand folgender Beispiele: • Stimmverbote und Interessenkonflikte auf Aktionärsebene • Patt-Situationen in der paritätischen Gesellschaft • Einflussnahme des Satzungsgebers auf die Managerhaftung

Die Autorin: Dr. Julia Nicolussi war Universitätsassistentin (prae doc) am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Die Satzungsstrenge im Aktienrecht wurde 2018 mit dem Wissenschaftspreis des österreichischen Notariats sowie dem LAWard 2017 ausgezeichnet.

WAG 2018 – Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 mit 26. Lieferung Herausgeber: Brandl · Saria

Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. 26. Lfg. 2018. EUR 198,– ISBN 978-3-214-09336-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/wertpapieraufsichtsgesetz

Der umfassende Kommentar zum WAG 2018 wurde mit den Lieferungen 16 – 26 weiter ergänzt. In bewährter Manier profitieren Sie von der Expertise des im Kapitalmarktrecht ausgewiesenen Herausgeber- und Autorenteams mit Vertretern aus FMA, Anwaltschaft und Wissenschaft. Mit Kommentierungen zu folgenden Bestimmungen: • Marktzugang von Wertpapierfirmen zum österreichischen Markt und zum europäischen Binnenmarkt

• Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten durch Drittlandfirmen • Auslagerung und Heranziehung von vertraglich gebundenen Vermittlern und Wertpapiervermittlern • Eignung und Angemessenheit von Wertpapierdienstleistungen • Berichtspflichten gegenüber den Kunden • Anlegerentschädigung

Die Herausgeber: Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard) ist Partner der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH. Ass.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Saria ist am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien tätig (derzeit in Karenz).

BVergG 2018 Höchstgerichtliche Judikatur in Leitsätzen Autoren: Moick · Gföhler

2018. XXVIII, 948 Seiten. Geb. EUR 198,– ISBN 978-3-214-18417-9 Online-Version: www.manz.at/bvergg

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Mit dem BVergG 2018 kommen auf öffentliche Auftraggeber und Bieter viele Änderungen zu. Wie nach jeder umfassenden Novelle gilt es, die bisher ergangene Judikatur im Licht der neuen Rechtslage zu betrachten und miteinzubeziehen. Dies wird mit dem neuen „Judikaturkommentar“ zum BVergG 2018 um vieles einfacher: Sie profitieren von • über 4000 Leitsätzen zu allen vergaberechtlichen Entscheidungen von EuGH,

VfGH, VwGH und OGH ab 1988. Die Leitsätze wurden den Paragraphen des BVergG 2018 zugeordnet und systematisch nach Themen auf bereitet, • mehr als 600 Leitsätzen aus nicht veröffentlichten „Ablehnungsbeschlüssen“ des VwGH und • einer Gegenüberstellung der Paragraphen der Bestimmungen des BVergG 2006 mit jenen des BVergG 2018.

Die Autoren: Dr. Karlheinz Moick ist Partner bei Feuchtmüller Stockert Rechtsanwälte und stv Leiter der Rechtsabteilung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft. Dr. Andreas Gföhler ist Rechtsanwalt bei Schramm Öhler Rechtsanwälte und leitet die Niederlassung in Niederösterreich.

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ARBEITSRECHT]

Arbeitszeit Neu: Die Arbeitszeitnovelle 2018 Herausgeber: Stefan Köck Die mit 1. 9. 2018 in Kraft getretene Arbeitszeitnovelle 2018 beinhaltet einige wesentliche Änderungen im AZG und im ARG. Insgesamt stellt sie einen erheblichen Liberalisierungsschritt im österreichischen Arbeitszeitrecht dar. Zum Inhalt: • Anwendungsbereich des AZG/ARG eingeengt für leitende Angestellte und Familienangehörige des Arbeitgebers • Liberalisierung der täglichen Höchstgrenze (12 Stunden) verbunden mit liberalisierten Überstundengrenzen und speziellen Regeln für Sonderüberstunden

• Gleitzeit flexibilisiert, unter Bedingungen, die auf eine Vier-Tage-Woche bei Gleitzeit abzielen • Liberalisierung der zulässigen Wochenend- und Feiertagsarbeit wegen erhöhtem Arbeitsbedarf • Tägliche Ruhezeit liberalisiert für die Gastronomie und Hotellerie • Schutzklausel zugunsten bestehender Regelungen • Veranschaulichung durch Praxisbeispiele, Praxistipps sowie zum Teil auch Musterklauseln

2018. Ca. XVI, 182 Seiten. Br. Ca. EUR 36,– ISBN 978-3-214-04729-0

Der Herausgeber: Dr. Stefan Köck, Rechtsanwalt in Wien, Honorarprofessor an der Universität Wien und Lehrbeauftragter an der Wirtschaftsuniversität Wien.

Migration, Arbeitsmarkt und Sozialpolitik Herausgeber: Schratt bauer · Pfeil · Mosler Das Thema Migration und die Frage nach angemessenen Antworten der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auf die damit verbundenen Herausforderungen für Staat und Gesellschaft dominieren derzeit in hohem Maße die öffentliche Diskussion. Ziel der im Sommersemester 2018 an der Universität Salzburg veranstalteten interdisziplinären Ring-Vorlesung zum Thema Migration, Arbeitsmarkt und Sozialpolitik war es, einen Beitrag zur Versachlichung des Diskurses zu leisten.

Was bringt Menschen dazu, ihr Geburtsland zu verlassen? Welchen rechtlichen Rahmen finden Flüchtlinge und Arbeitsmigrant/innen auf nationaler und unionsrechtlicher Ebene vor? Diese und ähnliche Fragen werden in insgesamt 13 Beiträgen aus • historischer • politikwissenschaftlicher und • rechtswissenschaftlicher Perspektive aufbereitet.

Die Herausgeber: Univ.-Ass. Dr. Birgit Schrattbauer, Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler; alle Universität Salzburg.

