RECHTaktuell November/Dezember 2017

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[RECHTAKTUELL

November/ Dezember 2017

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

NOV E M BE R / DE Z E M BE R 2 017]

150 Jahre Wiener Juristische Gesellschaft mit Festschriftpräsentation Porträt des Monats Gerhard Münster

GuKG-Autorinnen zu Besuch bei BM Pamela Rendi-Wagner


https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht https://www. manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-MANZ b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht RECHTSAKADEMIE https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht 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https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht Standortbestimmung Ausblick https://www. manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utund m_source=ZS_App&ut m_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht Mittwoch, 24.enderJänner 9.30 16.00 Uhrle&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht https://www. manz.at/service/veranstaltungen/Kal .html?uuid=ecd470ab-2018, b430-4790-99f1-7b168bf 226ed&utmbis _source=ZS_App&ut m_medium=mobi Justizpalast, 1010 https://www. manz.at/service/veranstaltungen/KalSchmerlingplatz ender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf210-11, 26ed&utm_source=ZS_App&ut m_mediWien um=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht https://www. manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht Tagungsleitung https://www. manz.at/service/veranst tungen/KalenderE..htmKodek, l?uuid=ecd470ab-LL.b430-M.4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht Univ.-Prof. Dr.alGeorg https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht Vortragende und Diskussionsteilnehmer https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht Hon.-Prof. Dr. Kurt Kirchbacher, LL.M. https://www. at/service/veranstRohregger altungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht Dr.manz. Michael Dr.manz. Julia https://www. at/serviTold ce/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=InseratJetzt _201711&utmanmelden! _campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht Mag. Gßnther Rebisant https://www. manz.at/service/veranst tungen/KalenderE..htmKodek, l?uuid=ecd470ab-LL.M. b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inseratwww.manz.at/rechtsakademie _201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht Univ.-Prof. Dr.alGeorg https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=ecd470ab-b430-4790-99f1-7b168bf226ed&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201711&utm_campaign=Event_RAK_Untreue_Neu_2018_Bilanzstrafrecht

Spezialtagung UNTREUE NEU und BILANZSTRAFRECHT


EINBLICK]

© Mike Ranz

© studiohuger.at

MANZ Teamwork

CHRISTOPHER DIETZ

BARBARA STERN THAL

Presse & PR und Lektor bei MANZ

Autorin, lebt in Wien

Es gibt nicht viele AutorInnen, die über das Thema „Kinder und Recht“ genauso fundiert und lesergerecht schreiben können wie über Sigmund Freud, „Kaffeehäuser in Europa“ oder „Venedig für Juristen“. Barbara Sternthal kann das. Dafür hat sie 2012 bereits den MANZ-Autorenpreis erhalten (nämlich für besagtes Buch „Dogen, Diebe, Delinquenten – Der Venedig-Führer für Juristen“). Gerade bei „Mein Recht, dein Recht – Österreichisches Recht für Kinder und Jugendliche“ muss es besonders herausfordernd für die studierte Theaterwissenschaftlerin gewesen sein, den schmalen Grat zwischen „fachlich richtig“ und „interessant für die LeserInnen“ entlang zu wandeln – zumal die LeserInnen in diesem Fall eben nicht fachkundig sind, sondern Kinder. Robert Fucik, Abteilungsleiter im BMJ, ließ dem Buch noch eine juristische Redaktion angedeihen. Das Ergebnis ist ein sehr lesenswertes Büchlein, das nicht nur 10- bis 14-Jährige, sondern auch Eltern und LehrerInnen mit Gewinn lesen können. Und sich dabei hoffentlich auch noch gut unterhalten.

Kinder fragen. Sie fragen nicht nur, warum die Erde rund und der Himmel blau ist, woher die Wolken kommen und warum Flugzeuge fliegen können. Kinder fragen auch, welche Rechte und Pflichten sie eigentlich haben, und das besonders in ihren drei wichtigsten Lebensbereichen: Familie, Schule, Freizeit. Doch wann hat man schon einen Juristen zur Hand, der all die Fragen beantworten kann? Richtig: selten. Was also lag näher, als darüber ein Buch zu schreiben. Zum Glück sah das MANZ, mit dem mich nun schon eine jahrelange überaus gedeihliche Zusammenarbeit verbindet, ebenso und ist das Wagnis eingegangen, einer Nicht-Juristin ein juristisches Buch anzuvertrauen. Es war ein schönes Abenteuer, mich mit der Unterstützung von Christopher Dietz und Robert Fucik in diese für mich neue Materie einzuarbeiten, Kinder zu fragen, was sie in ihrem Alltag beschäftigt, und Eltern zu fragen, wo ihnen die Antworten fehlen. Das Ergebnis ist ein Buch, das besonders Kindern, aber auch ihren Eltern und ihren Lehrern Antworten samt dem nötigen Hintergrund auf ein paar sehr große und viele kleine Fragen geben möchte. Und ich habe die Hoffnung, dass alle jungen und älteren Leserinnen und Leser das Buch mit ebenso viel Interesse und Freude lesen, wie ich es geschrieben habe.

Sternthal

Mein Recht, dein Recht Österreichisches Recht für Kinder und Jugendliche

2017. 128 Seiten. Br. EUR 19,80 ISBN 978-3-214-08807-1

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Aigner · Kletečka · Kletečka-Pulker · Memmer, Handbuch Medizinrecht für die Praxis ................................................. 34 Aigner · Windischhofer, PrimVG ....................................................... 24 Artmann · Rüffler, Gesellschaftsrecht ................................................ 39 Auer-Mayer · Pfeil · Prantner (Hrsg), Qualitätssicherung im Gesundheitswesen.......................................................................... 30 Bachner-Foregger, StGB .................................................................... 26 Bergthaler · Grabenwarter (Hrsg), Musterhandbuch Öffentliches Recht ............................................................................... 21 Breitenmoser · Weyeneth, Europarecht ............................................ 23 DAG – Österreichische Zeitschrift für das ärztliche Gutachten .............. 16 Dako – Datenschutz konkret ............................................................... 17 Dokalik, Gerichtsgebühren ................................................................. 28 Dreher · Lübbig · Wolf-Posch, Praxis des EU-Beihilferechts in Österreich ....................................................................................... 38 Epiney · Diezig · Pirker · Reitemeyer (Hrsg), Aarhus-Konvention .......... 23 Fasching · Konecny (Hrsg), Zivilprozessgesetze ................................. 27 Felten · Goricnik · Riesenecker-Caba, Betriebsrat und Information... 31 Feltl, UGB............................................................................................. 5 Fuchs · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zur StPO............................... 25 Gitschthaler, EFSlg ............................................................................ 27 Gitschthaler · Höllwerth (Hrsg), AußStrG ........................................... 6 Götz · Münster, Die österreichischen Schulgesetze ............................. 21 Greifeneder · Liebhart, Pflegegeld ...................................................... 7 Gruber · Paliege-Barfuß, GewO ........................................................ 21 Grubmann, VersVG ............................................................................ 32 Hofbauer · Krammer, Lohnsteuer 2018 ............................................. 29 Huber · Neumayr · Reisinger (Hrsg), Festschrift Karl-Heinz Danzl .......... 28 Jabloner (Hrsg), Festschrift – 150 Jahre Wiener Juristische Gesellschaft .... 25 Jabornegg · Resch (Hrsg), ArbVG ..................................................... 31 Jaeger · Stöger (Hrsg), EUV – AEUV .................................................. 22 Jesionek · Edwards · Schmitzberger, Das österreichische Jugendgerichtsgesetz .......................................................................... 39 JUKA – Österreichischer Juristenkalender 2018 ................................... 34 Kienapfel · Schmoller, Strafrecht, Besonderer Teil II ........................... 33 Konecny, Insolvenzgesetze ................................................................. 27 Kucsko, Geistiges Eigentum .................................................................. 8 Kuras, Handbuch Arbeitsrecht ........................................................... 31 Laurer · M. Schütz · Kammel · Ratka (Hrsg), BWG........................... 32 Lindinger, Das neue Pauschalreisegesetz ............................................ 34 Marek · Jerabek, Korruption und Amtsmissbrauch ............................. 26 Marhold F. · Burgstaller G. · Preyer H., AngG .................................. 30 Matzka · Zeder · Rüdisser, SMG........................................................ 26 Maurer, Erwachsenenschutz neu ......................................................... 35 Mayr (Hrsg), Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht ........................................................................................ 30 Meszarits, Finanz-Kennzahlen für Gemeindehaushalte nach VRV 2015 ................................................................................... 22

Österreichischer Städtebund (Hrsg), Prüfung von Gebühren ............ 38 Paliege-Barfuß, GewO....................................................................... 25 Pallitsch, Die Rechtsstellung des Nachbarn in Bauverfahren ............... 23 Pollirer · Weiß · Knyrim · Haidinger, DSG ........................................ 22 Probst, Grundeinlöse und Enteignung................................................. 24 Rainer (Hrsg), Handbuch des Miet- und Wohnrechts .......................... 35 Rechberger · Simotta, Zivilprozessrecht............................................. 39 Rohatschek · Fröhlich · Maukner, Rechnungslegung nach IFRS.............. 9 Schrefler-König · Szymanski (Hrsg), Fremdenpolizei- und Asylrecht .. 24 Schumacher · Köllensperger · Trenker, Kommentar zur EU-Kontenpfändungsverordnung ......................................................... 37 Shariat · Hübner, Prostatakrebs ......................................................... 35 Spitzer, Das persönliche Recht auf Aussonderung ............................... 28 Steiner · Janković, UGB vs IFRS ......................................................... 29 Steinlechner · Weiß-Koppensteiner, Kollektivverträge für das Hotel- und Gastgewerbe ............................................................... 10 Stranzinger · Kuhn · Kovacs · Hofer, Non-Profit-Organisationen ............ 38 Straube · Gisch · Berisha, Österreichisches Versicherungsvertragsrecht .....39 Straube · Ratka · Rauter (Hrsg), Wiener Kommentar zum GmbHG .... 32 Szöky (Hrsg), Rechtspflegergesetz ...................................................... 37 Töglhofer · Winkler-Janovsky (Hrsg), IFRS 15 – Umsatzerlöse .......... 29 Vavrovsky, Der erfolgreiche Geschäftsführer ....................................... 33 Weiss · Lust, GuKG ............................................................................ 38 Werther-Pietsch (Hrsg), Global Peace and Security............................ 33

rdb.at – wo MANZ findet Schumacher · Köllensperger · Trenker, EuKoPfVO online .................. 18 Stingl · Nidetzky, Handbuch Immobilien & Steuern online...................... 19 Verbesserte Suchfunktion in der RDB ............................................. 20

MANZ INTERN MANZ Einblick ...................................................................................... 3 Impressum ............................................................................................ 4 Porträt des Monats Gerhard Münster ................................................... 11 150 Jahre Juristische Gesellschaft mit Festschriftpräsentation............... 12 Buchpräsentation „Wer erbt.“ .............................................................. 12 Buchpräsentation „Handbuch Non-Profit-Organisationen“ ................... 13 Feier für Alexander Reidinger .............................................................. 13 GuKG-Autorinnen zu Besuch bei BM Pamela Rendi-Wagner ................. 13 Buchpräsentation „Praxis des EU-Beihilferechts in Österreich“ .............. 14 Jahrestagung Gebühren und Grunderwerbsteuer 2017 in Wien ............ 14 Wir gratulieren … ............................................................................... 14 22. Österreichische Umweltrechtstage ................................................. 15 11. ZVR-Verkehrsrechtstag ................................................................... 15 Runde Geburtstage im November/Dezember ........................................ 15 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung......................................... 36 Für Sie gelesen .................................................................................... 36 MANZ Rechtsakademie Termine........................................................... 37

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1010 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1010 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin), Peter Guggenberger (Geschäftsführer) und Mag. Heinz Korntner

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(Verlagsleiter). Chefredaktion: Mag. Heinz Korntner. Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Stand: November 2017.

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TOPTITEL DES MONATS]

Mehr als 4.000 Rechtssätze zum Unternehmensrecht § 38

UGB

veräußerers bei langfristigen Verträgen, ÖBA 2009, 576; Röper, Due Diligence und Gewährleistung im Share Purchase Agreement, GesRZ 2009, 136; Dehn, Zur Nachhaftung des Unternehmensveräußerers bei Dauerschuldverhältnissen und deliktischen Spätfolgen nach § 39 UGB, FS Koziol (2010) 77; Kogler, Gewährleistungsfrist beim Unternehmenskauf, ecolex 2010, 239; Morshäuser/Falkner, Unternehmenskauf aus der Insolvenz, NZG 2010, 881; Jennewein, Vereinbarung über den Ausschluss der Erwerberhaftung gemäß § 38 Abs 4 UGB – Anmerkungen aus firmenbuchrechtlicher Sicht, GeS 2012, 167; Böhler, Unternehmensveräußerung und Kreditsicherheiten, ÖBA 2013, 710; Brauneis, Unternehmensübergang (asset deal): Prüfungspflicht des Firmenbuchgerichts? RdW 2013, 647; Krejci, Grauzonen des Unternehmensübergangs nach § 38 UGB, in FS Torggler (2013) 661; Wenger, Erwerberhaftung bei Unternehmensnachfolge mit Auslandsbezug (§ 1409 ABGB und § 38 UGB), RWZ 2014, 37; Schuhmacher, Publizität und Bestimmtheit des Haftungsausschlusses nach § 38 Abs 4 UGB, RdW 2015, 87; Fellner/Melber, Haftungsausschluss gemäß § 38 UGB und Haftungsgrenze in Anwendung des § 1409 ABGB , ÖBA 2015, 712.

Mit wertvollem Anmerkungsapparat

1) Die §§ 38 ff ersetzen die – in ihrem rechtsdogmatischen Anliegen vielfach als (zumindest) „fragwürdig“ kritisierten – Bestimmungen über den Unternehmensübergang der §§ 25 – 28 HGB (vgl ErläutRV HaRÄG). 2) Nach § 344 UGB gelten die von einem Unternehmer vorgenommenen Rechtsgeschäfte im Zweifel als zum Betrieb seines Unternehmens gehörig. 3) Im Zuge der Handelsrechtsreform wurde in den nunmehrigen §§ 38, 39 (sowie in § 160) statt von „begründeten“ von „entstandenen Rechten und Verbindlichkeiten“ gesprochen. Auch wenn die genannten Bestimmungen lediglich einen für besser gehaltenen Ausdruck von Altverbindlichkeiten verwenden, nicht aber deren Abgrenzung ändern wollten, weckte der Wechsel im Terminus doch Zweifel an der Inhaltskontinuität. Um diese Zweifel zu beseitigen, wurde der Ausdruck „entstanden“ durch BGBl I 2014/83 gegen den früheren Ausdruck „begründet“ ausgetauscht (vgl ErläutRV GesbR-RG). 4) Abs 1 Satz 1 stellt auf die Fortführung eines unter Lebenden erworbenen Unternehmens ab. Er bezieht sich damit auf Fälle des Unternehmenserwerbs im Wege der Einzelrechtsnachfolge, für die jedwedes Rechtsgeschäft in Betracht kommt, das auf die – wie sich aus Abs 5 a ergibt: endgültige – Übertragung eines Unternehmens gerichtet ist: Kauf, Tausch, Schenkung, Vergleich, Auseinandersetzung udgl, aber auch etwa Unternehmensübernahme eines Vermächtnisnehmers vom Erben (vgl ErläutRV HaRÄG). Bestimmungen über eine Gesamtrechtsnachfolge gehen dieser Regelung als speziellere Normen vor (vgl ErläutRV HaRÄG). Der bloße Erwerb des Unternehmens genügt den Erfordernissen des § 38 jedoch nicht, das Unternehmen muss vielmehr auch fortgeführt werden. Der Tatbestand der Unternehmensfortführung beschränkt sich hierbei allerdings nicht auf jene Konstellationen, in denen ein Unternehmen unverändert auf den Erwerber übertragen werden soll – sind Unternehmen doch komplexe Organisationen, die gerade im Zuge von Übertragungen manche Modifikationen erfahren. Dem Tatbestand der Unternehmensfortführung iSd § 38 Abs 1 steht es insofern nicht entgegen, wenn gewisse, bislang zum Unternehmen gehörende

UGB

Übersicht I. Allgemeines (E 1 – 18) II. Umfang (E 19 – 95) A. Allgemeines (E 19 – 24) B. Einzelfälle (E 25 – 71) C. Hausverwaltervollmacht (E 72 – 85) D. Genossenschaftsrecht (E 86 – 90) E. Konsumentenschutzrecht (E 91 – 95) III. Schlüssige Vollmachtserteilung (E 96 – 146) A. Allgemeines (E 96 – 99) B. Einzelfälle (E 100 – 140) C. Besonderheiten im öffentlichen Recht (E 141 – 146) IV. Gesetzliche Beschränkungen (Abs 2) (E 147 – 151) V. Kollisionsrechtliche Beurteilung (E 152 – 156)

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Neu

© MANZ 28. 9. 2017 1 – 976 W:/Unternehmensgesetzbuch_UGB_Feltl_MGA/3B2/Fahne/UGB_Feltl_MGA_Kern

Alle Leitsätze zu Judikaten nach §§ und thematisch gegliedert

UGB

§ 54

Entscheidungen:

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I. Allgemeines E 1. Die Handlungsvollmacht gem § 54 UGB ist jene Vollmacht, durch die jemand ohne Erteilung der Prokura zum Betrieb eines Unternehmens oder zur Vornahme einer bestimmten zu einem Unternehmen gehörigen Art von Geschäften oder zur Vornahme einzelner zu einem Unternehmen gehöriger Geschäfte ermächtigt wird (8 Ob 214/02 g). E 2. Handlungsvollmacht iSd § 54 UGB kann auch von solchen Unternehmern erteilt werden, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind (HS 4077). E 3. Ein Unternehmer, der seine Geschäfte durch einen Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten besorgen lässt, hat nicht aufgehört, selbständig erwerbstätig zu sein, auch wenn er sich jeglicher Tätigkeit in seinem Betrieb enthält (VwGH 2000/08/0108; VwGH 94/08/0001). E 4. Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass jemand nicht im eigenen Namen, sondern im Namen eines anderen als dessen direkter Stellvertreter gehandelt hat, trifft denjenigen, der daraus Rechte ableitet (RS0053936). E 5. Ein Handlungsbevollmächtigter kann nicht vom Abhandlungsgericht bestellt werden (SZ 25/300). E 6. Handlungsvollmacht kann nur mindestens beschränkt geschäftsfähigen Personen erteilt werden (ZBl 1928/235). E 7. Auch einem Gesamtprokuristen kann selbständige Handlungsvollmacht erteilt sein (Rsp 1927/22; ähnlich Rsp 1927/99). E 8. Kommanditisten können Vertretungsbefugnis nur im Wege der Prokura oder einer Handlungsvollmacht für die KG erhalten, nicht aufgrund ihrer Gesellschafterposition (VwGH 2009/16/0061). E 9. Grds kann ein (nur) gesamtvertretungsbefugter Geschäftsführer von den übrigen Geschäftsführern ermächtigt werden und in dieser Weise die GmbH allein vertreten (VwGH Ra 2015/09/0018). E 10. Die gültig erteilte Vollmacht wird durch die nachfolgende Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers nicht berührt (SZ 46/70). E 11. Ob jemand aufgrund des festgestellten Sachverhalts im eigenen oder im fremden Namen gehandelt hat, ist eine Rechtsfrage (HS 7093).

