RECHTaktuell September 2018

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[RECHTAKTUELL

September 2018

#09

#09

Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

Ein „ÖBl-Extra“ für Lothar Wiltschek 70. Geburtstag des ÖBl-Schriftleiters SEP T EM BER 2018]

Porträt des Monats Jörg Zehetner

MANZ im Gespräch mit Manfred Umlauft


JAHRESTAGUNG GEBÜHREN UND GEWERBLICHES GRUNDERWERBSTEUER BETRIEBSANLAGENRECHT 2018 Typische Problemfälle und aktuelle Judikatur/Gesetzgebung Freitag, 5. Oktober 2018 Mittwoch, 16. März 2016 in Linz Hotel Park Royal Palace Schottenring 3, 1010 Wien 09.00 – 16.00 Uhr

SAVE THE THEDATE DATE SAVE Jetzt anmelden!

Update: • Themen: •

Gebühren

Grunderwerbsteuer

• Ersatzbeurkundung durch Eingaben bei Behörden Praxis: und Gerichten • • Vertragsübernahme vs Zession • • Gebührenpflicht von E-Mails, Scans, Faxen etc • Auslandsurkunden / Verbringung von Urkunden • in das Inland • Sicherheitengeschäfte zu Darlehens- und Kreditverträgen Debatte: • Bestandverträge, Pachtverträge (Vertragsdauer) • • Echtes / unechtes Factoring, Dienstleistungsfactoring

• Befreiungstatbestände • Mittelbare Anteilsvereinigung – Update zum „wandernden Grundstück“ • Zusammenrechnung • Baurecht • Lebensgemeinschaft in der GrESt • Gegenleistung • „Konkretisierung“ von Eigentum (ME in WE, Tausch, Realteilung)

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Tagungsleitung: Tagungsleitung: MMag. Dr. Benjamin Twardosz, LL.M., Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Partner bei Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati

Vortragende: ADir RR Johann Breitenthaler, Leiter des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel im BMF Dr. Christa Lattner, Leiterin der Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern im BMF MMag. Dr. Benjamin Twardosz, LL.M., siehe links RA MMag. Dr. Daniel Varro, LL.M., Universität Wien/Bundeskanzleramt

Referenten:

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! www.manz.at/rechtsakademie

RECHTSAKADEMIE MANZ


EINBLICK]

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© studiohuger.at

MANZ Teamwork

CHRISTINE VISKI HANKA

ANDREAS BALOG

Produktmanagement MANZ Rechtsakademie

Vorstandsvorsitzender VUJ – Vereinigung Österreichischer Unternehmensjuristen

Unbestritten einer der Erfolgsfaktoren bei jeder verlegerischen Unternehmung: Die Bedürfnisse der Zielgruppe genau zu kennen und maßgeschneiderte Produkte für deren Arbeitsalltag zu erschaffen. So entstand gemeinsam mit der VUJ die Idee, spezielle Weiterbildungsformate für Unternehmensjuristen anzubieten. Mit Inhalten, die diese Berufsgruppe wirklich beschäftigen – und das zu besonders günstigen Konditionen. Gleich drei Tagungen wird es im Zuge unserer Kooperation in diesem Herbst geben. Andreas Balog, als umtriebigen Vorstandsvorsitzenden der VUJ, danke ich für die herzliche und unkomplizierte Zusammenarbeit, die unsere Kooperation seit Anbeginn prägt – echtes „Teamwork“ eben; eine passendere Überschrift könnte man dieser Seite nicht geben. Wir freuen uns auf zahlreiche weitere Projekte!

MANZ hat die erfreuliche Entwicklung der Vereinigung Österreichischer Unternehmensjuristen in den letzten Jahren eng begleitet. Danke an dieser Stelle an Christine Viski Hanka und das gesamte MANZ-Team für die ausgezeichnete Zusammenarbeit, die Offenheit für neue Ideen und die effiziente Umsetzung. Eines der Ziele der VUJ: Die berufliche Aus- und Weiterbildung von UnternehmensjuristInnen zu fördern und deren Stellenwert als Partner oder Teil des Managements weiter zu steigern. Themen, die die UnternehmensjuristInnen bewegen, gibt es viele. Sei es die fortschreitende Digitalisierung und Legal Tech, das Management und die Positionierung der Rechtsabteilung oder etwa aktuelle Entwicklungen in für UnternehmensjuristInnen in der Praxis besonders relevanten Rechtsgebieten, wie zB im Arbeits- und Gesellschaftsrecht. So war es eigentlich nur eine Frage der Zeit, mit MANZ neue Weiterbildungsformate zu entwickeln. Den Anfang machen unsere Tagungen diesen Herbst. Ihre Anregungen, Ideen und Feedback sind stets willkommen. Schreiben Sie uns jederzeit Ihre Meinung. Gelebtes Teamwork sozusagen.

SPEZIALTAGUNG DIE DIGITALE RECHTS- UND STEUERABTEILUNG Dienstag, 11. September 2018, 09.00 – 17.00 Uhr, Hotel Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

INTENSIVTAGUNG DAS ANGESTELLTE MANAGEMENT IM ARBEITSRECHT Dienstag, 18. September 2018, 09.00 – 16.30 Uhr, Hotel Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

JAHRESTAGUNG KONZERNRECHT 2018 Dienstag, 2. Oktober 2018, 09.00 – 17.00 Uhr, Hotel Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Althuber · Lang · Twardosz (Hrsg), Handbuch Selbstanzeige ..... 22 Andergassen, Schulrecht 2018/19 .............................................. 17 Artmann · Rüffler · Torggler (Hrsg), Beschlussmängel ............... 30 Artmann · Karollus (Hrsg), AktG ................................................ 03 Auer-Mayer · Pfeil · Prantner (Hrsg), Aktuelle Fragen zu Medikamenten ............................................................................. 24 Ballon · Nunner-Krautgasser · Schneider, Einführung in das Zivilprozessrecht ........................................................................... 26 Bayer, ERV-Grundbuchsanträge zum Wohnungseigentum ............. 25 Benke · Meissel, Übungsbuch Römisches Sachenrecht ................ 26 Böhm · Eckharter · Hauswith · Heindl, Nutzfläche und Nutzwert im Wohnrecht.................................................................. 8 Burz (Hrsg), Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz für die Praxis ..................................................................................... 23 Cutka (Hrsg), Vertragsmuster und Beispiele für Eingaben ............ 20 Czernich · Deixler-Hübner · Schauer (Hrsg), Handbuch Schiedsrecht................................................................................. 29 Deixler-Hübner · Schauer (Hrsg), Erwachsenenschutzrecht .......... 5 Dillinger · Oppel, Das neue BVergG 2018 ..................................... 6 Doralt W., Steuerrecht 2018/19 ..................................................... 7 Engelhart · Hoffmann · Lehner · Rohregger · Vitek, RAO ........ 20 Erovic · Lercher · Braunstein, Geschmeidige Kost ...................... 25 Fuchs · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StPO ...................... 19 Fucik · Hartl · Schlosser (Hrsg), Handbuch des Verkehrsunfalls .....30 Höpfel · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB .................... 19 IUR (Hrsg), Jahrbuch des österreichischen und europäischen Umweltrechts 2018 ...................................................................... 18 Jaeger · Stöger (Hrsg), EUV – AEUV ........................................... 18 Kalss · Torggler U., Treuepflichten .............................................. 21 Klauser · Kodek, JN - ZPO........................................................... 20 Köllich, Nachehelicher Unterhalt ................................................. 29 Kuras (Hrsg), Handbuch Arbeitsrecht .......................................... 22 Mosler · Müller · Pfeil (Hrsg), Der SV-Komm .............................. 24 Neumayr · Reissner (Hrsg), Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht ....29 Oberleitner · Berger (Hrsg), WRG .............................................. 17 ÖBl – Österreichische Blätter für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht ......................................................................... 10

Pacic (Hrsg), GSVG...................................................................... 23 Perthold-Stoitzner, UG ............................................................... 17 Pfeil (Hrsg), Der AlV-Komm ......................................................... 24 Raffling · Schock (Hrsg), Digitale Wirtschaft und Industrie 4.0 ..... 9 Roth, Zivilprozessrecht ................................................................. 26 Schroll · Schillhammer, Rechtsmittel in Strafsachen .................... 30 Stingl · Nidetzky, Handbuch Immobilien & Steuern ..................... 25 Straube · Ratka · Rauter (Hrsg), UGB ........................................ 21 Strohmayer, Die Pflichtversicherung von Dienstnehmern.............. 29 Sydow (Hrsg), Europäische Datenschutzgrundverordnung ........... 18 Tomandl (Hrsg), System des österreichischen Sozialversicherungsrechts ............................................................. 23 Umlauft, Die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht .............................................................. 19 Urbanek, Bankgeschäfte ............................................................. 21 Wiesner · Grabner · Knechtl · Wanke (Hrsg), EStG ................... 22

rdb.at – wo MANZ findet Neumayr/Reissner (Hrsg), Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht online ....................................................................... 14 Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakounig (Hrsg), UStG-ON online............................................................................ 15 Kier/Wess (Hrsg), Handbuch Strafverteidigung online ................. 16

MANZ INTERN MANZ Einblick ............................................................................... 3 Impressum ..................................................................................... 4 Porträt des Monats Jörg Zehetner ................................................. 11 Ein „ÖBl-Extra“ für Lothar Wiltschek ............................................. 12 Wir gratulieren … ........................................................................ 12 MANZ im Gespräch mit Manfred Umlauft ..................................... 13 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung.................................. 28 Für Sie gelesen ............................................................................. 28 MANZ Rechtsakademie Termine.................................................... 31

Impressum Impressum: Medieninhaber (Verleger) und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. 1010 Wien, Kohlmarkt 16, FN 124 181 w, HG Wien. Verlagsadresse: 1010 Wien, Johannesgasse 23. Geschäftsleitung: Mag.a Susanne Stein (Geschäftsführerin), Peter Guggenberger (Geschäftsführer) und Mag. Heinz Korntner (Verlagsleiter). Chefredaktion: Mag. Heinz Korntner.

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Objektleitung: Mag.a Sybille Ott. Redaktion: Dr. Christopher Dietz, Mag.a Sybille Ott. Produktion: Astrid Sodin. Mitarbeiterin: Karin Pollack. Fotos: Verlag MANZ. Grafisches Konzept: DMC 01, Druck: Friedrich VDV. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Stand: August 2018.

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TOPTITEL DES MONATS]

Erwachsenenschutzrecht NEU – geballtes Wissen für die Praxis

Alle materiell- und verfahrensrechtlichen Neuerungen durch • 2. ErwSchG • ErwSchAG Justiz • ErwSchAG BMASGK

4. Kapitel Erwachsenenvertreter Martin Schauer Literatur: Arnold, Privatstiftungsgesetz3 (2013); Apathy/Iro/Koziol (Hrsg), Österreichisches Bankvertragsrecht2 (2008); Barth, Das intertemporale Privatrecht des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes, iFamZ 2017, 182; Barth, Das neue Konzept der Handlungsfähigkeit und die vier Säulen im Erwachsenenschutzrecht, in Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), Erwachsenenschutzrecht (2018) 17; N. Brandstätter, Das 2. Erwachsenenschutzgesetz – zentrale Neuerungen, ecolex 2017, 1048; Butschek/Unger, Bankvertragsrecht (2010); Cohen, Weisungsbefugnis des Gerichts gegenüber dem Sachwalter? – Differenzierung zwischen Vermögensverwaltung und Personensorge, iFamZ 2011, 312; Dullinger/ Eliskases, Krankheitsbedingte Geschäftsunfähigkeit des Bankkunden – wesentliche Änderungen durch das 2. ErwSchG, JBl 2017, 481; R. Fritz, Die Sachwalterrechtsreform nimmt Gestalt an, iFamZ 2016, 293; Ganner, Der neue Erwachsenenschutz im Miet- und Wohnrecht, wobl 2018, 185; Götsch/ Knoll, Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz aus der Sicht der Bankpraxis, ÖBA 2017, 298; Kathrein, Das neue Erwachsenenschutzrecht – eine Einführung, in Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), Erwachsenenschutzrecht (2018) 1; Kopetzki, Grundriß des Unterbringungsrechts (1997); Schauer, Schwerpunkte des Sachwalterrechts-Änderungsgesetzes (SWRÄG 2006), ÖJZ 2007, 173, 217; Schauer, Das UN-Übereinkommen über die Behindertenrechte und das österreichische Sachwalterrecht, iFamZ 2011, 258; Schauer, Die vier Säulen des Erwachsenenschutzrechts, iFamZ 2017, 148; Schauer, Erwachsenenschutz und Unternehmensrecht, in Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), Erwachsenenschutzrecht (2018) 81; Schauer, Schiedsvereinbarungen nach der ZPO, in Czernich/Deixler-Hübner/ Schauer (Hrsg), Handbuch Schiedsrecht (2018); Schauer, Praxisfragen des 2. ErwachsenenschutzGesetzes, FS Bittner (2018) 603; Schweighofer, Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz – Gerichtliche Erwachsenenvertretung statt Sachwalterschaft, EF-Z 2017, 196; Spruzina, Vorsorgevollmacht, in Gruber/Kalss/Müller/Schauer (Hrsg), Erbrecht und Vermögensnachfolge2 (2018) § 23 (820); Weitzenböck, Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung, in Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), Erwachsenenschutzrecht (2018) 33.