2018. XIV, 276 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-10021-6

Arbeitnehmer-Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle 2. Auf lage Herausgeber: Grünanger · Goricnik Aktueller österreichischer und europäischer datenschutzrechtlicher Rechtsstand inkl Entwurf der VO der DSB zur Datenschutz-Folgenabschätzung („Blacklist“)! Dieses Handbuch arbeitet die Grenzen zwischen erlaubter „Kontrolle“ und unerlaubter „Überwachung“ praxisorientiert und mithilfe von veranschaulichenden Beispielen heraus. • Aktuelle Rechtsprechung des EuGH, der nationalen Gerichte und der Datenschutzbehörde

• Erfordernisse einer rechtmäßigen Mitarbeiterkontrolle • Berücksichtigung des öffentlichen Dienstrechts, zB des Datenschutz-Anpassungsgesetzes – Dienstrecht • Rechte des Betriebsrats und der Beschäftigten • Ausführungen zum Thema Beweisverwertungsverbote im (arbeitsgerichtlichen) Verfahren • Der (neue) betriebliche Datenschutzbeauftragte (Data Protection Officer)

Die Herausgeber: Dr. Josef Grünanger arbeitet als Geschäftsführer eines Familienunternehmens. Mag. Dr. Wolfgang Goricnik, MBL leitet das Referat Wirtschaft & Recht der AK Salzburg und ist fachkundiger Laienrichter am Bundesverwaltungsgericht.

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2. Auflage erscheint im Dezember 2018. Ca. 400 Seiten. Geb. Ca. EUR 64,– ISBN 978-3-214-02067-5 Online-Version: www.manz.at/an-datenschutz

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[ARBEITSRECHT

BSVG – Die Sozialversicherung der Bauern mit 102. Ergänzungslieferung Herausgeber: Pacic Anhänge aktualisiert: • Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (Auszug) • Bundespflegegeldgesetz • Richtlinie für die Durchführung und Auswertung der Jugendlichenuntersuchungen – RJU 2016 • SV-Datenschutzverordnung, ua Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 102. Erg.-Lfg. 2018. EUR 296,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-18663-0

Der Herausgeber: Prof. (FH) Priv.-Doz. Dr. Harun Pacic, Fachhochschule des BFI Wien/Universität Wien.

ArbR – Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 176. Ergänzungslieferung Autor: Mayr Das gesamte Arbeitsrecht in einem Werk – mehr als 220 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Übereinkommen und Verträge!

folgende Rechtsquellen: • Vertragsbedienstetengesetz (inkl DienstrechtsNovelle 2018) • Familienlastenausgleichsgesetz, ua

Die 176. Ergänzungslieferung umfasst unter Berücksichtigung von • neuester Rechtsprechung und • aktuellem Schrifttum Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 176. Erg.-Lfg. 2018. EUR 338,– Sonderaktion: Bei Bestellung bis 31. 12. 2018 EUR 98,– statt EUR 218,– bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. ISBN 978-3-214-14432-6 Online-Version: www.manz.at/arbr

Der Autor: Dr. Klaus Mayr, LL.M., Referent des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer OÖ.

Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Sozialrechtssachen Band 31 Herausgeber: Bauer · Neumayr Leitsätze – für den raschen Überblick! • Die 1. Teillieferung umfasst Entscheidungen des Jahres 2017 in Lang- und Kurztextform • die bewährte Inhaltsübersicht: geordnet nach Datum der Entscheidung, nach Geschäftszahl, nach Gesetzesstellen und Stichworten jeweils mit Kurzinhalten, 2018. Ca. II, 200 Seiten + 20 Seiten Registerheft. Br. Ca. EUR 135,– ISBN 978-3-214-15203-1

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• für den raschen Zugang zur gewünschten Entscheidung, • mit den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes.

Die Herausgeber: Dr. Peter Bauer, Senatspräsident iR. und Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Vizepräsident des OGH.

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ARBEITSRECHT]

Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht mit 75. Lieferung Herausgeber: Spiegel Dieser Kommentar bietet eine kompakte Darstellung der Rechtsgrundlagen der Zwischenstaatlichen Sozialversicherung. Die Auswirkungen auf Österreich stehen dabei im Vordergrund. Mit den Lieferungen 72 – 75 wurden neu aufgenommen: • Abkommen über soziale Sicherheit mit der Türkei

aktualisiert: • Beschlüsse und Empfehlungen der Verwaltungskommission • Erklärungen der Mitgliedstaaten zum Geltungsbereich der VO 883/2004

Die Autoren: MMag. Herta Baumann, Mag. Alexandra Brunner, Univ.-Prof. Dr. Elias Felten, Dr. Klaus Kapuy, Ministerialrat Mag. Manfred Pöltl, Prof. Ministerialrat Dr. Bernhard Spiegel (Hrsg) und Mag. Bernhard Zaglmayer (M AS) haben langjährige Erfahrung mit dem zwischenstaatlichen Recht der sozialen Sicherheit.

Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. 75. Lfg 2018. EUR 198,– ISBN 978-3-214-18025-6 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

System des österreichischen Sozialversicherungsrechts mit 33. Ergänzungslieferung Herausgeber: Tomandl Dieses Werk behandelt das geltende österreichische Sozialversicherungsrecht im engeren Sinne, also Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung. Mit einer klaren Systematik macht dieses Werk übergreifende Zusammenhänge sichtbar und gibt Anleitungen für die Lösungen von Einzelfragen. Mit der 33. Ergänzungslieferung wurden

folgende Kapitel aktualisiert: • Das Leistungsrecht der Unfallversicherung sowie der Pensionsversicherung • Sozialversicherungsrechtliche Modifikationen des Schadenersatzrechts • Internationales Sozialversicherungsrecht mit den neuen Abschnitten » Arbeitslosenversicherung und » Familienleistungen

Der Herausgeber: Dr. Theodor Tomandl, em. Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist der profilierteste Vertreter der österreichischen Sozialrechtswissenschaft.

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 33. Erg.-Lfg. 2018. EUR 258,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-12489-2

ASVG – Allgemeines Sozialversicherungsrecht mit 137. Ergänzungslieferung Herausgeber: Pöltner · Pacic „… ein stets verlässlicher Überblick über den letzten Stand der Rechtslage und -entwicklung … “ Florian Leitinger, AnwBl 6/2017

Mit der 137. Ergänzungslieferung werden aktualisiert: • Anhänge » Mustersatzung 2016 » Zustellgesetz » SV-Datenschutzverordnung 2018 » Musterkrankenordnung 2016, ua

• Nebengesetze » Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz » Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz » Mutterschutzgesetz » Entgeltfortzahlungsgesetz » Nachtschwerarbeitsgesetz » Bundespflegegeldgesetz, ua

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Walter Pöltner, Sektionschef iR war im BM für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz; Prof. (FH) Priv.-Doz. Dr. Harun Pacic, Fachhochschule des BFI Wien/Universität Wien; beide sind bekannte Fachautoren insbesondere im Bereich des Sozialversicherungsrechts.