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Unternehmensgesetzbuch

© MANZ 28. 9. 2017 1 – 976 W:/Unternehmensgesetzbuch_UGB_Feltl_MGA/3B2/Fahne/UGB_Feltl_MGA_Kern

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Eine detaillierte Kenntnis der Judikatur ist für alle, die sich mit Unternehmensrecht beschäftigen, von großer Bedeutung. Mit der neuen Großen Gesetzausgabe zum UGB finden Sie schnell die zu Ihrem Fall passenden Entscheidungen. Sie enthält: • eine eindrucksvolle Sammlung der wichtigsten unternehmensrechtlichen Literatur • einen umfangreichen Anmerkungsteil: Auszüge aus den Materialien und Kommentare sowie Praxishinweise des Herausgebers

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R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 017

Der Autor Mag. Dr. Christian Feltl, LL.M., ist Dozent für wirtschaftsnahes Privatrecht, Unternehmensund Gesellschaftsrecht an der Privatuniversität Schloss Seeburg, Lehrbeauftragter mehrerer Fachhochschulen sowie Konsulent und Gutachter renommierter Rechtsanwaltskanzleien. 2017. Ca. 980 Seiten. Geb. Ca. EUR 198,– Subskriptionspreis bis 31. 12. 2017 EUR 178,– ISBN 978-3-214-03110-7

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[TOPTITEL DES MONATS

Die Nebengesetze des AußStrG in einem Band! §4

UbG

Fundierte Kommentierung, neueste Rechtslage, aktuelle Judikatur!

Ganner

Unterbringung auf Verlangen § 4. (1) Eine Person, bei der die Voraussetzungen der Unterbringung vorliegen, darf auf eigenes Verlangen untergebracht werden, wenn sie den Grund und die Bedeutung der Unterbringung einzusehen und ihren Willen nach dieser Einsicht zu bestimmen vermag. (2) Das Verlangen muss vor der Aufnahme eigenhändig schriftlich gestellt werden. Dies hat in Gegenwart des mit der Führung der Abteilung betrauten Arztes oder seines Vertreters (im Folgenden Abteilungsleiter) zu geschehen. (3) Das Verlangen kann jederzeit, auch schlüssig, widerrufen werden. Auf dieses Recht hat der Abteilungsleiter den Aufnahmewerber vor der Aufnahme hinzuweisen. Ein Verzicht auf das Recht des Widerrufs ist unwirksam. IdF BGBl I 2010/18.

§ 11

AnerbenG

Schramm

Ab dem 1. 7. 2018 geltende Rechtslage:

vor der Einantwortung, so ist nach dieser Rechtsauffassung unter den noch in Betracht komUnterbringung auf Verlangen menden Miterben des ersten Verstorbenen ein neuer Anerbe zu bestimmen.46 § 4. (1) Eine Person, bei der die Voraussetzungen der Unterbringung vorliegen, darf auf eigenes Verlangen untergebracht werden, wenn sie entscheidungsfähig ist. Die jüngere Rsp geht hingegen davon aus, dass die gesetzlichen Erben eines potenziellen Anerben, der während des Verlassenschaftsverfahrens nach dem ersten Verstorbenen stirbt, an (2) Das Verlangen muss vor der Aufnahme eigenhändig schriftlich gestellt werden. Dies hat seine Stelle treten und an der Auswahl nach § 3 AnerbenG teilnehmen.47 in Gegenwart des mit der Führung der Abteilung betrauten Arztes oder seines Vertreters (im Folgenden Abteilungsleiter) zu geschehen. Grundvoraussetzung für eine Transmission des Hofübernahmerechts ist nach der Rsp,48 dass (3) Das Verlangen kann jederzeit widerrufen werden. Dazu genügt es, dass die Person der zu Transmittent schon eine gesicherte Rechtsposition hatte: Er wurde bereits zum Hofübererkennen gibt, dass sie nicht mehr untergebracht sein will. Auf dieses Recht des Widerrufs nehmer bestimmt oder ihm wurde der Erbhof im Verlassenschaftsverfahren nach dem ersten hat der Abteilungsleiter den Aufnahmewerber vor der Aufnahme hinzuweisen. Ein Verzicht Verstorbenen bereits zugeteilt49 ist. Darauf, ob der verstorbene potenzielle Anerbe zum Andarauf ist unwirksam. erben bestimmt worden wäre, kommt es nicht an.50 IdF BGBl I 2017/59.

Literatur: Barth, Freiheitsbeschränkungen durch Medikamente, iFamZ 2011, 80; Engel, Verbindliche PaÜbernahmspreis tientenverfügungen und die Behandlung untergebrachter Personen, iFamZ 2008, 18; Ganner, Selbstbe§ 11. (1) Der Übernahmspreis ist, sofern er nicht von den Miterben im Vergleichsweg stimmung im Alter (2005); Ganner, Grundzüge des Alten- und Behindertenrechts2 (2014); Gepart, OGH zur Freiheitsbeschränkung durch private Sicherheitsdienste, ÖZPR 2015/31; Leder, Heimaufenthalt bestimmt wird, durch das Verlassenschaftsgericht unter Berücksichtigung aller auf dem und Unterbringung – ein Vergleich, FamZ 2006, 217. Erbhof haftenden Lasten nach billigem Ermessen auf Grund des Gutachtens zweier bäuerÜbersicht Rz

I. II. III. IV.

Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . Willensbildung (Abs 1) . . . . . . . . Formale Voraussetzungen (Abs 2) Widerruf (Abs 3) . . . . . . . . . . . .

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. 1 . 7 . 13 . 17

I. Allgemeines

licher Sachverständiger so zu bestimmen, dass der Anerbe wohl bestehen kann. Hiebei ist auf die Interessen der übrigen Miterben gebührend Bedacht zu nehmen. An die Bewertung in einem eidesstättigen Vermögensbekenntnis ist das Verlassenschaftsgericht nicht gebunden. (2) Auf dem Erbhof betriebene Unternehmen des Verstorbenen, die nach § 2 Abs. 3 zum Erbhof gehören und wirtschaftlich nicht unbedeutend sind, sind selbständig zu schätzen und nach dem Verkehrswert zu berücksichtigen. IdF BGBl I 2015/87.

1 Die §§ 4 bis 7 UbG regeln die Unterbringung auf Verlangen. Die Unterschiede zur Unter-

bringung ohne Verlangen (§§ 8 ff UbG) bestehen va darin, dass

Literatur: Cholewa, Aufgriffsrecht, Übernahmspreis und Anerbengesetz, NZ 1959, 100; Gruber/Jäger/ Kulterer/Moser/Ronay-Matschnig/Schratt, SV 2002, 211 (Korrespondenz); Haimböck, Ermittlung des Übernahmspreises eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes aus fachlicher Sicht, SV 2014, 145 den muss, so muss dies auch in Fällen gelten, in denen ein Jugendlicher aus Gründen der Selbstgeund 205; Haimböck/Posch, Zur Ermittlung des Übernahmspreises laut Anerbengesetz, SV 2002, 67; Hartfährdung angehalten wird. Die Trennung ist auch fachlich konsequent, weil bei Kindern und Jugendleb, Der Übernahmswert im Sinne des Anerbengesetzes 1958, SV 1980, 13; Mayr, Unternehmensbewerlichen andere Krankheitsbilder auftreten und daher andere Behandlungsmethoden erforderlich sind tung in der Landwirtschaft, SV 2000, 107; A. Meyer, Problematisches aus dem Anerbengesetz, NZ 1959, als bei Erwachsenen. Auch Art 37 lit c UN-Kinderrechtskonvention sieht im Allgemeinen eine Tren35; Moser/Gruber, Der Übernahmswert im Anerbenrecht, SV 2001, 160; H. Posch, Praktische Erfahrungen nung von Minderjährigen und Erwachsenen vor. mit dem Anerbenrecht, NZ 2001, 321; Regenspursky, Zum Kapitel: Pflichtteile im Anerbenrecht, NZ 1961, 684 Gitschthaler/Höllwerth (Hrsg), AußStrG – Band 2: Nebengesetze 130. Übersicht Rz

I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 II. Festsetzung des Übernahmspreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 III. Bestimmung des Übernahmspreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 46 47 48 49 50

Edelbacher, NZ 1983, 99 f; Kathrein, Anerbenrecht 22 Anm 1. 6 Ob 212/07 f; 6 Ob 249/08 y zum THG; 6 Ob 16/09 k; krit Eccher, FS Binder 74 f. 6 Ob 16/09 k unter Berufung auf 6 Ob 218/06 m. So auch Eccher, FS Binder 72 f. 6 Ob 16/09 k; 6 Ob 218/06 m; aA Eccher in Schwimann/Kodek4 § 10 AnerbenG Rz 4; Eccher, FS Binder 67 ff.

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Gitschthaler/Höllwerth (Hrsg), AußStrG – Band 2: Nebengesetze

AußStrG – Kommentar zum Außerstreitgesetz Band 2: Nebengesetze Her a u s geb er : G itsch t h a ler · H öllwer t h

Band 2 des Kommentars zum Außerstreitgesetz enthält die wichtigsten außerstreitrechtlichen Nebengesetze gesammelt und umfassend kommentiert von ausgewiesenen Fachleuten auf dem allerneuesten Stand – unter Berücksichtigung von ErbRÄG 2015, 2. ErwSchG, KindRückG 2017, PrimVG: • Anerbenrecht: Anerbengesetz, Tiroler Höfegesetz, Kärntner Erbhöfegesetz (Schramm) • Auslandsunterhaltsgesetz (unter Mitberücksichtigung von HUÜ, NYÜbk, EuUVO und HUP) (Fuchs) • Gerichtskommissärsrecht: Gerichtskommissärsgesetz und Gerichtskommissionstarifgesetz (Tschugguel) • Heimaufenthaltsgesetz (Höllwerth)

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• Kraftloserklärungsgesetz (Linder) • Kulturgüterrückgabegesetz (unter Mitberücksichtigung der RL 2014/60/EU) (Pieler) • Notwegegesetz (Neumayer) • Todeserklärungsgesetz (Gitschthaler) • Unterbringungsgesetz (Ganner) • Verwahrungs- und Einziehungsgesetz (Frauenberger) Die Herausgeber Dr. Edwin Gitschthaler, Hofrat des OGH Dr. Johann Höllwerth, Hofrat des OGH Die Autorinnen und Autoren Dr. Andreas Frauenberger, RA in Wien. Dr. Lydia Fuchs, BUAK Wien. Univ.-Prof. Dr. Michael Ganner, Universität Innsbruck.

Dr. Edwin Gitschthaler, HR des Obersten Gerichtshofs. Dr. Johann Höllwerth, HR des Obersten Gerichtshofs. MMag. Dr. Florian Linder, RA in Mödling. Dr. Georgia Neumayer, Notarkandidatin in Salzburg. Dr. Erika Pieler, Richterin des Bundesverwaltungsgerichts Wien. Dr. Wolfgang Schramm, HR des Obersten Gerichtshofs. Mag. Andreas Tschugguel, Notarsubstitut in Wien Band 2: Nebengesetze 2017. LVI, 984 Seiten. Ln. EUR 195,– ISBN 978-3-214-16229-0

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TOPTITEL DES MONATS]

Das Standardwerk für alle Fragen rund ums Pflegegeld! II. Anspruchsvoraussetzungen

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durchschnittlich mehr als 180 Stunden pro Monat und • keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung mehr möglich oder • ein gleichzuachtender Zustand besteht

§ 4 Abs 2 BPGG unterscheidet sieben Pflegegeldstufen. Für die Einstufung in die Stu- 5.7 fen 1 – 4 ist allein der zeitliche Aufwand für die individuell erforderliche Betreuung und Hilfe maßgeblich. So ist ein durchschnittlicher monatlicher Pflegebedarf für die • • • •

Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4

von von von von

mehr mehr mehr mehr

als als als als

65 Stunden, 95 Stunden, 120 Stunden und 160 Stunden521 gefordert.

Kurzübersichten – Ihr Schnelleinstieg

Bei den Stufen 5 – 7 ist zusätzlich zu einem Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden pro Monat die Notwendigkeit einer besonders qualifizierten Pflege Anspruchsvoraussetzung (vgl Rz 5.365 ff).522 1. Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für Stufen 1 und 2 ab 1. 1. 2011

V. Neubemessung und Entzug des Pflegegeldes

Mit dem BudgetbegleitG 2011523 wurde der für die Pflegegeldstufe 1 erforderliche Pflege-31. 12. 5.8 2010 zuerkannt wurde, bleiben auch im Fall der Herabsetzung die vor dem 1. 1. 2011 bedarf von monatlich mehr als 50 Stunden auf mehr als 60 Stunden, jener für die Stufe 2erforderlichen Zeitwerte maßgeblich (hier: mehr als 75 Stunden = Stufe 2); das Pflegegeld kann nur auf Stufe 2, nicht aber auf Stufe 1 herabgesetzt werden. von mehr als 75 Stunden auf mehr als 85 Stunden ab 1. 1. 2011 angehoben.524 • Fall 4: Idente Fallkonstellation wie Fall 2. Jedoch tritt nach der Neueinstufung (Herabsetzung)

Übergangsbestimmungen: Von dieser Änderung waren nur Pflegebedürftige betroffen, im Jahr 2014 erneut 2016 eine Verminderung des Pflegebedarfs auf nunmehr 54 Stunden ein. die einen Antrag auf Erstgewährung oder Erhöhung (von Stufe 1 auf 2) ab dem 1. 1. 2011Lösung: Auf Grund des 2009 zuerkannten Pflegegeldes der Stufe 4 ist für den Erhalt der Stufe 1 gestellt hatten. Jene Verfahren, die auf Grund eines bis zum 31. 12. 2010 gestellten An-weiterhin der Zeitwert von mehr als 50 Stunden maßgeblich; denn (zumindest) ein solcher Antrags eingeleitet worden waren, waren hingegen auf Basis der für den Betroffenen (güns-spruch besteht durchgehend seit 2009; das Pflegegeld ist auf Stufe 1 herabzusetzen, es darf nicht tigeren) Rechtslage vor dem 1. 1. 2011 zu Ende zu führen, einschließlich eines allfälligenentzogen werden. sozialgerichtlichen Verfahrens (§ 48 b Abs 1 und 4 BPGG). Voraussetzung bleibt jedoch,Anmerkung: Auch bei einem Pflegebedürftigen, der seit 2009 konstant einen Pflegebedarf von dass der für die Einstufung in Pflegegeldstufe 1 oder 2 erforderliche Pflegebedarf nach54 Stunden aufweist, ist der Anspruch auf Stufe 1 unverändert aufrecht. alter Rechtslage bereits vor dem 1. 1. 2011 vorgelegen hat; kam es hingegen zu einer Stichtagsverschiebung während des Verfahrens in Folge einer Verschlechterung nach Diese Grundsätze sind auch anzuwenden, wenn vorübergehend nach dem 1. 1. 2011 (1. 1. 4.126 dem 31. 12. 2010, so ist der Pfleggeldanspruch zum dadurch ausgelösten Stichtag 2015) 1. 2. ein höherer (nicht aber niedrigerer) Pflegebedarf bestand, der nach der Rechtslage 2011 oder später bereits nach der neuen Rechtslage zu beurteilen.525 ab dem 1. 1. 2011 (1. 1. 2015) zu einer bescheidmäßigen Erhöhung des Pflegegeldes führ521 522 523 524 525

te. Auch wenn zwischenzeitig eine höhere Pflegegeldstufe bezogen wurde, sind damit dennoch durchgehend weiter auch die Voraussetzungen für die niedrigere Stufe 2 bzw 1

IdF BGBl I 1998/111: Zuvor waren mehr als 180 Stunden pro Monat erforderlich. vorgelegen. Steigt der Pflegebedarf auf mehr als 120 Stunden pro Monat, ist damit weiterEB BPGG 1993, 26; OGH 10 ObS 165/06 x. hin auch die Voraussetzung eines Pflegebedarfs von mehr als 75 (85) Stunden bzw mehr BGBl I 2010/111. als 50 (60) Stunden vorliegend. Es gäbe auch keine sachliche Rechtfertigung dafür und BGBl I 2010/111. Greifeneder, Frage aus der Praxis: Haben bei einer Antragstellung im Jahr 2014 in einemwäre an- es mit den Intentionen dieser Übergangsbestimmungen keineswegs vereinbar, einen hängigen Gerichtsverfahren auch dann die günstigeren, niedrigeren AnspruchsvoraussetzunPflegebedürftigen, dessen Pflegebedarf sich vorübergehend sogar erhöht hat, schlechter gen für die Stufen 1 und 2 Geltung, wenneine maßgebliche Veränderung im Pflegebedarfzuerst stellen als jenen, der durchgehend den niedrigeren Pflegebedarf hat. Diese Auslegung im Laufe des Verfahrens im Jahr 2015 eingetreten ist? ÖZPR 2015/89, 145; OGH 10 ObSsteht 129/ insb auch mit der Intention der Übergangsbestimmungen im Einklang, auf die be15 s; OLG Linz 12 Rs 187/11 y; ggtlg OLG Linz 12 Rs 42/12 a.

stehende Einstufung eines „besonders schutzwürdigen Personenkreises Bedacht zu nehmen 117 und eine Kürzung der vor Inkrafttreten dieser Novelle zuerkannten Pflegegelder zu vermeiden“.476

Greifeneder/Liebhart, Pflegegeld4

Aus diesem Grund stehen die E des OGH 10 ObS 184/13 a477 und 10 ObS 36/17 t478 mit den Übergangsbestimmungen nicht im Einklang. Beispiel © MANZ 24. 10. 2017 1 –484 W:/Handbuch Pflegegeld_Greifeneder-Liebhart_Handbuch/4. Aufl/04_3B2/01_Umbruch/HB_Pflegegeld_Kern

bt Bescheidmäßig zuerkanntes Pflegegeld der Stufe 1 seit 1. 7. 2006. Bescheidmäßige Neubemessung auf Stufe 2 ab 1. 5. 2011 (durchschnittlicher monatlicher Pflegebedarf von 97 Stunden). In weiterer Folge Herabsinken des Pflegebedarfs im Jahr 2016 auf 54 Stunden.

Lösung: Für die Frage, ob weiter Stufe 2 gebührt, ist der Zeitwert von mehr als 85 Stunden (Gewährung nach der Rechtslage ab 1. 1. 2011), für die Frage, ob weiter die Stufe 1 gebührt, ist der Zeitwert von mehr als 50 Stunden (bereits gewährt nach der Rechtslage vor dem 1. 1. 2011) maßgeblich. Das Pflegegeld ist in Folge des Pflegebedarfs von durchschnittlich 54 Stunden pro Monat und der Maßgeblichkeit der Rechtslage vor dem 1. 1. 2011 auf Stufe 1 herabzusetzen, nicht aber zu entziehen.479

Mit zahlreichen Beispielen

476 EB RV 981 BlgNR 24. GP 173 f. 477 Ausdrücklich ablehnend auch BMASK-43010/0013-IV/B/4/2014; näher auch ÖZPR 2014/50, 82 mit krit Anm Greifeneder. 478 Bei vergleichbarer Problematik zur Übergangsbestimmung des § 47 Abs 1 Satz 3 BPGG. 479 Entgegen OGH 10 ObS 184/13 a ÖZPR 2014/50, 82 (krit Greifeneder). Greifeneder/Liebhart, Pflegegeld4

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Pflegegeld © MANZ 24. 10. 2017 1 –484 W:/Handbuch Pflegegeld_Greifeneder-Liebhart_Handbuch/4. Aufl/04_3B2/01_Umbruch/HB_Pflegegeld_Kern

bt

4. Auf lage Autor en: Greifeneder · L ieb h a r t

In der 4. Auflage werden neu die • seit 1.9.2016 geltende Kinder-Einstufungsverordnung 2016 kommentiert, • aktuelle Rechtsprechung dargestellt, • rechtlichen Neuerungen behandelt (ua Pflegekarenz und Pflegekarenzgeld), • Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Begutachtung durch Arzt und Pflegefachpersonal besprochen, • Stellung und Rechte der Pflegenden im Einstufungsverfahren beleuchtet, • Absicherung und Unterstützung der Angehörigen dargestellt.

Mit erweitertem Serviceteil Neu aufgenommen wurden die Übersichtstabellen zur Kinder-Einstufungsverordnung! Die Autoren Dr. Martin Greifeneder ist Richter am Landesgericht Wels, Schriftleiter der Österreichischen Zeitschrift für Pflegerecht, schult seit vielen Jahren Gutachter und Pflegefachpersonal in Fragen der Pflegegeldeinstufung und war als Fachmann auf diesem Gebiet auch in das Pilotprojekt Pflegegeldeinstufung durch Pflegefachkräfte beratend eingebunden.

