RECHTaktuell Oktober 2019

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[RECHTAKTUELL

Oktober 2019

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Neuerscheinungen Empfehlenswer tes Termine

Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren im Kursalon Hübner OKTOBER 2019]

Porträt des Monats Sabine KirchmayrSchliesselberger

Das StandortEntwicklungsgesetz im Fokus


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Der Markt IST DER EINZIG E DEMOK RATISC HE RICHTE R, DEN ES IN DER MODER NEN WIRTS CHAFT GIBT. Ludwig Erhard

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Der Herbst hat viele Seiten Mindestens genauso facettenreich wie der Herbst zeigt sich das breit gefächerte Angebot an MANZ-Fachzeitschriften aus den Bereichen Recht und Steuern. Nutzen Sie das Kennenlern-Abo, und erhalten Sie zudem eine praktische Leselampe für die Zeiten, in denen die Tage wieder kürzer werden.

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EDITOR I A L]

© studiohuger.at

Get yourself connected!

CHRISTOPHER DIETZ

Leitung Unternehmenskommunikation und Social Media bei MANZ

Liebe Leserinnen und Leser, beginnen wir mit einem Ratespiel: Wie viele Menschen in Österreich, glauben Sie, nutzen täglich Facebook? Das 2004 als Portal zur Bewertung von Studentinnen (!) gegründete, von Datenschutz-Skandalen geschüttelte Facebook? Es sind drei Millionen, mithin mehr als ein Drittel der Bevölkerung. Immer mehr Unternehmen, übrigens auch Anwältinnen und Anwälte, entdecken dieses KommunikationsPotenzial. MANZ ist seit vielen Jahren dort vertreten, ebenso wie auf Twitter, LinkedIn, Xing, Youtube und Flickr. Warum tun wir das? Ganz einfach: Die Sozialen Medien, so unübersichtlich sie in der Masse und so umstritten sie im einzelnen sein mögen, gehören im Jahr 2019 einfach dazu. Es wäre fahrlässig, sie nicht zu nutzen. Und deshalb sind wir dort präsent, und zwar so, wie Sie es von uns gewohnt sind: mit attraktiven Inhalten und hohem Qualitätsanspruch. Und, wie es sich dort gehört, auch mit einer Portion Humor.

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Was mich interessieren würde: Auf welchen Kanälen sind Sie aktiv? In welchen Sozialen Medien vermissen Sie MANZ? Verbinden Sie sich mit uns, bleiben wir in Kontakt! f b.com/manzverlag twitter.com/manzverlag youtube.com/VerlagManz linkedin.com/company/manzverlag Ihr

PS: Eines der schönsten „Offline-Erlebnisse“ des heurigen Jahres war die „Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren“ Ende September. Auf den Seiten 12 – 15 bekommen Sie einen Eindruck davon.

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[ IN H A LT · IM PR ESSU M

Zu Ihrer Orientierung Autoren und Titel Anderl · Heußler · Mayer · Müller, NISG.................................... 23 Artmann · Karollus (Hrsg), AktG................................................. 26 Bammer (Hrsg), PRG................................................................... 24 Berka · Holoubek · Leitl-Staudinger (Hrsg), Privatheit und Medien......................................................................................... 26 Bezemek (Hrsg), „Vor dem Gesetz“................................................ 9 Blass · Brustbauer · Hauer · Herzog · Kadi · Kainz · Koßdorf · Königshofer · Mahmood · Muchna · Natterer · Stuller, LMR....... 21 Dokalik, Gerichtsgebühren 2018.................................................. 24 Doralt · Ruppe, Steuerrecht Band I.............................................. 34 Doralt · Ruppe, Steuerrecht Band II............................................. 34 Doralt, Steuerrecht 2020................................................................ 7 Esterbauer · Grabenwarter · Pabel (Hrsg), 100 Jahre Trennung von Staat und Kirche..................................................................... 22 Geiger · Huber · Sindelar (Hrsg), Handbuch Managervergütungen................................................... 32 Gitschthaler, Unterhaltsrecht....................................................... 35 Göth-Flemmich · Herrnfeld · Kmetic · Martetschläger, Internationales Strafrecht.............................................................. 25 Götz · Münster · Taschner · Vogel, Die österreichischen Schulgesetze................................................................................. 21 Greif · Ulrich, Legal Gender Studies und Antidiskriminierungsrecht....33 Hengstschläger · Leeb, Grundrechte........................................... 33 Höpfel · Ratz (Hrsg), Wiener Kommentar zum StGB..................... 25 Jaeger · Stöger (Hrsg), EUV – AEUV............................................ 21 JAP – Juristische Ausbildung & Praxisvorbereitung........................ 10 Kirchbacher, Einführung in das Strafprozessrecht......................... 33 Kletečka-Pulker · Grimm · Memmer · Stärker · Zahrl, Grundzüge des Medizinrechts........................................................ 31 Knyrim (Hrsg), Der DatKomm...................................................... 22 Kramer, Juristische Methodenlehre............................................... 23 Kronthaler, Die Besitznachfolgerechte.......................................... 24 Lindenbauer, Gewährleistung beim Unternehmenskauf................ 34 Mayr, ArbR................................................................................... 28 Mosler · Müller · Pfeil, Der SV-Komm.......................................... 27 Nunner-Krautgasser · Garber · Klauser (Hrsg), Rechtsdurchsetzung im Datenschutz nach der DSGVO und dem DSG 2018.................... 35 Oberhumer · Jaufer, Unternehmensnachfolge.............................. 34 Pacic (Hrsg), BSVG....................................................................... 28

Impressum

rdb.at – wo MANZ findet Reissner/Neumayr (Hrsg), Zeller Handbuch Arbeitsvertragsklauseln online....................................................... 20

MANZ INTERN MANZ Einblick................................................................................ 3 Impressum...................................................................................... 4 Porträt des Monats Sabine Kirchmayr-Schliesselberger................... 11 Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren im Kursalon Hübner....12 – 15 Neu in der Rechtsakademie: das „Expertenforum Erbrecht“............ 16 ZVR-Verkehrsrechtstag: schon zum 13. Mal.................................... 16 MANZ Rechtsakademie Termine.............................................. 18 – 19 Das Standort-Entwicklungsgesetz im Fokus.................................... 25 Literaturempfehlung unserer Buchhandlung................................... 32

gem. § 24 MedienG

Offenlegung gem. § 25 MedienG und Angaben zu § 5 ECG abrufbar unter https://www.manz.at/impressum Medieninhaber und Herausgeber: MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. Anschrift: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. Verlagsadresse: Johannesgasse 23, 1015 Wien (verlag@manz.at). Redaktion: Mag. Heinz Korntner, Alexander Kühn, Dr. Christopher Dietz, Astrid Sodin, Karin Pollack (Porträt des Monats), Johannesgasse 23, 1010 Wien, E-Mail: marketing_mvub@manz.at Hersteller: Friedrich VDV Vereinigte Druckereien und VerlagsGmbH & Co KG, Zamenhofstraße 43, 4020 Linz. Herstellungsort: Linz, Österreich. Verlagsort: Wien, Österreich. Urheberrechte: Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der

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Perner · Spitzer · Kodek (Hrsg), Österreich-Casebook Bürgerliches Recht........................................................................ 30 Perner · Spitzer · Kodek, Bürgerliches Recht............................... 30 Piska · Völkel (Hrsg), Blockchain rules........................................... 6 Pürstl, StVO................................................................................. 22 Putz, Landwirtschaftlicher Hofjurist.............................................. 31 Rassi, Grundbuchsrecht.................................................................. 8 Riegler · Koizar, NÖ BauO............................................................. 5 Roth, Exekutions- und Insolvenzrecht............................................ 30 Stabentheiner · Wendehorst · Zöchling-Jud (Hrsg), Das neue europäische Gewährleistungsrecht................................. 35 Steinlechner · Kranlich · Großinger, Kollektivvertrag für ArbeiterInnen und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen......................................................... 35 Straube · Ratka · Rauter (Hrsg), Wiener Kommentar zum UGB.......26 Tomandl, Arbeitslosenversicherung.............................................. 28 Tomandl, Sozialrecht.................................................................... 33 Tschrepitsch, StudHG................................................................... 27 Weiß (Hrsg), Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen........... 27 Wiesner · Grabner · Knechtl · Wanke (Hrsg), EStG.................... 23 Zierl · Mayr · Maurer · Gepart, Pflegerecht in Heimen................ 31

Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, sind vorbehalten. Kein Teil der Zeitschrift darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlags reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Eine Haftung der Autoren, der Herausgeber sowie des Verlags ist ausgeschlossen. Grafisches Konzept: DMC01 Consulting & Development GmbH, Linke Wienzeile 4, 1060 Wien. Fotos: Verlag MANZ Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

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TOPTITEL DES MONATS]

Alles Wissenswerte zum Baurecht in NÖ! NÖ BO 2014

Koizar

§ 16

Nach § 14 BO bewilligungspflichtige Vorhaben können nicht mit Bauanzeige gem § 15 BO angezeigt werden. Eine solche Anzeige ist auch nicht in einen Antrag um Baubewilligung umzudeuten. Beziehen sich Anzeigen auf bewilligungspflichtige Vorhaben, so sind sie mangels Zulässigkeit zurückzuweisen (LVwG 22. 6. 2018, LVwGAV-1508/001-2017).

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Neuerungen ua bei meldepf lichtigen Bauvorhaben dargestellt

C. Anmerkung

Auch wenn die Mitteilung nicht als Bescheid gewertet werden soll, könnte ihr jedoch die Rsp – wie dies auch bei der Bestätigung nach § 10 Abs 5 BO 1996 geschehen ist – Bescheidcharakter zuerkennen.

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Meldepflichtige Vorhaben

§ 16. (1) Folgende Vorhaben sind der Baubehörde innerhalb von 4 Wochen nach Fertigstellung des Vorhabens schriftlich zu melden: 1. die ortsfeste Aufstellung und die Entfernung von Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW in oder in baulicher Verbindung mit Gebäuden, ausgenommen jener, die nach § 15 Abs. 1 Z 3 lit. b anzeigepflichtig sind; 2. der Austausch von Klimaanlagen nach Z 1, wenn die Nennleistung verändert wird; 3. die Aufstellung von Heizkesseln mit einer Nennwärmeleistung von nicht mehr als 50 kW, welche an eine über Dach geführte Abgasanlage angeschlossen sind; 4. die Aufstellung von Öfen, ausgenommen jene in Wohngebäuden mit nicht mehr als 2 Wohnungen sowie in Reihenhäusern (§ 17 Z 6); 5. der Abbruch von Bauwerken, soweit sie nicht unter § 14 Z 8 und § 15 Abs. 1 Z 3 lit. a fallen; 6. die Herstellung von Ladepunkten und Ladestationen für beschleunigtes Laden von Elektrofahrzeugen; 7. die Herstellung von Hauskanälen. (2) Der Meldung für ein Vorhaben nach Abs. 1 Z 1 bis 3 und 6 und 7 sind eine Darstellung und eine Beschreibung anzuschließen, die das Vorhaben ausreichend dokumentieren. Riegler/Koizar, NÖ BauO4

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NÖ ROG 2014

Riegler

§ 31

stammt, im Bebauungsplan eine vom Abs. 2 abweichende Festlegung getroffen werden. (8) In Schutzzonen darf – der Abbruch von Gebäuden, ausgenommen nach § 35 Abs. 2 NÖ BO 2014, LGBl. Nr. 1/2015, verboten und – für Bauvorhaben nach § 14 Z 1 bis 3 und § 15 Abs. 1 Z 17 NÖ BO 2014, LGBl. Nr. 1/2015, die anzuwendende Bauform und Technologie vorgeschrieben werden. (9) Zur Ortsbildgestaltung oder um unzumutbare Belästigungen zu vermeiden, dürfen bestimmte Teile oder ein bestimmtes Ausmaß von Grundflächen von einer Bebauung mit Vorhaben nach § 14 und § 15 NÖ BO 2014, LGBl. Nr. 1/2015, ausgenommen und zu Freiflächen erklärt werden. IdF LGBl 2016/63 [§ 31 entspricht teilweise § 70 BO 1996 idF LGBl 8200 – 17, sodass die zu dieser Bestimmung angegebenen Anmerkungen bzw Motivenberichte und auch die Judikatur zum Teil übernommen werden können; mit LGBl 2015/3 wurden geändert: Abs 1 – 3; Abs 5 – 9; mit LGBl 2016/63 wurde Abs 1 geändert]. Übersicht Rz

I. Materialien . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Judikatur . . . . . . . . . . . . . . . . . . A. Wahlrecht . . . . . . . . . . . . . . . B. Nachbarrechte . . . . . . . . . . . . C. Bauwich . . . . . . . . . . . . . . . . D. Durchmischte Bebauungsweise

Neue Judikatur zu Bebauungsweisen, Bauklassen etc erläutert

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I. Materialien MB zu Abs 1 Satz 1: Damit wurde klargestellt, dass sich die Bebauungsweise nur jeweils auf das Hauptgebäude beziehen und nur mehr eine der gesetzlich vorgesehenen Bebauungsweisen festgelegt werden kann (LGBl 2015/3).

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MB zu Abs 1 Z 1: Die Bewertung von bloßen Bauwerken und Gebäudeteilen (geschlossener Eindruck) als geschlossene Bebauungsweise hat in der Praxis zu beträchtlichen Unsicherheiten geführt und soll sich daher die Bebauungsweise wieder mehrheitlich auf Hauptgebäude beziehen, wobei diese durch Toreinfahren in unterRiegler/Koizar, NÖ BauO4

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NÖ BauO 4. Auf lage Autor en: Rieg ler · Koiza r

Aktualisiert, übersichtlich und kompakt enthält der bewährte Kommentar alle Neuerungen seit der letzten Auflage, in der NÖ Bauordnung ua: • Klarstellungen zum Bezugsniveau • Neuformulierung „(nicht) bewilligungs-, anzeige- und meldepflichtige Bauvorhaben“ • Neuregelung der Gebäudehöhe • Neuregelung der Form der Einbeziehung der Nachbarn in das Bauverfahren und gänzlicher Entfall der Bauverhandlung

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 019

im NÖ Raumordnungsgesetz ua: • Bauwerke in Industriegebieten • Umlegungsverfahren und Baulandmobilisierung • Definition der Bebauungsweisen Mit besonderem Augenmerk auf die Materialien zu den Gesetzen, die jüngsten Novellen sowie die aktuelle Judikatur inkl der Bautechnikverordnung 2014 und den OIBRichtlinien in der für NÖ geltenden Fassung sowie die Durchführungsverordnungen und wichtigsten Nebengesetze.