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Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 137. Erg.-Lfg. 2018. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14172-1

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[ BAU EN MIET EN WOH N EN

MietSlg – Mietrechtliche Entscheidungen Band LXIX Herausgeber: Pfiel Der klassische Arbeitsbehelf für alle mit miet- und wohnrechtlichen Fragen befassten Rechtsanwender steht auch heuer wieder in gewohnter Qualität zur Verfügung! Band 69 enthält: • Mietrechtliche Judikatur des OGH, VfGH, VwGH, BFG und der Unterinstanzen aus dem Jahr 2017 2018. XXVIII, 646 Seiten. Ln. EUR 217,– ISBN 978-3-214- 05733-6

• 841 Leitsätze, 8 Entscheidungen im Volltext • Rasche Übersicht durch Zuordnung der Entscheidungen zu den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen • Fundstellenangabe bei bereits veröffentlichten Entscheidungen • Umfangreiche Register

Der Herausgeber: Dr. Franz Pfiel, Hofrat des VwGH. Die Autoren: Mag. Martin Eberwein, Richter des BG Leopoldstadt, Mag. Karin Fuhrmann, Steuerberaterin in Wien, Dr. Ernst Gall, Senatspräsident des VwGH i.R., Mag. Fritz Iby, Richter des OLG Wien, Mag. Julia Kainc, Vorsteherin des Bezirksgerichts Donaustadt, Mag. Stephanie Kulhanek, Richterin des LG für ZRS Wien, Dr. Stefan Malainer, akad. IM, Rechtsanwalt in Wien, Dr. Andreas Staribacher, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien.

Handbuch des Miet- und Wohnrechts mit 31. Ergänzungslieferung Herausgeber: Rainer Neu in der 31. Ergänzungslieferung Aktualisierung der Kapitel • Mietzins • Förderungsbestimmungen • Zwangsweise Räumung und Insolvenz • Bauträger • Immobilieninvestementfonds • Vorsorgewohnung Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 31. Erg.-Lfg. 2018 EUR 168,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. eine Erg.-Lfg. EUR 128,– ISBN 987-3-214- 14571-2 Online-Version: www.manz.at/mwr

Erweiterung der Kapitel • Facility Management • Umwelt und Immobilie

Der Herausgeber: Dr. Herbert Rainer ist Rechtsanwalt und Partner der Mayrhofer & Rainer Rechtsanwälte KG in Wien. Wohnungseigentum, Immobilien und Hausverwaltungen bilden die Schwerpunkte seiner Tätigkeit

Haftung für Gebäudesicherheit Autoren: Gar tner · Kothbauer · Poschalko Das Praxishandbuch zeigt die typischen Mängel und häufigsten Risiken und Probleme im Zusammenhang mit der Sicherheit von Gebäuden, deren Einrichtungen und Anlagen auf, befasst sich im Detail mit den Vorgaben der ÖNORMEN B 1300 und B 1301 und den OIB-Richtlinien und erläutert dem Leser die

2018. XII, 308 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-06768-7

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relevanten sicherheitstechnischen Prüfroutinen sowie die daraus abzuleitenden Handlungserfordernisse. Sie finden darin zahlreiche Praxistipps, Graphiken und Beispiele!

Die Autoren: R A Dr. Herbert Gartner ist Rechtsanwalt in Wien und spezialisiert im Bereich des Wohn- und Immobilienrechts. FH-Doz. Mag. Christoph Kothbauer ist Leitender Jurist der online hausverwaltung & immobilientreuhand gmbh in Wien. BM Ing. Karl Poschalko ist Baumeister in Gerasdorf.

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STUDIUM UND PR A XIS]

Insolvenzrecht 4. Auf lage Autoren: Dellinger · Oberhammer · Koller Dieses praktische Rechtstaschenbuch bietet eine hochaktuelle Darstellung des Insolvenzrechts. Der Zugang zur Materie wird übersichtlich und präzise transparent gemacht. Für den kompakten Überblick und das schnelle Nachschlagen in den Bereichen: • Grundlagen des Insolvenzrechts • Insolvenzverfahren und Organe • Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

• Privatinsolvenz • Internationales Insolvenzrecht • Unternehmensreorganisationsverfahren Auf aktuellem Stand mit der relevanten Judikatur des OGH und allen gesetzlichen Neuerungen seit der Vorauflage, insbesondere der neuen EuInsVO und dem IRÄG 2017!

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Markus Dellinger ist Syndikus des Österreichischen Raiffeisenverbandes. Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Paul Oberhammer ist Professor an der Universität Wien. Univ.-Prof. Dr. Christian Koller ist Professor an der Universität Wien.

4. Auflage 2018. XIV, 302 Seiten. Br. EUR 46,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 36,80 ISBN 978-3-214-09023-4

EU-Recht 2. Auf lage Autor: Klamer t Lesbar im Stil und pragmatisch in der Schwerpunktsetzung – diesem Ziel hat sich dieses Lehrbuch zum Europarecht verschrieben. Im Buch werden die prüfungsrelevanten Bereiche des Europarechts samt ausführlichen weiterführenden Literatur- und Judikaturhinweisen strukturiert dargestellt – mit den wichtigsten Entscheidungen des EuGH und Vertragsbestimmungen im Originaltext!

Kurze Einleitungen und Übersichten zu Beginn jedes Kapitels gestalten den Stoff übersichtlich, abschließende Zusammenfassungen schärfen den Blick für das Wesentliche. Auf komplexe politische und wirtschaftliche Zusammenhänge wird ausführlich eingegangen.

Der Autor: Dr. Marcus Klamert, M.A. ist Rechtsberater im Bundeskanzleramt, hat die Rechtsanwaltsprüfung abgelegt, war ua als Prozessvertreter vor dem Gerichtshof der Europäischen Union und als Legal Officer bei der Europäischen Kommission tätig und lehrt an der Wirtschaftsuniversität Wien, der Universität Innsbruck und der Verwaltungsakademie des Bundes. Mit Beiträgen von Mag. Dr. Peter Thalmann, MJur, Institut für Europarecht und Internationales Recht an der Wirtschaftsuniversität Wien.

