RECHTaktuell Jänner/Februar 2018

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[RECHTAKTUELL

Jänner/ Februar 2018

#01/02

#01/02

Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

Wolfgang Sobotka präsentierte „Korruption und Amtsmissbrauch“ JÄ N N ER / F EBRUA R 2018]

Porträt des Monats Christian Handig

Buchpräsentation: Eine Festschrift für Karl-Heinz Danzl


RECHTSAKADEMIE MANZ

Jahrestagung SCHULRECHT 2018 Organisatorische und inhaltliche Änderungen durch die Bildungsreform Donnerstag, 1. März 2018, 9.00 – 17.30 Uhr Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien

Tagungsleitung: Dr. Gerhard Münster, Leiter der Abt. Präs. 10 im Bundesministerium für Bildung sowie Autor des Werkes „Die österreichischen Schulgesetze.

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www.manz.at/rechtsakademie


EINBLICK]

© MANZ

© Foto Wilke

MANZ Teamwork

SUSANNE BOMZE-DE BARBA

ANDREAS KONECNY

Lektorin MANZ

Universität Wien

Nach dem Erscheinen ist vor dem Erscheinen. Das trifft auf die beiden von Andreas Konecny als Herausgeber betreuten Kommentare zu den Zivilprozessgesetzen und zu den Insolvenzgesetzen, in denen er auch als Autor tätig ist, ganz besonders zu. Jährlich hier ein Band und dort einige Lieferungen, das sind in Summe bis zu 2000 Seiten pro Jahr, die den Verlag MANZ und auch mich seit mehr als 20 Jahren mit Andreas Konecny verbinden: Die Zusammenarbeit ist intensiv, freundschaftlich, manchmal schon beinahe telepathisch. „Ich arbeite ja fast nur noch für MANZ“, höre ich immer wieder von Andreas Konecny. 2017 hat er das jedenfalls neben den bereits erwähnten Werken ua mit dem Kapitel über das Europäische Insolvenzrecht im von Peter Mayr herausgegebenen Handbuch des europäischen Zivilverfahrensrechts, mit dem im Rahmen der Rechtsakademie neu gegründeten „Wiener Insolvenzrechtstag“ – ein jährlich stattfindendes Seminar für Praktiker – und nicht zuletzt mit seiner ständigen Mitarbeit bei der ÖJZ eindrucksvoll untermauert. Auch 2018 bringt wieder viele gemeinsame Projekte: Ich freue mich darauf und wünsche Andreas Konecny Freude, Energie und Durchhaltevermögen!

Bekommt man die Chance, als Herausgeber große und langjährige Projekte durchzuführen, sagt man nicht nein. Auch wenn das zB bedeutet, dass MANZ beim „Fasching/Konecny“ jedes Jahr ein Buch erwartet, das dann meist über tausend Seiten umfasst (2017 mit Band III/1 und rund 1.200 Seiten geschafft). So eine Aufgabe bewältigt man nur mit ausgezeichneten AutorInnen, einem tüchtigen Team und in enger Zusammenarbeit mit dem Verlag. Die funktioniert mit MANZ seit Jahrzehnten bestens. Für Herausgeber und Autoren von besonderer Bedeutung ist das Lektorat. Und da ist man privilegiert, wenn die Cheflektorin persönlich die eigenen Werke betreut. Seit über 20 Jahren darf ich gemeinsam mit Susanne Bomze-de Barba an Büchern arbeiten. Eine wunderbare und ganz selbstverständlich funktionierende Kooperation und längst Freundschaft. Susanne Bomze-de Barba war und ist für viele Projekte unverzichtbar, vor allem für den Prozesskommentar (lesen Sie darüber bitte in den Vorworten). Auch hier nochmals ganz herzlichen Dank! So, genug, 2018 hat begonnen und MANZ wartet auf Band III/2. Unter anderem.

Zivilprozessgesetze

3. Band 1. Teilband: §§ 226 – 389 ZPO

3. Auflage 2017. XXXII, 1.220 Seiten. Ln. EUR 254,– ISBN 978-3-214-15765-4 Abnahmeverpflichtung für das Gesamtwerk.

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Arlt · von Schrader, Das neue Börserecht...................................... 9 Bauer · Neumayr (Hrsg), Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Sozialrechtssachen .............................................. 31 Böhm · Pletzer · Spruzina · Stabentheiner (Hrsg), GeKo Wohnrecht ............................................................................ 5 Brandl · Saria (Hrsg), WAG ........................................................ 29 Brandstätter N., Verjährung und Schaden .................................. 36 DJA – Der Jahresabschluss ........................................................... 10 Dokalik, Gerichtsgebühren .......................................................... 36 Felten (Hrsg), Betriebsrat und Information .................................. 31 Feltl, UGB.................................................................................... 29 Frankl-Templ, Elektromobilität und Recht .................................... 32 Gitschthaler · Höllwerth (Hrsg), AußStrG .................................. 36 Götz · Münster, Die österreichischen Schulgesetze ...................... 24 Graf · Križanac, „Datenschutz neu“ für Gemeinden ..................... 25 Greifeneder · Liebhart, Pflegegeld ............................................. 37 Grubmann, VersVG ..................................................................... 39 Hartung · Bues · Halbleib, Legal Tech ........................................ 30 Hofbauer · Krammer, Lohnsteuer 2018 ...................................... 39 Höpfel · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB .................... 26 Hübner · Houf (Hrsg), Handbuch Musterschriftsätze für Steuerberater ............................................................................... 28 Hutter, Haftung der Gemeinde bei Hochwasser ............................ 25 Jabloner · Kuklik · Olechowski (Hrsg), Hans Kelsen in der tschechischen und internationalen Rechtslehre ............................. 26 Kienapfel · Schmoller, Strafrecht, Besonderer Teil II .................... 37 Klausegger · Klein · Kremslehner · Petsche · Pitkowitz · Welser · Zeiler (Hrsg), Austrian Yearbook on International Arbitration 2018.....29 König · Mayr (Hrsg), Europäisches Zivilverfahrensrecht in Österreich V ................................................................................. 28 Lindinger, Das neue Pauschalreisegesetz ..................................... 27 Marek · Jerabek, Korruption und Amtsmissbrauch ...................... 38 Matzka · Zeder · Rüdisser, SMG................................................. 26 Mayr, Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht ................................................................................. 30 Mosler · Müller · Pfeil (Hrsg), Der SV-Komm .............................. 30 Neumann (Hrsg), GSVG für Steuerberater ..................................... 7 Neumayr · Nunner-Krautgasser, Exekutionsrecht ...................... 32 Pabel, Das österreichische Gemeinderecht ................................... 24 Paliege-Barfuß, GewO................................................................ 38 Petrasch · Sommer · Brunhölzl · Schöniger-Hekele, NVG......... 27 Pfiel (Hrsg), MietSlg.................................................................... 32 Pollirer · Weiss · Knyrim · Haidinger, DSG .................................. 8 Probst, Grundeinlöse und Enteignung.......................................... 36 Rechberger · Simotta, Zivilprozessrecht...................................... 37

Rohatschek · Fröhlich · Maukner, Rechnungslegung nach IFRS.....38 Schäffer (Hrsg), Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze ..................................................................... 24 Schrammel · Kietaibl, BPG und PKG ............................................. 6 Spiegel (Hrsg), Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht ...... 31 Spitzer, Das persönliche Recht auf Aussonderung ........................ 37 Steiner · Janković, UGB vs IFRS – Der Jahresabschluss im Vergleich ...39 Steinlechner · Weiß-Koppensteiner, Kollektivverträge für das Hotel- und Gastgewerbe .................................................................35 Töglhofer · Winkler-Janovsky (Hrsg), IFRS 15 – Umsatzerlöse ... 39 Vavrovsky, Der erfolgreiche Geschäftsführer ................................ 38 Wiedermann · Wilplinger (Hrsg), Das Familienunternehmen im Steuerrecht .............................................................................. 28 Woschnak, Aspekte der Selbstverwaltung des Notariats .............. 27 Zirm, Der selbständige Apotheker und seine Konzession............... 25

Datenschutz NEU ................................................ 17 – 19 rdb.at – wo MANZ findet Kletečka · Schauer (Hrsg), ABGB-ON ......................................... 20 Grubmann, VersVG online ........................................................... 21 Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht online ................................ 22 Straube · Aicher · Ratka · Rauter (Hrsg), Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht online ................... 23

MANZ INTERN MANZ Einblick ............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Christian Handig ............................................ 11 Buchpräsentation „Festschrift Karl-Heinz Danzl“ ........................... 12 Spezialtagung Vertragsgestaltung im Mietrecht in Wien ................ 12 Wir gratulieren … ........................................................................ 12 Buchpräsentation „Grenzüberschreitende Insolvenzen im EU-Binnenmarkt“ ......................................................................... 13 Buchpräsentation „Mein Recht, dein Recht“.................................. 13 Drei Fragen zum Handbuch Pflegegeld an Martin Greifeneder und Gunther Liebhart ..................................... 14 Buchpräsentation „Korruption und Amtsmissbrauch“ .................... 15 Spezialtagung Betriebsrat und Information in Linz ........................ 15 Kundenevent am Kohlmarkt.......................................................... 15 Runde Geburtstage im Jänner/Februar .......................................... 27 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung.................................. 35 Für Sie gelesen ............................................................................. 34 MANZ Rechtsakademie Termine.................................................... 33

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1010 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1010 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin), Peter Guggenberger (Geschäftsführer) und Mag. Heinz Korntner (Verlagsleiter). Chefredaktion: Mag. Heinz Korntner.

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Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Stand: Jänner 2018.

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TOPTITEL DES MONATS]

Der Kommentar, der satt macht. §5

Kleingartengesetz

Hinghofer-Szalkay

Alle relevanten Nebengesetze

(4) Der Anspruch auf Rückforderung von Leistungen, die das nach den Abs. 1 oder 2 zulässige Ausmaß des Pachtzinses übersteigen, verjährt in jedem Fall innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt der Leistung. Die Verjährung ist gehemmt, solange ein Verfahren zur Festsetzung der Höhe des Pachtzinses anhängig ist. Auf den Rückforderungsanspruch kann im voraus nicht verzichtet werden. IdF BGBl 1990/158. Literatur: Vonkilch, Wann verjähren bei Langzeitverträgen Rückforderungsansprüche wegen überhöhten Entgelts? wobl 2003, 161; Vonkilch, Nochmals: Zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen bei überhöhter Entgeltleistung in Langzeitverträgen, wobl 2004, 115.

Auf bau der Bestimmungen verständlich erläutert

Übersicht Rz

I. Höhe des Generalpachtzinses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Änderung des Pachtzinses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Zuständigkeit bei Streitigkeiten über die Angemessenheit des zinses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Rückforderungsanspruch: Verjährung und Verzicht . . . . . . .

............... ............... vereinbarten Pacht............... ...............

1 2 4 7

I. Höhe des Generalpachtzinses 1 Als Generalpachtzins darf bei sonstiger Unwirksamkeit höchstens ein nach den Umständen

angemessener Betrag vereinbart werden; die Vereinbarung eines geringeren Betrags ist möglich. Diese Pachtzinsbindung ist ein wesentlicher Bestandteil des durch das KlGG intendierten Pächterschutzes; schließlich kann der Unterpachtzins maximal aus einem verhältnismäßigen Teil des Generalpachtzinses bestehen (s § 11 Rz 1).

Die Angemessenheit des Pachtzinses bestimmt sich aus den Umständen des Falles und insb aus Lage (zB an einem See),1 Bodenbeschaffenheit sowie Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Grundstücks (so zB Berechtigung zur Nutzung von Gemeinschaftsanlagen, Sanitäranlagen oder eines Gebäudes).2 Die Zinsberechnung kann nach einem zweistufigen Vorgang erfolgen: Primär ist der für eine möglichst große Zahl va nach Lage (aber auch nach Größe) vergleichbarer Objekte ortsübliche Zins zu ermitteln. Die Beschaffenheit (sowie wohl auch der Erhaltungszustand) des einzelnen Kleingartens dient dann als Maßstab für entsprechende Aufoder Abschläge.3

§ 16

II. Anwendungsbereich und Grundstruktur des § 16 A. Anwendungsbereich dazu bei § 1); in den Teilanwendungsbereichen des MRG sind die Regelungen des § 16 also nicht zu beachten.35 Gleiches gilt – selbstverständlich – auch für Mietverhältnisse, die dem alleinigen Regime des ABGB-Bestandrechts unterliegen. Daran zeigt sich, dass § 16 von vornherein nur für ein beschränktes Segment der dem MRG unterliegenden Mietverhältnisse zum Tragen kommt.

II. Änderung des Pachtzinses nannten Voraussetzung zulässig,4 also wenn sich die für die Bemessung maßgeblich gewesenen Umstände wesentlich geändert haben. Welche Umstände sich tatsächlich wesentlich geändert haben müssen, um eine solche Pachtzinsänderung zu rechtfertigen, wurde bisher in Rsp und Lehre nicht weiter ausgeführt. Vorstellbar wäre eine Zinsminderung etwa dann, wenn eine Veränderung der Bodenbeschaffenheit die gärtnerische Nutzung oder die Erholung so wesentlich beeinträchtigt, dass sie nur mehr eingeschränkt möglich ist.

§ 16 gilt nur für Hauptmietverhältnisse; die korrespondierende Bestimmung für Untermietverhältnisse ist § 26, der die Höhe des Untermietzinses regelt. Eine weitere Anwendungsabgrenzung ist für jene Miet- oder sonstigen Nutzungsverträge vorzunehmen, die dem WGG unterliegen; für diese Rechtsverhältnisse wird das zulässige Entgelt nicht durch § 16 MRG, sondern durch die §§ 13, 14, 14 d WGG bestimmt. B. Grundstruktur und Aufbau der Bestimmung 21 In dem sehr umfänglichen § 16 sind grundsätzlich sämtliche Komponenten der Hauptmiet-

zinsbeschränkung zusammengefasst, nämlich die drei heute in Geltung stehenden Begrenzungssysteme, der Befristungsabschlag, die Regelungen über die Wirkungsweise der Zinsbeschränkung und über die Rahmenbedingungen für eine Zinsanhebung aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung sowie schließlich die Ausnahmebestimmungen für Sanierungsvereinbarungen. Damit bildet § 16 für das heute geltende Recht zur gesetzlichen Regulierung des Hauptmietzinses einen im Wesentlichen abgeschlossenen36 Regelungsblock. Die Bestimmung hat folgenden Aufbau:

1 3 Ob 62/05 x MietSlg 57.440. 2 3 Ob 62/05 x MietSlg 57.440. 3 Vgl dazu sinngemäß die Ausführungen zur vergleichbaren Angemessenheitsprüfung nach § 16 Abs 1 MRG bei § 16 MRG Rz 11 und 41 sowie von T. Hausmann in Hausmann/Vonkilch3 § 16 Rz 20. 4 ErläutRV 472 BlgNR 8. GP 8.

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Böhm/Pletzer/Spruzina/Stabentheiner (Hrsg), GeKo Wohnrecht I

© MANZ 25. 10. 2017 1 –1842 W:/Kommentar zum oesterr Wohnrecht_Boehm_KOM/Band01/04_3B2/01_Umbruch/Wohnrecht_02_ABGB_MRG_etc

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Weiterführende Literatur und Judikatur

• Abs 1: angemessener Mietzins und dessen Abgrenzung zum Richtwertsystem • Abs 2 – 4: Richtwertsystem (der Richtwert selbst wird nicht an dieser Stelle, sondern im RichtWG37 geregelt), wobei die Abs 3 und 4 nur dem Lagezuschlag gewidmet sind • Abs 5 und 6: Kategorie D-Zins, wobei Abs 6 eine Valorisierungsregelung enthält, die für praktisch sämtliche im MRG genannten Geldbeträge38 anzuwenden ist • Abs 7: Befristungsabschlag • Abs 8: Rechtsfolge einer Überschreitung der Mietzinsgrenze und Fristen zur Geltendmachung dieser Rechtsfolge • Abs 9: Rechtsfolge einer Überschreitung der Mietzinsgrenze aufgrund Anwendung einer Wertsicherungsvereinbarung; Rahmenbedingungen für eine Zinserhöhung aufgrund einer Wertsicherungsvereinbarung • Abs 10 und 11: Sanierungsvereinbarungen • Abs 12: exkludierender Verweis auf Förderungsrecht. 35 Siehe nur die sehr geringfügige Ausnahme in § 45 Abs 3 Satz 2. 36 Die Abgeschlossenheit wird nur durch förderungsrechtliche Bestimmungen (auf die in Abs 12 verwiesen wird) und durch die verschiedenen Zinsanhebungsmöglichkeiten (§ 12 a, §§ 18 ff, § 45, § 46 Abs 2, § 46 a) durchbrochen. Vgl aber auch das intertemporal zu beachtende Mietzinsrecht aus früheren Zeiten. 37 BGBl 1993/800, Art IX. 38 Ausnahmen: die Höchstgrenze von € 15.000,- für die Verwaltungsstrafe nach § 27 Abs 5, die Revisionszulässigkeitsgrenze in § 37 Abs 3 Z 16 und die Kostenersatzbeträge in § 37 Abs 3 Z 17.