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 017

Dr. Gunther Liebhart ist Richter am Landesgericht Salzburg, seit vielen Jahren mit Pflegegeldverfahren in erster Instanz befasst und Autor zahlreicher Fachartikel. 4. Auflage 2017. Ca. 600 Seiten. Geb. Ca. EUR 98,– ISBN 978-3-214-02703-2

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[TOPTITEL DES MONATS

Be Nice to Your Ideas! So schützen Sie Ihre Marken, Muster, Erfindungen und Kreationen Musterrecht

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Beispiele aus der Rechtsprechung machen den Stoff anschaulich

Gerichte: Die Entscheidung im Verletzungsverfahren obliegt den Gerichten (Zivilverfahren: Handelsgericht Wien, Instanzenzug geht an das OLG Wien und den OGH; Strafverfahren: Landesgericht für Strafsachen Wien, Instanzenzug OLG Wien, OGH).61

Registrierung Anmeldestelle: Musteranmeldungen sind beim ÖPA in Wien einzubringen (Dresdner Straße 87–105, 1200 Wien; www.patentamt.at).62 Formerfordernisse: Die Anmeldung ist schriftlich (Überbringen, per Post oder Fax, nicht aber per E-Mail) vorzunehmen.63 Das ÖPA stellt dafür – auch online – gratis Formulare zur Verfügung.

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Offenbarung: Dies ist für die wirksame Musteranmeldung ganz zentral und in der Praxis gar nicht so einfach. In der Anmeldung ist das Muster zu offenbaren. Dazu ist eine entsprechende Abbildung vorzulegen. Es ist zulässig, zusätzlich auch ein Musterexemplar (Originalgegenstand oder Modell) vorzulegen. Während bei der Marke die Offenbarung der Marke relativ einfach ist, ist dies beim Design schwieriger. Stellen sie sich das Design für einen Anzug oder einen Reisebus oder ein Schmuckstück vor. Zumeist empfiehlt es sich, mehrere Abbildungen, die das Designprodukt von allen Seiten zeigen, vorzulegen. Bedenken Sie immer: Geschützt ist (nur) das, was offenbart wird. Sind gerade die neuen und eigenartigen Teile des Musters undeutlich oder nur schwer zu erkennen, so kann dies das Muster stark entwerten.

desto größer ist die Gefahr, dass sie missbräuchlich verwendet wird, weil ein anderer versucht, ihren (guten) Ruf für seine Produkte auszunützen. Das Markenrecht gewährt daher den bekannten Marken einen erweiterten Schutz: Der Inhaber kann auch verbieten, dass ohne seine Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ihr ähnliches Zeichen für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird, die nicht denen ähnlich sind, für welche die Marke eingetragen ist. Und zwar dann, wenn die Marke im Inland bekannt ist und die Benutzung des Zeichens die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt („Aufmerksamkeitsausbeutung“, „Rufausbeutung“, „Verwässerung“, „Rufschädigung“, „Verunglimpfung“).

An dieser Stelle sei an das Konvergenzprogramm des Europäischen Netzwerks für Marken und Geschmacksmuster (ETMDN) erinnert. Diesem Netzwerk gehören ua das EUIPO und das ÖPA an. Hier bemüht man sich um eine Harmonisierung der Praxis und hat etwa gemeinsame Richtlinien für eine korrekte Designoffenbarung herausgegeben.64 Beiwerk: Die Spruchpraxis des ÖPA ist hier durchaus streng. Ist auf den Abbildungen unzulässiges Beiwerk enthalten, so wird ein behebbarer Mangel der Anmeldung angenommen. Allerdings ist bei der Vorlage neuer Abbildungen ohne Beiwerk zu beachten, dass damit keine Überschreitung der ursprünglichen Offenbarung verbunden sein darf.65 Nur dann, wenn durch das Beiwerk auch der Schutzrechtsgegenstand (sei es auch nur zum 61 62 63 64

§ 38 MuSchG. § 11 MuSchG. § 11 MuSchG. CP6. Convergence on graphic representations of Designs (www.tmdn.org/network/graphical-representations). 65 BA 6. 10. 2003, BMu 2-5/2000-3, Musterabbildung.

BE NICE TO YOUR IDEAS

Beispiele: Der Inhaber der Bekleidungsmarke „BOSS“ konnte verhindern, dass dieses Zeichen für Zigaretten verwendet wird.64 Auch bei der Verwendung der für Bonbons bekannten Marke FIRN als Etablissementbezeichnung für ein Nachtcafé in Wien sowie für die Domain der Website dieses Lokals wurde die Rufausbeutung bejaht.65 Markenparodie: Wird eine bekannte Marke in humorvoll verfremdeter Weise zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwendet, so kann die Unlauterkeit der Ruf- oder Aufmerksamkeitsausbeutung aus grundrechtlichen Erwägungen zu verneinen sein, wenn das beanstandete Verhalten als Ausdruck künstlerischen Schaffens oder als Beitrag zum gesellschaftlichen Diskurs zu werten ist (Markenparodie oder Markensatire). Das gilt jedoch nicht, wenn die Nutzung der Marke bei realistischer Betrachtung in erster Linie dazu dient, deren Bekanntheit für den Absatz eigener Waren oder Dienstleistungen auszunutzen.66 Beispiel: „VIAGRA“ ist eine berühmte Marke für ein Arzneimittel zur Behandlung erektiler Dysfunktion. Dieses Produkt ist charakteristisch blau gefärbt und wird daher auch als „die blaue Pille“ bzw „the little blue pill“ bezeichnet. Der Beklagte verkaufte Kürbiskerne unter der Bezeichnung „Styriagra“, die mit blauem Zuckerguss überzogen waren und bewarb sie ua mit dem Hinweis, dass Kürbiskernen eine luststeigernde Wirkung nachgesagt werde. Der OGH hatte keinen Zweifel, dass der Beklagte die hohe Bekanntheit der Marke „VIAGRA“ ausnutzte, um das Interesse auf sein eigenes Produkt zu lenken. Die Bezeichnung „Styriagra“ möge zwar – so der OGH – eine humorvolle Anspielung auf die bekannte Marke sein; ein Ausdruck künstlerischen Schaffens sei sie aber mit Sicherheit nicht. Wenn überhaupt, könne daher nur das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit berührt sein.

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64 § 10 Abs 2 MSchG; OGH 16. 10. 2001, 4 Ob 54/01x, BOSS-Zigaretten II. 65 OGH 25. 5. 2004, 4 Ob 36/04d, Firn. 66 OGH 22. 9. 2009, 17 Ob 15/09v, STYRIAGRA.

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Ein neuer origineller Zugang in die faszinierende Welt des Geistigen Eigentums: Praxisnah, mit vielen Beispielen und Tipps führt der erfahrene IP-Experte Guido Kucsko, unterhaltsam und kompetent zu einem Überblick im • Markenrecht, • Musterrecht, • Patentrecht und • Urheberrecht. Strategische Ratschläge begleiten von der Kreation einer Idee, über deren Geheimhal-

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Der Autor Guido Kucsko ist spezialisiert auf INTELLECTUAL PROPERTY (IP), leitet das IP-Team der Schönherr Rechtsanwälte GmbH, lehrt IP als Honorarprofessor an der Universität Wien, ist Autor/Herausgeber zahlreicher Fachpublikationen und verbindet IP mit Conceptual Art.

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Soll und Haben international – Konstellationen und Lösungen VI. Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Lösung: In Periode 1 wird plangemäß ein Umsatzerlös von 480 und ein Gewinn von 160 erfasst. In Periode 2 fallen zwar die geplanten Kosten an, der Fertigstellungsgrad beträgt aber nicht wie erwartet 55% (440 / 800), sondern 52,38% (440 / 840). Der kumulierte Umsatz beträgt daher nur 628,57 (52,38% × 1.200), in Periode 2 wird somit ein Umsatzerlös von 148,57(628,57 – 480) erfasst. Aufgrund der Kosten in Höhe von 120 reduziert sich der Gewinn in Periode 2 auf 28,57. In Periode 3 werden die verbliebenen 571,43 Umsatzerlös erfasst, bei Kosten in Höhe von 400 beträgt der Gewinn 171,43.

Bei stark gestiegenen erwarteten Kosten kann die Schätzungsänderung auch zu Verlusten in einzelnen Perioden führen, obwohl der Fertigungsauftrag insgesamt mit Gewinn abgeschlossen wird. Sachverhalt: Ein Unternehmen hat den Auftrag zur Errrichtung eines Bauwerks im Wert von 1.200 erhalten, Bauzeit 3 Jahre. Die gesamten Kosten des Projekts betragen 800 und entfallen auf die drei Perioden entsprechend dem Fertigungsstellungsgrad im Verhältnis 40%: 15% : 45% (umsatzsteuerrechtliche Aspekte finden keine Berücksichtigung). In den Perioden 1 und 2 fallen wie erwartet 320 bzw 120 an Kosten an. Die Kosten für die Fertigstellung in Periode 3 werden am Ende der Periode 2 aber nicht mehr auf 360, sondern auf 580 geschätzt.

Mit vielen Beispielen und Lösungen

Lösung: In Periode 1 wird plangemäß ein Umsatzerlös von 480 und ein Gewinn von 160 erfasst. In Periode 2 fallen zwar die geplanten Kosten an, der Fertigstellungsgrad beträgt aber nicht wie erwartet 55% (440 / 800), sondern 43,14% (440 / 1.020). Der kumulierte Umsatz beträgt daher nur 517,65 (43,14% × 1.200), in Periode 2 wird somit ein Umsatzerlös von 37,65 (517,65 – 480) erfasst. Aufgrund der Kosten in Höhe von 120 entsteht in Periode 2 ein Verlust in Höhe von 82,35. In Periode 3 werden die verbliebenen 682,35 Umsatzerlös erfasst, bei Kosten in Höhe von 580 beträgt der Gewinn 102,35.

Ebenso kann die Schätzungsänderung einen negativen Umsatzerlös in einzelnen Perioden bewirken. Sachverhalt: Ein Unternehmen hat den Auftrag zur Errrichtung eines Bauwerks im Wert von 1.200 erhalten, Bauzeit 3 Jahre. Die gesamten Kosten des Projekts betragen 800 und entfallen auf die drei Perioden entsprechend dem Fertigungsstellungsgrad im Verhältnis 40%: 15% : 45% (umsatzsteuerrechtliche Aspekte finden keine Berücksichtigung). In den Perioden 1 und 2 fallen wie erwartet 320 bzw 120 an Kosten an. Die Kosten für die Fertigstellung in Periode 3 werden am Ende der Periode 2 aber nicht mehr auf 360, sondern auf 700 geschätzt. Lösung: In Periode 1 wird plangemäß ein Umsatzerlös von 480 und ein Gewinn von 160 erfasst. In Periode 2 fallen zwar die geplanten Kosten an, der Fertigstellungsgrad beträgt aber nicht wie erwartet 55% (440 / 800), sondern 38,60% (440 / 1.140). Der kumulierte Umsatz beträgt daher nur 463,16 (38,60% × 1.200), in Periode 2 wird somit der Umsatzerlös aus Periode 1 um 16,84 (463,16 – 480) korrigiert. Aufgrund der Kosten in Höhe von 120 entsteht in Periode 2 ein Verlust in Höhe von 136,84. In Periode 3 werden die verbliebenen 736,84 Umsatzerlös erfasst, bei Kosten in Höhe von 700 beträgt der Gewinn 36,84.

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Rohatschek/Fröhlich/Maukner, Rechnungslegung nach IFRS5

Rechnungslegung nach IFRS Überblick mit erläuternden Beispielen 5. Auf lage Autor en: Roh a t sch ek · Fröh lich · M a ukner

Auch in der 5. Auflage werden die in der Praxis relevanten Bestimmungen der IFRS systematisch und detailliert auf bereitet. Zur Veranschaulichung wurden mehr als 120 Praxisbeispiele eingearbeitet, die Lösungswege für buchungstechnische Problemstellungen aufzeigen. Enthalten sind auch die neuen Vorschriften zu Finanzinstrumenten (IFRS 9), Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) und Leasingverhältnissen (IFRS 16), die zu erheblichen Anpassungen bei vielen Unternehmen führen. Ein umfassendes Nachschlagewerk bei der praktischen Umsetzung der IFRS!

Die Autoren Univ.-Prof. Dr. Roman Rohatschek ist Vorstand des Instituts für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung an der Johannes Kepler Universität in Linz sowie stellvertretender Leiter der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung. Dr. Christoph Fröhlich ist Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Mitglied der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (derzeit in Karenz). Mag. Helmut Maukner ist Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Partner bei Ernst & Young sowie Obmann des Vereins Österreichisches Rechnungslegungskomitee.

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 017

5. Auflage 2017. XVIII, 334 Seiten. Br. EUR 69,– ISBN 978-3-214-10582-2

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[TOPTITEL DES MONATS

Mit den neuen österreichweit einheitlichen Lohn- und Gehaltsschemata! Ausführliche Kommentierung der Lohntafeln

Kommentar zu den Lohntafeln

Beispiel 2: Ein Hotel in Kärnten nimmt im Mai 2017 einen Arbeiter als Kellner auf, der die Lehrabschlussprüfung als Restaurantfachmann erfolgreich abgelegt hat. Seit der Lehrabschlussprüfung hat der Arbeiter fünf Jahre in einem Selbstbedienungsrestaurant in Osttirol als Kassier, also nicht berufseinschlägig, gearbeitet. Er ist zwei Jahre in Lohngruppe 4 und im Anschluss daran in Lohngruppe 3, 3. Jahr im Betrieb, einzustufen. Die zwei Berufsjahre in der Lohngruppe 4 werden ihm auf die ununterbrochene Dienstzeit angerechnet. C. Beispiele in Lohngruppe 4 Die Lohngruppe 4 führt als Beispiele diejenigen Berufe an, die vom neuen einheitlichen Lohnschema auch Lohngruppe 3 zugewiesen sind.

2. Arbeitszeit

Ausgenommen davon sind nur die Berufe des Chef de rang und des Chef de partie, die zwar grundsätzlich in Lohngruppe 2, aber mangels entsprechender Verantwortung in Lohngruppe 3 einzustufen sind. Da für eine Einstufung in die Lohngruppe 4 das Kriterium der Verantwortung im Beruf keine Rolle spielt, waren die beiden Berufe auch nicht als konkrete Beispiele bei Lohngruppe 4 anzuführen.

Beispiel: Ein Buchhalter hat eine vertraglich vereinbarte Normalarbeitszeit von 30 Stunden.

!

Tipp! Ausführliche Erläuterungen zu den Berufen in Lohngruppe 3, auch zu den Berufen des Chef de rang und Chef de partie, finden Sie im folgenden Kapitel.

Er darf – aus der Differenz auf die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden – wöchentlich zehn Stunden Mehrarbeit leisten, dabei aber die tägliche Normalarbeitszeit von acht Stunden nicht überschreiten. Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer sind zur Arbeitsleistung über das vereinbarte Arbeitszeitausmaß verpflichtet, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, ein erhöhter Arbeitsbedarf vorliegt oder die Mehrarbeit zur Vornahme von Vorund Abschlussarbeiten erforderlich ist und berücksichtigungswürdige Interessen des Arbeitnehmers der Mehrarbeit nicht entgegenstehen.

● ●

V. Lohngruppe 3

A. Grundregel In die Lohngruppe 3 fallen Arbeiter ● ●

mit Lehrabschlussprüfung in einer facheinschlägigen Lehre oder mit Abschluss einer mindestens 3-jährigen berufsbildenden mittleren oder höheren Schule, die den facheinschlägigen Lehrabschluss ersetzt,

nachdem sie zwei Berufsjahre in der Lohngruppe 4 auf berufseinschlägigen Arbeitsplätzen absolviert haben. Zusätzlich verlangt das neue Lohnschema, dass der in Lohngruppe 3 einzustufende Arbeiter konkret berufseinschlägige Arbeiten nach Anweisung verantwortungsbewusst verrichtet und dabei auch Kunden und Gäste entsprechend fachlich berät. 239

!

Tipp! Die Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Leistung von Mehrarbeit sollte bereits im Arbeitsvertrag festgehalten sein.

Hinweis: Beruht die vereinbarte Teilzeitbeschäftigung auf einem Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz bzw Väterkarenzgesetz, kann Mehrarbeit nicht einseitig angeordnet werden. D. Mehrarbeitszuschlag Für Mehrarbeit gebührt laut AZG59) ein Zuschlag in Höhe von 25% des auf die Arbeitsstunde entfallenden Normalgehalts. Mehrarbeitsstunden sind dann nicht zuschlagspflichtig, wenn sie innerhalb des Kalendervierteljahres oder eines anderen – zB im Rahmen der Durchrechnung – festgelegten Zeitraums von drei Monaten, in dem sie angefallen sind, durch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen werden.

! Praxisnahe Auf bereitung

Tipp! Aus administrativen Gründen sollte die Lage des Durchrechnungszeitraums der Vollzeitbeschäftigten mit der Lage von zwei aufeinanderfolgenden Ausgleichszeiträumen für Mehrstunden der Teilzeitbeschäftigten übereinstimmen.

59) § 19 d Abs 3 a und 3 b AZG.

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Kollektivverträge für das Hotel- und Gastgewerbe für Arbeiter und Angestellte 2. Auf lage Autor en: St einlech ner · Weiß -Koppenst ei n er

Dieser Band enthält nicht nur die beiden Rahmenkollektivverträge, sondern in dieser erweiterten Auflage auch die neuen österreichweit einheitlichen Lohn- und Gehaltsschemata mit Stand 1. Mai 2017. Erstmalig sind diese samt den dazugehörigen Übergangsbestimmungen für die einzelnen Bundesländer umfassend kommentiert. Darüber hinaus sind sämtliche Änderungen, die seit der 1. Ausgabe in den Kollektivverträgen vorgenommen wurden, eingearbeitet und umfassend erläutert:

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• neue Durchrechnung der Normalarbeitszeit für Jahresbetriebe über 26 Wochen, • Möglichkeit der Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf acht Stunden für Saisonbetriebe mit Halbpension, • Wegfall des Dienstkleidungspauschales für Lehrlinge und die neuen Lehrlingsentschädigungen, • Entfall der Professionisten-Regelung, • Abschaffung des zwingenden Garantielohnsystems in Wien und in der Steiermark.