2. Auflage 2018. LVI, 440 Seiten. Br. EUR 58,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 46,40 ISBN 978-3-214-03499-3

Verfassungsrecht Lernen. Üben. Wissen. 2. Auf lage Autorin: Per thold-Stoitzner Das Werk der bewährten „Lernen.Üben. Wissen.“-Edition bereitet das gesamte Stoffgebiet zum Verfassungsrecht prüfungsrelevant auf: • Grundlagen des Verfassungsrechts • Gesetzgebung • Vollziehung • Rechtsschutz und Kontrolle • Grundrechte Zahlreiche Beispiele und Grafiken unterstützen das Einprägen der Materie und för-

dern das Verständnis. Anhand von Kontrollfragen kann der Lernerfolg überprüft werden und Definitionen zu den wichtigsten Begriffen dienen dem schnellen Auffrischen. Jetzt neu: Prüfungsschemata zur Grundrechtsprüfung! Zu diesem Lern- und Arbeitsbuch gibt es die Quiz-App REDdyforLAW, mit der das erlernte Wissen anhand von mehr als 200 MultipleChoice-Fragen samt sofortiger Auswertung getestet werden kann.

Die Autorin: ao. Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner lehrt Staats- und Verfassungsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und ist ebendort Studienprogrammleiterin und Vizedekanin.

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2. Auflage erscheint im November 2018. X, 368 Seiten. Br. EUR 52,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 41,60 ISBN 978-3-214-12010-8 Für REDdyforLAW siehe studium.manz.at

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[ A L L GE M E I N E S R E C H T · SAC H BUC H · FAC H BUC H

Festschrift Ludwig Bittner Herausgeber: Österreichische Notariatskammer

2018. XIV, 912 Seiten. Ln. EUR 180,– ISBN 978-3-214-18670-8

Anlässlich des 65. Geburtstags von Hon.Prof. Univ.-Doz. DDr. Ludwig Bittner, der seit 2010 Präsident der Österreichischen Notariatskammer ist, widmen sich die Autorinnen und Autoren der Festschrift in ihren Beiträgen dem weiten fachlichen Wirkungsbereich des Jubilars – Fragen des Notariats in den Bereichen Grundbuchsrecht, Standesrecht, Gesellschaftsrecht sowie Baurecht werden behandelt. Haftungsfragen des Berufsstandes und Themen zum derzeit hoch-

aktuellen Erwachsenenschutzrecht runden die Festschrift inhaltlich ab. 74 Experten aus ganz Europa behandeln in 63 Beiträgen aktuelle (europäische) Problemstellungen und blicken auch auf die Entwicklung und die Geschichte des Notariats zurück. Siehe auch den Bericht zur Übergabe der Festschrift auf Seite 14.

Das Recht der österreichischen Berufsdetektive samt Vorbereitung auf die staatliche Befähigungsprüfung 2. Auf lage Autoren: Pokorny · Haidinger Das „Recht der Österreichischen Berufsdetektive“ ist Lehrbuch und Nachschlagewerk in einem und darüber hinaus die Basis für die Vorbereitung auf die staatliche Befähigungsprüfung.

2. Auflage 2018. Ca. 350 Seiten. Br. Ca. EUR 52,– ISBN 978-3-214-01272-4

Die Autoren behandeln unter anderem folgende Themen: • Der Berufsdetektiv als Auftragnehmer • Waffen- und Kraftfahrwesen • Verschwiegenheit und Datenschutz • Observation • Technische Maßnahmen

• • • • •

Erhebungs- und Ermittlungswesen Beweisarbeit und Gerichtswesen Notwehr und Festnahme Berufsdetektive und Kaufhausüberwachung Die Sprache der Juristen, Arbeiten mit Rechtsquellen • Schriftliche und mündliche Prüfungsfragen • uvm Inkl. aller Neuerungen, die sich für Berufsdetektive in ihrem beruflichen Alltag aufgrund der DSGVO ergeben!

Die Autoren: Peter Pokorny ist seit 1992 als Berufsdetektiv tätig, stellvertretender Präsident des Europäischen Detektiv-Verbandes (EURODET) und dessen Lehrbefugter für Rechtskunde. Mag. Viktoria Haidinger, LL.M., ist Juristin und stellvertretende Leiterin der Stabsabteilung Statistik der Wirtschaftskammer Österreich.

JUKA – Österreichischer Juristenkalender 2019 Rechtsanwälten, Notaren, Richtern und Wirtschaftsjuristen leistet der ÖSTERREICHISCHE JURISTENKALENDER „JUKA“ schon seit Jahrzehnten wertvolle Hilfe und bietet Zeitersparnis beim Suchen von Informationen. Auszug aus dem Inhalt: • Tarife und Tabellen detailliert und übersichtlich, z. B. Rechtsanwaltstarif, Normalkostentarif, Notariatstarif etc.

• übersichtliches Gemeindeverzeichnis im Buch (inkl. Adressen und Ansprechpartnern von Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten, Notaren etc.) mit e-mail-Adressen, Websites und Durchwahlen • Rechtsmittel, Termine, Fristen und Indizes aktualisiert • Juristisch wichtige Steuern und Gebühren • Jahres-, Monats- und Tageskalendarium • und vieles mehr.

2018. Ca. 700 Seiten. Geb. EUR 121,– Im Abonnement EUR 96,– ISBN 978-3-214-14524-8

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EMPFEHLENSWERTES]

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Der Hundertjährige, der zurückkam, um die Welt zu retten Autor: Jonas Jonasson Allan Karlsson ist wieder da! Der Hundertjährige hat genug vom Dauerurlaub auf Bali und ist begeistert, als sich ein neues Abenteuer ankündigt: Bei einer Ballonfahrt geraten sie auf Abwege, und Allan und sein Gefährte Julius müssen im Meer notlanden. Zum Glück werden sie gerettet. Pech ist jedoch, dass sich das Rettungsboot

als nordkoreanisches Kriegsschiff entpuppt und Kim Jong-un im Atomkonflikt gerade seine Muskeln spielen lässt. Und schon steckt Allan, der sich mit Atomwaffen schließlich bestens auskennt, mitten in einer heiklen politischen Mission, die ihn von Nordkorea über New York bis in den Kongo führen wird.