Kap 9 Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz

9.17 Große Unsicherheit herrscht bei der Zuordnung von Erlösen aus Grundstücksverkäufen,

aus Verlassenschaften819 und aus Schmerzengeldansprüchen zu den Einkünften einerseits (5%) oder zum Vermögen andererseits (2%).820 Diese erfahren sehr einzelfallbezogene Beurteilungen. Richtig dürfte sein, zunächst zu unterscheiden, ob der Zufluss liquider Mittel im Ergebnis eine bloße Vermögensumschichtung darstellt,821 oder eine Vermögensmehrung zur Folge hat.822 Im ersten Fall kommt nur die Zuerkennung einer „Vermögensentschädigung“ in Betracht, im zweiten erscheint es mir nach wie vor geboten, darauf abzustellen, inwieweit die Vermögensmehrung mit der Tätigkeit des Erwachsenenvertreters zusammenhängt. Vertrat der Erwachsenenvertreter die vertretene Person im Verlassenschaftsverfahren und geht der Zufluss wesentlich auf diese Tätigkeit zurück, kann die Bemessung der Entschädigung (für die Rechnungsperiode des Zuflusses) auf der

Übersicht Rz

I. II. III. IV.

Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Leitende Prinzipien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Die Arten der Erwachsenenvertretung im Überblick Der gewählte Erwachsenenvertreter . . . . . . . . . . . . A. Voraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Geminderte Entscheidungsfähigkeit . . . . . . . 2. Verhältnis zu anderen Vertretungsarten . . . . B. Die Person des Vertreters . . . . . . . . . . . . . . . . C. Vereinbarung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Wirksamkeitsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . 2. Inhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a) Innenverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b) Außenverhältnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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4.1 4.7 4.10 4.14 4.14 4.14 4.17 4.22 4.26 4.26 4.31 4.31 4.33

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Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), Handbuch Erwachsenenschutzrecht

© MANZ 31. 7. 2018 1 – 510 W:/Handbuch Erwachsenenschutzrecht_Deixler-HübnerSchauer (Hrsg)_HB/04_3B2/01_Umbruch/ErwSchR_Kern

Format: 170x240 mm | mwe

• Auswirkungen auf die Praxis • weiter relevante Rechtsprechung • Literatur

815 LGZ Wien 42 R 362/15 v EF 146.108; LG Linz 15 R 270/16 f; LG Salzburg 21 R 321/16 a; LG Wels 21 R 63/16 p EF 150.003; und zwar auch dann, wenn nicht der gesamte Betrag tatsächlich für Pflege ausgegeben wird – LGZ Wien 42 R 506/14 v EF 146.109. 816 LG Salzburg 21 R 489/02 m, LGZ Wien 45 R 254/03 s EF 104.515; LG Wels 21 R 186/06 m, LGZW 45 R 128/06 s EF 113.941; LGZ Wien 43 R 189/07 g EF 117.030; dies soll nach LGZ Wien 42 R 528/02 m EF 100.444 dann nicht gelten, wenn diese Bezüge die einzigen Einnahmequellen des Betroffenen darstellen. Weiter – zutreffend – differenzierend LGZ Wien 44 R 421/ 09 a EF 123.467 und 42 R 94/10 z, wonach die Familienbeihilfe nur dann ausgenommen sein soll, wenn sie für eine dritte Person bezogen wird – LGZ Wien 44 R 421/09 a EF 123.471, nicht aber aufgrund eines „Eigenanspruchs“ nach § 6 Abs 5 FamLAG von der behinderten Person selbst. Aus neuerer Zeit für Bezug für betreute Kinder LG Linz 15 R 270/16 f; LGZ Wien 45 R 630/15 b EF 150.005. 817 LG Wels 21 R 191/08 z, LGZ Wien 45 R 194/08 z EF 119.848; LGZ Wien 44 R 421/09 a EF 123.470; LG Salzburg 21 R 121/13 k; LGZ Wien 42 R 642/12 s EF 138.606; LGZ Wien 42 R 418/16 f EF 150.004. 818 LGZ Wien 45 R 619/06 x EF 113.942; 45 R 180/07 i EF 117.031; LGZ Wien 42 R 130/14 z EF 142.231; LG Salzburg 21 R 126/13 w; LGZ Wien 43 R 566/13 y EF 138.607. 819 Als Einkünfte wertend LGZ Wien 42 R 375/03 p EF 104.517. 820 Schmerzengeldzahlungen als Einkünfte behandelnd LG Salzburg 21 R 335/04 t EF 107.922, 110.969; LGZ Wien 44 R 680/12 v EF 134.550; ggt dann aber LGZ Wien 44 R 576/13 a EF 138.609. 821 Der vereinnahmte Kaufpreis für eine verkaufte Liegenschaft ist demnach in der jeweiligen Rechnungsperiode kein Einkommen, sondern es kann davon nur eine „Vermögensentschädigung“ zugesprochen werden – LG St. Pölten 10 R 44/10 p; so auch etwa LG Linz 15 R 248/ 16 w EF 149.998; LG Linz 15 R 248/16 w; LGZ Wien 44 R 335/17 s (jeweils zum Verkauf einer Eigentumswohnung); LGZ Wien 45 R 51/16 g EF 149.999 (Realisat aus dem Verkauf von Wertpapieren). Besonders kurios das Auffinden von Sparbüchern im Müll – LGZ Wien EF 119.841. 822 Zufluss von € 11.000,– aus einem Pflichtteilsübereinkommen – LG St. Pölten 10 R 53/10 m; auch LGZ Wien 44 R 680/12 v EF 134.550. Auf die Spitze getrieben könnte man aber auch dagegen einwenden, der Pflichtteilsanspruch sei bereits für sich ein Vermögenswert gewesen. So meint das LG Linz – 15 R 420/08 b – Zuflüsse aus Erbschaften seien kein Einkommen, sondern Vermögen, das zum Stichtag der Rechnungslegung, also nur unter Abzug von mittlerweile verwendeten „Vermögensteilen“, einer allfälligen Vermögensentschädigung zugrunde zu legen sei.

272

Erwachsenenschutzrecht

Weitzenböck

tigen sind gesetzlich zweckgebundene Bezüge, etwa Pflegegeld,815 Familienbeihilfe,816 Mietzins- und Wohnbeihilfe817 und Heizkostenzuschuss.818

Deixler-Hübner/Schauer (Hrsg), Handbuch Erwachsenenschutzrecht

© MANZ 31. 7. 2018 1 – 510 W:/Handbuch Erwachsenenschutzrecht_Deixler-HübnerSchauer (Hrsg)_HB/04_3B2/01_Umbruch/ErwSchR_Kern

Format: 170x240 mm | mwe

H e r a us geb er : De ixl e r-H üb ner · Sch a uer

Durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz wurden mit 1. 7. 2018 das ehemalige Sachwalterrecht – nun Erwachsenenschutzrecht – und die Rechtsfürsorge umfassend novelliert. Ziel der Reform war vor allem die Stärkung der Privatautonomie der betroffenen Personen. Das Handbuch enthält unter Berücksichtigung der beiden Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetze (Justiz & BMASGK) alles zur neuen Rechtslage, von Spezialisten aus Praxis und Wissenschaft dargestellt:

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 018

• Entscheidungs-, Handlungs- und Geschäftsfähigkeit, • Erwachsenenvertreter & Vertretungsarten, • Verfahren, • Vorsorgevollmacht, • Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger, • medizinische Behandlungen, • Vermögenssorge & Vermögensverwaltung, • Entschädigungsregelungen, • Sondermaterien: Unternehmensrecht, Bankverträge, Verwaltungsrecht, Sondervereinsrecht • Notare, Rechtsanwälte, Vereine als Vertreter.

Die Autoren: Margot Artner, Erwin Bernat, Raimund Bollenberger, Astrid Deixler-Hübner, Gernot Fellner, Michael Gruber, Magdalena Hagen, Florian Heindler, Thomas Höhne, Georg Kathrein, Christoph Mondel, Alexandra Niedermoser, Ulrich E. Palma, Christoph Pichler, Bernhard Raschauer, Monika Rott, Martin Schauer, Michaela Schweighofer, Claus Spruzina und Johann Weitzenböck. Erscheint Mitte September 2018. XXXIV, 524 Seiten. Geb. EUR 90,– ISBN 978-3-214-04199-1

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[TOPTITEL DES MONATS

Ihr verlässlicher Begleiter durch den neuen Vergabeprozess Dillinger/Oppel

7.1

7. Kapitel Beendigung des Vergabeverfahrens

Von der Ausschreibung bis zur Beendigung des Verfahrens – alle Schritte im Detail

Ein Vergabeverfahren kann vom AG auf zwei Arten beendet werden, nämlich • durch Zustandekommen des Leistungsvertrages (Zuschlagserteilung) oder • durch Widerruf.

7.2

Der Widerruf des AG kann durch eine rk Feststellung der Vergabekontrollbehörde substituiert werden. Voraussetzungen dafür sind, dass der AG die Zuschlagsfrist erheblich überschreitet, der Bieter ein Ersuchen um Fortführung stellt und der AG trotzdem das Verfahren weder beendet, noch fortführt. In diesem Fall kann der Bieter die Verfahrensbeendigung mittels Feststellungsantrag durchsetzen, und kann bei Vorliegen der Voraussetzungen einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch geltend machen.1

I. Zuschlagsverfahren A. Zuschlagsfrist

7.3

Die Zuschlagfrist ist jene Frist, für die der Bieter sich an sein Angebot bindet, und innerhalb der der AG die Zuschlagserteilung (= Vertragsabschluss) vornehmen sollte.2 Damit der Bieter während der Zuschlagsfrist nicht von seinem Angebot zurücktritt oder behebbare wesentliche Mängel trotz Aufforderung des AG schuldhaft nicht behebt, kann der AG eine Sicherstellung (das Vadium)3 verlangen.

7.4

Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist.4 Es gilt der Grundsatz, dass die Zuschlagsfrist kurz zu halten ist. Die Länge der Frist bestimmt sich danach, ob der AG dazu in seiner Ausschreibungsunterlage Festlegungen trifft: • Legt der AG die Zuschlagfrist fest, darf diese idR fünf Monate nicht überschreiten. Nur in Einzelfällen darf aus zwingenden Gründen bereits in der Ausschreibung ein längerer Zeitraum festgelegt werden. Die maximale Frist beträgt in diesem Fall allerdings sieben Monate. • Legt der AG keine Zuschlagsfrist fest, beträgt sie einen Monat. • Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens wird der Fortlauf der Zuschlagsfrist gehemmt.5

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§ 150 Abs 9 iVm § 353 Abs 2, § 334 Abs 5. § 127 Abs 2, § 131. § 2 Z 32. § 131 Abs 1. § 131 Abs 4.

Dillinger/Oppel

Referenzprojekte konkret stellt,67 insbesondere anhand • des Leistungsgegenstands des Referenzauftrages und der inhaltlichen Anforderungen • eines (Mindest-)Volumens oder (Mindest-)Nettoauftragswerts • des Alters der Referenz.68 5.29 Für die Frage, wie lange die Referenz zurückliegen darf, besteht zwar (wie bisher im

B BVergG 2006) eine gesetzliche Vorgabe (gemäß Anhang XI). Der Liefer/Dienstleistungsauftrag darf höchstens drei bzw der Ba Bauauftrag darf höchstens fünf Jahre zurückliegen, wobei bei der Berechnung auf das Ende de der Angebots- bzw Teilnahmefrist abzustellen ist. Neu ist jedoch, dass der AG nunmehr auch im OSB einen längeren Zeitraum festlegen darf, wenn dies zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes erforderlich ist.69 Das Alter der Nachweise bzw das Ausstellungsdatum spielt – wie bei Eignungsnachweisen generell – keine Rolle: Es ist irrelevant, ob die Referenzleistung, die zB vor zwei Jahren erbracht wurde, gleich nach Auftragserfüllung bescheinigt wird oder kurz vor Abgabe des Angebotes in einem konkreten Verfahren. Ältere Nachweise sind folglich unbedenklich.70 Davon zu unterscheiden ist aber der Fall, dass der Unternehmer zwar einen passenden Referenzauftrag nennen möchte, allerdings ohne Nennung des Referenzauftraggebers selbst oder bestimmter Details der Leistungsdurchführung aufgrund einer von ihm mit dem Referenzauftraggeber abgeschlossenen Geheimhaltungsvereinbarung. Dies kann der Bieter nicht, weil eine Referenzbescheinigung die oben genannten Mindestangaben enthalten muss.

5.30 Generell gilt auch hier für den AG das Transparenz- bzw Konkretisierungsgebot: Der Un-

ternehmer muss klar erkennen können, worauf es ankommt. Weiters gilt, dass nur sachlich te Auftragsgegenstand stehende und nicht diskriminiegerechtfertigte und in Relation zu dem Auftragsgegenst rende Anforderungen festgelegt werden dürfen.71

5.31 Beispiele: • Sachlich nicht gerechtfertigt ist es, bei einer Auftragsvergabe im Unterschwellenbereich, Referenzaufträge mit einem Auftragsvolumen über der Oberschwelle festzulegen oder die Ausführung des Referenzprojektes auf das Bundesgebiet Österreich zu beschränken, wenn es keinen

Neuerungen werden anschaulich dargestellt

67 Vgl BVA 23. 11. 2010, N/0087-BVA/14/2010-22: „Es liegt in der Dispositionsfreiheit des Auftraggebers, Referenzanforderungen festzulegen, solange ein sachlicher Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand besteht.“ Die im BVergG 2006 enthaltene Regelung des § 75 Abs 2 ist entfallen, wonach Referenzen eines öff AG in Form einer vom öff AG ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung beizubringen ist. 68 In § 85 Abs 2 werden Angaben definiert, die in Referenzen „jedenfalls enthalten sein müssen: Name und Sitz des Leistungsempfängers sowie Name der Auskunftsperson, Wert der Leistung, Zeit und Ort der Leistungserbringung, Angabe, ob die Leistung ordnungsgemäß ausgeführt wurde. 69 Dies hat insb dann praktische Bedeutung, wenn die nachzuweisenden Referenzaufträge selten und in großen zeitlichen Abständen anfallen, was gegebenenfalls zB auf die Errichtung von Kraftwerken oder Krankenhäusern zutreffen könnte. 70 T. Jaeger in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, BVergG 20062 § 75 Rz 29. 71 Vgl zB BVwG 19. 9. 2014, W139 2009635-2.

Das neue BVergG 2018 Aut or en: Dil l in ge r · Oppel

Wie kann man Fehler und Risiken im neuen Vergabeprozess vermeiden? Wie gestaltet man Ausschreibungsunterlagen möglichst geschickt und effizient? Wie fördert man den Vergabewettbewerb? Das brandneue Handbuch zum BVergG 2018 bietet mehr als bloße Erläuterungen. Mit den zahlreichen „Infokästen“ haben Sie alle Neuerungen im Bundesvergaberecht rasch im Blick. Praxistipps, Beispiele und Checklisten bereiten Sie optimal auf alle Verfahrensschritte vor. Die Unterschiede zum BVergG 2006 werden klar dargestellt.