Die Autoren Dr. Günter Steinlechner ist Leiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien; Mag.a Claudia Weiß-Koppensteiner ist Referentin im Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich. 2. Auflage 2017. Ca. X, 470 Seiten. Br. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-08664-0

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

In der Wiener Innenstadt gibt es verkehrstechnisch neuralgische Punkte. Zum Beispiel die Kreuzung Freyung mit Tiefer Graben. Da schlendern Fußgänger über den Zebrastreifen, kämpfen Fahrräder mit Autos um den Vorrang, um es vor den klappernden Fiakern in die enge Strauchgasse zu schaffen. Direkt über diesem Verkehrsknotenpunkt ist das Büro von Gerhard Münster, Leiter der Präsidialabteilung 10 im Bundesministerium für Bildung. Er arbeitet seit 28 Jahren hier – und findet diese Kontinuität fast ein bisschen altmodisch. Doch er beherrscht eben sein Handwerk, sagt er. Münster gießt seit Jahrzehnten die Bildungsreformwünsche der wechselnden Regierungsparteien in gesetzliche Rahmen. „Was zu Beginn meiner Lauf bahn eine relativ übersichtliche Angelegenheit war, ist mittlerweile sehr dicht geworden“, sagt er und wenn sich ein Gesetz verändert, sei ja fast immer alles betroffen. Er zeigt eine lange Liste an Schulgesetzen, die erst vor wenigen Wochen kundgemacht wurden. „Dabei steht die neue Regierung mit neuen Ideen ja bereits in den Startlöchern“, sagt er kopfschüttelnd, „die Schulen würden etwas Ruhe brauchen“, ist er überzeugt – „und die Lehrer Anerkennung.“ Durch das Fenster mit Blick auf das Kunstforum Austria blendet die herbstliche Abendsonne herein und wirft ihr Licht auf viele seltsame Objekte, die hier im Arbeitszimmer versammelt sind. Eine Sammlung von Papierlochern zum Beispiel, eine Heftklammermaschine mit einer Drahtspule, eine Briefwaage. Dazwischen stehen kleine Modellautos und Spielzeugroboter. Seine Leidenschaft für Maschinen geht zurück in seine Kindheit. Gerhard Münster, geboren 1961 in Wien, wuchs mit zwei Brüdern in einer Lehrerfamilie in Groß-Enzersdorf auf. Die Buben reparierten Motorräder aller Art. „Wir haben alles Mögliche und Unmögliche neu zusammengebaut“, sagt er, und in Wirklichkeit fasziniert ihn das heute noch ganz genauso. Einziger Unterschied zu früher: Gemeinsam mit seiner Frau leistet er sich eine Halle für ihre vielen Gefährte. Sein liebstes Modell: Ein Mercedes 250 SL Cabriolet. Sein schönstes: Ein Mercedes 190 SL, „der gehört aber meiner Frau“, sagt er, sie habe „gottseidank denselben Spleen wie ich.“ Sie hat Verständnis für zwei Feuerwehrautos, mehrere Traktoren und einen Autobus – „alles Unikate, diese Modelle hat keiner mehr in Österreich.“

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Münster ist auch ein leidenschaftlicher Fahrer, seit 1995 Führerscheinprüfer in Wien. Eine der schönsten Erinnerungen an seine Studienzeit ist seine Arbeit als Lastkraftwagenfahrer. Es war einer von vielen Jobs, mit denen Münster sich sein Jus-Studium finanzierte. 1987 war er fertig und begann nach dem Gerichtsjahr im Bildungsministerium. Seine zweite, jetzige Frau Andrea Götz lernte er hier kennen. Sie leitete die Schulrechtsabteilung und hatte ihr Büro direkt nebenan. Sie war bei MANZ für die Loseblattsammlung „Schulrecht“ (siehe Seite 21) verantwortlich. Als Götz gesundheitsbedingt vor fünf Jahren in Pension gehen musste, hat Münster die Hauptverantwortung übernommen. „Wir machen es gemeinsam“, sagt er. Die beiden teilen auch ihre Präferenzen für ausgedehnte Autoreisen, erst vor Kurzem sind sie von einer fünfwöchigen Griechenlandrundreise zurückgekommen. Schon die Fahrt „runter über den Balkan“ sei ein Traum, schwärmt er – und ja, eigentlich wollen die beiden in Zukunft öfter solche Abenteuer unternehmen. Eine abschließende Frage: Wie war eigentlich Münsters eigene Schulzeit? „Schrecklich“, sagt er. In seiner Klasse im Gymnasium im 21. Wiener Gemeindebezirk terrorisierte eine ungute Bande die Gemeinschaft, die Lehrer schauten mehr oder weniger tatenlos zu. „Ich war nach der Matura bei keinem einzigen Klassentreffen“, sagt er und wechselt das Thema. Amüsant findet er, dass seine Tochter – Münster hat zwei Kinder aus erster Ehe – in einem Nachhilfe-Institut arbeitet.

© Privat

Ein Motor für Reformen Gerhard Münster

GERHARD MÜNSTER

Als Legist im Bildungsministerium begleitet Gerhard Münster seit fast 30 Jahren die Bildungsreformen des österreichischen Schulsystems – privat mag er Oldtimer.

„Jeder Mensch hat ein Recht auf meine Meinung“ Wer Gerhard Münsters Humor verstehen will, der muss nur einmal im Ministerium auf der Freyung vorbeischauen. Auf der Besucherseite des Schreibtisches klebt ein Zettel an der Tischkante. „Jeder Mensch hat ein Recht auf meine Meinung“, in einem Ministerium ist das reichlich witzig. Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

© Christian Jobst

150 Jahre Wiener Juristische Gesellschaft mit Festschriftpräsentation

Ein Blick in den Festsaal des Wiener Rathauses mit viel Prominenz aus dem politischen und rechtswissenschaftlichen Leben

Am 30. Oktober wurde im Wiener Rathaus das 150-jährige Bestehen der Wiener Juristischen Gesellschaft festlich begangen. Nach einer Begrüßung durch den Präsidenten Gerhart

Holzinger richteten der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Paul Oberhammer, der erste Vorsitzende des Wiener Gemeinderates in Vertretung des Bürger-

meisters, Thomas Reindl, sowie Vizekanzler und Justizminister Wolfgang Brandstetter herzliche Grußworte an die Festversammlung. Sie würdigten die WJG als wichtiges Diskussionsforum und ihren so geleisteten Beitrag zu freier Rede, vernetztem Denken und kritischer Auseinandersetzung mit bedeutenden rechtswissenschaftlichen und -politischen Themen. Clemens Jabloner übernahm sodann die Präsentation der im Verlag MANZ herausgegebenen Festschrift, die nach einem besonders interessanten Konzept wissenschaftliche Beiträge vergangener Tage mit aktuellen Gedanken von 17 Autorinnen und Autoren verknüpft. Nach einem Festvortrag von Bundespräsident a.D. Heinz Fischer zu dem Thema „Die gesellschaftliche Verantwortung der JuristInnen in unserer Zeit“ wurde noch zu einem dialogreichen Ausklang geladen. Zum Buch siehe Seite 25.

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Buchpräsentation „Wer erbt.“ von Heinrich Weninger am Kohlmarkt Eine kurzweilige Präsentation eines an sich ernsten Themas erwartete die Gäste der Buchpräsentation von „Wer erbt.“ von Heinrich Weninger am 2. Oktober in der Buchhandlung MANZ am Wiener Kohlmarkt 16. Das Thema Erben betrifft schließlich alle. In seinem Buch hat Heinrich Weninger einen neuartigen Zugang gewählt und die wichtigsten Konstellationen grafisch dargestellt. Außerdem gibt es zahlreiche farbig markierte Muster für richtige bzw. falsche Testamente, deren Formvorschriften sich zuletzt deutlich verschärft haben. Mit viel Humor, aber auch Stolz, präsentierte der Autor, Experte für Vermögensübergabe, Stiftungswesen und Philanthropie bei der Kathrein Privatbank, sein „Jerry Cottan fürs Erbrecht“, wie er es selbst augenzwin-

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Christopher Dietz (MANZ), Heinrich Weninger, Heinz Korntner (MANZ)

2017. 170 Seiten. Br. EUR 34,– ISBN 978-3-214-08805-7

kernd nannte. Verlagsleiter Heinz Korntner lobte die Kreativität und Verlässlichkeit Weningers, der bei MANZ regelmäßig zu vermögensrechtlichen Themen publiziert.

Bei einem Buffet klang der Abend, in dessen Verlauf der Autor zahlreiche Exemplare handsignieren durfte, aus.

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MANZ · INTERN]

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Buchpräsentation „Handbuch Non-Profit-Organisationen“ Am 26. September führte die Solidaris Wirtschaftsprüfungs-GmbH gemeinsam mit der Sozialwirtschaft Österreich den Seminarnachmittag „update Gemeinnützigkeit 2017“ mit rund 150 Teilnehmern in der Diplomatischen Akademie durch. Im Rahmen der Veranstaltung präsentierten die Autoren des neuen, bei MANZ erschienenen „Handbuchs Non-Profit-Organisationen“ ihr Werk zu den rechtlichen, finanziellen und steuerlichen Belangen von Non-Profit-Organisationen. Christian Kuhn, Thomas Stranzinger, Karin Kovacs und Christoph Hofer

Zum Buch siehe Seite 38.

Feier für Alexander Reidinger Fast zwei Jahrzehnte währte der Einsatz von Alexander Reidinger als Redaktionsleiter der studentischen Zeitschrift „JAP – Juristische Ausbildung und Praxisvorbereitung“. Anlass genug für ein gemütliches Zusammentreffen beinahe der gesamten Redaktion sowie des Korrespondenten-Teams. Neben der Nachfolgerin Reidingers in der Redaktionsleitung Verena T. Halbwachs feierten mit: Erwin Bernat, Ferdinand Kerschner (nicht im Bild), Roman Rauter, Alexander Schopper, Eva Schulev-Steindl und Hannes Schütz sowie vom Verlag MANZ Katharina Auböck, Heinz Korntner und Mirjam Zierl.

Gute Stimmung im Gasthaus „Pfudl“

GuKG-Autorinnen zu Besuch bei Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner der Verlag auch auf ihrem Spezialgebiet durch die Reihe „Gesundheit.Wissen“ in Kooperation mit der MedUni Wien die passende Plattform. „Ja richtig!“, da zieht sie schon den unlängst erschienenen Ratgeber „Impfen: Wann. Wogegen. Warum“ ihrer Kollegin Ursula Wiedermann-Schmidt aus dem Bücherregal.

© Felix Piller

Voller Stolz und mit viel Freude über das vollendete Werk überreichten Susanne Weiss und Alexandra Lust am 23. Oktober die 8. Auflage ihres Kommentars zum Gesundheitsund Krankenpflegegesetz „ihrer“ Ministerin Pamela Rendi-Wagner. Diese verlieh ihrer Freude herzlich Ausdruck: „Ich liebe Publikationen und ich liebe das Schreiben!“ Warum dann nicht gleich bei MANZ, immerhin hat

Ein „GuKG“ für die Bundesministerin

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[MANZ · INTERN

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Buchpräsentation „Praxis des EU-Beihilferechts in Österreich“ Gut 30 Gäste fanden sich am 11. Oktober in der Buchhandlung MANZ am Wiener Kohlmarkt 16 ein, um mit dem Autorenteam, bestehend aus Maria Dreher, Thomas Lübbig und Anna Wolf-Posch (alle Freshfields Bruckhaus Deringer), die Publikation zur „Praxis des EU-Beihilferechts in Österreich“ zu feiern und Näheres über die Werkentstehung sowie inhaltliche Hintergründe zu erfahren. Letztere wurden zu Beginn in einer Keynote von Hofrat des VwGH Franz Philipp Sutter auf den Punkt gebracht, der unter anderem hervorhob, dass, trotz der Verankerung der Beihilfetatbestände bereits in den Gründungsverträgen, Österreich und seine Höchstgerichte aufgrund der regen Vorlagetätigkeit ganz besonders zur Klärung wesentlicher Auslegungsfragen auf diesem Gebiet beigetragen haben und noch immer beitragen. Das neue Werk bietet aus seiner Sicht eine spannende Aufarbeitung dieser Judikatur und einen wertvollen Gesamtüberblick über

2017. XX, 188 Seiten. Br. EUR 48,– Maria Dreher, Franz Philipp Sutter, Thomas Lübbig und Anna Wolf-Posch

das Thema – die Bezeichnung „Libretto“ werde ihm jedenfalls nur äußerlich gerecht. Thomas Lübbig gab darauf hin noch einen Einblick in die Idee der Autoren, die Anwendung der einschlägigen EU-Vorschriften in Österreich gesamthaft aufzuarbeiten. Auch wenn das EU-Beihilferecht in allen Mitgliedstaaten identisch sei, hätten einzelne

ISBN 978-3-214-05818-0

Länder mehr oder weniger Fortune im Mitund Gegeneinander mit der EU Kommission. Österreich würde hier einen geschickten Kurs steuern und sinnlose Auseinandersetzungen mit Brüssel vermeiden. Bei guter Stimmung und anregenden Gesprächen in fast familiärer Atmosphäre fand die Veranstaltung ihren Ausklang.

Jahrestagung Gebühren und Grunderwerbsteuer 2017 in Wien Gebührenpflicht von E-Mails, neue Befreiungstatbestände in der Grunderwerbsteuer oder auch die Frage, wie man den Grundstückswert richtig ermittelt – im Gebührenund Grunderwerbsteuerrecht gibt es zahlreiche typische Problemfälle. Grund genug für eine neue Tagung der MANZ Rechtsaka-

demie, die erstmals am 29. September 2017 in Wien stattgefunden hat. RA und StB Benjamin Twardosz, Partner der Kanzlei Wolf Theiss und Autor des Kommentars zum Gebührengesetz, führte als Tagungsleiter durch das Programm. Knapp 50 Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, um den Vortragenden –

Daniel Varro, Lucas Prunbauer, Matthias Ofner und Hedwig Bavenek-Weber – ihre Fragen zu stellen. Eine gelungene Premiere, die im nächsten Jahr ihre Fortsetzung finden wird.

Wir gratulieren …

• Christoph Brenn zur Honorarprofessur an der Universität Innsbruck

• Elisabeth Lovrek zur Honorarprofessur an der Universität Wien

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MANZ · INTERN]

Von 27. bis 28. September fanden sich knapp 200 Teilnehmer im frisch renovierten Festsaal und dem neu umgestalteten Loft im Unicenter der JKU Linz zusammen, um über Risikoentscheidungen im Umweltrecht sowie Unfälle und Störfälle im Vollzug zu sprechen. Veranstaltet wurde die Tagung vom Institut für Umweltrecht der JKU Linz gemeinsam dem Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband mit Unterstützung des Vereins zur Förderung des Instituts für Umweltrecht; die wissenschaftliche Leitung lag in den bewährten Händen von Ferdinand Kerschner (JKU Linz), Eva Schulev-Steindl (Universität Graz) und Erika M. Wagner (JKU Linz). Fragen nach dem Individualverschulden und der Verbandsverantwortlichkeit im Strafrecht, nach der zivilrechtlichen Haftung im

Ernstfall und der Möglichkeit der Versicherung von Anlagen für Störfälle rundeten den Schwerpunkt ab. Workshops widmeten sich am zweiten Tag aktuellen Entwicklungen im Umweltrecht. Rückblicke auf die LeFerdinand Kerschner, Wilhelm Bergthaler, Eva Schulev-Steindl, Andreas Stefan Huber, gislative und JuHemma Korinek, Wolfgang Mayr, Erika Wagner, Franz Leidenmühler, Elisabeth Manhal dikatur im öffentlichen Recht, Nachbarrecht, Wasserrecht und Beim Abendempfang wurden schließlich Abfallrecht gaben den Teilnehmern einen in festlichem Rahmen die Umwelt- und TechÜberblick über das Geschehen im letzten nikrechtspreise 2017 an Andreas Stefan Jahr. Huber und Wolfgang Mayr verliehen.

11. ZVR-Verkehrsrechtstag

Ernst Karner, Armin Kaltenegger, Karl-Heinz Danzl, Birgit

Schon allein die hochkarätigen ReferentInnen waren es wert, diesen Verkehrsrechtstag zu besuchen. Und die Themen wurden diesmal besonders aktuell gewählt: EU-Konformität der deutschen Maut, digitale Vignette, Vollstreckbarkeit von ausländischen Verkehrsstrafen, Autonomes Fahren, ärztliche Schweigepflicht in Zusammenhang mit dem Kfz-Lenken, Einsatz von Speichelvortestgeräten bei der Polizei, Verkehrssicherungspflichten bei Naturgefahren uvm.

Dass sich auch heuer wieder an die 300 Gäste in der WU Wien einfanden, ist daher nicht verwunderlich und freut ganz besonders das Veranstaltungsteam: Armin Kaltenegger (KFV), Stefan Perner (JKU Linz), Birgit Salamon (KFV), Martin Spitzer (WU Wien) und, erstmals mit dabei, Ernst Karner (Uni Wien). Die Referate können – wie jedes Jahr – ab Dezember in einem eigenen ZVR-Sonderheft (ZVR 12a/2017) nachgelesen werden. Tagungsunterlagen und Fotos: www.verkehrsrechtstag.at

Salamon und Stefan Perner

Runde Geburtstage im November/Dezember

• Josef Aicher • Alexander Forster • Udo Jesionek • Beatrix Karl • Michael Stormann • Christoph Wize • Peter Zellmann MANZ gratuliert herzlich!

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© Rainer Weiß

22. Österreichische Umweltrechtstage


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Für erstklassige Gutachten ohne unerwünschte Nebenwirkungen! DAG – Österreichische Zeitschrift für das ärztliche Gutachten Die „Österreichische Zeitschrift für das ärztliche Gutachten“ bietet Sachverständigen verständliche und praxisbezogene Informationen über neue medizinisch-diagnostische und therapeutische Methoden und deren Stellenwert für die Begutachtung. In jedem Heft: • aufgelesen: Leserbriefe, Termine u.ä. • im fokus: ein von Experten verständlich auf bereitetes Schwerpunktthema • berichtet: Beiträge aus der Praxis für die Praxis • gewusst wie: Beispiele für Gutachten mit hohem Anwendungscharakter • spurensuche: unterhaltsame und skurrile Gutachterfälle aus der Medizingeschichte • beachten: Serviceseiten für Gutachter (Steuerliches etc.) • entschieden: aktuelle Rechtsprechung für Gutachter • definiert: Erläuterungen zur Einschätzungsverordnung

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Redaktion: Mag. Viktoria Haidinger Mag. Ing. Markus Oman Prof. KommR Hans-Jürgen Pollirer Hofrat Dr. Ernst M. Weiss

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Verbesserte Suchfunktion in der RDB Profitieren Sie ab sofort von der verbesserten Suchlogik in der RDB und gelangen Sie so rascher zum Ergebnis. Die Suchweise in Bezug auf Wortform und Groß-/ Kleinschreibung wurde dem Suchverhalten unserer Kunden angepasst.

Beliebige Wortform Begriffe können nun in einer beliebigen Wortform (also unabhängig von Zahl, Fall, Zeit etc) gesucht werden. In der Trefferliste angezeigt werden jene Treffer, die dieselbe Grundform haben.

Groß- und Kleinschreibung Ab sofort spielt die Groß- und Kleinschreibung für die Anzahl der Treffer eine Rolle, weil bei groß geschriebenen Wörtern nun ausschließlich nach Hauptworten gesucht wird, während bei Kleinschreibung weiterhin sämtliche Wortarten angezeigt werden.

Leerzeichen und Bindestriche Dagegen schadet die Verwendung von Leerzeichen oder Bindestrichen nicht; wird der Begriff einmal mit und einmal ohne Bindestrich geschrieben, werden dennoch beide Schreibweisen in der Trefferliste angezeigt.

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ÖFFENTLICHES RECHT]

Musterhandbuch Öffentliches Recht mit 25. Lieferung Herausgeber: Bergthaler · Grabenwar ter Allgemeiner Teil: Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht, Maßnahmenbeschwerde, Verfahren vor den VwG, vor VfGH und VwGH sowie vor dem EuGH, Verwaltungsstrafrecht und -vollstreckungsrecht, Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme. Besonderer Teil: Abfall- und Altlastenrecht, Asyl- und Fremdenpolizeirecht, Baurecht, Datenschutzrecht,

Grundverkehrsrecht, Recht der staatlichen Eigentumseingriffe und der akzessorischen Entschädigung, Gewerbliches Berufsrecht, Gewerbliches Betriebsanlagenrecht, Naturschutzrecht, Vergaberecht, Wasserrecht und Zusammenschlusskontrolle. Jetzt mit neuen Beiträgen zu: • Apothekenrecht, • Energierecht, • Forstrecht sowie • Umweltbeschwerde und -information

Die Herausgeber: Univ.-Prof. DDr. Christoph Grabenwarter ist Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und lehrt an der Wirtschaftsuniversität Wien; R A Dr. Wilhelm Bergthaler ist Partner in der Kanzlei Haslinger, Nagele und Partner und Hon.-Prof. der Universität Linz.

Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. 25. Lfg. 2017. EUR 188,– ISBN 978-3-214-15875-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/musterhandbuchoeff

Die österreichischen Schulgesetze mit 49. Ergänzungslieferung Autoren: Götz · Münster Die 49. Ergänzungslieferung berücksichtigt • Neuerungen durch das Bildungsreformgesetz 2017, soweit sie bereits anwendbar sind bzw zur Vorbereitung bereits jetzt Erläuterungsbedarf schaffen, wie zB » die neuen Schulversuchsbestimmungen, » schulautonome Gestaltungsmöglichkeiten, » die Erweiterung des Besuches allgemeiner Schulen durch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie des weiteren freiwilligen Schulbesuches durch Schülerinnen und Schüler ohne NMS- oder PTS-Abschluss,

» die sog „Frühchenregelung“ im Schulpflichtgesetz, » das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – bereits kommentiert; • die Schulrechtsbereinigungsverordnung 2017 im Bereich der Verordnungen; • die mit 1. 9. 2017 wirksam gewordenen Änderungen der Zeugnisformularverordnung durch BGBl II 2015/77.