C. Bertelsmann. 2018. 448 Seiten. Geb. EUR 20,60 ISBN 978-3-570-10355-5

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Für Sie gelesen Neumayr · Reissner (Hrsg) Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht 3. Auflage 2018. CL, 3860 Seiten. Geb. EUR 428,– ISBN 978-3-214-03821-2

„[…] ein Must-have für jeden Praktiker im Arbeitsrecht sowie für die Lehre.“ (Barbara Zauner, cooperativ 3/2018)

„Sehr umfangreich – und dennoch übersichtlich, sehr tiefgehende Analysen und dennoch sehr praxisbezogen […]“ (Ernst Patka, PVP 8/2018)

„Lange erwartet, heiß ersehnt! […] ein unentbehrliches Nachschlagewerk.“ (Richard Hargassner, RZ 10/2018)

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Dillinger · Oppel Das neue BVergG 2018 2018. XVIII, 400 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-01414-8 Mit dem brandneuen Handbuch haben Sie alle Neuerungen im Bundesvergaberecht rasch im Blick. Praxistipps, Beispiele und Checklisten bereiten Sie optimal auf alle Verfahrensschritte vor. Aus dem Inhalt: • Darstellung der neuen Rechtslage • Konzeption einer Ausschreibung • Hintergründe der Neuerungen inkl • Bewerber- und Bieterkonstellationen EuGH-Judikatur zur Vergaberichtlinie • Abwicklung des Vergabewettbewerbs • Praktische Anwendung des BVergG 2018 • Umgang mit nachträglichen Vertragsänderungen

Knyrim (Hrsg) Der DatKomm Faszikelwerk in 2 Mappen. Grundwerk 1. – 22. Lfg. 2018. EUR 198,– ISBN 978-3-214-17236-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Der neue DatKomm – Praxiskommentar zum Datenschutzrecht stellt sich den wirklich schwierigen Fragen, die im Zusammenhang mit dem neuen Datenschutzregime auftauchen. Dem Auf bau der DSGVO folgend, werden die jeweils passenden Bestimmungen des österreichischen DSG gleich „mitgenommen“. Die Kommentierung bezieht sich auf beide Normen und behandelt inhaltlich sinnvoll verschränkt und tiefgehend die wesentlichen Auslegungsschritte, wichtige Literatur und Judikatur. Erarbeitet wird diese fundierte Rechtsinformation von einem 33-köpfigen Autorenteam aus verschiedenen Disziplinen.

Fister · Fuchs · Sachs Verwaltungsgerichtsverfahren 2. Auflage 2018. XL, 492 Seiten. Geb. EUR 94,– ISBN 978-3-214-03381-1 Die 2. Auflage enthält alle Erkenntnisse, die seit Inkrafttreten der Reform 2014 gewonnen werden konnten aus • bereits umgesetzten Gesetzesänderungen – zuletzt den Novellen zu BVwGG und VwGG (BGBl I 2018/22 bzw I 2018/58) und zum VwGVG (BGBl I 2018/57) sowie den Änderungen zur Weisungsbeschwerde, die mit 1. 1. 2019 in Kraft treten; • der Fülle von Literatur, • der vielfältigen Rechtsprechung – kurz und übersichtlich eingeflochten. Neu im Werk: Die den weiteren Rechtsschutz vor dem VwGH betreffenden Bestimmungen des Verwaltungsgerichtshofgesetzes (VwGG) ebenfalls kurz kommentiert.

Perthold-Stoitzner UG – Universitätsgesetz 2002 5. Auflage 2018. XXIV, 518 Seiten. Br. EUR 79,– ISBN 978-3-214-09191-0 Die 5. Auflage bietet den Gesetzestext des UG 2002 auf aktuellem Stand – inklusive der letzten 5 Novellen allein aus dem Jahr 2018 –, die wesentlichen parlamentarischen Materialen sowie erläuternde Anmerkungen mit ausgewählter Literatur und Judikatur. Inhaltlich wird ua Folgendes berücksichtigt: • neues gemeinsames Studienrecht für Universitäten und Hochschulen • neues, transparenteres Finanzierungsmodell • Adaptierung der Zugangsregelungen zu „Massenfächern“ • Anpassungen im Hinblick auf die DSGVO

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Deixler-Hübner · Schauer (Hrsg) Erwachsenenschutzrecht 2018. XXXIV, 524. Seiten. Geb. EUR 90,– ISBN 978-3-214-04199-1 Das Handbuch enthält alles rund um das neue Erwachsenenschutzrecht, von Spezialisten dargestellt: • Entscheidungs-, Handlungs- und Geschäftsfähigkeit, • Verfahren, • Erwachsenenvertreter & Vertretungsarten, • Vorsorgevollmacht, • Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger, • medizinische Behandlungen, • Vermögenssorge & Vermögensverwaltung, • Entschädigungsregelungen, • Notare, Rechtsanwälte, Vereine als Vertreter • Sondermaterien.

Umlauft Die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht 2. Auflage 2018. XXXVI, 414 Seiten. Geb. 84,– EUR ISBN 978-3-214-00521-4 Durch das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 wurde das Anrechnungsrecht grundlegend novelliert, in der zweiten Auflage u.a.: • Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen beim Erbteil und im Pflichtteilsrecht • Begriff der Schenkung, ihre Bewertung und der Auskunftsanspruch • Verjährung und Übergangsvorschriften • Viele Beispiele und Formulierungsvorschläge

Barth · Dokalik · Potyka ABGB 26. Auflage 2018. XXX, 1696 Seiten. Geb. EUR 118,– ISBN 978-3-214-02446-8 Zahlreiche Änderungen des ABGB und seiner Nebengesetze machten eine Neubearbeitung notwendig. Besonders hervorzuheben sind: • 2. Erwachsenenschutz-Gesetz • Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz-Justiz • Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz BMASGK Neu aufgenommen: Pauschalreisegesetz Die 26. Auflage enthält das ABGB und alle wichtigen Nebengesetze bzw EU-Verordnungen auf dem Stand vom 1. 8. 2018, die wichtigste OGH-Judikatur, weiterführende Anmerkungen und Verweisungen. Alle Entscheidungen zum früheren Sachwalterrecht wurden auf ihre weitere Anwendbarkeit auf das Erwachsenenschutzrecht überprüft.