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GeKo Wohnrecht – Gesamtkommentar

Lovrek/Stabentheiner

20 Wie das gesamte Mietzinsrecht gilt auch § 16 nur im Vollanwendungsbereich des MRG (s

2 Eine Änderung des Pachtzinses während der Vertragsdauer ist nur unter der im Gesetz ge-

Bezüglich einer Zinserhöhung bestimmt der Gesetzgeber nur, dass die Werterhöhung des Grundstücks bzw Grundstücksteils infolge der Tätigkeit oder von Aufwendungen des Gene-

MRG

Scheidepunkt zu früheren Mietzinsbestimmungen – immer auch die früher in Geltung gestandenen Mietzinsregulative zu beachten, wie vor allem das frühere Kategoriesystem.

Böhm/Pletzer/Spruzina/Stabentheiner (Hrsg), GeKo Wohnrecht I

© MANZ 25. 10. 2017 1 –1842 W:/Kommentar zum oesterr Wohnrecht_Boehm_KOM/Band01/04_3B2/01_Umbruch/Wohnrecht_02_ABGB_MRG_etc

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Band I: Mietrecht und zugehörige Vorschriften H e r a us geb er : Böhm · P let zer · Spr uzina · St a b ent h ein er

Der Gesamtkommentar Wohnrecht beinhaltet in seinem ersten Band ausführliche Kommentierungen zum MRG, dem Bestandrecht des ABGB und den relevanten Nebengesetzen sowie zu den maßgeblichen verfahrensrechtlichen Vorschriften. Mit diesem Werk erhalten Sie eine umfassende und verständliche „Übersetzung“ der gesetzlichen Bestimmungen und der umfangreich vorhandenen Judikatur, ua zu: • Bestandrecht ABGB • MRG • EAVG 2012 • KlGG • LandpachtG • SportstättenschutzG • ElektrotechnikV • Verfahrensrechtliche Vorschriften: ZPO, EO, IO

Ziel des Kommentars ist es, ein grundlegendes Verständnis von der Bedeutung der einzelnen Gesetzesbestimmungen und ihrem Zusammenspiel zu vermitteln und mit Praxisbezug zu verbinden. Aufbau der Kommentierung • Komprimierte Vorstellung des Inhalts der jeweiligen Bestimmung in verständlichen Worten • Die Zielrichtung der Bestimmung wird erläutert • und ihre Funktion im gesamten Regelungsgefüge erklärt.

R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jä n ne r / F eb r u a r 2 018

Band II (WEG, MaklerG, BauRG) und Band III (WGG, BTVG) erscheinen im Herbst 2018. Die Herausgeber Dr. Helmut Böhm, ao. Univ.-Prof., Salzburg Dr. Renate Pletzer, Ass.-Prof., Salzburg Dr. Claus Spruzina, Präs. Sbg Notariatskammer, Hon.-Prof., Salzburg Dr. Johannes Stabentheiner, Abteilungsleiter im BMJ, Wien, Hon.-Prof., Linz 2018. XL, 1.872 Seiten. Ln. EUR 298,– ISBN 978-3-214-10813-7

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[TOPTITEL DES MONATS

Das BPG und das PKG zur Gänze neu bearbeitet!

Schrammel/Kietaibl

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I. Pensionskassen

Jetzt neu samt PKG!

Pensionskassen werden in § 1 PKG als „Unternehmen“ bezeichnet, die berechtigt sind, Pensionskassengeschäfte zu betreiben. Die rechtliche Struktur dieser Unternehmen ist in § 1 PKG offen gelassen. Aus § 6 PKG ergibt sich, dass Pensionskassen nur in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit inländischem Sitz betrieben werden dürfen. Der Betrieb bedarf überdies einer Konzession durch die FMA.1 Pensionskassengeschäfte dürfen auch von einer ausländischen „Einrichtung“ im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs oder über eine Zweigstelle durchgeführt werden.2 Was unter einer (ausländischen) „Einrichtung“ zu verstehen ist, ergibt sich aus § 5 Z 4 PKG: Es muss sich um eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung handeln, die ungeachtet der jeweiligen Rechtsform nach dem Kapitaldeckungsverfahren arbeitet und rechtlich unabhängig vom Arbeitgeber zu dem Zweck eingerichtet ist, unter Einhaltung der einschlägigen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften Pensionskassengeschäfte zu erbringen und damit im unmittelbaren Zusammenhang stehende Tätigkeiten auszuüben. Die Einrichtung muss nach den Bestimmungen der Richtlinie 2003/41/EG von der zuständigen Aufsichtsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats zugelassen sein; die Voraussetzungen für den Betrieb müssen von der zuständigen Aufsichtsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats genehmigt sein.

Pensionskassengeschäfte dürfen ausschließlich von Pensionskassen im Sinne des § 6 PKG oder von ausländischen Einrichtungen gemäß § 11b PKG durchgeführt werden. Dies wird zwar im Gesetz nicht ausdrücklich angeordnet, ergibt sich aber klar aus dem Gesamtzusammenhang der Regelungen des PKG. Die Konzessionspflicht wäre sinnlos, wenn auch andere Unternehmen 14 Pensionskassengeschäfte betreiben könnten. Auch die Strafbestimmungen (§ 47 PKG) zeigen deutlich, dass nur „anerkannte“ Pensionskassen bzw ausländische Einrichtungen zum Betrieb des Pensionskassengeschäftes berechtigt sind.3

Die „Exklusivität“ des Pensionskassengeschäftes wird auch in § 1 Abs 3 PKG sichtbar. Pensionskassen dürfen keine Geschäfte betreiben, die nicht mit der Verwaltung von Pensionskassen zusammenhängen. Pensionskassen sollen nach der Intention des Gesetzgebers keine Risken übernehmen, die mit der Zielsetzung des PKG, Alters- und Hinterbliebenenleistungen für Arbeitnehmer zu sichern, in Konflikt geraten können.4

II. Pensionskassengeschäfte 5

A. Inhalt des Pensionskassengeschäftes

Das Pensionskassengeschäft besteht einerseits in der Zusage von Pensionen an Anwartschaftsberechtigte, in der Hereinnahme und Veranlagung von Beiträgen und letztlich in der Erbringung 15 von Pensionen an Leistungsberechtigte. Das gesamte Pensionskassengeschäft lässt sich daher in drei verschiedene Teilbereiche gliedern. Formal stehen diese Teilbereiche gleichberechtigt nebeneinander, materiell kommt dem Veranlagungsgeschäft Supportfunktion zu. Durch die Ver1 2 3 4

§ 8 PKG. § 11b PKG. Vgl auch IA 365 A 27. GP. So IA 365 A 27. GP.

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BPG und PKG-Komm_PKG_P0001_Schrammel_Kietaibl

Mit neuester Rechtsprechung!

Schrammel/Kietaibl

Lebensversicherungsverträge sind typischerweise mit hohen Verwaltungsspesen behaftet, die vor allem zu Beginn der Laufzeit anfallen. Wenn sie nicht bei Berechnung des Rückkaufswertes angemessen berücksichtigt werden, dann müssen sie die anderen Versicherungsnehmer tragen, deren Verträge nicht vorzeitig aufgelöst werden. Zu berücksichtigen sind auch die Interessen allfälliger Versicherungsvermittler. Nach § 176 Abs 5 VersVG dürfen für den Fall, dass eine von fünf Jahren oder einer vereinbarten kapitalbildende Lebensversicherung vor dem Ablauf vo kürzeren Laufzeit beendet wird, bei der Berechnung ddes Rückkaufswerts die rechnungsmäßig einmaligen Abschlusskosten höchstens mit jenem Antei Anteil berücksichtigt werden, der dem Verhältnis zwischen der tatsächlichen Laufzeit und dem Zeitraum von fünf Jahren oder der vereinbarten kürzeren Laufzeit entspricht. Die einmaligen Verwaltungs- und Vertriebskosten dürfen daher nicht mehr zur Gänze am Beginn der Laufzeit ve verrechnet werden. Diese Regelung soll also verhindern, dass der Rückkaufswert in diesem Zeit Zeitraum durch die Abschlusskosten unangemessen vermindert wird.5 Festzuhalten ist jedenfalls, dass der Rückkaufswert für die meiste Zeit eingezahlte Prämien zurückbleibt. des Bestehens der Versicherung hinter den eingezahlten

Der Arbeitnehmer kann zum einen verlangen, dass der Rückkaufswert in die Pensionskasse, in eine betriebliche Kollektivversicherung oder in eine Gruppenrentenversicherung eines neuen Arbeitgebers übertragen wird (Z 2). § 13BPG statuier statuiert allerdings – ebenso wie die §§ 5 und 7 BPG – keine Verpflichtung der Pensionskasse oder Vers Versicherung zur Entgegennahme des Rückkaufswertes. Dem Gesetz ist auch nicht zu entnehm entnehmen, dass der neue Arbeitgeber verpflichtet wäre, den Arbeitnehmer in eine bei ihm best bestehende Pensionskassenversorgung einzu6 beziehen. Ob das Verlangen des Arbeitnehmers auf Übertragung des Rückkaufswertes in die Pensionskassenversorgung seines neuen Arbeitgebers realisierbar ist, hängt zunächst von der r arbeitsrechtlichen Grundlagenvereinbarung ab, auf der die Pensionskassenzusage aufbaut. Materiell handelt es sich bei der Übertragung des Unverfallbarkeitsbetrages aus dem vorhergehenUnve de neuen Arbeitgebers um die Zahlung eiden Arbeitsverhältnis in die Pensionskassenzusage des müss in der arbeitsrechtlichen Grundlanes Arbeitnehmerbeitrages. Arbeitnehmerbeiträge müssen Pensionskassenvert umgesetzt sein.7 genvereinbarung vorgesehen und im Pensionskassenvertrag

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Der Arbeitnehmer hat aber auch das Recht, den Rückkaufswert in eine ausländische Altersversorgungseinrichtung zu verlangen, wenn er seinen Arbe Arbeitsort dauernd ins Ausland verlegt Z 3).8

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Übersteigt der Rückkaufswert nicht die Bagatellgrenze (§ 1 Abs 2 Z 1 PKG), kann der Arbeitnehmer die Auszahlung des Rückkaufswertes verlangen.

D. Barabfindung

5 Vgl OGH 9.11.2016, 7 Ob 162/16y. 6 Eine derartige Verpflichtung könnte sich allerdings aufgrund der Gleichbehandlungsvorschriften des BPG ergeben. 7 Vgl dazu § 7 Rz 58. 8 Vgl zu diesen Verfügungsmöglichkeiten § 5 Rz 47.

BPG und PKG-Komm_BPG_P0013_Schrammel_Kietaibl

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BPG und PKG Betriebspensionsgesetz und Pensionskassengesetz 2. Auf lage Autor en: Sch ra mmel · Kiet a ib l

Die 2. Auflage ist eine vollkommen überarbeitete Neufassung des Kommentars und enthält erstmals auch eine umfassende Kommentierung des Pensionskassengesetzes. Der Kommentar bietet: • eine ausführliche paragraphenweise Kommentierung zum BPG und PKG • eine umfassende rechtsdogmatische Aufarbeitung der Materie • eine Auswertung der relevanten Judikatur und Literatur • Lösungsansätze zu wichtigen Praxisfragen

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Die Autoren em. o. Univ.-Prof. Dr. Walter Schrammel lehrte am Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien. Univ.-Prof. Dr. Christoph Kietaibl lehrt am Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt. 2. Auflage erscheint im März 2018. Ca. 560 Seiten. Geb. Ca. EUR 128,– ISBN 978-3-214-07019-9

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Alles, was man 2018 zum GSVG wissen muss! GSVG

Sedlacek/Koch

§5

Beispiel 4: „Erstwahl“ = Selbstversicherung gem § 16 ASVG Endet diese Versicherung wegen Eintrittes einer staatlichen Krankenpflichtversicherung, ist das Mitglied verpflichtet, sich zur Pflichtversicherung gem § 14 b anzumelden, wenn es sich nicht als „Zweitwahl“ (vgl Rz 25) fĂźr die GKV entscheidet.

Grafiken veranschaulichen Zusammenhänge

Fällt der Grund fßr die Pflichtversicherung gem § 14 b wieder weg, erfolgt gem § 14 a Abs 3 der automatische Wechsel in die Selbstversicherung gem § 14 a, wenn das Mitglied nicht als Zweitwahl der GKV beitritt (vgl § 14 a Rz 7).

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§1

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GSVG

Auer-Mayer

dem ASVG mE bisher einem gegenteiligen Bescheid der SVA (nämlich iS des Vorliegens einer selbständigen Tätigkeit bzw aus einer EHL (QGH GHU $69* 3IOLFKW (QGH † E *69* solchen resultierender EinkĂźnfte) auch dann nicht entgegen, wenn Ersterer zuerst erlassen wurde. Das mĂśgliche Problem der Erlassung † D *69* *.9 einander widersprechender (rechtskräftiger) Bescheide hinsichtlich DXWRPDWLVFK ZHQQ DOV =ZHLWZDKO derselben Tätigkeit durch SVA und GKK und der damit einhergeQLFKW QDFKJHZLHVHQHU K|KHUHV (LQWLHJVDOWHU %HLWULWW ]XU *.9

*HVXQGKHLWVSUÂ IXQJ henden Mehrfachversicherung des Versicherten hinsichtlich dersel$EOHKQXQJVUHFKW

ben Tätigkeit, konnte auch durch eine Nichtigerklärung eines der beiden Bescheide nach § 416 ASVG durch den BMASK bzw BMG nur unzureichend gelĂśst werden (vgl dazu näher die Vorauflage dieser Kommentierung sowie Kneihs in Mosler/MĂźller/Pfeil, SV-Komm Beispiel 5: „Erstwahl“ = GKV § 416 ASVG Rz 1 ff [Stand 1. 6. 2017]). Nicht nur in diesem Lichte Ein Wechsel ist ausschlieĂ&#x;lich im Wege der KĂźndigung der GKV zur schien eine explizite gesetzliche Regelung zur Rolle der involvierten Pflichtversicherung gem § 14 b mĂśglich, wenn eine staatliche KV neu ent- SVTr im Zuge der Beurteilung der Versicherungspflicht und zur steht (vgl Rz 28 einschlieĂ&#x;lich der Abweichung bei WT). Deshalb ist der Vermeidung widerstreitender E der VTr dringend geboten. lbstversicherung gem § 14 a nicht direkte Wechsel von der GKV zur Selbstversicherung 27 Eine solche Neuregelung ist mit dem bereits erwähnten SV-ZG mĂśglich, der Wechsel zur Selbstversicherung gem § 16 ASVG Ăźberdies in(BGBl I 2017/125; näher dazu auch Neumann/Taudes, ASoK 2017, folge der 60-monatigen Sperrfrist des § 16 Abs 3 Z 2 ASVG nicht (vgl 282 ff) erfolgt: Die SVA ist nunmehr bei einer Anmeldung nach § 2 Rz 50).

