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MANZ Digital

MANZ Tarifrechner: Kooperation mit dem Justizministerium

In Zusammenarbeit mit dem Justizministerium wurde der Tarifrechner von MANZ erweitert. Weitere Ausbauschritte stehen unmittelbar bevor – inklusive eines Service-Tools für Bürger:innen, wie Projektleiter David Steinbauer erzählt.
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David Steinbauer
© z. V. g.
David Steinbauer
BMJ-Projektmanager
Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
27. März 2024

David Steinbauer ist als externer Senior Projektmanager im Bundesministerium für Justiz tätig. Mit MANZ arbeitete er bereits bei der Einführung des Linkbutlers in den digitalen Justizakt zusammen, die 2021 erfolgte. „Die Zusammenarbeit mit MANZ hat immer sehr gut funktioniert“, erklärt Steinbauer. „Wünsche der Nutzerinnen und Nutzer werden bereits in der Produktentwicklung berücksichtigt. Und was vereinbart wurde, hält auch.“
 

Tarife gemäß Gerichtsgebührengesetz (GGG)

Sein Ansprechpartner im Fall der kürzlich erfolgten Erweiterung des MANZ Tarifrechners war Online-Produktmanager Roland Mühlbachler. Schon bislang bot der Tarifrechner eine einfache und schnelle Möglichkeit, Tarife nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) zu berechnen und anschließend auszudrucken oder zu teilen.

2023 wurde der Leistungsumfang des Tarifrechners um Gerichtsgebühren gemäß Gerichtsgebührengesetz (GGG) erweitert. Bereits in einem ersten Schritt ist es nicht nur möglich, sämtliche Positionen zu erfassen und auf Richtigkeit zu prüfen. Seit dem Jahreswechsel lassen sich Kostennoten auch speichern, teilen und ausdrucken. Mit einem Klick können diese in die jeweilige Textverarbeitungs-Software übernommen werden. Als zusätzliches Service wird der dazugehörige Gesetzestext angezeigt.

„Testuserinnen und Testuser haben Qualität, Funktionsweise und intuitive Bedienbarkeit des Tarifrechners für die Justiz gelobt.“

ROLAND MÜHLBACHLER, MANZ VERLAG

In der Praxis erprobt

In die Entwicklung wurden Vertreter:innen der Praxis eingebunden. In der Justiz tätige Testuser:innen untersuchten das Servicetool vorab auf Herz und Nieren und gaben anschließend ihr Feedback bzw äußerten Wünsche. Die Rückmeldungen? „Funktioniert sehr gut und in guter Qualität, ist intuitiv bedienbar und selbsterklärend“, erinnert sich der Online-Produktmanager.

In einem Start-Workshop kam auch der Wunsch, den Bereich der Verfahrensabschnitte zu integrieren. Dies soll noch im ersten Quartal passieren. Steinbauer denkt bereits weiter: „Für die Zusammenarbeit wurde eine eigene Schnittstelle geschaffen, die sich für weitere Dienstleistungen in Zusammenarbeit mit dem MANZ Verlag nutzen ließe.“

„Der Hauptvorteil des Tarifrechners für die Justiz liegt in der Zeitersparnis – unter dem Motto: Automatisieren statt abtippen.“

DAVID STEINBAUER, BMJ

Gerichtsgebührenrechner für JustizOnline

Auch ein neues Bürgerservice im Rahmen von JustizOnline schwebt ihm vor – in Form eines Gerichtsgebührenrechners für Bürger:innen. Wer eine Klage mit einem bestimmten Streitwert einbringen möchte, erhält so eine erste Information zu den voraussichtlichen Gerichtsgebühren. Zeitnah wird hier mit dem Bereich der Exekutionen und Klagen begonnen, in der Folge wird der Rechner um zusätzliche Tarifposten erweitert.

„Wir haben somit zwei Stoßrichtungen“, erläutert Steinbauer. „Zum einen geht es uns darum, Richterinnen und Richtern die Arbeit zu erleichtern. Zum anderen sollen die Gerichte noch bürgernäher werden.“ Den Hauptvorteil des Tarifrechners für die Justiz sieht er in der Zeitersparnis. Hinzu kommt die Ausschaltung möglicher Fehlerquellen. Alles unter dem Motto: „Automatisieren statt abtippen!“

Bearbeiteter und stark gekürzter Auszug aus der MANZ-Zeitschrift RECHTaktuell. Über ein richtungsweisendes Projekt zum KI-Einsatz in der Justiz lesen Sie im vollständigen Artikel der Printausgabe (hier auch im ePaper verfügbar). Informationen über die digitalen MANZ-Produkte und -Dienstleistungen finden Sie auf unserer Website.

RECHTaktuell 02/2024