Die Autoren: Dr. Lorenz E. Riegler, LL.M. ist Rechtsanwalt in Wien und seit mehr als 20 Jahren Lehrbeauftragter an der TU Wien. MMag. Dr. Wolfgang Koizar ist Mitarbeiter im Verfassungsdienst beim Amt der NÖ Landesregierung. 4. Auflage 2019. Ca. XXX, 1.108 Seiten. Geb. Ca. EUR 168,– ISBN 978-3-214-02475-8

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[TOPTITEL DES MONATS

Juristische Dimensionen der Blockchain-Technologie Smets

Chancen und Risiken anschaulich dargestellt

V. Smart Contracts im Zivilrecht

H. Wer haftet? Wie bereits unter Rz 5.6 erläutert, bergen Smart Contracts nicht nur Chancen sondern 5.103 auch Risiken. In Fällen in denen sich Risiken der fehlerhaften Programmierung eines Smart Contracts materialisieren, kommen klassische zivilrechtliche Leistungsstörungsund Schadenersatzinstrumente zur Anwendung. Die sich dabei ergebenden Haftungsbeziehungen sind vom jeweiligen, im Einzelfall 5.104 festgestellten, Vertragstypus abhängig und folgen allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen. Konstellationen in denen Verträge, etwa durch Gestaltungsrechte bei Leistungsstörungen, 5.105 aufgelöst oder nachträglich geändert werden, treiben Smart Contracts an technische Grenzen. Gestaltungsrechte, die in der realen Welt in Anspruch genommen werden, haben on-chain keine Bedeutung. Der einmal initiierte Smart Contract ist unveränderlich. Es könnte daher zu ungewollten Vermögensdispositionen kommen, die wiederum langwierige bereicherungsrechtliche Streitigkeiten nach sich ziehen.530 Eine Lösung wäre das Vorsehen einer programmierten Schiedsstelle, die in solchen Fällen on-chain eingreifen könnte. Der Abschluss von Legal Smart Contracts ist insbesondere im M2M-Bereich am praxis- 5.106 relevantesten; also wo zwei künstlich-intelligente Maschinen autonom miteinander Verträge on-chain abschließen. Wie etwa selbstfahrende Elektro-Autos, die automatisch mit der E-Tankstelle einen Legal Smart Contract über Energielieferung abschließen. Die häufigste Frage die dabei im Raum steht: wem ist der Vertragsabschluss intelligenter 5.107 Maschinen zuzurechnen bzw handeln intelligente Maschinen für sich selbst und haben gar Rechtspersönlichkeit im Sinne einer ePerson?531 Die rechtliche Antwort ist eindeutig: Maschinen, egal wie intelligent, die Legal Smart Contracts technisch abschließen können, sind Werkzeuge zur Formulierung des Willens der dahinterstehenden natürlichen oder juristischen Person. Maschinen haben demnach keine Rechtspersönlichkeit. Ihr Handeln wird immer den dahinterstehenden Personen (wie etwa dem Eigentümer) zugerechnet und zwar auch dann, wenn sich die natürliche oder juristische Person einer Maschine bedient, die sie nicht (mehr) kontrollieren kann (vorstellbar bei autonomen, selbst-lernenden Maschinen).532 I. Streitbeilegung Die Nutzung öffentlicher Blockchains bringt aufgrund ihrer Dezentralität komplizierte 5.108 internationale Verflechtungen mit sich. Darüber hinaus sind die Vertragsparteien durch die systemimmanente Pseudonymisierung ihrer Daten durch die Generierung von

530 Smets/Kapeller, ÖJZ 2018/39. 531 Hierzu erklärend, aber das Konstrukt der ePerson ablehnend, Smets/Kapeller, ÖJZ 2018/39: „Die ePerson wäre ein Rechtssubjekt sui generis, ein Hybrid aus natürlicher und juristischer Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, der sämtliche Entscheidungen (und Haftungsfragen) zugerechnet werden können“. 532 Hierzu auch Rabl, ecolex 2018, 222.

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Piska/Völkel (Hrsg), Blockchain rules

Pillinger

IV. Lösungsvorschläge für geeignete Modi

über die virtuellen Währungen (Transaktionen) verfügen, fraglich bleibt idZ aber, ob die Bekanntgabe der Schlüssel für die Eigentumsübertragung (bzw in eventu Rechtszuständigkeit) im Hinblick auf die Sachherrschaft ausreichend333 ist. Schließlich könnte der Veräußerer eine Kopie der Schlüssel (und Adresse) anfertigen und somit weiterhin über die virtuellen Währungen verfügen. Die Sachherrschaft des Erwerbers wäre damit vermutlich noch nicht ausreichend gegeben. Dieses Problem wäre gelöst, sobald der Erwerber durch Benützung der Schlüssel die virtuelle Währungseinheiten (Transaktion) an eine nur ihm bekannte Adresse weiterleitet. Solange die Transaktion noch nicht weitergeleitet ist, wären einerseits das Publizitätsformerfordernis, andererseits insb das Herrschaftselement nicht ausreichend erfüllt. Die Gesetzesbestimmung kennt neben dem Werkzeug noch zwei andere Zeichen, Ur- 4.34 kunden und Merkmale. Urkunden, wie Traditions- und Warenwertpapiere, lassen das Eigentum des Übergebers bzw den Eigentumserwerb des Erwerbers erkennen. Während der private Schlüssel mit dem Werkzeug des § 427 ABGB vergleichbar ist, kann die Blockchain allenfalls als Urkunde aufgefasst werden. Aus ihr ist ersichtlich, ob ein gewisser Wert an virtuellen Währungseinheiten einer gewissen Adresse, zu einem gewissen Zeitpunkt, zugeordnet ist. Ebenso können mE die auf der Blockchain befindlichen Transaktionsdaten als Merkmale angesehen werden. Ungeachtet der aufgezählten Zeichen ist die Aufzählung des § 427 ABGB nicht taxativ.334 4.35 Im vorliegenden Fall scheint jedoch ungeachtet des Vorliegens eines Zeichens, die mangelnde Sachherrschaft problematisch. Bejaht man das Vorliegen eines Zeichens, konkret des privaten Schlüssels als Werkzeug, mit dessen Hilfe der Erwerber die faktische Verfügungsgewalt über die virtuellen Währung(seinheit)en erhält, ist das Herrschaftselement tendenziell zu verneinen. Aus rechtlicher Sicht ist daher die Übertragung an eine neue (andere) Adresse notwendig. Lösung

© MANZ 24. 9. 2019 1 – 402 W:/Blockchain rules_Piska_Völkel_HB/04_3B2/01_Umbruch/Blockchain-Rules_HB_Kern

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Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des privaten Schlüssels wird A mangels ausreichender Sachherrschaft iSd § 427 ABGB nicht Eigentümer.

2. Durch Übergabe des physischen Wallets Ausreichende Sachherrschaft bei unentschlüsseltem physischen Wallet:

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Beispiel 6

Grundsätzliche Einordnungsfragen anhand von Fallbeispielen erläutert

A tauscht sein Auto gegen das physische Wallet des B. Das Wallet des B verschafft A die alleinige faktische Herrschaftsmöglichkeit (Zugang) zu den zwei Bitcoins. Das Wallet ist unbeschädigt und nicht aufgebrochen (unentschlüsselt). Erwirbt A Eigentum an den Bitcoins?

Durchaus lassen sich auch physische (Hardware) Wallets mit Werkzeugen bzw Urkun- 4.36 den iSd § 427 ABGB vergleichen. Das Wallet selbst ist eine körperliche Sache und kann daher physisch übergeben werden. Der Rechtserwerb an der physischen Wallet ist jedoch vom Rechtserwerb an den virtuellen Währungseinheiten (Transaktionen) zu unterschei333 Vgl Völkel, ÖBA 2017, 388. 334 Vgl Welser/Kletečka, Bürgerliches Recht I15 Rz 843.

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Piska/Völkel (Hrsg), Blockchain rules

Blockchain rules

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Her a u s geb er : Pisk a · Völkel

Im Recht der Blockchain-Anwendungen werden noch viele klare Lösungen vermisst. Das Handbuch befasst sich erstmals auch mit grundsätzlichen Einordnungsproblemen, Fragen des Rechtsschutzes und des EU-Rechts. Davon ausgehend, wird die gesamte Palette an Detailfragen und Rechtsgebieten, die für praktische Anwender und Juristen relevant sind, erschlossen. Die systematisch erarbeiteten und durch zahlreiche Beispiele veranschaulichten Lösungsansätze richten sich an die Anwaltschaft ebenso wie an Behörden, Gerichte und Wissenschaftler.

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Behandelt werden unter anderem: • Digitale Assets und virtuelle Währungen • Smart Contracts, Mining und Forks • Tokenisierung, ICOs & STOs, KYC & AML unter Bezugnahme auf EU-Recht, Öffentliches Recht, Zivilrecht, Steuerrecht und Kapitalmarktrecht. Das Handbuch berücksichtigt die neue Rechtslage nach der Prospekt-VO, dem KMG 2019 und die Umsetzung der 5. Geldwäsche-RL im FM-GwG. Neben einer detaillierten Auseinandersetzung mit der österrei-

chischen Rechtslage enthält es auch Beiträge zur Rechtslage in Deutschland, der Schweiz und Liechtenstein. Die Herausgeber: ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Christian Piska, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Wien; Mag. Dr. Oliver Völkel, LL.M. (CLS), Rechtsanwalt, Stadler Völkel Rechtsanwälte GmbH. 2019. Ca. 430 Seiten. Geb. Ca. EUR 118,– ISBN 978-3-214-02473-4

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TOPTITEL DES MONATS]

Der Bestseller mit der Steuerreform 2020 12. Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 Abs 10)

EStG

Kleinunternehmerpauschalierung Kleinunternehmer mit einem Umsatz bis zu 35.000 E jährlich können ihren Gewinn im Rahmen der Einnahmen-Ausgabenrechnung auch pauschal ermitteln (§ 17 Abs 3 a; Vollpauschalierung, ab 2020, ausführlich siehe unten Tz 120/1).

Auf neuestem Stand!

12. Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 Abs 10) (Doralt/Ruppe I12, Tz 251 ff)

Wird die Gewinnermittlungsart gewechselt, dann ist durch Zu- und Abschläge sicherzustellen, dass gewinnwirksame Vorgänge erfasst bleiben (Verbot der Nicht- bzw Doppelerfassung). Am Stichtag ergibt sich ein Übergangsgewinn oder ein Übergangsverlust. Der Übergangsgewinn bzw Übergangsverlust ist der Periode zuzurechnen, in der die Gewinnermittlungsart gewechselt wird.

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Beispiele: Ein Gewerbetreibender, der bisher den Gewinn nach § 4 Abs 3 ermittelt hat, wechselt mit Jahresbeginn auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 (bzw § 5). 1. Im Dezember wurden Waren um 100.000 E bezogen und bezahlt; zum Jahresende waren die Waren noch auf Lager. Die Bezahlung der Ware war nach § 4 Abs 3 als Betriebsausgabe in voller Höhe gewinnmindernd (Abflussprinzip). Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 sind Waren zu aktivieren. Daher sind die im Zeitpunkt des Wechsels vorhandenen Waren mit ihren Anschaffungskosten von 100.000 E gewinnerhöhend zu aktivieren (Übergangsgewinn). 2. Im Dezember hat der Gewerbetreibende Vorauszahlungen iHv 5.000 E für Waren geleistet, die erst im nächsten Jahr geliefert werden. Die Vorauszahlungen von 5.000 E sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 bereits abgeflossen; bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 sind geleistete Vorauszahlungen zu aktivieren. Daher sind sie beim Wechsel auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 gewinnerhöhend zu aktivieren (Übergangsgewinn). 3. Der Gewerbetreibende hat im Dezember Vorauszahlungen über 7.000 E für Waren erhalten, die er erst im nächsten Jahr liefern wird. Die erhaltenen Vorauszahlungen waren bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 Betriebseinnahmen. Bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 sind die erhaltenen Vorauszahlungen zu passivieren, um einen Gewinnausweis zu verhindern. Daher sind sie beim Wechsel auf die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 gewinnmindernd zu passivieren (Übergangsverlust). Der Wechsel der Gewinnermittlung führt insgesamt zu einem Übergangsgewinn von 98.000 E (100.000 E + 5.000 E – 7.000 E).

Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Wechsel zwischen § 4 und § 5 Beim Wechsel von § 5 auf § 4 gilt gewillkürtes Betriebsvermögen als entnommen. Doralt, Steuerrecht 2020

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Steuerrecht 2020 21. Auf lage Autor : Dora lt

Ausgewogen und zuverlässig informiert Sie der „Doralt 2020“ auch in diesem Jahr wieder über das geltende Steuerrecht und damit über die Steuerreform 2020. Unternehmenssteuern, Verkehrsteuern und das Abgabenverfahren stehen im Vordergrund, ein eigenes Kapitel widmet sich auch dem Finanzstrafrecht. Systematische Zusammenhänge werden deutlich gemacht, zahlreiche Beispiele erleichtern das Verständnis. Steuerreform 2020: Bis zuletzt blieb offen, ob es zur Steuerreform 2020 tatsächlich kommen wird. Schlussendlich verabschiedete aber der Nationalrat am 19. 9. 2019 doch noch die Steuerreform und gleichzeitig das AbgabenänderungsG 2020.

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 019

Schwerpunkte sind: • Einkommensteuer: zB Kleinunternehmerpauschalierung • Körperschaftsteuer: zB Sondervorschriften für hybride Gestaltungen • Umsatzsteuer: zB ermäßigter Steuersatz für E-Books • Digitalsteuer: für Onlineunternehmen. Mit einem Editorial: Pauschalierung für Kleinunternehmer verfassungswidrig?

Auch als E-Book erhältlich unter www.manz.at/ebooks: der „Doralt“ bequem für unterwegs! Der Autor: em. o. Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt lehrte Finanzrecht an der Universität Wien. 21. Auf lage 2019. XXVIII, 270 Seiten. Br. EUR 36,– Im Abonnement und zum Hörerscheinpreis: EUR 28,80 ISBN 978-3-214-02044-6

Nützen Sie das Abonnement und sparen Sie 20 %: • Jährliche Aktualisierung • Keine Neuerungen verpassen • Automatische Zusendung

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[TOPTITEL DES MONATS

Grundbuchsrecht auf den Punkt gebracht

8. Kapitel Steuern und Gebühren

Neues Kapitel zu Steuern und Gebühren

Literatur: Beisler, Die neue Immobilienbesteuerung NZ 2013/77 (Teil 1) und NZ 2013/91 (Teil 2); Bovenkamp/Cupal/Fuhrmann/Kühmayer/Lang/Reisch/Resch/Sulz, Immobilienbesteuerung NEU4 (2017); Dokalik, Gemeinsame Selbstberechnung der Grundbuchseintragungsgebühr mit der Grunderwerbsteuer, SWK 2015, 837; Doralt, Steuerrecht 2018/19, Unternehmensteuern, Verkehrsteuern, Abgabeverfahren (2018); B. Frei/W. Frei, ImmoESt und spätere Umwidmung nach dem 2. AbgÄG 2014, NZ 2015/69; Fuhrmann/Kerbl/Deininger, Grunderwerbsteuer neu, immolex 2015, 238; Fuhrmann/Kerbl/Deininger, Grunderwerbsteuer bei Anteilsvereinigungen, immolex 2016, 313; Kirchmayr/Achatz, Zur neuen Immobilienbesteuerung, taxlex 2012, 77; Malainer/Staribacher, Grunderwerbsteuer neu: Die neue Grundstückswertverordnung 2016, immolex 2016, 6; Marschner/Puchinger, Die Gewinner und Verlierer der neuen Grundbuchseintragungsgebühr, RdW 2012, 754; Muhr, Der Vertragserrichter als Immobiliensachverständiger? NZ 2014/54, 154; Petritz-Klar/Petritz, GrESt neu – was der Notar wissen muss, NZ 2014/105; Rainer, Eintragungsgebühr – Grundbuchgebührenverordnung, immolex 2014, 1; Rainer, Grunderwerbsteuer NEU, immolex 2014, 97; Schweda, Zur Überwachungs- und Verbücherungspflicht des Gerichtskommissärs nach § 182 Abs 2 AußStrG, NZ 2015/68, Schweinhammer, Bauen auf fremdem Grund – Grunderwerbsteuer und Gebühren, NZ 1989, 312; Stingl, 1. Stabilitätsgesetz – Neue Bestimmungen zur Immobilienveranlagung, immolex 2012, 102; Wais/Dokalik, Die Grundbuchsgebührennovelle, immolex 2013, 17. Übersicht

Anh VI

Rz

I. Steuern . . . . . . . . . . . . . . A. Grunderwerbsteuer . . . B. Immobilienertragsteuer II. Gebühren nach dem GGG

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8.1 8.1 8.11 8.17

VI. Abfrage aus den Grundbuchsprogrammen (Hilfsverzeichnissen) – aus der Online Hilfe der GDB: 1. Einsicht in das Grundbuch, Abfragemöglichkeiten

I. Steuern

1.1. Allgemeines

A. Grunderwerbsteuer Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Rechtsverkehrssteuern und umfasst den entgelt- 8.1 lichen und – seit der Aufhebung der Erbschafts-Schenkungssteuer – auch den unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken im Inland.2449 Das Gesetz betrifft Rechtsvorgänge, die den Erwerb von Eigentum, aber auch die Verschaffung der Verwertungsbefugnis zum Ziel haben.2450 Dabei wird grundsätzlich bereits an den Titel angeknüpft. Die Steuerschuld entsteht, sobald ein steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist (§ 8 Abs 1 GrEStG). Bei einer aufschiebenden Bedingung entsteht die Schuld erst mit Eintritt der Bedingung.2451

Die Applikation „Grundbuch“ steht jedermann über das Internet zur Verfügung. Die Abfrage der Grundstücksdatenbank ist kostenpflichtig. Die Verrechnung der Gebühren erfolgt über Verrechnungsstellen, bei denen sich der Kunde eine Zugangsberechtigung besorgen muss. Der öffentliche Zugang zur Datenbank erfolgt im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz. 1.2. Abfrage aus den Grundbuchsprogrammen, Hilfsverzeichnissen und Tagebuch

§ 1 GrEStG zählt in Abs 1 die Erwerbsvorgänge auf. Es handelt sich um (auch mündliche) Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen, etwa Kaufverträge oder Schenkungen

Im Folgenden wird der grundsätzliche Aufbau der Startmaske sowie der aufrufbaren Abfragemasken beschrieben.

