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Workstory

Ende der Odyssee: der dritte Band des GeKo Wohnrecht

Mit einer Seefahrt lässt sich die Arbeit am Gesamtkommentar Wohnrecht vergleichen. Mit Erscheinen des dritten Bandes läuft das Schiff in den Hafen ein – um sogleich unter einem erweiterten Herausgebergremium wieder abzulegen.
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Redaktion
Reinhard Ebner
Datum
09. Oktober 2023

Die Odyssee sehen die GeKo-Herausgeber:innen als treffendes Bild für die Arbeit an einem mehrgliedrigen Großkommentar. So schreiben sie in ihrem Vorwort zum nunmehr erscheinenden dritten Band des „Gesamtkommentars Wohnrecht“, der sich dem Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht und dem Bauträgervertragsrecht widmet.

Freilich ist die Odyssee nicht nur Irrfahrt, sondern auch das Urbild einer Heldenreise. Auch musste man sich unterwegs nicht zwischen Skylla und Charybdis, sondern lediglich zwischen zwei Verlagen entscheiden, wie Johannes Stabentheiner schildert. Stabentheiner, der bis Februar 2023 die zentrale zivilrechtliche Abteilung in der Zivilrechtssektion des Justizministeriums leitete, war ein wesentlicher Motor des GeKo-Unternehmens.

„Die Grundidee war ein Kommentar mit Alleinstellungscharakter, der alle zivilrechtlichen Normen zu Wohnen und Vermieten versammelt.“
JOHANNES STABENTHEINER, EHEMALS JUSTIZMINISTERIUM

Die Idee zum Alleinstellungskommentar

„Die erste Besprechung dazu fiel in den Herbst 2006“, erinnert er sich. „Die Grundidee war ein Kommentar mit Alleinstellungscharakter, der alle zivilrechtlichen Normen zu Wohnen und Vermieten versammelt – und das so allgemein verständlich wie nur möglich.“

Ein weiteres Desiderat: inhaltliche Tiefe. „Angestrebt war ein hochwertiges Werk, das sich eingehend mit Inhalten und Zielen einer gesetzlichen Regelung auseinandersetzt, deren Bedeutung für die Praxis erörtert und da und dort auch Lösungsvorschläge für offene Rechtsfragen und bei unterschiedlichen Lehrmeinungen gibt.“

Erste Verhandlungen mit einem Verlag verliefen im Sand. Stabentheiner: „Bei MANZ hat man sich hingegen sehr interessiert gezeigt und von Beginn weg an das Projekt geglaubt.“ Stark habe sich Markus Schrom als Programmmanager im Bereich Bauen, Mieten und Wohnen dafür eingesetzt.


Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht und Bauträgervertragsrecht

2018 erschien der erste Band zum Mietrecht, 2019 Band 2 zum Wohnungseigentumsrecht und Immobilienmaklerrecht. Vor Kurzem erschienen ist Band 3 zum Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht und Bauträgervertragsrecht.

Am nunmehr erschienenen „Wohnungsgemeinnützigkeitsband“ wirkte Michaela Schinnagl als Herausgeberin mit, die schon zum Gelingen des ersten Bandes als Autorin beigetragen hatte. Die leitende Juristin des Verbandes gemeinnütziger Bauvereinigungen zieht aus der Tätigkeit auch für sich persönlich einen Mehrwert: „Durch das intensive Recherchieren, die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Lehrmeinungen und der Rechtsprechung lerne ich selbst Neues für den eigenen Berufsalltag.“

„Mit dem Gesamtkommentar wollten wir das Wohnrecht verständlich machen.“
HELMUT BÖHM, PARIS LODRON UNIVERSITÄT SALZBURG

Weggefährt:innen der ersten Stunde

Nun fährt das Schiff für die zweite Auflage wieder aus dem Hafen. Zwei Kapitän:innen werden leider nicht mehr dabei sein: „Helmut Böhm und Renate Pletzer haben sich aus unterschiedlichen persönlichen Gründen – aber jeweils in aller Freundschaft – aus der Herausgeberfunktion zurückgezogen“, erklärt Stabentheiner.