Danzl EKHG – Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz 10. Auflage 2018. XXIV, 654 Seiten. Geb. EUR 135,– ISBN 978-3-214-12045-0 Die 10. Auflage bietet einen umfassenden Überblick über das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtrecht und berücksichtigt die Änderungen durch die letzte Novelle BGBl I 2017/19 (MinVersValG 2016), welche die Haftungshöchstbeträge in den §§ 15 und 16 anhob, sowie alle markanten neuen Entscheidungen auf Stand August 2018. Enthalten sind: EKHG (Gesetzestext), Gesetzesmaterialien, kommentierende Anmerkungen mit wichtigen Nebenbestimmungen, aus der kompletten Judikatur ausgewählte Leitsätze – zu allen wichtigen Detailfragen, Hinweise auf weiterführende Literatur

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Auer-Mayer Mitverantwortung in der Sozialversicherung 2018. LXXX, 604 Seiten. Geb. EUR 134,– ISBN 978-3-214-08834-7 Das Sozialversicherungsrecht stellt einen der am häufigsten von gesetzlichen Novellierungen betroffenen Rechtsbereiche dar. Während anfänglich vor allem Erweiterungen des versicherten Personenkreises und Verbesserungen des Leistungsspektrums vorgenommen wurden, ist in jüngerer Zeit das Ziel der Effizienzsteigerung in den Vordergrund gerückt. Damit einher gehen insb auch Forderungen nach einer Stärkung der Mitverantwortung der Leistungsberechtigten. In dieser Monografie wird die Thematik der „Mitverantwortung in der Sozialversicherung“ daher einer grundsätzlichen rechtlichen Analyse unterzogen,

Stolzlechner · Bezemek Einführung in das öffentliche Recht 7. Auflage 2018. XXX, 476 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-06534-8 Diese Einführung verschafft einen Überblick im öffentlichen Recht und macht mit den wesentlichen Begriffen und grundlegenden Einrichtungen der Verfassung und Verwaltung vertraut: • Grundbegriffe des Rechts • Die Grundprinzipien der Bundesverfassung • Völkerrecht und Staatsrecht • Unionsrecht und nationales Recht • Grundzüge der staatlichen Verwaltung • Kommunale und sonstige Selbstverwaltung • Grundlegende Einrichtungen • Grundrechte • Finanzverfassung, Finanzausgleich, Konsultationsmechanismus • Rechtliche Grundlagen der staatlichen Privatwirtschaftsverwaltung

W. Doralt Steuerrecht 2018/19 20. Auflage 2018. XXVI, 262 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-01994-5 Im Abonnement und zum Hörerscheinpreis: EUR 28,50 Ausgewogen und zuverlässig bietet der Bestseller zum Steuerrecht bereits in 20. Auflage alles Wesentliche für die im beruflichen Alltag wichtigen Steuern – jetzt aktuell mit dem Jahressteuergesetz 2018! Der optimale Überblick über das geltende Steuerrecht – Unternehmenssteuern, Verkehrsteuern und das Abgabenverfahren stehen im Vordergrund, ein eigenes Kapitel widmet sich auch dem Finanzstrafrecht. Systematische Zusammenhänge werden deutlich gemacht und zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis. Außerdem: mit einer kleinen „Stilkunde“ – so werden Texte leicht und angenehm lesbar!

Halbwachs (Hrsg) Gesammelte Prüfungsfälle und Exegesen Römisches Recht 2018. VI, 162 Seiten. Br. EUR 28,– ISBN 978-3-214-08325-0 Kompetente Falllösung ist eine der zentralen Herausforderungen im Jusstudium. Gelöste Originalklausuren aus Römischem Recht vermitteln Wissen um die romanistischen Fundamente der europäischen Privatrechte und ermöglichen zugleich ein gezieltes Training für schlüssige und strukturierte Lösungen. • Ausgewählte Prüfungsfälle der juristischen Fakultäten Österreichs, • samt Falllösung und Tipps zur Exegese • und allgemeinen Prüfungshinweisen (Schwerpunktsetzung, Prüfungsauf bau). Die Fälle sind so gewählt, dass möglichst viele zentrale Probleme behandelt werden und somit zu einer gezielten Prüfungsvorbereitung beigetragen wird.

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Kollaboratives Arbeiten


Literaturtipps für Weihnachten Die Wahrheit über Rechtsanwälte Autor: Kurz Die drei großen Fragen der Menschheit sind nach wie vor ungelöst: Woher kommen wir? Wohin gehen wir? Was tut ein Rechtsanwalt? Dieses Buch beantwortet zumindest eine dieser Fragen. Der Wiener Rechtsanwalt Thomas Kurz wirft einen Blick auf seinen Berufsstand, der viel genannt und doch kaum bekannt ist. Wer Anwältinnen und Anwälte nur aus Film und Fernsehen kennt, erfährt hier alles über den Werdegang, die Geheimnisse der Berufsausübung sowie die Motive, Ängste und Wünsche dieser Profession. Nach der Lektüre dieses Buches kennen Sie endlich die volle Wahrheit über Rechtsanwälte! Und wenn Sie selbst einer sind, erfahren Sie darin Dinge über sich, nach denen Sie nie gefragt haben. 2018. 140 Seiten. Geb. EUR 17,90 ISBN 978-3-214-10321-7

Du hast fünf Leben! Autoren: Opaschowski · Zellmann Eine Revolution der Lebenszeit steht uns bevor: Die traditionelle Dreiteilung des Lebens in Ausbildung, Beruf und Ruhestand ist überholt. Nicht weniger als fünf Phasen gibt es in einer Gesellschaft des langen Lebens: • Generation U20, die Generation Zukunft • Generation Ü20, die Generation Lebensplaner • Generation Ü40, die Generation BestAger • Generation Ü60, die Generation Lebenserfahrene • Generation Ü80, die Generation Beziehungsförderer Die Autoren haben anhand von Repräsentativbefragungen erhoben, was den Menschen „im Leben wirklich wichtig ist“.

Geschmeidige Kost Autoren: Erovic · Lercher · Braunstein Geschmeidige Kost ist nicht nur ein Thema für Babys und Kleinkinder sowie ältere Menschen, es gibt auch zahlreiche Erkrankungen, die mit Schluckstörungen assoziiert sind. Ungeeignetes, lieblos zubereitetes Essen macht für Betroffene die Nahrungsaufnahme zu einem Stressfaktor. Es gibt eine Alternative – die im wahrsten Sinne des Wortes „geschmeidige Kost“. Das Prinzip ihrer richtigen Zubereitung besteht in der Verwendung der geeigneten Nahrungsbestandteile, Gewürze und Zutaten. In diesem Buch: • neuartiges Ernährungskonzept • Tipps und Tricks im richtigen Umgang mit Schluckstörungen • umfangreiche Rezeptsammlung 2018. 180 Seiten. Br. EUR 23,90 ISBN 978-3-214-01487-2

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2018. 178 Seiten. Geb. EUR 21,90 ISBN 978-3-214-12639-1