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl 49. Erg.-Lfg 2017. EUR 204,– Bei Abnahmeverpflichtung von mind. 2. Erg.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-13581-2 Online-Version: www.manz.at/schulg

Die Autoren: Mag. Andrea Götz, ehem. Leiterin der Schulrechtsabteilung des BMUKK. Dr. Gerhard Münster, Leiter der Abteilung Legistik-Bildung im BMB, Professor an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien-Strebersdorf/Krems.

GewO – Gewerbeordnung mit 16. Ergänzungslieferung Autoren: Gruber · Paliege-Barfuß Mit der 16. Lieferung erfolgt der 2. Teil einer Gesamtüberarbeitung (§§ 15 – 45) inkl kompletter Bereinigung und Aktualisierung der Anmerkungen. Weiters werden sämtliche Novellen aus 2016 und 2017 berücksichtigt, insbesondere auch • die zuletzt beschlossene „Gewerberechtsnovelle 2017“:

» Reduzierung der reglementierten Gewerbe, » Entfall der Teilgewerbe » „Single Licence“ für alle freien Gewerbe, » Verfahrensvereinfachungen im Betriebsanlagenrecht • die Geldwäsche-Novelle 2017 • Anpassungen betreffend das Gewerbe der Wertpapiervermittler im Hinblick auf das WAG 2018

Die Autoren: Hon.-Prof. Dr. Gunther Gruber ist Senatspräsident aD des Verwaltungsgerichtshofes. MR Mag. Sylvia Paliege-Barfuß ist stellvertretende Sektionsleiterin und Abteilungsleiterin der Abteilung für Gewerberecht und Gewerbliches Umweltrecht im BMWFW.

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Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 16. Erg.-Lfg. 2017. EUR 488,-– ISBN 978-3-214-02459-8 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/gewo

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[ÖFFENTLICHES RECHT

DSG – Datenschutzgesetz Vorankündigung

3. Auflage 2017. Ca. 220 Seiten. Br. Ca. EUR 32,– ISBN 978-3-214-13405-1

3. Auf lage Autoren: Pollirer · Weiß · Knyrim · Haidinger Die Umgestaltung des Datenschutzrechts auf Unionsebene durch die Datenschutz-Grundverordnung erfordert auch im österreichischen Datenschutzrecht grundlegende Änderungen. Das fast vollständig neu gefasste DSG enthält notwendige Durchführungsbestimmungen und schließt durch die DSGVO offen gebliebene Lücken. Es ist ab 24. Mai 2018 anzuwenden.

Dieses Werk im praktischen Taschenformat • ist auf Stand des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 (BGBl I 2017/120); • informiert schon jetzt über die wesentlichen Änderungen gegenüber der alten Rechtslage; • verknüpft die nationalen Regelungen mit den dahinterstehenden unionsrechtlichen Vorgaben und • weist auf wichtige Bestimmungen hin, die schon in der Vorbereitung zu beachten sind.

Die Autoren: Kommerzialrat Prof. Hans-Jürgen Pollirer, Gerichtssachverständiger und Geschäfts Geschäftsführer der SECUR-DATA GmbH; HR Dr. Ernst M. Weiss, Richter i.R.; Dr. Rainer Knyrim, Partner bei Knyrim Trieb Rechtsanwälte; Mag. Viktoria Haidinger, LL.M., Stv. Leiterin der Stabsabteilung Statistik der WKÖ.

EUV – AEUV mit 200. – 203. Lieferung Herausgeber: Jaeger · Stöger „Besticht durch seine Übersichtlichkeit, praktische Handhabbarkeit und Einarbeitung der österreichischen Literatur und Judikatur.“ A. Wagner (DRdA)

Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 203. Lfg. und 7. Ausgabe Titelei 2017. EUR 348,– ISBN 978-3-214-15414-1 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/euv-aeuv

Zahlreiche Experten aus Wissenschaft und Praxis bündelten ihre Kompetenz und lieferten Schritt für Schritt das umfassendste Werk zu den EU-Verträgen auf dem österreichischen Markt. Nun ist es vollbracht: Der Kommentar umfasst alle Bestimmungen des EUV sowie des AEUV. Samt Stichwortverzeichnis!

Die Lieferungen 200 – 203 beinhalten aktualisierte Kommentierungen zu: • Europäische Kommission (Art 17 EUV) • Europäische Investitionsbank (Art 308, 309 AEUV) • Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen (Art 81 AEUV) • Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt (Art 179 – 190 AEUV) sowie die 7. Ausgabe der Titelei mit ua aktualisiertem Abkürzungsverzeichnis!

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Jaeger, LL.M., Universität Wien und Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Universität Graz. Die Autoren dieser Lieferungen: Mag. Manuela Döller-Hauner, LL.M., Dr. Angelika Hable, Dr. Andreas Pollak, Dr. Martin Schmid.

Finanz-Kennzahlen für Gemeindehaushalte nach VRV 2015 RFG Schriftenreihe, Band 01/2017 Autor: Meszarits

2017. 58 Seiten. EUR 14,80 ISBN 978-3-214-08643-5

Die Einführung der VRV 2015 bringt die Umstellung der kommunalen Haushaltsführung vom kameralen in ein doppisches System mit sich. Der Band bietet einen umfassenden Überblick, mit welchen Kennzahlen und Elementen gearbeitet werden muss und welche Informationen nötig sind, um eine transparente und sinnvolle Bilanz zu erstellen. Erwarten Sie klare und verständliche Antworten ua auf folgende Fragen:

• Wie gewinnen Sie einen raschen Überblick über die finanzielle Lage einer Gemeinde? • Wird die verfassungsrechtliche Vorgabe der Nachhaltigkeit erfüllt? • Besteht Konsolidierungsbedarf und wenn ja, in welchem Ausmaß? Mit diesem Werk erhalten Sie das nötige Wissen, kommunale Haushalte nach den neuen Vorgaben der VRV 2015 optimal gestalten zu können.

Die Autoren: Mag. Veronika Meszarits, MBA, ist Geschäftsführerin des Instituts für öffentliches Rechnungswesen (IfÖR Unternehmensberatungs GmbH).

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ÖFFENTLICHES RECHT]

Aarhus-Konvention Autoren: Epiney · Diezig · Pirker · Reitemeyer Die Aarhus-Konvention enthält Vorgaben über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Das wichtige UNECEÜbereinkommen wurde sowohl von der EU als auch den EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten ratifiziert. Es ist von allen nationalen Behörden und Gerichten zu beachten.

Dieser umfassende Kommentar analysiert Artikel für Artikel die rechtliche Tragweite der Vorgaben der Konvention, wobei insb Wert auf die Praxis des Compliance Committee und die Rechtsprechung des EuGH gelegt wird. So werden die für die Auslegung maßgeblichen Grundsätze entwickelt und die für Vertragsstaaten zu beachtenden Vorgaben herausgearbeitet.

Die Autoren: Prof. Astrid Epiney, Universität Freiburg i. Üe; Stefan Diezig, wiss. Mitarbeiter der Geschäftsprüfungskommission der Parlamentsdienste der Schweizer Bundesversammlung; PD Dr. Benedikt Pirker, Universität Freiburg i. Üe.; Stefan Reitemeyer, Richter Amtsgericht Mannheim.

2017. Ca. 340 Seiten. Geb. Ca. EUR 84,– ISBN 978-3-214-09190-3

Europarecht Unter Einbezug des Verhältnisses Schweiz – EU 3. Auf lage Autoren: Breitenmoser · Weyeneth Die Europäische Union (EU) und damit auch Europa befinden sich nach langen Phasen des Auf bruchs und des Aufschwungs in einer Phase der Bewährung: Der bevorstehende EUAustritt des Vereinigten Königreichs, die anhaltende Migration und die Flüchtlingskrise mit vielfältigen Sozial- und Sicherheitsfragen, die noch nicht beendete Wirtschafts- und Staatsschuldenkrise, autoritäre Tendenzen in einzelnen Mitgliedstaaten wie auch die Wei-

terentwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU erfordern zur Lösung der sich dabei stellenden Fragen Kenntnisse der rechtlichen und institutionellen Grundlagen und Zusammenhänge. Diese werden in diesem Buch in übersichtlicher und umfassender Weise dargestellt und mit der 3. Auflage auf den neuesten Stand gebracht.

Die Autoren: Prof. Dr. Stephan Breitenmoser, Professor für Europarecht an der Juristischen Fakultät der Universität Basel, Richter am Bundesverwaltungsgericht, St. Gallen; Dr. Robert Weyeneth, Rechtsanwalt, wissenschaftlicher Assistent an der Juridischen Fakultät der Universität Basel.

3. Auflage 2017. XXVI, 490 Seiten. Br. EUR 71,– ISBN 978-3-214-01924-2

Die Rechtsstellung des Nachbarn in Bauverfahren Kernfragen des Nachbarrechts im Licht der aktuellen Rechtsprechung RFG Schriftenreihe, Band 02/2017 Autor: Pallitsch In Österreich unterscheiden sich die Bauverfahren je nach Bundesland nicht nur im Gegenstand, sondern auch in den Verfahrensvorschriften. Je nach Verfahrensart wird die Parteistellung des Nachbarn, die in der täglichen Praxis der mit Bausachen befassten Behörden und Gerichte von enormer Wichtigkeit ist, in den einzelnen Landesgesetzen unterschiedlich geregelt. Das Werk erklärt anschaulich die wichtigsten

Begriffe und Zusammenhänge – mit besonderem Fokus auf die aktuelle Rechtsprechung: • Der Nachbar als Träger subjektiv-öffentlicher Rechte • Das subjektiv-öffentliche Nachbarrecht im Baubewilligungsverfahren • Die Mitsprachemöglichkeiten des Nachbarn im Baubewilligungs- und Bauauftragsverfahren

2017. Ca. 50 Seiten. Ca. EUR 12,80 ISBN 978-3-214-08644-2

Der Autor: Dr. Wolfgang Pallitsch war bis Ende 2016 Senatspräsident beim Verwaltungsgerichtshof im unter anderem für Bau- und Raumordnungsfragen zuständigen Senat 6. Seit März 2017 ist er Of- Counsel in Baurechtsfragen in der Fachkanzlei SHMP Schwartz Huber-Medek Pallitsch Rechtsanwälte OG. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zum Baurecht.

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[ÖFFENTLICHES RECHT

Grundeinlöse und Enteignung mit Kommentierung des EisbEG Autor: Probst Dieses Handbuch setzt da an, wo es um das Thema der praktischen Anwendung in der Umsetzung der Grundeinlöse geht. Damit bietet es beteiligten Personen und Rechtsanwendern die Grundlage, sachgerechte und nachvollziehbare Lösungen zu erarbeiten. In diesem Buch finden sich:

2017. XLIV, 344 Seiten. Ln. EUR 89,– ISBN 978-3-214-02101-6

• Darstellung des Verfahrens • Aufarbeitung der aktuellen Rechtsprechung • Kommentierung des Eisenbahnentschädigungsgesetzes, des UVP-Gesetzes und wichtiger sonstiger Materiengesetze Inklusive Ablaufschemata, Musterübereinkommen und Übersichtstabellen zu den Materiengesetzen!

Der Autor: Dr. Stephan Probst ist Rechtsanwalt in Wien und Universitätslektor auf der Universität für Bodenkultur.

Fremdenpolizei- und Asylrecht mit 4. Ergänzungslieferung Herausgeber: Schrefler-König · Szymanski

In Kraft seit 1. 10. 2017

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 4. Erg.Lfg. erscheint im Dezember 2017. EUR 225,– ISBN 978-3-214-14469-2 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/fremdenrecht

Das Fremdenrechtsänderungsgesetz 2017 (FRÄG 2017 – BGBl I 2017/145) verfolgt die effizientere und verstärkte Ahndung unrechtmäßiger fremdenrechtlicher Aufenthalte, öffnet die „Rot-Weiß-Rot“-Karte für qualifizierte Start-ups und ermöglicht Forschern und Künstlern zur Niederlassung berechtigende Aufenthaltstitel.

Die 4. EL enthält die wichtigsten Neuerungen, die seit 1.10.2017 in Kraft sind in: • FPG • NAG • GrekoG • Visa-Verordnung und Visa-Kodex • Schengener Grenzkodex NEU aufgenommen wurden ua das Integrationsgesetz und das Schengener Durchführungsübereinkommen.

Die Herausgeber: Dr. Alexandra Schref ler-König, Richterin am Bundesverwaltungsgericht und Dr. Wolf Szymanski, Sektionschef des Bundesministeriums für Inneres i. R.

PrimVG – Primärversorgungsgesetz 2017 Autoren: Aigner · Windischhofer Ein erster Blick auf die „Primärversorgung neu“ Demographische Entwicklung und geänderte berufliche Erwartungen: das österreichische Gesundheitssystem steht vor neuen Herausforderungen. Ihnen soll das Primärversorgungsgesetz 2017 Rechnung tragen, indem es die von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie von Angehörigen anderer Gesundheitsberufe geleistete Versorgung zukunftsfit macht. 2017. XIV, 84 Seiten. Br. EUR 22,– ISBN 978-3-214-03643-0

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Die neue Ausgabe zum PrimVG 2017 mit • den einschlägigen Rechtsgrundlagen und • sachkundigen Anmerkungen bereitet das komplexe System der neuen Primärversorgung für die betroffenen Berufsgruppen auf.

Die Autoren: Hon.-Prof. SC Dr. Gerhard Aigner ist Leiter der Rechtssektion im BMGF. Dr. Ulrike Windischhofer hat als Expertin des Sozialversicherungsrechts die Entstehung der neuen Rechtslage legistisch begleitet.

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ÖFFENTLICHES RECHT · STR AFRECHT]

Festschrift – 150 Jahre Wiener Juristische Gesellschaft Herausgeber: Jabloner Die Wiener Juristische Gesellschaft feiert ihr 150-jähriges Bestehen. In Anknüpfung an sowohl rechtshistorisch wie auch rechtswissenschaftlich bedeutsame Vorträge vergangener Tage analysieren die Autorinnen und Autoren, diese nach heutigem Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft. Welche Fragen waren zur damaligen Zeit bedeutsam, welche

wurden durch die Rechtsfortbildung gelöst oder neu aufgeworfen? Auf diese Weise werden Themen aus unterschiedlichsten Rechtsgebieten unter die Lupe genommen. • Mit Ihering ums Recht kämpfen • Gefühltes Recht? • uvm.

Die Autoren: Walter Barfuß, Constanze Fischer-Czermak, Stefan Leo Frank, Christian Graf l, Gerhart Holzinger, Clemens Jabloner, Wolfgang Jelinek, Angela Julcher, Susanne Kalss, Christian Kopetzki, Gabriele Koziol, Helmut Koziol, Magdalena Pöschl, Ilse Reiter-Zatloukal, Pia Schölnberger, Hannes Schütz, Alexander Tipold, Ewald Wiederin.

2017. XVIII, 216 Seiten. Ln. EUR 69,– ISBN 978-3-214-07294-0

GewO – Gewerbeordnung 16. Auf lage Autorin: Paliege-Barfuß Die 16. Auflage des Taschenkommentars zur Gewerbeordnung bietet die Einarbeitung der letzten 14 Novellen, darunter: • GewO-Novelle 2017: Reduzierung der reglementierten Gewerbe, Entfall der Teilgewerbe, „Single Licence“ für alle freien Gewerbe, Verfahrensvereinfachungen im Betriebsanlagenrecht; • Geldwäsche-Novelle 2017; • Neues Gewerbeinformationssystem (GISA) löst altes System der Gewerberegister ab;

• Neues Seveso III-Regime; • Unionsrechtliche Anpassung des Rauchfangkehrergewerbes; • VfGH-Erkenntnisse zum Gewerbe der Berufsfotografen und zur Gastgartenregelung. Gewohnt treffsicher kommentiert, mit den wichtigsten Nebengesetzen, praktischem Gewerbespiegel sowie umfangreichem Stichwortverzeichnis, gibt die Ausgabe wieder maßgeschneiderte Auskunft in allen Fragen des Gewerberechts.

Die Autorin: MR Mag. Sylvia Paliege-Barfuß ist stellvertretende Sektionsleiterin und Leiterin der Abteilung für Gewerberecht und Gewerbliches Umweltrecht im BMWF W.

16. Auflage 2017. Ca. 880 Seiten. Geb. Ca. EUR 89,– ISBN 978-3-214-02744-5

Wiener Kommentar zur StPO mit 279. Lieferung Herausgeber: Fuchs · Ratz Aktualisiert wurden diesmal: • §§ 10, 11 Kier/Markel: Beteiligung der Opfer • §§ 19 – 24 Schroll: Staatsanwaltschaften und ihre Zuständigkeiten • §§ 36 – 39 Oshidari: Örtliche Zuständigkeit etc. • §§ 66, 66a Kier: Opferrechte, Besondere Schutzbedürftigkeit von Opfern

• §§ 67 – 72 Korn/Zöchbauer: Privatbeteiligung, Akteneinsicht etc. • §§ 104 – 108 Stricker/Pilnacek: Gericht im Ermittlungsverfahren • § 109 Flora/Tipold/Zerbes: Definitionen zu Sicherstellung, Beschlagnahme, Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte • §§ 514 – 517 Jerabek: Schlussbestimmungen

Die Autoren: ao. Univ.-Prof. Dr. Margarete Flora, Universität Innsbruck; Dr. Robert Jerabek, Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur i. R.; Dr. Roland Kier, Rechtsanwalt in Wien; Hon.-Prof. Dr. Gottfried Korn, Rechtsanwalt in Wien; Prof. Dr. Ernst Markel, Senatspräsident des OGH iR; Dr. Babek Oshidari, Hofrat des OGH; Mag. Christian Pilnacek, Sektionschef im BMJ; Dr. HansValentin Schroll, Senatspräsident des OGH; Dr. Martin Stricker, Universität Wien; ao. Univ.-Prof. Dr. Alexander Tipold, Universität Wien; Univ.-Prof. Dr. Ingeborg Zerbes, Universität Bremen; Dr. Peter Zöchbauer, Rechtsanwalt in Wien.

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Faszikelwerk in 6 Mappen inkl. 279. Lfg. 2017. Ca. EUR 418,– ISBN 978-3-214-17787-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stpo

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[STRAFRECHT

SMG – Suchtmittelgesetz Subskrips on ti spreis bi 17 20 . 30. 11

2017. Ca. 960 Seiten. Geb. Ca. EUR 148,– Subskriptionspreis bis 30. 11. 2017 EUR 128,– ISBN 978-3-214-04553-1

3. Auf lage Autoren: Matzka · Zeder · Rüdisser Das komplette Informationspaket zum Suchtmittelrecht für Bibliothek und Aktentasche: • umfassende, praxisorientierte Kommentierung auf Grundlage von Rechtsprechung, Gesetzesmaterialien und Literatur, mit vielen weiterführenden Verweisen: » des Suchtmittelgesetzes (SMG) und » des 2011 neu geschaffenen Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetzes (NPSG) – erstmals im Kommentar!

• mit allen Neuerungen durch Gesetzesnovellen seit der Vorauflage 2009 (topaktuell: mit SMG-Novelle 2017); • internationale Übereinkommen und EUVorschriften (mit Einführung zum Drogenrecht der EU), • österreichische Verordnungen und Erlässe, • Überblick über das „Handbuch für die Vollziehung des § 12 Suchtmittelgesetz“ des Gesundheitsministeriums.

Die Autoren: MMag. Michael Matzka ist Hofrat des Obersten Gerichtshofes. Dr. Fritz Zeder ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz und Honorarprofessor an der Universität Wien. Mag. Gabriel Rüdisser ist Richter des Landesgerichtes Feldkirch.

Korruption und Amtsmissbrauch 10. Auf lage Autoren: Marek · Jerabek Die 10., komplett überarbeitete, Auflage gibt in gewohnter Weise einen umfassenden Überblick über Inhalt und Auslegung der wesentlichen Straf bestimmungen gegen Korruption und Verletzung der Amtspflichten. Neu präsentiert DAS Standardwerk: • die aktuelle OGH-Rechtsprechung, • Grundsatzausführungen zur rechtlichen Stellung von Polizeischülern, Verbindungsbeamten bei österr. Botschaften, Frontex10. Auflage 2017. Ca. VIII, 172 Seiten. Br. Ca. EUR 42,– ISBN 978-3-214-03948-6

beamten und Beratern im Asylzulassungsverfahren, • Erläuterungen zur Rechtsnatur der Weisung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung sowie • neue Aspekte zum Untreuetatbestand. Ein Maximum an Rechtssicherheit für den Alltag der Korruptionsbekämpfung ist damit garantiert!

