| | | | JUSguide.VwGH 02/2020 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
| | | | Jetzt neu in der RDB: Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetz | |
Der Kommentar zum Netz- und Informationssystemsicher- heitsgesetz bietet umfassende rechtliche und technisch-organisatorische Erläuterungen. Wichtige Maßnahmen zur Erhöhung der Netz- und Informationssystemsicherheit werden umfassend dargestellt:
| ? | Schaffung der notwendigen Strukturen zur Gefahrenabwehr
|
| | ? | Mindestanforderungen an die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen bei Anbietern digitaler Dienst, Betreibern wesentlicher Dienste und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung
|
| | ? | Einführung von Meldepflichten bei schwerwiegenden Vorfällen
|
|
| » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen!
|
| | | | |
|
| | | | Fristsetzungsantrag der belBeh | |
| Fundstelle JusGuide 2020/02/5770 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 18.11.2019, Fr 2019/20/0042 Der vor dem VwG belBeh kommt die Legitimation zur Einbringung eines Fristsetzungsantrages zu. | |
| | | | |
| | Zuständigkeit iZm Antrag auf Wiedereinsetzung | |
| Fundstelle JusGuide 2020/02/5771 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 22.11.2019, Ra 2019/01/0351 Nach § 46 Abs 4 VwGG hat das VwG bis zur Vorlage der Revision über den Antrag auf Wiedereinsetzung zu entscheiden, wobei § 46 leg cit schon seinem Wortlaut nach gleichermaßen für außerordentliche und ordentliche Revisionen zum Tragen kommt. | |
| | | | |
| | Zulässigkeit einer außerordentlichen Revision | |
| Fundstelle JusGuide 2020/02/5772 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 25.11.2019, Ra 2019/20/0480 Eine Revision, die die notwendigen Inhaltserfordernisse des § 28 VwGG nicht erfüllt, insbesondere abweichend von § 28 Abs 3 VwGG keine gesonderte Begründung enthält, weshalb die Revision entgegen dem Ausspruch des VwG für zulässig erachtet wird, ist ohne Erteilung eines Verbesserungsauftrages zurück... | |
| | | | |
| | | | | Verhängung eines Waffenverbots (§ 12 WaffG) iZm Verurteilung wegen des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB | |
| Fundstelle JusGuide 2020/02/5773 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 11.11.2019, Ra 2019/03/0130 Im Fall einer verurteilenden Entscheidung durch ein Strafgericht besteht eine Bindung der Verwaltungsbehörde - wie auch des VwG - in der Frage, ob ein gerichtlich zu ahndender Tatbestand erfüllt wurde; im Falle eines freisprechenden Urteils hat die Waffenbehörde und das nachprüfende VwG hingegen eig... | |
| | | | |
| | | | | Anspruch auf angemessene Vergütung nach § 16 Abs 4 RAO | |
| Fundstelle JusGuide 2020/02/5774 (VwGH) zu Entscheidung VwGH 13.11.2019, Ra 2019/03/0014 Der Anspruch auf angemessene Vergütung nach § 16 Abs 4 RAO kann sich nicht auf jene Leistungen beziehen, die bis zum Erreichen des gesetzlichen Schwellenwertes erbracht wurden, sondern umfasst die Sondervergütung nach dem klaren Wortlaut des § 16 Abs 4 erster Satz RAO nur die "darüber hinausgehenden... | |
| | | | |
| | |
|
| | | | | | | Hinweis Diese E-Mail wurde gesendet an: unknown@unknown.invalid Falls Sie diesen Newsdienst nicht mehr erhalten wollen, können Sie sich hier abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Adressänderungen senden Sie bitte an adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at Der Newsletter wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletter. © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2020 Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 123 181w - Handelsgericht Wien
| | | | |
|
|
|