2449 Doralt, Steuerrecht 2018/2019 Rz 461; Kodek in Kodek2 § 75 GBG Rz 76/1. 2450 Fuhrmann/Kerbl in Bovenkamp ua, Immobilienbesteuerung NEU4 Rz 717 mwN. 2451 Fuhrmann/Kerbl in Bovenkamp ua, Immobilienbesteuerung NEU4 Rz 795 mwN.

1.2.1 Startmaske Nach Aufruf der Applikation „Grundbuch“ öffnet sich folgende Maske: 299

Rassi, Grundbuchsrecht3

© MANZ 13. 8. 2019 1 – 312 W:/Handbuch Grundbuchsrecht_Rassi_HB/3. Auflage/04_3B2/01_Umbruch/Rassi_Grundbuchsrecht_HB_Aufl03_Kern

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Info: enthält Betriebsmitteilungen für das Grundbuch-Abgabesystem. Hinweis zum Datenstand: Die Rahmenfarbe „grün“ bedeutet, dass das Abgabesystem mit Tagesende des Vortages aktualisiert wurde. Die Rahmenfarbe „rot“ bedeutet, dass diese Aktualisierung nicht erfolgreich war und ein älterer Datenstand vorhanden ist. Anmerkung: Die Daten im Abgabesystem werden grundsätzlich zum Tagesende aktualisiert. Daher steht am nächsten Tag der Datenstand des Vortages zur Verfügung. 336

Rassi, Grundbuchsrecht3

Grundbuchsrecht Mit Muster und Beispielsteil 3. Auf lage Autor : Ra ssi

Das Buch bietet Einsteigern bzw Auszubildenden, aber auch langjährigen Praktikern eine kompakte Darstellung der aktuellen Rechtslage unter Berücksichtigung der geplanten Grundbuchs-Novelle 2019. Es fördert das Verständnis für die materiellund verfahrensrechtlichen Grundlagen des Grundbuchsrechts. Im Vordergrund steht dabei die aktuelle Rechtsprechung, wobei mehr als 1000 Rechtssätze und 1500 Einzelentscheidungen des OGH und der Gerichtshöfe verarbeitet wurden. Der völlig überarbeitete Muster- und Beispielsteil erleichtert den Zugang zur Theorie.

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Sie erhalten schnell und zuverlässig Antworten auf folgende Fragen: • Grundbegriffe und Einrichtungen des Grundbuchs • Prinzipien des Grundbuchsrechts • Eintragungsarten • Bücherliche Rechte • Grundbuchsverfahren • Änderung der Liegenschaftsgrenzen • Grundverkehrsrecht Neu: Das Werk wurde um ein Kapitel zu Steuern und Gebühren erweitert.

Der Autor: Priv.-Doz. Dr. Jürgen C. T. Rassi ist Hofrat des OGH und lehrt Zivilverfahrensrecht an der Universität Wien Muster- und Beispielsteil bearbeitet von Amtsdirektor Regierungsrat Reinhard Bayer, Diplomrechtspfleger und Leiter der Grundbuchsabteilung beim Oberlandesgericht Wien. 3. Auflage erscheint Ende Oktober 2019. Ca. 470 Seiten. Geb. EUR 74,– ISBN 978-3-214-01284-7

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TOPTITEL DES MONATS]

Die Rechtswissenschaft als Türhüter? 00_Serviceteil

12.09.2019

15:28 Uhr

Seite X

Inhaltsverzeichnis

Meinrad Handstanger Die Technik des Gesetzes: Von der Legistik ............................................ 103

32 Top-Juristinnen und -Juristen aus Wissenschaft und Praxis

Iris Eisenberger Das Gesetz der Technik: Recht und Innovation ..................................... 111 Barbara Leitl-Staudinger Die Medien des Rechts – Das Recht der Medien ................................... 117

Das Gesetz Thomas Mühlbacher „Trotz meines Verbotes“: Das Gesetz als Strafgesetz .............................. 127

21_Nunner-Krautgasser

12.09.2019

16:07 Uhr

Seite 179

Christoph Kietaibl Die Aussperrung: Über den Kampf zum Recht ..................................... 135 Stefan Perner Der Mensch vor dem Gesetz: Vom Persönlichkeitsrecht ....................... 141 Martin Spitzer „An seinem Ende“: Kafkas Türhüterparabel und das Erbrecht ............ 147 Friedrich Rüffler „Alles, und sei es noch so wertvoll“: Das Gesetz des Marktes – das Gesetz als Marktplatz ............................. 155 Ewald Wiederin Recht und Gesetz: Franz Kafkas Rechtsstaat .......................................... 159 Franz Merli Gleichheit vor dem Gesetz ....................................................................... 165 Katharina Pabel Das Recht im Gesetz: Grund- und Menschenrechte ............................. 171 Bettina Nunner-Krautgasser „Von Saal zu Saal stehen Türhüter“: Vom Rechtsweg und von Türschwellen im Verfahren ........................... 179 X

Gehaltvolle und unterhaltsame Lektüre

Bettina Nunner-Krautgasser, Graz

„Von Saal zu Saal stehen Türhüter“: Vom Rechtsweg und von Türschwellen im Verfahren Will (oder muss) man zur Durchsetzung seiner Rechte den Zivilrechtsweg beschreiten, so sind Türschwellen etwas tendenziell Unerquickliches; das betrifft nicht nur die Türschwellen im Verfahren, sondern gerade auch die Türschwellen vor dem Verfahren, also in limine litis. Diese sind sogar die mächtigeren und interessanteren. Nehmen wir nun an, der Mann vom Lande vermeint, ein materielles Recht, lassen wir es ein Forderungsrecht sein, zu haben. Er hat nämlich vor einiger Zeit ein Finanzanlageprodukt erworben, das bedauerlicherweise bei Weitem nicht so performt hat, wie es ihm im Rahmen der „Beratung“ versprochen worden war: Der Mann vom Lande wollte sein erspartes Geld sicher anlegen, statt einer sicheren Anlageform wurde ihm aber ein extrem risikoreiches Produkt verkauft. Jetzt ist das Finanzprodukt völlig wertlos und der Mann vom Lande seine Ersparnisse los. Es steht ihm der Sinn nach Schadenersatz; er denkt also an das ihm hier wohl zustehende subjektive Recht. Nun, dass das materielle Privatrecht dem Geschädigten in solchen Fällen einen Schadenersatzanspruch verheißt, ist höchst erfreulich.1 Für sich allein wäre das aber herzlich wenig, denn was nützt das schönste materielle Recht, was nützt der aussichtsreichste Schadenersatzanspruch, wenn er – sollte er nicht freiwillig erfüllt werden – nicht auch durchgesetzt werden könnte? Falls der Anlageberater also nicht freiwillig leistet, ist der Mann vom Lande mit der Frage der Rechtsdurchsetzung konfrontiert. Die ursprüngliche und älteste Form der Rechtsdurchsetzung, die Selbsthilfe, ist ihm bekannt1 Zum Schadenersatz infolge fehlerhafter Anlageberatung vgl nur RIS-Justiz RS0129706, RS0120784 und RS0108267.

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„Vor dem Gesetz“ Rechtswissenschaftliche Perspektiven H e r a us geb er : Be z e me k

Essayistische Miniaturen aus rechtswissenschaftlicher Sicht in Auseinandersetzung mit Franz Kafkas berühmter Parabel „Vor dem Gesetz“ – verfasst von der Crème de la Crème der österreichischen Juristinnen und Juristen. Die sogenannte „Türhüterlegende“ wirft Fragen auf nach dem Wesen und Wert des Gesetzes, seinem Anspruch und seiner Anwendung; nach dem Verhältnis vom Recht des Einzelnen zur Allgemeinheit des Gesetzes; Fragen danach, was es heißt, Recht zu haben und doch nicht Recht zu bekommen; danach, wie Zugang zum Recht gefunden werden kann.

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 019

Die Rolle der Rechtswissenschaft ist ähnlich der des Türhüters, der „vor dem Gesetz“ steht: Sie deutet, betrachtet und hinterfragt den positiven Rechtsrahmen – und regelt damit, wie weit die Tür zum Recht offensteht. Ausgehend von dieser Idee bietet das Buch mehr als 30 spannende Reflexionen dazu, was die einzelnen Rechtsdisziplinen zur Lösung dieser Fragen beitragen können. Die Autoren: • Wilhelm Bergthaler • Christoph Bezemek • Harald Eberhard • Tina Ehrke-Rabel • Georg Eisenberger • Iris Eisenberger • Anna Gamper • Meinrad Handstanger • Michael Holoubek • Elisabeth Holzleithner

• Clemens Jabloner • Christoph Kietaibl • Stephan Kirste • Barbara Leitl-Staudinger • Georg Lienbacher • Franz Merli • Thomas Mühlbacher • Andreas Th. Müller • Matthias Neumayr • Alfred J. Noll • Bettina Nunner-Krautgasser • Katharina Pabel • Stefan Perner • Magdalena Pöschl • Michael Potacs • Jakob Rendl • Friedrich Rüffler • Werner Schroeder • Alexander Somek • Martin Spitzer • Karl Stöger • Stefan Storr • Ewald Wiederin 2019. XIV, 300 Seiten. Geb. EUR 38,– ISBN 978-3-214-06527-0

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Redaktion: Ass.-Prof. Dr. Florian G. Burger Ass.-Prof. Dr. Ulrike Frauenberger-Pfeiler Univ.-Prof. Dr. Thomas Klicka Dr. Roman Alexander Rauter ao. Univ.-Prof. i.R. Dr. Alexander Reidinger ao. Univ.-Prof. Dr. Hannes Schütz Univ.-Prof. Dr. Eva Schulev-Steindl

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MANZ · INTERN]

Porträt des Monats:

„Warten Sie, einen Moment, ich muss nur noch kurz dieses eine Mail fertigschreiben, bin gleich da“, sagt Sabine Kirchmayr-Schliesselberger hinter einem großen Schreibtisch hervor, wo ein paar luftige Papierstapel auf ihre Abarbeitung zu warten scheinen. In der Ecke steht ein Paar Turnschuhe. „Früher bin ich viel mehr gelaufen, ich schaffe es nur mehr zwei bis drei Mal die Woche“, sagt sie und kommt mit einem dicken MANZWälzer zum Besprechungstisch. Zusammen mit ihrem Kollegen Gunter Mayr hat sie die Bearbeitung des juristischen Rechts-Klassikers Doralt/Ruppe, „Grundriss des Österreichischen Steuerrechts Band I“ übernommen. Das Buch, in dem sie für die Einkommensteuer und das Internationale Steuerrecht verantwortlich zeichnet, ist druckfrisch und sie freut sich, dass es nach langer Vorbereitung endlich auf dem Tisch liegt. Doch sie denkt schon voraus: „Wäre super, wenn die geplante EStGReform endlich umgesetzt würde“, sagt sie. Als Steuerexpertin bringt sie immer wieder Stellungnahmen dazu ein, hat bei der KESt-Reform 2011 mitgewirkt und war sogar einmal anlässlich der deutschen Investmentsteuerrechtsreform in den Deutschen Bundestag als Expertin geladen. „Da bin ich schon stolz drauf.“ Die Finanzrechtsexpertin ist Oberösterreicherin, geboren 1967, und verbrachte eine schöne Kindheit und Jugend mit drei Geschwistern in Wels. Nach bestandener Matura entschied sie sich für ein Jus-Studium in Innsbruck, „vielleicht, weil ich als Teenager sehr gerne die Anwaltsserie Petrocelli im Fernsehen angeschaut habe“, sagt sie lachend. Kirchmayr, der das Lernen stets leicht gefallen ist, inskribierte zusätzlich auch noch Betriebswirtschaft. „Aber meine Leidenschaft war immer Jus. Es ist Wissen, das Selbstbewusstsein gibt“, betont sie. Eine wichtige Rolle für ihre berufliche Entwicklung sollte der Wiener Finanzrechtsexperte Werner Doralt spielen. Er begeisterte die junge Studentin sehr schnell für das Steuerrecht. „Sein Blick auf das große Ganze, sein politisches Interesse und seine Lust am kontroversiellen Meinungsaustausch haben mich geprägt“, sagt sie und meint auch seine Lehrveranstaltungen. Heute, selbst Professorin, versucht sie, das Ideal des selbständigen Denkens weiterzutragen. Als Kirchmayr („Sie können den Doppelnamen weglassen, er ist wirklich extrem lang“) 1991 mit beiden Studien fertig war, übersiedelte sie nach Wien, wo sie als Schriftführerin am Verwaltungsgerichtshof zu arbeiten begann, „als blutjunge Juristin war das sehr eindrucksvoll“.