Die Autoren: Mag. Eva Marek ist Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Dr. Robert Jerabek ist Mitglied der Rechtsschutzkommission für das BAK, Rechtsschutzbeauftragter im BMJ und war Erster Generalanwalt in der Generalprokuratur beim OGH.

StGB 28. Auf lage Autorin: Bachner-Foregger Das ganze StGB auf einen Blick! Mit dieser handlichen Taschenausgabe sind Sie im Strafrecht immer am Puls der Zeit! Für Praktiker ein wertvolles und schnelles Nachschlagewerk, bietet es Studierenden einen ersten Einstieg in Kernfragen des StGB und damit eine wichtige Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung. Die 28. Auflage mit Stand 1. 11. 2017 stellt die geltende Rechtslage übersichtlich dar und bietet: 28. Auflage 2017. Ca. 414 Seiten. Br. Ca. EUR 14,80 ISBN 978-3-214-13165-4

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• knappe und präzise Anmerkungen, • ein ausführliches Stichwortverzeichnis, • plus: die Hervorhebung des gegenüber der Vorauflage geänderten Gesetzestextes. Berücksichtigt ist 1 Novelle: • Strafgesetznovelle 2017 BGBl I 2017/117, die umfangreiche Änderungen des StGB mit sich brachte.

Die Autorin: Dr. Helene Bachner-Foregger ist Hofrätin des Obersten Gerichtshofs und Autorin im Wiener Kommentar zum StGB und zur StPO.

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ZIVILRECHT]

Insolvenzgesetze mit 58. Lieferung Autor: Konecny „Konecny“ ist unentbehrlich für alle, die mit Insolvenzen befasst sind und bietet eine ausführliche Kommentierung aus der Praxis für die Praxis. Mit den Lieferungen 57 und 58 wird der Kommentar um die in der Praxis besonders wichtigen Bestimmungen der §§ 21 und 22

(Sondervorschriften für bestimmte Vertragsverhältnisse, die eine begünstigte Vertragsbeendigung bzw -auflösung durch den Insolvenzverwalter ermöglichen) sowie der §§ 52 – 58 (ua Nebengebühren, nachrangige Forderungen, ausgeschlossene Ansprüche) aktualisiert bzw ergänzt.

Die Autoren der 57. und 58. Lieferung: Dr. Katharina Widhalm-Budak, Rechtsanwältin in Wien. Dr. Karl F. Engelhart, Rechtsanwalt in Wien. Dr. Franz Mohr, Abteilungsleiter im BMJ.

Faszikelwerk in 4 Mappen inkl. 58. Lfg. 2017. EUR 338,– ISBN 978-3-214-12118-1 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/insolvg

Zivilprozessgesetze 3. Band 1. Teilband: §§ 226 – 389 ZPO 3. Auf lage Herausgeber: Fasching · Konecny Band III/1 setzt die Neuauflage des „Fasching/ Konecny“ fort. Band III der 2. Auflage wurde aus Umfanggründen geteilt in III/1 (§§ 226 – 389 ZPO) und III/2 (§§ 390 – 460 ZPO). 13 Jahre Gesetzgebung, Lehre und Rechtsprechung seit Erscheinen von Band III der Vorauflage wurden eingearbeitet. Somit ist Band III/1 wieder auf dem neuesten Stand.

Zahlreiche – vielfach tiefgreifende – Novellen der ZPO seit Erscheinen der Vorauflage wurden in den vorliegenden Band eingearbeitet. Hervorzuheben sind: • ZVN 2009 und 2015, • 2. GewaltschutzG, • BudgetbegleitG 2009 und 2011, • BerufsrechtsänderungsG 2016

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Andreas Konecny lehrt am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien. Gemeinsam mit Hans W. Fasching, dem Begründer des Kommentars, hat er bereits die 2. Auf lage herausgegeben. Die nunmehrige 3. Auf lage des Kommentars zu den Zivilprozessgesetzen wird von Andreas Konecny allein herausgegeben.

3. Auflage. Band III/1 erscheint im Dezember 2017. Ca. 1250 Seiten. Ln. Ca. EUR 254,– ISBN 978-3-214-15765-4 Band III/2 erscheint ca. Ende Feber/Anfang März 2018. Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk. Online-Version: www.manz.at/zpo

EFSlg – Familien- und erbrechtliche Entscheidungen 3851 Rechtssätze des Jahres 2016 Band LIII Autor: Gitschthaler Band LIII enthält die Grundsatz- und Einzelfallentscheidungen des Jahres 2016 zu allen familien- und erbrechtlichen Vorschriften: • 3851 Rechtssätze zu Unterhalts- und Unterhaltsvorschussrecht, Verfahrensrecht, Sachwalterrecht etc • fachkundig ausgewählt und systematisch nach Materien geordnet – die „traditionellen“ Inhalte auf Relevanz für die Kernthemen gesichtet und reduziert

• einzige umfassende Darstellung der Rechtsprechung zum AußStrG • auch zweitinstanzliche Judikatur • kosten- und gebührenrechtliche und Verfahrenshilfe-Entscheidungen

Der Autor: Dr. Edwin Gitschthaler ist Hofrat des Obersten Gerichtshofs und Chefredakteur der EF-Z.

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 017

2017. XXVI, 808 Seiten. Ln. EUR 230,– ISBN 978-3-214-05148-8

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[ZIVILRECHT

Festschrift Karl-Heinz Danzl Herausgeber: Huber · Neumayr · Reisinger Karl-Heinz Danzl zum 65. Geburtstag Karl-Heinz Danzl hat die OGH-Rechtsprechung des Schadenersatzrechts viele Jahre lang geprägt, zuletzt als Senats-Präsident des für Verkehrsunfallrecht zuständigen 2. Senats und als Schriftleiter der „Zeitschrift für Verkehrsrecht – ZVR“. Autorinnen und Autoren aus dem deutschen Sprachraum würdigen in

2017. XIV, 756 Seiten. Ln. EUR 154,– ISBN 978-3-214-03302-6

dieser Festschrift zur Vollendung seines 65. Lebensjahres dessen Wirken in 45 Beiträgen, u.a. zum Schadenersatzrecht, zum Medizinhaftungsrecht, zum Privatversicherungsrecht, zum Sozialversicherungsrecht und zum Verkehrsrecht. Die Fülle der Beiträge spiegelt auch das Wirken Karl-Heinz Danzls wider – eine zivilrechtliche Fundgrube!

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Christian Huber, RWTH Aachen (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht). Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Senatspräsident des Obersten Gerichtshofs (10. Senat); Universität Salzburg (Fachbereich Privatrecht). Dr. Wolfgang Reisinger, Lektor an der Wirtschaftsuniversität Wien und an der Donau-Universität Krems.

Gerichtsgebühren 13. Auf lage Autor: Dokalik Seit der letzten Auflage hat das Gerichtsgebührenrecht zahlreiche gesetzliche Änderungen erfahren; überdies wurden die festen Gebührenbeträge durch die Verordnung BGBl II 2017/152 valorisiert.

13. Auflage 2017. XXII, 590 Seiten. Geb. EUR 148,– ISBN 978-3-214-09662-5

Die Neuauflage bietet einen umfassenden Überblick über das Gerichtsgebühren- und Einbringungsrecht mit allen relevanten Entscheidungen in Leitsätzen, Gesetzesmaterialien, zahlreichen kommentierenden Anmerkungen und Literaturhinweisen

Die 13. Auflage enthält: • Gerichtsgebührengesetz idF BGBl I 2017/130 • sonstige Gebührenvorschriften • Gebührenbefreiungsvorschriften • Gerichtliches Einbringungsgesetz • Vollzugsgebührengesetz, Verwahrungsgebührengesetz Mit allen Novellen seit der Vorauflage, zB: • ValorisierungsV 2017 • EO-Novelle 2016 • 2. Erwachsenenschutz-Gesetz • Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2017

Der Autor: Dr. Dietmar Dokalik, Abteilungsleiter im BMJ.

Das persönliche Recht auf Aussonderung Autor: Spitzer Das Werk beschäftigt sich mit der Aussonderung in der Insolvenz. Während der Regelfall dingliche Vorrechte sind, untersucht Spitzer die Aussonderung auf schuldrechtlicher Basis. Er geht dabei auf die Treuhand, das Kommissionsgeschäft, die Behandlung von Buchgeld und die Aussonderung nach Anfechtung ein und stellt so die Frage nach dem Insolvenzrecht als vom Zivilrecht losgelöstem Haftungsrecht. 2017. Ca. 400 Seiten. Geb. Ca. EUR 84,– ISBN 978-3-214-08806-4

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Der Autor: Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer lehrt am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien.

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STEUER R ECHT U ND BIL A NZIERU NG]

Lohnsteuer 2018 Autoren: Hofbauer · Krammer Das Standardwerk für die Personalverrechnung – jährlich neu In die aktuelle Ausgabe 2018 wurden neue Kapitel und zahlreiche Änderungen eingearbeitet: • Beschäftigungsbonus • Mitarbeiterbeteiligungsstiftung • Konkurrenzklausel • Pensionsbonus • Abgrenzung selbständige / unselbständige Tätigkeit

Bestseller • Reisekosten • Sachbezüge • Kinderbetreuungsgeld- und freibetrag • Aushilfskräfte • uvm Berücksichtigt wurde auch die Judikatur des vergangenen Jahres. Wie immer sichere Informationen zu mehr als 280 Schlagwörtern von A – Z, über 150 Beispiele, Übersichten und Tabellen sowie kostenloser OnlineZugang zum kompletten Inhalt.

38. Auflage 2017. Ca. XXIV, 520 Seiten. Br. EUR 54,– Im Abonnement EUR 43,20 ISBN 978-3-214-08064-8

Die Autoren: ADir. Reg.-Rat i.R. Josef Hof bauer ist einer der führenden Experten für Lohnverrechnung in Österreich. Mag. (FH) Michael Krammer, Mitarbeiter im Kabinett des BMF, vormals Fachabteilung Lohnsteuer im BMF.

UGB vs IFRS – Der Jahresabschluss im Vergleich 2. Auf lage Autoren: Steiner · Janković Jahresabschluss fehlerfrei überleiten Alles, was Sie für die Erstellung von Jahresabschlüssen nach UGB und IFRS bzw bei deren Überleitung benötigen, finden Sie in diesem Praxishandbuch: • eine Gegenüberstellung der unterschiedlichen Regelungen • mehr als 120 Beispiele aus der Rechnungslegungspraxis – samt Lösungen, jeweils nach UGB und IFRS • praktische Übersichten, etwa zu anwendbaren Standards und Interpretationen

• vergleichende Tabellen, ua zum Gesamtkosten- / Umsatzkostenverfahren Querverweise, Details zu Anhangangaben sowie die klare Strukturierung der Kapitel mit der Gliederung nach Thema, Ansatz und Bewertung ermöglichen ein rasches Zurechtfinden im Buch. In der 2. Auflage wurden neben dem RÄG 2014 und dem APRÄG 2016 alle Änderungen der Standards, ua bei IFRS 9 (Finanzinstrumente) und IFRS 15 (Umsatzrealisierung) berücksichtigt, Beispiele überarbeitet und neu hinzugefügt.

Mit den neuen Standards

2. Auflage 2017. Ca. XVII, 354 Seiten. Br. Ca. EUR 54,– ISBN 978-3-214-02002-6

Die Autoren: Mag. Christian Steiner und Mag. Aleksandar Janković, beide Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung.

IFRS 15 – Umsatzerlöse Herausgeber: Töglhofer · Winkler-Janovsky Verträge mit Kunden – was ab 1.1.2018 zu beachten ist IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ stellt IFRS-Anwender ab Geschäftsjahren, die am 1. 1. 2018 oder später beginnen, vor neue Herausforderungen. Der neue Standard stellt eine der tiefgreifendsten Änderungen in den IFRS seit langem dar. Das Werk erläutert ausführlich die neuen Regelungen, praxis-

nahe Beispiele aus verschiedenen Branchen runden die Darstellung ab und geben Anwendern einen Einblick in die Behandlung verschiedener Geschäftsfälle nach den neuen Standards. Ebenso wird auf die Anhangangaben eingegangen, welche von IFRS 15 gefordert werden, sowie auf die sich ergebenden Unterschiede zur Bilanzierung nach UGB.

Die Herausgeber: WP/StB Mag. Josef Töglhofer und WP/StB Mag. Alexandra Winkler-Janovsky, beide Partner bei Grant Thornton Unitreu in Wien.

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2017. Ca. 250 Seiten. Br. Ca. EUR 58,– ISBN 978-3-214-02747-6

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[ARBEITSRECHT

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 170. Ergänzungslieferung Autor: Mayr „Für Profis eine unersetzliche Quelle – mit einem Griff – alle relevanten Entscheidungen in übersichtlicher Darstellung!“ RA Dr. Stefan Kühteubl

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 170. Erg.-Lfg. 2017. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14420-3 Online-Version: www.manz.at/arbr

Zur Gänze neu bearbeitet: (Rechtsprechung und Schrifttum auf neuestem Stand) • Arbeitsverfassungsgesetz (ab § 105) • Arbeitszeitgesetz • Verordnung über Insolvenzverfahren (EuInsVO), ua Der Autor: Dr. Klaus Mayr, LL.M., Referent des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer OÖ.

Kommentar zum Angestelltengesetz mit 34. Lieferung Herausgeber: F. Marhold · G. Burgstaller · H. Preyer „… Ein Muster an Gründlichkeit. …“ DRdA, Konrad Grillberger

Die aktuellen Lieferungen umfassen • § 19 (Endigung des Arbeitsverhältnisses durch Ablauf der Zeit) • §§ 20, 21 (Kündigung) • § 22 (Freizeit während der Kündigungsfrist) • § 42 (Zwingende Rechte) Faszikelwerk in 1 Mappe inkl. 34. Lfg. 2017. EUR 138,– ISBN 978-3-214-08472-1 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/angg

Der Schwerpunkt liegt auf den Fragen des betrieblichen Alltags. Sie werden anhand der Judikatur der Höchstgerichte und des veröffentlichten Schrifttums behandelt.

Die Herausgeber: o. Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold, ist Leiter des Instituts für Österreichisches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Dr. Gerald Burgstaller, M.B.L.-HSG und Dr. Helmut Preyer sind Rechtsanwälte und Experten für Fragen des Individualarbeitsrechts.

Qualitätssicherung im Gesundheitswesen Herausgeber: Auer-Mayer · Pfeil · Prantner Die Sicherung der Qualität im Gesundheitswesen ist in den letzten Jahren erfreulicherweise stärker in den Blickpunkt gerückt. Im Band werden wichtige, dem Ziel einer möglichst hohen Qualität der Gesundheitsversorgung dienende Maßnahmen vorgestellt und einer Bewertung ausgehend von unterschiedlichen Ansätzen unterzogen. • Qualität als Leit- und Steuerungsinstrument – die nationale Qualitätsstrategie (Eva-Maria Kernstock) 2017. X, 72 Seiten. Br. EUR 28,– ISBN 978-3-214-07247-6

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• Qualitätsregelungen im Vergleich (Reinhard Klaushofer) • Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Berufsrecht der medizinischen Berufe (Birgit Schrattbauer) • Zulässigkeit von „Mystery Checks“ (Rudolf Mosler) • Einige Fragen der Arzthaftung (Andreas Kletečka)

Die Herausgeber: Ass.-Prof. Dr. Susanne Auer-Mayer; Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, beide WissensNetzwerk Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Arbeitsrecht und Sozialrecht), Universität Salzburg. MMag. Michael Prantner SV-Wissenschaft, Forschung & Lehre der österreichischen Sozialversicherung sowie Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Salzburg.

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ARBEITSRECHT]

Kommentar zum Arbeitsverfassungsgesetz mit 47. Lieferung Herausgeber: Jabornegg · Resch Die aktuellen Lieferungen umfassen • §§ 18 – 21 (Die Erklärung von Kollektivverträgen zur Satzung) • §§ 40 – 49 (Die Betriebs[Gruppen-, Betriebshaupt]versammlung) • §§ 50 – 60 (Betriebsrat) • §§ 103 – 104a (Befugnisse der Arbeitnehmerschaft: Mitwirkung bei der Vergabe von Werkwohnungen, Beförderungen, bei einvernehmlichen Lösungen)

• §§ 141 – 159 (Bundeseinigungsamt und Schlichtungsstellen, Behördenzuständigkeit) • §§ 160 – 170 (Schluss- und Übergangsbestimmungen) Die Stärken des Kommentars: • Ausgewogenheit der Gegenüberstellung divergierender Rechtsauffassungen • verlässliche Basis zur Behebung betrieblicher Konfliktfälle

Die Herausgeber: Dr. Peter Jabornegg, em. o. Universitätsprofessor am Institut für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Linz. Dr. Reinhard Resch, Universitätsprofessor am Institut für Recht der sozialen Daseinsvorsorge und Medizinrecht der Universität Linz.

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 47. Lfg. 2017. EUR 168,– ISBN 978-3-214-07658-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/arbvg

Handbuch Arbeitsrecht mit 27. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Kuras Die 27. Lieferung enthält: • Sicherung arbeitsrechtlicher Mindeststandards – neues Lohn- und SozialdumpingBekämpfungsgesetz • Neue Datenschutz-Grundverordnung • Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit • Einführung des Papamonats (Familienzeitbonus)

• Kinderbetreuungsgeld-Konto: Neues Pauschalsystem für Eltern, deren Kinder ab 1. 3. 2017 geboren sind • Neuerungen bei Fahrtkostenvergütungen, Kilometergeld und Pendlerpauschale • Erhöhung der Funktionsdauer für Betriebsräte, die sich nach dem 31. 12. 2016 konstituieren • Aktuelle Rechtsprechung

Der Herausgeber: SP Hon.-Prof. Dr. Gerhard Kuras.

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 27. Akt.-Lfg. 2017 im Abo mit Online-Zugang EUR 267,– ISBN 978-3-214-10796-3 Mit dem beigefügten Gutscheincode erhalten Sie den Zugang zur Online-Version

Betriebsrat und Information Autoren: Felten · Goricnik · Riesenecker-Caba Dieses neue Praxishandbuch beschäftigt sich mit dem Zugang zu und der Weitergabe von Informationen sowie deren Verarbeitung aus • arbeits- und • datenschutzrechtlicher Sicht. Für den Betriebsrat sind Informationen essentiell, um seinem gesetzlichen Interessenvertretungsauftrag nachkommen zu können. An diesen Informationen bzw an deren Geheimhaltung haben sowohl der Betriebsinhaber als auch die einzelnen Arbeitnehmer Interesse. In der Praxis ergibt sich eine Viel-

zahl unterschiedlicher Konflikt- und Problemstellungen. Durch den technischen Fortschritt und die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt werden diese noch verschärft. Beispiele, Technik- und Praxishinweise sowie eine Darstellung der künftigen Rechtslage garantieren einen hohen Praxisbezug. Das spiegelt sich auch in der Zusammensetzung des Autorenteams wider: drei ausgewiesene Experten aus Wissenschaft, Praxis und IT.

2017. XX, 90 Seiten. Br. EUR 26,– ISBN 978-3-214-13696-3

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Elias Felten, Universität Linz; Dr. Wolfgang Goricnik, MBL, AK Salzburg; Mag. Thomas Riesenecker-Caba, FORBA – Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt.