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Aus dem Inhalt: • Darstellung der neuen Rechtslage • Hintergründe der Neuerungen inkl EuGHJudikatur zur Vergaberichtlinie • Praktische Anwendung des BVergG 2018 • Konzeption einer Ausschreibung • Bewerber- und Bieterkonstellationen • Abwicklung des Vergabewettbewerbs • Umgang mit nachträglichen Vertragsänderungen

Die Autoren: Dr. Sophie Dillinger ist ausgebildete Rechtsanwältin und als In-House-Juristin beim ORF ua mit Rechtsfragen des Beschaffungswesens befasst. Dr. Albert Oppel ist Richter des Verwaltungsgerichtes Wien und Autor zahlreicher Fachartikel auf dem Gebiet des Vergabe- und Bauvertragsrechts. 2018. Ca. 450 Seiten. Geb. Ca. EUR 68,– ISBN 978-3-214-01414-8

w w w. m a n z . at | Te l e f o n : + 4 3 1 5 31 61-10 0, b e s t e l l e n @ m a n z . at


TOPTITEL DES MONATS]

Der „Doralt“ ist Programm – seit 20 Auflagen! II. Einkommensteuer 2. Die außerbetriebliche (gelegentliche) Vermietung von beweglichem Vermögen fällt nicht unter die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung, sondern unter die sonstigen Einkünfte (Leistungen; § 29 Z 3, siehe Tz 30).

Übersichtlich!

4.7. Sonstige Einkünfte (§§ 29 – 30) 26

Zu den „sonstigen Einkünften“ gehören Einkünfte aus 1. 2. 3. 4. 5.

wiederkehrenden Bezügen (§ 29 Z 1), privaten Grundstücksveräußerungen nach § 30 (§ 29 Z 2, erster Fall), Spekulationsgeschäfte nach § 31 (§ 29 Z 2, zweiter Fall), Leistungen (§ 29 Z 3), Funktionsgebühren (§ 29 Z 4). 1. Wiederkehrende Bezüge, Renten (§ 29 Z 1)

Unter wiederkehrende Bezüge fallen insbesondere – Renten (ohne Übertragung von Wirtschaftsgütern, zB Unfallrenten oder Renten auf Grund eines Rentenlegats): Sie sind von der ersten Rente an steuerpflichtig. Auch Sachleistungen können Rentencharakter haben (zB die Einräumung eines Wohnrechtes durch Legat). – Gegenleistungsrenten gegen Hingabe von Privatvermögen. Hier sind folgende Fälle zu unterscheiden: – Wird ein Grundstück gegen Rente veräußert, dann ist der Erlös nach Überschreiten der Anschaffungskosten zu versteuern (entspricht der Besteuerung der Veräußerung von Grundstücken, siehe unten). – Werden andere Wirtschaftsgüter gegen Rente veräußert, dann ist die Rente erst dann steuerpflichtig, wenn die bereits gezahlten Renten den Wert der Gegenleistung übersteigen, (bewertet mit dem Rentenbarwert; §§ 15, 16 BewG). – Besteht die Gegenleistung in Geld, dann ist die Rente ab Überschreiten des Geldbetrages steuerpflichtig.

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Unterhaltsrenten auf Grund eines gesetzlichen Anspruchs und freigebige Renten sind beim Empfänger nicht steuerpflichtig (zB auch Unterhaltszahlungen an die geschiedene Ehegattin). Beispiele: 1. Rentenlegat: Die Nichte erhält auf Grund eines Testaments vom Erben eine jährliche Rente von 5.000 E. Die Rente ist als wiederkehrender Bezug von der ersten Rente an zu versteuern (der Erbe kann die Rentenzahlungen als Sonderausgabe nach § 18 Abs 1 Z 1 geltend machen). Verpflichtet sich der Onkel dagegen zu Lebzeiten zu Rentenzahlungen an die Nichte, dann sind die Renten freigebig und daher bei der Nichte nicht steuerpflichtig. 2. Unfallrenten: Genauso wie das Rentenlegat sind Unfallrenten von der ersten Rente an beim Empfänger steuerpflichtig; beim Verpflichteten sind sie als Sonderausgabe abzugsfähig.

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Auch als E-Book erhältlich unter www.manz.at/ebooks: der „Doralt“ bequem für unterwegs!

Doralt, Steuerrecht 2018/19

Steuerrecht 2018/19 20. Auf lage Autor : W. Dora lt

Ausgewogen und zuverlässig bietet der Bestseller zum Steuerrecht bereits in 20. Auflage alles Wesentliche für die im beruflichen Alltag wichtigen Steuern – jetzt aktuell mit dem Jahressteuergesetz 2018! Der optimale Überblick über das geltende Steuerrecht – Unternehmenssteuern, Verkehrsteuern und das Abgabenverfahren stehen im Vordergrund, ein eigenes Kapitel widmet sich auch dem Finanzstrafrecht. Systematische Zusammenhänge werden deutlich gemacht und zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 018

Außerdem: mit einer kleinen „Stilkunde“ – so werden Texte leicht und angenehm lesbar! Auch als E-Book und zum günstigen Abonnement-Preis erhältlich! Der Autor: em. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrt Finanzrecht an der Universität Wien.

20. Auflage 2018. XXVI, 262 Seiten. Br. EUR 36,– Im Abonnement und zum Hörerscheinpreis: EUR 28,80 ISBN 978-3-214-01994-5 E-Book: EUR 25,99 ISBN PDF: 978-3-214-01995-2 ISBN EPUB: 978-3-214-01996-9

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[TOPTITEL DES MONATS

Nutzflächen und Nutzwerte richtig berechnen! I. Nutzfläche nach Naturmaß bzw Planmaß

f) Unterbrechung („Nichtwand“)

Übersichtlich strukturierte, verständliche und graphisch auf bereitete Erläuterungen

IV. Berechnungsbeispiele

IV. Berechnungsbeispiele 2

Die durchgehende Unterbrechung der Wand vom Fußboden bis zur Decke ist der Nutzfläche ohne Einschränkung in der Breite hinzuzurechnen. Bei der Ermittlung von Naturmaßen ist es unerheblich, ob die obere Begrenzung des Raumes die Geschoßdecke, eine abgehängte oder Zwischendecke ist. Für die Beurteilung der Zugehörigkeit der Nutzfläche 1 sind die Ausführungen unter 2. Kap I.A.2.e, letzter Absatz, sinngemäß anzuwenden. g) Mauernischen Es gibt viele unterschiedliche Arten von Nischen, die vor allem in starken Wänden auch Räume bilden können. Die Höhe der Räume hat grundsätzlich keine Bedeutung, sofern sie begehbar sind. Nischen, die zur Raumfläche hinzugerechnet werden, müssen eine Bodenfläche auf dem Niveau des durchgehenden Fußbodens des angrenzenden Raumes oder nicht mehr als 25 cm (Stufenhöhe) darüber aufweisen. Um höher liegende Wandnischen der Nutzfläche hinzurechnen zu können, müsste deren Begehbarkeit – etwa durch eine fixe Treppe – gegeben sein. Die Bedingung der Begehbarkeit soll zum Ausdruck bringen, dass die Nische als bloße Mauervertiefung oder Ausnehmung nicht zur Nutzfläche zählt.

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Böhm/Eckharter/Hauswirth/Heindl, Nutzfläche und Nutzwert im Wohnrecht4

A. Das Verhältnis Nutzwert/m zwischen Wohnung (Regelwohnung) und sonstigen selbständigen Räumlichkeiten sowie Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge Bei der Erstellung eines Nutzwertgutachtens für eine Liegenschaft, auf der neben Wohnungen auch sonstige selbständige Räumlichkeiten – wie Geschäfte, Lager, Büros usw – und Abstellplätze für Kraftfahrzeuge bestehen bzw errichtet werden, sind die Regelnutzwerte (RNW) der Wohnung (Vergleichs- oder Regelwohnung) und der sonstigen selbständigen Räumlichkeiten und der Abstellplätze für Kraftfahrzeuge lagebezogen zu ermitteln. Der Nutzwert/m2 von Wohnungen und sonstigen selbständigen Räumlichkeiten und Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge ist jener Nutzwert, der in Relation zur Vergleichswohnung neben der Lage die spezifischen wertvermindernden und werterhöhenden Umstände in Form von Zu- und Abschlägen vom Regelnutzwert berücksichtigt. Zur Ermittlung der Verhältnisse zur Vergleichswohnung hat sich der Bezug zu den angemessenen Mietzinsen bewährt. 1. Verhältnis Vergleichs-(Regel-)wohnung zu Geschäft Die Liegenschaft befindet sich in durchschnittlicher Wohn- und Geschäftslage. Neben den Wohnungen der Ausstattungskategorie A (Vorraum, Bad, WC, Zimmer, Küche, Abstellraum, Etagenheizung) befindet sich ein Geschäft mit Nebenräumen auf der Liegenschaft. Der angemessene Mietzins pro m2 für die auf der Liegenschaft im 1. Stock gartenseitig gelegene, 90 m2 große Vergleichswohnung (Vorraum, Bad, WC, Zimmer, Küche, Abstell8, Dies entspricht einem Regelnutzwert von 1,0, raum, Etagenheizung) beträgt EUR 8,–. der wegen nicht zu vergebender Zu- und Abschläge gleich dem Nutzwert/m2 von 1,0 ist. Der angemessene Mietzins pro m2 für den 70 m2 großen Anteil Geschäftsfläche beträgt 10, und für den 60 m2 großen Anteil Nebenräume EUR 5,–. Das Geschäft insgeEUR 10,– samt verfügt über eine durchschnittliche Ausstattung und entsprechende Sanitäreinrichtungen, sodass weder Zu- noch Abschläge zu vergeben sind. Vergleichswohnung: Geschäft: Nebenräume (in Verbindung mit Geschäft):

Viele Berechnungsbeispiele veranschaulichen die Ermittlung und Bewertung der Nutzf lächen

WE-Objekt Wohnung Geschäft Anteil Geschäft Anteil Nebenräume Geschäft

8,–/m2 10,–/m2

= RNW 1,0 = RNW 1,25 (10 : 8)

5,–/m2

= RNW 0,63 (5 : 8)

NF in m2 90

RNW 1,0

NW/m2 1,0

GNW 90

70 60 130

1,25 0,63

1,25 0,63 (0,96)

87,5 37,8 125

Böhm/Eckharter/Hauswirth/Heindl, Nutzfläche und Nutzwert im Wohnrecht4

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Nutzfläche und Nutzwert im Wohnrecht 4. Auf lage Autor en: Böh m · Eckh a r t er · H a uswit h · Hei n dl

Die korrekte Unterscheidung von Nutzfläche, Wohnfläche sowie Nutzwert hat ua für die richtige Ermittlung der Gesamtgebäudefläche und der einzelnen Eigentumsanteile, aber auch für die Berechnung von Nutzungsentgelten (wie Miete, Betriebskosten) und damit für alle mit dem Planen, Bauen und Wohnen befassten Berufsgruppen aber auch für Mieter und Eigentümer große Bedeutung.

führte Berechnungsbeispiele und zu leichteren Bewältigung und besseren Verständlichkeit viele Praxistipps. Ein Mustergutachten rundet das Werk ab.

Das Praxishandbuch bietet eine Übersicht der Definition von Nutzfläche und Nutzwert nach den unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften, einige anhand von Skizzen ausge-

Die Autoren: Dipl.-Ing. Werner Markus Böhm ist allg. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für das Immobilienwesen.

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Es ist die ideale Hilfestellung bei der Ermittlung und Berechnung von Nutzflächen sowohl aus technischer als auch aus rechtlicher Sicht.

Dipl.-Ing. Dr. Ernst Karl Hauswirth, MEval ist Immobilienverwalter, -makler, Bauträger, Mediator und Coach im Liegenschaftswesen. OSR iR Dr. Peter Heindl ist allg. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Nutzwertfeststellung, Parifizierung. † Baurat h.c. Dipl.-Ing. Manfred Eckharter war Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen und allg. beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger. 4. Auflage 2018. XIV, 134 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-12064-1

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TOPTITEL DES MONATS]

Fit für Industrie 4.0! Digital_Umbruch

02.08.2018

14:41 Uhr

Seite 225

IT-Security und das Internet der Dinge

Instruktive Grafiken

Digital_Umbruch

02.08.2018

14:41 Uhr

Seite 175

Abb. 7

Ein solcher Angriff ist besonders gefährlich, wenn kritische Infrastrukturen angegriffen werden. Dies kann extrem unangenehme Folgen haben, wenn dadurch zB das NameService eines Unternehmens bzw eines Providers nicht mehr funktioniert und somit Internetadressen nicht mehr aufgelöst werden können.

Ausgewählte rechtliche Aspekte der Blockchain-Technologie Beispiel

Zitat

Beispiel wie oben, aber weitergedacht:

„Ein Viertel aller IT-Systeme mit Internetzugang gehören einem Botnetz an.“ Vinton Gray Cerf24

Nach erfolgter Lieferung der Schrauben überweist Bot über seine eigene Wallet den Kaufpreis in Form einer virtuellen Währung direkt an die Wallet des dieselbe virtuelle Währung akzeptierenden Zulieferers.

B. Blackout Unter einem „Blackout“ versteht man einen plötzlichen, überregionalen und länger andauernden Strom- und Infrastrukturausfall. Kritisch wird dieser Ausfall, wenn er länger als zwölf Stunden oder vielleicht sogar einige Tage dauert. Wodurch kann ein Blackout ausgelöst werden? Dafür kann es eine Reihe von Ursachen geben: 24 Vinton „Vint“ Gray Cerf, (*23.6.1943 in New Haven, Connecticut), Informatiker, der „Vater des INTERNET“, hat gemeinsam mit Robert E. Kahn das Protokoll TCP entwickelt.

Raffling/Schock (Hrsg), Digitale Wirtschaft und Industrie 4.0

E. Decentralised Autonomous Organisations Die Blockchain-Technologie ermöglicht die Schaffung sog „DAOs“ („Decentralised Au Autonomous Organisations“). Unter einer DAO versteht man eine Organisation auf Basis von Smart Contracts, die sich selbstständig organisiert und keinen menschlichen Eingriff benötigt. Die Unternehmensführung wird automatisiert durch eine Blockchain-basierte Software umgesetzt und Entscheidungen werden von den Stimmrechtehaltern durch vorab im Programmcode festgehaltene Kriterien beschlossen. Das Stimmengewicht ergibt sich aus der Anzahl der gehaltenen Token.34

225 Beispiel

Zahlreiche Beispiele und Erläuterungen

Im Zuge des Projekts „The DAO“ aktivierte Christopher Jentzsch im Jahr 2016 eine autonome Organisation durch Ablage eines Programmcodes auf der EthereumBlockchain. Interessierten war es sodann möglich, durch Versenden der virtuellen Währung „Ether“ an die Smart-Contract-Adresse der Organisation Token zu erwerben, die Eigentümer- und Stimmrechte vermittelten. Jeder Token-Inhaber hatte im Anschluss daran die Möglichkeit, potenzielle Verwendungsformen für das aufgenommene Kapital vorzuschlagen; die anderen Token-Inhaber konnten darüber abstimmen. Bei Erreichen der erforderlichen Mehrheit wurde die beschlossene Transaktion schließlich automatisch ausgeführt. „The DAO“ generierte im Jahr 2016 binnen kürzester Zeit ca 160 Mio USD.35

F. Energiesektor Im Energiesektor könnte die Blockchain-Technologie zu einer Steigerung der Effizienz, der Versorgungssicherheit und der Netzstabilität führen, indem eine „gemeinsame, 34 Studie: „Blockchain in der Energiewirtschaft“ des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft eV) 67, www.bdew.de/internet.nsf/id/blockchain-studie-de (abgerufen am 14.3.2018). 35 Ausführlich zum Projekt „The DAO“: Mann, Die Decentralized Autonomous Organization – ein neuer Gesellschaftstyp? NZG 2017, 1014 (1015).

