| | | | JUSguide.OGH 19/2024 Guten Tag,
in diesem Newsletter finden Sie ausgewählte Leitsätze zu aktuellen höchstgerichtlichen Entscheidungen. Mit einem Klick auf die Links rufen Sie die Zusammenfassungen der Entscheidungen als RDB-Dokumente zu den jeweiligen Konditionen Ihres RDB-Zuganges ab. Mit freundlichen Grüßen Ihre RDB-Redaktion
| | |
| | | | |
|
| | | | Gesellschaftsanteile richtig übertragen! | |
Sie denken bei Texas Shoot Out nicht an Cowboys, sondern an Verträge? Dann haben wir das richtige Rüstzeug für Sie! Das Handbuch Anteilsübertragung beleuchtet sämtliche Aspekte der Übertragung von Geschäftsanteilen einer GmbH sowie von Anteilen einer FlexKapG:
| ● | Aufgriffsrechte, Vinkulierungsklauseln und andere vertragliche Gestaltungen
|
| | ● | Ausschluss, Austritt und Kündigung
|
| |
| Ausführlich behandelt das Werk auch die Bestimmung des Anteilspreises und die Berechnung der Abfindung ausscheidender Gesellschafter. Die Anteilsübertragung von Todes wegen wird ebenso erörtert wie die Verpfändung von Geschäftsanteilen ... mehr » Inhaltsverzeichnis online nachschlagen
|
| | | | |
|
| | | | | Echtes Handeln auf eigene Gefahr bei Hinabreichen einer Leiter aus Gefälligkeit? | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21574 (OGH) zu Entscheidung OGH 23.1.2024, 2 Ob 237/23a
Der Kläger ersuchte den Zweitbeklagten um Hinabreichung der für den Kläger erkennbar deutlich mehr als 10 kg wiegenden Leiter, wobei der Zweitbeklagte diesem Ersuchen aus Gefälligkeit entsprach; wenn das Berufungsgericht vor diesem Hinte | |
| | | | |
| | Zum Rechtsirrtum ("Dieselskandal") | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21575 (OGH) zu Entscheidung OGH 25.1.2024, 4 Ob 165/23b
Der bewusste Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die dazu dienen soll, die Grenzwerte zur Erlangung der Typengenehmigung einzuhalten, spricht ohne Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände gegen die Annahme eines | |
| | | | |
| | Zur Verjährung der Haftung juristischer Personen ("Dieselskandal") | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21576 (OGH) zu Entscheidung OGH 23.1.2024, 2 Ob 253/23d
Beim Handeln eines Organs für die juristische Person geht es - anders als bei der Haftung für Erfüllungsgehilfen gem § 1313a ABGB oder Repräsentanten - nicht um das Einstehenmüssen.
| |
| | | | |
| | Rechtsschutzversicherung - Verletzung der Auskunftsobliegenheit gem Art 8.1.1. ARB 2003 | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21577 (OGH) zu Entscheidung OGH 24.1.2024, 7 Ob 213/23h
Der Versicherer kann diejenigen Auskünfte verlangen, die er für notwendig hält, sofern sie für Grund und Umfang seiner Leistung von Bedeutung sein können.
| |
| | | | |
| | Zur actio negatoria (Anspruch auf Beseitigung iZm Kanal) | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21578 (OGH) zu Entscheidung OGH 23.1.2024, 1 Ob 192/23a
Bestehen auch andere Mittel, die geeignet sind, den Eingriff abzustellen, ist ein Begehren auf Beseitigung nicht berechtigt; konkrete Beseitigungsmaßnahmen können nur dann verlangt werden, wenn sie das einzige Mittel zur Verhinderung des | |
| | | | |
| | Zur Berücksichtigung fiktiver Mieteinnahmen bei der Unterhaltsbemessung | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21579 (OGH) zu Entscheidung OGH 19.10.2023, 8 Ob 86/23i
Der bloße Verweis auf die Größe der Wohnfläche, die Anzahl der vorhandenen und von der Klägerin selbst nicht genutzten Zimmer und die Existenz mehrerer Badezimmer allein vermag die Zumutbarkeit einer Vermietung nicht zu begründen.
| |
| | | | |
| | Zur Frage, ob von einem Unternehmer angeschaffte, iSd § 10 EStG begünstigte Wertpapiere gem § 82 Abs 1 Z 3 EheG bis zu einer ausdrücklichen oder schlüssigen Umwidmung zum Unternehmen gehören | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21580 (OGH) zu Entscheidung OGH 23.1.2024, 1 Ob 175/23a
Richtig ist zwar, dass die Kosten für die Anschaffung der Wertpapiere aus den Unternehmensgewinnen des Antragstellers herrühren, der dadurch für die steuerliche Bemessung verringert wurde; warum, wie die Antragsgegnerin zusammengefasst v | |
| | | | |
| | Zur freien Werknutzung gem § 42c UrhG | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21581 (OGH) zu Entscheidung OGH 25.1.2024, 4 Ob 120/23k
Aus § 42c UrhG lässt sich keine allgemeine Rechtfertigung für die Verwertung von Lichtbildern ableiten, die (selbst) Tagesereignisse zeigen oder damit in Zusammenhang stehen.