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 019

Doch das Finanzrecht ganz aufgeben? Das wollte sie dann doch nicht. Sie wechselte 1998 in die Steuerberatung, arbeitete fünf Jahre lang bei der KPMG, dann bei Ernst & Young und schließlich 2015 als Partnerin bei Leitner & Leitner. In all dieser, wie sie sagt, lustigen und arbeitsreichen Zeit hielt sie immer Kontakt zu Werner Doralt, der sie stets zu einer Habilitation anzustacheln versuchte. „Ich mag Herausforderungen“, sagt sie und hatte sie schließlich 2003 fertig geschrieben. 2004 wurde eine Professur in Salzburg vakant, sie bewarb sich und bekam die Stelle. Nach fünf Jahren Pendeln zwischen Wien und Salzburg und der Geburt ihrer Tochter Alina im Jahr 2009 – Kirchmayr ist mit dem Innenpolitik-Redakteur der Salzburger Nachrichten liiert – ging Werner Doralt in Pension. „Das Hearing war mein erster wichtiger Termin nach der Geburt meiner Tochter“, erinnert sie sich an ein hartes Auswahlverfahren und ihre Freude darüber, die Nachfolgerin von Doralt und damit Leiterin des Instituts für Finanzrecht in Wien zu werden. Karrieretechnisch ein glatter Durchmarsch also? „Ich hatte immer ein Riesenglück, beruflich betrachtet hatte ich viele LottoSechser.“ Welche Pläne sie weiter hat? „Inhaltlich sind die Umwelt- und Digitalsteuern die spannenden Zukunftsthemen im Steuerrecht“, sagt sie und insgesamt mag sie es „gerne bunt, in jeder Hinsicht“.

© Christina Andorfer

Bunt und geradlinig Sabine Kirchmayr-Schliesselberger

SABINE KIRCHMAYRSCHLIESSELBERGER

leitet das Institut für Finanzrecht an der rechtswissenschaft lichen Fakultät Wien. Ihre bunte Karriere ist eng mit ihrem Lehrer Werner Doralt verbunden.

„Meine Leidenschaft war immer Jus. Es ist Wissen, das Selbstbewusstsein gibt“ Bunt ist auch ihr Privatleben. Sie kocht gerne, hat viel zu wenig Zeit für Theater und Kino und das größte Hobby ist Sport, „nicht nur aktiv, sondern auch passiv“, sagt sie, und geht für ein gutes Fußball- oder Rugby­ match sogar ins Stadion. Mehr als alles andere mag sie allerdings Tennisbewerbe. Als bekennender Dominic Thiem-Fan war sie dieses Jahr zum dritten Mal in Roland Garros in Paris live mit dabei. Zu den US Open nach Flushing Meadows zu fahren, ist einstweilen ihr großer Traum. Und eine wirkliche Freude ist, dass ihre Tochter in eine ähnliche Kerbe zu schlagen scheint. Die Zehnjährige ist unlängst schon beim Wien-Lauf mitgelaufen.

Informationsabend Universitätslehrgang „Steuerrecht und Rechnungswesen (LL.M.)“ 28. April 2020, 18.00 Uhr Dachgeschoß Juridicum Wien www.postgraduatecenter.at/ steuerrecht

Karin Pollack

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[MANZ · INTERN

Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren im Kursalon Hübner

Susanne Stein-Pressl konnte rund 300 Gäste im Kursalon Hübner begrüßen

„Das vergangene Jahr war auf mehreren Ebenen ein aufwändiges, aber auch erfreulich positiv!“ – Mit diesen Worten begrüßte Susanne Stein-Pressl, geschäftsführende Gesellschafterin von MANZ zum alljährlichen „kleinen Familienfest“. „Familienfest“, das ist die glanzvolle „Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren“, die MANZ seit bald zwei Jahrzehnten für seine Autorinnen und Autoren ausrichtet. Für rund 300 davon war am 23. September 2019 der Kursalon Hübner in Wien der Ort des Geschehens. Stein-Pressl berichtete in ihrer Begrüßungsrede vom Verkauf des MANZ Schulbuch Verlags an die Taus-Gruppe und vom Rückkauf der MANZ-Anteile vom Verlagskonzern Wolters Kluwer. „In Zeiten steigender Geschwindigkeit durch die Digitalisierung sind wir als reiner Familienbetrieb schneller und beweglicher“, so Stein-Pressl. 12

Der Digitalisierung begegne man durch eine konsequenten Migrationsstrategie der Inhalte von Print zu online. Heute machen die digitalen Produkte bei MANZ bereits 50% des Umsatzes aus. Stein stellte auch die Kooperation zwischen MANZ und Know-Center der TU Graz vor. Deren Ziel ist der Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der juristischen Recherche in der RDB Rechtsdatenbank. Über den Fortschritt der Digitalisierung bei MANZ berichtete dann MANZ-Geschäftsführer Peter Guggenberger mithilfe eines Videos. Auf den „Gesetzesbutler“ (2018), einen Service, der Kundinnen und Kunden der RDB Rechtsdatenbank vorab über novellierte Normen informiert, folgt 2019 der „Linkbutler“. Er erkennt in hochgeladenen Dokumenten automatisch Normen und verlinkt diese mit den entsprechenden Quellen der RDB.

Das erste Legal-Tech-Produkt aus dem Hause MANZ stammt jedoch aus dem Jahre 1986 und ist somit heuer 33 Jahre alt: die RDB Rechtsdatenbank, die älteste Rechtsdatenbank des deutschsprachigen Raums und die mit Abstand größte Österreichs. Eine der vielen unter ihrem Dach vereinten Lösungen ist „Das Schmerzengeld“ von Karl-Heinz Danzl, ursprünglich eine Buch-CD-ROM-Kombination, die nun erfolgreich als „Schmerzengeldrechner“ in die RDB integriert wurde. Seit vielen Jahren der Höhepunkt der „Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren“ ist die Verleihung der MANZ-Autorenpreise. Die Trophäen selbst wurden für die diesjährige Verleihung gänzlich neu gestaltet: handgezeichnete und auf Metall sandgestrahlte Porträts der Preisträger in einer eigens gefertigten Schatulle. Durch die Verleihungszeremonie führte MANZ-Verlagsleiter Heinz Korntner. w w w. m a n z . at


MANZ · INTERN]

Markus Schrom, Mirjam Zierl (beide MANZ) und Martin Spitzer

Margarethe Grasser (Sozialministerium)

Susanne Stein-Pressl (MANZ) und Markus Oman

(WU Wien)

und Christina Wehringer (Chefred. DAG)

(O.P.P. Beratungs GmbH)

Alfons Dür (Präsident des LG Feldkirch i.R.), Nadine Bösch (MANZ), Eckart Ratz

Wolfgang Jelinek, Birgit Schneider (Schulyok Unger & Partner), Oskar J. Ballon

(Präsident des OGH i.R.) und Peter Dax (MANZ)

(Universität Salzburg i.R.) und Susanne Bomze-de Barba (MANZ)

Martina Weixelbraun-Mohr (Hofrätin des OGH),

Rudolf Reischauer (Universität Linz), Constanze

Florian Horn (f horn), Andreas Konecny (Universität Wien),

Sonja Bydlinski (BMVRDJ) und Wolfgang Fellner

Fischer-Czermak (Universität Wien) und

Stefan Langer (Kosesnik-Wehrle & Langer), Markus Kellner

(Sektionschef im BMJ i.R.)

Rober t Fucik (BMVRDJ)

(DSC Rechtsanwälte)

Den im Vorjahr erstmals verliehenen Preis „MANZ Premiere“, mit dem ein erfolgreiches Erstlingswerk ausgezeichnet wird, erhielten Karlheinz Moick (Feuchtmüller Stockert Moick Rechtsanwälte) und Andreas Gföhler (Schramm Öhler Rechtsanwälte) für ihr Werk zum Bundesvergabegesetz 2018. Christian R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 019

Giendl, Programmbereichsleiter bei MANZ, lobte neben der Qualität des Werkes auch das kreative Eigenmarketing der Autoren. Diese hatten für ein Gesprächsformat über Vergaberecht die beiden SK Rapid-Spieler Christopher Dibon und Stefan Schwab gewonnen – ein entsprechender medialer Erfolg.

Auch eine Veranstaltung der MANZ Rechtsakademie wurde heuer wieder ausgezeichnet: der sechstägige „Lehrgang Arbeitsrecht“, in dieser Länge eine Premiere für MANZ. Lehrgangsleiter Martin Risak (Inst. für Arbeits- und Sozialrecht der Uni Wien) habe mit seinem jungen und engagierten 13


[MANZ · INTERN

Den neuen Preis in der Kategorie „RDB most wanted“

Mit dem Preis „MANZ Rechtsakademie“ wurden der sechstägige „Lehrgang Arbeitsrecht“ und Lehrgangsleiter

erhielt Karl-Heinz Danzl (Senatspräsident des OGH i.R.)

Martin Risak (Universität Wien) mit Team ausgezeichnet

Karlheinz Moick (Feuchtmüller Stockert Moick) und Andreas Gföhler (Schramm Öhler) erhielten für ihr

Susanne Stein-Pressl überreichte den „Preis für das Lebenswerk“ an

Werk zum Bundesvergabegesetz 2018 den Preis „MANZ Premiere“

Lothar Wiltschek

Den Preis „MANZ Kommentare Print & Online“ gab es für Herausgeber Rainer Knyrim (Knyrim Trieb Rechtsanwälte) und sein Autorenteam („DatKomm“)

Team von Vortragenden für einen großen Erfolg gesorgt. Man werde ihn im nächsten Jahr fortsetzen, so Programmbereichsleiterin Christine Viski Hanka. Eine glückliche Verbindung von EU- mit österreichischem Recht sei mit dem DatKomm gelungen, so Hemma Korinek, Programm14

bereichsleiterin bei MANZ. Rainer Knyrim (Knyrim Trieb Rechtsanwälte) habe es als Herausgeber geschafft, mit „seinem exzellenten Autoren-Team einen wissenschaftlich hochwertigen und äußerst praxistauglichen Kommentar vorzulegen“. Dafür gab es den Preis für „MANZ Kommentare Print & Online“.

Den neuen Preis in der Kategorie „RDB most wanted“ erhielt dann der bereits genannte „Schmerzengeld-Papst“ Karl-Heinz Danzl (Senatspräsident des OGH i.R.) für seine Sammlung „Bemerkenswerte schadenersatzrechtliche Entscheidungen des Jahres 2018“ aus der Zeitschrift für Verkehrsrecht ZVR – w w w. m a n z . at


MANZ · INTERN]

MANZ-Verlagsleiter Heinz Korntner führte

MANZ-Geschäftsführer Peter Guggen-

durch die Verleihung der MANZ-Autoren-

berger präsentierte die digitalen Pro-

preise

dukte von MANZ

Der Kursalon Hübner im Wiener Stadtpark

Anton Spenling (Vizepräsident des OGH i.R.), Lukas Stärker (Österr. Ärzte-

Clemens Appl (Donau-Universität Krems), Guido Kucsko (Schönherr), Adolf Zemann (Schönherr)

kammer) und Ernst Eugen Fabrizy (Generalprokurator i.R.)

und Christian Handig (WK Wien)

Jörg Zehetner (KWR), Wilma Dehn (Hofrätin des OGH) und Franz Philipp Sutter (Hofrat des VwGH)

das am häufigsten aufgerufene Dokument der RDB Rechtsdatenbank der vergangenen zwölf Monate. Programmbereichsleiter Markus Schrom dankte Danzl für „viele gemeinsame Jahre der fruchtbaren und, ich darf schon sagen, freundschaftlichen Zusammenarbeit“. Susanne Stein-Pressl selbst überreichte zum Abschluss den „Preis für das Lebenswerk“. Aus dem Jahr 1975 datierte die erste MANZ-Publikation des Geehrten. Seither habe R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 019

Klaus Wiedermann, Christine Viski Hanka (MANZ) und Martin Gleitsmann (WKO)

Lothar Wiltschek unter anderem 15 Jahre lang die „Österreichische Blätter für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht – ÖBl“ als Schriftleiter betreut; an seiner Ausgabe zum UWG, kurz: „Der Wiltschek“, komme niemand im Lauterkeitsrecht vorbei. Stein-Pressl betonte auch die persönlichen Aspekte dieser langen Autor-Verleger-Verbindung: „Solche Erlebnisse machen das Leben einer Verlegerin auch in Zeiten der

virtuellen Zusammenarbeit besonders schön!“ Bei lauem Spätsommerwetter konnten sich die Gäste im Saal und auf der Terrasse zum Stadtpark hin noch bis in die Nacht hinein einem der Hauptzwecke der „Nacht der MANZ-Autorinnen und -Autoren“ widmen: dem ungezwungenen Beisammensein bei anregenden Gesprächen. (Fotos: Martin Steiger)

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[MANZ · INTERN

Neu in der Rechtsakademie: das „Expertenforum Erbrecht“ © www.martinsteiger.at

© studiohuger.at

MANZ: 2019 findet am 14. November erstmals das „Expertenforum Erbrecht“ in Wien statt – ein neues Tagungsformat. Was dürfen sich die Teilnehmer erwarten? Rabl: Dieses Expertenforum beschäftigt sich mit der aktuellen Rechtsprechung des Höchstgerichts. Sie wird mit Blick auf die Referenten aus deren verschiedenen Perspektiven analysiert und diskutiert. Die Teilnehmer erhalten auf diese Weise einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der Rechtsprechung und profitieren dabei von der Zusammenführung der Expertise aller beteiligten Berufsstände. MANZ: Wie verhält sich das Expertenforum zur Jahrestagung Erbrecht, die seit vielen Jahren im Frühjahr in Salzburg stattfindet? Tschugguel: Das Expertenforum ist die ideale Ergänzung zur Jahrestagung Erbrecht. Die Veranstaltungen verfolgen unterschiedliche Zugänge: Bei der Jahrestagung bieten wir ein Potpourri an praxisrelevanten Vorträgen zu unterschiedlichen Aspekten des Erbrechts. Das Expertenforum konzentriert sich hingegen auf die Erörterung und gemeinsame Diskussion der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. Wer beide Seminare besucht, ist erbrechtlich auf dem besten Weg. MANZ: Welche Themen beschäftigen im Erbrecht derzeit besonders?

© OGH

MANZ im Gespräch mit Gottfried Musger, Christian Rabl und Andreas Tschugguel

GOT TFRIED MUSGER

CHRISTIAN RABL

ANDREAS TSCHUGGUEL

Hofrat des Obersten Gerichts-

Univ.-Prof. am Institut für

Notarsubstitut in Wien,

hofs, Mitglied des 2. Senats

Zivilrecht der Universität Wien

Redakteur der EF-Z, Univ.-

(Fachsenat für Erbrechtssachen)

und Rechtsanwalt in Wien

Lektor an der Sigmund Freud Universität (SFU)

Musger: Beim Obersten Gerichtshof sind zuletzt erstaunlich viele Rechtsmittel zu Formfragen bei letztwilligen Verfügungen angefallen, etwa zur Beweislast für die Echtheit eines eigenhändigen Testaments oder zur Urkundeneinheit beim fremdhändigen Testament – Stichwort: Unterschriften auf eigenem Blatt. Von großer praktischer Bedeutung sind eher technische und daher außerhalb des Notariats nicht immer ausreichend wahrgenommene Entscheidungen zum Verlassenschaftsverfahren: Parteistellung, Akteneinsicht, Inventarisierung. In Zukunft wird ein Schwerpunkt der Rechtsprechung sicher im neuen Pflichtteilsrecht liegen; hier sind schon erste Verfahren anhängig. Und immer häufiger werden natürlich Verfahren mit Auslandsberührung.