Abs 1 Z 1 GSVG im Fall der AusĂźbung bestimmter, von den ASVG-

Fällt der Grund fĂźr die Pflichtversicherung gem § 14 b wieder weg, erfolgt KVTr und der SVA einvernehmlich festzulegender, freier Gewerbe gem § 14 a Abs 3 der automatische Wechsel in die Selbstversicherung gem sowie bei Anmeldung „Neuer Selbständiger“ (§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG) § 14 a (vgl § 14 a Rz 7), wenn das Mitglied nicht schon zum Zeitpunkt seines gem § 412 d ASVG (iVm § 194 b GSVG) explizit verpflichtet, den

9 Novellen seit 2016!

Neumann (Hrsg), GSVG fĂźr Steuerberater2

Aktuelle Kommentierung mit viel Praxisbezug

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(potenziell) zuständigen ASVG-KVTr ohne Aufschub von der Anmeldung zu verständigen und ihm die Ergebnisse in der Frage, ob eine Pflichtversicherung nach dem GSVG vorliegt, samt zugrunde liegender Unterlagen zu ßbermitteln. Dabei sind der zuständigen GKK sämtliche Ermittlungsergebnisse zur Verfßgung zu stellen. In der Praxis wurde zwischen SVA, SVB und GKK ein gemeinsamer Fragebogen erstellt, der den betroffenen Erwerbstätigen bei der Anmeldung (Versicherungserklärung) seitens der SVA vorgelegt wird (Fragebogen online abrufbar unter https://www.svagw.at/cdscontent/load?contentid=10008. 642552&version=1499175690 [abgefragt am 30. 9. 2017]). Anhand der Antworten erfolgt durch die SVA eine Zuordnung als selbständige Erwerbstätigkeit oder aber als mit der GKK abzuklärender Zweifelsfall (vgl Neumann/ Taudes, ASoK 2017, 282 [283]).

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Wird in weiterer Folge das Vorliegen einer Pflichtversicherung nach dem ASVG von GKK und DG oder einer solchen nach dem ASVG oder GSVG von GKK und SVA einvernehmlich bejaht, sind gem § 412 d iVm § 412 c ASVG die beteiligten SVTr sowie das Finanzamt 14

GSVG fĂźr Steuerberater

Neumann (Hrsg), GSVG fĂźr Steuerberater2

2. Auf lage Her a usgeber: Neuma nn

Seit der Erstauflage des Kommentars sind viele neue Gesetze beschlossen worden; das GSVG wurde 2016/2017 neunmal novelliert. So zB durch das • SV-Zuordnungsgesetz, das kĂźnftig vorab klären soll, ob ein Arbeitnehmer ASVG versichert ist oder nicht • SVĂ„G 2016, das ua mehrere pensionsrechtliche Ă„nderungen mit sich gebracht hat oder • Familienzeitbonusgesetz, mit dem Vätern ein Bonus während der Familienzeit gewährt wird.

Das Werk bietet rasche, klare und tiefgehende Informationen zum Sozialversicherungsrecht fßr GSVG- und FSVG-Versicherte auf knapp 1.400 Seiten. Mit • Kommentierung der vor allem fßr Steuerberater wichtigen Bestimmungen des GSVG, FSVG und APG • transparenter Darstellung der Verwaltungs- und Vollzugspraxis der SVA • mehr als 90 Praxisbeispielen. Inkl. aller Werte zum 1. 1. 2018!

R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jä n ne r / F eb r u a r 2 018

Der Herausgeber Dr. Thomas Neumann ist Director der BDO Austria GmbH. Als Sozialrechtsexperte hat er an zahlreichen sozialpolitischen Reformen in den letzten Jahren mitgewirkt. Die Autoren stammen aus der SVA, Wirtschaft, gesetzlichen Interessenvertretung, Üffentlichen Verwaltung und aus der Steuerberatung. 2018. XLII, 1.374 Seiten. Geb. EUR 158,– Subskriptionspreis bis 28. 2. 2018 EUR 126,40 ISBN 978-3-214-08783-8

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[TOPTITEL DES MONATS

Bestens vorbereitet auf das neue Datenschutzrecht §6

DSG

Datengeheimnis

geverweigerungsrecht (in Bezug auf die personenbezogenen Daten der betroffenen Person soweit sie von dieser Verschwiegenheitspflicht nicht befreit werden). Zur Vermeidung, dass das originäre Aussageverweigerungsrecht unterlaufen wird, liegt die Entscheidung über die Inanspruchnahme oder Nichtinanspruchnahme beim Verantwortlichen, dem das Aussageverweigerungsrecht zusteht. 6) Das in Anm 5 angeführte Aussageverweigerungsrecht darf nach den Bestimmungen des § 157 Abs 2 StPO bei sonstiger Nichtigkeit nicht umgangen werden, insb nicht durch Sicherstellung und Beschlagnahme von Unterlagen oder auf Datenträgern gespeicherten Informationen. 7) Dies gilt auch für den DSBA im privaten Bereich. 8) Inwieweit durch diese Bestimmung die in Art 38 Abs 2 DSGVO iVm ErwGr 97 normierte Weisungsfreiheit unterlaufen wird, ist zumindest diskussionswürdig. 9) Die in Art 37 Abs 6 DSGVO vorgesehene Möglichkeit, einen externen DSBA zu benennen, wird durch diese Bestimmung im Bereich der Bundesverwaltung unterbunden.

Gezielte Anmerkungen

§ 11

Datengeheimnis1)

6

DSG

Verarbeitung im Beschäftigungskontext

nach § 62 Abs 1 Z 3 mit einer Geldstrafe von bis zu E 50.000 zu bestrafen.

Datengeheimnis

§ 6. (1) Der Verantwortliche2), der Auftragsverarbeiter3)

und ihre Mitarbeiter – das sind Arbeitnehmer (Dienstnehmer) und Personen in einem arbeitnehmerähnlichen (dienstnehmerähnlichen) Verhältnis4) – haben personenbezogene Daten5) aus Datenverarbeitungen6), die ihnen ausschließlich auf Grund ihrer berufsmäßigen Beschäftigung anvertraut wurden oder zugänglich geworden sind, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Verschwiegenheitspflichten7), geheim zu halten8), soweit kein rechtlich zulässiger Grund für eine Übermittlung der anvertrauten oder zugänglich gewordenen personenbezogenen Daten besteht (Datengeheimnis). (2) Mitarbeiter dürfen personenbezogene Daten nur auf Grund einer ausdrücklichen Anordnung ihres Arbeitgebers (Dienstgebers) übermitteln. Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter haben, sofern eine solche Verpflichtung ihrer Mitarbeiter nicht schon kraft Gesetzes besteht, diese vertraglich zu verpflichten9), personenbezogene Daten aus Datenverarbeitungen nur aufgrund von Anordnungen zu übermitteln und das Datengeheimnis auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 22

Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungskontext

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Verarbeitung im Beschäftigungskontext

§ 11. Das Arbeitsverfassungsgesetz – ArbVG, BGBl.

Nr. 22/1974, ist, soweit es die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt, eine Vorschrift im Sinne des Art. 88 DSGVO.1) Die dem Betriebsrat nach dem ArbVG zustehenden Befugnisse bleiben unberührt.2 – 4) IdF BGBl I 2017/120. ErläutAB 2018:

Nachdem weder das DSG 2000 – noch zuvor das DSG 1978 – eine systematische Regelung des Beschäftigtendatenschutzes enthalten hat, sondern sich derartige Regelungen in arbeitsrechtlichen Vorschriften (§§ 89, 91, 96, 96 a und 97 im ArbVG und in gleichlautenden bundesoder landesgesetzlichen Bestimmungen für die Personalvertretungen) finden, wird von einer inhaltlichen Ausgestaltung des Beschäftigtendatenschutzes im DSG Abstand genommen. Fortgeschrieben werden soll jedoch das bestehende Verhältnis zwischen dem DSG 2000 (§ 9 Z 11 DSG 2000) und dem ArbVG (siehe etwa OGH 17. 9. 2014, 6 Ob A1/14 m). Inhaltliche Regelungen zum Datenschutz im Beschäftigungskontext können unmittelbar auf Art 88 DSGVO gestützt und in diesem Rahmen in den betreffenden arbeitsrechtlichen Materiengesetzen geregelt werden. Eine diesbezügliche Notifikation an EK nach Art 88 Abs 3 DSGVO ist erforderlich. Den bestehenden Mitwirkungsrechten der Belegschaft (§§ 89, 91, 92 und 96 bis 106 ArbVG) wird nicht derogiert. Anmerkungen:

Mit wertvollen Hinweisen

1) Öffnungsklausel. Diese wurde auch für das Verbot der Leistungskontrolle durch Bildaufnahmen von Arbeitnehmern in Anspruch genommen (§ 12 Abs 4 Z 2). 2) Es gibt daher auch mit der DSGVO kein kodifiziertes Beschäftigten-Datenschutzrecht. 3) § 12 Abs 4 Z 2 enthält ein Verbot von Bildaufnahmen zum Zweck der Kontrolle von Arbeitnehmern. 4) Verwaltungsstrafen (Geldbußen) sind nach Art 83 Abs 5 lit d DSGVO zu verhängen.

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DSG – Datenschutzgesetz 3. Auf lage Autor en: Pollirer · Weiss · Knyr im · H a i di n ger

Gleichzeitig mit der DSGVO als unionsrechtliche Grundlage ist auch das neue österreichische DSG ab 25. Mai 2018 anzuwenden. Das durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 fast vollständig neu gefasste Gesetz enthält notwendige Durchführungsbestimmungen und schließt durch die DSGVO offen gebliebene Lücken. Diese Ausgabe im praktischen Taschenformat enthält • das DSG idF BGBl I 2017/120 (Inkrafttreten: 25. Mai 2018)

8

• die wesentlichen parlamentarischen Materialien, • weiterführende Anmerkungen mit wichtigen Hinweisen auf Parallelen und Unterschiede zur alten Rechtslage sowie • wertvolle Verweise auf zugrundeliegende Bestimmungen der DSGVO sowie der DSRL-PJ und ermöglicht so schon jetzt die gezielte Vorbereitung auf das neue Datenschutzregime.

Die Autoren Kommerzialrat Prof. Hans-Jürgen Pollirer, Gerichtssachverständiger und Geschäftsführer der SECUR-DATA GmbH; Hofrat Dr. Ernst M. Weiss, Richter i.R.; Dr. Rainer Knyrim, Partner bei Knyrim Trieb Rechtsanwälte; Mag. Viktoria Haidinger, LL.M., Stv. Leiterin der Stabsabteilung Statistik der WKÖ. 3. Auflage 2017. XVIII, 170 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-13405-1

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Der erste Überblick zum Börsegesetz 2018 Das Unternehmen „Börse“

Mit vielen Hinweisen und Praxistipps!

• Aufgabenverteilung und Einrichtung eines speziellen Sicherheitsteams, das um­ gehend auf Störungen reagieren kann.

!

Ein Handelsplatz hat eine Folgenabschätzung über die Risiken und Auswirkun­ gen einer Störung vorzunehmen und regelmäßig zu überprüfen. Zu diesem Zweck ist jede Entscheidung des Handelsplatzes, ein erkanntes Ausfallrisiko des Handelssystems im Notfallplan nicht zu berücksichtigen, hinreichend zu doku­ mentieren und vom Leitungsorgan des Handelsplatzes zu genehmigen. Der Notfallplan hat auch Verfahren für die Bewältigung von Störungen und Ausfällen ausgelagerter geschäftskritischer operativer Funktionen vorzusehen.

Achtung: neue Straf bestimmungen!

In diesem Zusammenhang hat ein Handelsplatz sicherzustellen, dass seine Ge­ schäftsleitung • eindeutige Ziele und Strategien für Notfallvorkehrungen aufstellt, • ausreichend personelle, technologische und finanzielle Ressourcen bereitstellt, • den Notfallplan und alle Änderungen, denen er infolge organisatorischer, technologischer und rechtlicher Neuerungen unterzogen werden muss, geneh migt, • mindestens einmal jährlich über das Ergebnis der Folgenabschätzung oder deren Überprüfung und über etwaige Erkenntnisse über die Angemessenheit des Not fallplans informiert wird und • eine interne Funktion für Notfallvorkehrungen einrichtet. 76

Notfallvorkehrungen müssen dafür sorgen, dass der Handel nach einer Störung innerhalb von zwei Stunden oder einer geringfügig längeren Frist wiederaufgenom men werden kann. Außerdem muss der Datenverlust bei allen IT IT­Diensten des von einer Störung betroffenen Handelsplatzes nahezu null betragen. Zu diesem Zweck müssen Handelsplätze jederzeit nachweisen können, dass die Stabilität ihrer Systeme im Falle von Störungen durch wirksame Notfallvorkehrungen in hinreichendem Maße aufrechterhalten wird.

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Der Notfallplan ist auf der Grundlage realistischer Szenarien im Rahmen der Selbst beurteilung zu testen. Zugleich haben Handelsplätze zu überprüfen, ob sie in der Lage sind, binnen der oben genannten kurzen Frist Störungen zu überwinden und den Handel wiederaufzunehmen. Durch die Tests des Notfallplans darf die normale Handelstätigkeit nicht behindert werden.

!

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Wenn der Handelsplatz dies anhand seiner Selbstbeurteilung für erforderlich hält, können Notfallplan und Notfallvorkehrungen auch von einem unabhän­ gigen Prüfer oder einer Abteilung, die nicht für die fragliche Funktion zuständig ist, inspiziert werden.

Marktmissbrauch

rufen oder aus dem Internetauftritt zu entfernen, wenn der Bescheid aufgehoben wird. Soweit gegen Entscheidungen bei den nationalen Justiz­, Verwaltung­ oder sonstigen Behörden Rechtsbehelfe einlangen, hat die FMA auch diesen Sachverhalt und alle weiteren Informationen über das Ergebnis des Verfahrens unverzüglich auf ihrer Internetseite bekannt zu machen. Dies gilt auch über jede Entscheidung in Hin­ blick auf solche Rechtsbehelfe. d) Justizgerichtliche Strafbestimmungen gegen Marktmissbrauch 379

Neben den verwaltungsrechtlichen Strafbestimmungen enthält das BörseG 2018 nunmehr auch justizgerichtliche. Gemäß § 162 BörseG 2018 gelten die justizgericht­ lichen Strafbestimmungen, einschließlich der Definitionen in § 151 BörseG 2018, unabhängig davon, ob die Handlung an einem Handelsplatz iSv Art 4 Abs 1 Z 24 MAR vorgenommen wird.

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Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind indes Maßnahmen im Rahmen der Geldpolitik, der Staatsschuldenverwaltung, der Klimapolitik und der gemeinsamen Agrar­ oder Fischereipolitik gemäß Art 6 MAR sowie für den Handel mit eigenen Aktien im Rahmen von Rückkaufprogrammen und für den Handel mit Wertpapie­ ren oder damit verbundenen Instrumenten gemäß Art 3 Abs 2 lit a und b MAR zur Stabilisierung von Wertpapieren, soweit dieser Handel im Einklang mit Art 5 MAR erfolgt.

381

Unter justizgerichtliche Strafe werden nunmehr bestimmte Insidergeschäfte und Offenlegungen gestellt. So bestimmt § 163 Abs 1 BörseG 2018: „Wer als Insider über eine Insiderinformation verfügt und unter Nutzung dieser Information für sich oder einen anderen

Arlt/von Schrader, Das neue Börserecht

1. Finanzinstrumente, auf die sich Informationen bezieht, oder solche auf Emis­ sionszertifikaten beruhende Auktionsobjekte um mehr als EUR 1 Million er­ wirbt oder veräußert, 2. vor Erlangung der Insider Information erteilte Aufträge zum Erwerb oder zur Veräußerung von solchen Finanzinstrumenten oder solchen auf Emissions­ zertifikaten beruhenden Auktionsobjekten im Umfang von mehr als € 1 Million storniert oder ändert, 3. Gebote auf Emissionszertifikate oder andere darauf beruhende Auktionsobjekte, auf die sich die Informationen bezieht, um mehr als € 1 Million einreicht oder im Umfang von mehr als € 1 Million zurücknimmt oder ändert, ist mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren zu bestrafen.“

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Arlt/von Schrader, Das neue Börserecht

Das neue Börserecht BörseG 2018: Einführung, Neuerungen und Grundlagen Au t o r e n : Arl t · v on Sch ra der

Das Praxishandbuch zum neuen BörseG 2018 bietet eine umfassende Darstellung der gesetzlichen Bestimmungen und Neuerungen des österreichischen Börserechts. Es enthält insbesondere die Grundlagen über: • die verschiedenen Märkte • Voraussetzungen für Handelszulassungen • Rechte und Pflichten an das Unternehmen Börse • Transparenzpflichten • Marktmissbrauch • Delisting • Verfahren und Strafen

Mit weiterführender Literatur, Aufarbeitung der Europarechtsakte, Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen sowie wesentlichsten Formblättern.