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[WIRTSCHAFTSRECHT

VersVG – Versicherungsvertragsgesetz 8. Auf lage Autor: Grubmann

8. Auflage 2017. XXII, 1.290 Seiten. Geb. Ca. EUR 238,– Subskriptionspreis bis 30. 11. 2017: EUR 190,40 ISBN 978-3-214-01286-1 Online-Version: www.manz.at/versvg

Das Versicherungsvertragsrecht ist eine sehr lebendige Materie, mit vielen Herausforderungen und immer neuen Problemstellungen. Mit der Neuauflage zum Standardwerk sind Sie bestens abgesichert: • Mit VAG 2016 und allen weiteren Novellen seit der Vorauflage • Tausende Leitsätze, ua mehr als 1.500 neue zu aktuellen Entscheidungen • IPRG, ROM-I-VO, EuGVVO • NEU: Verordnungen der FMA aufgrund des Versicherungsaufsichtsgesetzes

• Darstellung der Vielzahl von Entscheidungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der wichtigsten Sparten: » Sach-, Feuer- und Haushaltsversicherung » Haftpflichtversicherung und KfZ-Kaskoversicherung » Rechtsschutzversicherung » Unfallversicherung » usw In bewährter Form: Gesetzestext, Literatur, ausführliche Anmerkungen, Judikate und ein 50-seitiges Sachregister!

Der Autor: Dr. Michael Grubmann ist Vorsitzender des wissenschaftlichen Beirats der Wirtschaftskammer Österreich und anerkannter Fachmann auf dem Gebiet des Verkehrs- und Versicherungswesens.

BWG – Bankwesengesetz mit 30. – 42. Lieferung Herausgeber: Laurer · M. Schütz · Kammel · Rat ka Die Lieferungen 30 – 42 enthalten:

Faszikelwerk in 2 Mappen inkl. 42. Lfg 2017. Ca. EUR 279,– ISBN 978-3-214-16880-3 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/bwg

• §§ 20 – 21 BWG (Eigentümerbestimmungen und Bewilligungen) • §§ 23 – 24a BWG (Makroprudenzielle Aufsicht) • §§ 30 – 37a BWG (Gruppenbetrachtung; Spareinlagen; Verbraucherbestimmungen) • §§ 60 – 62a BWG (Bankprüfer) • §§ 66 – 68 BWG (Bestimmungen über den Deckungsstock)

• §§ 93 – 95 BWG (Einlagensicherung und Anlegerentschädigung; Bezeichnungsschutz; Sparvereine und Werkssparkassen) • §§ 103 – 103m BWG (weitere Übergangsbestimmungen) • Art 89 – 91 CRR (Risikogewichtung) • Art 99 – 101 CRR (Berechnung und Meldepflichten) • Art 325 – 377 CRR (Eigenmittelanforderung für das Marktrisiko) • Art 387 – 403 CRR (Großkredite)

Die Herausgeber: DDr. H. René Laurer, Rechtsanwalt und em. Universitätsprofessor. MMag. a Melitta Schütz, Abteilung für Banken- und Kapitalmarktrecht, BMF. Prof. (FH) Dr. Armin Kammel, LL.M. (London), MBA (CLU), Lauder Business School, Donau-Universität Krems, und VÖIG. Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka, LL.M., Vizerektor der Donau-Universität Krems.

Wiener Kommentar zum GmbHG mit 100. Lieferung Herausgeber: Straube · Rat ka · Rauter Mit §9a GmbHG zur vereinfachten Gründung. Der Wiener Kommentar zum GmbH-Gesetz erörtert das gesamte GmbHG – mit Experten aus Universität, Notariat und Anwaltschaft. Die Lieferungen 93-100 bilden den Abschluss der vor 3 Jahren begonnenen Gesamtaktualisierung dieses Grundlagenwerks. Sie umfassen – bereits unter Beachtung des Deregulierungsgesetzes – die essentiellen KomFaszikelwerk in 3 Leinenmappen inkl. 100. Lfg. 2017. Ca. EUR 368,– ISBN 978-3-214-17918-2 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/gmbhg

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mentierungen zu • § 9a GmbHG: vereinfachte Gründung – gilt ab 1. 1. 2018 (Potyka) • §§ 81 – 83 GmbHG: Geschäftsanteile (Bauer/Zehetner) • §§ 96 – 101 GmbHG: Verschmelzung (Schindler/Brix) • §§ 102 – 115 GmbHG: Behörden, Verfahren, Ausländische Gesellschaften und Konzerne (Frauenberger-Pfeiler/Ratka/Milchrahm)

Die Herausgeber: Univ.-Prof. i.R. Dr. Manfred Straube war Vorstand des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka, LL.M., ist Vizerektor der Donau-Universität Krems. Dr. Roman Alexander Rauter ist in einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei tätig.

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WIRTSCHAFTSRECHT · STUDIUM UND PR A XIS]

Der erfolgreiche Geschäftsführer Rechte und Pflichten, Haftung und Insolvenz 2. Auf lage Autor: Vavrovsky Risiken (er)kennen und begrenzen Die Aufgaben und Risiken eines Geschäftsführers sind vielfältig. Die zweite Auflage des kompakten Praxishandbuches gibt Geschäftsführern sowie deren Mitarbeitern und Beratern in verständlicher Sprache einen raschen Überblick über die Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers, über Haftungsfragen, verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit, den Krisenfall Insolvenz, Vertragsrecht und vieles mehr. Das besonders lese-

freundliche Layout mit wertvollen Tipps und mustergültigen Lösungen führt zielsicher durch alle relevanten Rechtsbereiche. 19 Checklisten zu den zentralen Fragestellungen bieten allen Lesern eine optimale Hilfstellung für die tägliche Anwendungspraxis. Die zweite Auflage berücksichtigt die aktuelle Gesetzeslage und wartet mit einem deutlich erweiterten Teil zur Geschäftsführerhaftung auf.

2. Auflage 2017. XIV, 148 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-08768-5

Der Autor: Dr. Nikolaus Vavrovsky, M.B.L.-HSG, CAS International Arbitration, ist Rechtsanwalt und Partner bei Vavrovsky Heine Marth Rechtsanwälte.

Strafrecht, Besonderer Teil II Delikte gegen Vermögenswerte 2. Auf lage Autoren: Kienapfel · Schmoller Die Darstellung des Besonderen Teils II orientiert sich an der Vorauflage als Mittler zwischen Theorie und Praxis. Die praxis- und prüfungsrelevanten Delikte gegen Vermögenswerte (§§ 125 – 168b StGB) werden in gewohnter Präzision und Qualität erläutert:

• • • • •

systematisch und übersichtlich zahlreiche Beispiele klare, verständliche Sprache benutzerfreundliches Sachregister Stand: 1. 9. 2017; unter Berücksichtigung der Strafgesetz-Novelle 2017!

Die Autoren: em. o. Univ.-Prof. Dr. Diethelm Kienapfel lehrte Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Linz. Univ.-Prof. Dr. Kurt Schmoller lehrt Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Salzburg.

2. Auflage 2017. Ca. XVI, 560 Seiten. Br. Ca. EUR 64,– Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 51,20 ISBN 978-3-214-10571-6

Global Peace and Security International Crisis and Conflict Management – with 90 key lessons Herausgeberin: Wer ther-Pietsch 62 % der Weltbevölkerung werden laut OECD 2030 in sogenannten fragilen Situationen leben, das sind Krisenregionen, die von bewaffnetem Konflikt oder hybriden Sicherheitsbedrohungen wie Klimawandel betroffen sind. Erfolgreiches Peace- und Statebuilding gehören daher zu den meistdiskutierten, aber auch herausforderndsten Überlebensstrategien: Wie kann die internationale Gemeinschaft auf diese neuen Herausforderungen von Konflikt und Fragilität reagieren? Was ist die Rolle der EU? Wie können alle Akteure im „Comprehensive Approach“ zusammenwirken? Zeich-

nen sich Lösungen für mehr Resilienz und Prävention im UN-Bereich ab? Die Publikation beschäftigt sich mit dem Potential eines internationalen Rechts der Transition, das in dieser Form heute noch nicht existiert und bietet theoretische und praktische Ausbildung vom Recht auf Frieden und dem Konzept menschlicher Sicherheit über humanitäre Einsätze bis hin zu einer „responsibility to build“ auf Grundlage der neuen Welt-Entwicklungsziele. In englischer Sprache, mit 90 Schlüssel-Lernsätzen, Literatur- und Internetverweisen.

2017. XXVI, 254 Seiten. Br. EUR 44,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 35,20 ISBN 978-3-214-05819-7

Die Herausgeberin: Univ.-Doz. Mag. Dr. Ursula Werther-Pietsch ist stv. Abteilungsleiterin im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres; diverse Vortragstätigkeiten an den Universitäten Wien und Graz sowie der Donau-Universität Krems.

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[ R E C H T A L L GE M E I N ∙ SAC H BUC H ∙ FAC H BUC H

Das neue Pauschalreisegesetz Autor: Lindinger

2017. Ca. XX, 180 Seiten. Br. Ca. EUR 38,– ISBN 978-3-214-13407-5

Das Pauschalreisegesetz tritt mit 1. 7. 2018 in Kraft und regelt Pauschalreiseverträge zwischen Unternehmen und Reisenden. Im neuen Praxishandbuch werden das Gesetz und seine Auswirkungen auf die Praxis dargestellt: • Allgemeiner Teil mit vielen Beispielen und Praxistipps • Gesetzestext mit Anmerkungen, Rechtsprechung und Literaturhinweisen • Pauschalreiserichtlinie im Volltext

Alles zu: Anwendungsbereich, Begriffen, Informationspflichten, Vertragsinhalt, Übertragung & Vertragsänderungen, Leistungserbringung, Gewährleistung und Schadenersatz.

Der Autor: Dr. Eike Lindinger ist Rechtsanwalt in Wien und Autor zahlreicher Publikationen zum Reiserecht.

JUKA – Österreichischer Juristenkalender 2018

2017. Ca. 700 Seiten. Geb. + Taschentarif EUR 119,– Im Abonnement EUR 94,– ISBN 978-3-214-14523-1

Rechtsanwälten, Notaren, Richtern und Wirtschaftsjuristen leistet der Österreichische Juristenkalender „JUKA“ schon seit Jahrzehnten wertvolle Hilfe und bietet Zeitersparnis beim Suchen von Informationen.

• Rechtsmittel, Termine, Fristen und Indizes aktualisiert • Juristisch wichtige Steuern und Gebühren • Jahres-, Monats- und Tageskalendarium • und vieles mehr.

Auszug aus dem Inhalt: • Tarife und Tabellen detailliert und übersichtlich, z. B. Rechtsanwaltstarif, Normalkostentarif, Notariatstarif etc. • übersichtliches Gemeindeverzeichnis im Buch (inkl. Adressen und Ansprechpartnern von Gerichten, Behörden, Rechtsanwälten, Notaren etc.) mit E-Mail-Adressen, Websites und Durchwahlen

Der Taschentarif enthält: • Rechtsanwaltstarifgesetz, Gerichtskommissionstarifgesetz, Entlohnung • Insolvenzverfahren, Normalkostentarif, Gebührengesetz • Gerichtsgebührengesetz, Kostenersatz VfGH, Aufwandersätze VwGH • Notariatstarifgesetz, Allgemeine HonorarKriterien

Handbuch Medizinrecht für die Praxis mit 25. Lieferung Autoren: Aigner · Kletečka · Kletečka-Pulker · Memmer Das Standardwerk zum Medizinrecht! Das Werk bietet alle wichtigen Rechtsgrundlagen des Gesundheitswesens: • Behandlungsverhältnis • Konfliktlösung • Berufsrechte • Organisations- und Unternehmensrecht • Arzneimittel und Medizinprodukte

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 25. Erg.-Lfg. 2017. EUR 198,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 128,– ISBN 978-3-214-09990-9 Online-Version: www.manz.at/medizinrecht

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In der 25. Ergänzungslieferung: • Neu: Rechtsgrundlagen für Blutsicherheit

• Neu: Arzneimittelrecht • Qualitätssicherungsvorgaben für Primärversorgungseinheiten • Anpassung des ärztlichen Berufsrechts an PrimVG • Aktualisierung von ELGA, Ergänzung um die dezentralen Standorte der ELGA-Ombudsstelle • Arbeits- und Sozialrecht auf den neusten Stand gebracht

Die Autoren: Sektionschef Hon.-Prof. Dr. Gerhard Aigner, Leiter der Sektion II Recht und gesundheitlicher Verbraucherschutz im BM für Gesundheit. Univ.-Prof. Dr. Andreas Kletečka, Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Mag. Dr. Maria Kletečka-Pulker, Institut für Ethik und Recht in der Medizin der Universität Wien. Ao. Univ.-Prof. Dr. Michael Memmer, Institut für Römisches Recht der Universität Wien

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SAC H BUC H ∙ FAC H BUC H ∙ BAU E N M I E T E N WOH N E N]

Prostatakrebs Vorbeugung. Diagnose. Therapie. Autoren: Shariat · Hübner Häufig tabuisiert, aber eine Tatsache: Veränderungen der Prostata zählen bei Männern zu den häufigsten Erkrankungen. Die größte Gefahr geht vom Prostatakrebs aus – in Österreich bei Männern die häufigste aller Krebserkrankungen, an der pro Jahr noch immer mehr als 1.000 Menschen sterben. Ein rechtzeitig erkanntes Prostatakarzinom lässt sich in der Regel gut behandeln. Genaue Kenntnis der Erkrankung hilft bei der Prävention und Behandlung. In diesem neuen Ratgeber beantworten Shariat und Hübner folgende Fragen:

• Wie lässt sich ein Prostatakarzinom rechtzeitig erkennen? • Wann empfehlen sich welche Behandlungsmethoden? • Was ist die Prostata überhaupt – und was macht sie? • Was kann ein erhöhter PSA-Wert bedeuten? • Warum ist Krebs nicht gleich Krebs? • Und: Wie ist der aktuelle Stand der Wissenschaft bei Diagnose und Therapie?

Erscheint im Dezember 2017. Ca. 180 Seiten. Br. Ca. EUR 23,90 ISBN 978-3-214-10080-3

Die Autoren: o.Univ.-Prof. Dr. Shahrokh F. Shariat ist Leiter der Universitätsklinik für Urologie, Medizinische Universität. Dr. Nicolai Hübner arbeitet als Assistenzarzt an der Universitätsklinik für Urologie der MedUni Wien.

Erwachsenenschutz neu Erwachsenenvertretung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung Autor: Maurer Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben! Für viele Menschen eine Horrorvorstellung: nach einem Schlaganfall, einem Verkehrsunfall oder bei Demenz nicht mehr selbst über ihr Leben bestimmen zu können, eventuell sogar „besachwaltet“ zu werden. Das im April 2017 in Kraft getretene 2. Erwachsenenschutzgesetz erweitert die Autonomie von Menschen, die nicht mehr in der Lage sind,

ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen. Es erweitert die Vertretungsmodelle und bietet Alternativen zur Sachwalterschaft. Der neue Ratgeber enthält: • eine leicht lesbare Kurzfassung des neuen Gesetzes in Frage-Antwort-Form, • verständliche Erläuterungen zum neuen Gesetz sowie • nützliche Beispiele, Muster und Formulare.

Der Autor: Mag. Dr. Ewald Maurer war als Familienrichter und Gerichtsvorsteher viele Jahre auf dem Gebiet des Familienrechts tätig und ist Autor zahlreicher Ratgeber zu den Themen Ehe und Scheidung, Erben und Vererben, Sachwalterschaft u.v.m.

2017. 198 Seiten. Br. EUR 21,80 ISBN 978-3-214-01228-1

Handbuch des Miet- und Wohnrechts mit 30. Ergänzungslieferung Herausgeber: Rainer In der 30. Ergänzungslieferung enthalten: Komplette Neufassung des Kapitels „Mietzins – Betriebskosten“: • ABGB − MRG • freier Mietzins, angemessener Mietzins, Richtwertzins, Kategorie D • brauchbarer Zustand und Ausstattungsmerkmale • Besonderheiten der Geschäftsraummiete

• Unwirksame Vereinbarungen und Mietzinsüberprüfung • Mietzinsminderung, Mietzinsherabsetzung, Anhebung des Mietzinses • Abrechnung von Einnahmen und Ausgaben • Steuerrechtliche Bestimmungen • Betriebskostenkatalog • Aufteilung und Abrechnung der Betriebskosten • uva.

Der Herausgeber: Dr. Herbert Rainer ist Rechtsanwalt und Partner der Mayrhofer & Rainer Rechtsanwälte KG in Wien.

R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 017

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 30. Erg.-Lfg. 2017. EUR 168,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. eine Erg.-Lfg. EUR 128,– ISBN 978-3-214-14569-9 Online-Version: www.manz.at/mwr

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[EMPFEHLENSWERTES

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Durst Autor: Jo Nesbø Ein Serienkiller findet seine Opfer über die Dating-App Tinder. Die Osloer Polizei hat keine Spur. Der einzige Spezialist für Serientäter, Harry Hole, unterrichtet an der Polizeihochschule, weil er mehr Zeit für seine Frau Rakel und ihren Sohn Oleg haben möchte. Doch Holes alter Chef Mikael Bellmann setzt Hole unter Druck.

Die schlimmsten Befürchtungen werden wahr, als tatsächlich eine weitere junge Frau verschwindet, ausgerechnet eine Kellnerin aus Holes Stammlokal. Und der Kommissar kann nicht länger die Augen davor verschließen, dass der Mörder für ihn kein Unbekannter ist.

Ullstein Verlag. 2017. 624 Seiten. Geb. EUR 24,70 ISBN 978-3-550-08172-9

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Für Sie gelesen Weninger Wer erbt. 2017. 170 Seiten. Br. EUR 34,– ISBN 978-3-214-08805-7

„Wer nun denkt: ‚Ui je, das wird ein trockener Stoff ‘, der irrt. […] Weninger (hat) die wesentlichen Varianten der Erbfolge […] als Grundlage genommen und einen wirklich guten Einblick geliefert.“ (Bettina Pfluger, Der Standard, 9.8.2017)

„In seinem Buch […] beschränkt sich der Wirtschaftsjurist Heinrich Weninger auf die grafische Darstellung von Erbsituationen und betritt damit absolutes Neuland.“ (Raiffeisenzeitung 4-35/2017)

„[…] eine traumhafte Grundlage für die Beratung […]“ (Seniorenbund Infoservice 10/2017)

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TERMINE · EMPFEHLENSWERTES]

MANZ Rechtsakademie 23.11.2017

Jahrestagung Kommunales Wirtschaftsrecht 2017

Donnerstag

Ort:

24.11.2017

Jahrestagung Das ärztliche Gutachten 2017

Freitag

Ort:

04.12.2017

Spezialtagung Betriebsrat und Information – Linz

Montag

Ort:

06.12.2017

Spezialtagung Vertragsgestaltung im Mietrecht

Mittwoch

Ort:

Hotel de France, Schottenring 3, 1010 Wien

Courtyard by Marriott Vienna Prater/Messe, Trabrennstraße 4, 1020 Wien

Courtyard by Marriot, Europaplatz 2, 4020 Linz

ARCOTEL Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien

Informationen und Anmeldung unter www.manz.at/rechtsakademie

Schon bestellt? Schumacher · Köllensperger · Trenker Kommentar zur EU-Kontenpfändungsverordnung 2017. XXVI, 340 Seiten. Ln. EUR 84,– ISBN 978-3-214-01328-8 Der Kommentar zur neuen EU-Kontenpfändungsverordnung – VO (EU) 655/2014 – enthält eine ausführliche Kommentierung der Verordnung: • Anwendungsbereich • Einholung von Kontoinformationen • Kontenpfändungsbeschluss: Wirkung und Vollstreckung • Sicherheitsleistung und Haftung • Rechtsbehelfe und Verfahren Mit Aufarbeitung in- und ausländischer Literatur und relevanter Rechtsprechung sowie zahlreichen Hinweisen auf die Auswirkungen in der Praxis und Lösungsansätzen für neu auftretende Fragen.

Szöky (Hrsg) Rechtspflegergesetz 2. Auflage 2017. XXX, 242 Seiten. EUR 69,– ISBN 978-3-214-03655-3 Der Rechtspfleger gewinnt nicht nur im Zuge der europäischen Entwicklung an Bedeutung für eine ständig größer werdende Zahl von Rechtsanwendern. Die Berührungspunkte sind vielschichtig und betreffen ua das Firmen- und Grundbuch, Außerstreit- und Exekutionsrecht. Dieser Kurzkommentar enthält die Kommentierung des Rechtspflegergesetzes auf aktuellem Stand, samt ausführlichen Hinweisen zu Änderungen durch die Rechtspflegergesetz-Novelle und das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz ab 1. 7. 2018. Plus: ein ausführlicher Anhang über die Entwicklung des österreichischen Rechtspflegers sowie ein interessanter Blick auf den Rechtspfleger im internationalen Gefüge.