Expertenforum Erbrecht Donnerstag, 14. November 2019 9.00 – 17.00 Uhr Hotel Courtyard Marriott Wien Prater, Messe, Trabrennstr. 4, 1020 Wien

Der ZVR-Verkehrsrechtstag hat Tradition: Immer im Herbst und seit 2014 an der WU Wien ist er zum Fixpunkt für Österreichs VerkehrsjuristInnen geworden. Aber auch so unterschiedliche Rechtsgebiete wie Versicherungsrecht, Haftungsrecht, Sportrecht, Reiserecht, Datenschutz usw. finden immer wieder Platz bei dieser Veranstaltung. Dieses breite Themenspektrum garantiert Abwechslung. Heuer wurden in drei Panels folgende Themen beleuchtet: • Sportrecht

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• Straßenverkehrsrecht mit Schwerpunkt „Beeinträchtigung im Straßenverkehr“ sowie • Schadensabwicklung durch den Kfz-Versicherer Wie jedes Jahr bot die WU einen idealen Rahmen für die Vernetzung zwischen Vertretern aus Praxis und Wissenschaft. Die Referate sind wie immer im Dezember in einem eigenen ZVR-Sonderheft (ZVR 12a/2019) nachzulesen. Tagungsunterlagen und Fotos unter: www.verkehrsrechtstag.at

© KFV/APA-Fotoservice/Tesarek

ZVR-Verkehrsrechtstag: schon zum 13. Mal

Martin Spitzer, Stefan Perner, Monika Romaniewicz-Wenk, Armin Kaltenegger, Karl-Heinz Danzl, Ernst Karner

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[TERMINE

MANZ Rechtsakademie 10.10.2019

Jahrestagung Internetrecht 2019

Donnerstag

Ort:

10.10.2019

Jahrestagung Der Jahresabschluss 2019

Donnerstag

Ort:

11. – 12.10.2019

Jahrestagung Familienrecht 2019

Freitag bis Samstag

Ort:

14.10.2019

Intensivtagung Mietzinsminderung

Montag

Ort:

15.10.2019

Jahrestagung Unternehmenssanierung 2019

Dienstag

Ort:

Courtyard by Marriott Vienna, Prater/Messe, Trabrennstraße 4, 1020 Wien

Radisson Blu Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

Schloss an der Eisenstraße, Am Schlossplatz 1, 3340 Waidhofen/Ybbs

Hotel de France, Schottenring 3, 1010 Wien

Radisson Blu Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

16.10.2019

Spezialtagung Vertragsgestaltung im Mietrecht

Mittwoch

Ort:

17.10.2019

Jahrestagung Arbeits- und Sozialrecht 2019 (ZAS Tag)

Donnerstag

Ort:

23.10.2019 Mittwoch

28.10.2019 Montag

Radisson Blu Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien

T AUSGEBUCH

!

Jahrestagung Schadenersatzrecht 2019

T AUSGEBUCH

!

Jahrestagung Pflege & Recht 2019

Ort:

Ort:

Hotel de France, Schottenring 3, 1010 Wien

Wifi Panoramasaal, Wiener Straße 150, 4021 Linz

07.11.2019

Jahrestagung Wirtschaftsstrafprozess 2019

Donnerstag

Ort:

08.11.2019

Jahrestagung Finanzstrafrecht 2019

Freitag

Ort:

11.11.2019

Jahrestagung Arbeitszeit 2019

Montag

Ort:

Justizpalast, Festsaal, Schmerlingplatz 10 – 11, 1010 Wien

Justizpalast, Festsaal, Schmerlingplatz 10 – 11, 1010 Wien

Radisson Blu Park Royal Palace, Schlossallee 8, 1140 Wien

Intensivtagung Personenstandsrecht 11.11.2019, Montag 18.11.2019, Montag 20.11.2019, Mittwoch

Ort: Ort: Ort:

Klagenfurt Seepark Hotel, Universitätsstraße 104, 9020 Klagenfurt Hotel Congress, Rennweg 12a, 6020 Innsbruck Courtyard Marriott, Europaplatz 2, 4020 Linz

Informationen und Anmeldung unter www.manz.at/rechtsakademie

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201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 8, 1140 Wien https://www.Schlossallee m09.00 anz.at/service/veranst a l t u ngen/Kal ender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 bis 16.30 Uhr https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Knows“ https://www.Alle manz.at/servi„Must ce/veranstaltungen/Kal ender.html?uuifür d=41e04efdie c-8933-Beendigung 4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 von Arbeitsverhältnissen https://www.•manz.Probezeit at/service/veranst altungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 / Befristung https://www.••manz.Kündigung at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Entlassung Entlassungsschutz https://www.••manz.Kündigungsat/service/veranstaund ltungen/Kal ender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Austritt Beendigung https://www.••manz.Einvernehmliche at/service/veranstaltungen/Kal ender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Sozialplan https://www.••manz.Frühwarnsystem at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Beendigungsansprüche https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-Vortragende: b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 Dr. Hans Georg Laimer, LL.M (LSE) ist Rechtsanwalt und https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-Partner b359-44dc81b021a2&ut m_source=ZS_App&ut m_medium=mobile&utGmbH m_content=inInseratWien. _201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 bei zeiler.partners Rechtsanwälte Lukas Wieser, LL.M. (IELPO) ist Rechtsanwalt bei https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-Mag. b 3594 4dc81b021a2&utRechtsanwälte m_source=ZS_App&utm_medi um=mobiin leWien. &utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 zeiler.partners GmbH https://www.Laimer manz.at/service/veranstaltungen/KalWieser ender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 freuen https://www.Wir manz.at/servi ce/veranstauns ltungen/Kalauf enderIhre .html?uuidAnmeldung! =41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 RECHTSAKADEMIE MANZ www.manz.at/rechtsakademie https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=41e04efc-8933-4c40-b359-44dc81b021a2&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201902&utm_campaign=Event_RAK_JT_Erbrecht_2019 © www.wurnig-foto.com

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INTENSIVTAGUNG BEENDIGUNG VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN


[ R DB. AT – WO M A NZ F IN DET

Zeller Handbuch Arbeitsvertragsklauseln online Reissner/Neumayr (Hrsg) 80 Arbeitsvertrags-Klauseln – für Sie formuliert UND kommentiert!

Mit zahlreichen Praxiselementen

Die Bearbeitungen folgen einem einheitlichen Schema: • Einführung: erklärt Gesetzeslage und Klauselzweck. • Konzeptionen: Analyse charakteristischer Klauselgestaltungen. • Folgen: Die Auswirkungen auf den Gebieten des Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrechts werden beleuchtet. NEU aufgenommen wurden Klauseln zum neuen Datenschutzrecht und zu den Umzugskosten. Beispiele, Hinweise und Klauselmuster geben klare und verständliche Grundlagen für eine rechtssichere, ausgewogene und individuell dem Einzelfall angepasste Vertragsgestaltung.

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Inhaltsverzeichnis online unter:

Diese Online-Ausgabe ist ab EUR 150,– pro Jahr exkl. 20% USt erhältlich. Die Preise richten sich jeweils nach der Unternehmensgröße.

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Information & Beratung Tel.Nr.: +43 1 531 61-655 oder E-Mail: vertrieb@manz.at

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ÖFFENTLICHES RECHT]

LMR – Lebensmittelrecht mit 16. Lieferung Autoren: Blass · Brust bauer · Hauer · Herzog · Kadi · Kainz · Koßdorf · Königshofer · Mahmood · Muchna · Natterer · Stuller Alles zum Lebensmittelrecht: • alle Vorschriften gebündelt • Kommentar mit Judikatur, Praxis, Leitlinien

EU-Öko-VO 2018/848 und die neue NovelFood-VO 2015/2283. Die Bereiche Hygiene und Amtliche Überwachung werden umfangreich aktualisiert.

In der 16. Ergänzungslieferung werden viele neue Rechtstexte aufgenommen, ua die neue Die Autoren: Dr. Michael Blass, Dr. Konrad Brustbauer, Prof. Dr. Christian Hauer, Dr. Ulrich Herzog, Mag. Andreas Kadi, Prof. Dr. Reinhard Kainz, Mag. Katharina Koßdorff, DDr. Wolfgang Königshofer, Dr. Amire Mahmood, Dr. Daniela Muchna, Dr. Andreas Natterer, Dr. Paulus Stuller; unter Mitarbeit von Dr. Florian Tschandl.

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 16. Erg.-Lf. 2019. EUR 328,– ISBN 978-3-214-07815-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt.

EUV – AEUV mit 232. Lieferung Herausgeber: Jaeger · Stöger Zahlreiche Experten aus Wissenschaft und Praxis bündeln ihre Kompetenz im umfassendsten Werk zu den EU-Verträgen am österreichischen Markt. Alle Bestimmungen des EUV sowie des AEUV sind kommentiert – samt Stichwortverzeichnis! Die praktische Ausgabe in Heftchen und parallele Aktualisierung der Online-Version bringt neue Entwicklungen am laufenden Band. Zuletzt wurden folgende Kommentierungen aktualisiert:

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Arbeitskräfte (Art 48 AEUV) Humanitäre Hilfe (Art 214 AEUV) Restriktive Maßnahmen (Art 215 AEUV) Internationale Übereinkünfte (Art 216, 217 AEUV) • „Europäische Verwaltung“ (Art 298 AEUV) • Vollstreckung von Rechtsakten (Art 299 AEUV) • Gemeinsame Bestimmungen der Finanzvorschriften (Art 310 – 324 AEUV)

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Jaeger, LL.M., Universität Wien und Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Universität Graz.

Faszikelwerk in 5 Mappen inkl. 232. Lfg. 2019. EUR 348,– ISBN 978-3-214-15452-3 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/euv-aeuv

Die österreichischen Schulgesetze mit 52. Ergänzungslieferung Autoren: Götz · Münster · Taschner · Vogel Dieses Werk vereint alle wesentlichen bundesweiten Vorschriften zum Schulrecht und bietet damit einen optimalen Überblick über die aktuelle Rechtslage. Die 52. Ergänzungslieferung bringt ua folgende Neuerungen: Im schulrechtlichen Bereich: • Anpassungen an das Bildungsreformgesetz 2017 sowie neue Bestimmungen über die Schulreife und Einführung von Deutschklassen auf Verordnungsebene in: Prüfungsordnung BMHS, ExternistenprüfungsV, AufnahmsverfahrensV, ZeugnisformularV; NEU: SchulreifeV

• Anpassungen an die neuen Lehrpläne der mittleren und höheren berufsbildenden Schulen in der Prüfungsordnung BMHS • V über Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen in den Jahren 2019 und 2020 Im hochschulrechtlichen Bereich: • Änderungen der Hochschul-CurriculaV 2013 sowie der Hochschul-ZulassungsV • NEU: PersonengruppenV 2018

Loseblattwerk in 2 Mappen inkl. 52. Erg.-Lfg 2019. EUR 198,– Bei Abnahmeverpflichtung von mind. 2. Erg.-Lfg. EUR 168,– ISBN 978-3-214-13587-4 Online-Version: www.manz.at/schulg

Die Autoren: Mag. Andrea Götz, ehem. Leiterin der Schulrechtsabteilung im BMUKK; Dr. Gerhard Münster, ehem. Leiter der Abteilung Legistik-Bildung im BMBWF, Professor an der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Wien-Strebersdorf/Krems; Mag. Caterina Taschner, Abteilung Legistik-Bildung im BMBWF; Mag. Christa Vogel, Leiterin der Gruppe Personalentwicklung – Pädagog/innen im BMBWF.

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[ÖFFENTLICHES RECHT

Der DatKomm mit 38. Lieferung Herausgeber: Knyrim Der DatKomm wächst. Wichtige Bestimmungen sind jetzt kommentiert: • Art 35, 36 DSGVO sowie DSFA-AV und DSFA-V – Datenschutz-Folgenabschätzung (Gerald Trieb) • Art 68 – 76 DSGVO – Europäischer Datenschutzausschuss (Lorenz Dopplinger)

Faszikelwerk in 2 Mappen inkl 38. Lfg 2019. EUR 198,– ISBN 978-3-214-17279-4 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/dat-komm

• Judikatursammlung – die wichtigsten Entscheidungen von EGMR, EuGH, VfGH, VwGH, Justiz, VwG, DSB –sowohl nach Norm bzw Spruchkörper wie auch chronologisch gelistet • Checklisten für die DSGVO-konforme Umsetzung technischer Lösungen im Betriebsalltag

Darüber hinaus wird das Werk um folgende wertvolle Praxisanhänge erweitert: • Englisch-Übersetzung von DSG, DSFA-AV und DSFA-V samt Glossar Der Herausgeber: Dr. Rainer Knyrim, Partner bei Knyrim Trieb Rechtsanwälte.

StVO – Straßenverkehrsordnung 15. Auf lage Autor: Pürst l

15. Auflage 2019. Ca. 1.300 Seiten. Geb. Ca. EUR 228,– Zum Subskriptionpreis bis 30. 11. 2019 ca. EUR 198,– ISBN 978-3-214-01226-7 Online-Version: www.manz.at/stvo

Das Straßenverkehrsrecht lückenlos und übersichtlich auf bereitet, das Wesentliche durch Anmerkungen verständlich gemacht und in über 4.500 höchstgerichtlichen Entscheidungen für die Praxis veranschaulicht. Die 15. Auf lage bringt den Klassiker zur StVO auf Stand der jüngsten 32. Novelle und enthält einige Neuerungen: • Pannenstreifenfreigabe • Neuregelungen des Vorrangs zwischen Radfahrern und dem übrigen Fahrzeugverkehr

• Rechtsabbiegen bei Rotlicht • Bestimmungen für elektrische Klein- und Miniroller • Verordnung von Rechtsabbiegeverboten für Lkw ohne Assistenzsysteme Weiters wurde wesentliche Judikatur der Höchstgerichte zu Themen wie Anwohnerparken, Suchtgiftbeeinträchtigung beim Lenken von Fahrzeugen oder Kundmachungsfragen von Verordnungen berücksichtigt.

Der Autor: Dr. Gerhard Pürstl ist Landespolizeipräsident in Wien und Mitautor der M ANZ Gesetzausgaben zu KFG und FSG sowie Redaktionsmitglied der „Zeitschrift für Verkehrsrecht“.

100 Jahre Trennung von Staat und Kirche Seggauer Gespräche zu Staat und Kirche Herausgeber: Esterbauer · Grabenwar ter · Pabel

2019. Ca. X, 104 Seiten. Br. Ca. EUR 34,– ISBN 978-3-214-09406-5

Thema des Siebenten Seggauer Gesprächs war die Trennung von Staat und Kirche aus juristischer und kirchengeschichtlicher Perspektive. In Österreich wie in Deutschland markieren die Jahre 1918/19 eine Zäsur auch in Bezug auf die Lösung der institutionellen Verbindung zwischen Staat und Kirche. Das 100-jährige Jubiläum dieses Wendepunktes war der Anlass für die Veranstalter, sich diesen Fragen genauer zu widmen. Der Tagungsband bietet erstmals die Beiträge zum Nachlesen an: • Die Kirchen und das Ende der Monarchien – Ein europäischer Vergleich (Markus Ries, Luzern)

• Von der Ersten Republik bis zur Zweiten Republik – Der Weg der katholischen Kirche Österreichs vom Ende der Monarchie 1918 in den demokratischen Staat (Michaela Sohn-Kronthaler, Graz) • Der „Weimarer Kulturkompromiss“ im hundertsten Jahr – Die Trennung von Staat und Kirche in Deutschland (Matthias Jestaedt, Freiburg im Breisgau) • Die Trennung von Staat und Kirche in Österreich (Markus Vašek, Wien)

Die Herausgeber: Reinhold Esterbauer, Christoph Grabenwarter, Katharina Pabel.