Pletzer, Assistenzprofessorin im Fachbereich Privatrecht der Paris Lodron Universität Salzburg, war von Anfang an vom Konzept überzeugt gewesen. Was den GeKo für sie ausmacht? „Sein Umfang und die Vielzahl bzw. Vielfalt an Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis.“
 

Das Wohnrecht betrifft alle

Als Herausgeber des MANZ-Kommentars der ersten Stunde – gemeinsam mit Stabentheiner und dem Präsidenten der Notariatskammer für Salzburg, Claus Spruzina – ist auch für den kürzlich pensionierten Salzburger Universitätsprofessor Helmut Böhm die Zugänglichkeit eine besondere Tugend des GeKo. „Wir wollten das Wohnrecht verständlich machen.“

Leser:innen soll der Geko die Möglichkeit geben, sich schnell einen Überblick zu verschaffen, meint Spruzina. „Das Wohnrecht betrifft jede Staatsbürgerin und jeden Staatsbürger in vielfältiger Weise, ob nun als Eigentümerin und Eigentümer, Mieterin und Mieter oder in einer anderen Rolle.“


Neue Lichtgestalten

Trotz der beiden Abgänge bleibt es beim Herausgeberkreis von – wie zuletzt – fünf Personen. „Mit Ulfried Terlitza von der Karl-Franzens-Universität Graz und Herbert Painsi konnten wir zwei Lichtgestalten des Wohnrechts für eine Mitarbeit gewinnen“, freut sich Stabentheiner. Painsi ist Hofrat des Obersten Gerichtshofs und gehört dem Fachsenat des Höchstgerichts für Grundbuchssachen und wohnrechtliche Außerstreitverfahren an.

„Als der GeKo in seine erste Auflage ging, hat mich ein anderes Großprojekt daran gehindert, der ehrenvollen Einladung einer Mitwirkung als Autor zu folgen“, erzählt Terlitza. „Umso größer ist meine Freude, dass ich nun sozusagen in der zweiten Runde dazustoßen durfte – und das nicht nur als Autor, sondern auch als Mitherausgeber.“


WEG und MRG aktualisiert

Jetzt gehe es darum, diesem Anspruch auch in Zukunft gerecht zu werden. „Deswegen haben wir im Rahmen der Aktualisierung der Bände zum WEG und MRG keine Mühen gescheut, um die bestqualifizierten Nachfolger und Nachfolgerinnen für ausscheidende Autoren und Autorinnen zu gewinnen und die Weichen für die Zukunft zu stellen.“

Bei den von Terlitza erwähnten Neuauflagen, die nun vorbereitet werden, wurde das Wohnungseigentumsrecht – eigentlich Band 2 der GeKo-Reihe – aufgrund der neuen WEG-Novelle vorgezogen. Erscheinen soll dieser noch 2024. 2025 folgt voraussichtlich das Mietrechtsgesetz (Band 1), 2026 das Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht in zweiter Auflage.


Die Lektorin als Athene

Nebst Herausgeber:innen und Autor:innen möchte Stabentheiner eine der Mitwirkenden auf Verlagsseite gewürdigt wissen: „Ohne Ursula Schrammel wäre der GeKo undenkbar.“ Als gelernte Juristin habe sich die Lektorin auch inhaltlich in das Werk eingebracht.

Um beim Bild des eingangs erwähnten Heldenepos zu bleiben: „Schrammel war und ist gleichsam die Athene unseres Kommentars. Ohne ihre schützende und helfende Hand hätte das Schiff seinen Heimathafen nicht erreicht.“

Stark gekürzter Auszug eines Beitrags aus der aktuellen Printausgabe der Zeitschrift RECHTaktuell. Die gesamte Workstory können Sie auch im ePaper nachlesen. Zu bestellen sind die Bände des GeKo Wohnrecht im MANZ-Webshop.

RECHTaktuell 05/2023