8 Stufen zum Verkaufserfolg Autor: Tripolt Das Buch präsentiert Ihnen die Essenz aus über 20 Jahren nationalen und internationalen Verkaufstrainings. Die Erfolgsfaktoren stammen aus Beobachtung, Begleitung und Coaching von über 180.000 TeilnehmerInnen dieser Trainings. Verkaufsprofi Niklas Tripolt führt Sie durch einen logisch aufgebauten Prozess von Stufe 1, Innere Haltung und Einstellung zu Ihrem Beruf, bis Stufe 8, Nachbetreuung nach einem gelungenen Verkaufsabschluss. Dieses Buch ist in erster Linie für Menschen gedacht, die sich in Ihrer Arbeit ständig weiterentwickeln wollen. In zweiter Linie für alle, die ab und an einem Kunden ihre Leistung verkaufen. 6. Auflage 2018. 164 Seiten. Geb. EUR 21,80 ISBN 978-3-214-01438-4


Hippie Autor: Coelho Als der rebellische junge Paulo aus Brasilien und die Holländerin Karla sich in Amsterdam begegnen, trifft sie die Liebe wie ein Blitz. Sie beschließen, gemeinsam aufzubrechen und als Reisende auf dem Hippie-Trail Erfahrungen zu sammeln, nach eigenen Werten zu suchen und danach zu leben. Mit an Bord sind ihre Freunde Rahul, Ryan und Mirthe sowie die Musik, die damals die Welt aus den Angeln hob. Eine inspirierende Reise von Amsterdam nach Kathmandu, an Bord des ›Magic Bus‹. Geschrieben von Paulo Coelho, der uns an einem unbekannten, frühen Kapitel seines Lebens teilhaben lässt. Diogenes 2018. 320 Seiten. Geb. EUR 22,70 ISBN 978-3-257-07049-1

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Becoming – Meine Geschichte Autorin: Obama Michelle Obama wurde zu einer der überzeugendsten und beeindruckendsten Frauen der Gegenwart. Als First Lady der Vereinigten Staaten von Amerika war sie die erste Afro-Amerikanerin in dieser Position. Michelle Obama nimmt uns mit in ihre Welt und berichtet von all den Erfahrungen, die sie zu der Person gemacht haben, die sie heute ist – von ihrer Kindheit an der South Side von Chicago über ihre Jahre als Anwältin und leitende Angestellte, in denen sie das Muttersein mit dem Beruf vereinbaren musste, bis hin zu ihrer Zeit im weißen Haus. Gnadenlos ehrlich und mit flottem Witz schreibt sie sowohl über ihre großen Erfolge als auch über ihre Enttäuschungen, privat wie öffentlich. Goldmann 2018. 544 Seiten. Geb. EUR 26,80 ISBN 978-3-442-31487-4

Junger Mann Autor: Haas Mit 13 beginnt der Junge Mann in den Sommerferien eine radikale Abmagerungskur. Weil ihn unvorbereitet dieses zauberhafte Lächeln getroffen hat. Das Gute am Verlieben: Die Elsa. Das Problem am Verlieben: Ihr Ehemann. Der Lastwagenfahrer Tscho. Mit jedem Kilo, das der junge Mann abnimmt, sieht er seine Chancen bei ihr steigen. Eines Tages taucht der gefürchtete Lastwagenfahrer aber überraschend auf und macht dem jungen Mann ein Angebot, das er nicht ablehnen kann. Hoffmann und Campe 2018. 240 Seiten. Geb. EUR 22,70 ISBN 978-3-455-00388-8

Neujahr Autorin: Zeh Lanzarote, am Neujahrsmorgen: Henning sitzt auf dem Fahrrad und will den Steilaufstieg nach Femés bezwingen. Während er gegen Wind und Steigung kämpft, lässt er seine Lebenssituation Revue passsieren. Eigentlich ist alles in bester Ordnung. Er hat zwei gesunde Kinder und einen passablen Job. Aber Henning geht es schlecht. Er lebt in einem Zustand permanenter Überforderung. Als er schließlich völlig erschöpft den Pass erreicht, trifft ihn die Erkenntnis wie ein Schlag: Er war als Kind schon einmal hier in Femés. Damals hatte sich etwas Schreckliches zugetragen. Jetzt stürzen die Erinnerungen auf ihn ein, und er begreift: Was seinerzeit geschah, verfolgt ihn bis heute. Luchterhand 2018. 192 Seiten. Geb. EUR 20,60 ISBN 978-3-630-87572-9

NSA – Nationales Sicherheits-Amt Autor: Eschbach Weimar 1942: Die Programmiererin Helene arbeitet im Nationalen Sicherheits-Amt und entwickelt dort Programme, mit deren Hilfe alle Bürger des Reichs überwacht werden. Erst als die Liebe ihres Lebens Fahnenflucht begeht und untertauchen muss, regen sich Zweifel in ihr. Mit ihren Versuchen, ihm zu helfen, gerät sie nicht nur in Konflikt mit dem Regime, sondern wird auch in die Machtspiele ihres Vorgesetzten Lettke verwickelt, der die perfekte Überwachungstechnik des Staates für ganz eigene Zwecke benutzt und dabei zunehmend jede Grenze überschreitet. Bastei Lübbe 2018. 800 Seiten. Geb. EUR 23,60 ISBN 978-3-785-72625-9

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LITER AT U RTIPPS F Ü R W EIHNACHTEN

Wegwerfen ist eine Sünde Autorin: Belndorfer In diesem Buch erzählen Menschen aus verschiedenen Generationen ihre ganz persönlichen Konsumgeschichten aus beinahe hundert Jahren. Sie berichten aus Stadt und Land von Konsum und Verzicht in Kriegs-, Zwischenkriegs- und Nachkriegszeiten. Besonders erinnert werden Hochzeiten des Konsums wie das Weihnachtsfest oder der Adriaurlaub und Markennamen von Konsumobjekten des Alltags. Die Autorin bietet zusätzliche Hintergrundinformationen zur Konsumgeschichte des 20. Jahrhunderts, viele Fotos sowie zeitgenössische Annoncen und Werbeplakate ergänzen die Gedächtnisbilder. Böhlau Verlag 2018. 288 Seiten. Geb. EUR 29,– ISBN 978-3-205-20018-5