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ÖFFENTLICHES RECHT · STEUERRECHT UND RECHNUNGSWESEN · ZIVILRECHT]

NISG – Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz Autoren: Anderl · Heußler · Mayer · Müller Der Kommentar zum NISG bietet umfassende rechtliche und technisch-organisatorische Erläuterungen. Er verbindet anwaltliches IT-Rechts-Know-how mit öffentlich-rechtlicher Expertise für Praktiker, betroffene Anbieter und Betreiber. Wichtige Maßnahmen zur Erhöhung der Netz- und Informationssystemsicherheit werden umfassend dargestellt: • Schaffung der notwendigen Strukturen zur Gefahrenabwehr, • Mindestanforderungen an die Sicherheit

von Netz- und Informationssystemen bei Anbietern digitaler Dienst, Betreibern wesentlicher Dienste und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, • Einführung von Meldepflichten bei schwerwiegenden Vorfällen. Internationale und österreich-spezifische Quellen, Institutionen und Entwicklungen werden für technische Laien verständlich erläutert und ermöglichen einen schnellen Gesamtüberblick über das Thema.

Die Autoren: R A Dr. Axel Anderl, LL.M., Partner und Leiter des IT/IP-, Datenschutz- und Medienrechtsteams sowie der Digital Business Group bei DOR DA Rechtsanwälte. Mag. Vinzenz Heußler, LL.M., Referent im BK A (Cyber Security, GovCERT, NIS-Büro und Z AS). Ing. in Mag. a Sylvia Mayer, M A, Referatsleiterin im BV T. R A Priv.-Doz. Dr. Bernhard Müller, Partner und Leiter des öffentlichen Wirtschaftsrechtsteams bei DOR DA Rechtsanwälte.

2019. Ca. XVII, 229 Seiten. Br. Ca. EUR 74,– ISBN 978-3-214-09809-4

EStG – Einkommensteuergesetz mit 29. Ergänzungslieferung Herausgeber: Wiesner · Grabner · Knechtl · Wanke Mit mehr als 5.500 Seiten zählt der Wiesner/ Grabner/Knechtl/Wanke zu einem der umfassendsten Kommentare zum österreichischen Einkommensteuergesetz und darf in keiner gut sortierten Steuerrechtsbibliothek fehlen.

Die 29. Ergänzungslieferung bringt wichtige Bestimmungen auf den neuesten Stand: • § 25 EStG (nichtselbständige Arbeit) • § 47 EStG (Arbeitgeber, Arbeitnehmer) • § 78 EStG (Einbehaltung der Lohnsteuer) uvm.

Die Herausgeber: Hon.-Prof. Dr. Werner Wiesner, Ministerialrat im Bundesministerium für Finanzen i.R.; Dr. Roland Grabner, Ministerialrat im Bundesministerium für Finanzen i.R.; Mag. Markus Knechtl, Richter des Bundesfinanzgerichts; Dr. Rudolf Wanke, Richter des Bundesfinanzgerichts.

Loseblattwerk in 4 Mappen inkl. 29. Erg.-Lfg. 2019. EUR 368,– ISBN 978-3-214-15376-2 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online unter www.manz.at/estg

Juristische Methodenlehre 6. Auf lage Autor: Kramer Vor dem Hintergrund der aktuellen Methodendiskussion versucht das vorliegende Buch eine die Diskussion strukturierende, sorgfältig dokumentierte Gesamtschau der Hauptprobleme der Methode der richterlichen Rechtsfindung und Rechtsfortbildung. Das Buch ist aus der Optik des schweizerischen Rechts geschrieben, berücksichtigt aber

in starkem Maße auch die deutsche und österreichische Literatur und Judikatur. Das Werk wurde für die 6. Auflage durchgängig aktualisiert und ergänzt. Das Buch ist für Studierende, Richter, Anwälte und Verwaltungsjuristen sowie alle an den Grundlagen unserer Rechtsordnung Interessierte von Nutzen.

Der Autor: Dr. Ernst A. Kramer, emeritierter Ordinarius für Privatrecht an der Universität Basel, hat seinen Arbeitsschwerpunkt im schweizerischen, österreichischen und deutschen Schuldrecht.

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 019

6. Auflage 2019. 392 Seiten. Br. EUR 52,– ISBN 978-3-214-06739-7

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[ZIVILRECHT

Gerichtsgebühren 2019 19. Auf lage Autor: Dokalik Die 19. Auflage enthält die Tabellen der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren sowie Vollzugsgebühren und Vergütungen der Gerichtsvollzieher idF BGBl I 2019/81 (Gebührenermäßigung bei Vergleichsabschlüssen in der ersten mündlichen Verhandlung). Darüber hinaus beinhaltet sie erstmals die in der täglichen Praxis äußerst wichtigen Richtlinien des BMVRDJ zum Gebühren19. Auflage 2019. 164 Seiten. Br. EUR 29,– ISBN 978-3-214-07012-0

und Einbringungsrecht. Bis jetzt liegen 5 Richtlinien vor: • Richtlinie zu TP 7 • 2 Richtlinien zu TP 9 • 2 Richtlinien zum Einbringungsrecht: GEG I und GEG II Alle wichtigen Beträge und Bemessungsgrundlagen sind übersichtlich dargestellt und sofort griff bereit.

Der Autor: Dr. Dietmar Dokalik, Abteilungsleiter im BMVRDJ

Die Besitznachfolgerechte Zugleich eine Untersuchung des „zeitlichen Eigentums“ Notariatsreihe Band 65 Autor: Kronthaler

2019. XXX, 184 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-17785-0

Die Zulässigkeit von Besitznachfolgerechten, also vertraglichen Nachbildungen der Nacherbschaft, ist in der (neueren) Literatur umstritten. Dies, obwohl sie die Judikatur seit mehr als einhundert Jahren anerkennt. Mit dieser Arbeit wird erstmalig monografisch untersucht, inwieweit Besitznachfolgerechte – entgegen mancher Kritik – dazu geeignet sind, die Rechtswirkungen der Nacherbschaft (insb § 613 ABGB) durch Rechtsgeschäft unter Lebenden nachzubilden. Im Vordergrund steht dabei die Frage, ob das

ABGB „zeitliches Eigentum“ kennt und zulässt. Ausführlich behandelt wird auch die Rechtsstellung des Besitznachfolgeberechtigten. Zusätzlich finden zahlreiche praxisrelevante Aspekte Betrachtung. Neben den in der Kautelarpraxis gängigen vertraglichen Gestaltungsvarianten werden zB auch exekutionsund insolvenzrechtliche Fragestellungen erörtert. Ebenso werden die verschiedenen grundbuchsrechtlichen Implikationen von Besitznachfolgerechten dargestellt.

Der Autor: Dr. Christoph Kronthaler war Universitätsassistent am Fachbereich Privatrecht der Universität Salzburg. Derzeit ist er als Of counsel bei P | E | H | B Rechtsanwälte in Salzburg/Wien tätig.

PRG – Pauschalreisegesetz Vorankündigung

Erscheint Anfang November 2019. Ca. 490 Seiten. Geb. EUR 94,– ISBN 978-3-214-03396-5

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Herausgeber: Bammer In Umsetzung der Reise-Richtlinie (EU) 2015/2302 wurde das neue Pauschalreisegesetz – PRG (BGBl I 2017/50) beschlossen, das auf alle ab 1. 7. 2018 abgeschlossenen Verträge anzuwenden ist und die Rechtsstellung von Konsumenten in folgenden Bereichen verbessern soll: • Informationspflichten des Reiseveranstalters • Änderungen des Pauschalreisevertrags • Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der vertraglichen Leistungen

Das Autorenteam aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft erörtert – erstmals umfassend und praxisnah – das neue Gesetz sowie die korrespondierenden Bestimmungen (Vorgängerbestimmungen im KSchG, Parallelnormen des deutschen BGB, Pauschalreiseverordnung, Unionsrecht).

Der Herausgeber: Dr. Armin Bammer, Rechtsanwalt und Lehrbeauftragter in Wien, ist seit 25 Jahren auf Reiserecht spezialisiert. Die Autoren: Armin Bammer, Kathrin Binder, Stephan Keiler, Stefan Langer, Katharina Scherhaufer, Andreas Treu, Michael Wukoschitz

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STR AFRECHT · MANZ · INTERN]

Wiener Kommentar zum StGB mit 237. Lieferung Herausgeber: Höpfel · Ratz Laufende Ergänzungslieferungen zum StGB und allen strafrechtlich relevanten Nebengesetzen bieten sachkundig fundierte Kommentierungen für alle Anforderungen des täglichen Berufsalltags. Neben der neuesten Literatur und Rechtsprechung werden von den renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis zeitnah sämtliche Novellen eingearbeitet und kommentiert.

Aktualisiert wurde diesmal die komplette Kommentierung des Mediengesetzes von Michael Rami.

Der Autor: Dr. Michael Rami ist Rechtsanwalt in Wien und Mitglied des Verfassungsgerichtshofs.

Faszikelwerk in 8 Mappen. inkl. 237. Lfg. 2019. EUR 564,– ISBN 978-3-214-10509-9 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/stgb

Internationales Strafrecht Autoren: Göth-Flemmich · Herrnfeld · Kmetic · Mar tetschläger Dieser Kurzkommentar erläutert das komplette ARHG und EU-JZG − die österreichischen Rechtsvorschriften zur strafrechtlichen Zusammenarbeit weltweit und mit den Mitgliedstaaten der EU − kompakt und praxisnah. Das Werk ist besonders wertvoll für die tägliche strafrechtliche Praxis, die aufgrund zunehmender internationaler Verflechtungen regelmäßig mit der Lösung von grenzüberschreitenden Sachverhalten und Rechtspro-

Vorankündigung

blemen konfrontiert ist. Hilfreich dabei sind: • eine Einführung zur Europäischen Ermittlungsanordnung − dem neuen Rechtshilfesystem der EU, • die einschlägige Rechtsprechung (ua des EuGH zum Europäischen Haftbefehl), • Übersicht über die im grenzüberschreitenden Verkehr erforderlichen Formblätter, • Bearbeitung von Anfragen bzw Erstellung von Ersuchen an das Ausland.

Die Autor: MMag. a Barbara Göth-Flemmich, BMVRDJ. Dr.in Judith Herrnfeld, BMVRDJ. DDr. Konrad Kmetic, Oberstaatsanwalt bei der WKStA. Mag. Dr. Johannes Martetschläger, Oberstaatsanwalt im BMVRDJ.

2019. Geb. Ca. 800 Seiten. Br. Ca. EUR 138,– ISBN 978-3-214-14750-1

BUCHPR ÄSEN TAT ION

Das Standort-Entwicklungsgesetz im Fokus Einem heiß diskutierten Thema widmet sich ein Buch, das am 19. September im Spiegelsaal der Industriellenvereinigung präsentiert wurde. Wilhelm Bergthaler, Kerstin Holzinger (beide Haslinger / Nagele Partner), Michael Sachs (Vizepräsident des BVwG) und Stephan Wiener (BMI) wollten mit ihrer Kommentierung des Standort-Entwicklungsgesetzes „erste Pflöcke einschlagen“. In einer guten Mischung aus Blickwinkeln der Legistik, Anwaltschaft und Rechtsprechung ist ihnen das auch in ansprechender und kompakter Form gelungen. Nach Begrüßungsworten von MANZ-Verlagsleiter Heinz Korntner und Judith Ober-

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mayr-Schreiber als Vertreterin des Gastgebers sowie von Georg Konetzky (Sektionschef im BMDW) gab Stephan Wiener Einblicke in die Hintergründe Gesetzesentstehung. Michael Sachs leitete mit der Aufforderung, „mutig zu sein“ und den neuen Rahmen mit Leben zu erfüllen, zur allgemeinen Diskussion über. Diese wurde von den Gästen, ua Gerhart Holzinger (Präsident d. VfGH i.R.), Eckart Ratz (Präsident d. OGH i.R.), Walter Barfuß (Präsident des Österr. Normungsinstituts), Sylvia PaliegeBarfuß (BMWFW) und Christian Schmelz (Schönherr Rechtsanwälte), noch angeregt und bei guter Bewirtung geführt.

Die Autoren des StEntG Michael Sachs, Wilhelm Bergthaler, Kerstin Holzinger und Stephan Wiener

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[WIRTSCHAFTSRECHT

AktG 1. – 3. Band mit Zusatzheft zum AktRÄG 2019

AktR ÄG 2019

6. Auflage 2019 Band 1 bis 3 inkl Ergänzungsheft: EUR 574,– (statt EUR 694,–) ISBN 978-3-214-08334-2 Online-Version: www.manz.at/aktg

6. Auf lage Herausgeber: Ar tmann · Karollus Das im Juli 2019 beschlossene AktRÄG 2019 führt zu grundlegend neuen Informationspflichten für börsenotierte Aktiengesellschaften. Sämtliche dieser Änderungen finden Sie schon jetzt im Ergänzungsheft zum großen Kommentar zum AktG: Gesetzestext, Erläuterungen und Anmerkungen zum AktRÄG 2019 von den verantwortlichen Legisten aus dem BMVRDJ. Die 6. Auflage des Kommentars bietet:

• tiefgehende Kommentierungen des AktG auf knapp 3.500 Seiten unter Berücksichtigung der jüngsten Novellen, hunderter neuer Entscheidungen und aktueller österreichischer und deutscher Literatur, • Ergänzungen zum Kapitalberichtigungsgesetz, zum neuen Bilanzstrafrecht und Haftungsfallen für Vorstandsmitglieder, zB im Abgaben- und SV-Recht, Vergabe- oder Datenschutzrecht.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Mag. Dr. Eveline Artmann und o. Univ.-Prof. Mag. Dr. Martin Karollus, Institut für Unternehmensrecht, Johannes Kepler Universität Linz.

Privatheit und Medien Vierzehntes Rundfunkforum REM Band 18 Herausgeber: Berka · Holoubek · Leit l-Staudinger

2019. XVIII, 114 Seiten. Br. EUR 38,– ISBN 978-3-214-16439-3

Wo liegt die Grenze zwischen Öffentlichkeit und Privatheit neu? Wie das Datenschutzund Medienrecht auf diese Frage reagiert, finden Sie in Band 18 der bewährten Reihe „Recht der elektronischen Medien“. • Hat die DSGVO zu einem Strukturwandel beim Schutz personenbezogener Daten geführt? • Welchen Privatheitsschutz gewährt das Mediengesetz?

• Welche Daten dürfen Medien sammeln und verarbeiten? • Welche Grenzen setzt das Datenschutzrecht der Bildberichterstattung? • Wie weit schützt das Datenschutzrecht im Speziellen Jugendliche vor der Informationspreisgabe durch sie selbst oder durch andere? • Welche Neuerungen werden mit dem Entwurf der e-privacy-Verordnung angedacht?

Die Herausgeber: Univ.-Prof. em. Dr. Walter Berka, Universität Salzburg; Univ.-Prof. Dr. Michael Holoubek, Wirtschaftsuniversität Wien; Univ.-Prof. Dr. Barbara Leitl-Staudinger, Johannes Kepler Universität Linz.