2018. Ca. XVI, 216 Seiten. Br. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-07733-4

Die Autoren Dr. Marie-Agnes Arlt, LL.M. (NYU), Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin, (Mit-) Gründerin von a2o.legal und arlt.solutions Mag. Philipp von Schrader, Rechtsanwaltsanwärter in einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

Kluge Entscheidung – kluger Kopf Zeitschrift für Bilanzierung und Rechnungslegung DJA – Der Jahresabschluss SOLL jeder Bilanzierer HABEN • Lösungen zur Bilanzierung und Rechnungslegung • UGB und IFRS • Neueste Entwicklungen im Steuerrecht

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Das Leben ist eine ziemlich komplexe Sache. Unterschiedliche Lebenswirklichkeiten, widerstreitende Interessen, im Ernstfall: Auseinandersetzung und Streit. Wer will was? Wie kann man etwas bewirken? Was passiert dann? Das seien grundlegende Fragen, die ihn schon in der Schule interessiert haben, erzählt Christian Handig. Wenn das Leben manchmal ein Chaos ist, dann begegnet er solchen Hürden immer gut vorbereitet. Das betrifft auch das Gespräch über sein Leben im altmodischen Café Ministerium gleich gegenüber der Wiener Wirtschaftskammer am Schubertring. Er bestellt einen Tafelspitz, „das einzige, was ich wirklich überhaupt nicht mag, ist Käse, und zwar in keiner Form“, sagt er mit ehrlicher Abscheu. Das stünde aber nicht auf dem biografischen Spickzettel, den er vorbereitet hat, lacht er. Geboren wurde Christian Handig 1966 in Wien, wo er zusammen mit einem älteren Bruder in Penzing aufwuchs. „Kein Pflegekind, sondern eine ganz normale Kindheit“, lacht er. In der Schule mochte er am liebsten Geschichte, den wirtschaftskundlichen Teil der Geographie und sogar Mathematik, ein Fach, „das einiges mit der Rechtswissenschaft gemein hat“, sagt er, es seien beides Systeme, wobei Jus deutlich mehr Brüche habe. Dass er lieber Jus statt Mathematik studieren wollte, stand für ihn schon während der Schulzeit fest, „sonst hätte ich ja Lehrer werden müssen“, sagt er. Das wollte er nicht. Nach der Matura 1985 und der Zeit beim Bundesheer inskribierte er am Wiener Juridicum. „Natürlich hat mir das Zivilrecht besser gefallen“, sagt er mit großer Selbstverständlichkeit. Während des Studiums jobbte er in Anwaltskanzleien, absolvierte das Gerichtsjahr und stieg dann in der Rechtsabteilung der Wiener Wirtschaftskammer ein. „Weil diese Kammer ein extrem breites Spektrum an juristischer Arbeit bietet“, erläutert er diese Entscheidung und meint Rechtspolitik im weitesten Sinne. Handig beschäftigt sich mit Gewerbefragen genauso wie mit zivilrechtlichen Gesetzesvorhaben in Österreich und in der Europäischen Union. Sein Job ist vielfältig, macht ihm Spaß – und das schon seit 1996. Kontinuität, dieses Wort bringt Christian Handig irgendwann auch selbst ins Spiel. Das ist eine Eigenschaft, die auf ihn zutrifft. Beruflich wie privat. Als 15-Jähriger habe er seine Frau auf einem Schulschikurs in Obertauern kennengelernt und ist seit damals mit ihr zusammen. Die beiden haben zwei Kinder.

R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jä n ne r / F eb r u a r 2 018

Handigs Sohn studiert Jus, seine Tochter absolviert, so wie seine Frau seinerzeit, die Modeschule Hetzendorf. „So ein Zufall“, lacht er, und will darin auch einen Hauch Ironie erkennen. Zu Handigs beruflichem Selbstverständnis gehörte allerdings von Anfang an auch das Schreiben. Das macht er gerne und viel. Passend zu seinem Beruf hat er sich als Autor auf Rechtsgebiete wie Urheberrecht, e-Commerce, Markenschutz und Gewerberecht spezialisiert und dazu bislang über 140 Aufsätze verfasst. Neu für ihn war die Funktion der Herausgeberschaft. Zusammen mit Rechtsanwalt und Urheberrechtsexperten Guido Kucsko hat er Texte für die zweite Auflage des „urheber.rechts“ eingesammelt. „Alles, was Lesbarkeit und Verständlichkeit mindert, sollte möglichst minimiert werden“, sagt er rückblickend. Das war nicht nur zeitintensiv, sondern bedurfte auch einiger Überzeugungsarbeit, etwa dann, wenn er alle Paragrafen im Sinne eines optimierten Leseflusses rigoros in die Fußnoten verbannte. „Die Lektüre eines juristischen Textes ist im besten Fall richtig spannend, jedenfalls sollte er gut lesbar und verständlich sein“, ist er überzeugt und wirbt damit auch fürs juristische Geschichtenerzählen.

© Mike Ranz

Sicher kein Käse Christian Handig

CHRISTIAN HANDIG,

„Paragrafen sind keine trockene Materie“, sagt Christian Handig von der Wiener Wirtschaftskammer. Für MANZ war er als Herausgeber von „urheber.recht“ im Einsatz.

„Die Lektüre eines juristischen Textes ist im besten Fall richtig spannend, jedenfalls sollte er gut lesbar und verständlich sein“ Apropos Geschichte: Sie war nicht nur in der Schule sein liebstes Fach, sondern ist heute sein Hobby geworden, das sich in der Wahl seiner Lektüre niederschlägt. Am liebsten liest er gute historische Sachbücher, gerne auf Englisch. Christian Handig mag aber auch Musik, „eine, die aufwühlt und nicht so leicht zugänglich ist“, sagt er und nennt Nick Cave, The Smiths oder Tom Waits als seine Favoriten. Und ja, natürlich reist er auch gerne. Mit der Familie war er unlängst in Portugal, „eine Entdeckungsreise rund um Porto“, sagt er. Aber sein absolutes Traumland sei Japan, die Ordnung, die Mentalität und das Essen, das alles entspräche eigentlich so ziemlich genau seinen Vorstellungen von Präzision, Klarheit und Einfachheit, um die es in einer zunehmend komplexen Welt gehen sollte. Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

BUCHPR ÄSEN TAT ION

© Steiger

Eine Festschrift für Karl-Heinz Danzl

Karl-Heinz Danzl mit den Herausgebern Wolfgang Reisinger, Matthias

2017. 770 Seiten. Ln. EUR 154,–

Neumayr und Christian Huber sowie MANZ-Verlagsleiter Heinz Korntner

ISBN 978-3-214-03302-6

„Schmerzengeld-Papst“ wurde er in den Medien genannt, „Phänomen Danzl“ von Kollegen: Karl-Heinz Danzl feierte 2017 seinen 65. Geburtstag und schied als Senatspräsident des OGH i.R. aus dem Justizdienst aus. Als Anerkennung seiner vielfältigen Tätigkeiten haben unter der Herausgeberschaft von Wolfgang Reisinger, Matthias Neumayr (OGH) und Christian Huber (Uni Aachen) 51 AutorInnen aus Österreich, Deutschland und der Schweiz 45 Beiträge zu einer monumentalen Festschrift beigesteuert. Präsentiert wurde das Werk am 9. November 2017 im Festsaal des Wiener Justizpalasts in Anwesenheit zahlreicher ExponentInnen der heimischen Rechtswelt. OGH-Vizepräsident Anton Spenling begrüßte seinen ehemaligen Kollegen sowie die rund ein-

hundert Gäste mit herzlichen Worten, bevor es an die Festreden ging. Den Beginn machte der damalige Vizekanzler und Justizminister Wolfgang Brandstetter. Er hob hervor, dass der Jubilar sich in ganz besonderer Weise um die Gerichtsbarkeit und die Justiz verdient gemacht habe und übermittelte diesem den Dank der Republik Österreich. OGH-Präsident Eckart Ratz drückte Danzl seine Bewunderung aus und dankte ihm für die uneigennützige Tätigkeit am OGH. Elisabeth Lovrek, Vize-Präsidentin des OGH, schilderte Danzl mit warmen Worten auch als Menschen und Freund, der stets für ein sympathisches Senats-Klima gesorgt habe. Christian Huber schilderte stellvertretend für die Herausgeber und als Freund

Leben und Werk des Jubilars anhand einer launigen Präsentation, bevor dann alle drei Herausgeber Danzl als Höhepunkt der Veranstaltung ein ledergebundenes Prachtexemplar der Festschrift überreichten. „Überrascht und sprachlos“ sei er gewesen, als er kurz zuvor von diesem Geschenk erfahren habe, so Danzl selbst in seinen Dankesworten. Auf den Tag genau 43 Jahre zuvor habe er seine Promotionsurkunde empfangen. Dem Dank an Herausgeber, AutorInnen und Verlag schloss Danzl, ganz Wissenschaftler, Überlegungen zum Richterberuf an, bevor er nochmals seiner Freude über die „hohe Ehre und Auszeichnung“ Ausdruck verlieh. Abschließend dankte Heinz Korntner, MANZ-Verlagsleiter, Danzl für die seit drei Jahrzehnten währende Zusammenarbeit. Er lobte die „Eigenschaften, die einen herausragenden juristischen Autor ausmachen: Zuverlässigkeit und Fleiß, Karl-Heinz Danzl ist einer der (wenigen) Autoren, die immer zum vereinbarten Zeitpunkt – ja vielfach auch früher – geliefert haben; die absolute Liebe zur Materie, ihrer Fortentwicklung und Verbreitung und das untrügliche Gespür dafür, was der Rechtsanwender braucht, in welcher Form ihm am besten weitergeholfen werden kann.“ Sinatras „My Way“, Danzls Musikwunsch, interpretiert von Lukas Sternath am Klavier, begleitete dann die Festgemeinschaft auf den Weg in den inoffiziellen Teil des Abends.

Spezialtagung Vertragsgestaltung im Mietrecht in Wien Am Nikolotag des vergangenen Jahres trafen sich im Wiener Arcotel Kaiserwasser weit über 40 Personen, um sich über die vertraglichen Gestaltungspielräume im Mietrecht zu informieren. Reinhard Pesek, RAA bei Milch-

rahm Stadlmann Rechtsanwälte OG, berichtete im Rahmen dieser neuen Spezialtagung der MANZ Rechtsakademie, welche Möglichkeiten und Grenzen bei Themen wie Betriebskosten, Haustierhaltung und Rauchverbot

bestehen. Zahlreiche Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, anstehende Rechtsfragen aus ihrer eigenen Praxis vorzutragen. Eine gelungene Premiere, die auch 2018 ihre Fortsetzung finden wird.

Wir gratulieren …

• Christina Wehringer zum Silbernen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik.

• Ernst M. Weiss zum Österreichischen Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst.

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MANZ · INTERN]

BUCHPR ÄSEN TAT ION

„Grenzüberschreitende Insolvenzen im EU-Binnenmarkt“ bei ScherbaumSeebacher Die neue EU-Insolvenzverordnung bedeutet erhebliche Änderungen für alle neu eröffneten Insolvenzverfahren in der EU seit Mitte 2017. Der MANZ-Tagungsband „Grenzüberschreitende Insolvenzen im europäischen Binnenmarkt“ beleuchtet das neue Regelwerk. Am 6. November fand dazu die Buchpräsentation der Herausgeber Clemens Jaufer (Partner bei ScherbaumSeebacher), Bettina Nunner-Krautgasser und Thomas Garber (beide Universität Graz, Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht) in den Wiener Kanzleiräumlichkeiten von ScherbaumSeebacher in Kooperation mit MANZ statt. Über 70 geladene Gäste aus Wirtschaft, Justiz, Wissenschaft und der Finanzprokuratur hatten Gelegenheit, mit den Herausgebern zu den gesetzlichen Neuerungen zu diskutieren.

Die Herausgeber Thomas Garber, Clemens Jaufer und Bettina Nunner-

2017.

Krautgasser mit Keynote-Speaker Christoph Paulus (Humboldt-Universität

XX, 282 Seiten. Br. EUR 64,–

zu Berlin)

ISBN 978-3-214-01199-4

BUCHPR ÄSEN TAT ION

© Sophie Tiller

Tag der Kinderrechte: Buchpräsentation „Mein Recht, dein Recht“ von Barbara Sternthal

Autorin Barbara Sternthal (Mitte) mit Christopher Dietz (MANZ, li.), Helmut

2017. 128 Seiten. Br. EUR 19,80

Pokornig (Illustrator) und zwei Lehrerinnen des Wiener Amerlinggymnasiums

ISBN 978-3-214-08807-1

Eine besonders nette Veranstaltung fand am 21. November zum Tag der Kinderrechte (20. 11.) in der Buchhandlung MANZ am Wiener Kohlmarkt 16 statt. Autorin Barbara Sternthal stellte einer dritten Klasse des

Wiener Amerlinggymnasiums ihr Buch „Mein Recht, dein Recht – Österreichisches Recht für Kinder und Jugendliche“ vor. Die Kinder wollten überhaupt nicht mehr auf hören, Fragen zu stellen. Von „Darf mir der Lehrer

R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jä n ne r / F eb r u a r 2 018

verbieten, im Unterricht Kaugummi zu kauen“ bis „Habe ich das Recht, meine Großmutter kennenzulernen“ war alles dabei. Im Buch geht es um alltägliche Situationen, in denen Recht eine Rolle spielt (Internet, Geschäftsfähigkeit, Kinderrechte etc.). Das Ganze lebensnah und unterhaltsam, aber natürlich auch lehrreich. „Ausgefuchste Juristinnen und Juristen gehen an vereinfachte Darstellungen rechtlicher Zusammenhänge immer mit großer Skepsis heran. Viel wichtiger ist aber der Respekt vor dem schwierigen Versuch, Dinge verständlich darzustellen, die oft gar niemand verstehen will und mit denen viele Menschen (wie etwa mit einem Gericht) lieber ‚gar nichts zu tun haben‘ wollen. Diesen Respekt verdient das Buch in einem sehr hohen Ausmaß“ (Reinhard Hinger in der ÖJZ 23-24/2017).

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[MANZ · INTERN

MANZ: Was sind nun die wichtigsten Neuerungen seit der letzten Auflage? Greifeneder/Liebhart: Die Neuordnung der anspruchsberechtigten Personen nach dem BPGG ab 1. 1. 2012 hatte zur Spruchpraxis des OGH geführt, dass Österreich Pflegegeld an Personen zu leisten hätte, für die es koordinationsrechtlich nicht zuständig wäre. Mit der Novelle BGBl I 2015/12 wurde deshalb der Kreis der Anspruchsberechtigten im Sinne der VO (EG) 883/2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eingeschränkt. Damit musste Österreich aber auch das Prinzip des geschlossenen Systems aufgeben. Nicht jeder in Österreich aufhältige Österreicher hat mehr Anspruch auf österreichisches Pflegegeld. Dieser Neuordnung des anspruchsberechtigten Personenkreises wird in dieser Auflage ausführlich Raum gewidmet. Gleiches gilt für die Übergangsbestimmungen zu den Anspruchsverschärfungen betreffend die Stufen 1 und 2 ab 1. 1. 2011 bzw 1. 1. 2015. Ihre Anwendung führt in der Praxis zu erheblicher Verunsicherung in der Rechtsprechung und bedurfte daher einer gründlichen Aufarbeitung. Die seit Einführung des Pflegegeldes wohl bedeutendste Neuerung für beeinträchtigte Kinder und Jugendliche ergibt sich aus der erstmals für diese Personengruppe erlassene Kinder-Einstufungsverordnung, welche mit 1. 9. 2016 in Kraft getreten ist. In der 4. Auflage finden sich daher eine ausführliche Darstellung und Kommentierung dieser neuen Einstufungskriterien.