Raffling/Schock (Hrsg), Digitale Wirtschaft und Industrie 4.0

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Digitale Wirtschaft und Industrie 4.0 H er a u s geb er : R affl in g · Sch ock

Industrie 4.0 ist die umfassende Vernetzung von Produktions- und Logistikprozessen durch Digitalisierung. Doch was bedeutet das genau und welche rechtlichen Fragestellungen ergeben sich daraus? Dieses praxisorientierte Buch liefert erste Antworten. Es beleuchtet, was unter Industrie 4.0 zu verstehen ist, welche Anwendungsfälle daraus resultieren können und welche rechtlichen Herausforderungen in diesem Zusammenhang zu bewältigen sind. Behandelt werden ua: • Fragen des Datenschutzrechts sowie • des Vertrags- und Haftungsrechts, • arbeits-, kartell- und strafrechtliche Aspekte sowie • rechtliche Implikationen der BlockchainTechnologie.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 018

Das Praxishandbuch richtet sich an InhouseJuristinnen und -Juristen sowie an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, aber auch an all jene, die sich auf die durch die Digitalisierung verursachten juristischen Veränderungen vorbereiten wollen. Die Herausgeber: Mag. Philip Raffling ist Rechtsanwalt und Partner der Rechtsanwaltskanzlei Wieneroiter Raffling Tenschert & Partner und beschäftigt sich – neben Beratungstätigkeiten im Bereich „private & investment-immigration“ sowie öffentlichem Wirtschaftsrecht – ua mit den Bereichen Datenschutzrecht, Industrie 4.0 und Kryptoökonomie.

Mag. Sofie Schock war zwei Jahre als Rechtsanwaltsanwärterin in Wiener Wirtschaftskanzleien tätig und ist derzeit Universitätsassistentin am Institut für Staats- und Verwaltungsrecht am Juridicum in Wien. Sie forscht, publiziert und hält Vorträge ua im Bereich virtuelle Währungen und Blockchain-Technologie. 2018. XX, 236 Seiten. Br. EUR 58,– ISBN 978-3-214-01336-3

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[ZEITSCHRIFT DES MONATS

Offen gelegt: Entwurf zur Umsetzung der RL zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Vergleichstabellen für Marken und Muster

ipCompetence: 2 x jährlich als Beilage

ÖBl – Österreichische Blätter für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht ÖBl 5/2018: Schwerpunkt Daten- und Geheimnisschutz: • Christian Gassauer-Fleissner, Der Entwurf für eine UWG-Novelle zur Umsetzung der RL zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen • Sonja Dürager, Sind Daten ein schutzfähiges Gut? Neu: Jedes Heft durchgehend farbig! • Vergleichstabellen mit Abbildungen von Marken und Muster in Farbe • Anmerkungen zu Entscheidungen mit Abbildungen in Farbe

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Immer auf dem letzten Stand: Update zu aktuellen Entwicklungen in jedem Heft! • EU-Rechtsentwicklung (inkl Vorabentscheidungsverfahren) • Rechtsprechung in EUIPO-Verfahren • Judikatur der EPA • Nationale Gesetzgebungsverfahren • Entscheidungen des OLG Wien in Registerverfahren ÖBl – gewerblichen Rechtsschutz, IP-Recht und Urheberrecht im 21. Jahrhundert 2 x jährlich mit der Beilage „ipCompetence“ – das Themenjournal für geistiges Eigentum

Chefredakteur: RA Dr. Christian Schumacher Redaktion: Sen. Präs. Dr. Reinhard Hinger PA DI Dr. Rainer Beetz, LL. M. Ständige fachliche Mitarbeit: RA MMag. Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber Dr. Christian Handig Jahresabonnement 2018: EUR 290,– (6 Hefte + 2 x „ipCompetence“ inkl. Versand im Inland) Kennenlernabo: 2 Hefte um EUR 20,– statt EUR 116,–

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

Im August ist die Wiener Innenstadt von Touristen bevölkert, auf der Rotenturmstraße bahnen sich Kolonnen den Weg Richtung Stephansdom. Wer in den Fleischmarkt abbiegt und im ersten Haus verschwindet, findet sich in einer Oase wieder. „Die Innenarchitektin hat uns dieses helle Grün empfohlen“, sagt Jörg Zehetner bei der Begrüßung. Er ist Mitbegründer der Kanzlei KWR Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte und seit 2000 als Wirtschaftsanwalt tätig. Warum er nicht wie viele andere bei der Gluthitze aus der Stadt geflohen ist, hat einen praktischen Grund. Er arbeitet für MANZ gerade an der Neuauflage des Handbuchs zum Privatrecht und führt damit das Werk seines Mentors Heinz Krejci fort, der im März 2017 verstarb. Davor hatte Zehetner die Kommentierungen zum AktG, GmbHG und UGB abgeschlossen. Im Sommer hat der Wirtschaftsanwalt Zeit. Statt eines Anzugs trägt er ein sportliches Poloshirt. Seine Kindheit? „Wir sind am Land aufgewachsen, mit Tieren, Fußball und viel Freiheit“, sagt der 1969 in Amstetten geborene Sohn eines Beamten und einer Buchhändlerin. Die Schule hatte kaum Priorität, „Notenschluss war immer hart, trotzdem habe ich nie eine Klasse wiederholt“, sagt er stolz. Mit 13 Jahren wollte er Politiker werden, mit 16 Manager, nach der Matura inskribierte er 1987 sowohl an der juristischen Fakultät als auch an der Wirtschaftsuniversität. „Im Studium hatte ich keine einzige negative Note mehr, es hat mich alles richtig interessiert.“ Als „Denksportaufgabe“ bezeichnet er das Lösen juristischer Probleme. Dafür hat er Talent. 1995 holte ihn Heinz Krejci als Assistent ans Institut für Handelsund Wertpapierrecht und bestärkte ihn, vorzutragen und zu publizieren. Seine beiden Studien schloss er jeweils mit einem Doktorrat ab. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits drei Bücher mitverfasst, das erste war ein Lehrbuch zur Rechnungslegung bei MANZ. Eine akademische Lauf bahn schien vorgezeichnet, doch „ich wollte mir ansehen, wie es als Anwalt so ist“, erinnert er sich. 1996 begann er als Rechtsanwaltsanwärter bei Strommer/Reich-Rohrwig/Karasek/Hainz – „und konnte mir nicht mehr vorstellen, nur für die Uni zu arbeiten.“ Heute macht Zehetner beides. Seine rege Publikations- und Lehrtätigkeit hat ihn nie den Kontakt zur Wissenschaft verlieren lassen. „Der große Vorteil ist, dass man sich mit aktuellen Entwicklungen auseinandersetzen muss, sie strukturiert und dann in der Beratung von Klienten nutzen kann“, sagt er.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 018

Zehetner geht es immer auch darum, seinen Studierenden die Kernaussage eines Gesetzes zu vermitteln. Seine Fähigkeit, Komplexes zu abstrahieren, hat ihn auch zum Ratgeber für die Politik gemacht. „Man wird demütiger, wenn man mitbekommt, wie viele Interessen im Zuge eines Gesetzwerdungsprozesses zu berücksichtigen sind, und welche Herausforderung die Formulierungen sind“, sagt er. „Als Unternehmer in Österreich tätig zu sein, ist wirklich nicht leicht“, sagt er und findet, dass die Gesetzesflut für diejenigen, die sie anwenden sollen, eigentlich kaum mehr überblickbar ist. Einsichten in betriebswirtschaftliche Zusammenhänge bekommt der Anwalt auch von seinem Bruder Ulf, der als Steuerberater bei der KPMG tätig ist – die Brüder haben auch schon gemeinsam publiziert. Juristisches und betriebswirtschaftliches Denken: Das sind Jörg Zehetners Kernkompetenzen. In seiner anwaltlichen Praxis ist er auf Gesellschafts- und Kartellrecht spezialisiert, „und auf alle schwierigen, komplizierten Causen, für die es keine ausgetretenen Pfade gibt“, lacht er. Seine Unterrichtstätigkeit an der Universität Salzburg – Zehetner ist seit 2011 dort Honorarprofessor – ist aber auch in anderer Hinsicht wichtig: Er macht gerne Sport in der Natur. Von Oktober bis Mai sind die Schi immer im Kofferraum. Letzten Winter brachte er es auf 28 Schitage. Als Besitzer einer Saisonkarte fürs

© KWR/Hannes Friesenegger

Gesetze als Denksportaufgaben Jörg Zehetner

JÖRG ZEHETNER

ist Anwalt, Professor und einer der wichtigsten Autoren bei MANZ – privat ist er gerne in den Bergen und auf Bällen unterwegs.

„Ich habe mich spezialisiert auf komplizierte Causen, für die es keine ausgetretenen Pfade gibt.“ Salzburgerland weiß er, dass sich diese Investition schon bei 15 Schitagen gerechnet hätte, „ich kann nicht anders, als auch in solchen Fragen betriebswirtschaftlich zu denken“, lacht er, der als passionierter Bergsteiger kürzlich sowohl den Großglockner als auch den Kilimandscharo erklommen hat. Obwohl Jörg Zehetner viel beschäftigt ist, reist er gerne. Wenn er nicht so viel arbeiten würde, sagt er, wäre er mehr unterwegs. „Idealerweise im Herbst, um die Schi- und die Ballsaison nicht zu verpassen“, lacht er. Zehetner geht nämlich gerne auf Bälle – künftig kann er dort auch das Goldene Ehrenzeichen der Republik, das ihm unlängst verliehen wurde, ausführen. Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

Ein „ÖBl-Extra“ für Lothar Wiltschek 70. Geburtstag des langjährigen ÖBl-Schriftleiters ten der ÖBl haben das Heft mit der regulären Ausgabe der ÖBl bereits erhalten. Trotz einer starken Konkurrenzveranstaltung in Form der Fußball-WM verkosteten Astrid AblasserNeuhuber, Rainer Beetz, Christian Handig, Reinhard Hinger, Walter Holzer, Gerhard Jelinek, Christian Schumacher, Charlotte Radaskiewicz und Barbara Wiltschek sowie Susanne Stein-Pressl, Christian Giendl und Elisabeth Maier vom Verlag MANZ einige Gläser Rotwein mit dem Jubilar.

© Privat

Am 11. Juli fand sich eine kleine Runde rund um die Redaktion der ÖBl zusammen, um den gerade vergangenen 70. Geburtstag des ehemaligen ÖBl-Schriftleiters Lothar Wiltschek zu feiern. Im Restaurant Weinbar ef16 am Fleischmarkt wurde Lothar Wiltschek ein ihm gewidmetes Festheft der ÖBl übergeben. Rund 30 Autoren erzählen darin über ihre persönliche Beziehung zum Jubilar oder steuerten Beiträge zum Lauterkeits-, Patent-, Urheber- oder Markenrecht bei. Die Abonnen-

LOTHAR WILTSCHEK

Wir gratulieren …

• Christoph Wolf zur Erteilung der Lehrbefugnis als Honorarprofessor für das Fach „Arbeits- und Sozialrecht“ an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien

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MANZ · INTERN]

MANZ im Gespräch mit Manfred Umlauft

MANZ: Welche erb- und pflichtteilsrechtlichen Fragen stellen sich diesbezüglich? Umlauft: Am 1. Jänner 2017 ist das ErbRÄG 2015, mit welchem das Anrechnungsrecht fast zur Gänze neu geregelt wurde, in Kraft getreten. In meinem Buch wird dieses Rechtsgebiet auf der Grundlage des nunmehr geltenden Rechts umfassend monographisch dargestellt. Konkret geht es um Fragen, die sich in zwei Richtungen stellen: Einerseits ist zu klären, wie sich die Schenkung auf das Erb- und Pflichtteilsrecht des Beschenkten auswirkt. Kommt es zur Anrechnung auf sein künftiges Erb- und/oder Pflichtteilsrecht oder nicht? Wenn ja, welcher Wert ist maßgeblich? Wie wird der in einer gemischten Schenkung enthaltene Schenkungsanteil ermittelt? Wann ist das in diesem Zusammenhang so bedeutsame „Vermögensopfer“ erbracht? Oder ist der Beschenkte durch die Schenkung überhaupt für sein Erb- und/oder Pflichtteilsrecht gänzlich abgefunden? Andererseits erhebt sich die Frage, wie sich solche Schenkungen auf das Erb- und Pflichtteilsrecht der übrigen Nachlassbeteiligten auswirken. Steht diesen bezüglich solcher Schenkungen ein Pflichtteilsanspruch zu und – wenn ja – auf welcher Basis wird er ermittelt? Gibt es Möglichkeiten, diesen Pflichtteilsanspruch zu verhindern? MANZ: In Österreich gibt es über 3.000 Privatstiftungen, die Träger umfangreichen Vermögens sind. Spielen die Vermögenswidmungen an Privatstiftungen und die künftigen Zuwendungen der Privatstiftungen an ihre Begünstigten im Zusammenhang mit der Hinzuund Anrechnung von Schenkungen ebenfalls eine Rolle?