Die Diktatur der Konzerne Autor: Bode Internationale Konzerne zahlen keine Steuern, schädigen die Umwelt, verstoßen gegen Menschenrechte und diktieren den Politikern die Gesetzesvorlagen. Und das oft ganz legal. Doch damit nicht genug: Sie werden immer dreister, nutzen die Freiräume und Schlupflöcher immer hemmungsloser, eine neue Qualität der Ausbeutung ist erreicht. In seinem neuen Buch zeigt Thilo Bode erstmals das ganze Bild dieser neuen Diktatur der Konzerne.Anhand zahlreicher Beispiele erklärt der unabhängige und leidenschaftliche ‚Anwalt der Bürger‘ anschaulich die Zusammenhänge und stellt klar: Die Macht der Konzerne lässt sich brechen! S. Fischer Verlag 2018. 240 Seiten. Br. EUR 18,50 ISBN 978-3-103-97362-4

Galaxien Autor: Schilling Dieser einzigartige Bildband zeigt die Welt der Galaxien in den besten jemals veröffentlichten Bildern. Neben dem berühmten Hubble-Weltraumteleskop steuern die neuen Superspäher irdischer Großsternwarten Aufnahmen in bisher unbekanntem Detailreichtum bei. Der einmalig tiefe Blick in die Unendlichkeit des Alls lässt uns staunen über Möglichkeiten der Wissenschaft und die optische Opulenz des Universums. Ergänzt werden die grandiosen Bilder durch wissenschaftlich fundierte, aber allgemein verständliche Beschreibungen. Kosmos Verlag 2018. Geb. 240 Seiten. Geb. EUR 51,40 ISBN 978-3-440-16109-8

Revolution? Ja, bitte! Autoren: Buhr · Feltes Digitalisierung und technologischer Fortschritt eröffnet jedem neue und ungeahnte Möglichkeiten. Führungskräfte sind herausgefordert. Wirtschaft und Führung in den Unternehmen werden revolutioniert. Sie müssen ihren Führungsstil entweder von Grund auf ändern oder zumindest radikal um neue Verhaltensweisen erweitern. Andreas Buhr und Florian Feltes haben fast fünf Jahre recherchiert, um zu verstehen, was es heißt, in digitalen Zeiten Menschen zu führen. Sie haben mit jenen gesprochen, die in der digitalen Welt als Pioniere gefeiert werden, und sie haben sich Informationen über die neuesten Entwicklungen weit über das Silicon Valley hinaus verschafft. Gemeinsam haben sie einen neuen Führungskompass entwickelt, der Führungskräfte sicher durch den Digitalisierungsdschungel navigiert. GABAL Verlag 2018. 304 Seiten. Geb. EUR 30,80 ISBN 978-3-86936-862-7

Das Risiko und sein Preis Autor: Taleb Stehen wir für die Risiken ein, die wir verursachen? Zu viele der Menschen, die auf der Welt Macht und Einfluss haben, so Nassim Nicholas Taleb, müssen nicht wirklich den Kopf hinhalten für das, was sie tun und veranlassen. Intellektuelle, Journalisten, Bürokraten, Banker, ihnen vor allem wirft er vor, kein »Skin in the Game« zu haben. Weil sie den Preis nicht bezahlen müssen, wenn sie irren, fällen sie schlechte Entscheidungen. Taleb zeigt anhand vieler Beispiele, wie „Skin in the Game“, ein fundamentales Konzept des Risikomanagements, auf alle Bereiche unseres Lebens übertragen werden kann. Sein neues Buch, so provozierend und bahnbrechend wie „Der Schwarze Schwan“, fordert uns heraus, alles, was wir über Risiko und Verantwortung in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu wissen glauben, neu zu denken. Penguin Verlag 2018. 384 Seiten. Geb. EUR 26,80 ISBN 978-3-328-60026-8


Pracht und Anmut

Atlas der Reiselust

Autor: de Hamel Eine Reise durch Raum und Zeit tritt an, wer mit Christopher de Hamel den Spuren zwölf bedeutender mittelalterlicher Handschriften folgt. Im Zwiegespräch mit diesen Kostbarkeiten und ihrem wechselvollen Schicksal entfaltet sich eine Jahrtausend Geschichte. Der Leser und Betrachter begegnet Herrschern und Heiligen, Künstlern und Dieben, Bibliothekaren und Sammlern, einer verschworenen Gemeinschaft von Gelehrten, die den Weg der Handschriften beeinflussten. Und wird Zeuge, wie sie behütet und gestohlen, versteckt und wiederentdeckt wurden. Wie sie verwickelt waren in Tragödien voller Leidenschaft und Gier, in kirchliche oder politische Ränke und zu Symbolen für Schönheit, Luxus und nationale Identität aufstiegen. De Hamel entwirft ein glanzvolles Epos um Kunst, Glauben und Macht, wie es sich im Zauber zwölf faszinierender Handschriften manifestiert. C.Bertelsmann 2018. 752 Seiten. Geb. EUR 49,40 ISBN 978-3-570-10199-5

368 Seiten voller unglaublicher Reiseideen – von ganz verrückt bis weltberühmt. An den besten Hotspots Australiens surfen lernen? Staunen auf einer Polarlichter-Safari durch Norwegen oder vor den architektonischen Meisterwerken von Los Angeles? Im „Atlas der Reiselust“ findet jeder die passende Inspiration. Ob an Orten voller Geheimnisse und Magie, im Welterbe der Menschheit, auf Festen oder bei den erstaunlichsten Naturwundern unseres Planeten – all das und noch viel mehr bietet diese Inspirationssammlung der Superlative. Jedes der 7 Kapitel ist individuell gestaltet und mit jeder Seite wird die Reisesehnsucht ein Stückchen größer. DuMont Verlag 2018. 368 Seiten. Geb. EUR 42,90 ISBN 978-3-7701-8880-2

Eine italienische Reise Autor: Blom Um 1700 machte sich ein Geigenbauer aus dem Allgäu auf den Weg nach Italien. Seinen Namen kennen wir nicht, aber eines seiner Instrumente: gebaut in süddeutscher Tradition, aber vermutlich in Venedig fertiggestellt. Philipp Blom hat diese Geige entdeckt und kommt von ihrem Klang nicht mehr los. Nun hat er ihre Geschichte erforscht. Sie handelt von Migration, von der Lebenswelt der Handwerker, aber auch von Venedig. Die Suche nach dem namenlosen Geigenbauer liefert den Schlüssel zu einer ganzen Epoche – die unserer Gegenwart gar nicht so fremd ist. Carl Hanser Verlag 2018. 320 Seiten. Geb. EUR 26,80 ISBN 978-3-446-26071-9

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