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Erstmals breiten Raum – und dies war uns ein besonderes Anliegen – widmen wir in dieser Auflage den Unterstützungsleistungen für pflegende Angehörige abseits des Pflegegeldes. Wir wollen damit den in der Beratung, im Überleitungsmanagement oder in der mobilen Pflege Tätigen eine fundierte Information über diese Leistungen bieten. Zu erwähnen seien hier insbesondere die (beitragsfreien) Möglichkeiten zur Weiterbzw Selbstversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung, die Zuschüsse zur Ersatzpflege bei Verhinderung eines pflegenden Angehörigen, die Familienhospizkarenz, die neu geschaffene Pflegekarenz bzw -teilzeit samt Anspruch auf Pflegekarenzgeld, die Hausbesuche zur Qualitätssicherung und Beratung in der häuslichen Pflege, die unentgeltlich seit 1. 1. 2015 auch von den Betroffenen selbst angefordert werden können sowie das neu geschaffene Angehörigengespräch für pflegende Angehörige, die psychische Belastungen durch die Pflege äußern. Diese wichtigen Leistungen sind den Betroffenen nur allzu oft nicht bekannt. MANZ: Was wird die Zukunft bringen? Greifeneder/Liebhart: Die Lebenserwartung der Bevölkerung Österreichs hat sich in den vergangenen Jahrzehnten wesentlich erhöht. Derzeit beziehen in Österreich rund 448.000 Menschen Pflegegeld und im Jahr 2016 betrug der Gesamtaufwand für Pflegegeld rund EUR 2,53 Mrd. In der Praxis leistet das Pflegegeld einen ganz wesentlichen Beitrag zur Finanzierung einer möglichst lange selbstbestimmten Pflege. Ein Beitrag, der leider immer geringer wird! Die seit 1996 den Wertverlust nicht annähernd ausgleichende Valorisierung des Pflegegeldes, wie die – nach 2011 – bereits mit 1. 1. 2015 erneute Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Stufen 1 und 2 sind sehr bedauerlich. Auch das neu vorgestellte Regierungsprogramm zeigt nur allzu deutlich, wer nicht in den Verhandlungsteams vertreten war: die häusliche Pflege. Wer sich zum Ziel setzt, die Selbstbestimmung müsse im Vordergrund aller Maßnahmen stehen – wozu sich Österreich auch nach der Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat –, wer behauptet, die Pflege zu Hause durch Angehörige stärken zu wollen, kommt um eine dringend notwendige Valorisierung des Pflegegeldes nicht umhin. Das Programm sieht aber eine Erhöhung erst ab Pflegegeldstufe 4 vor. Dies bedeutet primär mehr Geld für die stationäre Langzeitpflege, aber immer weniger Geld für die Selbstorganisation der Pflege zu Hause. Auch die angekündigte Neukodifikation des gesamten Sozialrechts unter Einbeziehung des Pflegegesetzes (sic) wird eine große Herausforderung in den kommenden Jahren.

MARTIN GREIFENEDER

Richter LG Wels

© Mike Ranz

MANZ: Das Handbuch Pf legegeld ist bereits in 4. Auflage verfügbar, beinahe 15 Jahre sind seit der 1. Auflage vergangen. Aus Ihrer Expertensicht: Wie hat sich dieser Rechtsbereich in den vergangenen Jahren entwickelt? Greifeneder/Liebhart: Das Pf legegeld hat mit 1. 7. 1993 den Hilflosenzuschuss in Österreich abgelöst und feiert 2018 sein 25-jähriges Bestehen. Das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) selbst sowie die dazu ergangene Einstufungsverordnung haben sich in der Praxis bestens bewährt. Die dazu ergangenen Novellen haben wichtige Nachjustierungen im Pflegegeldsystem gebracht. Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 ist der wohl bedeutendste Reformschritt gelungen. Die Landespflegegeldgesetze traten außer Kraft und die bisherigen rund 67.000 Landespflegegeldfälle wurden in den Zuständigkeitsbereich der PVA und der BVA übergeführt. Dies führte zu einer drastischen Reduktion der Entscheidungsträger und brachte große strukturelle Vereinfachungen mit sich. Zudem wurde auch die Basis für einen einheitlichen Pflegegeldvollzug sowie für eine einheitliche qualitätsvolle Begutachtung geschaffen. Eine Basis, die leider noch nicht ausreichend genutzt wird, was allzu oft zu Lasten der häuslichen Pflege geht.

© Gerhard Humer

Drei Fragen zum Handbuch Pflegegeld an Martin Greifeneder und Gunther Liebhart

GUN THER LIEBHART

Richter LG Salzburg

Zum Buch siehe Seite 37.

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MANZ · INTERN]

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Die Neuauflage des Werks „Korruption und Amtsmissbrauch“ von Eva Marek und Robert Jerabek wurde am 14. 12. 2017 vom ehemaligen Innenminister, nunmehr NR-Präsident, Wolfgang Sobotka und OGH-Präsident Eckart Ratz im Innenministerium vorgestellt. Heinz Korntner, MANZ-Verlagsleiter: „Was könnte spannender sein, als das Standardwerk zur Korruptionsbekämpfung in Österreich zu verlegen?“ Das Innenministerium, dem auch das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ressortzugehörig ist, hat es sich zur Aufgabe gemacht, Auf klärung und Klarheit zu diesem Thema zu schaffen. „Korruption beschäftigt die Medien und die

Bevölkerung seit Jahren. Es ist auch notwendig, hart gegen solche Praktiken vorzugehen, damit die Bevölkerung nicht das Vertrauen in wichtige staatliche Institutionen verliert“, so Sobotka. Seit neun Jahren bringen die Autoren jede Änderung, die es im Korruptionsstrafrecht gegeben hat, sofort in die nächste Auflage: Antworten auf aktuelle, bislang noch ungeklärte Rechtsfragen werden gegeben und Beispiele aus der Theorie und der Praxis gebracht. Hochkarätige Vertreter der Justiz und des Innenministeriums ließen die Präsentation mit interessanten Gesprächen ausklingen. Zum Buch siehe Seite 38.

© BMI/Gerd Pachauer

Wolfgang Sobotka präsentierte die 10. Auflage „Korruption und Amtsmissbrauch“

Autorin Eva Marek mit Wolfgang Sobot ka, nunmehr NR-Präsident, und MANZ-Verlagsleiter Heinz Korntner

Spezialtagung Betriebsrat und Information in Linz Welche Informationsrechte hat der Betriebsrat, ist er zur Weitergabe von Informationen berechtigt und wie sieht es dabei mit dem Datenschutz aus? Fragen wie diese beschäftigen aktuell zahlreiche Unternehmen und Rechtsberater. Das zeigt auch die hohe Besu-

cherdichte bei der neuen Tagung der MANZ Rechtsakademie zum Thema „Betriebsrat und Information“, die erstmals am 4. Dezember in Linz stattgefunden hat. Elias Felten, Universitätsprofessor in Linz und Herausgeber des gleichnamigen Handbuchs, führte durch

das Programm. Das notwendige rechtliche und technische Spezialwissen hatten die Vortragenden – neben dem Tagungsleiter Wolfgang Goricnik, Johanna Naderhirn und Thomas Riesenecker-Caba – mit im Gepäck.

Kundenevent am Kohlmarkt Am 23. November war es wieder so weit: MANZ hatte seine Kunden zum schon traditionellen jährlichen Event am Kohlmarkt eingeladen. Vorab besuchten viele Kunden am späten Nachmittag eine Führung durch die Kunstkammer im KHM, die wieder exzellent von Bernhard Gengenbach organisiert worden war. Spannende Exponate, wie z.B. die „Saliera“, wurden während der Führungen unter die Lupe genommen und die Teilnehmer staunten über die zahlreichen aufwändig gestalteten, bekannten und nicht so bekann-

ten Exponate, die diese Sammlung vereint. Häufiger Tenor war: „Wien hat so viele wunderbare Museen und man geht fast täglich an ihnen achtlos vorbei, dank MANZ bekommt man wenigstens einmal im Jahr die Gelegenheit, diese Kunstschätze zu bewundern.“ Nach der Führung ging es weiter zum Kohlmarkt in die Buchhandlung, wo MANZ zu einem Umtrunk und einem Buffet einlud. Diesem Aufruf folgten rund 100 Gäste aus Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien, Unternehmen und Ministerien, die von MANZ-

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Geschäftsführer Peter Guggenberger mit einer kurzweiligen Rede herzlich begrüßt wurden. Der weitere Abend wurde zum Netzwerken und Meinungsaustausch genutzt, aber auch, um in ungezwungener Atmosphäre mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Unternehmen und Kanzleien sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Buchhandlung und des Kundenservices abseits des Alltagstrubels anregende und interessante Gespräche führen zu können.

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RECHTSAKADEMIE MANZ

24. ÖBl-SEMINAR 2018 Die aktuelle Rechtsentwicklung im • Lauterkeitsrecht • Markenrecht • Musterrecht

• Patentrecht • Urheberrecht • Wettbewerbsrecht

Dienstag, 17. April 2018, 9.00 – 18.30 Uhr Wirtschaftskammer Österreich, Rudolf-Sallinger-Saal Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien Jetzt anmelden!

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© Henrik5000 – istockphoto.com

Datenschutz neu Sicher bei MANZ www.manz.at/datenschutz-neu


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25. Mai 2018 – der Countdown läuft! Vorankündigung

2016. XXII, 418 Seiten. Geb. EUR 62,– ISBN 978-3-214-10083-4

2. Auflage 2018 erscheint im März 2018. Ca. 350 Seiten. Geb. Ca. EUR 54,– ISBN 978-3-214-02067-5

2017. XXII, 90 Seiten. Br. EUR 26,– ISBN 978-3-214-13696-3

2017. XII, 214 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-01167-3

3. Auflage 2017. XVIII, 170 Seiten. Br. EUR 32,– ISBN 978-3-214-13405-1

2017. 1.456 Seiten. Geb. EUR 131,– ISBN 978-3-214-10393-4

Neues Kapitel zum Datenschutz

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 27. Akt.-Lfg. 2017 im Abo mit Online-Zugang EUR 267,– ISBN 978-3-214-10796-3

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Vorankündigung

Faszikelwerk in 1 Mappe erscheint bereits im Sommer 2018. Ca. 720 Seiten. Ca. EUR 148,– ISBN 978-3-214-17236-7

Dako Jahresabonnement 2018: EUR 155,– (5 Hefte inkl. Versand im Inland) Dako Kennenlernabonnement: 2 Hefte zum Preis von nur EUR 15,–

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DAT ENSCH U T Z N E U]

INTENSIVTAGUNG ARBEITNEHMER-DATENSCHUTZ UND MITARBEITERKONTROLLE Themen:

Donnerstag, 15. März 2018

• Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung • Informations- und Mitwirkungsrechte der Belegschaft • Aktuelle Rechtsprechung • Speicherung von Bewerber- und Mitarbeiterdaten • Gesetzmäßige Mitarbeiterkontrolle • Digitale Kontrollarten und Whistleblowing

Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien 9.00–17.00 Uhr

SAVE THE DATE

Info und Anmeldung: www.manz.at/rechtsakademie

Vortragende: Dr. Josef Grünanger, Geschäftsleitung Rudolf Großfurtner GmbH RA Dr. Jens Winter, Partner bei CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH

JAHRESTAGUNG DATENSCHUTZRECHT 2018 Themen:

Mittwoch, 25. April 2018

• Datenschutz und juristische Person, Verfassungskonformität von Strafen • Betroffenenrechte • Die DSGVO aus Betroffenensicht • Datenschutz-Folgeabschätzung • Compliance-Projekt im Unternehmen • Datensicherheitsmaßnahmen, Informationssicherheit

Courtyard Marriott Wien Prater, Messe, Trabrennstraße 4, 1020 Wien 9.00–16.30 Uhr

Info und Anmeldung: www.manz.at/rechtsakademie

Tagungsleitung: Dr. Gerald Trieb, LL.M., Rechtsanwalt und Gründer der Kanzlei Knyrim Trieb Rechtsanwälte

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[ R DB. AT – WO M A NZ F IN DET

ABGB-ON Kletečka/Schauer (Hrsg) Seit 2010 insgesamt 29 Updates – jetzt mit Neukommentierung der GesbR Das 29. Update bringt die Neukommentierung der §§ 1175 – 1216e, also des GesbR-Rechts idF des GesbR-ReformG. Autor ist Patrick Warto. Um den Lesefluss nicht zu stören, entfallen in diesem Bereich die Neuauszeichnungen. Die Neubearbeitungen sind durch das Neu-Symbol im Verzeichnis gekennzeichnet.

Mit Neukommentierung des GesbR-Rechts

Weiters wurden folgende §§ aktualisiert: • • • • • •

Kindesunterhalt: §§ 231–234 Erbrecht: §§ 531 – 551, 605, 727 – 748, 750 – 788, 792 – 796 Vertragsrecht: §§ 864a, 878 – 880a, 897 – 900, 902 – 905, 907a, 908 – 913 Dienstvertrag: §§ 1153 – 1157 Glücksverträge: §§ 1267 – 1292 Verjährung: §§ 1451, 1452, 1478 – 1497, 1499, 1501, 1502

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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 238,80 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

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VersVG online Grubmann Das Versicherungsvertragsrecht ist eine sehr lebendige Materie, mit vielen Herausforderungen und immer neuen Problemstellungen. Mit der aktuellen Online-Version des Standardwerks sind Sie bestens abgesichert.

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Handbuch Arbeitsrecht online Kuras (Hrsg) Das Handbuch Arbeitsrecht liefert Ihnen Antworten auf alle Fragen rund um Arbeitsverhältnisse – vom Arbeitsvertragsabschluss über die Arbeitszeit, das Entgelt, Krankheit, Elternkarenz oder die Beendigung.

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Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht online Straube/Aicher/Ratka/Rauter (Hrsg) Rechtssicher planen, Verträge schließen und Bauvorhaben umsetzen! Das Handbuch Bauvertrags- und Bauhaftungsrecht vereint in zwei Bänden und einer Online-Version alle Bereiche, die für die rechtssichere Planung und Durchführung von Bauvorhaben relevant sind.

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[ÖFFENTLICHES RECHT

Die österreichischen Schulgesetze mit 50. Ergänzungslieferung Autoren: Götz · Münster Dieses Werk vereint alle wesentlichen bundesweiten Vorschriften zum Schulrecht und bietet damit einen optimalen Überblick über die aktuelle Rechtslage. Die praktische Handhabung wird durch optische Unterscheidung von Übergangsbestimmungen und Anwendungszeiträumen sowie erläuternde Anmerkungen erleichtert. Loseblattwerk in 2 Mappen. inkl. 50. Erg.-Lfg 2017. EUR 198,– Bei Abnahmeverpflichtung von mind. 2. Erg.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-13583-6 Online-Version: www.manz.at/schulg

Die 50. Ergänzungslieferung bringt vor allem folgende Neuerungen: • die weitreichenden Änderungen im HochschulG 2005 durch BGBl I 2017/129: gemeinsames Studienrecht für Pädagogische Hochschulen und Universitäten • die neue Hochschul-Planungs- und Steuerungsverordnung 2017

Die Autoren: Mag. Andrea Götz, ehem Leiterin der Schulrechtsabteilung im BMUKK; Dr. Gerhard Münster, Leiter der Abteilung Legistik-Bildung im BMB, Professor an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien-Strebersdorf/Krems.

Das österreichische Gemeinderecht mit 1. – 18. Teil Herausgeberin: Pabel Das ideale Nachschlagewerk für sämtliche Fragen, die in der Gemeindeverwaltung auftauchen können: von Grundlagen der Organisation, Wahlen der Organe und Haushaltsrecht bis zu interkommunaler Zusammenarbeit, Auftragsvergabe und Aufsichtsrecht.

Faszikelwerk in 1 Mappe inkl. Austauschlieferung 2017. EUR 148,– ISBN 978-3-214-03927-1 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Es erleichtert die praktische Arbeit durch: • Tabellen, Checklisten, Übersichten: für den schnellen Überblick • Rechtsquellen zu jedem Thema: Orientierung in der Fülle von Bundes- und Landesrecht

• Gemeindeordnungen und Stadtstatute: genaues Eingehen auf die Besonderheiten • Judikatur und Literatur: zur Gänze ausgewertet • gebündelte Kompetenz: 16 Experten aus der kommunalen Praxis und aus der Wissenschaft Jetzt aktualisiert: • 1. Teil: Allgemeine Bestimmungen des Gemeinderechts (Pabel) • 6. Teil: Wahl und Abberufung der Mitglieder des Gemeindevorstands und der Gemeinde(rats)ausschüsse (Weilguni)

Die Herausgeberin: Univ.-Prof. Dr. Katharina Pabel ist Dekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und Leiterin der Abteilung für Rechtsschutz und Verwaltungskontrolle des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der Johannes Kepler Universität Linz.

Österreichische Verfassungs- und Verwaltungsgesetze mit 83. Ergänzungslieferung Die 83. Lieferung bringt die Gesetzessammlung auf den Stand 1. 8. 2017 mit inhaltlichen Änderungen in 20 Gesetzen, darunter:

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 83. Erg.-Lfg. 2018. EUR 199,– Bei Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 99,– ISBN 978-3-214-08576-6

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• Neues im Wahlrecht durch BG BGBl I 2016/41 und WahlrechtsänderungsG 2017 • VersammlungsG: neue Schutzzone um Versammlungen; Möglichkeit, Auftritte von Vertretern anderer Staaten zu verbieten; Vorlauffrist für Anmeldungen verdoppelt • Änderungen im StaatsbürgerschaftsG, Fremdenrecht und der StVO (!) sowie Entfall zahl-

reicher Bestimmungen im Niederlassungsund AufenthaltsG infolge Erlassung des neuen IntegrationsG • Gewerbeordnung: drei Novellen (u.a. „Single License“ für freie Gewerbe; Unterabschnitt Geldwäsche komplett neu geregelt) • umfassende Änderungen im AusländerbeschäftigungsG (EU-Saisonarbeiter- und ICT-RL; „kriteriengeleitete Zuwanderung“) • Änderungen in ElWOG, E-ControlG, AWG 2002, KFG u.a.m.