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 018

Umlauft: Gerade dieser Themenbereich ist sehr eng mit der Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen verbunden. Diesem Fragenkomplex ist daher ein umfangreiches Kapitel in meinem Buch gewidmet. Das Privatstiftungsrecht lässt unzählige Gestaltungen zu, was schwierige anrechnungsrechtliche Fragen aufwirft. Ich habe versucht, diese systematisch zu erfassen und damit anwendungsorientierte Lösungsansätze zu entwickeln. Dies war eine besondere Herausforderung. MANZ: Welcher Adressatenkreis soll mit Ihrem Buch erreicht werden? Umlauft: Die erste Auflage dieses Buches ist im Jahre 2000 erschienen und durch das ErbRÄG 2015 gänzlich überholt. Es handelte sich damals um die Publikation meiner Habilitationsschrift, mit der ich die venia legendi an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Innsbruck erlangt habe. Somit war ein wissenschaftlicher Anspruch gegeben, dem ich auch in der nunmehrigen zweiten Auflage treu geblieben bin. Daneben wird, wie schon in der ersten Auflage, das Ziel verfolgt, dem Praktiker ein Buch an die Hand zu geben, das ihm eine wichtige Hilfestellung bei der Lösung der praktischen Fälle bietet. Diese praxisorientierte Komponente ist mir neben der Wissenschaftlichkeit ein besonderes Anliegen gewesen, was wohl auch dem Umstand geschuldet ist, dass ich selbst auf eine mittlerweile über 35-jährige notarielle Praxis zurückblicke. Die Fallkonstellationen und die damit verbundenen Anrechnungsfragen im Erb- und Pflichtteilsrecht sind mir daher aus der eigenen langjährigen Tätigkeit als Notar und auch aus zahlreichen Seminaren, die ich gehalten habe, bestens bekannt und geläufig. Aus diesem Grund beinhaltet das Buch auch zahlreiche Beispiele und deren Lösung. Ein weiteres Anliegen war mir eine klare und gut verständliche Sprache. Der Adressatenkreis dieses Buches umfasst daher einerseits die Vertreter der Zivilrechtswissenschaft und andererseits auch die mit diesen Fragen befassten Praktiker, wie insbesondere Notare, Rechtsanwälte, Richter und allenfalls auch Wirtschaftstreuhänder.

© Privat

MANZ: Sie sind der Autor des soeben erschienenen Buches „Die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht – nach dem ErbRÄG 2015“. Das Thema „Nachfolgeregelung“ wird viel diskutiert. In Ihrem Buch behandeln Sie die anrechnungsrechtlichen Fragen in Bezug auf lebzeitige Vermögensübertragungen in Form von Schenkungen oder ähnlichen Verträgen. Welche Bedeutung kommt diesen Gestaltungen in der Praxis zu? Umlauft: Tatsächlich ist es so, dass in sehr vielen Familien Vermögensübertragungen zu Lebzeiten erfolgen: Die Übertragung von Unternehmen geschieht vielfach schrittweise und beginnt dann schon zu Lebzeiten des Unternehmers. Außerdem sind viele Eltern bestrebt, ihren Kindern anlässlich der Verehelichung bzw. der Hausstandsgründung den Start ins Leben zu erleichtern, indem schon in diesem Zeitpunkt materielle Zuwendungen erfolgen – so nach dem Motto „Man gibt mit warmer Hand.“

MANFRED UML AUF T

Öffent licher Notar in Dornbirn und Universitätsprofessor an der Universität Innsbruck.

2. Auf lage 2018. XXXVI, 414 Seiten. Geb. EUR 84,– ISBN 978-3-214-00521-4

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[ R DB. AT – WO M A NZ F IN DET

Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht online Neumayr/Reissner (Hrsg) Aufarbeitung der Rechtsprobleme neuer Phänomene im Arbeitsleben

DER Kommentar zum Arbeitsrecht – mit zahlreichen tiefgreifenden Novellen: • Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, • Novellen im AngG und im AVRAG zu Konkurrenzklausel, Ausbildungskostenklausel, All-In-Vereinbarung usw, • Anpassungen im AÜG zur Umsetzung der LeiharbeitsRL, • Arbeiter-Gleichstellungsnovelle BGBl I 2017/153 uvm. Der Zeller Kommentar bietet: • Die wichtigsten 28 Gesetze • 19 ausgewiesene Autoren – aus Lehre, Rechtsanwaltschaft, Interessenvertretungen und Rechtsprechung • Sorgfältig ausgewertete Literatur und Judikatur Weitere Informationen unter http://zeller-bibliothek.manz.at

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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 319,20 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

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R DB. AT – WO M A NZ F IN DET]

UStG-ON online Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/ Wakounig (Hrsg) Mehr als 900 Beispiele und Grafiken veranschaulichen Lösungsmöglichkeiten

Das Herausgeber- und Autorenteam aus Beratung, Wissenschaft und Finanzverwaltung hat jede Bestimmung identisch aufgebaut: • Gesetzestext • EU-Vorgabe • grafische Darstellung • glasklare und tiefgehende Kommentierung mit vielen Praxisbeispielen • Anhang mit Formularen, Übersichten und praktischen Hintergrundinformationen Die seit der Vorauflage ergangenen elf Novellen brachten vor allem Änderungen bei • Grundstücksleistungen • MOSS (Mini-One-Stop-Shop) für elektronische Dienstleistungen • Ort der sonstigen Leistung neu (elektronische Dienstleistungen, kulturelle Dienstleistungen, Vermietung von Beförderungsmitteln) • Rechnungslegung • Steuersatz • uvm und wurden ebenso eingearbeitet wie hunderte neue Entscheidungen von EuGH, VwGH und BFG. Formularmuster und praktische Hinweise erleichtern Ihre alltäglichen Aufgaben. Im Anhang werden die wichtigsten Rechtsquellen außerhalb des UStG mitgeliefert.

Preisinformation:

Inhaltsverzeichnis online unter:

Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 212,40 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

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Handbuch Strafverteidigung online Kier/Wess (Hrsg) DAS neue Must-have für jeden erfolgreichen Strafprozess! Das Handbuch der Strafverteidigung präsentiert alle wichtigen Aufgaben des Verteidigers vom Beginn eines Ermittlungsverfahrens an bis zum Verfahrensende und vermittelt die rechtlichen und taktischen Grundlagen erfolgreicher Strafverteidigung.

Mit vielen Beispielen und Praxistipps

Aus dem Inhalt: • Die Stellung des Verteidigers zu den Verfahrensbeteiligten (StA, Gericht, Mandant, Opfer, Zeuge) • Die Verteidigung im Ermittlungsverfahren sowie in der Hauptverhandlung • Die Verteidigung in Haftsachen und im Rechtsmittelverfahren • Wahrnehmung der Verteidigungsrechte vor unterschiedlichsten Gerichten (VfGH, EGMR, OGH) • Die Verteidigung in speziellen Verfahrensbereichen (SMG, Finanzstrafverfahren, Sexualdelikte, Jugendliche) • Die Verteidigung von Unternehmen und in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren • Die Honorierung des Verteidigers uvm

Neu in der RDB

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Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 63,60 pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

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ÖFFENTLICHES RECHT]

WRG – Wasserrechtsgesetz 4. Auf lage Herausgeber: Oberleitner · Berger DER klassische Kommentar zum Wasserrecht! • Neu aufgelegt nach 7 Jahren • Topaktuelle Kommentierung – lösungsorientierte Darstellung von (neuen) Rechtsproblemen • Judikatur-Leitsätze zu jedem Paragrafen, mit allen relevanten Entscheidungen » kurz und prägnant für die praktische Falllösung » nach Paragraf/Absatz/Ziffer und Themen sortiert

• Inhaltlich neu ua Umsetzung der Industrieemissions-RL, Verwaltungsgerichtsbarkeit, gemeinderechtliche Gesamtrechtsnachfolge, Vereinfachung und Deregulierung durch VerwaltungsreformG BMLFUW 2017

4. Auflage 2018. XXXVI, 992 Seiten. Ln. Ca. EUR 198,– Subskriptionspreis bis 30. 9. 2018 EUR 168,– ISBN 978-3-214-13577-5 Online-Version: www.manz.at/wrg-on

Die 5. Auflage der kompakten „kleinen“ Ausgabe zum Universitätsgesetz bietet den Gesetzestext des UG 2002 auf aktuellem Stand – inklusive der jüngsten Novellen BGBl I 2018/8 und I 2018/31 sowie der soeben erst beschlossenen Änderungen (IA 296/A) –, die wesentlichen parlamentarischen Materialen sowie erläuternde Anmerkungen mit ausgewählter Literatur und Judikatur.

Inhaltlich wird ua Folgendes berücksichtigt: • neues gemeinsames Studienrecht für Universitäten und Hochschulen • neues, transparenteres Finanzierungsmodell • Adaptierung der Zugangsregelungen zu „Massenfächern“ • Änderungen durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 für Wissenschaft und Forschung

5. Auflage

5. Auf lage Autorin: Per thold-Stoitzner

Perthold-Stoitzner

UG

Universitätsgesetz 2002

UG – Universitätsgesetz 2002

Perthold-Stoitzner

Die Bearbeiter: Dr. Nikolaus Bachler, Hofrat des VwGH und Ersatzmitglied des VfGH. Dr. Wolfgang Berger, Rechtsanwalt in Wien. Dr. Berthold Lindner, Rechtsanwalt in Wien.

Universitätsgesetz 2002 • idF BGBl I 2017/129 • mit den wesentlichen Erläuterungen und weiterführenden Anmerkungen

5. Auflage

Sonderausgabe

Die Autorin: ao. Univ.-Prof. Dr. Bettina Perthold-Stoitzner ist Studienprogrammleiterin und Vizedekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und lehrt dort Öffentliches Recht.

5. Auflage 2018. Ca. 500 Seiten. Br. Ca. EUR 79,– ISBN 978-3-214-09191-0

Schulrecht 2018/19 Autor: Andergassen Übersichtlich, leicht verständlich und anschaulich bietet der Autor wieder einen kompakten Überblick über das gesamte Schulrecht: • Aktuelle Neuerungen vorangestellt: » Bildungsreform: Bildungsdirektionen in den Ländern, neues Lehrerauswahlverfahren » Neues Kapitel: Datenschutz in der Schule (DSGVO) » Maßnahmen zur Erfüllung der Schulpflicht (Verwarnungen, neue Verwaltungsstrafen) » Ausbildungspflicht bis 18: seit 1. Juli 2018 auch für Pflichtschulen

• Schulrecht konkret: Unterrichtsarbeit, Aufsichtspflicht und Haftung, Leistungsfeststellung und -beurteilung, Widerspruchsverfahren, teilzentrale standardisierte Reifeprüfung, neue Oberstufe, Schulzeit und Ferien uam • Anschaulich: mehr als 100 (auch neue) Praxisbeispiele • Mit weiteren relevanten Rechtsbereichen: Gesundheit (neue Bestimmungen zur Schulgesundheitsvorsorge), Schulassistenz, Urheberrecht, Lehrerdienstrecht

Jetzt h er ältlich!

Erscheint im August 2018. XXXVIII, 346 Seiten. Br. Ca. EUR 36,– Im Abonnement ca. EUR 28,80 ISBN 978-3-214-09326-6

Der Autor: Dr. Armin Andergassen, Landesschulratsdirektor-Stellvertreter, Leiter der gesamten Rechtsgruppe sowie Leiter der Rechts- und Verwaltungsabteilung für AHS im Landesschulrat für Tirol.

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[ÖFFENTLICHES RECHT

EUV – AEUV mit 207. Lieferung Herausgeber: Jaeger · Stöger „Besticht durch seine Übersichtlichkeit, praktische Handhabbarkeit und Einarbeitung der österreichischen Literatur und Judikatur.“ A. Wagner (DRdA)

Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 207. Lfg. 2018. EUR 348,– ISBN 978-3-214-15422-6 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. OnlineVersion: www.manz.at/euv-aeuv

Zahlreiche Experten aus Wissenschaft und Praxis bündeln ihre Kompetenz im umfassendsten Werk zu den EU-Verträgen am österreichischen Markt. Alle Bestimmungen des EUV sowie des AEUV sind kommentiert – samt Stichwortverzeichnis!

Die Lieferungen 204 – 207 beinhalten aktualisierte Kommentierungen zu: • Rat der Europäischen Union (Art 16 EUV) • Geltungsbereich der Verträge (Art 51 – 55 EUV) • Transeuropäische Netze (Art 170 – 173 AEUV) • Europäische Kommission (Art 244 – 250 AEUV)

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Jaeger, LL.M., Universität Wien und Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Universität Graz.

Jahrbuch des österreichischen und europäischen Umweltrechts 2018 Unfall und Störfall im Umweltrecht RdU Schriftenreihe Band 48 Herausgeber: Institut für Umweltrecht

2018. XXXII, 202 Seiten. Br. EUR 44,– ISBN 978-3-214-13337-5

Der HCB-Skandal im Görtschitztal hat wieder einmal drastisch gezeigt, dass Stör- und Unfälle in Betrieben nicht auszuschließen sind. Risikoentscheidungen im Vollzug des Umweltrechts sollen Gefährdungen von Mensch und Umwelt möglichst vermeiden helfen, Regulierungen, insbesondere – aber nicht nur – die Seveso III-RL, das Verhalten bei Störfällen koordinieren. Im Fokus stehen aber auch straf-,

haftungs- und versicherungsrechtliche Folgen von Störfällen. Der Band 48 präsentiert die überarbeiteten Vorträge und Erkenntnisse der 22. Österreichischen Umweltrechtstage in Linz zu folgenden Themen: • Aktuelles Umweltrecht • Unfall und Störfall im Umweltrecht • Praxisforum Rechtsprechung – Diskussion jüngster Entscheidungen und aktueller Fälle

Die Autorinnen und Autoren: Wilhelm Bergthaler, Alois Birklbauer, Daniel Ennöckl, Judith Fitz, Berthold Lindner, Martin Niederhuber, Gunter Ossegger, Gerhard Schnedl, Florian Stangl, Clemens Völkl, Erika M. Wagner, Wolfgang Wessely, Evelyn Wolfslehner.

Europäische Datenschutzgrundverordnung 2. Auf lage Herausgeber: Sydow

2. Auflage 2018. 1.638 Seiten. Geb. EUR 131,– ISBN 978-3-214-10391-0

Die DSGVO ist seit dem 25. 5. 2018 in Geltung. Alle mit Datenschutzrecht befassten Unternehmen, Aufsichtsbehörden, die Rechtsanwaltschaft sowie die Gerichte müssen sich argumentativ mit den Neuregelungen auseinandersetzen. Die 2. Auflage des Handkommentars zur DSGVO ermöglicht eine gezielte Vorbereitung und Auseinandersetzung mit dem neuen Rechtsrahmen. Die Neuauflage zeigt auf, wo die Praxisprobleme liegen, wann welche Regelungen gelten. Besonderen Schwerpunkt legt der Kommentar auf die Bereiche:

• Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung • Recht auf Vergessenwerden • Einwilligungs-Erlaubnisfragen rund um die personenbezogene Datenverarbeitung in und durch Unternehmen • Arbeitnehmerdatenschutz • Rechtschutzmöglichkeiten Besonders hilfreich: Die ausführliche Einleitung vermittelt auf einen Blick grundlegendes Orientierungswissen über den neuen Rechtsrahmen und die Abgrenzungsfragen zum nationalen Datenschutzrecht, primär des deutschen BDSG.