Wiener Kommentar zum UGB Band I: §§ 1 – 188, §§ 343 – 460 mit ausgewählten Nebengesetzen mit Lieferungen 65 – 70 Herausgeber: Straube · Rat ka · Rauter

Faszikelwerk in 3 Mappen inkl. 70. Lfg. 2019. EUR 368,– ISBN 978-3-214-15799-9 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online Version: www.manz.at/ugb-straube IM PAKET: Band I 1. – 70. Lfg + UGB Band II 1. – 83. Lfg. EUR 548,– ISBN 978-3-214-15800-2

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Mit dem großen Kommentar zum UGB nutzen Sie eine unerlässliche Arbeitshilfe bei der Führung und Beratung von Unternehmen: Experten aus Wissenschaft und Praxis kommentieren in Band I die §§ 1 – 188, 343 – 460 UGB sowie die wichtigsten Nebengesetze (FBG, MaklerG, ECG, LFG, EBG). Vollständig überarbeitet und aktualisiert wurden: • Einführung • §§ 1 – 6: Unternehmerbegriff, Anwendung

• §§ 145 – 149: Liquidation: Notwendigkeit, Liquidatorenbestellung und -abberufung, Rechte und Pflichten von Liquidatoren • §§ 150 – 158: Liquidation: Mehrere Liquidatoren, Weisungsbindung, Liquidationsbilanz, Verteilung des Gesellschaftsvermögens, Erlöschen • §§ 164 – 166: KG: Geschäftsführung, Wettbewerbsverbot, Kontrollrecht • Anhang Eisenbahnrecht: EisbFG, CIM

Der Herausgeber: Univ.-Prof. i.R. Dr. Manfred Straube war an der Universität Wien. Univ.-Prof. DDr. Thomas Ratka, LL.M., ist Vizerektor der Donau-Universität Krems und Leiter des Departments für Rechtswissenschaften und Internationale Beziehungen. Dr. Roman Alexander Rauter ist in einer Wiener Anwaltskanzlei tätig.

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BAU EN M IET EN WOH N EN ∙ A R BEI T SR ECH T]

StudHG – Studentenheimgesetz Autor: Tschrepitsch Mit 1. 9. 2019 ist das neue Studentenheimgesetz (BGBl I 2019/15) in Kraft getreten. Dieses trägt den Veränderungen im Bereich der Studierenden der letzten Jahrzehnte Rechnung, wie zB der stark gestiegenen Studierendenmobilität oder der wachsenden Anzahl von sog „gewerblichen“, also nichtgemeinnützigen, Studentenheimbetreibern. Die Novelle soll Rechtssicherheit für die Bewohner von Studentenheimen und Klarheit für die Studentenheimbetreiber gewährleisten. Bernhard Tschrepitsch gibt Einblicke in den

Entstehungsprozess des neuen Gesetzes und widmet sich mit praxisnahen Anmerkungen insb den Neuerungen durch die Novelle: • Schließung des rechtlichen Schlupflochs zwischen Studentenheimgesetz und Mietrechtsgesetz • Beseitigung der Doppelgleisigkeit von Heimstatut und Heimordnung • Flexibilisierung der Vertragsdauer • Regelung der Kaution • Neuregelung des Schlichtungsverfahrens 2019. XII, 148 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-15462-2

Der Autor: MMag. Bernhard Tschrepitsch ist Generalsekretär des Studentenunterstützungsvereins „Akademikerhilfe“.

Der SV-Komm mit 233. – 239. Lieferung Herausgeber: Mosler · Müller · Pfeil Der in der Praxis bewährte Kommentar deckt sämtliche Bereiche der Sozialversicherung ab: • ASVG und APG • Erläuterung wichtiger GSVG-Paragrafen • BSVG, B-KUVG und NVG werden in die Kommentierung einbezogen • Mit besonderem Fokus auf das Unionsrecht

Die Lieferungen 233 – 239 sind auf dem Stand des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes – SV-OG (BGBl I 2018/100, Stand: 1. 1. 2020) und beinhalten ua Bestimmungen über • die Ausgleichszulage • die Beziehungen der Versicherungsträger zu den Sozialhilfeträgern • den verfahrensrechtlichen Teil des ASVG

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Rudolf Mosler, Hon.-Prof. Dr. Dr. h.c. Rudolf Müller, Mitglied des VfGH iR, Univ.-Prof. Dr. Walter J. Pfeil, alle Fachbereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht (Arbeits- und Sozialrecht) der Universität Salzburg.

Faszikelwerk in 4 Leinenmappen inkl. 239. Lfg. 2019. EUR 398,– ISBN 978-3-214-09712-7 Im Abonnement zur Fortsetzung vorgemerkt. Online-Version: www.manz.at/sv-komm

Sammlung arbeitsrechtlicher Entscheidungen Band 87 Herausgeber: Weiß Band 87 mit den Entscheidungen aus 2018: • Alle wesentlichen OGH-Entscheidungen und • ausgewählte Erk des VwGH sowie • des VfGH mit ausführlicher Begründung in Lang- und Kurztextform. • Ein Mehr an Information: die wichtigsten unterinstanzlichen Entscheidungen in Leitsatzform.

• Fachkundige Auswahl und Auf bereitung durch den Herausgeber Dr. Dieter Weiß.

Der Herausgeber: Dr. Dieter Weiß, Richter des OLG Linz.

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2019. Ca. II, 398 Seiten. Ln. Ca. EUR 265,– ISBN 978-3-214-09134-7

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[ARBEITSRECHT

Arbeitslosenversicherung Autor: Tomandl

2019. XII, 174 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-08886-6

Die Arbeitslosenversicherung ist ein wichtiger Zweig unseres Sozialversicherungssystems, der zwei Ziele verfolgt: Den Lebensunterhalt von arbeitslosen Personen zu sichern und Arbeitslose wieder in den Erwerbsprozess einzugliedern. Viele Jahrzehnte waren nur Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung einbezogen, nunmehr können sich jedoch auch Selbständige gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern. Zum Inhalt: • Versicherungsverhältnis (Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung)

• Leistungsrecht (Notstandshilfe, Weiterbildungs- und Bildungskarenzgeld, Leistungen bei Altersteilzeit uvm) • Allgemeine Fragen (ua Zuständigkeiten und Verfahren, Straf bestimmungen, Exekutionsund Verfügungsbeschränkungen) Im Anhang sind das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das ArbeitsmarktpolitikFinanzierungsgesetz mit Stand 1. 1. 2020 auszugsweise abgedruckt.

Der Autor: Dr. Theodor Tomandl, em. o.Univ.-Prof. für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien, ist Autor zahlreicher grundlegender Werke für Wissenschaft und Praxis, Studium und Ausbildung.

ArbR – Österreichisches, europäisches und internationales Arbeitsrecht mit 181. Ergänzungslieferung Autor: Mayr Das gesamte Arbeitsrecht in einem Werk – mehr als 220 Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Übereinkommen und Verträge!

Loseblattwerk in 6 Mappen inkl. 181. Erg.-Lfg. 2019. EUR 338,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 218,– ISBN 978-3-214-14443-2 Online-Version: www.manz.at/arbr

Die 181. Ergänzungslieferung umfasst unter Berücksichtigung von • neuester Rechtsprechung und • aktuellem Schrifttum folgende Rechtsquellen:

• Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz • Angestelltengesetz • Gutsangestelltengesetz • Arbeiter-Abfertigungsgesetz • Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz • Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz • Dienstleistungsscheckgesetz

Der Autor: Dr. Klaus Mayr, LL.M., Referent des Kompetenzzentrums betriebliche Interessenvertretung der Arbeiterkammer OÖ.

BSVG – Die Sozialversicherung der Bauern mit 105. Ergänzungslieferung Herausgeber: Pacic • rasche Aktualisierung des Gesetzestextes • umfassende Kommentierung • ausführliche Fassungszeilen mit Inkrafttretensdatum • umfangreiches Schrifttum • Berücksichtigung der amtlichen Materialien

Das BSVG (weiße Blätter bis § 367) auf dem Stand des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes – SV-OG (BGBl I 2018/100, Stand 1. 1. 2020)

Der Herausgeber: Prof. (FH) Priv.-Doz. Dr. Harun Pacic, Fachhochschule des BFI Wien/Universität Wien. Loseblattwerk in 3 Mappen inkl. 105. Erg.-Lfg. 2019. EUR 296,– Preis mit Abnahmeverpflichtung für mind. 3 Erg.-Lfg. EUR 198,– ISBN 978-3-214-18657-9

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Ab EUR 14,90 pro Buch!

Druckfrische Paragraphen mit Stand Herbst 2019 Seitenweise aktuelle รถsterreichische Gesetzestexte der Edition Juridica


[STUDIUM UND PR A XIS

Bürgerliches Recht 6. Auf lage Autoren: Perner · Spitzer · Kodek Studierende und die Praxis greifen bei der Prüfungsvorbereitung und der täglichen Arbeit gleichermaßen gern zu diesem Lehrbuchklassiker, der verständliche Antworten auf komplexe Fragen gibt.

6. Auflage 2019. VIII, 764 Seiten. Glossar: 230 Seiten. Br. EUR 71,– Mit Hörerschein für Studierende EUR 56,80 ISBN 978-3-214-13190-6 Im Paket mit Perner/Spitzer/Kodek (Hrsg), Österreich-Casebook Bürgerliches Recht, 2. Auflage 2019: EUR 114,– Im Paket mit Hörerschein für Studierende: EUR 91,20 ISBN 978-3-214-13191-3

Die 6. Auflage wurde auf neuesten Stand gebracht – inklusive aller Änderungen durch • das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, • das Pauschalreisegesetz und • die „Ehe für alle“.

Die leichte Lesbarkeit und übersichtliche Strukturierung sorgen für ein besseres Verständnis. Anhand von mehr als 1.000 Schlagwörtern kann der erlernte Stoff wiederholt und anschließend mit dem dazugehörigen Glossar überprüft werden – die elementaren Begriffe des Bürgerlichen Rechts auf einen Griff ! Plus: Zu diesem Lern- und Arbeitsbuch gibt es Lecture Casts unter psk.manz.at sowie die kostenlose Quiz-App REDdyforLAW.

Die Autoren: Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner lehrt am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer lehrt am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M. lehrt am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien und ist Hofrat des OGH.

Österreich-Casebook Bürgerliches Recht 2. Auf lage Herausgeber: Perner · Spitzer · Kodek Die neue, überarbeitete Auflage des bewährten Casebooks zum gesamten Bürgerlichen Recht mit dem didaktisch optimalen Konzept: Teil I – Falllösungstechnik: das unerlässliche Rüstzeug für die Prüfung Teil II – Musterfälle: das Bürgerliche Recht anhand von OGH-Entscheidungen erfassen Teil III – Diplomprüfungsfälle: mit Musterlösungen zum Lernerfolg 2. Auflage 2019. XIV, 800 Seiten. Br. EUR 64,– Mit Hörerschein für Studierende EUR 51,20 ISBN 978-3-214-13197-5 Im Paket mit Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht, 6. Auflage 2019: EUR 114,– Im Paket mit Hörerschein für Studierende: EUR 91,20 ISBN 978-3-214-13191-3

Mit Fällen der Fakultäten: Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Wien, WU Wien. Mit der Expertise von 49 Autorinnen und Autoren.

Die Herausgeber: Univ.-Prof. Dr. Stefan Perner lehrt am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer lehrt am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien. Univ.-Prof. Dr. Georg Kodek, LL.M. lehrt am Institut für Zivil- und Zivilverfahrensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien und ist Hofrat des OGH.

Exekutions- und Insolvenzrecht 11. Auf lage Autorin: Roth 2 in 1: Exekutions- und Insolvenzrecht in einem Band! Auf übersichtliche und leicht verständliche Weise werden die prüfungsrelevanten Bereiche des Exekutions- und des Insolvenzrechts erläutert: • Exekutionsvoraussetzungen • Beteiligte des Verfahrens • Verfahren 1. Instanz • Exekutionsklagen • Exekutionsarten • materielles Insolvenzrecht 11. Auflage 2019. XXXIV, 366 Seiten. Br. EUR 49,– Mit Hörerschein für Studierende: EUR 39,20 ISBN 978-3-214-14786-0

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• allgemeine Verfahrensbestimmungen und Insolvenzverfahren • Konkurs- und Sanierungsverfahren, Sanierungsplan • Privatinsolvenz Plus: Internationales Exekutions- und Insolvenzrecht! Unter Berücksichtigung aller Änderungen seit der Vorauflage, insb der ExekutionsordnungsNovelle 2016 und der Neuerungen des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2017.

Die Autorin: o. Univ.-Prof. Dr. Marianne Roth, LL.M. lehrt am Fachbereich Privatrecht an der Universität Salzburg sowie am Institut für Zivilprozessrecht, Insolvenzrecht und Vergleichendes Prozessrecht an der Universität Linz.

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SAC H BUC H · FAC H BUC H]

Grundzüge des Medizinrechts Autoren: Kletečka-Pulker · Grimm · Memmer · Stärker · Zahrl Die Bedeutung des Medizinrechts ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Es gibt immer mehr Vorschriften, die von den Gesundheitsberufen bei ihrer Arbeit beachtet werden müssen, wie zB Fragen der • Einwilligung, • Auf klärung, • Dokumentation und • Schweigepflicht oder • Spezialfragen zur Forschung, • künstlicher Befruchtung etc.

Nicht zuletzt verunsichern oftmals mediale Berichterstattungen über Haftungsfälle die Angehörigen von Gesundheitsberufen. Daher ist es wesentlich, dass bereits Studierende eine fundierte Ausbildung im Medizinrecht erhalten und ein Verständnis für juristische Problemstellungen entwickeln. Das Buch vermittelt – angelehnt an die Ausbildungsinhalte der Curricula – die wesentlichen Grundzüge des Medizinrechts praxisrelevant in einer verständlichen Sprache.

Die Autoren: Dr. Maria Kletečka-Pulker, Universität Wien; Hon.-Prof. Dr. Markus Grimm, MBA, Medizinische Universität Wien; Univ.-Prof. Dr. Michael Memmer, Universität Wien; Doz. (FH) Dr. Lukas Stärker, Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer; Hofrat Hon.-Prof. Dr. Johannes Zahrl, Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer.

2019. Ca. 330 Seiten. Geb. Ca. EUR 48,– ISBN 978-3-214-13661-1

Landwirtschaftlicher Hofjurist 10. Auf lage Autor: Putz Auch die 10. Auflage beantwortet die häufigsten Rechtsfragen, die sich im Leben einer bäuerlichen Familie stellen – verständlich und mit vielen Beispielen untermauert: • Was ist bei der bäuerlichen Hofübergabe zu beachten? • Wie schütze ich meine Rechte als Grund-/ Waldeigentümer? • Welche Bestimmungen gibt es im Forst-, Bienenzucht-, Jagd- und Fischereirecht?

• Was gilt für den Betrieb einer Buschenschank, eines Webshops & Urlaub am Bauernhof ? • Welche Besonderheiten gibt es im Agrarverfahren? Neu in der 10. Auflage: • Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze • Kuhurteil und Tierhalterhaftung • E-Scooter, Hoverboard, Sidewalker, Boards und Co

Der Autor: Mag. Dr. Gerhard Putz ist Vortragender, Autor zahlreicher Fachartikel und seit vielen Jahren in der landwirtschaftlichen Rechtsberatung tätig.