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ÖFFENTLICHES RECHT]

Haftung der Gemeinde bei Hochwasser RFG-Schriftenreihe Band 03/2017 Autor: Hutter Dieser Band klärt die Frage der Haftung einer Gemeinde für Schäden durch Hochwasser, indem vor allem die aktuelle Judikatur aufgearbeitet wird und Lösungswege aus einer Haftung heraus aufgezeigt werden. Der Autor schlägt die Brücke von den theoretischen Grundlagen zur Praxis: • rechtliche Haftungsgrundlagen: „klassischer“ Fall der Bauführung in hochwassergefährdeten Gebieten; andere Sachverhalte, wie z.B. rückgestaute Kanäle ...

• möglicher Haftungsausschluss: höhere Gewalt (vis maior) • Erörterung konkreter Sachverhalte als praktische Beispiele Die Broschüre stärkt das Bewusstsein für juristische Gefahrenmomente und hilft dadurch Gemeindevertretern, Raumplanern, Ziviltechnikern und anderen Entscheidungsträgern, bereits vorab Maßnahmen zur Vermeidung von Hochwasserschäden und daraus entstehenden Haftungen zu setzen.

2017. 98 Seiten. EUR 22,80 ISBN 978-3-214-08645-9

Der Autor: Mag. Dieter Hutter ist Rechtsanwalt und Partner der Anwaltssozietät Held Berdnik Astner & Partner GmbH in Graz.

„Datenschutz neu“ für Gemeinden RFG-Schriftenreihe Band 04/2017 Autoren: Graf · Križanac Ab dem 25. 5. 2018 wird in Österreich ein neues Datenschutzrecht, die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union, gelten. Gemeinden als Verantwortliche unter der DS-GVO haben in Zukunft diverse Pflichten in Bezug auf die Verarbeitung, die betroffenen Personen, die Datensicherheit bzw den Umgang mit Datenschutzverletzungen zu erfüllen.

Der Band stärkt das Bewusstsein für juristische Gefahrenmomente und bietet: • eine anschauliche Erläuterung der für Gemeinden relevanten DS-GVO-Bestimmungen • viele Praxisbeispiele zum richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten • eine umfangreiche Mustersammlung mit hilfreicher Ausfüll-Anleitung

Die Autoren: Dr. Ferdinand Graf, LL.M. (NYU) ist Gründungspartner und Rechtsanwalt bei der Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH und Leiter des IP/IT Teams. Mag. Marija Križanac, CIPP/E, CIPM, ist Rechtsanwältin bei der Graf & Pitkowitz Rechtsanwälte GmbH und Mitglied des IP/IT Teams.

2018. 60 Seiten. EUR 15,80 ISBN 978-3-214-08646-6

Der selbständige Apotheker und seine Konzession Antritt, Ausübung und Endigung des Berufs des selbständigen Apothekers – zugleich ein Beitrag zur Konzession RdM-Schriftenreihe Band 40 Autorin: Zirm Dieser Band gibt vor dem Hintergrund des Verfassungs- und Unionsrechts einen umfassenden systematischen Überblick über den Berufszyklus des selbständigen Apothekers – vom Berufsantritt über die Berufsausübung bis hin zur Berufsbeendigung. Insbesondere wird eingegangen auf: • die persönliche und fachliche Qualifikation des selbständigen Apothekers • die Bedarfsprüfung • das Konzessionsverfahren • den Betrieb und die Leitung einer Apotheke • Verkaufsgegenstand, Verkaufsort und Betriebspflichten

• • • •

die Verlegung von Apotheken Filialapotheken den Übergang des Apothekenunternehmens die Entziehung und Zurücknahme der Konzession

Gleichzeitig leistet die Arbeit einen Beitrag zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und untersucht anhand des Apothekenrechts, ob die Konzession heute noch einen eigenständigen und zweckmäßigen Begriff darstellt, der sich von gewerberechtlichen Bewilligungen unterscheidet.

2018. Ca. XXXII, 314 Seiten. Br. Ca. EUR 58,– ISBN 978-3-214-10198-5

Die Autorin: Dr. Michaela Zirm, Bundeskanzleramt Österreich – Verfassungsdienst.

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[ÖFFENTLICHES RECHT · STR AFRECHT

Hans Kelsen in der tschechischen und internationalen Rechtslehre Schriftenreihe des Hans Kelsen-Instituts, Band 39 Herausgeber: Jabloner · Kuklik · Olechowski Dem gebürtigen Prager Hans Kelsen, der von 1936 bis 1938 an der Deutschen Universität in Prag lehrte, war am 8. und 9. Oktober 2015 eine Internationale Tagung an der juristischen Fakultät der Karls-Universität Prag gewidmet. Der Band vereinigt die deutschsprachigen Fassungen der Beiträge von tschechischen und österreichischen Rechts2018. X, 206 Seiten. Br. EUR 44,– ISBN 978-3-214-14760-0

wissenschaftern zu den Bereichen „Biographisches zu Hans Kelsen“, „Rechtstheorie“, „Verfassungs- und Verwaltungsrecht“ und „Internationales und europäisches Recht“, die den Bogen von Hans Kelsens Wirken in Prag bis zur Bedeutung seiner Lehren für die Probleme der Gegenwart spannen.

Die Autoren: Karel Beran, Praha; Clemens Jabloner, Wien; Jörg Kammerhofer, Freiburg i.Br.; Karel Malý, Praha; Pavel Maršálek, Praha; Thomas Olechowski, Wien; Pavel Ondřejek, Praha; Michael Potacs, Wien; Ondřej Preuss, Praha; Herbert Schambeck, Wien; Pavel Šturma, Praha; Jan Tryzna, Praha; Jan Wintr, Praha; Klaus Zeleny, Wien.

Wiener Kommentar zum StGB mit 188. Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz Laufende Ergänzungslieferungen zum StGB und allen strafrechtlich relevanten Nebengesetzen bieten sachkundig fundierte Kommentierungen für alle Anforderungen des täglichen Berufsalltags. Neben der neuesten Literatur und Rechtsprechung werden von den renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis zeitnah sämtliche Novellen eingearbeitet und kommentiert. Faszikelwerk in 9 Mappen. inkl. 188. Lfg. 2018. EUR 564,– ISBN 978-3-214-10261-6 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stgb

Aktualisiert wurden diesmal: § 80 Burgstaller/Schütz §§ 114–119 FPG Tipold §§ 297–301 Pilnacek/Świderski Weitere Aktualisierungen zur Strafgesetznovelle 2017 erscheinen in Kürze!

Die Autoren: Dr. Dr. h.c. Manfred Burgstaller, em. o. Universitätsprofessor an der Universität Wien, Rechtsschutzbeauftragter beim BMI; Mag. Christian Pilnacek, Sektionschef im Bundesministerium für Justiz; Dr. Hannes Schütz, Universitätsprofessor an der Universität Graz; Dr. Szymon Świderski, MLE; Dr. Alexander Tipold, ao. Universitätsprofessor an der Universität Wien.

SMG – Suchtmittelgesetz Mit Kommentierung des NPSG 3. Auf lage Autoren: Matzka · Zeder · Rüdisser

3. Auflage 2017. XLVIII, 1056 Seiten. Geb. EUR 168,– ISBN 978-3-214-04553-1

Das komplette Informationspaket zum Suchtmittelrecht für Bibliothek und Aktentasche: • umfassende, praxisorientierte Kommentierung auf Grundlage von Rechtsprechung, Gesetzesmaterialien und Literatur, mit vielen weiterführenden Verweisen: » des Suchtmittelgesetzes (SMG) und » des 2011 neu geschaffenen Neue-Psychoaktive-Substanzen-Gesetzes (NPSG) – erstmals im Kommentar!

• mit allen Neuerungen durch Gesetzesnovellen seit der Vorauflage 2009 (topaktuell: mit allen Novelle 2017: SMG, SV, PV); • internationale Übereinkommen und EUVorschriften (mit Einführung zum Drogenrecht der EU), • österreichische Verordnungen und Erlässe, • Überblick über das „Handbuch für die Vollziehung des § 12 Suchtmittelgesetz“ des Gesundheitsministeriums.

Die Autoren: MMag. Michael Matzka ist Hofrat des Obersten Gerichtshofes. Dr. Fritz Zeder ist Leitender Staatsanwalt im Bundesministerium für Justiz und Honorarprofessor an der Universität Wien. Mag. Gabriel Rüdisser ist Richter des Landesgerichtes Feldkirch.

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ZIVILRECHT]

NVG – Notarversicherungsgesetz 1972 mit 9. Ergänzungslieferung Autoren: Petrasch · Sommer · Brunhölzl · Schöniger-Hekele Die Ausgabe für alle Fragen zur Notar-Pensionsversicherung: • Notarversicherungsgesetz 1972 • ausführliche Anmerkungen: mit Rechtsprechung und praktischen Beitragstabellen • weitere einschlägige Vorschriften: ASVG, ASGG, AVG uam In der 9. Ergänzungslieferung ua berücksichtigt:

• Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 • Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz – Sozialversicherung • 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 • BG BGBl I 2015/16 (16. Novelle zum NVG 1972) • Sozialrechts-Änderungsgesetz 2015 • BG BGBl I 2017/53

Die Autoren: Dr. Engelbert Petrasch, öffentlicher Notar iR; Dr. Reinhard Sommer, Sektionschef im BMASK; Dr. Bernt Brunhölzl, öffentlicher Notar; Dr. Bernhard Schöniger-Hekele, Notariatskandidat.

Loseblattwerk in 1 Mappe, komplett neu durch 9. Erg.-Lfg. 2017. EUR 95,50 ISBN 978-3-214-03297-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Das neue Pauschalreisegesetz Autor: Lindinger Mit dem neuen Praxishandbuch steht ein erstes Nachschlagewerk zum Pauschalreiserecht, das für sämtliche Vertragsabschlüsse ab 1. 7. 2018 zur Anwendung zu bringen ist, zur Verfügung: • Allgemeiner Teil mit zahlreichen Beispielen und Praxistipps • Gesetzestext mit Erläuterungen, Anmerkungen, anwendbarer Rechtsprechung und Literaturhinweisen

• Paragrafengegenüberstellungen zur ersten Orientierung • Pauschalreiserichtlinie im Volltext Alles zu: Anwendungsbereich, Begriffen, Informationspf lichten, Vertragsinhalt, Übertragung & Vertragsänderungen, Leistungserbringung, Gewährleistung und Schadenersatz.

Der Autor: Dr. Eike Lindinger ist Rechtsanwalt in Wien und Autor zahlreicher Publikationen zum Reiserecht.

2017. XVIII, 166 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-13407-5

Aspekte der Selbstverwaltung des Notariats Ein Beitrag zum Recht der beruflichen Vertretungen Schriftenreihe des Österr. Notariats, Band 60 Autor: Woschnak Der 60. Band der Schriftenreihe des österreichischen Notariats befasst sich mit der Organisation und den Kompetenzen der Notariatskammern – den „kleinen Kammern“ der beruflichen Selbstverwaltung. Der Autor untersucht die Zuordnung derer Aufgaben zu den Wirkungsbereichen der

sonstigen Selbstverwaltung und Besonderheiten, die ihre Begründung im notariellen Berufs- und Standesrecht finden. Fragen des Rechts der Selbstverwaltungsorgane, der Ausgliederung von Selbstverwaltungsaufgaben sowie transnationale Aspekte werden behandelt.

Der Autor: Dr. Klaus Woschnak, Notar i.R., war seit 1976 in Funktionen der notariellen Selbstverwaltung tätig, von 2003 bis 2010 Präsident der Österreichischen Notariatskammer und im Jahr 2007 Präsident des Rats der Notariate der Europäischen Union.

Runde Geburtstage im Jänner/Februar

• Wilhelm Brauneder • Ernst Eugen Fabrizy • Bernhard W.Gruber • Gert M. Iro • Diethelm Klippel • Katharina Kohlmaier

R E C H T A K T U E L L # 0 1 / 0 2 | Jä n ne r / F eb r u a r 2 018

2018. Ca. 380 Seiten. Br. Ca. EUR 74,– ISBN 978-3-214-02114-6

• Franz Matscher • Bernhard Schima • Stefan Schleicher • Johannes Stabentheiner MANZ gratuliert herzlich!

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[ZI V ILR ECHT ∙ STEUER R ECHT U ND BIL A NZIERU NG

Europäisches Zivilverfahrensrecht in Österreich V Die Reformen gehen weiter Herausgeber: König · Mayr Der Tagungsband enthält die Vorträge der 5. Innsbrucker Tagung zum Europäischen Zivilverfahrensrecht, die sich mit folgenden Themen befasste: • Die neue Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) und die Begleitregelungen des IRÄG 2017 • Offene und neue Probleme bei der Anwendung der EuInsVO in Österreich 2018. Ca. 244 Seiten. Br. Ca. EUR 52,– ISBN 978-3-214-10991-2

• Streitfragen der Europäischen Kontenpfändung • Aktuelle Rechtsprechung des OGH zur EuGVVO 2012 • Neuerungen im Ehe- und Familienrecht aufgrund des neuen europäisierten Familienund Güterrechtsverfahren • Alternative Streitbeilegung unter europäischem Einfluss

Die Autoren: Dr. Christoph Brenn, LL.M., Hofrat des OGH und Hon.-Prof. in Innsbruck. Dr. Thomas Garber, Univ.-Prof. in Graz. Dr. Andreas Konecny, Univ.-Prof. in Wien. Dr. Bernhard König, em. o. Univ.-Prof. in Innsbruck. Dr. Peter G. Mayr, Univ.-Prof. in Innsbruck. Dr. Franz Mohr, Abteilungsleiter im BMJ. Dr. Hubertus Schumacher, Univ.-Prof. und Rechtsanwalt in Innsbruck.

Handbuch Musterschriftsätze für Steuerberater mit 20. Lieferung Herausgeber: Hübner · Houf

Faszikelwerk in einer Mappe inkl. 20. Lfg. 2017 im Abo mit Online-Zugang EUR 198,– ISBN 978-3-214-15926-9 Mit beigefügtem Gutscheincode erhalten Sie den Zugang zur Online-Version.

57 neue Muster für Ihre tägliche Arbeit! Das „Who is Who“ der Steuerberaterszene hat im Jahr 2015 151 ausgefeilte Schriftsatzmuster ausgearbeitet. Nunmehr wurde das Musterhandbuch um vier wichtige Themengebiete erweitert: • Einhebung der Abgaben (Drexler-Svoboda/ Houf) • Einkommensteuer (Hilber) • Lohnsteuer (Dangl/Patka) • Vereine (Steinwendner)

In Kombination mit den bestehenden Mustern zu den Themen Abgabenverfahren, Finanzstrafverfahren, Gruppenbesteuerung, Umsatzsteuer, Umgründungen, Internationales Steuerrecht, Sozialversicherung und FLAG ein Must-Have für jeden Wirtschaftstreuhänder! Besonders vorteilhaft: Der gesamte Inhalt ist online abruf bar, die Muster können als Word-Datei heruntergeladen und – nach Anpassung auf den jeweiligen Fall – in der Praxis direkt angewendet werden.

Die Herausgeber: StB Mag. Klaus Hübner, MAS ist Präsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. StB/WP Mag. Herbert Houf ist Wiener Landespräsident der Kammer der Wirtschaftstreuhänder.

Das Familienunternehmen im Steuerrecht 2. Auf lage Herausgeber: Wiedermann · Wilplinger Familienunternehmen stehen für Tradition und Beständigkeit – steuerrechtliche Vorschriften bekanntlich nicht. Ob Steuerreformgesetz 2015/2016, Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz, Abgabenänderungsgesetz 2015 oder OECD-MA 2017 – viele neue Normen und Gesetzesänderungen machten eine Neuauflage dieses Werkes unabdingbar!