Der Herausgeber: Prof. Dr. Gernot Sydow, M.A., Westfälische Wilhelms-Universität Münster.

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STR AFRECHT · ZIVILRECHT]

Wiener Kommentar zum StGB mit 209. Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz Laufende Ergänzungslieferungen zum StGB und allen strafrechtlich relevanten Nebengesetzen bieten sachkundig fundierte Kommentierungen für alle Anforderungen des täglichen Berufsalltags. Neben der neuesten Literatur und Rechtsprechung werden von den renommierten Autoren zeitnah sämtliche Novellen eingearbeitet und kommentiert. Aktualisiert wurden diesmal: §§ 91 – 95 Jerabek/Ropper: Rauf handel etc

§§ 269 – 273 Danek/Mann: Straf bare Handlungen gegen die Staatsgewalt §§ 274 – 278f Plöchl: Straf bare Handlungen gegen den öffentlichen Frieden §§ 304 – 309 Nordmeyer/Stricker: Bestechlichkeit etc §§ 312 – 312b Murschetz/Oberressl: Quälen eines Gefangenen etc Weitere Aktualisierungen zur Strafgesetznovelle 2017 erscheinen in Kürze!

Die Autoren: Prof. Dr. Michael Danek, Senatspräsident des OGH; Dr. Robert Jerabek, Erster Generalanwalt iR und Rechtsschutzbeauftragter im BMJ; Dr. Irene Mann, HR des OGH; Dr. Verena Murschetz, LL.M. (UCLA), Univ.-Prof. an der Universität Innsbruck; Dr. Hagen Nordmeyer, HR des OGH; Dr. Clemens Oberressl, HR des OGH; Dr. Franz Plöchl, Generalprokurator und Vorsitzender des Weisungsrates; Mag. Richard Ropper, LL.M., Oberstaatsanwalt bei der OStA Wien; Dr. Martin Stricker, ehem. wiss. Mitarbeiter an der Universität Wien.

Faszikelwerk in 9 Mappen inkl. 209. Lfg. 2018. EUR 564,– ISBN 978-3-214-10279-1 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stgb

Wiener Kommentar zur StPO mit 283. Lieferung Herausgeber: Fuchs · Ratz Ein „Muss“ in jedem Strafprozess! Einzigartig kompetent – 40 renommierte österreichische Strafrechtler kommentieren umfassend die Praxis des Strafverfahrensrechts. Immer am Punkt – laufende Aktualisierungslieferungen halten Sie auf dem neuesten Stand. Für Ihre erfolgreiche Prozess-Strategie – alle wichtigen Entscheidungen und die relevante Literatur präzise ausgewertet.

Aktualisiert wurden diesmal: • §§ 48 – 54 Stuefer/Soyer: Beschuldigter und Verteidiger etc • § 65 Kier: Opfer und ihre Rechte • §§ 191, 192 Schroll: Einstellung wegen Geringfügigkeit etc • §§ 380 – 395a Lendl: Kosten des Strafverfahrens

Die Autoren: Dr. Roland Kier, Rechtsanwalt in Wien; Mag. Frederick Lendl, Hofrat des OGH; Hon.-Prof. Dr. Hans Valentin Schroll, Senatspräsident des OGH; Dr. Richard Soyer, Universitätsprofessor an der Johannes Kepler Universität Linz und Rechtsanwalt in Wien; Dr.in Alexia Stuefer, Rechtsanwältin in Wien.

Faszikelwerk in 6 Mappen inkl. 283. Lfg. 2018. EUR 398,– ISBN 978-3-214-17793-5 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stpo

Die Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen im Erb- und Pflichtteilsrecht nach dem ErbRÄG 2015 2. Auf lage Autor: Umlauft Durch das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 wurde das Anrechnungsrecht grundlegend novelliert. Finden Sie in der zweiten Auflage: • Hinzu- und Anrechnung von Schenkungen beim Erbteil und im Pflichtteilsrecht • Begriff der Schenkung, ihre Bewertung und der Auskunftsanspruch • Formvorschriften für die Begründung und die Beseitigung der Hinzu- und/oder Anrechnungspflicht

• Verjährung und Übergangsvorschriften • Formulierung und Auslegung rechtsgeschäftlicher Regelungen der Anrechnungspflicht und ihres Erlasses • Fragen iZm Privatstiftungen • Hinweise auf Änderungen und Lösungen durch das ErbRÄG 2015 • Viele Beispiele und Formulierungsvorschläge

2. Auflage 2018. XXXVI, 414 Seiten. Geb. EUR 84,– ISBN 978-3-214-00521-4

Der Autor: Univ.-Prof. Dr. Manfred Umlauft ist Öffentlicher Notar in Dornbirn.

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[ZIVILRECHT

Vorankündigung

RAO – Rechtsanwaltsordnung, EIRAG, Disziplinarstatut und wichtige Richtlinien des ÖRAK 10. Auf lage Autoren: Engelhar t · Hoffmann · Lehner · Rohregger · Vitek Der bewährte Kurzkommentar liefert alle wichtigen Informationen für die anwaltliche Berufspraxis mit ausführlichem Kommentar samt Rechtsprechung zu den praxisrelevantesten Normen:

10. Auflage erscheint im Oktober 2018. Ca. 1.100 Seiten. Geb. Ca. EUR 168,– ISBN 978-3-214-07813-3

Vorankündigung

Rechtsanwaltsordnung EIRAG Disziplinarstatut sowie den Richtlinien für die Berufsausübung 2015 Richtlinie Mediation Richtlinie Collaborative Law

Die Autoren: Dr. Karl F. Engelhart ist Rechtsanwalt und war 29 Jahre Mitglied des Disziplinarrates der R AK, zuletzt auch dessen Präsident. Er ist Mitglied des Arbeitskreises Berufsrecht im ÖR AK. Dr. Klaus Hoffmann war Rechtsanwalt, Präsident der R AK Wien und Präsident des ÖR AK. Mag. Stefan Lehner, LL.M. ist Rechtsanwalt und Vizepräsident des Disziplinarrates der R AK Wien. Dr. Michael Rohregger ist Rechtsanwalt und Vizepräsident der R AK Wien. Mag. Claudia Vitek ist Rechtsanwalt, Mediator und Vizepräsidentin des Disziplinarrates der R AK Wien.

JN – ZPO Österreichisches und Europäisches Zivilprozessrecht 18. Auf lage Autoren: Klauser · Kodek Die 18. Auflage enthält auf dem Stand vom 1. 8. 2018 JN und ZPO samt Einführungs- und Nebengesetzen sowie die Vorschriften des Europäischen Zivilprozessrechts mit • der relevanten Judikatur, auf bereitet in mehr als 17.000 Leitsätzen • erläuternden und verweisenden Anmerkungen • einer Übersicht über die Literatur.

18. Auflage erscheint im Oktober 2018. Ca. 3.130 Seiten. Ln. Ca. EUR 380,– Subskriptionspreis bis 31. 10. 2018 EUR 340,– ISBN 978-3-214-12851-7

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Neu seit der Vorauflage: • ZPO-Novelle 2015 • ErbRÄG 2015 • Gesetzesbeschwerde BGBl I 2014/92 • Schiedsrechts-Änderungsgesetz 2013 • 2. Erwachsenenschutzgesetz • Erwachsenenschutz-AnpassungsgesetzJustiz • EuGVVO 2012 • EuEheGüVO und EuPartGüVO • Haager Gerichtsstandsübereinkommen (HGÜ)

Die Autoren: Dr. Alexander Klauser, R A und Partner der Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte GmbH. Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M., Hofrat des OGH und Univ.-Prof. an der WU Wien. Unter Mitarbeit von MMag. Florian Horn, R A

Vertragsmuster und Beispiele für Eingaben mit 8. Ergänzungslieferung Herausgeber: Cut ka Der „Schimkowsky“ ist das Standard-Musterbuch für alle Vertragsverfasser. Mehr als 800 Muster zu zivilrechtlichen Themen erleichtern das Verfassen von Verträgen und Eingaben. Vorbemerkungen zu den verschiedenen Abschnitten geben einen Einblick in die Materie. Die einzelnen Muster sind mit erläuternden Anmerkungen versehen.

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 8. Erg.-Lfg. 2018. EUR 398,– ISBN 978-3-214-15042-6 OnlineVersion: www.manz.at/schimkowsky

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Neu in der 8. Ergänzungslieferung: • Aktualisierungen und neue Muster aufgrund des 2. ErwSchG (BGBl I 2017/59): Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung • Umfangreiche Aktualisierungen und mehr als 50 neue Muster in den Abschnitten N „Letztwillige Abhandlungen“ und P „Verlassenschaftsabhandlungen“

Der Herausgeber: HR Dr. Franz Cutka ist Präsident des LG St. Pölten. Die Autoren: Horst Auer, Erfried Bäck, Reinhard Bayer, Rainer Graf, Bernhard Hainz, Klaus Hoffmann, Gerhard Knechtel, Kurt Lehner, Ewald Maurer, Hans Ernst Pollan, Herbert Rainer, Peter Reindl, Ulla Reisch, Christel Scheibenpf lug, Richard Schimetschek, Alexander Skribe, Peter Strohmayer, Kurt Wagner, Peter Zdesar und Christa Zemanek.

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WIRTSCHAFTSRECHT]

Bankgeschäfte Praxishandbuch für Bankangestellte, Rechtsanwälte und Unternehmen Autor: Urbanek Bankgeschäfte unterliegen zahlreichen Sonderregeln, die häufig novelliert werden. Unkenntnis oder Missachtung dieser Regeln können Banken und Beratern teuer zu stehen kommen. Für einen Überblick auf aktuellem Stand sorgt das Praxishandbuch Bankgeschäfte: Es behandelt Konzession, Bankgeheimnis und Verhaltenspflichten von Banken und widmet sich detailliert den einzelnen Bankgeschäften wie zB

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Einlagen- und Kreditgeschäft Konto und Zahlungsverkehr Depotgeschäft und Wertpapieremission Investment- und Kapitalfinanzierungsgeschäft (inkl Crowdinvesting) • Zahlungsdienste (inkl ZaDIG 2018)

2018. XVIII, 168 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-05221-8

Der Autor: Dr. Christoph Urbanek ist Rechtsanwalt in Wien und Partner einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Er lehrt Bankrecht ( bzw Kreditrecht) an der Universität Wien, der FH Joanneum Graz, sowie der FH Wien und hält Vorträge zum Thema Finanzierung an der Donau-Universität Krems.

Treuepflichten Herausgeber: Kalss · U. Torggler Treuepflichten bieten Anleitungen für Konfliktsituationen in bestimmten Rechtsverhältnissen und Beziehungen. Welche Ge- und Verbote zu den Treuepflichten gehören, ist allerdings umstritten. Ebenso, wie weit sie im Einzelfall wirken und welche Grenzen bestehen. Zeit, die Treuepflichten unter die Lupe zu nehmen.

Dieses Buch beleuchtet Treuepflichten aus unterschiedlichen gesellschafts-, arbeitsund zivilrechtlichen Blickwinkeln. Ein eigenes Kapitel thematisiert die Treuepflichten in der Privatstiftung.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Susanne Kalss, WU Wien, und Univ.-Prof. Mag. Dr. Ulrich Torggler, LL.M. (Cornell), Universität Wien. Die weiteren Autoren: Andreas Baumgartner; Sebastian Brehm; Georg Durstberger; Florian Ebner; Holger Fleischer; Veronika Kubasta; Alexander Leonhartsberger; Martin Winner.

2018. Ca. 170 Seiten. Br. Ca. EUR 38,– ISBN 978-3-214-10606-5

UGB Band I: §§ 1 – 188, §§ 343 – 460 mit ausgewählten Nebengesetzen mit 59. – 64. Lieferung Herausgeber: Straube · Rat ka · Rauter Mit dem großen Kommentar zum UGB nutzen Sie eine unerlässliche Arbeitshilfe bei der Führung und Beratung von Unternehmen: Experten aus Wissenschaft und Praxis kommentieren in Band I die §§ 1 – 188, 343 – 460 UGB sowie die wichtigsten Nebengesetze (FBG, MaklerG, ECG, LFG, EBG). Vollständig überarbeitet und aktualisiert wurden nunmehr: • § 8: Firmenbucheintragung • §§ 9, 10: Einsichtnahmen und Veröffentlichungen

• §§ 11 – 13: Anmeldungen, Inländische Zweigniederlassungen ausländischer Rechtsträger, Verlegung der Hauptniederlassung oder des Sitzes • §§ 38 – 40: Unternehmensübergang • §§ 106 – 109: OG – Firmenbuchanmeldung; Gestaltungsfreiheit der Rechtsverhältnisse der Gesellschafter untereinander • §§ 120 – 122: OG – Gewinn und Verlust • Vorbemerkung vor § 343: Unternehmensbezogene Geschäfte

Die Herausgeber: Univ.-Prof. i.R. Dr. Manfred Straube war Vorstand des Instituts für Unternehmensund Wirtschaftsrecht der Universität Wien. Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka, LL.M., ist Vizerektor der Donau-Universität Krems. Dr. Roman Alexander Rauter ist in einer Wiener Anwaltskanzlei tätig.

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Faszikelwerk in 3 Mappen inkl. 64. Erg.-Lfg. 2018. EUR 368,– ISBN 978-3-214-15791-3 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. OnlineVersion: www.manz.at/ugb-straube

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[ STEUER R ECHT U ND BIL A NZIERU NG ∙ A R BEITSR ECHT

EStG – Einkommensteuergesetz mit 26. Ergänzungslieferung Herausgeber: Wiesner · Grabner · Knecht l · Wanke

Loseblattwerk in 4 Mappen inkl. 26. Erg.-Lfg. 2018. EUR 368,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-15370-0 OnlineVersion: www.manz.at/estg

Mit fast 5.500 Seiten zählt der Wiesner/ Grabner/Knechtl/Wanke zu einem der umfassendsten Kommentare zum österreichischen Einkommensteuergesetz und darf in keiner gut sortierten Steuerrechtsbibliothek fehlen. Die 26. Ergänzungslieferung bringt wichtige Bestimmungen auf den neuesten Stand. Bereits berücksichtigt wurden bei der Überar-

beitung der §§ 3, 4 und 36 EStG sowie diverser Verordnungen (FOnErklV, Durchschnittssätze nichtbuchführende Gewerbetreibende etc) ua folgende Novellen: • Innovationsstiftung-Bildung-Gesetz • Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 • Neunte Änderung der FinanzOnline-Erklärungsverordnung.

