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Coverstory

Das Standardwerk zum UVP-G in neuer Fassung

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist mitunter ein wildes Zerren zwischen Projektwerbern und Projektgegnern. Die UVP-G-Novelle 2023 ist diesbezüglich ein Paradigmenwechsel. Grund genug für Christian Schmelz und Stephan Schwarzer, sich an eine Neufassung ihres Großkommentars zu machen.
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Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
27. März 2024

Als Partner der Kanzlei Schönherr ist Christian Schmelz auf UVP-Genehmigungs-, Feststellungs- und Abnahmeverfahren spezialisiert. Das Grundübel speziell der Genehmigungsverfahren kennt er daher nur zu gut aus erster Hand. Es ist der Umfang der Einreichunterlagen, die mehr als 20.000 Seiten Text und mehr als 1.000 Pläne umfassen können. Das erfordert viele Jahre an Vorbereitung, ganz zu schweigen von den jahrelangen Verfahren selbst.

„Der Gesetzgeber hat erkannt, dass durch die Komplexität von UVP-Verfahren auch ,erwünschte‘ Vorhaben im Bereich der Energiewende massiv verzögert werden.“
CHRISTIAN SCHMELZ, SCHÖNHERR RECHTSANWÄLTE

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000)

„Mit jedem Verfahren gibt es Ergänzungsforderungen, die Spirale dreht sich unaufhörlich weiter.“ Mit der UVP-G-Novelle 2023 wurde ein weiteres Mal versucht, dieses Hochschaukeln zu durchbrechen – unter anderem mit der verbindlichen Unterscheidung zwischen „prioritären“ und „nichtprioritären“ Umweltauswirkungen.

Keine 20.000, sondern „lediglich“ rund 1.800 Seiten zählt der neue UVP-G-Kommentar der Autoren Christian Schmelz und Stephan Schwarzer, der im Mai 2024 bei MANZ erscheint. „Mit der Idee eines Großkommentars zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 ist Christian an mich herangetreten“, erinnert sich Schwarzer. „Und ich habe damals blauäugig Ja gesagt, ohne lange zu überlegen.“


Von der UVP-Novelle bis zur Rechtsprechung

Mit Schmelz und Schwarzer fanden zwei Insider zusammen, die einander bestens ergänzen. Schmelz hat als Rechtsanwalt mit der Umsetzung des Gesetzes zu tun. Schwarzer seinerseits gehörte als Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik der Wirtschaftskammer Österreich zu den Architekten des Gesetzes. „Ich kannte die Absichten hinter den Formulierungen, die politischen Kampfzonen sowie die Anliegen und Bedenken der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure dazu, von den Bundesländern bis zu Interessenverbänden.“

Seit dem Redaktionsschluss der ersten Auflage Mitte 2011 wurde das UVP-G nicht weniger als zehnmal novelliert. „Wir haben diese Novellen in einem Zeitraum von mehr als einem Jahrzehnt immer wieder eingearbeitet. Bis der ganze Anzug irgendwann nicht mehr gepasst hat. Für die heuer erscheinende Neuauflage haben wir daher alles neu geschneidert und wieder bei Paragraf 1 begonnen.“ Zu berücksichtigen war darüber hinaus der stetige Fluss an Literatur und Rechtsprechung, der sich seitdem angesammelt hat.


Inklusive StEntG 2018

In der Neuauflage enthalten ist auch das Standort-Entwicklungsgesetz von 2018 im Detail, das bereits in der Onlineversion als Vorgriff auf das gedruckte Buch angeboten wurde, die Erwartungen eines „Befreiungsschlags“ letztlich aber enttäuschte. Behandelt wird natürlich ebenso die UVP-G-Novelle des Vorjahres. Schwarzer konstatiert hier einen Paradigmenwechsel: „Interessengruppen, die früher gegen Verfahrensbeschleunigungen waren, sind jetzt dafür.“

Hintergrund sind die Klimaschutzziele und die Anstrengungen für eine Energiewende. Die Novelle bewertet Schmelz – von einzelnen Missgeschicken abgesehen – als Meilenstein. „Besonders bedeutsam für die Erhöhung der Verfahrenseffizienz ist die Tatsache, dass Behörde und Bundesverwaltungsgericht Fristen für neues Vorbringen und Beweisanträge setzen können. Damit kann das Verfahren sinnvoll gegliedert und die Effizienz deutlich erhöht werden.“

„Der Großkommentar zum UVP-G hat Signalwirkung und wird in vielen Entscheidungen zitiert.“
STEPHAN SCHWARZER, EHEMALS WKO

Anregungen und Tipps

Unverändert sei die „Detailverliebtheit“ der österreichischen UVP, wodurch sich der Umfang der Einreichunterlagen und die Komplexität der Verfahren auch in Zukunft weiter erhöhen dürften. „Je mehr Details, desto mehr Änderungsgenehmigungsverfahren sind erforderlich. Hier wäre eine Art Rahmengenehmigung anzudenken.“

Diese und viele weitere Anregungen finden sich im Werk selbst. Die Autoren hoffen daher, dass der Gesetzgeber vor der nächsten Novelle auch ihren UVP-G-Kommentar zur Hand nimmt. Viel zitiert war dieser bereits in der Vergangenheit in Entscheidungen und wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema. „Das Werk hat Signalwirkung“, weiß Schwarzer.


Onlinefortsetzung des Standardwerks

Im Vordergrund stand für die Autoren die Rechtsauslegung, keine interessengeleitete Kommentierung. „Darüber hinaus geben wir Tipps und weisen auf mögliche Fehlerquellen bei einem UVP-Verfahren hin“, so Schmelz. „Praktikerinnen und Praktiker sollen den größtmöglichen Nutzen aus dem Kommentar ziehen können.“ Zugleich war es der Anspruch, das Material rechtsdogmatisch sauber und stringent aufzubereiten.

Auch künftig soll das Werk zum UVP-G die Rolle als verlässlicher Begleiter für die Praxis ausfüllen. Neue Entwicklungen fließen daher in die Onlineversion ein. „Wir haben uns vorgenommen, im Schnitt alle zwölf bis 18 Monate Aktualisierungen am Kommentar vorzunehmen“, erklärt Schwarzer den Plan der Autoren und des Verlags.

Stark gekürzter Auszug der Coverstory aus der Zeitschrift RECHTaktuell. Näher aus der UVP-Praxis plaudert Christian Schmelz im vollständigen Artikel der Printausgabe (hier auch als ePaper verfügbar). Bestellen können Sie den Großkommentar UVP-G im MANZ-Webshop.

RECHTaktuell 02/2024