| |
| | | | |
| | | | | § 78 StPO - zur Anzeigepflicht der Behörde / öffentlichen Dienststelle | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21582 (OGH) zu Entscheidung OGH 22.1.2024, 3 Ob 143/23k
Eine Anzeigepflicht nach § 78 StPO setzt eine konkrete Verdachtslage aufgrund bestimmter Tatsachen voraus, wie sie für die Beschuldigtenstellung gefordert wird; bloße Anhaltspunkte, die einen Anfangsverdacht herstellen können, lösen dahe | |
| | | | |
| | | | | Zu betrieblichen Abgabestellen iSd § 2 Z 4 ZustG | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21583 (OGH) zu Entscheidung OGH 19.12.2023, 4 Ob 217/23z
Es liegt keine Abgabestelle vor, wenn zwar auf der Webseite auf eine Adresse verwiesen wird, an dieser Adresse jedoch ein anderes Unternehmen ansässig ist, das Büros vermietet und die Versandvorbereitung und Postaufgabe für Dritte überni | |
| | | | |
| | Zur sachlichen Zuständigkeit (Klage gegen den Geschäftsführer einer Gesellschaft wegen Verstoß gegen das GSpG) | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21584 (OGH) zu Entscheidung OGH 13.12.2023, 8 Ob 102/23t
§ 51 Abs 1 Z 6 JN soll die Zuständigkeit für Streitigkeiten, die aus der Geschäftstätigkeit einer Handelsgesellschaft entstehen, vor dem Kausalgericht konzentrieren.
| |
| | | | |
| | Zur Schlüssigkeit einer Klage auf Verdienstentgang | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21585 (OGH) zu Entscheidung OGH 23.1.2024, 2 Ob 251/23k
Der Geschädigte hat zu behaupten und zu beweisen, dass und wie er seine Arbeitskraft ohne den Unfall und dessen Folgen nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge eingesetzt hätte.
| |
| | | | |
| | Zu den Wiederaufnahmegründen des § 530 Abs 1 Z 2 und 3 ZPO | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21586 (OGH) zu Entscheidung OGH 22.1.2024, 3 Ob 236/23m
Die Bindung des Zivilgerichts an die Entscheidung der Strafbehörden bringt es mit sich, dass im Wiederaufnahmsverfahren die materielle Richtigkeit der Entscheidung der Strafbehörden nicht zu überprüfen ist.
| |
| | | | |
| | Zur Parteistellung im Verlassenschaftsverfahren | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21587 (OGH) zu Entscheidung OGH 14.12.2023, 2 Ob 235/23g
Tritt bereits mit Beschlusserlassung sofort formelle Rechtskraft ein, führt dies nach dem nicht nach Gründen differenzierenden § 46 Abs 2 AußStrG auch zum (sofortigen) Ablauf der Rekursfrist für nicht aktenkundige Parteien.
| |
| | | | |
| | Zur nachträglichen Bestellung eines Insolvenzverwalters | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21588 (OGH) zu Entscheidung OGH 13.12.2023, 8 Ob 127/23v
Für eine Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung iSd § 257 Abs 2 IO reicht aus, dass die öffentliche Bekanntmachung vorgeschrieben ist; eine solche Vorschrift kann auch auf einer Analogie beruhen.
| |
| | | | |
| | Zum Deliktsgerichtsstand des Art 7 Nr 2 EuGVVO ("Dieselskandal") | |
| Fundstelle JusGuide 2024/10/21589 (OGH) zu Entscheidung OGH 25.1.2024, 4 Ob 116/23x
Wenn Kaufvertragsabschluss und Übergabe in einem anderen EU-Mitgliedstaat erfolgten, hat sich der Schaden an dem dort gelegenen Kaufort verwirklicht.
| |
| | | | |
| | |
| | | | | | Webshop
| | shop.manz.at Kostenloser Versand mit DPD ab 35,00 EUR oder mit Hörerschein
| |
|
| |
| | | | © MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH 2024
Medieninhaber und Herausgeber: MANZ'sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH
Firmensitz: Kohlmarkt 16, 1010 Wien. FN 124 181w - Handelsgericht Wien
Die Inhalte in diesem Newsletter stellen lediglich eine allgemeine Information dar. MANZ haftet nicht für Schäden, welcher Art auch immer, die aufgrund der hier angebotenen Informationen entstehen. MANZ übernimmt insbesondere keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts des Newsletters.
Das E-Mail wird multi-part versendet, also als HTML- und als Textversion. Welche Version dargestellt wird, hängt von den Einstellungen Ihres E-Mail-Clients ab. Kein Interesse mehr an diesem Newsdienst? Sie können Ihre Adresse unknown@unknown.invalid mit zwei Klicks von diesem Newsletter abmelden. Hier haben Sie die Möglichkeit, die Einwilligung zur Erhebung Ihrer Klicks zu widerrufen. Änderungen wie E-Mail-Adresse, Name und Titel führen Sie bitte im Konto von rdb.manz.at unter "Meine Benutzerdaten" durch oder senden Sie eine E-Mail an: adressverwaltung@manz.at Anregungen, Wünsche und Beschwerden richten Sie bitte an news@manz.at
| | | | |
|
|