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Werner Wiesner, Ministerialrat des BMF i.R.; Dr. Roland Grabner, Ministerialrat des BMF i.R.; Mag. Markus Knechtl, Richter des BFG; Dr. Rudolf Wanke, Richter des BFG.

Handbuch Selbstanzeige Herausgeber: Althuber · Lang · Twardosz

2018. Ca. 450 Seiten. Geb. Ca. EUR 98,– ISBN 978-3-214-03060-5

Im neuen „Handbuch Selbstanzeige“ behandeln renommierte Experten praxisbezogen, aber gleichzeitig wissenschaftlich fundiert, sämtliche Aspekte der Selbstanzeige. Neben grundlegenden Form- und Inhaltserfordernissen enthält das Werk auch umfangreiche Ausführungen zu wichtigen Zweifelsfragen und zahlreiche Tipps aus der Praxis. Ua werden folgende Fragen beantwortet. • Was ist bei der Darlegung der Verfehlung und der Offenlegung der bedeutsamen Umstände zu beachten? • Wie funktioniert die Schadensgutmachung?

• Welche Besonderheiten bestehen im Zusammenhang mit der Verbandsverantwortlichkeit? • Welche Personen müssen als Täter genannt werden? • Sind „geschätzte“ oder „vorsorgliche“ Selbstanzeigen zulässig bzw sinnvoll? • Welche Besonderheiten der Selbstanzeige sind bei Lohn- und Umsatzsteuer zu beachten? • Welche prozessualen Besonderheiten existieren? • uvm

Die Herausgeber: Dr. Franz Althuber, LL.M., ALTHUBER SPORNBERGER & PARTNER Rechtsanwälte GmbH. MMag. Alexander Lang, Deloitte Österreich. MMag. Dr. Benjamin Twardosz, LL.M., Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Rechtsanwälte GmbH.

Handbuch Arbeitsrecht mit 28. Aktualisierungslieferung Herausgeber: Kuras

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 28. Akt.-Lfg. 2018 im Abo mit Online-Zugang EUR 267,– ISBN 978-3-214-10820-5 Mit dem beigefügten Gutscheincode erhalten Sie den Zugang zur Online-Version.

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Die Neuerungen der 28. Lieferung betreffen: • die Angleichung der Rechtsstellung von Arbeitern und Angestellten • die Betriebsentsendung und grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung • die Anmeldung zur Sozialversicherung • die Provisionsabrechnung • neue Beispiele für unmittelbare Diskriminierung • den Nichtraucherschutz

• die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während einer Arbeitsverhinderung • Ansprüche im Todesfall des Arbeitnehmers • die Geschlechterquote in Bezug auf die Entsendung in den Aufsichtsrat • diverse neue Förderungen für Lehrstellen und die Qualifizierungsberatung des AMS • die Aktualisierung der veränderlichen Werte • uvm

Der Herausgeber: SP Hon.-Prof. Dr. Gerhard Kuras; das Werk wird von insgesamt 17 AutorInnen aus der Praxis (Richter, Rechtsanwälte, Interessenvertretungen) bearbeitet.

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ARBEITSRECHT]

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz für die Praxis Herausgeber: Burz Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz (SV-ZG) hat ein neues Verfahrensregime gebracht. Seit 1. 7. 2017 gibt es damit ein stärkeres Zusammenwirken zwischen den Gebietskrankenkassen (und der Finanzverwaltung) mit der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und jener der Bauern. Die Anrechnung bereits bezahlter Sozialversicherungsbeiträge durch das neue Rückabwicklungsverfahren bringt im Falle einer Umqualifizierung finanzielle Entlastungen.

Zum Inhalt: • Das neue Verfahren • Vorabprüfung • Prüfung im Rahmen einer GPLA und auf Antrag • Beitragsrecht: Die neue Rückabwicklung • Auswirkungen auf die Pensionsversicherung, uvm • Praxisbeispiele zur Veranschaulichung In der Anlage: Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung!

Der Herausgeber: Dr. Alexander Burz, Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Direktor des Geschäftsbereichs Strategie & Interne Services.

2018. XVI, 88 Seiten. Br. EUR 26,– ISBN 978-3-214-03612-6

System des österreichischen Sozialversicherungsrechts mit 32. Ergänzungslieferung Herausgeber: Tomandl Das Kapitel „Die Beziehungen der Sozialversicherungsträger zueinander und zu Dritten“ wurde von em. o. Univ.-Prof. Dr. Walter Schrammel vollständig überarbeitet! • Neu: Gruppenpraxenverträge, Primärversorgungseinheiten • aktuelle Judikatur

Weiters wurde das Kapitel „Das Verfahren im Sozialversicherungsrecht“ von MMag. Dr. Katharina Weiser und Univ.-Prof. Dr. Benjamin Kneihs aktualisiert, insbesondere wird das neuen Verfahren für die Neu-Zuordnung von Versicherten zwischen Unselbständigkeit und Selbständigkeit dargestellt.

Der Herausgeber: Dr. Theodor Tomandl, em. Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien.

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 32. Erg.-Lfg. 2018. EUR 258,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 2 Erg.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-12487-8

GSVG – Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz mit 124. Ergänzungslieferung Herausgeber: Pacic Aktualisiert: • Teil II (Unfallversicherung – ASVG) • Teil III (Freiberuflichen-Sozialversicherungsgesetz – FSVG) • Anhänge: » Wirtschaftskammergesetz (Auszug) » Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (Auszug) » Ärztegesetz (Auszug) » Zahnärztegesetz » Bundespflegegeldgesetz, ua Der Herausgeber: Prof. (FH) Priv.-Doz. Dr. Harun Pacic, Fachhochschule des BFI Wien/Universität Wien.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 018

Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 124. Erg.-Lfg. 2018. EUR 298,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-12558-5

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[ARBEITSRECHT

Der SV-Komm mit 219. Lieferung Herausgeber: Mosler · Müller · Pfeil Der in der Praxis bewährte Kommentar deckt sämtliche Bereiche der Sozialversicherung ab: • ASVG und APG • Erläuterung wichtiger GSVG-Paragrafen • BSVG, B-KUVG und NVG werden in die Kommentierung einbezogen • Mit besonderem Fokus auf das Unionsrecht

Faszikelwerk in 4 Leinenmappen inkl. 219. Lfg. 2018. EUR 398,– ISBN 978-3-214-09678-6 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/sv-komm

Die Lieferungen 211 – 219 berücksichtigen ua die Novellen: • Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2016 – SVÄG 2016 • Wiedereingliederungsteilzeitgesetz • Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2017 – SVÄG 2017 • Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz – SV-ZG

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, Hon.-Prof., Senatspräsident des VwGH iR Dr. Dr. h.c. Rudolf Müller, Mitglied des VfGH iR, Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, alle Fachbereich Arbeitsund Wirtschaftsrecht (Arbeits- und Sozialrecht) der Universität Salzburg.

Der AlV-Komm – Das Arbeitslosenversicherungsgesetz mit 55. Lieferung Herausgeber: Pfeil Mit dem Know-how von führenden ExpertInnen des Arbeitslosenversicherungsrechts!

Faszikelwerk in 1 Mappe inkl. 55. Lfg. 2018. EUR 198,– ISBN 978-3-214-07856-0 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

Sorgfältig ausgewählte Inhalte: • AlVG, SUG, ÜHG und AMPFG werden umfassend kommentiert – mit gesicherter Judikatur, Expertenmeinungen und Literatur • AMSG und AMFG werden in die Kommentierung einbezogen

Die Aktualisierungslieferungen berücksichtigen ua die Novellen: • BGBl I 2017/157 (Notstandshilfe: Aufhebung der Bestimmungen zur Anrechnung des Partnerinneneinkommens) • BGBl I 2018/30 (Budgetbegleitgesetz 20182019) • AMPFG: Erweiterung des von der Reduzierung des AlV-Beitrags begünstigten Personenkreises

Der Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Arbeits- und Sozialrecht) der Universität Salzburg.

Aktuelle Fragen zu Medikamenten Herausgeber: Auer-Mayer · Pfeil · Prantner Die Bereitstellung von Medikamenten zählt zu den Kernaufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch die Entwicklung neuer Wirkstoffe können Behandlungserfolge in früher kaum vorstellbarer Weise erzielt werden, gleichzeitig haben sich aber auch die Kosten vielfach in exorbitanter Weise gesteigert.

2018. XII, 124 Seiten. Br. EUR 26,– ISBN 978-3-214-14216-2

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• Die neue Krankheit – extreme Medikamentenpreise? (Josef Probst)

• Aktuelle Fragen rund um Medikamente – Das „Ökonomiegebot“ (Gottfried Endel) • Dürfen lebenswichtige Medikamente billiger gemacht werden? (Martin Auer) • Erstattungskodex (Beatrix Karl) • Verfahrensrechtliche Fragen bei der Aufnahme in den Erstattungskodex (Angela Julcher) • Apotheken und Internet (Dietmar Jahnel) • Abgrenzung zu Lifestyle-Produkten (Anna Lisa Engelhart)

Die Herausgeber: Assoz.-Prof. Dr. Susanne Auer-Mayer, Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil; beide Universität Salzburg sowie MMag. Michael Prantner SV-Wissenschaft, Forschung & Lehre der österreichischen Sozialversicherung sowie Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, Landesstelle Salzburg.

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BAU E N M I E T E N WOH N E N ∙ SAC H BUC H ∙ FAC H BUC H]

Handbuch Immobilien & Steuern mit 28. Aktualisierungslieferung Autoren: Stingl · Nidetzky Im „Stingl/Nidetzky“ finden Sie für alle Immobilienfragen eine Darstellung der steuerlichen Folgewirkungen. Experten mit langjähriger Erfahrung bereiten die Materie übersichtlich auf und bieten dadurch konkrete Lösungen und Entscheidungshilfen für die Praxis. Im Zuge der 28. Aktualisierungslieferung wurden folgende Kapitel bearbeitet: • Mietzins

• Wohnhaussanierung und -verbesserung • Eigentumsübertragung • Besteuerung von Immobilien im Betriebsvermögen • Immobilien-InvestmentfondsG Bereits berücksichtigt wurden die Neuerungen durch den IFRS 15 (Beurteilung aller Verträge, einschließlich der Fertigungsaufträge, anhand des Fünf-Stufen-Ansatzes von IFRS 15 ab 2018) und der Entwurf der InvF-RL 2018.

Die Autoren: Prof. Ing. Mag. Walter Stingl ist Steuerberater und Immobilientreuhänder in Wien, Fachautor sowie Lektor an der Donau-Universität Krems. Dkfm. Gerhard Nidetzky ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Wien und Autor zahlreicher Publikationen zum Thema Steuerrecht.

Loseblattwerk in 1 Mappe inkl. 28. Akt.-Lfg. 2018 im Abo mit Online-Zugang EUR 178,– ISBN 978-3-214-17714-0 Mit dem beigefügten Gutscheincode erhalten Sie den Zugang zur Online-Version

ERV-Grundbuchsanträge zum Wohnungseigentum 2. Auf lage Autor: Bayer Auch in der zweiten Auflage zeigt dieses Buch den Anwendern in möglichst einfacher Form die Gestaltung von strukturierten elektronischen Grundbuchsanträgen zum Wohnungseigentum – unabhängig vom jeweiligen Softwareanbieter. Aufgrund von weitreichenden Änderungen für Antragsteller müssen nun sowohl die Begründung von Wohnungseigentum als auch die Änderung von Wohnungseigentum in Tabellenform strukturiert eingebracht werden.

Die Leser dieses Buches erwartet • eine kurze Einführung in das WEG 2002 (Begriffsbestimmungen) • darin eingearbeitet die neueste Rechtsprechung • eine kurze Erläuterung zur Verwendung der Tabellen • 8 Vertragsmuster und • 44 ausführliche Muster für die Einbringung von ERV-Anträgen zum Wohnungseigentum

Der Autor: Reinhard Bayer ist Diplomrechtspf leger in Grundbuchssachen und Leiter der Grundbuchsabteilung beim Oberlandesgericht Wien.

2. Auflage 2018. XIV, 334 Seiten. Geb. EUR 84,– ISBN 978-3-214-01264-9

Geschmeidige Kost Essen ohne Barriere Autoren: Erovic · Lercher · Braunstein Geschmeidige Kost ist nicht nur ein Thema für Babys und Kleinkinder sowie ältere Menschen, es gibt auch zahlreiche Erkrankungen, die mit Schluckstörungen assoziiert sind. Ungeeignetes, lieblos zubereitetes Essen macht für Betroffene die Nahrungsaufnahme zu einem Stressfaktor. Es gibt eine Alternative – die im wahrsten Sinne des Wortes „geschmeidige Kost“. Das Prinzip ihrer richtigen Zubereitung besteht in der Verwendung der geeigneten Nahrungs-

bestandteile, Gewürze und Zutaten – von würzigen Gemüsesuppen bis hin zu fruchtigen Smoothies. • Das Autorenteam, zwei Experten der MedUni Wien und eine Betroffene, präsentieren in diesem Buch das neuartige Ernährungskonzept. • Zudem bieten sie Tipps und Tricks im richtigen Umgang mit Schluckstörungen. • Eine umfangreiche Rezeptsammlung komplettiert das Buch.

2018. 180 Seiten. Br. Ca. EUR 23,90 ISBN 978-3-214-01487-2

Die Autoren: Dr. Boban Erovic, Professor für Hals-, Nasen-, Ohrenheilkunde an der MedUni Wien. Dr. Piero Lercher, Sportarzt, Präventiv- und Umweltmediziner, Lehrbeauftragter an der MedUni Wien. Claudia Braunstein, Dysphagie-Betroffene durch ein überstandenes Zungenrandkarzinom.

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 018

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[STUDIUM UND PR A XIS

Einführung in das Zivilprozessrecht 13. Auf lage Autoren: Ballon · Nunner-Krautgasser · Schneider Die bekannte und bei Studierenden beliebte „grüne“ Einführung in das österreichische Zivilprozessrecht von Oskar J. Ballon in neuem Gewand: Mit der 13. Auflage führt der Autor gemeinsam mit zwei neuen Co-Autorinnen das Werk in eine neue (MANZ-)Ära. In bewährter Weise werden die Studierenden in das Zivilprozessrecht eingeführt:

13. Auflage 2018. XXXII, 514 Seiten. Br. EUR 54,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 43,20 ISBN 978-3-214-06523-2

• Gerichtsorganisation • Beteiligte des Verfahrens • Verfahrensablauf erster Instanz • Beweisverfahren • Urteil und Beschluss • Rechtsmittelverfahren • Prozesskosten uvm • Neu: Internationales Zivilprozessrecht Ihr Plus: Grafiken zur Veranschaulichung und ein Musterakt im Anhang!