2018. XXVIII, 276 Seiten. Geb. Ca. EUR 64,– ISBN 978-3-214-06900-1

Mit diesem Handbuch behalten Sie den aktuellen Überblick bei: • der Wahl der geeigneten Rechtsform • dem Rechtsformwechsel im Rahmen einer Umgründung

• ertrag- und verkehrsteuerlichen Belastungen • umsatzsteuersteuerlichen Herausforderungen • Fragen der Unternehmensnachfolge und Unternehmensübertragung • dem Verhältnis zwischen Gesellschafter und Gesellschaft • der Betriebsprüfung und anderen Fragestellungen! Anschauliche und praxisrelevante Beispiele illustrieren die jeweiligen Themenbereiche und ermöglichen dem Praktiker ein besseres Verständnis.

Die Herausgeber: WP/StB DDr. Klaus Wiedermann ist Geschäf tsführer und Tax Director bei Deloitte. WP/StB Dr. Christian Wilplinger ist Geschäftsführer und Tax Partner bei Deloitte.

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WIRTSCHAFTSRECHT]

UGB – Unternehmensgesetzbuch Autor: Felt l Eine detaillierte Kenntnis der Judikatur ist für alle, die sich mit Unternehmensrecht beschäftigen, von großer Bedeutung. Mit der neuen Großen Gesetzausgabe zum UGB finden Sie schnell die zu Ihrem Fall passenden Entscheidungen. Sie enthält: • eine eindrucksvolle Sammlung der wichtigsten unternehmensrechtlichen Literatur • einen umfangreichen Anmerkungsteil: Auszüge aus den Materialien sowie Kom-

• • •

mentare und Praxishinweise des Herausgebers als „Herzstück“ mehr als 4.000 Leitsätze zu Judikaten der einzelnen Bestimmungen vollständige Spruchpraxis des OGH, die wichtigsten Entscheidungen von EuGH, VfGH, VwGH, BFG/UFS, UVS sowie der OLG, LG und LVwG, ein umfangreiches, fein strukturiertes Sachverzeichnis. 2017. XXXIV, 998 Seiten. Geb. EUR 198,– ISBN 978-3-214-03110-7

Der Autor: Mag. Dr. Christian Feltl, LL.M., ist Dozent für wirtschaftsnahes Privatrecht, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht an der Privatuniversität Schloss Seeburg, Lehrbeauftragter mehrerer Fachhochschulen sowie Konsulent und Gutachter renommierter Rechtsanwaltskanzleien.

Austrian Yearbook on International Arbitration 2018 Herausgeber: Klausegger · Klein · Kremslehner · Petsche · Pitkowitz · Welser · Zeiler The Austrian Yearbook on International Arbitration 2018 is a collection of articles and essays on current issues and hot topics in commercial and investment arbitration by leading arbitration practitioners. The Yearbook covers a number of areas of both topical and enduring importance which are likely to be of relevance to academics, practitioners or persons who may become involved in arbitration in Austria or in any other place. Some of the articles analyze significant trends in international arbitration, like

• the idea of a multilateral investment court, • the enforcement of settlement agreements, • transparency in international commercial arbitration and in arbitration institutions, • arbitration as a mean of private enforcement as well as • unilateral arbitration clauses. It also includes the Vienna Repositioning Propositions, a proposal by many experts on how to reposition actors and actions in international arbitrations.

2018. LXVI, 312 Seiten. Geb. EUR 102,60 ISBN 978-3-214-00778-2

Die Herausgeber: Christian Klausegger, Peter Klein, Florian Kremslehner, Alexander Petsche, Nikolaus Pitkowitz, Irene Welser, Gerold Zeiler

WAG – Wertpapieraufsichtsgesetz Herausgeber: Brandl · Saria Durch neue europarechtliche Rechtsquellen wurde eine komplette Revision der nationalen Vorschriften zur Regulierung des Finanzvertriebs notwendig – das neue WAG 2018 ist mit 1. 1. 2018 in Kraft getreten. Wie schon im Hinblick auf das WAG 2007 kommentiert das versierte Autorenteam – bestehend aus Rechtsanwälten, Mitarbeitern der Finanzmarktaufsicht und Vertretern der Wissenschaft – die gesetzlichen Vorgaben besonders

unter praxisrelevanten Gesichtspunkten – mit vielen Lösungsvorschlägen, dennoch wissenschaftlich fundiert. Die erste Tranche enthält ua die Regeln zu Kundenkontakt, Auf klärungspflichten und Entlohnung (Wohlverhaltensregeln) sowie Vorschriften zum Schutz des Kundenvermögens. Der Kommentar wird im Laufe des Jahres 2018 komplettiert.

Die Herausgeber: Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard) ist Partner der Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH. Ass.-Prof. Mag. Dr. Gerhard Saria ist am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien tätig (derzeit in Karenz).

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Erscheint im März 2018

Faszikelwerk in 2 Mappen 2018. Ca. EUR 148,– ISBN 978-3-214-09318-1 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

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[WIRTSCHAFTSRECHT · ARBEITSRECHT

Legal Tech Die Digitalisierung des Rechtsmarkts Autoren: Har tung · Bues · Halbleib Das neue Handbuch analysiert umfassend die Digitalisierung im Rechtsmarkt und deren Auswirkungen. Es gibt einen facettenreichen Überblick über den Einsatz von Legal Tech in Kanzleien und Rechtsabteilungen und formuliert Strategien für den erfolgreichen Einsatz von Legal Tech in der anwaltlichen Arbeit. Der Leser erfährt, welche strategischen Weichenstellungen er in seiner Kanzlei oder 2018. XXI, 308 Seiten. Geb. EUR 89,– ISBN 978-3-214-03388-0

Rechtsabteilung jetzt stellen muss, um auf die Herausforderungen und Chancen von Legal Tech vorbereitet zu sein. Mit • praxisbezogenen Anwendungsbeispielen und Digitalisierungsstrategien • Darstellung und Analyse zukünftiger technischer Entwicklungen, ua Smart Contracts, Blockchain und Künstliche Intelligenz

Die Autoren: Markus Hartung ist Rechtsanwalt und Director an der Bucerius Law School in Hamburg. Dr. Micha-Manuel Bues ist Rechtsanwalt und berät zu den Themen Legal Tech und Innovation im Rechtsmarkt. Dr. Gernot Halbleib ist Jurist und Unternehmer und berät Unternehmen und Kanzleien im Bereich Legal Tech und Business Development.

Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 171. Ergänzungslieferung Autor: Mayr Das gesamte Arbeitsrecht in einem Werk – mehr als 250 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Übereinkommen und Verträge! Die 171. Ergänzungslieferung umfasst unter Berücksichtigung • neuester Rechtsprechung und • aktuellen Schrifttums Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 171. Erg.-Lfg. 2018. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14422-7 Online-Version: www.manz.at/arbr

folgende Rechtsquellen: • Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz • Mutterschutzgesetz • Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz • Ausländerbeschäftigungsgesetz, ua

Der Autor: Dr. Klaus Mayr, LL.M., Referent des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer OÖ.

Der SV-Komm mit 199. Lieferung Herausgeber: Mosler · Müller · Pfeil Der in der Praxis bewährte Kommentar deckt sämtliche Bereiche der Sozialversicherung ab: • ASVG und APG • Erläuterung wichtiger GSVG-Paragrafen • BSVG, B-KUVG und NVG werden in die Kommentierung einbezogen • Mit besonderem Fokus auf das Unionsrecht

Faszikelwerk in 4 Leinenmappen inkl. 199. Lfg. 2017. EUR 398,– ISBN 978-3-214-09654-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: sv-komm.manz.at

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Die Lieferungen 190 – 199 berücksichtigen ua die Novellen: • Wiedereingliederungsteilzeitgesetz • ArbeitnehmerInnenschutz-Deregulierungsgesetz • Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 – SVÄG 2017 Mit aktueller Rechtsprechung und Literatur!

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, Hon.-Prof., Senatspräsident des VwGH iR Dr. Dr. h.c. Rudolf Müller, Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, alle Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Arbeits- und Sozialrecht) der Universität Salzburg.

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ARBEITSRECHT]

Zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht mit 66. – 71. Lieferung Herausgeber: Spiegel Mit den Lieferungen 66 – 71 wurden neu aufgenommen: • Abkommen über soziale Sicherheit mit Australien aktualisiert: • Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz (SRÄG 2015, ua freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung trotz Pflichtversicherung in einem anderen EUMitgliedstaat)

• • • •

Überblick VO 883/2004 VO 987/2009 Assoziierungsabkommen – Allgemeiner Teil

Berücksichtigt wurden ua die neueste Judikatur des EuGH sowie die eingetretenen Entwicklungen im Bereich der Kostenerstattung.

Die Autoren: MMag. Herta Baumann, Mag. Alexandra Brunner, Univ.-Prof. Dr. Elias Felten, Dr. Klaus Kapuy, Ministerialrat Mag. Manfred Pöltl, Prof. Ministerialrat Dr. Bernhard Spiegel (Hrsg) und Mag. Bernhard Zaglmayer (M AS) haben langjährige Erfahrung mit dem zwischenstaatlichen Recht der sozialen Sicherheit.

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 71. Lfg. 2017. EUR 198,– ISBN 978-3-214-17534-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Betriebsrat und Information Praxishandbuch Arbeitsrecht Herausgeber: Felten Dieses neue Praxishandbuch beschäftigt sich mit dem Zugang zu und der Weitergabe von Informationen sowie deren Verarbeitung aus • arbeits- und • datenschutzrechtlicher Sicht.

heimhaltung haben sowohl der Betriebsinhaber als auch die einzelnen Arbeitnehmer Interesse. In der Praxis ergibt sich eine Vielzahl unterschiedlicher Konflikt- und Problemstellungen.

Für den Betriebsrat sind Informationen essentiell, um seinem gesetzlichen Interessenvertretungsauftrag nachkommen zu können. An diesen Informationen bzw an deren Ge-

Mit Beispielen, Technik- und Praxishinweisen sowie einer Darstellung der künftigen Rechtslage!

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Elias Felten, Universität Linz/Universität Salzburg. Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Elias Felten, Universität Linz/Universität Salzburg; Dr. Wolfgang Goricnik, MBL, AK Salzburg; Mag. Thomas Riesenecker-Caba, FORBA – Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt.

2017. XXII, 90 Seiten. Br. EUR 26,– ISBN 978-3-214-13696-3

Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Sozialrechtssachen Band 30 Herausgeber: Bauer · Neumayr Leitsätze – für den raschen Überblick! • Die 1. Teillieferung umfasst Entscheidungen des Jahres 2016 in Lang- und Kurztextform, • die bewährte Inhaltsübersicht: geordnet nach Datum der Entscheidung, nach Geschäftszahl, nach Gesetzesstellen und Stichworten jeweils mit Kurzinhalten,

• für den raschen Zugang zur gewünschten Entscheidung, • mit den Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes.

Die Herausgeber: Dr. Peter Bauer, Senatspräsident iR. und Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Senatspräsident des OGH.

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2018. Br. Ca. II, 298 Seiten + 24 Seiten Registerheft. Ca. EUR 197,– ISBN 978-3-214-15207-9

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[ BAU E N M I E T E N WOH N E N ∙ S T U DI U M U N D PR A X I S ∙ SAC H BUC H FAC H BUC H

MietSlg – Mietrechtliche Entscheidungen Band LXVIII Herausgeber: Pfiel Der klassische Arbeitsbehelf für alle mit miet- und wohnrechtlichen Fragen befassten Rechtsanwender steht auch heuer wieder in gewohnter Qualität zur Verfügung! Band 68 enthält: • Mietrechtliche Judikatur des OGH, VfGH, VwGH, BFG und der Unterinstanzen aus dem Jahr 2016

2017. 620 Seiten. Ln. EUR 217,– ISBN 978-3-214-05732-9

• 804 Leitsätze, 7 Entscheidungen im Volltext • Rasche Übersicht durch Zuordnung der Entscheidungen zu den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen • Fundstellenangabe bei bereits veröffentlichten Entscheidungen • Umfangreiche Register

Der Herausgeber: Dr. Franz Pfiel, Hofrat des VwGH Die Bearbeiter: Mag. Karin Fuhrmann, Steuerberaterin in Wien, Dr. Ernst Gall, Senatspräsident des VwGH i.R., Mag. Fritz Iby, Richter des OLG Wien, Mag. Julia Kainc, Richterin des LG für ZRS Wien, Mag. Stephanie Kulhanek, Richterin des LG für ZRS Wien, Dr. Stefan Malainer, akad. IM, Rechtsanwalt in Wien, Dr. Andreas Staribacher, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Wien.

Exekutionsrecht 4. Auf lage Autoren: Neumayr · Nunner-Krautgasser Diese handliche Darstellung des Exekutionsrechts fördert das Verständnis für die Grundlagen und den Gang des Exekutionsverfahrens. Mit vielen Beispielen und Querverbindungen wird der Zugang transparent gemacht. Die relevante Judikatur des OGH ist sorgfältig eingearbeitet und gibt in den entscheidenden Punkten Sicherheit.

4. Auflage erscheint im März 2018. Ca. 400 Seiten. Br. Ca. EUR 48,50 Mit Hörerschein für Studierende: Ca. EUR 38,80 ISBN 978-3-214-08441-7

Auf die wichtigsten Fragen erhalten Sie schnell und zuverlässig die Ziel führende Antwort, zum Beispiel aus den Bereichen: • Grundlagen des Exekutionsverfahrens • Exekutionsvoraussetzungen • Exekutionsklagen • Liegenschafts- und Unterlassungsexekution • Einstweilige Verfügung • Anfechtungsrecht uvm

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr ist Senatspräsident des OGH und lehrt Arbeitsund Sozialrecht an der Universität Salzburg sowie an der Universität Linz. Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser lehrt Zivilverfahrensrecht an der Universität Graz.

Elektromobilität und Recht Autorin: Frankl-Templ Elektromobilität ist ein Zukunftsthema ersten Ranges. Erstmals erscheint nun bei MANZ ein Praxishandbuch über „Elektromobilität und Recht“. Die Querschnittsmaterie stützt sich auf weite Teile des Verkehrsrechts, Elektrizitäts- und Elektrotechnikrecht, Steuer- und Förderrecht sowie Bau- und Wohnungsrecht. Das Buch wendet sich an Leserinnen und Leser, die sich über Elektromobilität generell informieren wollen bzw. eine tiefergehende Be2018. Ca. 120 Seiten. Br. Ca. EUR 24,– ISBN 978-3-214-11419-0

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trachtung der rechtlich einschlägigen Bestimmungen suchen. Ebenfalls enthalten: • die nationalen Bestimmungen durch die relevanten EU-Rechtsakte sowie internationale Normung • ein Blick auf die derzeitigen „Hotspots“ der Elektromobilität (China, Kalifornien und Norwegen)

Die Autorin: Dr. Daphne Frankl-Templ, M A, ist Rechtsanwaltsanwärtin in Wien und unterrichtet an der Fachhochschule Campus Wien im Rahmen des Masterstudiengangs „Green Mobility“ die Rechtsgrundlagen der Elektromobilität.