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at R E C H T A K T U E L L # 1 1 / 1 2 | N o ve m b e r / D e z e m b e r 2 017

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Stranzinger · Kuhn · Kovacs · Hofer Non-Profit-Organisationen 2017. XVIII, 240 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-01993-8 Dieses Buch behandelt ausführlich: • gesellschaftsrechtliche Besonderheiten der einzelnen Rechtsformen (Verein, GmbH, Privatstiftung, gemeinnützige Stiftung, Körperschaften öffentlichen Rechts) • Aufstellung und Kontrolle des Jahresabschlusses • Rechnungslegung und Prüfung von NPOs • Verfahren zur Vergabe des Spendengütesiegels • Finanzberichterstattung von NPOs • steuerliche Sonderregeln

Dreher · Lübbig · Wolf-Posch Praxis des EU-Beihilferechts in Österreich 2017. XX, 188 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-05818-0 Privatisierungen, Besteuerungssysteme, Daseinsvorsorge, Energiepolitik – in all diesen Bereichen kann die Europäische Kommission über die Beihilfeaufsicht Einfluss auf die Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten nehmen. Dieses Werk klärt umfassend auf und beleuchtet neben der Förderpraxis in Österreich generell auch die Verzahnung der Durchsetzung des Beihilferechts mit dem Verfahrensrecht. Anhand primär- und sekundärrechtlicher Grundlagen und einer Auswertung der Entscheidungspraxis der Kommission sowie der Unionsgerichte wird hier ein umfassender und bestens nachvollziehbarer Kriterienkatalog ausgearbeitet. Zahlreiche Fallbeispiele veranschaulichen die Tücken im Detail.

Weiss · Lust GuKG – Gesundheits- und Krankenpflegegesetz 8. Auflage 2017. XXIV, 488 Seiten Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-07407-4 Der Kommentar gibt verlässliche Auskunft zu den Rechten und Pflichten in den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen und wurde nun in 8. Auflage vollständig überarbeitet: • GuKG in der Fassung der letzten Novellen 2016 und 2017 • NEU im Werk: das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das ab Mitte 2018 diplomierte KrankenpflegerInnen, PflegeassistentInnen, PhysiotherapeutInnen und LogopädInnen vor Beginn ihrer Berufsausübung zur Registrierung verpflichtet • ausführliche Anmerkungen samt Hinweisen auf Judikatur, Gesetzesmaterialien und Erlässe als Hilfe zur Auslegung

Österreichischer Städtebund (Hrsg) Prüfung von Gebühren 2017. VIII, 72 Seiten. Br. EUR 18,80 ISBN 978-3-214-12670-4 Das 7. „Wiener Symposium der städtischen Kontrolleinrichtungen“ widmete sich dem Thema: „Prüfung von Gebühren“. In sechs Beiträgen wird die Thematik aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet. Das Thema „Gebühren“ ist nicht nur für die städtischen Kontrollinstanzen von großer Bedeutung, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger, die durch ihre Beiträge kommunale Leistungen wie Müllbeseitigung, Wasserversorgung und Abwasserentsorgung finanzieren. Beide vereint der Wunsch nach einer hohen Qualität der kommunalen Leistungen ebenso wie Rechtssicherheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz bei der Gebühreneinhebung. Dieser Band gibt einen Überblick über die spannenden Fachbeiträge.

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Rechberger · Simotta Zivilprozessrecht 9. Auflage 2017. Ca. 850 Seiten. Geb. Ca. EUR 89,– ISBN 978-3-214-00779-9 Der Klassiker zum österreichischen Zivilprozessrecht in neuer Auflage! Ein unverzichtbares Standardwerk für die Praxis sowie eine bewährte Lernunterlage für Studierende – von den Prozessbausteinen und dem erstinstanzlichen Verfahren über das Rechtsmittelverfahren bis hin zu den europäischen Zuständigkeiten: Der „Rechberger/ Simotta“ bietet eine umfassende Darstellung des österreichischen und europäischen Zivilprozessrechts. Die jüngsten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre wurden berücksichtigt.

Artmann · Rüffler Gesellschaftsrecht 2017. XXVIII, 618 Seiten. Geb. EUR 74,– ISBN 978-3-214-02092-7 Einerseits wird den Studierenden das Fach in bewältigbarem Umfang, dennoch mit wissenschaftlichem Fokus dargelegt, andererseits auch für Praktikerinnen und Praktiker ein erster Einstieg samt weiterführenden Hinweisen geboten. Der Stand der Judikatur wird mit den maßgeblichen OGH-Urteilen belegt, der didaktische Anspruch wird durch viele Beispiele betont – auch auf die Diskussion von Streitfragen wird ebenso wenig verzichtet wie auf Hinweise zur Praxis und zu häufigen Konfliktfeldern. Das Gesellschaftsrecht aus Expertenhand – dargestellt werden: GesbR, OG, KG, GmbH & Co KG, stille Gesellschaft, EWIV, AG, SE, GmbH, Konzernrecht, Umgründungen, Genossenschaft und Privatstiftung.

Straube · Gisch · Berisha Österreichisches Versicherungsvertragsrecht 2. Auflage 2017. XIV, 116 Seiten. Br. EUR 23,– ISBN 978-3-214-01113-0 Die wesentlichen Eckpfeiler des österreichischen Versicherungsvertragsrechts: • Versicherungsbegriff und -arten • Rechtsgrundlagen des Versicherungsvertragsrechts • Abschluss, Veränderung und Beendigung des Versicherungsvertrags • Rücktrittsrechte und Obliegenheiten des Versicherungsnehmers • Pflichten des Versicherers • Überblick über die im VersVG geregelten Versicherungszweige

Jesionek · Edwards · Schmitzberger Das österreichische Jugendgerichtsgesetz 5. Auflage 2017. XXXVIII, 382 Seiten. Br. EUR 74,– ISBN 978-3- 214-17545-0 Mit dem Kurzkommentar haben Sie immer in Griffweite: • das Jugendgerichtsgesetz – 4 Novellen seit der Vorauflage! » Berücksichtigung der großen Reform des Jugendgerichtsgesetzes 2016 » Budgetbegleitgesetze 2009, 2011, 2016 » Strafprozessnovelle 2016 • wichtige Nebenbestimmungen: StGB, StPO etc • Verordnungen und Erlässe Mit fachkundigem, ausführlichem Kommentar, aktueller Rechtsprechung (OGH, OLG, LG) und Literaturhinweisen

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Österreichische Post AG · MZ 05Z036244 M MANZ Verlag, Johannesgasse 23, 1010 Wien

RECHTSAKADEMIE MANZ

Jahrestagung VERFAHREN VOR DEN VERWALTUNGSGERICHTEN Die Praxis, wie sie lebt! Donnerstag, 25. Jänner 2018, 9.00 bis 16.00 Uhr Hotel de France, Schottenring 3, 1010 Wien

Tagungsleitung: Dr. Mathis Fister, Rechtsanwalt und Partner der TSCHURTSCHENTHALER Rechtsanwälte GmbH; Lektor am Institut für Europarecht und Internationales Recht der WU Wien.

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Literaturtipps für Weihnachten Mein Recht, dein Recht Autorin: Sternthal So macht Rechthaben Spaß! Was ist erlaubt und was verboten? Welche Rechte und welche Pflichten habe ich? „Mein Recht, dein Recht“ beantwortet die Fragen 10- bis 14-Jähriger zum Thema Recht. In drei großen Kapiteln zu den Bereichen Familie, Schule und Freizeit wird Kindern, Eltern und Lehrern ein selbstverständlicher und sicherer Umgang mit ihren Rechten und Pflichten vermittelt. MANZ 2017. 128 Seiten. Br. EUR 19,80 ISBN 978-3-214-08807-1

Das Fundament der Ewigkeit Autor: Follett 1558. Noch immer wacht die altehrwürdige Kathedrale von Kingsbridge über die Stadt. Doch die ist im Widerstreit zwischen Katholiken und Protestanten zutiefst gespalten. Freundschaft, Loyalität, Liebe ... nichts scheint mehr von Bedeutung zu sein. Die wahren Feinde sind dabei nicht die rivalisierenden Konfessionen. Der eigentliche Kampf wird zwischen denen ausgefochten, die an Toleranz und Verständigung glauben, und den Tyrannen, die ihre Ideen den anderen aufzwingen wollen – koste es, was es wolle. Bastei Lübbe Verlag 2017. 1.168 Seiten. Geb. EUR 36,– ISBN 978-3-785-72600-6

Die Hauptstadt Autor: Menasse Fenia Xenopoulou, Beamtin in der Generaldirektion Kultur der Europäischen Kommission, steht vor einer schwierigen Aufgabe. Sie soll das Image der Kommission aufpolieren. Aber wie? Sie beauftragt den Referenten Martin Susman, eine Idee zu entwickeln. Die Idee nimmt Gestalt an – die Gestalt eines Gespensts aus der Geschichte, das für Unruhe in den EU-Institutionen sorgt. In seinem neuen Roman spannt Robert Menasse einen weiten Bogen zwischen den Zeiten, den Nationen, dem Unausweichlichen und der Ironie des Schicksals, zwischen kleinlicher Bürokratie und großen Gefühlen. Suhrkamp Verlag 2017. 459 Seiten. Geb. EUR 24,70 ISBN 978-3-518-42758-3

Verfolgung Autor: Lagercrantz Im Frauengefängnis Flodberga herrscht ein strenges Regiment. Alle hören auf das Kommando von Benito Andersson, der unangefochtenen Anführerin der Insassinnen. Lisbeth Salander, die eine kurze Strafe absitzt, versucht den Kontakt zu vermeiden, doch als ihre Zellennachbarin gemobbt wird, geht sie dazwischen und gerät ins Visier von Benitos Gang. Unterdessen hat Holger Palmgren, Salanders langjähriger Mentor, Unterlagen zutage gefördert, die neues Licht auf Salanders Kindheit und ihren Missbrauch durch die Behörden werfen. Salander bittet Mikael Blomkvist, ihr bei der Recherche zu helfen. Die Spuren führen sie zu Leo Mannheimer, einem Finanzanalysten aus sehr wohlhabendem Hause. Was hat dieser mit Salanders Vergangenheit zu tun? Heyne Verlag 2017. 480 Seiten. Geb. EUR 23,70 ISBN 978-3-453-27099-2

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EGB – Entenhausener Gesetzbuch Autor: Roth Entenhausen – Ort der wunderlichsten Prozesse, schrägsten Gesetze und verrücktesten Verhandlungen! In keiner Anwaltskanzlei der Gumpenstadt darf daher das EGB fehlen, das die wichtigsten Präzedenzfälle präsentiert und das Entenhausener Justizsystem genau unter die Lupe nimmt. Endlich gibt es Antworten auf alle jurentischen Fragen!

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Egmont Comic Collection 2017. 312 Seiten. Geb. EUR 15,50 ISBN 978-3-770-43965-2

Zum Lesen zum Schenken

Die Irrfahrt des Michael Aldrian Autor: Roth Michael Aldrian reist im Winter nach Venedig, um seinen dort lebenden Bruder zu besuchen. Der aber scheint mitsamt seiner Frau spurlos verschwunden zu sein. Aldrian macht sich auf die Suche nach ihnen. Aber irgendjemand will ihn offenbar davon abhalten. Nacheinander erhält er eine Morddrohung, ein Paket mit Falschgeld und eines, in dem sich eine abgeschnittene Hand befindet. Unaufhaltsam wird er in eine Geschichte hineingezogen, in der er immer mehr vom Zuschauer zum Täter wird. Wie in einem Albtraum bewegt er sich durch die Stadt und räumt fast nebenbei mehrere Menschen aus dem Weg.

© 2017 Desney

S. Fischer Verlag 2017. 496 Seiten. Geb. EUR 25,70 ISBN 978-3-100-66069-5

Hofrat Emsig Autor: Kunst Auch in diesem Buch, dem letzten der Trilogie, das die Lebensgeschichte des Richters Dr. Fridolin Emsig erzählt, werden heitere Episoden aus dem Gerichtsalltag am Oberlandesgericht der Hauptstadt geschildert. Schwerpunktmäßig widmet es sich aber den ganz persönlichen Erfahrungen Emsigs in den letzten Jahren vor seiner Pensionierung und der Zeit danach. NWV Verlag 2017. 229 Seiten. Br. EUR 22,80 ISBN 978-3-708-31174-6

Herrschaft der Dinge Autor: Trentmann Was wir konsumieren, ist zu einem bestimmenden Aspekt des modernen Lebens geworden. Wir definieren uns über unseren Besitz, und der immer üppigere Lebensstil hat enorme Folgen für die Erde. Wie kam es dazu, dass wir heute mit einer derart großen Menge an Dingen leben, und wie hat das den Lauf der Geschichte verändert? DVA 2017. 1.104 Seiten. Geb. EUR 41,20 ISBN 978-3-421-04273-6

Wegen Renovierung offen Autor: Seidl Publikumsmagnet Gery Seidl liefert in seinem ersten Buch eine wahrlich explosive Mischung aus Zement, Emotion und Erfahrung: Seine eigenen Bau-Erlebnisse geben ihm Anlass, mit viel Witz und Sachverstand über die menschliche Lust am Verbauen zu philosophieren. Seifert Verlag 2017. 200 Seiten. Geb. EUR 19,95 ISBN 978-3-902-92470-4

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LITER AT U RTIPPS F Ü R W EIHNACHTEN

Klassizismus und Biedermeier in Mitteleuropa Autor: Kräftner Johann Kräftner gelingt mit diesem Buch die erste umfassende Darstellung der Epoche des Klassizismus und Biedermeier in Mitteleuropa. Erstmals werden nicht nur die adeligen Prunkbauten, sondern auch die bahnbrechenden Neuerungen beim Bau öffentlicher Vergnügungsstätten wie Oper, Theater und Ballsaal, Bauten der öffentlichen Wohlfahrt sowie Industriebauten beleuchtet. Jahrelange Recherche und eine überbordende Fülle an Anschauungsmaterial liegen dieser fundierten Neubewertung einer zukunftsweisenden Epoche zugrunde.

Brandstätter Verlag 2017. 800 Seiten. 2 Bd. geb. im Schuber. EUR 128,– ISBN 978-3-850-33821-9

Die Zukunft, die wir wollen Autor: Zellmann Um den Wählerwillen (wieder) mit den Bestrebungen der Politik in Deckung bringen zu können, braucht es eine genaue Kenntnis der Bedürfnislagen in der Bevölkerung. Zellmann hat in repräsentativen Umfragen über viele Jahre hinweg die Ansichten und Wünsche der Bevölkerung zu zentralen Themen wie Wertewandel, Arbeitswelt, Europäische Union, Zuwanderung, Schule und Bildung sowie Familie erhoben. Der Autor macht auch konkrete Vorschläge, wie eine „Agenda der Zukunft“ abseits des üblichen Links-RechtsSchemas aussehen könnte. MANZ 2017. 198 Seiten. Br. EUR 21,90 ISBN 978-3-214-01235-9

Welt der Karten Die „Welt der Karten“ verknüpft moderne Kartografie mit dem Blick auf den Globus von vor Hunderten von Jahren. Geografisch geordnet erscheinen neben den modernen, digital erstellten Karten (Maßstab: 1:1,4 Millionen) historische Kartenblätter unterschiedlichster Herkunft und Epochen. So trifft die Karte von heute auf ihr Pendant von gestern. Dieses Konzept bietet auf einzigartige Weise räumliche und zeitliche Orientierung und ermöglicht interessante Vergleiche. Gezeigt werden neben berühmten Meisterwerken auch bislang weniger zugängliche Schätze der Kartenkunst. Ein opulentes Atlaswerk für Liebhaber der Kartografie und eine faszinierende Reise rund um die Erde und durch die Zeit. Kosmos Verlag 2017. 496 Seiten. Geb. EUR 80,20 ISBN 978-3-440-15475-5

Historische, technische Notizen in rot-weiss-rot Autor: Malnig Dieses Buch ist Ideen, Ereignissen und Schicksalen gewidmet, deren Protagonisten aus einem „Größeren Österreich“ kamen. Neben Kulturgeschichte handeln die Berichte über Entdeckung, Forschung/Wissenschaft, Militärtechnik/Marine und Verkehrswesen/Antriebe, wobei ein Überlappen der einzelnen Inhalte durchaus gegeben sein kann. Etliche Erfindungen wurden in ihrem Wert damals nicht erkannt, d.h. sie mussten faktisch noch einmal „erfunden“ werden, sodass neben dem entstandenen Schaden auch wertvolle Entwicklungszeit verloren ging. Von wenigen überragenden Persönlichkeiten abgesehen sind die meisten Protagonisten dieses Buches heute fast vergessen. Der Autor unternimmt den Versuch, sie wenigstens kurzzeitig der Vergessenheit zu entreißen.

Wild Autor: Messner Die berühmte Shackleton-Expedition in die Antarktis – erzählt wie nie zuvor: Im Jahr 1914 bricht der englische Abenteurer Frank Wild zusammen mit dem bedeutenden Polforscher Ernest Shackleton und 26 Männern zum ‚letzten Trip auf Erden‘ auf – sie wollen die Antarktis durchqueren. Ihr Schiff, die Endurance, aber wird vom Packeis zerstört, drei Monate driften sie auf einer Eisscholle nordwärts und retten sich schließlich auf eine Insel, auf der sie nie jemand finden würde. Während Shackleton aufbricht, um Hilfe zu holen, bleiben 22 Männer unter der Führung von Frank Wild zurück, in dauernder Dunkelheit und eisiger Kälte. Allein durch seine Persönlichkeit erhält Wild in seinen Männern das Vertrauen auf Rettung aufrecht – einen ganzen antarktischen Winter lang, dem schlimmsten Gefängnis der Welt. S. Fischer Verlag 2017. 312 Seiten. Geb. EUR 20,60 ISBN 978-3-103-97318-1

NWV Verlag 2017. 232 Seiten. Geb. EUR 38,– ISBN 978-3-708-31151-7

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Klimawandel und Gesundheit

LITER AT U RTIPPS F Ü R W EIHNACHTEN

Autoren:

Die Kunst des guten Lebens

Hutter · Moshammer · Wallner

Autor: Dobelli

Gesundheit im Alter Autor: Dorner · Schindler

Viele suchen den einen Weg zum guten Leben, aber den gibt es nicht. Dafür ist die Welt viel zu kompliziert. Kein Grund zur Verzweiflung: Der Bestsellerautor Rolf Dobelli zeigt, dass es nicht den einen, sondern viele überraschende Wege zum Glück gibt. Die 52 besten stellt er in diesem Buch vor. Es sind gedankliche Modelle, die uns helfen, die Welt neu zu sehen und zu verstehen. Piper Verlag 2017. 384 Seiten. Geb. EUR 20,60 ISBN 978-3-492-05873-5

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Die Autoren erläutern in diesem Buch, was „Klima“ und „Klimawandel“ genau sind. Vor allem werden die vielfältigen Auswirkungen des Klimawandels auf Umwelt, Gesundheit und Wohlbefinden des Menschen dargestellt. Mit zahlreichen Informationen und Tipps zu den Themen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.

Trotz immer besserer medizinischer Versorgung ist Altern mit großen Herausforderungen verbunden. In diesem Ratgeber erklären Experten auf wissenschaftlicher Basis die Zusammenhänge aus Alterungsprozessen, Lebensstil und körperlichen Funk­tionen – und geben Rat, wie man möglichst gesund und mit möglichst guter Lebensqualität altern kann. Herzstück des Buches sind Vorschläge für gesunde Ernährung im Alter mit Kochrezepten sowie eine Trainingsanleitung für ältere Personen. MANZ 2017. 192 Seiten. Br. EUR 23,90 ISBN 978-3-214-08467-7

MANZ 2017. 134 Seiten. Br. EUR 21,90 ISBN 978-3-214-07803-4

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