10. Auflage 2019. Ca. 350 Seiten. Br. EUR 21,80 ISBN 978-3-214-16476-8

Pflegerecht in Heimen 2. Auf lage Autoren: Zierl · Mayr · Maurer · Gepar t Heimleiter, Pflegedienstleiter und das Pflegepersonal – also vorwiegend Nichtjuristen – sind gezwungen, sich in ihrem beruflichen Alltag mit verschiedensten juristischen Fragen zu beschäftigen. Für sie behandelt dieser Ratgeber in leicht verständlicher Form alle wesentlichen Themen, wie: • Heimvertrag • Freiheitsbeschränkungen in Heimen • Erwachsenenschutz und Heimaufenthalt

• Gesundheits- und Krankenpflegegesetz in Heimen • Arbeitsrechtliche Bestimmungen für Einrichtungsträger und deren Bedienstete Auch Ärzten sowie Vertretern und Angehörigen der Heimbewohner erleichtert dieser Ratgeber den Einstieg in die wichtigsten Rechtsgebiete und die Kooperation im Heimalltag. Mit vielen praktischen Hinweisen und Mustern!

Die Autoren: HR Dr. Hans Peter Zierl ist Bezirkshauptmann von Freistadt a.D. Dr. Klaus Mayr, LL.M., Arbeiterkammer Oberösterreich. Dr. Ewald Maurer, Gerichtsvorsteher und Familienrichter i.R. Mag. Dr. Christian Gepart, Rechtsanwalt und ausgebildeter diplomierter Gesundheits- und Krankenpf leger.

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2. Auflage 2019. Ca. 300 Seiten. Br. EUR 21,80 ISBN 978-3-214-07107-3

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[EMPFEHLENSWERTES

Literaturempfehlung unserer Buchhandlung Die 5-Stunden-Revolution

Wer Erfolg will, muss Arbeit neu denken Autor: Lasse Rheingans Eine 25-Stunden-Arbeitswoche bei vollem Gehalt? Das kann doch gar nicht gehen. Doch! Der Unternehmer Lasse Rheingans wagte das Experiment. Und blieb nach einer Testphase dauerhaft bei dem Modell. Denn das überraschende wie überzeugende Ergebnis war eine höhere Produktivität in kürzerer Zeit sowie begeisterte und kreativere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rheingans erklärt, warum der 5-Stunden-Tag zukunfts-

weisend ist, aber auch wo die Fallstricke liegen. Wie überzeugt man beispielsweise die Kunden, die eine ständige Erreichbarkeit einfordern, und wie lässt sich der Austausch der Kollegen sichern, wenn keine Zeit mehr für den kurzen Schwatz bleibt? Rheingans hat viele Hürden überwinden müssen. Und ist heute mehr denn je überzeugt: Wenn wir auch in Zukunft erfolgreich sein wollen, müssen wir Arbeit komplett neu denken.

Campus Verlag 2019. 224 Seiten. Geb. EUR 25,70 ISBN 978-3-593-51072-9

Besuchen Sie unsere Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Wiener Bezirk

In unserer Buchhandlung können Sie in Ruhe nach Literatur suchen und sich von unseren qualifizierten Buchhändlern beraten lassen. Die Buchhandlung am Kohlmarkt 16 im 1. Bezirk steht Ihnen von Montag bis Freitag (9:30 – 18:30 Uhr) und am Samstag (9:30 – 17:00 Uhr) offen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Tel.: 01/531 61-100 | E-Mail: bestellen@manz.at | www.manz.at

Schon bestellt? Geiger · Huber · Sindelar (Hrsg) Handbuch Managervergütungen 2019. XXIV, 414 Seiten. Geb. EUR 98,– ISBN 978-3-214-00500-9 Das Handbuch gibt Ihnen fundierte Informationen über alle vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten der Managervergütung. Fachexperten mit langjähriger Beratungspraxis zeigen auf, was aus gesellschafts-, arbeits-, sozialversicherungs- und steuerrechtlicher Perspektive zu beachten ist. Ausführliche Antworten und Lösungen finden Sie ua für folgende Fragestellungen: • Welche Vergütungsformen sollen gewählt werden? Was ist bei Erfolgsbeteiligung, Kapitalbeteiligung, Fringe Benefits, Betriebspensionen etc zu berücksichtigen? • Wann entsteht ein Rechtsanspruch und welche vertraglichen Flexibilisierungsmöglichkeiten gibt es? • Wo können steuerliche Begünstigungen in Anspruch genommen werden? • Wie sieht eine angemessene, den europäischen Regelwerken entsprechende, Vergütungspolitik aus? • Welche Dokumentations- und Offenlegungspflichten sind einzuhalten?

Bestellservice: Tel.: (01) 531 61-100 Fax: (01) 531 61-455 E-Mail: bestellen@manz.at www.manz.at 32

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Greif · Ulrich Legal Gender Studies und Antidiskriminierungsrecht 2. Auflage 2019. XLII, 258 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-06847-9 Das Buch führt in die wichtigsten Fragestellungen und Methoden der Legal Gender Studies und des Antidiskriminierungsrechts ein. Es behandelt die • menschenrechtlichen Grundlagen gesellschaftlicher Vielfalt sowie • die unterschiedlichen Dimensionen von Gleichheit und • deren Steuerungspotenzial für die Gleichstellung der Geschlechter und anderer diskriminierungsgefährdeter Gruppen.

Hengstschläger · Leeb Grundrechte 3. Auflage 2019. XXXVI, 352 Seiten. Br. EUR 49,50 ISBN 978-3-214-01163-5 In diesem Lehrbuch werden nach einer kurzen historischen Einführung die allgemeinen Grundrechtslehren erläutert. Darauf folgt eine prägnante Darstellung der wichtigsten verfassungsgesetzlich gewährleisteten Grundrechte österreichischer sowie internationaler Herkunft. Auf die einschlägigen Bestimmungen der Grundrechtecharta wird laufend Bezug genommen. Ideal zur Prüfungsvorbereitung aufgrund der pointierten Auf bereitung mit zahlreichen Hervorhebungen sowie den wichtigsten Judikaten und Beispielen!

Tomandl Sozialrecht 7. Auflage 2019. XX, 270 Seiten. Br. EUR 48,– ISBN 978-3-214-14907-9 Dieser Grundriss des österreichischen Sozialrechts bietet einen sicheren und verständlichen Zugang zur komplexen Materie mit Schwerpunkt auf: • Sozialversicherung im engeren Sinn (Versicherungsverhältnis, Leistungsrecht) • Arbeitslosenversicherung Weitere sozialrechtliche Themen werden überblicksmäßig abgehandelt, wie zum Beispiel: • Versorgungssysteme • Sozialhilfe • Internationales Sozialversicherungsrecht Mit vielen anschaulichen Beispielen und weiterführenden Literaturhinweisen!

Kirchbacher Einführung in das Strafprozessrecht 3. Auflage 2019. XII, 210 Seiten. Br. EUR 28,80. ISBN 978-3-214-08103-4 Auf bauend auf seiner langjährigen Erfahrung in der Ausbildung, Prüfungsvorbereitung und fachlichen Fortbildung hat der Autor das Strafprozessrecht didaktisch aufbereitet und gut verständlich dargelegt. Zahlreiche Beispiele machen die Rechtslage anschaulich. Der Auf bau des Skriptums orientiert sich am Gesetz, was die Fasslichkeit erleichtert und fördert. Das Strafprozessrecht wird konform mit der Rechtsprechung dargelegt. Die Neuauflage bringt zusätzliche Beispiele aus der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere im Bereich Rechtsschutz, auch zur verstärkten Illustrierung der Nichtigkeitsgründe, ist auf dem Stand der aktuellen Rechtslage (Strafrechtsänderungsgesetz 2018) und entspricht der jüngsten Judikatur des Obersten Gerichtshofes.

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[EMPFEHLENSWERTES

Schon bestellt? Oberhumer · Jaufer Unternehmensnachfolge 2019. XX, 174 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-05839-5 Die gelungene Nachfolge krönt das Unternehmerleben. Sie sichert den Bestand des Unternehmens genauso wie die damit verbundenen Arbeitsplätze und Geschäftsbeziehungen. Gerold Oberhumer und Clemens Jaufer wissen jedoch: „Die Unternehmensnachfolge wird entweder gar nicht oder viel zu spät in Angriff genommen.“ Das Autorenteam stellt daher die zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten einer Unternehmensübergabe unter Lebenden oder von Todes wegen dar. Mit zahlreichen Praxistipps und Beispielen!

Lindenbauer Gewährleistung beim Unternehmenskauf 2019. XXIV, 174 Seiten. Br. EUR 54,– ISBN 978-3-214-10719-2 Maroder Fuhrpark, kontaminiertes Betriebsgrundstück, leeres Lager – auch beim Unternehmenskauf kommt es mitunter zu Abweichungen zwischen Vereinbartem und Geschuldetem. Trotz detaillierter Kaufverträge kann es passieren, dass die Parteien letztlich auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht angewiesen sind. Und dieses wirft bei Unternehmenskäufen viele Fragen auf: Was bedeutet eine Due Diligence Prüfung für die Gewährleistung? Welche Frist gilt bei Unternehmenskäufen? In diesem Werk befasst sich der Autor mit diesen und weiteren gewährleistungsrechtlichen Fragen und entwickelt zudem eigene Lösungsansätze für deren Beantwortung.

Doralt · Ruppe Steuerrecht Band I Band I, 12. Auflage 2019. XXVIII, 782 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-05427-4 IM PAKET Band I und Band II: Geb. EUR 122,– ISBN 978-3-214-05429-8 Der Band I des bewährten Klassikers enthält: • Einkommensteuer • Umgründungssteuer • Körperschaftsteuer • Internationales Steuerrecht Nachschlagen, lesen und verstehen: mit vielen Beispielen, weiterführenden Literaturangaben und unionsrechtlichen sowie internationalen Entwicklungen. Alle Neuerungen für das Jahr 2019 wurden sorgfältig eingearbeitet, wie der Familienbonus Plus und die Hinzurechnungsbesteuerung!

Doralt · Ruppe Steuerrecht Band II Band II, 8. Auflage 2019. XXXIV, 826 Seiten. Geb. EUR 68,– ISBN 978-3-214-05428-1 IM PAKET Band I und Band II: Geb. EUR 122,– ISBN 978-3-214-05429-8 Für Praktiker und für Studierende gleichermaßen geeignet, gilt der Grundriss als die führende Gesamtdarstellung des österreichischen Steuerrechts, die dieses Rechtsgebiet umfassend darstellt und systematisch erschließt. Das gesamte Werk nimmt auf unionsrechtliche Implikationen Bezug. Band II enthält: • Umsatzsteuer • Verkehrsteuern und Gebühren • Finanzstrafrecht • Verbrauchsteuern und Zölle • Landes- und Gemeindeabgaben • Bewertungsrecht • Kommunalsteuer

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EMPFEHLENSWERTES]

Schon bestellt? Steinlechner · Kranlich · Großinger Kollektivvertrag für ArbeiterInnen und Angestellte in privaten Kuranstalten und Rehabilitationseinrichtungen 2. Auflage 2019. X, 188 Seiten. Br. EUR 42,– ISBN 978-3-214-08625-1 Mit 1. 1. 2018 ist ein völlig neues Lohn- und Gehaltsschema in Kraft getreten, das nicht nur neue Berufsgruppen umfasst, sondern auch die bestehenden Berufsgruppen neu gliedert und bei etlichen Berufsgruppen vom System der Biennien abweicht. Mit zahlreichen Beispielen, Hinweisen und Tipps!

Stabentheiner · Wendehorst · Zöchling-Jud (Hrsg) Das neue europäische Gewährleistungsrecht 2019. XVI, 304 Seiten. Br. EUR 64,– ISBN 978-3-214-04207-3 Der Band enthält eine erste ausführliche Analyse der neuen europäischen Vorgaben und damit auch der notwendigen Änderungen im österreichischen Recht. Die Beiträge stellen die überarbeitete Fassung von Vorträgen dar, welche am 12. Juni 2019 bei einer Tagung gehalten wurden, die gemeinsam vom Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz und dem Institut für Zivilrecht der Universität Wien veranstaltet wurde. Diskussionsberichte zu den Vorträgen und einer Podiumsdiskussion zur Umsetzung der Richtlinien in Österreich runden den Band ab.

Gitschthaler Unterhaltsrecht 4. Auflage 2019. XXXII, 1008 Seiten. Geb. EUR 168,– ISBN 978-3-214-06731-1 Die gesamte Unterhaltsjudikatur des OGH und ausgesuchte Entscheidungen der zweiten Instanzen werden in der 4. Auflage in bewährter Übersichtlichkeit ausgewertet – mit hunderten neuen Entscheidungen. Zusätzlich: • zahlreiche Anmerkungen und Lösungsansätze für Einzelfälle • zweitinstanzliche Judikatur zu Fragen, die noch nicht vom OGH entschieden wurden • ausführliche Literaturangaben • außerdem: Familienbonus Plus, betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell, Unterhalt für eingetragene Partner und Lebensgefährten, internationales Unterhaltsrecht, Bereicherungsansprüche wegen zu Unrecht gezahltem Unterhalt

Nunner-Krautgasser · Garber · Klauser (Hrsg) Rechtsdurchsetzung im Datenschutz nach der DSGVO und dem DSG 2018 2019. XIV, 162 Seiten. Br. EUR 36,– ISBN 978-3-214-15978-8 Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit ihrem Inkrafttreten in aller Munde. Insb die Rechtsdurchsetzung wirft strittige Fragen auf. Diesem Thema widmete sich die vom Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht der Universität Graz am 6. 11. 2018 veranstaltete Tagung. Dieser Tagungsband enthält die Vorträge der hochkarätigen Expertenrunde.

R E C H T A K T U E L L # 1 0 | Ok t o b e r 2 019

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4698-8962-10aa722a2d12&utm_source=ZS_App&ut m_medium=mobile&utm_content=Inserat_201904&utm_campaign=Event_RAK_Der_Jahresabschluss_2019 https://www.Status manz.at/service/veranst altungen/Kal ender.htaktuelle ml?uuid=85237221-c14a-4Herausforderungen 698-8962-10aa722a2d12&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobi _content=Inserat_201904&utm_campaign=Event_RAK_Der_J ahresabschluss_2019 Quo und ausle&utmkartellrechtlicher Sicht https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=85237221-c14a-4698-8962-10aa722a2d12&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201904&utm_campaign=Event_RAK_Der_Jahresabschluss_2019 https://www.Mittwoch, manz.at/service/veranstaltungen/Kal ender.htNovember ml?uuid=85237221-c14a-4698-8962-12019, 0aa722a2d12&utm_source=ZS_App&ut le&utm_content=Uhr Inserat_201904&utm_campaign=Event_RAK_Der_Jahresabschluss_2019 20. 09.00m_medi bisum=mobi17.00 https://www.Parkhotel manz.at/service/veranstaltungen/Kal ender.html?uuid=85237221-c14a-4698-8962-10aa722a2d12&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201904&utm_campaign=Event_RAK_Der_Jahresabschluss_2019 Schönbrunn, https://www.Hietzinger manz.at/service/veranstaltungen/Kal ender.html?uuid=85237221-c14a-4698-810-16, 962-10aa722a2d12&utm1130 _source=ZS_App&utWien m_medium=mobile&utm_content=Inserat_201904&utm_campaign=Event_RAK_Der_Jahresabschluss_2019 Hauptstraße https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=85237221-c14a-4698-8962-10aa722a2d12&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201904&utm_campaign=Event_RAK_Der_Jahresabschluss_2019 https://www.manz.at/service/veranstaltungen/Kalender.html?uuid=85237221-c14a-4698-8962-10aa722a2d12&utm_source=ZS_App&utm_medium=mobile&utm_content=Inserat_201904&utm_campaign=Event_RAK_Der_Jahresabschluss_2019 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