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TERMINE]

MANZ Rechtsakademie 24.01.2018

Spezialtagung Untreue NEU und Bilanzstrafrecht

Mittwoch

Ort:

25.01.2018

Jahrestagung Verwaltungsgerichtsbarkeit 2018

Donnerstag

Ort:

01.03.2018

Jahrestagung Schulrecht 2018

Donnerstag

Ort:

07.03.2018

Jahrestagung Unternehmensführung für Anwaltskanzleien 2018

Mittwoch

Ort:

Justizpalast, Festsaal, Schmerlingplatz 10 – 11, 1010 Wien

Hotel de France, Schottenring 3, 1010 Wien

Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien

Hotel Astoria, Kärntner Straße 32 – 34, 1010 Wien

08.03.2018

Intensiv-Workshop PR & Marketing für Kanzleien

Donnerstag

Ort:

08.03.2018

Jahrestagung Strafrecht 2018

Donnerstag

Ort:

12.03.2018

Spezialtagung Erhaltung und nützliche Verbesserung

Montag

Ort:

13.03.2018

Jahrestagung Gewerbliches Betriebsanlagenrecht 2018

Dienstag

Ort:

14.03.2018

Spezialtagung Haftung von leitenden Angestellten und Geschäftsführern

Mittwoch

Ort:

15.03.2018 Donnerstag

Hotel Astoria, Kärntner Straße 32 – 34, 1010 Wien

Justizpalast, Festsaal, Schmerlingplatz 10 – 11, 1010 Wien

Hotel Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

Schlossmuseum, Barocksaal, Schlossberg 1, 4020 Linz

Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien

Intensivtagung Arbeitnehmer-Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle Ort:

Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien

16. – 17.03.2018

Jahrestagung Erbrecht 2018

Freitag bis Samstag

Ort:

21.03.2018 22.03.2018

Schlosshotel Leopoldskron, Leopoldskronstraße 56, 5020 Salzburg

Intensivtagung Personenstandsrecht NEU Ort: Ort:

Arcotel Nike, Untere Donaulände 9, 4020 Linz Arcotel Nike, Untere Donaulände 9, 4020 Linz

Informationen und Anmeldung unter www.manz.at/rechtsakademie

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[EMPFEHLENSWERTES

Für Sie gelesen Kier · Wess (Hrsg) Handbuch Strafverteidigung 2017. XXIV, 786 Seiten. Geb. EUR 128,– ISBN 978-3-214-15032-7

„Das von Kier und Wess herausgegebene erste österreichische Handbuch der Strafverteidigung bietet das Handwerkzeug für einen erfolgreichen Kampf ums Recht und gehört in jede strafrechtliche Bibliothek!“ (Jan Bockemühl, AnwBl 10/2017)

„Das Handbuch Strafverteidigung von Kier/Wess ist das erste seiner Art in Österreich.“ (Der Standard, 25.9.2017)

„Das Handbuch Strafverteidigung ist ein äußerst umfassendes Werk, das mit Anleitungen, Hinweisen und Tipps zu allen Verfahrensstadien und zu überhaupt allen Aspekten der Strafverteidigung zu glänzen weiß und somit deutlich mehr als eine bloße systematische Darstellung des Strafrechts bietet.“ (rechtsfreund.at, 31.8.2017)

Juristen-Ball 2018 Am Fasching-Samstag, den 10. Februar 2018, findet der Juristen-Ball wie jedes Jahr in der Hof burg statt. Karten erhalten Sie im Internet unter www.juristenball.at sowie im Juristenverband und in der Buchhandlung MANZ, Wien 1., Kohlmarkt 16. Die Damenspende wird auch heuer wieder von MANZ gesponsert, lassen Sie sich überraschen... Viel Vergnügen wünscht MANZ

www.simplex-doks.at www.manz.at/simplex

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• Firmenbuchanträge automatisch erstellen • Eigenes Corporate Design verwenden • Eingegebene Daten wiederverwenden • Geschäftsfälle speichern und später bearbeiten • Simpler und zentraler Zugriff

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EMPFEHLENSWERTES]

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Olga Autor: Schlink Ein Dorf in Pommern am Ende des 19. Jahrhunderts. Olga ist Waise, Herbert der Sohn des Gutsherrn. Sie verlieben sich und bleiben gegen den Widerstand seiner Eltern ein Paar, das immer wieder zueinander findet, auch als Olga Lehrerin wird und er zu Abenteuern nach Afrika, Amerika und Russland reist. Voller Träume von kolonialer Macht und Größe, will er für Deutschland die Arktis

erobern. Seine Expedition scheitert, und die Bemühungen zu seiner Rettung enden, als der Erste Weltkrieg ausbricht. Erzählt wird die Geschichte einer starken, klugen Frau, die miterleben muss, wie nicht nur ihr Geliebter, sondern ein ganzes Volk den Bezug zur Realität verliert.

Diogenes. 2018. 320 Seiten. Geb. Ca. EUR 24,70 ISBN 978-3-257-07015-6

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Schon bestellt? Steinlechner · Weiß-Koppensteiner Kollektivverträge für das Hotel- und Gastgewerbe 2. Auflage 2017. X, 468 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-08664-0 Dieser Band enthält die beiden Rahmenkollektivverträge sowie die neuen österreichweit einheitlichen Lohn- und Gehaltsschemata mit Stand 1. Mai 2017. Weitere Änderungen: • neue Durchrechnung der Normalarbeitszeit für Jahresbetriebe über 26 Wochen, • Möglichkeit der Verkürzung der täglichen Ruhezeit auf 8 Stunden für Saisonbetriebe mit Halbpension, • Wegfall der Dienstkleidungspauschale für Lehrlinge und die neuen Lehrlingsentschädigungen, • Entfall der Professionisten-Regelung, • Abschaffung des zwingenden Garantielohnsystems in Wien und in der Steiermark. Mit Beispielen, Hinweisen und Tipps!

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[RECHTAKTUELL

Schon bestellt? Gitschthaler · Höllwerth (Hrsg) AußStrG – Kommentar zum Außerstreitgesetz, Band 2 Band 2: Nebengesetze 2017. LVI, 984 Seiten. Ln. EUR 195,– ISBN 978-3-214-16229-0 Band 2 des Kommentars enthält die wichtigsten außerstreitrechtlichen Nebengesetze. Die Kommentierungen der aufgenommenen Gesetze beschränken sich nicht auf die verfahrensrechtlichen Teile, sondern erstrecken sich auch auf die materiell-rechtlichen Teile der Gesetze. Damit liegt eine vollinhaltliche und umfassende Darstellung aller aufgenommenen Gesetze vor. Von ausgewiesenen Fachleuten auf dem allerneuesten Stand umfassend kommentiert – unter Berücksichtigung von Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, Kinder-Rückführungsgesetz 2017, Primärversorgungsgesetz und der neuesten Judikatur.

Probst Grundeinlöse und Enteignung 2017. XLIV, 344 Seiten. Ln. EUR 89,– ISBN 978-3-214-02101-6 Dieses Handbuch setzt da an, wo es um das Thema der praktischen Anwendung in der Umsetzung der Grundeinlöse geht. Damit bietet es beteiligten Personen und Rechtsanwendern die Grundlage, sachgerechte und nachvollziehbare Lösungen zu erarbeiten. In diesem Buch: • Darstellung des Verfahrens • Aufarbeitung der aktuellen Rechtsprechung • Kommentierung des Eisenbahnentschädigungsgesetzes, des UVP-Gesetzes und wichtiger sonstiger Materiengesetze • Ablaufschemata, Musterübereinkommen und Übersichtstabellen zu den Materiengesetzen!

Dokalik Gerichtsgebühren 13. Auflage 2017. XXII, 590 Seiten. Geb. EUR 148,– ISBN 978-3-214-09662-5 Seit der letzten Auflage hat das Gerichtsgebührenrecht zahlreiche gesetzliche Änderungen erfahren; überdies wurden die festen Gebührenbeträge durch die Verordnung BGBl II 2017/152 durchwegs valorisiert. Die Neuauflage bietet einen umfassenden Überblick über das Gerichtsgebühren- und Einbringungsrecht mit allen relevanten Entscheidungen in Leitsätzen, Gesetzesmaterialien, zahlreichen kommentierenden Anmerkungen und Literaturhinweisen. Die mittlerweile mehr als 3-jährige Erfahrung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wurde dabei miteinbezogen.

Brandstätter N. Verjährung und Schaden 2017. LIV, 296 Seiten. Br. EUR 74,– ISBN 978-3-214-07243-8 Fragen der Verjährung haben im Bereich des Schadenersatzrechts in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen: durch die Erhebung der Verjährungseinrede eröffnet sich schließlich selbst für den Schädiger, der tatsächlich für den Schaden verantwortlich ist, eine Möglichkeit, sich seiner potenziellen Haftung zu entziehen. Das Buch nimmt sich aller Themen rund um die Verjährung von Schadenersatzansprüchen in umfassender Weise an und berücksichtigt sowohl österreichische als auch deutsche Judikatur und Literatur.

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R ECHTA K T UELL]

Schon bestellt? Rechberger · Simotta Zivilprozessrecht 9. Auflage 2017. XLII, 880 Seiten. Geb. EUR 89,– ISBN 978-3-214-00779-9 Der Klassiker zum österreichischen Zivilprozessrecht in neuer Auflage! Ein unverzichtbares Standardwerk für die Praxis sowie eine bewährte Lernunterlage für Studierende – von den Prozessbausteinen und dem erstinstanzlichen Verfahren über das Rechtsmittelverfahren bis hin zu den europäischen Zuständigkeiten: Der „Rechberger/Simotta“ bietet eine umfassende Darstellung des österreichischen und europäischen Zivilprozessrechts. Die jüngsten Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Lehre wurden berücksichtigt.

Kienapfel · Schmoller Strafrecht, Besonderer Teil II 2. Auflage 2017. XVIII, 572 Seiten. Br. EUR 64,– ISBN 978-3-214-10571-6 Die praxis- und prüfungsrelevanten Delikte gegen Vermögenswerte (§§ 125 – 168b StGB) werden in gewohnter Präzision und Qualität erläutert: • zahlreiche Beispiele • aktuell, unter Berücksichtigung der Strafgesetznovelle 2017 • klare, verständliche Sprache • systematisch und übersichtlich • benutzerfreundliches Sachregister Der ideale Mittler zwischen Theorie und Praxis!

Spitzer Das persönliche Recht auf Aussonderung 2017. LIV, 334 Seiten. Geb. EUR 84,– ISBN 978-3-214-08806-4 Das Rechtsinstitut der persönlichen Aussonderung betrifft die insolvenzrechtliche Grundfrage, wer Sachen aus der Insolvenzmasse verlangen kann. Wann und warum das auf Grund eines nur relativen Rechts möglich sein soll, gibt der Rechtsdogmatik seit jeher Rätsel auf. Nachdem das Werk Ursprung und Zweck dieser Aussonderungsmöglichkeit freilegt, untersucht es die praktisch wichtigsten Konstellationen: • Treuhand • Kommissionsgeschäfte • Aussonderung von Buchgeld • Aussonderung nach Insolvenzanfechtung.

Greifeneder · Liebhart Pflegegeld 4. Auflage 2017. XXII, 590 Seiten. Geb. EUR 98,– ISBN 978-3-214-02703-2 In der 4. Auflage werden neu die • seit 1.9.2016 geltende Kinder-Einstufungsverordnung 2016 kommentiert, • aktuelle Rechtsprechung dargestellt, • rechtlichen Neuerungen behandelt (ua Pflegekarenz und Pflegekarenzgeld), • Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Begutachtung durch Arzt und Pflegefachpersonal besprochen, • Stellung und Rechte der Pflegenden im Einstufungsverfahren beleuchtet, • Absicherung und Unterstützung der Angehörigen dargestellt.

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Marek · Jerabek Korruption und Amtsmissbrauch 10. Auflage 2017. VI, 174 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-03948-6 Neu präsentiert DAS Standardwerk: • die aktuelle OGH-Rechtsprechung • Grundsatzausführungen zur rechtlichen Stellung von Polizeischülern, Verbindungsbeamten bei österr. Botschaften, Frontexbeamten und Beratern im Asylzulassungsverfahren • Erläuterungen zur Rechtsnatur der Weisung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung • neue Aspekte zum Untreuetatbestand Ein Maximum an Rechtssicherheit für den Alltag der Korruptionsbekämpfung ist damit garantiert!

Paliege-Barfuß GewO – Gewerbeordnung 16. Auflage 2017. LXXXIV, 894 Seiten. Geb. EUR 98,– ISBN 978-3-214-02744-5 Die 16. Auflage des Taschenkommentars zur Gewerbeordnung bietet die Einarbeitung der letzten 14 Novellen, darunter: • GewO-Novellen 2017: Reduzierung der reglementierten Gewerbe, Freigabe von Teilgewerben, Erweiterung des Umfangs der Nebenrechte, Einführung einer Gewerbelizenz, Reform des vereinfachten Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens; • Geldwäsche-Novelle 2017; • Neues Gewerbeinformationssystem (GISA); • Neues Seveso III-Regime; • VfGH-Erkenntnisse zu Berufsfotografen und Gastgartenregelung.

Vavrovsky Der erfolgreiche Geschäftsführer 2. Auflage 2017. XIV, 148 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-08768-5 Die zweite Auflage des kompakten Praxishandbuches gibt Geschäftsführern sowie deren Mitarbeitern und Beratern in verständlicher Sprache einen raschen Überblick über die Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers, über Haftungsfragen, verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit, den Krisenfall Insolvenz, Vertragsrecht und vieles mehr. Das besonders lesefreundliche Layout mit wertvollen Tipps und mustergültigen Lösungen führt zielsicher durch alle relevanten Rechtsbereiche. 19 Checklisten zu den zentralen Fragestellungen bieten allen Lesern eine optimale Hilfestellung für die tägliche Anwendungspraxis.

Rohatschek · Fröhlich · Maukner Rechnungslegung nach IFRS 5. Auflage 2017. XVIII, 334 Seiten. Br. EUR 69,– ISBN 978-3-214-10582-2 Auch in der 5. Auflage werden die in der Praxis relevanten Bestimmungen der IFRS systematisch und detailliert auf bereitet. Zur Veranschaulichung wurden mehr als 120 Praxisbeispiele eingearbeitet, die Lösungswege für buchungstechnische Problemstellungen aufzeigen. Enthalten sind auch die neuen Vorschriften zu Finanzinstrumenten (IFRS 9), Erlöse aus Verträgen mit Kunden (IFRS 15) und Leasingverhältnissen (IFRS 16), die zu erheblichen Anpassungen bei vielen Unternehmen führen. Ein umfassendes Nachschlagewerk bei der praktischen Umsetzung der IFRS!

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Grubmann VersVG – Versicherungsvertragsgesetz 8. Auflage 2017. XXII, 1290 Seiten. Geb. EUR 238,– ISBN 978-3-214-01286-1 Mit der Neuauflage sind Sie bestens abgesichert: • Mit VAG 2016 und allen weiteren Novellen seit der Vorauflage • Tausende Leitsätze, ua mehr als 1.500 neue zu aktuellen Entscheidungen • IPRG, ROM-I-VO, EuGVVO • NEU: Verordnungen der Finanzmarktaufsicht (FMA) aufgrund des Versicherungsaufsichtsgesetzes • Darstellung der Vielzahl von Entscheidungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der wichtigsten Sparten • Aufnahme von Entscheidungen zu neuen Versicherungszweigen

Hofbauer · Krammer Lohnsteuer 2018 38. Auflage 2017. XXVIII, 544 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-08064-8 Das Standardwerk für die Personalverrechnung – jährlich neu! In die aktuelle Ausgabe 2018 wurden neue Kapitel und zahlreiche Änderungen eingearbeitet: • Beschäftigungsbonus • Reisekosten • Mitarbeiterbeteiligungsstiftung • Sachbezüge • Konkurrenzklausel • Kinderbetreuungsgeld und -freibetrag • Pensionsbonus • Aushilfskräfte • Abgrenzung selbständige/ • uvm unselbständige Tätigkeit

Steiner · Janković UGB vs IFRS – Der Jahresabschluss im Vergleich 2. Auflage 2017. XX, 350 Seiten Br. EUR 58,– ISBN 978-3-214-02002-6 Alles, was Sie für die Erstellung von Jahresabschlüssen nach UGB und IFRS bzw bei deren Überleitung benötigen, finden Sie in diesem Praxishandbuch: • eine Gegenüberstellung der unterschiedlichen Regelungen • mehr als 120 Beispiele aus der Rechnungslegungspraxis – samt Lösungen, jeweils nach UGB und IFRS • praktische Übersichten, etwa zu anwendbaren Standards und Interpretationen • vergleichende Tabellen, ua zum Gesamtkosten- / Umsatzkostenverfahren

Töglhofer · Winkler-Janovsky (Hrsg) IFRS 15 – Umsatzerlöse 2017. XXII, 200 Seiten. Br. EUR 56,– ISBN 978-3-214-02747-6 IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ stellt IFRS-Anwender ab Geschäftsjahren, die am 1. 1. 2018 oder später begonnen haben, vor neue Herausforderungen. Der neue Standard ist eine der tiefgreifendsten Änderungen in den IFRS seit langem. Das Werk erläutert ausführlich die neuen Regelungen. Praxisnahe Beispiele aus verschiedenen Branchen runden die Darstellung ab und geben Anwendern einen Einblick in die Behandlung verschiedener Geschäftsfälle nach den neuen Standards. Ebenso wird auf die Anhangangaben eingegangen, welche von IFRS 15 gefordert werden, sowie auf die sich ergebenden Unterschiede zur Bilanzierung nach UGB.

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Jahrestagung ERBRECHT 2018 Ihr Wissens-Update im Erbrecht – Judikatur und Praxisfragen Freitag, 16. März bis Samstag, 17. März 2018 Schlosshotel Leopoldskron, 5020 Salzburg

Tagungsleitung: Univ.-Prof. Dr. Constanze Fischer-Czermak Mag. Andreas Tschugguel

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