Die Autoren: Univ.-Prof. i.R. Dr. Oskar J. Ballon lehrte an der Universität Salzburg. Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser lehrt an der Karl-Franzens-Universität Graz. Priv.-Doz. Dr. Birgit Schneider lehrt an der Universität Wien und ist in einer Rechtsanwaltskanzlei in Wien tätig. Unter Mitwirkung von Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Senatspräsident am Obersten Gerichtshof und Universitätsprofessor an der Universität Salzburg.

Übungsbuch Römisches Sachenrecht 11. Auf lage Autoren: Benke · Meissel Dieses Buch ist ein Lernbehelf für AnfängerInnen im Studium der romanistischen Fundamente der europäischen Privatrechte. Es bietet eine nach didaktischen Gesichtspunkten ausgerichtete Darstellung der elementaren Institute und Denkweisen im römischen Sachenrecht. • Zahlreiche Illustrationsbeispiele zeichnen ein anschauliches Bild von der Materie;

11. Auflage 2018. XII, 286 Seiten. Br. EUR 36,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 28,80 ISBN 978-3-214-14965-9

• kurze Quellenanalysen machen die LeserInnen mit der römischen Kasuistik des Sachenrechts vertraut. • Gestaltung als Arbeitsbuch: Zahlreiche Wiederholungsfragen und Übungsfälle geben die Gelegenheit, das Wissen zu kontrollieren und in der Analyse einfacher Sachverhalte anzuwenden.

Die Autoren: Nikolaus Benke, LL.M.; Universitätsprofessor am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität Wien. Franz-Stefan Meissel, Universitätsprofessor am Institut für Römisches Recht und Antike Rechtsgeschichte der Universität Wien.

Zivilprozessrecht Schaubilder und Aktenmuster 12. Auf lage Autorin: Roth Das Werk stellt anhand von klar strukturierten Schaubildern die wichtigsten zivilprozessualen Rechtsinstitute vor: Zuständigkeiten, Klagen, Urteil, Berufung uvm. Zusammenfassungen und Synopsen erleichtern außerdem das Einprägen der zentralen Themen. Aktenmuster ermöglichen ein praxisorientiertes Lernen. 12. Auflage 2018. XII, 218 Seiten. Br. EUR 37,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 29,60 ISBN 978-3-214-14780-8

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In der Neuauflage wurde der gesamte Text inklusive aller Grafiken und Formulare revidiert und auf aktuellen Stand gebracht, außerdem auch das novellierte Verlassenschaftsverfahren sowie die Ehe- und Partnerschaftsangelegenheiten einer Darstellung in Schaubildern zugeführt. Ganz neu: Zu jedem Fachgebiet ein Repetitorium, das den Lernstoff in Form von Schwerpunkten wiedergibt!

Die Autorin: o. Univ.-Prof. Dr. Marianne Roth, LL.M. lehrt am Fachbereich Privatrecht an der Universität Salzburg sowie am Institut für Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und Vergleichendes Prozessrecht an der Universität Linz.

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Ab EUR 13,90 pro Buch!

Druckfrische Paragraphen mit Stand Herbst 2018 Seitenweise aktuelle รถsterreichische Gesetzestexte der Edition Juridica


[EMPFEHLENSWERTES

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Der Schatten

Eine Utopie für die digitale Gesellschaft Autorin: Melanie Raabe „Am 11. Februar wirst du am Prater einen Mann namens Arthur Grimm töten. Aus freien Stücken. Und mit gutem Grund.“ Gerade ist die junge Journalistin Norah von Berlin nach Wien gezogen, um ihr altes Leben endgültig hinter sich zu lassen, als ihr eine alte Bettlerin auf der Straße diese Worte förmlich entgegenspuckt. Norah ist verstört, denn ausgerechnet in der Nacht des 11. Februar ist vor vielen Jahren Schreckliches geschehen. Trotzdem tut sie

die Frau als verwirrt ab, eine Irre ist sie, es kann gar nicht anders sein – bis kurz darauf ein mysteriöser Mann namens Arthur Grimm in ihrem Leben auftaucht. Bald kommt Norah ein schlimmer Verdacht: Hat sie tatsächlich allen Grund, sich an Grimm zu rächen? Was ist damals, in der schlimmsten Nacht ihres Lebens, wirklich passiert? Und kann Norah für Gerechtigkeit sorgen, ohne selbst zur Mörderin zu werden?

btb Verlag. 2018. 416 Seiten. Br. EUR 16,50 ISBN 978-3-442-75752-7

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Für Sie gelesen Feltl UGB – Unternehmensgesetzbuch 2018. XXXIV, 998 Seiten. Ln. EUR 198,– ISBN 978-3-214-03110-7

„Dem Autor, welcher die umfassende Bearbeitung der gesamten ,Großen Gesetzesausgabe‘ in Alleinregie auf sich genommen hat, kann zu diesem Werk nur gratuliert werden.“ (Lucas Prunbauer, AnwBl 7 – 8/2018)

„Dem Autor ist trotz oder gerade wegen der von Judikaturdatenbanken nicht zu bewerkstelligenden klaren juristisch systematischen Analyse und Strukturierung ein wichtiger Beitrag zum praktisch so bedeutsamen Rechtsgebiet des UGB gelungen.“ (Nikolaus Arnold, GesRZ 3/2018)

„Der Autor […] schafft es tatsächlich, einen roten Faden durch das Unternehmensgesetzbuch zu legen.“ (librate.com, 16. 2. 2018)

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Strohmayer Die Pflichtversicherung von Dienstnehmern 2018. XII, 106 Seiten. Br. EUR 28,– ISBN 978-3-214-15744-9 Handelt es sich um eine unselbständige oder selbständige Erwerbstätigkeit? Davon hängt die richtige Einstufung von Mitarbeitern bzw die richtige Versicherungszuordnung ab. Das Werk soll helfen, den Entscheidungsprozess für eine Versicherungszuordnung zu strukturieren und die Risiken einer nachträglichen Umqualifizierung zu mindern. Unselbständige und selbständige Erwerbstätigkeiten im Kontext der Unterscheidung zwischen • abhängiger Beschäftigung • freiem Dienstvertrag und • Werkvertrag in der sozialversicherungsrechtlichen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes über die Pflichtversicherung von Dienstnehmern.

Czernich · Deixler-Hübner · Schauer (Hrsg) Handbuch Schiedsrecht 2018. LIV, 1.176 Seiten. Geb. EUR 275,– ISBN 978-3-214-10012-4 Das Handbuch widmet sich dem Schiedsrecht und den neuesten Entwicklungen in praxisorientierter und zugleich wissenschaftlich fundierter Weise: • österreichisches Schiedsrecht (verfassungsrechtlicher Rahmen, Grundlagen, Verfahren), • liechtensteinisches Schiedsrecht, • New Yorker Übereinkommen, • institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit (insb VIAC-Schiedsverfahren), • Investitionsschiedsgerichtsbarkeit, uvm.

Köllich Nachehelicher Unterhalt 2018. XXIV, 342 Seiten. Br. EUR 74,– ISBN 978-3-214-02457-4 Im nachehelichen Unterhaltsrecht zeigt sich besonders deutlich, dass durch die Scheidung nicht alle rechtlichen Beziehungen zwischen den Gatten endgültig beendet werden, sondern dass unter bestimmten Voraussetzungen Nachwirkungen der Ehe bestehen. Die Autorin erörtert ua folgende Bereiche: • Auswirkungen des Scheidungsverschuldens • Zumutbarkeitskriterien • Höhe und Bemessung des Unterhalts • Reformvorschläge de lege ferenda

Neumayr · Reissner (Hrsg) Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht 3. Auflage 2018. CL, 3.860 Seiten in 2 Bänden. Ln. EUR 428,– ISBN 978-3-214-03821-2 Das Arbeitsrecht mit zahlreichen tiefgreifenden Novellen (ua mit dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und der Gleichstellung Arbeiter – Angestellte vom Herbst 2017)! • 28 Gesetze – in zwei Bänden kommentiert • 19 ausgewiesene Autoren – aus Lehre, Rechtsanwaltschaft, Interessenvertretungen und Rechtsprechung • rund 4000 Seiten sorgfältig ausgewertete Literatur und Judikatur • NEU aufgenommen wurde das LSD-BG

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 018

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Artmann · Karollus (Hrsg) AktG 1. Band, 6. Auflage 2018. XXXIII, 1116 Seiten. Ln. EUR 238,– ISBN 978-3-214-08332-8 Abnahmeverpflichtung für Band II Seit der letzten Auflage des Kommentars schafften elf Novellen neue Rahmenbedingungen in der AG. Bestens gerüstet für neue und bekannte aktienrechtliche Probleme sind Sie mit der Neuauflage. Eveline Artmann und Martin Karollus als neue Herausgeber sorgen gemeinsam mit Autoren aus Anwaltschaft, Wissenschaft und Legistik für Klarheit: Neben den Novellen wurden hunderte neue Entscheidungen sowie aktuelle österreichische und deutsche Literatur zum Thema eingearbeitet.

Artmann · Rüffler · Torggler (Hrsg) Beschlussmängel 2018. XVI, 96 Seiten. Br. EUR 34,– ISBN 978-3-214-12510-3 Die umfassende Beleuchtung des Themas durch ein Expertenteam unterstützt Sie, sich im Dickicht der durch Rechtszersplitterung geprägten Rechtslage zu Beschlussmängeln besser zurechtzufinden. Neben aktueller Rechtsprechung und Literatur werden auch Reformüberlegungen präsentiert. Mit folgenden Beiträgen: • Reform des deutschen Beschlussmängelrechts (Jens Koch) • Mangelhafte Vorstands- und Aufsichtsratsbeschlüsse (Roman Alexander Rauter) • Beschlussmängelrecht der Personengesellschaften (Eveline Artmann) • Beschlussmängelrecht der GmbH (Friedrich Rüffler) • Fehlerhafte Hauptversammlungsbeschlüsse (Georg Eckert)

Fucik · Hartl · Schlosser (Hrsg) Handbuch des Verkehrsunfalls 7. Teil, 2. Auflage 2018. XXXII, 294 Seiten. Br. EUR 72,– ISBN 978-3-214-13817-2 Der 7. Teil des Handbuchs enthält eine Darstellung aller strafrechtlich – und jetzt mit der 2. Auflage auch aller strafprozessrechtlich – bedeutsamen Aspekte eines Verkehrsunfalls. Der Autor präsentiert systematisch und klar • die wichtigsten Fragestellungen des Allgemeinen Teils sowie • alle bei Verkehrsunfällen relevanten Vorsatz- und Fahrlässigkeitsdelikte inklusive spannender Konkurrenz- bzw Abgrenzungsproblematiken; • ausgewählte Fragen zum Strafverfahren runden das Thema ab.

Schroll · Schillhammer Rechtsmittel in Strafsachen 3. Auflage 2018. XVI, 204 Seiten. Br. EUR 46,– ISBN 978-3-214-08630-5 Die 3. Auflage des Leitfadens präsentiert mithilfe zahlreicher Grafiken: • Rechtsmittel gegen Urteile der Strafgerichte, insb die Nichtigkeitsbeschwerde • Berufung gegen Urteile des Einzelrichters des Landesgerichts und des Bezirksgerichts, • Beschwerde gegen gerichtliche Beschlüsse sowie die Grundrechtsbeschwerde. Neu aufgenommen: • Gesetzesbeschwerde • Einspruch gegen eine Strafverfügung • Einspruch wegen Rechtsverletzung Das innovative didaktische Konzept veranschaulicht optimal die Rechtsmittelsystematik und garantiert ein umfassendes Verständnis dieser komplexen Rechtsmaterie.

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TERMINE]

MANZ Rechtsakademie 05.09.2018

Spezialtagung Datenschutzrecht für Gemeinden

Mittwoch

Ort:

06.09.2018

Spezialtagung Datenschutzrecht für Gemeinden

Donnerstag

Ort:

10.09.2018

Spezialtagung Das neue Vergaberecht

Montag

Ort:

11.09.2018

Spezialtagung Die digitale Rechts- und Steuerabteilung

Dienstag

Ort:

12.09.2018

Spezialtagung Das neue Vergaberecht

Mittwoch

Ort:

12.09.2018

Spezialtagung Datenschutzrecht für Gemeinden

Mittwoch

Ort:

13.09.2018

Jahrestagung Unternehmenssanierung 2018

Donnerstag

Ort:

18.09.2018

Intensivtagung Das angestellte Management im Arbeitsrecht

Dienstag

Ort:

Villa Blanka, Weiherburggasse 8, 6020 Innsbruck

Arcotel Nike, Untere Donaulände 9, 4020 Linz

Hotel De France, Schottenring 3, 1010 Wien

Hotel Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

Hotel Gollner, Schlögelgasse 14, 8010 Graz

Hotel Gollner, Schlögelgasse 14, 8010 Graz

Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien

Hotel Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

02.10.2018

Jahrestagung Konzernrecht 2018

Dienstag

Ort:

03.10.2018

Spezialtagung Beitragsrecht: Sozialversicherung aktuell

Mittwoch

Ort:

04.10.2018

Jahrestagung Arbeits- und Sozialrecht 2018 (ZAS-Tag)

Donnerstag

Ort:

05.10.2018

Jahrestagung Gebühren und Grunderwerbsteuer 2018

Freitag

Ort:

08.10.2018

Jahrestagung Pflege & Recht 2018

Montag

Ort:

Hotel Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

Arcotel Kaiserwasser, Wagramer Straße 8, 1220 Wien

Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien

Hotel Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

WIFI OÖ Panoramasaal, Wiener Straße 150, 4021 Linz

Informationen und Anmeldung unter www.manz.at/rechtsakademie

R E C H T A K T U E L L # 0 9 | S e p t e m b e r 2 018

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Österreichische Post AG · MZ 05Z036244 M MANZ Verlag, Johannesgasse 23, 1010 Wien

RECHTSAKADEMIE MANZ

Jahrestagung WIRTSCHAFTSSTRAF­ PROZESS 2018 Unsere Top-Autoren „live“ für Sie! Donnerstag 8. November 2018, 9.00 bis 16.00 Uhr Justizpalast, Festsaal, Schmerlingplatz 10 – 11, 1010 Wien • Staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen • Beweisführung durch Sachverständige, Personen mit besonderem Fachwissen und Fachleute der Strafverfolgungsbehörden • Strafbare Vorteile im Vermögens- und Korruptionsstrafrecht • … immer wieder Untreue Tagungsleitung: Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präsident des OGH

Jetzt anmelden!

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